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Errichtung von Probe- und Atelierräumen, Mittelfreigabe Objekt Silcher Straße

Beschlussvorlage Ausschuss 1463/2022 vom 18.05.2022

Stand: Am 13.06.2022 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

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  • 1463-2022 BV Silcher Str Anlage

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    Anlage zu BV 1463/2022 Errichtung von Probe- und Atelierräumen, Mittelfreigabe Objekt Silcher Straße 23 auf Basis des Beschluss BV 0432/2021, hier: Georges Sintcheu (Antragsteller) Proberaumzentrum Silcher Str. 23 (Ort der Umsetzung der Maßnahme) Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen Eigentümer der Immobilie privat (Standard) Stadt Köln Zustimmung durch Amt für Liegenschaften Kurzbeschreibung der Maßnahme Umwandlung von Büroräumen in barrierefreie Proberäume Zuordnung der Maßnahme  Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung von 13 barrierefreien Proberäumen gemäß Beschluss des Finanzauschuss vom 21.06.2021  Bauliche Maßnahmen bzw. Einbauten zur nutzungsspezifischen Umwandlung in Proberäume (bspw. Schallisolierung, Akustik- und Elektroeinbauten, teilweise Studiotechnik)  Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit Antragsberechtigung  Vorhabenträger*innen mit Expertise im Bereich Proberäume/Musikclubs Formale Voraussetzungen  Die Proberäume müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden  Die erforderlichen Genehmigungen liegen vor, hier Baugenehmigung Unterlagen Die erforderlichen Unterlagen liegen vor, wie Baugenehmigung und Mietvertrag Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: Fazit: Der Umbau der Silcher Straße 32 in ein Proberaumzentrum für Kölner Bands entspricht dem Förderkonzept Popkultur. Die Vorgaben aus diesem Konzept werden eingehalten. 292.043,00 EUR förderfähige Gesamtkosten / NETTO)  Trockenbau/Brandschutz, Belüftung 136.014,00 €  Schallschutzmaßnahmen 22.000,00 €  Abbruch/Rohbau 20.000,00 €  Elektrotechnik/Brandmeldeanlage 61.000,00 €  Putz-/Malerarbeiten/Estrich 19.700,00 €  Planung-/Gutachtenkosten Schall 6.480,00 €  Heizung/Zähler 26.849,00 € 92.043,00 EUR --------------------- Eigenmittel / Drittmittel 200.000 EUR Förderung durch die Stadt Köln = 69 % der förderf. Gesamtkosten)
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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/2 Vorlagen-Nummer 1463/2022 Freigabedatum 18.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung von Probe- und Atelierräumen, Mittelfreigabe Objekt Silcher Straße Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Mittelfreigabe im Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 200.000 € im Teilfi- nanzplan 0416 - Kulturförderung, Zeile 11- Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanz- stelle 4110-0416-0-2000 Atelierflächen/Proberäume in Immobilien für Herrn Georges Sintcheu zur Errichtung von 13 Proberäumen in der Silcher Str. 23, 50827 Köln, basierend auf dem Beschluss des Finanzausschusses vom 21.06.2021 zur Vorlage Nr. 0432/2021. Ausschuss Kunst und Kultur 31.05.2022 Finanzausschuss 13.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 200.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 8.333 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 20.000 € c) bilanzielle Abschreibungen 0 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Finanzausschuss hat am 21.06.2021 die Verteilung der Mittel gemäß den von der Verwaltung beschriebenen Vorhaben beschlossen (Vorlage Nr. 0432/2021 i.V.m. politischem Änderungsantrag). Dabei wurde grundsätzlich entschieden, dass der Antragsteller Georges Sintcheu für die Einrichtung von 13 Proberäumen eine Fördersumme von 200.000 € erhalten soll. Die Freigabe der Mittel wurde bis dato noch nicht beschlossen. Inzwischen wurde die Baugenehmigung für das Vorhaben im Objekt Silcher Str. 23, 50827 Köln er- teilt, die erforderlichen Angebote für die unterschiedlichen Gewerke und ein ausgeglichener Kosten- plan liegen vor. Der finanzielle Aufwand für die baulichen Maßnahmen beläuft sich auf insgesamt 292.000 €. Davon werden 92.000 € vom Vorhabenträger aus Eigenmitteln finanziert. Der Eigenanteil der Förderung für die Proberäume