Mandari Insight

2008/0199

Abschluss eines Zuwendungsvertrages mit der Paritätischen Projekte gGmbH, für das Selbsthilfebüro in Darmstadt

Magistratsvorlage 05.05.2008

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 1

33.5 KB · application/msword

Ansehen

anlage 2

2.5 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

28.0 KB · application/msword

Ansehen

2008/0199

14.1 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

23.0 KB · application/msword

Ansehen

anlage 1

14032 Zeichen

ÐÏࡱá>þÿ	>@þÿÿÿ=ÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿì¥ÁM 	𿐠bjbjâ=â=4€W€WtÿÿÿÿÿÿlDDDDDDDXÚÚÚ8<X½üff(ŽŽŽŽŽŽ<>>>>>>$¹ Ù!PbDŽŽŽŽŽbzDDŽŽwzzz޲DŽDŽ<zŽ<z°z*6àDD ŽZ@@Ôx®ÈX‚
Ú@è 0½)"@:)" zXXDDDDÙZuwendungsvertrag

zwischen

der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat ( Stadt )

und

der Paritätischen Projekte gGmbH  ( Gesellschaft )
Auf der Körnerwiese 5
60322 Frankfurt

Vorbemerkung:

Selbsthilfegruppen verfolgen das Ziel, Personen zu unterstützen, die behindert oder
psychisch beeinträchtigt sind und nicht ausreichend vom professionellen Hilfesystem versorgt werden. Selbsthilfegruppen sind in der Regel rechtlich unselbstständige Zusammenschlüsse von Menschen auf regionaler Ebene. Sie sind von der gleichen Erkrankung, Behinderung oder einer belastenden Lebenssituation betroffen. Selbsthilfegruppen werden ehrenamtlich geleitet, verfügen über keine eigenständige Verwaltungsorganisation, haben keine eigenen Büroräume usw. Sie lösen ihre Aufgaben durch Eigeninitiative und durch freiwilliges, ehrenamtliches Engagement.
Es ist eine Gemeinschaftsaufgabe, gute Rahmenbedingungen für die Selbsthilfe zu schaffen. Im Rahmen der kommunalen Daseinsfürsorge sehen sich u.a. das Land Hessen , die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege aufgefordert, das Bürgerengagement und die Selbsthilfe nach Kräften zu fördern und zu unterstützen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach § 20 c SGB V verpflichtet, sich in angemessener Höhe an der Förderung der Arbeit von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich zu beteiligen.

In der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die finanzielle Förderung der Selbsthilfegruppen mit Sitz im Stadtgebiet eine lange Tradition. Die Stadt unterstützt die Selbsthilfeidee und misst der Selbsthilfe, als Ergänzung des professionellen Hilfesystems, eine wichtige Bedeutung zu.
Sie hat die Steuerung ihres Finanzbudgets zur Förderung der Darmstädter Selbsthilfegruppen treuhänderisch der Paritätischen Projekte gGmbH übertragen. 

Die Höhe der zur Vergabe an die Selbsthilfegruppen bereitstehenden Mittel, die Modalitäten der Vergabe sowie weitere Leistungen der Gesellschaft sind in diesem Vertrag geregelt.

§ 1

Leistungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Die Stadt gewährt der Gesellschaft einen zweckgebundenen Zuwendungsbetrag i.H.v. jährlich 17 400,00 Euro.
Davon entfallen:

a. auf Betriebskosten des Selbsthilfebüros    =    10 800,00 Euro

 	Dieser Betrag ist für die Sach- und Personalkosten des Selbsthilfebüro bestimmt.
	Er dient zum Ausgleich der anfallenden Betriebskosten.

b. zur Vergabe an Selbsthilfegruppen           =      6 600,00 Euro

Der Betrag nach lit. b. dient ausschließlich der Förderung von Selbsthilfegruppen mit Sitz in Darmstadt. Die Höhe der Vergabe von Zuwendungen an die einzelnen Selbsthilfegruppen wird von einem „Steuerungsgremium zur Vergabe von Fördermitteln der Wissenschaftsstadt Darmstadt an Selbsthilfegruppen“ beschlossen. Die Geschäftsführung des Gremiums übernimmt die Gesellschaft.

§ 2

Leistungen der Gesellschaft

1.    Das Selbsthilfebüro hat insbesondere folgende Aufgaben:
	-	 Beratung und Begleitung bestehender Selbsthilfegruppen
Starthilfe bei Gruppenneugründungen
Vermittlung von Interessentinnen und Interessenten in bestehende Selbsthilfegruppen
Organisation und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsseminaren für Mitglieder von Selbsthilfegruppen
Kooperation mit Fachstellen.

Die Gesellschaft verwaltet treuhänderisch nach neutralen (d.h. überparteilichen, nicht konfessionsgebundenen, nicht interessensgeleiteten) Gesichtspunkten die städtischen Fördermittel nach § 1 lit. b) zur Vergabe an Selbsthilfegruppen in Darmstadt.
Die Grundlage für die inhaltliche Arbeit der Gesellschaft ist in der Leistungsbeschreibung (§ 3 Ziff. 3)  festgelegt. 


§ 3 
Bestandteile des Vertrages


Bestandteile dieses Vertrages sind:

Die Geschäftsordnung des Steuerungsgremiums zur Vergabe von Fördermitteln der Stadt. Sie regelt u.a. die Grundlagen der Arbeit und die Aufgaben des Gremiums, die Mitgliedschaft im Gremium, die Sitzungen des Gremiums und die Beschlussfassung im Gremium. Evtl. Änderungen der Geschäftsordnung werden von beiden Vertragspartnern beschlossen.

Die Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln im Auftrag der Stadt an Selbsthilfegruppen.
Sie regeln u.a. das Antrags- und Bewilligungsverfahren.
Evtl. Änderungen der Richtlinien werden von beiden Vertragspartnern beschlossen.

Die Leistungsbeschreibung als Grundlage für die inhaltliche Arbeit der Gesellschaft.

§ 4

Prüfung, Controlling, Berichtswesen, Evaluation

Die Gesellschaft verpflichtet sich, nach Abschluss des Haushaltsjahres die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses zu belegen.

Der Verwendungsnachweis ( VN) besteht aus:

einem jährlichen Sachbericht/ Qualitätsbericht und
einem Finanzbericht / der Jahresabrechnung

     Für den VN ist die Vorlage der Original-Ausgabebelege bzw. der Nachweis der
     Zahlung mittels Kontoauszüge auf Nachfrage zu gewährleisten.

Der VN ist spätestens vier Monate nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres
Haushaltsjahres ( 30.04.) von der Gesellschaft vorzulegen.

