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Anwohnerparkplätzen für die Godorfer-Hauptstraße in Köln-Godorf

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/0544/2019 vom 29.04.2019

Stand: Am 13.05.2019 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) geändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle III/66/660/1 Vorlagen-Nummer AN/0544/2019 Stand: 19.04.2023 Sachstandsbericht Anwohnerparkplätzen für die Godorfer-Hauptstraße in Köln-GodorfBeschluss der Be- zirksvertretung Rodenkirchen vom 13.05.2019 8.1.2 Anwohnerparkplätzen für die Godorfer-Hauptstraße in Köln-Godorf, Antrag der SPD-Fraktion AN/0544/2019 Die SPD-Fraktion modifiziert ihren Antrag zum 1. Teil dahingehend, dass es einen Ortstermin mit der Firma Shell durch den Bezirksbürgermeister organisiert wird. Herr Homann lässt daher den Antrag getrennt abstimmen. 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Grünfläche im Kreuzungsbereich Godorfer Hauptstraße / Bunsenstraße vor parkenden Autos durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Abstimmungsergebnis Einstimmig zugestimmt. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Der erste Teil des Antrags wird mit der Maßgabe und der Bitte an den Bezirksbürgermeister vertagt, einen Ortstermin mit der Fachverwaltung und der Firma Shell zur Klärung der Park- platzsituation durchzuführen. Abstimmungsergebnis Einstimmig zugestimmt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: 2 Am 25.06.2019 hat ein Ortstermin mit der Verkehrsüberwachung und der Firma Shell stattgefunden. Es liegt auch eine weitere Nachfrage der SPD-Fraktion AN/1103/2021 vor. Es wird auf Beantwortung der Fachverwaltung 3760/2021 verwiesen: https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=845767&type=do Sicherung der Grünanlage Kreuzungsbereich Godorfer Hauptstraße/Bunsenstraße hier: Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.06.2021, TOP 7.2.4 Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage: „Inwieweit gibt es seitens der Verwaltung bereits Planungen dazu, die Anlage durch geeignete Maßnahmen (Abpollerung, Aufstellung von entsprechenden Verkehrszeichen oder ggf. Schraffierungen am Boden) gegen das Abstellen von Pkw zu schützen.“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung plant keine verkehrstechnischen Maßnahmen an der Grünfläche im Kreuzungsbereich Godorfer Hauptstraße/Bunsenstraße. Gemäß § 12 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sowohl das Halten als auch das Parken auf dem Gehweg verboten. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nach §45 Abs. 9 StVO nur dort anzuordnen, wo sie zwingend erforderlich sind. Das ist hier nicht der Fall. Der Verkehrs- und Ordnungsdienst wird um Überwachung gebeten, um künftiges ordnungswidriges Verhalten zu verhindern. Die Situation hat sich verbessert. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
  • Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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    Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0544/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.05.2019 Anwohnerparkplätzen für die Godorfer-Hauptstraße in Köln-Godorf Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 13.05.2019 zu setzen: Die Verwaltung wird beauftragt auf der Godorfer-Hauptstraße im Stadtteil Godorf Anwohnerparkplätzen einzurichten. Weiterhin sollen die Grünfläche beim Kreuzungsbereich Godorfer Hauptstraße / Bunsenstraße vor parkenden Autos durch geeignete Maßnahmen geschützt werden. Begründung. Durch die Vielzahl von Beschäftigten der Shell AG in Godorf kommt es regelmäßig dazu, dass die Mitarbeiter ihre Fahrzeuge nicht auf den von der Fa. Shell ausgewiesenen Parkflächen abstellen, sondern vielmehr Parkplätze nutzen, die eigentlich für die Anwohner von Godorf gedacht sind. Konkret handelt es sich um die Godorfer Hauptstraße 145-101 (Fahrtrichtung Godorf vom IKEA aus kommend), sowie für die Ortsstraße Im Vogelsang (abgehend von der Godorfer Hauptstraße), welche zusätzlich mit Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art und mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“) beschildert ist. - 2 - Anwohner berichten, dass es gerade zu den Tageszeiten fast unmöglich ist, einen freien Parkplatz zu bekommen. Gerade für ältere Menschen stellt sich dies als problematisch dar, wenn sie zum Beispiel ihre Einkäufe nach Hause bringen wollen. Ebenfalls sollte der Bereich der Grünanlage gegenüber der Godorfer Hauptstraße 107-117 so gestaltet werden, dass dort keine Fahrzeuge mehr abgestellt werden können. Dr. Jörg Klusemann Elisabeth Sandow

Beratungsverlauf

  1. 13.05.2019

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen

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