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V/0789/2006

Ergebnisse des Erörterungstermins im Planfeststellungsverfahren zum DEK-Ausbau DEK / Stadtstrecke MS

Vorlage 14.11.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 07.12.2006, TOP 5.5

Anlage 1: Bericht über die wesentlichen Ergebnisse der Erörterung der Stellungnahme der Stadt Münster zum Ausbau des DEK im Bereich der Stadtstrecke Münster

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Vorlage/0789/2006

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Berichtsvorlage

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Anlage 1: Bericht über die wesentlichen Ergebnisse der Erörterung der Stellungnahme der Stadt Münster zum Ausbau des DEK im Bereich der Stadtstrecke Münster

20202 Zeichen

Anlage 1  
zur Vorlage V/0789/2006 
 
Bericht über die wesentlichen Ergebnisse der Erörte rung 
der Stellungnahme der Stadt Münster zum Ausbau des 
DEK im Bereich der Stadtstrecke Münster 
 
 
Mit den nachfolgend unter A) bis E) aufgeführten Er gebnissen bzw. Vereinba- 
rungen des Erörterungstermins am 15.08.2006 im Rahm en des Planfeststel- 
lungsverfahrens für den Ausbau des DEK (Lose 11 und  12) haben sich die Ver- 
treter der Stadt Münster im Erörterungstermin einverstanden erklärt. 
 
 
 
A) Änderungen der Planung 
 
 
Zu Beginn des Erörterungstermins hat das WSA Rheine  als Träger des Vorhabens (TdV) 
erklärt, dass es gegenüber den vom 09.11. – 08.12.2 005 ausgelegten Planunterlagen zwi- 
schenzeitlich folgende Änderungen vorgenommen hat: 
 
 
1. Höhe der Spundwand beim Rechteck-Profil 
 
 
Die in den ausgelegten Planunterlagen vorgesehenen Spundwandhöhen beim Rechteck- 
profil (R-Profil) werden in Teilabschnitten des Loses 12 um 0,50 m abgesenkt .  
Die Oberkante der Uferspundwände beim so geänderten  R-Profil wird demnach 57,10 m 
über NN – anstatt wie bislang vorgesehen 57,60 m über NN – liegen. 
Diese Absenkung der Spundwandhöhen ist nach Aussage des WSA allerdings nur dort mög- 
lich, wo vor Ort hinter der so vorgesehenen Spundwand noch ausreichend Flächen im öffent- 
lichen Eigentum zur Verfügung stehen, um ein gebösc htes, befestigtes Ufer im Steigungs- 
verhältnis 1:3 anzulegen. Dieses geböschte Ufer hin ter der aus dem Wasser herausragen- 
den und in der Höhe reduzierten Spundwand ist aus S icherheitsgründen erforderlich, damit 
Bugwellen der Kanalschiffe nicht den dahinter sich anschließenden Betriebsweg überspülen, 
der gleichzeitig auch als Kanal begleitender Rad- und Fußweg dient. 
Im Bereich des Loses 11 ist diese Reduzierung der S pundwandhöhe beim R-Profil aufgrund 
der dort nicht gegebenen Platzverhältnisse in den K analuferrandbereichen jedoch nicht mög- 
lich. 
  
 Dies bedeutet, dass das WSA damit der grundsätzlic hen Forderung der Stadt Münster nach 
einem stadt- und landschaftsgestalterisch verträgli chen sowie einem aus sicherheits- bzw. 
rettungstechnischen Gründen zu optimierenden Uferau sbau zwar grundsätzlich entgegen- 
kommt, eine vollständige Erfüllung der Forderung na ch einem Ausbau möglichst in einem 
„Kombinierten Rechteck-Trapez-Profil“ (KRT-Profil) in den betroffenen Abschnitten des Lo- 
ses 12 aufgrund der vorgetragenen stadt- und landsc haftsgestalterischen Ansprüche damit 
jedoch (noch) nicht erreicht wird. 
 
