V/0789/2006
Ergebnisse des Erörterungstermins im Planfeststellungsverfahren zum DEK-Ausbau DEK / Stadtstrecke MS
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Anlage 1: Bericht über die wesentlichen Ergebnisse der Erörterung der Stellungnahme der Stadt Münster zum Ausbau des DEK im Bereich der Stadtstrecke Münster
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Anlage 1
zur Vorlage V/0789/2006
Bericht über die wesentlichen Ergebnisse der Erörte rung
der Stellungnahme der Stadt Münster zum Ausbau des
DEK im Bereich der Stadtstrecke Münster
Mit den nachfolgend unter A) bis E) aufgeführten Er gebnissen bzw. Vereinba-
rungen des Erörterungstermins am 15.08.2006 im Rahm en des Planfeststel-
lungsverfahrens für den Ausbau des DEK (Lose 11 und 12) haben sich die Ver-
treter der Stadt Münster im Erörterungstermin einverstanden erklärt.
A) Änderungen der Planung
Zu Beginn des Erörterungstermins hat das WSA Rheine als Träger des Vorhabens (TdV)
erklärt, dass es gegenüber den vom 09.11. – 08.12.2 005 ausgelegten Planunterlagen zwi-
schenzeitlich folgende Änderungen vorgenommen hat:
1. Höhe der Spundwand beim Rechteck-Profil
Die in den ausgelegten Planunterlagen vorgesehenen Spundwandhöhen beim Rechteck-
profil (R-Profil) werden in Teilabschnitten des Loses 12 um 0,50 m abgesenkt .
Die Oberkante der Uferspundwände beim so geänderten R-Profil wird demnach 57,10 m
über NN – anstatt wie bislang vorgesehen 57,60 m über NN – liegen.
Diese Absenkung der Spundwandhöhen ist nach Aussage des WSA allerdings nur dort mög-
lich, wo vor Ort hinter der so vorgesehenen Spundwand noch ausreichend Flächen im öffent-
lichen Eigentum zur Verfügung stehen, um ein gebösc htes, befestigtes Ufer im Steigungs-
verhältnis 1:3 anzulegen. Dieses geböschte Ufer hin ter der aus dem Wasser herausragen-
den und in der Höhe reduzierten Spundwand ist aus S icherheitsgründen erforderlich, damit
Bugwellen der Kanalschiffe nicht den dahinter sich anschließenden Betriebsweg überspülen,
der gleichzeitig auch als Kanal begleitender Rad- und Fußweg dient.
Im Bereich des Loses 11 ist diese Reduzierung der S pundwandhöhe beim R-Profil aufgrund
der dort nicht gegebenen Platzverhältnisse in den K analuferrandbereichen jedoch nicht mög-
lich.
Dies bedeutet, dass das WSA damit der grundsätzlic hen Forderung der Stadt Münster nach
einem stadt- und landschaftsgestalterisch verträgli chen sowie einem aus sicherheits- bzw.
rettungstechnischen Gründen zu optimierenden Uferau sbau zwar grundsätzlich entgegen-
kommt, eine vollständige Erfüllung der Forderung na ch einem Ausbau möglichst in einem
„Kombinierten Rechteck-Trapez-Profil“ (KRT-Profil) in den betroffenen Abschnitten des Lo-
ses 12 aufgrund der vorgetragenen stadt- und landsc haftsgestalterischen Ansprüche damit
jedoch (noch) nicht erreicht wird.
Die Stadt Münster hatte in ihrer Stellungnahme (vgl . Kap. 3.2 „Geplanter Ausbau im Stre-
ckenabschnitt“ (Los 12), Seite 57 ff.) gefordert:
DEK-Westseite
Im Bereich nördlich Wolbecker-Str.-Brücke bis etwa Höhe Kloster-Düker und im
Bereich Höhe Grael-Düker bis etwa Höhe Warendorfer- Str.-Brücke ist in den Plan-
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feststellungsunterlagen ein R-Profil vorgesehen; hi er regt die Stadt Münster aus ge-
stalterischen Gründen nach wie vor einen Uferausbau im KRT-Profil an.
