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3514/2021

Verteilung der Mittel zur Förderung eines neuen Interkulturellen Zentrums (AWA - Deutsch-Iranisches Bildungs- und Kulturzentrum e.V.) für das Haushaltsjahr 2021

Beschlussvorlage Ausschuss 15.10.2021

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 16.11.2021, TOP 8.5

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage_Information zur Förderung von AWA e.V.

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Beschlussvorlage Ausschuss

6172 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3514/2021 
Freigabedatum 
 15.10.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verteilung der Mittel zur Förderung eines neuen Interkulturellen Zentrums (AWA - Deutsch-
Iranisches Bildungs- und Kulturzentrum e.V.) für das Haushaltsjahr 2021 
Beschlussorgan 
Integrationsrat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Integrationsrat beschließt auf der Grundlage der 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der 
Stadt Köln vom 10.02.2009 und dem Ratsbeschluss vom 10.09.2020 und der Haushaltssatzung für 
das Jahr 2021 über die Verwendung von Haushaltsmitteln 2021 
 
in Höhe von 850,-€ anteilig für die Zeit vom 01.11.- 31.12.2021  
 
für die Förderung des Vereins AWA - Deutsch-Iranisches Bildungs- und Kulturzentrum e.V., entspre-
chend der Anerkennung des Vereins als neues Interkulturelles Zentrum (vorbehaltlich Beschluss des 
Ausschusses Soziales und Senioren am 18.11.2021, Session Nr. 3511/2021).  
 
Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 
15, Transferaufwendungen zur Verfügung. 
 
 
Hinweis Corona-Bewirtschaftung: 
Die Interkulturellen Zentren tragen mit ihrem gesamten Angebotsportfolio zur akuten Krisenbewälti-
gung von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte bei. Der Verein „AWA e.V.“ ist als gemein-
nützig anerkannter Verein eine wichtige Anlaufstelle im Stadtbezirk Lindenthal und leistet mit seinen 
Angeboten einen bedeutsamen Beitrag u.a. auch für Menschen aus Afghanistan. Insbesondere in 
Zeiten der Pandemie ist „AWA e.V.“ Anlaufstelle für viele Besucher*innen und bietet Unterstützung, 
nicht zuletzt auch durch die Schaffung von digitalen Angeboten. Damit sind die Anforderungen der 
Bewirtschaftungsverfügung vom 25.03.2020 zur Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise erfüllt. 
 
 
 
Integrationsrat 16.11.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme     850  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß Hauptsatzung der Stadt Köln in der Fassung der 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 
der Stadt Köln vom 10.09.2020 (Erweiterte Zuständigkeiten des Integrationsrates Vorlage 1598/2020) 
weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser nach der Maßgabe einer vom Rat beschlosse-
nen Richtlinie zur Förderung der Integrationsarbeit in Köln selbständig vergeben kann.   
Dabei handelt es sich insbesondere um Zuschüsse für die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiati-
ven, die in der Migrations-, Integrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind.  
 
Der Rat hat am 26.09.2019 eine Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zen-
tren beschlossen. Hier wurde unter Punkt 2 (Seite 2 letzter Absatz) festgelegt, dass nur anerkannte 
Zentren eine Förderung erhalten.  
Die Anerkennung von AWA - Deutsch-Iranisches Bildungs- und Kulturzentrum e.V. als Interkulturelles 
Zentrum soll am 18.11.2021 durch Beschluss des Ausschusses für Soziales und Senioren (Session 
Nr.3511/2021) erfolgen. 
  
Der Verein hat fristgerecht für 2021 einen Förderantrag gestellt. 
Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Zuschussbedarf durch einen Kostenplan nachge-
wiesen wird, der alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Zentrums beinhaltet sowie 
einen Eigenanteil berücksichtigt.