 Die in einem Haushaltsjahr nichts verbrauchte Zuwendung kann nach vorheriger 
schriftlicher Anzeige an den Zuwendungsgeber auf das Folgejahr übertragen werden,
ohne dass dies Auswirkungen auf die Förderung des folgenden Jahres hat. Eine Übertragung der nicht verbrauchten Mittel in die Folgejahre kann nur nach Zustimmung
des Zuwendungsgebers erfolgen. Dabei wird in der Regel eine Übertragung nur bis zur Höhe von 20 % der Ausgaben (Liquiditätsreserve) möglich sein. Höhere Übertragungen sind im Einzelfall besonders zu begründen und bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.

Der VN wird vom zuständigen Fachamt und dem Revisionsamt der Stadt geprüft. Diese Ämter können die Vorlage weiterer Unterlagen fordern und auch ggf. eine Prüfung in den Geschäftsräumen des Zuschussempfängers vornehmen.

      Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes – überörtliche Prüfung – stehen die
      Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler
      Körperschaften in Hessen ( ÜPKKG vom 22.12.1993, GVBL. I S. 708 f, zuletzt geändert
      durch Gesetz vom 31.01.2005, GVBl. I S.54), insbesondere § 5 Abs.2 bis 4 zu. 

Der Zuwendungsempfänger hat die Originalbelege für die Dauer von fünf Jahren nach
Abschluss der Prüfung aufzuheben.


§ 5

Laufzeit und Kündigung


Der Vertrag beginnt am 01.01.2008 und läuft zunächst 2 Jahre.
Er verlängert sich nach Ablauf der Frist um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragsfrist, schriftlich gekündigt wird.


Die Stadt  ist berechtigt diesen Vertrag fristlos zu kündigen, sowie die bereits gewährte Förderung zurückzufordern, wenn

der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder trotz Anmahnung
innerhalb angemessener Frist nicht vorgelegt wird,
der Zuschuss nicht oder nicht in voller Höhe für den vorgenannten Verwendungszweck verwendet wird.

Die Berechnung von Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz bezüglich zurückzufordernder Beträge bleibt vorbehalten.









§ 6

Schriftform

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.





Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt

Darmstadt , den		Darmstadt, den


Wolfgang Glenz	Jochen Partsch
Bürgermeister	Stadtrat



Für die Paritätische Projekte gGmbH

Frankfurt, den


_______________________
Unterschrift
PAGE  1


PAGE  3




gmÕÉÍúûw¹E
Š

ãç59:Q?BDP™¿ > t u { | } ~   ‚ ˆ ‰ Š ‹ Œ  ýýýýýýùýùùùýùýýýòïòçòïòïòçòï0JmHnHu0J
j0JU5CJ5/ghlm ¶ÆÇÕÖ*Wd	e	}
ÈÉÍÎúûýøøøøøøøøøøøöööööööööööøíëø$„h^„ha$$a$t  ýýûevw¹º

E
F
Š
‹
"#aœÀ~›úôôôôîîäôôôâÝÝÛÝîÒÉÉÉÉ	
&F	
ƪ
ƪÅS@@$a$	
ƪ„h^„h
ƪ„h^„h
&F›œ•
./0TU¨©;ŒâãçèùôîåßÖÔÖÒÒÒÍÒÍßßßÍÒÖÖËß
&F
$„h^„ha$„h^„h$„h^„ha$„h^„h
&F„h`„hžÉÊý()z¼½
HI˜êŒŽijÂjúôôôïïíííôúôôäÚÚÚÚÕÏÍÍÍ„h^„h
&F	
Æ„h^„h	
&F
Æ
&F„h^„h
&Fj¾¿3459:QRS‘TUVÐÑM°±678ýýøòòòíííííèòßòèòÚÔÚòèýý„Ä^„Ä
&F$„h^„ha$
&F$a$„h^„h
&F89:;<=>?CDPQ”•–—˜™¾¿ßàáÿ ýýýýýýýôýçáýýýýýýýýÛýýÕÕ
Æ&@
Æ@„h^„h$
Æ&@„h^„ha$$„h^„ha$    = > M N O g t  €  Œ  Ž   ýýýýýýýýýýôîìôîììý„h]„h„øÿ„&`#$°‚. °ÆA!°‰"°‰#‰$n%°
i@@ñÿ@StandardCJOJQJ_HmHsHtH>@>
Überschrift 1$$@&a$5F@F
Überschrift 2$$„h@&^„ha$5J@J
Überschrift 3$$„h@&^„ha$5CJBA@òÿ¡BAbsatz-Standardschriftart<þOò<Formatvorlage2CJOJQJ<þ<Formatvorlage3CJOJQJ<þ<
Formatvorlage1CJOJQJ<þ"<
Formatvorlage4CJOJQJDþ2D
Normaldot neudåþ@ˆCJOJQJ(>@B(Titel$a$50 @R0Fußzeile

Ƹp#$)@¢a$
Seitenzahl4ÿÿÿÿghlm ¶ÆÇÕÖ*Wde}ÈÉÍÎúûevw¹º
	E	F	Š	‹	"#aœÀ~›œ•

./0TU¨©;Œâãç蝞ÉÊý()z¼½
HI˜êŒŽijÂj¾¿3459:QRS‘TUVÐÑM°±6789:;<=>?CDPQ”•–—˜™¾¿ßàáÿ=>MNOgtŒ‘˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€€€˜€Î˜ €Î˜€Î˜€Î˜€Î˜€Î˜€Î˜€Î˜€Î˜€Î˜€Î˜€Î˜€Î˜€Î˜€Î€€˜€˜€˜€˜	 €˜	 €˜	 €˜	 €˜€˜ 0€˜€˜€˜€˜€€˜€˜€˜€˜€˜
 €˜€˜
 €˜€˜€˜€˜
 €˜€˜€˜€(€˜€è˜ €è˜€è˜€è˜€è˜ €è˜ €è˜€è˜€è˜€è˜€è˜ €è˜€è˜€è˜ €è˜€è˜€è˜€è˜€è˜ €è˜€è˜€è˜€è˜€è˜€è˜€è˜ €è˜€è˜€è˜€è˜€è˜€è˜€è˜€è˜€è˜ €è˜€è˜€è˜€è˜ €è˜€è˜ €è˜€è˜ €è˜€è˜ €è˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜0€€š@€€š@0€€˜@€€

