AN/1440/2023
Antrag der SPD-Fraktion "Resolution: Keine Erweiterung der Rodenkirchener Autobahnbrücke"
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Antrag SPD - Rodenkirchener Brücke
3803 Zeichen
Gleichlautend:FrauOberbürgermeisterinHenrietteRekerRathaus50667 Köln FrauBezirksbürgermeisterinSabineStillerFriedrich-Ebert-Ufer 64-7051143 Köln SPD-FraktioninderBezirksvertretungPorz Friedrich-Ebert-Ufer64-7051143Köln-Porzfon 0221.22197303fax 0221.22197304mail SPD-BV7@stadt-koeln.deweb www.porzspd.de Köln-Porz, 10.08.2023 Antragzur Sitzungder BezirksvertretungPorz am31.08.2023 hier: Resolution: KeineErweiterungder Rodenkirchener Autobahnbrücke Die Bezirksvertretung Porz spricht sich sowohl gegen eine Verbreiterung als auchgegen die derzeit vorgeschlagene Verschiebung der Rodenkirchener Autobahnbrückenach Norden aus. Bei einer mutmaßlichen Instandsetzung muss die denkmalgeschützte RodenkirchenerAutobahnbrücke an Ort und Stelle erhalten bleiben. Diese ist durchzuführen untereiner dafür notwendigen Reduzierung des Verkehrsaufkommens, umteure undbelastende Provisorien zu vermeiden. Die Sanierung der Leverkusener Brücke hatgezeigt, dass es möglich ist, Verkehrsströme auch über längere Zeiträume überalternative Routen umzuleiten. Bei dieser Instandsetzung ist sicherzustellen, dass die erneuerten Brückenüberbautenneben den Fahrstreifen der A4 Platz sowohl für den überregionalen Radverkehr alsauch für zu Fuß gehende in der dann jeweils notwendigen Breite bieten. Dazu sind diezu diesemZeitpunkt zu erstellenden Verkehrsprognosen als Grundlage anzusetzen. Die BVPorz ersucht den Kölner Rat, sich dieser verkehrspolitischen Auffassunganzuschließen und die Kölner Bundestagsabgeordneten zu bitten, dies bei deranstehenden Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans zu berücksichtigen. Die Bezirksvertretung fordert die Autobahn GmbHzu einer Diskussion in der nächstenSitzung der Bezirksvertretung auf. Begründung: Als wichtige Verkehrsachse erfüllt die Rodenkirchener Autobahnbrücke seit vielenJahren ihre Funktion. Sie muss erhalten und funktionstüchtig bleiben. Sofernnotwendig, muss eine Instandsetzung zügig geplant und vor Ort umgesetzt werden. Grundsätzlich ist es zielführender, vor allemmehr Güterverkehr auf Schiene undWasserstraße zu verlagern. Ein vordringlicher Ausbau der Brücke ergibt damitverkehrspolitisch keinen Sinn. Vor demHintergrund des Klimawandels ist esgesellschaftlicher Konsens, motorisierte Individualverkehre auf der Straße zureduzieren. Dies bedingt, dass zumZeitpunkt der Instandsetzung respektive kurzdavor aktuelle Prognosen erstellt und diese als Grundlage für die Planung genutztwerden. Die vorliegenden Verkehrsprognosen, die jetzt schon älter als fünf Jahre sind,beziehen das geänderte Mobilitätsverhalten vieler Pendlerinnen und Pendler – etwadurch die Digitalisierung der Arbeitswelt („Homeoffice“) – nicht mit ein. Ferner fehlenaktuelle, nach PKWund LKWgetrennte Zahlen. Weiterhin ist anzunehmen, dass es in10 bis 15 Jahren nach der Fertigstellung der Leverkusener Brücke, demmöglichen Bauder Rheinspange 553 in einer Tunnellage sowie des Ausbaus der A565 in Bonn zueiner maßgeblichen Veränderungen der Verkehrssituation imKölner Süden kommt.Zusätzlich wird ein Ausbau der parallelen Eisenbahninfrastruktur gerade in Bezug aufwichtige transeuropäische Verbindungen zur Reduzierung der LKW-Verkehrevorangetrieben. Als Konsens gilt, dass zwischen Köln und Bonn zunächst die Rheinspange A553umgesetzt werden soll („Junktim“). Daraus ergibt sich für die Instandsetzung derRodenkirchener Brücke ein tatsächlicher Beginn frühestens imJahre 2040. Diediesbezügliche Aussage der Autobahn GmbH, dass die A4 erst ausgebaut werdenkann, wenn Leverkusener Brücke und Rheinspange fertig sind, muss logischerweisezur Folge haben, dass die Prognosen entsprechend angepasst werden. Die schon jetztmit Vehemenz betriebene Planung eines Ausbau der BAB4 ist verkehrs- undfinanzpolitisch überflüssig. Dr. Simon Bujanowski Bettina JureckFraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (1)
- Friedrich-Ebert-Ufer
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1440/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 29.08.2023
- Erstellt
- 17.08.2023 08:14