Änderungsantrag zu TOP 3.2 - Mediationsverfahren Klimawende Köln - RheinEnergie AG (3762/2021)
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/2557/2021 vom 25.11.2021
Stand: Am 25.11.2021 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün mit Änderungen empfohlen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün der Stadt Köln Frau Denise Abé Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.11.2021 AN/2557/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.11.2021 Änderungsantrag zu TOP 3.2 - Mediationsverfahren Klimawende Köln - RheinEnergie AG (3762/2021) Sehr geehrte Frau Abé, bitten setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.2 – Mediationsverfahren Klimawen- de Köln – RheinEnergie AG (3762/2021) auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 25.11.2021. Beschluss: Die Beschlussvorlage 3762/2021 „Mediationsverfahren Klimawende Köln – RheinEnergie AG“ wird wie folgt ergänzt: - Bei Punkt 4 werden Absatz i), Absatz j) und Absatz k) hinzugefügt: „i) beauftragt die Verwaltung, aktiv auf private Eigentümer*innen von Gebäuden in- nerhalb des Stadtgebiets zuzugehen und für eine stärkere Nutzung von PV zu wer- ben. Fokus dieser aktiven Ansprache sollen zunächst große Immobilieneigentü- mer*innen wie z.B. das Erzbistum, Industrieunternehmen und die Wohnungswirt- schaft sein.“ „k) Es soll geprüft werden, ob eine Neuausrichtung der Bewertung Denkmalschutz in Richtung Klimaschutz möglich ist. Das Ergebnis wird den Ratsgremien zur Entschei- dung vorgelegt.“ - Punkt 6. (Windenergie): Folgender Satz wird angefügt: „Parallel dazu wird die Verwaltung die interkommunale Zusammenarbeit vorantrei- - 2 - ben, um eine regionale Planung für die Nutzung von Windenergie aufzustellen.“ - 7.) (Energieleitlinie): 7b) am Ende angehangen: „Dabei wird in Absprache mit dem Wohnungsbauforum geprüft wie eine solche Pflicht mittels entsprechender Vorgaben in Bebauungsplänen für Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Dacherneuerungen (und durch städtebauliche Verträge auch bei genehmigungspflichtigen Umbauten und Sanierun- gen) umgesetzt werden kann. Einzelheiten der Regelung und begleitenden Informati- onen sowie Beratungsmöglichkeiten für Bauherr*innen fließen in die Leitlinie ein.“ Zwischen Absatz b) und c) wird zusätzlich eingefügt: Bei der Erstellung der Leitlinie werden mögliche Auswirkungen auf die Ziele des Wohnungsbaus - wie z.B. im Stek Wohnen formuliert - dargestellt. - Punkt 9 wird wie folgt ergänzt „Die Berichterstattung greift die gemäß AN/1377/2021 “Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln bis 2035” entwickelten Indikatoren zur Überprüfung auf und nutzt diese für ein konsistentes Controlling.“ - Als zusätzlicher Punkt 10 wird eingefügt: „Der Rat beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit der IHK und insbesondere der Handwerkskammer aufzunehmen und zu thematisieren, welche konkreten Maßnah- men getroffen werden können, um Ausbildungsberufe mit Bezug PV Installation, Sa- nierung und klimagerechte Wärmeversorgung zu stärken. Über den Fortgang der Gespräche ist im AKUG und im Wirtschaftsausschuss halbjährlich zu berichten.“ Begründung: erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Mike Homann SPD- Fraktionsgeschäftsführer gez. Christian Achtelik Volt- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz