mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

AWB Reinigungszyklen, gem. Antrag B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, FDP, KlimaFreunde und Die Partei

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) AN/1092/2024 vom 22.08.2024

Stand: Am 05.09.2024 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

    PDF

    Herunterladen: Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    B90/Grüne SPD Die Linke FDP KlimaFreunde Die Partei Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1092/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 AWB Reinigungszyklen Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrte Herren, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 5. September 2024: Die Bezirksvertretung fordert den Rat auf, Änderungen bei der Finanzierung der Straßenrei- nigung im Sinne der folgenden Maßgaben zu beschließen: 1. Straßenreinigungen, die in ihrem Rhythmus über das bei der jeweiligen Dichte der Wohnbebauung übliche Maß hinausgehen, sollen zukünftig nicht mehr auf die An- wohner*innen umgelegt werden. Als Vergleichsmaßstab sollen Straßen ohne wesent- liche gewerbliche Anlieger genommen werden. Die Straßenreinigungssatzung §8 (2) ist entsprechend anzupassen. 2. Zur Finanzierung von weiteren Reinigungszyklen in hochfrequentierten Lagen sollen alternative Finanzierungsquellen erschlossen werden. Hierfür sind insbesondere, nach dem Verursacherprinzip, eine Abgabe auf Einmal-Geschirr- und Besteck, und / oder eine Abgabe auf für den direkten Verzehr im öffentlichen Raum abgegebene Getränke zu prüfen. Die Erhebung kann ggf. auch pauschal erfolgen (zB pro m2 La- denfläche bei entsprechenden Zwecken dienenden Läden bzw. Ladenflächen im LEH). - 2 - 3. Zusätzlich können Gebühren aus vermehrten Kontrollen zu Mülldelikten bei Personen oder Gewerben, z.B. der Reinigungspflicht für die unmittelbare Umgebung, zur Über- nahme der Kosten verwendet werden. 4. Während der Übergangszeit sind die Reinigungszyklen aus dem städtischen Haus- halt oder einer allgemeinen Umlage auf die Straßenreinigungsgebühren zu finanzie- ren. 5. Die Maßnahmen sind in den “Masterplan Sauberkeit” aufzunehmen. Begründung: Das erhöhte Müllaufkommen in hochfrequentierten städtischen Lagen wird regelmäßig nicht durch die direkten Anwohner*innen, sondern durch Gäste aus dem gesamten Stadtgebiet bis hin zu den Nachbargemeinden verursacht. Eine Umlage der Kosten durch die erhöhten Rei- nigungszyklen ist daher nicht verursachergemäß. Anders wäre dies insbesondere bei einer Abgabe auf Einmal-Geschirr- und -Besteck bzw. auf die Abgabe von Getränken für den Verzehr im öffentlichen Raum, bei dem eine starke Beziehung zu den Verschmutzungen besteht. Anwohner*innen in hochfrequentierten städtischen Lagen sind zudem bereits oft durch nächtlichen Lärm, Park, aber auch das erhöhte Müllaufkommen im öffentlichen Raum belas- tet. Die bereits heute bestehende finanzielle Belastung durch die Reinigungszyklen ist zeit- nah abzuschaffen. B90/Grüne SPD Die Linke Julie Cazier Tim Cremer Gunda Wienke FDP KlimaFreunde Die Partei Christian Nüsser Dr. Verena Holzer-Henke Sabine Kader

Beratungsverlauf

  1. 05.09.2024

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.2.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz