3125/2023
Informationen zum zu testenden Toilettenmodell für besondere Anforderungen
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 08.11.2023 3125/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 21.11.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 04.12.2023 Informationen zum zu testenden Toilettenmodell für besondere Anforderungen Die Verwaltung beantwortet eine Anfrage von Teresa De Bellis-Olinger aus einer Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung von Frauen und Männern vom 04.09.2023. Die Anfrage bezieht sich auf die schriftliche Beantwortung 1364/2023 vom 24.05.2023 zur Barrierefreiheit öffentli- cher Toiletten. Frau De Bellis-Olinger bittet um eine Stellungnahme, warum das zu testende Modell so wie dargestellt gestaltet ist. Diese Mitteilung soll auch dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, in der Stadt AG Behindert enpolitik und dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern bereitgestellt werden. Der zu testende Toilettentyp (siehe Anlagen) richtet sich vorrangig an Innenstadtlagen mit be- sonderen Anforderungen (z.B. aufgrund hoher Frequenz von Menschen mit Drogenthematik oder Obdachlosigkeit). Die oben und unten offen gestaltete Tür und eine automatische Entrie- gelung nach 15 Minuten laden nicht zum Verweilen und Nächtigen ein. Die Edelstahloberflä- chen im Innenraum ermöglichen eine gründliche und schnelle Reinigung und eine erhöhte Van- dalismushemmung. Die enge Kabine bietet in der Regel nicht genügend Platz für mehr als eine Person. Mögliche Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre angesichts der oben und unten offenen Türen konnten nach den bislang vorliegenden Erfahrungen aus anderen Städten nicht bestätigt wer- den. Laut dem Toilettenbauer Hering Sanikonzept GmbH und der Polizeiinspektion Hamburg liegen derzeit keine derartigen Fälle bei diesem in Hamburg erfolgreich eingesetzten Toiletten- modell vor. Es ist überdies fertigungstechnisch möglich, die Lücken zu schließen, indem die Tür mit einem teiltransparenten Material aufgefüllt wird. Barrierefreiheit ist nach aktueller Marktlage nur mit dem City-WC (CWC) umsetzbar, nicht mit dem hier genannten zu testenden Toilettenmodell. Da das CWC einen abgeschlossenen, wit- terungsgeschützten, geräumigen Raum bietet, ist nicht auszuschließen, dass dieser Raum ver- einnahmt oder in einem Maße verschmutzt wird, dass das WC unabhängig von einer Behinde- rung nicht mehr nutzbar ist. So lautet die übereinstimmende Einschätzung verschiedener Ver- treter*innen der Verwaltung und der Polizei. Erfahrungsgemäß kann es nicht ausgeschlossen werden, dass Suchtkranke für längere Zeit nicht in der Lage sind, die Türanlage zu bedienen und somit die Toilette wieder freizugeben. Bei einem medizinischen Notfall der suchtkranken Person gefährdet diese Person auch sich selbst, da die Privatsphäre gleichzeitig die Absetzung eines Notrufs durch andere Personen 2 unmöglich macht. Eine zusätzliche Bewachung solcher Toilettenanlagen, um diesen Umstand Rechnung zu tragen, kann nicht geleistet werden. Der stadtweit priorisierte Toilettentyp ist und bleibt das barrierefreie CWC. In 2023 wurden zwei solcher Toilettenanlagen (Wilhelmplatz, Botanischer Garten) umgesetzt. In 2024 sollen mindes- tens drei weitere CWCs realisiert werden. Mobiltoiletten werden weiterhin standardmäßig bar- rierearm ausgeführt und umgesetzt; die Marktlage wird laufend hinsichtlich barrierefreier Pro- dukte beobachtet. Dort, wo aus verschiedenen Gründen keine öffentlichen Toiletten errichtet werden können, wird auf das HappyToilet-Partnerprogramm zurückgegriffen. HappyToilet-Partner sind Gastronomie- betriebe und Hotels usw., die ihre vorhandenen Toiletten zur Nutzung durch die Öffentlichkeit freigeben. Viele dieser HappyToilet-Partner verfügen über barrierefreie Toiletten. Die Zahl der HappyToilet-Partner konnte in 2023 bislang deutlich auf derzeit 56 (Stand: 02.11.2023) gestei- gert werden (20 davon barrierefrei) und soll künftig stärker beworben werden. Weiterhin wird beim in Rede stehenden Toilettenmodell für besondere Anforderungen geprüft, ob am jeweiligen betreffenden Standort eine Kombination mit einem CWC sinnvoll sein kann. So könnten die Anforderungen hinsichtlich von Barrierefreiheit, Geschlechterneutralität, Sozial- kontrolle und Vandalismushemmung bedient und übergreifend sehr unterschiedlichen An- spruchsgruppen ein funktionierendes Angebot gemacht werden. Zudem wird derzeit geprüft, das CWC in einer Betonbauweise fertigen zu lassen, die vandalismussicher von außen ist (ent- gegen der herkömmlichen Glasfassade). Die Kombination beider Toilettenangebote am selben Standort würde die mit Abstand kostenintensivste Option darstellen, aber grundsätzlich alle In- teressengruppen einschließen – gesetzt dem Fall, dass das CWC benutzbar bleibt. Erfahrun- gen mit dieser Kombination sollen gesammelt werden. Abschließend ist hinzuzufügen, dass im räumlichen Umfeld des zu testenden Toilettenmodells und an den Orten, an denen das oben genannte Kombinationsmodell z. B. aus technischen Gründen nicht hergestellt werden kann, möglichst barrierefreie Angebote als Ergänzung ermöglicht werden sollen. Dies geschieht be- reits in der Ansprache über das HappyToilet-Programm und beispielsweise bei der Planung von Neubau- und/oder Umbaumaßnamen von Plätzen, Parkanlagen und Quartieren. Anlagen Toilettenmodell für besondere Anforderungen (Beispiel in Hamburg) Gez. Wolfgramm
Anlage Bebilderung
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Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3125/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.11.2023
- Erstellt
- 28.09.2023 14:47