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2007/0360

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde

Magistratsvorlage 13.06.2007

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2007/0360

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24218 Zeichen

HESSEN
20
0-3116 - 33 f 02 - 11 ­
23. März, 25. und 30. April,
10., 14., 23. und 29. Mai 2007
Herr Nehrbaß
3.04
06151/12 - 5309
06151/12-4610
j. ne hrbass@rpda.hessen.de
!:J- .Juni 2007
Unser Zeichen:
Ihre Berichte vom:
Datum:
Ihr Ansprechpartner:
Zimmernummer:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Mag1strat der St~dt Darmstadt
Dezernat 11
Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstad
Wissenschaftsstadt Darmstadt
vertreten durch den Magistrat
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Kämmerei
Regierungspräsidium Darmstadt
IWissenschaft~H1Vrtr~rmrstadt
Der MaZI$tr;!f'
Haushalts- und Finanzlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt
- Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2007 -
- Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen
des Eigenbetriebes "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt",
des Eigenbetriebes "Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen",
des Sondervermögens "Klinikum Darmstadt",
des Eigenbetriebes "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt",
des Eigenbetriebes "Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt",
des Eigenbetriebes ,,Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt"
für das Wirtschaftsjahr 2007 -
I.
Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile der
Haushaltssatzung des städtischen Haushaltes für das Haushaltsjahr 2007
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das
Haushaltsjahr 2007 vorgesehenen Kredite in Höhe von
17.580.000.-- €
(i. W.: "Siebzehn Millionen fünfhundertachtzigtausend Euro")
gemäß § 103 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO);
Regierungspräsidium Darmstadt
Rheinstraße 62
64283 Darmstadt
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www.rp-darmstadt.hessen.de
5ervicezeiten:
Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
Telefon: 06151 12 0 (Zentrale)
Telefax: 06151 12 6347 (allgemein)
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Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
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Haltestelle Berliner Allee- 2 -

2
2. zu den in § 3 der Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushalts­
jahr 2007 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
42.521.750.-- €
(i. W.: "Zweiundvierzig Millionen fünfhunderteinundzwanzigtausendsiebenhundertfünfzig Euro")
gemäß § 102 Absatz 4 HGO.
11.
Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile der Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen
des Eigenbetriebes "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt",
des Eigenbetriebes "Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt" und
des Eigenbetriebes "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt"
für das Wirtschaftsjahr 2007
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der in Ziffer 3. des Beschlusses zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
"Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2007 vorgesehenen
Kredite in Höhe von
5.034.000.-- €
(i. W.: "Fünf Millionen vierunddreißigtausend Euro")
gemäß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO;
2. zur Aufnahme der in Ziffer 4. des Beschlusses zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
ßäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2007 vorgesehenen
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
150.000.-- €
(i. W.: "Einhundertfünfzigtausend Euro")
gemäß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 102 Absatz 4 HGO;

3
3. zur Aufnahme der in Ziffer 3. des Beschlusseszum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
"Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr
2007 vorgesehenen Kredite in Höhe von
233.000,-- €
(i. W.: "Zweihundertdreiunddreißigtausend Euro")
gemäß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO;
4. zur Aufnahme der in Ziffer 4. des Beschlusseszum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
,Abfallwirtschaftund Stadtreinigung der Stadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2007
vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1.000.000,-- €
(i. W.: "Eine Million Euro")
gemäß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 102 Absatz 4 HGO.
111.
Feststellung zu den Beschlüssen über die Wirtschaftspläne
des Eigenbetriebes "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt",
des Eigenbetriebes "Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen" und
des Sondervermögens "Klinikum Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2007 -
Die Beschlüsse über die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes "Kulturinstitute der Wissen­
schaftsstadt Darmstadt", des Eigenbetriebes "Darmstädter Werkstätten und Wohneinrich­
tungen" und des Sondervermögens "Klinikum Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2007 ent­
halten keine genehmigungspflichtigen Teile.
IV.
Auflagen zur Haushaltsgenehmigung
Die Genehmigung wird mit folgenden Auflagen erteilt:
1. Das im Haushaltsplan der Stadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2007 veranschlagte
jahresbezogene Defizit in Höhe von 33,7 Mio. € ist bis zum Ende des Haushaltsjahres
2007 auf 17,0 Mio. € zu reduzieren. Zur Sicherstellung dieser Zielvorgabe istjeweils
mit Vorlage von Anträgen auf Einzelkreditgenehmigung nach § 103 Absatz 4 Nr. 2
HGO zum Stand der Haushaltsentwicklung zu berichten. Sollte das vorgegebene Ein­
sparvolumen nicht erreicht werden, behalte ich mir bei Anträgen auf EinzeIkreditge­
nehmigung weitere aufsichtsbehördliche Maßnahmen vor.

4
2. Von der Möglichkeit, haushaltswirtschaftliche Sperren gemäß § 107 HGO auszuspre­
chen, ist Gebrauch zu machen. Über Höhe und Ausgabengruppen ist mir spätestens
zum 1. August 2007 zu berichten.
3. Es ist bis 30. September 2007 ein von der Stadtverordnetenversammlung beschlos­
senes Haushaltskonsolidierungskonzept (§ 92 Absatz 4 HGO) vorzulegen, welches die
verfügte Defizitreduzierung mit berücksichtigt. Danach ist das Haushaltssicherungs­
konzept im Rahmen eines fortwährenden Prozesses im Rahmen des Beschlussverfah­
rens über den Haushalt jährlich fortzuschreiben und an die aktuelle Entwicklung an­
zupassen. Der jeweils überarbeitete Stand ist spätestens mit der Haushaltssatzung des
neuen Haushaltsjahres vorzulegen; gleichzeitig ist über die umgesetzten Konsolidie­
rungsmaßnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen zu berichten.
4. Die Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Kredite bedürfen ge­
mäß § 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO meiner Genehmigung (Einzelgenehmigung).
Ausgenommen hiervon sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds.
Die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde­
rungsmaßnahmen muss sich grundsätzlich auf Fortführungsmaßnahmen beschrän­
ken.
5. Die in § 3 der Haushaltssatzung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind
nurfür
a) Fortführungsmaßnahmen und
b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungs­
bescheides des Bundes oder Landes
in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnah­
me der Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
6. Durch eine restriktive Stellenbewirtschaftung und eine Stellenbesetzungssperre ist auf
eine Personalkostenbegrenzung hinzuwirken. Diese Maßnahmen halte ich für gebo­
ten, weil sie den Magistrat in die Lage versetzen, bei freiwerdenden Stellen entspre­
chende Rationalisierungsmaßnahmen einzuleiten.
Vor notwendigen bzw. rechtlich möglichen Neubesetzungen bzw. Beförderungen
und Höhergruppierungen ist ab dem Haushaltsjahr 2007 und bis auf weiteres eine
Frist von mindestens zwölf Monaten einzuhalten. Auf die Schaffung neuer Stellen ist
grundsätzlich zu verzichten. Ein ggf. unabweisbarer Mehrbedarf ist in erster Linie

