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AN/1092/2024

AWB Reinigungszyklen, gem. Antrag B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, FDP, KlimaFreunde und Die Partei

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 22.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 05.09.2024, TOP 5.2.6

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

3039 Zeichen

B90/Grüne  
SPD 
Die Linke 
FDP 
KlimaFreunde 
Die Partei 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1092/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 
 
AWB Reinigungszyklen 
Sehr geehrte Frau Reker,  
sehr geehrte Herren, 
 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt am 5. September 2024: 
 
Die Bezirksvertretung fordert den Rat auf, Änderungen bei der Finanzierung der Straßenrei-
nigung im Sinne der folgenden Maßgaben zu beschließen: 
 
1. Straßenreinigungen, die in ihrem Rhythmus über das bei der jeweiligen Dichte der 
Wohnbebauung übliche Maß hinausgehen, sollen zukünftig nicht mehr auf die An-
wohner*innen umgelegt werden. Als Vergleichsmaßstab sollen Straßen ohne wesent-
liche gewerbliche Anlieger genommen werden. Die Straßenreinigungssatzung §8 (2) 
ist entsprechend anzupassen. 
 
2. Zur Finanzierung von weiteren Reinigungszyklen in hochfrequentierten Lagen sollen 
alternative Finanzierungsquellen erschlossen werden. Hierfür sind insbesondere, 
nach dem Verursacherprinzip, eine Abgabe auf Einmal-Geschirr- und Besteck, und / 
oder eine Abgabe auf für den direkten Verzehr im öffentlichen Raum abgegebene 
Getränke zu prüfen. Die Erhebung kann ggf. auch pauschal erfolgen (zB pro m2 La-
denfläche bei entsprechenden Zwecken dienenden Läden bzw. Ladenflächen im 
LEH).

- 2 - 
 
3. Zusätzlich können Gebühren aus vermehrten Kontrollen zu Mülldelikten bei Personen 
oder Gewerben, z.B. der Reinigungspflicht für die unmittelbare Umgebung, zur Über-
nahme der Kosten verwendet werden. 
 
4. Während der Übergangszeit sind die Reinigungszyklen aus dem städtischen Haus-
halt oder einer allgemeinen Umlage auf die Straßenreinigungsgebühren zu finanzie-
ren. 
 
5. Die Maßnahmen sind in den “Masterplan Sauberkeit” aufzunehmen. 
 
 
Begründung: 
 
Das erhöhte Müllaufkommen in hochfrequentierten städtischen Lagen wird regelmäßig nicht 
durch die direkten Anwohner*innen, sondern durch Gäste aus dem gesamten Stadtgebiet bis 
hin zu den Nachbargemeinden verursacht. Eine Umlage der Kosten durch die erhöhten Rei-
nigungszyklen ist daher nicht verursachergemäß. 
Anders wäre dies insbesondere bei einer Abgabe auf Einmal-Geschirr- und -Besteck bzw. 
auf die Abgabe von Getränken für den Verzehr im öffentlichen Raum, bei dem eine starke 
Beziehung zu den Verschmutzungen besteht. 
Anwohner*innen in hochfrequentierten städtischen Lagen sind zudem bereits oft durch 
nächtlichen Lärm, Park, aber auch das erhöhte Müllaufkommen im öffentlichen Raum belas-
tet. Die bereits heute bestehende finanzielle Belastung durch die Reinigungszyklen ist zeit-
nah abzuschaffen. 
 
 
B90/Grüne           SPD    Die Linke 
Julie Cazier        Tim Cremer   Gunda Wienke   
 
FDP         KlimaFreunde    Die Partei 
Christian Nüsser       Dr. Verena Holzer-Henke   Sabine Kader

Beratungsverlauf (1)

05.09.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1092/2024
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
22.08.2024
Erstellt
22.08.2024 10:01