2008/0199
Abschluss eines Zuwendungsvertrages mit der Paritätischen Projekte gGmbH, für das Selbsthilfebüro in Darmstadt
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Ú@è 0½)"@:)" zXXDDDDÙZuwendungsvertrag
zwischen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat ( Stadt )
und
der Paritätischen Projekte gGmbH ( Gesellschaft )
Auf der Körnerwiese 5
60322 Frankfurt
Vorbemerkung:
Selbsthilfegruppen verfolgen das Ziel, Personen zu unterstützen, die behindert oder
psychisch beeinträchtigt sind und nicht ausreichend vom professionellen Hilfesystem versorgt werden. Selbsthilfegruppen sind in der Regel rechtlich unselbstständige Zusammenschlüsse von Menschen auf regionaler Ebene. Sie sind von der gleichen Erkrankung, Behinderung oder einer belastenden Lebenssituation betroffen. Selbsthilfegruppen werden ehrenamtlich geleitet, verfügen über keine eigenständige Verwaltungsorganisation, haben keine eigenen Büroräume usw. Sie lösen ihre Aufgaben durch Eigeninitiative und durch freiwilliges, ehrenamtliches Engagement.
Es ist eine Gemeinschaftsaufgabe, gute Rahmenbedingungen für die Selbsthilfe zu schaffen. Im Rahmen der kommunalen Daseinsfürsorge sehen sich u.a. das Land Hessen , die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege aufgefordert, das Bürgerengagement und die Selbsthilfe nach Kräften zu fördern und zu unterstützen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach § 20 c SGB V verpflichtet, sich in angemessener Höhe an der Förderung der Arbeit von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich zu beteiligen.
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die finanzielle Förderung der Selbsthilfegruppen mit Sitz im Stadtgebiet eine lange Tradition. Die Stadt unterstützt die Selbsthilfeidee und misst der Selbsthilfe, als Ergänzung des professionellen Hilfesystems, eine wichtige Bedeutung zu.
Sie hat die Steuerung ihres Finanzbudgets zur Förderung der Darmstädter Selbsthilfegruppen treuhänderisch der Paritätischen Projekte gGmbH übertragen.
Die Höhe der zur Vergabe an die Selbsthilfegruppen bereitstehenden Mittel, die Modalitäten der Vergabe sowie weitere Leistungen der Gesellschaft sind in diesem Vertrag geregelt.
§ 1
Leistungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Die Stadt gewährt der Gesellschaft einen zweckgebundenen Zuwendungsbetrag i.H.v. jährlich 17 400,00 Euro.
Davon entfallen:
a. auf Betriebskosten des Selbsthilfebüros = 10 800,00 Euro
Dieser Betrag ist für die Sach- und Personalkosten des Selbsthilfebüro bestimmt.
Er dient zum Ausgleich der anfallenden Betriebskosten.
b. zur Vergabe an Selbsthilfegruppen = 6 600,00 Euro
Der Betrag nach lit. b. dient ausschließlich der Förderung von Selbsthilfegruppen mit Sitz in Darmstadt. Die Höhe der Vergabe von Zuwendungen an die einzelnen Selbsthilfegruppen wird von einem Steuerungsgremium zur Vergabe von Fördermitteln der Wissenschaftsstadt Darmstadt an Selbsthilfegruppen beschlossen. Die Geschäftsführung des Gremiums übernimmt die Gesellschaft.
§ 2
Leistungen der Gesellschaft
1. Das Selbsthilfebüro hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Beratung und Begleitung bestehender Selbsthilfegruppen
Starthilfe bei Gruppenneugründungen
Vermittlung von Interessentinnen und Interessenten in bestehende Selbsthilfegruppen
Organisation und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsseminaren für Mitglieder von Selbsthilfegruppen
Kooperation mit Fachstellen.
Die Gesellschaft verwaltet treuhänderisch nach neutralen (d.h. überparteilichen, nicht konfessionsgebundenen, nicht interessensgeleiteten) Gesichtspunkten die städtischen Fördermittel nach § 1 lit. b) zur Vergabe an Selbsthilfegruppen in Darmstadt.
Die Grundlage für die inhaltliche Arbeit der Gesellschaft ist in der Leistungsbeschreibung (§ 3 Ziff. 3) festgelegt.
