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0910/2024

Raumbuch Mobilstationen

Beschlussvorlage Ausschuss 11.04.2024

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Raumbuch Mobilstationen

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Anlage 3 Auszug BV Lindenthal

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 5 Stellungnahme zu den geänderten BV-Beschlüssen

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Anlage 4, Auszug BV 1 (Innenstadt) 13.06.2024

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1259 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich bei dem Raumbuch Mobilstationen zunächst um eine planerische Grundkonzeption, die 
den Rahmen für eine spätere flächendeckende Errichtung von Mobilstationen im öffentlichen Raum 
setzen soll. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist dann sinnvoll, wenn es um die konkrete 
Stationsplanung vor Ort geht und sollte insbesondere dann angestrebt werden, wenn ein 
Mobilstationsangebot quartiersweise ausgerollt wird. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Raumbuch Mobilstationen

231447 Zeichen

Raumbuch Mobilstationen Köln 1 
Raumbuch Mobil-
stationen Köln 
 
Stand 07.03.2024

Raumbuch Mobilstationen Köln 2

Raumbuch Mobilstationen Köln 3 
Inhalt 
1 Einleitung ........................................................................................................6 
1.1 Was sind Mobilstationen? ...................................................................... 7 
1.2 Wozu ein Raumbuch? ............................................................................. 7 
1.3 Wie wurde das Raumbuch erarbeitet?................................................ 7 
1.4 Was sind Ziele und Nutzen eines stadtweiten 
Mobilstationsnetzes?.............................................................................. 9 
Veranschaulichung der konkreten Wirkung ............................................. 10 
Beispiele ............................................................................................................ 10 
2 Typologisierung der Kölner Mobilstationen ...........................................12 
2.1 Standard-Module an Mobilstationen ................................................ 13 
2.2 Standard-Ausstattung der einzelnen Mobilstationstypen ........... 15 
2.3 Stationen an Haltestellen (L-ÖV, M-ÖV, S-ÖV) ............................... 17 
2.4 Stationen im Quartier (L-Quartier, M-Quartier) .............................. 19 
2.5 Shared-Mobility-Flächen (S, SMS) ..................................................... 21 
3 Raumtypen und Zielnetz 2030+ .............................................................. 23 
3.1 Raumtypen ............................................................................................. 23 
3.2 Schwerpunkte in den einzelnen Raumtypen .................................. 27 
3.3 City............................................................................................................ 29 
3.4 Innere Kernstadt .................................................................................... 31 
3.5 Äußere Kernstadt .................................................................................. 34 
3.6 Außenbereich ......................................................................................... 37 
3.7 Chorweiler und Porz ............................................................................. 40 
3.8 Industrie- und Gewerbegebiete......................................................... 42 
3.9 Sonderstandorte ................................................................................... 44 
Exkurs: Mobilstationen in Neubauquartieren .............................................. 46 
Planungsprozess ............................................................................................. 47 
Dimensionierung & Verortung ..................................................................... 47 
Implementierung ............................................................................................. 49 
4 Planung ........................................................................................................ 50 
4.1 Allgemeine Planungsgrundsätze ........................................................ 51 
Aufstellvarianten .............................................................................................. 51

Raumbuch Mobilstationen Köln 4 
Sichtbeeinträchtigung ................................................................................... 52 
Einzuhaltende Maße ....................................................................................... 53 
Barrierefreiheit ................................................................................................. 55 
Beschilderung & Markierung ........................................................................ 56 
Praxisorientierte Herangehensweise ......................................................... 58 
Anknüpfen an den Bestand .......................................................................... 58 
4.2 Gestaltungsparameter ......................................................................... 59 
Einheitliches Erscheinungsbild .................................................................... 59 
Hoher Wiedererkennungswert .................................................................... 60 
Nutzer*innenzentriertheit ............................................................................. 61 
Langlebigkeit – hohe Qualität der Materialien ......................................... 61 
Exkurs: Weitere Planungsgrundsätze gemäß FöRi MM ........................ 61 
4.3 Übersicht über die Module .................................................................. 63 
4.4 Die Module im Detail ............................................................................ 65 
Shared-Mobility-Fläche ................................................................................. 66 
Carsharing ........................................................................................................ 72 
Privates Lastenradparken .............................................................................. 77 
Fahrradparken ................................................................................................. 80 
Fahrradsammelgaragen ................................................................................ 83 
E-Ladeinfrastruktur ........................................................................................ 87 
4.5 Ergänzende Ausstattungsmerkmale ................................................ 89 
Elemente mit Relevanz an ÖPNV-Haltestellen ........................................ 89 
Weitere Ausstattungselemente ................................................................... 90 
4.6 Stationsbeispiele ................................................................................... 92 
Stationen an ÖPNV-Haltestellen (L-ÖV, M-ÖV, S-ÖV) ........................... 92 
Stationen im Quartier (L-Quartier, M-Quartier) ....................................... 93 
Shared-Mobility-Stationen (S, SMS) ........................................................... 93 
5 Das abgeleitete Mobilstationsnetz 2030+............................................ 94 
5.1 Wirkungsbetrachtung eines Mobilstationsnetzes 2030+ ........... 96 
Teilhabe ohne eigenen Pkw ermöglichen ................................................. 96 
Nutzung des Umweltverbunds erhöhen .................................................... 96 
Lücken im ÖPNV-Netz schließen ................................................................ 96 
Überlastete ÖPNV-Netzabschnitte entlasten .......................................... 97 
Straßenraum effizienter nutzen ................................................................... 97 
Feinmobilität ordnen ...................................................................................... 97 
Vergleichsrechnungen zur deutlichen Ausweitung des Carsharing-
Angebots ........................................................................................................... 97

Raumbuch Mobilstationen Köln 5 
5.2 Kostenansätze- für die Umsetzung eines Mobilstationsnetzes 
2030+ .................................................................................................... 100 
Erfahrungswerte – Realisierte Mobilstationen ....................................... 100 
Umsetzungskosten ....................................................................................... 101 
Laufende Kosten (Betrieb) .......................................................................... 107 
Finanzierung ................................................................................................... 108 
5.3 Gutachterliche Empfehlungen zur Umsetzung............................ 109 
Prioritäten beim Ausbau des Mobilstationsnetzes ............................... 110 
Vier Umsetzungsstränge .............................................................................. 111 
Flexibel nachsteuern und weiterentwickeln ............................................ 111 
5.4 Fazit ........................................................................................................ 112 
Beitrag zur Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ ................... 112 
6 Glossar und Abkürzungen ...................................................................... 114 
Abkürzungen .................................................................................................. 115 
7 Anhang ........................................................................................................ 117 
Übersicht möglicher Fördermittel ................................................................ 117 
8 Verzeichnisse ............................................................................................ 120 
Abbildungsverzeichnis.................................................................................... 120 
Tabellenverzeichnis ......................................................................................... 122 
9 Impressum ................................................................................................. 123

Einleitung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 6 
1 Einleitung 
Das vorliegende Raumbuch Mobilstationen ist unter der Federführung des 
Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung entstanden. Die Erarbeitung 
erfolgte durch das Planungsbüro ARGUS Stadt und Verkehr aus Hamburg. 
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG war über den gesamten Erarbeitungs-
prozess hinweg sehr eng in die Erstellung des Raumbuchs eingebunden. 
Über Workshop- und Infotermine sowie zahlreiche verwaltungsinterne und 
externe Abstimmungen wurden weitere relevante Dienststellen innerhalb 
der Verwaltung, aber auch externe Unternehmen, Verbände, Institutionen 
und Mobilitätsexpert*innen einbezogen. 
 
Im Rahmen des Erarbeitungsprozesses ist zudem ein ausführlicher Zwi-
schenbericht entstanden, der insbesondere den Erarbeitungsprozess, die 
Zieldefinitionen, die Nutzungs- und Potenzialbetrachtungen der einzelnen 
Mobilitätsangebote sowie die Analyse des Kölner Stadtraums detailliert 
beleuchtet (Mitteilung an den Verkehrsausschuss am 25.04.2023; Vorla-
genummer 0660/20231). 
 
Das hier vorliegende Raumbuch ist demgegenüber eher schlank angelegt, 
da es von seiner Funktion her vor allem als Planungshilfe für die flächen-
deckende Umsetzung eines Mobilstationsnetzes im Sinne des zugrunde-
liegenden Ratsbeschlusses vom 10.09.2020 (Vorlage 2212/2020)2 dienen 
soll. 
 
1 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=372729 
2 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=305868

Einleitung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 7 
1.1 Was sind Mobilstationen? 
In diesem Raumbuch werden Mobilstationen wie folgt aufgefasst: 
 
„Mobilstationen sind nachfragenah positionierte, bedarfsgerecht 
ausgestattete räumliche Verknüpfungen von Mobilitätsangeboten, 
die einen hohen Wiedererkennungswert aufweisen und dadurch in-
termodale Wegeketten ermöglichen und ein multimodales, stadtver-
trägliches Verkehrsverhalten fördern.“ 
 
Der Fokus des Raumbuchs liegt auf Mobilstationen für den Personenver-
kehr.3 
1.2 Wozu ein Raumbuch? 
An der Umsetzung und dem Betrieb eines Mobilstationsnetzes sind viele 
unterschiedliche Akteur*innen aus Politik, Verwaltung, städtischen und 
privaten Unternehmen beteiligt. 
 
Damit dies erfolgreich gelingt, ist es wichtig, dass alle Beteiligten von Be-
ginn an ein gemeinsames Verständnis entwickeln, wie die Mobilstationen 
und das angestrebte Netz zukünftig ausgestaltet sein sollen. Diesem 
Zweck dient das Raumbuch.  
 
Die Erfahrung bei der Errichtung erster Mobilstationen hat gezeigt, dass 
für eine flächenhafte Einrichtung von Mobilstationen in Köln ein überge-
ordnetes Planwerk im Sinne einer funktionalen und planerischen Gesamt-
konzeption erforderlich ist. Der Rat der Stadt Köln hat daher am 
10.09.2020 die Erarbeitung eines Raumbuchs zur Schaffung eines flä-
chendeckenden stadtweiten Netzes von Mobilstationen beschlossen (Vor-
lagenummer 2212/2020)4. 
1.3 Wie wurde das Raumbuch erarbeitet? 
In einer Grundlagenanalyse wurden zunächst bestehende mobilitätsbezo-
gene Ziele, Konzepte und Strategien der Stadt Köln untersucht, eine Lite-
raturrecherche zum aktuellen Forschungsstand und den bisherigen Erfah-
rungen deutscher Städte und Kommunen durchgeführt, Nutzungsdaten 
 
3 Der Warenverkehr wird seitens der Stadt Köln nicht ignoriert, sondern in anderen Konzepten und Projekten fokussiert. Eine um-
fangreiche Berücksichtigung dieser Thematik würde die Gefahr bergen, das Raumbuch zu überfrachten und die Umsetzung von 
Mobilstationen für den Personenverkehr zu verkomplizieren. 
4 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=305868

Einleitung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 8 
vorhandener Mobilitätsangebote ausgewertet und Gespräche mit Mobili-
tätsanbietenden und Expert*innen geführt. 
 
Anschließend wurde untersucht, welchen Beitrag die einzelnen Mobilitäts-
angebote zum Erreichen der als relevant identifizierten Ziele der Stadt Köln 
leisten können und welche Anforderungen sich daraus für die Mobilstatio-
nen ergeben (→ Kap. 1.4 und 2). 
 
In einem weiteren Schritt wurde das Stadtgebiet anhand sinnvoller Kriterien 
in verschiedene Raumtypen eingeteilt. Diese unterscheiden sich wiederum 
in der Bedeutung der einzelnen Ziele, die mit dem Mobilstationsnetz er-
reicht werden können. Durch die Versch neidung von Raumtypen  mit der 
Bedeutung der Ziele und Beiträge der Mobilitätsangebote zur jeweiligen 
Zielerreichung ergibt sich dann letztlich die Konfiguration des gesamtstäd-
tischen Mobilstationsnetzes. Dieses trägt mit Blick auf die Umsetzungsper-
spektive den Namen „Zielnetz 2030+“ (→ Kap. 3). 
 
 
Abb. 1: Veranschaulichung der Vorgehensweise zur Ableitung der Mobilitätsangebote in 
den einzelnen Raumtypen 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr 
Mit Blick auf die Umsetzung folgt in einem weiteren Kapitel eine ausführli-
che Darstellung der Planungsparameter für die einzelnen Mobilstations-
module (→ Kap. 4). 
 
Das Raumbuch schließt mit einem Ausblick, der neben gutachterlichen 
Empfehlungen zur konkreten Umsetzung des entwickelten „Zielnetz 
2030+“ auch umfassend auf das Thema Finanzierung eingeht. Der Fokus 
liegt dabei zunächst auf den mit der Einrichtung verbundenen Investitions-
kosten sowie den vielfältigen zur Verfügung stehenden Fördermöglichkei-
ten (→ Kap. 5). 
 
Ergänzende Unterlagen, die zum inhaltlichen Verständnis beitragen, sind 
dem Raumbuch als Anlage beigefügt (→ S. 117). 
Ableitung der Bedeutung der Mobilitätsangebote 
in den Raumtypen 
Analyse und Zieldefinition 
Beitrag der Mobilitätsangebote  
zur Erreichung der Ziele 
Bedeutung der Ziele  
für die Raumtypen

Einleitung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 9 
1.4 Was sind Ziele und Nutzen eines 
stadtweiten Mobilstationsnetzes? 
Auf Basis des Strategiepapiers „Köln mobil 2025“ (2014), den „Kölner Per-
spektiven 2030+“ (2020), dem „3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln” (2017) 
und dem „Handbuch Mobilstationen NRW“ (2022) sowie weiterer Plan-
werke wurden insgesamt sechs übergeordnete Ziele für ein stadtweites 
Netz von Mobilstationen in Köln abgeleitet:5 
 
Ziel Problem Lösung Nutzen 
 
Teilhabe ohne eigenen 
Pkw ermöglichen 
Mangel an gesellschaftli-
cher Teilhabe durch per-
sönliche Einschränkungen 
oder fehlende Mobilitätsan-
gebote 
Schaffung kostengünstiger, 
stadtweit verfügbarer Mo-
bilitätsangebote, die als Al-
ternative zum Besitz eines 
privaten Pkw geeignet sind 
gesellschaftliche Teilhabe 
durch Mobilität für alle 
Menschen, unabhängig von 
Wohnort, Einkommen und 
Führerscheinbesitz 
 
Nutzung des Umwelt-
verbunds erhöhen 
zu viele Wege werden mit 
dem Auto zurückgelegt 
Bereitstellung alternativer 
Mobilitätsangebote, insbe-
sondere für kurze Wege 
Verlagerung von Wegen 
vom MIV zu stadtverträgli-
cheren Mobilitätsangebo-
ten 
 
Lücken im ÖPNV-Netz 
schließen 
ÖPNV-Anteil im allgemei-
nen sowie Erreichbarkeit 
einzelner Stadträume sind 
ausbaufähig 
Ausbau von Angeboten für 
die erste und letzte Meile 
zum / vom ÖPNV 
Verbesserung der ÖPNV-
Anbindung auch außerhalb 
der Kernstadt 
 
Überlastete ÖPNV-Netz-
abschnitte entlasten 
Kapazitätsengpässe auf 
hoch frequentierten ÖPNV-
Abschnitten zu Hauptver-
kehrszeiten 
Schaffung alternativer Mo-
bilitätsangebote 
kurzfristige Entlastung 
überlasteter ÖPNV-
Netzabschnitte 
 
Straßenraum effizienter 
nutzen 
vielfältige, konkurrierende 
Nutzungsansprüche an den 
öffentlichen Raum führen 
zu steigendem Flächen-
druck insbesondere auf 
enge Straßenräume 
Bereitstellen von Alternati-
ven zum privaten Pkw 
effizientere Nutzung des 
knappen öffentlichen Rau-
mes Schaffung von Frei-
räumen für alternative Nut-
zungen  
 
Feinmobilität ordnen 
im Weg stehende oder lie-
gende E-Scooter stellen ein 
Hindernis und Sicherheitsri-
siko im öffentlichen Raum 
dar 
Schaffung von Entleih- und 
Rückgabestationen für E-
Scooter und Leihräder so-
wie Abstellflächen für pri-
vate Lastenräder 
Erhöhung der Barrierefrei-
heit, des Komforts und der 
Sicherheit im öffentlichen 
Raum ohne die Attraktivität 
von Sharingangeboten zu 
mindern 
Tab. 1: Ziele eines stadtweiten Netzes von Mobilstationen 
 
5 Hinweise: Die einzelnen Ziele lassen sich nicht trennscharf voneinander abgrenzen und überschneiden sich daher an einigen 
Stellen. Die Reihenfolge der Ziele gibt keine Prioritäten wieder. Eine ausführliche Herleitung der Ziele findet sich im Zwischenbe-
richt zum Raumbuch (Vorlagennummer 0660/2023; https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=372729)

Einleitung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 10 
Veranschaulichung der konkreten Wirkung 
Anschaulich heruntergebrochen, ergeben sich aus der Umsetzung eines 
Mobilstationsnetzes, wie es in den folgenden Kapiteln schrittweile herge-
leitet wird, unter anderem folgende konkrete Wirkungen in der Fläche: 
▪ Bereitstellung verlässlicher Mobilitätsalternativen als wichtige Säule 
der Mobilitätswend 
▪ Ordnung des öffentlichen Raums und damit Verbesserung der Barri-
erefreiheit 
▪ Erhöhung der (Verkehrs-)Sicherheit (Stichwort „Freie Ecke“) 
▪ (Zurück)Gewinnung wertvoller Flächen, z.B. für… 
…  Menschen, die weiterhin auf ein Auto angewiesen sind 
…  Laden und Liefern im Wirtschaftsverkehr 
…  Maßnahmen zur Klimaanpassung(Entsiegelung und 
Begrünung) 
…  für wohnortnahen Aufenthalt, Begegnung und Spiel 
▪ Verbesserung von Luftqualität und Lärmreduktion 
Beispiele 
    
Abb. 2: Scooter als Verkehrshindernis6 (links) und Mobilstation Seidmacherinnengäßchen 
mit Abstellflächen für Fahrräder, Lastenräder und E-Scooter7 
    
Abb. 3: Abgestellte Lastenräder auf dem Fußweg (links) und Lastenradabstellflächen in 
Nürnberg8 
 
6 Foto: CC0 
7 Foto: Katharina Wu, ARGUS Stadt und Verkehr 
8 Fotos: lastenradfueralle.de; abgerufen am 03.03.2023; https://lastenradfueralle.de/online-beteiligung-radstander-fur-gosten-
hof-rosenau/

Einleitung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 11 
    
Abb. 4: (links): Einschränkung der Barrierefreiheit durch im Seitenraum parkende Autos9 
Abb. 5: (rechts): Erschwerte Befahrbarkeit der Straße für Rettungsfahrzeuge durch beidsei-
tiges längs parken10 
    
Abb. 6: Wanderbaumallee Venloer Straße11 (links) und Biodiversität im Straßenraum in 
Amsterdam12 
    
Abb. 5: Von Bewohner*innen gestaltete Parklets in Wien13 (links) und Stadtterrassen Ehren-
straße14 
 
9 Foto: Michael Glotz-Richter 
10 Foto: Michael Glotz-Richter 
11 Foto: Tobias Kolf, Stadt Köln 
12 Fotos: Nils Weiland 
13 Foto: Tim Dornaus/ epilogy fotography 
14 Foto: Foto: Tobias Kolf, Stadt Köln

Typologisierung der Kölner Mobilstationen 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 12 
2 Typologisierung der Kölner 
Mobilstationen 
Grundsätzlich setzen sich die Mobilstationen aus unterschiedlichen Modu-
len zusammen. Die Module beziehen sich auf die unterschiedlichen Mobili-
tätsangebote, die unter dem Dach “Mobilstation” räumlich miteinander 
verknüpft werden. Die nachfolgende Typologisierung der Mobilstationen 
in Köln ist das Ergebnis der Verschneidung der mit den Mobilstationen 
verfolgten Ziele der Mobilitätsentwicklung mit den für die jeweilige Zieler-
reichung erforderlichen Mobilitätsangeboten. 
 
Die Typologie hat dient lediglich der Systematisierung der Planung und die 
unterschiedlichen Typen sind entsprechend als Planungskategorien anzu-
sehen, die vorrangig als Orientierung und Hilfestellung bei der Umsetzung 
des Raumbuchs herangezogen werden. Eine für die späteren Nutzer*innen 
erkennbare Kennzeichnung der Mobilstationen entsprechend der Typisie-
rung ist bislang nicht vorgesehen. 
 
Basiselement aller Mobilstationen bilden Flächen für das Bike- und E-
Scooter-Sharing sowie Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lasten-
fahrräder. 
 
Unterschieden werden die Typen zum einen nach der Lage (schienenge-
bundene ÖV-Haltestelle oder Lage im Quartier) und der Ausstattung mit 
Carsharing-Angeboten (kein CS, CS-Grundangebot, umfangreiches CS-
Angebot). 
 
 an Bahnhof, S-Bahn- 
oder Stadtbahn-Halt an Bushaltestelle unabhängig von 
ÖPNV-Halt 
mind. 5 CS-Fz und/ 
oder 1 Transporter L-ÖV L-Quartier 
mind. 2 CS-Fz M-ÖV M-Quartier 
kein CS S-ÖV S Shared-Mobility- 
Station (SMS)* 
Tab. 2: Systematik/Klassifikation der Stationstypen 
 
* Die Shared-Mobility-Stationen werden nicht zu den Mobilstationen gezählt, sind aber Regelbestandteil des Raum-
buchs und als “Basiskategorie” integraler Bestandteil des flächendeckenden Stationsnetzes.

Typologisierung der Kölner Mobilstationen 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 13 
2.1 Standard-Module an Mobilstationen 
In der nachfolgenden Übersicht sind alle für das Kölner Mobilstationsnetz 
als Standard definierten Angebote bzw. Module aufgeführt: 
 
Symbol Modul Anmerkungen Details 
 
Bahnhof an Bahnhöfen wird je nach Carsharing-Angebot zwischen 
L-ÖV-, M-ÖV- und S-ÖV-Station differenziert.  
 
S-Bahn-Haltestelle an S-Bahn-Haltestellen wird je nach Carsharing-Angebot 
zwischen L-ÖV-, M-ÖV- und S-ÖV-Station differenziert.  
 
Stadtbahn-Haltestelle 
an Stadtbahn-Haltestellen wird je nach Carsharing-Ange-
bot zwischen L-ÖV-, M-ÖV- und S-ÖV-Station differen-
ziert. 
 
 
Bushaltestelle 
an Bushaltestellen (sofern nicht an einem Bahnhof, einer 
S-Bahn-, oder Stadtbahnhaltestelle gelegen) wird je nach 
Carsharing-Angebot zwischen L-Quartier-, M-Quartier- 
und S-Station differenziert. 
 
 
Carsharing 
mindestens 2 Carsharing-Fahrzeuge 
M-ÖV-Station, wenn an Bahnhof, S-Bahn-, oder Stadt-
bahnhaltestelle gelegen, ansonsten M-Quartier-Station 
S. 72 
 
Carsharing-Transporter 
mindestens 1 Carsharing-Transporter 
L-ÖV-Station, wenn an Bahnhof, S-Bahn-, oder Stadt-
bahnhaltestelle gelegen, ansonsten L-Quartier-Station 
Hinweis: Das Piktogramm ist nicht im Gestaltungsleitfa-
den mobil.NRW enthalten. 
S. 72 
 
 
 
Shared-Mobility-Fläche an allen Mobilstationen vorhanden S. 66 
 
Leih-Lastenräder Standard-Modul an L-ÖV- und L-Quartier-Stationen, opti-
onales Modul an M-ÖV-, S-ÖV- und M-Quartier-Stationen S. 90      
 
Bike-and-Ride 
Fahrradabstellmöglichkeit (Anlehnbügel, ggf. überdacht, 
Sammelgarage, Radstation oder Bike-Tower) in max. 
50 m Entfernung von allen Bahnhöfen, S-Bahn- und 
Stadtbahnhaltestellen 
S. 80, 
83 
 
Fahrradabstellanlage 
i.d.R. Anlehnbügel, nicht 
überdacht 
an Quartier-Stationen, wenn keine Sammelgarage umge-
setzt werden kann; 
Standard-Modul an S-Station und SMS 
Grundsätzlich mind. 1 Fahrradbügel je CS-Fz 
S. 80 
 
Sammelgarage 
an Quartier-Stationen zu prüfen 
Hinweis: Das Piktogramm hat im Gestaltungsleitfaden 
mobil.NRW eine abweichende Bedeutung: „Fahrradbox“ 
S. 83 
 
Privates Lastenradpar-
ken 
Standard-Modul an allen Mobilstationen 
Hinweis: Das Piktogramm ist nicht im Gestaltungsleitfa-
den mobil.NRW enthalten 
S. 77 
 
Fahrradreparaturstation optionales Modul an ÖV-Stationen S. 90 
 
E-Lademöglichkeit für 
private Kfz an Quartier-Stationen zu prüfen S. 87 
Tab. 3: Übersicht über die Standard-Module an den verschiedenen Mobilstationstypen

Typologisierung der Kölner Mobilstationen 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 14 
Daneben gibt es weitere Fahrradabstellanlagen, die keine Standard-Mo-
dule von Mobilstationen sind, aber möglicherweise an B+R-Stationen zum 
Einsatz kommen können: 
 
Symbol Modul Anmerkungen 
 
Überdachte Fahrradabstellanlage  
 Fahrradboxen  
 
Radstation Besteht bisher nur am Hauptbahnhof; im Rahmen des 
Raumbuchs sind keine weiteren Stationen vorgesehen 
 Bike-Tower  
Tab. 4: Übersicht über weitere mögliche Fahrradabstell-Module an B+R-Stationen

Typologisierung der Kölner Mobilstationen 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 15 
2.2 Standard-Ausstattung der einzelnen 
Mobilstationstypen 
In der folgenden Übersicht sind die Standard-Module den zuvor definier-
ten Mobilstationstypen zugeordnet. 
Module L-ÖV M-ÖV S-ÖV L-Quartier M-Quartier S SMS 
vorhandenes 
ÖV-Angebot          
* * 
 
 
mind. 5 CS-Fz 
und/oder 1 Trans-
porter  
  
 
   
mind. 2 CS-Fz  
 
  
 
  
Shared- 
Mobility- 
Fläche         
Leih- 
Lastenräder 
  
optional* 
 
optional*   
optional* 
  
Fahrradparken 
   
 
Sammelgarage prü-
fen*, sonst: 
 
 
Sammelgarage prü-
fen*, sonst: 
 
  
Privates 
Lastenrad- 
parken 
      
 
(außer im 
Außenbereich) 
Fahrrad- 
reparatur- 
station  
optional* 
 
optional* 
 
optional* 
    
E-Lade- 
möglichkeiten  
für priv. Kfz 
   
 
ggf. andocken* 
 
ggf. andocken* 
  
Kennzeichnung Stele Stele 
Stele 
(situativ, u.a. an al-
len DB-Halten) 
Modul 
Hinweisschild 
beidseitig (steht auf 
Gehwegseite) 
 
einzelne Angebote 
auf Bügel 
Modul 
Hinweisschild 
beidseitig (steht auf 
Gehwegseite) 
 
einzelne Angebote 
auf Bügel 
kein Mobilstations-
schild 
 
einzelne Angebote 
auf Bügel, Infos auf 
Rückseite 
kein Mobilstations-
schild 
 
einzelne Angebote 
auf Bügel, Infos auf 
Rückseite 
Tab. 5: Übersicht über die Standard-Module an den verschiedenen Mobilstationstypen 
 
* L-Quartier- und M-Quartier-Stationen können im Umfeld von Bushaltestellen eingerichtet werden. Dies ändert 
aber nichts an der Einstufung der Station (vgl. Tab. 2). „Prüfen“ bedeutet, dass eine Umsetzung grundsätzlich er-
folgt, sofern Bedarf besteht und die Machbarkeit gegeben ist. „Optional“ bedeutet, dass eine Umsetzung vorgese-
hen werden kann, wenn der Bedarf besteht und die Machbarkeit gegeben ist. „Andocken“ bedeutet, dass Mobilsta-
tionen – wenn sinnvoll und möglich – so platziert werden, dass bestehende E-Lademöglichkeiten räumlich in die 
Mobilstation integriert werden können. Vgl. hierzu auch Kap. 4.5 (Ergänzende Ausstattungsmerkmale). 
 
Grundsätzlich wird kein Modul an bestimmten Stationen ausgeschlossen. 
Ebenso kann in Abhängigkeit der örtlichen Rahmenbedingungen auch auf

Typologisierung der Kölner Mobilstationen 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 16 
die Umsetzung einzelner Module verzichtet werden, insbesondere bei un-
zureichender Flächenverfügbarkeit. 
 
Die vorgenannten Module können situativ durch weitere Ausstattungsele-
mente, die nicht zu den Standard-Modulen gehören, ergänzt werden (siehe 
Kap. 4.5). Besondere Anforderungen können sich darüber hinaus aus den 
Ansprüchen der Barrierefreiheit ergeben (siehe Kap. 4.1). 
 
In den nachfolgenden Unterkapiteln werden die einzelnen Mobilstationsty-
pen eingehend beschrieben.

Typologisierung der Kölner Mobilstationen 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 17 
2.3 Stationen an Haltestellen 
(L-ÖV, M-ÖV, S-ÖV) 
 
Abb. 7: Mobilstation am Bahnhof Erftstadt © go.Rheinland GmbH/ Smilla Dankert 
Alle Stadtbahn-, S-Bahn-Haltestellen und Bahnhöfe im Kölner Stadtgebiet 
sollen zu Mobilstationen aufgewertet werden. Dies umfasst einerseits Ab-
stellmöglichkeiten für private Fahrräder und Lastenräder, ggf. auch in 
Sammelgaragen entsprechend der B+R-Ausbauprogramme von Stadt 
Köln und KVB und andererseits Abstellflächen für Sharing-Angebote für 
die erste bzw. letzte Meile (E-Scooter, Fahrrad) zu schaffen. Diese sollen 
möglichst an allen Haltestellenzugängen bereitgestellt werden.15 
 
Ergänzt werden kann das Angebot durch Carsharing, Lastenradsharing, 
Fahrradreparaturstation und weitere Ausstattungselemente. Carsharing-
Transporter und Leih-Lastenräder sollen in jedem Stadtbezirk mindestens 
einmal verfügbar sein. Es bietet sich an, dies im Bezirkszentrum in der 
Nähe einer Stadtbahn- oder S-Bahn-Haltestelle umzusetzen, so dass diese 
Angebote aus dem gesamten Stadtbezirk her gut erreichbar sind. 
 
Gekennzeichnet werden die Mobilstationen durch eine Stele. Wenn ein-
zelne Module sich nah, aber nicht direkt16 an der Haltestelle befinden, er-
folgt zudem eine entsprechende Wegweisung (siehe Kap. 4.1 und 4.2). 
 
Die Ergänzung einer Shared-Mobility-Fläche sowie einer Mobilstations-
Stele und damit die Aufwertung einer Haltestelle zu einer Mobilstation soll 
spätestens17 dann erfolgen, sobald ein Bike-and-Ride-Angebot umgesetzt 
oder ausgebaut wird oder die Haltestelle – sofern noch nicht geschehen – 
vollständig barrierefrei umgebaut wird. Sowohl für Bike-and-Ride als auch 
für die Barrierefreiheit hat die Stadt Köln eigenständige Ausbaupro-
gramme. Der Ausbau des Bike-and-Ride-Angebots folgt dabei der Nach-
frage (siehe Bike-and-Ride-Konzept der Stadt Köln und der KVB). Im End-
zustand sollen alle S-Bahn- bzw. Stadtbahnhalte und Bahnhöfe mit einem 
Bike-and-Ride-Angebot ausgestattet sein. 
 
Standardausstattung 
 
 
 
Optionale Elemente 
 
 
 
Darüber hinaus kön-
nen weitere Ausstat-
tungselemente ge-
prüft werden. 
 
Kennzeichnung 
Stele 
 
Flächenbedarf 
ca. 20-140 m² (exkl. 
Haltestelle und Aus-
bau B+R; entspricht 
2-12 Parkständen) 
 
15 Im Raumbuch sind als Fahrradparkmöglichkeiten an Mobilstationen nur Fahrradbügel und Fahrradsammelgaragen vorgesehen. 
Aus dem B+R-Konzept können sich weitere Abstelltypen ergeben, bspw. Bike-Tower. 
16 Kriterien: Kein direkter räumlicher Zusammenhang und/oder das Fehlen einer Sichtachse 
17 Das bedeutet, die Ergänzung einer Shared-Mobility-Fläche und damit die Aufwertung einer Haltestelle zu einer Mobilstation 
kann auch bereits erfolgen, bevor ein Bike-and-Ride- oder der barrierefreie Ausbau erfolgt sind.

Typologisierung der Kölner Mobilstationen 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 18 
Auf Flächen der DB AG wird sich die Stadt Köln für ein abgestimmtes Vor-
gehen unter Einbeziehung der go.Rheinland GmbH als der zuständigen 
Aufgabenträgerin für den SPNV einsetzen. 
 
Stationen an ÖPNV-Haltestellen leisten einen wichtigen Beitrag zu allen 
Zielen (→ Kap. 1), insbesondere im Außenbereich. Der Beitrag zur effizien-
teren Nutzung des Straßenraums (Ziel 5) ist dann besonders groß, wenn 
eine L-ÖV- oder M-ÖV-Station mit Car- und Lastenrad-Sharing umgesetzt 
wird. 
Umsetzungshinweise 
Flächenbedarf 
Es wird eine Fläche von ca. 20-140 m² benötigt (exkl. Haltestelle und Aus-
bau B+R). Bei der Umsetzung im Straßenraum entspricht dies der Umnut-
zung von etwa 2-3 (S-ÖV), 4-6 (M-ÖV) bzw. 10-12 (L-ÖV) Pkw-Parkstän-
den je Station, ggf. weitere für ergänzende Ausstattungselemente. In Ein-
zelfällen – insbesondere an Bahnhofsstandorten – kann, sofern vorhan-
den, auch auf bestehende Platzflächen zurückgegriffen werden, sofern 
dem keine verkehrlichen oder andere Einschränkungen entgegenstehen.  
 
Anzustrebende Verortung 
▪ Fahrradparken, Lastenradparken, Shared-Mobility-Fläche mög-
lichst an allen Haltestellenzugängen 
▪ Shared-Mobility-Flächen und Fahrradparken maximal 50 m von 
der Haltestelle entfernt 
▪ Carsharing (sofern vorgesehen) maximal 200 m von der Haltestelle 
entfernt 
▪ insbesondere in sozialen Brennpunkten gut frequentierte, dauer-
haft offen einsehbare und möglichst auch beleuchtete Orte 
 
Zielnetz 2030+ 
ca. 200 zusätzliche Stationen 
▪ 7 Stationen in der City 
▪ ca. 60 Stationen in der Inneren Kernstadt 
▪ ca. 40 Stationen in der Äußeren Kernstadt 
▪ ca. 90 Stationen im Außenbereich

Typologisierung der Kölner Mobilstationen 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 19 
2.4 Stationen im Quartier 
(L-Quartier, M-Quartier) 
 
Abb. 8: Carsharing-Station © Cambio / Nikolai Wolff 
Stationsgebundenes Carsharing kann ein wichtiger Baustein sein, um das 
Leben ohne eigenen Pkw zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Daher soll 
ein flächendeckendes Grundangebot bereitgestellt werden. 
 
Insbesondere in stark verdichteten urbanen Quartieren kann stationsge-
bundenes Carsharing zudem die Pkw-Besitzquote deutlich senken (→ 
Benchmark Karlsruhe im Zwischenbericht) und dadurch einen wichtigen 
Beitrag zur Verringerung der Flächennutzungskonkurrenz leisten. In den 
innenstadtnahen Stadtteilen soll die heutige Angebotsdichte daher deut-
lich erhöht werden. 
 
An L-Quartier-Stationen sollen zudem Carsharing-Transporter und Leih-
Lastenräder angeboten werden. Es bietet sich an, diese Stationen in der 
Nähe einer Stadtbahn- oder S-Bahn-Haltestelle umzusetzen, so dass diese 
Angebote auch aus größerer Entfernung gut erreichbar sind. 
 
Weitere Standardelemente an den Stationen im Quartier sind Shared-Mo-
bility-Flächen sowie Möglichkeiten zum Parken von privaten Fahrrädern 
und Lastenrädern. 
 
Darüber hinaus soll die Einrichtung von Fahrrad-Sammelgaragen für die 
Nachbarschaft der Station geprüft und wenn möglich umgesetzt werden. 
Auch E-Ladeinfrastruktur für private Kfz kann bei entsprechendem Bedarf 
und Machbarkeit zur Angebotsausstattung gehören. 
 
Gekennzeichnet werden sollen die Mobilstationen durch ein Modul-Hin-
weisschild. Die einzelnen Angebote können zusätzlich auf Bügeln kennt-
lich gemacht werden (siehe Kap. 4) 
Standardausstattung 
 
 
 
Optionale Elemente 
 
 
 
 
Darüber hinaus kön-
nen weitere Ausstat-
tungselemente ge-
prüft werden. 
 
Kennzeichnung 
Modul-Hinweisschild 
Bügel 
 
Flächenbedarf 
ca. 50-140 m² (ent-
spricht 4-12 Park-
ständen)

Typologisierung der Kölner Mobilstationen 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 20 
Umsetzungshinweise 
Flächenbedarf 
Wird die Station auf einer bestehenden Platzfläche eingerichtet, wird eine 
Fläche von ca. 50-140 m² benötigt. Bei der Umsetzung im Straßenraum 
werden etwa 4-6 (M-Quartier) bzw. 10-12 (L-Quartier) Pkw-Parkständen je 
Station umgenutzt, ggf. weitere für ergänzende Ausstattungselemente. 
 
Anzustrebende Verortung 
▪ gut sichtbar 
▪ möglichst in Seitenstraßen 
▪ möglichst Senkrechtparkstände 
▪ L-Quartier-Stationen insb. im Außenbereich möglichst zentral und 
nahe an Stadtbahn- oder S-Bahn-Haltestellen gelegen18 
▪ in sozialen Brennpunkten gut frequentierte und dauerhaft offen 
einsehbare Orte 
 
Zielnetz 2030+ 
 M-Quartier L-Quartier Anzahl 
City keine proaktive Auswei-
tung 
keine proaktive Ausweitung  
Innere Kern-
stadt 
5 CS-Fz je 1000 EW* 
→ ca. 415 Stationen 
3-5 % CS-Transporter* 
→ ca. 15 Stationen 
ca. 440 Stationen 
Äußere Kern-
stadt 
3 CS-Fz je 1000 EW* 
→ ca. 310 Stationen 
3-5 % CS-Transporter* 
→ ca. 10 Stationen 
ca. 270 Stationen 
Außen- 
bereich 
mind. 1 Station je Stadt-
teil → ca. 48 Stationen 
mind. 1 Station je Stadtbe-
zirk → 2 Stationen 
ca. 40 Stationen 
Summe   ca. 750 Stationen 
Tab. 6: Zielnetz 2030+ 
* Das Carsharing-Angebot kann auch an ÖV-Stationen (siehe Kap. 2.3) entstehen. 
Der Anteil von 3-5 % CS-Transporter beziehen sich auf die Gesamtzahl an Carsharing-
Fahrzeugen. 
 
18 Bei unter 200 m Entfernung zu einer Stadtbahn- oder S-Bahn-Haltestelle kann geprüft werden, ob diese dann zu einer L-ÖV-
Station aufgewertet werden kann.

Typologisierung der Kölner Mobilstationen 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 21 
2.5 Shared-Mobility-Flächen (S, SMS) 
 
Abb. 9: Shared-Mobility-Station Seidmacherinnengäßchen © ARGUS Stadt und Verkehr / Katharina Wu 
Bikesharing und E-Scooter-Sharing sind gut geeignet, um die Zu- und Ab-
gangszeiten von der ÖPNV-Haltestelle und zum Carsharing-Angebot zu 
reduzieren. Die Angebote sind somit insbesondere im Außenbereich eine 
wichtige Ergänzung zum ÖPNV. Daher sollen hier Shared-Mobility-Flä-
chen an Stadtbahn- und S-Bahn-Haltestellen (→ L-ÖV / M-ÖV / S-ÖV), 
Mobilstationen mit Carsharing (→ L-Quartier / M-Quartier) und in ÖPNV-
Angebotslücken entstehen. Diese sind allerdings nicht verpflichtend zu 
nutzen. 
 