5
durch interne Versetzungs- bzw. Organisationsmöglichkeiten auszugleichen. Aus­
nahmen von diesen Grundsätzen sind nur nach meiner ausdrücklichen vorherigen Zu­
stimmung möglich; der unabweisbare Bedarf oder die rechtliche Verpflichtung hierzu
sind dabei eingehend zu begründen. Über die mit meiner personalwirtschaftlichen
Sperre erzielten Einsparungen ist mir unter Angabe der Unterabschnitte und der Wer­
tigkeiten der Stellen mit Vorlage einer neuen Haushalts- bzw. Nachtragssatzung zu
berichten.
Außerdem sind ab dem Haushaltsjahr 2007 und bis auf weiteres die Personalausga­
ben (Gruppe 4) auf einen Höchstwert von 96,0 Mio. € zu begrenzen. Diese Auflage
darf nicht durch eine Ausweitung von Sachausgaben umgangen werden. Evtl. weitere
Auslagerungen in Sondervermögen sind entsprechend zu berücksichtigen. Über das
Ergebnis Ihrer Bemühungen ist mit Vorlage einer neuen Haushalts- bzw. Nachtrags­
satzung zu berichten.
Über- und außertarifliche Leistungen im Personal bereich sind unverzüglich abzubau­
en. Über das Ergebnis Ihrer Bemühungen ist mit Vorlage einer neuen Haushalts- bzw.
Nachtragssatzung zu berichten.
Spätestens mit der Vorlage der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 erwarte
ich einen ausführlichen Bericht über die in den letzten beiden Jahren vorgenomme­
nen Beförderungen und Höhergruppierungen.
7. Wegen der erheblichen Belastungen durch den Schuldendienst ist bei einer weiteren
defizitären Haushaltssituation ab dem Haushaltsjahr 2008 auf eine Nettoneuverschu/­
dung grundsätzlich zu verzichten.
8. Auf Ausgaben, die nicht auf Gesetz oder Vertrag beruhen, ist zu verzichten. Auch bei
Pflichtleistungen sind Ermessensspielräume für Einsparungen zu nutzen.
Neue Ausgaben und Aufgaben können nur übernommen werden, wenn sich die Ver­
pflichtung aus neuen Rechtsvorschriften ergibt oder diese bei Anlegung strengster
Maßstäbe dringend erforderlich sind.
Ausnahmen von diesen Grundsätzen bedürfen meiner vorherigen Zustimmung; der
unabweisbare Bedarf oder die rechtliche Verpflichtung hierzu ist bei AntragsteIlung
eingehend zu begründen.
9. Über- und außerplanmäßige Ausgaben, die nach Umfang oder Bedeutung erheblich
sind, bedürfen meiner vorherigen Zustimmung. Es ist nachzuweisen, dass die Ausga­
ben unvorhersehbar und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist (§ 100
HGO). Von meiner vorherigen Zustimmung ausgenommen sind Ausgaben, die durch
spezielle Deckungsmittel (Zuweisungen, Zuschüsse, Gebühren, Beiträge, Erstattun­
gen, Verrechnungen, usw.) gedeckt sind und keine oder nur unbedeutende Folgekos­
ten verursachen.

6
10. Gebühren und Beiträge sind, soweit durch diese keine Kostendeckung erwirtschaftet
wird, in vertretbaren Umfang anzupassen. Über das Ergebnis Ihrer Bemühungen ist
, mir mit Vorlage einer neuen Haushalts- bzw. Nachtragssatzung zu berichten.
11. Vermögensgegenstände, welche die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer
Zeit nicht benötigt, sind auf ihre wirtschaftlich vertretbare Veräußerbarkeit zu überprü­
fen. Hierbei sind die rechtlichen Grundsätze gemäß § 109 HGO zu beachten. Unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass der Zugriff auf städtische Vermögenswerte bei
strukturell bedingter defizitärer Haushaltssituation kein akzeptabler Ersatz für grund­
legende Einsparmaßnahmen sein kann, sind Veräußerungserlöse ausschließlich zum
Abbau der Schulden bzw. zur Verminderung des Kreditbedarfs zu verwenden. Auf
meine Rundverfügung vom 20. März 2003, Az.: 11 21.3 - 33 f 08, zur Verwendung von
Erlösen aus Vermögensveräußerung weise ich in diesem Zusammenhang hin.
12. Auf neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die erhebliche Folge­
kosten verursachen, ist grundsätzlich zu verzichten.
Sollten dennoch Maßnahmen dieser Art dringend notwendig werden, ist vor Inan­
griffnahme der Maßnahme bzw. vor Beantragung von entsprechenden Bundes- oder
Landesbeihilfen meine Zustimmung einzuholen. Dabei ist nachzuweisen, dass die er­
forderlichen Eigenmittel sowie die Folgekosten aufgebracht werden können. Die
nach § 10 Absatz 3 der Gemeindehaushaltsverordnung zu erstellenden Unterlagen
sind dem Bericht beizufügen.
v.
Begründung der Entscheidung; Feststellungen zur Haushaltslage
Die Haushalts- und Finanzlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt sich im Haushalt für
das Haushaltsjahr 2007 gegenüber dem Vorjahr unverändert kritisch dar. Für den Verwal­
tungshaushalt wird, bei unveränderten Hebesätzen der Realsteuern, ein Fehlbedarf in Höhe
von 77J Mio. € prognostiziert. Da im Jahre 2007 ein Fehlbetrag aus dem Haushaltsjahr 2004
in Höhe von 44,1 Mio. € eingestellt wurde, ergibt sich ein jahresbezogener Fehlbedarf in Hö­
he von 33J Mio. €. Bis zum Jahresende 2007 wird sich das kumulierte Defizit, d. h. die bei­
spielsweise mit Kassenkrediten zu finanzierende Deckungslücke des städtischen Haushaltes,
auf einen Wert von 220,1 Mio. € ausweiten. Zum Ende des Finanzplanungszeitraumes im Jah­
re 2010 soll dieser Wert dann sogar auf 309,3 Mio. € ansteigen.
Somit ist die finanzielle Situation der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Hinblick auf die nach
der Finanzplanung prognostizierten Defizite und den hohen Schuldenstand als zunehmend
angespannt zu bezeichnen.
Aufgrund der aufgezeigten Situation war die Genehmigung der genehmigungspflichtigen
Teile der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 gemäß §§ 103 Absatz 2 Satz 2 und