 û›j8   	
!Ôÿ•€!Ôÿ•€ˆØæ·Åb
d
õ
ù
ª±‘êï÷þ7<st~‹Ž‘b
”
>st~Ž‘ÿÿWallXC:\DOKUME~1\SOZIAL~1\LOKALE~1\Temp\AutoWiederherstellen-Speicherung von Vertrag DPWV.asdWallXC:\DOKUME~1\SOZIAL~1\LOKALE~1\Temp\AutoWiederherstellen-Speicherung von Vertrag DPWV.asdRechtsamt (Hr. Schumacher)XC:\DOKUME~1\RECHTS~1\LOKALE~1\Temp\AutoWiederherstellen-Speicherung von Vertrag DPWV.asdRechtsamt (Hr. Schumacher)AC:\Dokumente und Einstellungen\Rechtsamt\Desktop\Vertrag DPWV.docRechtsamt (Hr. Schumacher)BC:\Dokumente und Einstellungen\Rechtsamt\Desktop\Vertrag DPWVa.docWall4C:\DOKUME~1\SOZIAL~1\LOKALE~1\Temp\Vertrag DPWVa.docWall4C:\DOKUME~1\SOZIAL~1\LOKALE~1\Temp\Vertrag DPWVa.docWallF\\S_SOZ1\DATA\WINDAT\SOZ_LEIT\RICHARD\Eigene Dateien\Vertrag DPWVa.docRichard#U:\Eigene Dateien\Vertrag DPWVa.docGoebelKAtU:\Anfragen_Magvorlagen\Magistratsvorlagen\Zuwendungsvertrag Paritätische Projekte gGmbH\Zuwendungsvertrag DPWVa.doc´irû°òÿÿÿÿÿÿÿÿÿk9Û¼Û¼íÿÿÿÿÿÿÿÿÿãRÊ&ÿÿÿÿÿÿÿÿÿˁ:ÿÿÿÿÿÿÿÿÿñS¢Nÿ°$RPÿ={7TÿÿÿÿÿÿÿÿÿVxÏZø*Nÿÿÿÿÿÿÿÿÿ”TËbÿÿÿÿÿÿÿÿÿEQ‘oÿÿÿÿÿÿÿÿÿ‰7M}ÿ„„˜þÆ^„`„˜þOJQJo(-„Є˜þÆÐ^„Ð`„˜þOJQJo(-„h„˜þÆh^„h`„˜þo(.„h„˜þÆh^„h`„˜þo(.„h„˜þÆh^„h`„˜þ.„h„˜þÆh^„h`„˜þ.„h„˜þÆh^„h`„˜þo(.„h„˜þÆh^„h`„˜þOJQJo(-„h„˜þÆh^„h`„˜þo(.„h„˜þÆh^„h`„˜þo(.„h„˜þÆh^„h`„˜þ.°$RPãRÊ&EQ‘ok9Ûˁ:”TËb={7TVxÏZ´irñS¢N‰7M}ÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿtŽ‘ÿ@€ääôŒääP@ÿÿUnknownÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿG‡z €ÿTimes New Roman5€Symbol3&‡z €ÿArialE&News Gothic MT"1ˆðÄ©*Å&*Å&v2!ð¥À´´€0Ï62ƒðßÿÿVertragWallGoebelKAþÿà…ŸòùOh«‘+'³Ù0\ˆ ¬¼ÈÔè	ü$
0<DLTäVertragertWallagallallNormal.dot	GoebelKAt2ebMicrosoft Word 9.0@ÆÅ¾x®È@ÆÅ¾x®ÈvþÿÕÍ՜.“—+,ù®0hp˜ ¨°¸ÀÈÐ
ØìäWissenschaftsstadt DarmstadtD2Ïí	VertragTitel	

þÿÿÿ !"#$%&'()*+,þÿÿÿ./01234þÿÿÿ6789:;<þÿÿÿýÿÿÿ?þÿÿÿþÿÿÿþÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿRoot Entryÿÿÿÿÿÿÿÿ	ÀF@@Ôx®ÈA€1Tableÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿ)"WordDocumentÿÿÿÿÿÿÿÿ4SummaryInformation(ÿÿÿÿ-DocumentSummaryInformation8ÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿ5CompObjÿÿÿÿjObjectPoolÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿ@@Ôx®È@@Ôx®Èÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿþÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿþÿ
ÿÿÿÿ	ÀFMicrosoft Word-Dokument
MSWordDocWord.Document.8ô9²q

anlage 2

8754 Zeichen

I=I ER RI ISCHEPARITÄTISCHE PROJEKTE
gemeinnützige Gesellschaft mbH
Anlage zum Zuwendungsvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der
Paritätischen Projekte gemeinnützige Gesellschaft mbH über die zweckgebundene Zuwendung
für den Betrieb des Selbsthilfebüros Darmstadt und zur Mittelvergabe an Selbsthilfegruppen
mit Sitz in Darmstadt vom xxx
Aufgabenbeschreibung des Selbsthilfebüros Darmstadt
1. Grundlagen
Auslöser für die Einrichtung von SelbsthilfekontaktsteIlen in Deutschland waren
Forschungsprojekte, die in Giessen, Heidelberg und Hamburg durchgeführt wurden. Aus diesen
Projekten wurde 1987 ein Bundesmodellprogramm aufgelegt. An fünf Modellstandorten in de
Deutschland wurde die Wirksamkeit von SelbsthilfekontaktsteIlen erprobt. Die erfolgreichen
Ergebnisse führten in verschiedenen Bundesländern, so auch in Hessen, zu Förderungs- und
Unterstützungsprogrammen für die Selbsthilfe.
Im Zuge der Neufassung des §20 Absatz 4 SGB V im Jahr 2000 und in Verbindung mit dem
Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Jahr 2005 (Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen)
wurden auch die Gesetzlichen Krankenversicherungen zur finanziellen Förderung der Selbsthilfe
verpflichtet. Vorgesehen war ein Modell der "Drittelfinanzierung" vorgesehen. Je ein Drittel der
benötigten Mittel sollten von den Gesetzlichen Krankenversicherungen, den Bundesländern und
den Kommunen erbracht werden. Dieses Vorhaben wurde jedoch in Hessen nicht realisiert. In der
Regel steuern die Träger von SelbsthilfekontaktsteIlen Eigenmittel in erheblicher Höhe bei, um
den laufenden Betrieb zu sichern.
2. Art des Hilfeangebots
Es handelt sich um ein offenes Beratungs- und Hilfeangebot.
3. Personenkreis
Die Angebote richten sich an alle an Selbsthilfe interessierten Bürgerinnen und Bürger, die
entweder den Anschluss an eine bestehende Selbsthilfegruppe suchen, die eine neue
Selbsthilfegruppe gründen möchten oder die sich in einer bereits existierenden Selbsthilfegruppe
befinden und um Unterstützung bei ihrer Arbeit nachsuchen.
4. Personelle Ausstattung
Halbtagsstelle Pädagogische Fachkraft (Diplom-Sozialarbeiterin), Geschäftsführung und
Koordinierung anteilig mit 2,6 %(Diplom-Sozialpädagogin)
5. Lage und Räumliche Ausstattung
Büroraum mit Besprechungstisch (6 Sitzplätze) ca. 15. qm, Gruppenraum ca. 40 qm, Küche,
Toiletten, alles barrierefrei. Zentrale Lage am Hauptbahnhof. Gute Erreichbarkeit mit ÖPNV und
gute Parkmöglichkeiten.
6. Fachlicher Austausch I Fortbildung
Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Landeszusammenschlusses der
Selbsthilfekontaktsteilen und an den internen Besprechungen der Selbsthilfeprojekte im
Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen.
Jährliche Teilnahme am Bundestreffen der SelbsthilfekontaktsteIlen zur vertiefenden Bearbeitung
eines Schwerpunktthemas.
Fortbildung: Jährlicher Fortbildungsetat beträgt 5 Tage und 500 Euro. Die Themen orientieren sich
am festgestellten Bedarf

