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2750/2020

Mehrkosten Umwandlung Tennenplätze in Kunstrasenplätze

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 02.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 4.2.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

4082 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 02.11.2020 
 2750/2020 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 07.12.2020 
Rat 10.12.2020 
 
Mehrkosten Umwandlung Tennenplätze in Kunstrasenplätze 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2020 
Der Rat nimmt die Kostenerhöhungen aufgrund der erhöhten Anforderungen des Amtes für Umwelt- 
und Verbraucherschutz beim Bau von Kunstrasenplätzen für die Vereinsbaumaßnahmen „Umwand-
lung eines Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz“ auf den Sportanlagen 
 
 Rolshover Str. (SV Gremberg-Humboldt 60/62 e.V.) 
 Ivenshofweg (Spvgg. Rheindörfer Köln-Nord e.V.) 
 Mielenforster Kirchweg (TSV 07 Köln Merheim e.V.)  
 Rochusstraße II (DJK Roland Köln-West e.V.) 
 
in Höhe von insgesamt rd. 423.715 € (brutto) zur Kenntnis. 
 
Begründung: 
 
Die Sportverwaltung gewährte den o.g. Kölner Sportvereinen im Jahr 2019 im Rahmen der Richtlinie 
„Bauförderung“ vom 05.05.2014 Beihilfen für die Umwandlung von Tennen- in Kunstrasenplätze. Ent-
sprechend der Richtlinie kann die Förderung für diese Maßnahmen bis zu 87,5 % der anerkennungs-
fähigen Gesamtbaukosten, höchstens jedoch 600.000,- € betragen.  
 
Entgegen der ursprünglichen Planungen und Kostenberechnungen der Vereine wurden im Rahmen 
der Umsetzung der Maßnahme neue Anforderungen des Umweltschutzes berücksichtigt, die mit 
Mehrkosten verbunden waren. Unter anderem wurden  zusätzliche Sicherungsmaßnahmen in Form 
von Versickerungsanlagen eingeplant, um eventuelle Verschmutzungen der Umwelt im Zusammen-
hang mit Kunststoffrasensystemen in Form von Mikroplastik, Schwermetallen und PAK (polycyclische 
aromatische Kohlenwasserstoffe) zu verhindern und die genannten Produkte aus dem Nieder-
schlagswasser herauszufiltern. 
 
In seiner Sitzung vom 27.06.2019 (Vorlage 1324/2019) hat der Sportausschuss der Gewährung einer 
nachträglichen Förderung in Höhe von 87,5 % der Mehrkosten der entsprechenden Baumaßnahmen 
im Rahmen der städtischen Baubeihilfe zugestimmt.  
 
Nach den durch die Verwaltung geprüften Mehrkosten ergeben sich folgende Erhöhungen der städti-
schen Baubeihilfe:  
 
Maßnahme Finanzstelle Städtische Baubeihilfe Erhöhung 
Rolshover Str. 5201-0801-8-5230 600.000,00 € 105.330,00 €

2 
 
Ivenshofweg 5201-0801-6-5231 600.000,00 € 105.023,00 € 
Mielenforster Kirch-
weg 5201-0801-8-5242 600.000,00 € 103.822,00 € 
Rochusstraße II 5201-0801-4-5221 595.096,00 € 109.540,00 € 
 
 
Finanzierung 
 
Zur Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von rd. 423.715 € stehen im Haushaltsplan 2020 im Teilfi-
nanzplan 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1060 Investitionsprogramm Sportstätten im Hj. 2020 Mit-
tel in entsprechender Höhe zur Verfügung. Die Mittel werden im Rahmen der Bewirtschaftung auf die 
entsprechenden Finanzstellen der Baumaßnahmen umgeschichtet.  
 
Die Mittel für den konsumtiven Mehrbedarf durch die Erhöhung der Abschreibung in Höhe von rd. 
28.260 € sind im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung 
von Sportstätten, in der Teilplanzelle 14 – bilanzielle Abschreibungen, in entsprechender Höhe vor-
handen. Für die ab dem Haushaltsjahr 2022 ff. anfallenden Aufwendungen für bilanzielle Abschrei-
bungen wird das Dezernat IV die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro-
zesses 2022 ff. innerhalb des zugewiesenen Budgets vorsehen. 
 
Weitere Maßnahme zum Umweltschutz 
Seit der RAL Zertifizierung des Materials Kork Ende 2018 dürfen die Vereine für ihre Baumaßnahmen 
als Füllstoff kein Kunststoffgranulat mehr verwenden. Daher verwenden sie nun das Material Kork, 
um sporttechnische und umweltschonende Qualitäten sicher zu stellen. Neben der geringeren Aus-
bringung von potentiellem Mikroplastik hat Korkgranulat zudem den Vorteil, dass es sich weniger 
stark erwärmt als Kunststoffgranulate. 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

07.12.2020 Finanzausschuss
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.12.2020 Rat
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2750/2020
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
02.11.2020
Erstellt
01.09.2020 08:42