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3233/2018

Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Ehrenfeld zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 19.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 03.12.2018, TOP 9.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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4 FINAL Ehrenfeld Spielplatzbedarfsplanung 2018

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4664 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 
 3233/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk 
Ehrenfeld zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im 
öffentlichen Raum 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung zu Spiel-, 
Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum für den Stadtbezirk 
Ehrenfeld.“ 
 
(2) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der abge-
stimmten Maßnahmen in den Folgejahren. 
 
(3) Mindestens einmal jährlich erörtert die Bezirksvertretung mit der Kinder- und Jugendverwal-
tung den Umsetzungsstand und nimmt Nachjustierungen vor. 
 
Jugendhilfeausschuss 06.11.2018 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.12.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Verwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen 
für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung 
2011 vor und setzt damit Maßnahme M3 des „Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Köln 2016 bis 
2020“ um, den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat. 
Die vorliegende Spielplatzbedarfsplanung 2018 verdeutlicht und erläutert den hohen Stellenwert von 
„Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die 
Stadtgesellschaft und bietet einen umfassenden konzeptionellen Rahmen. Hinter dem Begriff des 
öffentlichen „Spielplatzes“ verbergen sich in Köln rund 700 kinder-, jugend- und familienfreundliche 
Gelegenheiten für Spiel, Bewegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommunika-
tion und Begegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt es 
sich um „klassische“ Spielplätze für Kinder, aber auch um Bolz- und Basketballplätze, Skateranlagen 
sowie Familienparks. 
Die rasante Bevölkerungsentwicklung und der damit verbundene starke Anstieg der Zahl der Kindern 
und Jugendlichen stellt die Verwaltung vor große Herausforderungen. Sicherung, Weiterentwicklung 
und Ausbau von Spiel- und Bewegungsflächen bleiben dringliche Aufgaben, um auch zukünftig be-
darfsgerechte und wohnortnahe Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen in ausreichendem Maße und 
hoher Qualität zur Verfügung zu stellen. 
Entsprechend der Entscheidungsbefugnisse des Rates und der Bezirksvertretungen gemäß Zustän-
digkeitsordnung der Stadt Köln werden dem Rat und den Bezirksvertretungen zwei sich ergänzende 
Beschlussbestandteile vorgelegt.  
 Der Rat entscheidet über die Rahmenplanung, also über den „allgemeinen Teil“ der aktualisierten 
Spielplatzplanung mit übergreifenden Planungsprinzipien, Richtwerten und Qualitätsstandards. 
Diese Standards gelten stadtweit und gewährleisten eine einheitliche Sichtweise auf die bedarfs-
gerechte Bereitstellung von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche 
im öffentlichen Raum.  
 Die Bezirksvertretungen entscheiden über die konkreten Maßnahmenplanungen und damit über 
ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive Priorisierungen von 
Maßnahmen. Die konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen umfassen dabei Ersatzbe-
schaffungen von Spielgeräten, Umgestaltungen und Neugestaltungen von Spielflächen sowie 
Neuanlagen. Um diese konkreten Maßnahmenplanungen zu unterstützen, hat die Verwaltung in 
der ersten Jahreshälfte 2018 Planungsgespräche in allen Stadtbezirken durchgeführt, Maßnah-
menvorschläge unterbreitet und Anregungen aufgenommen. Die so entstandenen Maßnahmen-
planungen werden nach Vorberatung durch den JHA den Bezirksvertretungen zur abschließen-
den Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Verwaltung wird ihre Umsetzungsarbeit vor 
Ort auf dieser Grundlage ausrichten und die Bezirksvertretungen regelmäßig in einem Kurzbe-
richt über den Umsetzungsstand informieren. Die „komplexe Realität“ erfordert zuweilen Abwei-
chungen von Planungen, z.B. weil unvorhergesehen neue Förderprogramme mit Landes-, Bun-
des- oder EU-Mitteln aufgelegt werden, zweckgebundene Spendengelder zur Verfügung stehen 
oder schlicht kurzfristig Ersatzbeschaffungen notwendig werden. Daher ergibt sich wie bisher die 
Anforderung eines guten, intensiven Dialogs zwischen Kinder- und Jugendverwaltung und Be-
zirksvertretungen, der weitergeführt und ausgebaut werden soll. 
 
Anlagen

4 FINAL Ehrenfeld Spielplatzbedarfsplanung 2018

32237 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin – Stadt Köln 
 
 
 
 
 
 
 
Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen  
für Kinder und Jugendliche  
im öffentlichen Raum 
 
 
 
Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018  
 
 
 
Maßnahmenplanung  
Stadtbezirk Ehrenfeld 
 
 
 
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport 
 
 
 
 
 
 
 
Köln, im September 2018 
 
Integrierte Jugendhilfe- und  
Schulentwicklungsplanung 
 
Amt für Kinder, Jugend und Familie, 
Kinderinteressen und Jugendförderung

Spielplatzbedarfsplanung 2018  - Maßnahmenplanung Stadtbezirk Ehrenfeld 
 
 2

Spielplatzbedarfsplanung 2018  - Maßnahmenplanung Stadtbezirk Ehrenfeld 
 
 3 
Inhalt 
 
(1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung ............................... 4 
1.1 Hintergrund und Ziele ............................................................................................. 4 
1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und 
Programmen ........................................................................................................... 6 
1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung ...................................... 7 
(2) Maßnahmenplanung ........................................................................................... 8 
2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06 /2018 ...................................................... 8 
2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote .................................................. 9 
2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote / Koordinatensystem .................... 11 
2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023 ................................................ 13 
2.4.1. Perspektivische Maßnahmen ........................................................................... 15 
2.4.2. Prioritäre Maßnahmen zur kurz- bis mittelfristigen Umsetzung ........................ 15 
2.5. Weitere Vereinbarungen ....................................................................................... 17