·.
7. Datenkonzept I Qualitätssicherung
Das Datenkonzept orientiert sich an den Vorgaben des Hessischen Sozialministeriums und der
Stadt Darmstadt. Seit 2005 Teilnahme am vierjährigen Modellprojekt der AOK Hessen
"Qualitätsentwicklung in der Selbsthilfe" mit der Möglichkeit der externen Zertifizierung.
8. Die Aufgaben im Einzelnen
• Beratung und Begleitung bestehender Selbsthilfegruppen.
• Starthilfe bei Gruppenneugründungen.
• Vermittlung von Interessentinnen und Interessenten in bestehende Selbsthilfegruppen.
• Organisation und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsseminaren für Mitglieder
von Selbsthilfegruppen.
• Vernetzung.
• Kooperation mit Fachstellen.
• Lobbyarbeit.
• Verwaltung eines Budgets zur Förderung von Selbsthilfegruppen im
Gesundheitsbereich
Ggf. als zusätzliches Angebot:
• Öffentlichkeitsarbeit.
9. Beschreibung der Aufgaben im Einzelnen
9.a. Beratung und Begleitung bestehender Selbsthilfegruppen
Hilfen bei der Beantragung von Fördermitteln, bei Kostenkalkulationen, bei Finanzierungsplänen
und Verwendungsnachweisen.
Schriftlicher Informationsdienst für Selbsthilfegruppen über neue gesetzliche Grundlagen u. Ä.
Beratung, Vermittlung, Mediation bei Konflikten in der Gruppenarbeit.
9.b. Starthilfe bei Gruppenneugründungen
Zeitungsartikel schalten
Raumbörse vorhalten
Nach Bedarf Begleitung bei den ersten drei bis fünf Gruppentreffen
Gemeinsames Festlegung und Einführung von Gruppenregeln.
9.c. Vermittlung von Interessentinnen und Interessenten in bestehende Selbsthilfegruppen
Beratung von Einzelpersonen bei der Suche nach der "richtigen" Selbsthilfegruppe.
Führen und stetes Aktualisieren des Selbsthilfegruppenverteilers in der Region
Wahrnehmung der Erstkontakte bei anonymen Selbsthilfegruppen
9.d. Organisation und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsseminaren für Mitglieder von
Selbsthilfegruppen
Beispielhafte Themen von Seminaren:
Methoden der Gruppenarbeit
Metaplantechnik erfolgreich durchführen
Professionelle Öffentlichkeitsarbeit für Selbsthilfegruppen
Sichwohlfühlen in der Selbsthilfegruppe
9.e. Vernetzung
Durchführung von regionalen Gesamttreffen als regelmäßiges Angebot für alle Selbsthilfegruppen
Angebot von themenbezogenen Arbeitskreisen für Selbsthilfegruppen.
Teilnahme an den Treffen der Landesarbeitsgemeinschaft Hessischer SelbsthilfekontaktsteIlen.
9.1. Kooperation mit Fachstellen
Krankenkassen, Arztpraxen, Apotheken,
Gesundheitsamt, Sozialamt.
Beratungsstellen.
Fachschulen und Fachhochschulen.
Andere SelbsthilfekontaktsteIlen in Hessen.
Nationale KontaktsteIle für die Selbsthilfe in Berlin, NAKOS.

,.
9.g. Lobbyarbeit
Stärkung und Förderung der Kooperationsbereitschaft von Ärztinnen, Apothekerinnen
Krankenhäusern, Heilpraktikerinnen, Gesundheitsämtern usw. mit Selbsthilfegruppen
Interessenvertretung, Gremienarbeit
Positives, gedeihliches Klima für die Selbsthilfe schaffen und fördern.
9.h. Verwaltung eines Budgets zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich
Die Arbeit von Selbsthilfegruppen ist ein wichtiger Bestanteil der sozialen Kultur in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie ein Element zur Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements. Zurzeit sind in Darmstadt rund 250 Selbsthilfegruppen aktiv. Da die Ansprechpartner
innerhalb der Selbsthilfegruppen wechseln und auch die Treffpunkte für die Gruppenarbeit nicht
konstant sind, ist eine genau Abgrenzung zu denjenigen Gruppen, die sich in den umliegenden
Landkreisen befinden zu denjenigen, die sich nur auf das Stadtgebiet beziehen kaum möglich. Fest
steht jedoch, dass ein Grossteil der Gruppenmitglieder zu den Darmstädter Bürgerinnen und Bürgern
zählen. Innerhalb des Haushaltes der Sozialverwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind
jährlich Mittel zur Förderung der Arbeit von Selbsthilfegruppen eingestellt. Die bisherige Vergabepraxis
soll ab dem Jahr 2007 umgestellt werden. Zukünftig soll die Mittelvergabe zur Förderung der Arbeit
von Selbsthilfegruppen der Paritätischen Projekte gemeinnützige Gesellschaft mbH übertragen
werden.
Die Aufgaben im Einzelnen
• Erarbeitung eines schriftlichen Konzeptes zu Mittelvergabe an Selbsthilfegruppen.
• Erarbeitung von sachlichen Kriterien zur Mittelvergabe an Selbsthilfegruppen.
• Initiierung eines Steuerungsgremiums zur Beratung bei der Mittelvergabe an
Selbsthilfegruppen.
Nebenabrede: in diesem Steuerungsgremium soll ein/e Vertreterlin der Stadt Darmstadt
einen Platz als stimmberechtigtes Mitglied erhalten.
• Einladung zu den Steuerungsgremiumssitzungen.
• Protokollieren der Steuerungsgremiumssitzungen Information der Darmstädter
Selbsthilfegruppen über das neue Verfahren zur Vergabe von Fördermitteln mittels
schriftlicher Informationen.
• Entwurf eines Formulars zur Beantragung von Mitteln zur Förderung der Arbeit von
Selbsthilfegruppen.
• Entwurf eines Formulars zur Verwendung von Mitteln zur Förderung der Arbeit von
Selbsthilfegruppen.
• Schriftliche Information der Sozialverwaltung der Stadt Darmstadt zur Höhe und Umfang der
Mittelvergabe an Selbsthilfegruppen.
• Entgegennahme und Überprüfung von Anträgen.
• Entgegennahme und Überprüfung von Verwendungsnachweisen.
Überwachung von Fristen zur Beantragung und zur Abgabe von Verwendungsnachweisen
• Erteilen von Informationen über die Verfahrenswege an interessierte Mitglieder von
Selbsthilfegruppen .
Die nachfolgend benannten Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollen als zusätzliche Leistungen
erbracht werden, sofern es die finanziellen Voraussetzung und personellen Ressourcen erlauben:
9.i. Öffentlichkeitsarbeit
Organisation und Durchführung des Tags der Selbsthilfegruppen in Darmstadt
Herausgabe eines Selbsthilfewegweiser für Darmstadt
Pressearbeit
Hörfunkbeiträge erarbeiten
Herausgabe themenbezogener Broschüren.
Frankfurt am Main,
Datum
PARI.TÄTISCHEPROjfEKn
ge~~nnOtzige Gesellschaftmbh
er Körnerw;ese 5
Frankfurt am Main

