V/0155/2019
Entwicklung eines Qualitätsmanagements für Sprachkurse für Flüchtlinge - Antrag Nr. A-R/0007/2018 der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 19.01.2018
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Anlage A
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Anlage A zur V/0155/2019 Kurzüberblick Der Rat hat am 31.01.2018 den Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen/GAL vom 19.01.2018 „Entwicklung eines Qualitätsmanagements für Sprachkurse für Flücht- linge“ (Nr. A-R/0007/2018) an den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher- schutz und Arbeitsförderung verwiesen. Es geht um ein Instrument zur Evaluation der Sprachkur- se in Münster, die Darstellung des Status quo der angebotenen Sprachkurse und um Quoten zu Fehlzeiten und Prüfungsergebnissen der Kursteilnehmenden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke- tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Sprache ist die Schlüsselkompetenz, um am gesellschaftlichen Miteinander teilhaben zu können. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind darüber hinaus die zentrale Voraussetzung für Geflüchtete, um sich den Anforderungen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes stellen zu kön- nen. Ein Mangel an Kenntnissen der deutschen Sprache führt zu Schwierigkeiten bei der Integra- tion in Bildung und Arbeit und in der Konsequenz häufig zu dauerhafter Abhängigkeit von Sozial- leistungen. Die Teilnahme an Angeboten zum Spracherwerb für alle geflüchteten Menschen und Zuwanderer/-innen trägt somit zur sozialen Balance in der Stadtgesellschaft bei. Finanzierung Produktgruppe: 0502 Sicherung des Lebensunterhalts Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein teilw. Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein teilw. Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren Ja X Nein teilw. Bereits veranschlagt Ja X Nein teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Neuzuwanderer sind zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn sie sich nicht auf einfache beziehungsweise ausreichende Art auf Deutsch verständigen können. Die Verpflichtung zur Teilnahme stellt die Ausländerbehörde fest. Darüber hinaus kann die Teilnahme an Maßnah- men im Einzelfall z. B. im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes als Verpflichtung vorge- geben werden. Der Kommune obliegen diese Aufgaben im Bereich des Jobcenters, des Rechts- und Ausländeramtes und des Sozialamtes. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage wird das Querschnittsthema Migration behandelt. Eine der drängendsten Fragen bei der Integration geflüchteter Menschen zeigt sich in der Frage des Spracherwerbs.
Anlage E - Sprachkurse der Migrantenselstorganisationen/Flüchtlingsinitiativen
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Sprachkurse der Migrantenselbstorganisationen Organisation Angebot AFAQ e.V.- Verein für kulturelle und gesellschaftliche Zusammenarbeit „Treffpunkt Sprache“ Konversationsangebot Arbeitskreis International e.V. (AKI) Sprachkurse für Geflüchtete auf unterschiedlichen Niveaus Begegnungszentrum Kinderhaus e.V. Stellt Räumlichkeiten für Sprachkurse der Vereine zur Verfügung Iriba-Brunnen e.V. Sprachkurse Kaktus Münster e.V. Sprachkurse Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum (MuM) e.V. Deutsch-Treff ODAK Kulturzentrum e.V. Sprachkurse für Neuzugewanderte Sprachkurse der Flüchtlingsinitiativen Organisation Angebot Flüchtlingshilfe Münster Ost Sprachkurse, Sprachtandems Flüchtlingshilfe Münster-Südost Sprachkurse Flüchtlingshilfe Gievenbeck- Sentrup Sprachangebote Flüchtlingsnetzwerk Hiltrup Sprachkurse Flüchtlingshilfe Roxel Sprachkurse Flüchtlingshilfe Handorf Sprachkurse, Sprachpatenschaften Zwischenzeitlich hat sich die Anzahl der ehrenamtlich Tätigen reduziert. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Anlage E
Beschlussvorlage
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V/0155/2019 V/0155/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entwicklung eines Qualitätsmanagements für Sprachkurse für Flüchtlinge - Antrag Nr. A-R/0007/2018 der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 19.01.2018 Beratungsfolge 08.05.2019 Integrationsrat Vorberatung 14.05.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 26.06.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung nimmt den in der Begründung und den Anlagen dargestellten Bericht der Verwaltung zur Entwick- lung eines Qualitätsmanagements für Sprachkurse für Flüchtlinge in Münster zur Kenntnis. 2. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung nimmt zur Kenntnis, dass ein eigenes kommunales Qualitätsmanagement für Sprachkurse für Ge- flüchtete neben den Instrumenten des Bundes und des Landes NRW wegen fehlender Möglich- keiten der Einflussnahme und fehlender Ressourcen nicht umsetzbar ist. 3. Die Verwaltung wird damit beauftragt, im zweijährlichen Rhythmus einen Bericht, welcher die Entwicklungsprozesse, Daten und Fakten des Bundes und des Landes NRW beinhaltet, für die Stadt Münster aufzubereiten. Die Berichterstattung soll auch dazu genutzt werden, münsterspezi- fische Bedarfe zu identifizieren. 4. Der Antrag Nr. A-R/0007/2018 der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 19.01.2018 ist damit abschließend bearbeitet. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten. Sozialamt 11.04.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Ketteler Telefon: 492-5981 KettelerN@stadt-muenster.de - 2 - V/0155/2019 Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 31.01.2018 den Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 19.01.2018 „Entwicklung eines Qualitätsmanagements für Sprachkurse für Flüchtlinge“ (Nr. A-R/0007/2018) an den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Ge- sundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung verwiesen. Ziele des Antrags sind • ein Instrument zu entwickeln, das alle in Münster angebotenen Sprachkurse für Flüchtlinge und Migranten/-innen evaluiert und diese im Hinblick auf ihre Qualität, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit einschätzt, • den Status quo der angebotenen Sprachkurse inklusive Alphabetisierungskurse sowie entspre- chend die erreichten Sprachkompetenzen/Lernerfolge der Kursteilnehmenden gemäß den Richtli- nien des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) darzustellen und • bei den Kursteilnehmenden den Prozentsatz der Fehlzeiten in den Kursen sowie die Gründe hier- für zu erheben sowie eine Korrelation zum Bestehen der Prüfungen herzustellen. 1. Ausgangslage Eine der drängendsten Fragen bei der Integration geflüchteter Menschen zeigt sich in der Frage des Spracherwerbs. Sprache ist die Schlüsselkompetenz, um am gesellschaftlichen Miteinander teilhaben zu können. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind darüber hinaus die zentrale Vo- raussetzung für Geflüchtete, um sich den Anforderungen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes stel- len zu können. Ein Mangel an Kenntnissen der deutschen Sprache führt zu Schwierigkeiten bei der Integration in Bildung und Arbeit und in der Konsequenz häufig zu dauerhafter Abhängigkeit von So- zialleistungen. Die Erfahrung zeigt, dass viele Menschen, die in Münster Zuflucht suchen, eine hohe Lernmotivation mitbringen. Die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen führen gleichwohl dazu, dass der An- spruch auf Teilnahme an Angeboten zum Spracherwerb nicht für alle geflüchteten Zuwanderer/-innen gleichermaßen besteht. Entscheidend für die Berechtigung zur Teilnahme an einem Sprachkurs ist die individuelle Bleibeperspektive der Zuwanderer/-innen in Deutschland. Diese spiegelt sich im Auf- enthaltsstatus wider und hängt u. a. vom Herkunftsland ab. Darüber hinaus ist das individuelle sprachliche (Ausgangs-) Niveau des Zuwanderers oder der Zuwanderin von Bedeutung. Neben diesen unterschiedlichen sprachlichen Vorkenntnissen muss es angesichts der großen Vielfalt der Menschen mit Migrationsvorgeschichte zunehmend darum gehen, den Erwerb von Deutsch- kenntnissen als Basis einer erfolgreichen Integration nicht nur intensiv, sondern auch zielgruppen- spezifisch zu fördern. Dazu sind verschiedene Bedürfnisse der Menschen zu berücksichtigen, etwa in speziellen Angebotsformen sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene sowie Senio- rinnen und Senioren. So kann beispielsweise eine kursbegleitende Kinderbetreuung die gleichberech- tigte Teilnahme an Sprachkursen für beide Elternteile oder andere Betreuungspersonen ermöglichen. Ebenso sollten Sprach- und Bildungsangebote durchgehend geschlechtersensibel sein. Diese Aspekte greift das aktualisierte Migrationsleitbild 2019 im Handlungsfeld „Bildung und Spra- chen“ auf (vgl. Vorlage V/0203/2019; Leitbild Migration und Integration Münster - Fortschreibung 2019, S. 21 ff.). Im Migrationsleitbild ist der Fokus neben dem Deutschspracherwerb für alle Alters- gruppen ebenso auf die Mehrsprachigkeit und auf die Anerkennung und Wertschätzung der Her- kunftssprachen gelegt. Die Förderung des „… gesamten Spracherwerbsprozesses, die Grundbildung und Alphabetisierung von der Alltagssprache zur Bildungssprache sowohl im Deutschen wie auch in den Herkunftssprachen (‚Muttersprachen‘, Familiensprachen)“ stellt eine zentrale Zielsetzung und perspektivische Ausrichtung in diesem Handlungsfeld des aktualisierten Migrationsleibilds dar. - 3 - V/0155/2019 Der Status quo der Maßnahmen zum Spracherwerb in Münster zeigt, dass es bereits in vielen Berei- chen gelingt, gute Rahmenbedingungen für die systematische Vermittlung bildungssprachlicher Kom- petenzen sowohl im Bereich der deutschen Sprache als auch in den Herkunftssprachen zu schaffen. Dies bildet inzwischen eine solide Basis, um die gemeinsamen Leit- und Teilziele des aktualisierten Migrationsleitbilds 2019 zu erreichen und sie perspektivisch inhaltlich sowie qualitativ weiterzuentwi- ckeln, auch und gerade um die Qualität der Spracherwerbsprozesse nachhaltig abzusichern. 2. Spracherwerb in Münster - Status quo In Münster besteht seit vielen Jahren ein flächendeckendes Angebot zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache für minderjährige und erwachsene Zuwanderer/-innen. In der Kindertagesbetreu- ung stellt die Unterstützung bei der Sprachentwicklung der Kinder bereits eine zentrale Bildungsauf- gabe im pädagogischen Alltag dar. Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter erhalten die not- wendige Sprachförderung in den Schulen. Die Sprachförderung in den Schulen wird durch zusätzli- che ehrenamtliche Angebote, beispielsweise ehrenamtliche Hausaufgabenbetreuung, ergänzt. Für erwachsene Geflüchtete (Zuwanderer/-innen) gibt es unterschiedlichste Angebote der Sprachförde- rung, die vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen finanziert und durch zusätzliche zielgruppen- spezifische Sprachkurse vor Ort ergänzt werden. Darüber hinaus gibt es in Münster Maßnahmen, die neben dem Spracherwerb eine berufliche Qualifizierung beinhalten. Durch die vermehrte Zuwanderung von Geflüchteten in den Jahren 2015 und 2016 stieß das bis zu dem Zeitpunkt bestehende Spracherwerbssystem für Zuwanderer/-innen an seine Grenzen. Vor die- sem Hintergrund wurde seit Mitte 2016 auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene eine Vielzahl neuer Angebote zur sprachlichen Qualifizierung eingeführt. Neben der Ausweitung des Angebots der Sprach- und Qualifizierungsmaßnahmen wurde ebenso der Kreis der potentiell Anspruchsberechtig- ten für die Integrationskurse erweitert. Mit der starken Ausweitung des Sprach- und Qualifizierungsangebotes für die heterogene Gruppe der Geflüchteten galt es für die beteiligten Fachämter der Verwaltung, funktionierende Prozesse der Teil- nehmer/-innenzuführung zu entwickeln und mit den beteiligten Institutionen, beispielsweise der Agen- tur für Arbeit (Integration Point), den zuständigen Regionalkoordinationen des Bundesamtes für Mig- ration und Flüchtlinge (BAMF) und den Integrations- und Maßnahmeträgern abzustimmen, um einen möglichst frühzeitigen und erfolgsorientierten Spracherwerbsprozess sicherzustellen. Als Einrichtungsleitungen und erste Ansprechpersonen für Geflüchtete in den kommunalen Flücht- lingsunterkünften kommt den Mitarbeitern/-innen des Sozialdienstes für Flüchtlinge des Sozialamtes der Stadt Münster hierbei eine entscheidende Aufgabe zu. Das Wissen um rechtliche Zugangsvo- raussetzungen für Sprach- und Qualifizierungsangebote, die Einschätzung welche(r) Geflüchtete un- ter Berücksichtigung der individuellen Situation in welches Angebot einmünden kann und sollte sowie die Kenntnisse über Rahmenbedingungen der Kursangebote ist für den erfolgreichen und nachhalti- gen Spracherwerb entscheidend und beschreibt die wichtige Koordinierungs- und Moderationsfunkti- on des Sozialdienstes. Bereits vor dem eigentlichen Kursstart bis zum Zeitpunkt der endgültigen Ein- mündung der Geflüchteten und häufig auch bis um erfolgreichen Abschluss der Sprach- und Qualifi- zierungsangebote begleitet das Sozialamt den Qualifizierungsprozess und steht den Geflüchteten wie auch den kurszuweisenden Stellen und Kursanbietern als Ansprechpartner zur Verfügung. Ein besonderes Augenmerk legt das Sozialamt auf den Personenkreis der Geflüchteten, welche sich (noch) im Asylverfahren befinden bzw. deren Asylverfahren bereits negativ beschieden wurde. Hier- bei handelt es sich um Geflüchtete, welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, damit Kundinnen und Kunden des Sozialamtes sind und über eine Aufenthalts- gestattung oder eine Duldung verfügen. Die Teilnahme an Integrationskursen als Instrument zur sprachlichen Grundförderung war und ist diesem Personenkreis deutlich erschwert bzw. nicht möglich. Um diesen Menschen dennoch eine Möglichkeit des grundlegenden professionellen Spracherwerbs zu ermöglichen und einen Anschluss an weiterführende Schulungsangebote und Förderinstrumente des SGB II und SGB III zu gewährleis- - 4 - V/0155/2019 ten, forciert das Sozialamt die Umsetzung der Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen des Landes NRW (nähere Informationen dazu enthält die Anlage B, Seite 5 ff.). Aufgrund der großen Nachfrage und des auffallenden Bedarfs hat das Sozialamt der Stadt Münster seit Okto- ber 2016 insgesamt 13 Kurse mit durchschnittlich 15 Teilnehmern/-innen pro Kurs initiiert (insgesamt ca. 195 Kursabsolventen/-innen). In Münster werden die Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegrati- on von Flüchtlingen von der Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung (GEBA) mbh durchge- führt. Sie finden in unterschiedlichen Stadtbezirken in kommunalen Flüchtlingsunterkünften statt. Die formale Zuweisung in die Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen sowie eine Perspektivplanung im Anschluss an die Basissprachkurse erfolgt gemeinsam mit den Mitarbeitenden des Integration Points der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster. Für nicht integrationskursberechtigte Geflüchtete, die aufgrund fehlender Alphabetisierung bzw. als so genannte Zweitschriftenlerner/-innen in den Basissprachkursen zur Arbeitsmarktintegration von Ge- flüchteten nicht richtig aufgehoben sind, hat das Sozialamt gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Ah- len-Münster Maßnahmen zur Erstaktivierung in unterschiedlichen Flüchtlingsunterkünften auf den Weg gebracht. Die Erstaktivierungsmaßnahmen umfassen sowohl eine erste berufliche Orientierung, wie auch Unterrichtseinheiten zur Alphabetisierung und zum Lernen der Zweitschrift. Im Anschluss an die Erstaktivierungsmaßnahmen besteht für die Maßnahmeteilnehmer/-innen die Möglichkeit, an ei- nem Basissprachkurs zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen teilzunehmen. Die formale Zuwei- sung in die Maßnahmen zur Erstaktivierung erfolgt über die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und das städtische Jobcenter. Seit November nutzt das Sozialamt als Träger der Asylbewerberleistungen darüber hinaus die Mög- lichkeit, Leistungsberechtigte zur Teilnahme an einem Integrationskurs zu verpflichten (Rechtsgrund- lage: § 5b AsylbLG). Während dieser Personenkreis zuvor nur durch langfristige Antragstellung und Bearbeitung Zugang in die Integrationskurse des Bundes fand bzw. erst nach dem Rechtskreiswech- sel durch das Jobcenter zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden konnte, hat sich die Situation für Geflüchtete im Asylverfahren seit Ende letzten Jahres deutlich verbessert. Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive (zurzeit Syrien, Eritrea, Irak, Iran und Somalia) erhalten durch die Mitarbeiter/-innen des Sozialamtes einen Verpflichtungsschein und sind damit zur Teilnahme ei- nem Integrationskurs berechtigt. Gleiches gilt für Geflüchtete mit mittlerer Bleibeperspektive. Bei die- sem Personenkreis findet im Vorfeld eine individuelle Einzelfallprüfung der Integrationsbedürftigkeit unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehender Informationen statt, bevor der Verpflichtungs- schein ausgestellt wird. Ausgenommen von der Möglichkeit der Verpflichtung über das Sozialamt sind Ausländer, die aus einem sicheren Herkunftsstaat gemäß § 29a Asylgesetz stammen, und geduldete Personen (Ausnahme: Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 Aufenthaltsgesetz). Sind Geflüchtete zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet worden, erfolgt vor dem eigent- lichen Kursstart zunächst eine Einstufungstestung. Diese Testung wurde seit Mitte 2017 im Rahmen des BAMF-Pilotprojektes „Optimierte Integrationskurszusteuerung“ in der zentralen Test- und Melde- stelle (TuM) auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne durchgeführt. Leider hat das Pilotprojekt Ende 2018 eine Unterbrechung erfahren, so dass eine kurzfristige Umplanung zur Durchführung der Einstufungstestungen notwendig wurde. Das Sozialamt steht in engem Kontakt mit den vor Ort tätigen Integrationskursträgern und nimmt re- gelmäßig an den - durch die Regionalkoordinationen des BAMF organisierten - Netzwerktreffen teil, so dass eine kurzfristige Lösung der Situation möglich war. Seit November konnten insgesamt ca. 40 Personen durch das Sozialamt zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden und sind in einen Kurs eingemündet. Ca. 35 weitere Integrationskursinteressenten/-innen erhielten im Februar eine Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs und nahmen an einer Einstufungstestung bei einem Integrationskursträger teil. Nähere Informationen zum Spracherwerb der SGB-II-Empfänger/- innen enthält die Vorlage V/0107/2019 „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für geflüchtete Menschen im Jobcenter der Stadt Münster - Eine erste Bilanz“. - 5 - V/0155/2019 Trotz der zuvor beschriebenen Ausweitung professioneller Sprach- und Qualifizierungsangebote durch Bund und Land stellen professionelle Sprach- und Qualifizierungsangebote mit Kinderbetreu- ung eine Ausnahme dar. Die zahlreichen Anfragen, die seitens haupt- und ehrenamtlicher Mitarbei- ter/-innen verschiedener Fachämter, Träger, Vereine und Flüchtlingsinitiativen sowie von geflüchteten Müttern und Vätern mit Betreuungs- und Erziehungsverantwortung an das Sozialamt herangetragen werden, unterstreichen gleichwohl den Wunsch, die Teilnahme an einem Sprachkurs trotz Betreu- ungsverantwortung realisieren zu können. Um den geflüchteten Müttern und Vätern eine Möglichkeit des professionellen Spracherwerbs zu er- möglichen, hat das Sozialamt in Kooperation mit weiteren Fachämtern wie dem Amt für Kinder, Ju- gendliche und Familien und dem Amt für Schule und Weiterbildung sowie Vereinen - dem Mehrgene- rationenhaus und Mütterzentrum (MuM) e.V. und dem Haus der Familie Münster - „Zwischenlösun- gen“ auf den Weg gebracht. Ziel war es, unbürokratisch, manchmal unkonventionell und vor allem ohne überzogene Anforderungen an die Rahmenbedingungen Maßnahmen zu entwickeln und Ver- fahrensweisen abzustimmen, um bedarfsgerechte Sprach- und Qualifizierungsangebote zu schaffen. Dies vor allem für die Menschen, denen die Teilhabe am Spracherwerb wegen ihrer Erziehungsver- antwortung bislang in der Regel verwehrt blieb. Seit Dezember 2016 hat das Sozialamt insgesamt 11 professionelle Sprach- und Qualifizierungsmaßnahmen mit einem flankierenden Kinderbetreuungs- angebot in verschiedenen Stadtteilen auf den Weg gebracht und durchgeführt. Bei den benannten Kinderbetreuungsangeboten handelte es sich jeweils um bedarfsorientierte, individuelle, stadtteilori- entierte, singuläre und zeitlich begrenzte Angebote. Die Sprachkurs- und Qualifizierungsangebote finden rechtskreisübergreifend statt. Die Etablierung von Integrationskursen mit Kinderbetreuung stellt bundesweit eine besondere Herausforderung dar. Nach einer mehrmonatigen interkommunalen Klärungsphase, Abstimmungs- prozessen mit dem BAMF sowie dem zuständigen Integrationskursträger ist es der Verwaltung im September 2018 erstmals gelungen, einen Integrationskurs mit Kinderbetreuung zu starten. Dieser Kurs findet in enger Kooperation mit dem Flüchtlingsnetzwerk Hiltrup im Pfarrheim St. Clements statt (siehe Vorlage V/0107/2019). Zwei weitere Integrationskurse mit Kinderbetreuung (einer mit Alphabe- tisierungsanteilen) starteten im März 2019 und finden in der Flüchtlingsunterkunft am Dahlweg statt. Darüber hinaus soll auch die Flüchtlingsunterkunft an der Gronowskistraße zukünftig als Standort zur Durchführung von Integrationskursen genutzt werden. Der Abstimmungsprozess mit der zuständigen Regionalkoordination des BAMF (für die Kursräumlichkeiten) und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (für die Räumlichkeiten der Kinderbetreuung) wurden bereits durch das Sozialamt an- gestoßen. Sozialamt und Jobcenter forcieren des Weiteren gemeinsam die Realisierung und Verstetigung eines dauerhaften, zentralen Kinderbetreuungsangebots, welches geflüchteten Frauen und Männern mit Betreuungsverantwortung die Teilnahme an Sprach,- Integrations- und Qualifizierungsangeboten ver- lässlich ermöglicht. Das Sozialamt ist zwischenzeitlich der zentrale Anlaufpunkt, bei Fragen rund um das Thema Sprach- kurse mit Kinderbetreuung geworden. Eine Vielzahl von Fragestellung wird an die Mitarbeiter/-innen des Sozialdienstes für Flüchtlinge herangetragen, an zentraler Stelle gebündelt und bearbeitet. Ter- mine zur Sprachkursberatung für Geflüchtete und Ehrenamtliche werden durchgeführt. In Kooperation mit dem Jobcenter im Jobcenter (JiJ ) „Geflüchtete“ und dem Integration Point der Agentur für Arbeit werden Maßnahmen kurzfristig geplant und umgesetzt. Neben dem breiten Spektrum an professionellen Sprachkursangeboten (die zumeist an den europäi- schen Referenzrahmen gebunden sind), gibt es in Münster zahlreiche ehrenamtliche Angebote, welche die Geflüchteten beim Erlernen der deutschen Sprache niedrigschwellig unterstützen. Die ehrenamtlich durchgeführten Sprachkurse und hieraus erwachsende Kontakte und Beziehungen ver- helfen vielen Geflüchteten zu einem guten Start in Deutschland. Die durch diese Sprachangebote erworbenen Kenntnisse der deutschen Sprache erleichtern die von Beginn an erforderliche Kommu- nikation im Alltag beispielsweise mit Behörden, Ärzten/-innen, Kitas und Schulen. Sie bereiten auf einen professionellen Sprachkurs vor oder fungieren als flankierende Angebote zu professionellen - 6 - V/0155/2019 Sprachkursen, bieten selbst aber naturgemäß keine Zertifizierung. Eine Evaluation der ehrenamtli- chen Sprachangebote ist nicht vorgesehen, würde sich als äußerst schwierig gestalten und würde zudem den Sinn und Zweck solcher Angebote verfehlen. Ehrenamtliche Sprachlehrkräfte haben gleichwohl die Möglichkeit Qualifizierungs- und Austauschangebote des Kommunalen Integrations- zentrums und der Freiwilligenagentur - die auch das Sozialamt aktiv mitgestaltet - zu nutzen. So wur- den seit 2016 insgesamt 80 ehrenamtliche Sprachlehrkräfte für Erwachsene, 44 ehrenamtliche Sprachlehrkräfte in der Arbeit mit Kindern und 42 Ehrenamtliche im Bereich „Spracherwerb durch Bewegung“ vom Kommunalen Integrationszentrum in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachdiens- ten organisiert. Die Qualifizierungen von insgesamt 166 Ehrenamtlichen umfassten jeweils sechs Mo- dule, die sowohl die Haltung der Ehrenamtlichen als auch Methodenkompetenz und Materialien zur Arbeit beinhalteten. Zusätzlich zu den ehrenamtlichen Angeboten unterstützt auch die Stadtbücherei Münster mit der Ein- richtung eines Sprachlernraums die Selbstlernmöglichkeiten von Zuwanderern/-innen. Der Sprach- lehrraum wurde mit Fördermitteln des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW eingerichtet und mit fünf PC-Arbeitsplätzen ausgestattet, auf denen ein Sprachlernprogramm installiert ist. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich ehrenamtlich organisierte Sprachkurse durch eine informell geprägte Lernkultur auszeichnen und eine Vielfalt an Formaten und Strukturen bieten. Dadurch bieten sie aber wiederum keine geeigneten Bedingungen für ein Quali- tätsmanagement. Die Herstellung von Transparenz über Münsters Bildungslandschaft sowie über die ausdifferenzierte Angebotslage der Sprachförderung für Neuzugwanderte in Münster ist seit März 2017 Teil des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projektes „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte - Sport, Sprache, Integration“. Das Projekt ist im Amt für Schule und Weiterbildung angesiedelt und nimmt die Vielzahl der formalen, non-formalen und infor- mellen Sprachförder- und Sportangebote für neuzugewanderte Menschen in den Blick, macht sie transparent und hat - unabhängig von einer Bewertung der Angebote - zum Ziel, über Angebotsbe- darfe zu informieren und Impulse zu deren Deckung zu geben. 3. Übersicht professioneller Sprachkursangebote in Münster Nachfolgend werden die professionellen Sprachkursangebote dargestellt, die Geflüchteten und Mig- ranten/-innen in Münster zur Verfügung stehen. Sprachförderangebote des Bundes • Integrationskurse • Berufsbezogene Sprachförderung (ESF-BAMF-Programm; die Förderung dieser Kurse ist Ende 2017 ausgelaufen) • Berufssprachkurse Sprachförderangebote des Landes • Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen des Ministeriums für Kinder, Fami- lie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI NRW) und des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS NRW) • Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW NRW) Zusätzliche und ergänzende zielgruppenbezogene Sprachkursangebote für Geflüchtete und Migranten/-innen in Münster • vhs-Sprachkurse • spendenfinanzierte Sprachkurse - 7 - V/0155/2019 • Sprachförderung über Stiftungen und Kooperationsprojekte • Sprachkurse der Ehrenamtsinitiativen und der Migrantenselbstorganisationen (Anlage E) • Sprachförderung in Kindertagesstätten • Beschulung und Sprachförderung an Schulen • additive Sprachförderangebote • studienvorbereitende Sprachkurse • sonstige Kurse mit Sprachkursanteilen Grundsätzlich ist die Vielfalt und die Dynamik, der Spracherwerbsangebote für Migranten/-innen und Geflüchtete unterliegen, zu berücksichtigen. Differenziertere Informationen über • die Inhalte und den Ablauf der verschiedenen Sprachkursformate, • den Zugang zu den Sprachkursformaten (Wer kann teilnehmen?), • die zertifizierten Kursträger in Münster, • die Lern- und Lehrmaterialien, Lehrkräfte und • die Kosten für Kursteilnehmer/-innen und Kursträger sind in der Anlage B dieser Vorlage dargestellt. Eine Übersicht der Sprachkursanbieter für Geflüchte- te und Migranten/-innen in Münster ist in der Anlage C zu finden. 4. Qualitätsmanagement - Entwicklung eines Evaluationsinstruments Die Entwicklung eines Qualitätsmanagements/Evaluationsinstruments zielt darauf ab, die Qualität, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der in Münster durchgeführten und laufenden Sprachkurse festzustel- len. Es sollte aufzeigen, wie diese qualitativ und quantitativ zukünftig ausgestaltet und weiterentwi- ckelt werden könnten. Ziel wäre es, ein ausreichendes Angebot für eingewanderte und geflüchtete Menschen zur Verfügung zu stellen, um sie bestmöglich während des (sprachlichen) Integrationspro- zesses zu unterstützen. Während die Aufgabe der kontinuierlichen Evaluation und (Weiter-) Entwicklung der Integrationskurse und Berufssprachkurse beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) liegt, sind die Lan- desministerien in Nordrhein-Westfalen beauftragt, die Rahmenbedingungen und Kurskonzepte der Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge und die Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre kontinuierlich weiterzuentwickeln, so dass kommunal keine Einflussmöglichkeiten bestehen. Die Entwicklung eines kommunalen Quali- tätsmanagements für Sprachkurse für Flüchtlinge muss in diesem Bereich ausscheiden, da Parallel- strukturen entstehen würden, ohne dass Einfluss auf Art, Umfang und Zeitpunkt notwendiger Daten- erhebungen bestünde. 4.1. Evaluationsinstrumente des Bundes Die Zuständigkeit für die Steuerung, Koordination, Evaluation und Weiterentwicklung der Sprachför- derangebote des Bundes (bezüglich Kursgröße, Kursauswahl, Einmündungswege, Anforderungen an Lehrkräfte, Lernmaterial, Fahrtkostenerstattung, Teilnehmer/-innenkosten usw.) liegt beim BAMF. Nicht zuletzt aufgrund der hohen „Durchfallquoten“ - nur etwa die Hälfte der Migranten/-innen und Geflüchteten besteht derzeit den B1-Test am Ende des Integrationssprachkurses - wird die Forderung nach einer Qualitätsoffensive diskutiert. Um die Qualität von Integrationskursen für Geflüchtete zu verbessern, ist angedacht, die Klassen zu verkleinern und mehr Unterrichtsstunden sowie Kinderbe- treuung (in der Regel für teilnehmende Mütter) während der Kurse anzubieten. Zugleich soll die Teil- nahme an den Integrationssprachkursen verbindlich nachgehalten und unentschuldigtes Fehlen stär- ker geahndet werden. Des Weiteren sollen verbindliche Zwischentests eingeführt werden. Da für die - 8 - V/0155/2019 Integrationskurse der Bund zuständig ist, wird die Verbesserung der Integrationskurse Thema bei der nächsten Integrationsministerkonferenz im April 2019 in Berlin sein. Das BAMF hat zwischenzeitlich das Projekt „Evaluation der Integrationskurse (EvIk)“ ins Leben geru- fen. Im Rahmen dieses Projektes werden Wirkungsweisen der Integrationskurse untersucht. Beson- dere Berücksichtigung erfährt in diesem Zusammenhang die veränderte Zusammensetzung der Teil- nehmer/-innen innerhalb der Integrationskurse. Während vormals Arbeitsmigranten/-innen sowie de- ren Familienangehörige und nachgezogene Verwandte aus dem osteuropäischen Raum die wesentli- che Zielgruppe der Integrationskurse darstellte, besuchen mittlerweile größtenteils neu zugewanderte Geflüchtete/Schutzbedürftige aus Drittstaaten die Integrationskurse. Das Evlk-Projekt untersucht, ob sich das bestehende Integrationskurssystem angesichts der verän- derten Herausforderungen hinsichtlich der Teilnehmergruppe der Geflüchteten bewährt hat. Das EvIk- Projekt nimmt nach Angaben des BAMFs eine ganzheitliche Perspektive ein, bezieht Informationen von Kursteilnehmenden, Integrationskursträgern, Lehrkräften, sowie Kursspezifika ein, nimmt die vier bedeutsamsten Integrationskurstypen (Allgemeiner Integrationskurs, Alphabetisierungskurs, Zweit- schriftlernerkurs und Jugendintegrationskurs) in den Blick und beleuchtet vier inhaltliche Forschungs- schwerpunkte: • die Analyse der Bestehensquoten und Identifikation der Einflussfaktoren, • die Analyse von Kursverläufen und -abbrüchen, • die Analyse der Schnittstellen mit den Bundes- und Landesangeboten der Sprachförderung und Wertevermittlung und • die Analyse der Nachhaltigkeit des Kursbesuchs. Die Laufzeit des Projekts ist bis 2021 angelegt. Die Evaluation der Berufssprachkurse obliegt ebenfalls dem BAMF. Das Bundesamt soll zukünftig einen Monitoring-Bericht zu den Berufssprachkursen nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellen. Der Bericht soll zur Steuerung und Auswertung der Berufssprachkurse genutzt werden. Auf Nachfrage berichtet das BAMF, dass die sprachlichen Erfolge in den Berufs- sprachkursen derzeit nicht befriedigend sind, so dass auch die Qualität und Effizienz der Berufs- sprachkurse deutlich verbessert werden soll. Bessere Zielgruppenorientierung, optimierte Zugangs- verfahren, Erhöhung der Kurslaufzeiten und stärkere Kursdifferenzierung sind angedacht. Die Berufs- sprachkurse sollen ab 2019 für drei Jahre evaluiert werden. 4.2. Evaluationsinstrumente des Landes Die Steuerung, Koordination, Evaluation und Weiterentwicklung der Sprachförderangebote des Lan- des ist je nach zuständigem Ministerium organisiert. Die Steuerung, Koordination, Evaluation und Weiterentwicklung der Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen liegt beim Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI). Als standardisiertes Programm zur Abwicklung, Dokumentation sowie als Instrument zur Steuerung und Evaluation der Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge dient u. a. das web- basierte Berichtssystem Abba-Online (Automatisiertes Begleit- und Berichtsverfahren Arbeitsmarkt- programme). Außerdem erfolgt eine programmspezifische Evaluation der Basissprachkurse zur Arbeitsmarktin- tegration über Fragebögen, welche von den Teilnehmenden bei Eintritt, bei Austritt sowie sechs Mo- nate nach Beendigung der Basissprachkurse (mit Unterstützung der verantwortlichen Sprachkursträ- ger) auszufüllen sind. Eine strukturelle und inhaltliche Anpassung der Basissprachkurse zur Arbeits- marktintegration von Flüchtlingen wird dauerhaft umgesetzt. - 9 - V/0155/2019 Für die Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre wurde vom April bis September 2018 im Auftrag des Ministeriums für Kultur und Wissen- schaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) durch das Büro für berufliche Bildungsplanung in Zu- sammenarbeit mit dem com.X Institut die Programmevaluation durchgeführt. Ziel der Evaluation war es, die Wirksamkeit dieser seit 2015 durchgeführten Sprachkurse festzustellen und aufzuzeigen, wie diese Maßnahmen qualitativ und quantitativ zukünftig weiterzuentwickeln sind, um Zugewanderte erfolgreich gesellschaftlich integrieren zu können. Folgende Leitfragen standen bei der Evaluation im Mittelpunkt: • Wie tragen die zusätzlichen niedrigschwelligen Sprachkurse des Landes zur Inklusion dieser Ziel- gruppe bei? • Wie sind diese Maßnahmen - auch unter Berücksichtigung der Angebote des Bundes quantitativ und qualitativ weiterzuentwickeln, damit die Zielgruppe erfolgreich weiter lernen, Anschlussmög- lichkeiten entwickeln und gesellschaftlich integriert werden kann? • Wie können Elemente des digitalen Lehrens und Lernens erfolgreich in die Kurse eingebunden werden und wie kann damit nachhaltiges Lernen erfolgen? Schließlich wurden Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung formuliert, die die besonderen Merkmale dieser Förderlinie im Vergleich zu den zuvor beschriebenen weiteren Fördermaßnahmen berücksichtigten. Im Rahmen des Evaluationsvorhabens wurden Kursleitungen der Sprachförderkur- se befragt bzw. in der qualitativen Begleitstudie auch Einrichtungsleitungen und, wenn möglich, kom- munale sowie zivilgesellschaftliche Institutionen/Organisationen/Initiativen, die in Kontakt mit der Ziel- gruppe der Sprachförderangebote standen und an der Gestaltung der Integrationsprozesse entspre- chend beteiligt waren (z. B. Integration Point). Eine Befragung der Teilnehmenden wurde aus ver- schiedenen (forschungsethischen) Gründen nicht vorgesehen. Die quantitativen und qualitativen Datenerhebungen erfolgten zeitlich parallel (Mai bis Juni 2018), Ergebnisse wurden abschließend gebündelt und Handlungsempfehlungen abgeleitet (August 2018). Der Endbericht zur Evaluation der Förderlinie „Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre“ liegt dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft seit dem 30.09.2018 vor und ist auf der Internetseite des Ministeriums unter https://www.mkw.nrw/weiterbildung/sprachfoerderung-fuer-neu-zugewanderte-ab-16-jahren/ zu fin- den. Für Münster wurde die Durchführung der Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Er- wachsene und Jugendliche ab 16 Jahre von 5 Trägern - dem Anna-Krückmann-Haus, dem Bildungs- werk der KAB im Bistum Münster, dem Evangelischen Familienbildungswerk Westfalen und Lip- pe e.V., dem Haus der Familie Münster - Katholisches Bildungsforum im Stadtdekanat Münster e.V., dem Institut für Bildung und Kommunikation sowie von der Johanniter-Akademie Münster - (siehe Anlage C) bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. Leider stellt der Evaluationsbericht keine spezifischen Informationen und Daten zur Umsetzung der Kurse in Münster bereit. Als Fazit kann gleichwohl festgehalten werden, dass die Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre eine sinnvolle Er- gänzung der Angebote des BAMF darstellen. Integration ist ein sehr komplexer Sozialisationspro- zess, der mit dem Erlernen der Sprache der Aufnahmegesellschaft erst beginnt, so dass diese Ange- bote einen ersten wichtigen Schritt in Richtung einer erfolgreichen Integration der Zielgruppe darstel- len. Die Integrationsleistung der Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre zeigt sich insbesondere mit Blick auf Dimension der kulturellen Integra- tion. Die Teilnehmenden beginnen einen Lernprozess und erlangen erste sprachliche Kompetenzen, die ihnen bei der Orientierung und Verständigung im Alltag helfen. Besonders Geflüchtete, die von anderen Integrationsmaßnahmen ausgeschlossen sind, profitieren von den niedrigschwelligen Lernmöglichkeiten, im Rahmen der Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre. Diese Angebote sind erfahrungsgemäß - 10 - V/0155/2019 von großer Durchlässigkeit zu anderen Maßnahmen und Kursformaten geprägt und leisten einen wichtigen Beitrag in der Vorbereitung von neu zugewanderten Geflüchteten auf Integrationskurse. 