Spielplatzbedarfsplanung 2018  - Maßnahmenplanung Stadtbezirk Ehrenfeld 
 
 4 
(1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung 
 
1.1 Hintergrund und Ziele 
 
Die Kinder - und Jugendv erwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel -, B e-
wegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine For t-
schreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2011 (vergleiche Session 0066 /2012) vor und setzt 
damit Maßnahme M3 im „Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2016 bis 2020“ um, 
den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat (siehe Session 0169/2017). Die Fortschreibung 
der Spielplatzbedarfsplanung verfolgt vor allem folgende Zielsetzungen: 
 
 Rahmenplanung – übergreifende Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitäts-
standards: Die Rahmenplanung stellt in aktualisierter Form und auf übergreifender 
Ebene Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitätsstandards für die Gestaltung von 
Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentli chen 
Raum in Köln vor. Die pädagogischen Leitlinien und Qualitätsstandards heben ab auf 
Interessenvertretung, Inklusion, Partizipation und Multifunktionalität. Daneben ist er s-
tens der quantitative Bedarfswert von 2  qm Nettospielfläche je Einwohner*in  wichtig, 
der eine verbindlichen Planungsgröße der Verwaltung zur Zielorientierung darstellt,  
und zweitens das Konzept des qualitativen Spielwertes, das es erlaubt, die Qualität 
von Spiel -, Be wegungs- und Aktionsflächen zu beurteilen. Mit dieser aktualisierten 
analytischen Grundlage ist es möglich, die quantitative und qualitative Versorgung s-
lage mit Spielflächen auf den Ebenen der Gesamtstadt, der Stadtbezirke und der 
Stadtteile differenziert zu beschreiben.  Wohnortnahe p rivate Spielflächen für Klei n-
kinder in Wohnanlagen sind nicht Gegenstand dieser Planung. Gleichwohl ergeben 
sich mit Novellierung der BauO NRW ab 01.01.2019 neue Verbindungslinien zu den 
privaten Spielplätzen, die noch genauer zu bewerten sein werden (siehe Kapitel 3.1).  
 
 Festlegung des quantitativen Richtwertes  von 2qm Nettospielfläche je Einwo h-
ner*in als verbindliche Zielorientierung der Verwaltung : Die Zahl der Kinder und 
Jugendlichen in Köln steigt rasant. Gleichzeitig best ehen in den Stadtteilen teilweise 
jetzt schon erhebliche Nachholbedarfe hinsichtlich der bedarfsgerechten Bereitste l-
lung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum. Unter and e-
rem im Rahmen von Bebauungsplanverfahren wirkt die Kinder- und Jugendverwal-
tung darauf hin, dass der zusätzlich entstehende Bedarf an Flächen für Mädchen und 
Jungen in neuen Wohnbaugebieten nach dem quantitativen Richtwert von 2 qm Net-
tospielfläche je Einwohner*in gedeckt werden kann und entsprechende Spiel -, Bewe-
gungs- und Aktionsgelegenheiten tatsächlich und trotz erheblicher Flächenkonku r-
renzen zur Verfügung gestellt werden. Dies sollte zukünftig auch im Rahmen von 
Verfahren nach § 34 BauGB auf der Grundlage einer kommunalen Selbstverpflic h-
tung der Stadt Köln ermöglicht werden. Der kommunale Flächenrichtwert von 2 qm je 
Einwohner*in wurde erstmals mit der Spielplatzbedarfsplanung 2011 vorgestellt.  Ein 
Ziel der vorliegenden Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung besteht darin, 
dieses Vorgehen, insbesondere mit Blick auf neue Wohnbaugebiete, durch Ratsb e-
schluss zu bestätigen.

Spielplatzbedarfsplanung 2018  - Maßnahmenplanung Stadtbezirk Ehrenfeld 
 
 5 
 
 Konkrete Maßnahmenplanungen in stadtbezirklicher Differenzierung bei a b-
schließender Entscheidung der Bezirksvertretungen : Die Rahmen planung stellt 
die Folie dar, auf der in stadtbezirkliche r Differenzierung konkrete Maßnahmenpl a-
nungen mit Priorisierungen in einer kurz - bis mittelfristigen Perspektive entwickelt 
werden können. Die Verwaltung hat hierzu in der ersten Jahreshälfte 2018 Planung s-
gespräche in allen Stadtbezirken mit Vertreter*inne n der Bezirksvertretungen durc h-
geführt, in der sie Maßnahmenvorschläge für den jeweiligen Stadtbezirk vorgestellt 
und erörtert hat. Die Rückmeldungen, Wünsche und Priorisierungen der Bezirksve r-
tretungen aus diesen Gesprächen sind im Nachgang in stadtbezirk liche Maßna h-
menplanungen in einem erweiterten Entwurf aufgenommen worden. Die konkreten 
stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen werden formell zur abschließenden Erört e-
rung und Beschlussfassung in die Bezirksvertretungen eingebracht; dies erfolgt im 
Parallelverfahren zu der Erörterung und Beschlussfassung der Rahmenplanung in 
Jugendhilfeausschuss und Rat. Mit dieser differenzierten Vorgehensweise können 
zum einen gesamtstädtische  pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  für die 
Spielplatzbedarfsplanung f estgelegt werden. Zum anderen werden gleichzeitig die 
Bezirksvertretungen unterstützt und dabei gestärkt, über konkrete Spielplatzangel e-
genheiten vor Ort abschließend zu entscheiden. 
 
 Bedeutung von Beteiligungsformaten bei der Planung von Spiel -, Bewegungs- 
und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche: 
Gemäß §§ 1 und 11 SGB VIII hat Jugendhilfeplanung die Aufgabe, Kindern und J u-
gendlichen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verf ü-
gung zu stellen. Das Baugesetz buch fordert eine „geordnete städtebauliche Entwic k-
lung“, die sich am „Wohl der Allgemeinheit“ zu orientieren hat. Dabei sind eine Vie l-
zahl von Belangen zu berücksichtigen, welche in einem Abwägungsprozess gegene i-
nander und untereinander gerecht abgewogen werden (§1 Abs.7 BauGB).  
Hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung wird im 
Baugesetzbuch seit der letzten Novellierung 
klargestellt, dass auch Kinder und Jugendliche 
Teil der Öffentlichkeit sind. (§ 1 Absatz 5 BauGB 
und § 3 Absatz 1 BauGB).  
  
Als Expertinnen und Experten  ihrer eigenen L e-
benswelt, Interessen und Bedürfnisse, werden 
Kinder und Jugendliche als diejenigen Bürgeri n-
nen und Bürger, die zukünftig und langfristig in 
und mit den neu geschaffenen Strukturen leben, 
in Köln seit ca. 30 Jahren grundsätzlich an allen 
Spielraumplanungen beteiligt. Die Spielplatzb e-
darfsplanung 2018 will darauf hinwirken, dass es 
im Rahmen immer größer werdender Wohnba u-
projekte notwendig ist Kinder und J ugendliche 
schon mit Beginn der städtebaulichen Entwic k-

Spielplatzbedarfsplanung 2018  - Maßnahmenplanung Stadtbezirk Ehrenfeld 
 
 6 
lung in Stadtplanung und Stadtent wicklung ei nzubeziehen. Beispielhaft ist hier das 
2009 ins Leben gerufene Projekt „Stadt mit Zukunft“ zu benennen, bei dem in sehr 
konkreten Projekten eine Kinder - und Jugendbeteiligung im Städtebau stattgefunden 
hat und welches eine dauerhafte Handlungsstrategie darstellt.  
 Im Rahmen des Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune akzentuiert die Stadt Köln 
die Beteiligung von Kinder n und Jugendlichen bei der städtebaulichen Entwicklung in 
Stadtplanung und Stadtentwicklung. 
 
 Stellenwert von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum –
konzeptioneller Rahmen: Der vorliegende Planungsbericht verdeutlicht und erläutert 
den hohen Stellenwert von „Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und 
Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die Stadtgesel lschaft und bietet einen konze p-
tionellen Rahmen: Der vereinfachende Begriff des öffentlichen „Spi elplatzes“ ist zu 
eng gefasst. Dahinter verbergen sich in Köln rund 700 Gelegenheiten für Spiel, B e-
wegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der K ommunikation und Be-
gegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt 
es sich um „klassische“ Spielplätze, aber auch um Bolz - und Basketballplätze, Sk a-
teranlagen sowie Familienparks und vieles mehr. Diese Räume werden bev orzugt 
von Kindern und Jugendlichen genutzt, stehen aber grundsätzlich auch Erwachsenen 
offen (beispielhaft als Erziehungsberechtigte, Kindertagespflegepersonen, Spielplat z-
paten, Bewohner*innen im Quartier, Nachbarn etc.). „Spielplätze“ entscheiden ganz 
grundsätzlich mit über die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Zudem geht es 
auch darum, abgeleitet aus den aktualisierten Bedarfsanalysen, weitere Bewegung s-
flächen, z.B. für Trendsportarten in den Blick zu nehmen, wobei hier eine starke Ve r-
bindungslinie zur laufenden Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln besteht. 
Schließlich rücken verstärkt und ausdrücklich Angebotsflächen für Jugendliche im ö f-
fentlichen Raum, z.B. Treffpunkte oder Aktionsflächen, in den Fokus; an dieser Stelle 
sei auf den Beschluss des Jugendhilfeausschusses „Jugendtreffs im Stadtgebiet“ aus 
dem Frühjahr 2018 verwiesen, der genau hierauf abstellt. 
 
