AN/1605/2024
Schule an Corintostrasse
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Anfrage (Grüne BV8)
2230 Zeichen
www.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 20.11.2024 AN/1605/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 TOP 9.2.6 Schule an Corintostrasse Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Verwaltung der Stadt Köln hat eine Schulplanung an der Corintostrasse vorge- schlagen. Vor dem Hintergrund, dass in der Zeitung des Kölner Stadtanzeigers vom 13.10.2024 stand: "2021 verkaufte die Sparkassen-Stiftung das Odysseum an Waschk. Und 2022 schrieb die Stadt ihre Suche nach einem Investor mit Grundstück im Bereich der Corintostraße zum Bau einer neuen Gesamtschule aus – Waschk be- warb sich.", ergeben sich folgende Fragen. 1. Warum hat die Stadt nicht selber das Gelände spätestens 2021 gekauft, weil zu diesem Zeitpunkt auch schon der Kölner Schulverwaltung bekannt gewe- sen ist, dass eine weitere Fläche für eine Gesamtschule benötigt wird? 2. Kann die Rechtsabteilung der Stadt Köln darstellen, ob hier durch Mitarbei- tende der Stadtverwaltung des Schulamtes fahrlässig gehandelt worden ist und Schaden von Steuerzahlenden hätte abgewendet werden können? 3. Wenn ja, warum? Wenn nicht, warum nicht? Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Manuela Grube Fraktionsvorsitzende Mobil: 0179 310 27 67 manuela.grube@stadt -koeln.de Stephanie Gallerach stellv. Fraktionsvorsitzende stephanie.gallerach@stadt -koeln.de 4. Warum hat die Stadt ihr eigenes städtisches Gelände (Bauhof) an der Frank- furter Straße nicht als Gesamtschulplatzstätte gewählt, obwohl der Bau und der Betrieb günstiger gewesen wäre? Liegt hier eventuell ein relevantes Fehl- verhalten der Verwaltung vor? 5. Trägt der Investor beim Bau der Gesamtschule in der Corintostrasse Mehrkos- ten? Und muss der Investor bei Bauverzögerungen Kosten für Anmietungen und Bauverzug zahlen oder übernimmt das auch die Stadtkasse? Mit freundlichen Grüßen Manuela Grube Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1605/2024
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV8 (Grüne)
- Datum
- 21.11.2024
- Erstellt
- 19.11.2024 17:31