0988/2020
Falschparken auf Gehwegen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3684 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 30.04.2020 0988/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.05.2020 Falschparken auf Gehwegen Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben in der Sitzung am 16.03.2020 eine gemeinsame Anfrage (AN/0415/2020) zur Thematik Gehwegparken gestellt: 1. Wird die konsequente Durchsetzung in allen Stadtbezirken angewendet oder gibt es zunächst Schwerpunkte? 2. Wie sind die Erfahrungen in den ersten Wochen nach Anwendung der regelkonformen Sankti- onierungen von Falschparkern? 3. Sind die Abschleppzahlen signifikant in die Höhe gestiegen oder das Abschleppen derzeit noch nicht intensiviert? Wenn nicht, aus welchen Gründen nicht? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.) Die Durchsetzung der verstärkten Kontrollen und Sanktionierungen wird in allen Stadtbezirken ange- wandt. In jedem Bezirk gibt es besonders kritische Bereiche, in denen die Parksituation schwierig ist und aus diesem Grund häufig Verstöße festgestellt werden. Diese bekannten Bereiche werden zu- nächst vermehrt berücksichtigt. Es wurden in der Zeit vom 01.01.2020 bis 26.03.2020 insgesamt 18.694 Verstöße zum Gehwegpar- ken geahndet, das ist für diesen verhältnismäßig kurzen Zeitraum eine hohe Anzahl. Zu 2.) Die Reaktionen der verstärkten Ahndungen sind sehr unterschiedlich. Es gibt sowohl Bürgerinnen und Bürger, die sehr positiv reagieren als auch Bürgerinnen und Bürger, die weniger Verständnis für die Verschärfung zeigen. Insbesondere in Straßen mit enger Wohnbebauung und einer hohen Anzahl von Anwohnerinnen und Anwohner wird die Verschärfung sehr kritisch gesehen, weil die Parksituati- on grundsätzlich schwierig ist. Eine verlässliche Einschätzung, ob die Maßnahmen zu einer dauerhaf- ten Verhaltensänderung von Fahrzeugführenden geführt hat, ist noch nicht möglich, da der Zeitraum noch nicht ausreichend aussagekräftig ist. Zu 3.) Im Jahr 2020 wurden bis zum 25.03.2020 für insgesamt 3.525 Fahrzeuge Sicherstellungen veran- lasst. Die höchste Anzahl von 889 wurde bei Verstößen im absoluten Halteverbot mit Behinderung durchgeführt, 362 beim ordnungswidrigen Parken auf Behindertenparkplätzen, 294 bei Gehwegpar- ken mit Behinderung, 184 beim Parken im absoluten Halteverbot ohne Behinderung, 143 beim ord- nungswidrigen Parken in oder vor Grundstückseinfahrten, 136 bei eingeschränktem Halteverbot mit Behinderung, 140 bei zugeparkter Feuerwehrzufahrt, 140 im Kreuzungsbereich sowie 59 bei Geh- 2 wegparken ohne Behinderung. Darüber hinaus wurden Sicherstellungen beim Parken vor abgesenk- ten Bordsteinen, unübersichtlichen Stellen auf Straßen, zu wenig Abstand zwischen Straßen und Fahrbahnbegrenzung und weiteren Tatbeständen durchgeführt. Es handelt sich bei der Anzahl der Abschleppmaßnahmen um eine durchschnittliche Anzahl, im ge- samten 1. Quartal 2019 wurden 4.540 Sicherstellungen veranlasst. Abschleppmaßnahmen dienen grundsätzlich nicht der „Bestrafung“, werden jedoch konsequent ver- anlasst, wenn ein Fahrzeug massiv behindernd steht, entgegen eines Verbotes dauerhaft parkt, eine Feuerwehrzufahrt, Behindertenparkplätze oder Lieferbereiche zuparkt bzw. das Fahrzeug eine akute Gefahr darstellt. Ziel der verstärkten Kontrollen ist die Verkehrssicherheit auf Gehwegen zu erhöhen und bei Fahr- zeugführenden zunächst das Bewusstsein zu wecken, dass sie mit ihrem Verhalten gefährdend par- ken. Aus diesen Gründen wird die Anzahl der Abschleppmaßnahmen nicht gezielt erhöht. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0988/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 30.04.2020
- Erstellt
- 30.03.2020 10:47