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V/0155/2019

Entwicklung eines Qualitätsmanagements für Sprachkurse für Flüchtlinge - Antrag Nr. A-R/0007/2018 der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 19.01.2018

Vorlagen 14.02.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 26.06.2019, TOP 10

Anlage A

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Ansehen

Anlage E - Sprachkurse der Migrantenselstorganisationen/Flüchtlingsinitiativen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage B - Übersicht professioneller Sprachqualifizierungsangebote

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Ansehen

Anlage C - Übersicht Sprachkursträger

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Ansehen

Anlage D - Kennzahlen

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Ansehen

Anlage A

2871 Zeichen

Anlage A zur V/0155/2019 
 
Kurzüberblick 
Der Rat hat am 31.01.2018 den Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen/GAL vom 19.01.2018 „Entwicklung eines Qualitätsmanagements für Sprachkurse für Flücht-
linge“ (Nr. A-R/0007/2018) an den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung verwiesen. Es geht um ein Instrument zur Evaluation der Sprachkur-
se in Münster, die Darstellung des Status quo der angebotenen Sprachkurse und um Quoten zu 
Fehlzeiten und Prüfungsergebnissen der Kursteilnehmenden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke-
tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln 
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. 
Sprache ist die Schlüsselkompetenz, um am gesellschaftlichen Miteinander teilhaben zu können. 
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind darüber hinaus die zentrale Voraussetzung 
für Geflüchtete, um sich den Anforderungen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes stellen zu kön-
nen. Ein Mangel an Kenntnissen der deutschen Sprache führt zu Schwierigkeiten bei der Integra-
tion in Bildung und Arbeit und in der Konsequenz häufig zu dauerhafter Abhängigkeit von Sozial-
leistungen. Die Teilnahme an Angeboten zum Spracherwerb für alle geflüchteten Menschen und 
Zuwanderer/-innen trägt somit zur sozialen Balance in der Stadtgesellschaft bei. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0502 Sicherung des Lebensunterhalts 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein  teilw. 
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein  teilw. 
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren  Ja X Nein  teilw. 
Bereits veranschlagt  Ja X Nein  teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
Neuzuwanderer sind zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn sie sich nicht auf 
einfache beziehungsweise ausreichende Art auf Deutsch verständigen können. Die Verpflichtung 
zur Teilnahme stellt die Ausländerbehörde fest. Darüber hinaus kann die Teilnahme an Maßnah-
men im Einzelfall z. B. im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes als Verpflichtung vorge-
geben werden. Der Kommune obliegen diese Aufgaben im Bereich des Jobcenters, des Rechts- 
und Ausländeramtes und des Sozialamtes. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage wird das Querschnittsthema Migration behandelt. Eine der drängendsten Fragen 
bei der Integration geflüchteter Menschen zeigt sich in der Frage des Spracherwerbs.

Anlage E - Sprachkurse der Migrantenselstorganisationen/Flüchtlingsinitiativen

1081 Zeichen

Sprachkurse der Migrantenselbstorganisationen 
Organisation Angebot 
AFAQ e.V.- Verein für kulturelle und 
gesellschaftliche Zusammenarbeit 
„Treffpunkt Sprache“ 
Konversationsangebot 
Arbeitskreis International e.V. (AKI) Sprachkurse für Geflüchtete auf 
unterschiedlichen Niveaus 
Begegnungszentrum Kinderhaus e.V.  Stellt Räumlichkeiten für Sprachkurse der 
Vereine zur Verfügung 
Iriba-Brunnen e.V. Sprachkurse 
Kaktus Münster e.V.  Sprachkurse 
Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum 
(MuM) e.V.  
Deutsch-Treff 
ODAK Kulturzentrum e.V.  Sprachkurse für Neuzugewanderte 
 
 
Sprachkurse der Flüchtlingsinitiativen 
Organisation Angebot 
Flüchtlingshilfe Münster Ost Sprachkurse, Sprachtandems  
Flüchtlingshilfe Münster-Südost Sprachkurse 
Flüchtlingshilfe Gievenbeck- Sentrup Sprachangebote 
Flüchtlingsnetzwerk Hiltrup Sprachkurse 
Flüchtlingshilfe Roxel Sprachkurse 
Flüchtlingshilfe Handorf Sprachkurse, Sprachpatenschaften 
 
 
 
Zwischenzeitlich hat sich die Anzahl der ehrenamtlich Tätigen reduziert. Die Übersicht erhebt keinen 
Anspruch auf Vollständigkeit. 
Anlage E

Beschlussvorlage

42611 Zeichen

V/0155/2019 
V/0155/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entwicklung eines Qualitätsmanagements für Sprachkurse für Flüchtlinge -  
Antrag Nr. A-R/0007/2018 der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL  
vom 19.01.2018 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.05.2019 Integrationsrat Vorberatung 
   14.05.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   26.06.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
nimmt den in der Begründung und den Anlagen dargestellten Bericht der Verwaltung zur Entwick-
lung eines Qualitätsmanagements für Sprachkurse für Flüchtlinge in Münster zur Kenntnis. 
2. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
nimmt zur Kenntnis, dass ein eigenes kommunales Qualitätsmanagement für Sprachkurse für Ge-
flüchtete neben den Instrumenten des Bundes und des Landes NRW wegen fehlender Möglich-
keiten der Einflussnahme und fehlender Ressourcen nicht umsetzbar ist. 
3. Die Verwaltung wird damit beauftragt, im zweijährlichen Rhythmus einen Bericht, welcher die 
Entwicklungsprozesse, Daten und Fakten des Bundes und des Landes NRW beinhaltet, für die 
Stadt Münster aufzubereiten. Die Berichterstattung soll auch dazu genutzt werden, münsterspezi-
fische Bedarfe zu identifizieren. 
4. Der Antrag Nr. A-R/0007/2018 der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
vom 19.01.2018 ist damit abschließend bearbeitet. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten. 
 
Sozialamt 
 
11.04.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Ketteler 
Telefon: 492-5981 
KettelerN@stadt-muenster.de

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V/0155/2019 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 31.01.2018 den Antrag der CDU-Fraktion und der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 19.01.2018 „Entwicklung eines Qualitätsmanagements für 
Sprachkurse für Flüchtlinge“ (Nr. A-R/0007/2018) an den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Ge-
sundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung verwiesen. 
 
Ziele des Antrags sind  
• ein Instrument zu entwickeln, das alle in Münster angebotenen Sprachkurse für Flüchtlinge und 
Migranten/-innen evaluiert und diese im Hinblick auf ihre Qualität, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit 
einschätzt, 
• den Status quo der angebotenen Sprachkurse inklusive Alphabetisierungskurse sowie entspre-
chend die erreichten Sprachkompetenzen/Lernerfolge der Kursteilnehmenden gemäß den Richtli-
nien des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) darzustellen und 
• bei den Kursteilnehmenden den Prozentsatz der Fehlzeiten in den Kursen sowie die Gründe hier-
für zu erheben sowie eine Korrelation zum Bestehen der Prüfungen herzustellen. 
 
1. Ausgangslage 
 
Eine der drängendsten Fragen bei der Integration geflüchteter Menschen zeigt sich in der Frage des 
Spracherwerbs. Sprache ist die Schlüsselkompetenz, um am gesellschaftlichen Miteinander teilhaben 
zu können. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind darüber hinaus die zentrale Vo-
raussetzung für Geflüchtete, um sich den Anforderungen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes stel-
len zu können. Ein Mangel an Kenntnissen der deutschen Sprache führt zu Schwierigkeiten bei der 
Integration in Bildung und Arbeit und in der Konsequenz häufig zu dauerhafter Abhängigkeit von So-
zialleistungen. 
 
Die Erfahrung zeigt, dass viele Menschen, die in Münster Zuflucht suchen, eine hohe Lernmotivation 
mitbringen. Die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen führen gleichwohl dazu, dass der An-
spruch auf Teilnahme an Angeboten zum Spracherwerb nicht für alle geflüchteten Zuwanderer/-innen 
gleichermaßen besteht. Entscheidend für die Berechtigung zur Teilnahme an einem Sprachkurs ist 
die individuelle Bleibeperspektive der Zuwanderer/-innen in Deutschland. Diese spiegelt sich im Auf-
enthaltsstatus wider und hängt u. a. vom Herkunftsland ab. Darüber hinaus ist das individuelle 
sprachliche (Ausgangs-) Niveau des Zuwanderers oder der Zuwanderin von Bedeutung. 
 
Neben diesen unterschiedlichen sprachlichen Vorkenntnissen muss es angesichts der großen Vielfalt 
der Menschen mit Migrationsvorgeschichte zunehmend darum gehen, den Erwerb von Deutsch-
kenntnissen als Basis einer erfolgreichen Integration nicht nur intensiv, sondern auch zielgruppen-
spezifisch zu fördern. Dazu sind verschiedene Bedürfnisse der Menschen zu berücksichtigen, etwa in 
speziellen Angebotsformen sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene sowie Senio-
rinnen und Senioren. So kann beispielsweise eine kursbegleitende Kinderbetreuung die gleichberech-
tigte Teilnahme an Sprachkursen für beide Elternteile oder andere Betreuungspersonen ermöglichen. 
Ebenso sollten Sprach- und Bildungsangebote durchgehend geschlechtersensibel sein. 
 
Diese Aspekte greift das aktualisierte Migrationsleitbild 2019 im Handlungsfeld „Bildung und Spra-
chen“ auf (vgl. Vorlage V/0203/2019; Leitbild Migration und Integration Münster - Fortschreibung 
2019, S. 21 ff.). Im Migrationsleitbild ist der Fokus neben dem Deutschspracherwerb für alle Alters-
gruppen ebenso auf die Mehrsprachigkeit und auf die Anerkennung und Wertschätzung der Her-
kunftssprachen gelegt. Die Förderung des „… gesamten Spracherwerbsprozesses, die Grundbildung 
und Alphabetisierung von der Alltagssprache zur Bildungssprache sowohl im Deutschen wie auch in 
den Herkunftssprachen (‚Muttersprachen‘, Familiensprachen)“ stellt eine zentrale Zielsetzung und 
perspektivische Ausrichtung in diesem Handlungsfeld des aktualisierten Migrationsleibilds dar.

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V/0155/2019 
Der Status quo der Maßnahmen zum Spracherwerb in Münster zeigt, dass es bereits in vielen Berei-
chen gelingt, gute Rahmenbedingungen für die systematische Vermittlung bildungssprachlicher Kom-
petenzen sowohl im Bereich der deutschen Sprache als auch in den Herkunftssprachen zu schaffen. 
Dies bildet inzwischen eine solide Basis, um die gemeinsamen Leit- und Teilziele des aktualisierten 
Migrationsleitbilds 2019 zu erreichen und sie perspektivisch inhaltlich sowie qualitativ weiterzuentwi-
ckeln, auch und gerade um die Qualität der Spracherwerbsprozesse nachhaltig abzusichern. 
 
2. Spracherwerb in Münster - Status quo 
 
In Münster besteht seit vielen Jahren ein flächendeckendes Angebot zur Förderung des Erwerbs der 
deutschen Sprache für minderjährige und erwachsene Zuwanderer/-innen. In der Kindertagesbetreu-
ung stellt die Unterstützung bei der Sprachentwicklung der Kinder bereits eine zentrale Bildungsauf-
gabe im pädagogischen Alltag dar. Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter erhalten die not-
wendige Sprachförderung in den Schulen. Die Sprachförderung in den Schulen wird durch zusätzli-
che ehrenamtliche Angebote, beispielsweise ehrenamtliche Hausaufgabenbetreuung, ergänzt. Für 
erwachsene Geflüchtete (Zuwanderer/-innen) gibt es unterschiedlichste Angebote der Sprachförde-
rung, die vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen finanziert und durch zusätzliche zielgruppen-
spezifische Sprachkurse vor Ort ergänzt werden. Darüber hinaus gibt es in Münster Maßnahmen, die 
neben dem Spracherwerb eine berufliche Qualifizierung beinhalten. 
 
Durch die vermehrte Zuwanderung von Geflüchteten in den Jahren 2015 und 2016 stieß das bis zu 
dem Zeitpunkt bestehende Spracherwerbssystem für Zuwanderer/-innen an seine Grenzen. Vor die-
sem Hintergrund wurde seit Mitte 2016 auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene eine Vielzahl 
neuer Angebote zur sprachlichen Qualifizierung eingeführt. Neben der Ausweitung des Angebots der 
Sprach- und Qualifizierungsmaßnahmen wurde ebenso der Kreis der potentiell Anspruchsberechtig-
ten für die Integrationskurse erweitert. 
 
Mit der starken Ausweitung des Sprach- und Qualifizierungsangebotes für die heterogene Gruppe der 
Geflüchteten galt es für die beteiligten Fachämter der Verwaltung, funktionierende Prozesse der Teil-
nehmer/-innenzuführung zu entwickeln und mit den beteiligten Institutionen, beispielsweise der Agen-
tur für Arbeit (Integration Point), den zuständigen Regionalkoordinationen des Bundesamtes für Mig-
ration und Flüchtlinge (BAMF) und den Integrations- und Maßnahmeträgern abzustimmen, um einen 
möglichst frühzeitigen und erfolgsorientierten Spracherwerbsprozess sicherzustellen. 
 
