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3491/2022

Informationen zur Nutzung von iPads als Lehrer*innen-Endgeräte

Mitteilung Ausschuss 17.11.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 21.11.2022, TOP 8.10

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

7405 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer  17.11.2022 
 3491/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.11.2022 
 
Informationen zur Nutzung von iPads als Lehrer*innen-Endgeräte 
Aufgrund der Schließungen von Schulen und der Anordnung von Distanzunterricht zu Beginn der 
Covid19-Pandemie Anfang 2020 hatte das Land NRW über das sog. Sofortausstattungsprogramm 
zunächst Fördermittel im Umfang von rd. 9 Mio. € zur Ausstattung der Schüler*innen zur Verfügung 
gestellt, um eine Fortsetzung des Unterrichts auch in der Distanz zu gewährleisten. 
Mit der Richtlinie über die „Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nord-
rhein-Westfalen vom 28.07.2020“ wurden dann in einem zweiten Schritt auch Fördermittel für die Be-
schaffung dienstlicher Endgeräte für Lehrkräfte bereitgestellt. Die Richtlinie regelte zudem, dass die 
Fördergelder durch die Schulträger abzurufen sind. 
Ebenso wurden die Rahmenbedingungen (Unterstützung der Arbeit nach VO-DV I +II, maximal 500 
Euro Brutto je Endgerät, Integration in die Managementsysteme der Schulträger und Support, aber 
ohne Kostenübernahme, zeitliche Umsetzung bis 31.12.2020 und für die Ausgestaltung des Distan-
zunterrichtes) festgesetzt. 
Ein inhaltliches Nutzungskonzept vom Land NRW als Dienstherr der Lehrkräfte mit Darstellung des-
sen, was unter einem Dienstgerät einer Lehrkraft im Detail zu verstehen ist (z.B. welche Aufgaben 
sind wie zu erfüllen, welche digitalen Werkzeuge sind dafür zu nutzen, welche Schnittstellen sind zu 
bedienen etc.) gibt es bis heute nicht, obwohl dieses seitens der Stadt Köln angefragt wurde. 
Aus diesem Grund hatte der Schulträger Köln kurzfristig eine Onlineumfrage, gerichtet an die Schul-
leitungen, mit spezifischen Fragestellungen zu Nutzungsszenarien geschaltet. Die Umfrage wurde im 
Zeitraum vom 14.09.2020 bis 25.09.2020 durchgeführt und von Mitarbeitenden des Amtes für Infor-
mationsverarbeitung ausgewertet. Von 261 angeschriebenen Schulleitungen, haben 183 den Online-
fragebogen vollständig beantwortet. 21 Schulleitungen haben entweder unvollständig geantwortet 
oder die Beantwortung abgebrochen. Die individuellen Gründe hierfür sind nicht bekannt. 
Hierbei kristallisierte sich das iPad als Lehrer*innen Endgerät für die überwiegende Anzahl der abge-
fragten Anwendungsszenarien heraus. 
Aufgrund der pandemischen Situation und der weltweit hohen Nachfrage nach mobilen Endgeräten 
wurde zeitnah die Entscheidung pro iPad getroffen. Die Vergabe ist unter Einhaltung der geltenden 
Vergaberichtlinien erfolgt. Der Rat der Stadt Köln hat dem Bedarf mit der Vorlage 2471/2020 zuge-
stimmt. 
Es ist an dieser Stelle festzustellen, dass die Entscheidung für diesen Endgerätetyp im Kontext der 
Informationen des Ministeriums, der Förderrichtlinie und der online Umfrage zum Nutzungsszenario

2 
 
getroffen werden musste. Unter Würdigung aller aufgeführten Rahmenbedingungen ist aus der Sicht 
des Schulträgers Köln die Beschaffung von iPads als mobile Endgeräte alternativlos gewesen. 
Mit Schreiben vom 5. Mai 2021 wendeten sich die Schulformsprecher der Kölner Schulen an die 
Verwaltung; Amt für Schulentwicklung. Kern des Schreibens ist der Hinweis darauf, dass das iPad für 
pädagogisches und datenschutzsicheres Arbeiten als alleiniges Dienstgerät für Lehrkräfte nicht ge-
eignet sei, verbunden mit der Bitte nach einem Austausch, der dazu dienen sollte, die dezidiert ange-
führten Herausforderungen und Fragestellungen zu diskutieren und zu lösen. Die Verwaltung ist die-
ser Bitte nachgekommen und hat in verschiedenen Sitzungen die formulierten Herausforderungen mit 
Vertretungen der Schulen diskutiert. Insbesondere wurden Lösungen für die Erstellung von sog. 
AOSF Gutachten besprochen und anschließend zur Prüfung in die Verwaltung gegeben.  
Zum 13. Dezember 2021 hat der Landtag NRW Änderungen in der Verordnung zur Datenverarbei-
tung (VO-DV I für Daten von Schüler*innen, VO-DV II für Daten von Lehrkräften) mit weitreichenden 
Auswirkungen für die Lehrkräfte beschlossen. Gemäß § 2 Abs. 2 VO-DV I heißt es nun sinngemäß, 
dass seitens der Schulleitung eine Sondergenehmigung zur Nutzung eines privaten Endgerätes der 
Lehrkraft nicht mehr erteilt werden darf, wenn ein persönliches dienstliches digitales Gerät für schuli-
sche Zwecke zur Verfügung gestellt wird.  
 
Mit Schreiben vom 13. Januar 2022 hat sich der Sprecherrat der Kölner Grundschulen an Herrn 
BG Voigtsberger und das Amt für Schulentwicklung gerichtet. Hier wurden verschiedene Fragestel-
lungen im Themenbereich „Digitale Bildung“ an die Schulverwaltung gerichtet, u.a.: 
1. iPad Ausstattung und Nutzung  
2. Microsoft 365 
3. Anwendung zur Videokonferenz  
4. iPads als Lehrerendgeräte und die fehlende Rückmeldung auf das Schreiben vom Mai 2021. 
Die Beantwortung des Schreibens erfolgte Ende Februar 2022.  
 
Im zweiten und dritten Quartal 2022 kündigten dann rund 1.000 Lehrkräfte von Kölner Grundschulen 
an, ihre iPads zurückgeben zu wollen, die sie seitens des Schulträgers über das Förderprogramm 
„Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ erhalten 
hatten. 
Der Schulträger hatte zunächst mit Infobrief Nummer 68 vom 16. Mai 2022 das hierfür einzuhaltende 
Rückgabeverfahren kommuniziert und die Abholung der iPads nach den Sommerferien terminiert. Zu 
einer Umsetzung des Rückgabeverfahrens ist es jedoch nicht gekommen, da sich zwischenzeitlich 
die Bezirksregierung Köln und das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-
Westfalen zu der Frage positioniert haben, ob dienstliche Endgeräte überhaupt zurück gegeben wer-
den können und an das Schulamt für die Stadt Köln kommuniziert. Hiernach kann die Nutzung eines 
dienstlichen Endgerätes nicht ohne weiteres verweigert werden. 
 
Diese Aussage deckt sich mit der Einschätzung des Dezernates 47 der Bezirksregierung Köln, die 
besagt, dass die Lehrkräfte die vom Land bereitgestellten Geräte nutzen müssen. Eine Rückgabe ist 
auch hiernach nicht zulässig.  
 
Demzufolge wird der Schulträger die iPads nicht zurücknehmen.  
 
Ergänzend arbeiten das Amt für Schulentwicklung und das Amt für Informationsverarbeitung daran, 
die Nutzung des iPads komfortabler zu gestalten. 
Dazu gehört auch die Beschaffung von Microsoft Office 365 Lizenzen für die Lehrkräfte an Grund-
schulen. Der für die Beschaffung der Office 365 Lizenzen erforderliche politische Beschluss, soll 
schnellstmöglich eingeholt und die Beschaffung umgesetzt werden. 
Daneben wird auch die politische Beschlussfassung zur Beschaffung von ergänzender Peripherie 
(Kabel und Adapter, Bluetooth Maus- und Tatstatur) Ausstattung ergänzend zum iPad vorbereitet. 
Diese Beschaffungen können nicht aus den Mitteln des Förderprogramms erfolgen, sondern sind aus 
städtischen Mitteln zu finanzieren. Mit Hilfe dieser ergänzenden Ausstattung könnte das iPad an grö-
ßere Monitore angeschlossen werden, so dass sich das Sichtfeld vergrößert und die Textverarbeitung 
auf handelsüblichen Tastaturen erfolgen.  
Gleichzeitig wird die Schulverwaltung an die einzelnen Schulformen über ihre Schulformsprecher 
herantreten und neue Gesprächsrunden für einen Austausch anbieten.

3 
 
 
Noch Mitte Dezember 2022 bietet die Verwaltung dem Sprecherrat der Kölner Grundschulen die Ge-
legenheit zu einem Austausch in dieser Thematik. 
 
 
gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

21.11.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3491/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.11.2022
Erstellt
19.10.2022 14:24