Die Stadt Münster hatte in ihrer Stellungnahme (vgl . Kap. 3.2 „Geplanter Ausbau im Stre- 
ckenabschnitt“ (Los 12), Seite 57 ff.) gefordert: 
 
 DEK-Westseite 
 
 Im Bereich nördlich Wolbecker-Str.-Brücke bis etwa  Höhe Kloster-Düker und im 
Bereich Höhe Grael-Düker bis etwa Höhe Warendorfer- Str.-Brücke ist in den Plan-

Seite 2 
feststellungsunterlagen ein R-Profil vorgesehen; hi er regt die Stadt Münster aus ge- 
stalterischen Gründen nach wie vor einen Uferausbau im KRT-Profil an. 
 
 DEK-Ostseite 
 
 Im Bereich nördlich Grael-Düker bis Höhe Warendorf er-Str.-Brücke ist in den Plan- 
feststellungsunterlagen ein R-Profil vorgesehen; hi er regt die Stadt Münster aus ge- 
stalterischen Gründen nach wie vor einen Uferausbau im KRT-Profil an. 
 
Das WSA hat hierzu im Erörterungstermin erklärt, da ss es der weitergehenden Forderung 
der Stadt Münster nach einem Ausbau im KRT-Profil i n den betroffenen Bereichen des Lo- 
ses 12 nicht folgen kann, weil dies aus bautechnisc hen Gründen nur mit erheblichen Belästi- 
gungen für die Anwohner sowie mit einem erheblichen  wirtschaftlichen Aufwand zu realisie- 
ren wäre, und lehnt deshalb die Forderung der Stadt ab. 
 
Die Planfeststellungsbehörde wird hierüber im Planf eststellungsbeschluss abschließend ent- 
scheiden. 
 
 
2. Behelfsbrücken für Fußgänger und Fahrradfahrer 
 
 
Über die bislang geplanten Brückenumfahrungen bzw. Behelfsbrücken für die Wolbecker-
Str.-Brücke, die Warendorfer-Str.-Brücke und die Pr ozessionsweg-Brücke hinaus, werden 
entsprechend der Forderung der Stadt Behelfsbrücken  für Fußgänger und Fahrradfah- 
rer auch für die Schillerstr.-Brücke, die Laerer-La ndweg-Brücke und die Pleistermüh- 
lenweg-Brücke  für die Dauer der jeweiligen Brückenbaumaßnahme errichtet.  
 
 
3. Wohncontainer für Bauarbeiter 
 
 
In den vorgesehenen, temporär zu beanspruchenden Ba ufeldern werden entsprechend der 
Forderung der Stadt keine Wohncontainer für Bauarbe iter aufgestellt; es werden dort 
lediglich die erforderlichen Werkzeug- bzw. Pausencontainer aufgestellt.  
 
 
 
B) Berücksichtigte Anregungen der Stadt Münster 
 
 
1. Realisierung von Ersatzmaßnahmen möglichst nahe am Ort des Eingriffs
 
 
Das WSA hat zur Umsetzung dieser Forderung der Stad t erklärt, dass zurzeit mit privaten 
Grundstückseigentümern entsprechende Verhandlungen geführt werden. Konkrete Ergeb- 
nisse hierzu liegen allerdings noch nicht vor. 
 
 
2. Gestaltung der neuen Brückenbauwerke 
 
 
Das WSA Rheine als TdV und die Stadt Münster haben sich darauf geeinigt, dass die Ges- 
taltung der neuen DEK-Brücken nicht im Rahmen des P lanfeststellungsverfahrens, sondern 
im bereits eingerichteten „Arbeitskreis Brückengestaltung“ erfolgt. 
 
Des Weiteren hat das WSA zugesagt, bzgl. der Gestal tung der neuen Prozessionsweg-
Brücke auch die Kirchengemeinde St. Mauritz als Eig entümerin des Prozessionsweges in 
den Entscheidungsfindungsprozess im Rahmen der Abst immung innerhalb des „Arbeitskrei- 
ses Brückengestaltung“ rechtzeitig einzubeziehen.