7
102 Absatz 4 Satz 2 HGO mit Auflagen zu verbinden. Diese sollen die verantwortlichen Gre­
mien der Stadt im Rahmen der Haushaltssicherung unterstützen, in eigener Verantwortung
und unter besonderer Beachtung von Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes Entschei­
dungen zu treffen, die mit dem Postulat einer geordneten Haushaltswirtschaft im Sinne
von § 92 HGO in Einklang stehen.
Bei der fortschreitenden defizitären Entwicklung ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der
Kommune nicht mehr sichergestellt und somit nach § 103 Absatz 2 Satz 2 und 3 HGO der
Gesamtbetrag der Kredite und nach § 102 Absatz 4 Satz 2 HGO der Gesamtbetrag der Ver­
pflichtungsermächtigungen dem Grunde nach nicht genehmigungsfähig. Nur durch eine
deutliche Defizitreduzierung im Rahmen der Haushaltsabwicklung des Haushaltsjahres 2007
ist der rechtliche Einklang zwischen möglichen Kreditaufnahmen und der tatsächlichen finan­
ziellen Leistungsfähigkeit der Stadt zu gewährleisten. Daher habe ich eine Defizitreduzierung
um 16,7 Mio. € auf ein Maximaldefizit von jahresbezogen 17,0 Mio. € verfügt. Die Einschät­
zung des möglichen Einsparungspotentials stützt sich auch auf das Ergebnis der 91. Verglei­
chenden Prüfung des Hessischen Rechnungshofes "Konsolidierung der Großstädte" aus dem
Jahre 2004; danach wird sogar ein Konsolidierungspotential von 26,9 Mio. € aufgezeigt.
Wegen der späten Verabschiedung der Haushaltssatzung verzichte ich in diesem Jahr auf die
vollumfängliche Umsetzung des aufgezeigten Einsparpotentials.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Rechtsvorschrift des § 92 Absatz 4 HGO, wo­
nach bei defizitärer Haushaltssituation von der Stadtverordnetenversammlung ein Haushalts­
sicherungskonzept zu beschließen ist. Damit sind die verantwortlichen Gremien an notwen­
digen und einschneidenden Haushaltssicherungsmaßnahmen entsprechend beteiligt. Das
Haushaltskonsolidierungskonzept ist im Rahmen eines fortwährenden Prozesses im Rahmen
des Beschlussverfahrens über den Haushalt jährlich fortzuschreiben und an die aktuelle Ent­
wicklung anzupassen.
Die neben den beträchtlichen haushaltswirtschaftlichen Belastungen, beispielsweise im so­
zialen Bereich, der Jugendhilfe, bei den Personalaufwendungen sowie beim Schuldendienst,
nahezu unverändert vorgehaltenen Standards, insbesondere im Bereich der freiwilligen Leis­
tungen, stehen zunehmend in einem deutlichen Missverhältnis zur Einnahmesituation.
Nach meiner Einschätzung bieten neben überdurchschnittlichen disponiblen Ausgaben nach
wie vor die Belastungen durch Personalausgaben erhebliche Einsparungsmöglichkeiten. Die
seitens der verantwortlichen Gremien in eigener Verantwortung für die Personalbewirtschaf­
tung festgelegten Ziele sind eindeutig nicht erreicht worden. Deshalb ist durch restriktive
Stellenbewirtschaftung stärker als bisher auf eine Kostensenkung im Personalbereich hinzu­
wirken. Die im Rahmen von Budgetabsprachen mit den einzelnen Fachbereichen festlegten
Personalkosten sollten nicht nur begrenzt, sondern entsprechend der städtischen Finanzsitu­
ation sogar reduziert werden. Die Würdigung der städtischen Bemühungen in diesem Be­
reich wird künftig ein besonderes Segment der aufsichtsbehördlichen Tätigkeit sein.
Bei unveränderten finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist eine Neuverschuldung
künftig nicht mehr zu verantworten. Es ist wichtig, die Verschuldung und damit die Belastun­
gen der Haushaltswirtschaft durch Zinsen und Tilgungen in künftigen Jahren auf ein unab­
weisbares Maß zu begrenzen. Dies bitte ich, im Zusammenhang mit der künftigen Priorisie­
rung der Maßnahmen im Investitionsprogramm entsprechend zu berücksichtigen. Daneben