DEK-Ostseite
Im Bereich nördlich Grael-Düker bis Höhe Warendorf er-Str.-Brücke ist in den Plan-
feststellungsunterlagen ein R-Profil vorgesehen; hi er regt die Stadt Münster aus ge-
stalterischen Gründen nach wie vor einen Uferausbau im KRT-Profil an.
Das WSA hat hierzu im Erörterungstermin erklärt, da ss es der weitergehenden Forderung
der Stadt Münster nach einem Ausbau im KRT-Profil i n den betroffenen Bereichen des Lo-
ses 12 nicht folgen kann, weil dies aus bautechnisc hen Gründen nur mit erheblichen Belästi-
gungen für die Anwohner sowie mit einem erheblichen wirtschaftlichen Aufwand zu realisie-
ren wäre, und lehnt deshalb die Forderung der Stadt ab.
Die Planfeststellungsbehörde wird hierüber im Planf eststellungsbeschluss abschließend ent-
scheiden.
2. Behelfsbrücken für Fußgänger und Fahrradfahrer
Über die bislang geplanten Brückenumfahrungen bzw. Behelfsbrücken für die Wolbecker-
Str.-Brücke, die Warendorfer-Str.-Brücke und die Pr ozessionsweg-Brücke hinaus, werden
entsprechend der Forderung der Stadt Behelfsbrücken für Fußgänger und Fahrradfah-
rer auch für die Schillerstr.-Brücke, die Laerer-La ndweg-Brücke und die Pleistermüh-
lenweg-Brücke für die Dauer der jeweiligen Brückenbaumaßnahme errichtet.
3. Wohncontainer für Bauarbeiter
In den vorgesehenen, temporär zu beanspruchenden Ba ufeldern werden entsprechend der
Forderung der Stadt keine Wohncontainer für Bauarbe iter aufgestellt; es werden dort
lediglich die erforderlichen Werkzeug- bzw. Pausencontainer aufgestellt.
B) Berücksichtigte Anregungen der Stadt Münster
1. Realisierung von Ersatzmaßnahmen möglichst nahe am Ort des Eingriffs
Das WSA hat zur Umsetzung dieser Forderung der Stad t erklärt, dass zurzeit mit privaten
Grundstückseigentümern entsprechende Verhandlungen geführt werden. Konkrete Ergeb-
nisse hierzu liegen allerdings noch nicht vor.
2. Gestaltung der neuen Brückenbauwerke
Das WSA Rheine als TdV und die Stadt Münster haben sich darauf geeinigt, dass die Ges-
taltung der neuen DEK-Brücken nicht im Rahmen des P lanfeststellungsverfahrens, sondern
im bereits eingerichteten „Arbeitskreis Brückengestaltung“ erfolgt.
Des Weiteren hat das WSA zugesagt, bzgl. der Gestal tung der neuen Prozessionsweg-
Brücke auch die Kirchengemeinde St. Mauritz als Eig entümerin des Prozessionsweges in
den Entscheidungsfindungsprozess im Rahmen der Abst immung innerhalb des „Arbeitskrei-
ses Brückengestaltung“ rechtzeitig einzubeziehen.
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3. Prüfung weitergehender immissionsschutzrechtlich er Ansprüche
Hierzu wurde durch den vom WSA beauftragten Lärmgut achter, das Büro „Zech Ingenieur-
gesellschaft - Immissionsschutz / Bauphysik“, geprü ft, ob durch den geplanten Umbau mit
einhergehender Anhebung der Wolbecker-Str.-Brücke eine relevante Steigerung der Beläs-
tigung durch Verkehrslärm für die angrenzende Wohnbebauung hervorgerufen wird.
Der Lärmgutachter hat hierzu ausgeführt, dass durch den geplanten Umbau mit Anhebung
der Wolbecker-Str.-Brücke im Bereich der am stärkst en betroffenen Wohnbebauung auf der
südlichen Seite größtenteils lediglich eine Erhöhun g des Schallpegels in der Prognosesitua-
tion um max. 1 db(A) hervorgerufen wird. Da somit n icht von unzulässigen Geräuschimmis-
sionen im Hinblick auf die Beurteilungskriterien de r 16. BImSchV auszugehen ist, bestehen
aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken gegen de n Umbau mit Anhebung der
Wolbecker-Str.-Brücke .
