V/0114/2016
Radverkehr fördern, überflüssige Radfahrer-Ampeln abschalten
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Beschlussvorlage
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V/0114/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Radverkehr fördern, überflüssige Radfahrer-Ampeln abschalten Beratungsfolge 25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. An der Fußgängerampel Hammer Straße / Alte Reitbahn werden bauliche Optimierungen zu- gunsten der stadtauswärtigen Radfahrer im Zusammenhang mit dem Projekt Sportpark Berg Fidel vorgenommen. 2. Der Antrag A-H/0002/2015 der CDU-Fraktion in der BV-Hiltrup ist mit dieser Vorlage erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten. Begründung: Mit dem Antrag A-H/0002/2015 (Anlage 1) wird angeregt, den Radverkehr zu fördern und überflüssi- ge Radfahrer -Ampeln abzuschalten. Für die Fußgängerampel Hammer Str./Alte Reitbahn wird ein Umbau angeregt. An der Fußgängerampel Hammer Str./Alte Reitbahn sind in der stadtein- und stadtauswärtigen Fahr- richtung zwei unterschiedliche Regelungen realisiert. In der stadteinwärtigen Fahr trichtung werden die Radfahrer außerhalb der Ampelregelung geführt, da zwischen der Fahrbahn und dem Radweg eine ca. 4 m tiefe Auftrittsfläche für die querenden Fußgänger/Radfahrer vorhanden ist. In der stad t- auswärtigen Fahrtrichtung hingegen verläuft der Radweg unmittelbar neben der Fahrbahn. Hier mü s- sen Radfahrer die Fußgängerampel beachten und bei Rotlicht anhalten. Vorlagen-Nr.: V/0114/2016 Auskunft erteilt: Herr Runge Ruf: 492 61 86 E-Mail: Runge@stadt-muenster.de Datum: 05.02.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0114/2016 Abb.: Radfahrerführungen an der Fußgängerampel Hammer Straße / Alte Reitbahn Unbestritten besteht das Ziel, eine selbsterklärende, klare und attraktive Radverkehrssign alisierung zu erhalten. Durch die konsequente Anwen dung von möglichst wenigen unte rschiedlichen Lösungen soll auch eine bessere Begreifbarkeit und Akzeptanz erreicht we rden. Unterschiedliche Regelungen, wie z.B. an der Fußgängerampel Hammer Str./Alte Reitbahn in den beiden Fahrtrichtungen, sind aus heutiger Sicht kontraproduktiv. Die gewählten Regelungen müssen aber unter dem Aspekt der Rechtssicherheit den Vorschriften und Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den anerkannten Regeln der Technik (Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA 2015) genügen. Grundsätzlich werden zwei Fälle unterschieden: 1. Den Radweg einschließendes Ampelsignal im Gehwegbereich Bei einem unmittelbar an den Fahrbahnrand angrenzenden Radweg kann die Fußgänge r- ampel für die Querung mit dem Mast nur vom Fahrbahnrand betrachtet hinter dem Radweg im Fußgängerbereich angebracht werden. Die Ampelregelung mit Grünlicht für Fu ßgänger schließt dann auch die Querung über den Radweg bis zum Gehweg bzw. dem Fußgänge r- signal mit ein. Radfahrern wird die Haltepflicht durch ein Kfz- oder Radsignal i.d.R. rechts vom Radweg und eine weiße Haltlinie auf dem Radweg vor der Fußgängerfurt a ngezeigt. Diese Regelungsform ist realisiert an den Fußgänger-LSA: Hammer Straße / Fehrbellinweg; stadtauswärtige Fahrtrichtung Hammer Straße / Alte Reitbahn; stadtauswärtige Fahrtrichtung Auch wenn es sich um eine übersichtliche Situation mit gering em Fußgänger und Radve r- kehrsaufkommen handelt, besteht bei einem solchen Ausbau und Anordnung des Fußgänge r- signals verkehrsrechtlich kein Spielraum, die Haltepflicht für Radfahrer z.B. durch ein Schild „Radfahrer frei“ aufzuheben. 2. Fußgängerauftrittsfläche am Fahrbahnrand und abgesetztem Radweg Sofern zwischen dem Fahrbahnrand und dem begleitenden Radweg eine sichere Auftrittsfl ä- che (min. 1,5 Meter) für Fußgänger besteht und das Fußgängersignal für die Querung in di e- ser Auftrittsfläche angebracht ist, endet die über die Ampelregelung mit Grünlicht für Fußgä n- ger gesicherte Führung am Fahrbahnrand bzw. am Fußgängersignal. Ein an die Auftrittsfläche anschließender Radweg wird dann von Fußgängern außerhalb der Ampelregelung gequert. Hier hat - wie außerhalb von Kreuzungen auch – der Radfahrer auf dem Radweg als Sonderweg Vorrang und es gilt ansonsten §1 der Straßenverkehrsordnung „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“. Diese Lösung gibt dem Radfahrer den größten Freiraum und stellt somit die optimalste Füh- rungsform dar. Sie ist im Zuge Hammer Straße/ Westfalenstraße realisiert an den Fußgänger- LSA - 3 - V/0114/2016 Hammer Straße / Goebenstraße; beide Fahrtrichtungen Hammer Straße / Burgstraße; beide Fahrtrichtungen Hammer Straße / Kurze Straße; beide Fahrtrichtungen Hammer Straße / Fehrbellinweg; stadteinwärtige Fahrtrichtung Hammer Straße / Alte Reitbahn; stadteinwärtige Fahrtrichtung Westfalenstraße / Burgwall; beide Fahrtrichtungen Westfalenstraße / Friedhofstraße; beide Fahrtrichtungen Westfalenstraße / Höhe Haus-Nr. 214; beide Fahrtrichtungen Es muss jedoch auch erwähnt werden, dass diese für Radfahrer der Hauptrichtung attraktive Lösung an Fußgängerampeln mit vermehrten Querungen von mobilitätseing eschränkten oder sehbehinderten Bürgern in der Kritik stehen und je nach Abw ägungsergebnis nicht realisiert werden. Weiterhin queren an Fußgängerampeln zusammen mit den Fußgängern häufig auch Radfa h- rer. Auch für diese Radfahrer endet mit der Auftrittsfläche der über die Ampelregelung ges i- cherte Bereich. Zur Verdeutlichung wird i.d.R. noch ein kleines Verkehrszeichen VZ 205 „Vo r- fahrt gewähren“ in der Auftrittsfläche vor dem straßenbegleitenden Radweg angebracht. Vo r- dringlich bei schlechten Sichtbeziehungen können bei dieser Regelung Konflikte zwischen Radfahrern auftreten, wenn Radfahrer bei Grünlicht noch schnell die Straße queren wollen und den Vorrang der straßenbegleitenden Radfahrer nicht beachten. Fazit: Der historische Ausbau an der stadtauswärtigen Fahrtrichtung der Fußgängerampel Hammer Str./Alte Reitbahn entspricht dem Fall mit eingeschlossenem Radweg, bei dem die Halt epflicht für Radfahrer z.B. durch ein Schild „Radfahrer frei“ nicht aufgehoben werden kann. Die Radfahrer Richtung Hiltrup von der Ampelsteueru ng ausnehmen ist nur dann möglich, wenn durch bauliche Veränderungen (z.B. Anlegung einer Auftrittfläche in der Rechtsabbiegespur zur Trauttmansdorffstraße mit Verlagerung des Signalstandortes; abschnittsweise Ausweisung als ko m- biniertem Geh-/Radweg mit Umpflasterung) vorgenommen werden. Hierfür sind mindestens 10.000 € aufzuwenden. Die Verwaltung erarbeitet zurzeit ein Stru kturkonzept für den Sportpark Berg Fidel, mit dem sich auch im Bereich der Fu ßgängerampel Veränderungen abzeichnen. Da nicht gesichert ist, das Investitionen die jetzt für eine Befreiung der Radfahrer von der Signalsteuerung getätigt werden, vollständig in das Konzept übernommen werden können, sollte an dieser Stelle derzeit nichts verä n- dert werden. Daher ist es sinnvoll, die wünschenswerte Herauslösung der Radfahrer Richtun g Hiltrup aus der Ampelsteuerung in das Konzept des Sportparks Berg Fidel aufzunehmen. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Antrag A-H/0002/2015 der CDU-Fraktion in der BV-Hiltrup
BV-Antrag_0002-2015
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A-H/0002/2015 = CDU ... CDU Fraktion in der BV Hiltrup Antrag Radverkehr fördern, überflüssige Radfahrer-Ampeln abschalten Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Ampelregelungen für Radfahrer entlang der Hammer Straße auf ihre tatsächliche Notwendigkeit hin zu überprüfen und insbesondere an der Ampel ® Hammer Straße/Alte Reitbahn (in Fahrtrichtung Hiltrup) eine Ampel-freie Durchfahrt für Radfahrer möglich zu machen. Begründung Die vorgenannte Ampel für den Radverkehr bedeutet keinen Sicherheitsgewinn, sondern wird von Radfahrern als eine überflüssige Schikane bewertet, die deshalb häufig ignoriert wird und in der Folge einen Verlust an tatsächlicher Verkehrssicherheit bedeutet. Hammer Straße/Alte Reitbahn In Höhe der Hammer Straße 350 (Louis Shop Münster) passieren querende Fußgänger oder Radfahrer deutlich untergeordnet die Straße (vom FitX Fitnessstudio kommend, in Richtung Hiltrup), lassen sich gut und frühzeitig erkennen. Diese Ampel wird häufig von Radfahrern (in Richtung Hiltrup fahrend) missachtet, weil sich der Sinn nicht erschließt. Auf der Hammer Straße sind in Fahrtrichtung Münster - im Abschnitt zwischen der St. Joseph-Kirche und dem Ludgeriplatz - verschiedene Ampeln für Radfahrer in ähnlichen Situation freigeben worden. Die Stadtverwaltung hat in der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen dieses Anliegen vorgeprüft und dazu ausgeführt, dass die signaltechnisch gesicherte Furt der Fußgänger über die Hammer Straße auch den stadtauswärtigen Radweg einschließen muss, da zwischen Fahrbahn und Radweg keine Auftrittfläche für Fußgänger vorhanden ist. Dazu soll die Planung und Kostenermittlung durchgeführt werden. Münster, 24.02.2015 Ylnal B, Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Hammer Straße 350
- Westfalenstraße
- Goebenstraße
- Burgstraße
- Kurze Straße
- Friedhofstraße
- Trauttmansdorffstraße
- Fehrbellinweg
- Ludgeriplatz
- Alte Reitbahn
- Burgwall
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Details
- Aktenzeichen
- V/0114/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37