5. Ermittlung von Kennzahlen 5.1. Kennzahlen des Bundes Das Bundesamt stellt halbjährlich Berichte zu ausgewählten Kennzahlen für Landkreise und Städte in Bezug auf die Integrationskurse bereit, mit denen den statistischen Bedarfen der betreffenden Kom- munen/Kommunalverbände sowie der Öffentlichkeit Rechnung getragen werden soll. Laut Geschäfts- statistik des BAMF zum ersten Halbjahr 2018 ist das Interesse an Integrationskursen weiterhin hoch. Zwar sind die Werte nicht mehr so hoch wie in den Ausnahmejahren 2015 und 2016, dennoch bewe- gen sich die Zahlen auch im Jahr 2018 immer noch deutlich über denen der Jahre 2005 bis 2015. Laut Integrationskursstatistik des BAMF sind insgesamt 40 Integrationskurse im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 30.06.2018 in der Stadt Münster gestartet. Die Anzahl der beendeten Kurse lag bei 36 ohne Wiederholerkurse - inklusive Wiederholerkurse lag die Zahl der beendeten Kurse bei 51. Die Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer/-innen (Kursabsolventen) lag im selben Zeitraum bei 299 Personen (ohne Kurswiederholer). Die Anzahl der neu ausgestellten Teilnahmeberechtigungen und -verpflichtungen lag für diesen Zeitraum bei 350 Berechtigungen/ Verpflichtungen (ohne Spät- aussiedler und ohne Kurswiederholer). Eine genaue Zahl der Teilnehmenden in Integrationskursen pro Kurs kann vom BAMF nicht geliefert werden. Eine separate Auswertung, die Auskunft über den Anteil der Geflüchteten unter den Integra- tionskursteilnehmer/-innen gibt, stellt das BAMF ebenfalls nicht zur Verfügung. Auf Nachfrage berichtet das BAMF, dass in Münster im ersten Halbjahr 2018 bisher insgesamt 25 Berufssprachkurse mit insgesamt 438 Teilnehmern/-innen begonnen haben. Das BAMF hat in diesem Zusammenhang angemerkt, dass viele Teilnehmer/-innen dieser Kurse aus dem Umland von Münster kommen. Die genaue Teilnehmerzahl pro Kurs kann vom BAMF nicht mitgeteilt werden, im Durchschnitt waren am 1. Unterrichtstag insgesamt 17,25 Teilnehmer/-innen anwesend. Die erreich- ten Sprachkompetenzen variieren je nach Niveaustufe. Alle Kurse sehen eine Abschlussprüfung für A2 bis C1 des GER bzw. Fachsprachenprüfungen beispielsweise für Ärzte oder Pflegekräfte vor. 5.2. Kennzahlen des Landes Die NRW-Landesministerien veröffentlichen keine Berichte/Kennzahlen zu den Basissprachkursen zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten oder zu den Angeboten zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre. Die ermittelten Kennzahlen zu den Basissprachkursen zur Arbeitsmarktintegration von Geflüch- teten stammen von dem vor Ort tätigen Maßmahmeträger, der Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung mbH (GEBA). Pro Maßnahmeträger und Jahr können maximal 8 Basissprachkurse bean- tragt werden. Diese wurden seitens der GEBA bis zum 28.02.2018 ausgeschöpft. Aufgrund der Ver- abschiedung des Landeshaushaltes verzögerte sich die Bewilligung, so dass die Basissprachkurse erst ab April 2018 starten konnten. Im ersten Halbjahr 2018 fanden zwei Basissprachkurse zur Ar- beitsmarktintegration von Flüchtlingen statt und im zweiten Halbjahr 2018 starteten drei weitere Kurse in Münster. Eine frühestmögliche neue Antragsstellung ist ab 01.03.2019 möglich. Auf Nachfrage berichtet die Bezirksregierung Düsseldorf, dass im Jahr 2018 im Regierungsbezirk Münster 29 Einrichtungen insgesamt 103 Kurse zur Sprachförderung für neu zugewanderte Er- wachsene und Jugendliche ab 16 Jahre beantragt und durchgeführt haben (Einrichtungen dürfen pro Förderjahr mehrere Kurse beantragen). Die Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre wurden in ganz unterschiedlichen Kursformaten umgesetzt (z. B. zwischen 10 und 30 Teilnehmenden pro Kurs). Die durchschnittliche Teilnehmerzahl lag bei - 11 - V/0155/2019 15 Personen pro Kurs. So haben im Jahr 2018 ca. 1500 Personen im Regierungsbezirk Münster an den Angeboten zur Sprachförderung für neu zugwanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre teilgenommen. Münsterspezifische Zahlen sind durch die Bezirksregierung Düsseldorf nicht erhoben worden. Kennzahlen für die Stadt Münster für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2018 aus den aufgeführten Be- reichen können nur bedingt und nur in der Menge und Qualität dargestellt werden, wie die verschie- denen Akteure/-innen diese Daten zur Verfügung stellen. Sie sind in der Anlage D zusammengestellt. 6. Zusätzliche und ergänzende zielgruppenbezogene Sprachförderung für Geflüchtete und Migranten/-innen in Münster Die Angebote der zusätzlichen und ergänzenden zielgruppenbezogenen Sprachförderung unter- scheiden sich stark in ihrer organisatorischen und inhaltlichen Ausrichtung (Zielgruppe, Sprachniveau, Dauer des Angebots usw.). Nicht bei allen Angeboten ist ein Abschlusszertifikat nach dem GER vor- gesehen. Eine Vergleichbarkeit hinsichtlich Qualität, Wirksamkeit, Effektivität und Nachhaltigkeit ist keinesfalls gegeben. Gleichwohl stellen die zusätzlichen und ergänzenden zielgruppenbezogenen Sprachkurse ein zentrales Instrument bei der Förderung des Spracherwerbs dar. Sie komplettieren das breite Angebot an Möglichkeiten des professionellen Spracherwerbs, welches in Münster zur Ver- fügung steht durch: • vhs- Sprachkurse, • spendenfinanzierte Sprachkurse, • Sprachförderung über Stiftungen und Kooperartionsprojekte, • Sprachkurse der Ehrenamtsinitiativen und der Migrantenselbstorganisationen (Anlage E), • Sprachförderung in Kindertagesstätten, • Beschulung und Sprachförderung an Schulen, • additive Sprachförderangebote, • studienvorbereitende Sprachkurse und • sonstige Kurse mit Sprachkursanteilen. Differenziertere Informationen zu diesen Spracherwerbsangeboten sind in der Anlage B zusammen- gestellt. 7. Fazit Die Entwicklung eines unabhängigen Qualitätsmanagements für Sprachkurse für Flüchtlinge und Mig- ranten/-innen auf kommunaler Ebene ist nicht umsetzbar. Die Stadt Münster ist weder auf Bundes- noch auf Länderebene die Instanz, die über mögliche Veränderungen, Weiterentwicklungen usw. ent- scheidet. In der Konsequenz könnte ein solches Instrument bei den fehlenden Möglichkeiten der Ein- flussnahme auf Bund- und Länderebene nur zu Parallelstrukturen führen, ohne dass Einfluss auf Art, Umfang und Zeitpunkt notwendiger Datenerhebungen bestünde, es wäre weder aussagekräftig noch hilfreich. Unabhängig davon verfügt die Verwaltung über keine Kapazitäten für Aufbau und laufende Pflege eines solchen Instruments. Bei allen Überlegungen sollte zudem die mangelnde Datenlage berücksichtigt werden. Die Anzahl der geflüchteten Zuwanderer/-innen, die - bei Beachtung der komplexen, rechtlichen Rahmenbedingun- gen - grundsätzlich einen Anspruch auf die Teilnahme an Sprachförderangeboten des Bundes, des Landes sowie an zusätzlichen Angeboten in der Kommune haben, wird zur Zeit weder auf Bundes- und Landesebene noch kommunal abschließend erhoben. Dementsprechend lässt sich keine valide, quantitative Aussage über das Verhältnis von tatsächlichen Sprachkursteilnehmern/-innen einerseits zu allen grundsätzlich (Sprachkurs-) Anspruchsberechtigten andererseits ableiten. - 12 - V/0155/2019 Gleichwohl ist die Idee der Steuerung, Anpassung und Weiterentwicklung von Sprachkursen ein sinn- volles Anliegen. Auch ist es richtig zu überprüfen, ob die angestrebten Sprachniveaus in den Sprach- kursen mehrheitlich erreicht werden. Vor diesem Hintergrund sollten die Ergebnisse begonnener Eva- luationsvorhaben auf Bundes- und Länderebene zukünftig in Münster Beachtung finden und über sie in den Gremien berichtet werden. Eine Berichterstattung im zweijährigen Turnus zu den jeweils aktu- ellen Entwicklungen auf Bundes- und Länderebene sowie in der Kommune wäre orientiert an der Struktur dieser Berichterstattung denkbar. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Anlage B - Übersicht professioneller Sprachqualifizierungsangebote
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Übersicht professioneller Sprachqualifizierungsangebote für
Geflüchtete und Migranten/-innen in Münster
Die nachfolgende Aufstellung gibt eine Übersicht über die professionellen
Sprachqualifizierungsangebote für Geflüchtete und Migranten/-innen in Münster sowie
Informationen zu
• Inhalt und Ablauf der Sprachkursformate,
• Zugang zu den Sprachkursformaten (Wer darf teilnehmen?),
• zertifizierten Kursträgern in Münster,
• Lern- und Lehrmaterialien, Lehrkräften und
• Kosten für Kursteilnehmer/-innen und Kursträger.
1. Sprachförderangebote des Bundes
• Integrationskurse
• Berufsbezogene Sprachförderung
(ESF-BAMF-Programm; Förderung am 31.12.2017 ausgelaufen)
• Berufssprachkurse
1.1 Integrationskurse
Inhalt und Ablauf
Zentrales Grundangebot zur Integration und sprachlichen Grundförderung stellen die
Integrationskurse dar. Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem
Orientierungskurs. Der Sprachkurs dauert im allgemeinen Integrationskurs insgesamt
600 Unterrichtseinheiten und führt zum B1-Sprachniveau des Gemeinsamen
europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Im Sprachkurs werden wichtige
Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt.
Der Sprachkurs schließt mit der Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) ab. Im
Anschluss an den Sprachkurs findet der Orientierungskurs statt, der 100
Unterrichtseinheiten umfasst. Themen im Orientierungskurs sind beispielsweise
• die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur,
• Rechte und Pflichten in Deutschland,
• Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft und
• Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und
Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Der Orientierungskurs schließt mit dem Abschlusstest „Leben in Deutschland“ ab, den
ca. 92 % der Kursteilnehmer/-innen bestehen (Quelle: Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge).
Neben dem allgemeinen Integrationskurs stehen spezielle Integrationskurse für
Personen mit besonderen Lernbedarfen mit bis zu 1.000 Unterrichtseinheiten zur
Verfügung: Jugendintegrationskurse, Eltern- bzw. Frauenintegrationskurse,
Integrationskurse mit Alphabetisierung, Förderkurse, Kurse für Schnelllerner und Kurse
Anlage B
2
für Zweitschriftlernende. Es gibt Vollzeit- und Teilzeitkurse. Schulpflichtige Kinder- und
Jugendliche können nicht an einem Integrationskurs teilnehmen.
Zugang zu den Sprachkursen - Wer darf teilnehmen?
Grundsätzlich berechtigt zur Teilnahme an einem Integrationskurs sind
• alle Spätaussiedler/-innen und neu zugewanderte Menschen mit auf Dauer
angelegtem Aufenthaltsstatus,
• Ausländer/-innen, die bereits länger in Deutschland leben, Unionsbürger/-innen
sowie besonders integrationsbedürftige Deutsche (auf Antrag im Rahmen
verfügbarer Kursplätze),
• Asylbewerber/-innen mit guter Bleibeperspektive1, Geduldete mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG2 sowie Inhaber einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG3.
(Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Zuwanderer/-innen aus den benannten Gruppen können einen Antrag auf Zulassung
zum Integrationskurs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
Das BAMF kann die Antragstellenden gemäß § 44 Aufenthaltsgesetz zur Teilnahme
am Integrationskurs berechtigen. Haben die Zuwanderer/-innen einen
Berechtigungsschein (Zulassung) durch das BAMF erhalten, melden sie sich beim
Kursträger an. Hier erfolgt die Einstufungstestung. Der Einstufungstest dient dazu
festzustellen, in welches Integrationskursformat (beispielsweise mit Alphabetisierung,
Jugendintegrationskurs usw.) und in welches Modul (Kursabschnitt) der/die
Zuwanderer/-in einmünden wird. Einen Integrationskursträger in räumlicher Nähe
finden Zuwanderer/-innen mit Hilfe der Suchmaschine WebGIS. Diese bildet das
gesamte Angebot an Kursen und freien Plätzen in Münster ab.
Neben der Möglichkeit der Berechtigung durch das BAMF besteht die Möglichkeit,
seitens der leistungsgewährenden Behörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) und dem SGB II sowie der Ausländerbehörde bestimmte Personenkreise zur
Teilnahme an einem Integrationskurs zu verpflichten.
Verpflichtet zur Teilnahme sind
• neu zugewanderte Menschen, die sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache
mündlich verständigen können bzw. die noch nicht über ausreichende Kenntnisse
der deutschen Sprache verfügen,
• Ausländer/-innen, die besonders integrationsbedürftig sind und von der
Ausländerbehörde zur Teilnahme aufgefordert werden,
• Ausländer/-innen, die Leistungen nach SGB II beziehen und von den Trägern der
Grundsicherung zur Teilnahme aufgefordert werden und
1 Das Bundesamt erteilt Asylantragstellenden, die sich noch im Asylverfahren befinden, eine Aufenthaltsgestattung(AG)
gemäß § 55 Abs. 1 AsylG, und berechtig diejenigen mit einer guten Bleibeperspektive grundsätzlich zur Teilnahme an
einem Integrationskurs.
Bei Geflüchteten mit guter Bleiberechtsperspektive handelt es sich um Personen aus Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia.
2 Personen, die sich nicht (mehr) im Asylverfahren befinden und einen negativen Bescheid erhalten haben, bei denen die
Abschiebung jedoch ausgesetzt wurde, erhalten von der Ausländerbehörde eine Duldung „Bescheinigung für die
Aussetzung einer Abschiebung“. Personen mit einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S.3 AufenthG sind zur Teilnahme an
einem Integrationskurs berechtigt.
3 Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis (AE) aus humanitären Gründen gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG (bei
Ausreisehindernissen) erhalten haben.
3
seit dem 01.01.2017 können auch Asylbewerber/-innen mit guter Bleibeperspektive,
Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie
Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG durch die Träger der
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu einem Integrationskurs
verpflichtet werden.
(Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Das Sozialamt der Stadt Münster
stellt seit Oktober 2018 Verpflichtungen für diesen Personenkreis aus.
Sind Geflüchtete zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet worden, erfolgt
die Einstufungstestung über die Test- und Meldestelle (TuM). Die Testungen
übernimmt die Volkshochschule Münster als neutrale Stelle. Das Ergebnis und eine
sich daran anschließende Kursempfehlung wurden an das BAMF übermittelt. Ein/e
Mitarbeiter/-in des BAMF übernimmt die Suche nach einem zeitnah startenden
passgenauen Kurs und reserviert einen Platz beim Träger. Die Reservierung existiert
für drei Tage. Der/die Geflüchtete erhält ein Schreiben mit der Aufforderung, sich
innerhalb dieser drei Tage beim Kursträger einzufinden, um sich verbindlich zum Kurs
anzumelden. Es erfolgt eine Rückmeldung ans BAMF und an die Behörde, welche die
Verpflichtung ausgestellt hat.
Das Pilot-Projekt „Test- und Meldestelle - Optimierte Integrationskurszusteuerung“
wurde seit Mitte 2017 bundesweit an inzwischen 24 Standorten erprobt, u.a. in
Münster. Das Zusteuerungsverfahren soll bis Mitte 2019 fortgesetzt werden.
Die TuM wurde bis Dezember 2018 im Ankunftszentrum Münster (BAMF) auf dem
Gelände der ehemaligen York-Kaserne organisiert. Ende 2018 erfolge die Schließung
des Ankunftszentrums.
Das BAMF ist auf die vhs Münster zugekommen mit der Bitte, die Einstufungstests
weiterhin durchzuführen. Die zu diesem Zweck bei der vhs Münster zunächst befristet
eingerichtete Teilzeitstelle wurde zum Stellenplan 2019 jedoch nicht mehr
berücksichtigt, so dass die vhs Münster aktuell keine Kapazitäten hat, die Testungen
weiterhin durchzuführen. Laut Auskunft des BAMF Ende Februar 2019 kann der
Betrieb der TuM ab März 2019 wieder aufgenommen werden. Räumlichkeiten in der
Stadtmitte konnten angemietet und ein Träger- der die Einstufungstestung durchführt-
gefunden werden.
Zertifizierte Integrationssprachkursträger in Münster
Für die Stadt Münster sind derzeit vom BAMF fünf zertifizierte Integrationskursträger
zugelassen, die ausschließlich bis zum Sprachniveau B1 nach dem GER führen.
Eine Übersicht über die Träger ist in der Anlage C dargestellt.
Lern- und Lehrmaterialien, Lehrkräfte
Die eingesetzten Lern- und Lehrmaterialien sind durch das BAMF in einem Pool
vorgegeben und können durch die Träger selbständig ausgewählt werden. Die Liste ist
unter folgender Internet-Adresse zu finden:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/Le
hrkraefte/liste-zugelassener-lehrwerke.
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Die Lehrkräfte müssen Qualifikationen nachweisen und werden in jedem Einzelfall
zugelassen. Alle Träger haben sich verpflichtet, ihren Honorarkräften mind. 35 Euro
pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) zu zahlen.
Kosten
Der Kostenerstattungssatz beträgt derzeit 3,90 Euro für jede Unterrichtsstunde, die
vom Bundesamt erstattet werden, mit Ausnahme der Kostenbeitragszahler, die 50 %
selbst übernehmen müssen. Von den Kosten befreit sind alle Leistungsempfänger
nach dem SGB II und SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Härtefälle.
Nähere Informationen zu den Integrationskursen sind auf der Internetseite des BAMF
zu finden.
1.2 Berufsbezogene Sprachförderung (ESF-BAMF-Programm)
Die Förderung der ESF-BAMF-Kurse ist Ende 2017 ausgelaufen. Kurse konnten bis
zum 31.12.2017 beginnen und mussten im Jahr 2018 enden. In Münster wurden die
ESF-BAMF-Kurse vom Bildungsinstitut Münster (BIMS) und der Gesellschaft für
Berufsförderung und Ausbildung (GEBA) mbh durchführt. Der letzte Kurs endete im
Juni 2018.
1.3 Berufssprachkurse gemäß § 45a AufenthG
Inhalt und Ablauf
Ende des Jahres 2016 wurde die Sprachförderung des BAMF ausgeweitet. Die
Berufssprachkurse (BSK) gem. § 45 a AufenthG wurden zu einem Regelinstrument der
Sprachförderung des Bundes und richten sich an Menschen mit Migrationshintergrund,
die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen, da erworbene
Sprachkenntnisse aus dem Integrationskurs nicht ausreichen, um eine Qualifizierung,
Ausbildung oder Arbeit aufnehmen zu können. Je nach Sprachkenntnissen und
Bedürfnissen besteht die Möglichkeit, in den Berufssprachkursen Basismodule (je 300
Unterrichtseinheiten) oder Spezialmodule (300 bis 600 Unterrichtseinheiten) zu
absolvieren. Die Module schließen in der Regel mit einer Prüfung ab. Bei Bestehen der
Prüfung erhalten die Kursteilnehmer/-innen ein Zertifikat, welches das Erreichen eines
neuen Sprachniveaus (B2, C1, C2 des GER) bestätigt.
Zugang zu den Berufssprachkursen - Wer darf teilnehmen?
Neben den EU-Zuwanderern/-innen und Deutschen mit Migrationshintergrund richten
sich die Berufssprachkurse an Asylbewerber/-innen mit hoher Schutzquote, die ein
bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf
benötigen, in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen, arbeitsuchend
gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen, eine Arbeit haben und deren
Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern. Für die
Teilnahme an den Berufssprachkursen müssen Geflüchtete den Integrationskurs
bereits vollständig abgeschlossen und ggf. die Wiederholerstunden ausgeschöpft
haben. Das Anfangssprachniveau der sechs Kurse, welche in Münster im ersten
Halbjahr 2018 stattgefunden haben, lag überwiegend zwischen A2 und B1. Fast alle
Teilnehmer/-innen hatten zum Berufssprachkursende ihre Sprachkenntnisse weiter
gefestigt und ausgebaut. Insgesamt 12 Teilnehmer/-innen (von 99 Teilnehmer/-innen)
haben während der Kurse eine Arbeit oder Ausbildung aufgenommen.
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Einen Berufssprachkurs in räumlicher Nähe finden Geflüchtete mit Hilfe der Internet-
Plattform KURSNET. Ein Berechtigungsschein - ausgestellt durch das Jobcenter oder
die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster ist für die Anmeldung und Teilnahme am Kurs
erforderlich.
Zertifizierte Sprachkursträger in Münster
In Münster haben sechs Träger die Zulassung zur Durchführung von
Berufssprachkursen vom A1- bis C1- Niveau des GER, zum Teil auch für akademische
Heilberufe, Handel und neuerdings für nichtakademische Gesundheitsberufe. Hierbei
handelt es sich um Berlitz, die SBH-West, das BIMS, WiPDaF, die GEBA und die
Werkstatt für Bildung und Kultur (siehe Anlage C).
Lern- und Lehrmaterialien, Lehrkräfte
Die eingesetzten Lern- und Lehrmaterialien sind bisher seitens des BAMF nicht
vorgeschrieben. Die eingesetzten Lehrwerke sollen jedoch dem Ziel, die Berufssprache
zu vermitteln, förderlich sein. Lehrkräfte der Berufssprachkurse müssen über eine
Integrationskurszulassung verfügen. Bis 2020/21 soll die Qualifikation der Lehrkräfte in
den Berufssprachkursen neu geregelt werden. Lehrkräfte müssen zukünftig neben der
Integrationskurszulassung eine Zusatzqualifikation erwerben. Fachlehrkräfte sollen je
nach Fachrichtung u. a. Ausbilder oder Arzt sein. Für festangestelltes Personal gibt das
BAMF keine Entlohnungsvorgaben. Honorarkräfte müssen mindestens 35 Euro pro
Unterrichtseinheit bekommen. Die Träger erhalten pro Unterrichtseinheit, Teilnehmer/-
in und Anwesenheit 4,14 Euro durch das BAMF erstattet (Ausnahme: bei Eigenbeitrag
der Teilnehmer/-innen).
Kosten
Für die Kursteilnehmenden sind die Kurse grundsätzlich kostenfrei, es sei denn, es
handelt sich nicht um Leistungsempfänger nach dem SGB II und SGB XII und dem
Asylbewerberleistungsgesetz oder Härtefälle, in diesen Fällen beträgt der Eigenbeitrag
je Unterrichtseinheit 2,07 Euro wovon 50 % bei erfolgreichem Kursbesuch (Prüfung
bestanden) erstattet werden können.
2. Sprachförderangebote des Landes NRW
• Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen (Ministerium für
Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen -
MKFFI NRW - und Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen - MAGS NRW)
• Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche
ab 16 Jahre (Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen -
MSW NRW)
2.1 Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
Inhalt und Ablauf
Geflüchtete, die keinen Zugang zu den Sprachkursangeboten des Bundes erhalten,
haben die Möglichkeit, an Sprachförderangeboten des Landes teilzunehmen. Hierzu
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gehören die Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Sie
werden mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Neben dem
Erwerb grundlegender deutscher Sprachkenntnisse ist es Ziel dieser Kurse, einen
Anschluss an weiterführende Schulungsangebote und Förderinstrumente des SGB II
und SGB III zu erreichen, die Potentiale von Flüchtlingen für den Arbeitsmarkt zu
nutzen und einen möglichst frühzeitigen Arbeitsmarktzugang zu gewährleisten. Die
Kurse bestehen aus 300 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten) pro Kurs und werden
analog den curricularen Standards der Integrationskurse des Bundes durchgeführt.
