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Gehwegverbreiterung und Fahrbahnverengung zur Entfernung einer Gefahrenstelle im Pflasterhofweg – Köln-Weiß

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/0835/2021 vom 18.04.2021

Stand: Am 14.06.2021 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

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  • Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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    SPD-Fraktion BV2 Köln-Rodenkirchen Rathaus Rodenkirchen Industriestraße 161 – Haus 1 50999 Köln Tel.: 0221 -221-92303 Email: spd -bv2@stadt-koeln.de Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0835/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.05.2021 Gehwegverbreiterung und Fahrbahnverengung zur Entfernung einer Gefahrenstelle im Pflasterhofweg – Köln-Weiß Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 03.05.2021 zu setzen. Die Verwaltung wird gebeten folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Gehwegsitutation im Pflasterhofweg (Höhe HS-Nr. 13-17) zu prüfen: - Den Gehweg auf beiden Seiten auf das Regelmaß zu verbreitern. Alternativ ist eine Verbreiterung nur aufseiten der geraden Hausnummern zu prüfen und wie die Fußgänger*innen sicher die Straße überqueren können um den breiteren Gehweg zu nutzen. - Ob, zur Verbesserung der Situation entlang der Mauern ein absolutes Park- und Halteverbot notwendig ist. Kurzfristig sind folgende Maßnahmen zu prüfen und nach Möglichkeit zeitnah umzusetzen: - Umsetzung des Stromkastens in der Nähe der Kreuzung Pflasterhofweg / Am Hagelkreuz hinter die Mauer, sodass dieser den Gehweg an der Mauer nicht mehr zusätzlich verschmälert - 2 - - Die Stelle als Fahrbahnengstelle auszuweisen - Aufstellen von Gefahrenschildern, wie z.B. „Achtung, Fußgänger! oder Achtung, Kinder!“ auf beiden Seiten der Engstelle - Zusätzliche Hinweise z.B. auf der Fahrbahn auf die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h - Aufnahme als Standort für die Geschwindigkeitsanzeigetafeln des Bezirkes um auf das bestehende Tempo 30 – Limit hinzuweisen - Aufstellen von sogenannten „StreetBuddys“ Begründung: Im Bereich des Pflasterhofwegs Höhe Hausnummer 13-17 ist auf Seiten der ungeraden Hausnummern nur ein sehr schmaler Gehweg mit einer Breite von unter einem Meter vorhanden. Auf der anderen Seite ist der Gehweg stellenweise nicht einmal einen halben Meter breit und ist zur Benutzung absolut ungeeignet. Auf beiden Seiten werden die Gehwege durch Mauern begrenzt. Erschwerend kommt hinzu, dass teilweise auf der rechten Seite geparkt werden darf. Der Gehweg wird jedoch viel genutzt, insbesondere durch viele Kinder der naheliegenden Kindertagesstätte und Grundschule. Gleichzeitig ist die Straße viel befahren. Da nur der Gehweg auf Seiten der ungeraden Hausnummern ansatzweise benutzbar ist, kommen Fußgänger*innen oftmals aus beiden Richtungen und viele Fußgänger*innen weichen bei Gegenverkehr auf die Fahrbahn aus und es besteht dort erhebliche Unfallgefahr. Ebenso ist die Nutzung des Gehweges mit einem Kinderwagen o.Ä. sowie einen nebeneinandergehen von Elternteil und Kind unmöglich. Die Situation wird zusätzlich durch einen Stromkasten auf dem Gehweg an der Mauer verschärft. Der zu schmale Gehweg stellt insbesondere für die vielen Kinder eine Gefahr dar. Hier muss dringend eine bauliche Veränderung erfolgen, die ein sicheres passieren für die Fußgänger*innen ermöglicht. Aufgrund der zu erwartenden Dauer der baulichen Veränderung sind jedoch bereits zuvor sicherheitserhöhende Maßnahmen zu treffen um die Gefahrenstelle so schnell wie möglich zu entschärfen. Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Timon Marland
  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle III/66/660/1 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0835/2021 Stand: 13.12.2022 Sachstandsbericht Gehwegverbreiterung und Fahrbahnverengung zur Entfernung einer Gefahrenstelle im Pflasterhofweg – Köln-Weiß Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.06.2022 8.1.12 Gehwegverbreiterung und Fahrbahnverengung zur Entfernung einer Gefahrenstelle im Pflasterhofweg – Köln-Weiß, Antrag der SPD-Fraktion AN/0835/2021 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Gehwegsitutation im Pflaster- hofweg (Höhe HS-Nr. 13-17) zu prüfen: - Den Gehweg auf beiden Seiten auf das