§ 3
Bestandteile des Vertrages
Bestandteile dieses Vertrages sind:
Die Geschäftsordnung des Steuerungsgremiums zur Vergabe von Fördermitteln der Stadt. Sie regelt u.a. die Grundlagen der Arbeit und die Aufgaben des Gremiums, die Mitgliedschaft im Gremium, die Sitzungen des Gremiums und die Beschlussfassung im Gremium. Evtl. Änderungen der Geschäftsordnung werden von beiden Vertragspartnern beschlossen.
Die Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln im Auftrag der Stadt an Selbsthilfegruppen.
Sie regeln u.a. das Antrags- und Bewilligungsverfahren.
Evtl. Änderungen der Richtlinien werden von beiden Vertragspartnern beschlossen.
Die Leistungsbeschreibung als Grundlage für die inhaltliche Arbeit der Gesellschaft.
§ 4
Prüfung, Controlling, Berichtswesen, Evaluation
Die Gesellschaft verpflichtet sich, nach Abschluss des Haushaltsjahres die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses zu belegen.
Der Verwendungsnachweis ( VN) besteht aus:
einem jährlichen Sachbericht/ Qualitätsbericht und
einem Finanzbericht / der Jahresabrechnung
Für den VN ist die Vorlage der Original-Ausgabebelege bzw. der Nachweis der
Zahlung mittels Kontoauszüge auf Nachfrage zu gewährleisten.
Der VN ist spätestens vier Monate nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres
Haushaltsjahres ( 30.04.) von der Gesellschaft vorzulegen.
Die in einem Haushaltsjahr nichts verbrauchte Zuwendung kann nach vorheriger
schriftlicher Anzeige an den Zuwendungsgeber auf das Folgejahr übertragen werden,
ohne dass dies Auswirkungen auf die Förderung des folgenden Jahres hat. Eine Übertragung der nicht verbrauchten Mittel in die Folgejahre kann nur nach Zustimmung
des Zuwendungsgebers erfolgen. Dabei wird in der Regel eine Übertragung nur bis zur Höhe von 20 % der Ausgaben (Liquiditätsreserve) möglich sein. Höhere Übertragungen sind im Einzelfall besonders zu begründen und bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.
Der VN wird vom zuständigen Fachamt und dem Revisionsamt der Stadt geprüft. Diese Ämter können die Vorlage weiterer Unterlagen fordern und auch ggf. eine Prüfung in den Geschäftsräumen des Zuschussempfängers vornehmen.
Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes überörtliche Prüfung stehen die
Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler
Körperschaften in Hessen ( ÜPKKG vom 22.12.1993, GVBL. I S. 708 f, zuletzt geändert
durch Gesetz vom 31.01.2005, GVBl. I S.54), insbesondere § 5 Abs.2 bis 4 zu.
Der Zuwendungsempfänger hat die Originalbelege für die Dauer von fünf Jahren nach
Abschluss der Prüfung aufzuheben.
§ 5
Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt am 01.01.2008 und läuft zunächst 2 Jahre.
Er verlängert sich nach Ablauf der Frist um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragsfrist, schriftlich gekündigt wird.
Die Stadt ist berechtigt diesen Vertrag fristlos zu kündigen, sowie die bereits gewährte Förderung zurückzufordern, wenn
der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder trotz Anmahnung
innerhalb angemessener Frist nicht vorgelegt wird,
der Zuschuss nicht oder nicht in voller Höhe für den vorgenannten Verwendungszweck verwendet wird.
Die Berechnung von Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz bezüglich zurückzufordernder Beträge bleibt vorbehalten.
§ 6
Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt
Darmstadt , den Darmstadt, den
Wolfgang Glenz Jochen Partsch
Bürgermeister Stadtrat
Für die Paritätische Projekte gGmbH
Frankfurt, den
_______________________
Unterschrift
PAGE 1
PAGE 3
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I=I ER RI ISCHEPARITÄTISCHE PROJEKTE gemeinnützige Gesellschaft mbH Anlage zum Zuwendungsvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Paritätischen Projekte gemeinnützige Gesellschaft mbH über die zweckgebundene Zuwendung für den Betrieb des Selbsthilfebüros Darmstadt und zur Mittelvergabe an Selbsthilfegruppen mit Sitz in Darmstadt vom xxx Aufgabenbeschreibung des Selbsthilfebüros Darmstadt 1. Grundlagen Auslöser für die Einrichtung von SelbsthilfekontaktsteIlen in Deutschland waren Forschungsprojekte, die in Giessen, Heidelberg und Hamburg durchgeführt wurden. Aus diesen Projekten wurde 1987 ein Bundesmodellprogramm aufgelegt. An fünf Modellstandorten in de Deutschland wurde die Wirksamkeit von SelbsthilfekontaktsteIlen erprobt. Die erfolgreichen Ergebnisse führten in verschiedenen Bundesländern, so auch in Hessen, zu Förderungs- und Unterstützungsprogrammen für die Selbsthilfe. Im Zuge der Neufassung des §20 Absatz 4 SGB V im Jahr 2000 und in Verbindung mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Jahr 2005 (Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen) wurden auch die Gesetzlichen Krankenversicherungen zur finanziellen Förderung der Selbsthilfe verpflichtet. Vorgesehen war ein Modell der "Drittelfinanzierung" vorgesehen. Je ein Drittel der benötigten Mittel sollten von den Gesetzlichen Krankenversicherungen, den Bundesländern und den Kommunen erbracht werden. Dieses Vorhaben wurde jedoch in Hessen nicht realisiert. In der Regel steuern die Träger von SelbsthilfekontaktsteIlen Eigenmittel in erheblicher Höhe bei, um den laufenden Betrieb zu sichern. 2. Art des Hilfeangebots Es handelt sich um ein offenes Beratungs- und Hilfeangebot. 3. Personenkreis Die Angebote richten sich an alle an Selbsthilfe interessierten Bürgerinnen und Bürger, die entweder den Anschluss an eine bestehende Selbsthilfegruppe suchen, die eine neue Selbsthilfegruppe gründen möchten oder die sich in einer bereits existierenden Selbsthilfegruppe befinden und um Unterstützung bei ihrer Arbeit nachsuchen. 4. Personelle Ausstattung Halbtagsstelle Pädagogische Fachkraft (Diplom-Sozialarbeiterin), Geschäftsführung und Koordinierung anteilig mit 2,6 %(Diplom-Sozialpädagogin) 5. Lage und Räumliche Ausstattung Büroraum mit Besprechungstisch (6 Sitzplätze) ca. 15. qm, Gruppenraum ca. 40 qm, Küche, Toiletten, alles barrierefrei. Zentrale Lage am Hauptbahnhof. Gute Erreichbarkeit mit ÖPNV und gute Parkmöglichkeiten. 6. Fachlicher Austausch I Fortbildung Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Landeszusammenschlusses der Selbsthilfekontaktsteilen und an den internen Besprechungen der Selbsthilfeprojekte im Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen. Jährliche Teilnahme am Bundestreffen der SelbsthilfekontaktsteIlen zur vertiefenden Bearbeitung eines Schwerpunktthemas. Fortbildung: Jährlicher Fortbildungsetat beträgt 5 Tage und 500 Euro. Die Themen orientieren sich am festgestellten Bedarf ·. 7. Datenkonzept I Qualitätssicherung Das Datenkonzept orientiert sich an den Vorgaben des Hessischen Sozialministeriums und der Stadt Darmstadt. Seit 2005 Teilnahme am vierjährigen Modellprojekt der AOK Hessen "Qualitätsentwicklung in der Selbsthilfe" mit der Möglichkeit der externen Zertifizierung. 