Hinsichtlich der Warendorfer-Str.-Brücke sowie der Mauritzer-Eisenbahnbrücke hat der-
selbe Lärmgutachter erklärt, dass hier durch die we sentliche Änderung der Warendorfer-
Straßen-Brücke (künftig 4 Fahrspuren) und durch die Höherlegung der Mauritzer-
Eisenbahnbrücke ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen im Hinblick auf di e angren-
zende Wohnbebauung dem Grunde nach besteht .
Im Übrigen wurde auf die entsprechenden Lärmgutachten verwiesen. 1
4. Erhalt des Gebäudes Gallenkamp Nr. 34 und des an grenzenden Spielplatzes
Im Ergebnis wurde festgehalten, dass das WSA einer von der Stadt ausgearbeiteten Lösung
für den Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes Gall enkamp Nr. 34 und des angrenzen-
den Spielplatzes während und nach Abschluss der DEK -Ausbauarbeiten in einer funktions-
gerechten Größe zustimmt und diese als Deckblatt in die Planunterlagen einarbeiten wird.
5. Erhalt des Spielplatzes an der Admiral-Spee-Str.
Das WSA hat zugesagt, den vorhandenen Spielplatz an der Admiral-Spee-Str. nicht für die
geplanten DEK-Ausbaumaßnahmen in Anspruch zu nehmen . Die entsprechende Baufeld-
grenze wird zurückverlegt.
6. Abstimmung der Baustelleneinrichtungs- und -abwi cklungspläne sowie des land-
schaftspflegerischen Ausführungsplanes
Das WSA hat im Erörterungstermin zugesagt, Einzelhe iten der Baustelleneinrichtungs- und -
abwicklungspläne sowie die Ausführungsplanung für d en angrenzenden Grünraum auf der
Grundlage des landschaftspflegerischen Begleitplane s in enger Abstimmung mit der Stadt
Münster umzusetzen.
1 Siehe hierzu: Zech Ingenieurgesellschaft - Immissi onsschutz / Bauphysik - „Schalltechnischer Bericht Nr.
LL2966.1/02 zur Verkehrslärmsituation in der Nachbarschaft der Wolbecker-Straßen-Brücke im Zusammenhang
mit deren Umbau und Anhebung“ und „Schalltechnischer Bericht Nr. LL2966.1/03 zur Verkehrslärmsituation in
der Nachbarschaft der Warendorfer-Straßen-Brücke un d der Mauritzer Eisenbahnbrücke im Zusammenhang mit
deren Umbau und Anhebung“
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7. Radverkehrsführung auf der Warendorfer-Str.-Brüc ke
Im Ergebnis wurde vereinbart, dass das WSA die Plan ung für die Radwegeführung auf der
Warendorfer-Str.-Brücke in Anlehnung an die aktuell en Planungen des Landesbetriebs Stra-
ßen NRW zum angrenzenden Knoten B 51 / B 481n änder t. Dies bedeutet, dass der südlich
der Warendorfer Str. gelegene Radweg mit 1,50 m Bre ite dem nördlichen Radweg zuge-
schlagen wird. Damit ergibt sich eine gesamte Radwe gbreite von 3,00 m. Diese Änderung
bezieht sich auf die Gesamtlänge der vom WSA ausgelegten Planung.
Die Anpassung auf der westlichen Rampe außerhalb de s Planungsbereiches übernimmt die
Stadt Münster.
8. Inanspruchnahme der vorübergehend zu beschränken den Grundstücksflächen im
Bereich Klosterwald
Die Stadt hatte in ihrer Stellungnahme darauf hinge wiesen, dass diese Flächen im Bebau-
ungsplan Nr. 299 „Sportzentrum Münster-Ost“ als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft “ festgesetzt sind und deshalb ihre In-
anspruchnahme – u. a. als Baufeld, als Zuwegung, für Ablagerungen – abgelehnt wird.
Im Ergebnis wurde hierzu festgehalten, dass hinsich tlich der Baustelleneinrichtungsflächen
im Bereich des Klosterwaldes wegen der besonderen S ensibilität der Flächen eine Inan-
spruchnahme nur soweit erfolgen darf, wie sie zwingend erforderlich ist.
