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V/0555/2022

Schleichverkehre unterbinden - Erholungsraum Markweg/Hoppengarten schützen

Vorlagen 07.09.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 18.10.2022, TOP 5.1

Anlage 5_Hoppengarten_KITAGatter 45

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Ansehen

Anlage 1_ÜbersichtMarkweg

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Ansehen

Anlage 6_Sperren Markweg, Hoppengarten

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Ansehen

Anlage C_Antrag_A_M_0006_2021

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 3_Markweg_Querschnitt-Gatter45°

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Ansehen

Anlage B_Anreg-§ 24 GO_050-2021

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 4_Folge Sperre Markweg

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Ansehen

Anlage 2_MarkwegGatter 45°

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Ansehen

Anlage 5_Hoppengarten_KITAGatter 45

242 Zeichen

Anlage A-5 zur Vorlage \V/0555/2022

2 Gatterschranken
Pe TD (drehbar)
N  Durchfahrt RV
E

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STADT | MÜNSTER Ban

[Blatt Nr. 10)

Amt für Mobilität \
und Tiefbau EEE.

Hoppengarten

Detail KITA - Gatterschranken 45°

Variante A

Anlage 1_ÜbersichtMarkweg

287 Zeichen

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Anlage A-1 zur Vorlage \V/0555/2022

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Anlage 6_Sperren Markweg, Hoppengarten

139 Zeichen

Zufahrt
haus-Nr.69
frei

Haus Nr. 69, (F. Meyer, Getränke) 7 7?

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STADT ||| MÜNSTER Em r
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Anlage C_Antrag_A_M_0006_2021

1392 Zeichen

F
DP-Ratsfraktion 
Rothenburg 20/21 
48143 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
fdp-ms.de 
Müns
ter, 24.05.2021 
B
essere Kennzeichnung der Anliegerregelung für die Zufahrt in das Neubaugebiet 
Südlicher Markweg 
D
ie Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen: 
D
ie Verwaltung wird beauftragt, die An liegerregelung für die Zufahrt in das  Neubaugebiet 
Südlicher Markweg vom Schiffahrter Damm/Schleusenweg kommend besser kenntlich zu machen. 
Weiter wird die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Polizei die bestehende 
Anliegerregelung mit Hilfe verkehrskontrollierender Maßnahmen durchzusetzen. 
Be
gründung: 
Das Neubaugebiet Südlicher Markweg leidet unter Schleichverkehr,  der sich die Strecke vom 
Schiffahrter Damm zum Hohen Heckenweg erschließt. Zwar ist die Zufahrt zum Wohngebiet nur 
Anliegern gestattet, jedoch wird der in diese Richtung fließende Verkehr nur einmalig beim 
Abbiegen vom Schiffahrter Damm auf den Schleusenweg darauf hingewiesen. Eine deutlichere 
Beschilderung an der Einmündung des Markweg in den Schleusenweg ist geeignet klar 
aufzuzeigen, wer berechtigt ist den Markweg bis zu welcher Höhe zu befahren. Daher wird die 
Verwaltung aufgefordert eine unmissverständliche Beschilderung zu prüfen und umzusetzen. 
ge
z. 
Johannes Geist 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Antrag A-M/0006/2021

Anlage A

2193 Zeichen

Anlage A zur V/0555/2022 
Kurzüberblick 
Wohnumfeld und Freiraum im Bereich Markweg / Hoppengarten vor Schleichverkehr durch Kraft-
fahrzeuge schützen. Nachhaltige Sicherung der Anliegerinteressen für den Erholungsraum Hop-
pengarten für Zu-Fuß-Gehende, Radfahrende und sonstigen Freizeitaktivitäten durch Errichtung 
von Durchfahrtssperren für Kraftfahrzeugverkehre zwischen den Wohngebieten am Markweg und 
dem Schifffahrter Damm. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Die Teilziele lauten: 
 
 Sicherstellung wohnortnaher Erholungsflächen mit anforderungsgerechter Erschließung 
im Zuge der innerstädtischen Wohnbaulandentwicklung 
 Sicherstellung einer anliegergerechten Kfz-Mindesterschließung zur Wahrung gesteigerter 
Verkehrssicherheit aller übrigen Verkehrsteilnehmer 
 Erhalt der verkehrstechnischen Anlagen auf Mindestniveau für Anlieger, zu-Fuß-gehende 
und Radfahrende 
 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2022 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 5.000 € zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x
X 
überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nord-
rhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine weitere Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich.