Damit soll ein Wechsel in einen Integrationskurs, z. B. bei Anerkennung des
Asylantrags, möglichst reibungslos erfolgen können. Ziel ist es, dass die
Teilnehmenden die Basissprachkurse mit dem Zielniveau A1 des GER abschließen,
welches oftmals Voraussetzung für die weiterführenden Sprachangebote ist.
Zugang zu Basissprachkursen - Wer darf teilnehmen?
Die Basissprachkurse sind für Flüchtlinge mit einer individuell guten (nicht eindeutig
geklärten) Bleibeperspektive zugänglich. Damit ermöglichen diese Sprachkurse einer
Zielgruppe den Zugang zur Sprachförderung, die derzeit keinen Zugang zu den
Integrationskursen oder anderen Sprachförderangeboten hat. Aus diesem Grund
sollten auch keine Personen aus Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia zugewiesen
werden, die noch eine Wartezeit zu einem Integrationskurs überbrücken müssen.
Weiterhin dürfen den Kursen keine Personen aus sogenannten „sicheren
Herkunftsländern“ nach § 29a AsylG zugewiesen werden. Die Zuweisung der
Teilnehmenden an die Sprachkursträger erfolgt durch die örtliche Agentur für Arbeit.
Zertifizierte Sprachkursträger in Münster
Grundsätzlich können Volkshochschulen und anerkannte Weiterbildungseinrichtungen,
anerkannte Träger der Jugendhilfe aus dem Bereich der Jugendberufshilfe mit
einschlägigen Erfahrungen sowie vom BAMF anerkannte Integrationskursträger ihr
Interesse an der Durchführung der Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von
Geflüchteten bekunden. In Münster werden die Basissprachkurse zur
Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten von der Gesellschaft für Berufsförderung und
Ausbildung mbh (GEBA) durchgeführt.
Lern- und Lehrmaterialien, Lehrkräfte
Die eingesetzten Lehrwerke orientieren sich an den vom BAMF zugelassenen
Lehrwerken in Integrationskursen. Zum Einsatz kommen z. B. Pluspunkt Deutsch A1,
Berliner Platz A1, Schritte Plus A1. Ergänzend werden Wortkarten, Bildkarten, Rätsel,
Spiele und Kinderbücher genutzt. Außerdem werden im Unterricht auch immer wieder
Alltagsszenen simuliert und Exkursionen umgesetzt, um praxisnahen und
praxisrelevanten Spracherwerb zu realisieren. Die eingesetzten Dozenten/-innen
verfügen neben der fachlichen Kompetenz in der Sprachvermittlung über interkulturelle
Kompetenzen sowie über Erfahrungen in der Arbeit mit der heterogenen Zielgruppe
der Geflüchteten. Als Bemessungsgrundlage für eine Unterrichtsstunde sind Ausgaben
in Höhe von 39,50 Euro als Pauschale angesetzt. Wird die Unterrichtsstunde von einer
hauptamtlich beschäftigen Lehrkraft durchgeführt, sind als Bemessungsgrundlage
Ausgaben in Höhe von 82 Euro als Pauschale angesetzt. Hierzu ist der Nachweis über
die hauptamtliche Beschäftigung der Lehrkraft durch Vorlage des Arbeitsvertrages zu
erbringen.
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Kosten
Für die Geflüchteten ist die Teilnahme am Kurs kostenfrei.
2.2 Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und
Jugendliche ab 16 Jahre (MKW NRW)
Inhalt und Ablauf
Ein weiteres Sprachförderangebot des Landes sind die „Angebote zur Sprachförderung
für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre“ des Ministeriums für
Kultur und Weiterbildung (MKW) NRW. Die Beratung und Abwicklung des Programms
erfolgt über die Bezirksregierung Düsseldorf.
Die Kurse sollen mindestens 100 Unterrichtsstunden, maximal bis 250
Unterrichtsstunden umfassen.
Zugang zum Sprachkursformat - Wer darf teilnehmen?
Dieses zusätzliche und niedrigschwellige Sprachkursformat richtet sich an Erwachsene
und Jugendliche, die seit 2015 neu zugewandert sind und von den Integrationskursen
des BAMF und der Bundesagentur für Arbeit ausgeschlossen sind.
Zertifizierte Sprachkursträger in Münster
In Münster wurden die Kurse im ersten Halbjahr 2018 vom
• Anna-Krückman-Haus,
• vom Bildungswerk der KAB im Bistum Münster,
• vom Evangelischen Familienbildungswerk Westfalen und Lippe e.V.,
• vom Haus der Familie und
• vom Institut für Bildung und Kommunikation sowie von der Johanniter-Akademie
durchgeführt.
Lern- und Lehrmaterialien, Lehrkräfte
Die Inhalte der Angebote zielen darauf, ein lebensnahes und alltagsorientiertes erstes
Sprachhandeln in Deutsch zu ermöglichen. Diese Angebote sollen dazu beitragen, die
Teilnehmenden bei ihrer sozialen Eingliederung zu unterstützen und helfen,
alltägliches Handeln wie beispielsweise den Einkauf, Arztbesuche oder
Behördengänge, Besuch von Kita oder Schule zu bewältigen. Das Angebot soll vor
allem die mündliche Ausdrucksfähigkeit und das Leseverstehen anhand authentischer
Materialien für den alltäglichen Gebrauch verbessern helfen und ggf. auf eine
Kursteilnahme am Integrationskurs vorbereiten. Um den Kompetenzzuwachs im
Spracherwerb zu dokumentieren, werden unterschiedlich differenzierte
Teilnahmebescheinigungen ausgestellt. Abschließende Lernerfolgskontrollen in Form
von Tests oder Prüfungen bilden eher die Ausnahme, so dass das Erreichen formaler
Sprachniveaus eher in den Hintergrund tritt. Vielmehr geht es um ein Heranführen an
den Spracherwerb. Die Vermittlung demokratischer Werte soll in das Kursangebot
miteinbezogen werden.
Kosten
Die Sprachkurse für Flüchtlinge ab 16 Jahren sind für die Teilnehmenden kostenfrei.
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3. Zusätzliche und ergänzende zielgruppenbezogene Sprachförderangebote für
Geflüchtete und Migranten/-innen in Münster
Die Angebote des Bundes und des Landes werden durch folgende zusätzliche
Angebote in den Kommunen ergänzt:
• vhs-Sprachkurse,
• spendenfinanzierte Sprachkurse,
• Sprachförderung über Stiftungen und Kooperationsprojekte,
• Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen,
• Beschulung und Sprachförderung an Schulen,
• additive Sprachförderangebote,
• studienvorbereitende Sprachkurse
• Sprachkurse der Ehrenamtsinitiativen und der Migrantenselbstorganisationen und
• sonstige Kurse mit Sprachanteil.
3.1 vhs-Sprachkurse
Inhalt und Ablauf
Geflüchtete haben die Möglichkeit, an den Regelangeboten der vhs Münster
teilzunehmen. So bietet die vhs Münster jährlich rund 80 Kurse „Deutsch als
Fremdsprache“ nach dem Weiterbildungsgesetz an. Die Intensivkurse der Grundstufe
am Vormittag erstrecken sich jeweils über 116 Stunden. Hinzu kommen die Angebote
„Lesen und Schreiben lernen für Menschen mit anderer Muttersprache“. Die genaue
Zahl der Geflüchteten in diesen Kursen wird nicht ermittelt. Die vhs-Kurse ermöglichen
den Teilnehmenden den Erwerb der Sprachkompetenz aller Sprachniveaus des GER.
Darüber hinaus bietet die vhs Münster den „Club D“ für Schüler/-innen weiterführender
Schulen an. Differenziert nach Sprachniveau besteht hier die Möglichkeit, in
unterschiedlichen Altersgruppen zu lernen. Insgesamt 135 Schüler/-innen nutzten
dieses Angebot im Studienjahr 2017/2018 (Stand Juli 2018). Das Sprachprogramm
„Einstieg Deutsch“ zur sprachlichen Erstförderung von Geflüchteten wird in Münster
nicht umgesetzt. Die vhs Münster ist außerdem zertifiziertes und anerkanntes Sprach-
und Prüfungszentrum der telc gGmbH und des Goethe-Institutes für die
Deutschprüfungen und Teststelle des Bundesamtes für den Einbürgerungstest. Im
Bereich Deutsch führt die vhs Münster regelmäßig zertifizierte Prüfungen auf B1- und
C1-Niveau durch (weitere Niveaus auf Anfrage). Auf die Prüfungen können sich
Teilnehmende in den Kursen bzw. in zusätzlichen Prüfungstrainings vorbereiten.
Zugang zu den vhs-Angeboten
Die Anmeldung zum offenen Kursangebot erfolgt über den vhs-Infotreff. Die vhs
Münster bietet an zwei Tagen in der Woche eine Sprachberatung zum
Programmangebot Deutsch als Fremdsprache an.
Lern- und Lehrmaterialien, Lehrkräfte
Die qualifizierten Kursleitenden verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium
(Sprachen/Pädagogik) sowie über nachgewiesene Unterrichtserfahrung im Bereich
DaF/DaZ. Die meisten von ihnen verfügen zusätzlich über Qualifizierungen des
Bundesamtes sowie Lizenzen der Prüfungsinstitutionen telc gGmbH und des Goethe-
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Institutes. Sie bilden sich regelmäßig zu unterschiedlichen Themen fort (z. B.
Fachsprachen, Digitalisierung, Umgang mit heterogenen Gruppen, Medieneinsatz,
neue Lehrwerke). Im Unterricht kommen moderne Materialien und zusätzliche Medien
gängiger Lehrwerke bekannter großer DaF/DaZ-Verlage zum Einsatz.
Kosten
Die reguläre Teilnahme an Sprachkursen der vhs Münster ist kostenpflichtig und richtet
sich nach der vom Rat beschlossenen Entgeltordnung, in der auch die
Ermäßigungsregelungen festgelegt sind. Der Besitz des Münster-Passes führt z. B. zu
einer 50 % Ermäßigung der Kursgebühren (sofern ein Kurs nicht als Ausnahme
gekennzeichnet ist).
3.2 Spendenfinanzierte Sprachkurse
Inhalt und Ablauf
Seit 2015 kann in Münster für Flüchtlinge an die Stadt gespendet werden, die diese
Mittel für Sprachkurse für Flüchtlinge einsetzte. Im Rahmen dieser Spendenaktion
gingen Mittel zur Sprachförderung von Flüchtlingen in Höhe von insgesamt 172.850
Euro ein, die inzwischen vollständig verausgabt wurden. Von Ende 2017 bis Februar
2019 konnten abschließend noch zwei Maßnahmen bei der GEBA und eine bei der
Werkstatt für Bildung und Kultur durchgeführt werden. 2018 wurden aus
Spendenmitteln an der vhs Münster noch 11 Einzelplätze in regulären Deutschkursen
sowie 2 Prüfungsvorbereitungen und -teilnahmen ermöglicht.
Zugang zu den spendenfinanzierten Kursen
Das Amt für Schule und Weiterbildung wurde seinerzeit mit der Koordination der
Spendenvergabe beauftragt. Die Vergabe erfolgte nach dem Konsens des für den
Zweck eingerichteten Beirates. Die Einzelplatzförderungen erfolgten auf Empfehlung
der Agentur für Arbeit und des Jobcenters.
Lern- und Lehrmaterialien, Lehrkräfte
Siehe Standards der jeweiligen Träger.
Kosten
Die Teilnahme von Geflüchteten an Sprachkursen, Prüfungsvorbereitungen und
Prüfungen konnte zu 100 % aus den Spendenmitteln finanziert werden. Neben den
bereits benannten Spendenmitteln, welche vom Amt für Schule und Weiterbildung
(vhs) verwaltet wurden, haben auch die Münsteraner Rotary Clubs Spenden zur
Sprachförderung ausgewählter Geflüchteter zur Verfügung gestellt.
3.3 Sprachförderung über Stiftungen und Kooperationsprojekte
Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“
Das Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“ ist ein Kooperationsprojekt der
Walter Blüchert Stiftung, der Stadt Münster und des Ministeriums für Schule und
Bildung.https://www.an-ge-kommen.de/neu-angekommen/angekommen-in-muenster/
10
Inhalt und Ablauf
Das Projekt für junge zugewanderte Menschen im Alter von 15 bis 21 Jahren wurde
von der Walter Blüchert Stiftung, dem Ministerium für Schule und Bildung NRW und
der Stadt Münster ins Leben gerufen. Bei dem Projekt handelt es sich um einen
wichtigen Bestandteil des Münsteraner Konzepts zur Beschulung, Betreuung und
Begleitung von Geflüchteten, Neuzugewanderten und Seiteneinsteigern.
Konkret besteht das „angekommen“ Projekt aus drei Säulen, die berufsbezogene und
sozialpädagogische Maßnahmen sowie Bildungsangebote beinhalten und dabei
insbesondere der Sprachförderung als Schlüssel zur Integration viel Raum geben.
Die Sprachförderung gestaltet sich folgendermaßen:
• Sprachkurs für nicht (mehr) schulpflichtige junge zugewanderte Erwachsene ab 18
Jahren, die keinen oder (noch) keinen anerkannten Schulabschluss mitbringen,
unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Der Sprachkurs findet über die
Dauer eines Jahres im Vormittagsbereich statt und endet mit einer Prüfung.
Während die A1/A2-Prüfungen projektintern abgenommen werden, finden die B1/
B2-Prüfungen bei der German Language Academy als externen Prüfern statt.
• Zusätzliche Deutschförderung am Nachmittag für die Schüler/-innen der
Internationalen Förderklassen der Berufskollegs und der weiterführenden
Bildungsgänge der BKs (darüber hinaus finden ergänzende Bildungs-, Sport-,
Kultur- und Freizeitangebote sowie Angebote zur Berufsorientierung statt, welche
zusätzlich zum Schulunterricht besucht werden können).
• Ferienkurse: Fit-Lernferien als Sprachförderangebot des Ministeriums für Schule
und Bildung; ein Englisch-Ferienkurs als zusätzliches Angebot des Projekts,
abgestimmt auf Bedarf und Ausgangsniveau. An den Deutschkursen haben 2018
insgesamt 155 Jugendliche teilgenommen.
• Des Weiteren steht dem Projekt seit November 2018 eine halbe Lehrerstelle vom
Ministerium für Schule und Bildung für Deutsch als Zielsprache zur Verfügung.
Neben Kleingruppenarbeit bietet die dafür ausgewählte Kraft samstags gezielt für
jugendliche Geflüchtete im Übergang Schule-Beruf bzw. in der dualen Ausbildung
auf dem A2/B1-Niveau Übungen zur mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen
Kommunikation an.
Zugang zum Projekt
Der Zugang ins Projekt erfolgt im Normalfall durch Vermittlung über die
Bildungsberatung des Amtes für Schule und Weiterbildung, die Berufskollegs und die
Projektleitung. Über den B2-Kurs wird über das „Stadtweite Netzwerk - Integration von
Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ informiert.
Lern- und Lehrmaterialien
Verwendung von aufeinander aufbauenden Lehrwerken (Niveau A1-B2, gemäß des
Europäischen Referenzrahmens). Lernbegleiter der Fit-Lernferien werden von der
Landesweiten Koordinierungsstelle (LaKi) geschult.
Kosten
Die Teilnahme am Projekt ist kostenfrei.
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Projekt „DeutschSommer“
Inhalt und Ablauf
Die Stiftung Mitmachkinder/ Stiftung Bürgerwaisenhaus setzt sich aktiv für den
Spracherwerb von Kindern ein.
Zum dritten Mal veranstaltete die Stiftung Mitmachkinder 2018 den „DeutschSommer -
Ferien die schlau machen“. Das Projekt ist eine dreiwöchige Sprachfördermaßnahme
der Kommunalen Stiftungen für Kinder im Grundschulalter, speziell beim Übergang von
der dritten in die vierte Klasse, und findet jährlich in den Sommerferien statt. Das
Programm richtete sich nicht speziell an Kinder mit Flucht- oder
Migrationsvorgeschichte, sondern ist für alle Kinder offen. Ziel des Programms ist es,
das Sprachverhalten und Sprachverständnis der Kinder in der deutschen Sprache zu
verbessern und sie auf die weiterführende Schullaufbahn vorzubereiten.
Zugang zum Programm „DeutschSommer - Ferien die schlau machen“
Im „DeutschSommer“ ist Platz für bis zu 50 Kinder - die Anmeldung erfolgt über die
Grundschulen.
Lern- und Lehrmaterialien
Die Kinder erhaltenen täglich 2 Stunden Deutsch- und 2 Stunden
theaterpädagogischen Unterricht sowie ein gemeinsames Mittagessen und werden von
sozialpädagogischen Fachkräften betreut.
Kosten
Die Kosten werden durch den Stiftungsfonds Mitmachkinder/ Stiftung
Bürgerwaisenhaus übernommen.
3.4 Sprachförderung in Kindertagesstätten und Grundschulen
Erfolgreicher Spracherwerb beginnt bereits in der frühen Kindheit. Das Kommunale
Integrationszentrum in Münster engagiert sich daher rund um die Themen
„Durchgängige sprachliche Bildung“, „Mehrsprachigkeit“ und „Erziehungs- und
Bildungspartnerschaften mit Familien“ und unterstützt damit Familien,
Bildungsinstitutionen, Einrichtungen der Kinderbetreuung und Tagespflege sowie deren
Fachpersonal bei der (frühen) Bildung der Kinder und bei der eigenen Qualifikation
rund um diese Themenfelder. Angeboten werden beispielsweise bewährte Programme
wie „Griffbereit - Mehrsprachige Eltern und Kind (1 - 3 Jahre) Spielgruppe“ und
„Rucksack KiTa“ bzw. „Rucksack Schule“ - Ein mehrsprachiges Konzept zur Sprach-
und Familienbildung im Elementar- und Primarbereich. „Griffbereit“ findet bereits im
Südviertel und in Coerde statt. Zwei weitere „Griffbereit-Gruppen“ sind für das Jahr
2019 in Coerde geplant. „Rucksack Kita“ findet schon im Geistviertel, in Nienberge
(Häger) und in Coerde statt. Eine „Rucksack Schule“- Gruppe findet im Geistviertel
statt. Ab August 2019 sind „Griffbereit“, „Rucksack Kita“ und „Rucksack Schule“ in
Roxel geplant.
Nähere Informationen zu den Programmen sind auf der Internetseite
https://kommunale-integrationszentren-nrw.de/fruehe_bildung/programme
des Kommunalen Integrationszentrums zu finden.
Neben der Standardförderung im schulischen Regelbetrieb erhalten (neu-)
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zugewanderte Schüler/-innen Unterstützungsangebote, beispielsweise zusätzlichen
Deutschunterricht, Hausaufgabenhilfe und Lernförderung sowie zusätzliche
Sprachkurse.
3.5 Beschulung und Sprachförderung an Schulen
Münster vertritt mit dem Ansatz der potenzialorientierten Beschulung ein Konzept,
welches die schnelle und umfassende Integration der Kinder und Jugendlichen in das
Bildungs- bzw. Schulsystem nachhaltig unterstützt. Die Bildungsberatung des Amtes
für Schule und Weiterbildung berät und steuert im Auftrag der Schulaufsicht die
potentialorientierte Beschulung der schulpflichtigen Neuzugewanderten in die Schulen
in Münster. Nach einer ausführlichen Beratung und Einschätzung der individuellen
Bildungsvoraussetzungen durch erfahrene Bildungsberaterinnen und/oder Lehrkräfte
des Landes wird den neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern und deren Eltern
eine Schulform empfohlen. In den Schulen erhalten die Kinder und Jugendlichen eine
gezielte Sprachförderung in Deutsch (vgl. V/0803/2016, V/0889/2017 und BASS 13-63
Nr.3).
Das Kommunale Integrationszentrum unterstützt und qualifiziert dabei Fachkräfte an
Schulen durch das Angebot eines Sprachbildungsnetzwerks für die Grundschulen
einschließlich des Offenen Ganztags sowie durch ein Sprachbildungsnetzwerk für die
Sek I/II und praxisbezogene Fachtagungen.
3.6 Weiterbildungskollegs
Neben den Regelschulen im Sekundarbereich I und II und den Berufskollegs gibt es in
Münster zwei Weiterbildungskollegs, an denen Schulabschlüsse nachgeholt werden
können. Hierbei handelt es sich zum einen um das Weiterbildungskolleg Münster
(Abendrealschule/ Abendgymnasium), eine Schule, die sich in städtischer Trägerschaft
befindet und zum anderen um das Overberg-Kolleg, eine Einrichtung des Bistums
Münster. Die Weiterbildungskollegs ermöglichen u. a. erwachsenen Geflüchteten das
Nachholen von Schulabschlüssen und die Weiterqualifikation für Beruf und Studium.
Das Weiterbildungskolleg Münster bietet neuzugewanderten/geflüchteten Schülern/-
innen speziellen Sprachförderunterricht an. Dieser wird von einer zertifizierten
Daf/DaZ-Kraft unterrichtet. Das Erreichen der jeweiligen Schulabschlüsse, nicht der
Erhalt von Zertifikaten nach GER, stehen für die geflüchteten Schüler/-innen im
Vordergrund. Die Geflüchteten werden in den Sprachförderklassen auf den
Regelunterricht vorbereitet. Im ersten Halbjahr 2018 besuchten ca. 10 bis 20
neuzugewanderte Schüler/-innen das Abendgymnasium, die Abendrealschule ca. 70
bis 80 neuzugewanderte Schüler/-innen. Im Sommersemester 2017/18 fanden vier
Sprachfördergruppen statt, im Wintersemester 2018/19 drei Sprachförderklassen. Für
das Sommersemester 2019 sind zwei Sprachförderklassen im Bildungsgang
Abendrealschule eingerichtet worden. Eingeplant sind dort ca. 39 Studierende. Zum
Sommersemester 2019 werden insgesamt 74 Geflüchtete in unterschiedlichen
Semestern am Weiterbildungskolleg beschult.
13
3.7 Additive Sprachförderangebote
3.7.1 MitSprache – Ferienkurse
Inhalt und Ablauf
Schülerinnen und Schüler mit geringen Deutschkenntnissen haben die Möglichkeit, an
MitSprache-Deutschkursen des Amtes für Schule und Weiterbildung in den Ferien
teilzunehmen. Die MitSprache-Kurse finden in den Oster-, Sommer- und Herbstferien
statt. In den Oster- und Herbstferien dauern die Kurse zwei Wochen, in den
Sommerferien variieren sie zwischen zwei und drei Wochen.
Im Laufe der Jahre wurden die Angebote erweitert und verändert. Längst geht es nicht
mehr nur um die Vermittlung von Grundkenntnissen und darum, das Ankommen in der
Schule und in der Stadt zu erleichtern. In Kreativ- und Forscherwerkstätten, Theater-
Workshops und Schreibwerkstätten erwerben die Kinder und Jugendlichen Fähigkeiten
und Sprachkompetenzen, die ihnen Selbstbewusstsein geben und sie für die Schule
stärken. Das Netzwerk der Kooperationspartner, das sich mit der Zeit rund um die
Mitsprache-Kurse aufgebaut hat, ist eindrucksvoll.
Ursprünglich wurden die MitSprache-Kurse für Schülerinnen und Schüler der
weiterführenden Schulen konzipiert. Aber auch Grundschulkinder haben durchaus
Bedarf an einer intensiveren Sprachbegleitung und entsprechenden Angeboten in den
Ferien. In den Herbstferien 2018 gab es daher erstmals ein Pilotprojekt zur
Sprachförderung von Grundschulkindern und zwar als zweiwöchiger
Deutschintensivkurs mit Schülerinnen und Schülern der dritten Klasse und in
Kooperation mit zwei Grundschulen. Dieses Angebot wird 2019 fortgesetzt. 2018
haben an den Kursen 187 Kinder und Jugendliche teilgenommen.
Bei dem Sprachförderangebot handelt es sich um niedrigschwellige kostenfreie
Angebote, die ohne Prüfung abschließen. Eine Evaluation der Kurse erfolgt stets am
Ende eines jeden Kurses sowie als Gesamtauswertung am Ende des Jahres.
Genaueres zu den MitSprache-Kursen ist in der Dokumentation MitSprache – Sprach-
Intensiv-Kurse für zugewanderte Schülerinnen und Schüler aller Schulformen
nachzulesen.
Zugang zu den Kursen
Der Zugang zu den Kursen erfolgt durch Vermittlung über die Bildungsberatung des
Amtes für Schule und Weiterbildung, Schulen, soziale Einrichtungen und Eltern.
Lern-und Lehrmaterialien
Die Lernmaterialien werden vom Amt für Schule und Weiterbildung zur Verfügung
gestellt (s. Broschüre MitSprache unterwegs), darüber hinaus erstellen die Lehrkräfte
auch eigene Materialien zugeschnitten auf die Kurse.
Kosten
Die Teilnahme an den Kursen ist kostenfrei.
3.7.2 Sprachförderangebote in Kooperation von MitSprache mit dem Centrum für
Mehrsprachigkeit und Spracherwerb (CEMES)
In Kooperation mit dem Centrum für Mehrsprachigkeit und Spracherwerb (CEMES) der
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Westfälischen Wilhelms-Universität Münster wird gemeinsam das Projekt
„Sprachförderung für Flüchtlingskinder“ an Münsteraner Schulen durchgeführt. Im
Rahmen des Projekts werden Lehramtsstudierende zu Förderlehrkräften in Deutsch als
Zweitsprache (DaZ) ausgebildet und direkt im Unterricht eingesetzt. Ziele des
Projektes sind die Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen
mit Zuwanderungsgeschichte und die praxisnahe Ausbildung zukünftiger Lehrerinnen
und Lehrer im Bereich Deutsch als Zweitsprache.