In der Kernstadt besteht bereits ein umfangreiches Angebot an Bikesha-
ring und E-Scooter-Sharing. Hier liegt der Fokus darauf, diese Angebote zu 
ordnen. Durch Geofencing kann dann der übrige öffentliche Raum von ab-
gestellten oder umgekippten Sharing-Fahrzeugen freigehalten werden.19 
Damit die Attraktivität des Angebots für die Nutzer*innen nicht leidet, ist 
hier ein engmaschiges Netz an Shared-Mobility-Flächen erforderlich. 
 
Ergänzt werden die Stationen mit Abstellflächen für private Fahrräder und 
Lastenräder.20 
 
Auf eine Kennzeichnung der Mobilstationen durch eine Stele oder ein ge-
sondertes Hinweisschild soll verzichtet werden, um den öffentlichen Raum 
nicht zu überfrachten. Die Angebote und Flächen der einzelnen Mobilitäts-
angebote werden über Abstellbügel bzw. über einen Sicherungsbügel als 
Abgrenzung zur Fahrgasse ausgewiesen. 
Standardausstattung 
 
 
 
Optionale Elemente 
 
 
Darüber hinaus kön-
nen weitere Ausstat-
tungselemente ge-
prüft werden. 
 
Kennzeichnung 
Bügel 
 
Flächenbedarf 
ca. 20-35 m² (ent-
spricht 2-3 Parkstän-
den) 
 
19 Bei GPS ergibt sich eine gewisse Unschärfe. Die Praxis zeigt allerdings, dass die Abstellflächen befolgt werden. 
20 In beengten Situationen kann es erforderlich sein, auf einzelne Module zu verzichten. Dabei gilt folgende Priorität zur Umsetzung 
der Module: 
 
1. Shared-Mobility-Fläche (bei getrennter Anordnung nur Abstellfläche für E-Scooter-Sharing) 
2. Abstellflächen für private Lastenräder 
3. Abstellfläche für Bikesharing (bei getrennter Anordnung, sonst bereits durch Shared-Mobility-Fläche abgedeckt) 
4. Anlehnbügel für private Fahrräder 
P

Typologisierung der Kölner Mobilstationen 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 22 
Umsetzungshinweise 
Flächenbedarf 
Wird die Station auf einer bestehenden Platzfläche eingerichtet, wird eine 
Fläche von ca. 20-35 m² benötigt. Bei der Umsetzung im Straßenraum 
werden etwa 2-3 Pkw-Parkständen je Station umgenutzt, ggf. weitere für 
ergänzende Ausstattungselemente.  
 
Anzustrebende Verortung 
▪ an allen Stadtbahnhalten, S-Bahnhalten und Carsharing-Stationen 
sowie in ÖPNV-Lücken 
▪ an Gebäuden mit vielen Besucher*innen 
▪ innerhalb des inneren Grüngürtels und entlang der Ausfallstraßen 
(siehe Karte auf S. 74): 
▪ durchschnittlich alle 200 m eine Station mit Shared-Mobi-
lity-Fläche 
▪ höhere Dichte entlang der Ausfallstraßen mit hoher Nut-
zungsdichte des öffentlichen Raums (Nah- und Bezirksver-
sorgungszentren); hier (neben den nachfolgend benannten 
Standorten) i.d.R. Verortung an Straßenecken 
▪ am Beginn von Sperrgebieten (z.B. nicht freigegebene Fuß-
gängerzonen oder Grünanlagen) 
▪ an Bushaltestellen 
▪ an weiteren wichtigen Zielorten (Gebäude mit vielen Ar-
beitsplätzen, Bildungseinrichtungen) 
▪ an relevanten Orten entlang wichtiger Radverkehrsverbin-
dungen (sowohl eigenständig als auch im Straßennetz) 
▪ mittig in langen Straßenabschnitten (über 400 m zwischen 
Straßenecken) 
▪ insbesondere in sozialen Brennpunkten an gut frequentierten, dau-
erhaft offen einsehbaren sowie nach Möglichkeit beleuchteten 
Standorten 
 
Zielnetz 2030+ 
Eine Quantifizierung ist nur grob möglich, da die Shared-Mobility-Fläche in 
der Regel an ÖPNV- und Quartiersstationen umgesetzt werden und eigen-
ständige Stationen das Netz nur im Einzelfall ergänzen. 
▪ ca. 140 zusätzliche Stationen in der Inneren Kernstadt (in Abde-
ckungslücken der übrigen Mobilstationen) 
▪ ca. 30 zusätzliche Stationen im Außenbereich (in ÖPNV-
Angebotslücken)

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 23 
3 Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
3.1 Raumtypen 
Warum erfolgt eine räumliche Differenzierung? 
Die Stadt Köln hat eine heterogene Struktur und besteht aus sehr unter-
schiedlichen Raumtypen. Jeder Raumtyp stellt aufgrund seiner Charakte-
ristik unterschiedliche Ansprüche an die Mobilität. Dadurch rücken in den 
unterschiedlichen Bereichen teilweise andere Ziele und damit auch andere 
Mobilitätsangebote in den Fokus. 
 
In diesem Kapitel wird dargestellt, anhand welcher Kriterien die Einteilung 
des Siedlungsraums Köln in verschiedene Raumtypen vorgenommen 
wurde und wie sich die einzelnen Stationstypen räumlich verteilen. Eine 
ausführlichere Herleitung der Typologisierung des Stadtraums ist im Zwi-
schenbericht dargestellt (Vorlagenummer 0660/2023)21. 
Nach welchen Kriterien sind die einzelnen Raumtypen 
voneinander abgegrenzt? 
Für die Raumanalyse wurden Kriterien herangezogen, welche die physi-
sche und einwohnerbezogene Struktur abbilden und Hinweise auf die Mo-
bilitätsstrukturen vor Ort geben. 
 
− Die Siedlungstypologie war dabei das maßgebende Kriterium, an dem 
sich am stärksten orientiert wurde. Anhand der Typologie von Wohnge-
bäuden lässt sich sehr gut auf die gewachsene räumliche Struktur Kölns 
sowie die Einwohner*innendichte und Nutzungsmischung schließen.22 
 
In einem gemeinsamen Workshop wurden dann weitere Kriterien herange-
zogen, um die Grenzen der Raumtypen zu glätten und somit in sich ge-
schlossene Gebiete zu definieren. Die Grenzen sind in der Realität flexibel 
und pragmatisch handzuhaben und stellen lediglich eine Orientierung dar. 
 
− In Kombination mit der Bevölkerungs- und Beschäftigtendichte ergibt 
sich die Nutzungsdichte. Sie erlaubt unter anderem eine Aussage über 
die Intensität von Quell- und Zielverkehren. Außerdem stehen sie in di-
rektem Bezug zu der zu erwartenden Nachfrage für die Mobilitätsange-
bote. 
 
 
21 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=372729 
22 Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Hrsg.): Köln-Katalog – Typologien für kompakte, nachhaltige und lebens-
werte Quartiere. Köln, 2022.

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 24 
− Der Motorisierungsgrad gibt an, wie viele private Kraftfahrzeuge auf 
1.000 Einwohner*innen zur Verfügung stehen und stellt ebenfalls eine 
wichtige Kenngröße zur Potenzialermittlung für Mobilstationen dar. Ein 
hoher Anteil autofreier Haushalte geht mit einem erhöhten Bedarf an 
Alternativen einher. 
 
− Das bestehende ÖPNV-Angebot wurde ebenfalls einbezogen, um die 
Erreichbarkeit zu analysieren. Die Lage innerhalb von Bediengebieten 
der Feinmobilität, die Reisezeit in die Innenstadt bzw. in die Bezirkszen-
tren mit dem öffentlichen Personenverkehr oder auch die Anbindung an 
das Radverkehrsnetz haben direkte Auswirkungen auf das Mobilitäts-
verhalten und lassen unterschiedliche Verhaltens- und Nachfragemus-
ter an Mobilstationen erwarten. 
 
Die Abgrenzung der Raumtypen ist als Orientierungshilfe zu verstehen, 
nicht als feste Vorgabe. Auf Grundlage einer Betrachtung der kleinräumi-
gen Rahmenbedingungen kann daher von der Zuordnung zu den einzelnen 
Raumtypen abgewichen werden. Die Raumtypen beziehen sich zudem 
weitgehend auf aktuelle Nutzungen und können an städtebauliche Ent-
wicklungen angepasst werden. 
Welche Raumtypen werden unterschieden? 
Ausgehend von den Ergebnissen der räumlichen Ausprägung der vorge-
nannten Kriterien wurde nach vier übergeordneten Raumtypen unter-
schieden (siehe Abb. 10): 
 
− Die City ist der zentrale innerstädtische Geschäftsbereich. Sie zeichnet 
sich durch einen hohen Anteil an Einzelhandel, einem vergleichsweise 
geringem Anteil an Wohnnutzung sowie durch kompakte Straßen-
räume aus. 
 
− Die Innere Kernstadt stellt den an die City angrenzenden, Teil der 
Kernstadt dar und umfasst neben dem übrigen Innenstadtbereich auch 
die daran anschließenden gründerzeitlichen Stadtviertel sowie ein-
zelne Zentren mit Blockrandbebauung in Deutz, Kalk und Mülheim. Sie 
zeichnet sich durch eine hohe Bebauungsdichte und hohe Nutzungs-
mischung aus. 
 
− Die Äußere Kernstadt schließt sich an die Innere Kernstadt an. Sie-
zeichnet sich durch eine heterogene, in der Regal aber eher dichte Be-
bauungsstruktur und einen hohen Anteil an Wohnnutzung aus. Sie hat 
somit einen Übergangscharakter zwischen den innerstädtischen 
Stadtvierteln Stadt und dem Außenbereich. 
 
− Der Außenbereich bewegt sich beidseitig entlang des äußeren Grün-
gürtels und umfasst sämtliche Siedlungsräume bis zur Stadtgrenze. Er 
ist größtenteils suburban geprägt, kann aber auch punktuelle Verdich-
tungen, etwa in Form von Stadtteil- oder Bezirkszentren (bis hin zu 
Großwohnsiedlungen) umfassen.

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 25 
 
Von diesen Raumtypen, welche die gesamte Siedlungsfläche des Stadtge-
biets abdecken, wurden funktionale Raumtypen abgegrenzt, die sich hin-
sichtlich ihrer Charakteristik z.T. deutlich von den o.g. Raumtypen unter-
scheiden: 
 
− Die Stadtbezirkszentren von Chorweiler und Porz, da dies die einzigen 
Stadtbezirke ohne innenstadtnahe, urbane Quartiere sind. 
 
− Größere Industrie- und Gewerbegebiete werden ebenfalls gesondert 
betrachtet. Kleinere Teilgebiete sind jedoch Bestandteil des überge-
ordneten Raumtyps, da eine so kleinteilige Differenzierung der Raum-
typen aufgrund der Ausdehnung der Einzugsgebiete von Mobilstatio-
nen nicht erforderlich ist. 
 
− Zudem werden Sonderstandorte (z.B. Messe, Hochschulen, Flughafen 
Köln/Bonn) und bereits projektierte großflächige Stadtentwicklungs-
projekte als eigene Typologie betrachtet, da sie nur bedingt in Wech-
selwirkung zum umgebenden Raumtyp stehen und oftmals spezifische 
Anforderungen an das zu verortende Mobilitätsangebot stellen.

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 26 
Übersicht der Raumtypen 
Die Abgrenzung der Raumtypen ist in der nachfolgenden Karte dargestellt. 
Sie orientiert sich dabei an den statistischen Quartieren, der kleinräumigs-
ten Einheit der vorliegenden Daten. Waren diese nicht eindeutig zuzuord-
nen, wurden sie jeweils dem Raumtyp zugeschlagen, der der Innenstadt 
am nächsten liegt. 
 
Abb. 10 Übersicht Raumtypenabgrenzung

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 27 
3.2 Schwerpunkte in den einzelnen 
Raumtypen 
Das Raumbuch legt für unterschiedliche Raumtypen (→ Kap. 2) spezifi-
sche Umsetzungsziele für ein Kölner Mobilstationsnetz mit dem Realisie-
rungshorizont 2030+ fest. Insgesamt soll ein Netz mit ca. 1.220 Mobilstati-
onen entstehen. Das Raumbuch Mobilstationen für die Stadt Köln weicht 
somit von anderen Planwerken für Mobilstationen ab, die oftmals einen 
Schwerpunkt auf größere Stationen an ÖPNV-Halten legen. Diese werden 
auch in Köln abgedeckt. Der hier gewählte Ansatz setzt aber vielmehr auf 
ein engmaschiges Netz mit einer großen Anzahl an eher kleinen Mobilstati-
onen, um möglichst vielen Menschen ein wohnortnahes Angebot unter-
schiedlicher Mobilitätsalternativen bereitzustellen. Dies gilt insbesondere 
in der Kernstadt, da hier sowohl die Bedarfe als auch die Potenziale und 
Chancen besonders hoch sind.23 
 
Die nachfolgenden Zielzahlen für die Stationen und die maßgebenden Mo-
dule/Mobilitätsangebote geben einen Überblick über den angestrebten 
Umfang des Mobilstationsnetzes. In den Kapiteln des Raumbuchs wird 
ausführlich erläutert, wie Mobilstationen in Köln in diesem Zusammenhang 
definiert sind, wie die unterschiedlichen Raumtypen entwickelt, die Mobil-
stationstypologie festgelegt und die Anzahl der benötigten Stationen er-
mittelt wurden. Weiterhin wird dargestellt wie die Mobilstationen plane-
risch umgesetzt werden sollen und in welcher Größenordnung sich die In-
vestitionskosten voraussichtlich bewegen werden. 
 
In der City sollen ca. 50 Stationen entstehen: 
▪ Alle Stadtbahnhaltestellen und Bahnhöfe werden zu Mobilstationen. 
Qualität und Quantität des Fahrradparkens ergeben sich aus den B+R -
Konzepten von Stadt Köln und KVB. 
▪ Ein flächendeckendes und engmaschiges Netz an Shared-Mobility-
Flächen, die verpflichtend für das Ausbringen und die Rückgabe von 
Bikesharing- und E-Scooter-Angeboten zu nutzen sind. 
▪ Alle Stationen umfassen Abstellanlagen für Lastenfahrräder. 
▪ kein zusätzliches Carsharing-Angebot 
 
In der Inneren Kernstadt sollen ca. 600 Stationen entstehen: 
▪ Alle Stadtbahnhaltestellen, S-Bahnhalte und Bahnhöfe werden zu Mo-
bilstationen. Qualität und Quantität des Fahrradparkens ergeben sich 
aus den B+R-Konzepten von Stadt Köln und KVB. 
▪ Innerhalb des Inneren Grüngürtels und an den Ausfallstraßen entsteht 
ebenfalls ein engmaschiges Netz an Shared-Mobility-Flächen, die ver-
pflichtend für das Ausbringen und die Rückgabe von Bikesharing - und 
E-Scooter-Angeboten zu nutzen sind. 
▪ Alle Stationen umfassen Abstellanlagen für Lastenfahrräder. 
▪ ca. 1.290 stationsgebundene Carsharing-Fahrzeuge 
 
23 Höherer Bedarf aufgrund des hohen Anteils an Haushalten ohne eigenen Pkw. Erhöhtes Potenzial, da kurze Wege und gutes 
ÖPNV-Angebot Voraussetzung für die Nutzung von Mobilitätsalternativen sind. Dies ist bedingt durch die Siedlungsstruktur im 
Außenbereich in geringerem Maß gegeben.

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 28 
 
In der Äußeren Kernstadt sollen ca. 360 Stationen entstehen: 
▪ Alle Stadtbahnhaltestellen, S-Bahnhalte und Bahnhöfe werden zu Mo-
bilstationen. Qualität und Quantität des Fahrradparkens ergeben sich 
aus den B+R-Konzepten von Stadt Köln und KVB. 
▪ Shared-Mobility-Flächen an allen Stadtbahnhalten, S-Bahnhalten, 
Bahnhöfen und Carsharing-Stationen sowie in ÖPNV-Lücken (diese 
Stationen können, müssen aber nicht genutzt werden).  
▪ Alle Stationen umfassen Abstellanlagen für Lastenfahrräder. 
▪ ca. 790 stationsgebundene Carsharing-Fahrzeuge 
 
Im Außenbereich sollen ca. 205 Stationen entstehen: 
▪ Alle Stadtbahnhaltestellen, S-Bahnhalte und Bahnhöfe werden zu Mo-
bilstationen. Qualität und Quantität des Fahrradparkens ergeben sich 
aus den B+R-Konzepten von Stadt Köln und KVB. 
▪ Shared-Mobility-Flächen an allen Stadtbahnhalten, S-Bahnhalten, 
Bahnhöfen und Carsharing-Stationen sowie in ÖPNV-Lücken (diese 
Stationen können, müssen aber nicht genutzt werden). 
▪ Alle Stationen umfassen Abstellanlagen für Lastenfahrräder.  
▪ mind. eine Carsharing-Angebot je Stadtteil 
▪ möglichst frühzeitig eine „große“ Mobilstation (u.a. mit stationsgebun-
denem Carsharing einschl. Transportern sowie Leih-Lastenrädern) in 
den Bezirkszentren von Chorweiler und Porz 
 
 
Nachfolgend erfolgt eine detaillierte Darstellung der Raumtypen sowie der 
Dimensionierung und Verortung der Mobilstationstypen in den einzelnen 
Raumtypen.

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 29 
3.3 City 
 
Charakteristik 
Der Raumtyp City wird im Raumbuch als der 
zentrale linksrheinische Geschäftsbereich der 
Kölner Innenstadt inklusive Altstadt aufgefasst. 
Er zeichnet sich durch einen hohen Anteil an 
Einzelhandel und einem geringen Anteil an 
Wohnen sowie durch kompakte Straßenräume 
aus. 
 
Die Innenstadt hat mit dem Hauptbahnhof eine 
Knotenfunktion in den Netzen des ÖPNV und 
SPNV mit vielfältigen Linienverknüpfungen und 
ist auch Bestandteil aller Bediengebiete der 
verschiedenen Sharing-Anbieter. Somit sind 
die Mobilitätsoptionen im Innenstadtbereich im 
direkten Vergleich zu den übrigen Stadtgebie-
ten besonders vielfältig. 
 
Prioritäre Ziele 
Aufgrund einer hohen Angebotsvielfalt und Er-
schließungsqualität im Raumtyp liegt der Fo-
kus insbesondere darin, die verfügbaren Mobi-
litätsangebote zu ordnen (Ziel 6). 
 
Empfehlungen 
Mobilstationen 
Allgemein 
− Aufgrund der zum Teil sehr engen Straßenräume wird es in der City 
nicht immer möglich sein, eine Station mit allen Standard-Modulen 
gemäß Tab. 5 (→ S. 15) einzurichten. Vorrang hat dann die Einrich-
tung von Shared-Mobility-Flächen und die Schaffung von Fahr-
radabstellmöglichkeiten. 
 
Bike-and-Ride 
− An Stadtbahnhalten sind überdachte Fahrradabstellanlagen ent-
sprechend der B+R-Konzepte von Stadt Köln und KVB vorgesehen. 
Sammelschließanlagen werden als Ausstattungselement bei der Fort-
schreibung der B+R-Ausbauprogramme von Stadt Köln und KVB eben-
falls Berücksichtigung finden. 
 
Shared-Mobility-Flächen 
− Die geplanten Shared-Mobility-Flächen im Raumtyp City weisen 
bereits ein dichtes Netz auf. Wo aktuell noch Lücken bestehen, ist 
eine Umsetzung zeitnah geplant. 
− In der City können Sharingfahrzeuge (Feinmobilität) schon heute 
nur an Shared-Mobility-Flächen zurückgegeben werden („Stations-
zwang“).

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 30 
Carsharing 
− Das bestehende Carsharing-Angebot ist ausreichend. Daher ist 
keine proaktive Ausweitung des Carsharings-Angebots im Straßen-
raum vorgesehen. 
 
 City Stadt Köln Anteil 
Fläche 1,5 km² 405,0 km² ca. 0,4 % 
Arbeitsplätze 37.800 AP 613.500 AP ca. 6,2 % 
Einwohner*innen 9.300 EW 1.079.300 ca. 0,9 % 
Einwohner*innen-
Dichte 
6.000 
EW/km2 
5.300 
EW/km2 
 
Motorisierungsgrad 
(private Pkw je 1000 EW) 
297 Pkw 378 Pkw  
Pkw-Bestand 
(privat und gewerblich) 
4.800 Pkw 486.700 Pkw ca. 1 % 
Bestand CS-Fahrzeuge 12 Fz 680 Fz  
CS-Fahrzeuge 2030+ - 2.420 Fz  
Tab. 7: Eckdaten des Raumtyps City 
* Angaben für das Zielnetz 2030+ 
Stationsübersicht City (Zielnetz 2030+) 
ÖV-Stationen 
(L-ÖV / M-ÖV / S-ÖV) 
Quartiers-Stationen 
(L-Quartier / M-Quartier) 
S-Stationen 
(S / SMS) 
an allen Bahnhöfen, S-Bahn-Halten 
und Stadtbahnhalten. 
Ausnahme: Hauptbahnhof 
keine proaktive Ausweitung des Carsha-
rings-Angebots im Straßenraum 
dichtes Netz 
(Netzweite max. 200 m) 
Zielnetz 2030+ 
→ 7 Stationen 
Zielnetz 2030+ 
→ keine zusätzlichen Stationen 
Zielnetz 2030+ 
→ ca. 40 Stationen

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 31 
3.4 Innere Kernstadt 
 
Charakteristik 
Die Innere Kernstadt umfasst neben dem übri-
gen Innenstadtbereich auch die daran an-
schließenden gründerzeitlichen Stadtviertel so-
wie den zentralen Geschäftsbereich in Mül-
heim . Sie zeichnet sich durch eine hohe Be-
bauungsdichte sowie die Nutzungsüberlage-
rung von Wohnen und Arbeiten aus. 
 
Durch die hohe städtebauliche Dichte in Ver-
bindung mit den unterschiedlichen Nutzungen 
ist die Flächenkonkurrenz um den öffentlichen 
Raum hier sehr hoch. Dies hat unter anderem 
zur Folge, dass in den meisten Straßen der 
Parkraum bewirtschaftet wird und entspre-
chende Bewohnerparkgebiete eingerichtet 
sind. Die ÖPNV-Erschließung in der Inneren 
Kernstadt ist sehr gut. Auch die Bediengebiete 
der verschiedenen Sharing-Anbieter beinhal-
ten die Innere Kernstadt. 
 
Prioritäre Ziele Im Innenstadtbereich wird bereits heute für viele Wege der Umweltver-
bund genutzt, entsprechend gering ist der Anteil des motorisierten Ver-
kehrs am Modal Split. Gleichzeitig ist die Pkw-Dichte (Anzahl der (priva-
ten) Kfz pro Flächeneinheit) aufgrund der sehr hohen Einwohnerdichte 
im städtischen Vergleich überproportional hoch. Es ist hier daher insbe-
sondere notwendig, den Straßenraum effizienter zu nutzen (Ziel 5) und 
bestehende Mobilitätsangebote zu ordnen (Ziel 6). 
Empfehlungen 
Mobilstationen 
Allgemein 
− Ist es in den engen Straßenräumen nicht möglich, eine Station mit 
allen Regel-Modulen gemäß Tab. 5 (→ S. 15) einzurichten, hat i.d.R. 
die Einrichtung von Shared-Mobility-Flächen und Abstellflächen für 
Fahrräder und Lastenräder Vorrang. Ein Carsharing-Angebot sollte 
dann in angrenzenden Straßenzügen oder Parkierungsanlagen ein-
gerichtet werden, um eine gute Abdeckung sicherzustellen. 
 
Bike-and-Ride 
− An allen S-Bahnhalten und Bahnhöfen sollen möglichst in einem 
Umkreis von 50 m überdachte Fahrradabstellanlagen entstehen. 
− An Stadtbahnhalten sind überdachte Fahrradabstellanlagen ent-
sprechend den B+R-Konzepten von Stadt Köln und KVB vorgese-
hen.

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 32 
− Sammelschließanlagen werden als Ausstattungselement bei der 
Fortschreibung der B+R-Ausbauprogramme von Stadt Köln und 
KVB ebenfalls Berücksichtigung finden. 
 
Shared-Mobility-Flächen 
− In Bezug auf die Feinmobilität ist innerhalb des Grüngürtels und 
entlang der Ausfallstraßen eine enge Netzdichte von Mobilstationen 
mit Ausleih- und Rückgabeoptionen anzustreben, da hierdurch ein 
„Stationszwang“ möglich wird, welches das „Wildparken“ unterbin-
den kann und der Straßenraum dadurch aufgeräumt und insbeson-
dere für zu Fuß gehende und in ihrer Mobilität eingeschränkte Per-
sonen besser und vor allem sicherer nutzbar wird. 
− Die Verdichtung des Angebots erfolgt quartiersweise von der In-
nenstadt nach außen. Ein „Stationszwang“ wird in einem Quartier 
immer erst dann eingeführt, wenn dort eine ausreichende Stations-
dichte erreicht ist. 
− Auch außerhalb des Grüngürtels und abseits der Ausfallstraßen 
wird an allen (S-)Bahnhalten, Stadtbahnhalten, Carsharing-Statio-
nen, an Sonderstandorten und in ÖPNV-Abdeckungslücken eine 
Shared-Mobility-Fläche vorgesehen. 
 
Stationsgebundenes Carsharing 
− Zum Erreichen des Ziels 5 (Straßenraum effizienter nutzen) muss 
das Angebot an Carsharing in der Innenstadt stark verdichtet wer-
den. Hierbei wird auch ein ausreichendes Angebot an Transportern 
bereitgestellt. Die Carsharing-Stellplätze als integraler Bestandteil 
einer Mobilstation entstehen größtenteils auf bestehenden Pkw-
Parkständen. Die perspektivisch freiwerdenden Flächen stehen 
dann anderen Nutzungen zur Verfügung, die der Aufenthaltsqualität 
des öffentlichen Raumes dienlich sind und nicht zwangsweise ver-
kehrlicher Art sein müssen.24 
− In Anlehnung an die Benchmark Karlsruhe sollen je 1.000 Einwoh-
ner*innen 5 Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung stehen.25 Wird 
festgestellt, dass in einem Quartier die Nachfrage bei Ausweitung 
des Angebots nicht mehr weiter ansteigt, kann hier eine darüber 
hinausgehende Ausweitung des Angebots ausgesetzt werden. 
− Aufgrund der hohen Angebotsdichte kann das Carsharing-Angebot 
unabhängig vom ÖPNV realisiert werden. Sinnvoll ist aber, gut fre-
quentierte und sichtbare Standorte zu wählen. 
− 3-5 % der Carsharing-Fahrzeuge sollen Transporter sein. Diese sol-
len möglichst gut mit dem ÖPNV zu erreichen sein, müssen aber 
nicht zwingend direkt an der Haltestelle liegen. 
 
 
24 Im stationsgebundenen Carsharing wurden in zahlreichen Studien Pkw-Ersatzquoten von 1:9 bis 1:20 ermittelt. Für Cambio 
Rheinland wurde zuletzt ein Wert von 1:14 ermittelt. Das bedeutet, ein Carsharing-Fahrzeug ersetzt im Schnitt 14 private Pkw. 
25 In Karlsruhe lag die Carsharing-Quote in innerstädtischen Stadtteilen im Jahr 2022 bei 5,3 CS-Fz je 1000 EW.

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 33 
 Innere Kernst. Stadt Köln Anteil 
Fläche 20,6 km² 405,0 km² ca. 5,1 % 
Arbeitsplätze 139.200 AP 613.500 AP ca. 22,7 % 
Einwohner*innen 258.500 EW 1.079.300 EW ca. 24,0 % 
Einwohner*innen-
Dichte 
12.500 
EW/km2 
5.300 
EW/km2 
 
Motorisierungsgrad 
(private Pkw je 1000 EW) 
291 Pkw 378 Pkw  
Pkw-Bestand 
(privat und gewerblich) 
93.400 Pkw 486.700 Pkw ca. 19,2 % 
Bestand CS-Fahrzeuge 427 Fz 680 Fz  
CS-Fahrzeuge 2030+ 1.290 Fz 2.420 Fz  
Tab. 8 Eckdaten des Raumtyps Innere Kernstadt 
ÖV-Stationen 
(L-ÖV / M-ÖV / S-ÖV) 
Quartiers-Stationen 
(L-Quartier / M-Quartier) 
S-Stationen 
(S / SMS) 
an allen Bahnhöfen, S-Bahn-Halten 
und Stadtbahnhalten. 
5 Carsharing-Fahrzeuge 
je 1000 Einwohner*innen. 
3-5 % der Carsharing-Fahrzeuge 
sollen Transporter sein. 
dichtes Netz (Netzweite max. 200 m) 
innerhalb des Grüngürtels 
und entlang der Ausfallstraßen. 
Zielnetz 2030+ 
→ 60 Stationen 
Zielnetz 2030+ 
→ 430 M-Quartier-Stationen 
→ 10 L-Quartier-Stationen 
Zielnetz 2030+ 
→ 110 Stationen 
Tab. 9: Stationsübersicht Innere Kernstadt 
Hinweis: Ohne große Stadtentwicklungsgebiete

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 34 
3.5 Äußere Kernstadt 
 
Charakteristik 
Der Raumtyp Äußere Kernstadt ist als erwei-
terte innere Stadt zu sehen. Es handelt sich 
hierbei zumeist um Stadtteile, die im 20. Jahr-
hundert entstanden sind und in denen die 
Wohnnutzung dominiert. Die Nutzungs- und 
Bebauungsstruktur sind vergleichsweise viel-
fältig. 
 
Aufgrund der Lage der Äußeren Kernstadt 
überlagern sich hier viele Verkehrsströme. Zum 
einen ist das Aufkommen von Transitverkehren 
hier besonders hoch. Zum anderen sind auch 
alltägliche quartiers- und stadtteilbezogene 
Wege (Einkauf, Versorgung, Bildung etc.) auf-
grund der hohen Einwohnerdichte sehr stark. 
Im ÖPNV stehen neben den radialen Haupt-
achsen auch auf den konzentrisch verlaufen-
den Netzabschnitten Stadtbahn- und Buslinien 
zur Verfügung. Dies führt zu einer guten Ver-
knüpfung sowohl mit der Innenstadt als auch 
den umliegenden Stadtteilen. In den unmittel-
baren Einzugsbereichen von Stadt- und S-
Bahnlinien ist die Erreichbarkeit der Innenstadt 
besonders gut. 
 
 Während im innenstadtnahen Bereich ein vergleichsweise hoher An-
teil des Umweltverbunds am Modal Split besteht, nimmt die Bedeu-
tung hin zur äußeren Stadt und in peripher gelegenen Räumen konti-
nuierlich ab. Dies spiegelt sich umgekehrt proportional auch in den 
Motorisierungsgraden wider. 
Prioritäre Ziele Verbesserungsbedarfe zur Ermöglichung einer gesellschaftlichen Teil-
habe ohne eigenen Pkw sind vor allem dort gegeben, wo es nur ein 
vergleichsweises dünnes Angebot an nah gelegenen Angeboten des 
täglichen Bedarfs gibt und über zusätzliche Mobilitätsangebote funkti-
onale Alternativen zum eigenen Pkw geschaffen werden können (Ziel 
1). In diesen Räumen besteht auch erhöhtes Potenzial zur Verlagerung 
von Verkehren vom MIV auf Alternativen (Ziel 2). 
Aufgrund der vergleichsweise hohen Bevölkerungsdichte und der sich 
daraus ergebenden erhöhten Flächenkonkurrenz ist es auch in diesem 
Raumtyp notwendig, den Straßenraum effizienter als bislang zu nutzen 
(Ziel 5).

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 35 
Empfehlungen 
Mobilstationen 
Bike-and-Ride 
−  An allen S-Bahnhalten sollen möglichst in einem Umkreis von 
50 m überdachte Fahrradabstellanlagen entstehen. 
− An Stadtbahnhalten sind überdachte Fahrradabstellanlagen ent-
sprechend den B+R-Konzepten von Stadt Köln und KVB vorgese-
hen. 
− Sammelschließanlagen werden als Ausstattungselement bei der 
Fortschreibung der B+R-Ausbauprogramme von Stadt Köln und 
KVB ebenfalls Berücksichtigung finden. 
 
Shared-Mobility-Flächen 
− Shared-Mobility-Flächen werden an allen (S-)Bahnhalten, Stadt-
bahnhalten, Carsharing-Stationen und in ÖPNV-
Abdeckungslücken vorgesehen. Diese sind allerdings nicht ver-
pflichtend zu nutzen. 
− Das Netz kann zudem örtlich bedarfsgerecht verdichtet werden, 
z.B. in zentralen Bereichen der Nahversorgung oder Straßenzügen 
mit einer hohen Nutzungsdichte des öffentlichen Raums. 
 
Stationsgebundenes Carsharing 
− Ein verlässliches Carsharing-Angebot ist ein wesentlicher Baustein 
zur Reduktion des privaten Pkw-Besitzes in den Quartieren. Die 
Carsharing-Stellplätze als integraler Bestandteil einer Mobilstation 
sollten daher in der Regel auf bestehenden Pkw-Parkständen ein-
gerichtet werden. Die perspektivisch freiwerdenden Flächen ste-
hen dann anderen Nutzungen zur Verfügung, die der Aufenthalts-
qualität des öffentlichen Raumes dienlich sind und nicht zwangs-
weise verkehrlicher Art sein müssen (Ziel 5). 
− In Anlehnung an die Benchmark Karlsruhe sollen je1.000 Einwoh-
ner*innen drei Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung stehen.26 
Sollte eine Sättigung der Nachfrage bereits vor Erreichung der an-
gestrebten Carsharing-Quote festgestellt werden, kann die Aus-
weitung entsprechend ausgesetzt werden. 
− Aufgrund der hohen Carsharing-Angebotsdichte ist dieses überall 
fußläufig gut erreichbar. Das Carsharing-Angebot kann daher un-
abhängig vom ÖPNV realisiert werden. Es ist allerdings sinnvoll, 
stets gut frequentierte und sichtbare Standorte zu wählen. 
− 3-5 % der Carsharing-Fahrzeuge sollen Transporter sein. Diese 
sollen möglichst gut mit dem ÖPNV zu erreichen sein, müssen 
aber nicht zwingend direkt an der Haltestelle liegen. 
 
 
26 In Karlsruhe lag die Carsharing-Quote in vergleichbaren Lagen im Jahr 2022 bei 3,x CS-Fz je 1000 EW.

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 36 
 Äußere Kerns. Stadt Köln Anteil 
Fläche 30,4 km² 405,0 km² ca. 14,9 % 
Arbeitsplätze 100.800 AP 613.500 AP ca. 16,4 % 
Einwohner*innen 263.800 EW 1.079.300 EW ca. 24,4 % 
Einwohner*innen-
Dichte 
8.700 
EW/km2 
5.300 
EW/km2 
 
Motorisierungsgrad 
(private Pkw je 1000 EW) 
334 Pkw 378 Pkw  
Pkw-Bestand 
(privat und gewerblich) 
105.200 
Pkw 
486.700 Pkw ca. 21,6 % 
Bestand CS-Fahrzeuge 138 Fz 680 Fz  
CS-Fahrzeuge 2030+ 790 Fz 2.420 Fz  
Tab. 10: Eckdaten des Raumtyps Äußere Kernstadt 
ÖV-Stationen 
(L-ÖV / M-ÖV / S-ÖV) 
Quartiers-Stationen 
(L-Quartier / M-Quartier) 
S-Stationen 
(S / SMS) 
an allen Bahnhöfen, S-Bahn-Halten 
und Stadtbahnhalten. 
3 Carsharing-Fahrzeuge 
je 1000 Einwohner*innen. 
3-5 % der Carsharing-Fahrzeuge 
sollen Transporter sein. 
in ÖPNV-Abdeckungslücken. 
Zielnetz 2030+ 
→ 42 Stationen 
Zielnetz 2030+ 
→ 270 Stationen 
Zielnetz 2030+ 
→ 50 Stationen  
Tab. 11: Stationsübersicht Äußere Kernstadt 
Hinweis: Angaben einschließlich Industrie- und Gewerbegebiete, aber ohne große Stadt-
entwicklungsgebiete

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 37 
3.6 Außenbereich 
 
Charakteristik 
Der Raumtyp Außenbereich umfasst überwie-
gend die Fläche zwischen dem äußeren Grün-
gürtel und der Stadtgrenze. Vereinzelt reicht er 
aber auch über den äußeren Grüngürtel hinaus 
in Richtung Stadtmitte . Er weist einen klas-
sisch suburbanen Charakter auf mit vereinzel-
ten Verdichtungsräumen entlang der Bahnach-
sen und/oder in Großwohnsiedlungen. Die 
Übergänge in das Kölner Umland sind dabei 
fließend. Aufgrund der eher dörflichen Struktur 
mit dem klassischen Ein-, Reihen- und Mehrfa-
milienhausbestand ist die Bevölkerungsdichte 
in den Siedlungsbereichen eher gering. 
 
Sowohl der Motorisierungsgrad als auch die 
Anteile der Autonutzung am Modal Split sind 
im Verhältnis zum restlichen Stadtgebiet deut-
lich höher und ist eher mit denen des Umlands 
vergleichbar. Dies erklärt sich u.a. durch eine 
vergleichsweise schlechtere ÖPNV-Anbindung 
– es gibt einige radiale Stadtbahn- bzw. S-
Bahnlinien (vorwiegend im 10- bis 20-Min.-
Takt), viele Wohnquartiere sind jedoch nur über 
den Bus an das übergeordnete Netz angebun-
den – der eher großräumigen und dispersen 
Verteilung der verkehrlichen Zielpunkte sowie 
die höhere Quote an privaten Pkw-Stellplätzen 
und nicht zuletzt durch die soziokulturelle Prä-
gung in der äußeren Stadt. 
 
Prioritäre Ziele Durch den hohen Anteil der MIV-Nutzung und der allgemein hohen 
Pkw-Verfügbarkeit ist die Hauptzielsetzung im Außenbereich die Er-
möglichung der Teilhabe ohne eigenen Pkw in Verbindung mit der Stär-
kung des Umweltverbunds (Ziel 1 und Ziel 2). Zudem sollen Lücken im 
ÖPNV-Netz geschlossen werden und die Erreichbarkeit schienenge-
bundener ÖV-Angebote verbessert werden (Ziel 3). 
Empfehlungen 
Mobilstationen 
Allgemein 
− Insbesondere im Außenbereich kann die Kooperation mit privaten 
Akteuren (Wohnungsbaugenossenschaften, Supermärkte) geprüft 
werden. Öffentlich zugängliche Mobilstationen auf Privatgrund kön-
nen den Vorteil haben, dass durch viel Laufkundschaft eine hohe 
Sichtbarkeit der Angebote gegeben ist, durch die privaten Akteure 
eine höhere Aufmerksamkeit für den Zustand der Angebote ent-

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 38 
steht, die soziale Kontrolle erhöht wird und eine Diskussion um ent-
fallende Pkw-Parkstände entfällt. Darüber hinaus ergibt sich eine 
effizientere Flächennutzung, da private Akteure für entsprechende 
Angebote derzeit nur schlecht ausgelastete Parkstände umnutzen 
werden. 
− In Großwohnsiedlungen sollten die Angebote an zentralen Orten in 
größerer Zahl bereitgestellt werden. 
 
Bike-and-Ride 
−  An allen S-Bahnhalten sollen möglichst in einem Umkreis von 50 m 
überdachte Fahrradabstellanlagen entstehen.  
− An Stadtbahnhalten sind überdachte Fahrradabstellanlagen ent-
sprechend den B+R-Konzepten von Stadt Köln und KVB vorgese-
hen. 
− Sammelschließanlagen werden als Ausstattungselement bei der 
Fortschreibung der B+R-Ausbauprogramme von Stadt Köln und 
KVB ebenfalls Berücksichtigung finden. 
 
Shared-Mobility-Flächen 
− Shared-Mobility-Flächen werden im Zielnetz 2030+ an allen (S-
)Bahnhalten, Stadtbahnhalten, Carsharing-Stationen und in ÖPNV-
Abdeckungslücken vorgesehen. Diese sind allerdings nicht ver-
pflichtend zu nutzen (kein „Stationszwang“). 
− Die Einrichtung von Shared-Mobility-Flächen hat im Außenbereich 
eine geringere Priorität als in der Kernstadt, kann hier den Betrei-
bern aber die Ausbringung der Fahrzeuge erleichtern. Die Erfahrun-
gen, die mit ersten Shared-Mobility-Flächen im Außenbereich ge-
macht werden, können genutzt werden, um vor einer späteren, flä-
chenhaften Ausweitung die Einsatzmöglichkeiten zu schärfen. 
− An (S-)Bahn- und Stadtbahnhalten sollten die Shared-Mobility-Flä-
chen entsprechend der örtlichen Anforderungen ausreichend groß 
dimensioniert werden. Für die übrigen Shared-Mobility-Flächen im 
Außenbereich sind i.d.R. die Mindestmaße ausreichend. 
 
