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V/0114/2016

Radverkehr fördern, überflüssige Radfahrer-Ampeln abschalten

Vorlagen 15.02.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 25.02.2016, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

BV-Antrag_0002-2015

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Ansehen

Beschlussvorlage

7368 Zeichen

V/0114/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Radverkehr fördern, überflüssige Radfahrer-Ampeln abschalten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. An der Fußgängerampel Hammer Straße / Alte Reitbahn werden bauliche Optimierungen zu-
gunsten der stadtauswärtigen Radfahrer im Zusammenhang mit dem Projekt Sportpark Berg 
Fidel vorgenommen. 
 
2. Der Antrag A-H/0002/2015 der CDU-Fraktion in der BV-Hiltrup ist mit dieser Vorlage erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten. 
 
 
Begründung: 
  
Mit dem Antrag  A-H/0002/2015  (Anlage 1) wird angeregt, den Radverkehr zu fördern und überflüssi-
ge Radfahrer -Ampeln abzuschalten. Für die Fußgängerampel Hammer Str./Alte Reitbahn wird ein 
Umbau angeregt. 
An der Fußgängerampel  Hammer Str./Alte Reitbahn sind in der stadtein- und stadtauswärtigen Fahr-
richtung  zwei unterschiedliche Regelungen realisiert. In der stadteinwärtigen Fahr trichtung werden 
die Radfahrer außerhalb der Ampelregelung geführt, da zwischen der  Fahrbahn und dem Radweg 
eine ca. 4 m tiefe Auftrittsfläche für die querenden Fußgänger/Radfahrer vorhanden ist.  In der stad t-
auswärtigen Fahrtrichtung hingegen verläuft der Radweg unmittelbar neben der Fahrbahn. Hier mü s-
sen Radfahrer die Fußgängerampel beachten und bei Rotlicht anhalten. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0114/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Runge 
Ruf: 
492 61 86 
E-Mail: 
Runge@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.02.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0114/2016 
 
Abb.: Radfahrerführungen an der Fußgängerampel Hammer Straße / Alte Reitbahn  
Unbestritten besteht das  Ziel, eine selbsterklärende, klare und attraktive Radverkehrssign alisierung 
zu erhalten. Durch die konsequente Anwen dung von möglichst wenigen unte rschiedlichen Lösungen 
soll auch eine bessere Begreifbarkeit und Akzeptanz erreicht we rden. Unterschiedliche Regelungen, 
wie z.B. an der  Fußgängerampel Hammer Str./Alte Reitbahn in den beiden Fahrtrichtungen,  sind 
aus heutiger Sicht kontraproduktiv. 
Die gewählten Regelungen müssen aber unter dem Aspekt der Rechtssicherheit den Vorschriften und 
Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den anerkannten Regeln der Technik (Richtlinien 
für Lichtsignalanlagen (RiLSA 2015) genügen.  Grundsätzlich werden zwei Fälle unterschieden: 
1. Den Radweg einschließendes Ampelsignal im Gehwegbereich                                                                                                                                                              
Bei einem unmittelbar an den Fahrbahnrand angrenzenden Radweg  kann die  Fußgänge r-
ampel für die Querung mit dem Mast nur vom Fahrbahnrand betrachtet hinter dem Radweg im 
Fußgängerbereich angebracht werden. Die Ampelregelung mit Grünlicht für Fu ßgänger 
schließt dann auch die Querung über den Radweg bis zum Gehweg  bzw. dem Fußgänge r-
signal mit ein. Radfahrern wird die Haltepflicht durch ein Kfz- oder Radsignal i.d.R. rechts vom 
Radweg und eine weiße Haltlinie auf dem Radweg vor der Fußgängerfurt a ngezeigt. Diese 
Regelungsform ist realisiert an den Fußgänger-LSA: 
 Hammer Straße / Fehrbellinweg;   stadtauswärtige Fahrtrichtung 
Hammer Straße / Alte Reitbahn;   stadtauswärtige Fahrtrichtung  
Auch wenn es sich um eine übersichtliche Situation mit gering em Fußgänger und Radve r-
kehrsaufkommen handelt, besteht bei einem solchen Ausbau und Anordnung des Fußgänge r-
signals verkehrsrechtlich kein Spielraum,  die Haltepflicht für Radfahrer z.B. durch ein Schild 
„Radfahrer frei“ aufzuheben.   
 
2. Fußgängerauftrittsfläche am Fahrbahnrand und abgesetztem Radweg  
Sofern zwischen dem Fahrbahnrand und dem begleitenden Radweg eine sichere Auftrittsfl ä-
che (min. 1,5 Meter) für Fußgänger besteht und das Fußgängersignal für die Querung  in di e-
ser Auftrittsfläche angebracht ist, endet die über die Ampelregelung mit Grünlicht für Fußgä n-
ger gesicherte Führung  am Fahrbahnrand bzw. am Fußgängersignal. 
Ein an die Auftrittsfläche anschließender Radweg wird dann von Fußgängern außerhalb der 
Ampelregelung gequert. Hier hat - wie außerhalb von Kreuzungen auch – der  Radfahrer auf 
dem Radweg als Sonderweg Vorrang und es gilt ansonsten §1 der Straßenverkehrsordnung  
„ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“. 
Diese Lösung gibt dem Radfahrer den größten Freiraum und stellt somit die optimalste Füh-
rungsform dar. Sie ist im Zuge Hammer Straße/ Westfalenstraße realisiert an den Fußgänger-
LSA

