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2860/2019

Diskriminierung von Rollstuhlfahrern und Rollstuhlfahrerinnen bei Kulturveranstaltungen in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 09.09.2019

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 11.10.2019, TOP 3.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage zur Mitteilung 2860-2019_Diskriminierung von Rollstuhlfahrerinnen bei Kulturveranstaltungen in Köln

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4362 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/2 
 
Vorlagen-Nummer  09.09.2019 
 2860/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 17.09.2019 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.10.2019 
 
Diskriminierung von Rollstuhlfahrern und Rollstuhlfahrerinnen bei Kulturveranstaltungen in 
Köln 
Beantwortung einer Anfrage der Ratsgruppe BUNT gem. § 4 der Geschäftsordnung 
des Rates (AN/0239/2019) zur Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 
26.03.2019 
 
Aufgrund der Beschwerde eines Rollstuhlfahrers über eine von ihm als diskriminierend emp-
fundene Behandlung im Palladium hat die Ratsgruppe BUNT im Ausschuss Kunst und Kultur 
eine Anfrage gestellt. Die Verwaltung beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:  
 
1) Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über diskriminierende Vorfälle mit Roll-
stuhlfahrern und Rollstuhlfahrerinnen bei Kulturveranstaltungen in Köln, wie sie im 
Brief an die Oberbürgermeisterin unter anderem vom 13.02.2019 angesprochen wer-
den? 
 
Bis zu dem Vorfall am 07.02.2019 im Palladium waren der Verwaltung keine diskriminieren-
den Vorfälle mit Rollstuhlfahrern und Rollstuhlfahrerinnen bei Kulturveranstaltungen in Köln 
bekannt. 
 
2) Gibt es Sicherheitsrichtlinien der Stadt Köln oder gesetzliche Vorschriften für Kul-
turveranstalter und Kulturveranstalterinnen, dass Rollstuhlfahrer bzw. Rollstuhlfahre-
rinnen nicht auf der allgemeinen Veranstaltungsfläche an Konzerten usw. teilnehmen 
dürfen? 
 
Es gibt keine diesbezüglichen Sicherheitsrichtlinien der Stadt Köln. Zu beachten sind aber 
die Anforderungen der Sonderbauverordnung – SBauVO, Teil 1 Versammlungsstätten VO, 
aus der sich die Notwendigkeit zur Aufstellung einer Brandschutzordnung und ggfls. eines 
Räumungskonzeptes ergibt. Aus diesen wiederum können sich Regelungen und Einschrän-
kungen in Bezug auf die freie Platzwahl für Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen ergeben. 
 
3) Wie viele Beschwerden über diskriminierende Vorfälle bei Kulturveranstaltungen in 
Köln gab es im Zeitraum 2014 bis heute? 
 
Im genannten Zeitraum hat es keine Beschwerden gegenüber der Stadtverwaltung gegeben 
(vgl. Antwort zu Frage 1).

2 
 
 
4) Welche Ergebnisse zogen die Beschwerden nach sich und wie will die Stadt Köln 
zukünftig dafür sorgen, dass ein diskriminierungsfreier Besuch von Kulturveranstal-
tungen in Köln gewährleistet wird? 
 
Aufgrund der Beschwerde vom 13.02.2019 (siehe Antwort zu Frage 1) fand am 07.03.2019 
ein Gespräch zwischen dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln und Verantwortlichen 
des Palladiums vor Ort statt. Dabei wurde deutlich, dass tatsächlich Verbesserungsbedarf 
besteht. Nicht zuletzt aufgrund des Vorfalls am 07.02.2019 soll kurzfristig das Brandschutz-
konzept des Palladiums überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang sollen dann auch 
die Regelungen zur Platzierung von Rollstuhlfahrern bzw. Rollstuhlfahrerinnen bei Konzerten 
optimiert werden. 
 
Darüber hinaus wurde durch das Büro des Behindertenbeauftragten eine exemplarische Re-
cherche bei weiteren Konzerthallen in Köln durchgeführt. Dabei wurde unter anderem der 
Umgang mit Rollstuhlfahrern und Rollstuhlfahrerinnen bei Konzerten abgefragt (siehe Anlage 
1). 
 