1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und Pr o-
grammen 
 
Die vorliegende Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanu ng weist eine Reihe von Verbi n-
dungslinien zu weiteren städtischen Planungen und Konzepten auf , von denen an dieser 
Stelle drei  besonders prägnante Verbindungen zum verbesserten Verständnis und zur g e-
danklichen Einordnung kurz benannt werden sollen: 
 
 Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln: Die Verwaltung entwickelt gegenwärtig 
eine Sportentwicklungsplanung, die enge Bezüge zur Freiraum -, Stadt - sowie J u-
gendhilfe- und Schulentwicklungsplanung aufweist, dabei auf das gesamte Stadtg e-
biet Kölns und alle Bevölke rungsgruppen fokussiert und u.a. auf die Öffnung des g e-
samten städtischen Raums für Sport und Bewegung abzielt. Gerade in diesem letz t-
genannten Bereich des vereinsungebunden Sports im öffentlichen Raum und mit 
Blick auf Kinder und Jugendliche bestehen star ke Verbindungslinien zur Spielplat z-

Spielplatzbedarfsplanung 2018  - Maßnahmenplanung Stadtbezirk Ehrenfeld 
 
 7 
bedarfsplanung, entsprechend eng ist die Kooperation, um das gemeinsame Th e-
menfeld multiperspektivisch auszuleuchten und Doppelarbeiten zu vermeiden. Beide 
Planungen verweisen an geeigneten Stellen auf die jeweils komplem entäre Planung. 
Insbesondere das Modellprojekt zur „Planung von Bewegungsräumen im Veedel“, in 
dem in den Sozialräumen überdachte, klimaoffene Sportflächen für die Jugendlichen 
im Veedel und den dort ansässigen Vereinen und Schulen Sport - und Bewegung s-
möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden sollen, gibt der Spielplatzbedarfsplanung 
einen Schub. 
 
 Kölner Perspektiven 2030: Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Integriertes strat e-
gisches Stadtentwicklungskonzept (vergleiche Session 2794/2017). Die „Kölner Per-
spektiven 2030“ bilden für die Stadt Köln den zentralen Kompass für eine zukunftsge -
richtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung. Für die gesamtstädtische 
Ebene werden integrierte Ziele, Leitlinien und Handlungsschwerpunkte unter Beac h-
tung von Wirkungszusammenhängen und regionalen Verflechtungen erarbeitet. Bi s-
lang weitgehend sektoral angelegte Zielsetzungen, Konzepte und Leitlinien der D e-
zernate und Fachdienststellen werden aufeinander abgestimmt und um gesamtstä d-
tische Strategien ergänzt; Le itprojekte und Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele mit 
einer Priorisierung harmonisiert. Teil der Gesamtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“ 
ist ein räumliches Leitbild, dessen Aufgabe die Identifizierung von Entwicklung s-
schwerpunkten (sogenannte Zukunftsräu me) und von konkreten Leitprojekten in A b-
stimmung mit der regionalen Entwicklung ist. Die „Kölner Perspektiven 2030“ stellen 
einen Handlungsrahmen für alle an der Stadtentwicklung intern und extern beteiligten 
Akteure dar. Die Kinder- und Jugendverwaltung beabsichtigt, die Ergebnisse der vo r-
liegenden „Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung“ in geeigneter Form mit la u-
fenden Erarbeitungsschritten der „Kölner Perspektiven 2030“ zu verschränken. 
 
 Stadtentwicklung, Stadtplanung und Landschaftsplanung : Spielplatzbedarfspla-
nung, Stadtentwicklung und Stadtplanung haben eine Menge miteinander zu tun.  
Aufenthaltsräume für Kinder und Jugendliche stellen nicht nur „Oasen in einer Stad t-
wüste“ dar. Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche tan-
gieren die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Dies erfordert einen ganzheitl i-
chen Blick auf eine qualitätsvolle, identitätsstiftende, stadtteilentwickelnde und sozial 
integrative Raumplanung und das Zusammenspiel unterschiedlicher Fachämter. K o-
operationen mit Stadtentwicklung, Stadtplanung und Landschaftsplanung spielen bei 
der Planung, Umsetzung und Pflege von Spiel - Bewegungs- und Aktionsflächen eine 
entscheidende Rolle. Sie erfordern auch weiterhin einen intensiven Austausch , z.B. 
bei der Entwicklung von neuen Wohnbaugebieten. 
 
1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung 
 
Nachdem in Kapitel 1 kurz Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden „Aktualisierung der 
Spielplatzbedarfsplanung“ erläutert wurden, sollen in Kapitel 2 die bezirklich e Maßnahmen-
planung und weitere Vereinbarungen zur verbesserten Abstimmung bei Spielplatzplanungen 
dargestellt werden.

Spielplatzbedarfsplanung 2018  - Maßnahmenplanung Stadtbezirk Ehrenfeld 
 
 8 
 
(2) Maßnahmenplanung 
 
Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über die realisierten Maßnahmen aus den letzten 
7 Jahren gegeben. Flankierend  finden sich über den Text verteilt einige Fotos der entsta n-
denen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen. Danach erfolgt eine kurze Übersicht zu dem 
Analysemodell, das die Verwaltung bei der Bewertung der quantitativen Versorgungslage mit 
Spielflächen und d er qualitativen Bewertung des Spielwertes der einzelnen Spielplätze z u-
grunde legt . Eine ausführliche Darstellung des Analysemodells  und der bauplanerischen 
Standards finden sich in dem allgemeinen Teil zur Spielplatzbedarfsplanung, welcher dem 
Rat der Stad t Köln zur B eschlussfassung vorgelegt wird.  Anschließend erfolgt die Darste l-
lung der zukünftigen Maßnahmen im Bezirk und der ergänzenden Vereinbarungen mit den 
Bezirksvertretungen.  
 