Als Einrichtungsleitungen und erste Ansprechpersonen für Geflüchtete in den kommunalen Flücht-
lingsunterkünften kommt den Mitarbeitern/-innen des Sozialdienstes für Flüchtlinge des Sozialamtes 
der Stadt Münster hierbei eine entscheidende Aufgabe zu. Das Wissen um rechtliche Zugangsvo-
raussetzungen für Sprach- und Qualifizierungsangebote, die Einschätzung welche(r) Geflüchtete un-
ter Berücksichtigung der individuellen Situation in welches Angebot einmünden kann und sollte sowie 
die Kenntnisse über Rahmenbedingungen der Kursangebote ist für den erfolgreichen und nachhalti-
gen Spracherwerb entscheidend und beschreibt die wichtige Koordinierungs- und Moderationsfunkti-
on des Sozialdienstes. Bereits vor dem eigentlichen Kursstart bis zum Zeitpunkt der endgültigen Ein-
mündung der Geflüchteten und häufig auch bis um erfolgreichen Abschluss der Sprach- und Qualifi-
zierungsangebote begleitet das Sozialamt den Qualifizierungsprozess und steht den Geflüchteten wie 
auch den kurszuweisenden Stellen und Kursanbietern als Ansprechpartner zur Verfügung. 
 
Ein besonderes Augenmerk legt das Sozialamt auf den Personenkreis der Geflüchteten, welche sich 
(noch) im Asylverfahren befinden bzw. deren Asylverfahren bereits negativ beschieden wurde. Hier-
bei handelt es sich um Geflüchtete, welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
(AsylbLG) beziehen, damit Kundinnen und Kunden des Sozialamtes sind und über eine Aufenthalts-
gestattung oder eine Duldung verfügen. 
 
Die Teilnahme an Integrationskursen als Instrument zur sprachlichen Grundförderung war und ist 
diesem Personenkreis deutlich erschwert bzw. nicht möglich. Um diesen Menschen dennoch eine 
Möglichkeit des grundlegenden professionellen Spracherwerbs zu ermöglichen und einen Anschluss 
an weiterführende Schulungsangebote und Förderinstrumente des SGB II und SGB III zu gewährleis-

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ten, forciert das Sozialamt die Umsetzung der Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von 
Flüchtlingen des Landes NRW (nähere Informationen dazu enthält die Anlage B, Seite 5 ff.). Aufgrund 
der großen Nachfrage und des auffallenden Bedarfs hat das Sozialamt der Stadt Münster seit Okto-
ber 2016 insgesamt 13 Kurse mit durchschnittlich 15 Teilnehmern/-innen pro Kurs initiiert (insgesamt 
ca. 195 Kursabsolventen/-innen). In Münster werden die Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegrati-
on von Flüchtlingen von der Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung (GEBA) mbh durchge-
führt. Sie finden in unterschiedlichen Stadtbezirken in kommunalen Flüchtlingsunterkünften statt. Die 
formale Zuweisung in die Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen sowie eine 
Perspektivplanung im Anschluss an die Basissprachkurse erfolgt gemeinsam mit den Mitarbeitenden 
des Integration Points der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster. 
 
Für nicht integrationskursberechtigte Geflüchtete, die aufgrund fehlender Alphabetisierung bzw. als so 
genannte Zweitschriftenlerner/-innen in den Basissprachkursen zur Arbeitsmarktintegration von Ge-
flüchteten nicht richtig aufgehoben sind, hat das Sozialamt gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Ah-
len-Münster Maßnahmen zur Erstaktivierung in unterschiedlichen Flüchtlingsunterkünften auf den 
Weg gebracht. Die Erstaktivierungsmaßnahmen umfassen sowohl eine erste berufliche Orientierung, 
wie auch Unterrichtseinheiten zur Alphabetisierung und zum Lernen der Zweitschrift. Im Anschluss an 
die Erstaktivierungsmaßnahmen besteht für die Maßnahmeteilnehmer/-innen die Möglichkeit, an ei-
nem Basissprachkurs zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen teilzunehmen. Die formale Zuwei-
sung in die Maßnahmen zur Erstaktivierung erfolgt über die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und das 
städtische Jobcenter. 
 
Seit November nutzt das Sozialamt als Träger der Asylbewerberleistungen darüber hinaus die Mög-
lichkeit, Leistungsberechtigte zur Teilnahme an einem Integrationskurs zu verpflichten (Rechtsgrund-
lage: § 5b AsylbLG). Während dieser Personenkreis zuvor nur durch langfristige Antragstellung und 
Bearbeitung Zugang in die Integrationskurse des Bundes fand bzw. erst nach dem Rechtskreiswech-
sel durch das Jobcenter zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden konnte, hat sich 
die Situation für Geflüchtete im Asylverfahren seit Ende letzten Jahres deutlich verbessert. 
 
Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive (zurzeit Syrien, Eritrea, Irak, Iran und Somalia) erhalten durch 
die Mitarbeiter/-innen des Sozialamtes einen Verpflichtungsschein und sind damit zur Teilnahme ei-
nem Integrationskurs berechtigt. Gleiches gilt für Geflüchtete mit mittlerer Bleibeperspektive. Bei die-
sem Personenkreis findet im Vorfeld eine individuelle Einzelfallprüfung der Integrationsbedürftigkeit 
unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehender Informationen statt, bevor der Verpflichtungs-
schein ausgestellt wird. Ausgenommen von der Möglichkeit der Verpflichtung über das Sozialamt sind 
Ausländer, die aus einem sicheren Herkunftsstaat gemäß § 29a Asylgesetz stammen, und geduldete 
Personen (Ausnahme: Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 Aufenthaltsgesetz). 
 
Sind Geflüchtete zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet worden, erfolgt vor dem eigent-
lichen Kursstart zunächst eine Einstufungstestung. Diese Testung wurde seit Mitte 2017 im Rahmen 
des BAMF-Pilotprojektes „Optimierte Integrationskurszusteuerung“ in der zentralen Test- und Melde-
stelle (TuM) auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne durchgeführt. Leider hat das Pilotprojekt 
Ende 2018 eine Unterbrechung erfahren, so dass eine kurzfristige Umplanung zur Durchführung der 
Einstufungstestungen notwendig wurde. 
 
Das Sozialamt steht in engem Kontakt mit den vor Ort tätigen Integrationskursträgern und nimmt re-
gelmäßig an den - durch die Regionalkoordinationen des BAMF organisierten - Netzwerktreffen teil, 
so dass eine kurzfristige Lösung der Situation möglich war. Seit November konnten insgesamt ca. 40 
Personen durch das Sozialamt zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden und sind 
in einen Kurs eingemündet. Ca. 35 weitere Integrationskursinteressenten/-innen erhielten im Februar 
eine Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs und nahmen an einer Einstufungstestung bei 
einem Integrationskursträger teil. Nähere Informationen zum Spracherwerb der SGB-II-Empfänger/-
innen enthält die Vorlage V/0107/2019 „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 
für geflüchtete Menschen im Jobcenter der Stadt Münster - Eine erste Bilanz“.

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V/0155/2019 
Trotz der zuvor beschriebenen Ausweitung professioneller Sprach- und Qualifizierungsangebote 
durch Bund und Land stellen professionelle Sprach- und Qualifizierungsangebote mit Kinderbetreu-
ung eine Ausnahme dar. Die zahlreichen Anfragen, die seitens haupt- und ehrenamtlicher Mitarbei-
ter/-innen verschiedener Fachämter, Träger, Vereine und Flüchtlingsinitiativen sowie von geflüchteten 
Müttern und Vätern mit Betreuungs- und Erziehungsverantwortung an das Sozialamt herangetragen 
werden, unterstreichen gleichwohl den Wunsch, die Teilnahme an einem Sprachkurs trotz Betreu-
ungsverantwortung realisieren zu können. 
 
Um den geflüchteten Müttern und Vätern eine Möglichkeit des professionellen Spracherwerbs zu er-
möglichen, hat das Sozialamt in Kooperation mit weiteren Fachämtern wie dem Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien und dem Amt für Schule und Weiterbildung sowie Vereinen - dem Mehrgene-
rationenhaus und Mütterzentrum (MuM) e.V. und dem Haus der Familie Münster - „Zwischenlösun-
gen“ auf den Weg gebracht. Ziel war es, unbürokratisch, manchmal unkonventionell und vor allem 
ohne überzogene Anforderungen an die Rahmenbedingungen Maßnahmen zu entwickeln und Ver-
fahrensweisen abzustimmen, um bedarfsgerechte Sprach- und Qualifizierungsangebote zu schaffen. 
Dies vor allem für die Menschen, denen die Teilhabe am Spracherwerb wegen ihrer Erziehungsver-
antwortung bislang in der Regel verwehrt blieb. Seit Dezember 2016 hat das Sozialamt insgesamt 11 
professionelle Sprach- und Qualifizierungsmaßnahmen mit einem flankierenden Kinderbetreuungs-
angebot in verschiedenen Stadtteilen auf den Weg gebracht und durchgeführt. Bei den benannten 
Kinderbetreuungsangeboten handelte es sich jeweils um bedarfsorientierte, individuelle, stadtteilori-
entierte, singuläre und zeitlich begrenzte Angebote. Die Sprachkurs- und Qualifizierungsangebote 
finden rechtskreisübergreifend statt.  
 
Die Etablierung von Integrationskursen mit Kinderbetreuung stellt bundesweit eine besondere 
Herausforderung dar. Nach einer mehrmonatigen interkommunalen Klärungsphase, Abstimmungs-
prozessen mit dem BAMF sowie dem zuständigen Integrationskursträger ist es der Verwaltung im 
September 2018 erstmals gelungen, einen Integrationskurs mit Kinderbetreuung zu starten. Dieser 
Kurs findet in enger Kooperation mit dem Flüchtlingsnetzwerk Hiltrup im Pfarrheim St. Clements statt 
(siehe Vorlage V/0107/2019). Zwei weitere Integrationskurse mit Kinderbetreuung (einer mit Alphabe-
tisierungsanteilen) starteten im März 2019 und finden in der Flüchtlingsunterkunft am Dahlweg statt. 
Darüber hinaus soll auch die Flüchtlingsunterkunft an der Gronowskistraße zukünftig als Standort zur 
Durchführung von Integrationskursen genutzt werden. Der Abstimmungsprozess mit der zuständigen 
Regionalkoordination des BAMF (für die Kursräumlichkeiten) und dem Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien (für die Räumlichkeiten der Kinderbetreuung) wurden bereits durch das Sozialamt an-
gestoßen. 
 
Sozialamt und Jobcenter forcieren des Weiteren gemeinsam die Realisierung und Verstetigung eines 
dauerhaften, zentralen Kinderbetreuungsangebots, welches geflüchteten Frauen und Männern mit 
Betreuungsverantwortung die Teilnahme an Sprach,- Integrations- und Qualifizierungsangeboten ver-
lässlich ermöglicht. 
 
Das Sozialamt ist zwischenzeitlich der zentrale Anlaufpunkt, bei Fragen rund um das Thema Sprach-
kurse mit Kinderbetreuung geworden. Eine Vielzahl von Fragestellung wird an die Mitarbeiter/-innen 
des Sozialdienstes für Flüchtlinge herangetragen, an zentraler Stelle gebündelt und bearbeitet. Ter-
mine zur Sprachkursberatung für Geflüchtete und Ehrenamtliche werden durchgeführt. In Kooperation 
mit dem Jobcenter im Jobcenter (JiJ ) „Geflüchtete“ und dem Integration Point der Agentur für Arbeit 
werden Maßnahmen kurzfristig geplant und umgesetzt.  
 
Neben dem breiten Spektrum an professionellen Sprachkursangeboten (die zumeist an den europäi-
schen Referenzrahmen gebunden sind), gibt es in Münster zahlreiche ehrenamtliche Angebote, 
welche die Geflüchteten beim Erlernen der deutschen Sprache niedrigschwellig unterstützen. Die 
ehrenamtlich durchgeführten Sprachkurse und hieraus erwachsende Kontakte und Beziehungen ver-
helfen vielen Geflüchteten zu einem guten Start in Deutschland. Die durch diese Sprachangebote 
erworbenen Kenntnisse der deutschen Sprache erleichtern die von Beginn an erforderliche Kommu-
nikation im Alltag beispielsweise mit Behörden, Ärzten/-innen, Kitas und Schulen. Sie bereiten auf 
einen professionellen Sprachkurs vor oder fungieren als flankierende Angebote zu professionellen

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Sprachkursen, bieten selbst aber naturgemäß keine Zertifizierung. Eine Evaluation der ehrenamtli-
chen Sprachangebote ist nicht vorgesehen, würde sich als äußerst schwierig gestalten und würde 
zudem den Sinn und Zweck solcher Angebote verfehlen. Ehrenamtliche Sprachlehrkräfte haben 
gleichwohl die Möglichkeit Qualifizierungs- und Austauschangebote des Kommunalen Integrations-
zentrums und der Freiwilligenagentur - die auch das Sozialamt aktiv mitgestaltet - zu nutzen. So wur-
den seit 2016 insgesamt 80 ehrenamtliche Sprachlehrkräfte für Erwachsene, 44 ehrenamtliche 
Sprachlehrkräfte in der Arbeit mit Kindern und 42 Ehrenamtliche im Bereich „Spracherwerb durch 
Bewegung“ vom Kommunalen Integrationszentrum in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachdiens-
ten organisiert. Die Qualifizierungen von insgesamt 166 Ehrenamtlichen umfassten jeweils sechs Mo-
dule, die sowohl die Haltung der Ehrenamtlichen als auch Methodenkompetenz und Materialien zur 
Arbeit beinhalteten. 
 
Zusätzlich zu den ehrenamtlichen Angeboten unterstützt auch die Stadtbücherei Münster mit der Ein-
richtung eines Sprachlernraums die Selbstlernmöglichkeiten von Zuwanderern/-innen. Der Sprach-
lehrraum wurde mit Fördermitteln des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 
NRW eingerichtet und mit fünf PC-Arbeitsplätzen ausgestattet, auf denen ein Sprachlernprogramm 
installiert ist. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich ehrenamtlich organisierte 
Sprachkurse durch eine informell geprägte Lernkultur auszeichnen und eine Vielfalt an Formaten und 
Strukturen bieten. Dadurch bieten sie aber wiederum keine geeigneten Bedingungen für ein Quali-
tätsmanagement. 
 
Die Herstellung von Transparenz über Münsters Bildungslandschaft sowie über die ausdifferenzierte 
Angebotslage der Sprachförderung für Neuzugwanderte in Münster ist seit März 2017 Teil des vom 
Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projektes „Kommunale Koordinierung der 
Bildungsangebote für Neuzugewanderte - Sport, Sprache, Integration“. Das Projekt ist im Amt für 
Schule und Weiterbildung angesiedelt und nimmt die Vielzahl der formalen, non-formalen und infor-
mellen Sprachförder- und Sportangebote für neuzugewanderte Menschen in den Blick, macht sie 
transparent und hat - unabhängig von einer Bewertung der Angebote - zum Ziel, über Angebotsbe-
darfe zu informieren und Impulse zu deren Deckung zu geben. 
 
3. Übersicht professioneller Sprachkursangebote in Münster 
 
Nachfolgend werden die professionellen Sprachkursangebote dargestellt, die Geflüchteten und Mig-
ranten/-innen in Münster zur Verfügung stehen. 
 
Sprachförderangebote des Bundes 
• Integrationskurse  
• Berufsbezogene Sprachförderung 
(ESF-BAMF-Programm; die Förderung dieser Kurse ist Ende 2017 ausgelaufen) 
• Berufssprachkurse  
 
Sprachförderangebote des Landes 
• Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen des Ministeriums für Kinder, Fami-
lie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI NRW) und des Ministeriums für Arbeit 
Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS NRW) 
• Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren 
des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW NRW)  
 
Zusätzliche und ergänzende zielgruppenbezogene Sprachkursangebote für Geflüchtete und 
Migranten/-innen in Münster 
• vhs-Sprachkurse  
• spendenfinanzierte Sprachkurse

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V/0155/2019 
• Sprachförderung über Stiftungen und Kooperationsprojekte 
• Sprachkurse der Ehrenamtsinitiativen und der Migrantenselbstorganisationen (Anlage E) 
• Sprachförderung in Kindertagesstätten 
• Beschulung und Sprachförderung an Schulen 
• additive Sprachförderangebote 
• studienvorbereitende Sprachkurse 
• sonstige Kurse mit Sprachkursanteilen 
 
Grundsätzlich ist die Vielfalt und die Dynamik, der Spracherwerbsangebote für Migranten/-innen und 
Geflüchtete unterliegen, zu berücksichtigen. Differenziertere Informationen über  
• die Inhalte und den Ablauf der verschiedenen Sprachkursformate, 
• den Zugang zu den Sprachkursformaten (Wer kann teilnehmen?), 
• die zertifizierten Kursträger in Münster, 
• die Lern- und Lehrmaterialien, Lehrkräfte und 
• die Kosten für Kursteilnehmer/-innen und Kursträger 
 
sind in der Anlage B dieser Vorlage dargestellt. Eine Übersicht der Sprachkursanbieter für Geflüchte-
te und Migranten/-innen in Münster ist in der Anlage C zu finden. 
 
4. Qualitätsmanagement - Entwicklung eines Evaluationsinstruments 
 
Die Entwicklung eines Qualitätsmanagements/Evaluationsinstruments zielt darauf ab, die Qualität, 
Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der in Münster durchgeführten und laufenden Sprachkurse festzustel-
len. Es sollte aufzeigen, wie diese qualitativ und quantitativ zukünftig ausgestaltet und weiterentwi-
ckelt werden könnten. Ziel wäre es, ein ausreichendes Angebot für eingewanderte und geflüchtete 
Menschen zur Verfügung zu stellen, um sie bestmöglich während des (sprachlichen) Integrationspro-
zesses zu unterstützen. 
 
Während die Aufgabe der kontinuierlichen Evaluation und (Weiter-) Entwicklung der Integrationskurse 
und Berufssprachkurse beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) liegt, sind die Lan-
desministerien in Nordrhein-Westfalen beauftragt, die Rahmenbedingungen und Kurskonzepte der 
Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge und die Angebote zur Sprachförderung 
für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre kontinuierlich weiterzuentwickeln, so 
dass kommunal keine Einflussmöglichkeiten bestehen. Die Entwicklung eines kommunalen Quali-
tätsmanagements für Sprachkurse für Flüchtlinge muss in diesem Bereich ausscheiden, da Parallel-
strukturen entstehen würden, ohne dass Einfluss auf Art, Umfang und Zeitpunkt notwendiger Daten-
erhebungen bestünde. 
 
4.1. Evaluationsinstrumente des Bundes 
 
Die Zuständigkeit für die Steuerung, Koordination, Evaluation und Weiterentwicklung der Sprachför-
derangebote des Bundes (bezüglich Kursgröße, Kursauswahl, Einmündungswege, Anforderungen an 
Lehrkräfte, Lernmaterial, Fahrtkostenerstattung, Teilnehmer/-innenkosten usw.) liegt beim BAMF.  
 
Nicht zuletzt aufgrund der hohen „Durchfallquoten“ - nur etwa die Hälfte der Migranten/-innen und 
Geflüchteten besteht derzeit den B1-Test am Ende des Integrationssprachkurses - wird die Forderung 
nach einer Qualitätsoffensive diskutiert. Um die Qualität von Integrationskursen für Geflüchtete zu 
verbessern, ist angedacht, die Klassen zu verkleinern und mehr Unterrichtsstunden sowie Kinderbe-
treuung (in der Regel für teilnehmende Mütter) während der Kurse anzubieten. Zugleich soll die Teil-
nahme an den Integrationssprachkursen verbindlich nachgehalten und unentschuldigtes Fehlen stär-
ker geahndet werden. Des Weiteren sollen verbindliche Zwischentests eingeführt werden. Da für die

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Integrationskurse der Bund zuständig ist, wird die Verbesserung der Integrationskurse Thema bei der 
nächsten Integrationsministerkonferenz im April 2019 in Berlin sein. 
 
Das BAMF hat zwischenzeitlich das Projekt „Evaluation der Integrationskurse (EvIk)“ ins Leben geru-
fen. Im Rahmen dieses Projektes werden Wirkungsweisen der Integrationskurse untersucht. Beson-
dere Berücksichtigung erfährt in diesem Zusammenhang die veränderte Zusammensetzung der Teil-
nehmer/-innen innerhalb der Integrationskurse. Während vormals Arbeitsmigranten/-innen sowie de-
ren Familienangehörige und nachgezogene Verwandte aus dem osteuropäischen Raum die wesentli-
che Zielgruppe der Integrationskurse darstellte, besuchen mittlerweile größtenteils neu zugewanderte 
Geflüchtete/Schutzbedürftige aus Drittstaaten die Integrationskurse. 
 
Das Evlk-Projekt untersucht, ob sich das bestehende Integrationskurssystem angesichts der verän-
derten Herausforderungen hinsichtlich der Teilnehmergruppe der Geflüchteten bewährt hat. Das EvIk-
Projekt nimmt nach Angaben des BAMFs eine ganzheitliche Perspektive ein, bezieht Informationen 
von Kursteilnehmenden, Integrationskursträgern, Lehrkräften, sowie Kursspezifika ein, nimmt die vier 
bedeutsamsten Integrationskurstypen (Allgemeiner Integrationskurs, Alphabetisierungskurs, Zweit-
schriftlernerkurs und Jugendintegrationskurs) in den Blick und beleuchtet vier inhaltliche Forschungs-
schwerpunkte: 
• die Analyse der Bestehensquoten und Identifikation der Einflussfaktoren, 
• die Analyse von Kursverläufen und -abbrüchen, 
• die Analyse der Schnittstellen mit den Bundes- und Landesangeboten der Sprachförderung und 
Wertevermittlung und 
• die Analyse der Nachhaltigkeit des Kursbesuchs. 
 
Die Laufzeit des Projekts ist bis 2021 angelegt. 
 
Die Evaluation der Berufssprachkurse obliegt ebenfalls dem BAMF. Das Bundesamt soll zukünftig 
einen Monitoring-Bericht zu den Berufssprachkursen nach den Vorgaben des Bundesministeriums für 
Arbeit und Soziales erstellen. Der Bericht soll zur Steuerung und Auswertung der Berufssprachkurse 
genutzt werden. Auf Nachfrage berichtet das BAMF, dass die sprachlichen Erfolge in den Berufs-
sprachkursen derzeit nicht befriedigend sind, so dass auch die Qualität und Effizienz der Berufs-
sprachkurse deutlich verbessert werden soll. Bessere Zielgruppenorientierung, optimierte Zugangs-
verfahren, Erhöhung der Kurslaufzeiten und stärkere Kursdifferenzierung sind angedacht. Die Berufs-
sprachkurse sollen ab 2019 für drei Jahre evaluiert werden. 
 
4.2. Evaluationsinstrumente des Landes 
 
Die Steuerung, Koordination, Evaluation und Weiterentwicklung der Sprachförderangebote des Lan-
des ist je nach zuständigem Ministerium organisiert. Die Steuerung, Koordination, Evaluation und 
Weiterentwicklung der Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen liegt beim 
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI). 
 
Als standardisiertes Programm zur Abwicklung, Dokumentation sowie als Instrument zur Steuerung 
und Evaluation der Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge dient u. a. das web-
basierte Berichtssystem Abba-Online (Automatisiertes Begleit- und Berichtsverfahren Arbeitsmarkt-
programme). 
 
Außerdem erfolgt eine programmspezifische Evaluation der Basissprachkurse zur Arbeitsmarktin-
tegration über Fragebögen, welche von den Teilnehmenden bei Eintritt, bei Austritt sowie sechs Mo-
nate nach Beendigung der Basissprachkurse (mit Unterstützung der verantwortlichen Sprachkursträ-
ger) auszufüllen sind. Eine strukturelle und inhaltliche Anpassung der Basissprachkurse zur Arbeits-
marktintegration von Flüchtlingen wird dauerhaft umgesetzt.

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V/0155/2019 
 
Für die Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 
16 Jahre wurde vom April bis September 2018 im Auftrag des Ministeriums für Kultur und Wissen-
schaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) durch das Büro für berufliche Bildungsplanung in Zu-
sammenarbeit mit dem com.X Institut die Programmevaluation durchgeführt. Ziel der Evaluation war 
es, die Wirksamkeit dieser seit 2015 durchgeführten Sprachkurse festzustellen und aufzuzeigen, wie 
diese Maßnahmen qualitativ und quantitativ zukünftig weiterzuentwickeln sind, um Zugewanderte 
erfolgreich gesellschaftlich integrieren zu können. Folgende Leitfragen standen bei der Evaluation im 
Mittelpunkt:  
• Wie tragen die zusätzlichen niedrigschwelligen Sprachkurse des Landes zur Inklusion dieser Ziel-
gruppe bei?  
• Wie sind diese Maßnahmen - auch unter Berücksichtigung der Angebote des Bundes quantitativ 
und qualitativ weiterzuentwickeln, damit die Zielgruppe erfolgreich weiter lernen, Anschlussmög-
lichkeiten entwickeln und gesellschaftlich integriert werden kann?  
• Wie können Elemente des digitalen Lehrens und Lernens erfolgreich in die Kurse eingebunden 
werden und wie kann damit nachhaltiges Lernen erfolgen?  
 
Schließlich wurden Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung formuliert, die die besonderen 
Merkmale dieser Förderlinie im Vergleich zu den zuvor beschriebenen weiteren Fördermaßnahmen 
berücksichtigten. Im Rahmen des Evaluationsvorhabens wurden Kursleitungen der Sprachförderkur-
se befragt bzw. in der qualitativen Begleitstudie auch Einrichtungsleitungen und, wenn möglich, kom-
munale sowie zivilgesellschaftliche Institutionen/Organisationen/Initiativen, die in Kontakt mit der Ziel-
gruppe der Sprachförderangebote standen und an der Gestaltung der Integrationsprozesse entspre-
chend beteiligt waren (z. B. Integration Point). Eine Befragung der Teilnehmenden wurde aus ver-
schiedenen (forschungsethischen) Gründen nicht vorgesehen. 
 
Die quantitativen und qualitativen Datenerhebungen erfolgten zeitlich parallel (Mai bis Juni 2018), 
Ergebnisse wurden abschließend gebündelt und Handlungsempfehlungen abgeleitet (August 2018). 
Der Endbericht zur Evaluation der Förderlinie „Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte 
Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre“ liegt dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft seit 
dem 30.09.2018 vor und ist auf der Internetseite des Ministeriums unter 
https://www.mkw.nrw/weiterbildung/sprachfoerderung-fuer-neu-zugewanderte-ab-16-jahren/ zu fin-
den. 
 
Für Münster wurde die Durchführung der Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Er-
wachsene und Jugendliche ab 16 Jahre von 5 Trägern - dem Anna-Krückmann-Haus, dem Bildungs-
werk der KAB im Bistum Münster, dem Evangelischen Familienbildungswerk Westfalen und Lip-
pe e.V., dem Haus der Familie Münster - Katholisches Bildungsforum im Stadtdekanat Münster e.V., 
dem Institut für Bildung und Kommunikation sowie von der Johanniter-Akademie Münster - (siehe 
Anlage C) bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. 
 
