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3328/2022

Beschluss zur Umsetzung eines Verkehrskonzepts für die Venloer Straße im Abschnitt zwischen Kamekestraße und Hans-Böckler-Platz im Zusammenhang mit der Nachrüstung von zwei Zugangstreppen an der Stadtbahnhaltestelle Hans-Böckler-Platz im Rahmen der B

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 02.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 09.03.2023, TOP 3.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage_2_Venloer Straße Übersicht T20 LSA

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

8412 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/0 
682 
Vorlagen-Nummer 
 3328/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss zur Umsetzung eines Verkehrskonzepts für die Venloer Straße im Abschnitt 
zwischen Kamekestraße und Hans-Böckler-Platz im Zusammenhang mit der 
Nachrüstung von zwei Zugangstreppen an der Stadtbahnhaltestelle Hans-Böckler-Platz 
im Rahmen der Brandschutzsanierung  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Ge-
schäftsbereichs auf der Venloer Straße im Abschnitt zwischen Spichernstraße und Kame-
kestraße; hier gilt somit künftig eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 20. Die 
Lichtsignalanlagen werden der geänderten Führung des Radverkehrs entsprechend ange-
passt. Die in dem Abschnitt befindliche Lichtsignalanlage Venloer Straße/Bismarkstraße wird 
abgeschaltet und zugehörige Beschilderungen und Markierungen geändert.  
 
Somit kann der Rad- und Kfz-Verkehr verträglich im Mischverkehr geführt werden. Die im Ab-
schnitt zwischen Kamekestraße und Hans-Böckler-Platz befindlichen Kurzzeitparkplätze wer-
den in Teilen zugunsten von Ladezonen, Fahrradparken, Sharing- oder Aufenthaltsflächen 
(Parklets/Stadtterrassen) für zu Fuß Gehende umgewandelt. Für die Umsetzung der Maß-
nahme entstehen Kosten in Höhe von 48.400 €.  
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.01.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  48.400 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Venloer Straße stellt im Abschnitt zwischen der Inneren Kanalstraße und dem Friesen-
platz ein wichtiges Bindeglied der Fahrradachse zwischen Ehrenfeld und der Innenstadt dar. 
Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke liegt in dem betroffenen Abschnitt bei 11.000 
Kraftfahrzeugen und 6.000 bis 7.000 Radfahrenden. 
 
Mit dem im Juni 2016 beschlossenen Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI, Sitzung Ver-
kehrsausschuss 14.06.2016, Vorlagen-Nr.1171/2016) wurde der Abschnitt als Bestandteil des 
„grünen“ Netzes definiert. Das Radfahren ist in diesen Bereichen im Mischverkehr auf der 
Fahrbahn vorgesehen.  
 
Während auf dieser Achse in der Innenstadt bereits komfortable Radfahrstreifen umgesetzt 
wurden und für die Venloer Straße im Stadtteil Ehrenfeld zur Verbesserung der Verkehrsquali-
tät bereits mit der Umsetzung des Verkehrsversuches begonnen wurde, entsprechen die bau-
lichen Radwege entlang der Venloer Straße im Übergangsabschnitt zur Innenstadt (zwischen 
Kamekestraße und dem Grüngürtel) nicht mehr den heutigen Standards. Vor allem im dicht-
bebauten Geschäftsbereich (Kamekestraße und Spichernstraße) bestehen auf der Nebenlage 
zahlreiche Nutzungskonflikte zwischen Fuß- und Radverkehr sowie Gastronomen und Ge-
schäftsleuten. Das Ziel ist, Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr im Seitenraum durch die 
Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht kurzfristig zu reduzieren. Hierzu ist die Änderung 
der bestehenden Lichtsignalanlagen zwischen dem Hans-Böckler-Platz und Kamekestraße

3 
erforderlich.  
Mit dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 12.11.2020 zur Brandschutzsanie-
rung der Stadtbahnhaltestelle Hans-Böckler-Platz, die zuvor im Stadtrat beschlossen wurde 
(3493/2019), ist folgender Planungsauftrag zur Radverkehrsführung gefasst worden: 
 
 „Vorlaufend zur Realisierung der Treppenaufgänge soll ein Gesamtkonzept zur konsis-
tenten Führung des Radverkehrs sowie der Neuordnung des öffentlichen Raums auf 
der Venloer Straße von der Brüsseler Straße bis zum Venloer Wall in Rücksprache mit 
den Rad- und Umweltverbänden zur Beschlussfassung vorgelegt und umgesetzt wer-
den.“ 
 
Die Planung von 2 zusätzlichen Treppenanlagen an der Haltestelle Hans-Böckler-Platz sieht 
vor, die oberirdischen Treppenein- und ausgänge an der Venloer Straße östlich der DB-
Brücke am Bahnhof Köln-West auszubauen. Der Ausbau hat zur Folge, dass der bestehende 
Radweg im Seitenraum nicht mehr benutzt werden kann und in der Konsequenz zugunsten 
eines Gehweges umzubauen ist. Dies ist u. a. auch aus Verkehrssicherheitsgründen erforder-
lich, damit Radfahrende bei Dunkelheit nicht in den Treppenaufgang hineinfahren. 
 