8
geben die Finanzstrukturen im Vermögenshaushalt und dabei insbesondere die Verschul­
dung der Stadt sowohl im rentierlichen als auch im unrentierlichen Bereich weiterhin Anlass
zur Sorge. Es ist deshalb nachhaltig sicherzustellen, dass sich die Kreditbelastung verstärkt an
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Investitionsobjekte orientiert.
VI.
Einschätzung des Konsolidierungspotentials
Es ist festzustellen, dass zwar Maßnahmen zur Haushaltssicherung seitens der Stadt ergriffen
wurden, diese jedoch bislang nicht zur nachhaltigen Sicherung der städtischen Finanzen bei­
getragen haben. Die bisherigen Konsolidierungsbemühungen sind aus meiner Sicht nicht
ausreichend und müssen daher deutlich verstärkt und dringend an die angespannte Haus­
haltssituation angepasst werden.
Ein von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließendes Haushaltskonsolidierungskon­
zept im Sinne von § 92 Absatz 4 HGO hat nicht nur konkrete Haushaltssicherungsmaßnah­
men aufzuzeigen, sondern auch darzulegen, wann wieder mit einem Haushaltsausgleich zu
rechnen ist. Die mir vorliegenden Unterlagen zu Haushaltssicherungsmaßnahmen aus den
Jahren 2004 und 2005 erfüllen eindeutig nicht die materiellen Anforderungen und notwen­
digen Konkretisierungen für eine tragfähige Haushaltssanierung.
Es muss nachdrücklich verhindert werden, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit dauerhaft in
eine irreparable Schieflage gerät. Die Überprüfung der selbstgesetzten Zielvorgaben durch
die kommunalpolitisch verantwortlichen Gremien sowie die Berücksichtigung im Haushalts­
und Finanzgebaren künftiger Haushaltsjahre kann u. a. dazu beitragen, wieder weitergehen­
de finanzielle Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung zu erschließen.
Maßgeblich für den Erfolg der Konsolidierungsbemühungen ist der konkrete politische Wille
der verantwortlichen Gremien, beispielsweise bewusst auf freiwillige Ausgaben zu verzich­
ten, notwendige Einschnitte am Leistungsangebot vorzunehmen und den Ausstattungsstan­
dard auch im Bereich der Pflichtaufgaben zu hinterfragen.
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushalts- und Finanzlage der Stadt Darmstadt ist
die Fortführung bereits eingeleiteter bzw. die Inangriffnahme weiterer restriktiver Maßnah­
men unabdingbar.
VII.
Bekanntgabe in der Stadtverordnetenversammlung
Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Absatz 3 HGO in geeig­
neter Weise mitzuteilen.

9
VIII.
Öffentliche Bekanntmachung
Beigefügt übersende ich den jeweiligen Genehmigungstext zu den genehmigungspflichti­
gen Teilen der Haushaltssatzung des städtischen Haushaltes für das Haushaltsjahr 2007
sowie der Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen des Eigenbetriebes "Bäder der Wissen­
schaftsstadt Darmstadt", des Eigenbetriebes "Bürgerhäuser und Märkte der Wissen­
schaftsstadt Darmstadt" und des Eigenbetriebes ,,Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der
Stadt Da~stadt" für das Wirtschaftsjahr 2007 mit der Bitte um weitere Veranlassung ge-
~satz5HGO.Dleke
Anlagen

Regierungspräsidium Darmstadt
I 16 - 33 f 02 - 11 -
Genehmigung
HESSEN
Darmstadt, den 5.Juni 2007
der genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung
des städtischen Haushaltes für das Haushaltsjahr 2007
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das
Haushaltsjahr 2007 vorgesehenen Kredite in Höhe von
17.580.000.-- €
(i. W.: "Siebzehn Millionen fünfhundertachtzigtausend Euro")
gemäß § 103 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt,
dass die Aufnahme der einzelnen Kredite weiterhin jeweils meiner Genehmigung nach
§ 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf;
2. zu den in § 3 der Haushaltssatzung derWissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushalts­
jahr 2007 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
42.521.750.-- €
(i. W.: "Zweiundvierzig Millionen fünfhunderteinundzwanzigtausendsiebenhundertfünfzig Euro")
gemäß § 102 Absatz 4 HGO mit der Auflage, die Verpflichtungsermächtigungen nur für
a) Fortführungsmaßnahmen und
b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungs­
bescheides des Bundes oder Landes
in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme
'r Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
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Regierungspräsidium Darmstadt
116 -33 f 02 (3a) - 11 -
Genehmigung
HESSEN
Darmstadt, den 6.Juni 2007
der genehmigungspflichtigen Teile des Beschlusseszu dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2007
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der in Ziffer 3. des Beschlusseszum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
"Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2007 vorgesehenen
Kredite in Höhe von
5.034.000.-- €
(i. W.: "Fünf Millionen vierunddreißigtausend Euro")
gemäß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 103 Absatz 2 der Hessischen Gemein­
deordnung (HGO);
2. zur Aufnahme der in Ziffer 4. des Beschlusseszum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
"Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2007 vorgesehenen
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
150.000.-- €
(i. W.: "Einhundertfünfzigtausend Euro")
äß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 102 Absatz 4 HGO.
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Regierungspräsidium Darmstadt
116-33f02(3b)-11-
Genehmigung
HESSEN
Darmstadt, den 5.Juni 2007
des genehmigungspflichtigen Teiles des Beschlusses zu dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes "Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt"
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Hiermit erteile ich die Genehmigung
zur Aufnahme der in Ziffer 3. des Beschlusses zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
"Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr
2007 vorgesehenen Kredite in Höhe von
233.000.-- €
(i. W.: "Zweihundertdreiunddreißigtausend Euro")
gemäß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 103 Absatz 2 der Hessischen Gemein-
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vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
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2007/0360

9024 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
18.06.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  
 
Amt: Kämmerei  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
II                       20 
Stvv  
 
Vorlage-Nr. 2007/0360 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
403  
 
 
Betreff: Haushaltssatz ung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 
hier: Genehmigung der Aufsichtsbehörde 
 
 
Vorlage vom: 13.06.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Von der beiliegenden Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 05.06.2007 zur 
Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 der Wissenschafts-
stadt Darmstadt sowie zu den genehmigungspflichtigen Teilen der Wirtschaftspläne 2007 
der Eigenbetriebe wird Kenntnis genommen. 
 
2. Hinsichtlich der Auflagen des Regierungspräsidiums in der Begleitverfügung wird wie folgt 
verfahren: 
 
2.1 Zur Reduzierung des Fehlbetrages im Verwaltungshaushalt wird für den Verwaltungshaus-
halt eine haushaltswirtschaftliche Sperre von 10 % der Ansätze verfügt. Die veranschlagten 
Mittel werden nur zu 90 % freigegeben. 
 
Ausgenommen von der Sperre sind die Ausgaben, die durch rechtliche Verpflichtungen ge-
bunden sind sowie die Ausgaben der Gruppierungsziffern 530000, 540000, 540200, 
544000, 640000, 661000, 652100 und die Gruppen 67 – 68 sowie die Sammelnachweise 1 
und 5 – 9. Die Ausgaben der Gruppen 70 und 71 (Zuschüsse für laufende Zwecke an so-
ziale oder ähnliche Einrichtungen bzw. Zuweisungen und sonstige Zuschüsse für laufende 
Zwecke) werden ausdrücklich nicht
 von der haushalts-

2 
wirtschaftlichen Sperre ausgenommen, sofern die entsprechenden Zahlungen nicht auf ver-
traglichen oder gesetzlichen Bindungen bestehen. 
 