Seite 3 
3. Prüfung weitergehender immissionsschutzrechtlich er Ansprüche  
 
Hierzu wurde durch den vom WSA beauftragten Lärmgut achter, das Büro „Zech Ingenieur- 
gesellschaft - Immissionsschutz / Bauphysik“, geprü ft, ob durch den geplanten Umbau mit 
einhergehender Anhebung der Wolbecker-Str.-Brücke  eine relevante Steigerung der Beläs- 
tigung durch Verkehrslärm für die angrenzende Wohnbebauung hervorgerufen wird.  
Der Lärmgutachter hat hierzu ausgeführt, dass durch  den geplanten Umbau mit Anhebung 
der Wolbecker-Str.-Brücke im Bereich der am stärkst en betroffenen Wohnbebauung auf der 
südlichen Seite größtenteils lediglich eine Erhöhun g des Schallpegels in der Prognosesitua- 
tion um max. 1 db(A) hervorgerufen wird. Da somit n icht von unzulässigen Geräuschimmis- 
sionen im Hinblick auf die Beurteilungskriterien de r 16. BImSchV auszugehen ist, bestehen 
aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken gegen de n Umbau mit Anhebung der 
Wolbecker-Str.-Brücke .  
 
Hinsichtlich der Warendorfer-Str.-Brücke sowie der Mauritzer-Eisenbahnbrücke  hat der- 
selbe Lärmgutachter erklärt, dass hier durch die we sentliche Änderung der Warendorfer-
Straßen-Brücke (künftig 4 Fahrspuren) und durch die  Höherlegung der Mauritzer-
Eisenbahnbrücke ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen im Hinblick auf di e angren- 
zende Wohnbebauung dem Grunde nach besteht . 
 
Im Übrigen wurde auf die entsprechenden Lärmgutachten verwiesen. 1 
 
 
4. Erhalt des Gebäudes Gallenkamp Nr. 34 und des an grenzenden Spielplatzes 
 
 
Im Ergebnis wurde festgehalten, dass das WSA einer von der Stadt ausgearbeiteten Lösung 
für den Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes Gall enkamp Nr. 34 und des angrenzen- 
den Spielplatzes während und nach Abschluss der DEK -Ausbauarbeiten in einer funktions- 
gerechten Größe zustimmt und diese als Deckblatt in die Planunterlagen einarbeiten wird. 
 
 
5. Erhalt des Spielplatzes an der Admiral-Spee-Str.
 
 
Das WSA hat zugesagt, den vorhandenen Spielplatz an  der Admiral-Spee-Str. nicht für die 
geplanten DEK-Ausbaumaßnahmen in Anspruch zu nehmen . Die entsprechende Baufeld- 
grenze wird zurückverlegt. 
 
 
6. Abstimmung der Baustelleneinrichtungs- und -abwi cklungspläne sowie des land- 
schaftspflegerischen Ausführungsplanes  
 
Das WSA hat im Erörterungstermin zugesagt, Einzelhe iten der Baustelleneinrichtungs- und -
abwicklungspläne sowie die Ausführungsplanung für d en angrenzenden Grünraum auf der 
Grundlage des landschaftspflegerischen Begleitplane s in enger Abstimmung mit der Stadt 
Münster umzusetzen. 
                                                          
 
1 Siehe hierzu: Zech Ingenieurgesellschaft - Immissi onsschutz / Bauphysik - „Schalltechnischer Bericht Nr. 
LL2966.1/02 zur Verkehrslärmsituation in der Nachbarschaft der Wolbecker-Straßen-Brücke im Zusammenhang 
mit deren Umbau und Anhebung“ und „Schalltechnischer Bericht Nr. LL2966.1/03 zur Verkehrslärmsituation in 
der Nachbarschaft der Warendorfer-Straßen-Brücke un d der Mauritzer Eisenbahnbrücke im Zusammenhang mit  
deren Umbau und Anhebung“