Keine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Anlage 3_Markweg_Querschnitt-Gatter45°

320 Zeichen

Markweg

(Detail Gatterschranke 45°)

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Datum Name
I Bearbeitet Jan. 2022 |Drubel
STADT || MÜNSTER Erg
Blatt Nr. 111) nn N
Amt für Mobilität Maßstab |o.M.

und Tiefbau

N /

Markweg

Querschnitt - Gatterschranken 45°

Anlage B_Anreg-§ 24 GO_050-2021

6093 Zeichen

Dörthe Pferdekamp 
Markweg 59 
48147 Münster 
An den  
Rat der Stadt Münster 
Die Bezirksvertretung Münster Mitte 
Den Oberbürgermeister Herrn Lewe 
48127 Münster 
Anregung gemäß §24 der Gemeindeordnung für das Land NRW 
-Errichtung eines Pollers/ modalen Filters am östlichen Markweg- 
Sehr geehrte/r Ratsherren und Frauen, sehr geehrte Bezirksvertreter/innen, sehr geehrter Oberbürgermeister, 
hiermit rege ich an, dass der Markweg nahe der Kreuzung Hoppengarten zeitnah für den Durchgangsverkehr 
mit einem Poller oder einem gleichartigen modalen Filter gesperrt wird.  
Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes 286 weisen diesen Bereich als Naherholungsgebiet für die 
Anwohner der umliegenden Viertel aus. Die Nutzung als Naherholungsgebiet findet extensiv s tatt. Im 
Grüngürtelbereich Markweg/ Hoppengarten/ Schleusenweg tummeln sich Spaziergänger, Kinder, Radfahrer 
und Reiter auf der Straße.  
Die Beschilderung weist das Straßenstück Markweg zwischen Hoppengarten und Schleusenweg eindeutig als 
alleinige Anliegerstraße aus.  Leider wird dieser Beschilderung nicht gefolgt.  
Der Markweg verbindet hier allerdings auch verkehrlich den Hohen Heckenweg  mit dem Schifffahrter Damm 
und bietet für Autofahrer eine willkommene Abkürzung durch das Naherholungsgebiet.  
Da es keine zusätzliche Schutzzone gibt,  führt dies zu erheblichen Sicherheitsrisiken und immer wieder zu 
Beinaheunfälle für Kinder und Fußgänger. 
Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, habe ich die Online Petition „Stoppt den Durchfahrtsverkehr 
zwischen Markweg und Schiffahrter Damm im Naherholungsgebiet“ gestartet und bis zum jetzigen Zeitpunkt 
über 600 Unterschriften für das Vorhaben eingesammelt. 
Es handelt sich um einen, im Mittel 3 Meter breiten, ca. 500 Meter langen, innerstädtischen Weg innerhalb des 
Grüngürtels und Naherholungsgebietes Hoppengarten. 
In der Beschlussvorlage V/0135/2017 hat die Verwaltung der Stadt das Wegstück begutachtet. 
„Der verlängerte Markweg gen Schifffahrter Damm stellt sich als grün - und baumbegleiteter Wirtschaftsweg in 
schmaler Trassierung mit schlecht einsehbaren Passagen dar. Die Anlegung von Verbreiterungen oder 
Ausweichstellen ist liegenschaftlich nicht realistisch; das Brückenbauwerk über den Edelbach ist in schlechtem 
Zustand. Zeitgleich stellt der verlängerte Markweg eine wichtige und stark frequentierte Verbindung für 
Fußgänger und Radfahrer im Erholungsraum dar. Der Wirtschaftsweg dient der Ers chließung der angrenzenden 
landwirtschaftlichen Hofstellen und wird ebenso für die ausgeübte Pferdepensionshaltung wie querend für 
Freizeitreiten und Reitschulungen auf den Hofstellen genutzt. Diese Rahmenbedingungen rein verkehrs - und vor 
Anregung Nr. 2021-00050

allem verkehrssicherheitstechnisch machen die Abwicklung eines Baustellenverkehres im Zweirichtungsverkehr 
realistisch nicht möglich und nicht vertretbar. Das Prüfergebnis zu dieser Option ist im Fazit negativ.“  
Zudem ist nach einer Anregung nach Paragraph 24 GO eines Anw ohners an die Verwaltung eine 
Verkehrsmessung am östlichen Markweg vorgenommen worden.  
Es wurden über einen Zeitraum von 10 Tagen vom 6.10.2020- 16.10.2020 im Durchschnitt 60 KFZ/h in der 
reinen Anliegerstraße mit durchschnittlich 32,5 km/h gemessen.  
Eine Schutzzone für Fußgänger sei auch zukünftig nicht vorgesehen.  
„Sie weisen in Ihrem Schreiben darauf hin, dass im östlichen Abschnitt in Richtung Schiff fahrter Damm kein 
baulich getrennter Bürgersteig vorhanden ist. Diese Art der baulichen Gestaltung ist in Wohngebieten mit einer 
Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 oder niedriger unüblich. Das Ziel des Einsatzes dieser geteilten 
Verkehrsflächen ist es unter anderem, mehr Rücksicht im Verkehrsverhalten zu bewirken. Durch die in Tempo 30 
Zonen geltende Rechts-vor-Links-Regelung und eine entsprechende Gestaltung des Verkehrsraumes ist der 
motorisierte Verkehr aufgefordert, sein Fahrverhalten anzupassen und sich entsprechend rücksichtsvoll zu 
verhalten. Der Abschnitt des Markweges in östlicher, stadtauswärtiger Richtung hat den Character eines 
Wirtschaftsweges. Für derartige Straßen gilt außerhalb der geschlossenen Bebauung im Regelfall eine 
Höchstgeschwindigkeit von 100km/h. Für den Markweg stellt in Anbetracht der örtlichen Begebenheiten die 
geltende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h somit eine angemessene Regelung dar. “ 
Der Sachbearbeiter des Ordnungsamtes kommt zu dem Ergebnis, dass die Verkehrssituation als sicher 
einzustufen sei. 
Dieser Einschätzung kann ich in keinem Fall folgen.  
Das Ordnungsamt verkennt die Nutzung als Naherholungsgebiet vollständig. Bei 60 KFZ/h befindet sich 
zeitgleich ein Vielfaches an Fußgängern auf dem Wegstück. Die Straße ist im Mittel drei Meter breit. Eine 
verträgliche, gemeinsame Nutzung, unter Einhaltung der Sicherheitsabstände beim Überholvorgang, kann rein 
räumlich nicht umgesetzt werden.  
Fußgänger sind gezwungen in Pfützen und Böschungen auszuweichen, völlig unabhängig davon, wie 
„rücksichtsvoll“ sich der motorisierte Verkehr gibt.  
Bitte bedenken Sie zudem, dass es etliche gehbehinderte und rollstuhlpflichtige Anwohner gibt, denen es nicht 
möglich ist auszuweichen. 
Die beiden direkt anliegenden Höfe Meckmann- Dorsel und Böckelmann unterstützen eine Sperrung des 
Wegstückes ausdrücklich! Der Pferdepensionsbetrieb Meckmann- Dorsel ist durch die zunehmende 
verkehrliche Nutzung besonders belastet, da hier der Weg mehrmals täglich genutzt werden muss, um die 
Pferde zur Weide und zurück zu bringen. 
Inzwischen liegen mir Informationen vor, die eine temporäre Sperrung des Markweges vorsehen. Hier bitte ich 
Sie, mir das Gesamtkonzept vorzulegen. 
Ich fordere Sie hiermit auf, die bestehenden Sicherheitsrisiken langfristig zu beheben und den Markweg für den 
Durchfahrtsverkehr mittels eines Pollers/ modalen Filters konsequent zu sperren. 
Ich möchte Sie eindringlich bitten, stets die Sicherheit der schwächsten und jüngsten Verkehrsteilnehmer im 
Blick zu haben und diese Interessen konsequent zu schützen! 
Münster, 02.03.2021 
Mit freundlichen Grüßen,  
 
 
Dörthe Pferdekamp

Beschlussvorlage

10945 Zeichen

V/0555/2022 
V/0555/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Schleichverkehre unterbinden - Erholungsraum Markweg/Hoppengarten schützen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.10.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1.1. Der beantragten Vermeidung von Schleichverkehren auf dem Markweg wird durch Errich-
tung einer Sperre durch Gatterschranken zugestimmt (Teil 1).  
Die Anregung Nr. 2021-00050, Anlage B, ist damit erledigt. 
 
1.2. Zur Vermeidung von Schleichverkehren im Grünzug Hoppengarten wird durch Errichtung 
einer zweiten Sperre durch Gatterschranken zugestimmt (Teil 2). 
 
1.3. Die Beschilderung wird entsprechend der geänderten Erschließung der neuen Situation an-
gepasst, indem die Verkehrsteilnehmer auch frühzeitig auf die nur für Radfahrer und Fuß-
gänger durchlässige Sackgasse hingewiesen werden.  
Der FDP-Antrag A-M/0006/2021, Anlage C, ist damit erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2022 5000  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
06.10.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Drubel 
Telefon: 492-6593 
Drubel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0555/2022 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
2022 5000  
Investitionsmaßnah-
me 
     
Auszahlungen      
Einzahlungen      
Summe aller Auszahlungen/Saldo  5000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-2022 Entwurf bei der 
o.g. Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
 
Teil 1 – (Der östliche) Markweg 
 
Jenseits des Bebauung des Markweges befindet sich bis zu 
den östlich gelegenen Bahngleisen der Grünzug Hoppengar-
ten Edelbach, der eine wichtige Grünverbindung im Nordosten 
der Stadt aufweist. Mit seinem ausgedehnten, naturgeprägten 
Freiraum und seiner direkten Lage an der angrenzenden 
Wohnbebauung weist er eine wichtige stadt - und grünstruktu-
relle Bedeutung mit Erholungsfunktion auf. 
 
Der Markweg stellt zudem eine Radwegverbindung zwischen 
dem Zentrum Nord / Rumphorst und Coerde / Handorf, bzw. 
zwischen den kleinteiligeren Zielen der näheren Umgebung 
dar. Als Freizeit- und Erholungsachse führt sie über das Edel-
bachtal bis zur Werse. Zugleich dient sie im Außenbereich als 
Anliegerstraße primär der Zufahrt zu zwei Höfen, mit landwirt-
schaftlicher bzw. Pferdenutzung. 
 
 
 
  
  
 
Insbesondere in den morgendlichen und nachmittäglichen Stunden, als auch an den Wochenenden, 
wird dieser Teilbereich des Markweges von Kraftfahrzeugen als Abkürzungsstrecke zwischen Hoher 
Heckenweg und Schifffahrter Damm genutzt. Aufgrund des sehr kurvigen, engen und schlecht ein-
sehbaren Straßenverlaufs sind im Begegnungsfall von Fußgängern und Radfahrern mit Kraftfahrzeu-
gen gefährliche Verkehrskonflikte unvermeidbar.

- 3 - 
V/0555/2022 
  
  
   
  
 
Der Markweg weist in diesem Abschnitt eine bituminöse Fahr-
bahn von 2,90 m und einen z. T. ca. 3,00 m breiten, mit Schotter 
befestigten Seitenstreifen auf. Letzterer diente dem Ausweich-
verkehren von Baustellenfahrzeugen, die im Zuge der Erstellung 
des angrenzenden Neubaugebietes die Strecke von und zum 
Schifffahrter Damm nutzten.  Dieser wird insbesondere von 
Kraftfahrzeugen im Begegnungsfall genutzt ohne wesentlich die 
Geschwindigkeit reduzieren zu müssen. Aufwirbelnde Steinchen 
beeinträchtigen die Aufenthatsqualität der Menschen auf dem 
Markweg  zusätzlich.  
 
 
Übersichtsplan Sperre Markweg, zw. Hoppengarten und Schleusenweg - 
 
Im direkten Umfeld der beiden Anliegerhöfe Markweg 78 und 
100 verläuft die Wegeführung in engen, z.T. nur bedingt einseh-
baren Kurven um die beiden Privatliegenschaften herum. Beide 
Anlieger sind durch den Edelbach und seiner ca. 3,6 m schma-
len Überführung des Markweges räumlich voneinander getrennt. 
 
Auf den jeweils vorgelagerten geraden Streckenabschnitten 
wurde im Oktober 2020 ein werktägliches Verkehrsaufkommen 
von 625 Kraftfahrzeugen ermittelt, obwohl ein generelles Durch-
fahrtsverbot für Kraftfahrzeuge ausgeschildert ist.   
Das Fahrzeugaufkommen begründet in Verbindung mit der  
hohen Freizeitnutzung durch Schulkinder, zu Fuß Gehende, 
Joggende, Radfahrende, Reitende und Erholungssuchende die 
zugrundeliegende Petition, die in Verbindung mit einem Antrag 
nach § 24 Gemeindeordnung, an die Verwaltung gerichtet wur-
de. Der Antrag der FDP-Fraktion zielt hingegen auf eine alleinige 
Bereinigung der Beschilderung, die im Nachhinein der hier vor-
gesehen baulichen Maßnahmen entspr echend angepasst wird.  
Zwischenzeitlich gingen fortlaufend und mehrfach weitere Anträ-
ge aus Politik und Bürgerschaft ein, die allesamt das Verkehrs-
aufkommen durch den Kfz -Verkehr bemängeln und ein entspre-
chendes Unterbinden des Durchgangsverkehrs einfordern.

- 4 - 
V/0555/2022 
An dem am 15.06.2021 stattgefundenen Ortstermin wurde unter Teilnahme der Polizei, der Straßen-
verkehrsbehörde, des Amtes für Mobilität und Tiefbau, sowie den Antragstellern und den direkt be-
troffenen Anliegern die Situation vor Ort erläutert, begründet und die möglichen Standorte einer bauli-
chen Durchfahrtssperre für Kraftfahrzeuge erörtert. Der hier unterbreitete Planungsvorschlag basiert 
auf diesem einvernehmlich hergestellten Lösungsvorschlag. 
 
Neben der baulichen Herstellung einer Spe rre im Fahrbahnbereich durch die Stadt, wird die direkt 
angrenzende und durchaus befahrbare Wiesenfläche durch das Aufstellen von Findlingen am Mark-
weg auf Höhe der Straßenleuchte gegen Umfahrungsmöglichkeiten gesichert. Die Findlinge werden 
freundlicherweise von einem Anlieger zur Verfügung gestellt. Die Beschilderung wird in dem Zuge 
entsprechend angepasst, indem für den Kfz-Verkehr lediglich die Zufahrt der Anliegerhöfe im Bereich 
des östlichen Markweges aus den jeweiligen Richtungen frei gegeben wird. 
Sperre Markweg mittels schräger Gatterschranken - 
 
 
Teil 2 – (Der nördliche) Hoppengarten 
 
Darüber hinaus gibt es weitere Aspekte, die im Zuge der Sicherstellung und Weiterentwicklung des 
direkt angrenzenden Bereiches Hoppengarten im Zuge der Errichtung einer Durchfahrtssperre für Kfz 
im Markweg zu berücksichtigen sind: 
 
Im Zielkonzept Freizeit und Erholung der Grünordnung Münster wird der Bereich Hoppengarten als 
Parkanlage dargestellt, in dessen Umsetzung die Entwicklung im Sinne von Park-, Sport-, Trimm- und 
Spielanlagen sowohl in intensiver Nutzungsform als auch in extensiver ökologisch orientierter Form 
vorgesehen ist.  
 
 
  
  
   
Fotos: Wegebreite und Freizeitnutzung Hoppengarten 
 
Auch der vorhandene städtische Bolzplatz am Hoppengarten wird in 2022 durch einen neuen öffentli-
chen Spielplatz erweitert. Zukünftig werden die Kinder und Jugendliche aus dem neuen Wohngebiet 
Markweg die Straße Hoppengarten queren, um die Spielflächen nutzen zu können. In Verbindung mit 
der neuen KiTa und der Nachfolgenutzung des ehemaligen Heerde-Kollegs, ist der Schutz des Ge-
samtbereiches durch Ausweich- und Schleichverkehre von Kfz-Verkehren, insbesondere auf Wege-
verbindungen, die für den Kfz -Verkehr nicht oder nur eingeschränk t für Anlieger vorgesehen sind, 
geboten: 
 
  
   
   
  
Fotos Anbindungen Hoppengarten,     inkl. Lage der gepl. Sperre (Bild rechts) 
 
Ausweichmöglichkeiten zur Umfahrung der Sperre Markweg durch Kfz. -

- 5 - 
V/0555/2022 
Im Übergang zwischen der Wendeanlage des ehemaligen Heerde-Kollegs wird auf Höhe des nur ca. 
2,5 m schmalen Weges des Hoppengartens eine weitere Durchfahrtsbeschränkung (siehe letztes Bild 
oben rechts) eine Umfahrung des Grünzugs Hoppengarten für Kraftfahrzeuge ausschließen. Die im 
Prinzip analoge Errichtung der Sperre wie am Markweg gewährleistet die Durchquerung für die Fuß- 
und Radverkehre. 
Die Erschließung auch des künftigen KiTa -Standortes durch Kraftfahrzeuge bleibt grundsätzlich ge-
währleistet. 
 
Sperre in Höhe Wendeanlage Hoppengarten mittels schräger Gatterschranken - 
 
Durch beide Sperrungen wird der Grünzug Hoppengarten für die urbane 
kfz-freie Nutzung entwickelt und der Freizeitwert nachhaltig gestärkt. Die 
Kfz-Erschließung bleibt über den Schleusenweg (Bild rechts) aus Rich-
tung Norden ebenso erhalten, wie die bestehende südliche Anbindung 
durch das Wohngebiet über den Greifswaldweg. Es ist davon auszuge-
hen, dass sich hierdurch das Kfz -aufkommen nachhaltig reduzieren und 
eine sicherere Nutzung durch Passanten und Radf ahrer einstellen wird. 
Die Verkehrssituation wird durch die Verwaltung fortlaufend beobachtet 
und ggf. weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen umgesetzt. 
 
Übersichtsplan Auswirkungen der Sperren Markweg und Hoppengarten 
 
Teil 3: Die Sperren im Detail 
 
Aufgrund der abgeschiedenen Lage beider Sperren im Grünzug Hoppen-
garten werden diese mittels fest installierter, schwenkbarer Gatterschran-
ken errichtet. Im Gegensatz zu herausnehmbaren Pollern können diese 
weder dauerhaft entnommen, noch  verloren gehen. Zudem sind diese 
sowohl wartungsärmer als auch dauerhaft beständiger als Einzel heraus-
nehmbare Pfosten. 
Im Bedarfsfall steht die Durchfahrt für Versorgungs- und Einsatzfahrzeu-
ge zur Verfügung. 
Zu Fuß Gehende und Radfahrende können, angesic hts der schrägen 
Anordnung im 45-Grad Winkel, die Gatterschranken bequem passieren. 
Gleichzeitig sind sie für alle Verkehrsteilnehmer als Durchfahrtssperre  
deutlich und frühzeitig wahrnehmbar, da sie visuell die gesamte Straßen-
breite umfassen (siehe Anlage 3). 
 
Für den Kfz -Verkehr existiert über die Straße Edelbach eine alternative Ausweichroute gegenüber 
dem Markweg in ca. 500 - 800 m Entfernung. 
 
Mit Errichtung der beiden Sperren wird die Beschilderung angepasst und rechtzeitig in Höhe der Ein-
fahrt in den Grünzug Markweg / Hoppengarten als für Radfahrer und Fußgänger durchlässige Sack-
gasse neu ausgeschildert. Die o.g. Erreichbarkeit der beiden Höfe u.a. Anlieger wird dabei ebenso 
berücksichtigt, wie die Durchlässigkeit für den Fuß - und Radverkehr. Die Anregung nach § 24 Ge-
meindeordnung (Nr. 2021-00050), als auch der FDP-Antrag A-M/0006/2021 sind damit erledigt. 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen:

- 6 - 
V/0555/2022 
 
Anlage A 
Anlage B – Anregung nach § 24 Gemeindeordnung (Nr. 2021-00050) 
Anlage C – Antrag der FDP-Fraktion (A_M_0006_2021) 
Folgelastenberechnung 
 
Anlage 1: Übersichtsplan Sperre Markweg, zwischen Hoppengarten und Schleusenweg 
Anlage 2: Sperre Markweg mittels schräger Gatterschranken 
Anlage 3: Querschnitt Sperre Markweg 
Anlage 4: Übersichtsplan Sperre Markweg,  
Folge möglicher Ausweichverkehre 
Anlage 5: Sperre in Höhe Wendeanlage Hoppengarten mittels schräger Gatterschranken 
Anlage 6: Übersichtsplan Sperren Markweg & Hoppengarten, 
Auswirkungen der geänderten Erschließung

Anlage 4_Folge Sperre Markweg

106 Zeichen

A

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|
„7

Haus.Nr. 69, (F. Meyer, Getränke) |

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DE ||| MÜNSTER

Amt für Mobilität
und Tiefbau

Anlage 2_MarkwegGatter 45°

245 Zeichen

Durchgang/
Durchfahrt RV

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2 Gattersapähen 45° Re
(drehbar) e = E
S =

9%

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Bearbeitet |Jan. 2022

STADT I! MUNSTER
[Blatt Nr. | Nr. 1m | a)

Amt für Mobilität a ER N

ER Detail Gatterschranken 45°

Beratungsverlauf (1)

18.10.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Markweg 59
  • Schleusenweg
  • Schifffahrter Damm
  • Greifswaldweg
  • Schiffahrter Damm
  • Hoher Heckenweg
  • Hoppengarten
  • Pferdekamp
  • Heckenweg
  • Edelbach
  • Rothenburg 20
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0555/2022
Typ
Vorlagen
Datum
07.09.2022
Erstellt
02.09.2022 12:15