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Das Empirica-"Gutachten zur Ermittlung des künftigen Wohnungsbedarfes und der Wohnungsnachfrage in Köln bis 2040" und die Konsequenzen für die Stadtverwaltung
Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/0794/2021 vom 15.04.2021
Stand: Am 29.04.2021 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Frau Ausschussvorsitzende Sabine Pakulat Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.04.2021 AN/0794/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 Das Empirica-„Gutachten zur Ermittlung des künftigen Wohnungsbedarfes und der Wohnungsnachfrage in Köln bis 2040„ und die Konsequenzen für die Stadtverwaltung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Pakulat, die Fraktion bittet Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 29.4. zu nehmen: Im Zusammenhang mit dem Empirica-„Gutachten zur Ermittlung des künftigen Wohnungsbedarfes und der Wohnungsnachfrage in Köln bis 2040“ und den Konsequenzen für die Stadtverwaltung stellt die Fraktion DIE LINKE die folgenden Fragen: 1. Sind alle 22 Maßnahmen des StEK Wohnen umgesetzt und die mit dem StEK Wohnen verbundenen Ziele erreicht worden? (Bitte für jede der 22 Maßnahmen einzeln beantworten.) 2. Welche Bedeutung wird für die weitere wohnungspolitische Strategie dem sogenannten Basisszenario beigemessen, insbesondere im Zusammenhang mit anderen Szenarien, wie der GEWOS-Studie des Landes NRW? 3. Den Haushalten ohne Transferleistungen mit niedrigem Einkommen gilt in der empirica-Studie eine besondere Aufmerksamkeit. Für sie wird ausgewiesen, dass sie sich „unter der Annahme, dass 30% des Haushaltsnettoeinkommens für die Nettokaltmiete ausgegeben w erden, lediglich 0,5% bzw . 0,6% der angebotenen Wohnungen leisten [können].“ (S. 19 des Empirica-Gutachtens) Kann die Stadtverwaltung entsprechende Abgaben für die Haushalte von Transferleistungsempfänger*innen und für Haushalte, die Anspruch auf einen WBS haben, machen? 4. Wie viele Wohnungen sind in Köln vorhanden, die durch Wohnraumfördermittel gefördert worden sind? (Bitte sowohl die Zahl der Wohnungen nennen, die aktuell noch einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen, also auch der Wohnungen, deren Mietpreis- und Belegungsbindung ausgelaufen ist.) 5. Im Gutachten wird unterstellt, dass auch auf dem angespannten Kölner Wohnungsmarkt sog. Sickereffekte zum Tragen kommen. Konkret behauptet das Gutachten, „dass man nicht zw angsläufig einfache, preisw erte Wohnungen bauen muss, um das Wohnungsangebot an einfachen, preisw erten Wohnungen zu erhöhen. Denn jeder Neubau führt schon zu einer gew issen Entspannung des Marktes.“ (S. 62 des Empirica-Gutachtens, Herv. im Original) „Selbst der Neubau einer Luxusw ohnung macht durch Umzugsketten von Haushalten in jew eils bessere Wohnungen schließlich am Ende der Umzugskette eine einfache, günstige Bestandsw ohnung frei, in die ein bisher unterversorgter Haushalt einziehen kann.“ (S. 65 des Empirica-Gutachtens) Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass solche Effekte bestehen, und wie stark schätzt sie sie ein? Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
Beratungsverlauf
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