9. Hydrogeologische Verhältnisse im Bereich der DEK -Rinnenstruktur
Die Stadt hatte gefordert, dass die hydrogeologisch en Verhältnisse im Bereich der Rinnen-
struktur zwischen DEK-km 66,300 bis DEK-km 66,900 genauer untersucht bzw. ausführlicher
dargestellt werden, damit hierdurch hinreichend sic her prognostiziert werden kann, dass der
nach dem DEK-Ausbau verbleibende Fließquerschnitt i m Grundwasserleiter ausreicht, um
die bestehenden Grundwasserverhältnisse zu wahren.
Im Ergebnis wurde festgehalten, dass die Forderung der Stadt sich aufgrund eines im April
d. J. geführten Gesprächs zwischen Vertretern der S tadt Münster (Untere Wasserbehörde)
und dem hierzu vom WSA eingeschalteten Gutachter er ledigt hat. In diesem Gespräch wur-
de eine mittlere Einbindetiefe für den Bereich der Rinnenstruktur von 48,50 m NN festgelegt.
10. Dauerhafte Benutzbarkeit der Straße Hafengrenzw eg
Das WSA hat zugesagt, dass der Hafengrenzweg auch w ährend der Bauzeit und darüber
hinaus ständig für die Öffentlichkeit befahrbar ble ibt. Die Forderung der Stadt Münster zur
Herstellung der Straße gem. B-Plan 401 entfällt somit.
Die Planung des WSA für eine neue Liegestelle im Bereich des Hafengrenzweges wird in der
Örtlichkeit in den Bereichen, in denen die Planung den heutigen Verlauf des Hafengrenzwe-
ges überdeckt, erst zu einem späteren Zeitpunkt rea lisiert. Erst nach Fertigstellung der gem.
B-Plan Nr. 401 neu zu errichtenden Straße, wird dan n die restliche Ausführung des dort vor-
gesehenen Betriebsweges realisiert werden.
11. Kombinierter Geh- und Radweg auf östl. Rampe de r Pleistermühlenweg-Brücke
Bzgl. der Aufteilung der östlichen Hauptrampe der P leistermühlenweg-Brücke hat das WSA
der Forderung der Stadt Münster, auf der nördlichen Seite einen kombinierten Geh- und
Radweg von 2,50 m Breite anzulegen, grundsätzlich s tattgegeben, sofern die Kronenbreite
dadurch nicht vergrößert wird.
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12. Ausbaustandards der DEK begleitenden Betriebswe ge
Das WSA hat erklärt, dass nach erfolgtem DEK-Ausbau grundsätzlich wieder neue, voll funk-
tionsfähige Betriebswege, i. d. R. mit wassergebund ener Decke, auf beiden DEK-Seiten her-
gestellt werden, so dass die Betriebswege künftig a uch als Uferwanderwege genutzt werden
können. Die Kosten dafür trägt das WSA.
Darüber hinausgehende (Ausbau-)Forderungen zum Aufb au und Ausstattung der Betriebs-
wege gehen jedoch grundsätzlich zu Lasten der Stadt Münster.
13. Maßnahmen zur Angleichung und Überbrückung von unterschiedlichen Höhenni-
veaus in den angrenzenden Kanalseitenflächen
Das WSA hat zugesagt, innerhalb des Planungsbereich es der Forderung der Stadt nach
funktionaler Niveauangleichung der Kanalseitenfläch en aufgrund der geplanten Erhöhung
der Kanalufer nachzukommen, soweit dies keinen zusätzlichen Grunderwerb erfordert.
14. Mitnutzung der Slipanlage im Bereich der Feuerw ache 2 durch die Feuerwehr
Das WSA hat erklärt, dass die geplante neue Slipanl age im Bereich der Feuerwache 2 zwar
nicht ausschließlich der Gefahrenabwehr für die Feu erwehr gewidmet werden kann, da sie
auch für allgemeine Zwecke der Wasser- und Schifffa hrtsverwaltung (WSV) gebaut wird und
für deren Belange notwendig ist. Sie kann allerding s von der Feuerwehr genutzt werden.
