2860/2019
Diskriminierung von Rollstuhlfahrern und Rollstuhlfahrerinnen bei Kulturveranstaltungen in Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161/2 Vorlagen-Nummer 09.09.2019 2860/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 17.09.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.10.2019 Diskriminierung von Rollstuhlfahrern und Rollstuhlfahrerinnen bei Kulturveranstaltungen in Köln Beantwortung einer Anfrage der Ratsgruppe BUNT gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates (AN/0239/2019) zur Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 26.03.2019 Aufgrund der Beschwerde eines Rollstuhlfahrers über eine von ihm als diskriminierend emp- fundene Behandlung im Palladium hat die Ratsgruppe BUNT im Ausschuss Kunst und Kultur eine Anfrage gestellt. Die Verwaltung beantwortet die gestellten Fragen wie folgt: 1) Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über diskriminierende Vorfälle mit Roll- stuhlfahrern und Rollstuhlfahrerinnen bei Kulturveranstaltungen in Köln, wie sie im Brief an die Oberbürgermeisterin unter anderem vom 13.02.2019 angesprochen wer- den? Bis zu dem Vorfall am 07.02.2019 im Palladium waren der Verwaltung keine diskriminieren- den Vorfälle mit Rollstuhlfahrern und Rollstuhlfahrerinnen bei Kulturveranstaltungen in Köln bekannt. 2) Gibt es Sicherheitsrichtlinien der Stadt Köln oder gesetzliche Vorschriften für Kul- turveranstalter und Kulturveranstalterinnen, dass Rollstuhlfahrer bzw. Rollstuhlfahre- rinnen nicht auf der allgemeinen Veranstaltungsfläche an Konzerten usw. teilnehmen dürfen? Es gibt keine diesbezüglichen Sicherheitsrichtlinien der Stadt Köln. Zu beachten sind aber die Anforderungen der Sonderbauverordnung – SBauVO, Teil 1 Versammlungsstätten VO, aus der sich die Notwendigkeit zur Aufstellung einer Brandschutzordnung und ggfls. eines Räumungskonzeptes ergibt. Aus diesen wiederum können sich Regelungen und Einschrän- kungen in Bezug auf die freie Platzwahl für Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen ergeben. 3) Wie viele Beschwerden über diskriminierende Vorfälle bei Kulturveranstaltungen in Köln gab es im Zeitraum 2014 bis heute? Im genannten Zeitraum hat es keine Beschwerden gegenüber der Stadtverwaltung gegeben (vgl. Antwort zu Frage 1). 2 4) Welche Ergebnisse zogen die Beschwerden nach sich und wie will die Stadt Köln zukünftig dafür sorgen, dass ein diskriminierungsfreier Besuch von Kulturveranstal- tungen in Köln gewährleistet wird? Aufgrund der Beschwerde vom 13.02.2019 (siehe Antwort zu Frage 1) fand am 07.03.2019 ein Gespräch zwischen dem Behindertenbeauftragten der Stadt Köln und Verantwortlichen des Palladiums vor Ort statt. Dabei wurde deutlich, dass tatsächlich Verbesserungsbedarf besteht. Nicht zuletzt aufgrund des Vorfalls am 07.02.2019 soll kurzfristig das Brandschutz- konzept des Palladiums überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang sollen dann auch die Regelungen zur Platzierung von Rollstuhlfahrern bzw. Rollstuhlfahrerinnen bei Konzerten optimiert werden. Darüber hinaus wurde durch das Büro des Behindertenbeauftragten eine exemplarische Re- cherche bei weiteren Konzerthallen in Köln durchgeführt. Dabei wurde unter anderem der Umgang mit Rollstuhlfahrern und Rollstuhlfahrerinnen bei Konzerten abgefragt (siehe Anlage 1). Als Ergebnis der Abfrage kann festgestellt werden, dass die Betreiber der Veranstaltungs- stätten grundsätzlich sensibel für das Thema sind. Da bisher keine vergleichbaren Be- schwerden vorliegen, ist zu vermuten, dass sich die Besucher und Besucherinnen mit Roll- stuhl mit den vorhandenen Bedingungen arrangieren. Weil es sich bei den meisten Veran- staltungsstätten um ältere Gebäude handelt, besteht allerdings grundsätzlich Verbess e- rungsbedarf bei der Barrierefreiheit. Die Verwaltung strebt eben solche Verbesserungen bei Veranstaltungsstätten an. Beispielhaft kann hier die Struktur der Bezuschussung von Maß- nahmen zu „Bau- und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ genannt werden. Sofern nicht andere Maßnahmen aufgrund einer Gefährdung der Aufrechterhaltung des Betriebes prioritär behandelt werden müssen, wird gezielt versucht, Maßnahmen zur Gewährleistung der Barri- erefreiheit zu unterstützen. Die Zuschüsse sind jedoch ausschließlich für Träger der freien Kulturszene zu verwenden. Kommerzielle Anbieter können nicht berücksichtigt werden. Gez. Reker
Anlage zur Mitteilung 2860-2019_Diskriminierung von Rollstuhlfahrerinnen bei Kulturveranstaltungen in Köln
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1 Anlage 1 Diskriminierung von Rollstuhlfahrer*innen bei Kulturveranstaltungen in Köln Angefragte Veranstaltungsorte Antworten der verantwortlichen Betreiber und/oder Informationen der Betreiber im Internet Live Music Hall Schriftliche Mitteilung vom 15.03.2019: Unsere Halle ist barrierefrei und somit ist für Rollstuhlfahrer ein Besuch bei uns problemlos möglich. Wir haben an einer Seite vor unserer Bühne einen Bereich für Personen mit Behinderungen und Einschränkungen. Dieser ist vom normalen Stehplatzbereich durch Gitter abgesperrt und ermöglicht somit einen stressfreien Aufenthalt. Eine direkte Ermäßigung für die Karten haben wir in dem Falle nicht, allerdings kommen Personen mit einem B im Behindertenausweis mit ihrer Begleitperson auf einem Ticket zu der Veranstaltung. Darüber hinaus haben wir selbstverständlich auch eine Behindertentoilette vor Ort, die auch während der Show einfach zugänglich ist. In der Regel sollen die Gäste 15 Minuten vor Einlass unten an dem Tor sein, damit sie von der Security in Empfang genommen und als erstes vorne in den Bereich gelassen werden. Häufig bekommen wir Anfragen, wie es bei uns in der Location mit einem Behindertenbereich aussieht und nehmen uns Zeit unseren Besuchern ihre Sorgen zu nehmen und die Fragen so ausführlich wie möglich zu beantworten. Wir haben bisher rundum positives Feedback zu der Handhabung und dem Umgang mit unseren Gästen bekommen und sind sogar schon darauf hingewiesen worden, unsere Vorgänge diesbezüglich an andere Konzertveranstalter und Hallen weiterzugeben. Dort soll es nach Angaben der Gäste nicht so verständnis- und rücksichtsvoll zugehen. Wir freuen uns sehr, dass wir unseren Gästen ein schönes Erlebnis ermöglichen können, sie mit unserem Service zufrieden sind und sorglos Konzerte besuchen. 2 Club Bahnhof Ehrenfeld Schriftliche Mitteilung vom 01.04.2019: Wie gewährleisten Sie einen diskriminierungsfreien Besuch Ihres Konzertsaales? Zum einen sind wir ein komplett Barrierefreies Haus in unseren Veranstaltungsräumen und somit für alle Menschen zugänglich. Des Weiteren arbeiten wir seit zwei Jahren eng mit dem Antidiskriminierungsbüro Köln zusammen und haben hier das Projekt „Respectful Doors“ ins Leben gerufen. Durch Schulungen von Team und Sicherheitspersonal, sowie Aushänge an den Eingangstüren sowie im Laden und die Verpflichtung zu einem Controlling durch den Verein Rubicon leisten wir Diskriminierung Vorschub und stellen uns der Auseinandersetzung in Fällen wo sich Menschen dennoch diskriminierend behandelt fühlen. Durch rollstuhlfahrende Mitglieder unseres Teams sind wir auch konstant in der Diskussion um Hindernisse und Barrierefreiheit im Betrieb. Können Menschen mit Behinderung, insbesondere Rollstuhlfahrer*innen, ihre Plätze frei wählen? Alle Menschen haben bei uns immer komplett freie Platzwahl. Wir haben links und rechts im Konzertsaal kleine Emporen auf denen Rollstuhlfahrer*innen eine bessere Sicht haben. Gewähren Sie Menschen mit Behinderung und/oder deren Begleitpersonen Ermäßigungen? Wir gehen von einer grundsätzlichen Gleichbehandlung aus, sodass auch Menschen die im Rollstuhl sitzen genau wie alle anderen Eintritt zahlen, allerdings haben deren betreuende Begleitpersonen immer freien Eintritt. Hat es bei Ihnen bereits Beschwerden von Menschen mit Behinderung gegeben? Worauf bezogen sich diese Beschwerden? Wie haben Sie auf diese Beschwerden reagiert? Bisher gab es keine schriftliche Beschwerde zu diesem Thema. Wir nehmen Beschwerden grundsätzlich ernst und prüfen jeden Fall in Teamgesprächen und Interviews mit den jeweiligen Produktionskräften und Mitarbeitern. Zusätzlich bieten wir persönliche Gespräche an und auch immer den Kontakt zum Antidiskriminierungsbüro für Fälle in denen der oder die Betroffene sich über Dritte in Verbindung setzen möchte. 3 Gloria Schriftliche Mitteilung vom 13.06.2019: Wie gewährleisten Sie einen diskriminierungsfreien Besuch Ihres Konzertsaales? Wir bitten Menschen mit Behinderung um vorherige Kontaktaufnahmen, um möglichst im Vorfeld bereits auf die individuellen Bedürfnisse der Besucher eingehen und uns darauf vorbereiten zu können. Überwiegend wird diese Möglichkeit genutzt, sodass sowohl unser Team, als auch der Besucher bereits im Vorfeld die Umstände vor Ort kennen und sich auch unser Team auf den Besuch einstellen kann. Können Menschen mit Behinderung, insbesondere Rollstuhlfahrer*innen, ihre Plätze frei wählen? Aufgrund der baulichen Umstände sowie der Lage unserer Notausgänge und Rettungswege sind die Plätze nicht frei wählbar, sondern ergeben sich aus den uns genehmigten Bestuhlungsplänen. Wir haben bei der Planung nach Möglichkeit Standplätze für Rollstuhlfahrer ausgewählt, von denen ein möglichst guter Blick auf die Bühne besteht und der Sound gut wahrnehmbar ist. Gewähren Sie Menschen mit Behinderung und/oder deren Begleitpersonen Ermäßigungen? Begleitpersonen erhalten bei uns freien Eintritt. Hat es bei Ihnen bereits Beschwerden von Menschen mit Behinderung gegeben? Worauf bezogen sich diese Beschwerden? Wie haben Sie auf diese Beschwerden reagiert? Ja, wir erhalten gelegentlich Beschwerden, die wir jeweils individuell beantworten. Zumeist beziehen sich die Beschwerden auf den jeweiligen Standort. Je nach den individuellen Einschränkungen der betroffenen Personen, bzw. den genutzten Rollstühlen, ist die Sicht auf die Bühne nicht immer einwandfrei gegeben. Mit diesen Einschränkungen müssen aber auch nicht behinderte Gäste leben. Je nach individueller Körpergröße ist nicht von jedem Standort uneingeschränkte Sicht auf die Bühne gegeben. Wir haben bereits mehrfach mit Rollstuhlfahrern, die oft Besucher des Hauses sind, vor Ort Gespräche geführt, um von diesen Vorschläge und Einschätzungen aus deren Sicht zu Verbesserungsmöglichkeiten zu erhalten. Aufgrund der gegebenen baulichen Umstände lassen sich leider nicht alle Wünsche uneingeschränkt umsetzen. 4 Ergänzungen aus dem Internet: Rollstuhlfahrer sollten sich vorab bei uns per E-Mail anmelden. Somit können wir einen früheren Einlass über einen separaten Eingang gewähren und einen Platz freihalten. Der Saal ist ebenerdig, so dass ein Zugang leicht möglich ist. Eine behindertengerechte Toilette haben wir leider nicht. Diese finden Sie in öffentlichen Gebäuden in unserer Nähe. Zudem haben Sie die Möglichkeit im nahegelegenen Café Bar Restaurant Lichtenberg die behindertengerechte Toilette während Ihres Theateraufenthalts zu nutzen. Kantine Schriftliche Mitteilung vom 17.06.2019: Wie gewährleisten Sie einen diskriminierungsfreien Besuch Ihres Konzertsaales? In unsere Konzertsäle, die in der ersten Etage liegen, fahren die Rollstuhlfahrer*innen über die Zulieferungs- und Technikrampen. Sie melden sich in der Einlassphase an der Tür. Dann kümmert sich jemand vom Einlasspersonal um alles Weitere. Das Personal ist angewiesen, dieses Procedere so normal wie möglich erscheinen zu lassen. Es ist zwar eine Sonderbehandlung, soll aber nicht wie eine solche wirken. Können Menschen mit Behinderung, insbesondere Rollstuhlfahrer*innen, ihre Plätze frei wählen? Hier unterscheiden wir zwischen Menschen mit Handicap und Rollstuhlfahrer*innen. Soweit es möglich ist, bitten wir die Rollstuhlfahrer*innen sich entweder nach ganz vorne an die Bühne oder an die linke Seite des Saals zu begeben. In einem Notfall könnten Rollstuhlfahrer*innen, die sich in der Mitte des Saales aufhielten, ein Hindernis darstellen. Gewähren Sie Menschen mit Behinderung und/oder deren Begleitpersonen Ermäßigungen? Wir geben grundsätzlich nur den Begleitpersonen freien Eintritt. Alles andere würde zurecht als Diskriminierung gewertet. 5 Hat es bei Ihnen bereits Beschwerden von Menschen mit Behinderung gegeben? Worauf bezogen sich diese Beschwerden? Wie haben Sie auf diese Beschwerden reagiert? Mir ist nicht bekannt, dass sich Menschen mit Handicap oder Rollstuhlfahrer*innen während eines Besuchs der Kantine oder danach beschwert hätten. Ergänzungen aus dem Internet: Rollstuhlfahrer sollten sich vorab bei uns per E-Mail anmelden. Somit können wir einen früheren Einlass über einen separaten Eingang gewähren und einen Platz freihalten. Der Zugang zur Kantine / Yard Club erfolgt über eine Rampe, so dass ein Zugang leicht möglich ist. Eine behindertengerechte Toilette haben wir leider nicht. Stadtgarten Schriftliche Mitteilung vom 18.06.2019: Wie gewährleisten Sie einen diskriminierungsfreien Besuch Ihres Konzertsaales? Wir bieten sowohl den barrierefreien Zugang (Rollstuhlrampe im Eingangsbereich Restaurant und barrierefreier Übergang zum Konzertsaal) als auch eine gesonderte Betreuung für bewegungseingeschränkte Besucher (bei Anmeldung). Unser Vorderhauspersonal ist besonders aufmerksam gegenüber Personen, die Hilfe beim Konzertbesuch benötigen, so dass wir auch hilfsbedürftigen Personen den Zugang zu den Konzerten ermöglichen können. Des Weiteren leben wir allgemein im täglichen Umgang mit unserem Publikum einen diskriminierungsfreien Umgang, auch in Bezug auf Geschlechterdiversität, Hautfarbe oder körperliche Besonderheiten. Können Menschen mit Behinderung, insbesondere Rollstuhlfahrer*innen, ihre Plätze frei wählen? Wir bieten – auch im Vorverkaufssystem – die direkte Bestellung von vorgegebenen Plätzen für Rollstuhlfahrer – diese garantieren die freie Sicht auf die Bühne sowie eine leicht zugängliche Platzierung (auch im Falle einer notwendigen Evakuierung aus dem Saal im Gefahrenfall). Sollte vor Ort der Wunsch einer anderen Platzierung geäußert werden so ist unser Vorderhauspersonal angewiesen, dies nach Möglichkeit den Wünschen der Betroffenen gemäß auszuführen. 6 Gewähren Sie Menschen mit Behinderung und/oder deren Begleitpersonen Ermäßigungen? Wir bieten kostenfreien Zugang für Begleitpersonen von bewegungseingeschränkten Menschen (Ausweis mit „B“). Hat es bei Ihnen bereits Beschwerden von Menschen mit Behinderung gegeben? Worauf bezogen sich diese Beschwerden? Wie haben Sie auf diese Beschwerden reagiert? Wir haben keine Beschwerden erhalten bisher, da wir versuchen auf etwaige Sonderwünsche jeweils einzugehen und damit das Konzerterlebnis für alle Interessierten möglich zu machen. Ergänzungen aus dem Internet: Der Konzertsaal, das Café-Restaurant und die angrenzenden Toiletten sind rollstuhlgerecht ausgestattet und barrierefrei zu erreichen. Wir bitten um Information im Vorfeld der Veranstaltung per E-Mail an info@stadtgarten.de, damit wir gegebenenfalls besondere Vorkehrungen treffen können. Das Studio 672 ist nur über eine Treppe zu erreichen und somit leider nicht barrierefrei. E Werk Informationen aus dem Internet: Wie komme ich mit dem Rollstuhl ins E-Werk? Der Eingang für Rollstuhlfahrer befindet sich am Haupteingang. Der Weg führt über eine Rampe direkt links neben den 3 Eingangstüren in die Halle. Bitte wenden Sie sich vor Ort an unsere Sicherheitspersonal am Eingang. Gibt es im E-Werk einen gesonderten Bereich für Rollstuhlfahrer? In der Halle befindet sich ein Rollstuhlfahrerpodest mit begrenzter Anzahl an Plätzen. Bitte geben Sie, wenn möglich, beim Ticketkauf immer an, dass Sie mit dem Rollstuhl kommen. Ihre Begleitperson kann Sie auf das Podest begleiten. 7 Gibt es im E-Werk Behindertentoiletten und wo sind diese? Die Behindertentoiletten befinden sich ebenerdig zur Konzerthalle angrenzend an die DynamoLounge / Snackbereich. Bei Fragen wenden Sie sich vor Ort an unser Personal. Die helfen Ihnen gerne weiter. Gibt es Behindertenparkplätze? Direkt auf der Schanzenstrasse vor dem E-Werk gibt es einen öffentlichen Behindertenparkplatz. Zusätzlich bieten wir auf unserem Privatparkplatz P1 weitere Behindertenparkplätze an. Von dort aus beträgt der Weg bis zur Location ca. 100m. Essigfabrik Eine Rückmeldung der Essigfabrik auf insgesamt drei Anfragen ist nicht erfolgt. Die Internetseite ist aktuell nicht verfügbar.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2860/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 09.09.2019
- Erstellt
- 20.08.2019 09:48