Als Ergebnis der Abfrage kann festgestellt werden, dass die Betreiber der Veranstaltungs-
stätten grundsätzlich sensibel für das Thema sind. Da bisher keine vergleichbaren Be-
schwerden vorliegen, ist zu vermuten, dass sich die Besucher und Besucherinnen mit Roll-
stuhl mit den vorhandenen Bedingungen arrangieren. Weil es sich bei den meisten Veran-
staltungsstätten um ältere Gebäude handelt, besteht allerdings grundsätzlich Verbess e-
rungsbedarf bei der Barrierefreiheit. Die Verwaltung strebt eben solche Verbesserungen bei 
Veranstaltungsstätten an. Beispielhaft kann hier die Struktur der Bezuschussung von Maß-
nahmen zu „Bau- und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ genannt werden. Sofern nicht 
andere Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung der Aufrechterhaltung des Betriebes prioritär 
behandelt werden müssen, wird gezielt versucht, Maßnahmen zur Gewährleistung der Barri-
erefreiheit zu unterstützen. Die Zuschüsse sind jedoch ausschließlich für Träger der freien 
Kulturszene zu verwenden. Kommerzielle Anbieter können nicht berücksichtigt werden.  
 
Gez. Reker

Anlage zur Mitteilung 2860-2019_Diskriminierung von Rollstuhlfahrerinnen bei Kulturveranstaltungen in Köln

11959 Zeichen

1 
Anlage 1 
 
Diskriminierung von Rollstuhlfahrer*innen bei Kulturveranstaltungen in Köln 
 
Angefragte 
Veranstaltungsorte 
Antworten der verantwortlichen Betreiber und/oder  
Informationen der Betreiber im Internet  
Live Music Hall Schriftliche Mitteilung vom 15.03.2019: 
Unsere Halle ist barrierefrei und somit ist für Rollstuhlfahrer ein Besuch bei uns problemlos möglich. Wir 
haben an einer Seite vor unserer Bühne einen Bereich für Personen mit Behinderungen und 
Einschränkungen. Dieser ist vom normalen Stehplatzbereich durch Gitter abgesperrt und ermöglicht somit 
einen stressfreien Aufenthalt. Eine direkte Ermäßigung für die Karten haben wir in dem Falle nicht, allerdings 
kommen Personen mit einem B im Behindertenausweis mit ihrer Begleitperson auf einem Ticket zu der 
Veranstaltung. Darüber hinaus haben wir selbstverständlich auch eine Behindertentoilette vor Ort, die auch 
während der Show einfach zugänglich ist. 
In der Regel sollen die Gäste 15 Minuten vor Einlass unten an dem Tor sein, damit sie von der Security in 
Empfang genommen und als erstes vorne in den Bereich gelassen werden. 
Häufig bekommen wir Anfragen, wie es bei uns in der Location mit einem Behindertenbereich aussieht und 
nehmen uns Zeit unseren Besuchern ihre Sorgen zu nehmen und die Fragen so ausführlich wie möglich zu 
beantworten. 
Wir haben bisher rundum positives Feedback zu der Handhabung und dem Umgang mit unseren Gästen 
bekommen und sind sogar schon darauf hingewiesen worden, unsere Vorgänge diesbezüglich an andere 
Konzertveranstalter und Hallen weiterzugeben. Dort soll es nach Angaben der Gäste nicht so verständnis- 
und rücksichtsvoll zugehen. 
Wir freuen uns sehr, dass wir unseren Gästen ein schönes Erlebnis ermöglichen können, sie mit unserem 
Service zufrieden sind und sorglos Konzerte besuchen.