Einer Umzäunung kann stattgegeben werden, wenn sich Feuerwehr und Dritte einig sind.
Die Detailplanung der Slipanlage wird zwischen dem WSA und der Feuerwehr der Stadt
Münster abgestimmt.
15. Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zu d en Düker-Umbaukosten
Das WSA hat erklärt, dass es der Forderung der Stad t Münster auf Abschluss einer vertrag-
lichen Vereinbarung zur Regelung der Düker-Umbaukos ten zustimmt. Grundsätzlich ist die
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) hierfür de r Kostenträger, wenn nicht bereits ge-
sonderte vertragliche Regelungen zur Folgepflicht b estehen oder sich durch veränderte An-
forderungen der Stadtentwässerung eine Vergrößerung der Rohrquerschnitte ergibt.
Ergänzend hat das WSA Rheine darauf hingewiesen, da ss es den Stadthafen-Düker, den
Lohaus-Düker, den Kloster-Düker und den Grael-Düker aus eigenem Interesse mit einem
künftig größeren Rohrdurchmesser von 1,50 m bauen wird.
C) Nicht berücksichtigte Anregungen der Stadt Münst er
1. Dichtere Abfolge der künftigen Ausstiegshilfen b ei nicht um 0,5 m abgesenkten
Spundwänden im R-Profil
Das WSA hat erklärt, dass es der Forderung der Stad t nicht folgen kann. Die insgesamt im
Abstand von 50 m bzw. 30 m vorgesehenen Ausstiegshi lfen sowie Haltegriffe in den Spund-
wandtälern seien ausreichend.
Die Planfeststellungsbehörde wird hierüber im Planf eststellungsbeschluss abschließend ent-
scheiden.
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2. Künftige Bankettbreite von 2,50 m bei neuen Brüc kenrampen
Das WSA hat erklärt, dass es der Forderung der Stad t nach breiteren Brückenrampen zur
Gewährleistung einer künftigen Bankettbreite von 2, 50 m bei den neuen DEK-Brücken nicht
nachkommen kann, um somit ausreichend dimensioniert e Flächen zur Verfügung zu haben,
die für den Ausgleich von verlorengegangenen Baumreihen genutzt werden können.
Das WSA wird jedoch, wenn es im Sinne der Anregung um die gestalterische Wirkung geht,
technische Lösungen am Bauwerk prüfen bzw. vornehmen.
3. Künftige Rampenlängsneigungen der neuen DEK-Brüc ken maximal 4 %
Das WSA hat erklärt, dass es der Forderung der Stad t nicht bei allen Brücken folgen kann.
Dort, wo Abweichungen von einer max. Rampenlängsneigung von 4 % erforderlich sind, wird
das WSA dies im jeweiligen Einzelfall begründen.
4. Bildung eines öffentlichen Baustabs
Das WSA Rheine hat im Erörterungstermin die Bildung eines öffentlichen Baustabs abge-
lehnt, jedoch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit zugesagt.
5. Verschwenkung der DEK begleitenden Betriebswege
Das WSA hat erklärt, dass es der Forderung der Stad t nach einer Verschwenkung der Kanal
begleitenden Betriebswege aufgrund ihrer unterhaltu ngsbedingten Funktion für den DEK
nicht zustimmen kann.
6. Rücknahme von einzelnen Baufeldern
Das WSA hat erklärt, dass es der von der Stadt gefo rderten Rücknahme von einzelnen Bau-
feldern nicht stattgeben kann, da diese für die Bau ausführung zwingend erforderlich sind.
Das WSA hat jedoch zugesagt, dass Baumfällungen im Baufeldstreifen generell auf das
zwingend erforderliche Maß begrenzt werden.
D) Prüfaufträge gem. Ratsbeschluss vom 15.02.2006
Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.02.06 im Rahmen der Beratung der Stellungnahme zum
DEK-Ausbau noch folgende ergänzende Prüfaufträge – im Sinne einer Alternativenprüfung –
zu den in der ursprünglichen Stellungnahme bereits enthaltenen, inhaltlichen Anregungen
bzw. Vorschlägen beschlossen:
1. Die Brücke im Zuge des Prozessionsweges soll wei ter südlich verschwenkt wer-
den.
