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0988/2020

Falschparken auf Gehwegen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.04.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 04.05.2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3684 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 30.04.2020 
 0988/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.05.2020 
 
Falschparken auf Gehwegen 
 
Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben in der Sitzung am 16.03.2020 eine 
gemeinsame Anfrage (AN/0415/2020) zur Thematik Gehwegparken gestellt: 
 
1. Wird die konsequente Durchsetzung in allen Stadtbezirken angewendet oder gibt es zunächst 
Schwerpunkte? 
2. Wie sind die Erfahrungen in den ersten Wochen nach Anwendung der regelkonformen Sankti-
onierungen von Falschparkern? 
3. Sind die Abschleppzahlen signifikant in die Höhe gestiegen oder das Abschleppen derzeit 
noch nicht intensiviert? Wenn nicht, aus welchen Gründen nicht? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Zu 1.) 
Die Durchsetzung der verstärkten Kontrollen und Sanktionierungen wird in allen Stadtbezirken ange-
wandt. In jedem Bezirk gibt es besonders kritische Bereiche, in denen die Parksituation schwierig ist 
und aus diesem Grund häufig Verstöße festgestellt werden. Diese bekannten Bereiche werden zu-
nächst vermehrt berücksichtigt.  
 
Es wurden in der Zeit vom 01.01.2020 bis 26.03.2020 insgesamt 18.694 Verstöße zum Gehwegpar-
ken geahndet, das ist für diesen verhältnismäßig kurzen Zeitraum eine hohe Anzahl.  
 
Zu 2.) 
Die Reaktionen der verstärkten Ahndungen sind sehr unterschiedlich. Es gibt sowohl Bürgerinnen 
und Bürger, die sehr positiv reagieren als auch Bürgerinnen und Bürger, die weniger Verständnis für 
die Verschärfung zeigen. Insbesondere in Straßen mit enger Wohnbebauung und einer hohen Anzahl 
von Anwohnerinnen und Anwohner wird die Verschärfung sehr kritisch gesehen, weil die Parksituati-
on grundsätzlich schwierig ist. Eine verlässliche Einschätzung, ob die Maßnahmen zu einer dauerhaf-
ten Verhaltensänderung von Fahrzeugführenden geführt hat, ist noch nicht möglich, da der Zeitraum 
noch nicht ausreichend aussagekräftig ist.  
 
Zu 3.) 
 
Im Jahr 2020 wurden bis zum 25.03.2020 für insgesamt 3.525 Fahrzeuge Sicherstellungen veran-
lasst. Die höchste Anzahl von 889 wurde bei Verstößen im absoluten Halteverbot mit Behinderung 
durchgeführt, 362 beim ordnungswidrigen Parken auf Behindertenparkplätzen, 294 bei Gehwegpar-
ken mit Behinderung, 184 beim Parken im absoluten Halteverbot ohne Behinderung, 143 beim ord-
nungswidrigen Parken in oder vor Grundstückseinfahrten, 136 bei eingeschränktem Halteverbot mit 
Behinderung, 140 bei zugeparkter Feuerwehrzufahrt, 140 im Kreuzungsbereich sowie 59 bei Geh-

2 
 
wegparken ohne Behinderung. Darüber hinaus wurden Sicherstellungen beim Parken vor abgesenk-
ten Bordsteinen, unübersichtlichen Stellen auf Straßen, zu wenig Abstand zwischen Straßen und 
Fahrbahnbegrenzung und weiteren Tatbeständen durchgeführt.  
 
Es handelt sich bei der Anzahl der Abschleppmaßnahmen um eine durchschnittliche Anzahl, im ge-
samten 1. Quartal 2019 wurden 4.540 Sicherstellungen veranlasst.  
 
Abschleppmaßnahmen dienen grundsätzlich nicht der „Bestrafung“, werden jedoch konsequent ver-
anlasst, wenn ein Fahrzeug massiv behindernd steht, entgegen eines Verbotes dauerhaft parkt, eine 
Feuerwehrzufahrt, Behindertenparkplätze oder Lieferbereiche zuparkt bzw. das Fahrzeug eine akute 
Gefahr darstellt.  
 
Ziel der verstärkten Kontrollen ist die Verkehrssicherheit auf Gehwegen zu erhöhen und bei Fahr-
zeugführenden zunächst das Bewusstsein zu wecken, dass sie mit ihrem Verhalten gefährdend par-
ken. Aus diesen Gründen wird die Anzahl der Abschleppmaßnahmen nicht gezielt erhöht.   
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

04.05.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0988/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.04.2020
Erstellt
30.03.2020 10:47