2 
Club Bahnhof 
Ehrenfeld 
Schriftliche Mitteilung vom 01.04.2019: 
Wie gewährleisten Sie einen diskriminierungsfreien Besuch Ihres Konzertsaales? 
Zum einen sind wir ein komplett Barrierefreies Haus in unseren Veranstaltungsräumen und somit für alle 
Menschen zugänglich. Des Weiteren arbeiten wir seit zwei Jahren eng mit dem Antidiskriminierungsbüro Köln 
zusammen und haben hier das Projekt „Respectful Doors“ ins Leben gerufen. Durch Schulungen von Team 
und Sicherheitspersonal, sowie Aushänge an den Eingangstüren sowie im Laden und die Verpflichtung zu 
einem Controlling durch den Verein Rubicon leisten wir Diskriminierung Vorschub und stellen uns der 
Auseinandersetzung in Fällen wo sich Menschen dennoch diskriminierend behandelt fühlen. Durch 
rollstuhlfahrende Mitglieder unseres Teams sind wir auch konstant in der Diskussion um Hindernisse und 
Barrierefreiheit im Betrieb.  
Können Menschen mit Behinderung, insbesondere Rollstuhlfahrer*innen, ihre Plätze frei wählen? 
Alle Menschen haben bei uns immer komplett freie Platzwahl. Wir haben links und rechts im Konzertsaal 
kleine Emporen auf denen Rollstuhlfahrer*innen eine bessere Sicht haben.  
Gewähren Sie Menschen mit Behinderung und/oder deren Begleitpersonen Ermäßigungen? 
Wir gehen von einer grundsätzlichen Gleichbehandlung aus, sodass auch Menschen die im Rollstuhl sitzen 
genau wie alle anderen Eintritt zahlen, allerdings haben deren betreuende Begleitpersonen immer freien 
Eintritt. 
Hat es bei Ihnen bereits Beschwerden von Menschen mit Behinderung gegeben? Worauf bezogen 
sich diese Beschwerden? Wie haben Sie auf diese Beschwerden reagiert? 
Bisher gab es keine schriftliche Beschwerde zu diesem Thema. Wir nehmen Beschwerden grundsätzlich 
ernst und prüfen jeden Fall in Teamgesprächen und Interviews mit den jeweiligen Produktionskräften und 
Mitarbeitern. Zusätzlich bieten wir persönliche Gespräche an und auch immer den Kontakt zum 
Antidiskriminierungsbüro für Fälle in denen der oder die Betroffene sich über Dritte in Verbindung setzen 
möchte.

3 
Gloria Schriftliche Mitteilung vom 13.06.2019: 
Wie gewährleisten Sie einen diskriminierungsfreien Besuch Ihres Konzertsaales? 
Wir bitten Menschen mit Behinderung um vorherige Kontaktaufnahmen, um möglichst im Vorfeld bereits auf 
die individuellen Bedürfnisse der Besucher eingehen und uns darauf vorbereiten zu können. Überwiegend 
wird diese Möglichkeit genutzt, sodass sowohl unser Team, als auch der Besucher bereits im Vorfeld die 
Umstände vor Ort kennen und sich auch unser Team auf den Besuch einstellen kann. 
Können Menschen mit Behinderung, insbesondere Rollstuhlfahrer*innen, ihre Plätze frei wählen? 
Aufgrund der baulichen Umstände sowie der Lage unserer Notausgänge und Rettungswege sind die Plätze 
nicht frei wählbar, sondern ergeben sich aus den uns genehmigten Bestuhlungsplänen. Wir haben bei der 
Planung nach Möglichkeit Standplätze für Rollstuhlfahrer ausgewählt, von denen ein möglichst guter Blick auf 
die Bühne besteht und der Sound gut wahrnehmbar ist. 
Gewähren Sie Menschen mit Behinderung und/oder deren Begleitpersonen Ermäßigungen? 
Begleitpersonen erhalten bei uns freien Eintritt. 
Hat es bei Ihnen bereits Beschwerden von Menschen mit Behinderung gegeben? Worauf bezogen 
sich diese Beschwerden? Wie haben Sie auf diese Beschwerden reagiert? 
Ja, wir erhalten gelegentlich Beschwerden, die wir jeweils individuell beantworten. Zumeist beziehen sich die 
Beschwerden auf den jeweiligen Standort. Je nach den individuellen Einschränkungen der betroffenen 
Personen, bzw. den genutzten Rollstühlen, ist die Sicht auf die Bühne nicht immer einwandfrei gegeben. Mit 
diesen Einschränkungen müssen aber auch nicht behinderte Gäste leben. Je nach individueller Körpergröße 
ist nicht von jedem Standort uneingeschränkte Sicht auf die Bühne gegeben. Wir haben bereits mehrfach mit 
Rollstuhlfahrern, die oft Besucher des Hauses sind, vor Ort Gespräche geführt, um von diesen Vorschläge 
und Einschätzungen aus deren Sicht zu Verbesserungsmöglichkeiten zu erhalten. Aufgrund der gegebenen 
baulichen Umstände lassen sich leider nicht alle Wünsche uneingeschränkt umsetzen.

