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0602/2023

Mobilitätswende 2030: Herausforderungen für die KVB

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 03.03.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 07.03.2023, TOP 6.9

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8201 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 03.03.2023 
 0602/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 07.03.2023 
 
Mobilitätswende 2030: Herausforderungen für die KVB 
hier: Anfrage von "Die Fraktion" zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2023, 
TOP 5.2.2, AN/2318/2022 
Die Gruppe „Die Fraktion“ bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
„1. Sind der Stadt Köln mittel- und langfristige personelle Planungen und Bedarfe der KVB 
bekannt? Wenn ja, diese bitte konkret darstellen. Wenn nein, bitte bei der KVB erfragen und 
dann konkret darstellen.  
 
2. Gibt es Planungen, autonom fahrende ÖPNV-Verkehre in Köln zu erproben?  
 
3. Mal ehrlich: schaffen wir das mit der Mobilitätswende im ÖPNV/SPNV überhaupt?  
 
4. Gibt es hier in den kommenden 15 Jahren schon heute bekannten umfangreicheren Sanie-
rungsbedarf?  
 
5. Bzw. als wie langlebig werden die ÖPNV-Innenstadttunnel eingeschätzt?“ 
 
Antworten der Verwaltung 
 
Zu 1.: Die Beantwortung dieser Frage ist derzeit in Bearbeitung und wird nachgereicht. 
 
Zu 2.: Verwaltung und KVB haben auch diesen technischen Fortschritt im Blick, um autonom 
fahrende ÖPNV-Verkehre in Köln zu erproben. Bislang hat sich jedoch noch kein pas-
sendes Projekt im öffentlichen Straßenraum als realisierbar gezeigt. 
 
Zu 3.: Der Weg vom Auto dominierten Verkehrssystem hin zu einem System eines starken 
Umweltverbundes ist nicht kurzfristig umsetzbar. Der ÖPNV ist derzeit und kann auch 
in Zukunft das Rückgrat dieses gesamtgesellschaftlichen Systemwechsels sein, da 
hiermit viele Menschen über größere Entfernung gebündelt transportiert werden kön-
nen; allerdings ist der ÖPNV nur ein Teil dieses gesamten Prozesses.  
Gelingt es Verwaltung, Politik und Bürgerschaft gesamtgesellschaftlich in Köln, Wege 
vom eigenen Auto auf Busse und Bahnen, den Radverkehr oder Sharingsysteme noch 
stärker zu verlagern, zusätzlich Verkehr zu vermeiden, wird sich dieses positiv auf die 
Lebensqualität in der Stadt Köln auswirken. Zum einen verbessert sich die Luftqualität. 
Zum anderen ergeben sich durch die nicht mehr vom motorisierten Individualverkehr 
(MIV) benötigten Flächen vielfältige Möglichkeiten, die Aufenthaltsqualität in der Stadt 
zu verbessern.  
Das Kölner ÖPNV-Ausbauprogramm zeigt bereits heute mit der ÖPNV-

2 
 
Netzentwicklung (vgl. Mitteilung 0957/2022) oder dem Ausbau des Bahnknotens Köln 
mit insgesamt zehn S-Bahnen-Linien wie der zukunftsweisende ÖPNV/SPNV in Köln 
aussehen soll. Darüber hinaus sollen auch Sharingsysteme (Car-, Ride- und Bikesha-
ring) ausgebaut und beispielsweise in Mobilstationen an Haltestellen des ÖPNV oder 
direkt in den Wohnquartieren gebündelt werden. Für die Kölner*innen bietet sich so ei-
ne immer breiter werdende Palette von Mobilitätsangeboten für ein multimodales Ver-
kehrsverhalten. 
Die wesentliche Frage ist dabei jedoch die Finanzierung des ÖPNV. Durch die Einfüh-
rung des 9-Euro-Tickets und die aktuellen Diskussionen um das Deutschlandticket 
steht diese Frage zentraler im Fokus als je zuvor. Hiervon erhoffen sich die Verkehrs-
unternehmen aber auch die Kommunen zielgerichtete Vorschläge, um den Aus- und 
den Neubau von attraktiven ÖPNV-Angeboten oder die Einstellung von dringend benö-
tigtem Personal finanzieren zu können. Aber nicht nur die Finanzierung von Personal 
ist ein wichtiger Faktor. Auch im ÖPNV muss dem insgesamt herrschenden Fachkräf-
temangel entgegen gewirkt werden.  
Beim Thema der Finanzierung ist auch zu klären, wie Tickets künftig günstig bleiben 
können. Durch einheitliche und verständliche Tarifangebote können so mehr Fahrgäs-
te aus dem derzeitigen Tarifdschungel befreit werden. Allein aus den kommunalen 
Haushalten können diese Themenfelder nicht finanziert werden. 
Zusätzlich hat die Covid-19-Pandemie eine Dynamik in Gang gesetzt, die bestehende 
Trends wie die Flexibilisierung von Arbeitsformen im Sinne des mobilen Arbeitens ver-
stärkt und beschleunigt. In den kommenden Jahren kann der Wechsel zwischen ver-
schiedenen Arbeitsorten inklusive flexibler und ortsunabhängiger Erledigung der Arbeit 
zur Normalität werden. Dies könnte sich wiederum nachhaltig auf die ursprünglich 
prognostizierte Steigerung der Fahrgastzahlen auswirken.  
Die Strategie Klimaneutrales Köln hat die Maßnahmen aufgezeigt, die für eine Dekar-
bonisierung – als ein Wichtiges aber nicht ausschließliches Ziel der Mobilitätswende – 
erforderlich sind und den erheblichen Ressourcenbedarf zur Zielerreichung skizziert. 
Im Rahmen des SUMP-Prozesses werden weitere wichtige Ziele der Mobilitätswende 
definiert, Maßnahmen entwickelt und die erforderlichen Ressourcen ermittelt. Damit 
wird eine wichtige Grundlage für die Mobilitätswende auch im Bereich ÖPNV/SPNV 
gelegt. Gleichzeitig werden für die Mobilitätswende ganz entscheidende Projekte wie 
die Ost-West-Achse und die StadtbahnSüd von der Verwaltung vorangebracht.  
Auch rechtliche Rahmenbedingungen auf Landes- und Bundesebene sind zu überprü-
fen und ggf. anzupassen. 
 