Die Vorgaben der haushaltswirtschaftlichen Sperre gelten auch für die Ansätze im Einzel-
plan 2 – Schulen („Schulbudget“). 
 
2.2 Bei der Ausführung des Haushaltsplanes dürfen die Ämter und Verwaltungsstellen keine 
Verpflichtungen eingehen, die zu einer Überschreitung der verfügbaren Ansätze führen 
können. 
 
Anträge auf Bewilligung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Ausgaben können nur 
gestellt werden, wenn ein unvorhersehbarer und unabweisbarer Bedarf, der eingehend zu 
begründen ist, gegeben ist und ein realisierbarer Deckungsvorschlag unterbreitet wird. Bei 
erheblichen über- oder außerplanmäßigen Ausgaben ist die Genehmigung des Regie-
rungspräsidiums einzuholen. Die Betragsgrenze wird auf 50.000 Euro je Einzelfall festge-
legt. 
 
2.3 Zur Begrenzung bzw. Reduzierung der Personalausgaben bleibt die generelle Stellenbe-
setzungssperre von 12 Monaten bestehen. Ausnahmen hiervon sind nur mit der ausdrückli-
chen vorherigen Genehmigung des Regierungspräsidiums möglich. 
 
Die Ausnahmegenehmigungen der Aufsichtsbehörde sind grundsätzlich für die Bereiche 
Kindertagesstätten und Akademie für Tonkunst sowie für Stellen, für die eine Kostenerstat-
tung erfolgt oder eine vertragliche Bindung besteht, zu erwirken. 
 
Weiterhin sind bis auf Weiteres grundsätzlich keine externen Einstellungen mehr vorzu-
nehmen. Die Eingliederung der derzeit überplanmäßigen Beschäftigten (einschließlich e-
ventueller Qualifikation) hat Vorrang. Bei vergleichbarer Besoldung bzw. vergleichbarem 
Entgelt ist die Zuweisung auch ohne Stellenausschreibung möglich (die Beteiligungsrechte 
des Personalrates sowie der Frauenbeauftragten bleiben hiervon unberührt). 
 
2.4 Die Freigabe von Mitteln des Vermögenshaushaltes erfolgt unter strenger Beachtung des § 
27 GemHVO. Es gilt uneingeschränkt das Prinzip der Einzelfreigabe. Freigaben können nur 
für Fortführungsmaßnahmen und für neue Maßnahmen nur bei Vorliegen von Bewilligungs-
bescheiden des Bundes oder des Landes erteilt werden. Freigaben für andere neue Maß-
nahmen sind bis zur Einzelgenehmigung der etatisierten Kreditaufnahme 2007 zurückzu-
stellen. 
 
2.5 Freigaben von Verpflichtungsermächtigungen können nur für Fortführungsmaßnahmen und 
für neue Maßnahmen nur bei Vorliegen von Bewilligungsbescheiden des Bundes oder des 
Landes erteilt werden. Freigaben von Verpflichtungsermächtigungen für andere neue Maß-
nahmen sind nur mit der vorherigen Genehmigung der Aufsichtsbehörde möglich. 
 
2.6 Investitionsmaßnahmen sind zügig auszuführen und abzurechnen. Maßnahmen, die er-
kennbar im HH-Jahr 2007 nicht im geplanten Umfang zur Ausführung kommen werden, 
sind rechtzeitig zur Abplanung im Nachtragshaushalt 2007 anzumelden. 
 
2.7 Aufgrund der zum 01.01.2008 geplanten Umstellung der städtischen Haushaltswirtschaft 
von der Kameralistik auf die Doppik ist systembedingt am Ende des Haushaltsjahres 2007 
die Bildung von Haushaltsausgaberesten nicht möglich
. Nicht ver- 
 
 
 
ausgabte Haushaltsansätze oder Haushaltsausgabereste aus Vorjahren verfallen. Ob und 
gegebenenfalls in welchem Umfang diese Mittel bei nachgewiesenem Bedarf später in ei-
nem doppischen 1. Nachtragshaushalt 2008 erneut veranschlagt werden können, hängt 
insbesondere von der künftigen finanziellen Entwicklung der Stadt und den nachgewiese-
nen Erfolgen bei der Umsetzung der von der Aufsichtsbehörde verfügten Einsparungen ab.

3 
 
Einsparungen, die aufgrund der verfügten haushaltswirtschaftlichen Sperre erzielt werden, 
können auf keinen Fall in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden. 
 
3. Die Regelung der Ziffern 2.1 – 2.6 gelten gleichermaßen auch für die Eigenbetriebe „Kultur-
institute“, „Bäder“ sowie „Bürgerhäuser und Märkte.“ 
 
Die Betriebsleitungen der Eigenbetriebe „EAD“ und „DWUW“ sind gehalten, die in den Wirt-
schaftsplänen dieser Eigenbetriebe ausgewiesenen Kostendeckungen sicherzustellen. 
 
4. Den städt. Gremien ist zu den Beratungen des Nachtragshaushaltes 2007 ausführlich dar-
zustellen, wie die weiteren Auflagen aus der Begleitverfügung vom 05.06.2007 umgesetzt 
werden können. Insbesondere ist zu den Beratungen des Nachtragshaushaltes 2007 das 
geforderte Haushaltskonsolidierungskonzept zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
5. Diese Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Verfügung des 
Regierungspräsidiums vom 05.06.2007 gemäß § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnisnahme vor-
gelegt. 
 
 
Anlagen: Genehmigungsverfügung des RP Darmstadt vom 05.06.2007 mit Begleitverfügung 
Entwurf der Rundverfügung zur Freigabe des Haushaltes 2007 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.06.2007 
 
Der Magistrat nimmt Kenntnis und stimmt der weiteren Vorge hensweise zu.

4 
 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.06.2007 
 
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Verfügung vom 05.06.2007 die Genehmigung 
für die genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung 2007 sowie der Wirtschaftsplä-
ne 2007 der Eigenbetriebe erteilt. Mit der Veröffentlichung dieser Genehmigungsverfügung 
tritt der am 22.02.2007 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltsplan 
rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft. 
 