Carsharing 
− Im Außenbereich soll ein Grundangebot von mind. 1 Carsharing-
Station je Stadtteil sowie einer Station mit Carsharing-Transportern 
je Stadtbezirk entstehen.27 Diese sollten möglichst gut mit dem 
ÖPNV zu erreichen sein, müssen aber nicht zwingend direkt an der 
Haltestelle liegen. 
− Die Priorisierung erfolgt entsprechend der im Carsharing-Konzept 
ermittelten Potenziale. 
 
27 Wenn alltägliche Wege mit Bus, Bahn, Rad oder zu Fuß zurückgelegt werden können, ist Carsharing die perfekte Ergänzung im 
Mobilitätsmix - es wird kein eigener Pkw mehr benötigt. Wo die Siedlungsstruktur hingegen so ist, dass für den Großteil der alltäg-
lichen Wege ein Pkw benötigt wird, nutzen die meisten Haushalte eigene Pkw, auch wenn eine hohe Anzahl an Carsharing-Fahr-
zeugen zur Verfügung stehen würde. 
Carsharing ist hier i.d.R. auch nicht wirtschaftlich, insbesondere wenn vorrangig Zweitwägen ersetzt werden. Ein wirtschaftlicher 
Betrieb könnte dann z.B. sichergestellt werden, wenn ortsansässigen Betriebe ihren Fuhrpark durch Carsharing ersetzen.

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 39 
− Bei entsprechender Nachfrage bzw. entsprechend des Carsharing-
Konzepts kann in einem Stadtteil auch mehr als eine Carsharing-
Station eingerichtet werden. 
 
 Außenbereich Stadt Köln Anteil 
Fläche 149,1 km² 405,0 km² ca. 36,8 % 
Arbeitsplätze 331.800 AP 591.400 AP ca. 54,1 % 
Einwohner*innen 527.800 EW 1.079.300 EW ca. 48,9 % 
Einwohner*innen-
Dichte 
3.500 
EW/km2 
5.300 
EW/km2 
 
Motorisierungsgrad 
(private Pkw je 1000 EW) 
447 Pkw 378 Pkw  
Pkw-Bestand 
(privat und gewerblich) 
277.500 Pkw 486.700 Pkw ca. 57,0 % 
Bestand CS-Fahrzeuge 98 Fz 680 Fz  
CS-Fahrzeuge 2030+ 325 Fz 2.420 Fz  
Tab. 12: Eckdaten des Raumtyps Außenbereich 
ÖV-Stationen 
(L-ÖV / M-ÖV / S-ÖV) 
Quartiers-Stationen 
(L-Quartier / M-Quartier) 
S-Stationen 
(S / SMS) 
an allen Bahnhöfen, S-Bahn-Halten 
und Stadtbahnhalten. 
mind. 1 Carsharing-Station je Stadtteil 
mind. 1 Station mit CS-Transportern je 
Stadtbezirk 
in ÖPNV-Abdeckungslücken 
Zielnetz 2030+ 
→ 90 Stationen 
Zielnetz 2030+ 
→ 40 Stationen 
Zielnetz 2030+ 
→ 70 Stationen 
Tab. 13: Stationsübersicht Außenbereich 
Hinweis: Angaben einschließlich Industrie- und Gewerbegebiete, aber ohne Chorweiler, 
Porz und große Stadtentwicklungsgebiete wie Kreuzfeld

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 40 
3.7 Chorweiler und Porz 
 
Charakteristik 
Die Stadtbezirke Chorweiler und Porz sind die 
einzigen, die ausschließlich im Außenbereich 
verortet sind. Von entsprechend großer Be-
deutung sind ihre Bezirkszentren in den gleich-
namigen Stadtteilen. 
 
Der Stadtteil Chorweiler zeichnet sich als 
Großwohnsiedlung durch seine klar umgrenz-
ten stadträumlichen Standorte mit hoher Be-
völkerungsdichte aus. Diese hohe Bevölke-
rungsdichte schafft eine ausgeprägte Zentrali-
tät, die eine Vielzahl von Angeboten wie Nah- 
und Gesundheitsversorgung, Bildungseinrich-
tungen und Freizeitmöglichkeiten in der Regel 
in fußläufiger Entfernung zugänglich macht. 
 
Der Stadtbezirk Porz war bis 1976 eine eigen-
ständige Stadt. Entsprechend eng und histo-
risch gewachsen ist die Verflechtung der ein-
zelnen Stadtteile mit dem Stadtteil Porz als 
ehemaligem Stadtzentrum. 
 
Beide Bezirkszentren sind über schienenge-
bundene ÖV-Angebote mit der Kern- und In-
nenstadt verbunden. 
 
Prioritäre Ziele Aufgrund des vergleichsweisen hohen Anteils an autofreien Haus-
halten kommt der Verbesserung der Teilhabemöglichkeit ohne ei-
genen Pkw eine bedeutende Rolle zu (Ziele 1 und 6). Obwohl die 
ÖPNV-Anbindung in der Regel bereits zufriedenstellend ist, liegt 
der Fokus vor allem auf der Schaffung von Alternativen, die die 
Verknüpfung von Siedlungsschwerpunkten abseits der zentralen 
ÖPNV-Trassen stärkt. 
Empfehlungen 
Mobilstationen 
In Chorweiler und Porz soll zunächst jeweils eine L-Station einge-
richtet („Initialstation“) werden. Die Stationen liegen jeweils an den 
zentralen ÖPNV-Stationen und erhalten Fahrradabstellanlagen ent-
sprechend der B+R-Konzepte von Stadt Köln und KVB, Shared-Mo-
bility-Flächen, Abstellplätze für Lastenräder, ein auskömmliches 
Carsharing-Angebot, das auch Transporter umfasst, sowie Leih-
Lastenräder. Eine Ausweitung des Mobilstationsangebots kann 
dann auf Grundlage einer eingehenden Nutzungsanalyse der Initial-
stationen erfolgen.

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 41 
 Chorweiler Porz Stadt Köln %-Anteil 
Fläche 1 km² 0,5 km² 405,0 km² ca. 0,5 % 
Einwohner*innen 14.200 EW 5.700 EW 1.079.300 EW ca. 1,8 % 
Einwohner*innen-
Dichte 
14.600 
EW/km2 
10.400 
EW/km2 
5.300 
EW/km2 
 
Motorisierungsgrad 
(private Pkw je 1000 EW) 
253 Pkw 349 Pkw 378 Pkw  
Pkw-Bestand 
(privat und gewerblich) 
3.700 Pkw 2.100 Pkw 486.700 Pkw ca. 1,2 % 
Tab. 14 Eckdaten der Stadtteile Chorweiler und Porz

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 42 
3.8 Industrie- und Gewerbegebiete 
Charakteristik Industrie- und Gewerbegebiete bezeichnen abgegrenzte Standorte mit 
überwiegend industrieller und gewerblicher Nutzung und sind als sol-
che unter anderem im Flächennutzungsplan der Stadt entsprechend 
ausgewiesen. Sie befinden sich in unterschiedlichen Raumtypen. 
 
Kleinere Standorte werden im Raumbuch jeweils als Bestandteil des 
umgebenden Raumtyps aufgefasst. Die größeren Gebiete bilden hinge-
gen eigene räumliche Einheiten und sind vielfach durch große Infra-
strukturachsen oder Grünflächen vom übrigen Siedlungsraum getrennt. 
Prioritäre Ziele Das Hauptziel besteht darin, die Erreichbarkeit der Standorte jenseits 
des MIV zu verbessern, so dass ein Teil der dort Beschäftigten verläss-
lich nutzbare und attraktive Alternativen für ihre Arbeitswege nutzen 
können bzw. für die Betriebe Alternativen für dienstliche Wege bereit-
stehen. 
Empfehlungen 
Mobilstationen 
Allgemein 
− In Gewerbegebieten bietet sich die Kooperation mit privaten Akteu-
ren an. Für die konkrete Verortung und über die nachfolgend ge-
nannten Maßnahmen hinausgehende Angebote sind angesichts der 
Vielfalt der Unternehmensgrößen und Prozesse die Expertise der 
ansässigen Industrie- und Gewerbeunternehmen gefragt, um die 
vorhandene Nachfrage zu ermitteln. Sobald sich interessierte Ge-
werbetreibende melden, kann hier mit entsprechenden Angeboten 
reagiert werden. Die Mobilstationen sollen nach Möglichkeit auf den 
Flächen der Unternehmen entstehen, müssen dabei aber öffentlich 
zugänglich sein. 
 
Bike-and-Ride 
− An allen S-Bahnhalten und Stadtbahnhalten sind überdachte Fahr-
radabstellanlagen und ggf. Sammelschließanlagen entsprechend 
dem B+R-Konzept der Stadt Köln und der KVB vorgesehen.  
 
Shared-Mobility-Flächen 
− Lücken im ÖPNV-Netz sollen durch gut positionierte „Konterstatio-
nen“ geschlossen werden. Dies betrifft vereinzelt Wohnbebauung, 
insbesondere aber großflächige Industrie- und Gewerbegebiete. 
 
Carsharing 
− Von Stadtseite aus werden Mobilstationen mit Carsharing-Stellplät-
zen entsprechend der Vorgaben für den Außenbereich eingerichtet 
(1 Station je Stadtteil). In Industrie- und Gewerbegebieten bieten 
sich dafür vorrangig ÖPNV-Haltestelle an.

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 43 
− Darüber hinaus kann eine Ausweitung des Carsharingangebots in 
Kooperation mit ansässigen Unternehmen erfolgen. Viele Unterneh-
men nehmen bereits Carsharing-Angebote anstelle oder in Ergän-
zung zu eigenen Fahrzeugflotten in Anspruch.

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 44 
3.9 Sonderstandorte 
Charakteristik Sonderstandorte bezeichnen klar abgegrenzte Standorte mit unter-
schiedlichem Charakter und entsprechend spezifischen Anforderun-
gen, die in hohem Maße Verkehr erzeugen. Die Charakteristik der Son-
derstandorte ist nutzungsspezifisch und muss somit im Einzelfall be-
trachtet werden. Nachfolgend sind einige Sonderstandorte aufgelistet. 
 
− Messe: Die Verwaltung und koelnmesse befinden sich bereits in 
Gesprächen hinsichtlich der Einrichtung von Mobilstationen. Die 
Einrichtung einer Mobilstation im Messeparkhaus wurde bereits ge-
prüft, wird aber aufgrund der desintegrierten Lage und der damit 
verbundenen geringen Attraktivität zu Zeiten, in denen keine Messe 
stattfindet, vorerst nicht weiterverfolgt. Erste dezentrale Abstellflä-
chen für E-Scooter im Messeumfeld wurden hingegen bereits ein-
gerichtet und bieten Anknüpfungspunkte für eine sukzessive Ergän-
zung weiterer Sharingangebote. Ein weiterer Ausbau hierbei ist 
ggfs. über temporäre “Pop-up”-Maßnahmen denkbar. 
 
− Flughafen: Die Verwaltung ist mit dem Flughafen über die Einrich-
tung von Mobilstationen auf dem Flughafengelände bereits in Ge-
sprächen. 
 
− Freizeitziele: Größere Parkanlagen und Freizeitziele können durch-
aus ein Potenzial für die Einrichtung von gesonderten Mobilstatio-
nen darstellen, wenn hierdurch z.B. „Wildparken“ vermieden und die 
An- und Abreise im Umweltverbund gefördert werden kann. Eine 
Entscheidung sowie eine Festlegung der Mobilitätsangebote sowie 
der Dimensionierung sollten jeweils im Zusammenhang mit dem 
Ausrollen des Angebots im Umfeld der jeweiligen Einrichtung erfol-
gen. 
 
− Touristische Ziele: Gerade im Innenstadtbereich bieten sich Mobil-
stationen als Alternative zum Taxi oder ÖPNV an, um kurze Wege 
zwischen Sehenswürdigkeiten mit Angeboten der Feinmobilität zu 
überbrücken. Dazu sollten im Umfeld der entsprechenden Einrich-
tungen Stationen bestehen. Durch die Dichte der Stationen im In-
nenstadtbereich kann diese Nutzung aber auch mit Mobilstationen 
im Quartier kombiniert werden – in der Wegeführung bzw. Benen-
nung sollte aber eine Referenz zum touristischen Ziel geschaffen 
werden. 
 
− Weitere Sonderstandorte sind bspw. bedeutende Hochschulstand-
orte, große Kliniken sowie überregionale Veranstaltungsorte, wie das 
RheinEnergie-Stadion oder die Lanxess-Arena 
Prioritäre Ziele Eine generalisierte Priorisierung der Ziele ist im Gegensatz zu den ande-
ren Raumtypen nicht zielführend, da sowohl die Lagen als auch die Nut-
zungsparameter der Sonderstandorte zu unterschiedlich sind.

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 45 
Empfehlungen 
Mobilstationen 
Generalisierte Empfehlungen für Mobilstationen an Sonderstandorten 
lassen sich aus oben genannten Gründen ebenfalls nicht aussprechen. 
Grundsätzlich sind Sonderstandorte in vielen Fällen bereits gut durch 
bestehende Angebote des ÖPNV angebunden.  
Insbesondere bei Veranstaltungsorten, die große Besucherzahlen zu 
bestimmten Zeiten generieren (Stadien, Konzerthallen, Festivalgelände 
etc.), sollten dezentrale und ggf. temporäre und vor allem ausreichend 
groß dimensionierte Abstellzonen und ein ausreichendes Sharingange-
bot der Feinmobilität vorgesehen werden. 
Grundsätzlich gilt, dass die Eigentümer und/oder Betreiber der Sonder-
standorte in die Planungen einzubeziehen sind. Unter Umständen ist 
auch eine Beteiligung (Flächenbereitstellung und/oder Co-Finanzie-
rung) sinnvoll und möglich.

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 46 
Exkurs: Mobilstationen in Neubauquartieren 
Bei der Planung von Neubauquartieren werden wichtige Rahmenbedin-
gungen für die Mobilität der späteren Bewohner*innen, Beschäftigten und 
Besucher*innen definiert. Mobilstationen können hier ein wichtiger Bau-
stein für eine nachhaltige Mobilität sein. Zum Teil gelten dieselben Ziele 
wie im Bestand (insb. die Ziele 1, 2, 5 und 6, siehe S. 9). 
 
Gleichzeitig ergeben sich durch die Implementierung von Mobilstationen 
in Neubauquartieren auch Vorteile für die Bauherren. Die Stellplatzsatzung 
der Stadt Köln legt fest, wie viele Kfz-Stellplätze für Neubauvorhaben vor-
zusehen sind. Die Anzahl nachzuweisender Kfz-Stellplätze kann durch die 
dauerhafte Bereitstellung zusätzlicher Mobilitätsangebote reduziert und 
dadurch auch die Baukosten gesenkt werden: 
 
Die Pflicht zur Herstellung der notwendigen Stellplätze kann [..] für beson-
dere Maßnahmen ausgesetzt werden, solange und soweit nachgewiesen 
wird, dass der Stellplatzbedarf durch [..] genannten besonderen Maßnah-
men nachhaltig verringert wird 
Stellplatzsatzung der Stadt Köln §4 Abs. 2 
 
Das Raumbuch gibt im Folgenden eine wichtige Orientierung für den Pla-
nungsprozess. Die Detailplanungen müssen jedoch stets einzelfallbezogen 
im Zuge des Bebauungsplanplanverfahrens erfolgen, um ortsspezifische 
Rahmenbedingungen entsprechend zu berücksichtigen. Entsprechende 
Vorgaben müssen dann in den vorhabenspezifisch zu erstellenden Mobili-
tätskonzepten konkret festgeschrieben werden. 
 
Grundsätzlich gelten folgende übergeordneten Prämissen: 
 
• Alle Angebote, die einer Reduktion der nachzuweisenden Pkw-
Stellplatzanzahl dienen, sind zwingend auf den privaten Baufeldern 
zu errichten. 
• Diese sind so auszugestalten, dass sie öffentlich zugänglich sind, 
so dass sie auch von Dritten genutzt werden können. 
• Die Angebote sind dauerhaft vorzuhalten. 
• Die Errichtung und durchgehende Finanzierung der Angebote sind 
durch die Investoren bzw. künftigen Eigentümer sicherzustellen. 
• Hinsichtlich der Gestaltung soll – analog zu den öffentlichen Mobil-
stationen – das Gestaltungshandbuch des Landes NRW zum Ein-
satz kommen, um einen Bruch mit dem gesamtstädtischen Mobil-
stationsnetz zu vermeiden.

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 47 
Planungsprozess 
Im Planungsprozess von Neubauquartieren müssen Mobilstationen 
frühzeitig mitgedacht und verankert werden: 
1. Bereits im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens sollten Anzahl 
und Dimensionierung der Mobilstationen bestmöglich festgelegt 
werden. Hierzu erfolgt bereits in der Auslobung zur Qualifizierung 
die Abstimmung zwischen dem Stadtplanungsamt und dem Amt 
für Straßen und Radwegebau bzw. dem Amt für nachhaltige 
Mobilitätsentwicklung. Den Auftraggebern und Planungsbüros 
sollten bereits zu diesem Zeitpunkt Hinweise zur Verortung und – 
wenn vorhanden – Dimensionierung der Mobilstationen gegeben 
werden. 
2. Im weiteren Planungsverlauf müssen im Bebauungsplanverfahren 
die Flächen dann rechtlich gesichert werden. 
3. Parallel sind im städtebaulichen Vertrag die vertraglichen Details 
(u.a. Laufzeit) der Betreiber und Anbieter auszuhandeln und 
rechtlich zu sichern. 
4. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens muss die Einhaltung 
der Vorgaben auf dem Papier abgeprüft werden. 
5. Nach Nutzungsbeginn sollte die Bauaufsicht kontrollieren, ob die 
Maßnahmen auch tatsächlich wie geplant umgesetzt und nutzbar 
sind. 
Dimensionierung & Verortung 
Die Bedarfe sowie weitere Hinweise zur Verortung der einzelnen 
Mobilstationstypen und Module sind in Kap. 2 bzw. 4.4 festgelegt. 
 
1. Schritt: M-Stationen (M-Quartier oder M-ÖV) 
Orientierungswerte zur Dimensionierung:28 
− Kleinere Bauvorhaben (bis ca. 200 EW) in der Kernstadt: Prüfung, 
ob eine Mobilstation mit Carsharing in einer fußläufigen Entfernung 
von maximal 600 m vorhanden ist. Andernfalls sollte im Quartier 
oder Umfeld eine M-Station eingerichtet werden. 
− Größeres Bauvorhaben (ab ca. 200 EW) mit hoher „Urbanität“ (Be-
bauungsdichte und Nutzungsmischung vergleichbar mit der inne-
ren Kernstadt): Eine M-Station (M-Quartier oder M-ÖV) je 400 EW. 
− Größeres Bauvorhaben (ab ca. 200 EW) mit mittlerer „Urbanität“ 
(Bebauungsdichte und Nutzungsmischung vergleichbar mit der äu-
ßeren Kernstadt): Eine M-Station (M-Quartier oder M-ÖV) je ca. 
650 EW. 
− Bei sehr großen Bauvorhaben (ab ca. 2000 EW) kann auch die Ein-
richtung einer L-Station (L-Quartier oder L-ÖV) geprüft werden. 
 
 
28 In der Stellplatzsatzung der Stadt Köln wird empfohlen, 3-5 CS-Fz je Station vorzusehen. Das Raumbuch weicht davon ab und 
empfiehlt stattdessen mehrere Mobilstationen mit jeweils 2-3 CS-Fz. Die konkrete Umsetzung ist im Rahmen des Bebauungsplan-
verfahrens abzustimmen. 
Die Werte dienen lediglich der Orientierung. Im Rahmen eines Mobilitätskonzepts kann eine spezifische Bedarfsermittlung erfol-
gen.

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 48 
Raumtyp Einwohnerdichte Arbeitsplatzdichte 
Innere Kernstadt 12.550 EW/km² 6.750 AP/km² 
Äußere Kernstadt 8.700 EW/km²  3.300 AP/km² 
Außenbereich 1.750 EW/km² 2.250 AP/km² 
Tab. 15: Orientierungswerte zur Einordnung von Neubaugebieten in einen Raumtyp 
Verortung: 
Empfohlen wird eine Verortung an hoch frequentierten Orten, wie zum 
Beispiel Supermärkten, Quartiersplätzen oder bedeutenden ÖPNV-
Haltestellen. 
 
Ausstattung: 
Abweichend von der Standard-Ausstattung von M-Quartier-Stationen 
kann in Neubauquartieren auf Fahrradsammelgaragen an der Mobilstation 
verzichtet werden, weil das Fahrradparken hier direkt in oder am Wohnge-
bäude realisiert wird. 
 
2. Schritt: S-Stationen (S-ÖV, SMS oder S) 
Dimensionierung: 
− In Bauvorhaben in der Kernstadt oder mit hoher oder mittlerer „Ur-
banität“ (Bebauungsdichte und Nutzungsmischung vergleichbar 
mit der Kernstadt) ist um bestehende Mobilstationen sowie die ge-
planten M-Stationen (Schritt 1) eine 100-m-Isolinie zu schlagen. Er-
geben sich dabei Abdeckungslücken, sind in diesen S-Stationen 
einzurichten, so dass der Abstand zwischen zwei Stationen 200 m 
nicht überschreitet. 
− Bei Bauvorhaben im Außenbereich und mit geringer „Urbanität“ 
kann auf die Einrichtung von S-Stationen verzichtet werden, wenn 
eine gute ÖPNV-Anbindung besteht. 
 
Verortung: 
− an allen ÖPNV-Halten 
− an wichtigen Zielorten (Gebäude mit vielen Besucher*innen, Ge-
bäude mit vielen Arbeitsplätzen, Bildungseinrichtungen) 
− an Straßenecken entlang von Quartiersstraßen mit vielen EG-
Nutzungen 
− mittig in langen Straßenabschnitten (über 200 m zwischen Stra-
ßenecken) 
− am Beginn von Fußgängerzonen, Grünanlagen und anderen Sperr-
gebieten 
− an relevanten Orten entlang von wichtigen Radverkehrsverbindun-
gen (sowohl eigenständig als auch im Straßennetz) 
 
Planungshinweise: 
− Mobilstationen sollten planungsrechtlich nicht als Verkehrsflächen 
besonderer Zweckbestimmung gesichert werden, da eine solche 
einen hohen Aufwand bei späteren Anpassungen nach sich ziehen 
würde. Geeignete Festsetzungen sind Flächen, die mit einem Geh-,

Raumtypen und Zielnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 49 
Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Allgemeinheit (GFL) belegt 
sind, oder private Verkehrsflächen. 
− In Neubauquartieren sind immer mindestens Regelmaße anzuset-
zen. Die in Kap. 4.4 angegebenen Mindestmaße gelten hier nicht. 
Implementierung 
− Die Finanzierung der Mobilstationen erfolgt i.d.R. durch die Pro-
jektträger. 
− Die Mobilstationen sind öffentlich nutzbar, werden aber nach Mög-
lichkeit auf privaten Flächen umgesetzt, in Ausnahmefällen ist eine 
Verortung im öffentlichen Raum möglich.29 
− Bei der Umsetzung auf privaten Flächen ist eine öffentliche und 
ebenerdige Zugänglichkeit sicherzustellen. Die Angebote sollten 
vom öffentlichen Raum aus gut sichtbar sein und möglichst direkt 
an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Raum bereitgestellt 
werden. Dies erhöht Wirkung und Wirtschaftlichkeit der Angebote. 
− Die KVB soll den Bauherren perspektivisch bei der regelhaften Pla-
nung der Mobilstationen als direkte Ansprechpartnerin zur Verfü-
gung stehen, die bei der Implementierung der Standard-Module 
unterstützt. Zudem können weitere Ansprechpartner*innen der 
Verwaltung, den Schwesterunternehmen aus dem Stadtwerkekon-
zern (z.B. RheinEnergie) sowie private Mobilitätsanbieter einbezo-
gen werden. 
 
29 Um für die Stellplatzreduktion gemäß Stellplatzsatzung angerechnet werden zu können, müssen die Angebote zwingend auf Pri-
vatgrund bereitgestellt werden. Dies muss aber nicht zwingend auf dem Baugrundstück erfolgen. Ggf. können Nachbargrundstü-
cke genutzt werden.

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 50 
4 Planung 
Dieses Kapitel widmet sich der planerischen Umsetzung der Mobilstatio-
nen im Stadtraum. 
 
Wie in den vorangegangenen Kapiteln deutlich wird, soll es sich bei dem 
flächendeckenden Netz von Mobilstationen in Köln um ein sehr feinma-
schiges Netz mit mehr als 1.000 Stationen im Stadtgebiet handeln. Das 
bedingt, dass diese vornehmlich in den bestehenden öffentlichen Straßen-
raum integriert werden müssen und nur in Ausnahmefällen im Zuge von 
Neuplanungen umgesetzt werden. Entsprechend der mit den Mobilstatio-
nen verfolgten Ziele sollen die einzelnen Module der Mobilstationen vor-
wiegend auf Flächen eingerichtet werden, die heute vielfach durch ruhen-
den Autoverkehr in Anspruch genommen werden. 
 
Das Gesamtverkehrskonzept Köln (GVK) unterscheidet im Kölner Straßen-
netz verschiedene Straßentypen, die u.a. nach Flächenbedarf, Verkehrsart 
und Randbespielung klassifiziert werden. Die Mobilstationen konzentrie-
ren sich vornehmlich auf Gebiete, in denen eine gewisse Wohn- und ggf. 
auch Arbeitsplatzdichte vorherrscht, um möglichst viele Nutzer*innen an-
zusprechen. Bezogen auf die Straßentypen bedeutet dies, dass Mobilstati-
onen überwiegend in örtlichen Hauptstraßen, Hauptsammelstraßen, 
Wohnbereichsstraßen und Wohnstraßen eingerichtet werden. 
 
In den nachfolgenden Abschnitten werden daher zunächst allgemeine Pla-
nungsgrundsätze definiert und im Anschluss die einzelnen Mobilstations-
module durch Prinzipskizzen näher qualifiziert. Am Ende werden die plane-
rischen Grundsätze durch die beispielhafte Darstellung einiger Stationsty-
pen in ihrer Gesamtheit verdeutlicht. 
 
Insbesondere zu Beginn der Umsetzung kann es aufgrund der Vielzahl der 
zu realisierenden Mobilstationen und der noch fehlenden Erfahrungen im 
Betrieb sinnvoll sein, zunächst auf größere bauliche Anpassungen zu ver-
zichten, um ggf. notwendige Justierungen in der Stationsgröße und -aus-
stattung vornehmen zu können.

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 51 
4.1 Allgemeine Planungsgrundsätze 
Grundsätzlich sind Mobilstationen immer in Abhängigkeit der örtlichen 
Rahmenbedingungen zu planen. Bei der Anordnung der einzelnen Module 
der Mobilstationen kann sich dabei an den nachfolgend dargestellten Pla-
nungsgrundsätzen orientiert werden. 
 
 
Abb. 11: Allgemeine Planungsgrundsätze für Mobilstationen 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr 
Aufstellvarianten 
Je nach Anordnung der Parkstände im Straßenraum können die Mobilsta-
tionen auf Längs-, Senkrecht- oder auch Schrägparkständen angeordnet 
werden. Daraus ergeben sich unterschiedliche Aufstellvarianten, die so-
wohl die zulässige Größe der einzelnen Module, die Anordnung der Aus-
stattungselemente als auch den daraus resultierenden Flächenbedarf be-
einflussen. 
Einen Sonderfall stellen verschmälerte Module dar, die in Straßenzügen 
zur Anwendung kommen können, in denen die Fahrgassenbreite ein stra-
ßenbegleitendes Parken nicht oder nur einseitig erlaubt. 
Neben einer einseitigen straßenbegleitenden Aufstellung ist beispiels-
weise auch eine beidseitige Aufstellung möglich. In Abhängigkeit von der 
Straßenraumbreite ist im Einzelfall zu entscheiden, wie breit die Aufstell-
flächen auf den gegenüberliegenden Straßenseiten sein können. Die Auf-
stellung von Mobilstationselementen erfordert je nach Modul eine Breite 
von mindestens 1,00 m einschließlich 0,30 m Abstand zur Fahrgasse bei 
vorgesehenen Einbauten. Dies gilt insbesondere für Module, die der Sor-
tierung der Feinmobilität dienen. Unterhalb dieser Mindestbreite können 
keine Mobilstationselemente im Straßenraum angeordnet werden.

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 52 
Neben einer beidseitigen Anordnung ist es auch möglich, die Module einer 
Mobilstation auf mehrere Kreuzungsarme zu verteilen, sofern die räumli-
chen Entfernungen (zurückzulegende Fußwege und Querungsmöglichkei-
ten) diese Anordnung zulassen. Vorrangiges Ziel bei der Wahl einer Auf-
stellungsvariante sollte es sein, die Wege zwischen den Angeboten mög-
lichst kurz zu halten und durch entsprechende Sichtbeziehungen ein Auf-
finden aller Angebote zu ermöglichen. Sofern keine direkte Sichtbeziehung 
hergestellt werden kann, können entsprechende Wegweiser zur Orientie-
rung aufgestellt werden. 
Die Einrichtung von Mobilstationen im bestehenden Straßenraum wird in 
den allermeisten Fällen die Regel sein. Wenn es die örtliche Situation er-
laubt, können die Elemente aber auch anders angeordnet werden, z.B. bei 
vorhandenen Platzflächen. 
Bei der Planung einer Mobilstation in der Nähe einer Kreuzung oder in Kur-
venbereichen sind die Schleppkurven für Müll - und Rettungsfahrzeuge zu 
prüfen. Ebenso sind Schleppkurven für Gelenkomnibusse zu prüfen, wenn 
eine ÖPNV-Linie durch die Straße verläuft. 
 
Längsaufstellung (einseitig) Längsaufstellung (beidseitig) – 
schmale Aufstellung möglich 
Verteilung auf mehrere 
Kreuzungsarme 
 
 
 
 
 
 
 
Senkrechtaufstellung Schrägaufstellung Platzsituation 
 
 
 
 
 
 
Abb. 12: Aufstellvarianten von Mobilstationen 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr 
Sichtbeeinträchtigung 
Mobilstationen sollten eine möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen, um 
eine Vielzahl von Nutzer*innen anzusprechen und die Benutzung im Alltag 
zu erleichtern. Eine intuitive Verortung der Module ist daher unabdingbar. 
Bei allen denkbaren Aufstellvarianten ist darauf zu achten, dass wichtige 
Wegebeziehungen freigehalten und fußläufige Erreichbarkeiten sowie

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 53 
Sichtbeziehungen gewährleistet werden. Die Module sind so anzuordnen, 
dass insbesondere an Kreuzungen und unübersichtlichen Stellen für alle 
Verkehrsteilnehmer*innen jederzeit eine gute Sicht auf das Verkehrsge-
schehen gewährleistet ist30. Somit können auch Wegebeziehungen, die ak-
tuell nicht regelmäßig freigehalten werden (z.B. durch Regelverstöße wie 
Falschparken), durch die Einrichtung von Mobilstationselementen gesi-
chert werden. 
 
Werden mehrere Module aneinander gereiht, so ist stets darauf zu achten, 
dass das Modul, welches das Sichtfeld am wenigsten beeinträchtigt (z. B. 
aufgrund der Fahrzeuggröße), am Beginn des zu sichernden Straßenraum-
abschnitts platziert wird. Hierfür eignen sich z.B. Abstellflächen für E-
Scooter besonders gut. Nachfolgend sind die Module der Mobilstationen 
nach ihrer idealen Reihenfolge/ Verortung in Nähe zu Kreuzungsbereichen 
und unübersichtlichen Stellen geordnet. 
 
 
zunehmende Distanz zum Knotenpunkt / Querungsstelle 
Abb. 13: Idealtypische Sortierung der Standardmodule hinsichtlich ihrer Sichtbeeinträchti-
gung im Straßenraum 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr 
Einzuhaltende Maße 
Bei der Errichtung von Mobilstationen sind die geltenden Regelwerke und 
die darin festgelegten Vermaßungen zu berücksichtigen. Nachfolgend sind 
die für die Umsetzung von Mobilstationen relevanten Maße aus den der-
zeit gültigen Regelwerken (StVO, RASt 06 und EAR 2331) dargestellt. 
 
Bestand vs. Neubau 
 
Es ist zu unterscheiden zwischen der Errichtung einer Mobilstation im Be-
stand und im Neu- bzw. Umbau. Die Breiten von Fahrgassen, Gehwegen 
etc. können im Bestand von aktuellen Vorgaben der Regelwerke abwei-
chen, so dass andere Platzverhältnisse gegeben sind. Daher ist im Be-
stand im Einzelfall abzuwägen, wie eine Mobilstation aufgestellt werden 
kann, so dass für alle Verkehrsteilnehmer*innen (insbesondere den Fuß-
 
30 Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 StVO sind bei einfachen Kreuzungen mindestens 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten 
freizuhalten. Soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg angelegt ist, sind vor Kreuzungen und Einmündungen 
jeweils bis zu 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten freizuhalten. 
31 StVO = Straßenverkehrs-Ordnung; RASt 06 = Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen; EAR 23 = Empfehlungen für Anlagen 
des ruhenden Verkehrs

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 54 
verkehr) weiterhin ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Bei Neu-
bauten sind die geltenden Regelwerke und die entsprechenden Abmes-
sungen zwingend zu berücksichtigen, so dass hier weniger Einzelfallent-
scheidungen erforderlich sind. 
 
Fahrgasse Gehweg Abstand von Einbauten 
 
 
 
 
 
 
 
 
• Mindestmaß 3,05 m Breite32 
• Regelmaß 3,50 m Breite33 
• Sonderfall: Bei Gebäuden ab 
drei bis vier Stockwerken34 ist 
gemäß § 5 Abs. 1 BauO NRW 
eine Zu- oder Durchfahrt für 
Einsatzfahrzeuge der Feuer-
wehr in einer Breite von 
3,50 m zuzüglich einer beglei-
tenden Schwenkfläche von 
2,00 m erforderlich. 
 
Hinweis: Es ist zu beachten, 
dass sich die Fahrgassen-
breiten auf Einbahnstraßen 
beziehen. Für den 
Zweirichtungsverkehr sind die 
Maße entsprechend den 
geltenden Regelwerken zu 
entnehmen. Sonstige 
Abweichungen müssen im 
Einzelfall begründet werden. 
 
• Mindestmaß: 2,00 m Breite (in 
Ausnahmefällen durch (bauli-
che) Einschränkungen) 
• Regelmaß: 2,50 m Breite (Un-
terschreitung punktuell in 
Ausnahmefällen möglich) 
 
Hinweis: Im Bestand (insbeson-
dere in inner-städtischen La-
gen) kann es vorkommen, dass 
das Mindestmaß von 2,00 m 
punktuell unterschritten wird. 
Es ist daher im Einzelfall zu prü-
fen, ob ausreichende Nebenflä-
chen für die Aufstellung einer 
Mobilstation vorhanden sind. 
Durch das Abstellen von Ver-
kehrsmitteln darf keine Beein-
trächtigung anderer Verkehrs-
teilnehmer*innen entstehen. 
 
• Für Einbauten wie Absperr-
pfosten beträgt der notwen-
dige Mindestabstand zur an-
grenzenden Fahrgasse 30 cm 
(bei zulässigen Höchstge-
schwindigkeiten von bis zu 30 
km/h) bzw. 50 cm (bei höhe-
ren Geschwindigkeiten). 
 
Hinweis: Sofern die Einbauhöhe 
von Absperrpfosten / Pollern 
die Grenze von 1,00 m nicht 
überschreitet, ist das Anleitern 
der Feuerwehr unproblema-
tisch. Bei Einbauhöhen über 
1,00 m ist ggf. mit leicht mon-
tierbaren Systemen (z.B. Steck-
poller) zu arbeiten, damit diese 
im Einsatzfall von der Feuer-
wehr o.ä. demontiert werden 
können. 
Aus Gründen der Übersichtlich-
keit sind Mobilstationen mit nur 
einem Absperrpfosten je Eck-
seite zur Fahrbahn hin abzusi-
chern. Zwischen den einzelnen 
Modulen ist i.d.R. kein 
Absperrpfosten erforderlich. 
 
32 Rechtsprechung zu § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO, bspw. OLG Hamm NZV 1995, 402 (Urt. v. 27.10.1994 - 6 U 88/94); Eine Fahrbahn-
breite von 3,05 m in Einbahnstraßen ist zu vermeiden, wenn die Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben 
ist. 
33 Begegnungsfall Pkw-Rad in Einbahnstraßen nach RASt 06. Nach Möglichkeit ist eine größere Breite als 3,50 m herzustellen, um 
einen ungehinderten Begegnungsverkehr von Pkw und Lastenfahrrad zu ermöglichen. 
34 Genauer: Wenn die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über dem Ge-
lände liegt.

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 55 
Tab. 16: Einzuhaltende Maße 
 
Abb. 14: Darstellung der Regelmaße im Querschnitt einer örtlichen Hauptstraße. 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr 
 
 
Abb. 15: Darstellung der Regelmaße im Querschnitt einer Wohnstraße (Einbahnstraße). 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr 
Barrierefreiheit 
Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass durch die Einrichtung von Mobilsta-
tionen keine zusätzlichen Barrieren für (mobilitätseingeschränkte) Perso-
nen entstehen und die einfache Zugänglichkeit aller Angebote gewährleis-
tet ist. Umgekehrt soll durch die Einrichtung von Mobilstationen die Fein-
mobilität (Fahrradparken, Shared-Mobility-Flächen und Lastenradparken) 
geordnet und damit die Gehwege von parkenden Verkehrsmitteln freige-
halten werden. Bei der Gestaltung der Mobilstationen ist auch darauf zu 
achten, dass taktile Elemente, insbesondere an Querungsstellen und in 
Kurven, freigehalten werden. 
 
Die Barrierefreiheit aller Angebote, die von mobilitätseingeschränkten Per-
sonen genutzt werden können, ist sicherzustellen. Dazu zählen vor allem 
Carsharing-Angebote und Mobilstationen in der Nähe von ÖPNV-
Haltestellen35. Hierzu kann im Einzelfall die Absenkung des Bords erforder-
lich sein. Soweit Einschränkungen der Barrierefreiheit bestehen, können 
 
35 Vgl. PBefG § 8. Mobilstationen in Verbindung mit ÖPNV-Haltestellen sind in jedem Fall barrierefrei zu gestalten, sofern Förder-
mittel in Anspruch genommen werden sollen.

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 56 
diese an einer Stele (bei Stationen, wo vorhanden) kenntlich gemacht wer-
den. Grundsätzlich gilt, dass im Zusammenhang von Nutzungen mit be-
sonderen Anforderungen (z.B. Behinderteneinrichtungen, Altenheime, 
Krankenhäuser etc.) zwingend Standards der Barrierefreiheit einzuhalten 
sind. 
 
Bestand vs. Neubau 
Bei der Herstellung der Barrierefreiheit ist zu unterscheiden, ob die Mobil-
stationen im Bestand oder im Zuge eines Neubaus errichtet werden. Im 
Bestand ist die Arbeit mit Provisorien (z.B. Klebebord) zu bevorzugen, da 
das Absenken des Bordes einerseits sehr kostenintensiv ist und anderer-
seits mobilitätseinschränkend wirken kann, da neben dem Bord auch der 
angrenzende Gehweg abgesenkt werden muss und das Quergefälle für ei-
nige Personen den Nutzungskomfort des Gehwegs einschränken kann, 
insbesondere mit Rollstuhl oder Rollator. 
 
Für den Bestand wird empfohlen, aufwändige bauliche Maßnahmen zur 
Herstellung der Barrierefreiheit zunächst nur im Zuge von geplanten Um-
baumaßnahmen des gesamten Straßenzuges zu integrieren. Im Einzelfall 
ist zu prüfen, inwieweit die Herstellung der Barrierefreiheit erforderlich 
bzw. notwendig ist. Im Neubau ist der Eingriff weniger aufwändig und 
sollte daher von Anfang an berücksichtigt werden.  
Beschilderung & Markierung 
Die Beschilderung und Markierung der Mobilstationen dient einerseits der 
Reservierung der Fläche für das Verkehrsmittel, für welches das Modul je-
weils vorgesehen ist, und andererseits der besseren Erkennbarkeit im 
Straßenraum. 
 
Bei der Beschilderung der Mobilstationsmodule verfolgt das Raumbuch 
den Grundsatz, die Anzahl der Schilder und Einbauten im Straßenraum so 
gering wie möglich zu halten. Daher soll nur das Modul Carsharing zwin-
gend nach StVO beschildert werden. Dies dient dem Zweck, im Falle einer 
Falschbelegung der für das Carsharing vorgesehenen Fläche rechtlich 
wirksame Maßnahmen (insb. Abschleppen des falsch geparkten Fahr-
zeugs) einleiten zu können. 
 