2. Die Neigungen der Brückenrampen sollen mit einer Steigung unter 4 % und damit
behindertenfreundlicher ausgestaltet werden.
3. Die Brücke im Zuge der Wolbecker Straße soll ger ingfügig weiter nördlich ver-
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schwenkt werden.
Zu 1. hat das WSA im Erörterungstermin ausgeführt, dass eine südliche Verschwenkung der
Prozessionsweg-Brücke wegen des damit verbundenen s chwerwiegenden Eingriffs in priva-
tes Eigentum nicht in Betracht zu ziehen ist. Das WSA wird dies in einer noch nachfolgenden
Stellungnahme gesondert begründen.
Zu 2. siehe hierzu die Ausführungen unter C), 3. Aufzählungspunkt.
Zu 3. hat es zwischenzeitlich eine einvernehmliche Lösun g (neues Deckblatt) zwischen dem
WSA und dem Eigentümer der südlich angrenzenden Woh nbebauung im Sinne des Prüfauf-
trages gegeben.
E) Sonstiges
1. Sperrzeiten für erforderliche Umschlussarbeiten an Schillerstr.-, Wolbecker-Str.-
und Warendorfer-Str.-Brücke
Für die o. a. Brücken hat das WSA im Erörterungster min Sperrzeiten für erforderliche Um-
schlussarbeiten an diesen Brückenbaustellen beantragt.
Die Vertreter der Stadt Münster haben hierzu im Erö rterungstermin erklärt, dass einer kurz-
zeitigen Sperrung der o. a. Brücken für maximal ein e Woche (jeweils zwei Mal erforderlich)
zugestimmt werden kann, wenn
die jeweilige Sperrzeit so kurz wie möglich gehalt en wird,
diese nicht zu einer Hauptverkehrszeit erfolgt und
eine rechtzeitige Ankündigung im Hinblick auf die Information der Verkehrsteilnehmer
hinsichtlich entsprechender Umleitungsstrecken erfolgt.
Voraussetzung ist, dass die o. a. Brücken nicht gle ichzeitig gesperrt werden. Einzelheiten
wird das WSA mit der Stadt Münster und dem Landesbetrieb Straßen NRW abstimmen.
2. Buslinie 14
Zur Buslinie 14 hat das WSA in Zusammenarbeit mit d en Stadtwerken Münster GmbH eine
Shuttle-Bus-Lösung erarbeitet, so dass die Bushalte stellen wie gewohnt, auch während der
Baumaßnahmen, bedient werden können.
3. Geänderte Führung des bislang auf der nördlichen Seite der westlichen Rampe
der Pleistermühlenweg-Brücke (Straße „Zum Guten Hir ten“) geplanten Rad- und
Fußweges
Anlieger der Alerdinckstr. haben im Bereich der wes tlichen Rampe der Pleistermühlenweg-
Brücke eine geänderte Führung des in den ausgelegte n Planfeststellungsunterlagen gem. B-
Plan Nr. 299 auf der nördlichen Seite dargestellten Rad- und Fußweges angeregt und vorge-
schlagen, anstelle dieser – auch von der Stadt Müns ter im Rahmen der vorläufigen Stellung-
nahme angeregten – Führung die künftige Fuß- und Ra dwegverbindung zum Betriebsweg
auf der südlichen Seite vorzusehen.
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Die Vertreter der Stadt Münster erklärten hierzu im Erörterungstermin, dass sie einer alterna-
tiven adäquaten Lösung in nahezu vergleichbarer Qualität zustimmen könnten.
Während des Erörterungstermins zu den Einwendungen von privater Seite erhob sich Pro-
test gegen eine Verlegung des Fuß- und Radweges auf die südliche Seite bei den auf dieser
Seite der Straße „Zum Guten Hirten“ ansässigen Anwohnern, die eine Realisierung der We-
geverbindung gem. B-Plan Nr. 299 auf der nördlichen Seite einforderten.
Es wurde vereinbart, dass das WSA in einem Ortsterm in versuchen wird, eine einvernehmli-
che Lösung zu erzielen.