anlage 3

10575 Zeichen

ÐÏࡱá>þÿ	35þÿÿÿ2ÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿì¥ÁM 	ð¿bjbjâ=â=*"€W€Wèÿÿÿÿÿÿlîîîîîîîbbb8š¦§2ÎÎ(öööööö&(((((($Ù ùìLîöööööL|	îîööa|	|	|	ö^îöîö&|	ö&|	š	|	Ž‚hîî
öÂÀçx@>¥È`bT	ê
w0§úåT	(å
|	îîîîÙRichtlinien zur Vergabe von Fördermitteln im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an Selbsthilfegruppen


In Vertragspartnerschaft mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stadt) verwaltet die Paritätische Projekte gGmbH (Gesellschaft) treuhänderisch die Mittel für die Förderung von Selbsthilfegruppen mit Sitz in Darmstadt. Hierbei gelten folgende Richtlinien:

§ 1  Ziel und Gegenstand der Förderung

Ziel der Förderung ist die Unterstützung der fachlichen Arbeit von Selbsthilfegruppen durch finanzielle Zuwendungen. Unterstützt werden können insbesondere folgende Maßnahmen:
Starthilfen bei Neugründungen (Anzeigenkosten, Kosten für Informationsmaterial, Briefpapier etc.)
Organisation der Gruppenarbeit (Einmalig anfallende Raummieten bei Veranstaltungen und/oder Gruppentreffen, Portokosten, Büromaterial, etc)
Durchführung von Fort- und Weiterbildungsseminaren
Durchführung öffentlichkeitswirksamer Aktionen, Projekte und Veranstaltungen
Besuch von Fortbildungsveranstaltungen
Öffentlichkeitsarbeit
Fachliteratur


§ 2  Antragsteller

(1) Anträge können von Selbsthilfegruppen, die ihren Sitz in Darmstadt haben oder deren Hauptaktivitäten sich auf das Stadtgebiet beziehen, gestellt werden. Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse Gleichbetroffener, deren Aktivitäten sich auf die gemeinsame Bewältigung einer chronischen Krankheit, einer Behinderung und/oder eines gesellschaftlichen, psychischen oder sozialen Problems beziehen. 

(2) Die Ziele und Aufgaben der Selbsthilfegruppen müssen den demokratischen Prinzipien unserer Gesellschaft entsprechen und dürfen ausschließlich auf gemeinnützige, nicht kommerzielle Zwecke gerichtet sein.

§ 3  Antrags- und Bewilligungsverfahren

(1) Für das Haushaltsjahr 2008 gilt: Anträge sind bis zum 31.03.2008 vor dem Entstehen der Kosten mit dem für diesen Zweck vorgesehenen Antragsformular an die Gesellschaft zu richten. Eine Entscheidung über die Mittelvergabe wird bis spätestens 31.05.2008 getroffen.

(2) Ab dem Haushaltsjahr 2009 und für alle folgenden Haushaltsjahre gilt: Anträge sind bis zum 31.10. des Vorjahres vor dem Entstehen der Kosten mit dem für diesen Zweck vorgesehenen Antragformular an die Gesellschaft zu richten. Eine Entscheidung über die Mittelvergabe wird bis spätestens 28.02. des Haushaltsjahres getroffen. 

(3) Verspätet eingehende Anträge werden im laufenden Haushaltsjahr behandelt, wenn die Verspätung auf einem anzuerkennenden Grund beruht, über den das Steuerungsgremium entscheidet.

(4) Die Entscheidungen werden den Antragstellern schriftlich mitgeteilt. 

(5) Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.


(6) Der Antrag muss enthalten:
Name der Antrag stellenden Selbsthilfegruppe.
Name der/s Ansprechpartnerin/s der Antrag stellenden Selbsthilfegruppe.
Höhe der beantragten Mittel.
Verwendungszweck.
Kurzbeschreibung des Vorhabens.
Andere anteilige Finanzierungen.
Verbindliche Erklärung über die wirtschaftliche Notwendigkeit der beantragten Mittel.
Bankverbindung.

Über die Vergabe berät und entscheidet das Steuerungsgremium zur Vergabe von Fördermitteln der Wissenschaftsstadt Darmstadt für Selbsthilfegruppen. 


§ 4  Auszahlung der Mittel

(1) Für das Haushaltsjahr 2008 gilt: Die Auszahlung  erfolgt per Banküberweisung bis zum 31.07.2008, vorbehaltlich der bis dahin erfolgten Bereitstellung des Budgets durch die Stadt. 

(2) Für das Haushaltsjahr 2009 und für alle folgenden Haushaltsjahre gilt: Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung bis zum 30.04. eines Haushaltsjahres, vorbehaltlich der bis dahin erfolgten Bereitstellung des Budgets durch die Stadt. 

(3) Der Zuschuss kann von den Selbsthilfegruppen zurückgefordert werden, wenn keine bestimmungsgemäße Verwendung stattgefunden hat. Nicht verausgabten Mittel sind an die Paritätische Projekte gGmbH bis spätestens 30.04. des dem Haushaltsjahr folgenden Kalenderjahres zurück zu erstatten. 