2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06 /2018 
 In Ehrenfeld wurden seit 2011 insgesamt 39 Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Verbes-
serung des Spielwertes auf vorhandenen Spiel - und Bolzplätzen durchgeführt inkl. 
des Baus von 4 Neuanlagen.  
 
 neue öffentliche Spiel- und Bolzplätze sowie weitere Bewegungs - und Aktionsflächen 
für Kinder und J ugendliche konnten umgesetzt werden: z.B. die BMX -Anlage Taku-
feld in Ehrenfeld, die bei den freedombmx Awards 2017 den zweiten Platz der besten 
Skateparks in Deutschland bekommen hat und Maßnahmen mit Investoren von 
Wohnungsbaumaßnahmen wie die Spielplätze  „Rita-Maiburg-Straße/ Butzweilerhof“ 
in Ossendorf und „Kohlenstraße“ in Ehrenfeld  
 
  
Spiel-, Bewegungs- und Akti-
onsflächen 
Art der Maßnahme Fertigstel-
lung 
Ehrenfeld 
Leo-Amann-Park  Ersatzbeschaffung 2011 
Everhardstraße Ersatzbeschaffung 2011 
Leo-Amann-Park Ersatzbeschaffung 2012 
Goswin-Peter-Gath-Str Umgestaltung 2013 
Hansemannstraße/Philippstraße Ersatzbeschaffung 2013 
Fröbelstraße Ersatzbeschaffung 2013 
Lessingstraße Umgestaltung 2013 
Helmholtzplatz Ersatzbeschaffung 2014 
Glasstraße/Wißmannstraße Ersatzbeschaffung 2014 
Takufeld/Subbelratherstr./ BMX-
Anlage Neugestaltung 2016 
Glasstraße / Wißmannstraße  Ersatzbeschaffung 2016 
Stammstraße/Gutenbergstraße  Ersatzbeschaffung 2016

Spielplatzbedarfsplanung 2018  - Maßnahmenplanung Stadtbezirk Ehrenfeld 
 
 9 
Helmholtzplatz Ersatzbeschaffung 2017 
Kohlenstraße  Neuanlage 2017 
Hansemannstraße/Philippstraße Neugestaltung Teil1 2017 
Leo-Amann-Park  Ersatzbeschaffung 2018 
Neuehrenfeld Baadenberger Straße  Ersatzbeschaffung 2016 
Rektor-Schmitz-Straße  Neugestaltung 2017 
Bickendorf 
Mühlenweg/Westendstraße Ersatzbeschaffung 2015 
Heimstättenweg Ersatzbeschaffung 2017 
Am Rosenhof Ersatzbeschaffung 2018 
Vogelsang 
Meisenweg/Stiglitzweg  Ersatzbeschaffung 2011 
Geschäftszentrum Vogelsang Neuanlage 2012 
Meisenweg/Stieglitzweg Ersatzbeschaffung 2014 
Goldhähnchenweg  Ersatzbeschaffung 2016 
Meisenweg/Stieglitzweg  Ersatzbeschaffung 2017 
Akazienweg/Reiherweg Neugestaltung 2017 
Goldhähnchenweg Ersatzbeschaffung 2018 
Bocklemünd/ 
Mengenich 
Görlinger Zentrum West Neuanlage 2011 
Buschweg/ Nüssenberger Busch  Ersatzbeschaffung 2015 
Mengenicher Str/ Kurt-Weill-Weg  Neugestaltung 2017 
Börnestr/Michelsw/Vogelwäldchen Neugestaltung 2017 
Buschweg/ Nüssenberger Busch  Ersatzbeschaffung 2017 
Ossendorf 
Käthe-Kernchen-Straße  Ersatzbeschaffung 2011 
August-von-Willich-Straße Ersatzbeschaffung 2012 
Willi-Sieke-Straße  Umgestaltung 2013 
Willi-Sieke-Straße  Ersatzbeschaffung 2014 
Butzweilerhof/Rita-Maiburg-
Straße Neuanlage 2014 
Willi-Sieke-Straße  Ersatzbeschaffung 2017 
    
39 Maßnahmen 
26 Ersatzbeschaffung 
3 Umgestaltungen 
6 Neugestaltungen 
4 Neuanlagen 
 
2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote 
 
Die Maßnahmenplanung unterliegt einer Bedarfsprüfung inkl. Analyse der für die relevanten 
Stadtteilfaktoren (Bewohner - und Bildungsinfrastruktur, S pielangebote bzw. Spie lwert auf 
den umliegenden Spielplätzen etc.) sowie eine Machbarkeitsprüfung (ausreichende planbare 
Flächen bzw. Fallschutz vorhanden, finanzielle und personelle Ressourcen).

Spielplatzbedarfsplanung 2018  - Maßnahmenplanung Stadtbezirk Ehrenfeld 
 
 10 
Die aktuelle Bedarfslage hinsichtlich Spielwert und Versorg ungsquote lässt sich anhand des  
Koordinatensystems auf Seite 12 ablesen.  
Stadtteile unterhalb der Mittelwertachse lassen einen ersten Be darf bezüglich des Spielwer -
tes oder der Versorgungsquote erkennen.  
 
Dabei ist zu beachten, dass sich aufgrund nachfol gend benannter Faktoren die Bedarfslagen 
nicht immer in unmittelbarer Ableitung zum Analysemodell und seinen Ergebnissen abarbei-
ten und priorisieren lassen. 
 
