2333/2021
Bereitstellungzonen für kommerzielle Leihfahrzeuge
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
1952 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 2333/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 06.09.2021 Bereitstellungzonen für kommerzielle Leihfahrzeuge hier: Anfrage (AN/1057/2021) der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 31.05.2021, TOP 7.4 Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wann hat die Verwaltung diesen Beschluss der BV Ehrenfeld dem Verkehrsausschuss vorgelegt? 2. Wie gedenkt die Verwaltung mit den politischen Beschlüssen zur Problematik des Abstellens von Leihfahrzeugen in Köln umzugehen? 3. Wurde bereits hierzu Kontakt mit den Anbietern aufgenommen? 4. Wann wird der BV Ehrenfeld ein Konzept für ihren Stadtbezirk vorgelegt? Mit welchem Zeitraum der Umsetzung ist zu rechnen?“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1.: Die Verwaltung prüft aktuell den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes NRW hin- sichtlich der derzeitigen Verwaltungspraxis und stimmt das weitere Verfahren mit den zuständigen Ämtern ab. Die bisher gewonnenen Erfahrungen werden hierbei herangezogen werden. Dieses Ver- fahren läuft aktuell noch, sodass zum jetzigen Zeitpunkt keine Neuerungen vorgestellt werden kön- nen. Sobald diese vorliegen, werden die einzubindenden Gremien sowie Ausschüsse informiert. Zu Frage 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu Frage 3.: Die Verwaltung steht in direktem Kontakt mit den Anbieter*innen. Die Vorgaben zu Beginn der jeweiligen Verleihtätigkeit wurden direkt umgesetzt. Gleichermaßen verhält es sich mit Änderungen der Vorgaben im laufenden Prozess. Die Anbieter*innen setzen die Vorgaben der Verwaltung umgehend um, sobald neue Vorgaben aufgestellt werden. Zu Frage 4.: Aufgrund des aktuellen Projektstandes (siehe Antwort zu Frage 1) kann hierzu aktuell keine konkrete Aussage getroffen werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2333/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 29.06.2021
- Erstellt
- 16.06.2021 09:26