4 
Ergänzungen aus dem Internet: 
Rollstuhlfahrer sollten sich vorab bei uns per E-Mail anmelden. Somit können wir einen früheren Einlass über 
einen separaten Eingang gewähren und einen Platz freihalten. Der Saal ist ebenerdig, so dass ein Zugang 
leicht möglich ist. 
Eine behindertengerechte Toilette haben wir leider nicht. Diese finden Sie in öffentlichen Gebäuden in unserer 
Nähe. 
Zudem haben Sie die Möglichkeit im nahegelegenen Café Bar Restaurant Lichtenberg die 
behindertengerechte Toilette während Ihres Theateraufenthalts zu nutzen. 
Kantine Schriftliche Mitteilung vom 17.06.2019: 
Wie gewährleisten Sie einen diskriminierungsfreien Besuch Ihres Konzertsaales? 
In unsere Konzertsäle, die in der ersten Etage liegen, fahren die Rollstuhlfahrer*innen über die Zulieferungs- 
und Technikrampen. Sie melden sich in der Einlassphase an der Tür. Dann kümmert sich jemand vom 
Einlasspersonal um alles Weitere. Das Personal ist angewiesen, dieses Procedere so normal wie möglich 
erscheinen zu lassen. Es ist zwar eine Sonderbehandlung, soll aber nicht wie eine solche wirken.  
Können Menschen mit Behinderung, insbesondere Rollstuhlfahrer*innen, ihre Plätze frei wählen? 
Hier unterscheiden wir zwischen Menschen mit Handicap und Rollstuhlfahrer*innen. Soweit es möglich ist, 
bitten wir die Rollstuhlfahrer*innen sich entweder nach ganz vorne an die Bühne oder an die linke Seite des 
Saals zu begeben. In einem Notfall könnten Rollstuhlfahrer*innen, die sich in der Mitte des Saales aufhielten, 
ein Hindernis darstellen. 
Gewähren Sie Menschen mit Behinderung und/oder deren Begleitpersonen Ermäßigungen? 
Wir geben grundsätzlich nur den Begleitpersonen freien Eintritt. Alles andere würde zurecht als 
Diskriminierung gewertet.

5 
Hat es bei Ihnen bereits Beschwerden von Menschen mit Behinderung gegeben? Worauf bezogen 
sich diese Beschwerden? Wie haben Sie auf diese Beschwerden reagiert? 
Mir ist nicht bekannt, dass sich Menschen mit Handicap oder Rollstuhlfahrer*innen während eines Besuchs 
der Kantine oder danach beschwert hätten. 
 
