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AN/0835/2021

Gehwegverbreiterung und Fahrbahnverengung zur Entfernung einer Gefahrenstelle im Pflasterhofweg – Köln-Weiß

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) 18.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 14.06.2021, TOP 8.1.12

Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Foto AN-0835-2021

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Antrag nach § 3 (SPD BV2)

3590 Zeichen

SPD-Fraktion BV2 Köln-Rodenkirchen  
Rathaus Rodenkirchen  
Industriestraße 161 – Haus 1 
50999 Köln 
Tel.: 0221 -221-92303 
Email: spd -bv2@stadt-koeln.de 
 
 
Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau 
Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0835/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.05.2021 
 
Gehwegverbreiterung und Fahrbahnverengung zur Entfernung einer Gefahrenstelle 
im Pflasterhofweg – Köln-Weiß 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 03.05.2021 zu setzen. 
Die Verwaltung wird gebeten folgende Maßnahmen zur Verbesserung der 
Gehwegsitutation im Pflasterhofweg (Höhe HS-Nr. 13-17) zu prüfen: 
- Den Gehweg auf beiden Seiten auf das Regelmaß zu verbreitern. Alternativ ist 
eine Verbreiterung nur aufseiten der geraden Hausnummern zu prüfen und wie 
die Fußgänger*innen sicher die Straße überqueren können um den breiteren 
Gehweg zu nutzen. 
- Ob, zur Verbesserung der Situation entlang der Mauern ein absolutes Park- und 
Halteverbot notwendig ist. 
 
Kurzfristig sind folgende Maßnahmen zu prüfen und nach Möglichkeit zeitnah 
umzusetzen: 
 
- Umsetzung des Stromkastens in der Nähe der Kreuzung Pflasterhofweg / Am 
Hagelkreuz hinter die Mauer, sodass dieser den Gehweg an der Mauer nicht mehr 
zusätzlich verschmälert

- 2 - 
- Die Stelle als Fahrbahnengstelle auszuweisen 
- Aufstellen von Gefahrenschildern, wie z.B. „Achtung, Fußgänger! oder Achtung, 
Kinder!“ auf beiden Seiten der Engstelle 
- Zusätzliche Hinweise z.B. auf der Fahrbahn auf die Höchstgeschwindigkeit von 
30 km/h 
- Aufnahme als Standort für die Geschwindigkeitsanzeigetafeln des Bezirkes um 
auf das bestehende Tempo 30 – Limit hinzuweisen 
- Aufstellen von sogenannten „StreetBuddys“ 
Begründung: 
Im Bereich des Pflasterhofwegs Höhe Hausnummer 13-17 ist auf Seiten der ungeraden 
Hausnummern nur ein sehr schmaler Gehweg mit einer Breite von unter einem Meter 
vorhanden. Auf der anderen Seite ist der Gehweg stellenweise nicht einmal einen halben 
Meter breit und ist zur Benutzung absolut ungeeignet. Auf beiden Seiten werden die 
Gehwege durch Mauern begrenzt. Erschwerend kommt hinzu, dass teilweise auf der 
rechten Seite geparkt werden darf. Der Gehweg wird jedoch viel genutzt, insbesondere 
durch viele Kinder der naheliegenden Kindertagesstätte und Grundschule. Gleichzeitig ist 
die Straße viel befahren. Da nur der Gehweg auf Seiten der ungeraden Hausnummern 
ansatzweise benutzbar ist, kommen Fußgänger*innen oftmals aus beiden Richtungen und 
viele Fußgänger*innen weichen bei Gegenverkehr auf die Fahrbahn aus und es besteht 
dort erhebliche Unfallgefahr. Ebenso ist die Nutzung des Gehweges mit einem 
Kinderwagen o.Ä. sowie einen nebeneinandergehen von Elternteil und Kind unmöglich. Die 
Situation wird zusätzlich durch einen Stromkasten auf dem Gehweg an der Mauer 
verschärft. 
Der zu schmale Gehweg stellt insbesondere für die vielen Kinder eine Gefahr dar. Hier 
muss dringend eine bauliche Veränderung erfolgen, die ein sicheres passieren für die 
Fußgänger*innen ermöglicht. Aufgrund der zu erwartenden Dauer der baulichen 
Veränderung sind jedoch bereits zuvor sicherheitserhöhende Maßnahmen zu treffen um 
die Gefahrenstelle so schnell wie möglich zu entschärfen. 
Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Timon Marland

Sachstandsbericht BV

5019 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/1 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0835/2021 
 Stand: 13.12.2022 
Sachstandsbericht  
Gehwegverbreiterung und Fahrbahnverengung zur Entfernung einer Gefahrenstelle im 
Pflasterhofweg – Köln-Weiß 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.06.2022 
8.1.12 Gehwegverbreiterung und Fahrbahnverengung zur Entfernung einer  
Gefahrenstelle im Pflasterhofweg – Köln-Weiß,  
Antrag der SPD-Fraktion 
AN/0835/2021 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Gehwegsitutation im Pflaster-
hofweg (Höhe HS-Nr. 13-17) zu prüfen: 
- Den Gehweg auf beiden Seiten auf das Regelmaß zu verbreitern. Alternativ ist eine Verbreite-
rung nur aufseiten der geraden Hausnummern zu prüfen und wie die Fußgänger*innen sicher die 
Straße überqueren können um den breiteren Gehweg zu nutzen 
- Ob, zur Verbesserung der Situation entlang der Mauern ein absolutes Park- und Halteverbot 
notwendig ist 
 