Diese sind insbesondere:  
 Beschlüsse der Bezirksvertretungen zu Maßnahmenplanungen 
 Maßnahmen, welche auf Grund von Gefährdung durchgeführt werden 
 Angemeldete und beschlossene Flächen im Rahmen von B-Planverfahren 
 Externe Finanzierung (Spenden, BV-Mittel, Fördermittel z.B. Land, EU) 
 Stadtteilübergreifende Angebotsflächen (z.B. Trendsportanlagen) 
 Ersatzbeschaffungen 
 
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kriterien, welche in die Berechnung 
des Spielwertes und der Versorgungsquote eingeflossen sind. 
 
  Analysegrundlage Spielwert und Versorgungsquote 
Spielwert 
 
Innerhalb dieser Hauptkatego rien 
wurden mehrere Teilaspekte mit 
Punkten von 0 bis 6 bewertet. 
 
Zur Ermittlung des Gesamtwerts des 
Hauptkriteriums wurde aus den ei n-
zelnen Teilaspekten ein Durc h-
schnittswert gebildet. 
Standort 
Zustand der Spielgeräte und Gesamteindruck 
des Platzes 
Multifunktionalität der Spiel -, Bewegungs - und 
Aktionsflächen 
 
Erlebniswert für Kinder und Jugendliche 
Aufenthaltswert für die verschiedenen Alter s-
gruppen 
Versorgungsquote 
 
Richtwert von 2 qm Spielflächenbedarf je Ei n-
wohner

Spielplatzbedarfsplanung 2018  - Maßnahmenplanung Stadtbezirk Ehrenfeld 
 
 11 
2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote / Koordinatensystem 
 
Im Zeitraum von 2011 bis heute konnte die Qualität der Ehrenfelder Spiel-, Bewegungs- und 
Aktionsflächen gesteigert werden und liegt nun knapp über dem städtischen Durchschnitt.  
Die Versorgungsquote in Ehrenfeld ist gesunken, liegt aber immer noch über dem städt i-
schen Durchschnitt. 4 von 6 Stadtteilen liegen in der Versorgungsquote  oberhalb des städti-
schen Mittels. Einer der Gründe für den Verlust von Flächen ist die Neuberechnung und B e-
reinigung der tatsächlich nutzb aren SpielflächenUm ein realistisches Bild von der tatsächlich 
nutzbaren Gesamtfläche zu erhalten wurde eine Neubewertung notwendig. Dadurch hat sich 
die Gesamtsumme an Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen verringert. Ein weiterer Aspekt 
für die Versorgun gslücken liegt in dem Mangel an Flächen zum Ausbau von Spiel -, Bewe-
gungs- und Aktionsflächen in den immer stärker verdichteten Stadtteilen. Die zusätzlich ge-
wonnenen Flächen (4 Neuanlagen) konnten die Versorgungsquote nicht erhöhen 
 
 
  
 
 
 
 
Ehrenfeld: Umgestaltung Takufeld/ Subbelrather Straße/ BMX Anlage

Spielplatzbedarfsplanung 2018  - Maßnahmenplanung Stadtbezirk Ehrenfeld 
 
 12 
 
Legende: Auf der Hochachse sind die Stadtteile nach dem durchschnittlichen qualitativen Spielw ert der Spielplät-
ze sortiert, auf der Horizontalachs e nach dem quantitativen Versor gungsgrad mit Spielflächen (Ziel: 2 qm je Ei n-
wohner*in). In den Stadtteilpunkten ist die Anzahl der Spielplätze angegeben. Rot umrandete Punkte = Stad tteile 
mit Spielplätzen und Bolz- und Basketballflächen, weiß umrandete Punkte = Spielplätze. Skatemöglichkeiten sind 
mit gesondertem Icon gekennzeichnet.

Spielplatzbedarfsplanung 2018  - Maßnahmenplanung Stadtbezirk Ehrenfeld 
 
 13 
 
 
 
Links: Bocklemünd/ Mengenich: Neugestaltung Vogelwäldchen, Rechts: Vogelsang: Neugestaltung Akazienweg 
 
2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023 
 
 Die Kinder - und Jugendverwaltung sieht Verbesserungen der quantitativen Verso r-
gung von Spielflächen im Kontext von Wohnungsbaumaßnahmen vor. Die politischen 
Gremien haben eine Reihe von Wohnungsbaufläche n im Stadtbezirk Ehrenfeld im 
Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (1028/2015) und der Wohnung s-
bauoffensive (2698/2016) befürwortet. Dabei waren infrastrukturelle Bedarfe aus den 
Bereichen Bildung und Jugend vorab berücksichtigt worden. 
o Die Ausnahm e ist hier eine potentielle Fläche für Wohnungsbau am Seea d-
lerweg in Vogelsang (im Flächenpass 4.01 festgehalten). Das vorliegende 
Planungs- und Nutzungskonzept steht im Wiederspruch zum rechtskräftigen 
Bebauungsplan, da der hier vorgesehene öffentliche Bo lzplatz überplant wur-
de. Dem stimmt die Kinder - und Jugendverwaltung nicht zu. Erst wenn ein 
adäquates Alternativgrundstück zur Verf ügung steht, kann auf die überplante 
Bolzplatzfläche im Plangebiet verzichtet werden. Möglichkeiten bestehen in 
der angrenze nden Grünfläche. Hier muss vorab die Planungssicherheit ä m-
terübergreifend hergestellt werden. 
 
