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1463/2022

Errichtung von Probe- und Atelierräumen, Mittelfreigabe Objekt Silcher Straße

Beschlussvorlage Ausschuss 18.05.2022

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 13.06.2022, TOP 7.6

1463-2022 BV Silcher Str Anlage

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Beschlussvorlage Ausschuss

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1463-2022 BV Silcher Str Anlage

2221 Zeichen

Anlage zu BV 1463/2022 
 
Errichtung von Probe- und Atelierräumen, Mittelfreigabe Objekt Silcher Straße 23 
auf Basis des Beschluss BV 0432/2021, 
hier: Georges Sintcheu (Antragsteller)  
        Proberaumzentrum Silcher Str. 23 (Ort der Umsetzung der Maßnahme) 
Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen  
Eigentümer der Immobilie   privat (Standard)   Stadt Köln  
          Zustimmung durch Amt für Liegenschaften 
Kurzbeschreibung der Maßnahme 
Umwandlung von Büroräumen in barrierefreie Proberäume 
Zuordnung der Maßnahme 
 Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung von 13 barrierefreien Proberäumen  
gemäß Beschluss des Finanzauschuss vom 21.06.2021 
 
 Bauliche Maßnahmen bzw. Einbauten zur nutzungsspezifischen Umwandlung in 
Proberäume (bspw. Schallisolierung, Akustik- und Elektroeinbauten, teilweise 
Studiotechnik) 
 
 Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit 
 
Antragsberechtigung 
 
 Vorhabenträger*innen mit Expertise im Bereich Proberäume/Musikclubs 
 
Formale Voraussetzungen 
 Die Proberäume müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden 
 
 Die erforderlichen Genehmigungen liegen vor, hier Baugenehmigung 
 
Unterlagen 
Die erforderlichen Unterlagen liegen vor, wie Baugenehmigung und Mietvertrag 
 
  Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 
                     
  
 
 
 
 
 
 
 
 
Fazit:  
 
Der Umbau der Silcher Straße 32 in ein Proberaumzentrum für Kölner Bands entspricht dem 
Förderkonzept Popkultur. Die Vorgaben aus diesem Konzept werden eingehalten. 
 
292.043,00 EUR förderfähige Gesamtkosten / NETTO) 
 Trockenbau/Brandschutz, Belüftung                   136.014,00 €  
 Schallschutzmaßnahmen                                      22.000,00 €  
 Abbruch/Rohbau                                                    20.000,00 €  
 Elektrotechnik/Brandmeldeanlage                         61.000,00 €  
 Putz-/Malerarbeiten/Estrich                              19.700,00 €  
 Planung-/Gutachtenkosten Schall                            6.480,00 €  
 Heizung/Zähler                                                       26.849,00 € 
  92.043,00 EUR 
--------------------- 
Eigenmittel / Drittmittel 
200.000  EUR Förderung durch die Stadt Köln = 69 % der förderf. Gesamtkosten)

Beschlussvorlage Ausschuss

6501 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1463/2022 
Freigabedatum 
 18.05.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung von Probe- und Atelierräumen, Mittelfreigabe Objekt Silcher Straße 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Mittelfreigabe im Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 200.000 € im Teilfi-
nanzplan 0416 - Kulturförderung, Zeile 11- Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanz-
stelle 4110-0416-0-2000 Atelierflächen/Proberäume in Immobilien für Herrn Georges Sintcheu zur 
Errichtung von 13 Proberäumen in der Silcher Str. 23, 50827 Köln, basierend auf dem Beschluss des 
Finanzausschusses vom 21.06.2021 zur Vorlage Nr. 0432/2021. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 31.05.2022 
Finanzausschuss 13.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   200.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  8.333 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    20.000   € 
c) bilanzielle Abschreibungen   0      € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Finanzausschuss hat am 21.06.2021 die Verteilung der Mittel gemäß den von der Verwaltung 
beschriebenen Vorhaben beschlossen (Vorlage Nr. 0432/2021 i.V.m. politischem Änderungsantrag). 
Dabei wurde grundsätzlich entschieden, dass der Antragsteller Georges Sintcheu für die Einrichtung 
von 13 Proberäumen eine Fördersumme von 200.000 € erhalten soll. Die Freigabe der Mittel wurde 
bis dato noch nicht beschlossen.  
Inzwischen wurde die Baugenehmigung für das Vorhaben im Objekt Silcher Str. 23, 50827 Köln er-
teilt, die erforderlichen Angebote für die unterschiedlichen Gewerke und ein ausgeglichener Kosten-
plan liegen vor. Der finanzielle Aufwand für die baulichen Maßnahmen beläuft sich auf insgesamt 
292.000 €. Davon werden 92.000 € vom Vorhabenträger aus Eigenmitteln finanziert. Der Eigenanteil 
der Förderung für die Proberäume liegt somit bei über 30%. Trotz der zunehmenden Schwierigkeiten, 
derzeit überhaupt Handwerksunternehmen zur Angebotsabgabe und Umsetzung der Arbeiten zu fin-
den, sowie der sich rasant steigernden Kosten für Baumaterialien, so sie überhaupt vorrätig und lie-
ferbar sind, wird das Vorhaben im angegeben Kostenrahmen bleiben. Neben den Eigenmitteln in fi-
nanzieller Hinsicht werden auch Arbeiten am und im Gebäude in Eigenleistung vom Vorhabenträger 
erbracht werden.  
Der vom Kulturamt geförderte Projektbericht zur Situation der Proberäume in Köln aus September 
2019 kommt zu dem Ergebnis, dass für Bands und Musikerinnen und Musiker aus der Pop- und

3 
Jazzszene mindestens „ein Bedarf für 50 bis 100 weitere Proberäume“ besteht (Projektbericht „Quali-
tative und quantitative Bestandsermittlung und Evaluation der Proberaumsituation in Köln“, 2019: S. 
28). Nicht zuletzt aufgrund dieser Analyse verfolgt die Verwaltung vor allem das Ziel, neue Probe-
raumstandorte entstehen zu lassen und hierzu auch private Anbieter bei der Erschließung von Probe- 
und Produktionsräumen zu fördern. 
Das Konzept des Antragstellers sieht die Einrichtung von ca. 13 barrierefreien Proberäumen mit 
Parkmöglichkeiten vor. Die durchschnittliche Miete wird bei ca. 16,00 € bis 18,00 € pro Quadratmeter 
liegen. Dieser Mietpreis orientiert sich an den gängigen Gewerbemieten im Umfeld. Die Räume in 
Ehrenfeld können mindestens 10 Jahre gemietet werden; der Mietvertrag mit der Option auf Verlän-
gerung liegt der Verwaltung vor. Beim Anbieter handelt es sich um den Musiker und Betreiber der 
Spielstätte Barinton, Georges Sintcheu. Es wird also ein Angebot „von der Szene für die Szene“ ent-
stehen, was sehr zu begrüßen ist. Da der Vorhabenträger aus eigener Erfahrung die Anforderungen 
an Proberäume kennt und auch weiß, wie knapp das Angebot ist, wird der enge Zeitplan für den Um-
bau gehalten werden. Die Proberäume sollen bereits Anfang Juli 2022 fertiggestellt und der Kölner 
Musikszene zur Verfügung gestellt werden.  
 
Herr Georges Sintcheu erfüllt alle Voraussetzungen für den Erhalt der Fördersumme. Er kommt sel-
ber aus der Kölner Pop- und Musikclubszene, er hat Erfahrungen im Betreiben eines eigenen Mu-
sikclubs. Herr Sintcheu hat die erforderliche Baugenehmigung für sein Vorhaben erhalten, der Miet-
vertrag erfüllt die Mindestlaufzeit von 10 Jahren und der Kosten- / Finanzplan ist ausgeglichen. Durch 
die Innenstadtlage der Liegenschaft sind die Umbaumaßnahmen aufgrund des nötigen Schallschut-
zes nach außen vergleichsweise aufwendig. Dadurch sind die Umbaukosten pro Einheit vergleichs-
weise hoch. Aufgrund der zentralen Lage der Proberäume und der geplanten hohen Ausstattung be-
wertet die Verwaltung das Vorhaben für besonders förderfähig. 
 
 
Finanzierung 
Die investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 200.000 € steht im Hpl. 2022 im Teilfinanzplan 
0416 - Kulturförderung bei Finanzstelle 4110-0416-0-2000 Atelierflächen/Proberäume in Immobilien, 
Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen zur Verfügung.  
Da die zu leistende Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsverpflichtung 
verbunden wird, ist diese als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) zu aktivieren und ent-
sprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung (10 Jahre) aufzulösen. Demnach fallen 
Folgeaufwendungen, ab Beginn der Gegenleistung (voraussichtlich ab August 2022), durch die Auflö-
sung des Rechnungsabgrenzungspostens im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 8.333 € an. Diese wer-
den über den Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Auf-
wendungen finanziert.  
Die in den Jahren ab 2023 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 20.000 € jährlich wird das De-
zernat für Kunst und Kultur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023/2024 ff. inner-
halb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

Beratungsverlauf (2)

31.05.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 7.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1463/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.05.2022
Erstellt
02.05.2022 11:17