§ 5 Verwendungsnachweis

(1) Die Zuwendungsempfänger werden der Gesellschaft unter Vorlage von Originalbelegen einen zahlenmäßigen Nachweis über die antragsgemäße Verwendung der Mittel erbringen und zwar für das Haushaltsjahr 2008 bis zum 28.02.2009 und für die späteren Haushaltsjahre bis zum 28.02. des dem Haushaltsjahr folgenden Kalenderjahres.

(2) Die Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgt durch die Gesellschaft. 




Darmstadt, den XXXXX (Datum des Hauptvertrages)

PAGE  1


PAGE  1




Vmnlm”t

ÈÉ!>
$(ghi²³èéïðñòóõöüýþÿýùý÷÷÷õ÷÷ðëýçõàÝàÕàÝàÝàÕàÝõ0JmHnHu0J
j0JU5CJ	B*phÿ	B*ph5>*5>*CJ&Vlmnlm”•E§3f³Úðþÿ£	¤	s
t
œ

¨ýøøöôööööïïïïïïïéöööööööööö„h^„h
&F$a$èýý¨©óôª
«
õ
ö
 ?mµÒä%{‹Œ!"#>?÷øçýýýýýýýýýýýøøøøøøøøýýýýýýýýý
&Fçè	
#$hi³´µ¶·çèóôõýýýýýýýýûýýýýýýòìýòìýýý„h]„h„øÿ„&`#$(&P	1h°‚. °ÆA!°‰"°‰#‰$n%°Ä
iH@ñÿHStandard$CJOJQJ^J_HaJmHsHtHDD
Überschrift 2$@&5CJ^JaJBA@òÿ¡BAbsatz-Standardschriftart.>@ò.Titel$a$
5>*CJ,B@,
TextkörperCJ4P@4Textkörper 2B*CJ0 @"0Fußzeile

Ƹp#$)@¢1$
Seitenzahl"ÿÿÿÿVlmnlm”•E§3f³Úðþÿ£¤stœ¨©óôª	«	õ	ö	

 
?
m
µ
Ò
ä
%{‹Œ!"#>?÷øç
è
	
#$hi³´µ¶·çèõ˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜ €€˜ €€˜ €€˜ €€˜ €€˜ €€˜ €€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜ €€˜ €€˜ 	€€˜ 
€€˜ €€˜ €€˜ 
€€˜ €€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜0€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€
š@€€š@0€€˜@€€

¨ç
	
!4ÿ•€!4ÿ•€ØÝíû¨­®±çèòõÿçèòóÿÿWallo\\S_SOZ1\DATA\WINDAT\SOZ_LEIT\RICHARD\Eigene Dateien\5. Entwurf Richtlinien im Vergabeverfahren SeHi-Budget.docRechtsamt (Hr. Schumacher)~C:\DOKUME~1\RECHTS~1\LOKALE~1\Temp\AutoWiederherstellen-Speicherung von 5. Entwurf Richtlinien im Vergabeverfahren SeHi-BudgetRechtsamt (Hr. Schumacher)mC:\Dokumente und Einstellungen\Rechtsamt\Desktop\5. Entwurf Richtlinien im Vergabeverfahren SeHi-Budget-a.docRechtsamt (Hr. Schumacher)€C:\DOKUME~1\RECHTS~1\LOKALE~1\Temp\AutoWiederherstellen-Speicherung von 5. Entwurf Richtlinien im Vergabeverfahren SeHi-Budget-aRechtsamt (Hr. Schumacher)mC:\Dokumente und Einstellungen\Rechtsamt\Desktop\5. Entwurf Richtlinien im Vergabeverfahren SeHi-Budget-a.docRechtsamt (Hr. Schumacher)€C:\DOKUME~1\RECHTS~1\LOKALE~1\Temp\AutoWiederherstellen-Speicherung von 5. Entwurf Richtlinien im Vergabeverfahren SeHi-Budget-aRechtsamt (Hr. Schumacher)mC:\Dokumente und Einstellungen\Rechtsamt\Desktop\5. Entwurf Richtlinien im Vergabeverfahren SeHi-Budget-a.docRichardNU:\Eigene Dateien\5. Entwurf Richtlinien im Vergabeverfahren SeHi-Budget-a.docGoebelKA‡U:\Anfragen_Magvorlagen\Magistratsvorlagen\Zuwendungsvertrag Paritätische Projekte gGmbH\5. Entwurf Richtlinien im Vergabeverfahren.doc.æÿÿÿÿÿÿÿÿÿ³f*†ÿÿÿÿÿÿÿÿÿÕC+:f‘^ìÿÿÿÿÿÿÿÿÿï|lÿÿÿÿÿÿÿÿÿG/­rÿÿÿÿÿÿÿÿÿ„h„˜þÆh^„h`„˜þo(()„Є˜þÆÐ^„Ð`„˜þOJPJQJ^Jo(-€„ „˜þÆ ^„ `„˜þOJQJ^Jo(‡hˆHo€„p„˜þÆp^„p`„˜þOJQJo(‡hˆH§ð€„@„˜þÆ@^„@`„˜þOJQJo(‡hˆH·ð€„„˜þÆ^„`„˜þOJQJ^Jo(‡hˆHo€„à„˜þÆà^„à`„˜þOJQJo(‡hˆH§ð€„°„˜þư^„°`„˜þOJQJo(‡hˆH·ð€„€„˜þÆ€^„€`„˜þOJQJ^Jo(‡hˆHo€„P„˜þÆP^„P`„˜þOJQJo(‡hˆH§ð„Є˜þÆÐ^„Ð`„˜þo(.)€
„ „˜þÆ ^„ `„˜þ‡hˆH.‚
„p„LÿÆp^„p`„Lÿ‡hˆH.€
„@„˜þÆ@^„@`„˜þ‡hˆH.€
„„˜þÆ^„`„˜þ‡hˆH.‚
„à„LÿÆà^„à`„Lÿ‡hˆH.€
„°„˜þư^„°`„˜þ‡hˆH.€
„€„˜þÆ€^„€`„˜þ‡hˆH.‚
„P„LÿÆP^„P`„Lÿ‡hˆH.„h„˜þÆh^„h`„˜þB*o(()„h„˜þÆh^„h`„˜þo(()³ÕC+:ï|l.æG/­rÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿèÿ@€0KÒ`@ÿÿUnknownÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿG‡z €ÿTimes New Roman5€Symbol3&‡z €ÿArial?5	‡z €ÿCourier New;€Wingdings"1ˆðÄ©¡»Äf¡»Äfh2»Fqð
(	&!ð‰‰n´‚‚0*?2ƒðßÿÿURichtlinien zur Vergabe von Fördermitteln im Auftrag der Wissenschaftsstadt DamrstadtDPWVGoebelKAþÿà…ŸòùOh«‘+'³Ù0À˜ø ,@	T`|ˆ
” ¨°¸äVRichtlinien zur Vergabe von Fördermitteln im Auftrag der Wissenschaftsstadt DamrstadtfichDPWVlinPWVPWVNormal.dot 	GoebelKAt 2ebMicrosoft Word 9.0g@ˆ6<H È@f…*>¥È@f…*>¥Èqð
þÿÕÍ՜.“—+,ù®0<hp|„Œ”œ¤¬´
¼ä lí	VRichtlinien zur Vergabe von Fördermitteln im Auftrag der Wissenschaftsstadt DamrstadtTitel	