Leider stellt der Evaluationsbericht keine spezifischen Informationen und Daten zur Umsetzung der 
Kurse in Münster bereit. Als Fazit kann gleichwohl festgehalten werden, dass die Angebote zur 
Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre eine sinnvolle Er-
gänzung der Angebote des BAMF darstellen. Integration ist ein sehr komplexer Sozialisationspro-
zess, der mit dem Erlernen der Sprache der Aufnahmegesellschaft erst beginnt, so dass diese Ange-
bote einen ersten wichtigen Schritt in Richtung einer erfolgreichen Integration der Zielgruppe darstel-
len. Die Integrationsleistung der Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene 
und Jugendliche ab 16 Jahre zeigt sich insbesondere mit Blick auf Dimension der kulturellen Integra-
tion. Die Teilnehmenden beginnen einen Lernprozess und erlangen erste sprachliche Kompetenzen, 
die ihnen bei der Orientierung und Verständigung im Alltag helfen. 
 
Besonders Geflüchtete, die von anderen Integrationsmaßnahmen ausgeschlossen sind, profitieren 
von den niedrigschwelligen Lernmöglichkeiten, im Rahmen der Angebote zur Sprachförderung für 
neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre. Diese Angebote sind erfahrungsgemäß

- 10 - 
V/0155/2019 
 
von großer Durchlässigkeit zu anderen Maßnahmen und Kursformaten geprägt und leisten einen 
wichtigen Beitrag in der Vorbereitung von neu zugewanderten Geflüchteten auf Integrationskurse.  
 
5. Ermittlung von Kennzahlen 
 
5.1. Kennzahlen des Bundes  
 
Das Bundesamt stellt halbjährlich Berichte zu ausgewählten Kennzahlen für Landkreise und Städte in 
Bezug auf die Integrationskurse bereit, mit denen den statistischen Bedarfen der betreffenden Kom-
munen/Kommunalverbände sowie der Öffentlichkeit Rechnung getragen werden soll. Laut Geschäfts-
statistik des BAMF zum ersten Halbjahr 2018 ist das Interesse an Integrationskursen weiterhin hoch. 
Zwar sind die Werte nicht mehr so hoch wie in den Ausnahmejahren 2015 und 2016, dennoch bewe-
gen sich die Zahlen auch im Jahr 2018 immer noch deutlich über denen der Jahre 2005 bis 2015. 
 
Laut Integrationskursstatistik des BAMF sind insgesamt 40 Integrationskurse im Zeitraum vom 
01.01.2018 bis 30.06.2018 in der Stadt Münster gestartet. Die Anzahl der beendeten Kurse lag bei 36 
ohne Wiederholerkurse - inklusive Wiederholerkurse lag die Zahl der beendeten Kurse bei 51. Die 
Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer/-innen (Kursabsolventen) lag im selben Zeitraum bei 
299 Personen (ohne Kurswiederholer). Die Anzahl der neu ausgestellten Teilnahmeberechtigungen 
und -verpflichtungen lag für diesen Zeitraum bei 350 Berechtigungen/ Verpflichtungen (ohne Spät-
aussiedler und ohne Kurswiederholer). 
 
Eine genaue Zahl der Teilnehmenden in Integrationskursen pro Kurs kann vom BAMF nicht geliefert 
werden. Eine separate Auswertung, die Auskunft über den Anteil der Geflüchteten unter den Integra-
tionskursteilnehmer/-innen gibt, stellt das BAMF ebenfalls nicht zur Verfügung.  
 
Auf Nachfrage berichtet das BAMF, dass in Münster im ersten Halbjahr 2018 bisher insgesamt 25 
Berufssprachkurse mit insgesamt 438 Teilnehmern/-innen begonnen haben. Das BAMF hat in 
diesem Zusammenhang angemerkt, dass viele Teilnehmer/-innen dieser Kurse aus dem Umland von 
Münster kommen. Die genaue Teilnehmerzahl pro Kurs kann vom BAMF nicht mitgeteilt werden, im 
Durchschnitt waren am 1. Unterrichtstag insgesamt 17,25 Teilnehmer/-innen anwesend. Die erreich-
ten Sprachkompetenzen variieren je nach Niveaustufe. Alle Kurse sehen eine Abschlussprüfung für 
A2 bis C1 des GER bzw. Fachsprachenprüfungen beispielsweise für Ärzte oder Pflegekräfte vor.  
 
5.2. Kennzahlen des Landes 
 
Die NRW-Landesministerien veröffentlichen keine Berichte/Kennzahlen zu den Basissprachkursen 
zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten oder zu den Angeboten zur Sprachförderung für neu 
zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre. 
 
Die ermittelten Kennzahlen zu den Basissprachkursen zur Arbeitsmarktintegration von Geflüch-
teten stammen von dem vor Ort tätigen Maßmahmeträger, der Gesellschaft für Berufsförderung und 
Ausbildung mbH (GEBA). Pro Maßnahmeträger und Jahr können maximal 8 Basissprachkurse bean-
tragt werden. Diese wurden seitens der GEBA bis zum 28.02.2018 ausgeschöpft. Aufgrund der Ver-
abschiedung des Landeshaushaltes verzögerte sich die Bewilligung, so dass die Basissprachkurse 
erst ab April 2018 starten konnten. Im ersten Halbjahr 2018 fanden zwei Basissprachkurse zur Ar-
beitsmarktintegration von Flüchtlingen statt und im zweiten Halbjahr 2018 starteten drei weitere Kurse 
in Münster. Eine frühestmögliche neue Antragsstellung ist ab 01.03.2019 möglich. 
 
Auf Nachfrage berichtet die Bezirksregierung Düsseldorf, dass im Jahr 2018 im Regierungsbezirk 
Münster 29 Einrichtungen insgesamt 103 Kurse zur Sprachförderung für neu zugewanderte Er-
wachsene und Jugendliche ab 16 Jahre beantragt und durchgeführt haben (Einrichtungen dürfen 
pro Förderjahr mehrere Kurse beantragen). Die Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte 
Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre wurden in ganz unterschiedlichen Kursformaten umgesetzt 
(z. B. zwischen 10 und 30 Teilnehmenden pro Kurs). Die durchschnittliche Teilnehmerzahl lag bei

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15 Personen pro Kurs. So haben im Jahr 2018 ca. 1500 Personen im Regierungsbezirk Münster an 
den Angeboten zur Sprachförderung für neu zugwanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre 
teilgenommen. Münsterspezifische Zahlen sind durch die Bezirksregierung Düsseldorf nicht erhoben 
worden. 
 
Kennzahlen für die Stadt Münster für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2018 aus den aufgeführten Be-
reichen können nur bedingt und nur in der Menge und Qualität dargestellt werden, wie die verschie-
denen Akteure/-innen diese Daten zur Verfügung stellen. Sie sind in der Anlage D zusammengestellt. 
 
6. Zusätzliche und ergänzende zielgruppenbezogene Sprachförderung für Geflüchtete und 
Migranten/-innen in Münster 
 
Die Angebote der zusätzlichen und ergänzenden zielgruppenbezogenen Sprachförderung unter-
scheiden sich stark in ihrer organisatorischen und inhaltlichen Ausrichtung (Zielgruppe, Sprachniveau, 
Dauer des Angebots usw.). Nicht bei allen Angeboten ist ein Abschlusszertifikat nach dem GER vor-
gesehen. Eine Vergleichbarkeit hinsichtlich Qualität, Wirksamkeit, Effektivität und Nachhaltigkeit ist 
keinesfalls gegeben. Gleichwohl stellen die zusätzlichen und ergänzenden zielgruppenbezogenen 
Sprachkurse ein zentrales Instrument bei der Förderung des Spracherwerbs dar. Sie komplettieren 
das breite Angebot an Möglichkeiten des professionellen Spracherwerbs, welches in Münster zur Ver-
fügung steht durch: 
• vhs- Sprachkurse, 
• spendenfinanzierte Sprachkurse, 
• Sprachförderung über Stiftungen und Kooperartionsprojekte, 
• Sprachkurse der Ehrenamtsinitiativen und der Migrantenselbstorganisationen (Anlage E), 
• Sprachförderung in Kindertagesstätten, 
• Beschulung und Sprachförderung an Schulen, 
• additive Sprachförderangebote, 
• studienvorbereitende Sprachkurse und 
• sonstige Kurse mit Sprachkursanteilen. 
 
Differenziertere Informationen zu diesen Spracherwerbsangeboten sind in der Anlage B zusammen-
gestellt. 
 
7. Fazit 
 
Die Entwicklung eines unabhängigen Qualitätsmanagements für Sprachkurse für Flüchtlinge und Mig-
ranten/-innen auf kommunaler Ebene ist nicht umsetzbar. Die Stadt Münster ist weder auf Bundes- 
noch auf Länderebene die Instanz, die über mögliche Veränderungen, Weiterentwicklungen usw. ent-
scheidet. In der Konsequenz könnte ein solches Instrument bei den fehlenden Möglichkeiten der Ein-
flussnahme auf Bund- und Länderebene nur zu Parallelstrukturen führen, ohne dass Einfluss auf Art, 
Umfang und Zeitpunkt notwendiger Datenerhebungen bestünde, es wäre weder aussagekräftig noch 
hilfreich. Unabhängig davon verfügt die Verwaltung über keine Kapazitäten für Aufbau und laufende 
Pflege eines solchen Instruments. 
 
Bei allen Überlegungen sollte zudem die mangelnde Datenlage berücksichtigt werden. Die Anzahl der 
geflüchteten Zuwanderer/-innen, die - bei Beachtung der komplexen, rechtlichen Rahmenbedingun-
gen - grundsätzlich einen Anspruch auf die Teilnahme an Sprachförderangeboten des Bundes, des 
Landes sowie an zusätzlichen Angeboten in der Kommune haben, wird zur Zeit weder auf Bundes- 
und Landesebene noch kommunal abschließend erhoben. Dementsprechend lässt sich keine valide, 
quantitative Aussage über das Verhältnis von tatsächlichen Sprachkursteilnehmern/-innen einerseits 
zu allen grundsätzlich (Sprachkurs-) Anspruchsberechtigten andererseits ableiten.

- 12 - 
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Gleichwohl ist die Idee der Steuerung, Anpassung und Weiterentwicklung von Sprachkursen ein sinn-
volles Anliegen. Auch ist es richtig zu überprüfen, ob die angestrebten Sprachniveaus in den Sprach-
kursen mehrheitlich erreicht werden. Vor diesem Hintergrund sollten die Ergebnisse begonnener Eva-
luationsvorhaben auf Bundes- und Länderebene zukünftig in Münster Beachtung finden und über sie 
in den Gremien berichtet werden. Eine Berichterstattung im zweijährigen Turnus zu den jeweils aktu-
ellen Entwicklungen auf Bundes- und Länderebene sowie in der Kommune wäre orientiert an der 
Struktur dieser Berichterstattung denkbar. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Anlage B - Übersicht professioneller Sprachqualifizierungsangebote

42205 Zeichen

1 
 
 
Übersicht professioneller Sprachqualifizierungsangebote für  
Geflüchtete und Migranten/-innen in Münster  
 
Die nachfolgende Aufstellung gibt eine Übersicht über die professionellen 
Sprachqualifizierungsangebote für Geflüchtete und Migranten/-innen in Münster sowie 
Informationen zu 
• Inhalt und Ablauf der Sprachkursformate, 
• Zugang zu den Sprachkursformaten (Wer darf teilnehmen?), 
• zertifizierten Kursträgern in Münster, 
• Lern- und Lehrmaterialien, Lehrkräften und 
• Kosten für Kursteilnehmer/-innen und Kursträger. 
 
1. Sprachförderangebote des Bundes 
 
• Integrationskurse  
• Berufsbezogene Sprachförderung 
(ESF-BAMF-Programm; Förderung am 31.12.2017 ausgelaufen) 
• Berufssprachkurse 
 
1.1 Integrationskurse 
 
Inhalt und Ablauf 
Zentrales Grundangebot zur Integration und sprachlichen Grundförderung stellen die 
Integrationskurse dar. Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem 
Orientierungskurs. Der Sprachkurs dauert im allgemeinen Integrationskurs insgesamt 
600 Unterrichtseinheiten und führt zum B1-Sprachniveau des Gemeinsamen 
europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Im Sprachkurs werden wichtige 
Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt. 
Der Sprachkurs schließt mit der Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) ab. Im 
Anschluss an den Sprachkurs findet der Orientierungskurs statt, der 100 
Unterrichtseinheiten umfasst. Themen im Orientierungskurs sind beispielsweise 
• die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur, 
• Rechte und Pflichten in Deutschland, 
• Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft und 
• Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und 
Gleichberechtigung von Frauen und Männern. 
Der Orientierungskurs schließt mit dem Abschlusstest „Leben in Deutschland“ ab, den 
ca. 92 % der Kursteilnehmer/-innen bestehen (Quelle: Bundesamt für Migration und 
Flüchtlinge). 
Neben dem allgemeinen Integrationskurs stehen spezielle Integrationskurse für 
Personen mit besonderen Lernbedarfen mit bis zu 1.000 Unterrichtseinheiten zur 
Verfügung: Jugendintegrationskurse, Eltern- bzw. Frauenintegrationskurse, 
Integrationskurse mit Alphabetisierung, Förderkurse, Kurse für Schnelllerner und Kurse 
Anlage B

2 
 
für Zweitschriftlernende. Es gibt Vollzeit- und Teilzeitkurse. Schulpflichtige Kinder- und 
Jugendliche können nicht an einem Integrationskurs teilnehmen. 
Zugang zu den Sprachkursen - Wer darf teilnehmen? 
Grundsätzlich berechtigt zur Teilnahme an einem Integrationskurs sind  
• alle Spätaussiedler/-innen und neu zugewanderte Menschen mit auf Dauer 
angelegtem Aufenthaltsstatus,  
• Ausländer/-innen, die bereits länger in Deutschland leben, Unionsbürger/-innen 
sowie besonders integrationsbedürftige Deutsche (auf Antrag im Rahmen 
verfügbarer Kursplätze),  
• Asylbewerber/-innen mit guter Bleibeperspektive1, Geduldete mit einer 
Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG2 sowie Inhaber einer 
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG3. 
(Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) 
 
Zuwanderer/-innen aus den benannten Gruppen können einen Antrag auf Zulassung 
zum Integrationskurs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen. 
Das BAMF kann die Antragstellenden gemäß § 44 Aufenthaltsgesetz zur Teilnahme 
am Integrationskurs berechtigen. Haben die Zuwanderer/-innen einen 
Berechtigungsschein (Zulassung) durch das BAMF erhalten, melden sie sich beim 
Kursträger an. Hier erfolgt die Einstufungstestung. Der Einstufungstest dient dazu 
festzustellen, in welches Integrationskursformat (beispielsweise mit Alphabetisierung, 
Jugendintegrationskurs usw.) und in welches Modul (Kursabschnitt) der/die 
Zuwanderer/-in einmünden wird. Einen Integrationskursträger in räumlicher Nähe 
finden Zuwanderer/-innen mit Hilfe der Suchmaschine WebGIS. Diese bildet das 
gesamte Angebot an Kursen und freien Plätzen in Münster ab. 
 
