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AN/0404/2025

Änderungsantrag zu Top 3.3: „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln präzisieren“ (AN/1194/2024)

Grüne Änderungsantrag nach § 13 27.03.2025

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 27.03.2025, TOP 3.3.2

Grüne Änderungsantrag nach § 13

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Grüne Änderungsantrag nach § 13

2502 Zeichen

www.gruenekoeln.de  
 
FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
 
Tel: +49 (221) 221-25919  
Fax: +49 (221) 221-24555  
gruene -fraktion@stadt-koeln.de  
An  
die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses 
Sabine Pakulat 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
AN/0404/2025 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 
 
Änderungsantrag zu Top 3.3: „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-
städtischer Neubauvorhaben in Köln präzisieren„ (AN/1194/2024) 
Sehr geehrte Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
wir bitten Sie, den folgenden Änderungs- bzw. Zusatzantrag auf die Tagesordnung des 
Stadtentwicklungsausschusses am 27.03.2025 zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln hat am 17.3.2022 „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung 
nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit 
deren Umsetzung beauftragt. Unter Punkt 3.3.2 Anforderungen an den 
Gebäudeeffizienzstandard heißt es: 
 
Alle zu errichtenden Wohngebäude, für deren Planungsrecht ein 
Bebauungsplanverfahren erforderlich ist oder die auf Flächen errichtet werden, die 
von der Stadt Köln veräußert werden oder auf denen Erbbaurecht bestellt wird, sind 
im KfW-Effizienzhaus 40 EE-Standard oder in einem darüber hinausgehenden 
Effizienzstandard auszuführen. 
 
Wenn für das zu errichtende Gebäude die EE-Klasse nicht erreicht werden kann, 
sind die Gründe hierfür prüfbar darzulegen. Als Ersatzmaßnahme kann das 
Gebäude dann als KfW-Effizienzhaus 40 oder in einem darüber hinausgehenden

- 2 - 
 
Standard mit Anschluss an die Fernwärme erstellt werden. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt geändert: 
Im Zuge der oben genannten Überprüfung in Ausnahmefällen wird die Fernwärme als 
Ersatzmaßnahme nur dann genutzt, wenn sie die effizienteste und sinnvollste Form 
der Wärmeversorgung ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass andere Wärmequel-
len, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe, bei Neubauvorhaben leichter umzusetzen 
sind als im Bestand, der an erster Stelle mit der Fernwärme versorgt werden muss. 
Sobald die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung vorliegen, werden diese in 
Abwägung mit einbezogen. 
 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer 
GRÜNE - Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

27.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0404/2025
Typ
Grüne Änderungsantrag nach § 13
Datum
27.03.2025
Erstellt
27.03.2025 14:20