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V/0114/2016 
 Hammer Straße / Goebenstraße;   beide Fahrtrichtungen    
 Hammer Straße / Burgstraße;   beide Fahrtrichtungen    
 Hammer Straße / Kurze Straße;   beide Fahrtrichtungen    
 Hammer Straße / Fehrbellinweg;   stadteinwärtige Fahrtrichtung   
 Hammer Straße / Alte Reitbahn;   stadteinwärtige Fahrtrichtung   
 Westfalenstraße / Burgwall;   beide Fahrtrichtungen    
 Westfalenstraße / Friedhofstraße;   beide Fahrtrichtungen    
 Westfalenstraße / Höhe Haus-Nr. 214;   beide Fahrtrichtungen 
Es muss jedoch auch erwähnt werden, dass diese für Radfahrer der Hauptrichtung attraktive 
Lösung an Fußgängerampeln mit vermehrten Querungen von mobilitätseing eschränkten oder 
sehbehinderten Bürgern   in der Kritik stehen und je nach Abw ägungsergebnis nicht realisiert 
werden.  
Weiterhin queren an Fußgängerampeln zusammen mit den Fußgängern häufig auch Radfa h-
rer. Auch für diese Radfahrer endet mit der Auftrittsfläche der über die Ampelregelung ges i-
cherte Bereich. Zur Verdeutlichung wird i.d.R. noch ein kleines Verkehrszeichen VZ 205 „Vo r-
fahrt gewähren“ in der Auftrittsfläche vor dem straßenbegleitenden Radweg angebracht.  Vo r-
dringlich bei schlechten Sichtbeziehungen können bei dieser Regelung Konflikte zwischen 
Radfahrern auftreten, wenn Radfahrer bei Grünlicht noch schnell die Straße queren wollen 
und den Vorrang der straßenbegleitenden Radfahrer nicht beachten.  
Fazit: 
Der historische Ausbau an der stadtauswärtigen Fahrtrichtung der Fußgängerampel Hammer Str./Alte 
Reitbahn entspricht dem Fall mit eingeschlossenem Radweg, bei dem die Halt epflicht für Radfahrer 
z.B. durch ein Schild „Radfahrer frei“ nicht aufgehoben werden kann. 
Die Radfahrer Richtung Hiltrup von der Ampelsteueru ng ausnehmen ist nur dann möglich, wenn 
durch bauliche Veränderungen (z.B. Anlegung einer Auftrittfläche in der Rechtsabbiegespur zur 
Trauttmansdorffstraße mit Verlagerung des Signalstandortes; abschnittsweise Ausweisung als ko m-
biniertem Geh-/Radweg mit Umpflasterung) vorgenommen werden. Hierfür sind mindestens 10.000 € 
aufzuwenden. Die Verwaltung erarbeitet zurzeit ein Stru kturkonzept für den Sportpark Berg Fidel, mit 
dem sich auch im Bereich der Fu ßgängerampel Veränderungen abzeichnen. Da nicht gesichert ist, 
das Investitionen die jetzt für eine Befreiung der Radfahrer von der Signalsteuerung getätigt werden, 
vollständig in das Konzept übernommen werden können, sollte an dieser Stelle derzeit nichts verä n-
dert werden. Daher ist es sinnvoll, die wünschenswerte Herauslösung der Radfahrer Richtun g Hiltrup 
aus der Ampelsteuerung in das Konzept des Sportparks Berg Fidel aufzunehmen. 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage:  Antrag A-H/0002/2015 der CDU-Fraktion in der BV-Hiltrup

BV-Antrag_0002-2015

1705 Zeichen

A-H/0002/2015

= CDU ...
CDU Fraktion in der BV Hiltrup

Antrag

Radverkehr fördern, überflüssige Radfahrer-Ampeln abschalten

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Ampelregelungen für Radfahrer entlang der Hammer
Straße auf ihre tatsächliche Notwendigkeit hin zu überprüfen und insbesondere an der Ampel

® Hammer Straße/Alte Reitbahn
(in Fahrtrichtung Hiltrup) eine Ampel-freie Durchfahrt für Radfahrer möglich zu machen.
Begründung

Die vorgenannte Ampel für den Radverkehr bedeutet keinen Sicherheitsgewinn, sondern wird von
Radfahrern als eine überflüssige Schikane bewertet, die deshalb häufig ignoriert wird und in der
Folge einen Verlust an tatsächlicher Verkehrssicherheit bedeutet.

Hammer Straße/Alte Reitbahn

In Höhe der Hammer Straße 350 (Louis Shop Münster) passieren querende Fußgänger oder
Radfahrer deutlich untergeordnet die Straße (vom FitX Fitnessstudio kommend, in Richtung Hiltrup),
lassen sich gut und frühzeitig erkennen. Diese Ampel wird häufig von Radfahrern (in Richtung Hiltrup
fahrend) missachtet, weil sich der Sinn nicht erschließt.

Auf der Hammer Straße sind in Fahrtrichtung Münster - im Abschnitt zwischen der St. Joseph-Kirche
und dem Ludgeriplatz - verschiedene Ampeln für Radfahrer in ähnlichen Situation freigeben worden.

Die Stadtverwaltung hat in der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen dieses Anliegen vorgeprüft und
dazu ausgeführt, dass die signaltechnisch gesicherte Furt der Fußgänger über die Hammer Straße
auch den stadtauswärtigen Radweg einschließen muss, da zwischen Fahrbahn und Radweg keine
Auftrittfläche für Fußgänger vorhanden ist. Dazu soll die Planung und Kostenermittlung durchgeführt
werden.

Münster, 24.02.2015
Ylnal B,

Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Hammer Straße 350
  • Westfalenstraße
  • Goebenstraße
  • Burgstraße
  • Kurze Straße
  • Friedhofstraße
  • Trauttmansdorffstraße
  • Fehrbellinweg
  • Ludgeriplatz
  • Alte Reitbahn
  • Burgwall

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Details

Aktenzeichen
V/0114/2016
Typ
Vorlagen
Datum
15.02.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37