Bei allen anderen Modulen wird im Sinne einer praxisorientierten Herange-
hensweise und auch vor dem Hintergrund der Vielzahl der zu realisieren-
den Stationen und der aufzustellenden Schilder zunächst auf eine StVO-
Beschilderung verzichtet. Shared-Mobility-Flächen werden in getrennter 
Ausführung als einzelne Bike- & E-Scooter-Sharing-Module zur Straße hin 
mit einem Standortschild und dem jeweiligen Piktogramm gemäß dem 
Gestaltungsleitfaden für Mobilstationen NRW gekennzeichnet. In gemein-
samer Ausführung wird ebenfalls ein Standortschild, allerdings mit dem 
DB-Logo für Shared-Mobility-Flächen angebracht (siehe Kap. 4.4). Gleich-
zeitig wird mit den Standortschildern eine Absicherung zur Fahrbahn ge-
schaffen, die zumindest eine Fehlnutzung der Fläche durch Pkw verhin-
dert.

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 57 
Die Module Fahrradparken und Lastenradparken werden ebenfalls durch 
Anlehnbügel vor Fehlbelegung geschützt. Um eine Unterscheidung zwi-
schen den Modulen zu ermöglichen, sind die Anlehnbügel für das Lasten-
radparken mit einer Plakette im Bügel zu versehen (siehe Standortschild 
Gestaltungsleitfaden Mobilstationen NRW). Dies verhindert zwar nicht, 
dass die Bügel mit herkömmlichen Fahrrädern belegt werden, weist aber 
den Nutzenden unübersehbar darauf hin, dass die Bügel für Lastenräder 
vorgesehen sind. Einer versehentlichen Fehlbelegung wird damit vorge-
beugt. 
 
Für das Modul Fahrradparken sind keine Beschilderungen oder Plaketten 
in den Bügeln vorgesehen, da es bereits heute eine Vielzahl von Abstellan-
lagen ohne jegliche Beschilderung gibt, deren Zweck der Bevölkerung klar 
und die Nutzung entsprechend verinnerlicht ist. Mobilstationen sollen dort, 
wo es planerisch möglich ist, problemlos an diese anknüpfen können. 
 
Für alle Module gilt grundsätzlich: Sollte sich im Betrieb herausstellen, 
dass die Flächen häufig falsch belegt werden, kann zusätzlich eine Be-
schilderung nach StVO nachgerüstet werden, da sich eine Rechtswirkung 
ausschließlich aus einer StVO-konformen Beschilderung entfaltet. Soweit 
eine Beschilderung nach StVO erfolgen soll, sind die Module mit dem 
Richtzeichen 314 „Parken” und den entsprechenden Zusatzzeichen für die 
jeweilige Nutzung auf der der Fahrbahn zugewandten Gehwegseite zu 
kennzeichnen. Eine Ausnahme bildet wiederum die Kennzeichnung von Bi-
kesharing-Modulen (sofern nicht zusammen mit E-Scooter-Sharing als 
Shared-Mobility-Fläche aufgestellt), da für diese Nutzung keine Zusatzzei-
chen in der aktuellen StVO existieren. 
 
Alle Schilder sind in kleiner Ausführung (Größe 1) anzubringen. Die Anbrin-
gung mehrerer Schilder (falls erforderlich) kann gebündelt an einem Mast 
erfolgen. Für das Modul Carsharing bietet es sich z.B. an, neben der StVO-
Beschilderung auch ein Schild des Carsharing-Betreibers – zur Vermei-
dung des Abstellens von CS-Fahrzeugen anderer Betreiber – sowie ent-
sprechende Piktogramme aus dem Gestaltungsleitfaden Mobilstationen 
NRW anzubringen (siehe Modul Carsharing, S. 72 ff). 
 
Um die Mobilstationen zusätzlich abzusichern und zu verhindern, dass par-
kende Autos von angrenzenden Parkplätzen in die Modulflächen hineinra-
gen, sollte am Anfang und am Ende der Station jeweils ein Absperrpfosten 
(rot-weiß) die Station markieren und absichern. Zwischen den einzelnen 
Modulen ist hingegen i.d.R. kein Absperrpfosten erforderlich. Alle Einbau-
ten im Zugwegbereich des Rosenmontagszugs müssen zwingend als mo-
bile (herausnehmbare) Variante installiert werden. 
 
Eine weitere Möglichkeit der Gestaltung bzw. Kenntlichmachung von Mo-
bilstationsangeboten sind Bodenmarkierungen (z.B. farbige Piktogramme 
im Sinne des Gestaltungsleitfadens Mobilstationen NRW). Diese sind 
grundsätzlich als optional zu verstehen und in Abhängigkeit vom Boden-
belag zu prüfen. Bei allen Modulen außer Carsharing sollen Bodengestal-
tungen vor dem Hintergrund einer praxisorientierten Herangehensweise

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 58 
zunächst nicht umgesetzt werden, da so die Flächenbelegung flexibel ge-
halten werden kann. Für das Modul Carsharing kann dem Carsharing-Be-
treiber im Rahmen der Sondernutzungserteilung die Möglichkeit einge-
räumt werden, ein entsprechendes Bodenpiktogramm aufzubringen, so-
fern ein begründetes Erfordernis besteht und die Kosten für das Aufbrin-
gen und auch das Entfernen übernommen werden. Ebenso wie Beschilde-
rungen nach dem Gestaltungsleitfaden Mobilstationen NRW, haben far-
bige Bodengestaltungen keine rechtliche Wirkung. 
 
Ein Gestaltungsmerkmal, das bei allen Stationen zwingend umgesetzt 
werden soll, ist eine weiße Schmalstrichmarkierung (12 cm) zur Abgren-
zung der Mobilstationsmodule untereinander und von der Fahrgasse.  
 
Beschilderungs- und Markierungsprinzipien für die einzelnen Module sind 
in den Planskizzen in Kap. 4.4 dargestellt. 
Praxisorientierte Herangehensweise 
Aufgrund der enormen Anzahl der zu realisierenden Mobilstationen ist ein 
möglichst pragmatisches Vorgehen bei der Umsetzung unabdingbar.  
Es wird daher empfohlen, die baulichen Anpassungen bei der Umsetzung 
zunächst auf das notwendige Maß zu beschränken. So kann auch nach der 
Umsetzung auf die tatsächliche Nutzung reagiert und ggf. sinnvolle Kor-
rekturen vorgenommen werden. 
 
Bei der Dimensionierung der Stationen soll den Empfehlungen des Raum-
buches gefolgt werden. Diese sind jedoch nicht als statisch zu verstehen. 
Vielmehr versteht sich das Raumbuch als ein logisch und stringent herge-
leitetes Stationskonzept, das jedoch jederzeit angepasst werden kann, 
wenn sich entsprechende Erfordernisse aus dem praktischen Betrieb er-
geben. 
 
Schließlich wird sich der Aufbau eines flächendeckenden Mobilstations-
netzes über mehrere Jahre erstrecken, in denen sich auch die Mobilitäts-
bedürfnisse und das Nutzungsverhalten der Menschen weiter dynamisch 
verändern werden. Auch dies spricht für den im Raumbuch gewählten ziel-
orientierten Ansatz, der ein pragmatisches Vorgehen erfordert. 
Anknüpfen an den Bestand 
Im Kölner Stadtgebiet sind bereits heute zahlreiche (Sharing-)Angebote 
vorhanden, die im Raumbuch als Mobilstationsmodule vorgesehen sind, so 
dass bei vielen Standorten das Potenzial besteht, an bereits bestehende 
Angebote anzuknüpfen. Daraus ergibt sich, dass im Einzelfall an Standor-
ten nur einzelne Module ergänzt werden müssen, um eine Mobilstation zu 
komplettieren. Die konkrete Verortung der Stationen erfolgt erst im Rah-
men der Umsetzung und ist nicht Gegenstand des Raumbuchs. Bei der 
Standortprüfung sollten entsprechende Anknüpfungspotenziale an bereits 
bestehende Angebote so gut wie möglich ausgeschöpft werden.

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 59 
4.2 Gestaltungsparameter 
Ein wesentlicher Faktor für die Verstetigung und den Erfolg der 
Mobilstationen ist deren Gestaltung. Diese wird anhand verschiedener 
Parameter definiert, die im Folgenden dargestellt sind. 
 
 
Abb. 16: Gestaltungsparameter der Mobilstationen 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr 
Einheitliches Erscheinungsbild 
Ein einheitliches Erscheinungsbild der Mobilstationen ist wesentlich für die 
Akzeptanz der Nutzer*innen. Ebenso ermöglicht eine einheitliche Defini-
tion von Ausstattungsmerkmalen, Beschilderungen, Markierungen und 
Bodengestaltungen eine einfachere Realisierung, da sich nach dem „Bau-
kastenprinzip“ bedient werden kann. Die Ausstattung der Module orien-
tiert sich an den in der Stadt Köln üblicherweise verwendeten Materialien 
(bspw. Fahrradbügel). Symbole und Markierungen folgen dem Gestal-
tungsleitfaden für Mobilstationen in NRW. Dadurch fügt dich das Kölner 
Mobilstationsnetz nahtlos in die landesweite Formensprache ein und er-
schließt sich daher auch Nutzer*innen aus der Region. Ausstattung und 
Gestaltung der einzelnen Module werden in Kap. 4.3 sowie im Detail in den 
einzelnen Steckbriefen in Kap. 4.4 dargestellt. 
 
Abb. 17: Titelbild Gestaltungsleitfaden Mobilstationen NRW. 
Darstellung: Zukunftsnetz Mobilität NRW

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 60 
Hoher Wiedererkennungswert 
Folge bzw. Ziel eines einheitlichen Erscheinungsbildes ist ein hoher Wie-
dererkennungswert. Dies wird nicht nur durch die eingangs erwähnte Be-
schilderung bzw. den Bügel mit Piktogramm-Plakette, einheitliche Aus-
stattungsmerkmale und Markierungen erreicht, sondern vor allem auch 
durch eine geschickte Positionierung der Mobilstationsmodule sowie eine 
hohe Stationsdichte. 
 
Bei der Positionierung der Mobilstationen ist darauf zu achten, dass die 
Module im öffentlichen Raum gut sichtbar sind. Dies kann z.B. bedeuten, 
dass die Module an Kreuzungen, wie in Kap. 4.1 beschrieben, auf verschie-
dene Kreuzungsarme verteilt werden, wenn es der Nutzungspraxis der An-
gebote oder der Sichtbarkeit der Mobilstation dienlich ist. 
 
Gleiches gilt für die Platzierung an Haltestellen des ÖPNV wie z.B. Stadt-
bahnhaltestellen. Insbesondere die Module der Feinmobilität (Fahrradab-
stellanlagen, Shared-Mobility-Flächen) sollten möglichst nahe an allen 
Haltestellenzugängen platziert werden (siehe Kap. 4.6). Um die Flächenin-
anspruchnahme möglichst gering zu halten, kann bei geringer Flächenver-
fügbarkeit im Bestand auf die Mindestmaße (siehe Kap. 4.4) zurückgegrif-
fen werden. Bei Haltestellen im Quartier ist eine Platzierung an stark fre-
quentierten Orten (z.B. vor Kiosken) aufmerksamkeitsfördernd. 
Ein wesentliches Element, das sowohl zur Wiedererkennung als auch zur 
Orientierung vor Ort beiträgt, ist die Aufstellung einer Informationsstele. 
Der Gestaltungsleitfaden Mobilstationen NRW macht genaue Vorgaben, 
wie die Stelen zu gestalten sind und welche Inhalte sie enthalten können. 
Als Grundausstattung gelten beispielsweise Lagepläne des Standorts und 
der näheren Umgebung sowie Wegweiser zu den an der Mobilstation vor-
handenen Mobilitätsangeboten, sofern diese nicht in direkter Nachbar-
schaft zur Stele bereitgestellt werden. 
 
Abb. 18: Stele einer Mobilstation gemäß Gestaltungsleitfaden Mobilstationen NRW.

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 61 
Darstellung: Zukunftsnetz Mobilität NRW 
Wie bereits unter dem Punkt Barrierefreiheit erwähnt, kann auf den Stelen 
auch Informationen zur Barrierefreiheit der Mobilstation hingewiesen wer-
den. Stelen eignen sich vor allem an Mobilstationen, die sich an stark fre-
quentierten Orten mit einem erhöhten Anteil an ortsunkundigen Personen 
befinden (z.B. ÖPNV-Haltestellen) oder die ein besonders großen Ange-
botsumfang bieten. 
 
Stelen sollen insbesondere an ÖV-Haltestellen zum Einsatz kommen 
(siehe Kap. 2.2). Sie können aber, wenn es sinnvoll erscheint, auch in Quar-
tiersstationen zum Einsatz kommen, bspw. bei Platzsituationen. Dies ist im 
Einzelfall bei der konkreten Stationsplanung zu entscheiden. 
Nutzer*innenzentriertheit 
Eine nutzer*innenorientierte Gestaltung der Mobilstationen sorgt gleich-
wohl für eine höhere Akzeptanz des Angebotes, vor allem aber für eine 
komfortablere und unkompliziertere Nutzung. Dazu gehört auch, dass bei 
der konkreten Stationsplanung immer auch über ergänzende Ausstat-
tungsmerkmale nachgedacht werden sollte, die im jeweiligen räumlichen 
Kontext sinnvoll erscheinen. Beispielsweise können in der Nähe von Schu-
len Fahrradbügel mit einem Knieholm / einer Mittelstange ausgestattet 
werden, so dass auch Kinderfahrräder problemlos angelehnt und ange-
schlossen werden können. 
 
Nutzer*innenzentriertheit bedeutet auch die sozial inklusive Gestaltung 
von Mobilstationen. Wie in Kap. 4.1 beschrieben, sind u.a. Gesichtspunkte 
der Barrierefreiheit zu berücksichtigen, um auch mobilitätseingeschränk-
ten Verkehrsteilnehmer:innen, soweit möglich, die Nutzung der Angebote 
zu ermöglichen. 
Langlebigkeit – hohe Qualität der Materialien 
Erfahrungen realisierter Mobilstationen in anderen Städten zeigen, dass 
sich die Anfangsinvestition in teurere, aber hochwertige Materialien lang-
fristig rechnet, da der Reparatur- und Wartungsaufwand sowie die Not-
wendigkeit des Materialaustausches zum Teil deutlich geringer ausfallen. 
Zudem ist ein besserer Schutz vor Witterungseinflüssen gewährleistet. 
Eine hohe Qualität und Wertigkeit der Materialien vermittelt zugleich auch 
den Nutzer*innen ein besseres Gefühl. Unvorhersehbare Einflüsse wie 
Vandalismus oder extreme Witterungseinflüsse können dennoch Schäden 
an den Materialien verursachen und müssen im späteren Betrieb der Mo-
bilstationen berücksichtigt werden. 
Exkurs: Weitere Planungsgrundsätze gemäß FöRi MM 
Neben den oben genannten allgemeinen Planungsgrundsätzen, die bei der 
Einrichtung aller Mobilstationen eingehalten werden sollten, formuliert die

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 62 
Förderrichtlinie “Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement” des Lan-
desverkehrsministeriums36 weitere Mindestausstattungselemente für Mo-
bilstationen, die für eine Förderfähigkeit umgesetzt werden müssen. Auf-
geführt sind die Mindestausstattungen, die nicht bereits in den oben ge-
nannten allgemeinen Planungsgrundsätzen enthalten sind. Abweichungen 
von dieser Mindestausstattung können dazu führen, dass eine Mobilsta-
tion nicht förderfähig ist. Für das Raumbuch Mobilstationen der Stadt Köln 
wird der u. g. Mindestausstattung gefolgt, sofern diese umgesetzt werden 
können und Aufwand sowie Nutzen in einem angemessenen Verhältnis 
stehen. 
 
Element Ziel Planungsgrundsatz /  
Allgemeine Hinweise für die Umsetzung 
Witterungsschutz / 
Fahrgastunterstand 
▪ steigern des Aufent-
haltskomforts, insb. an 
ÖPNV-Halten 
▪ Kann bei der Einrichtung von Mobilstationen i.d.R. vernachlässigt werden, 
da bereits ein Programm zur Ausstattung von ÖPNV-Haltestellen im 
Stadtgebiet Kölns vorhanden ist.37 
Sitz- und Anlehn- 
gelegenheiten 
▪ erleichtern die 
Wartezeit 
▪ Steigerung der Aufent-
haltsqualität 
▪ kein Betrachtungsbedarf, analog zu Fahrgastunterständen 
▪ Bei Planung von Mobilstationen in Quartieren sollte eine Prüfung erfolgen, 
inwiefern durch eine Sitz-/Anlehngelegenheit ortsspezifisch die Aufent-
haltsqualität verbessert werden kann. 
Beleuchtung ▪ erleichtern die 
Nutzbarkeit 
▪ erhöhte soziale 
Sicherheit 
▪ Straßenbeleuchtung i.d.R. ausreichend – andernfalls Rhein-Energie ein-
binden; eigenständige Beleuchtung vorsehen. 
▪ An kleineren Stationen zur Beschleunigung der Umsetzung ggf. zunächst 
auf eigenständige Beleuchtung verzichten bzw. Beleuchtung bei der Posi-
tionierung der Angebote berücksichtigen. 
einheitliches 
Erscheinungsbild 
(u.a. Beschilderungen & 
Markierungen) 
▪ Wiedererkennungswert 
▪ Vermeidung von 
Fehlbelegungen 
▪ Mobilstationen müssen aus größerer Entfernung zu erkennen sein (insb. 
für Rückgabe von Freefloating-Angeboten von Relevanz - Stationen mit 
Carsharing-Angeboten oder an ÖV-Haltestellen haben eine hohe Sichtbar-
keit und können optional mit einer Stele ausgestattet werden; SMS sind 
nur dann zu beschildern, wenn sie sonst schlecht sichtbar sind und ein 
Stationszwang für E-Scooter- und Bikesharing-Angebote besteht. 
▪ Zu den Standardelementen von Stelen bzw. Schildern gehören u.a.: Logo, 
Standortname, Piktogramme der Mobilitäts- und Serviceangebote, Lage-
plan sowie Logos der Mobilitätsanbieter und Gebietskörperschaften 
▪ Bodenmarkierungen erweisen sich aufgrund des oftmals ungeeigneten 
Untergrunds als schwierig umzusetzen – vorzugsweise sind deshalb bauli-
che Elemente inklusive Beschilderungen zu realisieren. 
Wegweisung ▪ Orientierung 
▪ leichtere Zugänglich-
keit 
▪ Nur an größeren Mobilstationen empfohlen. 
▪ Umsetzungsbedarf, wenn kein direkter räumlicher Zusammenhang der 
einzelnen Mobilitätsangebote oder das Fehlen einer Sichtachse zwischen 
den angebotenen Elementen besteht. 
▪ Wenn sich bspw. ein Carsharing-Angebot nah, aber nicht direkt an ÖPNV-
Haltestelle befindet, ist eine entsprechende Wegweisung erforderlich. 
dynamische Fahrgast-
information (Darstel-
lung der nächsten Ab-
fahrten in Echtzeit38) 
 
▪ besseres Timing von 
Wegeketten 
▪ kein Betrachtungsbedarf, analog zu Fahrgastunterständen (Standardaus-
stattung an Kölner Stadtbahnhaltestellen sowie an vielen, aber nicht allen 
Bushaltestellen) 
▪ Wegen hohen Umsetzungs- und Unterhaltungsaufwands abseits von 
ÖPNV-Haltestellen nicht empfohlen. 
▪ Wenn vorhanden, sollte eine Sprachausgabe vorgesehen werden (Barrie-
refreiheit). 
Tab. 17: Planungsgrundsätze gemäß FöRi MM 
 
36 Richtlinien zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement - 
FöRi-MM), Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Vom 21. Juni 2022 
37 Im Aktuellen Werbenutzungsvertrag ist ein Kontigent an Fahrgastunterständen festgelegt, sodass nicht alle Haltestellen mit 
Fahrgastunterständen ausgestattet werden können. Bei der Neuplanung von Haltestellen ist der Fahrgastunterstand jedoch als 
Standardelement zu berücksichtigen.  
38 Handbuch Mobilstationen Nordrhein-Westfalen, 3. aktualisierte und überarbeitete Auflage

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 63 
4.3 Übersicht über die Module 
Im Folgenden werden für die einzelnen Module Angaben definiert, ab wel-
cher Größenordnung ein Angebot sinnvoll erscheint und darüber hinaus 
Regelgrößen definiert, die als Standardfall angesehen werden können. Bei 
der späteren Realisierung der Mobilstationen muss jedoch für jede Station 
im Einzelfall entschieden werden, ob und in welchem Umfang die einzel-
nen Module umgesetzt werden. Nicht für jedes Modul lässt sich eine ge-
naue Anzahl der erforderlichen Angebote ableiten, so dass hier vor allem 
der Flächenbedarf als Größenorientierung dient. Eine genauere Beschrei-
bung der Modulanforderungen sowie weitere Hinweise zur Beschilderung, 
zu Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Modulen sowie zu Einschrän-
kungen bei der Umsetzung sind den jeweiligen Steckbriefen im Kap. 4.4 zu 
entnehmen. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Regelgrößen 
keinesfalls als festes Maß zu verstehen sind, sondern bei einer Einrichtung 
im bestehenden Straßenraum im Einzelfall der örtlichen Situation ange-
passt und entsprechend über- oder unterschritten werden können. 
  
 
39 Handbuch der Straßenplanung 1.2.9 Parken Nahmobilität 
40 Ebenda.  
41 Maße können auch für das Modul Leih-Lastenräder angewendet werden. 
Modul Anzahl  Fläche Sonstige Anmerkungen 
Fahrrad-
parken  
▪ an S und SMS: ca. 2-5 Anlehnbü-
gel 
▪ an M-Q und L-Q: als Fahrradsam-
melgarage; zusätzlich mind. 1 An-
lehnbügel je CS-Fz 
▪ an S-ÖV, M-ÖV, L-ÖV: Fahrradpar-
ken in den meisten Fällen bereits 
vorhanden - Einzelfallprüfung ob 
weitere Abstellmöglichkeiten er-
forderlich sind 
▪ i.d.R. 12 m² (5 Anlehnbügel) 
▪ bei Senkrechtaufstellung mind. 
2,00 m Tiefe 
▪ Es ist zu vermeiden, dass nur ein 
Anlehnbügel verwendet wird. Es 
sind mindestens zwei oder mehr 
Elemente zu verwenden.39 
▪ Wenn 5 oder mehr Elemente in ei-
ner Reihe vorgesehen sind, ist eine 
Aufteilung in mehrere „Pakete“ von 
bis zu 5 Abstellelementen wün-
schenswert.40 
▪ keine Kennzeichnung erforderlich 
Privates 
Lastenrad-
parken41 
 
 
▪ i.d.R. 2 Fahrradbügel (für 4 Lasten-
räder) 
▪ mind. 1 Fahrradbügel (für 2 Las-
tenräder in Schrägaufstellung des 
Bügels; für 1 Lastenrad in Paral-
lelaufstellung zum Gehweg – Las-
tenrad zur Fahrbahnseite aufge-
stellt) 
▪ i.d.R. 12 m² 
▪ mind. 6,5 m²  
▪ bei Schrägaufstellung mind. 
2,00 m  
▪ Die Anlehnbügel sind möglichst in 
einem Winkel von 50 gon zu positi-
onieren  
▪ Kennzeichnung durch Plakette im 
Anlehnbügel gemäß Gestaltungs-
leitfaden Mobilstationen NRW

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 64 
 
42 Maße orientiert an dem Modul Fahrradsammelgarage BikeBox 1 des Hersteller RESORTI: 2,05 m Tiefe und 0,85 m Länge je Bi-
keBox (Anzahl der Elemente je nach Bedarf auszuwählen); darüber hinaus Orientierung am Modell K21 des Herstellers Kienzler: 
2,30 m Tiefe und 6,00 m Länge je Sammelgarage 
Fahrrad-
sammel- 
garagen 
▪ an ÖPNV/SPNV-Haltepunkten ab-
hängig vom B+R-Konzept der 
Stadt Köln und der KVB 
▪ an Q-L und Q-M-Stationen Einzel-
fallprüfung erforderlich, ob eine 
Anlage sinnvoll/möglich ist 
▪ i.d.R. ca. 7-16 m² zzgl. ausreichen-
der Verkehrsfläche 
▪ mind. 2,35-2,60 m Tiefe einschl. 
30 cm Sicherheitsabstand zur 
Fahrbahn42 
▪ Bei der Standortwahl ist darauf zu 
achten, dass die Größe der Fahr-
radsammelgarage so gewählt wird, 
dass keine sicherheitsgefährden-
den Sichtbehinderungen entste-
hen. 
▪ Aufgrund der erforderlichen Tiefe 
der einzelnen Fahrradboxen sind 
Fahrradsammelgaragen für die An-
ordnung auf Längsparkständen un-
geeignet. 
▪ Die Sammelgarage ist nach StVO 
mit einer Leitbake je Fahrtrichtung 
zu kennzeichnen, um die Verkehrs-
teilnehmenden frühzeitig auf das 
Hindernis aufmerksam zu machen. 
Shared-
Mobility-
Fläche 
 
(Bike- &  
E-Scooter-
Sharing) 
▪ Anzahl abhängig von der zur Ver-
fügung stehenden Fläche  
▪ keine ordnenden/zählenden Ab-
stellelemente 
▪ getrennte Aufstellung von E-Scoo-
ter-Sharing und Bikesharing mög-
lich 
▪ i.d.R. 10-15 m² 
▪ mind. 5 m² 
▪ mind. 2,00 m Tiefe einschl. 30 cm 
Sicherheitsabstand durch Einbau-
ten zur Fahrgasse bei Senkrecht-
aufstellung auf Längsparkstand 
▪ bei Längsaufstellung auf Längs-
parkstand mind. 1,30 m Tiefe ein-
schl. 30 cm Sicherheitsabstand 
durch Einbauten zur Fahrgasse 
▪ Parkflächen enthalten keine Fahr-
radständer / Abstellelemente. 
▪ Absperrpfosten an den Ecken der 
Aufstellfläche zur Fahrbahnseite, 
insofern keine weiteren Module 
angrenzen 
▪ Kennzeichnung mit Standortschild 
DB-Logo für Shared-Mobility-Flä-
chen (bei getrennter Aufstellung 
Standortschild mit dem jeweiligen 
Piktogramm gemäß Gestaltungs-
leitfaden Mobilstationen NRW) 
Leih-
Lastenrad 
▪ als Ergänzung zum Bikesharing ▪ siehe privates Lastenradparken  
Carsharing ▪ an M-Stationen i.d.R. 2 CS-Fz 
▪ an L-Stationen mind. 5 CS-
Fahrzeuge und/oder mind. 1 CS-
Transporter 
▪ i.d.R. ~12 m² je Stpl. bei Längsauf-
stellung 
▪ bei Schrägaufstellung je nach Auf-
stellwinkel 12,1-13,4 m² 
▪ bei Senkrechtaufstellung inkl. 
Überhangstreifen 12,5 m² nach 
RASt 
▪ Flächen fürs Carsharing sind nach 
StVO mit VZ 314 „Parken“ und Zu-
satzzeichen 1010-70 „Carsharing“ 
zu beschildern. 
▪ Absperrelemente (bspw. Absperr-
flügel) für die Sicherung der Park-
stände für Carsharing-Fahrzeuge 
sind nicht im Raumbuch zu definie-
ren, sondern sind gemäß § 5 Abs. 8 
des CsgG im Zuge der Erteilung 
der Sondernutzungserlaubnis zu 
klären. 
E-Lade-
möglich-
keit Kfz 
▪ Anzahl in Einzelfallprüfung zu er-
mitteln 
▪ überwiegend Anknüpfen an den 
Bestand 
▪ mind. 4 m² je Ladesäule (2× 2 m 
inkl. 30 cm Sicherheitsabstand 
durch Absperrpfosten zur Fahr-
bahn) 
▪ Park- und Ladeflächen für Elektro-
fahrzeuge sind nach StVO mit VZ 
314 „Parken“ und den Zusatzzei-
chen 1050-32 und 1010-66 zu be-
schildern 
▪ Die Ladesäule ist zur Fahrbahn-
seite durch einen Absperrpfosten 
je Seite zu sichern 
 Tab. 18: Übersicht über die Module.

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 65 
4.4 Die Module im Detail 
Im Folgenden werden die zentralen Planungsparameter für die Umsetzung 
der einzelnen Module beschrieben.43 Die Planskizzen verdeutlichen die 
Standardgröße und -ausstattung der jeweiligen Module in einfacher Aus-
führung auf Längs- und Senkrechtparkständen. Es ist zu beachten, dass 
die Beschilderungen in den Ansichten aus Gründen der besseren Lesbar-
keit größer skaliert sind und im Gegensatz zu den dargestellten Maßen 
nicht maßstabsgetreu sind. Auf die Darstellung der Module auf Schräg-
parkständen wurde zum Zwecke der Übersichtlichkeit bewusst verzichtet, 
zumal sich diese kaum von der Anordnung auf Senkrechtparkständen un-
terscheiden. Durch die Anordnung der Module auf Senkrechtparkständen 
(bei senkrechter Aufstellung oder bei Verwendung der Mindestabmessun-
gen) ergibt sich zudem die Notwendigkeit, Lösungen für die entstehenden 
Restflächen zu entwickeln, z.B. ergänzende Ausstattungselemente zu im-
plementieren, um die Fläche bestmöglich zu nutzen (siehe Stationsbeispiel 
für Shared-Mobility-Stationen, Abb. 46, S. 93). 
 
Die Anordnung der Mobilstationen auf Längsparkständen wird in der Pra-
xis den gängigsten Fall darstellen, weshalb im Kapitel zur Kostenabschät-
zung (siehe Kap. 5.2) der Einfachheit halber eine ausschließliche Realisie-
rung der Mobilstationsmodule auf Längsparkständen angenommen wird. 
 
In Bezug auf die Barrierefreiheit der einzelnen Module wird auf die allge-
meinen Planungshinweise in Kap. 4.1 verwiesen. Im Folgenden wird bei 
den einzelnen Modulen nur dann gesondert darauf eingegangen, wenn die 
Hinweise von den allgemeinen Planungshinweisen abweichen oder Ergän-
zungen zur Umsetzung enthalten. 
 
43 Auf eine detaillierte Beschreibung für die Auswahl der Module, die räumliche Schwerpunktsetzung und die Dimensionierung 
wird an dieser Stelle verzichtet und stattdessen auf den Zwischenbericht verwiesen (Vorlagenummer 0660/2023)

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 66 
Shared-Mobility-Fläche 
Grundsätzlich ist die Kombination von Bike- und E-Scooter-Sharing-Ange-
boten auf einer Aufstellfläche als Shared-Mobility-Fläche möglich und 
empfehlenswert, da beide Angebote keine ordnenden Abstellelemente 
(z.B. Anlehnbügel) benötigen und das Angebot somit flexibler gehandhabt 
werden kann. Zudem bietet sich der Einsatz einer gemischten Fläche an, 
wenn nur wenig Fläche für die Einrichtung der Mobilstation zur Verfügung 
steht bzw. aufgrund einer hohen örtlichen Nutzungskonkurrenz ein beson-
ders sparsamer Flächeneinsatz angezeigt ist. 
 
Im Folgenden werden sowohl Planungshinweise für eine gemeinsame Va-
riante sowie eine getrennte Lösung (Bike- und E-Scooter-Sharing als ein-
zelnes Modul) dargestellt. Bei den getrennten Lösungen werden nur die 
Abweichungen von der gemeinsamen Lösung dargestellt. 
 
Planskizzen 
Gemeinsame Fläche für Bike- und E-Scooter-Sharing 
 
Abb. 19: Shared-Mobility-Fläche Senkrechtaufstellung auf Längsparkstand. 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr; rot gestrichelt: Mindestmaße 
 
Abb. 20: Shared-Mobility-Fläche Längsaufstellung auf schmalem Modul. 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 67 
 
Abb. 21: Shared-Mobility-Fläche Längsaufstellung auf Senkrechtparkstand.  
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr; rot gestrichelt: Mindestmaße 
Bikesharing (wenn von E-Scooter-Sharing getrennt) 
 
Abb. 22: Bikesharing-Modul Senkrechtaufstellung auf Längsparkstand 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr; rot gestrichelt: Mindestmaße 
 
Abb. 23: Bikesharing-Modul Längsaufstellung auf schmalem Modul 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 68 
 
Abb. 24: Bikesharing-Modul Längsaufstellung auf Senkrechtparkstand 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr; rot gestrichelt: Mindestmaße 
E-Scooter-Sharing (wenn von Bikesharing getrennt) 
 
Abb. 25: E-Scooter-Abstellfläche Senkrechtaufstellung auf Längsparkstand 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr; rot gestrichelt: Mindestmaße 
 
Abb. 26: E-Scooter-Abstellfläche Senkrechtaufstellung auf schmalem Modul 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 69 
 
Abb. 27: E-Scooter-Abstellfläche Längsaufstellung auf Senkrechtparkstand 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr; rot gestrichelt: Mindestmaße 
Planungshinweise 
Anzahl ▪ Anzahl abhängig vom Bedarf und von der zur Verfügung stehenden Flä-
che44 
▪ erhöhter Bedarf kann z.B. an ÖPNV-Haltestellen und besonderen Zielor-
ten bestehen 
▪ keine ordnenden / zählenden Abstellelemente (Bügel) bei der Aufstellung 
Fläche Gemeinsame Fläche für Bike- und E-Scooter-Sharing: 
▪ i.d.R. 10-15 m², an zentralen „Hotspots“ kann auch eine deutlich größere 
Fläche sinnvoll sein 
▪ mind. 5 m² 
▪ mind. 2,00 m Tiefe einschl. 30 cm Sicherheitsabstand durch Einbauten 
zur Fahrgasse bei Senkrechtaufstellung auf Längsparkstand 
▪ bei Längsaufstellung auf Längsparkstand mind. 1,30 m Tiefe einschl. 30 
cm Sicherheitsabstand durch Einbauten zur Fahrgasse 
▪ bei Längsaufstellung auf Senkrechtparkstand je nach Aufstellung nicht die 
gesamte Breite des Parkstands für das Aufstellen der Fahrräder erforder-
lich – zu beachten ist jedoch die erforderliche Fahrgasse für ein problem-
loses An- und Abfahren der Fahrzeuge (mind. 1,50 m) 
 
Bikesharing (wenn von E-Scooter-Sharing getrennt): 
▪ i.d.R. 10 m² 
▪ mind. 5 m² 
 
E-Scooter-Sharing (wenn von Bikesharing getrennt): 
▪ i.d.R. 12 m² 
▪ mind. 4,5 m² 
Absicherung zur Fahr-
bahn 
▪ Absperrpfosten an den Ecken der Aufstellfläche zur Fahrbahnseite, inso-
fern keine weiteren Module angrenzen – ansonsten jeweils ein Absperr-
pfosten am Anfang und Ende der Mobilstation 
▪ umlaufende Schmalstrichmarkierung (12 cm) bei Aufstellung auf Ver-
kehrsfläche 
▪ Absicherung der Abstellflächen mittels Standortschild (aufgeweiteter Bü-
gel mit Plakette) 
 
44 Die Größe der Aufstellfläche ist bei Bike- und E-Scooter-Sharing-Angeboten i.d.R. abhängig von den Einflussfaktoren des Um-
feldes (z.B. Höhe der Ein- und Ausstiegszahlen an ÖPNV-Haltepunkten sowie relevante Ziele in der Nähe).

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 70 
Beschilderungen Vorzugsvariante 
Gemeinsame Fläche für Bike- und E-Scooter-Sharing Standortschild mit 
DB-Logo für Shared-Mobility-Flächen:  
 
 
Bei getrennter Aufstellung entsprechend das jeweilige Piktogramm gemäß 
Gestaltungsleitfaden Mobilstationen NRW. 
Lage im Straßenraum Zur Förderung der Nutzungsfrequenz an gut erkennbarer Stelle an zuordnen. 
Als Modul mit einer geringen Sichtbeeinträchtigung nach Möglichkeit am 
Rand der Mobilstation bzw. bestmöglich zu Gunsten der Freihaltung von 
Sichtachsen und Querungsstellen anzuordnen. An ÖPNV-Haltestellen mög-
lichst in unmittelbarer Nähe zu den jeweiligen Haltestellenzugängen.  
sinnvolle  
Verknüpfungen 
An ÖPNV-Haltestellen zur Förderung multimodaler Mobilität. Die Zusam-
menarbeit mit privaten Akteur*innen (Wohnungsbaugenossenschaften, Su-
permärkte etc.) kann geprüft werden. Öffentlich zugängliche Mobilstationen 
auf privatem Grund können den Vorteil haben, dass durch viel Laufkund-
schaft eine hohe Sichtbarkeit gegeben ist, durch die privaten Akteur *innen 
eine höhere Aufmerksamkeit für den Zustand der Angebote entsteht, die 
soziale Kontrolle erhöht wird und die Diskussion um den Wegfall von Pkw -
Parkständen entfällt. 
schmale Ausführung Bikesharing: 
Parallelaufstellung der Fahrräder zum Gehweg notwendig 
 
E-Scooter-Sharing: 
Aufgrund der geringen Fahrzeuglänge der E-Scooter sowohl Längs- (parallel 
zum Gehweg) als auch in Senkrechtaufstellung möglich. 
sonstige Hinweise (Rück-
gabe) 
Bei ausreichender Stationsdichte wird eine Rückgabepflicht an den Statio-
nen empfohlen. Bei der Ausdehnung der Stationspflicht wird ein quartiers-
weises Vorgehen empfohlen, so dass die Ausdehnung der Bereiche mit Sta-
tionspflichtpflicht priorisiert wird (Priorität dort, wo falsch abgestellte Fahr-
räder und E-Scooter den öffentlichen Raum, die Verkehrsteilnehmenden 
und die Barrierefreiheit beeinträchtigen). 
 
Standortname

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 71 
 
Erfolgsfaktoren 
 
Verknüpfung mit dem ÖPNV zur Förderung multimodaler Mobilität 
 
Verpflichtung zur Abstellung an Stationen 
 Hohe Stationsdichte, um spontane Nutzung zu ermöglichen  
Sofern keine hohe Stationsdichte: Station an Quellen und Zielen typischer Wege  
(Bsp. ÖPNV zum Arbeitsplatz) 
 
Stationen an häufigen Start- und Zielorten 
 
 
für Rückgabe gute Erkennbarkeit der Station und großer Wiedererkennungswert, z.B. 
durch einheitliche Beschilderung 
Räumliche Schwerpunkte 
 
 
City 
Umsetzung bereits erfolgt bzw. geplant, 
somit im Raumbuch keine weiteren 
Festlegungen erforderlich. 
 
 Innerhalb des Grüngürtels und entlang 
 der Ausfallstraßen45 
engmaschiges Netz 
(max. 200 m Netzweite) 
Stationszwang 
 
 Übriges Stadtgebiet46 
an ÖPNV-Haltepunkten, Carsharing-
Stationen und in ÖPNV-Angebots-
lücken 
kein Stationszwang 
Abb. 28: Räumliche Schwerpunkte Shared-Mobility-Flächen 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr 
Bei Sonderveranstaltungen (Bsp. Karneval) kann die Einrichtung zusätzlicher provisorischer 
Shared-Mobility-Flächen am Rande des Veranstaltungsbereichs sinnvoll sein. 
 
45 Innerhalb des Grüngürtels und entlang der Ausfallstraßen soll ein engmaschiges Netz entstehen, da hier ein hoher Nutzungs-
druck im Seitenbereich besteht. An folgenden Standorten sollen Leihfahrräder angeboten werden: an allen (S-)Bahnhaltestellen 
und Stadtbahnhaltestellen, an allen Carsharing-Stationen, an Sonderstandorten sowie in bestehenden Angebotslücken (ca. 200 m 
Abstand zwischen den Stationen). 
46 Im übrigen Stadtgebiet sollen sich die Stationen an den gleichen Standorten orientieren. Darüber hinaus sollen mit den Bikesha-
ring-Stationen bestehende Lücken im ÖPNV gemäß Nahverkehrsplan geschlossen werden. Die Einrichtung von Shared-Mobility-
Flächen hat im Außenbereich eine geringere Priorität als in der Kernstadt. Die Erfahrungen, die mit ersten Shared-Mobility-Flä-
chen im Außenbereich gemacht werden, können genutzt werden, um vor einer späteren, flächenhaften Ausweitung die Einsatz-
möglichkeiten zu schärfen.

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 72 
Carsharing 
Vorbemerkung: Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Raumbuches befin-
det sich das Carsharing-Konzept der Stadt Köln in Bearbeitung. Aus die-
sem können sich weitere Anforderungen ergeben. 
 