Neben der Möglichkeit der Berechtigung durch das BAMF besteht die Möglichkeit, 
seitens der leistungsgewährenden Behörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
(AsylbLG) und dem SGB II sowie der Ausländerbehörde bestimmte Personenkreise zur 
Teilnahme an einem Integrationskurs zu verpflichten. 
 
Verpflichtet zur Teilnahme sind 
• neu zugewanderte Menschen, die sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache 
mündlich verständigen können bzw. die noch nicht über ausreichende Kenntnisse 
der deutschen Sprache verfügen,  
• Ausländer/-innen, die besonders integrationsbedürftig sind und von der 
Ausländerbehörde zur Teilnahme aufgefordert werden,  
• Ausländer/-innen, die Leistungen nach SGB II beziehen und von den Trägern der 
Grundsicherung zur Teilnahme aufgefordert werden und 
                                                           
1   Das Bundesamt erteilt Asylantragstellenden, die sich noch im Asylverfahren befinden, eine Aufenthaltsgestattung(AG) 
gemäß § 55 Abs. 1 AsylG, und berechtig diejenigen mit einer guten Bleibeperspektive grundsätzlich zur Teilnahme an 
einem Integrationskurs.  
Bei Geflüchteten mit guter Bleiberechtsperspektive handelt es sich um Personen aus Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia. 
2  Personen, die sich nicht (mehr) im Asylverfahren befinden und einen negativen Bescheid erhalten haben, bei denen die 
Abschiebung jedoch ausgesetzt wurde, erhalten von der Ausländerbehörde eine Duldung „Bescheinigung für die 
Aussetzung einer Abschiebung“. Personen mit einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 S.3 AufenthG sind zur Teilnahme an 
einem Integrationskurs berechtigt.  
3  Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis (AE) aus humanitären Gründen gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG (bei 
Ausreisehindernissen) erhalten haben.

3 
 
seit dem 01.01.2017 können auch Asylbewerber/-innen mit guter Bleibeperspektive, 
Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie 
Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG durch die Träger der 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu einem Integrationskurs 
verpflichtet werden.  
(Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Das Sozialamt der Stadt Münster 
stellt seit Oktober 2018 Verpflichtungen für diesen Personenkreis aus. 
 
Sind Geflüchtete zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet worden, erfolgt 
die Einstufungstestung über die Test- und Meldestelle (TuM). Die Testungen 
übernimmt die Volkshochschule Münster als neutrale Stelle. Das Ergebnis und eine 
sich daran anschließende Kursempfehlung wurden an das BAMF übermittelt. Ein/e 
Mitarbeiter/-in des BAMF übernimmt die Suche nach einem zeitnah startenden 
passgenauen Kurs und reserviert einen Platz beim Träger. Die Reservierung existiert 
für drei Tage. Der/die Geflüchtete erhält ein Schreiben mit der Aufforderung, sich 
innerhalb dieser drei Tage beim Kursträger einzufinden, um sich verbindlich zum Kurs 
anzumelden. Es erfolgt eine Rückmeldung ans BAMF und an die Behörde, welche die 
Verpflichtung ausgestellt hat. 
 
Das Pilot-Projekt „Test- und Meldestelle - Optimierte Integrationskurszusteuerung“ 
wurde seit Mitte 2017 bundesweit an inzwischen 24 Standorten erprobt, u.a. in 
Münster. Das Zusteuerungsverfahren soll bis Mitte 2019 fortgesetzt werden. 
Die TuM wurde bis Dezember 2018 im Ankunftszentrum Münster (BAMF) auf dem 
Gelände der ehemaligen York-Kaserne organisiert. Ende 2018 erfolge die Schließung 
des Ankunftszentrums. 
 
Das BAMF ist auf die vhs Münster zugekommen mit der Bitte, die Einstufungstests 
weiterhin durchzuführen. Die zu diesem Zweck bei der vhs Münster zunächst befristet 
eingerichtete Teilzeitstelle wurde zum Stellenplan 2019 jedoch nicht mehr 
berücksichtigt, so dass die vhs Münster aktuell keine Kapazitäten hat, die Testungen 
weiterhin durchzuführen. Laut Auskunft des BAMF Ende Februar 2019 kann der 
Betrieb der TuM ab März 2019 wieder aufgenommen werden. Räumlichkeiten in der 
Stadtmitte konnten angemietet und ein Träger- der die Einstufungstestung durchführt- 
gefunden werden. 
 
Zertifizierte Integrationssprachkursträger in Münster 
Für die Stadt Münster sind derzeit vom BAMF fünf zertifizierte Integrationskursträger 
zugelassen, die ausschließlich bis zum Sprachniveau B1 nach dem GER führen. 
Eine Übersicht über die Träger ist in der Anlage C dargestellt. 
 
Lern- und Lehrmaterialien, Lehrkräfte 
Die eingesetzten Lern- und Lehrmaterialien sind durch das BAMF in einem Pool 
vorgegeben und können durch die Träger selbständig ausgewählt werden. Die Liste ist 
unter folgender Internet-Adresse zu finden: 
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/Le
hrkraefte/liste-zugelassener-lehrwerke.

4 
 
Die Lehrkräfte müssen Qualifikationen nachweisen und werden in jedem Einzelfall 
zugelassen. Alle Träger haben sich verpflichtet, ihren Honorarkräften mind. 35 Euro 
pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) zu zahlen. 
 
Kosten 
Der Kostenerstattungssatz beträgt derzeit 3,90 Euro für jede Unterrichtsstunde, die 
vom Bundesamt erstattet werden, mit Ausnahme der Kostenbeitragszahler, die 50 % 
selbst übernehmen müssen. Von den Kosten befreit sind alle Leistungsempfänger 
nach dem SGB II und SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Härtefälle. 
Nähere Informationen zu den Integrationskursen sind auf der Internetseite des BAMF 
zu finden. 
 
1.2 Berufsbezogene Sprachförderung (ESF-BAMF-Programm) 
 
Die Förderung der ESF-BAMF-Kurse ist Ende 2017 ausgelaufen. Kurse konnten bis 
zum 31.12.2017 beginnen und mussten im Jahr 2018 enden. In Münster wurden die 
ESF-BAMF-Kurse vom Bildungsinstitut Münster (BIMS) und der Gesellschaft für 
Berufsförderung und Ausbildung (GEBA) mbh durchführt. Der letzte Kurs endete im 
Juni 2018. 
 
1.3 Berufssprachkurse gemäß § 45a AufenthG 
 
Inhalt und Ablauf 
Ende des Jahres 2016 wurde die Sprachförderung des BAMF ausgeweitet. Die 
Berufssprachkurse (BSK) gem. § 45 a AufenthG wurden zu einem Regelinstrument der 
Sprachförderung des Bundes und richten sich an Menschen mit Migrationshintergrund, 
die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen, da erworbene 
Sprachkenntnisse aus dem Integrationskurs nicht ausreichen, um eine Qualifizierung, 
Ausbildung oder Arbeit aufnehmen zu können. Je nach Sprachkenntnissen und 
Bedürfnissen besteht die Möglichkeit, in den Berufssprachkursen Basismodule (je 300 
Unterrichtseinheiten) oder Spezialmodule (300 bis 600 Unterrichtseinheiten) zu 
absolvieren. Die Module schließen in der Regel mit einer Prüfung ab. Bei Bestehen der 
Prüfung erhalten die Kursteilnehmer/-innen ein Zertifikat, welches das Erreichen eines 
neuen Sprachniveaus (B2, C1, C2 des GER) bestätigt.  
 
Zugang zu den Berufssprachkursen - Wer darf teilnehmen? 
Neben den EU-Zuwanderern/-innen und Deutschen mit Migrationshintergrund richten 
sich die Berufssprachkurse an Asylbewerber/-innen mit hoher Schutzquote, die ein 
bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf 
benötigen, in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen, arbeitsuchend 
gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen, eine Arbeit haben und deren 
Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern. Für die 
Teilnahme an den Berufssprachkursen müssen Geflüchtete den Integrationskurs 
bereits vollständig abgeschlossen und ggf. die Wiederholerstunden ausgeschöpft 
haben. Das Anfangssprachniveau der sechs Kurse, welche in Münster im ersten 
Halbjahr 2018 stattgefunden haben, lag überwiegend zwischen A2 und B1. Fast alle 
Teilnehmer/-innen hatten zum Berufssprachkursende ihre Sprachkenntnisse weiter 
gefestigt und ausgebaut. Insgesamt 12 Teilnehmer/-innen (von 99 Teilnehmer/-innen) 
haben während der Kurse eine Arbeit oder Ausbildung aufgenommen.

5 
 
Einen Berufssprachkurs in räumlicher Nähe finden Geflüchtete mit Hilfe der Internet-
Plattform KURSNET. Ein Berechtigungsschein - ausgestellt durch das Jobcenter oder 
die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster ist für die Anmeldung und Teilnahme am Kurs 
erforderlich. 
 
Zertifizierte Sprachkursträger in Münster 
In Münster haben sechs Träger die Zulassung zur Durchführung von 
Berufssprachkursen vom A1- bis C1- Niveau des GER, zum Teil auch für akademische 
Heilberufe, Handel und neuerdings für nichtakademische Gesundheitsberufe. Hierbei 
handelt es sich um Berlitz, die SBH-West, das BIMS, WiPDaF, die GEBA und die 
Werkstatt für Bildung und Kultur (siehe Anlage C). 
 
Lern- und Lehrmaterialien, Lehrkräfte 
Die eingesetzten Lern- und Lehrmaterialien sind bisher seitens des BAMF nicht 
vorgeschrieben. Die eingesetzten Lehrwerke sollen jedoch dem Ziel, die Berufssprache 
zu vermitteln, förderlich sein. Lehrkräfte der Berufssprachkurse müssen über eine 
Integrationskurszulassung verfügen. Bis 2020/21 soll die Qualifikation der Lehrkräfte in 
den Berufssprachkursen neu geregelt werden. Lehrkräfte müssen zukünftig neben der 
Integrationskurszulassung eine Zusatzqualifikation erwerben. Fachlehrkräfte sollen je 
nach Fachrichtung u. a. Ausbilder oder Arzt sein. Für festangestelltes Personal gibt das 
BAMF keine Entlohnungsvorgaben. Honorarkräfte müssen mindestens 35 Euro pro 
Unterrichtseinheit bekommen. Die Träger erhalten pro Unterrichtseinheit, Teilnehmer/-
in und Anwesenheit 4,14 Euro durch das BAMF erstattet (Ausnahme: bei Eigenbeitrag 
der Teilnehmer/-innen). 
 
Kosten 
Für die Kursteilnehmenden sind die Kurse grundsätzlich kostenfrei, es sei denn, es 
handelt sich nicht um Leistungsempfänger nach dem SGB II und SGB XII und dem 
Asylbewerberleistungsgesetz oder Härtefälle, in diesen Fällen beträgt der Eigenbeitrag 
je Unterrichtseinheit 2,07 Euro wovon 50 % bei erfolgreichem Kursbesuch (Prüfung 
bestanden) erstattet werden können. 
 
2. Sprachförderangebote des Landes NRW 
 
• Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen (Ministerium für 
Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen - 
MKFFI NRW - und Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes 
Nordrhein-Westfalen - MAGS NRW) 
• Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche 
ab 16 Jahre (Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen - 
MSW NRW) 
 
2.1 Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen 
 
Inhalt und Ablauf 
Geflüchtete, die keinen Zugang zu den Sprachkursangeboten des Bundes erhalten, 
haben die Möglichkeit, an Sprachförderangeboten des Landes teilzunehmen. Hierzu

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gehören die Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Sie 
werden mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Neben dem 
Erwerb grundlegender deutscher Sprachkenntnisse ist es Ziel dieser Kurse, einen 
Anschluss an weiterführende Schulungsangebote und Förderinstrumente des SGB II 
und SGB III zu erreichen, die Potentiale von Flüchtlingen für den Arbeitsmarkt zu 
nutzen und einen möglichst frühzeitigen Arbeitsmarktzugang zu gewährleisten. Die 
Kurse bestehen aus 300 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten) pro Kurs und werden 
analog den curricularen Standards der Integrationskurse des Bundes durchgeführt. 
Damit soll ein Wechsel in einen Integrationskurs, z. B. bei Anerkennung des 
Asylantrags, möglichst reibungslos erfolgen können. Ziel ist es, dass die 
Teilnehmenden die Basissprachkurse mit dem Zielniveau A1 des GER abschließen, 
welches oftmals Voraussetzung für die weiterführenden Sprachangebote ist. 
 
Zugang zu Basissprachkursen - Wer darf teilnehmen? 
Die Basissprachkurse sind für Flüchtlinge mit einer individuell guten (nicht eindeutig 
geklärten) Bleibeperspektive zugänglich. Damit ermöglichen diese Sprachkurse einer 
Zielgruppe den Zugang zur Sprachförderung, die derzeit keinen Zugang zu den 
Integrationskursen oder anderen Sprachförderangeboten hat. Aus diesem Grund 
sollten auch keine Personen aus Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia zugewiesen 
werden, die noch eine Wartezeit zu einem Integrationskurs überbrücken müssen. 
Weiterhin dürfen den Kursen keine Personen aus sogenannten „sicheren 
Herkunftsländern“ nach § 29a AsylG zugewiesen werden. Die Zuweisung der 
Teilnehmenden an die Sprachkursträger erfolgt durch die örtliche Agentur für Arbeit. 
 
Zertifizierte Sprachkursträger in Münster 
Grundsätzlich können Volkshochschulen und anerkannte Weiterbildungseinrichtungen, 
anerkannte Träger der Jugendhilfe aus dem Bereich der Jugendberufshilfe mit 
einschlägigen Erfahrungen sowie vom BAMF anerkannte Integrationskursträger ihr 
Interesse an der Durchführung der Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von 
Geflüchteten bekunden. In Münster werden die Basissprachkurse zur 
Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten von der Gesellschaft für Berufsförderung und 
Ausbildung mbh (GEBA) durchgeführt. 
 
Lern- und Lehrmaterialien, Lehrkräfte  
Die eingesetzten Lehrwerke orientieren sich an den vom BAMF zugelassenen 
Lehrwerken in Integrationskursen. Zum Einsatz kommen z. B. Pluspunkt Deutsch A1, 
Berliner Platz A1, Schritte Plus A1. Ergänzend werden Wortkarten, Bildkarten, Rätsel, 
Spiele und Kinderbücher genutzt. Außerdem werden im Unterricht auch immer wieder 
Alltagsszenen simuliert und Exkursionen umgesetzt, um praxisnahen und 
praxisrelevanten Spracherwerb zu realisieren. Die eingesetzten Dozenten/-innen 
verfügen neben der fachlichen Kompetenz in der Sprachvermittlung über interkulturelle 
Kompetenzen sowie über Erfahrungen in der Arbeit mit der heterogenen Zielgruppe 
der Geflüchteten. Als Bemessungsgrundlage für eine Unterrichtsstunde sind Ausgaben 
in Höhe von 39,50 Euro als Pauschale angesetzt. Wird die Unterrichtsstunde von einer 
hauptamtlich beschäftigen Lehrkraft durchgeführt, sind als Bemessungsgrundlage 
Ausgaben in Höhe von 82 Euro als Pauschale angesetzt. Hierzu ist der Nachweis über 
die hauptamtliche Beschäftigung der Lehrkraft durch Vorlage des Arbeitsvertrages zu 
erbringen.

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Kosten 
Für die Geflüchteten ist die Teilnahme am Kurs kostenfrei.  
 
2.2 Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und 
Jugendliche ab 16 Jahre (MKW NRW)  
 
Inhalt und Ablauf 
Ein weiteres Sprachförderangebot des Landes sind die „Angebote zur Sprachförderung 
für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre“ des Ministeriums für 
Kultur und Weiterbildung (MKW) NRW. Die Beratung und Abwicklung des Programms 
erfolgt über die Bezirksregierung Düsseldorf. 
Die Kurse sollen mindestens 100 Unterrichtsstunden, maximal bis 250 
Unterrichtsstunden umfassen. 
 
Zugang zum Sprachkursformat - Wer darf teilnehmen? 
Dieses zusätzliche und niedrigschwellige Sprachkursformat richtet sich an Erwachsene 
und Jugendliche, die seit 2015 neu zugewandert sind und von den Integrationskursen 
des BAMF und der Bundesagentur für Arbeit ausgeschlossen sind. 
Zertifizierte Sprachkursträger in Münster 
In Münster wurden die Kurse im ersten Halbjahr 2018 vom  
• Anna-Krückman-Haus, 
• vom Bildungswerk der KAB im Bistum Münster, 
• vom Evangelischen Familienbildungswerk Westfalen und Lippe e.V., 
• vom Haus der Familie und 
• vom Institut für Bildung und Kommunikation sowie von der Johanniter-Akademie 
durchgeführt. 
Lern- und Lehrmaterialien, Lehrkräfte 
Die Inhalte der Angebote zielen darauf, ein lebensnahes und alltagsorientiertes erstes 
Sprachhandeln in Deutsch zu ermöglichen. Diese Angebote sollen dazu beitragen, die 
Teilnehmenden bei ihrer sozialen Eingliederung zu unterstützen und helfen, 
alltägliches Handeln wie beispielsweise den Einkauf, Arztbesuche oder 
Behördengänge, Besuch von Kita oder Schule zu bewältigen. Das Angebot soll vor 
allem die mündliche Ausdrucksfähigkeit und das Leseverstehen anhand authentischer 
Materialien für den alltäglichen Gebrauch verbessern helfen und ggf. auf eine 
Kursteilnahme am Integrationskurs vorbereiten. Um den Kompetenzzuwachs im 
Spracherwerb zu dokumentieren, werden unterschiedlich differenzierte 
Teilnahmebescheinigungen ausgestellt. Abschließende Lernerfolgskontrollen in Form 
von Tests oder Prüfungen bilden eher die Ausnahme, so dass das Erreichen formaler 
Sprachniveaus eher in den Hintergrund tritt. Vielmehr geht es um ein Heranführen an 
den Spracherwerb. Die Vermittlung demokratischer Werte soll in das Kursangebot 
miteinbezogen werden. 
 
Kosten 
Die Sprachkurse für Flüchtlinge ab 16 Jahren sind für die Teilnehmenden kostenfrei.

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3. Zusätzliche und ergänzende zielgruppenbezogene Sprachförderangebote für 
Geflüchtete und Migranten/-innen in Münster  
 
Die Angebote des Bundes und des Landes werden durch folgende zusätzliche 
Angebote in den Kommunen ergänzt: 
• vhs-Sprachkurse, 
• spendenfinanzierte Sprachkurse, 
• Sprachförderung über Stiftungen und Kooperationsprojekte, 
• Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen, 
• Beschulung und Sprachförderung an Schulen, 
• additive Sprachförderangebote, 
• studienvorbereitende Sprachkurse 
• Sprachkurse der Ehrenamtsinitiativen und der Migrantenselbstorganisationen und  
• sonstige Kurse mit Sprachanteil. 
 
3.1 vhs-Sprachkurse  
 
Inhalt und Ablauf 
Geflüchtete haben die Möglichkeit, an den Regelangeboten der vhs Münster 
teilzunehmen. So bietet die vhs Münster jährlich rund 80 Kurse „Deutsch als 
Fremdsprache“ nach dem Weiterbildungsgesetz an. Die Intensivkurse der Grundstufe 
am Vormittag erstrecken sich jeweils über 116 Stunden. Hinzu kommen die Angebote 
„Lesen und Schreiben lernen für Menschen mit anderer Muttersprache“. Die genaue 
Zahl der Geflüchteten in diesen Kursen wird nicht ermittelt. Die vhs-Kurse ermöglichen 
den Teilnehmenden den Erwerb der Sprachkompetenz aller Sprachniveaus des GER. 
Darüber hinaus bietet die vhs Münster den „Club D“ für Schüler/-innen weiterführender 
Schulen an. Differenziert nach Sprachniveau besteht hier die Möglichkeit, in 
unterschiedlichen Altersgruppen zu lernen. Insgesamt 135 Schüler/-innen nutzten 
dieses Angebot im Studienjahr 2017/2018 (Stand Juli 2018). Das Sprachprogramm 
„Einstieg Deutsch“ zur sprachlichen Erstförderung von Geflüchteten wird in Münster 
nicht umgesetzt. Die vhs Münster ist außerdem zertifiziertes und anerkanntes Sprach- 
und Prüfungszentrum der telc gGmbH und des Goethe-Institutes für die 
Deutschprüfungen und Teststelle des Bundesamtes für den Einbürgerungstest. Im 
Bereich Deutsch führt die vhs Münster regelmäßig zertifizierte Prüfungen auf B1- und 
C1-Niveau durch (weitere Niveaus auf Anfrage). Auf die Prüfungen können sich 
Teilnehmende in den Kursen bzw. in zusätzlichen Prüfungstrainings vorbereiten.  
 
Zugang zu den vhs-Angeboten 
Die Anmeldung zum offenen Kursangebot erfolgt über den vhs-Infotreff. Die vhs 
Münster bietet an zwei Tagen in der Woche eine Sprachberatung zum 
Programmangebot Deutsch als Fremdsprache an. 
 
Lern- und Lehrmaterialien, Lehrkräfte 
Die qualifizierten Kursleitenden verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium 
(Sprachen/Pädagogik) sowie über nachgewiesene Unterrichtserfahrung im Bereich 
DaF/DaZ. Die meisten von ihnen verfügen zusätzlich über Qualifizierungen des 
Bundesamtes sowie Lizenzen der Prüfungsinstitutionen telc gGmbH und des Goethe-

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Institutes. Sie bilden sich regelmäßig zu unterschiedlichen Themen fort (z. B. 
Fachsprachen, Digitalisierung, Umgang mit heterogenen Gruppen, Medieneinsatz, 
neue Lehrwerke). Im Unterricht kommen moderne Materialien und zusätzliche Medien 
gängiger Lehrwerke bekannter großer DaF/DaZ-Verlage zum Einsatz. 
 
Kosten 
Die reguläre Teilnahme an Sprachkursen der vhs Münster ist kostenpflichtig und richtet 
sich nach der vom Rat beschlossenen Entgeltordnung, in der auch die 
Ermäßigungsregelungen festgelegt sind. Der Besitz des Münster-Passes führt z. B. zu 
einer 50 % Ermäßigung der Kursgebühren (sofern ein Kurs nicht als Ausnahme 
gekennzeichnet ist). 
 
3.2 Spendenfinanzierte Sprachkurse 
 
Inhalt und Ablauf 
Seit 2015 kann in Münster für Flüchtlinge an die Stadt gespendet werden, die diese 
Mittel für Sprachkurse für Flüchtlinge einsetzte. Im Rahmen dieser Spendenaktion 
gingen Mittel zur Sprachförderung von Flüchtlingen in Höhe von insgesamt 172.850 
Euro ein, die inzwischen vollständig verausgabt wurden. Von Ende 2017 bis Februar 
2019 konnten abschließend noch zwei Maßnahmen bei der GEBA und eine bei der 
Werkstatt für Bildung und Kultur durchgeführt werden. 2018 wurden aus 
Spendenmitteln an der vhs Münster noch 11 Einzelplätze in regulären Deutschkursen 
sowie 2 Prüfungsvorbereitungen und -teilnahmen ermöglicht.  
 
Zugang zu den spendenfinanzierten Kursen 
Das Amt für Schule und Weiterbildung wurde seinerzeit mit der Koordination der 
Spendenvergabe beauftragt. Die Vergabe erfolgte nach dem Konsens des für den 
Zweck eingerichteten Beirates. Die Einzelplatzförderungen erfolgten auf Empfehlung 
der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. 
 
Lern- und Lehrmaterialien, Lehrkräfte 
Siehe Standards der jeweiligen Träger. 
 
Kosten 
Die Teilnahme von Geflüchteten an Sprachkursen, Prüfungsvorbereitungen und 
Prüfungen konnte zu 100 % aus den Spendenmitteln finanziert werden. Neben den 
bereits benannten Spendenmitteln, welche vom Amt für Schule und Weiterbildung 
(vhs) verwaltet wurden, haben auch die Münsteraner Rotary Clubs Spenden zur 
Sprachförderung ausgewählter Geflüchteter zur Verfügung gestellt.  
 