Aufgrund der nach wie vor sehr angespannten Finanzlage der Stadt Darmstadt, insbesonde-
re des für das Haushaltsjahr 2007 im Verwaltungshaushalt ausgewiesenen periodenbezoge-
nen Fehlbetrages von 33,7 Mio. € und der Tatsache, dass nach der Finanzplanung auch für 
die Folgejahre mit weiteren periodenbezogenen Fehlbeträgen zu rechnen ist, die sich bis 
zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2010 kumuliert auf über 309 Mio. € belaufen wer-
den, hat das Regierungspräsidium seine Genehmigung mit zahlreichen Auflagen verbunden. 
Diese wirken teilweise direkt auf die Ausführung des laufenden Haushaltes 2007, zum Teil 
enthalten sie Vorgaben für die Aufstellung der Folgehaushalte. 
 
Ein Teil der  Auflagen kann und muss sofort wirksam werden, um die geforderten Verbesse-
rungen im Jahresergebnis 2007 erzielen zu können, während andere eine gewisse Vorlauf-
zeit in Anspruch nehmen. 
 
Sofort umgesetzt werden die Auflagen zur haushaltswirtschaftlichen Sperre  und zur Mittel-
bewirtschaftung im Verwaltungshaushalt, zur Genehmigung über- und außerplanmäßiger 
Ausgaben, zur Stellenbewirtschaftung und Reduzierung der Personalausgaben sowie zur 
Freigabe von Mitteln des Vermögenshaushaltes einschließlich von Verpflichtungsermächti-
gungen. Entsprechende Beschlussvorschläge sind unter den Ziffern 3.1 bis 3.6 im Be-
schlusstenor aufgeführt. 
 
Diejenigen Auflagen, die sich auf das Haushaltssicherungskonzept und die Aufstellung künf-
tiger Haushaltsjahre beziehen, werden im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushaltes 
2007 bzw. des Haushaltes 2008 sowie der Fortschreibung der Finanzplanung berücksichtigt. 
Den städt. Gremien werden zu den jeweiligen Haushaltsberatungen entsprechende Berichte 
bzw. Beschlussvorlagen zugeleitet. Gleiches gilt für die von der Aufsichtsbehörde eingefor-
derten Berichte zur Umsetzung der Auflagen.   
 
 
Darmstadt, den 13.06.2007 
 
Dezernent II 
 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister

anlage 2

40687 Zeichen

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Darmstadt,  FORMULARTEXT      
 FORMULARTEXT      

An alle städtischen Ämter und Verwaltungsstellen
- nachrichtlich dem Herrn Stadtverordnetenvorsteher -


Ausführung des Haushaltsplanes 2007
- Genehmigungsverfügung der Aufsichtsbehörde vom 05.06.2007
- Vorgaben für die Ausführung des Haushaltsplanes 2007
 

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Verfügung vom 05.06.2007 die aufsichtsbehördlichen Genehmigungen für den am 22.02.2007 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushalt 2007 erteilt. Die Haushaltssatzung 2007 und der Haushaltsplan 2007 treten mit der Veröffentlichung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft.

Auflagen der Aufsichtsbehörde im Rahmen der Genehmigungsverfügung

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat in der Begleitverfügung zur Genehmigung des Haushaltes 2007 seine Genehmigung mit zahlreichen Auflagen verbunden. Als Grund führt die Aufsichtsbehörde an, dass die Haushalts- und Finanzlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt sich im Haushalt für das Haushaltsjahr 2007 gegenüber dem Vorjahr als unverändert kritisch darstellt. Der jahresbezogene Fehlbetrag beläuft sich auf 33,7 Mio. Euro. Bis zum Jahresende 2007 wird sich das kumulierte Defizit (Haushaltsfehlbeträge der Jahre 2002 – 2007) auf 220,1 Mio. Euro belaufen. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums im Jahr 2010 errechnet sich auf der Basis der gültigen Finanzplanung ein kumulierter Haushaltsfehlbetrag im Verwaltungshaushalt von über 309 Mio. Euro. Aufgrund dieser fortschreitenden defizitären Entwicklung ist aus Sicht der Aufsichtsbehörde die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt nicht mehr sichergestellt und der Gesamtbetrag der Kredite und der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen sind dem Grunde nach nicht genehmigungsfähig. Nur durch eine deutliche Defizitreduzierung im Rahmen der Haushaltsabwicklung des Jahres 2007 seien Kredite überhaupt noch genehmigungsfähig.

Im Einzelnen hat die Aufsichtsbehörde folgende Auflagen für die Ausführung des Haushaltsplanes 2007 bzw. für die Aufstellung der Folgehaushalte erteilt:

Das im Haushaltsplan der Stadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2007 veranschlagte jahresbezogene Defizit in Höhe von 33,7 Mio. Euro ist bis zum Ende des Haushaltsjahres 2007 auf 17,0 Mio. Euro zu reduzieren. Diese Auflage wird verbunden mit der Ankündigung, dass bei Nichteinhaltung dieser Einsparvorgabe Beschränkungen bei den noch vorzunehmenden Einzelgenehmigungen für aufzunehmende Kredite erfolgen werden.
- 2 -

Von der Möglichkeit, haushaltswirtschaftliche Sperren gemäß § 107 HGO auszusprechen, ist Gebrauch zu machen.

Es ist bis zum 30. September 2007 ein von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept vorzulegen, welches die verfügte Reduzierung des Defizits mit berücksichtigt. Bei der Vorlage künftiger Haushalte sind entsprechend fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzepte mit vorzulegen.

Die Aufnahme der in der Haushaltssatzung vorgesehenen Kredite bedarf trotz der ausgesprochenen generellen Genehmigung weiterhin der Einzelgenehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen muss sich grundsätzlich auf Fortführungsmaßnahmen beschränken.

Die in der Haushaltssatzung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind nur für Fortführungsmaßnahmen und für neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungsbescheides des Bundes und/oder Landes in Anspruch zu nehmen. Eine weitergehende Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde im Einzelfall.

