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2981/2023

Anfrage der FDP-Fraktion AN/1263/2023 vom 31.08.2023: Zweckverband Interkommunales Flächenmanagement

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 25.09.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.09.2023, TOP 2.4.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2739 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
 
Vorlagen-Nummer   25.09.2023 
 2981/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023 
 
Anfrage der FDP-Fraktion AN/1263/2023 vom 3.08.2023: Zweckverband 
Interkommunales Flächenmanagement 
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bat um die Beantwortung folgender Anfrage zu einem 
Zweckverband im Landkreis Wunsiedel in Bayern, der folgende Ziele verfolgt: 
1. Es sollen großflächigere Naturschutzgebiete entstehen. In diesem Zusammenhang ist 
ein interkommunaler Kompensationsflächenpool und ein gemeinsames Kompensati-
onsflächenmanagement vorgesehen, damit Naturschutzgebiete dort entstehen, wo 
diese am sinnvollsten sind. 
2. Freiräume und Brachflächen sollen identifiziert werden, um diese besser zu nutzen 
und ihren Wert zu steigern. 
3. Einen interkommunalen Gewerbeflächen- und Energieflächenpool, um deren Vermark-
tung überregional zu fördern. 
 
Vor diesem Hintergrund stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen: 
 
1. Inwieweit ist der Verwaltung dieser Zweckverband bekannt? 
2. Wie bewertet die Verwaltung dieses Vorhaben auf Köln bezogen? 
3. Sind für diese Art des Flächenmanagements die rechtlichen Voraussetzungen bereits 
gegeben oder müssen diese durch den Landesgesetzgeber erst noch geschaffen wer-
den? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1: 
Der Zweckverband war der Verwaltung bislang nicht bekannt.  
 
Zu 2: 
Der Zweckverband regelt die Kooperation von insgesamt 17 kreisangehörigen Kommunen un-
tereinander sowie mit dem Kreis, dem sie angehören. Mit Ausnahme von Marktredwitz und 
Selb, die ca. 17.000 bzw. 14.000 Einwohner/Einwohnerinnen haben, handelt es sich bei den 
Kommunen um Kleinstädte mit weniger als 10.0000 Einwohnern/Einwohnerinnen und Dörfer. 
Im 606 km² großen Kreisgebiet leben insgesamt ca. 72.000 Menschen. Es handelt sich um ein 
strukturschwaches, überwiegend ländlich geprägtes Gebiet.  
 
Damit unterscheidet sich die Ausgangslage sehr stark von der kreisfreien Stadt Köln, deren 
1.150.000 Einwohner/Einwohnerinnen in der wirtschaftlich starken und breit aufgestellten Met-
ropolregion Rheinland leben. Es ist daher nicht erkennbar, welche Aufgabe ein derartiger 
Zweckverband in Köln jenseits der bestehenden Kooperationen z.B. im Regionalrat besser 
übernehmen könnte.

2 
 
 
Zu 3: 
Bereits heute existieren die gesetzlichen Voraussetzungen, um in Nordrhein-Westfalen 
Zweckverbände unter Beteiligung mehrerer Kommunen zu bilden. Aufgabe eines solchen 
Zweckverbands kann auch das Flächenmanagement sein. Von dieser Möglichkeit wurde in 
Köln z.B. durch den Zweckverband Erholungsgebiet Stöckheimer Hof bereits Gebrauch ge-
macht.  
 
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

28.09.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2981/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
25.09.2023
Erstellt
14.09.2023 13:33