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AN/0965/2022

Kommunaler Fonds „Kulturelle Bildung“

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) 03.05.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 31.05.2022, TOP 3.1

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

5560 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des 
Ausschusses für Kunst und Kultur 
Frau Elfie Scho-Antwerpes 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.05.2022 
 
AN/0965/2022 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 03.05.2022 
 
Kommunaler Fonds „Kulturelle Bildung„ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Scho-Antwerpes, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der 
Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 03.05.2022 zu setzen.  
 
 
Beschluss:  
In Umsetzung des Haushaltsbeschlusses werden im Bereich kulturelle Bildung 100.000€ 
(Bereich 04 Kunst und Wissenschaft, 0416 Kulturförderung) freigegeben, um einen kommu-
nalen Fonds „Kulturelle Bildung“ aufzulegen.  
 
Umsetzung: Der Fonds wird angesiedelt bei KUBIK. Über die Förderung entscheidet eine 
Jury, zusammengesetzt aus Vertreter*innen der Steuerguppe KUBIK d,.h. amts- und dezer-
natsübergreifend aus dem Amt für Schulentwicklung, dem Amt für Kinder, Jugend und Fami-
lie, dem Amt für Weiterbildung, dem Kulturamt und dem Museumsdienst Köln. Die Jury tagt 
zwei bis drei Mal im Jahr und entscheidet über die eingereichten Projekte und längerfristigen 
Programme. Die Förderempfehlungen der Jury werden den Ausschüssen Jugendhilfe, Schu-
le und Weiterbildung sowie Kunst und Kultur zur Bestätigung vorgelegt. 
 
Bei der Umsetzung des Beschlusses bitten wir um Berücksichtigung folgender Punkte: 
 
- Prozess der Antragstellung: Die Akquise der Fördergelder erfolgt möglichst unbü-
rokratisch für die Einrichtungen, um Honorare (z. B. für kooperierende Künst-
ler*innen, Träger der freien Szene) und Sachkosten finanzieren zu können. Eine Jury 
(Gremium aus Verwaltung und Institutionen kultureller Bildung) entscheidet über För-
derung.

- 2 - 
 
- Antragsteller*innen: Förderanträge können von Einzelpersonen, Gruppen, Vereinen 
oder Einrichtungen gestellt werden. 
- Inhaltliche Kriterien:  
o Gefördert werden Kooperationsprojekte, von denen mindestens eine Partie 
dem Bereich Kunst und Kultur sowie mindestens eine Partie aus dem Bereich 
Bildung, Jugend, Familie und Senior*innen angehört (z. B. Zusammenarbeit 
zwischen Künstler*in oder Einrichtung der freien Szene mit Schule oder Ju-
gendclub).  
o Es werden Projekte gefördert, die weit hinausgehen über singuläre Events, 
reine theater- und tanzpädagogische Projekte oder herkömmlicher Theater- 
und Tanzprojekte, die sich in der Regel jeweils entweder auf Kunstproduktion, 
Kunstvermittlung oder Kunstrezeption beschränken. Die Projekte bieten Kin-
dern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Senior*innen neue Zugangs-
formen zu Kunst und Kultur. Die Teilnehmenden nutzen die Bühne, das Ton-
studio, Zeichnungen, Texte, Skulpturen, Kameras und vieles mehr, um ihre 
eigenen Ideen umzusetzen und sich mit aktuellen gesellschaftlichen Fragen 
auseinanderzusetzen. Projekte aller künstlerischen Richtungen können sich 
für eine Förderung bewerben. 
o Nachhaltige Vernetzung der Bildungseinrichtung mit Künstler*innen, Institutio-
nen der freien Szene, ggf. weiteren Institutionen 
o Förderungen insbesondere im sozialräumlichen Kontext  
o Dokumentation der Projektschritte und Darlegung der Zielerreichung seitens 
der Antragsteller*innen 
- Förderfristen: Es soll zwei bis drei Förderfristen pro Jahr geben. 
- Art der Förderung: Möglich sind Projektförderungen und institutionelle Förderungen, 
für Kooperationen, in denen sich junge Menschen auf künstlerischem Weg mit The-
men auseinandersetzen, die sie bewegen. 
 
Wir bitten die Verwaltung, ein entsprechendes Konzept zur Verstetigung des Fonds im 
Haushaltsplan vorzulegen. Wir bitten außerdem darum, die Ausschüsse Jugendhilfe, Kunst 
und Kultur sowie Schule und Weiterbildung über die weiteren Schritte in Kenntnis zu setzen. 
 
 
Begründung: 
Der Fonds soll Trägern und Akteur*innen die Möglichkeit geben, kulturelle Bildung in ihren 
Einrichtungen anzubieten (z. B. Schulen, KiTas, OGTS, Jugend(hilfe)einrichtungen, Seni-
or*innen—Gruppen etc.). So kann Kultur bereits frühzeitig in den Bildungsprozess eingebun-
den und aber auch im fortgeschrittenen Alter für kreative Projekte und Prozesse empowern. 
Durch die synergetische Arbeit zwischen Bildungspartie und künstlerischer Einrichtung ent-
steht eine Kooperation auf Augenhöhe. Dabei wird insbesondere angestrebt, Vernetzungen 
zu fördern, die nachhaltig darauf angelegt sind, Projekte Kultureller Bildung gemeinsam mit 
freien Künstlerinnen und Künstlern und Institutionen der freien Szene zu entwickeln und zu 
begleiten. 
 
Begründung der Dringlichkeit : 
Eine Beantwortung (0731/2022) aus Dezernat IV enthielt bereits Hinweise auf die Verteilung 
der bereitstehenden Mittel für den Fonds „Kulturelle Bildung“. Um die Mittel tatsächlich im

- 3 - 
 
Rahmen des Fonds zu verankern, ist der Antrag als dringlich zu stellen. Zudem ist es not-
wendig, den Fonds jetzt aufzusetzen, damit er im Jahr 2022 noch wirksam werden kann. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer   gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer  
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Lucas Sickmöller  
Volt- 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

31.05.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0965/2022
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
Datum
03.05.2022
Erstellt
03.05.2022 16:29