8. Die Aufgaben im Einzelnen • Beratung und Begleitung bestehender Selbsthilfegruppen. • Starthilfe bei Gruppenneugründungen. • Vermittlung von Interessentinnen und Interessenten in bestehende Selbsthilfegruppen. • Organisation und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsseminaren für Mitglieder von Selbsthilfegruppen. • Vernetzung. • Kooperation mit Fachstellen. • Lobbyarbeit. • Verwaltung eines Budgets zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich Ggf. als zusätzliches Angebot: • Öffentlichkeitsarbeit. 9. Beschreibung der Aufgaben im Einzelnen 9.a. Beratung und Begleitung bestehender Selbsthilfegruppen Hilfen bei der Beantragung von Fördermitteln, bei Kostenkalkulationen, bei Finanzierungsplänen und Verwendungsnachweisen. Schriftlicher Informationsdienst für Selbsthilfegruppen über neue gesetzliche Grundlagen u. Ä. Beratung, Vermittlung, Mediation bei Konflikten in der Gruppenarbeit. 9.b. Starthilfe bei Gruppenneugründungen Zeitungsartikel schalten Raumbörse vorhalten Nach Bedarf Begleitung bei den ersten drei bis fünf Gruppentreffen Gemeinsames Festlegung und Einführung von Gruppenregeln. 9.c. Vermittlung von Interessentinnen und Interessenten in bestehende Selbsthilfegruppen Beratung von Einzelpersonen bei der Suche nach der "richtigen" Selbsthilfegruppe. Führen und stetes Aktualisieren des Selbsthilfegruppenverteilers in der Region Wahrnehmung der Erstkontakte bei anonymen Selbsthilfegruppen 9.d. Organisation und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsseminaren für Mitglieder von Selbsthilfegruppen Beispielhafte Themen von Seminaren: Methoden der Gruppenarbeit Metaplantechnik erfolgreich durchführen Professionelle Öffentlichkeitsarbeit für Selbsthilfegruppen Sichwohlfühlen in der Selbsthilfegruppe 9.e. Vernetzung Durchführung von regionalen Gesamttreffen als regelmäßiges Angebot für alle Selbsthilfegruppen Angebot von themenbezogenen Arbeitskreisen für Selbsthilfegruppen. Teilnahme an den Treffen der Landesarbeitsgemeinschaft Hessischer SelbsthilfekontaktsteIlen. 9.1. Kooperation mit Fachstellen Krankenkassen, Arztpraxen, Apotheken, Gesundheitsamt, Sozialamt. Beratungsstellen. Fachschulen und Fachhochschulen. Andere SelbsthilfekontaktsteIlen in Hessen. Nationale KontaktsteIle für die Selbsthilfe in Berlin, NAKOS. ,. 9.g. Lobbyarbeit Stärkung und Förderung der Kooperationsbereitschaft von Ärztinnen, Apothekerinnen Krankenhäusern, Heilpraktikerinnen, Gesundheitsämtern usw. mit Selbsthilfegruppen Interessenvertretung, Gremienarbeit Positives, gedeihliches Klima für die Selbsthilfe schaffen und fördern. 9.h. Verwaltung eines Budgets zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich Die Arbeit von Selbsthilfegruppen ist ein wichtiger Bestanteil der sozialen Kultur in der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie ein Element zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Zurzeit sind in Darmstadt rund 250 Selbsthilfegruppen aktiv. Da die Ansprechpartner innerhalb der Selbsthilfegruppen wechseln und auch die Treffpunkte für die Gruppenarbeit nicht konstant sind, ist eine genau Abgrenzung zu denjenigen Gruppen, die sich in den umliegenden Landkreisen befinden zu denjenigen, die sich nur auf das Stadtgebiet beziehen kaum möglich. Fest steht jedoch, dass ein Grossteil der Gruppenmitglieder zu den Darmstädter Bürgerinnen und Bürgern zählen. Innerhalb des Haushaltes der Sozialverwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind jährlich Mittel zur Förderung der Arbeit von Selbsthilfegruppen eingestellt. Die bisherige Vergabepraxis soll ab dem Jahr 2007 umgestellt werden. Zukünftig soll die Mittelvergabe zur Förderung der Arbeit von Selbsthilfegruppen der Paritätischen Projekte gemeinnützige Gesellschaft mbH übertragen werden. Die Aufgaben im Einzelnen • Erarbeitung eines schriftlichen Konzeptes zu Mittelvergabe an Selbsthilfegruppen. • Erarbeitung von sachlichen Kriterien zur Mittelvergabe an Selbsthilfegruppen. • Initiierung eines Steuerungsgremiums zur Beratung bei der Mittelvergabe an Selbsthilfegruppen. Nebenabrede: in diesem Steuerungsgremium soll ein/e Vertreterlin der Stadt Darmstadt einen Platz als stimmberechtigtes Mitglied erhalten. • Einladung zu den Steuerungsgremiumssitzungen. • Protokollieren der Steuerungsgremiumssitzungen Information der Darmstädter Selbsthilfegruppen über das neue Verfahren zur Vergabe von Fördermitteln mittels schriftlicher Informationen. • Entwurf eines Formulars zur Beantragung von Mitteln zur Förderung der Arbeit von Selbsthilfegruppen. • Entwurf eines Formulars zur Verwendung von Mitteln zur Förderung der Arbeit von Selbsthilfegruppen. • Schriftliche Information der Sozialverwaltung der Stadt Darmstadt zur Höhe und Umfang der Mittelvergabe an Selbsthilfegruppen. • Entgegennahme und Überprüfung von Anträgen. • Entgegennahme und Überprüfung von Verwendungsnachweisen. Überwachung von Fristen zur Beantragung und zur Abgabe von Verwendungsnachweisen • Erteilen von Informationen über die Verfahrenswege an interessierte Mitglieder von Selbsthilfegruppen . Die nachfolgend benannten Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollen als zusätzliche Leistungen erbracht werden, sofern es die finanziellen Voraussetzung und personellen Ressourcen erlauben: 9.i. Öffentlichkeitsarbeit Organisation und Durchführung des Tags der Selbsthilfegruppen in Darmstadt Herausgabe eines Selbsthilfewegweiser für Darmstadt Pressearbeit Hörfunkbeiträge erarbeiten Herausgabe themenbezogener Broschüren. Frankfurt am Main, Datum PARI.TÄTISCHEPROjfEKn ge~~nnOtzige Gesellschaftmbh er Körnerw;ese 5 Frankfurt am Main
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an Selbsthilfegruppen
In Vertragspartnerschaft mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stadt) verwaltet die Paritätische Projekte gGmbH (Gesellschaft) treuhänderisch die Mittel für die Förderung von Selbsthilfegruppen mit Sitz in Darmstadt. Hierbei gelten folgende Richtlinien:
§ 1 Ziel und Gegenstand der Förderung
Ziel der Förderung ist die Unterstützung der fachlichen Arbeit von Selbsthilfegruppen durch finanzielle Zuwendungen. Unterstützt werden können insbesondere folgende Maßnahmen:
Starthilfen bei Neugründungen (Anzeigenkosten, Kosten für Informationsmaterial, Briefpapier etc.)
Organisation der Gruppenarbeit (Einmalig anfallende Raummieten bei Veranstaltungen und/oder Gruppentreffen, Portokosten, Büromaterial, etc)
Durchführung von Fort- und Weiterbildungsseminaren
Durchführung öffentlichkeitswirksamer Aktionen, Projekte und Veranstaltungen
Besuch von Fortbildungsveranstaltungen
Öffentlichkeitsarbeit
Fachliteratur
§ 2 Antragsteller
(1) Anträge können von Selbsthilfegruppen, die ihren Sitz in Darmstadt haben oder deren Hauptaktivitäten sich auf das Stadtgebiet beziehen, gestellt werden. Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse Gleichbetroffener, deren Aktivitäten sich auf die gemeinsame Bewältigung einer chronischen Krankheit, einer Behinderung und/oder eines gesellschaftlichen, psychischen oder sozialen Problems beziehen.
(2) Die Ziele und Aufgaben der Selbsthilfegruppen müssen den demokratischen Prinzipien unserer Gesellschaft entsprechen und dürfen ausschließlich auf gemeinnützige, nicht kommerzielle Zwecke gerichtet sein.
§ 3 Antrags- und Bewilligungsverfahren
(1) Für das Haushaltsjahr 2008 gilt: Anträge sind bis zum 31.03.2008 vor dem Entstehen der Kosten mit dem für diesen Zweck vorgesehenen Antragsformular an die Gesellschaft zu richten. Eine Entscheidung über die Mittelvergabe wird bis spätestens 31.05.2008 getroffen.