Kurzfristig sind folgende Maßnahmen zu prüfen und nach Möglichkeit zeitnah umzusetzen: 
- Umsetzung des Stromkastens in der Nähe der Kreuzung Pflasterhofweg / Am Hagelkreuz hinter 
die Mauer, sodass dieser den Gehweg an der Mauer nicht mehr zusätzlich verschmälert  
- Die Stelle als Fahrbahnengstelle auszuweisen 
- Aufstellen von Gefahrenschildern, wie z.B. „Achtung, Fußgänger! oder Achtung, Kinder!“ auf bei-
den Seiten der Engstelle 
- Zusätzliche Hinweise z.B. auf der Fahrbahn auf die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h 
- Aufnahme als Standort für die Geschwindigkeitsanzeigetafeln des Bezirkes um auf das 
bestehende Tempo 30 – Limit hinzuweisen 
- Aufstellen von sogenannten „StreetBuddys“. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

2 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Siehe Mitteilung 4150/22 vom 31.01.2022 in der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=105356 
Als Sofortmaßnahmen wurde von der Verwaltung die Versetzung des Stromkastens bei der Rheinener-
gie beantragt. Der Vorgang ist bereits dort in Bearbeitung und ein Ersatzstandort wird derzeit geprüft. 
 
Eine bauliche Verbreiterung des Gehweges kommt einer vollumfänglichen Umgestaltung des Pflaster-
hofweges gleich. Diese Maßnahme befindet sich aktuell in keinem Arbeitsprogramm, sodass dies als 
langfristige Maßnahme zu werten ist. Hierbei handelt es sich um einen erheblichen Eingriff, der eine um-
fassende Planung erforderlich macht. Gemäß der Personal- und Finanzplanung wird die Maßnahme 
in das langfristige Arbeitsprogramm aufgenommen. 
 
Die Straßenverkehrsbehörde hat Geschwindigkeitskontrollen mit Priorität beim Verkehrs- und Ord-
nungsdienst beantragt sowie auch bei der Polizei.  
 
Der Verkehrs- und Ordnungsdienst wurde gebeten, Kontrollen gegen ordnungswidriges Parken durchzu-
führen, ebenso mit Priorität. Da vermutlich im Außenbezirk die meisten Falschparker Anwohner und de-
ren Besucher sind, könnte diese Maßnahme bereits zu einer Verbesserung der Situation führen. 
 
Zur Verbesserung bzw. Optimierung des ruhenden Verkehrs wird derzeit geprüft, ob durch Änderungen 
der Markierungen eine solche erfolgen kann.  
 
Dem Vorschlag, entlang der Mauern ein absolutes Haltverbot anzuordnen, kann nicht entsprochen wer-
den. Eine verkehrstechnische Notwendigkeit ist nicht gegeben und ein Haltverbot würde nicht zu einer 
Verbesserung der Situation führen. Es kann davon ausgegangen werden, dass es im Falle eines Halt-
verbotes zu zusätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen käme. 
 
Der genannte Fahrbahnbereich kann nicht als Fahrbahnengstelle ausgewiesen werden, da im Fahr-
bahnbereich keine Engstelle vorhanden ist. Eine Ausschilderung eines schmalen Gehweges ist in der 
Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vorgesehen. 
 
Gemäß § 45 Abs.9 StVO können Verkehrszeichen zudem nur dort angeordnet werden, wo diese zwin-
gend erforderlich sind. Gefahrenschilder wie Achtung Fußgänger, oder Achtung Kinder sieht die StVO in 
diesem Straßenabschnitt nicht vor. 
 
Die Ausschilderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist ausreichend vorhanden und 
für jeden Verkehrsteilnehmenden ersichtlich. Eine zusätzliche Beschilderung, auch in der Form von Pik-
togrammen, ist gem. §45 Abs. 9 StVO nicht zulässig. 
 
Das Aufstellen von „Street Buddys“ ist gemäß § 32 StVO nicht zulässig. Gemäß § 32, Abs. 1 StVO ist es 
verboten, Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr 
gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat 
diese unverzüglich zu beseitigen. 
 
Der Bezirk Rodenkirchen verfügt noch nicht über eigene Geschwindigkeitsanzeigetafeln. Jedoch besteht 
z. B. über private Bürgervereine die Möglichkeit, diese eigenverantwortlich aufzustellen. Die genauen 
Vorgaben für die Duldung dieser Anlagen werden der Bezirksvertretung kurzfristig zur Verfügung ge-
stellt.

Beratungsverlauf (1)

14.06.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.12 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Industriestraße 161
  • Pflasterhofweg
  • Am Hagelkreuz

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Details

Aktenzeichen
AN/0835/2021
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
Datum
18.04.2021
Erstellt
17.04.2021 21:18