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AN/0206/2021

Änderungsantrag zu TOP 4.2 zum Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion „FFP-2 Masken für einkommensschwächere Kölner*innen“

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 26.01.2021

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 26.01.2021, TOP 4.3

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

2406 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden  
Herrn Dr. Ralf Unna 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.01.2021 
AN/0206/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Gesundheitsausschuss 26.01.2021 
 
Änderungsantrag zu TOP 4.2 zum Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion „FFP-2 Masken für 
einkommensschwächere Kölner*innen„ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.2, Dringlichkeitsantrag der 
SPD-Fraktion „FFP-2 Masken für einkommensschwächere Kölner*innen“, DS AN 0193/2021 auf 
die Tagesordnung des Gesundheitsausschusses am 26.1.2021 zu setzen. 
 
Beschluss: 
1. Der Beschlusspunkt 1 wird ersetzt: 
Köln-Pass-Inhaber*innen werden die Ausgaben für Masken ersetzt. Die Verwaltung 
errechnet einen kostendeckenden monatlichen Betrag (z.B. die durchschnittlichen Kosten 
von 7 FFP2-Masken im Monat) und erstattet diesen auf formlosen Antrag allen Köln-Pass-
Besitzern über sechs Jahren. 
Informationen zur Aufbereitung und Wiederverwendung der Masken werden von der Stadt 
in zweckmäßiger Weise, z. B. auf der Internetseite, bereitgestellt. 
2. Der Beschlusspunkt 2 wird ergänzt (Ergänzungen fett): 
Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, bei der Landesregierung und gegebenenfalls dem 
Bund eine entsprechende Kostenerstattung einzufordern. 
3. Ein Beschlusspunkt 3 wird hinzugefügt: 
Die Kosten sind aus dem Topf für kommunalflankierende Leistungen zu bezahlen.

Begründung: 
Die zentrale Beschaffung, Lagerung und Ausgabe der Masken bedeutet für die Stadt einen großen 
logistischen Aufwand, der viel Personal bindet. Die Erstattung eines Festbetrags aufgrund 
formloser Anträge kommt dagegen mit wesentlich weniger Personal aus. 
Das Bundesarbeitsministerium plant eine Aufstockung der Grundsicherungsleistungen. Unklar ist, 
ob diese Pläne eine Mehrheit finden. Deshalb ist auch der Bund ein möglicher Ansprechpartner für 
eine Kostenerstattung.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

26.01.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 4.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0206/2021
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
26.01.2021
Erstellt
26.01.2021 09:36