(2) Ab dem Haushaltsjahr 2009 und für alle folgenden Haushaltsjahre gilt: Anträge sind bis zum 31.10. des Vorjahres vor dem Entstehen der Kosten mit dem für diesen Zweck vorgesehenen Antragformular an die Gesellschaft zu richten. Eine Entscheidung über die Mittelvergabe wird bis spätestens 28.02. des Haushaltsjahres getroffen.
(3) Verspätet eingehende Anträge werden im laufenden Haushaltsjahr behandelt, wenn die Verspätung auf einem anzuerkennenden Grund beruht, über den das Steuerungsgremium entscheidet.
(4) Die Entscheidungen werden den Antragstellern schriftlich mitgeteilt.
(5) Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.
(6) Der Antrag muss enthalten:
Name der Antrag stellenden Selbsthilfegruppe.
Name der/s Ansprechpartnerin/s der Antrag stellenden Selbsthilfegruppe.
Höhe der beantragten Mittel.
Verwendungszweck.
Kurzbeschreibung des Vorhabens.
Andere anteilige Finanzierungen.
Verbindliche Erklärung über die wirtschaftliche Notwendigkeit der beantragten Mittel.
Bankverbindung.
Über die Vergabe berät und entscheidet das Steuerungsgremium zur Vergabe von Fördermitteln der Wissenschaftsstadt Darmstadt für Selbsthilfegruppen.
§ 4 Auszahlung der Mittel
(1) Für das Haushaltsjahr 2008 gilt: Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung bis zum 31.07.2008, vorbehaltlich der bis dahin erfolgten Bereitstellung des Budgets durch die Stadt.
(2) Für das Haushaltsjahr 2009 und für alle folgenden Haushaltsjahre gilt: Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung bis zum 30.04. eines Haushaltsjahres, vorbehaltlich der bis dahin erfolgten Bereitstellung des Budgets durch die Stadt.
(3) Der Zuschuss kann von den Selbsthilfegruppen zurückgefordert werden, wenn keine bestimmungsgemäße Verwendung stattgefunden hat. Nicht verausgabten Mittel sind an die Paritätische Projekte gGmbH bis spätestens 30.04. des dem Haushaltsjahr folgenden Kalenderjahres zurück zu erstatten.
§ 5 Verwendungsnachweis
(1) Die Zuwendungsempfänger werden der Gesellschaft unter Vorlage von Originalbelegen einen zahlenmäßigen Nachweis über die antragsgemäße Verwendung der Mittel erbringen und zwar für das Haushaltsjahr 2008 bis zum 28.02.2009 und für die späteren Haushaltsjahre bis zum 28.02. des dem Haushaltsjahr folgenden Kalenderjahres.
(2) Die Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgt durch die Gesellschaft.
Darmstadt, den XXXXX (Datum des Hauptvertrages)
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2008/0199
3282 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
21.05.2008
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V Dezernat I
Dezernat II
Rechtsamt
Revisionsamt
Amt: Sozialverwaltung
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Nichtöffentlich:
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2008/0199
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Abschluss eine s Zuwendungsvertrages mit der Paritätischen Projekte gGmbH, für das
Selbsthilfebüro in Darmstadt
Vorlage vom: 05.05.2008
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat beschließt den Abschluss eines Zuwendungsvertrages zwischen der Paritätischen
Projekte gGmbH, Auf der Körnerwiese 5, 60322 Frankfurt am Main und der Wissenschaftsstadt
Darmstadt.
2. Die notwendigen Haushaltsmittel in Form eines jährlichen Zuschusses an die Paritätische
Projekte gGmbH in Höhe von 17 400,00 Euro stehen haushaltsrechtlich unter dem Sachkonto
7128000 und der Kostenstelle 005-015-1001 zur Verfügung.
Anlagen: Zuwendungsvertrag
Anlage zum Zuwendungsvertrag
Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln
Geschäftsordnung Steuerungsgremium
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.05.2008:
Das Leistungsangebot des Selbsthilfebüros beinhaltet u.a. die Beratung und Begleitung bestehender
Selbsthilfegruppen, Starthilfe bei Gruppenneugründungen, Vermittlung von Interessentinnen und
Interessenten in bestehende Selbsthilfegruppen, Organisation und Durchführung von Fort- und
Weiterbildungsseminaren für Mitglieder von Selbsthilfegruppen und Kooperation mit Fachstellen.
