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AN/0794/2021

Das Empirica-"Gutachten zur Ermittlung des künftigen Wohnungsbedarfes und der Wohnungsnachfrage in Köln bis 2040" und die Konsequenzen für die Stadtverwaltung

Die Linke. Anfrage nach § 4 15.04.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 29.04.2021, TOP 2.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

3283 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
und 
Frau Ausschussvorsitzende 
Sabine Pakulat 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.04.2021 
AN/0794/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 
 
Das Empirica-„Gutachten zur Ermittlung des künftigen Wohnungsbedarfes und der 
Wohnungsnachfrage in Köln bis 2040„ und die Konsequenzen für die Stadtverwaltung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Pakulat, 
die Fraktion bittet Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses am 29.4. zu nehmen: 
Im Zusammenhang mit dem Empirica-„Gutachten zur Ermittlung des künftigen 
Wohnungsbedarfes und der Wohnungsnachfrage in Köln bis 2040“ und den 
Konsequenzen für die Stadtverwaltung stellt die Fraktion DIE LINKE die folgenden Fragen: 
1. Sind alle 22 Maßnahmen des StEK Wohnen umgesetzt und die mit dem StEK 
Wohnen verbundenen Ziele erreicht worden? (Bitte für jede der 22 Maßnahmen 
einzeln beantworten.) 
2. Welche Bedeutung wird für die weitere wohnungspolitische Strategie dem 
sogenannten Basisszenario beigemessen, insbesondere im Zusammenhang mit 
anderen Szenarien, wie der GEWOS-Studie des Landes NRW? 
3. Den Haushalten ohne Transferleistungen mit niedrigem Einkommen gilt in der 
empirica-Studie eine besondere Aufmerksamkeit. Für sie wird ausgewiesen, dass 
sie sich „unter der Annahme, dass 30% des Haushaltsnettoeinkommens für die 
Nettokaltmiete ausgegeben w erden, lediglich 0,5% bzw . 0,6% der angebotenen 
Wohnungen leisten [können].“ (S. 19 des Empirica-Gutachtens)

Kann die Stadtverwaltung entsprechende Abgaben für die Haushalte von 
Transferleistungsempfänger*innen und für Haushalte, die Anspruch auf einen WBS 
haben, machen? 
4. Wie viele Wohnungen sind in Köln vorhanden, die durch Wohnraumfördermittel 
gefördert worden sind? (Bitte sowohl die Zahl der Wohnungen nennen, die aktuell 
noch einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen, also auch der 
Wohnungen, deren Mietpreis- und Belegungsbindung ausgelaufen ist.) 
5. Im Gutachten wird unterstellt, dass auch auf dem angespannten Kölner 
Wohnungsmarkt sog. Sickereffekte zum Tragen kommen. Konkret behauptet das 
Gutachten, „dass man nicht zw angsläufig einfache, preisw erte Wohnungen bauen 
muss, um das Wohnungsangebot an einfachen, preisw erten Wohnungen zu 
erhöhen. Denn jeder Neubau führt schon zu einer gew issen Entspannung des 
Marktes.“ (S. 62 des Empirica-Gutachtens, Herv. im Original) 
„Selbst der Neubau einer Luxusw ohnung macht durch Umzugsketten von 
Haushalten in jew eils bessere Wohnungen schließlich am Ende der Umzugskette 
eine einfache, günstige Bestandsw ohnung frei, in die ein bisher unterversorgter 
Haushalt einziehen kann.“ (S. 65 des Empirica-Gutachtens) 
Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass solche Effekte bestehen, und wie stark 
schätzt sie sie ein? 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.1 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0794/2021
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
15.04.2021
Erstellt
15.04.2021 11:59