V/0555/2022
Schleichverkehre unterbinden - Erholungsraum Markweg/Hoppengarten schützen
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Anlage 5_Hoppengarten_KITAGatter 45
242 Zeichen
Anlage A-5 zur Vorlage \V/0555/2022 2 Gatterschranken Pe TD (drehbar) N Durchfahrt RV E = = = Paten ame] STADT | MÜNSTER Ban [Blatt Nr. 10) Amt für Mobilität \ und Tiefbau EEE. Hoppengarten Detail KITA - Gatterschranken 45° Variante A
Anlage 1_ÜbersichtMarkweg
287 Zeichen
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Anlage 6_Sperren Markweg, Hoppengarten
139 Zeichen
Zufahrt haus-Nr.69 frei Haus Nr. 69, (F. Meyer, Getränke) 7 7? © IKITA & Kunst SERe” m x - em Pe STADT ||| MÜNSTER Em r hans Ju AN) el
Anlage C_Antrag_A_M_0006_2021
1392 Zeichen
F DP-Ratsfraktion Rothenburg 20/21 48143 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de fdp-ms.de Müns ter, 24.05.2021 B essere Kennzeichnung der Anliegerregelung für die Zufahrt in das Neubaugebiet Südlicher Markweg D ie Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen: D ie Verwaltung wird beauftragt, die An liegerregelung für die Zufahrt in das Neubaugebiet Südlicher Markweg vom Schiffahrter Damm/Schleusenweg kommend besser kenntlich zu machen. Weiter wird die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Polizei die bestehende Anliegerregelung mit Hilfe verkehrskontrollierender Maßnahmen durchzusetzen. Be gründung: Das Neubaugebiet Südlicher Markweg leidet unter Schleichverkehr, der sich die Strecke vom Schiffahrter Damm zum Hohen Heckenweg erschließt. Zwar ist die Zufahrt zum Wohngebiet nur Anliegern gestattet, jedoch wird der in diese Richtung fließende Verkehr nur einmalig beim Abbiegen vom Schiffahrter Damm auf den Schleusenweg darauf hingewiesen. Eine deutlichere Beschilderung an der Einmündung des Markweg in den Schleusenweg ist geeignet klar aufzuzeigen, wer berechtigt ist den Markweg bis zu welcher Höhe zu befahren. Daher wird die Verwaltung aufgefordert eine unmissverständliche Beschilderung zu prüfen und umzusetzen. ge z. Johannes Geist FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster Antrag A-M/0006/2021
Anlage A
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Anlage A zur V/0555/2022 Kurzüberblick Wohnumfeld und Freiraum im Bereich Markweg / Hoppengarten vor Schleichverkehr durch Kraft- fahrzeuge schützen. Nachhaltige Sicherung der Anliegerinteressen für den Erholungsraum Hop- pengarten für Zu-Fuß-Gehende, Radfahrende und sonstigen Freizeitaktivitäten durch Errichtung von Durchfahrtssperren für Kraftfahrzeugverkehre zwischen den Wohngebieten am Markweg und dem Schifffahrter Damm. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Die Teilziele lauten: Sicherstellung wohnortnaher Erholungsflächen mit anforderungsgerechter Erschließung im Zuge der innerstädtischen Wohnbaulandentwicklung Sicherstellung einer anliegergerechten Kfz-Mindesterschließung zur Wahrung gesteigerter Verkehrssicherheit aller übrigen Verkehrsteilnehmer Erhalt der verkehrstechnischen Anlagen auf Mindestniveau für Anlieger, zu-Fuß-gehende und Radfahrende Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2022 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 5.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nord- rhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine weitere Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Keine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Anlage 3_Markweg_Querschnitt-Gatter45°
320 Zeichen
Markweg (Detail Gatterschranke 45°) © je = SE: Ss: E5 2 z R 3 2 E 8 2 FR Dn a7) Sz ey 5 se g2 58 25 “3 + - 8 2 52 8 ER 5 o 3 8 5 o< ® (2 Datum Name I Bearbeitet Jan. 2022 |Drubel STADT || MÜNSTER Erg Blatt Nr. 111) nn N Amt für Mobilität Maßstab |o.M. und Tiefbau N / Markweg Querschnitt - Gatterschranken 45°
Anlage B_Anreg-§ 24 GO_050-2021
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Dörthe Pferdekamp Markweg 59 48147 Münster An den Rat der Stadt Münster Die Bezirksvertretung Münster Mitte Den Oberbürgermeister Herrn Lewe 48127 Münster Anregung gemäß §24 der Gemeindeordnung für das Land NRW -Errichtung eines Pollers/ modalen Filters am östlichen Markweg- Sehr geehrte/r Ratsherren und Frauen, sehr geehrte Bezirksvertreter/innen, sehr geehrter Oberbürgermeister, hiermit rege ich an, dass der Markweg nahe der Kreuzung Hoppengarten zeitnah für den Durchgangsverkehr mit einem Poller oder einem gleichartigen modalen Filter gesperrt wird. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes 286 weisen diesen Bereich als Naherholungsgebiet für die Anwohner der umliegenden Viertel aus. Die Nutzung als Naherholungsgebiet findet extensiv s tatt. Im Grüngürtelbereich Markweg/ Hoppengarten/ Schleusenweg tummeln sich Spaziergänger, Kinder, Radfahrer und Reiter auf der Straße. Die Beschilderung weist das Straßenstück Markweg zwischen Hoppengarten und Schleusenweg eindeutig als alleinige Anliegerstraße aus. Leider wird dieser Beschilderung nicht gefolgt. Der Markweg verbindet hier allerdings auch verkehrlich den Hohen Heckenweg mit dem Schifffahrter Damm und bietet für Autofahrer eine willkommene Abkürzung durch das Naherholungsgebiet. Da es keine zusätzliche Schutzzone gibt, führt dies zu erheblichen Sicherheitsrisiken und immer wieder zu Beinaheunfälle für Kinder und Fußgänger. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, habe ich die Online Petition „Stoppt den Durchfahrtsverkehr zwischen Markweg und Schiffahrter Damm im Naherholungsgebiet“ gestartet und bis zum jetzigen Zeitpunkt über 600 Unterschriften für das Vorhaben eingesammelt. Es handelt sich um einen, im Mittel 3 Meter breiten, ca. 500 Meter langen, innerstädtischen Weg innerhalb des Grüngürtels und Naherholungsgebietes Hoppengarten. In der Beschlussvorlage V/0135/2017 hat die Verwaltung der Stadt das Wegstück begutachtet. „Der verlängerte Markweg gen Schifffahrter Damm stellt sich als grün - und baumbegleiteter Wirtschaftsweg in schmaler Trassierung mit schlecht einsehbaren Passagen dar. Die Anlegung von Verbreiterungen oder Ausweichstellen ist liegenschaftlich nicht realistisch; das Brückenbauwerk über den Edelbach ist in schlechtem Zustand. Zeitgleich stellt der verlängerte Markweg eine wichtige und stark frequentierte Verbindung für Fußgänger und Radfahrer im Erholungsraum dar. Der Wirtschaftsweg dient der Ers chließung der angrenzenden landwirtschaftlichen Hofstellen und wird ebenso für die ausgeübte Pferdepensionshaltung wie querend für Freizeitreiten und Reitschulungen auf den Hofstellen genutzt. Diese Rahmenbedingungen rein verkehrs - und vor Anregung Nr. 2021-00050 allem verkehrssicherheitstechnisch machen die Abwicklung eines Baustellenverkehres im Zweirichtungsverkehr realistisch nicht möglich und nicht vertretbar. Das Prüfergebnis zu dieser Option ist im Fazit negativ.“ Zudem ist nach einer Anregung nach Paragraph 24 GO eines Anw ohners an die Verwaltung eine Verkehrsmessung am östlichen Markweg vorgenommen worden. Es wurden über einen Zeitraum von 10 Tagen vom 6.10.2020- 16.10.2020 im Durchschnitt 60 KFZ/h in der reinen Anliegerstraße mit durchschnittlich 32,5 km/h gemessen. Eine Schutzzone für Fußgänger sei auch zukünftig nicht vorgesehen. „Sie weisen in Ihrem Schreiben darauf hin, dass im östlichen Abschnitt in Richtung Schiff fahrter Damm kein baulich getrennter Bürgersteig vorhanden ist. Diese Art der baulichen Gestaltung ist in Wohngebieten mit einer Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 oder niedriger unüblich. Das Ziel des Einsatzes dieser geteilten Verkehrsflächen ist es unter anderem, mehr Rücksicht im Verkehrsverhalten zu bewirken. Durch die in Tempo 30 Zonen geltende Rechts-vor-Links-Regelung und eine entsprechende Gestaltung des Verkehrsraumes ist der motorisierte Verkehr aufgefordert, sein Fahrverhalten anzupassen und sich entsprechend rücksichtsvoll zu verhalten. Der Abschnitt des Markweges in östlicher, stadtauswärtiger Richtung hat den Character eines Wirtschaftsweges. Für derartige Straßen gilt außerhalb der geschlossenen Bebauung im Regelfall eine Höchstgeschwindigkeit von 100km/h. Für den Markweg stellt in Anbetracht der örtlichen Begebenheiten die geltende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h somit eine angemessene Regelung dar. “ Der Sachbearbeiter des Ordnungsamtes kommt zu dem Ergebnis, dass die Verkehrssituation als sicher einzustufen sei. Dieser Einschätzung kann ich in keinem Fall folgen. Das Ordnungsamt verkennt die Nutzung als Naherholungsgebiet vollständig. Bei 60 KFZ/h befindet sich zeitgleich ein Vielfaches an Fußgängern auf dem Wegstück. Die Straße ist im Mittel drei Meter breit. Eine verträgliche, gemeinsame Nutzung, unter Einhaltung der Sicherheitsabstände beim Überholvorgang, kann rein räumlich nicht umgesetzt werden. Fußgänger sind gezwungen in Pfützen und Böschungen auszuweichen, völlig unabhängig davon, wie „rücksichtsvoll“ sich der motorisierte Verkehr gibt. Bitte bedenken Sie zudem, dass es etliche gehbehinderte und rollstuhlpflichtige Anwohner gibt, denen es nicht möglich ist auszuweichen. Die beiden direkt anliegenden Höfe Meckmann- Dorsel und Böckelmann unterstützen eine Sperrung des Wegstückes ausdrücklich! Der Pferdepensionsbetrieb Meckmann- Dorsel ist durch die zunehmende verkehrliche Nutzung besonders belastet, da hier der Weg mehrmals täglich genutzt werden muss, um die Pferde zur Weide und zurück zu bringen. Inzwischen liegen mir Informationen vor, die eine temporäre Sperrung des Markweges vorsehen. Hier bitte ich Sie, mir das Gesamtkonzept vorzulegen. Ich fordere Sie hiermit auf, die bestehenden Sicherheitsrisiken langfristig zu beheben und den Markweg für den Durchfahrtsverkehr mittels eines Pollers/ modalen Filters konsequent zu sperren. Ich möchte Sie eindringlich bitten, stets die Sicherheit der schwächsten und jüngsten Verkehrsteilnehmer im Blick zu haben und diese Interessen konsequent zu schützen! Münster, 02.03.2021 Mit freundlichen Grüßen, Dörthe Pferdekamp
Beschlussvorlage
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V/0555/2022
V/0555/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Schleichverkehre unterbinden - Erholungsraum Markweg/Hoppengarten schützen
Beratungsfolge
18.10.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1.1. Der beantragten Vermeidung von Schleichverkehren auf dem Markweg wird durch Errich-
tung einer Sperre durch Gatterschranken zugestimmt (Teil 1).
Die Anregung Nr. 2021-00050, Anlage B, ist damit erledigt.
1.2. Zur Vermeidung von Schleichverkehren im Grünzug Hoppengarten wird durch Errichtung
einer zweiten Sperre durch Gatterschranken zugestimmt (Teil 2).
1.3. Die Beschilderung wird entsprechend der geänderten Erschließung der neuen Situation an-
gepasst, indem die Verkehrsteilnehmer auch frühzeitig auf die nur für Radfahrer und Fuß-
gänger durchlässige Sackgasse hingewiesen werden.
Der FDP-Antrag A-M/0006/2021, Anlage C, ist damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2022 5000
Amt für Mobilität und Tiefbau
06.10.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Drubel
Telefon: 492-6593
Drubel@stadt-muenster.de
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Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
2022 5000
Investitionsmaßnah-
me
Auszahlungen
Einzahlungen
Summe aller Auszahlungen/Saldo 5000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-2022 Entwurf bei der
o.g. Produktgruppe veranschlagt.
Begründung:
Teil 1 – (Der östliche) Markweg
Jenseits des Bebauung des Markweges befindet sich bis zu
den östlich gelegenen Bahngleisen der Grünzug Hoppengar-
ten Edelbach, der eine wichtige Grünverbindung im Nordosten
der Stadt aufweist. Mit seinem ausgedehnten, naturgeprägten
Freiraum und seiner direkten Lage an der angrenzenden
Wohnbebauung weist er eine wichtige stadt - und grünstruktu-
relle Bedeutung mit Erholungsfunktion auf.
Der Markweg stellt zudem eine Radwegverbindung zwischen
dem Zentrum Nord / Rumphorst und Coerde / Handorf, bzw.
zwischen den kleinteiligeren Zielen der näheren Umgebung
dar. Als Freizeit- und Erholungsachse führt sie über das Edel-
bachtal bis zur Werse. Zugleich dient sie im Außenbereich als
Anliegerstraße primär der Zufahrt zu zwei Höfen, mit landwirt-
schaftlicher bzw. Pferdenutzung.
Insbesondere in den morgendlichen und nachmittäglichen Stunden, als auch an den Wochenenden,
wird dieser Teilbereich des Markweges von Kraftfahrzeugen als Abkürzungsstrecke zwischen Hoher
Heckenweg und Schifffahrter Damm genutzt. Aufgrund des sehr kurvigen, engen und schlecht ein-
sehbaren Straßenverlaufs sind im Begegnungsfall von Fußgängern und Radfahrern mit Kraftfahrzeu-
gen gefährliche Verkehrskonflikte unvermeidbar.
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V/0555/2022
Der Markweg weist in diesem Abschnitt eine bituminöse Fahr-
bahn von 2,90 m und einen z. T. ca. 3,00 m breiten, mit Schotter
befestigten Seitenstreifen auf. Letzterer diente dem Ausweich-
verkehren von Baustellenfahrzeugen, die im Zuge der Erstellung
des angrenzenden Neubaugebietes die Strecke von und zum
Schifffahrter Damm nutzten. Dieser wird insbesondere von
Kraftfahrzeugen im Begegnungsfall genutzt ohne wesentlich die
Geschwindigkeit reduzieren zu müssen. Aufwirbelnde Steinchen
beeinträchtigen die Aufenthatsqualität der Menschen auf dem
Markweg zusätzlich.
Übersichtsplan Sperre Markweg, zw. Hoppengarten und Schleusenweg -
Im direkten Umfeld der beiden Anliegerhöfe Markweg 78 und
100 verläuft die Wegeführung in engen, z.T. nur bedingt einseh-
baren Kurven um die beiden Privatliegenschaften herum. Beide
Anlieger sind durch den Edelbach und seiner ca. 3,6 m schma-
len Überführung des Markweges räumlich voneinander getrennt.
Auf den jeweils vorgelagerten geraden Streckenabschnitten
wurde im Oktober 2020 ein werktägliches Verkehrsaufkommen
von 625 Kraftfahrzeugen ermittelt, obwohl ein generelles Durch-
fahrtsverbot für Kraftfahrzeuge ausgeschildert ist.
Das Fahrzeugaufkommen begründet in Verbindung mit der
hohen Freizeitnutzung durch Schulkinder, zu Fuß Gehende,
Joggende, Radfahrende, Reitende und Erholungssuchende die
zugrundeliegende Petition, die in Verbindung mit einem Antrag
nach § 24 Gemeindeordnung, an die Verwaltung gerichtet wur-
de. Der Antrag der FDP-Fraktion zielt hingegen auf eine alleinige
Bereinigung der Beschilderung, die im Nachhinein der hier vor-
gesehen baulichen Maßnahmen entspr echend angepasst wird.
Zwischenzeitlich gingen fortlaufend und mehrfach weitere Anträ-
ge aus Politik und Bürgerschaft ein, die allesamt das Verkehrs-
aufkommen durch den Kfz -Verkehr bemängeln und ein entspre-
chendes Unterbinden des Durchgangsverkehrs einfordern.
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An dem am 15.06.2021 stattgefundenen Ortstermin wurde unter Teilnahme der Polizei, der Straßen-
verkehrsbehörde, des Amtes für Mobilität und Tiefbau, sowie den Antragstellern und den direkt be-
troffenen Anliegern die Situation vor Ort erläutert, begründet und die möglichen Standorte einer bauli-
chen Durchfahrtssperre für Kraftfahrzeuge erörtert. Der hier unterbreitete Planungsvorschlag basiert
auf diesem einvernehmlich hergestellten Lösungsvorschlag.
Neben der baulichen Herstellung einer Spe rre im Fahrbahnbereich durch die Stadt, wird die direkt
angrenzende und durchaus befahrbare Wiesenfläche durch das Aufstellen von Findlingen am Mark-
weg auf Höhe der Straßenleuchte gegen Umfahrungsmöglichkeiten gesichert. Die Findlinge werden
freundlicherweise von einem Anlieger zur Verfügung gestellt. Die Beschilderung wird in dem Zuge
entsprechend angepasst, indem für den Kfz-Verkehr lediglich die Zufahrt der Anliegerhöfe im Bereich
des östlichen Markweges aus den jeweiligen Richtungen frei gegeben wird.
Sperre Markweg mittels schräger Gatterschranken -
Teil 2 – (Der nördliche) Hoppengarten
Darüber hinaus gibt es weitere Aspekte, die im Zuge der Sicherstellung und Weiterentwicklung des
direkt angrenzenden Bereiches Hoppengarten im Zuge der Errichtung einer Durchfahrtssperre für Kfz
im Markweg zu berücksichtigen sind:
Im Zielkonzept Freizeit und Erholung der Grünordnung Münster wird der Bereich Hoppengarten als
Parkanlage dargestellt, in dessen Umsetzung die Entwicklung im Sinne von Park-, Sport-, Trimm- und
Spielanlagen sowohl in intensiver Nutzungsform als auch in extensiver ökologisch orientierter Form
vorgesehen ist.
Fotos: Wegebreite und Freizeitnutzung Hoppengarten
Auch der vorhandene städtische Bolzplatz am Hoppengarten wird in 2022 durch einen neuen öffentli-
chen Spielplatz erweitert. Zukünftig werden die Kinder und Jugendliche aus dem neuen Wohngebiet
Markweg die Straße Hoppengarten queren, um die Spielflächen nutzen zu können. In Verbindung mit
der neuen KiTa und der Nachfolgenutzung des ehemaligen Heerde-Kollegs, ist der Schutz des Ge-
samtbereiches durch Ausweich- und Schleichverkehre von Kfz-Verkehren, insbesondere auf Wege-
verbindungen, die für den Kfz -Verkehr nicht oder nur eingeschränk t für Anlieger vorgesehen sind,
geboten:
Fotos Anbindungen Hoppengarten, inkl. Lage der gepl. Sperre (Bild rechts)
Ausweichmöglichkeiten zur Umfahrung der Sperre Markweg durch Kfz. -
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Im Übergang zwischen der Wendeanlage des ehemaligen Heerde-Kollegs wird auf Höhe des nur ca.
2,5 m schmalen Weges des Hoppengartens eine weitere Durchfahrtsbeschränkung (siehe letztes Bild
oben rechts) eine Umfahrung des Grünzugs Hoppengarten für Kraftfahrzeuge ausschließen. Die im
Prinzip analoge Errichtung der Sperre wie am Markweg gewährleistet die Durchquerung für die Fuß-
und Radverkehre.
Die Erschließung auch des künftigen KiTa -Standortes durch Kraftfahrzeuge bleibt grundsätzlich ge-
währleistet.
Sperre in Höhe Wendeanlage Hoppengarten mittels schräger Gatterschranken -
Durch beide Sperrungen wird der Grünzug Hoppengarten für die urbane
kfz-freie Nutzung entwickelt und der Freizeitwert nachhaltig gestärkt. Die
Kfz-Erschließung bleibt über den Schleusenweg (Bild rechts) aus Rich-
tung Norden ebenso erhalten, wie die bestehende südliche Anbindung
durch das Wohngebiet über den Greifswaldweg. Es ist davon auszuge-
hen, dass sich hierdurch das Kfz -aufkommen nachhaltig reduzieren und
eine sicherere Nutzung durch Passanten und Radf ahrer einstellen wird.
Die Verkehrssituation wird durch die Verwaltung fortlaufend beobachtet
und ggf. weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen umgesetzt.
Übersichtsplan Auswirkungen der Sperren Markweg und Hoppengarten
Teil 3: Die Sperren im Detail
Aufgrund der abgeschiedenen Lage beider Sperren im Grünzug Hoppen-
garten werden diese mittels fest installierter, schwenkbarer Gatterschran-
ken errichtet. Im Gegensatz zu herausnehmbaren Pollern können diese
weder dauerhaft entnommen, noch verloren gehen. Zudem sind diese
sowohl wartungsärmer als auch dauerhaft beständiger als Einzel heraus-
nehmbare Pfosten.
Im Bedarfsfall steht die Durchfahrt für Versorgungs- und Einsatzfahrzeu-
ge zur Verfügung.
Zu Fuß Gehende und Radfahrende können, angesic hts der schrägen
Anordnung im 45-Grad Winkel, die Gatterschranken bequem passieren.
Gleichzeitig sind sie für alle Verkehrsteilnehmer als Durchfahrtssperre
deutlich und frühzeitig wahrnehmbar, da sie visuell die gesamte Straßen-
breite umfassen (siehe Anlage 3).
Für den Kfz -Verkehr existiert über die Straße Edelbach eine alternative Ausweichroute gegenüber
dem Markweg in ca. 500 - 800 m Entfernung.
Mit Errichtung der beiden Sperren wird die Beschilderung angepasst und rechtzeitig in Höhe der Ein-
fahrt in den Grünzug Markweg / Hoppengarten als für Radfahrer und Fußgänger durchlässige Sack-
gasse neu ausgeschildert. Die o.g. Erreichbarkeit der beiden Höfe u.a. Anlieger wird dabei ebenso
berücksichtigt, wie die Durchlässigkeit für den Fuß - und Radverkehr. Die Anregung nach § 24 Ge-
meindeordnung (Nr. 2021-00050), als auch der FDP-Antrag A-M/0006/2021 sind damit erledigt.
i.V.
gez.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
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V/0555/2022
Anlage A
Anlage B – Anregung nach § 24 Gemeindeordnung (Nr. 2021-00050)
Anlage C – Antrag der FDP-Fraktion (A_M_0006_2021)
Folgelastenberechnung
Anlage 1: Übersichtsplan Sperre Markweg, zwischen Hoppengarten und Schleusenweg
Anlage 2: Sperre Markweg mittels schräger Gatterschranken
Anlage 3: Querschnitt Sperre Markweg
Anlage 4: Übersichtsplan Sperre Markweg,
Folge möglicher Ausweichverkehre
Anlage 5: Sperre in Höhe Wendeanlage Hoppengarten mittels schräger Gatterschranken
Anlage 6: Übersichtsplan Sperren Markweg & Hoppengarten,
Auswirkungen der geänderten Erschließung
Anlage 4_Folge Sperre Markweg
106 Zeichen
A v | „7 Haus.Nr. 69, (F. Meyer, Getränke) | de 4 ce Et DE ||| MÜNSTER Amt für Mobilität und Tiefbau
Anlage 2_MarkwegGatter 45°
245 Zeichen
Durchgang/ Durchfahrt RV Findlingevon Privat) 2 Gattersapähen 45° Re (drehbar) e = E S = 9% | 3 [Beareiet Dan.2022 Dune Bearbeitet |Jan. 2022 STADT I! MUNSTER [Blatt Nr. | Nr. 1m | a) Amt für Mobilität a ER N ER Detail Gatterschranken 45°
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (12)
- Markweg 59
- Schleusenweg
- Schifffahrter Damm
- Greifswaldweg
- Schiffahrter Damm
- Hoher Heckenweg
- Hoppengarten
- Pferdekamp
- Heckenweg
- Edelbach
- Rothenburg 20
- Werse
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0555/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.09.2022
- Erstellt
- 02.09.2022 12:15