3.8 Studienvorbereitende Sprachkurse
NRWege ins Studium - Integration von Flüchtlingen an Hochschulen in NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt seit Januar 2017 bis zu 30 Millionen Euro jährlich
für die Integration von Flüchtlingen an Hochschulen zur Verfügung. Durch die Mittel
aus dem Hochschulpakt können die NRW-Hochschulen studienvorbereitende
Angebote für Geflüchtete zur sprachlichen und fachlichen Studierfähigkeit auf- oder
ausbauen. Zudem können Beratungsstrukturen gestärkt werden.
Zu den geförderten Hochschulen in Münster gehören die Fachhochschule Münster, die
Westfälische Wilhelms-Universität Münster und die Katholische Hochschule Nordrhein-
Westfalen, Abteilung Münster. Die Ansprechpersonen für das NRWege-Programm sind
direkt an den Hochschulen verortet:
• im Sprachenzentrum der Westfälischen Wilhelms-Universität, welches ein breites
Angebot an studienvorbereitenden Kursen für internationale Studienbewerber/-innen
(u. a. Geflüchtete) beispielsweise durch Intensiv-DaF-Kurse (Deutsch als
Fremdsprache), Hochschulsommerkurse oder UNIStart-Sprache-Kurse anbietet,
darüber hinaus besteht hier die Möglichkeit, an der DSH-Prüfung/DSH plus
(Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) teilzunehmen,
• im International Office der Fachhochschule (FH) Münster,
• in der Katholischen Hochschule Abteilung Münster, hier hat im Sommersemester
2018 ein sechswöchiger studienvorbereitender Kurs für Geflüchtete in den
Sommermonaten stattgefunden, und
• in der „Brücke“, dem internationalen Zentrum der WWU.
Die FH Münster bietet speziell für die Zielgruppe der Geflüchteten folgende Angebote:
• Online-Sprachkurs der FH Münster
• Für Online-Sprachkurse (Deutsch) bietet die FH Münster geflüchteten Studierenden
Lizenzen an; dieses Angebot ist kostenlos.
• FH PasS - Programm für asylberechtigte Studieninteressierte (Geflüchtete)
Inhalt und Ablauf
Ziel des Programmes ist es, Geflüchtete bei der Orientierung in Deutschland zu
unterstützen, eine Möglichkeit des Sprachenerwerbs anzubieten und langfristig in die
Studien- oder Arbeitswelt zu integrieren. Geflüchtete können im Rahmen des FH PasS-
Programms als Gasthörer an der FH Münster registriert werden und ein Stipendium für
einen Sprachkurs erhalten. Der FH PasS bietet regelmäßig zwei Kurse pro Semester
15
auf zwei unterschiedlichen Niveaus: Den Orientierungssprachkurs (A2/B1 auf B1/B2)
und den studienvorbereitenden Sprachkurs (B2 auf C1).
Zugang zu den studienvorbereitenden Sprachkursen
Das Programm für asylberechtigte Studieninteressierte (FH PasS) richtet sich an
Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive, die sich für ein Studium an der FH Münster
interessieren. Voraussetzung ist außerdem das Interesse an einem Studium an der FH
Münster, ein Nachweis über die Studierfähigkeit, der Nachweis über den Aufenthalt
sowie mündliche und schriftliche Deutsch-Kenntnisse auf dem A2-Niveau. Nähere
Informationen zur den Zulassungsbedingungen sind auf der folgenden Internetseite zu
finden: www.fh-muenster.de/fh-pass. Der FH PasS bietet jedes Semester 50 Plätze an.
Lern- und Lehrmaterialien, Lehrkräfte
Die eingesetzten Lehr- und Lernmaterialen orientieren sich am europäischen
Referenzrahmen.
Kosten
Das Programm wird vom Deutschen Akademischer Auslandsdienst (DaaD) aus Mitteln
des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW gefördert.
3.9 Sonstige Kurse mit Sprachkursanteilen
Das Jobcenter der Stadt Münster und die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster bieten
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 SGB III und
Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung gem. § 81 SGB III an, um über individuelle
Angebote Kundinnen und Kunden bei der Ausbildungs- und Beschäftigungsaufnahme
zu helfen. Zur Unterstützung des Maßnahmeerfolgs enthalten die (Qualifizierungs-)
Angebote für die Zielgruppe der Geflüchteten bzw. Menschen mit
Migrationsvorgeschichte auch Anteile zur Unterstützung des Spracherwerbs. Hierbei
handelt es sich lediglich um unterstützende und zeitlich begrenzte Sprachangebote, die
vorrangig das Erreichen des Maßnahmeziels sicherstellen sollen. Die enthaltenen
Spracherwerbsanteile können keinen klassischen Sprachkurs ersetzen.
Selbstverständlich werden Geflüchtete aktiv durch das Jobcenter der Stadt Münster
und die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster auf die bestehende Integrationskurse und
berufsbezogenen Sprachkurse aufmerksam gemacht bzw. im Rahmen der rechtlichen
Vorgaben zugewiesen.
3.10 Sprachkurse der Ehrenamtsinitiativen und der Migrantenselbstorganisationen
Neben dem breiten Spektrum an professionellen Sprachkursangeboten gibt es in
Münster zahlreiche ehrenamtlich organisierte Angebote, welche die Geflüchteten beim
Erlernen der deutschen Sprache niedrigschwellig unterstützen. Eine Übersicht von
Sprachkursen der Flüchtlingsinitiativen und Migrantenselbstorganisationen finden Sie
in der Anlage E.
Anlage C - Übersicht Sprachkursträger
3047 Zeichen
Nr. Träger Anschrift Besonderheiten Integrationskursträger/ Berufssprachkursträger 1. German Language Academy Bahnhofstr. 3 48143 Münster Integrationskursträger 2. WiPDaF e.V. (Wissenschafltiche Internationale Partnerschaften e.V.) Corrensstr. 80 48149 Münster Integrationskursträger und Berufssprachkursträger 3. Werkstatt für Bildung und Kultur e.V. Servatiipl atz 9 48143 Münster Integrationskursträger und Berufssprachkursträger 4. Berlitz Ludgeristr. 7/8 48143 Münster Integrationskursträger und Berufssprachkursträger 5. GEBA (Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung mbH) Von-Steuben-Str. 18 48143 Münster Integrationskursträger und Berufssprachkursträger 6. BIMS (Bildungsinstitut Münster e. V.) Anton-Bruchausen-Straße 6 48147 Münster Berufssprachkursträger 7. SPH-West (Stiftung Bildung und Handwerk) Dahlweg 112 48153 Münster Berufssprachkursträger Maßnahmeträger „Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge“ 1. GEBA (Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung mbH) Von-Steuben-Str. 18 48143 Münster Einrichtungen der Weiterbildung als Träger der „Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre“ 1. Anna-Krückmann-Haus Friedensstraße 5 48145 Münster Der letzte Sprachkurs für neu zugewanderte Erwachsene und Ju- gendliche ab 16 Jahre fand im Jahr 2018 statt. Für das Jahr 2019 sind keine weiteren Kurse geplant. 2. Bildungswerk der KAB im Bistum Münster Schillers traße 44 b 48155 Münster Die insgesamt vier Kurse im Jahr 2018 fanden nicht in der Stadt Münster, sondern in den GemeindenMetelen und Hopsten statt. Nr. Träger Anschrift Besonderheiten 3. Evangelisches Familienbildungswerk Westfalen und Lippe e.V. (in der Familienbildungsstätte) Friedrichstraße 10 48145 Münster Im Jahr 2018 fanden zwei Kurse in Münster statt. Die Planungen für das Jahr 2019 sind noch nicht abgeschlossen. 4. Haus der Familie Krummer Timpen 42 48143 Münster Im Jahr 2018 hat das Haus der Familie in Kooperation mit dem Sozial- dienst für Flüchtlinge des Sozialamtes einen Kurs durchgeführt. Ein weite- rer Kurs ist für das Jahr 2019 geplant. 5 Institut für Bildung und Kommunikation sowie von der Johanniter-Akademie Münster Weißenburgstraße 60-64 48151 Münster Die insgesamt sechs Kurse im Jahr 2018 fanden nicht in der Stadt Münster sondern in Bottrop statt. Die geplanten acht Kurse für das Jahr 2019 sollen in Oberhausen stattfinden. Weitere Anbieter von zertifizierten Sprachkursen in Münster 1. VHS Münster Aegidiimarkt 3 48143 Münster 2. DIM (Dolmetscher-Institut-Münster e.V.) Achtermannstr. 19 48143 Münster 3. DAA Münster (Deutsche Angestellten Akademie GmbH Münster) Friedrich-Ebert-Str. 181 48153 Münster 4. Euro Study Achtermannstraße 19 48143 Münster 5. IBB (Institut für Berufliche Bildung AG) Bremer Platz 11 48155 Münster 6. inlingua Sprachschule GmbH Münster Bahnhofstraße 12 48143 Münster 7. Kapito Servatiiplatz 9 48143 Münster
Anlage D - Kennzahlen
2453 Zeichen
Vorlage V/0155/2019 Entwicklung eines Qualitätsmanagements für Sprachkurse für Flüchtlinge Kennzahlen für die Stadt Münster Kursform Anzahl der K urse Max. zulässige Anzahl der Teilnehmer/-innen je Kurs durchschnittliche Anzahl der Teilnehmer/-innen je Kurs Anzahl der Kursabsolventen/- innen insgesamt Anzahl der Kursabsolventen/-innen mit bestandener Prüfung Anzahl der Fach- und Lehrkräfte je Kurs (mit Berufserfahrung) Allgemeine Integrationskurse (inklusive Wiederholerkurse) 51 25 19 k. A. 1 Jugendintegrationskurse 14 15 (20)* 14 k. A. 1 Alphabetisierungskurse (inklusive Wiederholerkurse) 96 12 12 k. A. 1 Eltern-, Frauen und Förderkurse 0 20 (23)* 0 k. A. 1 Integrationskurse gesamt 161 BAMF-Berufssprachkurse 25 k. A. 18** 438 Lernerfolge und erreichte Sprachkompetenzen derzeit aus Sicht des BAMF nicht befriedigend mindestens 1 Lehrkraft Berufsbezogene Sprachförderung ESF-BAMF 6 24 17 99 Trägerinterne Zwischen- und Abschlusstests mindestens 3 Lehrkräfte (Sprachdozent/-in, Fachdozent/-in, sozial- pädagogische Begleitung) Basissprachkurse 2 15 13 26 Trägerinterne Sprachprüfung A1; Teilnehmende an der Abschlussprüfung insgesamt: 21, davon bestandene A1-Prüfung: 15 2 Sprachkurse für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre im Regierungsbezirk Münster 103 k. A. 15 ca. 1500 Keine formale Sprachprüfung 1 *Das BAMF hat Höchstteilnehmer/-innenzahlen für Integrationskurse definiert, die nicht überschritten werden dürfen. Ausnahmen für den Zeitraum 01.10.2015-31.12.2018 in Klammern. **Die Datenerhebung bezieht sich auf den ersten Unterrichtstag der Kurse. Sprachförderangebote des Landes NRW Aufgrund der rechtlichen Komplexität sowie der Vielz ahl beteiligter Ministerien, Organisationen und Institutionen im Rahmen des Spracherwerbs geflüchteter Menschen, war die Ermittlung von Kennzahlen für die Stadt Münster nur bedingt und nur in der Menge und Qualität möglich, wie die verschiedenen Akteure/-innen diese Daten zur Verfügung stellten. Die im Folgenden benannten Kennzahlen beziehen sich auf den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2018. Bei den Angaben zur Anzahl der Teilnehmer/-innen ist zu beachten, dass die Kurse auch von Personen aus dem Umland besucht wurden. Im ersten Halbjahr 2018 erreichten b undesweit 52,4 Prozent der erstmaligen Kursteilnehmenden das Niveau B1 und 34,4 Prozent das Niveau A2 (Quelle: BAMF, Stand 14.12.2018) Berufssprachkurse BAMF-Integrationskurse Anlage D
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (18)
- Corrensstraße 80
- Von-Steuben-Straße 18
- Anton-Bruchausen-Straße 6
- Friedrichstraße 10
- Weißenburgstraße 60
- Achtermannstraße 19
- Friedrich-Ebert-Straße 181
- Bahnhofstraße 12
- Gronowskistraße
- Dahlweg 112
- Bremer Platz 11
- Berliner Platz
- Ludgeristraße 7
- Friedensstraße 5
- Krummer Timpen 42
- Aegidiimarkt 3
- Servatiiplatz 9
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0155/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37