Ergänzungen aus dem Internet: 
Rollstuhlfahrer sollten sich vorab bei uns per E-Mail anmelden. Somit können wir einen früheren Einlass über 
einen separaten Eingang gewähren und einen Platz freihalten. Der Zugang zur Kantine / Yard Club erfolgt 
über eine Rampe, so dass ein Zugang leicht möglich ist. 
Eine behindertengerechte Toilette haben wir leider nicht. 
Stadtgarten Schriftliche Mitteilung vom 18.06.2019: 
Wie gewährleisten Sie einen diskriminierungsfreien Besuch Ihres Konzertsaales? 
Wir bieten sowohl den barrierefreien Zugang (Rollstuhlrampe im Eingangsbereich Restaurant und 
barrierefreier Übergang zum Konzertsaal) als auch eine gesonderte Betreuung für bewegungseingeschränkte 
Besucher (bei Anmeldung). Unser Vorderhauspersonal ist besonders aufmerksam gegenüber Personen, die 
Hilfe beim Konzertbesuch benötigen, so dass wir auch hilfsbedürftigen Personen den Zugang zu den 
Konzerten ermöglichen können. Des Weiteren leben wir allgemein im täglichen Umgang mit unserem 
Publikum einen diskriminierungsfreien Umgang, auch in Bezug auf Geschlechterdiversität, Hautfarbe oder 
körperliche Besonderheiten. 
Können Menschen mit Behinderung, insbesondere Rollstuhlfahrer*innen, ihre Plätze frei wählen? 
Wir bieten – auch im Vorverkaufssystem – die direkte Bestellung von vorgegebenen Plätzen für 
Rollstuhlfahrer – diese garantieren die freie Sicht auf die Bühne sowie eine leicht zugängliche Platzierung 
(auch im Falle einer notwendigen Evakuierung aus dem Saal im Gefahrenfall). Sollte vor Ort der Wunsch 
einer anderen Platzierung geäußert werden so ist unser Vorderhauspersonal angewiesen, dies nach 
Möglichkeit den Wünschen der Betroffenen gemäß auszuführen.

6 
Gewähren Sie Menschen mit Behinderung und/oder deren Begleitpersonen Ermäßigungen? 
Wir bieten kostenfreien Zugang für Begleitpersonen von bewegungseingeschränkten Menschen (Ausweis mit 
„B“). 
Hat es bei Ihnen bereits Beschwerden von Menschen mit Behinderung gegeben? Worauf bezogen 
sich diese Beschwerden? Wie haben Sie auf diese Beschwerden reagiert? 
Wir haben keine Beschwerden erhalten bisher, da wir versuchen auf etwaige Sonderwünsche jeweils 
einzugehen und damit das Konzerterlebnis für alle Interessierten möglich zu machen. 
 
Ergänzungen aus dem Internet: 
Der Konzertsaal, das Café-Restaurant und die angrenzenden Toiletten sind rollstuhlgerecht ausgestattet und 
barrierefrei zu erreichen. Wir bitten um Information im Vorfeld der Veranstaltung per E-Mail an 
info@stadtgarten.de, damit wir gegebenenfalls besondere Vorkehrungen treffen können. 
Das Studio 672 ist nur über eine Treppe zu erreichen und somit leider nicht barrierefrei. 
E Werk Informationen aus dem Internet: 
Wie komme ich mit dem Rollstuhl ins E-Werk?  
Der Eingang für Rollstuhlfahrer befindet sich am Haupteingang. Der Weg führt über eine Rampe direkt links 
neben den 3 Eingangstüren in die Halle. Bitte wenden Sie sich vor Ort an unsere Sicherheitspersonal am 
Eingang.  
Gibt es im E-Werk einen gesonderten Bereich für Rollstuhlfahrer?  
In der Halle befindet sich ein Rollstuhlfahrerpodest mit begrenzter Anzahl an Plätzen. Bitte geben Sie, wenn 
möglich, beim Ticketkauf immer an, dass Sie mit dem Rollstuhl kommen. Ihre Begleitperson kann Sie auf das 
Podest begleiten.

7 
Gibt es im E-Werk Behindertentoiletten und wo sind diese?  
Die Behindertentoiletten befinden sich ebenerdig zur Konzerthalle angrenzend an die DynamoLounge / 
Snackbereich. Bei Fragen wenden Sie sich vor Ort an unser Personal. Die helfen Ihnen gerne weiter.  
Gibt es Behindertenparkplätze?  
Direkt auf der Schanzenstrasse vor dem E-Werk gibt es einen öffentlichen Behindertenparkplatz. Zusätzlich 
bieten wir auf unserem Privatparkplatz P1 weitere Behindertenparkplätze an. Von dort aus beträgt der Weg 
bis zur Location ca. 100m. 
Essigfabrik Eine Rückmeldung der Essigfabrik auf insgesamt drei Anfragen ist nicht erfolgt. Die Internetseite ist aktuell 
nicht verfügbar.

Beratungsverlauf (2)

17.09.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.10.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2860/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
09.09.2019
Erstellt
20.08.2019 09:48