3.3 Sprachförderung über Stiftungen und Kooperationsprojekte 
 
Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“ 
Das Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“ ist ein Kooperationsprojekt der 
Walter Blüchert Stiftung, der Stadt Münster und des Ministeriums für Schule und 
Bildung.https://www.an-ge-kommen.de/neu-angekommen/angekommen-in-muenster/

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Inhalt und Ablauf 
Das Projekt für junge zugewanderte Menschen im Alter von 15 bis 21 Jahren wurde 
von der Walter Blüchert Stiftung, dem Ministerium für Schule und Bildung NRW und 
der Stadt Münster ins Leben gerufen. Bei dem Projekt handelt es sich um einen 
wichtigen Bestandteil des Münsteraner Konzepts zur Beschulung, Betreuung und 
Begleitung von Geflüchteten, Neuzugewanderten und Seiteneinsteigern.  
Konkret besteht das „angekommen“ Projekt aus drei Säulen, die berufsbezogene und 
sozialpädagogische Maßnahmen sowie Bildungsangebote beinhalten und dabei 
insbesondere der Sprachförderung als Schlüssel zur Integration viel Raum geben.  
Die Sprachförderung gestaltet sich folgendermaßen: 
• Sprachkurs für nicht (mehr) schulpflichtige junge zugewanderte Erwachsene ab 18 
Jahren, die keinen oder (noch) keinen anerkannten Schulabschluss mitbringen, 
unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Der Sprachkurs findet über die 
Dauer eines Jahres im Vormittagsbereich statt und endet mit einer Prüfung. 
Während die A1/A2-Prüfungen projektintern abgenommen werden, finden die B1/ 
B2-Prüfungen bei der German Language Academy als externen Prüfern statt. 
• Zusätzliche Deutschförderung am Nachmittag für die Schüler/-innen der 
Internationalen Förderklassen der Berufskollegs und der weiterführenden 
Bildungsgänge der BKs (darüber hinaus finden ergänzende Bildungs-, Sport-, 
Kultur- und Freizeitangebote sowie Angebote zur Berufsorientierung statt, welche 
zusätzlich zum Schulunterricht besucht werden können). 
• Ferienkurse: Fit-Lernferien als Sprachförderangebot des Ministeriums für Schule 
und Bildung; ein Englisch-Ferienkurs als zusätzliches Angebot des Projekts, 
abgestimmt auf Bedarf und Ausgangsniveau. An den Deutschkursen haben 2018 
insgesamt 155 Jugendliche teilgenommen. 
• Des Weiteren steht dem Projekt seit November 2018 eine halbe Lehrerstelle vom 
Ministerium für Schule und Bildung für Deutsch als Zielsprache zur Verfügung. 
Neben Kleingruppenarbeit bietet die dafür ausgewählte Kraft samstags gezielt für 
jugendliche Geflüchtete im Übergang Schule-Beruf bzw. in der dualen Ausbildung 
auf dem A2/B1-Niveau Übungen zur mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen 
Kommunikation an. 
 
Zugang zum Projekt 
Der Zugang ins Projekt erfolgt im Normalfall durch Vermittlung über die 
Bildungsberatung des Amtes für Schule und Weiterbildung, die Berufskollegs und die 
Projektleitung. Über den B2-Kurs wird über das „Stadtweite Netzwerk - Integration von 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ informiert. 
 
Lern- und Lehrmaterialien  
Verwendung von aufeinander aufbauenden Lehrwerken (Niveau A1-B2, gemäß des 
Europäischen Referenzrahmens). Lernbegleiter der Fit-Lernferien werden von der 
Landesweiten Koordinierungsstelle (LaKi) geschult. 
 
Kosten 
Die Teilnahme am Projekt ist kostenfrei.

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Projekt „DeutschSommer“ 
 
Inhalt und Ablauf 
Die Stiftung Mitmachkinder/ Stiftung Bürgerwaisenhaus setzt sich aktiv für den 
Spracherwerb von Kindern ein.  
Zum dritten Mal veranstaltete die Stiftung Mitmachkinder 2018 den „DeutschSommer - 
Ferien die schlau machen“. Das Projekt ist eine dreiwöchige Sprachfördermaßnahme 
der Kommunalen Stiftungen für Kinder im Grundschulalter, speziell beim Übergang von 
der dritten in die vierte Klasse, und findet jährlich in den Sommerferien statt. Das 
Programm richtete sich nicht speziell an Kinder mit Flucht- oder 
Migrationsvorgeschichte, sondern ist für alle Kinder offen. Ziel des Programms ist es, 
das Sprachverhalten und Sprachverständnis der Kinder in der deutschen Sprache zu 
verbessern und sie auf die weiterführende Schullaufbahn vorzubereiten. 
 
Zugang zum Programm „DeutschSommer - Ferien die schlau machen“ 
Im „DeutschSommer“ ist Platz für bis zu 50 Kinder - die Anmeldung erfolgt über die 
Grundschulen. 
 
Lern- und Lehrmaterialien 
Die Kinder erhaltenen täglich 2 Stunden Deutsch- und 2 Stunden 
theaterpädagogischen Unterricht sowie ein gemeinsames Mittagessen und werden von 
sozialpädagogischen Fachkräften betreut. 
 
Kosten 
Die Kosten werden durch den Stiftungsfonds Mitmachkinder/ Stiftung 
Bürgerwaisenhaus übernommen.  
 
3.4 Sprachförderung in Kindertagesstätten und Grundschulen  
 
Erfolgreicher Spracherwerb beginnt bereits in der frühen Kindheit. Das Kommunale 
Integrationszentrum in Münster engagiert sich daher rund um die Themen 
„Durchgängige sprachliche Bildung“, „Mehrsprachigkeit“ und „Erziehungs- und 
Bildungspartnerschaften mit Familien“ und unterstützt damit Familien, 
Bildungsinstitutionen, Einrichtungen der Kinderbetreuung und Tagespflege sowie deren 
Fachpersonal bei der (frühen) Bildung der Kinder und bei der eigenen Qualifikation 
rund um diese Themenfelder. Angeboten werden beispielsweise bewährte Programme 
wie „Griffbereit - Mehrsprachige Eltern und Kind (1 - 3 Jahre) Spielgruppe“ und 
„Rucksack KiTa“ bzw. „Rucksack Schule“ - Ein mehrsprachiges Konzept zur Sprach- 
und Familienbildung im Elementar- und Primarbereich. „Griffbereit“ findet bereits im 
Südviertel und in Coerde statt. Zwei weitere „Griffbereit-Gruppen“ sind für das Jahr 
2019 in Coerde geplant. „Rucksack Kita“ findet schon im Geistviertel, in Nienberge 
(Häger) und in Coerde statt. Eine „Rucksack Schule“- Gruppe findet im Geistviertel 
statt. Ab August 2019 sind „Griffbereit“, „Rucksack Kita“ und „Rucksack Schule“ in 
Roxel geplant.   
Nähere Informationen zu den Programmen sind auf der Internetseite 
https://kommunale-integrationszentren-nrw.de/fruehe_bildung/programme  
des Kommunalen Integrationszentrums zu finden. 
Neben der Standardförderung im schulischen Regelbetrieb erhalten (neu-)

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zugewanderte Schüler/-innen Unterstützungsangebote, beispielsweise zusätzlichen 
Deutschunterricht, Hausaufgabenhilfe und Lernförderung sowie zusätzliche 
Sprachkurse. 
 
3.5 Beschulung und Sprachförderung an Schulen  
 
Münster vertritt mit dem Ansatz der potenzialorientierten Beschulung ein Konzept, 
welches die schnelle und umfassende Integration der Kinder und Jugendlichen in das 
Bildungs- bzw. Schulsystem nachhaltig unterstützt. Die Bildungsberatung des Amtes 
für Schule und Weiterbildung berät und steuert im Auftrag der Schulaufsicht die 
potentialorientierte Beschulung der schulpflichtigen Neuzugewanderten in die Schulen 
in Münster. Nach einer ausführlichen Beratung und Einschätzung der individuellen 
Bildungsvoraussetzungen durch erfahrene Bildungsberaterinnen und/oder Lehrkräfte 
des Landes wird den neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern und deren Eltern 
eine Schulform empfohlen. In den Schulen erhalten die Kinder und Jugendlichen eine 
gezielte Sprachförderung in Deutsch (vgl. V/0803/2016, V/0889/2017 und BASS 13-63 
Nr.3). 
 
Das Kommunale Integrationszentrum unterstützt und qualifiziert dabei Fachkräfte an 
Schulen durch das Angebot eines Sprachbildungsnetzwerks für die Grundschulen 
einschließlich des Offenen Ganztags sowie durch ein Sprachbildungsnetzwerk für die 
Sek I/II und praxisbezogene Fachtagungen. 
 
3.6 Weiterbildungskollegs 
 
Neben den Regelschulen im Sekundarbereich I und II und den Berufskollegs gibt es in 
Münster zwei Weiterbildungskollegs, an denen Schulabschlüsse nachgeholt werden 
können. Hierbei handelt es sich zum einen um das Weiterbildungskolleg Münster 
(Abendrealschule/ Abendgymnasium), eine Schule, die sich in städtischer Trägerschaft 
befindet und zum anderen um das Overberg-Kolleg, eine Einrichtung des Bistums 
Münster. Die Weiterbildungskollegs ermöglichen u. a. erwachsenen Geflüchteten das 
Nachholen von Schulabschlüssen und die Weiterqualifikation für Beruf und Studium. 
 
Das Weiterbildungskolleg Münster bietet neuzugewanderten/geflüchteten Schülern/-
innen speziellen Sprachförderunterricht an. Dieser wird von einer zertifizierten 
Daf/DaZ-Kraft unterrichtet. Das Erreichen der jeweiligen Schulabschlüsse, nicht der 
Erhalt von Zertifikaten nach GER, stehen für die geflüchteten Schüler/-innen im 
Vordergrund. Die Geflüchteten werden in den Sprachförderklassen auf den 
Regelunterricht vorbereitet. Im ersten Halbjahr 2018 besuchten ca. 10 bis 20 
neuzugewanderte Schüler/-innen das Abendgymnasium, die Abendrealschule ca. 70 
bis 80 neuzugewanderte Schüler/-innen. Im Sommersemester 2017/18 fanden vier 
Sprachfördergruppen statt, im Wintersemester 2018/19 drei Sprachförderklassen. Für 
das Sommersemester 2019 sind zwei Sprachförderklassen im Bildungsgang 
Abendrealschule eingerichtet worden. Eingeplant sind dort ca. 39 Studierende. Zum 
Sommersemester 2019 werden insgesamt 74 Geflüchtete in unterschiedlichen 
Semestern am Weiterbildungskolleg beschult.

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3.7 Additive Sprachförderangebote 
 
3.7.1 MitSprache – Ferienkurse 
 
Inhalt und Ablauf 
Schülerinnen und Schüler mit geringen Deutschkenntnissen haben die Möglichkeit, an 
MitSprache-Deutschkursen des Amtes für Schule und Weiterbildung in den Ferien 
teilzunehmen. Die MitSprache-Kurse finden in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 
statt. In den Oster- und Herbstferien dauern die Kurse zwei Wochen, in den 
Sommerferien variieren sie zwischen zwei und drei Wochen.  
 
Im Laufe der Jahre wurden die Angebote erweitert und verändert. Längst geht es nicht 
mehr nur um die Vermittlung von Grundkenntnissen und darum, das Ankommen in der 
Schule und in der Stadt zu erleichtern. In Kreativ- und Forscherwerkstätten, Theater-
Workshops und Schreibwerkstätten erwerben die Kinder und Jugendlichen Fähigkeiten 
und Sprachkompetenzen, die ihnen Selbstbewusstsein geben und sie für die Schule 
stärken. Das Netzwerk der Kooperationspartner, das sich mit der Zeit rund um die 
Mitsprache-Kurse aufgebaut hat, ist eindrucksvoll. 
Ursprünglich wurden die MitSprache-Kurse für Schülerinnen und Schüler der 
weiterführenden Schulen konzipiert. Aber auch Grundschulkinder haben durchaus 
Bedarf an einer intensiveren Sprachbegleitung und entsprechenden Angeboten in den 
Ferien. In den Herbstferien 2018 gab es daher erstmals ein Pilotprojekt zur 
Sprachförderung von Grundschulkindern und zwar als zweiwöchiger 
Deutschintensivkurs mit Schülerinnen und Schülern der dritten Klasse und in 
Kooperation mit zwei Grundschulen. Dieses Angebot wird 2019 fortgesetzt. 2018 
haben an den Kursen 187 Kinder und Jugendliche teilgenommen. 
Bei dem Sprachförderangebot handelt es sich um niedrigschwellige kostenfreie 
Angebote, die ohne Prüfung abschließen. Eine Evaluation der Kurse erfolgt stets am 
Ende eines jeden Kurses sowie als Gesamtauswertung am Ende des Jahres. 
Genaueres zu den MitSprache-Kursen ist in der Dokumentation MitSprache – Sprach-
Intensiv-Kurse für zugewanderte Schülerinnen und Schüler aller Schulformen 
nachzulesen. 
Zugang zu den Kursen  
Der Zugang zu den Kursen erfolgt durch Vermittlung über die Bildungsberatung des 
Amtes für Schule und Weiterbildung, Schulen, soziale Einrichtungen und Eltern. 
Lern-und Lehrmaterialien 
Die Lernmaterialien werden vom Amt für Schule und Weiterbildung zur Verfügung 
gestellt (s. Broschüre MitSprache unterwegs), darüber hinaus erstellen die Lehrkräfte 
auch eigene Materialien zugeschnitten auf die Kurse. 
Kosten 
Die Teilnahme an den Kursen ist kostenfrei. 
3.7.2 Sprachförderangebote in Kooperation von MitSprache mit dem Centrum für 
Mehrsprachigkeit und Spracherwerb (CEMES) 
 
In Kooperation mit dem Centrum für Mehrsprachigkeit und Spracherwerb (CEMES) der

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Westfälischen Wilhelms-Universität Münster  wird gemeinsam das Projekt 
„Sprachförderung für Flüchtlingskinder“ an Münsteraner Schulen durchgeführt. Im 
Rahmen des Projekts werden Lehramtsstudierende zu Förderlehrkräften in Deutsch als 
Zweitsprache (DaZ) ausgebildet und direkt im Unterricht eingesetzt. Ziele des 
Projektes sind die Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen 
mit Zuwanderungsgeschichte und die praxisnahe Ausbildung zukünftiger Lehrerinnen 
und Lehrer im Bereich Deutsch als Zweitsprache. 
 
3.8 Studienvorbereitende Sprachkurse 
 
NRWege ins Studium - Integration von Flüchtlingen an Hochschulen in NRW 
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt seit Januar 2017 bis zu 30 Millionen Euro jährlich 
für die Integration von Flüchtlingen an Hochschulen zur Verfügung. Durch die Mittel 
aus dem Hochschulpakt können die NRW-Hochschulen studienvorbereitende 
Angebote für Geflüchtete zur sprachlichen und fachlichen Studierfähigkeit auf- oder 
ausbauen. Zudem können Beratungsstrukturen gestärkt werden. 
 
Zu den geförderten Hochschulen in Münster gehören die Fachhochschule Münster, die 
Westfälische Wilhelms-Universität Münster und die Katholische Hochschule Nordrhein-
Westfalen, Abteilung Münster. Die Ansprechpersonen für das NRWege-Programm sind 
direkt an den Hochschulen verortet: 
• im Sprachenzentrum der Westfälischen Wilhelms-Universität, welches ein breites 
Angebot an studienvorbereitenden Kursen für internationale Studienbewerber/-innen 
(u. a. Geflüchtete) beispielsweise durch Intensiv-DaF-Kurse (Deutsch als 
Fremdsprache), Hochschulsommerkurse oder UNIStart-Sprache-Kurse anbietet, 
darüber hinaus besteht hier die Möglichkeit, an der DSH-Prüfung/DSH plus 
(Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) teilzunehmen, 
• im International Office der Fachhochschule (FH) Münster, 
• in der Katholischen Hochschule Abteilung Münster, hier hat im Sommersemester 
2018 ein sechswöchiger studienvorbereitender Kurs für Geflüchtete in den 
Sommermonaten stattgefunden, und 
• in der „Brücke“, dem internationalen Zentrum der WWU. 
 
Die FH Münster bietet speziell für die Zielgruppe der Geflüchteten folgende Angebote: 
• Online-Sprachkurs der FH Münster 
• Für Online-Sprachkurse (Deutsch) bietet die FH Münster geflüchteten Studierenden 
Lizenzen an; dieses Angebot ist kostenlos. 
• FH PasS - Programm für asylberechtigte Studieninteressierte (Geflüchtete)  
 
Inhalt und Ablauf 
Ziel des Programmes ist es, Geflüchtete bei der Orientierung in Deutschland zu 
unterstützen, eine Möglichkeit des Sprachenerwerbs anzubieten und langfristig in die 
Studien- oder Arbeitswelt zu integrieren. Geflüchtete können im Rahmen des FH PasS-
Programms als Gasthörer an der FH Münster registriert werden und ein Stipendium für 
einen Sprachkurs erhalten. Der FH PasS bietet regelmäßig zwei Kurse pro Semester

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auf zwei unterschiedlichen Niveaus: Den Orientierungssprachkurs (A2/B1 auf B1/B2) 
und den studienvorbereitenden Sprachkurs (B2 auf C1). 
Zugang zu den studienvorbereitenden Sprachkursen 
Das Programm für asylberechtigte Studieninteressierte (FH PasS) richtet sich an 
Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive, die sich für ein Studium an der FH Münster 
interessieren. Voraussetzung ist außerdem das Interesse an einem Studium an der FH 
Münster, ein Nachweis über die Studierfähigkeit, der Nachweis über den Aufenthalt 
sowie mündliche und schriftliche Deutsch-Kenntnisse auf dem A2-Niveau. Nähere 
Informationen zur den Zulassungsbedingungen sind auf der folgenden Internetseite zu 
finden: www.fh-muenster.de/fh-pass. Der FH PasS bietet jedes Semester 50 Plätze an. 
Lern- und Lehrmaterialien, Lehrkräfte 
Die eingesetzten Lehr- und Lernmaterialen orientieren sich am europäischen 
Referenzrahmen. 
Kosten 
Das Programm wird vom Deutschen Akademischer Auslandsdienst (DaaD) aus Mitteln 
des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW gefördert. 
 
3.9 Sonstige Kurse mit Sprachkursanteilen 
 
Das Jobcenter der Stadt Münster und die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster bieten 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 SGB III und 
Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung gem. § 81 SGB III an, um über individuelle 
Angebote Kundinnen und Kunden bei der Ausbildungs- und Beschäftigungsaufnahme 
zu helfen. Zur Unterstützung des Maßnahmeerfolgs enthalten die (Qualifizierungs-) 
Angebote für die Zielgruppe der Geflüchteten bzw. Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte auch Anteile zur Unterstützung des Spracherwerbs. Hierbei 
handelt es sich lediglich um unterstützende und zeitlich begrenzte Sprachangebote, die 
vorrangig das Erreichen des Maßnahmeziels sicherstellen sollen. Die enthaltenen 
Spracherwerbsanteile können keinen klassischen Sprachkurs ersetzen. 
Selbstverständlich werden Geflüchtete aktiv durch das Jobcenter der Stadt Münster 
und die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster auf die bestehende Integrationskurse und 
berufsbezogenen Sprachkurse aufmerksam gemacht bzw. im Rahmen der rechtlichen 
Vorgaben zugewiesen. 
3.10 Sprachkurse der Ehrenamtsinitiativen und der Migrantenselbstorganisationen 
 
Neben dem breiten Spektrum an professionellen Sprachkursangeboten gibt es in  
Münster zahlreiche ehrenamtlich organisierte Angebote, welche die Geflüchteten beim 
Erlernen der deutschen Sprache niedrigschwellig unterstützen. Eine Übersicht von 
Sprachkursen der Flüchtlingsinitiativen und Migrantenselbstorganisationen finden Sie 
in der Anlage E.

Anlage C - Übersicht Sprachkursträger

3047 Zeichen

Nr. Träger Anschrift Besonderheiten 
Integrationskursträger/ Berufssprachkursträger 
1. German Language Academy Bahnhofstr. 3 
48143 Münster 
Integrationskursträger 
2. WiPDaF e.V. 
(Wissenschafltiche  
Internationale Partnerschaften e.V.) 
Corrensstr. 80 
48149 Münster 
Integrationskursträger und Berufssprachkursträger  
3. Werkstatt für Bildung und Kultur e.V. Servatiipl atz 9 
48143 Münster 
Integrationskursträger und Berufssprachkursträger 
4. Berlitz Ludgeristr. 7/8 
48143 Münster 
Integrationskursträger und Berufssprachkursträger 
5. GEBA (Gesellschaft für Berufsförderung 
und Ausbildung mbH) 
Von-Steuben-Str. 18 
48143 Münster 
Integrationskursträger und Berufssprachkursträger 
6. BIMS 
(Bildungsinstitut Münster e. V.) 
 
Anton-Bruchausen-Straße 6 
 
48147 Münster 
Berufssprachkursträger 
7. SPH-West 
(Stiftung Bildung und Handwerk) 
Dahlweg 112 
48153 Münster 
Berufssprachkursträger 
 
Maßnahmeträger „Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge“ 
1. GEBA (Gesellschaft für Berufsförderung 
und Ausbildung mbH) 
Von-Steuben-Str. 18 
48143 Münster 
 
 
Einrichtungen der Weiterbildung als Träger der  
„Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre“ 
1. Anna-Krückmann-Haus Friedensstraße 5 
48145 Münster 
Der letzte Sprachkurs für neu zugewanderte Erwachsene und Ju- 
gendliche ab 16 Jahre fand im Jahr 2018 statt. Für das Jahr 2019 
sind keine weiteren Kurse geplant. 
2. Bildungswerk der KAB im Bistum Münster Schillers traße 44 b 
48155 Münster 
Die insgesamt vier Kurse im Jahr 2018 fanden nicht in der Stadt 
Münster, sondern in den GemeindenMetelen und Hopsten statt.

Nr. Träger Anschrift Besonderheiten 
3. Evangelisches Familienbildungswerk 
Westfalen und Lippe e.V. 
(in der Familienbildungsstätte) 
 
Friedrichstraße 10 
48145 Münster 
 
Im Jahr 2018 fanden zwei Kurse in Münster statt. Die Planungen 
für das Jahr 2019 sind noch nicht abgeschlossen. 
 
4. Haus der Familie 
 
Krummer Timpen 42 
48143 Münster 
Im Jahr 2018 hat das Haus der Familie in Kooperation mit dem Sozial- 
dienst für Flüchtlinge des Sozialamtes einen Kurs durchgeführt. Ein weite- 
rer Kurs ist für das Jahr 2019 geplant.  
5 Institut für Bildung und Kommunikation 
sowie von der Johanniter-Akademie  
Münster 
Weißenburgstraße 60-64 
48151 Münster 
Die insgesamt sechs Kurse im Jahr 2018 fanden nicht in der Stadt 
Münster sondern in Bottrop statt. Die geplanten acht Kurse für das 
Jahr 2019 sollen in Oberhausen stattfinden. 
 
Weitere Anbieter von zertifizierten Sprachkursen in Münster 
 
1. VHS Münster Aegidiimarkt 3 
48143 Münster 
 
2. DIM 
(Dolmetscher-Institut-Münster e.V.) 
Achtermannstr. 19 
48143 Münster 
 
3. DAA Münster 
(Deutsche Angestellten Akademie GmbH 
Münster) 
Friedrich-Ebert-Str. 181 
48153 Münster 
 
4. Euro Study Achtermannstraße 19 
48143 Münster 
 
5. IBB 
(Institut für Berufliche Bildung AG) 
Bremer Platz 11 
48155 Münster 
 
6. inlingua Sprachschule GmbH 
Münster 
 
Bahnhofstraße 12 
48143 Münster 
 
7. Kapito Servatiiplatz 9 
48143 Münster

Anlage D - Kennzahlen

2453 Zeichen

Vorlage V/0155/2019
Entwicklung eines Qualitätsmanagements für Sprachkurse für Flüchtlinge
Kennzahlen für die Stadt Münster
Kursform Anzahl der 
K
urse
Max. zulässige 
Anzahl der 
Teilnehmer/-innen je 
Kurs
durchschnittliche 
Anzahl der 
Teilnehmer/-innen je 
Kurs
Anzahl der 
Kursabsolventen/-
innen insgesamt
Anzahl der Kursabsolventen/-innen mit 
bestandener Prüfung
Anzahl der Fach- und 
Lehrkräfte je Kurs (mit 
Berufserfahrung)
Allgemeine Integrationskurse 
(inklusive Wiederholerkurse) 51 25  19 k. A.  1
Jugendintegrationskurse 14 15 (20)*  14 k. A.  1
Alphabetisierungskurse 
(inklusive Wiederholerkurse) 96 12  12 k. A.  1
Eltern-, Frauen und Förderkurse 0 20 (23)*  0 k. A.  1
Integrationskurse gesamt 161
BAMF-Berufssprachkurse 25 k. A. 18** 438
Lernerfolge und erreichte 
Sprachkompetenzen derzeit aus Sicht des 
BAMF nicht befriedigend
mindestens 1 Lehrkraft
Berufsbezogene Sprachförderung 
ESF-BAMF 6 24 17 99 Trägerinterne Zwischen- und Abschlusstests
mindestens 3 Lehrkräfte 
(Sprachdozent/-in,
Fachdozent/-in, sozial-
pädagogische Begleitung)
Basissprachkurse 2 15 13 26
Trägerinterne Sprachprüfung A1; 
Teilnehmende an der Abschlussprüfung 
insgesamt: 21, davon bestandene 
A1-Prüfung: 15
2
Sprachkurse für neu zugewanderte 
Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre 
im Regierungsbezirk Münster
103 k. A. 15 ca. 1500 Keine formale Sprachprüfung 1
*Das BAMF hat Höchstteilnehmer/-innenzahlen für Integrationskurse definiert, die nicht überschritten werden dürfen. Ausnahmen für den Zeitraum 01.10.2015-31.12.2018 in Klammern.
**Die Datenerhebung bezieht sich auf den ersten Unterrichtstag der Kurse.
Sprachförderangebote des Landes NRW
Aufgrund der rechtlichen Komplexität sowie der Vielz ahl beteiligter Ministerien, Organisationen und Institutionen im Rahmen des Spracherwerbs geflüchteter Menschen, war die 
Ermittlung von Kennzahlen für die Stadt Münster nur bedingt und nur in der Menge und Qualität möglich, wie die verschiedenen Akteure/-innen diese Daten zur Verfügung stellten. Die 
im Folgenden benannten Kennzahlen beziehen sich auf den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2018. 
Bei den Angaben zur Anzahl der Teilnehmer/-innen ist zu beachten, dass die Kurse auch von Personen aus dem Umland besucht wurden. 
Im ersten Halbjahr 2018 erreichten 
b
undesweit 52,4 Prozent der erstmaligen 
Kursteilnehmenden das Niveau B1 und 34,4 
Prozent das Niveau A2 
(Quelle: BAMF, Stand 14.12.2018)
Berufssprachkurse
BAMF-Integrationskurse
Anlage D

Beratungsverlauf (3)

14.05.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.06.2019 Integrationsrat
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (18)

  • Corrensstraße 80
  • Von-Steuben-Straße 18
  • Anton-Bruchausen-Straße 6
  • Friedrichstraße 10
  • Weißenburgstraße 60
  • Achtermannstraße 19
  • Friedrich-Ebert-Straße 181
  • Bahnhofstraße 12
  • Gronowskistraße
  • Dahlweg 112
  • Bremer Platz 11
  • Berliner Platz
  • Ludgeristraße 7
  • Friedensstraße 5
  • Krummer Timpen 42
  • Aegidiimarkt 3
  • Servatiiplatz 9
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0155/2019
Typ
Vorlagen
Datum
14.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37