þÿÿÿ !þÿÿÿ#$%&'()þÿÿÿ+,-./01þÿÿÿýÿÿÿ4þÿÿÿþÿÿÿþÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿRoot Entryÿÿÿÿÿÿÿÿ	ÀFÀçx@>¥È6€1TableÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿåWordDocumentÿÿÿÿÿÿÿÿ*"SummaryInformation(ÿÿÿÿ"DocumentSummaryInformation8ÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿ*CompObjÿÿÿÿjObjectPoolÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÀçx@>¥ÈÀçx@>¥Èÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿþÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿþÿ
ÿÿÿÿ	ÀFMicrosoft Word-Dokument
MSWordDocWord.Document.8ô9²q

2008/0199

3282 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
21.05.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V Dezernat I 
Dezernat II 
Rechtsamt 
Revisionsamt 
 
Amt: Sozialverwaltung  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
 
 
 
Nichtöffentlich:    
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0199 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Abschluss eine s Zuwendungsvertrages mit der Paritätischen Projekte gGmbH, für das 
Selbsthilfebüro in Darmstadt 
 
Vorlage vom: 05.05.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat beschließt den Abschluss eines Zuwendungsvertrages zwischen der Paritätischen  
    Projekte gGmbH, Auf der Körnerwiese 5, 60322 Frankfurt am Main und der Wissenschaftsstadt  
    Darmstadt. 
2. Die notwendigen Haushaltsmittel in Form eines jährlichen Zuschusses an die Paritätische  
    Projekte gGmbH in Höhe von 17 400,00 Euro stehen haushaltsrechtlich unter dem Sachkonto  
    7128000 und der Kostenstelle 005-015-1001 zur Verfügung. 
 
Anlagen: Zuwendungsvertrag 
Anlage zum Zuwendungsvertrag 
Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln 
Geschäftsordnung Steuerungsgremium 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.05.2008: 
 
Das Leistungsangebot des Selbsthilfebüros beinhaltet u.a. die Beratung und Begleitung bestehender 
Selbsthilfegruppen, Starthilfe bei Gruppenneugründungen, Vermittlung von Interessentinnen und 
Interessenten in bestehende Selbsthilfegruppen, Organisation und Durchführung von Fort- und 
Weiterbildungsseminaren für Mitglieder von Selbsthilfegruppen und Kooperation mit Fachstellen. 
 
Das Selbsthilfebüro Darmstadt ist Bestandteil der Paritätischen Projekte gGmbh, welche ihren Sitz in 
Frankfurt hat. Diese Gesellschaft gehört zu 100 % dem Paritätischen Wohlfahrtsverband. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt übergibt die Steuerung des Finanzbudgets zur Förderung der 
Darmstädter Selbsthilfegruppen treuhänderisch der Paritätischen Projekte gGmbH. 
Die Verfahrensweise soll jetzt vertraglich abgesichert werden. Dazu wurden zwei Dokumente 
bezüglich der praktischen Handhabung in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des 
Selbsthilfebüros erstellt: 
 
- Geschäftsordnung des Steuerungsgremiums der Paritätischen Projekte gGmbH zur Vergabe von 
Fördermitteln der Wissenschaftsstadt Darmstadt an Selbsthilfegruppen 
- Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt an 
Selbsthilfegruppen 
 
Diese sind Bestandteile des Vertrages. Ein weiterer Bestandteil ist die von der Paritätischen Projekte 
gGmbH vorgelegte Leistungsbeschreibung. 
 
Das Land Hessen fördert das Selbsthilfebüro darüber hinaus im Rahmen der Kommunalisierung 
sozialer Hilfen in Hessen mit 8 250,00 Euro jährlich. Ein gesonderter Zuwendungsvertrag vom 
17.04.2007 liegt bereits vor. 
 
Darmstadt, 05.05.2008 
dr-gö, Nst.: 2507 
 
Dezernat I    Dezernat II    Dezernat V 
 
 
 
 
Walter Hoffmann   Wolfgang Glenz   Jochen Partsch 
Oberbürgermeister   Bürgermeister    Stadtrat 
 
 
Anlagen

anlage 4

7253 Zeichen

ÐÏࡱá>þÿ	)+þÿÿÿ(ÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿì¥ÁM 	ð¿e
bjbjâ=â=€W€We	ÿÿÿÿÿÿl|||||||8888Drüllllllllñóóóóóó$n ŽÎ|lllll¦||ll,¦¦¦l:|l|lñ¦lñ¦Ô¦zV@||ål``vÄî=¥È¨8¦ÍåB0rÙ\¦\妐||||ÙGeschäftsordnung

des Steuerungsgremiums der Paritätischen Projekte gGmbH (Gesellschaft)
  zur Vergabe von Fördermitteln der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (Stadt) an Selbsthilfegruppen

Aufgaben des Steuerungsgremiums

Das Steuerungsgremium hat folgende Aufgaben:

Erstellung eines transparenten und fairen Vergabesystems mit sachgerechten
Förderkriterien und Förderschwerpunkten,

Beratung und Beschlussfassung bei der Entscheidung über vorliegende Förderanträge von Selbsthilfegruppen.

Mitgliedschaft im Steuerungsgremium

Mitglieder im Steuerungsgremiums sind:

4 Vertreterinnen oder Vertreter von Selbsthilfegruppen, die ihren Sitz in Darmstadt haben.
Diese werden als Delegierte von der Vollversammlung der Darmstädter Selbsthilfegruppen für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

1 Vertreterin oder Vertreter der Stadt.

2 Darmstädter Bürgerinnen oder Bürger.
Vorschlagsrecht für je einen Sitz haben der Sozialausschuss der Stadt und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Darmstadt	

Das Steuerungsgremium konstituiert sich nach schriftlicher Anmeldung der Mitglieder bei
der Gesellschaft. Die Mitgliedschaft einer Vertreterin oder eines Vertreters der
Stadt ist obligatorisch. Die Mitgliedschaft endet mit dem schriftlich erklärten Austritt.
Von der jeweiligen Gruppe ( a., b., c. ) ist eine Nachnominierung vorzunehmen wenn ein Mitglied aus der Gruppe ausscheidet.