Planskizzen 
 
Abb. 29: Carsharing-Modul (1 Fz) in Längsaufstellung 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr 
 
Abb. 30: Carsharing-Modul (1-Fz) in Senkrechtaufstellung 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr 
Planungshinweise 
Anzahl pro 
Mobilstation 
▪ an M-Stationen i.d.R. 2 CS-Fz 
▪ an L-Stationen mind. 5 CS-Fz und/oder mind. 1 CS-Transporter  
Fläche ▪ i.d.R. ~12 m² je Stpl. bei Längsaufstellung  
▪ bei Schrägaufstellung je nach Aufstellwinkel 12,125-13,375 m²,  
▪ bei Senkrechtaufstellung inkl. Überhangstreifen 12,5 m² nach RASt

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 73 
Barrierefreiheit Bestand: 
▪  keine Maßnahmen erforderlich  
▪  ggf. arbeiten mit provisorischen Ein-
richtungen (z.B. Klebebord) 
Neubau: 
▪ alle Anforderungen der Barrierefreiheit 
einzuhalten (3,50 m Breite des Park-
stands) 
Absicherung zur 
Fahrbahn 
optional: Parksperren, um CS-Flächen ausschließlich für CS-Fz freizuhalten47 
Beschilderungen Vorzugsvariante 
▪ Beschilderung mit VZ 314 „Parken“ und ZZ 1010-70 „Carsharing“ sowie 
Betreiberschild zur Fahrbahnseite 
▪ Beschilderung mit Betreiberschild und Piktogrammschild „Carsharing“ 
gemäß Gestaltungsleitfaden Mobilstationen NRW auf der Rückseite  
▪ zusätzliche Beschilderung mit Mobilstationsschild gemäß Gestaltungsleit-
faden Mobilstationen NRW zu beiden Gehwegseiten 
 
 
Lage im Stra-
ßenraum 
Als Modul mit einer hohen Sichtbeeinträchtigung nach Möglichkeit nicht am Rand 
der Mobilstation anzuordnen – die Freihaltung von Sichtachsen und Straßenüber-
querungen ist stets zu gewährleisten. 
Verortung in Nebenstraßen ist gegenüber Hauptstraßen zu bevorzugen.  
sinnvolle 
Verknüpfungen 
In räumlicher Nähe zu den Modulen Bikesharing, Fahrradparken, E-Scooter-Ab-
stellflächen sowie ggf. an ÖPNV-Halten zu verorten. In der City und der inneren 
Kernstadt kann Carsharing unabhängig von ÖPNV-Haltestellen verortet werden. 
In der äußeren Kernstadt und im Außenbereich ist eine Verknüpfung zu ÖPNV -
Haltestellen zu prüfen und insbesondere bei einem Carsharing-Angebot mit 
Transportern an ÖPNV-Knotenpunkten zu realisieren.48 
Mind. 1 Fahrradbügel je Carsharing-Fahrzeug; dort wo viele Anwohner ihre priva-
ten Fahrräder auf dem Gehweg parken, sollten darüber hinaus zusätzliche Fahr-
radbügel vorgesehen werden. 
schmale Ausfüh-
rung 
aufgrund der Fahrzeugbreiten nicht möglich 
 
47 Kann gemäß § 5 Abs. 8 CsgG im Rahmen der Sondernutzung nach Absprache geregelt werden. 
Unabhängig davon kann der Carsharing-Anbieter auf eigene Verantwortung Falschparker abschleppen lassen. Eine Überwachung 
und Ahndung durch den Ordnungsdienst erfolgt bisher nicht, da es sich um Sondernutzungsflächen handelt. 
48 Aufgrund der hohen Dichte an Mobilstationen in den innerstädtischen Bereichen ist die Verortung der Stationen an Haltestellen  
des ÖPNV in diesen Bereichen nicht zwingend erforderlich; in den Außenbereichen stellt sich die Stationsdichte etwas anders dar. 
Die Anzahl der Mobilstationen, die Carsharing mit Transportern beinhalten, ist auf eine Station pro Bezirk begrenzt, so dass für diese 
Nutzungsbedürfnisse längere Wege zur Station entstehen können. Aus diesem Grund sind solche Mobilstationen im Außenbereich 
zwingend an ÖPNV-Haltestellen, insbesondere an Knotenpunkten (Vielzahl & Überlagerung verschiedener ÖPNV-Linien) zu realisie-
ren.

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 74 
Erfolgsfaktoren 
Wünsche Nutzender berücksichtigen:  
 unkomplizierte Buchung 
 
Verfügbarkeit gewünschter Fahrzeuge zum gewünschten Zeitpunkt 
 
kurze Wege zum Carsharing-Angebot 
 
Verlässlichkeit und Attraktivität erhöhen durch mind. 2 Carsharing-
Fahrzeuge pro Standort  
 
unterschiedliche Größen an Pkw und Kleintransportern 
Räumliche Schwerpunkte 
 
 City 
keine aktive Ausweitung des bestehen-
den Carsharing-Angebots 
 
 Innere Kernstadt 
5 CS-Fz je 1000 EW (→ S. 31) 
davon 3-5 % Transporter49 
 
 Äußere Kernstadt 
3 CS-Fz je 1000 EW (→ S. 34) 
davon 3-5 % Transporter 
 
 Außenbereich 
Grundangebot (mind. 1 CS-Station je 
Stadtteil; mind. 1 Mobilstation mit CS-
Transporter je Bezirk; je 1 größere Initia-
lstation in Chorweiler und Porz) 
(→ S. 37 bzw. 40) 
Abb. 31: Räumliche Schwerpunkte Carsharing 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr 
Anmerkungen zum E-Carsharing: 
Im Austausch mit Carsharing-Anbietern hat sich gezeigt, dass Vorbehalte 
der Nutzer*innen gegenüber Elektrofahrzeugen zukünftig kein relevantes 
Problem mehr darstellen werden. Vorgaben bzgl. E-Fahrzeugen erfolgen 
gegebenenfalls durch das Carsharing-Konzept der Stadt Köln. Bei CS-
Transportern soll vorerst auf eine Verpflichtung zur Nutzung von E-Fahr-
zeugen verzichtet werden. 
 
49Bei der Ausweitung des Carsharing-Angebots ist zu beobachten, ob die Nachfrage nach Transportern proportional mit ansteigt 
oder der Anteil von 3-5 % reduziert werden kann.

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 75 
Aufgrund der dynamischen technischen Entwicklung und der Ausweitung 
des Ladenetzes einerseits und dem hohen Planungsvorlauf und Umset-
zungsaufwand50 andererseits, werden die Carsharing-Stellplätze an Mobil-
stationen i.d.R. nicht von der Stadt Köln mit E-Lademöglichkeiten ausge-
stattet werden. Stattdessen wird den Carsharing-Anbietern freigestellt, 
wie sie das Laden der Fahrzeuge sicherstellen (bspw. durch eigene Lade-
säulen an Mobilstationen oder durch ein Anreizsystem für Nutzer*innen). 
 
Anmerkungen zu Mobilstationen mit Carsharing in Fahrradstraßen: 
Sowohl Fahrradstraßen als auch Mobilstationen dienen der Förderung von 
Alternativen zur Nutzung des privaten Pkws und sind daher natürliche Ver-
bündete für die Förderung einer nachhaltigen Mobilität. 
 
In Fahrradstraßen soll der Kfz-Verkehr reduziert werden. Daher sollen hier 
keine zusätzlichen Kfz-Parkstände entstehen. Eine Umnutzung von allge-
meinen Kfz-Parkständen zu Carsharing-Stellplätzen ist grundsätzlich mög-
lich. Carsharing-Stellplätze sind auch in Fahrradstraßen zulässig, die ledig-
lich für Anliegerverkehre freigegeben sind. 
 
Sofern Carsharing-Stellplätze in nahegelegenen Straßen, die keine Fahr-
radstraßen sind, zu ähnlichen Randbedingungen (Sichtbarkeit, Zugänglich-
keit, Nutzungskomfort, Abdeckung) hergestellt werden können, sind diese 
Straßen zu bevorzugen. Dies gilt insbesondere für größere Carsharing-
Stationen mit mehreren Fahrzeugen und mit größeren Fahrzeugen (Kas-
tenwägen, Transporter). 
 
Anmerkungen zur möglichen Integration von kombinierten Systemen 
und Carsharing-Mischformen 
In Köln sind zum Zeitpunkt der Erstellung des Raumbuchs sowohl Anbieter 
von stationsgebundenem Carsharing als auch Anbieter von Freefloating-
Carsharing aktiv. Kombinierte Systeme oder Mischformen kommen hinge-
gen derzeit (noch) nicht zum Einsatz. 
 
Solche Carsharing-Formen können verschiedene Vorteile und Chancen 
bieten. Beispielsweise werden kombinierte Systeme zu einem großen Teil 
wie stationsgebundenes Carsharing genutzt und entfalten daher eine ver-
gleichbare verkehrliche Wirkung. Gleichzeitig kann das Angebot aber 
deutlich schneller ausgerollt werden als bei einem rein stationsgebunde-
nem System, da nicht für alle Fahrzeuge feste Carsharing-Stationen erfor-
derlich sind. 
 
Neben der Kombination von stationsgebundenem und Freefloating-Car-
sharing sind verschiedenste Mischformen vorstellbar, bspw. stationsge-
bundenes Carsharing mit der Möglichkeit der Open-End-Buchung (dafür 
allerdings ohne langfristige Buchungsmöglichkeit). Hierdurch wird Carsha-
ring für zusätzliche Einsatzzwecke der Kund*innen attraktiv. Werden Car-
sharing-Stellplätze von mehr als einem Fahrzeug genutzt, kann sich eine 
bessere Ausnutzung dieser Parkstände ergeben. 
 
50 Eine Ausstattung der Carsharing-Stellplätze an Mobilstationen mit einer Lademöglichkeit würde die Umsetzungsgeschwindig-
keit des Raumbuchs stark limitieren.

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 76 
Es wird daher empfohlen, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass 
neue Formen des Carsharings grundsätzlich möglich sind, aber gleichzei-
tig ein hoher Beitrag zu den Zielen von Mobilstationen sichergestellt wird. 
Um eine direkte Konkurrenz zu den Angeboten des Umweltverbunds 
durch Freefloating-Angebote (sogenannte „one-way-Fahrten“) wirksam zu 
verhindern, könnte bspw. die Vorgabe erfolgen, dass die Rückgabe im sel-
ben Quartier oder in einem gewissen Radius um den Entleihort erfolgen 
muss.51  
 
51 Vgl. bspw. Quartiersauto des bisher in Köln nicht aktiven Carsharing-Betreibers Scouter (https://cms.scouter.de/faq/anleitung)

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 77 
Privates Lastenradparken 
Hinweis: Die Abmessungen können auch für das Modul Leih-Lastenräder (Lastenradsharing) 
angesetzt werden. 
Planskizzen 
 
Abb. 32: Modul Lastenradparken Schrägaufstellung auf Längsparkstand 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr; rot gestrichelt: Mindestmaße 
 
Abb. 33: Modul Lastenradparken schmale Aufstellung auf Längsfläche 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr 
 
Abb. 34: Modul Lastenradparken Längsaufstellung auf Senkrechtparkstand 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr; rot gestrichelt: Mindestmaße

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 78 
Planungshinweise 
Anzahl ▪ i.d.R. 2 Fahrradbügel (für 4 Lastenräder) 
▪ mind. 1 Fahrradbügel (für 2 Lastenräder in Schrägaufstellung des Bügels; 
für 1 Lastenrad in Parallelaufstellung zum Gehweg – Lastenrad zur Fahr-
bahnseite aufgestellt) 
Fläche ▪ i.d.R. 12 m² 
▪ mind. 7m² (in schmaler Aufstellung mind. 4,5 m²) 
▪ bei Schrägaufstellung mind. 2,00 m Tiefe  
▪ bei Längsaufstellung auf Senkrechtparkständen werden für das Aufstel-
len der Lastenräder mind. 2 Parkstände erforderlich - zu beachten ist zu-
dem die erforderliche Fahrgasse für ein problemloses An- und Abfahren 
der Lastenräder (mind. 2 m) 
Anordnung ▪ Bei ausreichend Fläche sind die Anlehnbügel möglichst in einem Winkel 
von 50 gon zu positionieren (auf Längsparkständen). 
▪ Auf Senkrechtparkständen oder bei einer schmalen Aufstellung sind die 
Bügel möglichst parallel zum Gehweg anzuordnen; auf Senkrechtpark-
ständen ist in Ausnahmefällen auch eine Senkrechtaufstellung möglich 
(aufgrund der erforderlichen Flächen dann nur 1 Bügel für 1 Lastenrad). 
Absicherung zur Fahr-
bahn 
▪ keine Absicherung erforderlich durch ordnende Abstellelemente  
(Anlehnbügel) 
▪ umlaufende Schmalstrichmarkierung bei Aufstellung auf Verkehrsfläche 
Beschilderungen Vorzugsvariante 
Anlehnbügel werden immer mit Piktogramm-Plakette ausgestattet. 
 
Lage im Straßenraum Als Modul mit einer erhöhten Sichtbeeinträchtigung nach Möglichkeit nicht 
am Rand der Mobilstation anzuordnen – die Freihaltung von Sichtachsen 
und Straßenüberquerungen ist stets zu gewährleisten. 
sinnvolle  
Verknüpfungen 
In räumlicher Nähe zum Modul Carsharing zu verorten, um einen Weiter-
transport auf der ersten / letzten Meile zu ermöglichen. 
schmale Ausführung schmale Aufstellung möglich bei paralleler Anordnung des Bügels zum 
Gehweg 
 
Erfolgsfaktoren 
 
Zentrale sichere Abstellanlagen an Zielorten des Alltagsverkehrs, wie z.B. Kita oder Su-
permarkt, als Erfolgsfaktor 
 
Flächendeckendes, engmaschiges Angebot hilft, den Bedarf zu decken – insb. in Quartie-
ren mit hoher Nutzungsmischung

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 79 
Räumliche Schwerpunkte 
 
 City, Innere und Äußere Kernstadt 
an allen Mobilstationen 
 
 Außenbereich 
an allen S-Bahnhöfen, Stadtbahnhalte-
stellen und Carsharing-Stationen (= an 
allen Mobilstationen mit Ausnahme von 
Shared-Mobility-Stationen in ÖPNV-
Angebotslücken)52 
Abb. 35: Räumliche Schwerpunkte privates Lastenradparken 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr 
 
Hinweis: An den Mobilstationen wird ein flächendeckendes Grundangebot an Lastenradstellplätzen geschaffen. 
Darüber hinaus kann eine Ausweitung unabhängig von Mobilstationen sinnvoll sein. 
 
52 Bei der Ausweitung des Carsharing-Angebots ist zu beobachten, ob die Nachfrage nach Transportern proportional mit ansteigt 
oder der Anteil von 3-5 % reduziert werden kann.

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 80 
Fahrradparken 
Planskizzen 
 
Abb. 36: Fahrradpark-Modul Senkrechtaufstellung auf Längsparkstand. 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr; rot gestrichelt: Mindestmaße 
 
Abb. 37: Fahrradpark-Modul Längsaufstellung auf schmaler Fläche 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr 
 
Abb. 38: Fahrradpark-Modul Längsaufstellung auf Senkrechtparkstand 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr; rot gestrichelt: Mindestmaße 
Planungshinweise 
Anzahl ▪ an S und SMS: i.d.R. 5 Anlehnbügel; mind. 2 Anlehnbügel 
▪ an M-Q und L-Q: als Fahrradsammelgarage; zusätzlich mind. 1 Anlehn-
bügel je CS-Fz; 
▪ an S-ÖV, M-ÖV, L-ÖV: Fahrradparken bereits vorhanden - Einzelfallprü-
fung ob weitere Abstellanlagen erforderlich sind

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 81 
Fläche ▪ i.d.R. 12 m² 
▪ mind. 4,5-6 m² 
▪ bei Senkrechtaufstellung mind. 2,00 m Tiefe 
▪ bei Längsaufstellung auf Senkrechtparkstand je nach Aufstellung nicht 
die gesamte Breite des Parkstands für das Aufstellen der Fahrräder er-
forderlich - zu beachten ist jedoch die erforderliche Fahrgasse für ein 
problemloses An- und Abfahren der Fahrräder (mind. 1,5 m) 
Anordnung ▪ Es sollten mind. zwei oder mehr Anlehnbügel verwendet werden. 
▪ Wenn 5 oder mehr Elemente in einer Reihe vorgesehen sind, ist eine de-
zentrale Aufteilung in mehreren Modulen von bis zu 5 Abstellelementen 
anzustreben. 
Absicherung zur  
Fahrbahn 
▪ keine Absicherung erforderlich durch ordnende Abstellelemente 
(Anlehnbügel) 
▪ umlaufende Schmalstrichmarkierung bei Aufstellung auf Verkehrsfläche 
Beschilderung Vorzugsvariante 
Keine Beschilderungen etc. vorgesehen 
Lage im Straßenraum Als Modul mit einer geringen Sichtbeeinträchtigung nach Möglichkeit am 
Rand der Mobilstation bzw. bestmöglich zu Gunsten der Freihaltung von 
Sichtachsen anzuordnen53. Eine gute Einsehbarkeit und Zentralität erhö-
hen die Diebstahl-Sicherheit. 
sinnvolle  
Verknüpfungen 
an ÖPNV-Haltestellen und in Kombination mit dem Modul Carsharing sinn-
voll  
schmale Ausführung möglich aufgrund der Längsaufstellung der Anlehnbügel 
 
Erfolgsfaktoren 
 
Grundangebot an allen Mobilstationen 
 
Verknüpfung mit dem ÖPNV zur Förderung multimodaler Mobilität 
 
Fahrradsammelgaragen im Quartier prüfen 
 
Räumliche Schwerpunkte 
Für das Fahrradparken ist keine Karte mit räumlichen Schwerpunkten er-
forderlich, da das Modul an allen Mobilstationen vorgesehen ist. Bei der 
Planung einer Mobilstation ist zu prüfen, ob das bestehende Fahrradpark-
angebot (insbesondere an ÖPNV-Haltestellen) erweitert werden muss. 
 
An ÖPNV-Haltestellen ist das Fahrradabstellangebot entsprechend der 
B+R-Konzepte von der Stadt Köln und der KVB auszubauen. Dabei werden 
Standorte priorisiert, die sich an der aktuellen Nachfrage orientieren, d.h. 
Standorte mit einem heute hohen Anteil an „Wildparkern“. An den übrigen 
Haltestellen ist das Fahrradparkangebot an die örtlichen Rahmenbedin-
 
53 Je nach Größe der Fahrradabstellanlage ist die Entfernung zu Haltestellen des ÖPNV zu bemessen. Kleinere Anlagen sind in un-
mittelbarer Nähe von Bus- und/oder Stadtbahnhaltestellen anzuordnen. Mittelgroße Abstellanlagen sind an Bahnhöfen in einer 
Entfernung von max. 50 m vom Bahnsteig anzuordnen. Für große Abstellanlagen (Fahrradparkhaus/Radstation) gilt an Bahnhöfen 
eine maximale Entfernung von 100 m zum Bahnsteig.

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 82 
gungen anzupassen. An Mobilstationen mit Carsharing sollte pro Carsha-
ring-Fahrzeug mind. 1 Fahrradbügel vorgesehen werden, da viele CS-
Kunden die Mobilstationen mit dem Fahrrad ansteuern.

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 83 
Fahrradsammelgaragen 
Vorbemerkung: 
Es gibt eine Vielzahl verschiedener Modelle unterschiedlicher Anbieter von 
Fahrradsammelgaragen und es ist davon auszugehen, dass die Produktpa-
lette stetig wachsen wird. Die Planskizzen beziehen sich auf das Modell Bi-
keBox 1 des Herstellers RESORTI (einstöckig) und auf das Modell K21 des 
Herstellers Kienzler (doppelstöckig), um einen Eindruck zu vermitteln, wie 
das Modul angeordnet werden kann und welche Einschränkungen sich da-
raus ergeben können. Die Entscheidung für die tatsächlich in Köln zu ver-
wendenden Modelle sind u.a. von Vorgaben der Stadtgestaltung abhängig 
und ergibt sich abschließend im Vergabeverfahren. 
 
Grundsätzlich ist bei Fahrradsammelgaragen darauf zu achten, dass die 
Bauhöhe (einstöckig oder doppelstöckig) so gewählt wird, dass verkehrs-
gefährdende Sichtbehinderungen ausgeschlossen sind. Bei der Gestaltung 
von Fahrradsammelgaragen ist die Farbgebung des Gestaltungsleitfadens 
Mobilstationen NRW54 zu berücksichtigen. 
 
Planskizzen 
 
Abb. 39: Modul Fahrradsammelgarage BikeBox 1 Hersteller RESORTI in Senkrechtaufstel-
lung auf Senkrechtparkstand. 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr 
 
54 Die dortigen Vorgaben sind mit den stadtgestalterischen Vorgaben der Stadt Köln kompatibel.

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 84 
 
Abb. 40: Modul Fahrradsammelgarage K21 Hersteller Kienzler in Längsaufstellung auf Senkrechtparkstand 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr 
Planungshinweise 
Anzahl ▪ an den ÖPNV-Haltepunkten abhängig vom B+R-Konzept der Stadt Köln 
nd der KVB, ggf. als Ersatz bestehender Anlagen mit geringerer Qualität 
▪ an den L-Quartier und M-Quartier-Stationen Einzelfallprüfung, ob Ein-
richtung einer Anlage möglich ist 
Fläche Modell BikeBox 1 Hersteller RESORTI (einstöckig) 
▪ i.d.R. ca. 7 m² (4 Elemente - ca. 1,75 m² je Boxelement) 
▪ mind. 2,35 m Tiefe einschl. mind. 30 cm Sicherheitsabstand zur Fahr-
bahn oder angrenzenden Parkstand; zusätzlich muss eine ausreichend 
große Verkehrsfläche zum Ein- und Ausrangieren der Fahrräder einge-
plant werden (Fahrgasse mind. 1,5 m Tiefe) 
▪ durch die flexible Aneinanderreihung der einzelnen Boxelemente, ist der 
Flächenbedarf anpassbar 
 
Modell K21 Hersteller Kienzler (doppelstöckig) 
▪ i.d.R. ca. 16 m² 
▪ mind. 2,60 m Tiefe einschl. mind. 30 cm Sicherheitsabstand zur Fahr-
bahn oder angrenzenden Parkstand; zusätzlich muss eine ausreichend 
große Verkehrsfläche zum Ein- und Ausrangieren der Fahrräder einge-
plant werden (Fahrgasse mind. 1,5 m Tiefe) 
▪ bei Längsaufstellung auf Senkrechtparkständen werden für das Aufstel-
len der Fahrradsammelgarage mind. 3 Parkstände erforderlich  
Anordnung ▪ Aufgrund der erforderlichen Tiefe (>2 m) der einzelnen Fahrradboxen-
sind Fahrradsammelgaragen für die Anordnung auf Längsparkständen 
ungeeignet. 
▪ anordnung auf Senkrechtparkständen oder Platzflächen möglich 
Absicherung zur  
Fahrbahn 
Aufgrund der erhöhten Sichtbeeinträchtigung durch das Modul ist mit ei-
ner Leitbake je Fahrseite auf das räumliche Hindernis aufmerksam zu ma-
chen

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 85 
Beschilderungen Vorzugsvariante 
Absicherung des baulichen Hindernisses mit einer Leitbake je Seite  
   
 VZ 605-10 VZ 605-20 
 (rechter Fahrbahnrand) (linker Fahrbahnrand) 
Darüber hinaus Piktogramm für Fahrradsammelgaragen/-boxen gemäß 
Gestaltungsleitfaden Mobilstationen NRW auf allen vier Seiten 
 
Lage im Straßenraum Bei der Standortwahl ist darauf zu achten, dass die Größe der Fahrradsam-
melgarage so gewählt wird, dass keine sicherheitsgefährdenden Sichtbe-
hinderungen entstehen. Als Modul mit einer erhöhten Sichtbeeinträchti-
gung nach Möglichkeit nicht am Rand der Mobilstation anzuordnen – die 
Freihaltung von Sichtachsen und Straßenüberquerungen ist stets zu ge-
währleisten. Auf Plätzen sollten Fahrradsammelgaragen möglichst so an-
geordnet werden, dass sie den öffentlichen Raum optisch nicht dominie-
ren. 
sinnvolle  
Verknüpfungen 
v.a. an ÖPNV-Haltestellen und in Kombination mit dem Modul Carsharing 
sinnvoll. 
schmale Ausführung nicht möglich aufgrund der Maße des Baukörpers 
sonstige Hinweise  
(Zugangssystem) 
Neben der baulichen Einrichtung ist bei einigen Modellen von Fahrradsam-
melgaragen auch eine Zugangstechnik/-software erforderlich, damit die 
Nutzenden die Türen selbstständig öffnen können (z.B. per App oder 
ÖPNV-Chipkarte) und damit vor allem nur die tatsächlichen Nutzenden Zu-
gang haben und der Diebstahlschutz (und auch der Witterungsschutz) ge-
währleistet werden kann. Fahrradabstellanlagen mit digitalem Schließsys-
tem müssen mit dem System „radbox.nrw“ kompatibel sein. 
 
Erfolgsfaktoren 
 
Prioritär an als unsicher empfundenen Standorten55, an denen keine sicheren Fahrradab-
stellanlagen auf den Grundstücken verfügbar sind.  
 
55 Insbesondere bei Standorten mit geringer sozialer Kontrolle sieht das B+R-Konzept der KVB eine bevorzugte Realisierung von 
Fahrradboxen vor, um nicht zusätzliche Angsträume zu schaffen.

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 86 
Räumliche Schwerpunkte 
 
City 
Fahrradsammelgarage bei Wohnbebau-
ung prüfen 
 
Innere und Äußere Kernstadt 
Fahrradsammelgarage an allen L-Quar-
tier- und M-Quartier-Stationen prüfen. 
An ÖPNV-Haltestellen entsprechend 
der B+R-Konzepte von Stadt Köln und 
KVB 
 
 Außenbereich 
an ÖPNV-Haltestellen entsprechend 
der B+R-Konzepte von Stadt Köln und 
KVB 
Abb. 41: Räumliche Schwerpunkte Fahrradsammelgaragen 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 87 
E-Ladeinfrastruktur 
Vorbemerkung:  
Für die räumlichen Schwerpunkte der E-Lademöglichkeiten werden im 
Raumbuch keine Gebiete definiert. Es wird dem LIS-Konzept gefolgt. Auf-
grund der erfolgten Marktöffnung im Bereich der Ladesäuleninfrastruktur 
im Februar 2024 ist davon auszugehen, dass E-Ladeinfrastruktur künftig 
in allen Stadtbezirken durch (Privat-)unternehmen errichtet und betrieben 
werden und Mobilstationen die neu entstehenden sowie die bereits beste-
henden Angebote zum E-Laden in die neu einzurichtenden Mobilstationen 
integriert. Bei der Errichtung von Ladesäulen im Rahmen der Umsetzung 
einer Mobilstation sind die stadtweit gültigen und verbindlichen Planungs-
standards für Ladesäulenstandorte anzuwenden. 
 
Planskizzen 
 
Abb. 42: Modul E-Lademöglichkeit auf Längsparkstand 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr 
 
Abb. 43: Modul E-Lademöglichkeit auf Senkrechtparkstand 
Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 88 
Planungshinweise 
Anzahl Anzahl in Einzelfallprüfung zu ermitteln – abhängig von der Anzahl im Be-
stand und entsprechend dem LIS-Konzept 
Fläche ▪ mind. 4 m² je Ladesäule (2 m × 2 m inkl. 30 cm Sicherheitsabstand durch 
Absperrpfosten zur Fahrbahn)  
▪ in Sonderfällen können die Maße abweichen 
▪ bei Aufstellung auf Senkrechtparkständen je nach Aufstellung nicht die 
gesamte Länge des Parkstands für das Aufstellen der Ladesäule inkl. Ab-
sperrpfosten erforderlich (Umgang mit Restflächen zu prüfen) 
Absicherung zur  
Fahrbahn 
▪ Absperrpfosten als Absicherung der Einbauten zur Fahrbahn erforderlich 
▪ umlaufende Schmalstrichmarkierung bei Aufstellung auf Verkehrsfläche 
Beschilderungen  
 
 
VZ 314 
„Parken“ 
 
 
 
VZ 1010-66 
„Elektrisch betriebene  
Fahrzeuge“ 
 
 
 
VZ 1050-32 
Lage im Straßenraum im Einzelfall zu ermitteln, u.a. abhängig vom Zugang zur Stromversor-
gung/Kabelführung  
sinnvolle  
Verknüpfungen 
In Kombination mit E-Carsharing-Angeboten; überwiegend Anknüpfen der 
Mobilstation an E-Lademöglichkeiten im Bestand. Auf Stelen (falls vorhan-
den) kann auf E-Lademöglichkeiten im Umfeld hingewiesen werden. 
schmale Ausführung nicht möglich aufgrund der erforderlichen Maße des baulichen Eingriffs  
und der Fahrzeugbreiten 
 
Erfolgsfaktoren 
 
Förderung der stadtweiten E-Mobilität 
 
Deckung des Bedarfs einer immer größer werdenden elektrobetriebenen Carsharing-
Flotte

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 89 
4.5 Ergänzende Ausstattungsmerkmale 
Elemente mit Relevanz an ÖPNV-Haltestellen 
Die folgenden Ausstattungselemente können ganz unabhängig vom Vor-
handensein einer Mobilstation an ÖPNV-Haltestellen sinnvoll bzw. auf-
grund von Vorgaben wie z.B. dem Nahverkehrsplan dort erforderlich sein. 
Die Sinnhaftigkeit der Nachrüstung einzelner optionaler Elemente – sofern 
noch nicht vorhanden – kann im Rahmen der Mobilstationsplanung vor Ort 
situativ geprüft werden. 
 
Element Ziel Planung und Umsetzung 
Fahrplanaushang ▪ Fahrgastinformation ▪ Teil der Grundausstattung aller ÖPNV-Haltestellen 
▪ nur an Mobilstationen mit ÖPNV-Anbindung erforderlich 
Fahrkartenautomat ▪ schneller Ticketkauf ▪ punktuell an Stadtbahnhaltestellen; an allen Bahnhöfen  
▪ zusätzlich in allen Stadtbahnen und Bussen der KVB vorhanden 
Schließfächer ▪ unkompliziertes Fortbewe-
gen in Aufenthaltszeiten 
zwischen Abfahrtstermi-
nen 
▪ sinnvoll an touristischen Zielen und zentralen Einkaufsstandorten  
▪ Fokus auf Gepäckaufbewahrung für Reisende  
▪ Kosten für Herstellung und Unterhaltung mit Nutzen abwägen  
▪ an Bahnhöfen oft schon vorhanden 
E-Bike-Ladeboxen ▪ unkompliziertes Laden ▪ an Quell-/Zielorten langer Fahrten (> eine Akkuladung) mit Aufenthaltsgrund 
(insb. Gastronomie) relevant 
▪ trifft i.d.R. nur auf Freizeitwege zu 
▪ Annahme: Angebot wird bei entsprechender Nachfrage privatwirtschaftlich ge-
schaffen 
Infotasten und  
Notrufsäulen 
▪ Absicherung im Notfall ▪ an Mobilstationen nicht berücksichtigen 
▪ Kosten (Investition, Wartung) übersteigen Nutzen, da Großteil der Nutzenden 
ein Smartphone besitzt 
Kiss-and-Ride ▪ vereinfachtes Abholen / 
Absetzen von Fahrgästen 
▪ Einrichtung prüfen bei Mobilstationen an ÖPNV-Haltestellen mit signifikantem 
Hol-/Bringverkehr 
Taxistand ▪ Unterstützung der Ange-
bote für die erste und 
letzte Meile 
▪ mit Mobilstation kombinierbar 
▪ sinnvoll an ÖPNV-Knoten und -Endhaltestellen 
▪ insbesondere in Gebieten mit schlechter ÖPNV-Erschließung sinnvoll 
Tab. 19: Elemente mit Relevanz an ÖPNV-Haltestellen

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 90 
Weitere Ausstattungselemente 
Bestimmte Ausstattungselemente sind für Mobilstationen nicht von ele-
mentarer Bedeutung, können aber je nach Standort durchaus eine sinn-
volle Ergänzung und daher in die Planung zu integrieren sein. Teilweise 
können sich dabei auch Synergien jenseits der Mobilitätsfunktion ergeben, 
z.B. indem verschiedene sektorale Planungen und Umsetzungen miteinan-
der kombiniert werden oder dadurch, dass der Standort stärker frequen-
tiert wird. 
 
Element Ziel Planung und Umsetzung 
Fahrradreparaturstati-
onen 
▪ Attraktivierung des Radver-
kehrs 
▪ Ermöglichen von einfachen 
Reparaturen 
▪ Implementierung von Reparaturangeboten (bspw. Fahrradselbst-
servicestationen, Luftpumpstationen, Ersatzteilautomaten etc.) 
an Mobilstationen prüfen – ggf. in Zusammenhang mit größeren 
Mobilstationen (an ÖPNV-Haltepunkten) sinnvoll 
▪ Praxiserfahrung zeigt hohe Vandalismusanfälligkeit 
Lastenradsharing ▪ als Ergänzung zum Bikesha-
ring 
▪ Nutzende an das Lastenrad 
als Alternative zum eigenen 
Pkw heranführen 
▪ spontane Lastentransporte 
ermöglichen 
▪ Angebot an sinnvollen Zielorten (bspw. Supermärkten) prüfen 
▪ Gespräche mit möglichen Anbietern führen (bspw. KVB) 
Schließschrank mit 
Equipment für Mobili-
tätsangebote 
▪ Flexibilisierung der Nutzung 
der Mobilitätsangebote  
▪ an Quartiersmobilstationen denkbar 
▪ Beispiele Ausstattung: Kindersitze, Kinderhelme für Leihräder 
oder Babyschalen für Carsharing-Fahrzeuge 
(Virtuelle) Haltestelle 
für On-Demand-Ride-
pooling 
▪ Entstehung eines engma-
schigen Netzes (sofern aktu-
ell laufendes Pilotprojekt 
“KVB-isi” positiv evaluiert 
und verstetigt wird)  
▪ Mobilstationen sollten in Gebieten, in denen On-Demand-Ride-
pooling aktiv ist, immer auch die Funktion einer virtuellen Halte-
stelle für On-Demand-Verkehre sein 
▪ Beschilderung an Mobilstationen zur Stärkung der Wahrnehmung 
und Sichtbarkeit des Angebots 
Automaten für Fahr-
radersatzteile 
▪ Verfügbarkeit rund um die 
Uhr 
▪ Abdeckung von Gebieten 
ohne Fachhandel 
 
▪ In Kombination mit Fahrradreparaturstationen an größeren Mo-
bilstationen optional vorzusehen. 
▪ mögliche Ausstattung: Flickzeug und Ersatzmaterial (z.B. neuer 
Schlauch) 
▪ keine Kernausstattung von Mobilstationen, da Nachfrage gering 
bei hohem Umsetzungs- und Unterhaltungsaufwand 
▪ Externen Partner (z.B. Fahrradgeschäft) einbinden, z.B. für regel-
mäßige Kontrolle und Nachfüllen der Bestände. 
Kunden-/Service-
Center 
▪ regionale Auskunfts- und 
Registrierungsmöglichkeiten 
▪  ggf. Ausweitung des Beratungsangebots für Nutzende von Mobi-
litätsdienstleistungen in vorhandenen KVB-Kundencentern 
Umgebungsplan ▪ Orientierungshilfe ▪ Für größere Mobilstationen mit einer erhöhten Nutzung durch 
ortsfremde Personen empfohlen. 
▪ Standard auf einer Stele an Mobilstationen – falls Stele zum Ein-
satz kommt 
▪ einfache Gestaltung gemäß Handbuch Mobilstationen des Zu-
kunftsnetzes Mobilität NRW (Symbole sollten ohne Erklärung ver-
ständlich sein) 
▪ Touristische Ziele und Nahversorgungsangebote in der näheren 
Umgebung sollten mit aufgenommen werden. 
▪ Zweisprachige Ausführung prüfen (Deutsch und Englisch). 
▪ keine Umsetzung an kleineren Mobilstationen aufgrund hohen 
Umsetzungs- und Unterhaltungsaufwandes (hier Bereitstellung 
eines QR-Codes prüfen, ggf. auf Rückseite von Stationsschildern 
oder Plaketten) 
Interaktive Monitore ▪ Fahrgastinformation und op-
tional Fahrkartenkauf 
▪ an ÖPNV-Haltestellen i.d.R. Standardausstattung 
▪ darüber hinausgehende Integration in Mobilstationen nur an aus-
gewählten zentralen Standorten (z.B. Messe / Flughafen) sinnvoll, 
weil Anschaffung, Einrichtung (Anschluss an das Stromnetz) und 
Wartung kostenintensiv sind

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 91 
Internetzugang ▪ Zugänglichkeit zu den inter-
netabhängigen Angeboten 
garantieren 
▪ Smartphone mit Internetzugang erforderlich, um einige Angebote 
an Mobilstationen nutzen zu können 
▪ WLAN-Zugang an Mobilstationen als Alternative zu privatem Da-
tenvolumen 
▪ Integration eines Hotspots von NetCologne (Hotspot.Koeln) in 
Mobilstation ortsabhängig prüfen (ggf. Einbau der Antenne in die 
Stele) 
▪ Wenn Internetzugang besteht, entsprechendes Piktogramm auf 
der Stele ausweisen. 
Logistik Hub („Micro 
Hub“) 
▪ Bündelung von Paketströ-
men 
▪ Umschlag von Waren (insb. Pakete) von Last- und Transportfahr-
zeugen auf andere Verkehrsmittel (z.B. Cargobikes) 
▪ Andocken an Mobilstationen möglich, sofern ein Akteur einen 
Micro Hub einrichten und betreiben möchte und die benötigten 
Flächen im direkten Stationsumfeld zur Verfügung stehen 
Lade/Lieferzone ▪ Anlieferung des Gewerbes 
trotz Wegfall von Parkstän-
den ermöglichen 
▪ Ausweisen temporärer Lade- und Lieferzonen in Straßen mit ho-
hem Gewerbeanteil 
▪ ggf. zeitliche Begrenzung und Buchungssystem („smarte Ladezo-
nen“)  
Paketstation ▪ Reduktion des Verkehrs von 
Paketdienstleistenden 
▪ sinnvolles Andockelement von Mobilstationen 
▪ kundenfreundlich, weil Abholung von Paketen rund um die Uhr 
möglich 
▪ Frequenzbringer für Mobilstationen 
▪ Anbieterneutralität bei der Schaffung neuer Paketstationen be-
achten, sodass Nutzung durch mehrere Anbietende möglich ist 
Parklet ▪ Mehrwert gewonnener Frei-
flächen erlebbar machen 
▪ attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten auf ehem. Kfz-Parkflächen 
▪ Paralleles Umsetzen von Mobilstation und Parklet kann sinnvoll 
sein, wenn in einer Straße eine größere Anzahl bisheriger Pkw-
Parkstände anderen Nutzungen zugeführt wird. 
Elemente des Blue-
Green-Street-Design 
▪ nachhaltige Stadtentwick-
lung 
▪ Versickerungsflächen und Straßengrün zur Minderung der nega-
tiven Auswirkungen von Starkregen und Hitze  
▪ Synergie: Mobilstationen können dazu beitragen, bisher vom ru-
henden Kfz-Verkehr genutzte Flächen für anderen Nutzungen zu 
gewinnen, ähnlich wie bei Parklets (s.o.) 
Öffentliches WC ▪ komfortables Serviceange-
bot für Nutzende 
▪ keine Kernausstattung von Mobilstationen aufgrund hohen Um-
setzungs- und Unterhaltungsaufwands 
▪ Andocken öffentlicher WCs an Mobilstationen sinnvoll 
▪ Vorhandene öffentliche WCs stellen Potenzialräume für die Er-
richtung von Mobilstationen dar. 
Kiosk ▪ Schaffung von Frequenz und 
sozialer Kontrolle 
▪ Laufkundschaft potenziell profitabel für Mobilstationen 
▪ Sicherstellung sozialer Kontrolle über die normalen Einzelhan-
delsgeschäftszeiten hinaus 
▪ Kiosk kann ggf. auch mobilitätsbezogene Serviceleistungen an-
bieten 
▪ an großen Mobilstationen Errichtung und Verpachtung eines Ki-
osks denkbar (Mieteinnahmen zur Querfinanzierung der Mobil-
station nutzbar) 
▪ Verortung von Mobilstationen nahe vorhandener Kioske sinnvoll  
Videoüberwachung ▪ Verbesserung der subjekti-
ven Sicherheit 
▪ kein Standardelement an Mobilstationen 
▪ belebtes Umfeld, gute Einsehbarkeit und Beleuchtung als präfe-
rierte Elemente zur Schaffung sozialer Sicherheit 
 
Akku-Lade- oder 
Wechselstation für 
Sharingangebote 
▪ Ladung der Akkus von E-
Scootern/Pedelecs mit 
möglichst geringem Auf-
wand (Ladefahrten) für An-
bietende 
▪ Pilotprojekt zur Erprobung der Funktionalität einer Lade- und 
Wechselstation angedockt an eine Mobilstation denkbar 
▪ Voraussetzung: überwiegend stationsbasiertes System 
Einbindung von Be-
standsbäumen 
▪ Erhöhung der Aufenthalts-
qualität 
▪ Stärkung der Klimaresilienz 
▪ Gemäß Grünhandbuch soll die Pflanzgrubenkubatur bereits vor-
handener Baumstandorte möglichst in Richtung 12 m³ vergrößert 
werden. 6 m² sollten mindestens offen, luft- und wasserdurchläs-
sig sein. 
Tab. 20: Weitere Ausstattungselemente

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 92 
4.6 Stationsbeispiele 
Im Folgenden werden beispielhaft Stationen der verschiedenen 
Stationstypen (siehe Kap. 2) skizziert. Dargestellt ist jeweils die 
Standardausstattung an Modulen, die in dem räumlichen Kontext zu 
realisieren ist. Es ist jedoch zu beachten, dass die konkrete Ausgestaltung 
der Stationen immer im Einzelfall und anhand der jeweils zur Verfügung 
stehenden Flächen und der standortspezifischen Gegenbenheiten 
entschieden wird. Die dargestellten Stationen stellen exemplarisch dar, 
wie eine Mobilstation in unterschiedlichen räumlichen Situationen 
angeordnet werden könnte. 
Stationen an ÖPNV-Haltestellen (L-ÖV, M-ÖV, S-ÖV)  
 
Abb. 44: Beispielstation L-ÖV. Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr

Planung 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 93 
Stationen im Quartier (L-Quartier, M-Quartier) 
 
Abb. 45 Beispielstation M-Station im Quartier. Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr 
Shared-Mobility-Stationen (S, SMS) 
 
Abb. 46: Beispielstation SMS. Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr

Das abgeleitete Mobilstationsnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 94 
5 Das abgeleitete Mobilstations-
netz 2030+ 
Nachdem in den vergangenen Kapiteln ein flächendeckendes Netz von 
Mobilstationen entwickelt wurde, das konsequent auf die beschlossenen 
Ziele der Mobilitätsentwicklung der Stadt Köln einzahlt, richtet dieses ab-
schließende Kapitel nun den Blick auf die Umsetzung eines solchen Mobil-
stationsnetzes mit einer Realisierungsperspektive 2030+. 
 
Hierbei geht es zunächst einmal darum, abschließend und zusammenfas-
send zu beleuchten, welche Wirkungen ein solches Netz in Bezug auf die 
im ersten Kapitel definierten Ziele entfalten kann und zum anderen, wie 
sich der Kostenrahmen darstellt, wenn das Netz gemäß der in den voran-
gegangenen Kapiteln dargestellten Art und Weise umgesetzt wird. 
 
Raumtyp Mobilstationen an 
SPNV-Halten 
(L-ÖV / M-ÖV / S-ÖV) 
Mobilstationen mit Car-
sharing im Quartier 
(L-Quartier / M-Quartier) 
Shared-Mobility-
Stationen 
(S / SMS) 
City 7 - ca. 40 
Innere Kern-
stadt 
ca. 60 ca. 440 ca. 110 
Äußere Kern-
stadt 
ca. 40 ca. 270 ca. 50 
Außenbereich ca. 90 ca. 40 ca. 50 
Initialstatio-
nen Chorwei-
ler und Porz 
2 - - 
Gesamtstadt 200 750 270 
Tab. 21: Abgeleitetes Mobilstationsnetz 2030+ 
 
Hinweis: Angegeben ist das Zielnetz 2030+. Von den 1.220 Stationen sind zum Zeitpunkt der Erarbeitung des 
Raumbuchs einzelne Stationen bereits realisiert. 
Schwerpunkt des Zielnetzes 2030+ sind Quartiersstationen in der Kern-
stadt, die unter anderem für eine deutliche Ausweitung des stationsbasier-
ten Carsharingangebots in genau den Teilräumen der Stadt sorgt, wo 
diese eine enorme Wirkung entfalten können. 
 
Gleichzeitig werden alle SPNV- und Stadtbahnhalte zu Mobilstationen auf-
gewertet. Auch hier liegt der Fokus auf den damit in Verbindung stehen-

Das abgeleitete Mobilstationsnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 95 
den verkehrlichen Wirkungen und weniger auf stadtgestalterischen As-
pekten. Diese können und sollten im Rahmen von Umgestaltungsmaßnah-
men adressiert werden. 
 
Shared-Mobility-Stationen werden bedarfsgerecht ausgeweitet: Innerhalb 
des Inneren Grüngürtels und an den Ausfallstraßen entsteht ein engma-
schiges Netz, so dass Leihe und Rückgabe entsprechender Fahrräder und 
E-Scooter dort perspektivisch ausschließlich über ein Stationssystem er-
folgen und der übrige Straßenraum von abgestellten Fahrzeugen freige-
halten wird. Die ebenso konsequente Bereitstellung von Abstellmöglich-
keiten für private Lastenräder zahlt auf das gleiche Ziel ein. Im Außenbe-
reich dienen die Stationsangebote hingegen vorwiegend der Angebotsver-
besserung für die sogenannte erste bzw. letzten Meile.

Das abgeleitete Mobilstationsnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 96 
5.1 Wirkungsbetrachtung eines 
Mobilstationsnetzes 2030+ 
Nachfolgend ist zunächst zusammenfassend dargestellt, wie die einzelnen 
Ziele (siehe Kap. 1.4) konkret erreicht werden. Außerdem wird anhand von 
Vergleichsrechnungen der Nutzen der deutlichen Ausweitung des Carsha-
ring-Angebots veranschaulicht, da diesem eine ganz zentrale Bedeutung 
für den Erfolg des mit dem Zielnetz 2030+ verfolgten Ansatzes zukommt. 
Dieser besteht – kurz gesagt – darin, die Flächennutzungskonkurrenz und 
den Parkdruck im öffentlichen Raum wirksam zu reduzieren. 
Teilhabe ohne eigenen Pkw ermöglichen 
Das Zielnetz Mobilstationen 2030+ trägt dazu bei, in der gesamten Stadt 
unabhängig von Wohnort, Einkommen und Führerscheinbesitz ohne eige-
nen Pkw am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können: 
▪ Durch Shared-Mobility-Flächen in ÖPNV-Angebotslücken und an 
ÖPNV-Haltestellen sowie durch die Verbesserung des Angebots zum 
sicheren Parken des eigenen Fahrrads an ÖPNV-Haltestellen werden 
ÖPNV-Angebotslücken geschlossen. 
▪ Das Grundangebot von mindestens einer Mobilstation mit Carsha-
ring je Stadtteil sowie einer gut erreichbaren Mobilstation mit Las-
tenradsharing und Carsharing-Transportern je Stadtbezirk ermög-
licht es Menschen, auf die Anschaffung eines eigenen Pkw zu ver-
zichten bzw. den eigenen Pkw durch Carsharing zu ersetzen. 
Nutzung des Umweltverbunds erhöhen 
Das Zielnetz Mobilstationen 2030+ trägt dazu bei, weitere Wege vom MIV 
zum Umweltverbund zu verlagern: 
▪ Die Verbesserung des Angebots zum sicheren Parken des eigenen 
Fahrrads an ÖPNV-Haltestellen stärkt die intermodalen Wegeketten, 
insbesondere bei Wegen vom Außenbereich oder Nachbarkommu-
nen in die Kernstadt. 
▪ Der deutliche Ausbau des stationsgebundenen Carsharing-Ange-
bots führt zu einer geringeren MIV-Nutzung, denn Studien zeigen, 
dass Carsharing-Nutzer*innen deutlich weniger Wege mit dem MIV 
zurücklegen als Menschen, die kein stationsgebundenes Carsharing 
nutzen. 
Lücken im ÖPNV-Netz schließen 
▪ Durch Shared-Mobility-Flächen in ÖPNV-Angebotslücken und an 
ÖPNV-Haltestellen sowie durch die Verbesserung des Angebots zum 
sicheren Parken des eigenen Fahrrads an ÖPNV-Haltestellen werden 
ÖPNV-Angebotslücken geschlossen.

Das abgeleitete Mobilstationsnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 97 
▪ Mit Shared-Mobility-Angeboten können auch Relationen zurückge-
legt werden, auf denen der ÖPNV nicht attraktiv ist. Dies kann auf ei-
nigen peripheren und tangentialen Verbindungen der Fall sein. 
Überlastete ÖPNV-Netzabschnitte entlasten 
▪ Shared-Mobility-Angebote ergänzen den ÖPNV und können so dazu 
beitragen, ÖPNV-Netzabschnitte bei einer Überlastung, etwa in den 
Spitzenstunden, zu entlasten. 
Straßenraum effizienter nutzen 
▪ Ein attraktives stationsgebundenes Carsharing-Angebot stellt nach-
weislich eine wirksame Alternative zum Besitz eines eigenen Pkws 
dar. Durch eine deutliche Ausweitung kann der Parkdruck in den 
Straßenräumen der Kernstadt gesenkt werden und ein Teil der bis-
her zum Pkw-Parken genutzten Flächen kann anderen – auch mobi-
litätsfremden – Nutzungen zugeführt werden. 
Feinmobilität ordnen 
▪ Die Shared-Mobility-Flächen in der Innenstadt und entlang des 
Quartiersstraßen sorgen dafür, dass E-Scooter und andere Sharing-
Fahrzeuge dort an Stationen gebündelt werden und nicht im Weg 
stehen oder liegen. So werden Hindernisse im öffentlichen Raum ab-
gebaut und dadurch sowohl die Barrierefreiheit, die Verkehrssicher-
heit und letztlich die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum er-
höht, ohne die Attraktivität der Sharingangebote zu mindern. 
▪ Durch die Ausweitung flächendeckender Abstellmöglichkeiten für 
private Fahr- und Lastenräder kann das Parken dieser Fahrzeuge auf 
Gehwegen ebenfalls reduziert werden. 
Vergleichsrechnungen zur deutlichen Ausweitung des 
Carsharing-Angebots 
Ein Kernziel des im Raumbuch entwickelten Mobilstationsnetzes 2030+ 
liegt in der Entschärfung der Flächennutzungskonkurrenz im öffentlichen 
Straßenraum. Viele anbieterneutrale Analysen zeigen eindeutig, dass vor 
allem stationsbasiertes Carsharing Entlastungswirkungen von 10 bis 20 
abgeschafften bzw. nicht angeschafften Pkw pro Carsharing-Fahrzeuger-
zielt.56 
 
In Städten mit einem gut ausgebauten ÖPNV-Angebot und einer hohen 
Attraktivität des Radverkehrs tendiert die mittelfristige Entlastungswir-
kung eher zum Wert von 20 Fahrzeugen je Carsharing-Fahrzeug. Beides 
ist in Köln gegeben. 
 
56 Ohne das bereits vorhandene stationsgebundene Carsharing-Angebot gäbe es in Köln heute etwa 7.000 Pkw mehr.

Das abgeleitete Mobilstationsnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 98 
Die Untersuchungen zeigen zudem deutlich, dass Verfügbarkeit und Nähe 
zum Angebot eine herausgehobene Rolle für die Nutzung und Akzeptanz 
der Carsharing-Fahrzeuge spielen. Daher wird ein dichtes, dezentrales 
Stationsnetz als besonders attraktiv wahrgenommen. Die Benchmark 
Karlsruhe (vgl. Zwischenbericht) zeigt, dass in urbanen Quartieren der 
Markt auch bei 5 Fahrzeugen je 1000 Einwohner*innen noch nicht gesät-
tigt ist. 
 
Die diesem Ansatz innewohnende Angebotsdichte sorgt – neben dem an-
gestrebten „Stationszwang” für Fahrrad- und E-Scootersharing in den 
zentralen innerstädtischen Bereichen sowie der Anspruch alle schienen-
gebundenen ÖV-Haltestellen in Köln als Mobilstationen weiter zu qualifi-
zieren – dafür, dass sich das angestrebte Mobilstationsnetz 2030+ für 
Köln aus insgesamt ca. 1.220 Mobilstationen zusammensetzt. Für alle Sta-
tionen und deren Angebote wird eine Gesamtfläche von ca. 5-7 ha benö-
tigt. Würden alle Mobilstationen ausschließlich auf bisher zum Pkw-Parken 
genutzten Flächen umgesetzt, würde dies 4.700-6.500 Pkw-Parkständen 
entsprechen.57 Das entspräche 0,9-1,3 % der in Köln gemeldeten Kfz (ohne 
Kfz der Einpendler*innen und Besucher*innen). 
 
Raumtyp Anzahl Mobilstationen Flächenbedarf 
[in Pkw-Parkständen] 
Pkw-Bestand 
[privat und gewerblich] 
City ca. 50 80-150 4.800 
Innere Kernstadt ca. 600 2.420-3.310 93.400 
Äußere Kernstadt ca.360 1.460-1.990 105.100 
Außenbereich 
(einschl. Chorweiler 
und Porz) 
ca. 300 710-1.010 283.800 
Gesamtstadt 1.220 4.700-6.500 487.000 
Tab. 22: Gegenüberstellung Flächenbedarf Mobilstationen und Pkw-Bestand. 
Durch den Effekt, dass ein stationsgebundenes Carsharing-Fahrzeug mit-
telfristig im Durchschnitt etwa 15 private Pkw ersetzt, wird durch das Mo-
bilstationsnetz 2030+ in Köln aber eine deutlich größere Fläche frei. Stadt-
weit könnten so knapp 30.000 Pkw-Parkstände mittelfristig freigemacht 
und/oder alternativ genutzt werden.58 
 
Bildlich gesprochen entspricht dieser Entlastungseffekt dem Wegfall ein-
seitigen Straßenparkens auf einer Länge von etwa 164 km.59Wollte man 
den gleichen Effekt mit Hoch- oder Tiefgaragen (Quartiersgaragen) errei-
chen, müssten demnach etwa 100 Quartiersgaragen mit jeweils fast 300 
 
57 Wobei durch das geplante Carsharing-Angebot auf 2.420 dieser Pkw-Parkstände weiterhin ein Auto stünde. Netto würden also 
knapp 2.500-4.100 Parkstände einer Pkw-fremden, aber nach wie vor mobilitätsbezogenen, Nutzung zugeführt. 
58 Die geplanten 2.420 Carsharing-Fahrzeuge ersetzen bei einer unterstellten Ersatzquote 15 mittelfristig 36.300 private Pkw. Ab-
züglich der Fläche von bis zu 6.500 Pkw-Parkständen für die Einrichtung von Mobilstationen ergibt sich eine Differenz von 29.800 
freiwerdenden Pkw-Parkständen. Bereits heute in Köln vorhandene stationsgebundene Carsharing-Fahrzeuge sind hierbei nicht 
berücksichtigt. 
59 angesetzt wird eine durchschnittliche Länge eines Pkw-Parkstands von 5,50 m.

Das abgeleitete Mobilstationsnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 99 
Stellplätzen errichtet werden, um den gleichen Effekt zu erzielen. Weiter-
hin wären für diese Quartiersgaragen Investitionskosten in Höhe von 276-
570 Mio. Euro aufzubringen, wenn man sich an den Herstellungsbeträgen 
für Pkw-Stellplätze gem. Stellplatzsatzung der Stadt Köln orientiert.60 Im 
Vergleich dazu fällt der Investitionskostenaufwand für den Ausbau des 
Mobilstationsnetzes mit bis zu 9,2 Mio. Euro (vgl. Kap. 5.2) deutlich gerin-
ger aus.61  
 
Das Mobilstationsnetz 2030+ stellt somit eine effektive und effiziente 
Möglichkeit dar, der hohen Flächennutzungskonkurrenz im öffentlichen 
Straßenraum wirksam zu begegnen und diesen für alle Verkehrsteilneh-
menden attraktiver zu machen62. 
 
60 vgl. § 8 Stellplatzsatzung der Stadt Köln vom 31.05.2022 
61 Der Vergleich betrachtet nicht die jeweiligen Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie etwaigen Refinanzierungsmöglichkeiten. 
Der hier angestellte Vergleich darf nicht als grundsätzlich ablehnendes Votum gegenüber Quartiersgaragen missverstanden wer-
den. Er dient vielmehr der Veranschaulichung welch großer, in der Fläche wirkende Effekt sich mit vergleichsweise überschauba-
ren Investitionen erzielen ließe. 
62 Aufgrund der Nettoentlastung im Straßenraum profitieren auch Menschen, die nach wie vor auf den eigenen Pkw angewiesen 
sind, weil der Parkdruck in den Quartieren abnimmt. Für den Wirtschaftsverkehr können zusätzliche Flächen etwa zur Andienung 
(Laden/Liefern) bereitgestellt und gesichert werden. Weitere Flächen können z.B. für Maßnahmen zur Klimaanpassung genutzt 
werden (Begrünung), die den Straßenraum weiter aufwerten.

Das abgeleitete Mobilstationsnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 100 
5.2 Kostenansätze- für die Umsetzung eines 
Mobilstationsnetzes 2030+ 
Grundsätzlich muss bei der Finanzierung von Mobilstationen zwischen 
den Investitionskosten zur Einrichtung der Module auf der einen Seite und 
den laufenden Betriebskosten nach der Einrichtung der Stationen (u.a. 
Wartung, Unterhaltung etc.) unterschieden werden. 
 
Die Höhe der Investitionskosten einer Mobilstation hängt entscheidend 
von deren Größe und der Art der Station, von den räumlichen Gegebenhei-
ten sowie der Notwendigkeit und dem Aufwand baulicher Maßnahmen ab. 
Eine pauschale Angabe zu den Kosten einer Mobilstation ist daher nur 
schwer möglich, so dass in jedem Fall eine Einzelfallbetrachtung erforder-
lich ist. 
 
Aus Erfahrungswerten bereits umgesetzter Mobilstationen in deutschen 
Städten und Gemeinden sowie aus Gesprächen mit Mobilitätsdienstleis-
tern und städtischen Ämtern lassen sich jedoch Kostengrößen für die ein-
zelnen Ausstattungselemente von Mobilstationen abschätzen, so dass 
eine grobe Kostenkalkulation als Orientierungsrahmen möglich ist. 
 
In jedem Fall sollte nach der Realisierung der ersten Mobilstationen eine 
Evaluierung erfolgen, um die Werte anhand der tatsächlichen Kosten zu 
präzisieren und die Kostenkalkulationen für zukünftige Realisierungen zu 
optimieren. 
 
In den folgenden Unterkapiteln werden die Art und Höhe der zu erwarten-
den Investitionskosten für einzelne Ausstattungselemente sowie die mög-
lichen Aufwendungen für einzelne Maßnahmen des Stationsbetriebs dar-
gestellt. Abschließend wird ein Gesamtüberblick über die Kosten für die 
Realisierung aller Mobilstationen im Zeithorizont 2030+ auf Basis aktueller 
Erfahrungswerte sowie ein Überblick über mögliche Finanzierungsmodelle 
und Fördermöglichkeiten gegeben. 
Erfahrungswerte – Realisierte Mobilstationen 
Bundesweit wurden bereits mehrere Mobilitätsstationen/Mobilstationen 
realisiert. Der Umfang der baulichen Maßnahmen und die Ausstattungs-
merkmale sind dabei sehr unterschiedlich, so dass sich aus den geschätz-
ten Kosten für die Umsetzung dieser Mobilstationen nur schwer Erfah-
rungswerte für das Zielnetz 2030+ in Köln ableiten lassen.

Das abgeleitete Mobilstationsnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 101 
Merkmal Mobilitätsstation 
Münchner Freiheit 
Mobil in Offenburg Mobil.punkte & 
Mobil.pünktchen 
Bremen 
Ausstattung ▪ Infostele 
▪ B+R 
▪ P+R 
▪ (E-)Carsharing 
inkl. Ladesäulen 
▪ Bikesharing 
▪ Taxistand 
▪ Anschluss ÖPNV 
▪ Infostele 
▪ (E-)Carsharing 
inkl. Ladesäulen 
▪ Bikesharing 
▪ Lastenradsharing 
▪ Teilw. Zufahrts-
kontrollen durch 
Schranken etc. 
▪ Teilw. Anschluss 
ÖPNV 
▪ Infostele 
▪ Carsharing 
▪ Fahrradparken 
▪ Anschluss ÖPNV 
▪ Teilw. Taxistand 
Umsetzungs-
kosten 
150.000 € 25.000-70.000 € 
je Mobilstation 
5.000-40.000 €  
je Mobilstation 
Weitere 
Kosten 
60.000 € Evaluie-
rung + 60.000 € 
Marketing 
50.000 € Marketing k. A. 
Gesamt- 
kosten 
(netto) 
270.000 € 75.000-120.000 € 5.000-40.000 € 
Tab. 23: Kosten realisierter Mobilstationen 
Von der Größenordnung kommen die Mobil.punkte in Bremen der konzep-
tionellen Idee der Grundausstattung der Mobilstationen in Köln am nächs-
ten, so dass die Kostenspanne als grober Orientierungsrahmen für die Um-
setzungskosten der Mobilstationen in Köln herangezogen werden kann. 
Eine genauere Aufschlüsselung der Umsetzungskosten wird im folgenden 
Kapitel skizziert. 
Umsetzungskosten 
Vorbemerkung: Alle im Folgenden aufgeführten Kosten stellen Nettobe-
träge dar. 
 
Die Kosten für die einzelnen Ausstattungselemente basieren grundlegend 
auf Erfahrungswerten der Stadt Köln und ARGUS Stadt und Verkehr sowie 
auf Preisangaben von Sharing-Anbietern und bekannten Herstellern der 
einzelnen Ausstattungselemente63. 
 
Es ist jedoch zu beachten, dass die Kosten einer Mobilstation im Einzelfall 
zu prüfen sind. Größere bauliche Maßnahmen, wie z.B. die Absenkung des 
Bords, oder notwendige bauliche Anpassungen aufgrund der konkreten 
örtlichen Verhältnisse können zu erheblichen Kostensteigerungen führen, 
die sich nicht pauschalisieren lassen und daher in der nachfolgenden Kal-
kulation nicht berücksichtigt sind. 
 
 
63 Preisstand: 4. Quartal 2023

Das abgeleitete Mobilstationsnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 102 
In der dargestellten Kalkulation wird davon ausgegangen, dass die Materi-
albeschaffung und Umsetzung der Mobilstation durch die Stadt Köln er-
folgt. Bei einer Fremdvergabe können z.B. zusätzliche Anfahrts- und Mon-
tagekosten für die einzelnen Mobilstationen entstehen. Im Folgenden sind 
die geschätzten Kosten gemäß der genannten Annahmen für die einzelnen 
Ausstattungselemente aufgeführt. 
 
Ausstattungsmerkmal  Einmalige Kosten 
(Materialkosten je Stück 
inkl. einfacher Montage64) 
Quelle 
Beschilderung  
inkl. Pfostensetzung  
480 €65  Erfahrungswert Stadt Köln 
Absperrpfosten (rot-weiß) 150 € Erfahrungswert ARGUS 
Absperrpfosten („Flügel“)  
Carsharing-Stellplatz 
~275 € Erfahrungswert Cambio 
Bodenmarkierung  
(weißer Schmalstrich) 
16,50 € je laufender 
Meter 
Erfahrungswert Stadt Köln 
Bodengestaltung/ 
Piktogramm 
(flächendeckend & farbig) 
55 € je m² Erfahrungswert ARGUS 
Standortschild / Anlehnbügel mit 
Piktogramm-Plakette 
(gemäß Gestaltungsleitfaden Mobil-
stationen NRW) 
400 € Erfahrungswert ARGUS 
Anlehnbügel  
(Fahrradparken) 
181 € 
 
Erfahrungswert Stadt Köln 
Beschilderung (Stele – gemäß Ge-
staltungsleitfaden Mobilstationen 
NRW) 
2.500 € Erfahrungswert Stadt Köln  
Fahrradsammelgarage  25.000 €66 Ungefährer Mittelwert der 
Preisangaben der Herstel-
ler Kienzler und RESORTI 
Leitbake 150 € Erfahrungswert ARGUS 
Tab. 24: Umsetzungskosten einzelner Ausstattungsmerkmale 
 
64 Nicht berücksichtigt sind Kosten für aufwändige Montagearbeiten (z.B. Erdarbeiten), da diese immer von den Gegebenheiten an 
den Standorten abhängen, an denen eine Mobilstation realisiert werden soll. Durch aufwendige Montagearbeiten können die Kos-
ten für einzelne Ausstattungsmerkmale und ganze Stationsmodule die hier dargestellten Preisschätzungen um ein Vielfaches 
übersteigen. 
65 340 €, wenn ein bestehender Pfosten genutzt werden kann. 
66 Die Kosten für eine Fahrradsammelgarage K21 des Hersteller Kienzler liegen zzgl. Zähleranschlusssäule (~3.000 €) + Erdung 
der Fahrradsammelgarage (~1.000 €) bei 40.500 €. Für das Modell BikeBox 1 des Herstellers RESORTI (4 BikeBoxen aneinander-
gereiht) liegen die Kosten inkl. Montage schätzungsweise bei ca. 8.000 €. Für das Modul Fahrradsammelgarage wird der Einfach-
heit halber ein ungefährer Mittelwert dieser beiden Modelle gebildet.

Das abgeleitete Mobilstationsnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 103 
Bei der Auswahl der Elemente sollte immer auf eine hohe Qualität der Ma-
terialien geachtet werden. Erfahrungen aus bereits realisierten Mobilstati-
onen (z.B. von Connected Mobility Düsseldorf) zeigen, dass je hochwerti-
ger das Material ist, desto geringer sind die langfristigen Unterhaltskosten. 
Die Kostenübersicht der einzelnen Ausstattungselemente ermöglicht die 
Zusammenstellung der Kosten für die einzelnen Module. Die Ausstat-
tungsmerkmale beziehen sich auf die in Kap. 4.4 dargestellten Elemente. 
 
Modul  Grundausstattung 
 
Mindest- und 
Regelgröße der  
Module67 
Einmalige Kosten 
(Materialkosten je 
Modul inkl. einfacher  
Montage) 
(Werte gerundet) 
 Mind.-
größe 
Regel-
größe 
Mind.-
größe 
Regel-
größe 
Carsharing 
(2 CS-Fz) 
▪ Beschilderung inkl. 
Pfostensetzung68 
▪ Umlaufende 
Schmalstrichmar-
kierung 
24 m² 
 
800 €  
Shared-Mobility-
Fläche 
(Bike- & E-Scooter-
Sharing) 
▪ Standortschild 
▪ Umlaufende 
Schmalstrichmar-
kierung 
5 m² 10-15 m² 500 € 550 € 
Privates Lastenrad-
parken 
(2-4 Lastenräder) 
▪ 1-2× Anlehnbügel 
mit Piktogramm-
Plakette 
▪ Umlaufende 
Schmalstrichmar-
kierung 
7 m² 12 m² 525 € 975 € 
Fahrradparken 
(4-10 Fahrräder) 
▪ 2-5× Anlehnbügel 
▪ Umlaufende 
Schmalstrichmar-
kierung 
6 m² 12 m² 475 € 1.100 € 
Fahrradsammel- 
garage 
▪ Fahrradsammelga-
rage 
▪ 2× Leitbake 
▪ 4× Piktogramm 
7-16 m² zzgl. ausrei-
chender Verkehrsflä-
che 
25.500 € 
Tab. 25: Investitionskosten einzelner Module 
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Größe der einzelnen Module den 
hier dargestellten Orientierungsrahmen überschreitet. Welche Größe des 
einzelnen Moduls sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden. 
Dementsprechend können auch die Investitionskosten eine andere Grö-
ßenordnung annehmen. 
 
67 Die Mindest- und Regelgrößen der einzelnen Module beziehen sich auf die Anordnung auf Längsparkständen. Bei einer Aufstel-
lung auf Senkrecht- oder Schrägparkständen können die Flächenbedarfe abweichen (siehe Kap. 4.4.) 
68 Annahme: Ein Mast mit entsprechender Beschilderung in der Mitte der Carsharing-Stellplätze.

Das abgeleitete Mobilstationsnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 104 
Aus den einzelnen Modulen lassen sich wiederum die Kosten für die 
Grundausstattung der verschiedenen Mobilstationstypen (siehe Kap. 2) 
zusammenstellen. Zu beachten ist, dass zu den einmaligen Investitions-
kosten die Kosten für jeweils einen Absperrpfosten am Ende und Anfang 
der Mobilstation sowie eine Pauschale für die Anfahrt bzw. Verkehrssiche-
rung hinzugerechnet werden.69 
Stations-
typ  
Anzahl 
(Werte 
gerundet) 
Module / 
Ausstattungsmerkmale 
Kosten für die Grundausstattung 
(Materialkosten je Station inkl. einfacher 
Montage; Werte gerundet) 
Mindestgröße Regelgröße 
L-ÖV  30 ▪ Carsharing  
▪ Shared-Mobility-Fläche 
▪ Leih-Lastenräder70 
▪ Fahrradparken71 
▪ Lastenradparken 
▪ Stele 
6.400 € 
 
 
8.000 € 
M-ÖV 110 ▪ Carsharing  
▪ Shared-Mobility-Fläche 
▪ Fahrradparken 
▪ Lastenradparken 
▪ Stele 
5.300 € 6.400 € 
S-ÖV 60 ▪ Shared-Mobility-Fläche 
▪ Fahrradparken 
▪ Lastenradparken  
▪ Stele 
4.400 € 5.500 € 
L-Quartier  10 ▪ Carsharing 
▪ Shared-Mobility-Fläche 
▪ Leih-Lastenräder 
▪ Fahrradparken  
▪ Lastenradparken 
3.900 € 5.500 € 
M-Quartier 740 ▪ Carsharing  
▪ Shared-Mobility-Fläche 
▪ Fahrradparken  
▪ Lastenradparken 
2.800 € 3.900 € 
S / SMS 270 ▪ Shared-Mobility-Fläche 
▪ Fahrradparken  
▪ Lastenradparken 
1.900 € 3.000 € 
Summe 1.220    
Tab. 26: Umsetzungskosten der einzelnen Mobilstationstypen 
 
69 100 Euro Pauschale pro Mobilstation für die Anfahrt bzw. Verkehrssicherung sowie 300 Euro für 2 Absperrpfosten am Ende und 
Anfang jeder Mobilstation zur Absicherung (insb. bei angrenzenden Parkständen). 
70 Vereinfachte Annahme: für das Modul Leih-Lastenräder werden die Kosten des Moduls Lastenradparken angesetzt. 
71Das Fahrradparken an ÖV-Haltestellen wird, wie in den vorangegangenen Kapiteln beschrieben, im Rahmen der B+R-Konzepte 
der Stadt Köln und der KVB weiterentwickelt, weshalb die dafür anfallenden Mehrkosten gegenüber herkömmlichen Fahrradpar-
ken nicht in den Kosten für die Einrichtung von Mobilstationen enthalten sind.

Das abgeleitete Mobilstationsnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 105 
Die abschließende Gegenüberstellung der Gesamtkostenspanne für die 
Grundausstattung der Mobilstationen in der Mindest- und Regelgröße ist 
der untenstehenden Tabelle zu entnehmen. 
 
Dabei ist zu beachten, dass sich alle Preise auf das Jahr 2023 beziehen 
und sich zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund von Inflation und ggf. stei-
gender Materialkosten ändern können. In der abschließenden Kostenspan-
nen ist daher ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 20 % der Investitions-
kosten berücksichtigt. 
 
Da darüber hinaus die Ausstattung der Mobilstationen mit Sonderausstat-
tungen (z.B. Fahrradsammelgaragen) und optionalen sowie zu prüfenden 
Elementen nicht pauschalisiert werden kann und immer einer Einzelfall-
prüfung unterliegt, wird für die abschließende Gesamtkostenübersicht das 
Beispiel ergänzt, wie sich die Kosten verändern, wenn an ca. 100 Mobilsta-
tionen zusätzlich Fahrradsammelgaragen realisiert würden. 
 
Des Weiteren ist zu beachten, dass im Einzelfall bereits Anknüpfungs-
punkte bestehen (z.B. vorhandene E-Ladesäulen, Fahrradabstellanlagen 
oder auch Schmalstrichmarkierungen etc.) und die Kosten für einzelne 
Stationen daher in der späteren Umsetzung abweichen können. Da auch 
dieser Umstand nicht pauschalisierbar ist, werden diese möglichen Aus-
wirkungen in der Berechnung nicht berücksichtigt.

Das abgeleitete Mobilstationsnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 106 
Stationstyp  Anzahl 
Kosten für die Grundausstattung 
(Materialkosten für die Gesamtzahl der Stationen  
inkl. einfacher Montage; Werte gerundet) 
Mindest-
größe 
Regelgröße 
 L-ÖV 30 192.000 € 
 
 
240.000 € 
M-ÖV 110 583.000 € 704.000 € 
S-ÖV 60 264.000 € 330.000 € 
L-Quartier  10 39.000 € 55.000 € 
M-Quartier 740 2.072.000 
€ 
2.886.000 € 
S / SMS 270 513.000 € 810.000 € 
Kostenspanne GESAMT 
(inkl. 20 % Sicherheitszuschlag) 4,4-6 Mio. €* 
zzgl. Planungskosten 
(10 %)72  
4,9-6,6 Mio. € 
zzgl. Sonderausstattung 
(Fahrradsammelgaragen an 100 Mobilstationen) 
7,4-9,2 Mio. € 
*Aufwändige bauliche Maßnahmen und Montagearbeiten sind nicht berücksichtigt, können 
aber im Einzelfall erforderlich werden und damit die Kosten erheblich beeinflussen. 
 
Tab. 27: Kostenspanne der Investitionskosten für das gesamte Zielnetz 
Die Kalkulation zeigt, dass die Spanne der Kosten sehr groß ist und viele 
Einflussfaktoren derzeit nicht pauschalisierbar sind. Die genannten Zahlen 
können daher nur als grober Orientierungsrahmen dienen. Umso wichtiger 
ist eine frühzeitige Evaluierung nach Realisierung der ersten Mobilstatio-
nen, um die tatsächlichen Kosten für die einzelnen Module und Stationsty-
pen weiter eingrenzen zu können.  
 
Dennoch zeigt die Kalkulation, dass die Grundausstattung der Mobilstatio-
nen mit überschaubarem Aufwand realisiert werden kann. Unter Berück-
sichtigung eines Sicherheitszuschlags von 20 % und einer Planungskos-
tenpauschale von 10 % liegen die Kosten für die Grundausstattung aller 
Stationen in einem Bereich von 4,4 bis 6 Mio. Euro. In diesen Kosten sind 
jedoch eventuell notwendige bauliche Anpassungen - z.B. zur Herstellung 
 
72 Die Planungskosten sind mit 10 % relativ gering angesetzt, da die Realisierung der Mobilstationen durch die einheitlichen Pla-
nungsvorgaben des Raumbuchs und eine praxisorientierte Vorgehensweise eher geringe Anforderungen an die Planung stellt. 
Hinzu kommt, dass die Mobilstationen voraussichtlich in Paketen ausgeschrieben werden, so dass die zuständigen Planenden je-
weils eine größere Anzahl sich ähnelnder Mobilstationen planen.

Das abgeleitete Mobilstationsnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 107 
der Barrierefreiheit einzelner Angebote - und auch optionale Ausstat-
tungselemente ebenso wenig enthalten wie mögliche Personalkosten für 
die Umsetzung der erforderlichen zusätzlichen Stellen in der Verwaltung 
und im Stadtwerkekonzern. All dies kann und wird die tatsächlichen Um-
setzungskosten deutlich erhöhen. Der Vergleich mit bereits realisierten 
Mobilstationen (z.B. Mobilitätsstation Münchener Freiheit) zu Beginn des 
Kapitels gibt einen Eindruck, wie stark die Kosten durch optionale Ausstat-
tungselemente variieren können. 
Laufende Kosten (Betrieb) 
Neben den Investitionskosten fallen für jede Mobilstation laufende Kosten 
an, die neben Betrieb und Wartung auch Positionen wie Verwaltung, Kom-
munikation, Marketing und Evaluierung umfassen. 
 
In welcher Größenordnung sich die laufenden Kosten für über 1.000 Mo-
bilstationen bewegen, lässt sich aufgrund bisher unzureichender Erfah-
rungswerte nicht quantifizieren und pauschalisieren. Diese hängen nicht 
zuletzt auch maßgeblich davon ab, welche Qualitätsstandards für die je-
weiligen Aufgaben definiert werden. Die folgende Tabelle listet daher die 
bisher bekannten Kostenpositionen des laufenden Betriebs auf und be-
schreibt qualitativ sowohl die zentralen Leistungsbausteine als auch zu be-
rücksichtigende Abhängigkeiten. 
 
Kostenpunkt Kurzbeschreibung Abhängigkeiten 
Instandhaltung & 
Wartung 
Instandhaltung & Reparatur der 
Stationen, Austausch einzelner 
Module falls erforderlich, Reini-
gung der Stationen etc. 
• Qualität der Materialien 
• Nutzungsfrequenz 
• Vandalismus 
• Witterungseinflüsse 
Vermarktung Öffentlichkeitsarbeit, Vermark-
tungskampagne (Internetauftritt, 
Bürgerveranstaltungen, Flyer 
etc.) 
• Affinität Sharingangebote 
(Stadtteile) 
• Präsenz Sharing-Anbieter 
Stromversorgung Deckung der laufenden Strom-
kosten 
• Strompreis 
• Ladeleistung (kW)  
• Belichtung 
• Digitale Zugangssysteme 
Evaluierung Evaluierung des Betriebs (lau-
fende Kosten) und der Auslas-
tung der Stationen (Nutzungs-
zahlen, Zufriedenheit über Ange-
bote etc.) – bspw. Umfragen, 
Bürgerveranstaltungen etc. 
• Zugänglichkeit Nutzerzahlen 
(Sharing-Anbieter) 
• Beauftragung externe 
Dienstleister 
Software/IT Bereitstellung Software/Zu-
gangs-/Buchungssysteme 
(bspw. Fahrradsammelgaragen, 
App für Sharingangebote etc.) 
• Digitale Buchungs-/Zu-
gangssysteme 
• Beauftragung externe 
Dienstleister

Das abgeleitete Mobilstationsnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 108 
Personal &  
Verwaltung 
Höhe des Personalaufwands für 
Umsetzung und Betrieb der Mo-
bilstationen 
• Beauftragung externe 
Dienstleister 
• Anzahl Sharing-Anbieter 
• Anzahl Mobilstationen 
Tab. 28: Kostenpositionen im laufenden Betrieb 
Die qualitative Betrachtung der einzelnen Kostenpositionen zeigt, dass es 
eine Vielzahl von Abhängigkeiten gibt, die sich unmittelbar auf die Höhe 
der laufenden Kosten niederschlagen. Hier muss letztlich im Zuge eines 
Umsetzungskonzepts entschieden werden, welche Positionen in welcher 
Qualität benötigt oder angestrebt werden. Der Vergleich bereits realisier-
ter Mobilstationen zu Beginn des Kapitels zeigt auch hier, dass die Kosten 
stark variieren können (Evaluierungs- und Marketingkosten Mobilitätssta-
tion Münchener Freiheit und Mobil in Offenburg). 
Finanzierung 
Um die Umsetzung und den laufenden Betrieb der Mobilstationen zu fi-
nanzieren, sind neben einer Anschubfinanzierung weitere Einnahmequel-
len erforderlich. Diese hängen davon ab, mit welchem Betreibermodell die 
Umsetzung und der Betrieb der Mobilstationen letztendlich erfolgen soll. 
 
Als mögliche Einnahmequellen zur (Teil-)Finanzierung der Realisierung 
und des Betriebs kommen u.a. Sondernutzungsgebühren (für Sharing-An-
gebote), Nutzungsentgelte für einzelne Mobilitätsangebote oder Einnah-
men aus der Stellplatzablöse in Betracht. 
 
Auf der anderen Seite besteht für die Einrichtung von Mobilstationen eine 
vielfältige Förderkulisse mit attraktiven Fördersätzen, so dass voraussicht-
lich nicht unerhebliche Anteile der Investitionskosten förderfähig sind 
(eine Übersicht der Fördermöglichkeiten findet sich im Anhang). Neben 
Elementen der Grundausstattung sind insbesondere kostenintensive Son-
derausstattungen (z.B. Fahrradsammelgaragen) anteilig förderfähig. Der 
genaue Umfang der förderfähigen Investitionskosten kann nicht pauscha-
lisiert werden, da die Höhe der Förderung u.a. von den zum Zeitpunkt der 
Planung und Realisierung gültigen Förderrichtlinien abhängt.