Das Selbsthilfebüro Darmstadt ist Bestandteil der Paritätischen Projekte gGmbh, welche ihren Sitz in
Frankfurt hat. Diese Gesellschaft gehört zu 100 % dem Paritätischen Wohlfahrtsverband.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt übergibt die Steuerung des Finanzbudgets zur Förderung der
Darmstädter Selbsthilfegruppen treuhänderisch der Paritätischen Projekte gGmbH.
Die Verfahrensweise soll jetzt vertraglich abgesichert werden. Dazu wurden zwei Dokumente
bezüglich der praktischen Handhabung in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des
Selbsthilfebüros erstellt:
- Geschäftsordnung des Steuerungsgremiums der Paritätischen Projekte gGmbH zur Vergabe von
Fördermitteln der Wissenschaftsstadt Darmstadt an Selbsthilfegruppen
- Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt an
Selbsthilfegruppen
Diese sind Bestandteile des Vertrages. Ein weiterer Bestandteil ist die von der Paritätischen Projekte
gGmbH vorgelegte Leistungsbeschreibung.
Das Land Hessen fördert das Selbsthilfebüro darüber hinaus im Rahmen der Kommunalisierung
sozialer Hilfen in Hessen mit 8 250,00 Euro jährlich. Ein gesonderter Zuwendungsvertrag vom
17.04.2007 liegt bereits vor.
Darmstadt, 05.05.2008
dr-gö, Nst.: 2507
Dezernat I Dezernat II Dezernat V
Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Jochen Partsch
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat
Anlagen
anlage 4
7253 Zeichen
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Mitgliedschaft im Steuerungsgremium Mitglieder im Steuerungsgremiums sind: 4 Vertreterinnen oder Vertreter von Selbsthilfegruppen, die ihren Sitz in Darmstadt haben. Diese werden als Delegierte von der Vollversammlung der Darmstädter Selbsthilfegruppen für die Dauer von 2 Jahren gewählt. 1 Vertreterin oder Vertreter der Stadt. 2 Darmstädter Bürgerinnen oder Bürger. Vorschlagsrecht für je einen Sitz haben der Sozialausschuss der Stadt und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Darmstadt Das Steuerungsgremium konstituiert sich nach schriftlicher Anmeldung der Mitglieder bei der Gesellschaft. Die Mitgliedschaft einer Vertreterin oder eines Vertreters der Stadt ist obligatorisch. Die Mitgliedschaft endet mit dem schriftlich erklärten Austritt. Von der jeweiligen Gruppe ( a., b., c. ) ist eine Nachnominierung vorzunehmen wenn ein Mitglied aus der Gruppe ausscheidet. Beschlussfassung Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit der städtischen Vertreterin oder des städtischen Vertreters und der Anwesenheit von mindestens 3 weiteren Mitgliedern gegeben. Beschlüsse des Steuerungsgremiums werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Im Falle einer Interessenskollision eines Mitgliedes darf sich dieses weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung über einen Antrag beteiligen (analog § 25 HGO). Sitzungen des Steuerungsgremiums Das Steuerungsgremium tagt mindestens einmal jährlich. Die Einladung ergeht mit Ankündigung der Tagesordnung mit einer Vorlauffrist von mindestens vier Wochen. Die Ergebnisse der Sitzungen werden protokolliert. Geschäftsführung Die Geschäftsführung des Steuerungsgremiums wird von der Gesellschaft wahrgenommen. Kosten Die durch Verwaltungsarbeiten entstehenden Kosten werden von der Gesellschaft getragen. Darmstadt, den XXXXXX (Datum des Hauptvertrages) ¸¹ÙèZ k u7jk|ÒÙe üúôñíñíñíñæñíñíñ@OJQJ5CJCJ 5>*CJ55>*Y¸¹ÙÚS|}çè 454úúõõõóîóóóéãóÞóÜóóó×ÑÑÌ &Fh^h &F &Fh`h &F &F$a$$a$e ý45\ÙÚ2ÝY Z k l à v Ë tu7jk|}ÑÒÙÚýøöýýýýýýôýýýýýýôýýïýôýýýôýdð &FÚ2 3 4 e ýýýý°. °ÆA!°"°#$n%° i@@ñÿ@StandardCJOJQJ_HmHsHtH@@@ Überschrift 1$ &F@&>*BA@òÿ¡BAbsatz-Standardschriftart<þOò<Formatvorlage2CJOJQJ<þ<Formatvorlage3CJOJQJ<þ< Formatvorlage1CJOJQJ<þ"< Formatvorlage4CJOJQJDþO2D Normaldot neudåþ@CJOJQJFC@BFTextkörper-Einzug ƪh^he ÿÿÿÿY¸¹ÙÚS|}çè 4545\ÙÚ2ÝYZklÃvËtu7jk|}ÑÒÙÚ2 3 4 g èèè èèè èè èèèèèèèè ZZZZZZ uuuu kkk e 4Úe e DInqC I U d g ÿÿWallUC:\DOKUME~1\SOZIAL~1\LOKALE~1\Temp\AutoWiederherstellen-Speicherung von Dokument2.asdWall[\\S_SOZ1\DATA\WINDAT\SOZ_LEIT\RICHARD\Eigene Dateien\Geschäftsordnung Steuerungsgremium.docWall[\\S_SOZ1\DATA\WINDAT\SOZ_LEIT\RICHARD\Eigene Dateien\Geschäftsordnung Steuerungsgremium.docWall[\\S_SOZ1\DATA\WINDAT\SOZ_LEIT\RICHARD\Eigene Dateien\Geschäftsordnung Steuerungsgremium.docWall[\\S_SOZ1\DATA\WINDAT\SOZ_LEIT\RICHARD\Eigene Dateien\Geschäftsordnung Steuerungsgremium.docRechtsamt (Hr. Schumacher)nC:\DOKUME~1\RECHTS~1\LOKALE~1\Temp\AutoWiederherstellen-Speicherung von Geschäftsordnung Steuerungsgremium.asdRechtsamt (Hr. Schumacher)YC:\Dokumente und Einstellungen\Rechtsamt\Desktop\Geschäftsordnung Steuerungsgremium-a.docGoebelKAU:\Anfragen_Magvorlagen\Magistratsvorlagen\Zuwendungsvertrag Paritätische Projekte gGmbH\Geschäftsordnung Steuerungsgremium.doc-}.ÈA4cÿÿÿÿÿÿÿÿZ]ajê°ÿÿÿÿÿÿÿÿÿ|vÜp°dÿÿÿÿÿÿÿÿÿÐ0ýÆÐ^Ð`0ýo(.hþÆh^h`þOJQJo(-hþÆh^h`þo(.-}.Z]aj|vÜpÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿg ÿ@¸*Òíe `@ÿÿUnknownÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿGz ÿTimes New Roman5Symbol3&z ÿArialE&News Gothic MT"pðÄ©»Äf»Äf[¿!ð¥À´´0 Ù2ðßÿÿFSteuerungsgremium zur Vergabe von Fördermitteln der WissenschaftsstadtWallGoebelKAþÿà òùOh«+'³Ù0àìü( <Hd p|äGSteuerungsgremium zur Vergabe von Fördermitteln der WissenschaftsstadtteuWallrunallallNormal.dotr GoebelKAtr2ebMicrosoft Word 9.0u@Úþâ=¥È@Úþâ=¥È[¿þÿÕÍÕ.+,ù®0Lhp ¨°¸ÀÈÐ Ø+äWissenschaftsstadt Darmstadtu í GSteuerungsgremium zur Vergabe von Fördermitteln der WissenschaftsstadtTitel þÿÿÿþÿÿÿþÿÿÿ!"#$%&'þÿÿÿýÿÿÿ*þÿÿÿþÿÿÿþÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿRoot Entryÿÿÿÿÿÿÿÿ ÀFPÀÆî=¥È,1Tableÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿ \WordDocumentÿÿÿÿÿÿÿÿSummaryInformation(ÿÿÿÿDocumentSummaryInformation8ÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿ CompObjÿÿÿÿjObjectPoolÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿPÀÆî=¥ÈPÀÆî=¥Èÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿþÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿþÿ ÿÿÿÿ ÀFMicrosoft Word-Dokument MSWordDocWord.Document.8ô9²q
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Am Hauptbahnhof
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0199
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.05.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00