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7. Radverkehrsführung auf der Warendorfer-Str.-Brüc ke 
 
 
Im Ergebnis wurde vereinbart, dass das WSA die Plan ung für die Radwegeführung auf der 
Warendorfer-Str.-Brücke in Anlehnung an die aktuell en Planungen des Landesbetriebs Stra- 
ßen NRW zum angrenzenden Knoten B 51 / B 481n änder t. Dies bedeutet, dass der südlich 
der Warendorfer Str. gelegene Radweg mit 1,50 m Bre ite dem nördlichen Radweg zuge- 
schlagen wird. Damit ergibt sich eine gesamte Radwe gbreite von 3,00 m. Diese Änderung 
bezieht sich auf die Gesamtlänge der vom WSA ausgelegten Planung.  
Die Anpassung auf der westlichen Rampe außerhalb de s Planungsbereiches übernimmt die 
Stadt Münster. 
 
 
8. Inanspruchnahme der vorübergehend zu beschränken den Grundstücksflächen im 
Bereich Klosterwald  
 
Die Stadt hatte in ihrer Stellungnahme darauf hinge wiesen, dass diese Flächen im Bebau- 
ungsplan Nr. 299 „Sportzentrum Münster-Ost“ als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur 
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft “ festgesetzt  sind und deshalb ihre In- 
anspruchnahme – u. a. als Baufeld, als Zuwegung, für Ablagerungen – abgelehnt wird.  
Im Ergebnis wurde hierzu festgehalten, dass hinsich tlich der Baustelleneinrichtungsflächen 
im Bereich des Klosterwaldes wegen der besonderen S ensibilität der Flächen eine Inan- 
spruchnahme nur soweit erfolgen darf, wie sie zwingend erforderlich ist. 
 
 
9. Hydrogeologische Verhältnisse im Bereich der DEK -Rinnenstruktur 
 
 
Die Stadt hatte gefordert, dass die hydrogeologisch en Verhältnisse im Bereich der Rinnen- 
struktur zwischen DEK-km 66,300 bis DEK-km 66,900 genauer untersucht bzw. ausführlicher 
dargestellt werden, damit hierdurch hinreichend sic her prognostiziert werden kann, dass der 
nach dem DEK-Ausbau verbleibende Fließquerschnitt i m Grundwasserleiter ausreicht, um 
die bestehenden Grundwasserverhältnisse zu wahren.  
Im Ergebnis wurde festgehalten, dass die Forderung der Stadt sich aufgrund eines im April 
d. J. geführten Gesprächs zwischen Vertretern der S tadt Münster (Untere Wasserbehörde) 
und dem hierzu vom WSA eingeschalteten Gutachter er ledigt hat. In diesem Gespräch wur- 
de eine mittlere Einbindetiefe für den Bereich der Rinnenstruktur von 48,50 m NN festgelegt. 
 
 
10. Dauerhafte Benutzbarkeit der Straße Hafengrenzw eg 
 
 
Das WSA hat zugesagt, dass der Hafengrenzweg auch w ährend der Bauzeit und darüber 
hinaus ständig für die Öffentlichkeit befahrbar ble ibt. Die Forderung der Stadt Münster zur 
Herstellung der Straße gem. B-Plan 401 entfällt somit. 
Die Planung des WSA für eine neue Liegestelle im Bereich des Hafengrenzweges wird in der 
Örtlichkeit in den Bereichen, in denen die Planung den heutigen Verlauf des Hafengrenzwe- 
ges überdeckt, erst zu einem späteren Zeitpunkt rea lisiert. Erst nach Fertigstellung der gem. 
B-Plan Nr. 401 neu zu errichtenden Straße, wird dan n die restliche Ausführung des dort vor- 
gesehenen Betriebsweges realisiert werden. 
 
 
11. Kombinierter Geh- und Radweg auf östl. Rampe de r Pleistermühlenweg-Brücke 
 
 
Bzgl. der Aufteilung der östlichen Hauptrampe der P leistermühlenweg-Brücke hat das WSA 
der Forderung der Stadt Münster, auf der nördlichen  Seite einen kombinierten Geh- und 
Radweg von 2,50 m Breite anzulegen, grundsätzlich s tattgegeben, sofern die Kronenbreite 
dadurch nicht vergrößert wird.

Seite 5 
 
12. Ausbaustandards der DEK begleitenden Betriebswe ge 
 
 
Das WSA hat erklärt, dass nach erfolgtem DEK-Ausbau grundsätzlich wieder neue, voll funk- 
tionsfähige Betriebswege, i. d. R. mit wassergebund ener Decke, auf beiden DEK-Seiten her- 
gestellt werden, so dass die Betriebswege künftig a uch als Uferwanderwege genutzt werden 
können. Die Kosten dafür trägt das WSA.  
Darüber hinausgehende (Ausbau-)Forderungen zum Aufb au und Ausstattung der Betriebs- 
wege gehen jedoch grundsätzlich zu Lasten der Stadt Münster. 
 
 
13. Maßnahmen zur Angleichung und Überbrückung von unterschiedlichen Höhenni- 
veaus in den angrenzenden Kanalseitenflächen  
 
Das WSA hat zugesagt, innerhalb des Planungsbereich es der Forderung der Stadt nach 
funktionaler Niveauangleichung der Kanalseitenfläch en aufgrund der geplanten Erhöhung 
der Kanalufer nachzukommen, soweit dies keinen zusätzlichen Grunderwerb erfordert. 
 
 
14. Mitnutzung der Slipanlage im Bereich der Feuerw ache 2 durch die Feuerwehr 
 
 
Das WSA hat erklärt, dass die geplante neue Slipanl age im Bereich der Feuerwache 2 zwar 
nicht ausschließlich der Gefahrenabwehr für die Feu erwehr gewidmet werden kann, da sie 
auch für allgemeine Zwecke der Wasser- und Schifffa hrtsverwaltung (WSV) gebaut wird und 
für deren Belange notwendig ist. Sie kann allerding s von der Feuerwehr genutzt werden. 
Einer Umzäunung kann stattgegeben werden, wenn sich  Feuerwehr und Dritte einig sind. 
Die Detailplanung der Slipanlage wird zwischen dem WSA und der Feuerwehr der Stadt 
Münster abgestimmt.  
 
 
15. Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zu d en Düker-Umbaukosten 
 
 
Das WSA hat erklärt, dass es der Forderung der Stad t Münster auf Abschluss einer vertrag- 
lichen Vereinbarung zur Regelung der Düker-Umbaukos ten zustimmt. Grundsätzlich ist die 
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) hierfür de r Kostenträger, wenn nicht bereits ge- 
sonderte vertragliche Regelungen zur Folgepflicht b estehen oder sich durch veränderte An- 
forderungen der Stadtentwässerung eine Vergrößerung der Rohrquerschnitte ergibt. 
Ergänzend hat das WSA Rheine darauf hingewiesen, da ss es den Stadthafen-Düker, den 
Lohaus-Düker, den Kloster-Düker und den Grael-Düker  aus eigenem Interesse mit einem 
künftig größeren Rohrdurchmesser von 1,50 m bauen wird. 
 
 
 
C) Nicht berücksichtigte Anregungen der Stadt Münst er 
 
 
1. Dichtere Abfolge der künftigen Ausstiegshilfen b ei nicht um 0,5 m abgesenkten 
Spundwänden im R-Profil  
 
Das WSA hat erklärt, dass es der Forderung der Stad t nicht folgen kann. Die insgesamt im 
Abstand von 50 m bzw. 30 m vorgesehenen Ausstiegshi lfen sowie Haltegriffe in den Spund- 
wandtälern seien ausreichend. 
Die Planfeststellungsbehörde wird hierüber im Planf eststellungsbeschluss abschließend ent- 
scheiden.