Durch eine restriktive Stellenbewirtschaftung und eine Stellenbesetzungssperre ist auf eine Personalkostenbegrenzung hinzuwirken. Vor notwendigen bzw. rechtlich möglichen Neubesetzungen bzw. Beförderungen ist ab dem Haushaltsjahr 2007 und bis auf Weiteres eine Frist von mindestens 12 Monaten einzuhalten. Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsätzlich zu verzichten. Ausnahmen von diesen Grundsätzen sind nur nach einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde möglich, der unabweisbare Bedarf oder die rechtliche Verpflichtung sind hierzu eingehend zu begründen. 

Ab dem Haushaltsjahr 2007 und bis auf Weiteres sind die Personalausgaben (Gruppe 4 des Haushaltsplanes) auf einen Höchstwert von 96,0 Mio. Euro zu begrenzen. Anmerkung: (Der Haushaltsplan 2007 sieht hier einen Gesamtansatz von 98,7 Mio. Euro vor). Die Einhaltung dieser Einsparvorgabe durch die Umwandlung von Personalausgaben in Sachausgaben durch Beauftragung Dritter ist nicht zulässig.

Über- und außertarifliche Leistungen im Personalbereich sind unverzüglich abzubauen.

Aufgrund der defizitären Haushaltssituation im Verwaltungshaushalt ist ab dem Haushaltjahr 2008 auf eine Nettoneuverschuldung grundsätzlich zu verzichten. (Anmerkung: Die nach der Finanzplanung für die Jahre 2008 bis 2010 vorgesehene Nettoneuverschuldung liegt bei  23,3 Mio. Euro. In dieser Größenordnung müssen zur Einhaltung der Auflage bereits eingeplante Investitionen dieser Jahre gestrichen werden.)

Auf Ausgaben, die nicht auf Gesetz oder Vertrag beruhen, ist zu verzichten. Auch bei Pflichtleistungen sind Ermessenspielräume für Einsparungen zu nutzen.

Neue Ausgaben und Aufgaben können nur übernommen werden, wenn sich die Verpflichtung aus neuen Rechtsvorschriften ergibt oder diese bei Anlegung strengster Maßstäbe dringend erforderlich sind. Ausnahmen von diesen Grundsätzen bedürfen der vorhergehenden Zustimmung der Aufsichtsbehörde; der unabweisbare Bedarf oder die rechtliche Verpflichtung hierzu ist bei Antragstellung eingehend zu begründen.

- 3 -

Über- und außerplanmäßige Ausgaben, die nach Umfang und Bedeutung erheblich sind, bedürfen der vorhergehenden Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die Einhaltung der Vorgaben nach § 100 HGO ist gegenüber der Aufsichtsbehörde nachzuweisen.

Gebühren und Beiträge sind, soweit durch diese keine Kostendeckung erwirtschaftet wird, in vertretbarem Umfang anzupassen.

Vermögensgegenstände, welche die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht benötigt, sind auf ihre wirtschaftlich vertretbare Veräußerbarkeit zu überprüfen.

Auf neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die erhebliche Folgekosten verursachen, ist grundsätzlich zu verzichten.

Sollten dennoch Maßnahmen dieser Art dringend notwendig werden, ist vor Inangriffnahme der Maßnahme bzw. vor Beantragung von entsprechenden Bundes- oder Landesbeihilfen die Zustimmung der Aufsichtsbehörde einzuholen. Dabei ist nachzuweisen, dass die erforderlichen Eigenmittel sowie die Folgekosten aufgebracht werden können.

Ausführung des Haushaltsplanes 2007/Vorgaben für die Umsetzung der Auflagen der Aufsichtsbehörde.

Auf der Grundlage dieser Auflagen in der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 05.06.2007 hat der Magistrat in seiner Sitzung am 20.06.2007 zur Ausführung des Haushaltsplanes 2007 folgende Sofortmaßnahmen beschlossen:

Zur Reduzierung des Fehlbetrages im Verwaltungshaushalt 2007 wird eine haushaltswirtschaftliche Sperre von 10 % der Ansätze verfügt. Die veranschlagten Mittel werden nur zu    90 % freigegeben.

Ausgenommen von der Sperre sind die Ausgaben, die durch rechtliche Verpflichtungen gebunden sind  sowie die Ausgaben der Gruppierungsziffern 530000, 540000, 540200, 544000, 640000, 661000, 652100 und die Gruppen 67 bis 68 sowie die Sammelnachweise  1 und 5 bis 9. Die Ausgaben der Gruppen 70 und 71 (Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen bzw. Zuweisungen und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke) werden ausdrücklich nicht von der haushaltswirtschaftlichen Sperre ausgenommen, sofern die entsprechenden Zahlungen nicht auf vertraglichen oder gesetzlichen Bindungen bestehen.

Die Vorgaben der haushaltswirtschaftlichen Sperre gelten auch für die Ansätze im Einzel-  plan 2 – Schulen („Schulbudget“).


Bei der Ausführung des Haushaltsplanes dürfen die Ämter und Verwaltungsstellen keine Verpflichtungen eingehen, die zu einer Überschreitung der verfügbaren Ansätze führen können.

Anträge auf Bewilligung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Ausgaben können nur gestellt werden, wenn ein unvorhersehbarer und unabweisbarer Bedarf, der eingehend zu begründen ist, gegeben ist und ein realisierbarer Deckungsvorschlag unterbreitet wird. Bei erheblichen über- oder außerplanmäßigen Ausgaben ist die Genehmigung des Regierungspräsidiums vorab einzuholen. Die Betragsgrenze wird auf 50.000 Euro je Einzelfall festgelegt.
- 4 -

Zur Begrenzung bzw. Reduzierung der Personalausgaben bleibt die generelle Stellenbesetzungssperre von 12 Monaten bestehen. Ausnahmen hiervon sind nur mit einer ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Regierungspräsidiums für den Einzelfall möglich.

Die Ausnahmegenehmigungen der Aufsichtsbehörde sind grundsätzlich für die Bereiche Kindertagesstätten und Akademie für Tonkunst sowie für Stellen für die eine Kostenerstattung erfolgt oder eine vertragliche Bindung besteht zu erwirken.

Weiterhin sind bis auf Weiteres grundsätzlich keine externen Einstellungen mehr vorzunehmen. Die Eingliederung der derzeit überplanmäßigen Beschäftigten (einschließlich eventueller Qualifikation) hat Vorrang. Bei vergleichbarer Besoldung bzw. vergleichbarem Entgelt ist die Zuweisung auch ohne Stellenausschreibung möglich (die Beteiligungsrechte des Personalrates sowie der Frauenbeauftragten bleiben hiervon unberührt).

