AN/0965/2022
Kommunaler Fonds „Kulturelle Bildung“
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Ausschusses für Kunst und Kultur Frau Elfie Scho-Antwerpes Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.05.2022 AN/0965/2022 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 03.05.2022 Kommunaler Fonds „Kulturelle Bildung„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Scho-Antwerpes, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 03.05.2022 zu setzen. Beschluss: In Umsetzung des Haushaltsbeschlusses werden im Bereich kulturelle Bildung 100.000€ (Bereich 04 Kunst und Wissenschaft, 0416 Kulturförderung) freigegeben, um einen kommu- nalen Fonds „Kulturelle Bildung“ aufzulegen. Umsetzung: Der Fonds wird angesiedelt bei KUBIK. Über die Förderung entscheidet eine Jury, zusammengesetzt aus Vertreter*innen der Steuerguppe KUBIK d,.h. amts- und dezer- natsübergreifend aus dem Amt für Schulentwicklung, dem Amt für Kinder, Jugend und Fami- lie, dem Amt für Weiterbildung, dem Kulturamt und dem Museumsdienst Köln. Die Jury tagt zwei bis drei Mal im Jahr und entscheidet über die eingereichten Projekte und längerfristigen Programme. Die Förderempfehlungen der Jury werden den Ausschüssen Jugendhilfe, Schu- le und Weiterbildung sowie Kunst und Kultur zur Bestätigung vorgelegt. Bei der Umsetzung des Beschlusses bitten wir um Berücksichtigung folgender Punkte: - Prozess der Antragstellung: Die Akquise der Fördergelder erfolgt möglichst unbü- rokratisch für die Einrichtungen, um Honorare (z. B. für kooperierende Künst- ler*innen, Träger der freien Szene) und Sachkosten finanzieren zu können. Eine Jury (Gremium aus Verwaltung und Institutionen kultureller Bildung) entscheidet über För- derung. - 2 - - Antragsteller*innen: Förderanträge können von Einzelpersonen, Gruppen, Vereinen oder Einrichtungen gestellt werden. - Inhaltliche Kriterien: o Gefördert werden Kooperationsprojekte, von denen mindestens eine Partie dem Bereich Kunst und Kultur sowie mindestens eine Partie aus dem Bereich Bildung, Jugend, Familie und Senior*innen angehört (z. B. Zusammenarbeit zwischen Künstler*in oder Einrichtung der freien Szene mit Schule oder Ju- gendclub). o Es werden Projekte gefördert, die weit hinausgehen über singuläre Events, reine theater- und tanzpädagogische Projekte oder herkömmlicher Theater- und Tanzprojekte, die sich in der Regel jeweils entweder auf Kunstproduktion, Kunstvermittlung oder Kunstrezeption beschränken. Die Projekte bieten Kin- dern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Senior*innen neue Zugangs- formen zu Kunst und Kultur. Die Teilnehmenden nutzen die Bühne, das Ton- studio, Zeichnungen, Texte, Skulpturen, Kameras und vieles mehr, um ihre eigenen Ideen umzusetzen und sich mit aktuellen gesellschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen. Projekte aller künstlerischen Richtungen können sich für eine Förderung bewerben. o Nachhaltige Vernetzung der Bildungseinrichtung mit Künstler*innen, Institutio- nen der freien Szene, ggf. weiteren Institutionen o Förderungen insbesondere im sozialräumlichen Kontext o Dokumentation der Projektschritte und Darlegung der Zielerreichung seitens der Antragsteller*innen - Förderfristen: Es soll zwei bis drei Förderfristen pro Jahr geben. - Art der Förderung: Möglich sind Projektförderungen und institutionelle Förderungen, für Kooperationen, in denen sich junge Menschen auf künstlerischem Weg mit The- men auseinandersetzen, die sie bewegen. Wir bitten die Verwaltung, ein entsprechendes Konzept zur Verstetigung des Fonds im Haushaltsplan vorzulegen. Wir bitten außerdem darum, die Ausschüsse Jugendhilfe, Kunst und Kultur sowie Schule und Weiterbildung über die weiteren Schritte in Kenntnis zu setzen. Begründung: Der Fonds soll Trägern und Akteur*innen die Möglichkeit geben, kulturelle Bildung in ihren Einrichtungen anzubieten (z. B. Schulen, KiTas, OGTS, Jugend(hilfe)einrichtungen, Seni- or*innen—Gruppen etc.). So kann Kultur bereits frühzeitig in den Bildungsprozess eingebun- den und aber auch im fortgeschrittenen Alter für kreative Projekte und Prozesse empowern. Durch die synergetische Arbeit zwischen Bildungspartie und künstlerischer Einrichtung ent- steht eine Kooperation auf Augenhöhe. Dabei wird insbesondere angestrebt, Vernetzungen zu fördern, die nachhaltig darauf angelegt sind, Projekte Kultureller Bildung gemeinsam mit freien Künstlerinnen und Künstlern und Institutionen der freien Szene zu entwickeln und zu begleiten. Begründung der Dringlichkeit : Eine Beantwortung (0731/2022) aus Dezernat IV enthielt bereits Hinweise auf die Verteilung der bereitstehenden Mittel für den Fonds „Kulturelle Bildung“. Um die Mittel tatsächlich im - 3 - Rahmen des Fonds zu verankern, ist der Antrag als dringlich zu stellen. Zudem ist es not- wendig, den Fonds jetzt aufzusetzen, damit er im Jahr 2022 noch wirksam werden kann. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0965/2022
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
- Datum
- 03.05.2022
- Erstellt
- 03.05.2022 16:29