liegt somit bei über 30%. Trotz der zunehmenden Schwierigkeiten, derzeit überhaupt Handwerksunternehmen zur Angebotsabgabe und Umsetzung der Arbeiten zu fin- den, sowie der sich rasant steigernden Kosten für Baumaterialien, so sie überhaupt vorrätig und lie- ferbar sind, wird das Vorhaben im angegeben Kostenrahmen bleiben. Neben den Eigenmitteln in fi- nanzieller Hinsicht werden auch Arbeiten am und im Gebäude in Eigenleistung vom Vorhabenträger erbracht werden. Der vom Kulturamt geförderte Projektbericht zur Situation der Proberäume in Köln aus September 2019 kommt zu dem Ergebnis, dass für Bands und Musikerinnen und Musiker aus der Pop- und 3 Jazzszene mindestens „ein Bedarf für 50 bis 100 weitere Proberäume“ besteht (Projektbericht „Quali- tative und quantitative Bestandsermittlung und Evaluation der Proberaumsituation in Köln“, 2019: S. 28). Nicht zuletzt aufgrund dieser Analyse verfolgt die Verwaltung vor allem das Ziel, neue Probe- raumstandorte entstehen zu lassen und hierzu auch private Anbieter bei der Erschließung von Probe- und Produktionsräumen zu fördern. Das Konzept des Antragstellers sieht die Einrichtung von ca. 13 barrierefreien Proberäumen mit Parkmöglichkeiten vor. Die durchschnittliche Miete wird bei ca. 16,00 € bis 18,00 € pro Quadratmeter liegen. Dieser Mietpreis orientiert sich an den gängigen Gewerbemieten im Umfeld. Die Räume in Ehrenfeld können mindestens 10 Jahre gemietet werden; der Mietvertrag mit der Option auf Verlän- gerung liegt der Verwaltung vor. Beim Anbieter handelt es sich um den Musiker und Betreiber der Spielstätte Barinton, Georges Sintcheu. Es wird also ein Angebot „von der Szene für die Szene“ ent- stehen, was sehr zu begrüßen ist. Da der Vorhabenträger aus eigener Erfahrung die Anforderungen an Proberäume kennt und auch weiß, wie knapp das Angebot ist, wird der enge Zeitplan für den Um- bau gehalten werden. Die Proberäume sollen bereits Anfang Juli 2022 fertiggestellt und der Kölner Musikszene zur Verfügung gestellt werden. Herr Georges Sintcheu erfüllt alle Voraussetzungen für den Erhalt der Fördersumme. Er kommt sel- ber aus der Kölner Pop- und Musikclubszene, er hat Erfahrungen im Betreiben eines eigenen Mu- sikclubs. Herr Sintcheu hat die erforderliche Baugenehmigung für sein Vorhaben erhalten, der Miet- vertrag erfüllt die Mindestlaufzeit von 10 Jahren und der Kosten- / Finanzplan ist ausgeglichen. Durch die Innenstadtlage der Liegenschaft sind die Umbaumaßnahmen aufgrund des nötigen Schallschut- zes nach außen vergleichsweise aufwendig. Dadurch sind die Umbaukosten pro Einheit vergleichs- weise hoch. Aufgrund der zentralen Lage der Proberäume und der geplanten hohen Ausstattung be- wertet die Verwaltung das Vorhaben für besonders förderfähig. Finanzierung Die investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 200.000 € steht im Hpl. 2022 im Teilfinanzplan 0416 - Kulturförderung bei Finanzstelle 4110-0416-0-2000 Atelierflächen/Proberäume in Immobilien, Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen zur Verfügung. Da die zu leistende Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsverpflichtung verbunden wird, ist diese als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) zu aktivieren und ent- sprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung (10 Jahre) aufzulösen. Demnach fallen Folgeaufwendungen, ab Beginn der Gegenleistung (voraussichtlich ab August 2022), durch die Auflö- sung des Rechnungsabgrenzungspostens im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 8.333 € an. Diese wer- den über den Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Auf- wendungen finanziert. Die in den Jahren ab 2023 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 20.000 € jährlich wird das De- zernat für Kunst und Kultur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023/2024 ff. inner- halb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

Beratungsverlauf

  1. 31.05.2022

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 4.9, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 13.06.2022 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 7.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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