Die Freigab von Mitteln des Vermögenshaushaltes erfolgt unter strenger Beachtung des         § 27 GemHVO. Es gilt uneingeschränkt das Prinzip der Einzelfreigabe. Freigaben können nur für Fortführungsmaßnahmen und für neue Maßnahmen nur bei Vorliegen von Bewilligungsbescheiden des Bundes oder des Landes erteilt werden. Freigaben für andere neue Maßnahmen sind bis zur Einzelgenehmigung der etatisierten Kreditaufnahme 2007 zurückzustellen.

Freigaben von Verpflichtungsermächtigungen können nur für Fortführungsmaßnahmen und für neue Maßnahmen nur bei Vorliegen von Bewilligungsbescheiden des Bundes oder Landes erteilt werden. Freigaben von Verpflichtungsermächtigungen für andere neue Maßnahmen sind nur mit der vorherigen Genehmigung der Aufsichtsbehörde möglich.

Investitionsmaßnahmen sind zügig auszuführen und abzurechnen. Maßnahmen, die erkennbar im Haushaltsjahr 2007 nicht im geplanten Umfang zur Ausführung kommen, sind rechtzeitig zur Abplanung im Nachtragshaushalt 2007 anzumelden.

Aufgrund der zum 01.01.2008 geplanten Umstellung der städtischen Haushaltswirtschaft von der Kameralistik auf die Doppik ist systembedingt am Ende des Haushaltsjahres 2007 die Bildung von Haushaltsausgaberesten nicht möglich. Nicht verausgabte Haushaltsansätze oder Haushaltsausgabereste aus Vorjahren verfallen. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang diese Mittel bei nachgewiesenem Bedarf später in einem doppischen 1. Nachtragshaushalt 2008 erneut veranschlagt werden können, hängt insbesondere von der künftigen finanziellen Entwicklung der Stadt und den nachgewiesenen Erfolgen bei der Umsetzung der von der Aufsichtsbehörde verfügten Einsparvorgaben ab.

Einsparungen, die aufgrund der verfügten haushaltswirtschaftlichen Sperre erzielt werden, können auf keinen Fall in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden.

Die Regelung der Ziffern 2.1 – 2.6 gelten gleichermaßen auch für die Eigenbetriebe „Kulturinstitute“, „Bäder“ sowie „Bürgerhäuser und Märkte.“

Die Betriebsleitungen der Eigenbetriebe „EAD“ und „DWUW“ sind gehalten, die in den Wirtschaftsplänen dieser Eigenbetriebe ausgewiesenen Kostendeckungen sicherzustellen.




- 5 -

Den städtischen Gremien ist zu den Beratungen des Nachtragshaushaltes 2007 ausführlich darzustellen, wie die weiteren Auflagen aus der Begleitverfügung vom 05.06.2007 umgesetzt werden können. Insbesondere ist zu den Beratungen des Nachtragshaltes 2007 das geforderte Haushaltskonsolidierungskonzept zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Auflagen des Regierungspräsidiums in der Begleitverfügung vom 05.06.2007 zielen auf eine massive Reduzierung der periodenbezogenen Fehlbeträge im Verwaltungshaushalt. Nur wenn der Verwaltungshaushalt mittelfristig wieder ausgeglichen dargestellt werden kann, ist die Aufsichtsbehörde bereit, im Vermögenshaushalt für künftige Jahre wieder eine Nettoneuverschuldung zuzulas-sen. Sofern die von der Aufsichtsbehörde für das Jahr 2007 vorgegebene Reduzierung des Fehlbetrages im Verwaltungshalt auf 17,0 Mio. Euro in der Jahresrechnung nicht erreicht wird, muss damit gerecht werden, dass auch bereits für das Jahr 2007 die derzeit vorgesehene Nettoneuverschuldung nicht mehr genehmigt wird. Dies hätte die sofortige Streichung von Investitionsmaßnahmen im Haushalt 2007 in der Größenordnung von 4,6 Mio. Euro zur Folge.

Die Dezernenten, Amts- und Verwaltungsstellenleiter sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind daher aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, die zu einer Reduzierung der Fehlbedarfe im Verwaltungshaushalt beitragen können. Dies gilt insbesondere für das noch in diesem Sommer aufzustellende und im Herbst der Aufsichtsbehörde vorzulegende Haushaltskonsolidierungskonzept, in dem konkrete Maßnahmen zum Defizitabbau dargestellt werden müssen. Die Aufsichtsbehörde hat mehrfach darauf hingewiesen, dass sie die in diesem Konzept darzustellenden Konsolidierungsmaßnahmen künftig regelmäßig auf ihre Realisierung hin        überprüfen wird.

Die von der Aufsichtsbehörde verfügten Auflagen zielen nicht allein auf die Ausführung des Haushaltsplanes 2007. Sie betreffen auch den in der Aufstellung befindlichen Haushalt 2008 und die Fortschreibung des mittelfristigen Investitionsprogramms. Zur Einhaltung der von der Aufsichtsbehörde vorgegebenen Eckdaten werde ich daher bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2008, insbesondere im Bereich der freiwilligen Leistungen und der Investitionen, massive Einschnitte vornehmen müssen, die zu Reduzierungen der Ansätze gegenüber den Vergleichsansätzen im Haus-haltsplan 2007 führen werden. Die Dezernenten sowie die Amts- und Verwaltungsstellenleitungen bitte ich, mir zusätzlich zu den bereits eingereichten Haushaltsanmeldungen für 2008 Vorschläge über mögliche Leistungskürzungen bei den freiwilligen Leistungen bzw. Einschränkungen bei Pflichtleistungen mitzuteilen.





Wolfgang Glenz
Bürgermeister








SEITE  4







					
		
Rundverfügung Nr. ___________



Diese Rundverfügung verliert mit Ablauf des 31. Dezember 2012 ihre Gültigkeit.










Der Magistrat




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Beratungsverlauf (3)

TOP 12
TOP 9
TOP 403 beschließend

Orte (3)

  • Luisenplatz 2
  • Rheinstraße 62
  • Berliner Allee 2

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2007/0360
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.06.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00