Seite 6 
 
 
2. Künftige Bankettbreite von 2,50 m bei neuen Brüc kenrampen 
 
 
Das WSA hat erklärt, dass es der Forderung der Stad t nach breiteren Brückenrampen zur 
Gewährleistung einer künftigen Bankettbreite von 2, 50 m bei den neuen DEK-Brücken nicht 
nachkommen kann, um somit ausreichend dimensioniert e Flächen zur Verfügung zu haben, 
die für den Ausgleich von verlorengegangenen Baumreihen genutzt werden können. 
Das WSA wird jedoch, wenn es im Sinne der Anregung um die gestalterische Wirkung geht, 
technische Lösungen am Bauwerk prüfen bzw. vornehmen. 
 
 
3. Künftige Rampenlängsneigungen der neuen DEK-Brüc ken maximal 4 % 
 
 
Das WSA hat erklärt, dass es der Forderung der Stad t nicht bei allen Brücken folgen kann. 
Dort, wo Abweichungen von einer max. Rampenlängsneigung von 4 % erforderlich sind, wird 
das WSA dies im jeweiligen Einzelfall begründen. 
 
 
4. Bildung eines öffentlichen Baustabs 
 
 
Das WSA Rheine hat im Erörterungstermin die Bildung  eines öffentlichen Baustabs abge- 
lehnt, jedoch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit zugesagt. 
 
 
5. Verschwenkung der DEK begleitenden Betriebswege 
 
 
Das WSA hat erklärt, dass es der Forderung der Stad t nach einer Verschwenkung der Kanal 
begleitenden Betriebswege aufgrund ihrer unterhaltu ngsbedingten Funktion für den DEK 
nicht zustimmen kann. 
 
 
6. Rücknahme von einzelnen Baufeldern 
 
 
Das WSA hat erklärt, dass es der von der Stadt gefo rderten Rücknahme von einzelnen Bau- 
feldern nicht stattgeben kann, da diese für die Bau ausführung zwingend erforderlich sind. 
Das WSA hat jedoch zugesagt, dass Baumfällungen im Baufeldstreifen generell auf das 
zwingend erforderliche Maß begrenzt werden. 
 
 
 
D) Prüfaufträge gem. Ratsbeschluss vom 15.02.2006 
 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.02.06 im Rahmen  der Beratung der Stellungnahme zum 
DEK-Ausbau noch folgende ergänzende Prüfaufträge – im Sinne einer Alternativenprüfung – 
zu den in der ursprünglichen Stellungnahme bereits enthaltenen, inhaltlichen Anregungen 
bzw. Vorschlägen beschlossen: 
 
1. Die Brücke im Zuge des Prozessionsweges soll wei ter südlich verschwenkt wer- 
den. 
 
2. Die Neigungen der Brückenrampen sollen mit einer  Steigung unter 4 % und damit 
behindertenfreundlicher ausgestaltet werden. 
 
3. Die Brücke im Zuge der Wolbecker Straße soll ger ingfügig weiter nördlich ver-

Seite 7 
schwenkt werden. 
 
Zu 1.  hat das WSA im Erörterungstermin ausgeführt, dass eine südliche Verschwenkung der 
Prozessionsweg-Brücke wegen des damit verbundenen s chwerwiegenden Eingriffs in priva- 
tes Eigentum nicht in Betracht zu ziehen ist. Das WSA wird dies in einer noch nachfolgenden 
Stellungnahme gesondert begründen. 
 
Zu 2.  siehe hierzu die Ausführungen unter C), 3. Aufzählungspunkt. 
 
Zu 3.  hat es zwischenzeitlich eine einvernehmliche Lösun g (neues Deckblatt) zwischen dem 
WSA und dem Eigentümer der südlich angrenzenden Woh nbebauung im Sinne des Prüfauf- 
trages gegeben. 
 
 
 
E) Sonstiges 
 
 
1. Sperrzeiten für erforderliche Umschlussarbeiten an Schillerstr.-, Wolbecker-Str.-
 
und Warendorfer-Str.-Brücke  
 
Für die o. a. Brücken hat das WSA im Erörterungster min Sperrzeiten für erforderliche Um- 
schlussarbeiten an diesen Brückenbaustellen beantragt. 
 
Die Vertreter der Stadt Münster haben hierzu im Erö rterungstermin erklärt, dass einer kurz- 
zeitigen Sperrung der o. a. Brücken für maximal ein e Woche (jeweils zwei Mal erforderlich) 
zugestimmt werden kann, wenn  
 die jeweilige Sperrzeit so kurz wie möglich gehalt en wird,  
 diese nicht zu einer Hauptverkehrszeit erfolgt und   
 eine rechtzeitige Ankündigung im Hinblick auf die Information der Verkehrsteilnehmer 
hinsichtlich entsprechender Umleitungsstrecken erfolgt.  
 
Voraussetzung ist, dass die o. a. Brücken nicht gle ichzeitig gesperrt werden. Einzelheiten 
wird das WSA mit der Stadt Münster und dem Landesbetrieb Straßen NRW abstimmen. 
 
 
2. Buslinie 14 
 
 
Zur Buslinie 14 hat das WSA in Zusammenarbeit mit d en Stadtwerken Münster GmbH eine 
Shuttle-Bus-Lösung erarbeitet, so dass die Bushalte stellen wie gewohnt, auch während der 
Baumaßnahmen, bedient werden können. 
 
 
3. Geänderte Führung des bislang auf der nördlichen  Seite der westlichen Rampe 
der Pleistermühlenweg-Brücke (Straße „Zum Guten Hir ten“) geplanten Rad- und 
Fußweges  
 
Anlieger der Alerdinckstr. haben im Bereich der wes tlichen Rampe der Pleistermühlenweg-
Brücke eine geänderte Führung des in den ausgelegte n Planfeststellungsunterlagen gem. B-
Plan Nr. 299 auf der nördlichen Seite dargestellten  Rad- und Fußweges angeregt und vorge- 
schlagen, anstelle dieser – auch von der Stadt Müns ter im Rahmen der vorläufigen Stellung- 
nahme angeregten – Führung die künftige Fuß- und Ra dwegverbindung zum Betriebsweg 
auf der südlichen Seite vorzusehen.

Seite 8 
Die Vertreter der Stadt Münster erklärten hierzu im Erörterungstermin, dass sie einer alterna- 
tiven adäquaten Lösung in nahezu vergleichbarer Qualität zustimmen könnten.  
 
Während des Erörterungstermins zu den Einwendungen von privater Seite erhob sich Pro- 
test gegen eine Verlegung des Fuß- und Radweges auf  die südliche Seite bei den auf dieser 
Seite der Straße „Zum Guten Hirten“ ansässigen Anwohnern, die eine Realisierung der We- 
geverbindung gem. B-Plan Nr. 299 auf der nördlichen Seite einforderten. 
 
Es wurde vereinbart, dass das WSA in einem Ortsterm in versuchen wird, eine einvernehmli- 
che Lösung zu erzielen.

Vorlage/0789/2006

2062 Zeichen

V/0789/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bericht über die wesentlichen Ergebnisse der Erörterung der Stellungnahme der Stadt Münster 
zum Ausbau des DEK im Bereich der Stadtstrecke Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.11.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
05.12.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht  
05.12.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
05.12.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 
07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick lung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der in der Anlage enthaltene Bericht über die wesen tlichen Ergebnisse der Erörterung der Stel- 
lungnahme der Stadt Münster zum Ausbau des DEK im B ereich der Stadtstrecke Münster wird 
zur Kenntnis genommen. 
 