Das abgeleitete Mobilstationsnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 109 
5.3 Gutachterliche Empfehlungen zur 
Umsetzung 
Das Raumbuch stellt dar, in welche Richtung sich das Mobilstationsnetz in 
Köln mittelfristig entwickeln soll. Diese Ziele sind mit der aktuellen Perso-
nal- und Finanzausstattung aber nicht erreichbar. Daher ist in einem 
nächsten Schritt zu klären, welche Ausstattung und Organisationsstruktur 
es für eine effiziente Umsetzung des Zielnetzes Mobilstationen 2030+ 
braucht. Gemeinsam mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) mit ihren 
Tochtergesellschaften gilt es ein Umsetzungs-, Betriebs- und Kommunika-
tionskonzept zu entwickeln und den Personal- und Finanzbedarf zu ermit-
teln. 
 
Es wird empfohlen, bereits für die Ausarbeitung dieses Umsetzungskon-
zepts eine neue Stelle zu schaffen und möglichst zeitnah zu besetzen. 
 
Inhalte des Umsetzungskonzept sind u.a. die Definition der Zuständigkei-
ten für 
▪ den Betrieb und die Unterhaltung einschl. Reinigung der Flächen von 
Mobilstationen (z.B. KVB als mögliche Sondernutzungsnehmerin) 
▪ die Übernahme Verkehrssicherungspflicht 
▪ das Einwerbung von Fördermitteln 
▪ das Durchführen der Interessensbekundungsverfahren für Carsha-
ring-Parkstände (Verpflichtung zu einer diskriminierungsfreien und 
transparenten Vergabeauswahl von Mobilitätsanbietern an Stationen 
im öffentlichen Straßenraum (Sondernutzung)) 
▪ die Abrechnung mit den externen Mobilitätsanbietern 
▪ die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit 
▪ das Datenmanagement 
▪ die Evaluation der Nutzung und Akzeptanz der umgesetzten Mobil-
stationen als Grundalge für die laufende Weiterentwicklung des 
Raumbuchs 
 
Darüber hinaus ist das Verfahren für die Umsetzung einer Mobilstation zu 
beschreiben. Dies beinhaltet auch das Vorgehen bei Beteiligung externer 
Akteure (z.B. Anhörung des betroffenen Bezirksvertretung). Bspw. könn-
ten Workshops auf lokaler Ebene sowie mit den privaten Sharing-Anbie-
tern zur konkreten Standortfindung dienen. So kann die Ortskenntnis der 
lokalen Akteure genutzt werden, um die Akzeptanz und Nutzung der Mo-
bilstationen zu erhöhen. 
 
Daneben ist zu klären, welche und wie viele weitere Stellen und Finanzmit-
tel zum Erreichen der ambitionierten Zielsetzung erforderlich sind. Hierbei 
erscheint ein interdisziplinäres Team sinnvoll, um das breite Aufgaben-
spektrum abzudecken. Dies sind u.a.: 
▪ Straßenplanung 
▪ Straßenverkehrsrecht 
▪ Vergaben

Das abgeleitete Mobilstationsnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 110 
▪ Kommunikation 
▪ zentrale Koordination durch die KVB 
 
Prioritäten beim Ausbau des Mobilstationsnetzes 
Für das Ausrollen des Mobilstationsnetzes werden folgende Punkte emp-
fohlen: 
▪ Der Handlungsdruck ist in der inneren Kernstadt am höchsten, da-
her wird empfohlen, hier die Priorität für das sukzessive Ausweiten 
des Mobilstationsnetzes zu setzen. 
 
Dies schließt die Errichtung einzelner Mobilstationen in anderen 
Raumtypen jedoch nicht aus. So sollen in den Bezirkszentren von 
Chorweiler und Porz frühzeitig Initialstationen im Außenbereich 
eingerichtet werden. 
▪ Innerhalb der Inneren Kernstadt sollen die Mobilstationen mit Car-
sharing gleichmäßig verdichtet werden. Der Fokus kann dabei auf 
solche Quartiere gelegt werden, in dem es einen besonderen Hand-
lungsdruck gibt und in dem eine hohe Akzeptanz für Mobilstations-
angebote angenommen werden kann. Sofern eine deutliche Erhö-
hung der Bewohnerparkgebühren erfolgt, kann zudem Bewohner-
parkgebieten eine besondere Priorität eingeräumt werden. 
▪ Eine Stationspflicht für E-Scooter und Bikesharing wird immer erst 
dann eingeführt, wenn in einem Quartier eine ausreichend hohe 
Netzdichte an Shared-Mobility-Flächen erreicht ist. Daher kann es 
Sinn ergeben, bei der Ausweitung der Shared-Mobility-Flächen in-
nerhalb der Inneren Kernstadt quartiersweise vorzugehen. 
▪ Mobilstationsplanungen an Haltestellen der DB AG sollten frühzei-
tig und unter Einbeziehung von go.Rheinland abgestimmt werden. 
Es ist verbundweit vereinbart, dass go.Rheinland die zentrale Koor-
dination zwischen Kommunen und DB AG übernimmt. 
▪ Zudem erscheint es sinnvoll, eine Priorität auf Mobilstationen zu 
setzen, die mit geringem Aufwand umgesetzt werden können (z.B. 
bereits vorhandene Mobilitätsangebote, mit entsprechenden Ge-
staltungselementen ausstatten und das Angebot ggf. geringfügig 
erweitern zur Mobilstation).

Das abgeleitete Mobilstationsnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 111 
Vier Umsetzungsstränge 
Für die Umsetzung des Raumbuchs werden vier Stränge empfohlen: 
▪ Schaffung eines interdisziplinären Teams (Projektgruppe) zur 
schnellen Umsetzung von Stationen im Bestand. 
▪ Umsetzung von Mobilstationen in Kooperation mit großen privaten 
Akteuren, bspw. Wohnungsbaugenossenschaften und Super-
marktketten, so dass sich Synergien für beide Seiten ergeben 
(Bsp.: Carsharing auf Supermarkt-Parkplatz hat einerseits sehr ho-
hen Sichtbarkeit und führt andererseits dazu, dass die Nutzer*in-
nen ihre Leihe mit einem Einkauf beim Supermarkt verbinden). 
Öffentlich zugängliche Mobilstationen auf Privatgrund können den 
Vorteil haben, dass durch viel Laufkundschaft eine hohe Sichtbar-
keit gegeben ist, durch die privaten Akteure eine höhere Aufmerk-
samkeit für den Zustand der Angebote entsteht, die soziale Kon-
trolle erhöht wird und eine Diskussion um entfallende Pkw-Park-
stände im öffentlichen Raum vermieden wird. 
▪ Bei Straßenplanungen sind Mobilstationen zukünftig regelhaft als 
ein Standardelement der Straßenplanung zu berücksichtigen. 
▪ Bei der Entwicklung von Neubauvorhaben bzw. -quartieren sind 
geeignete Mobilstations-Module zukünftig ebenfalls regelhaft zu 
berücksichtigen. 
Flexibel nachsteuern und weiterentwickeln 
Es wird empfohlen, die eingerichteten Mobilstationen laufend hinsichtlich 
ihrer Wirkung zu evaluieren und die gemachten Erfahrungen falls erforder-
lich für eine Weiterentwicklung des Raumbuchs zu nutzen. 
▪ Durch die Initialstationen in Chorweiler und Porz können Erfahrun-
gen gesammelt werden, ob und welche Mobilitätsangebote in die-
sen Räumen gut angenommen werden und eine große Wirkung 
entfalten. Auf dieser Grundlage kann ggf. eine gezielte Ausweitung 
in weiteren Stadtteilzentren im Außenbereich erfolgen. 
▪ Auch aus den Mobilstationen in weiteren Quartieren kann kontinu-
ierlich gelernt und das Zielnetz 2030+ sowie das Umsetzungskon-
zept weiterentwickelt werden. 
▪ Sollte sich zukünftig ein heute noch nicht absehbarer Bedarf für 
weitere Module an Mobilstationen ergeben, ist zu prüfen, wie diese 
sinnvoll in das Zielnetz 2030+ integriert werden können. 
▪ Sollte sich bei der Ausweitung des stationsgebundenen Carsha-
rings in einem Stadtteil eine Sättigung einstellen, also die Nach-
frage nicht weiter anwachsen, kann die weitere Ausweitung in die-
sem Stadtteil ausgesetzt und die Umsetzung des Raumbuchs auf 
andere Stadtteile, Raum- und Mobilstationstypen fokussiert wer-
den. 
▪ Sollten sich beim Freefloating-Carsharing zukünftig positive Evalu-
ationsergebnisse zeigen, könnte geprüft werden, ob eine Integra-
tion dieses Mobilitätsangebots in Mobilstationen Sinn ergibt (Bsp. 
Switch-Stationen in Hamburg)

Das abgeleitete Mobilstationsnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 112 
5.4 Fazit 
Mit dem vorliegenden Raumbuch liegt eine fundierte konzeptionelle 
Grundlage für ein flächendeckendes Mobilstationsnetz vor, das konse-
quent an den Zielen einer nachhaltigen Mobilitäts- und Stadtentwicklung 
ausgerichtet ist. Eine Folge dieses Ansatzes ist das große Mengengerüst 
von über 1.000 Stationen im angestrebten „Mobilstationsnetz 2030+“. 
Deshalb wurde bei der Erarbeitung der planerischen Parameter auf eine 
möglichst pragmatische, sich auf das wesentliche beschränkende Heran-
gehensweise geachtet, die eine einfache Umsetzung ermöglicht und dabei 
zugleich die notwendigen Investitionskosten in einem überschaubaren 
Rahmen hält. 
 
Auf die großen Potenziale, die sich aus einer Umsetzung des im Raumbuch 
entwickelten Mobilstationsnetzes ergeben, wird in den einzelnen Kapiteln 
hingewiesen. Diese reichen von der Reduktion von Mobilitätsarmut über 
eine flächendeckende Verbesserung und Vereinfachung inter- und multi-
modaler Wegeketten, der besseren Ordnung des öffentlichen Raums und 
die damit einhergehende Erhöhung der Barrierefreiheit und Verkehrssi-
cherheit bis hin zu einer deutlichen Entlastung des öffentlichen Straßen-
raums, die sich nicht zuletzt aus der geplanten deutlichen Ausweitung des 
stationsbasierten Carsharings ergibt. 
 
Beitrag zur Stadtstrategie 
„Kölner Perspektiven 2030+“ 
Besonders deutlich wird der immense Nutzen und damit die große Bedeu-
tung einer Umsetzung des Mobilstationsnetzes, durch den Blick auf den 
möglichen Beitrag zu den Leitsätzen und Zielen der Kölner Stadtstrategie 
„Kölner Perspektiven 2030+“. Nachfolgend sind die Ziele unter den jeweili-
gen Leitsätzen der Stadtstrategie aufgeführt, die das Mobilstationsnetz di-
rekt oder indirekt unterstützt: 
 
Leitsatz 1: Köln sorgt für kompakte und lebenswerte Quartiere 
▪ Ziel 1.1 Köln steuert seine Entwicklung aktiv im Einklang mit leis-
tungsfähigen Mobilitätsangeboten und starken Zentren. 
▪ Ziel 1.2 Köln geht mit der knappen Ressource "Fläche" sorgfältig um. 
▪ Ziel 1.3 Köln sichert und entwickelt seine Veedel zu Zentren des ge-
meinschaftlichen Lebens. 
▪ Ziel 1.4 Köln sorgt für attraktive Parks, Plätze, Straßen und sichere 
öffentliche Räume. 
▪ Ziel 1.5 Köln entwickelt seine Infrastruktur und öffentlichen Dienst-
leistungen bedarfsgerecht. 
 
Leitsatz 2: Köln schafft Raum für eine dynamische und nachhaltige Wirt-
schaft und für vielfältige Arbeitswelten

Das abgeleitete Mobilstationsnetz 2030+ 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 113 
▪ Ziel 2.5 Köln optimiert die Flächennutzung der Industrie- und Gewer-
begebiete und verbessert ihre Erreichbarkeit. 
 
Leitsatz 3: Köln sorgt für Bildung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe 
▪ Ziel 3.3 Köln setzt sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft ein. 
▪ Ziel 3.4 Köln fördert die kinder-, jugend- und familienfreundliche 
Stadt. 
 
Leitsatz 4: Köln stärkt seine Rolle als vielfältig vernetzte Metropole 
▪ Ziel 4.1 Köln entwickelt seine Mobilitätsangebote gemeinsam mit der 
Region innovativ und umweltverträglich weiter und stärkt den öf-
fentlichen Nahverkehr. 
▪ Ziel 4.2 Köln schafft mehr Raum für Rad- und Fußverkehr. 
 
Leitsatz 5: Köln wächst klimagerecht und umweltfreundlich und sorgt für 
gesunde Lebensverhältnisse 
▪ Ziel 5.3 Köln betreibt eine konsequente Klimawandelanpassung. 
▪ Ziel 5.4 Köln betreibt aktiv Klimaschutz und reduziert seine CO2-
Emissionen. 
 
Die Umsetzung des Mobilstationsnetz 2030+ stellt somit eine Maßnahme 
dar, die auf ein breites Spektrum an strategischen Feldern der Stadtent-
wicklung zugleich einzahlt.

Glossar und Abkürzungen 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 114 
6 Glossar und Abkürzungen 
Nachfolgend ist erläutert, wie einzelne Begriffe im Rahmen des Raum-
buchs verstanden und verwendet werden. 
E-Scooter 
Im Raumbuch werden dem Alltagssprachgebrauch folgend Elektrokleinst-
fahrzeuge als E-Scooter bezeichnet. Dabei sind i.d.R. Sharing-Fahrzeuge 
gemeint. 
Feinmobilität 
Der Begriff der Feinmobilität umfasst alle Fortbewegungsmittel, die klei-
ner als ein Pkw sind. 
Freefloating 
Die Rückgabe eines Sharing-Fahrzeugs ist an einem anderen Ort möglich 
als die Ausleihe. 
Geofencing 
Geofencing bedeutet im Rahmen des Raumbuchs, dass die Rückgabe von 
Sharing-Angeboten auf einen räumlich begrenzten Bereich beschränkt 
wird. 
Konterstation 
Sharing-Angebote sind eine sinnvolle Ergänzung zum ÖPNV für die erste 
bzw. letzte Meile. Damit dieser Weg mit einem Sharing-Angebot zurückge-
legt werden kann, braucht es aber am anderen Ende des Weges eine Aus-
leih- bzw. Rückgabestation. Diese wird im Raumbuch als Konterstation be-
zeichnet. 
Mobilstation 
Nachfragenah positionierte, bedarfsgerecht ausgestattete räumliche Ver-
knüpfungen von Mobilitätsangeboten, die einen hohen Wiedererken-
nungswert aufweisen und dadurch intermodale Wegeketten ermöglichen 
und ein multimodales, stadtverträgliches Verkehrsverhalten fördern.

Glossar und Abkürzungen 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 115 
Shared-Mobility-Fläche 
Eine Fläche, auf der Shared-Mobility-Angebote bereitgestellt und zurück-
gegeben werden können. Im Raumbuch betrifft dies Freefloating-Sharing-
Fahrzeuge der Feinmobilität. 
Shared-Mobility-Station 
Eine Mobilstation, die lediglich aus Shared-Mobility-Flächen besteht sowie 
ggf. Flächen für privates Fahrrad- und Lastenradparken. 
Shared/Sharing 
Bedeutung: „geteilt“ in dem Sinne, dass ein Fahrzeug nicht von einer Pri-
vatperson besessen und ausschließlich von dieser genutzt wird, sondern 
von einer i.d.R. unbegrenzten Anzahl von Menschen genutzt werden kann. 
Stationen 
Im Raumbuch wird dann von Stationen gesprochen, wenn sowohl Mobil-
stationen als auch Shared-Mobility-Stationen gemeint sind (vgl. Tab. 2) Die 
Shared-Mobility-Stationen werden nicht zu den Mobilstationen gezählt, 
sind aber Regelbestandteil des Raumbuchs und als “Basiskategorie” integ-
raler Bestandteil des flächendeckenden Stationsnetzes. 
Stationszwang 
Durch Geofencing wird die Rückgabe von Sharing-Fahrzeugen in einem 
bestimmten Gebiet auf die dort vorhandenen Shared-Mobility-Flächen be-
schränkt. 
Wildparken 
Ein Fahrzeug wird nicht ordnungsgemäß abgestellt, bspw. auf einem Geh-
weg. 
Abkürzungen 
AP Arbeitsplätze* 
B+R Bike-and-Ride 
CS Carsharing* 
EW Einwohner*innen* 
FöRi MM Förderrichtlinie “Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanage-
ment” des Landes NRW 
Fz Fahrzeuge * 
Kap. Kapitel** 
KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
MIV motorisierter Individualverkehr

Glossar und Abkürzungen 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 116 
MOST Projekt „Mobilstationen Regio Köln“ 
NKI Nationale Klimaschutzinitiative 
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr 
ÖV Öffentlicher Verkehr 
Pkw Personenkraftwagen 
SMF Shared-Mobility-Fläche 
SPNV Schienenpersonennahverkehr 
* Diese Abkürzung wird nur in Tabellen, nicht aber im Fließtext verwendet. 
** Diese Abkürzung wird nur im Zusammenhang mit einem direkten Ver-
weis auf ein konkretes Kapitel verwendet.

Anhang 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 117 
7 Anhang 
Übersicht möglicher Fördermittel 
Förderprogramm Anforderungen Förderquote Geförderte Module Geförderte 
Stationstypen 
go.Rheinland Mobilsta-
tionen 
ÖPNV/SPNV-Bezug 
Mindestausstattung 
Mobilstationen einschl. 
Barrierefreiheit voll-
ständig erfüllt 
90 % Grunderwerb und 
Bau 
10 % Planungskosten-
pauschale 
Alle 
Barrierefreier Haltestel-
lenausbau 
L-ÖV, 
M-ÖV, 
S-ÖV, 
(S) 
go.Rheinland Haltestel-
lenaufwertung 
ÖPNV/SPNV-Bezug 
Mindestausstattung 
Mobilstationen nicht er-
füllt 
90 % Grunderwerb und 
Bau 
3 % Planungskosten-
pauschale 
 
u.a. B+R-Anlagen 
Barrierefreier Haltestel-
lenausbau 
S 
FöRi-Nah  80-90 % Fahrradstationen 
Öffentlichkeitsarbeit 
zur Förderung der 
Nahmobilität 
 
FöRi-MM Quartiersmo-
bilstationen 
Mind. zwei vers. Ver-
kehrsmittel 
Kein ÖPNV/SPNV-
Bezug 
80 % Grunderwerb und 
Bau 
10 % Planungskosten 
80 % Evaluation 
6000 Euro je CS-Stpl. 
3000 Euro für SMF 
2500 Euro für Stpl. für 
private Fahr- und Las-
tenräder 
L-Quartier, 
M-Quartier, 
SMS 
NKI Klimaschutz durch 
Radverkehr 
Modellhafte Projekte Investiv Fahrradsammelgara-
gen (?) 
L-Quartier, 
M-Quartier 
NKI Kommunalrichtlinie 
Mind. zwei vers. Ver-
kehrsmittel 
 Alle, explizit Radabstell- 
und B+R-Anlagen 
Alle 
Tab. 29: Übersicht möglicher Fördermittel 
 
Hinweis: Die Förderanträge können für mehrere Mobilstationen mit ähnlichen Randbedin-
gungen i.d.R. als ein Paket gebündelt werden. 
Förderung über go.Rheinland 
Gemäß § 12 ÖPNVG NRW (Gesetz über den öffentlichen Personennahver-
kehr in Nordrhein-Westfalen) fördert das Bundesland Nordrhein-Westfa-
len über die Zweckverbände (hier: go.Rheinland) Investitionen in den 
ÖPNV. Hier werden zum einen Mobilstationen (), zum anderen Haltestel-
lenaufwertungen (Mindestausstattungen nicht erfüllt) gefördert. In beiden 
Fällen werden nur Mobilstationen an ÖPNV-Haltestellen gefördert. 
 
Im Rahmen des Umsetzungskonzepts ist zu klären, ob die Förderanträge 
durch die Stadt Köln oder die KVB gestellt werden. 
 
Um eine hohe Effizienz sicherzustellen, erscheint es sinnvoll, Förderan-
träge nicht für einzelne Mobilstationen zu stellen, sondern einen Förderan-
trag für ein Paket mit mehreren Mobilstationen. Bei go.Rheinland besteht

Anhang 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 118 
dafür die Möglichkeit einer sogenannten Rahmenanmeldung für z.B. 100 
Standorte. Hierbei können die Mittel über einen Finanzierungsantrag in 
verschiedenen Baustufen abgerufen werden. 
 
ÖPNV-Invest-RL ZV go.Rheinland 
Richtlinie des Zweckverbandes go.Rheinland (ZV go.Rheinland) für die 
Weiterleitung von Zuwendungen gemäß § 12 ÖPNVG NRW zur Förderung 
von Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr im Gebiet des 
Zweckverbandes go.Rheinland 
 
go.Rheinland fördert Planung, Vorbereitung, Grunderwerb und Bau von 
Mobilstationen an ÖPNV-Haltestellen mit bis zu 90 %. 
 
Am 30.08.2023 ist ein erster Austausch der Stadt Köln mit go.Rheinland 
zu den Förderbedingungen, insb. zur Barrierefreiheit erfolgt: 
▪ An ÖPNV-Haltestellen ist seit 1.1.22 die vollständige Barrierefreiheit 
sicherzustellen. Daher sind an ÖPNV-Haltestellen nur barrierefreie 
Mobilstationen förderfähig. Ggf. vorhandene Einschränkungen sind 
auf der Stele kenntlich zu machen. 
▪ Die Qualifizierung von Haltestellen kann ebenfalls gefördert werden, 
allerdings nur mit einem geringeren Fördersatz. 
▪ Sinnvoll könnte sein, im Rahmen der Herstellung der Barrierefreiheit 
an einer ÖPNV-Haltestelle dort gleichzeitig eine Mobilstation einzu-
richten. 
▪ Für Mobilstationen unabhängig von ÖPNV-Haltestellen sieht 
go.Rheinland keine Zuständigkeit und verweist auf die Bezirksregie-
rung. 
▪ Die Förderanträge können für mehrere Mobilstationen mit ähnlichen 
Randbedingungen als ein Paket gebündelt gestellt werden. 
Förderung über die Bezirksregierung Köln 
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen fördert über die Bezirksregierungen 
Investitionen in die Mobilität. 
 
Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) 
Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden 
und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen 
 
Gefördert werden u.a. Fahrradstationen und die Öffentlichkeitsarbeit zur 
Förderung der Nahmobilität mit einem Förderhöchstsatz von 80-90%. 
 
Förderrichtlinien Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement (FöRi-
MM) 
Die Förderrichtlinie deckt ein breites Spektrum an Maßnahmen ab. Her-
vorzuheben ist die Errichtung und Erweiterung von Mobilstationen sowohl 
in Verbindung mit dem ÖPNV als auch unabhängig hiervon. Gleichzeitig 
werden bspw. Fahrgastunterstand und Fahrgastinformationssystem als 
Mindestanforderungen benannt, was dem Ansinnen der Förderung von

Anhang 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 119 
Mobilstationen im Quartier widerspricht. Diesen Widerspruch gilt es mit 
dem Fördermittelgeber zu klären. 
Zuwendungsfähige Ausgaben und Förderhöhe: 
▪ Grunderwerb und Bau (80 %) 
▪ Planung und Verwaltung, (10 % der Baukosten) 
▪ Evaluation (80 %) 
▪ 6000 Euro je Carsharing-Stellplatz 
▪ 3000 Euro für Shared-Mobility-Flächen 
▪ 2500 Euro für Stellplätze für private Fahrräder, Lastenräder und 
Elektroroller 
▪ Höchstbetrag 300.000 Euro je Mobilstation 
Klimaschutz durch Radverkehr 
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: För-
deraufruf für modellhafte regionale investive Projekte zum Klimaschutz 
durch Stärkung des Radverkehrs im Rahmen der Nationalen Klimaschutzi-
nitiative (NKI) 
 
Das Förderprogramm könnte möglicherweise für Fahrradsammelgaragen 
im Quartier genutzt werden. 
Kommunalrichtlinie 
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: 
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Um-
feld im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) 
 
Gefördert wird die Errichtung neuer und die Erweiterung bestehender ver-
kehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen sowie von Radabstellanla-
gen und Bike-and-Ride-Anlagen.

Verzeichnisse 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 120 
8 Verzeichnisse 
Abbildungsverzeichnis 
Abb. 1: Veranschaulichung der Vorgehensweise zur Ableitung der 
Mobilitätsangebote in den einzelnen Raumtypen .............................................. 8 
Abb. 2: Scooter als Verkehrshindernis (links) und Mobilstation 
Seidmacherinnengäßchen mit Abstellflächen für Fahrräder, Lastenräder 
und E-Scooter .......................................................................................................... 10 
Abb. 3: Abgestellte Lastenräder auf dem Fußweg (links) und 
Lastenradabstellflächen in Nürnberg ................................................................. 10 
Abb. 4: (links): Einschränkung der Barrierefreiheit durch im Seitenraum 
parkende Autos ......................................................................................................... 11 
Abb. 5: (rechts): Erschwerte Befahrbarkeit der Straße für 
Rettungsfahrzeuge durch beidseitiges längs parken ...................................... 11 
Abb. 6: Wanderbaumallee Venloer Straße (links) und Biodiversität im 
Straßenraum in Amsterdam .................................................................................. 11 
Abb. 7: Mobilstation am Bahnhof Erftstadt © go.Rheinland GmbH/ Smilla 
Dankert ....................................................................................................................... 17 
Abb. 8: Carsharing-Station © Cambio / Nikolai Wolff .................................... 19 
Abb. 9: Shared-Mobility-Station Seidmacherinnengäßchen © ARGUS 
Stadt und Verkehr / Katharina Wu ....................................................................... 21 
Abb. 10 Übersicht Raumtypenabgrenzung ....................................................... 26 
Abb. 11: Allgemeine Planungsgrundsätze für Mobilstationen ....................... 51 
Abb. 12: Aufstellvarianten von Mobilstationen ................................................ 52 
Abb. 13: Idealtypische Sortierung der Standardmodule hinsichtlich ihrer 
Sichtbeeinträchtigung im Straßenraum............................................................. 53 
Abb. 14: Darstellung der Regelmaße im Querschnitt einer örtlichen 
Hauptstraße. ............................................................................................................. 55 
Abb. 15: Darstellung der Regelmaße im Querschnitt einer Wohnstraße 
(Einbahnstraße). ....................................................................................................... 55 
Abb. 16: Gestaltungsparameter der Mobilstationen....................................... 59 
Abb. 17: Titelbild Gestaltungsleitfaden Mobilstationen NRW. ..................... 59 
Abb. 18: Stele einer Mobilstation gemäß Gestaltungsleitfaden 
Mobilstationen NRW. .............................................................................................. 60 
Abb. 19: Shared-Mobility-Fläche Senkrechtaufstellung auf 
Längsparkstand. ...................................................................................................... 66

Verzeichnisse 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 121 
Abb. 20: Shared-Mobility-Fläche Längsaufstellung auf schmalem Modul.
 ..................................................................................................................................... 66 
Abb. 21: Shared-Mobility-Fläche Längsaufstellung auf 
Senkrechtparkstand. .............................................................................................. 67 
Abb. 22: Bikesharing-Modul Senkrechtaufstellung auf Längsparkstand .. 67 
Abb. 23: Bikesharing-Modul Längsaufstellung auf schmalem Modul ........ 67 
Abb. 24: Bikesharing-Modul Längsaufstellung auf Senkrechtparkstand .. 68 
Abb. 25: E-Scooter-Abstellfläche Senkrechtaufstellung auf 
Längsparkstand ....................................................................................................... 68 
Abb. 26: E-Scooter-Abstellfläche Senkrechtaufstellung auf schmalem 
Modul .......................................................................................................................... 68 
Abb. 27: E-Scooter-Abstellfläche Längsaufstellung auf 
Senkrechtparkstand ............................................................................................... 69 
Abb. 28: Räumliche Schwerpunkte Shared-Mobility-Flächen ...................... 71 
Abb. 29: Carsharing-Modul (1 Fz) in Längsaufstellung .................................. 72 
Abb. 30: Carsharing-Modul (1-Fz) in Senkrechtaufstellung ......................... 72 
Abb. 31: Räumliche Schwerpunkte Carsharing ............................................... 74 
Abb. 32: Modul Lastenradparken Schrägaufstellung auf Längsparkstand 77 
Abb. 33: Modul Lastenradparken schmale Aufstellung auf Längsfläche ... 77 
Abb. 34: Modul Lastenradparken Längsaufstellung auf 
Senkrechtparkstand ................................................................................................ 77 
Abb. 35: Räumliche Schwerpunkte privates Lastenradparken .................... 79 
Abb. 36: Fahrradpark-Modul Senkrechtaufstellung auf Längsparkstand. 80 
Abb. 37: Fahrradpark-Modul Längsaufstellung auf schmaler Fläche ......... 80 
Abb. 38: Fahrradpark-Modul Längsaufstellung auf Senkrechtparkstand . 80 
Abb. 39: Modul Fahrradsammelgarage BikeBox 1 Hersteller RESORTI in 
Senkrechtaufstellung auf Senkrechtparkstand. .............................................. 83 
Abb. 40: Modul Fahrradsammelgarage K21 Hersteller Kienzler in 
Längsaufstellung auf Senkrechtparkstand ....................................................... 84 
Abb. 41: Räumliche Schwerpunkte Fahrradsammelgaragen ....................... 86 
Abb. 42: Modul E-Lademöglichkeit auf Längsparkstand............................... 87 
Abb. 43: Modul E-Lademöglichkeit auf Senkrechtparkstand ...................... 87 
Abb. 44: Beispielstation L-ÖV. Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr ... 92 
Abb. 45 Beispielstation M-Station im Quartier. Darstellung: ARGUS Stadt 
und Verkehr .............................................................................................................. 93 
Abb. 46: Beispielstation SMS. Darstellung: ARGUS Stadt und Verkehr .... 93

Verzeichnisse 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 122 
Tabellenverzeichnis 
Tab. 1: Ziele eines stadtweiten Netzes von Mobilstationen ............................. 9 
Tab. 2: Systematik/Klassifikation der Stationstypen ....................................... 12 
Tab. 3: Übersicht über die Standard-Module an den verschiedenen 
Mobilstationstypen ................................................................................................. 13 
Tab. 4: Übersicht über weitere mögliche Fahrradabstell-Module an B+R-
Stationen ................................................................................................................... 14 
Tab. 5: Übersicht über die Standard-Module an den verschiedenen 
Mobilstationstypen .................................................................................................. 15 
Tab. 6: Zielnetz 2030+ ........................................................................................... 20 
Tab. 7: Eckdaten des Raumtyps City .................................................................. 30 
Tab. 8 Eckdaten des Raumtyps Innere Kernstadt ........................................... 33 
Tab. 9: Stationsübersicht Innere Kernstadt ...................................................... 33 
Tab. 10: Eckdaten des Raumtyps Äußere Kernstadt ...................................... 36 
Tab. 11: Stationsübersicht Äußere Kernstadt ................................................... 36 
Tab. 12: Eckdaten des Raumtyps Außenbereich ............................................. 39 
Tab. 13: Stationsübersicht Außenbereich ......................................................... 39 
Tab. 14 Eckdaten der Stadtteile Chorweiler und Porz ................................... 41 
Tab. 15: Orientierungswerte zur Einordnung von Neubaugebieten in einen 
Raumtyp .................................................................................................................... 48 
Tab. 16: Einzuhaltende Maße................................................................................ 55 
Tab. 17: Planungsgrundsätze gemäß FöRi MM ................................................ 62 
Tab. 18: Übersicht über die Module. ................................................................... 64 
Tab. 19: Elemente mit Relevanz an ÖPNV-Haltestellen ................................. 89 
Tab. 20: Weitere Ausstattungselemente ........................................................... 91 
Tab. 21: Abgeleitetes Mobilstationsnetz 2030+ .............................................. 94 
Tab. 22: Gegenüberstellung Flächenbedarf Mobilstationen und Pkw-
Bestand. ..................................................................................................................... 98 
Tab. 23: Kosten realisierter Mobilstationen .................................................... 101 
Tab. 24: Umsetzungskosten einzelner Ausstattungsmerkmale ................ 102 
Tab. 25: Investitionskosten einzelner Module ................................................ 103 
Tab. 26: Umsetzungskosten der einzelnen Mobilstationstypen ................ 104 
Tab. 27: Kostenspanne der Investitionskosten für das gesamte Zielnetz 106 
Tab. 28: Kostenpositionen im laufenden Betrieb .......................................... 108 
Tab. 29: Übersicht möglicher Fördermittel ...................................................... 117

Impressum 
 
 
Raumbuch Mobilstationen Köln 123 
9 Impressum 
 
Die Oberbürgermeisterin 
 
Amt für nachhaltige 
Mobilitätsentwicklung 
 
Auftraggeber 
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 
 
Projektverantwortung 
Thorsten Siggelkow, Amtsleiter 
 
Sachgebiet Verkehrsentwicklungsplanung und ÖPNV 
Benjamin Klein (Projektleitung) 
Denise Schröter 
 
 
Auftragnehmer 
ARGUS Stadt und Verkehr 
 
ARGUS studio/ 
Nils Weiland, Benedikt Dülme, Simon Schuster, Xiucheng Zhu, 
Henriette Freihse, Johann Helmann, Johanna Arzt, Thekla Ernst, 
Tom Püstow 
 
Fachbereich Verkehrsmodell und GIS 
Katharina Wu, Daniel Ziegler 
 
Fachbereich Verkehrskonzepte 
Nellie Kempe 
 
Fachbereich Straßenverkehrsplanung 
Christian Balk 
 
Externe Beratung 
Michael Glotz-Richter 
(ehemals Referent für nachhaltige Mobilität, 
Freie Hansestadt Bremen)

Anlage 3 Auszug BV Lindenthal

2239 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon: (0221) 221 93313 
 
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-
koeln.de 
Datum: 08.05.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 06.05.2024  
öffentlich 
9.2.5 Raumbuch Mobilstationen 
0910/2024 
geänderter Beschluss: 
 
1. Der Verkehrsausschuss beschließt das vorliegende Raumbuch Mobilstationen 
als konzeptionelle Grundlage für die flächendeckende Einrichtung eines Mobil-
stationsnetzes in Köln. 
2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung daher auf dieser Grundlage, 
gemeinsam mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) und gemäß Beschlusspunkt 
2 zu TOP 10.6 der Ratssitzung vom 10.09.2020 in einem nächsten Schritt die 
notwendigen Voraussetzungen für eine effiziente und zügige Umsetzung und 
einen attraktiven sowie verlässlichen Betrieb des Mobilstationsnetzes zu ermit-
teln. Hierzu zählt neben den personellen und monetären Bedarfen vor allem 
auch der organisatorisch-rechtliche Rahmen. 
Ein entsprechender Umsetzungsvorschlag ist dem Rat der Stadt Köln zur Be-
schlussfassung vorzulegen. 
3. Unbeschadet dessen kann und soll die Verwaltung schon heute im Rahmen ih-
rer regulären Aufgabenwahrnehmung Mobilstationen, wie sie das Raumbuch 
definiert, planen und umsetzen. 
 
Die Verwaltung präzisiert, inwieweit es sich um den Inneren oder Äußeren Grüngür-
tel als Grenze für die Bereiche handelt. Weiterhin wird ausdrücklich darauf hinge-
wiesen, dass innerhalb der beiden Grüngürtel Stationen nur auf bereits versiegelten 
Flächen errichtet werden.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig beschlossen 
 
eine Enthaltung (AfD)

nicht anwesend: Herr Fiedler (SPD), Herr Weber-Baronowsky (Grüne) 
 Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zu TOP 9.2.5 
AN/0732/2024 
Beschluss: 
Die Verwaltung präzisiert, inwieweit es sich um den Inneren oder Äußeren Grüngürtel als 
Grenze für die Bereiche handelt. Weiterhin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, d ass 
innerhalb der beiden Grüngürtel Stationen nur auf bereits versiegelten Flächen errichtet 
werden. 
Abstimmungsergebnis: 
einstimmig beschlossen 
eine Enthaltung (AfD) 
nicht anwesend: Herr Fiedler (SPD), Herr Weber-Baronowsky (Grüne)

Beschlussvorlage Ausschuss

19612 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0910/2024 
Freigabedatum 11.04.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Raumbuch Mobilstationen  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Verkehrsausschuss beschließt das vorliegende Raumbuch Mobilstationen als kon-
zeptionelle Grundlage für die flächendeckende Einrichtung eines Mobilstationsnetzes 
in Köln. 
2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung daher auf dieser Grundlage, ge-
meinsam mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) und gemäß Beschlusspunkt 2 zu TOP 
10.6 der Ratssitzung vom 10.09.2020 in einem nächsten Schritt die notwendigen Vo-
raussetzungen für eine effiziente und zügige Umsetzung und einen attraktiven sowie 
verlässlichen Betrieb des Mobilstationsnetzes zu ermitteln. Hierzu zählt neben den 
personellen und monetären Bedarfen vor allem auch der organisatorisch-rechtliche 
Rahmen. 
Ein entsprechender Umsetzungsvorschlag ist dem Rat der Stadt Köln zur Beschluss-
fassung vorzulegen. 
Verkehrsausschuss 23.04.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.04.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.05.2024 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.05.2024 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.05.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2024 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.06.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 06.06.2024 
Verkehrsausschuss 11.06.2024

2 
3. Unbeschadet dessen kann und soll die Verwaltung schon heute im Rahmen ihrer regu-
lären Aufgabenwahrnehmung Mobilstationen, wie sie das Raumbuch definiert, planen 
und umsetzen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 10.09.2020 mit der Erstellung 
eines Raumbuchs Mobilstationen beauftragt, „(…) welches die Verwaltung künftig in die Lage 
versetzt, situativ verschiedene Mobilitätsangebote unter Zuhilfenahme eines weitgehend stan-
dardisierten Instrumentariums zu bündeln. Dieses Raumbuch dient darüber hinaus als Hand-
reichung für externe Planungen Dritter, etwa im Rahmen von Siedlungserweiterungen.“ (Vor-
lagen-Nr. 2212/2020) 
Daraufhin hat die Verwaltung im Zuge eines öffentlichen Vergabeverfahrens das Planungs-
büro „ARGUS Stadt und Verkehr“ aus Hamburg mit der Erstellung beauftragt. Die Arbeiten 
sind nunmehr abgeschlossen.  
Nach Auffassung der Verwaltung liefert das Raumbuch Mobilstationen (siehe Anlage) eine 
fachlich fundierte, konsequent auf die städtischen Ziele einer nachhaltigen Mobilitätsentwick-
lung ausgerichtete und die spezifische Stadtstruktur berücksichtigende Grundlage für die Er-
richtung eines flächendeckenden Mobilstationsnetzes in Köln. 
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB), der innerhalb des Stadtwerkekonzerns (SWK) die 
Federführung für das Thema Mobilstationen übertragen wurde, ist während des gesamten Er-
stellungsprozesses unmittelbar und eng einbezogen worden. Die wesentlichen Inhalte wurden 
mit den zuständigen Dienststellen verwaltungsintern abgestimmt und die Expertise externer 
Stakeholder – z. B. von Mobilitäts- und Wirtschaftsverbänden oder auch privaten Mobilitäts-
dienstleistern – ist in zwei großen Beteiligungsterminen und zahlreichen bilateralen Aus-
tauschterminen ebenfalls in das Raumbuch eingeflossen. 
In die Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.04.2023 hatte die Verwaltung zudem über 
eine Mitteilung (Vorlagen-Nr. 0660/2023) einen Zwischenbericht eingebracht, der sehr aus-
führlich die bis dahin abgeschlossenen Arbeitspakete darstellt. Dieser ist aufgrund der aus-
führlichen Herleitung und Darstellung der Ergebnisse als Ergänzung zum nun vorliegenden 
Raumbuch weiterhin von Nutzen. Das nun vorliegende Raumbuch selbst ist aufgrund seiner 
funktionalen Ausrichtung kompakter angelegt. Die vier wesentlichen Funktionen sind: 
1. Einzelplanungen und –konzepte in einem Gesamtkonzept aufeinander abstimmen 
2. ein gemeinsames Verständnis aller Akteur*innen für ein Mobilstationsnetz in Köln 
schaffen 
3. Planungs- und Entscheidungshilfe für die konkrete Stationsplanung 
4. verlässliche Orientierung für andere Dienststellen und externe Projektentwickler geben 
 
1. Was zeichnet das Raumbuch Mobilstationen aus? 
Gemäß Ratsbeschluss liegt die Hauptaufgabe des Raumbuchs Mobilstationen darin, die kon-
zeptionelle Grundlage für ein flächendeckendes Netz an Mobilstationen in Köln zu liefern. In 
den nachfolgenden Abschnitten werden die Kernpunkte, die das erarbeitete Netz auszeichnen 
schlaglichtartig dargestellt. Verweise zu den korrespondierenden Kapiteln im Raumbuch sind 
den Abschnitten beigefügt.

