mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Bereitstellungzonen für kommerzielle Leihfahrzeuge

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2333/2021 vom 29.06.2021

Stand: Am 06.09.2021 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer Anfrage (BV)

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer Anfrage (BV)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 2333/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 06.09.2021 Bereitstellungzonen für kommerzielle Leihfahrzeuge hier: Anfrage (AN/1057/2021) der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 31.05.2021, TOP 7.4 Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wann hat die Verwaltung diesen Beschluss der BV Ehrenfeld dem Verkehrsausschuss vorgelegt? 2. Wie gedenkt die Verwaltung mit den politischen Beschlüssen zur Problematik des Abstellens von Leihfahrzeugen in Köln umzugehen? 3. Wurde bereits hierzu Kontakt mit den Anbietern aufgenommen? 4. Wann wird der BV Ehrenfeld ein Konzept für ihren Stadtbezirk vorgelegt? Mit welchem Zeitraum der Umsetzung ist zu rechnen?“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1.: Die Verwaltung prüft aktuell den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes NRW hin- sichtlich der derzeitigen Verwaltungspraxis und stimmt das weitere Verfahren mit den zuständigen Ämtern ab. Die bisher gewonnenen Erfahrungen werden hierbei herangezogen werden. Dieses Ver- fahren läuft aktuell noch, sodass zum jetzigen Zeitpunkt keine Neuerungen vorgestellt werden kön- nen. Sobald diese vorliegen, werden die einzubindenden Gremien sowie Ausschüsse informiert. Zu Frage 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu Frage 3.: Die Verwaltung steht in direktem Kontakt mit den Anbieter*innen. Die Vorgaben zu Beginn der jeweiligen Verleihtätigkeit wurden direkt umgesetzt. Gleichermaßen verhält es sich mit Änderungen der Vorgaben im laufenden Prozess. Die Anbieter*innen setzen die Vorgaben der Verwaltung umgehend um, sobald neue Vorgaben aufgestellt werden. Zu Frage 4.: Aufgrund des aktuellen Projektstandes (siehe Antwort zu Frage 1) kann hierzu aktuell keine konkrete Aussage getroffen werden.

Beratungsverlauf

  1. 06.09.2021

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 6.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz