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2797/2017

Nördlich Wielermaar in Köln-Porz-Zündorf, 1. Änderung; 73370/04; Einleitungsbeschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 16.05.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 14.12.2017, TOP 13.1

Anlage 3 (Ausführungsplanung Straßenbau)

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 (Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung)

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Anlage 2 (beabsichtigte Bebauungsplanfestsetzungen)

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Anlage 3 (Ausführungsplanung Straßenbau)

164 Zeichen

$XVEDX%DXVWUD‰H$XVEDX6WUD‰HLegende
$XVIKUXQJVSODQ/DJHSODQ6WUD‰HQEDX1|UGOLFK:LHOHUPDDULQ.|OQ3RU]=QGRUIbQGHUXQJ
0 2050 4060 Meter
Anlage 3

Beschlussvorlage Ausschuss

4981 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 hüls ma 
Vorlagen-Nummer 
 2797/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nummer 
73370/04 
Arbeitstitel: Nördlich Wielermaar in Köln-Porz-Zündorf, 1. Änderung 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 73370/04 gemäß 
§ 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des 
vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für die Erschließungsflächen an den westlichen 
Enden des Schwester-Firma-Wegs, östlich der Reihenendhäuser An der Wielermaar Num-
mern 100, 5, 13, 23, 33 im Bereich zwischen der Schmittgasse im Norden und der öffentli-
chen Grünfläche im Süden —Arbeitstitel: Nördlich Wielermaar in Köln-Porz-Zündorf, 1. Än-
derung— gemäß Anlage 2 einzuleiten; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 7 (Porz) ohne Einschränkung 
zustimmt.  
 
 
Alternative: keine 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.11.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Anlass und Ziel: 
Der Bebauungsplan Nummer 73370/04 – Arbeitstitel Nördlich Wielermaar in Köln-Porz-Zündorf – 
wurde am 04.10.1993 bekannt gemacht. Ziel des zu Grunde liegenden städtebaulichen Konzepts war 
es, circa 160 neue Wohneinheiten zu schaffen, die Trassenführung zur Verlängerung der KVB-Linie 7 
sowie die Flächen der Gemeinschaftsgrundschule Schmittgasse zu sichern. Der Bebauungsplan war 
Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens, da bodenordnerische Maßnahmen umzusetzen waren. 
Der Umlegungsplan vom 26.11.2003 für das Umlegungsgebiet im Geltungsbereich des Bebauungs-
plans Nummer 73370/04 in der Fassung seiner Änderungsbeschlüsse vom 06.09.2004, 03.11.2004, 
29.06.2005, 29.03.2006, 25.10.2006, 27.05.2009 und 14.04.2015 ist mit Wirkung vom 27.05.2015 
unanfechtbar geworden und mit der ortsüblichen Bekanntmachung am 24.06.2015 in Kraft getreten. 
 
Der Bauabschnitt südlich der Houdainer Straße wird durch eine Haupterschließungsstraße von der 
Schmittgasse nach Süd/Osten einmündend erfolgen. Ausgehend von dieser Planstraße werden drei 
Baufelder durch geringer dimensionierte Wohnstraßen erschlossen. Die drei Stichstraßen (benannt 
als Schwester-Firma-Weg) sind mit einem Profil von 5 m Breite ausgestattet und erschließen das 
Baugebiet in einer Tiefe von 120 m. Dies ist unter heutigen verkehrstechnischen Kriterien problema-
tisch, da Belange der Abfallwirtschaft, der Feuerwehr sowie der Verkehrssicherheit entgegenstehen. 
Die im hinteren Teil des Baugebietes liegenden Grundstücke, östlich der Bebauung An der Wie-
lermaar, können durch die Abfallwirtschaftsbetriebe nicht angefahren werden, da benötigte Wendera-
dien und Bewegungsflächen fehlen. Ebenfalls bestehen hinsichtlich der brandschutztechnischen Er-
reichbarkeit der Häuser sowie aus Gründen des Verkehrsflusses erhebliche Bedenken aufgrund der 
zu gering dimensionierten Bewegungsflächen ohne Wendemöglichkeit. Zusätzlich zur Erschließungs-
funktion ist es erforderlich, Parkmöglichkeiten unterzubringen. 
 
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die Konfliktsituation am Ende der Stichstraßen Schwester-
Firma-Weg durch eine überarbeitete Erschließungsplanung zu beheben. Der hierfür erforderliche Än-
derungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt. Durch einen bereits durch die Stadt erfolgreich vollzoge-
nen Grunderwerb der Flurstücke 983 und 984 können die Wohnstraßen durch eine Umfahrt am Ende 
des Schwester-Firma-Wegs zusammengelegt werden. Die ehemaligen Wohngebietsflächen werden 
als öffentliche Verkehrsanlage festgesetzt. Die Straße wird als Einbahnstraße geregelt. Der festge-
setzte Fußweg im Übergang zur Bestandsbebauung An der Wielermaar bleibt erhalten. Durch eine 
Ausweitung der Verkehrsflächen im Süden, im Übergang zur öffentlichen Grünfläche, kann eine not-
wendige Erschließungsanlage mit Wenderadius die Situation entlasten. Durch die Änderung der zwei 
Erschließungssituationen gemäß Anlage 2 kann mit verhältnismäßig geringem Aufwand eine Verbes-
serung der defizitären Erschließungsplanung nachhaltig erfolgen. Die Anlieger der Grundstücke An 
der Wielermaar Nummern 100, 5, 13, 23, 33 wurden bereits vor Einleitung des Verfahrens informiert 
und um Stellungnahme gebeten. 
 
 
Begründung: 
Um im Rahmen der Baugebietsentwicklung eine gesicherte Erschließung zu gewährleisten, ist eine 
Modifikation der Verkehrsanlagen erforderlich. Auf Grundlage der in Anlage 3 dargestellten Ausfüh-
rungsplanung zum Straßenbau werden die Festsetzungen angepasst. Die Grundzüge der Planung 
werden nicht berührt. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung  
Anlage 2: beabsichtigte Bebauungsplanfestsetzungen  
Anlage 3: Ausführungsplanung Straßenbau

Anlage 1 (Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung)

413 Zeichen

*HOWXQJVEHUHLFKGHUbQGHUXQJ
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes 73370/041|UGOLFK:LHOHUPDDULQ.|OQ3RU]=QGRUIbQGHUXQJ
0 10050 200300 Meter

Anlage 2 (beabsichtigte Bebauungsplanfestsetzungen)

355 Zeichen

Schmittgasse
Schwester-Firma-Weg
Weg
Schwester-Firma-Weg
Schwester-Firma-Weg
0,4
0,8
WA
II
0,4
0,6I I
0,4
0,6
WA I
0,4
0,6
WA I
gIIHQWOLFKH*UQIOlFKH
- Parkanlage mit Schutzfunktion -
14.00
12.00
12.0012.00
5.00
5.00
5.00
Bebauungsplanes 73370/04
1|UGOLFK:LHOHUPDDULQ.|OQ3RU]=QGRUIbQGHUXQJ
0 2010 40 60 Meter
Bebauungsplan Planung
Anlage 2

Beratungsverlauf (3)

09.11.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.11.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
14.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2797/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.05.2019
Erstellt
08.09.2017 09:20