Vorlage/0789/2006
2062 Zeichen
V/0789/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bericht über die wesentlichen Ergebnisse der Erörterung der Stellungnahme der Stadt Münster zum Ausbau des DEK im Bereich der Stadtstrecke Münster Beratungsfolge 30.11.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 05.12.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 05.12.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 05.12.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick lung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Der in der Anlage enthaltene Bericht über die wesen tlichen Ergebnisse der Erörterung der Stel- lungnahme der Stadt Münster zum Ausbau des DEK im B ereich der Stadtstrecke Münster wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung hatte gem. Ratsbeschluss vom 15.02.06 die Stellungnahme der Stadt Münster zu der o. a. Planung (vgl. Vorlage V/1038/05) an die z uständige Planfeststellungsbehörde bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) West gesandt. Am 15.08.06 fand unter Leitung der WSD West mit Bet eiligung des Wasser- und Schifffahrtsam- tes (WSA) Rheine (Träger des Vorhabens) sowie mit V ertretern der Verwaltung der Erörterungs- termin zur Stellungnahme der Stadt Münster statt. D ie Ergebnisse dieses Erörterungstermins sowie einer vorausgegangenen Besprechung zwischen V ertretern des WSA Rheine und der Stadt Münster sind in Niederschriften festgehalten und der Verwaltung zugeleitet worden. Diese werden im Rahmen des von der WSD West als Planfests tellungsbehörde zu erlassenden Plan- feststellungsbeschlusses berücksichtigt. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Bericht über die wesentlichen Ergebnisse der Erörte rung der Stellungnahme der Stadt Münster zum Ausbau des DEK im Bereich der Stadtstrecke Münster Vorlagen-Nr.: V/0789/2006 Auskunft erteilt: Herr Franke Ruf: 492 61 10 E-Mail: FrankeG@stadt-muenster.de Datum: 14.11.2006 Öffentliche Berichts vorlage 2 V/0789/2006
Berichtsvorlage
2036 Zeichen
V/0789/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bericht über die wesentlichen Ergebnisse der Erörterung der Stellungnahme der Stadt Münster zum Ausbau des DEK im Bereich der Stadtstrecke Münster Beratungsfolge 30.11.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 05.12.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 05.12.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 05.12.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Der in der Anlage enthaltene Bericht über die wesentlichen Ergebnisse der Erörterung der Stel- lungnahme der Stadt Münster zum Ausbau des DEK im Bereich der Stadtstrecke Münster wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung hatte gem. Ratsbeschluss vom 15.02.06 die Stellungnahme der Stadt Münster zu der o. a. Planung (vgl. Vorlage V/1038/05) an die zuständige Planfeststellungsbehörde bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) West gesandt. Am 15.08.06 fand unter Leitung der WSD West mit Beteiligung des Wasser- und Schifffahrtsam- tes (WSA) Rheine (Träger des Vorhabens) sowie mit Vertretern der Verwaltung der Erörterungs- termin zur Stellungnahme der Stadt Münster statt. Die Ergebnisse dieses Erörterungstermins sowie einer vorausgegangenen Besprechung zwischen Vertretern des WSA Rheine und der Stadt Münster sind in Niederschriften festgehalten und der Verwaltung zugeleitet worden. Diese werden im Rahmen des von der WSD West als Planfeststellungsbehörde zu erlassenden Plan- feststellungsbeschlusses berücksichtigt. I. V. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Bericht über die wesentlichen Ergebnisse der Erörterung der Stellungnahme der Stadt Münster zum Ausbau des DEK im Bereich der Stadtstrecke Münster Vorlagen-Nr.: V/0789/2006 Auskunft erteilt: Herr Franke Ruf: 492 61 10 E-Mail: FrankeG@stadt-muenster.de Datum: 14.11.2006 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0789/2006
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (10)
- Wolbecker Straße
- Warendorfer Straße
- Schillerstraße
- Admiral-Spee-Straße
- Prozessionsweg
- Hafengrenzweg
- Zum Guten Hirten
- Pleistermühlenweg
- Alerdinckstraße
- Gallenkamp
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0789/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 14.11.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37