Mit der im Folgenden dargestellten Regelung sollen die Vorgaben des Radverkehrskonzepts 
umgesetzt, die eingangs beschriebenen Mängel in der Radverkehrsführung optimiert und dem 
politischen Auftrag zur Planung einer konsistenten Radverkehrsführung Rechnung getragen: 
 
 Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit Tempo 20 im Abschnitt zwischen Spichern-
straße und Kamekestraße bei Verbesserung der Querungsbedingungen für den Fuß-
verkehr  
 
 Änderung der Verkehrsregelung an der Kreuzung Bismarckstraße / Venloer Straße bei 
Abschaltung der Lichtsignalanlage und gleichzeitiger Abdeckung aller Signalgeber und 
„ungültig“-Kennzeichnung der Markierung. 
 
 Beidseitiger Rückbau der baulichen Radwege im Rahmen des Baus der 2 zusätzlichen 
Treppenanlagen im Abschnitt zwischen Spichernstraße und Hans-Böckler-Platz zur 
Verdeutlichung einer fahrbahnseitigen Führung.  
 
 In Teilen Umwandlung von Kurzzeitparkplätzen zugunsten von Ladezonen, Fahrrad-
parken, Sharing- oder Aufenthaltsflächen (Parklets/Stadtterrassen) und vorgezogene 
Seitenräume als Querungshilfen im Abschnitt zwischen Kamekestraße und Hans-
Böckler-Platz. Diese Maßnahmen werden erforderlich um der Charakteristik eines ver-
kehrsberuhigten Geschäftsbereiches zu entsprechen.  
 
Die Venloer Straße wurde über das Verkehrsministerium in Abstimmung mit Straßen.NRW 
von der Bundesstraße 59 zur Gemeindestraße herabgestuft, so dass die Bezirksvertretung 
Innenstadt nun das Beschlussgremium für dieses Verkehrskonzept darstellt. 
 
Im Abschnitt zwischen der Peter-Dedenbach-Straße und der Inneren Kanalstraße beabsichtigt 
die Verwaltung in diesem Rahmen keine Anpassungen, da Radfahrende stadtauswärts die 
Wahlmöglichkeit zwischen dem nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg und der Fahrbahn 
haben, sodass künftig eine konsistente fahrbahnseitige Radverkehrsführung möglich wird.  
 
Das hier beschriebene Gesamtkonzept in Bezug auf eine konsistente Radverkehrsführung 
und Neuordnung des öffentlichen Raumes wurde den Rad- und Umweltverbänden (ADFC, 
VCD und RingFrei) am 17.11.2022 im Runden Tisch Radverkehr vorgestellt. Vor der Sitzung 
der Bezirksvertretung am 26.01.2022 wird die Fachverwaltung ein Fachgespräch mit der BV 
sowie den Rad-und Umweltverbänden zur Erläuterung der Vorlage initiieren.  
 
 
Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet 
den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung 
des privaten Pkw auf der Achse Venloer Straße. Somit trägt dies zu einer möglichen Redukti-

4 
on des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darstellte Maßnahme als positi-
ver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
Finanzierung 
 
Die Umsetzung der Maßnahme ist mit konsumtiven Aufwendungen in Höhe von rd. 48.400 € 
verbunden. Diese entstehen für Markierungsarbeiten, kleinere bauliche Anpassungen (Plat-
tenumlagen etc.) sowie die Umwandlung bisheriger Kurzzeitparkflächen in Ladezonen etc. 
Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushalts-
jahr 2023 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13, Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Anlagen  
Anlage 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2. Venloer Straße Übersicht T20 LSA

Anlage_2_Venloer Straße Übersicht T20 LSA

347 Zeichen

Neue Treppenaufgänge 69
08.11.2022 661/4 Hr. Klaholz 
Übersichtskarte Tempo 20/30 + LSA-Standorte
Legende
T30 (insbesondere im Bereich Eisenbahnunterführung)
Aufhebung der Benutzungspflicht + T20 
verkehrsberuhigter Geschäftsbereich)
LSA Änderungen erforderlich
LSA Bismarckstraße/Venloer wird außer Betrieb 
genommen
T30-Zone im Bestand 
Anlage 2

Beratungsverlauf (1)

09.03.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Venloer Straße
  • Kamekestraße 3
  • Spichernstraße
  • Brüsseler Straße
  • Peter-Dedenbach-Straße
  • Bismarckstraße
  • Hans-Böckler-Platz
  • Venloer Wall
  • Am Bahnhof

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Details

Aktenzeichen
3328/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
02.01.2023
Erstellt
10.10.2022 13:50