3788/2019
Pläne zum Schutz und/oder Verkauf des Geländes Sürther Aue
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2917 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 3788/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.03.2020 Pläne zum Schutz und/oder Verkauf des Geländes Sürther Aue Beantwortung der Anfrage der BV Rodenkirchen Zu Plänen zum Schutz und/oder Verkauf des Geländes Sürther Aue Fragen der BV Rodenkirchen: 1. Welche Pläne werden angesichts des Beschlusses nun verfolgt, die Sürther Aue durch Maßnah- men langfristig unter besonderen Schutz zu stellen? 2. Wie bewertet die Verwaltung das Angebot des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz) Landes- verband NRW, dieses Naturareal in seine Obhut nehmen zu wollen, um sich in enger Abstimmung mit der Stadt, zukünftig um seine Pflege und Nutzung zu kümmern? 3. Die HGK ist eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Köln (SWK). Wie stehen in Anbetracht des Ratsbeschlusses, die Verwaltung, die HGK und die Stadtwerke Köln, grundsätzlich zu einem mög- lichen Verkauf des Geländes an den BUND, oder an eine ihm nahestehende Organisation? 4. Gibt es anderweitige Nutzungskonzepte oder Interessenten für das Gelände? zu 1: Antwort der Verwaltung: Das Gebiet der Sürther Aue ist weiterhin als Naturschutzgebietes NSG „Am Godorfer Hafen“ unter Schutz gestellt. Der Schutzstatus hat sich über das bisherige Verfahren zum Hafenausbau nicht ge- ändert. Darüber hinaus hat der Rat die Verwaltung am 26.09.2019 beauftragt: a. alle bislang eingeleiteten planungsrechtlichen Verfahren für den Ausbau des Godorfer Hafens (B-Plan, FNP-Änderung) einschließlich der wasserrechtlichen und eisenbahnrechtlichen Plan- feststellungsverfahren zu beenden. b. zu prüfen, auf welche Art und Weise die für den Ausbau vorgesehene Fläche „Sürther Aue“ (ca. 344.000 qm) in ihrer Gesamtheit als Naturschutzgebiet nachhaltig gesichert werden kann. Dies beinhaltet auch die eigentumsrechtliche Übertragung der Fläche an die Stadt Köln. Dazu soll den zuständigen Fachausschüssen und dem Rat kurzfristig ein Beschlussvorschlag vor- gelegt werden. 2 zu 2: Antwort der Verwaltung: Nach dem Beschluss des Rates zur endgültigen Einstellung der Planungen für den Godorfer Hafen besteht die Verpflichtung der Verwaltung das Gebiet entsprechend der Festsetzungen des Land- schaftsplans zu pflegen. Hierzu führt das Umweltamt bereits einzelne Pflegemaßnahmen in Koopera- tion mit der Biologischen Station Leverkusen Köln durch und führt mit der Biologischen Station und dem BUND Gespräche in Bezug auf eine allgemeine Kooperation zur Pflege der Sürther Aue (Bewei- dung, mechanische Pflege). zu 3: Antwort der HGK: Ein Verkauf des Geländes an den BUND wird von der HGK AG nicht in Erwägung gezogen. zu 4: Antwort der HGK: Die HGK AG prüft derzeit, welche Nutzungsmöglichkeiten für das Gelände in Betracht kommen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3788/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 02.03.2020
- Erstellt
- 29.10.2019 16:55