Zu 4.: In 2019 wurde ein Gutachten der Landesregierung zum Zustand der Stadtbahnanla-
gen in Nordrhein-Westfalen (NRW) fertiggestellt. Danach wurde auch für Köln mit sei-
nen teilweisen über 50 Jahre alten Anlagen ein erheblicher Erneuerungsbedarf festge-
stellt. Dabei wurden sowohl die betrieblichen Anlagen (Eigentum und Zuständigkeit 
KVB) als auch die baulichen Anlagen (Eigentum Stadt Köln) bewertet. Daraus ergibt 
sich für die baulichen Anlagen ein erheblicher Erneuerungsbedarf in der Größenord-
nung von über 100 Mio. Euro. Dies betrifft insbesondere U-Bahnhaltestellen sowie als 
größtes Einzelprojekt auch die erforderliche Sanierung der Hochbahnstrecke im Stadt-
teil Nippes.  
Im Zuge der erforderlichen Erneuerungen von Anlagen in den Haltestellen (z. B. Bahn-
steigflächen, Wandfliesen, Treppenzugänge etc.) ist jeweils ein Abgleich mit weiteren 
erforderlichen Maßnahmen z. B. im Bereich Barrierefreiheit und Brandschutz durchzu-
führen. Das heißt, in der Praxis ist z. B. insbesondere bei den in den nächsten Jahren 
anstehenden Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit bzw. erforderlichen 
Brandschutzmaßnahmen jeweils auch die Restlebensdauer und der Erneuerungsbe-
darf der baulichen Anlagen der jeweiligen Haltestelle zu bewerten und notwendige Er-
neuerungsmaßnahmen abzustimmen, um mögliche Synergieeffekte bei der Durchfüh-
rung zu nutzen.  
Zur Durchführung der Maßnahmen ist in einem ersten Schritt seitens der Verwaltung 
eine Arbeitsgruppe neu gebildet worden, die die erforderlichen baulichen Projekte suk-

3 
 
zessive vorbereitet. Die KVB hat ebenfalls ein Programm zur Erneuerung relevanter 
technischer Anlagen aufgelegt. Das Land NRW hat den Erneuerungsbedarf für die 
Stadtbahnanlagen im gesamten Bundesland in Gänze abgeschätzt und über das Ge-
meindeverkehrsfinanzierungsgesetz zur Förderung beim Bund angemeldet. Es besteht 
somit zukünftig die Möglichkeit Zuwendungen in Höhe von 60 % der zuwendungsfähi-
gen Kosten für erforderliche Maßnahmen zu erhalten. Die Einzelprojekte werden im 
Rahmen der Vorbereitung jeweils gesondert zur Entscheidung und Beschlussfassung 
den politischen Gremien vorgelegt. 
 
Zu 5.: Die städtischen Stadtbahntunnel sind teilweise bereits über 50 Jahre alt. Grundsätzlich 
ist die im Untergrund liegende Bausubstanz sehr robust und langlebig, da sie nicht der 
Witterung ausgesetzt ist und z. B. schädigende Einflüsse (Luftschadstoffe, Streusalz 
etc.) gar nicht oder nur in geringem Maße einwirken können. Probleme bereiten i. d. R. 
punktuelle Undichtigkeiten an Bauwerksfugen, die durch geeignete Maßnahmen (z. B. 
Betonverpressung) regelmäßig instandgesetzt werden müssen. Eine grundsätzliche 
Erneuerung oder großflächige Sanierung der tragenden Bausubstanz ist insofern der-
zeit nicht erforderlich. Wie unter 4. bereits beschrieben, sind daher in erster Linie die 
einem Verschleiß ausgesetzten Teile der Innenausstattung bzw. der betrieblichen Ein-
bauten nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer zu erneuern. Dies betrifft in erster Linie die 
Haltestellen sowie die betrieblichen Anlagen der KVB in den Streckentunneln und 
Technikräumen. 
 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

07.03.2023 Verkehrsausschuss
TOP 6.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0602/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
03.03.2023
Erstellt
15.02.2023 12:42