4 
 
1.1 Fokus auf städtische Ziele der Mobilitätsentwicklung (s. Raumbuch, Kap. 1) 
Ein flächendeckendes Netz an Mobilstationen bietet bei entsprechender Ausgestaltung die 
Möglichkeit, einen wichtigen Beitrag zur Erreichung unterschiedlicher Ziele der städtischen 
Mobilitätsentwicklung zu leisten. Der Verwaltung war es daher wichtig, zunächst die Themen-
felder zu identifizieren, die mit einem flächendeckenden Mobilstationsansatz besonders gut 
adressiert werden können (vgl. Zwischenbericht, Kap. 2). Folgende Ziele, die über verschie-
dene städtische Konzepte (z. B. Kölner Perspektiven 2030+, Köln Mobil 2025, 3. Nahver-
kehrsplan) bereits festgeschrieben bzw. politisch verankert sind, wurden hierfür identifiziert 
1. Teilhabe der Menschen ohne eigenen Pkw ermöglichen 
2. Nutzung des Umweltverbunds erhöhen 
3. Lücken im ÖPNV-Netz schließen 
4. Überlastete ÖPNV-Netzabschnitte entlasten 
5. Straßenraum effizienter nutzen 
6. Feinmobilität (E-Scooter, (Leih-)Fahrräder) ordnen 
 
Die Herleitung des Mobilstationsnetzes wurde daher konsequent an diesen Zielen ausgerich-
tet. Welche konkreten Mehrwerte sich dadurch ergeben, ist in dieser Vorlage unter Punkt 1.5 
dargestellt. 
Gleichzeitig steht und fällt der Erfolg eines solchen Netzes letztlich mit der tatsächlichen Nut-
zung der darin verorteten Angebote. Daher spielte auch die Nutzer*innenperspektive eine 
ganz wesentliche Rolle bei der Stations- und Netzentwicklung. 
 
1.2 Berücksichtigung der heterogenen Stadtstruktur (s. Raumbuch, Kap. 3) 
Eine weitere Prämisse, die dem Mobilstationsnetz für Köln zugrunde liegt, ist, dass die oben 
genannten Ziele je nach Lage im Stadtgebiet eine unterschiedliche Wertigkeit besitzen. Kurz 
gesagt, geht es in den zentralen innerstädtischen Lagen eher um die Ziele 4-6, während in 
den äußeren Lagen eher die ersten drei Ziele besonders wichtig sind. Entsprechend unter-
scheidet sich das Mobilstationsnetz in seiner Dichte und Angebotszusammensetzung in der 
Fläche. Folgende funktional und strukturell abgegrenzte Raumtypen wurden im Raumbuch 
Mobilstationen festgelegt und bei der Netzgestaltung berücksichtigt: 
 City 
 Innere Kernstadt 
 Äußere Kernstadt 
 Außenbereich 
 
Hinzu kommen Industrie- und Gewerbegebiete sowie Sonderstandorte (z.B. Messe, Universi-
tät, Flughafen, etc.), die jeweils individuelle Anforderungen an die Angebote von Mobilstatio-
nen stellen und daher gesondert betrachtet wurden. 
In einem Exkurs wird zudem dargestellt, wie die Errichtung von Mobilstation in Neubauquartie-
ren im Bebauungsplanverfahren planerisch gesichert werden kann. 
 
1.3 Unterschiedliche Stationstypen (s. Raumbuch, Kap. 2) 
Der im Raumbuch verfolgte Ansatz, die o. g. Ziele der Mobilitätsentwicklung zu adressieren, 
hat auch zur Folge, dass der Schwerpunkt auf die Mobilitätsangebote gelegt wurde, die heute 
schon eine wichtige Rolle für die Inter- und Multimodalität in Köln spielen. Das sind u.a. der 
ÖPNV, die diversen Sharingangebote (E-Scooter, Fahrrad, stationsbasiertes Carsharing) und 
der Radverkehr (inkl. Lastenräder). Weitere Angebotselemente, wie z. B. anbieterneutrale Pa-
ketstationen, Schließfächer, E-Lademöglichkeiten etc., die häufig ebenfalls mit Mobilstationen 
in Verbindung gebracht werden, sieht das Raumbuch als optional an, die bei der konkreten 
Stationsplanung berücksichtigt werden können, sofern sie dort sinnvoll und umsetzbar sind. 
Sie sind aber keine Standardelemente.

5 
Es wurde eine Stationstypologie entwickelt, die sowohl hinsichtlich der Lage der Station 
(ÖPNV-Station vs. Quartiersstation) als auch des jeweiligen Angebotsumfangs (L-Station, M-
Station, S-Station, SMS1) differenziert. Module, die an allen Stationen, egal welchen Typs, im-
mer vorhanden sein sollen sind Fahrradabstellplätze, Lastenradabstellplätze sowie Abstellflä-
chen für Sharingangebote der Feinmobilität (E-Scooter, Rad). Die Unterscheidung hinsichtlich 
L-, M- und S-Station definiert sich allein über das vorhandene Carsharingangebot. 
 
1.4 Ein umfangreiches Stationsnetz (s. Raumbuch, Kap. 5) 
Das sich aus den genannten Vorüberlegungen und Prämissen ergebene flächendeckende 
Mobilstationsnetz ist mit über 1.000 Stationen äußerst umfangreich. Ein Großteil der Stationen 
befindet sich in dem stark verdichteten Bereich der Kernstadt und dort v. a. in der Inneren 
Kernstadt. Der Grund für die große Stationsanzahl lässt sich vor allem auf folgende Faktoren 
zurückführen: 
 Um das Ziel der Sortierung der Feinmobilität und damit das Freihalten der Gehwege 
von abgestellten Leihfahrrädern und E-Scootern zu erreichen, sollen die Sharingange-
bote in weiten Teilen der inneren Kernstadt perspektivisch nur noch an festen Statio-
nen entliehen und zurückgegeben werden („Stationszwang“). Damit das funktioniert 
(Kundenakzeptanz), ist ein dichtes Stationsnetz (Abstand ca. 200 m) erforderlich.  
 Um das Ziel den Straßenraum effizienter zu gestalten zu erreichen, soll das stations-
basierte Carsharing besonders in der Kernstadt deutlich ausgeweitet werden, wo die 
Flächennutzungskonkurrenz heute besonders hoch ist. Dies ist zugleich der Stadt-
raum, in dem eine besonders hohe Diskrepanz zwischen privatem Pkw-Besitz und 
Pkw-Nutzung besteht. Wie zahlreiche Studien zeigen, kann ein attraktives, d. h. ver-
lässliches Carsharing-Angebot die Pkw-Besitzquote in diesen Gebieten deutlich redu-
zieren, so dass im Saldo der öffentliche Raum entlastet und die Nutzungskonkurren-
zen gesenkt werden können. 
 Alle schienengebundenen ÖV-Haltestellen sollen um Mobilstationsmodule ergänzt 
werden. 
 Jeder Stadtteil im Außenbereich erhält mindestens eine Mobilstation, die auch Carsha-
ring umfasst. In jedem Stadtbezirk entsteht mindestens eine mit dem ÖPNV gut zu er-
reichende Mobilstation, an der auch Transporter ausgeliehen werden können. 
 
1.5 Pragmatischer und umsetzungsorientierter Planungsansatz (s. Raumbuch, Kap. 4) 
Die große Anzahl an Mobilstationen, die das angestrebte Mobilstationsnetz für Köln vorsieht, 
macht einen pragmatischen, d. h. möglichst einfachen Planungsansatz zwingend erforderlich. 
Dem trägt das Raumbuch Rechnung, indem in der Basisausstattung der Stationen auf pla-
nungsintensive mobilitätsfremde Zusatzausstattungen und eine aufwändige Gestaltung ver-
zichtet wird. Mit dem Gestaltungsleitfaden „mobil.nrw“ liegt ein abgestimmtes Gestaltungskon-
zept vor, das verwendet werden kann. Der Wiedererkennungswert ergibt sich zudem über die 
große Anzahl der Stationen „von selbst“. 
Zum anderen ist das gesamte Mobilstationssystem modular angelegt, d. h. für alle Standarde-
lemente einer Mobilstation wurden standardisierte Planskizzen für verschiedene Anwendungs-
fälle entwickelt und verwaltungsintern abgestimmt. Als Basisanwendung wird die Platzierung 
der einzelnen Mobilstationselemente zumeist auf derzeitigen Pkw-Parkständen unterstellt, wie 
dies heute schon regelmäßig bei der Einrichtung von Abstellzonen für Sharingangebote oder 
Fahrradabstellmöglichkeiten praktiziert wird. Das bedeutet auch, dass viele der Standorte, an 
denen heute schon einzelne Elemente (wie etwa Fahrradabstellmöglichkeiten) vorhanden 
sind, durch ein Andocken einzelner Module zu Mobilstationen erweitert werden können.  
 
                                                 
1 SMS=Shared-Mobility-Station ist die kleinste Einheit des Mobilstationsnetzes und stellt eine eigene 
Kategorie dar. Da es sich dabei lediglich um Abstellflächen für Sharingangebote der Feinmobilität (E -
Scooter, Leihfahrrad) handelt, erfüllen sie für sich genommen nicht die Basisdefinition einer Mobilsta-
tion (Verknüpfung von mind. 2 Verk ehrsmitteln). Sie sind aber als Einzelelemente für eine ausreichend 
große Netzdichte für diese Sharingangebote notwendig.

6 
1.6 Chancen, die sich aus der Umsetzung ergeben (s. Raumbuch, Kap. 1) 
In diesem Abschnitt soll der Blick weg von den abstrakten Zielen und stattdessen auf die kon-
kreten Wirkungen gerichtet werden, die sich bei einer entsprechenden Umsetzung in der Flä-
che ergeben: 
 Bereitstellung verlässlicher Mobilitätsalternativen als Ergänzung zum Fuß-, Radver-
kehr und ÖPNV als wichtige Säule der Mobilitätswende. 
 Ordnung des öffentlichen Raums und damit Verbesserung der Barrierefreiheit. 
 Erhöhung der Verkehrs- und Rettungssicherheit (Stichwort „Freie Ecke“). 
 Es werden wertvolle Flächen (zurück)gewonnen, z. B. für… 
o …Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind (Senkung des Parkdrucks), 
o …Laden und Liefern im Wirtschaftsverkehr, 
o …für Maßnahmen zur Klimaanpassung (Entsiegelung und Begrünung), 
o …für wohnortnahen Aufenthalt, Begegnung und Spiel. 
 Verbesserung von Luftqualität und Lärmreduktion. 
 
1.7 Erste überschlägige Kostenschätzung (s. Raumbuch, Kap. 5) 
Eine detaillierte Kostenschätzung ist aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Raumbuch 
um eine Grundkonzeption handelt, nicht möglich, da die genauen Kosten immer ortsabhängig 
und somit erst bei der konkreten Stationsplanung bzw. –umsetzung abzusehen sind.  
Weil aber die Standardelemente, die an den unterschiedlichen Stationstypen zum Einsatz 
kommen sollen als standardisierte Module konzipiert sind für deren Ausstattungselemente es 
durchaus ansetzbare Kostengrößen gibt, lassen sich über die erforderliche Gesamtzahl der 
einzelnen Mobilstationstypen und deren Angebotsumfang an Standardmodulen zumindest nä-
herungsweise die Investitionskosten für das so definierte Grundangebot beziffern. Diese lie-
gen unter Einbeziehung eines 20 %-igen Sicherheitsaufschlags und unter Hinzurechnung ei-
ner 10 %-igen Planungskostenpauschale für die Beschaffung des einzubauenden Inventars in 
einem Bereich von ca. 4,9-6,6 Mio. Euro2.  
Diese Kosten lassen aber Montagekosten und eventuell notwendig werdende bauliche Anpas-
sungen – etwa zur Herstellung des barrierefreien Zugangs einzelner Angebote – sowie auch 
optionale Ausstattungselemente ebenso außen vor wie mögliche Personalkosten für die Um-
setzung erforderlicher zusätzlicher Stellen in der Verwaltung und Stadtwerkekonzern. Die rea-
len Umsetzungskosten für das Gesamtnetz werden daher deutlich darüber liegen.  
Gleichwohl kann gesagt werden, dass die Investitionskosten – auch wenn diese höher ausfal-
len – gemessen am zu erwartenden Nutzen in einem sehr günstigen Verhältnis stehen. 
Dazu trägt nicht zuletzt auch der Umstand bei, dass für die Einrichtung von Mobilstationen 
eine vielfältige Förderkulisse mit attraktiven Fördersätzen besteht, so dass voraussichtlich 
nicht unerhebliche Anteile der Investitionskosten förderfähig sind. (s. Raumbuch, Anhang) 
Die mit der Umsetzung des Mobilstationsnetzes erreichbaren Entlastungseffekte (mittelfristige 
Nettoentlastung des öffentlichen Raums um ca. 30.000 Pkw) sind deutlich einfacher und 
günstiger als eine in dieser Dimension vergleichbare Entlastung durch andere Maßnahmen 
(z. B. Quartiersgaragen). 
In der Betrachtung bleiben die laufenden Kosten, die mit dem Betrieb von Mobilstationen im 
Zusammenhang stehen (Wartung, Reinigung, Verkehrssicherung, Personal/Verwaltung, Kom-
munikation/Marketing, IT, etc.) ebenfalls unberücksichtigt. Diese können erst nach Vorliegen 
eines abgestimmten Betriebskonzepts seriös beziffert werden. 
  
                                                 
2 Die Spanne ergibt sich aus dem Unterschied zwischen den Mindest - und den Regelgrößen einzelner 
Module.

7 
 
2 Fazit  
Mit dem vorliegenden Raumbuch legt die Verwaltung eine fundierte konzeptionelle Grundlage 
für ein flächendeckendes, konsequent an den Zielen einer nachhaltigen Mobilitäts- und Stadt-
entwicklung ausgerichtetes und in seinen Einzelelementen pragmatisch umsetzbares Mobil-
stationsnetz in Köln vor.  
Eine vollständige Umsetzung des im Raumbuch entwickelten Mobilstationsnetzes zahlt auf 
alle fünf in der Kölner Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ festgeschriebenen Leitsätze 
(Ziele 1.1-1.5, 2.5, 3.3, 3.4, 4.1, 4.2, 5.3, 5.4) sowie auf das kürzlich Beschlossene Zielbild 
„Ich komme gut durch Stadt und Umland“ des nachhaltigen Mobilitätsplans „Besser durch 
Köln“ ein. 
 
3 Ausblick 
Im Falle eines positiven politischen Votums besteht die nächste zentrale Aufgabe in der 
Schaffung geeigneter Strukturen in der Verwaltung und im Stadtwerkekonzern, die sowohl 
eine planvolle, schnelle und effiziente Umsetzung des Mobilstationsnetzes als auch einen ef-
fektiven, attraktiven und verlässlichen Betrieb der Mobilstationen sicherstellen.  
Dabei ist insbesondere auch Beschlusspunkt 2 des Rates der Stadt Köln vom 10.09.2020 zu 
beachten, wonach der Rat „die Verwaltung [beauftragt], den Betrieb der Mobilstationen durch 
die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) mit ihren Tochtergesellschaften für den jeweiligen Aufga-
benpart entsprechend ihrer Haupttätigkeit und Expertise sicherzustellen. Mobilitätsangebote 
inklusive deren Vernetzung werden entsprechend federführend durch die KVB entwickelt und 
umgesetzt, Leistungen des Energiemanagements wie Ladeinfrastruktur setzt die RheinEner-
gie um. Die jeweilige Aufgabenwahrnehmung durch SWK-Töchter wird durch ein abzustim-
mendes Finanzierungskonzept gesichert.“ 
Hierzu bedarf es der Klärung einer Vielzahl unterschiedlicher und nicht trivialer Fragestellun-
gen, die von der Art der Beauftragung über die Wahl eines geeigneten Betreibermodells, den 
mit Planung, Bau und Betrieb zusammenhängenden Personalbedarf, die Aufgabenverteilung 
und damit verbundene Schnittstellendefinition bis hin zu den Finanzierungsmöglichkeiten rei-
chen. 
Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Köln in gemeinsamer Abstimmung mit der SWK einen 
entsprechenden Umsetzungs- und Finanzierungsvorschlag zur Beschlussfassung vorlegen. 
Die Federführung für die Erarbeitung und Abstimmung eines tragfähigen Umsetzungs- und 
Finanzierungskonzepts liegt bei der SWK und wurde dort an die KVB übertragen. Damit die 
KVB diese Aufgabe zielgerichtet wahrnehmen kann, bedarf es einer aktualisierten Beschluss-
fassung des Ratsbeschlusses 0849/2022 („Flächendeckendes Mobilstationsnetz - hier: weite-
res Vorgehen“), welche die Verwaltung daher zeitnah einholen wird. 
Da die nun anstehenden Aufgaben einige Zeit in Anspruch nehmen werden, wird die Verwal-
tung in Abstimmung mit der SWK in der Zwischenzeit im Rahmen ihrer regulären Aufgaben-
wahrnehmung und entsprechend ihrer Möglichkeiten Mobilstationen, wie sie im Raumbuch 
definiert sind, planen und umsetzen. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Das Raumbuch Mobilstationen stellt als konzeptionelle Grundlage einen notwendigen und 
wichtigen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem flächendeckenden Mobilstationsnetz in Köln 
dar und hat daher positive, wenngleich mittelbare, Auswirkungen auf den Klimaschutz. Mobil-
stationen sind als Aktivität 12 „Vernetzte Mobilität“ im Handlungsfeld 4 „Mobilität und Logistik 
werden klimaneutral“ im Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Köln verankert. 
 
Anlagen

Anlage 5 Stellungnahme zu den geänderten BV-Beschlüssen

12125 Zeichen

Anlage 5 
Stellungnahme der Verwaltung zu den geänderten Beschlussempfehlungen  der 
Bezirksvertretungen Innenstadt und Lindenthal 
Nachfolgend nimmt die Verwaltung zu den geänderten Beschlussempfehlungen 
(jeweils in Kursiv) der oben genannten Bezirksvertretungen wie folgt Stellung: 
 
Ergänzter Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 13.06.2024 (TOP 3.3; 
inkl. beschlossenem Änderungsantrag, TOP 3.3.1) 
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Verkehrsausschuss, wie folgt zu beschließen: 
1. Der Verkehrsausschuss beschließt das vorliegende Raumbuch Mobilstationen als 
konzeptionelle Grundlage für die flächendeckende Einrichtung eines 
Mobilstationsnetzes in Köln. 
Bei der Umsetzung und Planung soll vorgesehen w erden, dass mindestens im 
Innenstadtbereich die Feinmobilität ausschließlich an festen Stationen entliehen und 
zurückgegeben w erden kann.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das Raumbuch sieht genau dies in der Inneren Kernstadt vor (siehe u.a. S. 32). Die 
Verwaltung sieht diese Ergänzung demnach als entbehrlich an. 
Es wird an dieser Stelle außerdem auf den engen Sinnzusammenhang des 
Raumbuchs Mobilstationen mit u.a. den nachfolgenden aktuellen Beschlüssen 
hingewiesen: 
 „Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 
04.04.2024 betr. Abstellflächen für E-Scooter im öffentlichen Raum“ (VA-
Sitzung 04.04.2024, TOP 1.3 (AN/0840/2023)) 
 „Änderungsantrag eScooter TOP 5.1.1 (AN/0244/2024), gem. 
Änderungsantrag B90/Die Grünen, CDU, Die Linke und Klimafreunde“ (BV1- 
Sitzung 13.06.2024, TOP 5.1.1.1 (AN/0958/2024)) 
 „Anregung der Bezirksvertretung Nippes, Freigabe von Autoparkflächen für 
umweltfreundliche Mobilitätsalternativen und Sharing Angebote“ (Ratssitzung 
27.06.2024, TOP 3.2.1 (1524/2023) 
Die Vorlage 1524/2024 liegt dem Verkehrsausschuss in seiner aktuellen Sitzung 
unter TOP 2.1 zur Beratung vor. Auf die Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 
wird an dieser Stelle ebenfalls hingewiesen. 
Zusätzliche anbieterneutrale Elemente w ie Paketstationen, E-Ladesäulen, 
Schließfächer und entsiegelnde Flächen für Stadtverschönerung, Begrünung, 
Erholungsbereiche oder Sitzgelegenheiten können an den evaluierten Standorten 
enthalten sein, w obei das Grünflächenamt gemäß dem Grünhandbuch einbezogen 
w ird. Auch die Flächen der Mobilstationen sollen im Sinne der „Schw ammstadt“ 
Versickerungselemente enthalten (z.B. begehbare Rigolen mit Schlitzsteinen) 
 
Stellungnahme der Verwaltung:

Das Raumbuch weist in dem Kapitel 4.5 „Ergänzende Ausstattungselemente“ (S. 
89ff) explizit auf die Möglichkeit der Integration weiterer Elemente im Rahmen der 
konkreten Stationsplanung hin. Ein gesonderter Beschlusspunkt ist daher aus Sicht 
der Verwaltung entbehrlich. 
Die Forderung, dass Mobilstationen regelmäßig Versickerungselemente enthalten 
sollen, z.B. in Form von begehbaren Rigolen mit Schlitzsteinen, läuft dem 
Planungsansatz, welche die Verwaltung mit dem Raumbuch verfolgt, zuwider.  
Es sollen in den nächsten Jahren insgesamt 1.200 Mobilstationen entstehen. Damit 
dies gelingt, muss der planerische und bautechnische Aufwand minimiert sein. Auf 
den Beitrag, den Mobilstationen zum Thema „Schwammstadt“ und 
Klimawandelvorsorge leistet, wird u.a. auf S.10 im Raumbuch hingewiesen.  
In den Vergleichsrechnungen zur deutlichen Ausweitung des Carsharing-Angebots 
(siehe S. 97ff) wird unterstrichen, dass die Umsetzung des Mobilstationsnetzes 
2030+, wie es das Raumbuch vorschlägt, für eine Entlastung des öffentlichen Raums 
um 30.000 Pkw sorgen kann. Diese Wirkung tritt allerdings nicht unmittelbar, sondern 
erst mittelfristig ein. Diese mittelfristig freiwerdenden Flächen stehen dann unter 
anderem für Maßnahmen der Klimawandelvorsorge zur Verfügung. 
 
Die Auslieferungsmöglichkeiten der Mobilitätsanbieter w erden berücksichtigt, um den 
Verkehrsfluss, die Radinfrastruktur und die Fußw ege nicht zu beeinträchtigen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Planungskapitel (siehe S. 50ff) wird deutlich, dass Mobilstationselemente – 
insbesondere die Flächen für Angebote der Mobilitätsanbieter – auf heutigen Pkw-
Stellplätzen eingerichtet werden sollen. Damit ist eine Andienung der Flächen über 
die angrenzende Straße regelhaft gewährleistet. Eine entsprechende Ergänzung des 
Beschlusstextes ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht erforderlich. 
 
Die Mobilstationen sollen auf bestehenden Parkplätzen, d.h. nicht in Grünanlagen, 
Gehw egen oder auf Platzflächen installiert w erden. Sollte mangels geeigneter 
Parkplatzfläche ungenutzte Platzflächen beansprucht w erden müssen, ist der 
Bezirksvertretung eine Beschlussvorlage hierüber vorzulegen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Siehe hierzu die Stellungnahme zum vorhergehenden Absatz. Der Wunsch der 
Bezirksvertretung Innenstadt, über die Inanspruchnahme ungenutzter Platzflächen 
zu entscheiden, ist durch ihren Beschluss des Antrags (AN/0958/2024) in der Sitzung 
vom 13.06.2024 unter TOP 5.1.1.1 bereits hinterlegt. Eine Übernahme in den VA-
Beschluss ist aus Sicht der Verwaltung daher entbehrlich. 
 
2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung daher auf dieser Grundlage, 
gemeinsam mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) und gemäß Beschlusspunkt 2 zu 
TOP 10.6 der Ratssitzung vom 10.09.2020 in einem nächsten Schritt die 
notwendigen Voraussetzungen für eine effiziente und zügige Umsetzung und einen

attraktiven sowie verlässlichen Betrieb des Mobilstationsnetzes zu ermitteln. Hierzu 
zählt neben den personellen und monetären Bedarfen vor allem auch der 
organisatorisch-rechtliche Rahmen. 
Ein entsprechender Umsetzungsvorschlag ist dem Rat der Stadt Köln zur 
Beschlussfassung vorzulegen. 
 
Im Umsetzungsvorschlag ist zu berücksichtigen, dass die im Rahmen der 
Mikromobilität bzw . des Betriebs der Stationen erhobenen Daten durch die Stadt 
bzw . die städtischen Betriebe sow ie, in passend anonymisierter Form, als OpenData 
auch durch die Öffentlichkeit nutzbar sind.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Dies ist seitens der Stadtverwaltung und der Stadtwerke Köln GmbH bzw. der Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG ohnehin vorgesehen und bedarf aus Sicht der Verwaltung 
keiner gesonderten Beschlussfassung. 
 
3. Unbeschadet dessen kann und soll die Verwaltung schon heute im Rahmen ihrer 
regulären Aufgabenwahrnehmung Mobilstationen, wie sie das Raumbuch definiert, 
planen und umsetzen.  
Hierbei soll die Nutzerperspektive fortlaufend evaluiert w erden, um eine 
funktionierende Entw icklung des Stationsnetzes sicherzustellen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Zukünftig soll eine permanente Evaluation der Mobilstationsangebote erfolgen. Das 
Thema Evaluation wird daher Bestandteil des im Nachgang zur Beschlussfassung 
des Raumbuchs gemeinsam mit der Stadtwerke Köln GmbH und der Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG zu erarbeitenden Umsetzungs- und Betriebskonzepts sein. 
Hierbei wird der Nutzer- bzw. Kundenperspektive eine zentrale Rolle beigemessen 
werden. In der Zwischenzeit werden selbstverständlich notwendige Anpassungen 
vorgenommen, sollte sich ein Standort wider Erwarten als problematisch darstellen.  
 
Es können auch mobile Stationen mit temporären Mitteln eingerichtet w erden, um die 
Nutzung und Akzeptanz in den Veedeln zu messen. In dem darauffolgenden Prozess 
w ird nach bedarfsgerechter Evaluierung etappenw eise die mobilen Stationen in feste 
Mobilstationen umgew andelt.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Ein regelmäßig durchgeführtes, zweistufiges Ausrollverfahren mit einer zunächst 
temporären und erst im Nachgang festen Einrichtung lehnt die Verwaltung unter 
anderem aufgrund der begrenzten Personalressourcen ab.  
Wie im Kapitel Planung (S.50ff) dargelegt, verfolgt die Verwaltung aufgrund der 
Vielzahl der geplanten Stationen einen pragmatischen und umsetzungsorientierten 
Ansatz, d.h. dass die Einrichtung der Regelmodule einer Mobilstation i.d.R. durch 
Beschilderung und ggf. ergänzende Bodenmarkierungen und Poller zur

Flächensicherung erfolgt. Sollte sich einmal ein Standort als suboptimal 
herausstellen, lässt sich dieser daher ohne großen Aufwand verlegen.  
Hinzu kommt, dass diese Ergänzung des Beschlusses dem Wunsch widerspräche, 
eine flächendeckende Verbotszone für Sharingangebote in der Innenstadt 
durchzusetzen. Hierfür ist ein engmaschiges und flächendeckendes Netz an 
Stationen unabdingbar. Nimmt man Akzeptanz und Nutzungshäufigkeiten als 
maßgebliche Kriterien über die Sinnhaftigkeit einzelner Stationen zur Grundlage, wird 
unter Umständen die notwendige Feinmaschigkeit und Flächendeckung der 
Stationen nicht erreicht werden können, die für eine Durchsetzung einer 
flächendeckenden Verbotszone notwendige Voraussetzung ist.  
Potenziale für den Einsatz temporärer Mobilstationselemente (z.B. in Form einer 
folierten Bodenmarkierung anstelle einer fest aufgetragenen) sieht die Verwaltung 
eher im Zusammenhang mit zeitlich und räumlich begrenzten Ereignissen (z.B. 
Events oder im Rahmen größerer Baumaßnahmen). Dies schließt den vereinzelten 
Einsatz zunächst temporärer Mobilstationen zur Prüfung der Standortgüte nicht per 
se aus. Die Verwaltung empfiehlt aus den o.g. Gründen auf die Ergänzung zu 
verzichten. 
 
Die Planung und Umsetzung des Mobilstationsnetzes erfolgt entsprechend den 
Leitlinien und festgeschriebenen Leitsätzen der Kölner Stadtstrategie "Kölner 
Perspektiven 2030+". 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Diese Ergänzung ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich, weil das Raumbuch 
auf Seite 112 im Fazit explizit darlegt, dass und wie das in ihm dargestellte 
Mobilstationskonzept auf die Leitsätze und Ziele der „Kölner Perspektiven 2030+“ 
einzahlt. Da das Raumbuch explizit als konzeptionelle Grundlage für das 
Verwaltungshandeln zur Errichtung eines flächendeckenden Mobilstationsnetzes 
beschlossen werden soll, ist dieser Absatz überflüssig.  
 
4. Bei der Planung und Umsetzung der Mobilstationen sind die Bezirksvertretungen 
geeignet und informieren und einzubeziehen um sicherzustellen, dass das 
Mobilstationsnetz den Bedürfnissen und Anforderungen der Bürger*innen gerecht 
w ird. 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das im nächsten Schritt zu erarbeitende Umsetzungs- und Betriebskonzept wird 
selbstverständlich eine geeignete Information und Einbeziehung der 
Bezirksvertretungen berücksichtigen. Aus Sicht der Verwaltung kann auf die explizite 
Forderung in Form eines zusätzlichen Beschlusspunktes daher verzichtet werden.

Ergänzungsantrag der Bezirksvertretung Lindenthal vom 06.05.2024 (TOP 9.2.5; 
AN/0732/2024) 
Die Verw altung präzisiert, inw iew eit es sich um den Inneren oder Äußeren Grüngürtel 
als Grenze für die Bereiche handelt. Weiterhin w ird ausdrücklich darauf hingew iesen, 
dass innerhalb der beiden Grüngürtel Stationen nur auf bereits versiegelten Flächen 
errichtet w erden. 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die geforderte Präzisierung ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. So wird 
beispielsweise in Abb. 10 (S. 26), in der die verschiedenen Raumtypen in Ihrer 
Abgrenzung dargestellt werden, unmissverständlich deutlich, dass sich die 
Raumtypen ausschließlich auf Siedlungsbereiche beziehen. Sämtliche größere Grün- 
und Freiflächen, so auch der Innere und Äußere Grüngürtel, sind ausgespart. Auch 
textlich wird dies beispielsweise bereits im einleitenden Abschnitt des Kapitels 
„Raumtypen und Zielnetz 2030+“ deutlich gemacht: „In diesem Kapitel wird 
dargestellt, anhand welcher Kriterien die Einteilung des Siedlungsraums Köln in 
verschiedene Raumtypen vorgenommen wurde und wie sich die einzelnen 
Stationstypen räumlich verteilen.“ (S. 23). 
Auch die Versiegelung zusätzlicher Flächen innerhalb der Grüngürtel steht weder im 
Raumbuch in Rede, noch plant die Verwaltung dies zu tun. In diesen Bereichen 
würden Mobilstationen nur im Bereich der Ausfallstraßen auf bereits versiegelten 
Flächen errichtet werden. Dies gebietet allein schon die Sicherstellung der 
Stationsandienung durch die Mobilitätsdienstleister. 
Es steht dem Verkehrsausschuss natürlich frei, hier noch eine eindeutige Vorgabe in 
Form eines weiteren Beschlusspunkts zu machen, sofern er dies für unbedingt 
erforderlich hält.

Anlage 4, Auszug BV 1 (Innenstadt) 13.06.2024

7781 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709 
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 17.06.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt  vom 13.06.2024  
öffentlich 
3.3 Raumbuch Mobilstationen 
0910/2024 
Frau Dr. Holzer-Henke, KlimaFreunde, stellt zum vorliegenden gemeinsamen Ände-
rungsantrag (TOP 3.3.1, AN/0955/2024) einen Ergänzungsantrag, der von den An-
tragstellern einvernehmlich in den Änderungsantrag aufgenommen wird. Folgender 
Absatz soll vor Nr. 2 des Änderungsantrages ergänzt werden: 
„Die Mobilstationen sollen auf bestehenden Parkplätzen, d.h. nicht in Grünanla-
gen, Gehwegen oder auf Platzflächen installiert werden.  
Sollte mangels geeigneter Parkplatzfläche ungenutzte Platzflächen beansprucht 
werden müssen, ist der Bezirksvertretung eine Beschlussvorlage hierüber vor-
zulegen.“ 
Ergänzter Beschluss: 
1. Der Verkehrsausschuss beschließt das vorliegende Raumbuch Mobilstationen 
als konzeptionelle Grundlage für die flächendeckende Einrichtung eines Mobil-
stationsnetzes in Köln.  
  
Bei der Umsetzung und Planung soll vorgesehen werden, dass mindes-
tens im Innenstadtbereich die Feinmobilität ausschließlich an festen Stati-
onen entliehen und zurückgegeben werden kann.  
  
Zusätzliche anbieterneutrale Elemente wie Paketstationen, E-Ladesäulen, 
Schließfächer und entsiegelnde Flächen für Stadtverschönerung, Begrü-
nung, Erholungsbereiche oder Sitzgelegenheiten können an den evaluier-
ten Standorten enthalten sein, wobei das Grünflächenamt gemäß dem 
Grünhandbuch einbezogen wird. Auch die Flächen der Mobilstationen 
sollen im Sinne der „Schwammstadt“ Versickerungselemente enthalten 
(z. B. begehbare Rigolen mit Schlitzsteinen).  
  
Die Auslieferungsmöglichkeiten der Mobilitätsanbieter werden berück-
sichtigt, um den Verkehrsfluss, die Radinfrastruktur und die Fußwege 
nicht zu beeinträchtigen.  
Die Mobilstationen sollen auf bestehenden Parkplätzen, d.h. nicht in 
Grünanlagen, Gehwegen oder auf Platzflächen installiert werden.  
Sollte mangels geeigneter Parkplatzfläche ungenutzte Platzflächen bean-
sprucht werden müssen, ist der Bezirksvertretung eine Beschlussvorlage

hierüber vorzulegen. 
2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung daher auf dieser Grundlage, 
gemeinsam mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) und gemäß Beschlusspunkt 
2 zu TOP 10.6 der Ratssitzung vom 10.09.2020 in einem nächsten Schritt die 
notwendigen Voraussetzungen für eine effiziente und zügige Umsetzung und 
einen attraktiven sowie verlässlichen Betrieb des Mobilstationsnetzes zu ermit-
teln. Hierzu zählt neben den personellen und monetären Bedarfen vor allem 
auch der organisatorisch-rechtliche Rahmen. 
Ein entsprechender Umsetzungsvorschlag ist dem Rat der Stadt Köln zur Be-
schlussfassung vorzulegen.  
  
Im Umsetzungsvorschlag ist zu berücksichtigen, dass die im Rahmen der 
Mikromobilität bzw. des Betriebs der Stationen erhobenen Daten durch 
die Stadt bzw. die städtischen Betriebe sowie, in passend anonymisierter 
Form als OpenData auch durch die Öffentlichkeit nutzbar sind.  
 
3. Unbeschadet dessen kann und soll die Verwaltung schon heute im Rahmen ih-
rer regulären Aufgabenwahrnehmung Mobilstationen, wie sie das Raumbuch 
definiert, planen und umsetzen.  
  
Hierbei soll die Nutzerperspektive fortlaufend evaluiert werden, um eine 
funktionierende Entwicklung des Stationsnetzes sicherzustellen.  
  
Es können auch mobile Stationen mit temporären Mitteln eingerichtet 
werden, um die Nutzung und Akzeptanz in den Veedeln zu messen. In 
dem darauffolgenden Prozess wird nach bedarfsgerechter Evaluierung 
etappenweise die mobilen Stationen in feste Mobilstationen umgewan-
delt.  
  
Die Planung und Umsetzung des Mobilstationsnetzes erfolgt entspre-
chend den Leitlinien und festgeschriebenen Leitsätzen der Kölner Stadt-
strategie „Kölner Perspektiven 2030+“. 
4. Bei der Planung und Umsetzung der Mobilstationen sind die Bezirksver-
tretungen geeignet zu informieren und einzubeziehen um sicherzustellen, 
dass das Mobilstationsnetz den Bedürfnissen und Anforderungen der 
Bürger*innen gerecht wird. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung FDP. 
3.3.1 Änderungsantrag zum Raumbuch TOP 3.3 (0910/2024), gem. Ände-
rungsantrag Grüne, Die Linke und KlimaFreunde 
AN/0955/2024 
Ergänzter Beschluss Änderungsantrag: 
 
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Verkehrsausschuss, wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Verkehrsausschuss beschließt das vorliegende Raumbuch Mobilstationen als 
konzeptionelle Grundlage für die flächendeckende Einrichtung eines Mobilstationsnet-
zes in Köln. 
 
Bei der Umsetzung und Planung soll vorgesehen werden, dass mindestens im Innen-
stadtbereich die Feinmobilität ausschließlich an festen Stationen entliehen und zu-
rückgegeben werden kann.

Zusätzliche anbieterneutrale Elemente wie Paketstationen, E-Ladesäulen, Schließfä-
cher und entsiegelnde Flächen für Stadtverschönerung, Begrünung, Erholungsberei-
che oder Sitzgelegenheiten können an den evaluierten Standorten enthalten sein, wo-
bei das Grünflächenamt gemäß dem Grünhandbuch einbezogen wird. Auch die Flä-
chen der Mobilstationen sollen im Sinne der „Schwammstadt“ Versickerungselemente 
enthalten (zB begehbare Rigolen mit Schlitzsteinen) 
 
Die Auslieferungsmöglichkeiten der Mobilitätsanbieter werden berücksichtigt, um den 
Verkehrsfluss, die Radinfrastruktur und die Fußwege nicht zu beeinträchtigen. 
 
Die Mobilstationen sollen auf bestehenden Parkplätzen, d.h. nicht in Grünanla-
gen, Gehwegen oder auf Platzflächen installiert werden.  
Sollte mangels geeigneter Parkplatzfläche ungenutzte Platzflächen beansprucht 
werden müssen, ist der Bezirksvertretung eine Beschlussvorlage hierüber vor-
zulegen. 
 
2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung daher auf dieser Grundlage, ge- 
meinsam mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) und gemäß Beschlusspunkt 2 zu 
TOP 
10.6 der Ratssitzung vom 10.09.2020 in einem nächsten Schritt die notwendigen Vo-
raussetzungen für eine effiziente und zügige Umsetzung und einen attraktiven sowie 
verlässlichen Betrieb des Mobilstationsnetzes zu ermitteln. Hierzu zählt neben den 
personellen und monetären Bedarfen vor allem auch der organisatorisch-rechtliche 
Rahmen. 
Ein entsprechender Umsetzungsvorschlag ist dem Rat der Stadt Köln zur Beschluss-
fassung vorzulegen. 
 
Im Umsetzungsvorschlag ist zu berücksichtigen, dass die im Rahmen der Mikromobili-
tät bzw. des Betriebs der Stationen erhobenen Daten durch die Stadt bzw. die städti-
schen Betriebe sowie, in passend anonymisierter Form, als OpenData auch durch die 
Öffentlichkeit nutzbar sind.  
 
3. Unbeschadet dessen kann und soll die Verwaltung schon heute im Rahmen ihrer 
regulären Aufgabenwahrnehmung Mobilstationen, wie sie das Raumbuch definiert, 
planen und umsetzen. 
 
Hierbei soll die Nutzerperspektive fortlaufend evaluiert werden, um eine funktionie-
rende Entwicklung des Stationsnetzes sicherzustellen.  
 
Es können auch mobile Stationen mit temporären Mitteln eingerichtet werden, um die 
Nutzung und Akzeptanz in den Veedeln zu messen. In dem darauffolgenden Prozess 
wird nach bedarfsgerechter Evaluierung etappenweise die mobilen Stationen in feste 
Mobilstationen umgewandelt.  
 
Die Planung und Umsetzung des Mobilstationsnetzes erfolgt entsprechend den Leitli-
nien und festgeschriebenen Leitsätzen der Kölner Stadtstrategie "Kölner Perspektiven 
2030+". 
 
4. Bei der Planung und Umsetzung der Mobilstationen sind die Bezirksvertretungen 
geeignet und informieren und einzubeziehen um sicherzustellen, dass das Mobilsta-
tionsnetz den Bedürfnissen und Anforderungen der Bürger*innen gerecht wird. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung SPD, CDU und FDP.

Beratungsverlauf (11)

23.04.2024 Verkehrsausschuss
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
02.05.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
06.05.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
13.05.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.06.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.06.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2024 Verkehrsausschuss
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0910/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.04.2024
Erstellt
05.03.2024 14:23