3669/2018
Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord; Verlängerung der Veränderungssperre; Teilbereich Köln-Neustadt/Nord
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Anlage 2 Satzung
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A N L A G E 2 00688417 (Veränd-Satz02) S a t z u n g über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Neustadt/Nord – Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord – vom ........ Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Ab- satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) - in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - in Verbindung mit § 7 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) - in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung be- schlossen: § 1 Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln- Neustadt/Nord –Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord– vom 24.02.2017 (Amtsblatt der Stadt Köln vom 22.03.2017) für das Gebiet zwischen Aachener Straße im Süden, Hohenzol- lernring im Osten, Friesenplatz und Venloer Straße im Norden sowie der Bahntrasse Köln – Bonn im Westen, wird um ein Jahr verlängert. § 2 Diese Satzung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf des 21.03.2020.
Anlage 1 Plan
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDE N Stadtplanungsamt Satzung der Stadt Köln über die Verlängerung einer Veränderungssperre Belgisches Viertel LQ.|OQ1HXVWDGW1RUG 0 10050 200 300 Meter
Anlage 3 Begründung
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A N L A G E 3 Begründung zur Verlängerung der Veränderungssperre: Belgisches Viertel in Köln-Neustadtstadt/Nord Der Verwaltung wurde am 23.12.2015 ein Antrag auf Nutzungsänderung für das Gebäude Antwer- pener Straße 53 vorgelegt. Beantragt wurde die Nutzungsänderung in eine Musikgaststätte mit Öffnungszeiten dienstags bis donnerstags von 19.00 bis 3.00 Uhr und am Wochenende bis 5.00 Uhr. Bei der beantragten Nutzungsänderung in eine Musikgaststätte mit nächtlichen Öffnungszeiten handelt es sich planungsrechtlich um eine Vergnügungsstätte, die an diesem Standort mit über- wiegender Wohnnutzung städtebaulich nicht verträglich ist und daher nicht mit dem Planungskon- zept des oben aufgeführten Bebauungsplanes in Einklang steht. Die Ablehnung des Bauantrages ist auf der Grundlage der Veränderungssperre erfolgt, weil eine entsprechende Genehmigung die Durchführung der Planung wesentlich erschwert hätte. Ziel des oben aufgeführten Bebauungsplanes ist die Verhinderung einer städtebaulichen Fehlent- wicklung. Es sollen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die vorhandene Wohnnutzung zu schützen, zu erhalten und fortzuentwickeln. Hierfür sollen unter an- derem Festsetzungen getroffen werden zur Zulässigkeit von Speise- und Schankwirtschaften. Zudem soll die Etablierung von Vergnügungsstätten durch Ausschluss solcher Betriebe verhindert werden. Die gebietsprägende, im Einklang mit dem Schutzbedürfnis der Wohnfunktion stehende gewerbli- che Nutzungsstruktur soll erhalten und diesen Betrieben die erforderlichen Entwicklungsspielräu- me eingeräumt werden. Der Bebauungsplan verfolgt daher die Absicht, das Plangebiet in Berei- che zu gliedern, in denen unterschiedliche Schwerpunkte bezüglich der Konzentration, dem Schutz und der Fortentwicklung der Wohnnutzung gesetzt werden. Analog dazu wird die Zulässigkeit wohnfremder beziehungsweise gewerblicher Nutzungen, insbe- sondere Schank- und Speisewirtschaften sowie bestimmte Einzelhandelsbetriebe (Kioske), gere- gelt. Die Zulässigkeit von Betrieben bestimmt sich durch die Verträglichkeit mit der übergeordne- ten Zielsetzung, die Wohnnutzung zu erhalten, zu schützen und weiterzuentwickeln. Da das Bebauungsplanverfahren voraussichtlich nicht bis zum Ablauf der Veränderungssperre am 21.03.2019 abgeschlossen werden kann, ist zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwick- lung im Plangebiet die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr erforderlich.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 61/1 seib ma Vorlagen-Nummer 3669/2018 Freigabedatum 24.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Neustadt/Nord Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Neustadt/Nord –Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord– für das Gebiet zwischen Aachener Straße im Süden, Hohenzollernring im Osten, Friesenplatz und Venloer Straße im Norden sowie der Bahntrasse Köln – Bonn im Westen in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. Alternative: keine Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.01.2019 Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 Rat 14.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Problemstellung Verhinderung einer städtebaulichen Fehlentwicklung Begründung - siehe Anlage 3 - Auswirkungen In dem der Veränderungssperre unterliegenden Planbereich dürfen a) Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht be- seitigt werden. Hierzu zählen insbesondere Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nut- zungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Ge- nehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen. b) erhebliche oder wesentlich Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 3 Anlagen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3669/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.01.2019
- Erstellt
- 07.11.2018 09:55