 Für den Sozialraum Bocklemünd/Mengenich ist die Erstellung eines ISEKs nicht wie 
geplant möglich, sodass auch die Trendsportanlage Michelsweg Nord aus der Förde-
rung rausgefallen ist. Die Trendsportanlage ist darum in der Liste der gesetzten Maß-
nahmen (Seite 16/17) nicht mehr aufgeführt. Die Anlage könnte durch Mittel der Ki n-
der- und Jugendverwaltung finanziert und durchgeführt werden und findet sich darum 
nun auf der Liste der „ Perspektivische Maßnahmen, die von der Bezirksvertretung 
priorisiert werden können“ wieder (Seite 16). 
 
 Im Rahmen des ISEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) und Mitteln aus dem 
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung  ( EFRE )  wird in Bickendorf und in 
unmittelbarer Nähe zum vorhandenen Spiel- und Bolzplatzplatz Mühlenweg/ We s-
tendstraße eine Trendsport Neuanlage umgesetzt werden.

Spielplatzbedarfsplanung 2018  - Maßnahmenplanung Stadtbezirk Ehrenfeld 
 
 14 
 Als herausragendes Beispiel für die multifunktionale Nutzung  von Flächen ist das 
Modellprojekt Everha rdstraße der Sportentwicklung und die Außenanlagen des H e-
liosgeländes zu ne nnen. Ziel der Freiraumplanung ist, das gesamte Heliosgelände 
zwischen Venloer -, Vogelsanger - und Heliosstraße sowie dem Gürtel gestalterisch 
zusammenhängend und dadurch als Einheit  insbesondere auch für Kinder und J u-
gendliche erleb - und nutzbar zu gestalten. Die Forderung nach frei zugänglichen, 
multifunktional nutzbaren, begrünten Freiräumen von hoher Aufenthaltsqualität war 
ein wichtiger Baustein aus der Bürgerbeteiligung. 
 
 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat die Fortführung des Programmes zur Attraktivi e-
rung von Plätzen in den Veedeln, das federführend vom Stadtplanungsamt durchg e-
führt wird, beschlossen. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie strebt eine Koopera-
tion mit dem Stadtp lanungsamt bezüglich  der Planung der Flächen an, um  Kindern 
und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben sich an der Planung von öffentlichen 
Plätzen zu beteiligen und ihre Interessen einzubringen, damit Orte der Begegnung für 
verschiedene Altersgruppen entst ehen. Mögliche Spiel - und Aktionsflächen tragen 
zur Lebensqualität Aller bei. Es stehen in 2018 800.000 € zur Verfügung. 
 
 Der Ausbau jugendgerechter Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen wird in 
o Bickendorf mit Inbetriebnahme einer Trendsportanlage und der Neugestaltung 
eines Bolzplatz 
weiter fortgeführt. 
 
 Bei der quantitativen Versorgung l egt die Verwaltung insbesondere ihren Fokus auf 
die Stadtteile Neuehrenfeld und Vogelsang. 
In Neuehrenfeld gestaltet sich dies aufgrund mangelnder Flächen als problematisch. 
In Vogelsang benötigt die Kinder- und Jugendverwaltung dringend das in Aussicht 
gestellte Alternativgrundstück am Seeadlerweg. Durch die Neuanlage von Spielplatz 
und Bolzplatz würde sich auch die Versorgungsquote erheblich verbessern. 
 
 Dort, wo keine Flächen zur Verfügung stehen , wird weiter hin durch Ersatzbescha f-
fung, Umgestaltung und Neugestaltung der Spielwert erhöht. 
 
 Für den weiteren Abbau des Flächenfehlbedarfs ist die Verwaltung bestrebt, weiterhin 
nutzbare Flächen für Kinder und Jugendliche zu fin den. Ein Lösungsansatz besteht 
im Auffinden von multifunktional nutzbaren Flächen. 
 
Im Rahmen des Fachgesprächs vom 20.03.2018 mit der Bezirksvertretung Ehrenfeld hat die 
Kinder- und Jugendverwaltung folgende Maß nahmenplanungen vorgestellt und  gemeinsam 
abgestimmt.

Spielplatzbedarfsplanung 2018  - Maßnahmenplanung Stadtbezirk Ehrenfeld 
 
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2.4.1. Perspektivische Maßnahmen 
 
Hierbei handelt es sich um Maßnahmen die dur ch die Bezirksvertretung priorisiert werden 
können. 
 Spiel-, Bewegungs- und Akti-
onsflächen Art der Maßnahme /Begründung 
Neuehrenfeld Spielplatz Prälat-Savelsberg-Platz Umgestaltung 
Spielplatz Baadenberger Stra-
ße/Ossendorfer Straße Neugestaltung 
Ehrenfeld Spielplatz Roßstraße 
(Kwattapark) Ersatzbeschaffung Beschluss  
BMX-Anlage Takufeld Erweiterung Rollsport für Kinder ab 6 
Jahren 
Spielplatz Grimmstra-
ße/Wißmannstraße Neugestaltung Entwurf liegt vor 
Vogelsang 
Spielplatz Kolkraben-
weg/Goldammerweg Neugestaltung 
Bocklemünd/ 
Mengenich 
Spielplätze Barlachweg und 
Beckmannweg Ersatzbeschaffungen 
Spielplatz Michelsweg Neugestaltung/Trendsport ohne För-
dermittel 
Spielplatz Fliesteder Straße Neugestaltung Bürgerhaushalt 2016 
 
2.4.2. Prioritäre Maßnahmen zur kurz- bis mittelfristigen Umsetzung 
 
Es handelt sich um Maßnahmen, die nach Einschätzung der Verwaltung unverzichtbar sind – 
die Bezirksvertretung wird um Bestätigung und bei Bedarf Ergänzung gebeten. 
Eine Erläuterung der garantierten Maßnahmen findet sich unter Punkt 2.2. 
 
  Spiel-, Bewegungs- und Akti-
onsflächen Art der Maßnahme /Begründung 
Ehrenfeld 
Spielplatz Takufeld Neugestaltung Spielplatz voraus-
sichtlich in Kooperation mit Investor 
Spielplatz Hospeltstraße 
Neugestaltung- Temporäre Nutzung 
als Baustelleneinrichtung und fol-
gender Herrichtung durch Investor 
Spielplatz Fröbelstraße Neugestaltung in Kooperation mit 
Investor

Spielplatzbedarfsplanung 2018  - Maßnahmenplanung Stadtbezirk Ehrenfeld 
 
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Spielplatz Everhardstraße Neugestaltung im Rahmen Modell-
projekt Sportentwicklung 
Bolzplatz Stammstra-
ße/Gutenbergstraße 
Neugestaltung des gesperrten Bolz-
platz 
Spielplatz Stammstra-
ße/Gutenbergstraße Umgestaltung 
Spielplatz Hansemannstraße Neugestaltung, Teil 2 
Spiel- und Bolzplatz Helmholtz-
platz Ersatzbeschaffung ,Kleinkindbereich 
Spielplatz Glasstraße Umgestaltung 
Spielplatz ehemaliger Güterbahn-
hof Neuanlage Investor 
Spiel- und Bolzplatz Leo-Amann-
Park 
Umgestaltung Ausgleichszahlung 
Investor, inklusives Spielgerät 
Spielplatz Christianstraße/ 
Leyendeckerstraße 
Neuanlage Investor auf Bestandsflä-
che 
Bickendorf Spielplatz Grüner Brunnenweg Ersatzbeschaffung 
Bolzplatz Erlenweg Neugestaltung Bolzplatz  
Spielplatz Erlenweg Umgestaltung 
Spielplatz Erlenweg Neugestaltung Investor 
Spiel- und Bolzplatzplatz Müh-
lenweg/ Westendstraße Neuanlage Trendsport ISEK 
Spiel- und Bolzplatzplatz Müh-
lenweg/ Westendstraße Umgestaltung 
Vogelsang Spielplatz Silbermöwenweg  Neuanlage 
Bolzplatz Seeadlerweg Neuanlage 
Bocklemünd/ 
Mengenich Bolzplatz Michelsweg Neuanlage Bolzplatz  
Spielplatz Ollenhauerring/ Hin-
demithweg Ersatzbeschaffung  
Ossendorf Spiel- und Bolzplatz Butzweiler-
hof- Allee Neuanlage 
Spielplatz Am Pistorhof Neugestaltung 
 
Ersatzbeschaffung Ein Spiel- oder Sportgerät wird durch ein gleich- wertiges Gerät 
ersetzt (eine 1:1 Beschaffung).  
Umgestaltung Teilrevision: Eine Verbesserung des Spielangebotes und Erhö-
hung des Spielwertes.

Spielplatzbedarfsplanung 2018  - Maßnahmenplanung Stadtbezirk Ehrenfeld 
 
 17 
Neugestaltung Komplettrevision:Hierbei wird nicht nur ein vielfältiges Spielange-
bot geschaffen, sondern die Spielflächen neu strukturiert. 
Neuanlage Ein Ausbau und die Gestaltung einer unbebauten neuen Fläche zu 
einem öffentlichen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche. 
 
2.5. Weitere Vereinbarungen 
Die Kinder - und Jugendverwaltung infor miert die Bezirksvertretung per E -Mail an die G e-
schäftsführung der Bezirksvertretung im Bürgeramt in folgenden Angelegenheiten: 
 
 Bei Änderungen von B -Plänen insofern Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen  be-
troffen sind. 
 Bei Nichtberücksichtigung von eingeplanten Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen  
im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. 
 Bei Nichtberücksichtigung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen bei Bauma ß-
nahmen nach § 34 BauGB ab 3.000 qm. 
 Aufgabe/Wegfall von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen. 
 Bei Ersatzbeschaffungen für bestehende Spielplätze . 
 Bei unvorhersehbaren Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. 
 
Die Kinder- und Jugendverwaltung wird das Thema der multifunktionalen Nutzung von Fl ä-
chen vor dem Hintergrund stark steigender Bevölkerungszahlen bei knappen Flächen und 
Flächenkonkurrenzen bzw. Zielkonflikten visionär weiter entw ickeln. Dazu werden die Ideen 
und Anregungen der Bezirksvertretung einfließen. 
 
Mindestens einmal im Jahr findet ein Fachgespräch zum Sachstand, der aktuellen Bedarf s-
lage und der  Umsetzung von Maßnahmen statt. Einmal jährlich erscheint ein Sachstandsb e-
richt zu den umgesetzten Maßnahmen des vergangenen Jahres. 
 
 
  
Entwurf/Freiflächenplanung Bickendorf: Neuanlage ISEK „Mühlenweg/Westendstraße“

Beratungsverlauf (2)

06.11.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 3.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3233/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
19.10.2018
Erstellt
05.10.2018 08:51