Die Verwaltung hatte gem. Ratsbeschluss vom 15.02.06 die Stellungnahme der Stadt Münster zu 
der o. a. Planung (vgl. Vorlage V/1038/05) an die z uständige Planfeststellungsbehörde bei der 
Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) West gesandt. 
 
Am 15.08.06 fand unter Leitung der WSD West mit Bet eiligung des Wasser- und Schifffahrtsam- 
tes (WSA) Rheine (Träger des Vorhabens) sowie mit V ertretern der Verwaltung der Erörterungs- 
termin zur Stellungnahme der Stadt Münster statt. D ie Ergebnisse dieses Erörterungstermins 
sowie einer vorausgegangenen Besprechung zwischen V ertretern des WSA Rheine und der 
Stadt Münster sind in Niederschriften festgehalten und der Verwaltung zugeleitet worden. Diese 
werden im Rahmen des von der WSD West als Planfests tellungsbehörde zu erlassenden Plan- 
feststellungsbeschlusses berücksichtigt. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage: 
 Bericht über die wesentlichen Ergebnisse der Erörte rung der Stellungnahme der 
Stadt Münster zum Ausbau des DEK im Bereich der Stadtstrecke Münster 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0789/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Franke 
Ruf: 
492 61 10 
E-Mail: 
FrankeG@stadt-muenster.de 
Datum: 
14.11.2006 
Öffentliche Berichts vorlage

2 
V/0789/2006

Berichtsvorlage

2036 Zeichen

V/0789/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bericht über die wesentlichen Ergebnisse der Erörterung der Stellungnahme der Stadt Münster 
zum Ausbau des DEK im Bereich der Stadtstrecke Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.11.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
05.12.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
05.12.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
05.12.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 
07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der in der Anlage enthaltene Bericht über die wesentlichen Ergebnisse der Erörterung der Stel-
lungnahme der Stadt Münster zum Ausbau des DEK im Bereich der Stadtstrecke Münster wird 
zur Kenntnis genommen. 
 
Die Verwaltung hatte gem. Ratsbeschluss vom 15.02.06 die Stellungnahme der Stadt Münster zu 
der o. a. Planung (vgl. Vorlage V/1038/05) an die zuständige Planfeststellungsbehörde bei der 
Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) West gesandt. 
 
Am 15.08.06 fand unter Leitung der WSD West mit Beteiligung des Wasser- und Schifffahrtsam-
tes (WSA) Rheine (Träger des Vorhabens) sowie mit Vertretern der Verwaltung der Erörterungs-
termin zur Stellungnahme der Stadt Münster statt. Die Ergebnisse dieses Erörterungstermins 
sowie einer vorausgegangenen Besprechung zwischen Vertretern des WSA Rheine und der 
Stadt Münster sind in Niederschriften festgehalten und der Verwaltung zugeleitet worden. Diese 
werden im Rahmen des von der WSD West als Planfeststellungsbehörde zu erlassenden Plan-
feststellungsbeschlusses berücksichtigt. 
 
I. V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage:
 Bericht über die wesentlichen Ergebnisse der Erörterung der Stellungnahme der 
Stadt Münster zum Ausbau des DEK im Bereich der Stadtstrecke Münster 
Vorlagen-Nr.: 
V/0789/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Franke 
Ruf: 
492 61 10 
E-Mail: 
FrankeG@stadt-muenster.de 
Datum: 
14.11.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0789/2006

Beratungsverlauf (5)

30.11.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.16 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Wolbecker Straße
  • Warendorfer Straße
  • Schillerstraße
  • Admiral-Spee-Straße
  • Prozessionsweg
  • Hafengrenzweg
  • Zum Guten Hirten
  • Pleistermühlenweg
  • Alerdinckstraße
  • Gallenkamp

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0789/2006
Typ
Vorlage
Datum
14.11.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37