1970/2017
Fällung eines Baumes an der Kyotostraße
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/1 Vorlagen-Nummer 1970/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fällung eines Baumes an der Kyotostraße Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt der Fällung eines Straßenbaumes auf der Kyotostraße im Zuge der Errichtung eines signalisierten Fußgängerüberweges zuzustimmen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes der Bildungslandschaft Altstadt/Nord wird auf der Ky- otostraße ein signalisierter Fußgängerüberweg errichtet. Um eine direkte Querung der Kyotostraße in Nähe der geplanten Schulen zu ermöglichen, ist die Fäl- lung eines Straßenbaumes erforderlich. Nach Abschluss der Maßnahme wird unweit des Fußgängerüberweges ein Ersatzbaum gepflanzt. Anlagen: Lageplan Fotos
Ergänzende Anlage zur Beschlussvorlage Kyotostraße
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Ergänzende Anlage zu der Beschlussvorlage Fällung eines Baumes in der Kyotostraße -Session Nr. 1970/2017 aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 14.09.2017, TOP 3.4 Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die Verwaltung zu untersuchen, ob die Erstellung der Fußgängerfurt über die Kyotostraße ohne Baumfällung möglich ist. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat untersucht, ob eine Verschiebung der Fußgängerfurt ohne Baumfällung möglich ist. In der Anlage sind der Verwaltungsvorschlag und zwei alternative Querungsmög- lichkeiten skizziert (s. Anlage zur Mitteilung). Die akustische Unterstützung an Lichtsignalanlagen erfordert, dass die Signalmasten ge- genüber, in einer Linie, aufgestellt sein müssen. Bei versetzten Signalmasten würden Seh- behinderte und Blinde die gegenüberliegende Querung nicht finden. Aus vorgenannten Gründen kann Variante 1 nicht umgesetzt werden, da sie nur mit versetzten Signalmasten umsetzbar ist. In Variante 2 würde der nördliche Signalmast in die Aufstellfläche der schuleigenen Buswar- tefläche verschoben werden. Bei Busbetrieb müsste der Bus über die Aufstellfläche der Schüler, die vor der Signalanlage warten, fahren. Diese querenden Ströme sind aus Sicht der Verkehrssicherheit unbedingt zu vermeiden. Der Verwaltungsvorschlag und die zwei Varianten wurden mit der Unfallversicherungskasse für Schulen abgestimmt. Aus Sicht des Versicherers sind die Varianten 1 und 2 wegen der Aufstellflächen im Bereich von Bewegungsflächen für den motorisierten Verkehr nicht sicher. Der Verwaltungsvorschlag trennt die Aufstellfächen an den Signalanlagen von den Bewe- gungsflächen eindeutig. Der Verwaltungsvorschlag bietet die größtmögliche Sicherheit für die querenden Fußgänger/innen. Aus vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung der Beschlussvorlage zu folgen. Die Verwaltung wird nach der Fällung unmittelbar eine Neupflanzung im Grünstreifen vor- nehmen.
Anlage zur ergänzenden Mittelung- Überweg Kyotostraße _
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Abendgymnasium Verwaltungsvorschlag mit Baumfällung Variante 1 Variante 2 Anlage zur ergänzenden Stellungnahme geplanter Baum N
Lageplan Kyotostraße
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— 5 # r + 5b’ \dschule (GS) ' 2; $ Pr 50:17 = 2 9 # — ‚Ausbau durch BAN Finanzierung von 66 Fe 9 ; j u gepl. Baum, — Bun Zn en = ie vorh. Pflaster 15/158 PDOFHHHHHA HH HH vorh. Platten 40/40/8 Zao Ei ENIR en ö . d 4 5 4 80. 7 « Mülleinhausung nicht überdacht Bi Y Y, /)) Di * er (Mauern Planung gs:a Y 2 7) 3 - ung Zaun Planung Topotek 1) 7 u ‚91 \. x E N a \ - t- u \ EN 40 haus für MI \ S Mnkomau r geräte N \ r (Piar a) \ S vr nung gs:a)] If) / N j & x 4 fe) a! vorh. Platten 40/40/8 60 . ‚55 \49:50.. en Gestaltung gemäß Außenanlagenplan Schnitt A-A P 4.00 r 4.35 gepl. Gehweg # gepl. Gehweg F 2.00 Pr 2.00 % 6.60 * 4.35 Pr vorh. Gehweg vorh. Parken vorh. Fahrbahn vorh. Grünfläche vorh. Tiefbord gepl.>2,5% vor.% ‚gepl. Rundbord ‚gepl. 2,5% gepl. 2,5%, gepl.Rundbord om. vorh. Grünfläche © 4, Gestaltung gemäß ? } Außenanlagenplan BAN Legende rornnnnsnnennn) gepl. Rundbord a=3 cm 2 Gehweg Betonsteinpflaster 10/20/8 Noppenstein Rippenstein, gem. akt. Standard gepl. Tiefpord a=3 cm NN IL vorh. Pflaster 15/15/8 er vorh. Pflaster 10/20/8 © (0) RS Maßstab1: 100 “ RR 7 ink Dienststelle VA 0 r ng durch BAN/ "49 le Ss Ja “U / in Befonsteippflasteyf0/20/8 ur" iekulahulgr *rii ee we. = ö k —— a ——— —— # wo 4 . 19.58 F m ao ” Ex" &" w = Kt . wm oo = a Kyotostraße vorh. Pflaster 15/15/8 vorh. Platten 40/40/8 Art der Abstimmung . Klinkermauer (neu) 7) & 9.27 um Baum Planung des © 5, Aoor palanoides ©, , KG, 5012 50.0849,50, x Klinkermauer (neu) fi I=0,60 m 919.46 B vorh. Platten 40/40/8 H=0,60 x 28 Unterschrift 661-5 Vorgezogene Haltelinie für Radfahrer 663-21 LSA 26 R \ $ Stadt Köln a Maßnahme: ‚Amtsleiter (66) BAN Bildungslandschaft Altstadt/Nord Überweg Kyotostraße ‚Abteilunggsleiterin (661) ‚Amt für Straßen + Verkehrstechnik Gruppenleiter (661/2) Eaarhatet Finke/Stein Datum 31.05.2017 Dateiname 1-BAN-170531-LP-H M 1 250 Bezirksingenieur (661/2)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (1)
- Kyotostraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1970/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 05.12.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27