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1440/2017

Mitgliedschaft beim Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.09.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2017, TOP 10.19

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4820 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/501/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1440/2017 
Freigabedatum  19.07.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mitgliedschaft beim Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT) 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Stadt Köln dem Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT) als 
Mitglied beitritt. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich für öffentliche Verwaltungen auf derzeit 
200,00 Euro. 
 
Der Rat beauftragt das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Köln, die Mitgliedschaft beim Betreu-
ungsgerichtstag e.V. durch die Betreuungsstelle wahrzunehmen. 
 
 
Alternative: 
Der Rat beschließt, dass die Stadt Köln auf den Beitritt zum Betreuungsgerichtstag e.V. verzichtet. 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 
Finanzausschuss 25.09.2017 
Rat 28.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  200 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    200 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    ca. 110 € 
Beginn, Dauer 2017, bis auf Weiteres  
 
 
Begründung 
Eine Mitgliedschaft beim Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT) bietet der Betreuungsstelle der Stadt Köln 
die Chance, durch aktive Beteiligung an der Gestaltung des Betreuungswesens teilzuhaben. 
Der BGT entwickelt sozialpolitische Aktivitäten, indem die einheitliche Rechtsanwendung, die wissen-
schaftliche Entwicklung und die berufliche Fortbildung der Mitglieder gefördert werden. Dieses soll der 
Stärkung der Persönlichkeitsrechte sowie der Verbesserung der sozialen Situation der im betreuungs-
rechtlichen Verfahren betroffenen Personen dienen. 
Die Entwicklung und Sicherung der fachlichen Standards erfolgt durch interdisziplinäre und partner-
schaftliche Zusammenarbeit. 
Als fachpolitische Ziele engagiert sich der BGT für: 
 den Aufbau und die Förderung von Betreuungsvereinen, 
 den Auf- und Ausbau von Betreuungsbehörden, 
 die ausreichende Finanzierung von Aktivitäten zur Gewinnung und Schulung ehrenamtlicher 
Betreuerinnen und Betreuer, 
 die Entwicklung und die Sicherung fachlicher Standards für die professionelle Betreuung, 
 die Einhaltung von Verfahrensgarantien für die Betroffenen, insbesondere bei Freiheitsentzie-
hungen, 
 die Entwicklung von Standards für die medizinische und psychosoziale Begutachtung im Be-
treuungsverfahren und  
 die Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Betreuungsrechts sowie bei einschlägigen politi-
schen und administrativen Entscheidungen.

3 
Der BGT veranstaltet regelmäßig sowohl den bundesweiten Betreuungsgerichtstag als auch diverse 
regionale Tagungen. Diese Veranstaltungen dienen dem informellen Austausch von Richtern, 
Rechtspflegern, Mitarbeitern von Betreuungsvereinen, ehrenamtlichen und Berufsbetreuern sowie 
den Mitarbeitern der Betreuungsbehörden /-stellen. Hierdurch wird u.a. auch die Förderung der Zu-
sammenarbeit aller am betreuungsgerichtlichen Verfahren beteiligten Personen und Stellen erreicht. 
 
Finanzierung 
Durch die Mitgliedschaft beim Betreuungsgerichtstag e.V. fallen Aufwendungen von 200,00 € pro Jahr 
an, die aus veranschlagten Mitteln in Teilergebnisplan 0501 finanziert werden können. 
Die Mitgliedschaft im BGT beinhaltet dabei die nachfolgend aufgeführten Vergünstigungen bzw. Leis-
tungen für die Mitglieder: 
 Einladungen zu (regionalen) Betreuungsgerichtstagen und Mitgliederrundbriefe, 
 ermäßigte Teilnahmegebühren bei den Veranstaltungen des Vereins, 
 kostenloser Bezug der Mitgliederinformation "Betrifft: Betreuung", 
 ermäßigter Bezug der betreuungsrechtlichen Fachzeitschrift BtPrax, 
 Eine Ermäßigung von 15 % auf alle Fortbildungsangebote des Weinsberger Forums und 
 Eine Ermäßigung von 15 % auf alle Angebote der Betreuer/innen Weiterbildung Uwe Fillsack. 
Bei einer Verrechnung, der durch eine Mitgliedschaft im BGT künftig jährlich eingesparten Aufwen-
dungen für Teilnahmegebühren an Seminaren und Fachzeitschriften, reduzieren sich die Mehrauf-
wendungen für eine entsprechende Mitgliedschaft rein rechnerisch auf ca. 90,00 € pro Jahr. 
Durch die weitere Teilnahme an Seminaren, Lehrgängen und Workshops des Weinsberger Forums 
und / oder der Seminare der Angebote der Betreuer/innen Weiterbildung Uwe Fillsack, können zu-
künftig weitere Einsparungen erreicht werden.

Beratungsverlauf (3)

07.09.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2017 Finanzausschuss
TOP 12.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2017 Rat
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1440/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.09.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27