3 
„AWA e.V.“ belegt den Zuschussbedarf durch seinen Kostenplan und kann abhängig von seiner Ein-
stufung in der jeweiligen Kategorie für 2 Monate (ab Anerkennung im November 2021), gefördert 
werden.  
Die Einstufung in die jeweilige Förderkategorie ist nach Gesamtbeurteilung der Ausrichtung und der 
Angebote der Einrichtung nach den festgelegten Kriterien gem. der o.g. Richtlinie erfolgt. Auch bei 
Erfüllung einzelner Kriterien einer höheren Kategorie (Organisationsstruktur, Personal, Vernetzung) 
ist die Gesamtbeurteilung für die Einstufung maßgeblich. Die Prüfung ergab, dass „AWA e.V.“ als 
kleineres Zentrum eingestuft werden kann (siehe auch Anlage). 
 
So ergibt sich für das Jahr 2021 eine weitere Verteilung der Mittel für das neu anerkannte Zentrum 
anteilig über 2/12 für die Zeit vom 01.11. – 31.12.2021 wie folgt:  
 
Kategorie Jährliche  
Pauschale 
pro 
Zentrum in 
€ 
Anzahl 
der 
Zentren 
Finanzielle Förderung 
in € 
Kleinere Zentren 5.100,00 1 850 (für 2 Monate) 
Mittlere Zentren 10.100,00 0  
Größere Zentren 22.700,00 0  
Gesamt   850 
 
Finanzen 2021:  
Als Gesamtbudget für die Förderung der Interkulturellen Zentren standen für das Haushaltsjahr 2021 
insgesamt 682.000,-€ zur Verfügung.  
Nach  
a. Verteilung der Mittel für das Jahr 2021 in Höhe von 648.600 € an 38 bestehende Zentren per 
Beschluss des Integrationsrates (Nr. 3585/2020),  
b. Berücksichtigung des übergreifenden Budgets in Höhe von 10.000 € für z.B. Fortbildungsbe-
darfe (s. ebenfalls Nr. 3585/2020),  
c. Verteilung der Mittel zur Förderung von „23 Nisan e.V.“ in Höhe von 7.575 €  
(Nr. 3690/2020) und 
d. Verteilung der Mittel zur Förderung von „AWA e.V.“ in Höhe von  850 €  
nach Beschlussfassung dieser Vorlage 
 
verbleiben insg. noch Mittel in Höhe von 14.975 € zur Förderung von ggf. weiteren neuen Zentren. 
 
 
Informationshalber erhalten der Ausschuss für Soziales und Senioren und die Bezirksvertretung Lin-
denthal die Beschlussfassung des Integrationsrates als Mitteilung zur Kenntnis. 
 
 
Anlage: Informationen zur Förderung von „AWA e.V.“

Anlage_Information zur Förderung von AWA e.V.

940 Zeichen

Anlage Information zur Förderung von AWA e.V. 2021 Interkulturelle Zentren Köln
lfd. 
Nr.
Träger/ 
Einrichtung/
Stadtbezirk
Orga.-
struktur Zielgruppe 
Vernetzungen, 
Projekte, 
Drittmittel
Personal 
Hauptamtler
Nebenamtler/
Honorarkräfte
 Ehrenamtler
Angebote 
wöchentlich 
Empowerment/ 
Mutter-
sprachliche 
Angebote
Angebote 
wöchentlich 
Bildung/  
Integration
Angebote  
wöchentlich Kultur/ 
Freizeit
Kategorie
Förder-
betrag 
in Euro
AWA - Deutsch-
Iranisches 
Bildungs-und 
Kulturzentrum 
e.V.,              
Stadtbezirk 3
e.V.
Familien, Geflüchtete, 
Kinder, Jugendliche mit 
und ohne 
Migrationshintergrund u.a. 
aus Iran, Afghanistan, 
Tadschikistan
1 AK, 
      2 Kooperationen, 
 Drittmittel nein
0 HA,
0 NA,
8 EA
kleineres Zentrum
850
850
Angebote in zwei Bereichen (Bildung + Kultur) mit 20 Wo/Std. z.B. 
Lesungen, Filmvorstellungen, Chor, Geschichte der deutschen 
Philosophie, Kreativangebote für Kinder
Gesamt
Seite 1 von 1

Beratungsverlauf (1)

16.11.2021 Integrationsrat
TOP 8.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3514/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.10.2021
Erstellt
05.10.2021 15:18