V/0638/2015
Ausbau der Astrid Lindgren-Schule in Gelmer um 2 Klassenräume in Containerbauweise
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2015 - 08 - 13 Anlagen zur Baubeschlußvorlage_1
3108 Zeichen
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638-2015 Anlagen letzte Seite
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ARCHITEKTURBÜRO
UBBENHORST
SANIERUNG | NEUBAU i DENKMALPFLEGE
2. Kostengliederung - 1. und 2. Ebene, Fortsetzung
500 Außenanlagen 3.500,00€
510 Geländeflächen
520 Befestigte Flächen 2.000,00€
530 Baukonstruktionen in Außenanlagen \
540 Technische Anlagen in Außenanlagen
. 550 Einbauten in Außenanlagen
560 Wasserflächen
570 Pflanz- und Saatflächen
590 i Sonstige Außenanlagen 1.500,00€
600 Ausstattung und Kunstwerke - €
700 Baunebenkosten 45.000,00€
710 Bauherrenaufgaben
720 Vorbereitung der Objektplanung
Architekten- und Ingenieurleistungen (ohne Berücksichtigung der
730 Ingenieurleistung für die Technischen Anlagen) 45.000,00€
740 Gutachten und Beratung
750 Künstlerische Leistungen
760 Finanzierungskosten
770 Allgemeine Baunebenkosten
790 Sonstige Baunebenkosten
Gesamt 369.700,00€
3. Zusammenstellung - Kostengliederung 1. Ebene
| 200 | Herichten und Eschen | _____ 19.700.008 |
| 300 | Bauwerk- Baukonstuktioen ————— | __ 282.000.00€|
| 400 | Bauwerk. Techniseangen NL : | 19.500008
[| __ 500 ] Anngen | 3500.00€|
| so] Ausstattung und Kunstwerke ü
| 70 | BHO DL — | __45.000.00€|
I Gesamtnetto |
19% MwST 70.243,00€
Gesamt brutto 439.943,00€
* Das Ergebnis dieser Kostenschätzung ist der erste Kostenwert zur weiteren Planung und kann durch weitere
Planungen konkretisiert werden. Abweichungen zu höheren und niederigen Baukosten sind möglich. In der
Kostenschätzung wurden keine Kosten für Einbauten und Mobiliar berücksichtigt.
aufgestellt Münster, den 22.06.2015
im Auftrag
Andreas Fränzer
M.A.{Arch.) Architekt
Lambertikirchplatz 2 | 48143 Münster | Tel. 0251 39940-4 | Fax-60
Blatt 2 von 2 . wu@ubbenhorst-architekten.de | www.ubbenhorst-architekten.de
Beschlussvorlage
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V/0638/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Ausbau der Astrid Lindgren-Schule in Gelmer um 2 Klassenräume in Containerbauweise - Baubeschluss - Beratungsfolge 20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Die Erweiterung der Astrid Lindgren -Schule in Gelmer um zwei Klassenräume in Fertigraumzellenbauweise wird nach den Plänen des Arch.-Büros Ubbenhorst, vom 22.06.2015, ausgeführt (Anlage 1 – 3 ). 2. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntnis genommen. 3. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden zur Kenntnis genommen. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau im 4. Quartal 2015 begonnen wird und die Fertigstellung voraussichtlich im 1. Quartal 2016 erfolgt. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Tore des vorhandenen Bolzplatzes Richtung Nord - Osten versetzt werden müssen. Die hierfür notwendigen Kosten sind in der Kostenschätzung berücksichtigt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenberechnung nach DIN 276 vom 22.06.2015 in Höhe von 440.000,00 Euro (Anlage 4), als auch Folgekosten in Höhe von 39.840,00 Euro entstehen. III. Mittelbereitstellung/Finanzierung Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert:: Vorlagen-Nr.: V/0638/2015 Auskunft erteilt: Herr Sterz Ruf: 492-2417 E-Mail: SterzD@stadt-muenster.de Datum: 13.08.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0638/2015 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2015 bei der Pro- duktgruppe 03 01 „Leistungen für Schulen“ zur Verfügung. Soweit die Investitionskosten den An- satz der Investitionsmaßnahme 4530 „Fertigbauklassen Grundschulen“ übersteigen, werden sie aus dem investiven Budget der Produktgruppe im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Ziffer 1.4 der Haushaltssatzung 2015 gedeckt. Befristung Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme nicht unter dem Vorbehalt der Bezuschus- sung durch das Land steht. Begründung Gem. der Vorlage mit der Nr.: V/0111/2015/1. Erg. benötigt die Astrid Lindgren-Schule in Gelmer aufgrund der hohen Anmeldezahlen 5 Klassenräume und einen Mehrzweckraum. Im Schulgebäude stehen allerdings nur 5 Klassenräume zur Verfügung. Zur Unterbringung der Klassen sollen 2 Fertigbauklassen bereitgestellt werden. Bisherige Beschlüsse Mit der Vorlagen Nr.: V/0111/2015/1. Erg. stimmt der Rat der Stadt Münster dem Ankauf und der Aufstellung von zwei Fertigbauklassen an der Astrid Lindgren-Schule in Gelmer zu. Zu 1.: Planung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 03 01 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 4530 Fertigbauklassen Grundschulen Auszahlung für Baumaßnahmen 2015 440.000 Ansatz = 250.000 € Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2016 ff. 9.700 Folgeaufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2016 ff. 21.890 Folgeaufwand Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen 2016 ff. 8.250 Folgeaufwand Summe aller Aufwendungen 39.840 - 3 - V/0638/2015 Aus den oben genannten Gründen plant das Arch.-Büro Ubbenhorst 2 Fertigbauklassen. Neben den beiden Klassenräumen umfasst die Raumzellenanlage je ein Jungen- und Mädchen - WC, zwei Flure mit Garderoben, sowie einen Hausanschlussraum. Zu 2.: Checkliste bauökologische Kriterien Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster werden wie folgt beachtet. Einzuhalten sind: 2.7 Baustoffe Einzubauende Materialien und Stoffe dürfen die Gesundheit der Nutzer nicht beeinträchtigen. 2.8 Raumakustik Bei allen Gebäuden sind für eine gute Nutzerqualität die bau- und raumakustischen Regeln zu beachten, insebesondere die DIN 18041 Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen. Die EnEV ist entsprechend §1 (3) 6, §8 Anforderungen an kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen (Anlage 3 Zeile 1,2 a/b/c, 4b und 5b) einzuhalten Zu 3.: Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen Das Bauvorhaben ist eingeschossig und wird barrierefrei erschlossen. Zu 4.: Weiteres Vorgehen Nach Fertigstellung der Planung erfolgt die öffentliche Ausschreibung. Im Zuge des Ausschreibungsverfahrens kann mit den Anschlussarbeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen begonnen werden, sowie die notwendigen Erdarbeiten durchgeführt werden. Zu II: Kosten/Folgekosten siehe Teilergebnisplan Zu III: Mittelbereitstellung/Finanzierung siehe Teilfinanzplan In Vertretung gez. Peck Stadtrat Anlagen - 4 - V/0638/2015
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Lambertikirchplatz 2
- Albersloher Weg 33
- Gelmerheide 3
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Details
- Aktenzeichen
- V/0638/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.08.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37