AN/0404/2025
Änderungsantrag zu Top 3.3: „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln präzisieren“ (AN/1194/2024)
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Grüne Änderungsantrag nach § 13
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www.gruenekoeln.de FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Tel: +49 (221) 221-25919 Fax: +49 (221) 221-24555 gruene -fraktion@stadt-koeln.de An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Sabine Pakulat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0404/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 Änderungsantrag zu Top 3.3: „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht- städtischer Neubauvorhaben in Köln präzisieren„ (AN/1194/2024) Sehr geehrte Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, den folgenden Änderungs- bzw. Zusatzantrag auf die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 27.03.2025 zu setzen. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln hat am 17.3.2022 „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit deren Umsetzung beauftragt. Unter Punkt 3.3.2 Anforderungen an den Gebäudeeffizienzstandard heißt es: Alle zu errichtenden Wohngebäude, für deren Planungsrecht ein Bebauungsplanverfahren erforderlich ist oder die auf Flächen errichtet werden, die von der Stadt Köln veräußert werden oder auf denen Erbbaurecht bestellt wird, sind im KfW-Effizienzhaus 40 EE-Standard oder in einem darüber hinausgehenden Effizienzstandard auszuführen. Wenn für das zu errichtende Gebäude die EE-Klasse nicht erreicht werden kann, sind die Gründe hierfür prüfbar darzulegen. Als Ersatzmaßnahme kann das Gebäude dann als KfW-Effizienzhaus 40 oder in einem darüber hinausgehenden - 2 - Standard mit Anschluss an die Fernwärme erstellt werden. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt geändert: Im Zuge der oben genannten Überprüfung in Ausnahmefällen wird die Fernwärme als Ersatzmaßnahme nur dann genutzt, wenn sie die effizienteste und sinnvollste Form der Wärmeversorgung ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass andere Wärmequel- len, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe, bei Neubauvorhaben leichter umzusetzen sind als im Bestand, der an erster Stelle mit der Fernwärme versorgt werden muss. Sobald die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung vorliegen, werden diese in Abwägung mit einbezogen. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer GRÜNE - Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0404/2025
- Typ
- Grüne Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 27.03.2025
- Erstellt
- 27.03.2025 14:20