Regelmaß zu verbreitern. Alternativ ist eine Verbreite- rung nur aufseiten der geraden Hausnummern zu prüfen und wie die Fußgänger*innen sicher die Straße überqueren können um den breiteren Gehweg zu nutzen - Ob, zur Verbesserung der Situation entlang der Mauern ein absolutes Park- und Halteverbot notwendig ist Kurzfristig sind folgende Maßnahmen zu prüfen und nach Möglichkeit zeitnah umzusetzen: - Umsetzung des Stromkastens in der Nähe der Kreuzung Pflasterhofweg / Am Hagelkreuz hinter die Mauer, sodass dieser den Gehweg an der Mauer nicht mehr zusätzlich verschmälert - Die Stelle als Fahrbahnengstelle auszuweisen - Aufstellen von Gefahrenschildern, wie z.B. „Achtung, Fußgänger! oder Achtung, Kinder!“ auf bei- den Seiten der Engstelle - Zusätzliche Hinweise z.B. auf der Fahrbahn auf die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h - Aufnahme als Standort für die Geschwindigkeitsanzeigetafeln des Bezirkes um auf das bestehende Tempo 30 – Limit hinzuweisen - Aufstellen von sogenannten „StreetBuddys“. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Status in Bearbeitung erledigt 2 Aktueller Bearbeitungsstand: Siehe Mitteilung 4150/22 vom 31.01.2022 in der Bezirksvertretung Rodenkirchen https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=105356 Als Sofortmaßnahmen wurde von der Verwaltung die Versetzung des Stromkastens bei der Rheinener- gie beantragt. Der Vorgang ist bereits dort in Bearbeitung und ein Ersatzstandort wird derzeit geprüft. Eine bauliche Verbreiterung des Gehweges kommt einer vollumfänglichen Umgestaltung des Pflaster- hofweges gleich. Diese Maßnahme befindet sich aktuell in keinem Arbeitsprogramm, sodass dies als langfristige Maßnahme zu werten ist. Hierbei handelt es sich um einen erheblichen Eingriff, der eine um- fassende Planung erforderlich macht. Gemäß der Personal- und Finanzplanung wird die Maßnahme in das langfristige Arbeitsprogramm aufgenommen. Die Straßenverkehrsbehörde hat Geschwindigkeitskontrollen mit Priorität beim Verkehrs- und Ord- nungsdienst beantragt sowie auch bei der Polizei. Der Verkehrs- und Ordnungsdienst wurde gebeten, Kontrollen gegen ordnungswidriges Parken durchzu- führen, ebenso mit Priorität. Da vermutlich im Außenbezirk die meisten Falschparker Anwohner und de- ren Besucher sind, könnte diese Maßnahme bereits zu einer Verbesserung der Situation führen. Zur Verbesserung bzw. Optimierung des ruhenden Verkehrs wird derzeit geprüft, ob durch Änderungen der Markierungen eine solche erfolgen kann. Dem Vorschlag, entlang der Mauern ein absolutes Haltverbot anzuordnen, kann nicht entsprochen wer- den. Eine verkehrstechnische Notwendigkeit ist nicht gegeben und ein Haltverbot würde nicht zu einer Verbesserung der Situation führen. Es kann davon ausgegangen werden, dass es im Falle eines Halt- verbotes zu zusätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen käme. Der genannte Fahrbahnbereich kann nicht als Fahrbahnengstelle ausgewiesen werden, da im Fahr- bahnbereich keine Engstelle vorhanden ist. Eine Ausschilderung eines schmalen Gehweges ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vorgesehen. Gemäß § 45 Abs.9 StVO können Verkehrszeichen zudem nur dort angeordnet werden, wo diese zwin- gend erforderlich sind. Gefahrenschilder wie Achtung Fußgänger, oder Achtung Kinder sieht die StVO in diesem Straßenabschnitt nicht vor. Die Ausschilderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist ausreichend vorhanden und für jeden Verkehrsteilnehmenden ersichtlich. Eine zusätzliche Beschilderung, auch in der Form von Pik- togrammen, ist gem. §45 Abs. 9 StVO nicht zulässig. Das Aufstellen von „Street Buddys“ ist gemäß § 32 StVO nicht zulässig. Gemäß § 32, Abs. 1 StVO ist es verboten, Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen. Der Bezirk Rodenkirchen verfügt noch nicht über eigene Geschwindigkeitsanzeigetafeln. Jedoch besteht z. B. über private Bürgervereine die Möglichkeit, diese eigenverantwortlich aufzustellen. Die genauen Vorgaben für die Duldung dieser Anlagen werden der Bezirksvertretung kurzfristig zur Verfügung ge- stellt.
  • Foto AN-0835-2021

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Beratungsverlauf

  1. 14.06.2021

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.12, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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