Beschlussfassung

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit der städtischen
Vertreterin oder des städtischen Vertreters und der Anwesenheit von mindestens 3 weiteren Mitgliedern gegeben. Beschlüsse des Steuerungsgremiums werden mit einfacher Mehrheit der
anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. 
Im Falle einer Interessenskollision eines Mitgliedes darf sich dieses weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung über einen Antrag beteiligen (analog § 25 HGO).

Sitzungen des Steuerungsgremiums

Das Steuerungsgremium tagt mindestens einmal jährlich. Die Einladung ergeht mit Ankündigung der Tagesordnung mit einer Vorlauffrist von mindestens vier Wochen.
Die Ergebnisse der Sitzungen werden protokolliert.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung des Steuerungsgremiums wird von der Gesellschaft wahrgenommen.

Kosten

Die durch Verwaltungsarbeiten entstehenden Kosten werden von der Gesellschaft getragen.


Darmstadt, den XXXXXX (Datum des Hauptvertrages)
¸¹ÙèZ	k	u–7jk|ÒÙe
üúôñíñíñíñæñíñíñ@ˆOJQJ5CJCJ
5>*CJ55>*Y¸¹ÙÚS|}çè
454úúõõõóîóóóéãóÞóÜóóó×ÑÑÌ
&F„h^„h
&F
&F„h`„h
&F
&F$a$$a$e
ý45\ÙÚ2ƒÝY	Z	k	l	Ã	v
Ë
tu–—7jk|}ÑÒÙÚýøöýýýýýýôýýýýýýôýýïýôýýýôýdð
&FÚ2
3
4
e
ýýýý°‚. °ÆA!°‰"°‰#‰$n%°
i@@ñÿ@StandardCJOJQJ_HmHsHtH@@@
Überschrift 1$
&F@&>*BA@òÿ¡BAbsatz-Standardschriftart<þOò<Formatvorlage2CJOJQJ<þ<Formatvorlage3CJOJQJ<þ<
Formatvorlage1CJOJQJ<þ"<
Formatvorlage4CJOJQJDþO2D
Normaldot neudåþ@ˆCJOJQJFC@BFTextkörper-Einzug
ƪ„h^„he	ÿÿÿÿY¸¹ÙÚS|}çè
4545\ÙÚ2ƒÝYZklÃvËtu–—7jk|}ÑÒÙÚ2	3	4	g	˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€˜ €€˜€€˜€€˜€€˜ €€˜€€˜€€˜ €€˜€€ €€˜€è˜€è˜€è˜ €è˜€è˜€è˜ €è˜€è˜ €è˜€è˜€è˜€è˜€è˜€è˜€è˜€è €€˜€Z˜€Z˜€Z˜€Z˜€Z˜€Z €€˜€u˜€u˜€u˜€u €€˜€k˜€k˜€k €€˜€€˜€€˜€€˜€€˜€€e
4Úe

e
	DInqC	I	U	d	g	ÿÿWallUC:\DOKUME~1\SOZIAL~1\LOKALE~1\Temp\AutoWiederherstellen-Speicherung von Dokument2.asdWall[\\S_SOZ1\DATA\WINDAT\SOZ_LEIT\RICHARD\Eigene Dateien\Geschäftsordnung Steuerungsgremium.docWall[\\S_SOZ1\DATA\WINDAT\SOZ_LEIT\RICHARD\Eigene Dateien\Geschäftsordnung Steuerungsgremium.docWall[\\S_SOZ1\DATA\WINDAT\SOZ_LEIT\RICHARD\Eigene Dateien\Geschäftsordnung Steuerungsgremium.docWall[\\S_SOZ1\DATA\WINDAT\SOZ_LEIT\RICHARD\Eigene Dateien\Geschäftsordnung Steuerungsgremium.docRechtsamt (Hr. Schumacher)nC:\DOKUME~1\RECHTS~1\LOKALE~1\Temp\AutoWiederherstellen-Speicherung von Geschäftsordnung Steuerungsgremium.asdRechtsamt (Hr. Schumacher)YC:\Dokumente und Einstellungen\Rechtsamt\Desktop\Geschäftsordnung Steuerungsgremium-a.docGoebelKAU:\Anfragen_Magvorlagen\Magistratsvorlagen\Zuwendungsvertrag Paritätische Projekte gGmbH\Geschäftsordnung Steuerungsgremium.doc-}.ÈA4cÿÿÿÿÿÿÿÿZ]ajê­°ÿÿÿÿÿÿÿÿÿ|vÜpœ°d‡ÿÿÿÿÿÿÿÿÿ„Є0ýÆÐ^„Ð`„0ýo(.„h„˜þÆh^„h`„˜þOJQJo(-„h„˜þÆh^„h`„˜þo(.-}.Z]aj|vÜpÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿg	ÿ@€¸*Òíe	`@ÿÿUnknownÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿG‡z €ÿTimes New Roman5€Symbol3&‡z €ÿArialE&News Gothic MT"pˆðÄ©Ÿ»ÄfŸ»Äf[¿!ð¥À´´€0ƒ	Ù2ƒðßÿÿFSteuerungsgremium zur Vergabe von Fördermitteln der WissenschaftsstadtWallGoebelKAþÿà…ŸòùOh«‘+'³Ù0œˆàìü(	<Hd
p|„Œ”äGSteuerungsgremium zur Vergabe von Fördermitteln der WissenschaftsstadtteuWallrunallallNormal.dotr	GoebelKAtr2ebMicrosoft Word 9.0u@Úþâ=¥È@Úþâ=¥È[¿þÿÕÍ՜.“—+,ù®0Lhp˜ ¨°¸ÀÈÐ
Ø+äWissenschaftsstadt Darmstadtuƒ	í	GSteuerungsgremium zur Vergabe von Fördermitteln der WissenschaftsstadtTitel	
þÿÿÿþÿÿÿþÿÿÿ!"#$%&'þÿÿÿýÿÿÿ*þÿÿÿþÿÿÿþÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿRoot Entryÿÿÿÿÿÿÿÿ	ÀFPÀÆî=¥È,€1Tableÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿ
\WordDocumentÿÿÿÿÿÿÿÿSummaryInformation(ÿÿÿÿDocumentSummaryInformation8ÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿ CompObjÿÿÿÿjObjectPoolÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿPÀÆî=¥ÈPÀÆî=¥Èÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿþÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿþÿ
ÿÿÿÿ	ÀFMicrosoft Word-Dokument
MSWordDocWord.Document.8ô9²q

Beratungsverlauf (4)

TOP 285
TOP 29
TOP 3
TOP 4

Orte (1)

  • Am Hauptbahnhof

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2008/0199
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.05.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00