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1618/2022

Sachstand zur Beschaffung von mobilen Luftfilteranlagen für Schulen und Kitas

Mitteilung Ausschuss 13.05.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 16.05.2022, TOP 8.11

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2436 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/1000 
 
Vorlagen-Nummer  13.05.2022 
 1618/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.05.2022 
 
Sachstand zur Beschaffung von mobilen Luftfilteranlagen für Schulen und Kitas 
Anknüpfend an den in der Sitzung vom 14.02.2022 dargestellten Sachstand (Vorlagen-Nummer 
0391/2022) teilt die Verwaltung folgenden aktuellen Sachstand zum Beschaffungsverfahren mit: 
 
Im Ergebnis ist noch nicht absehbar, wann der Zuschlag erteilt und die Geräte beschafft werden kön-
nen. 
 
Im Vergabeverfahren zur Beschaffung der Luftfiltergeräte sind im Februar drei Rügen unterlegener 
Bieter*innen eingegangen, die nach Prüfung durch die Verwaltung und eine von der Stadt beauftragte 
Rechtsanwaltskanzlei sämtlich zurückgewiesen wurden. Die rügeführenden Bieter*innen haben da-
raufhin Anfang März entsprechende Nachprüfungsanträge bei der Vergabekammer Rheinland ge-
stellt. Hierüber hat die Vergabekammer die Stadt informiert, so dass nach § 169 Abs. 1 GWB die 
Stadt vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 
Abs. 1 GWB Zuschläge im Beschaffungsverfahren für die Luftfiltergeräte nicht erteilen darf. 
 
Noch im März hat die Vergabekammer mittels entsprechender Verfügungen die in § 167 Abs. 1 Satz 
1 GWB bestimmte grundsätzliche Bearbeitungsfrist von 5 Wochen bei allen drei Nachprüfungsverfah-
ren auf den 31.07.2022 verlängert. 
 
Die Stadt hat daraufhin durch die von ihr beauftragte Rechtsanwaltskanzlei unter Verweis auf die Eil-
bedürftigkeit der Beschaffung der Luftfiltergeräte bei der Vergabekammer in allen drei Verfahren die 
Gestattung einer vorzeitigen Zuschlagserteilung gemäß § 169 Abs. 2 GWB beantragt. Die Anträge 
sind am 14.04.2022 als unbegründet abgewiesen worden, da die Vergabekammer die Anforderungen 
an eine Gestattung vorzeitiger Zuschlagserteilung als nicht erfüllt ansieht. 
 
Nunmehr hat die Stadt durch die von ihr beauftragte Rechtsanwaltskanzlei beim OLG Düsseldorf als 
zuständigem Beschwerdegericht in allen drei Verfahren mit Schriftsätzen vom 03.05.2022 die Gestat-
tung der vorzeitigen Zuschlagserteilung gemäß § 169 Abs. 2 Satz 7 GWB beantragt. Aktuell hat das 
OLG Düsseldorf mit Verfügung vom 06.05.2022 der Gegenseite die Möglichkeit zur Stellungnahme 
binnen 10 Tagen eingeräumt. Andere Ergebnisse liegen hier (Stand: 11.05.2022) noch nicht vor. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

16.05.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1618/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.05.2022
Erstellt
11.05.2022 16:18