AN/0206/2021
Änderungsantrag zu TOP 4.2 zum Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion „FFP-2 Masken für einkommensschwächere Kölner*innen“
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Linke Änderungsantrag nach § 13
2406 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Herrn Dr. Ralf Unna Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.01.2021 AN/0206/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Gesundheitsausschuss 26.01.2021 Änderungsantrag zu TOP 4.2 zum Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion „FFP-2 Masken für einkommensschwächere Kölner*innen„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.2, Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion „FFP-2 Masken für einkommensschwächere Kölner*innen“, DS AN 0193/2021 auf die Tagesordnung des Gesundheitsausschusses am 26.1.2021 zu setzen. Beschluss: 1. Der Beschlusspunkt 1 wird ersetzt: Köln-Pass-Inhaber*innen werden die Ausgaben für Masken ersetzt. Die Verwaltung errechnet einen kostendeckenden monatlichen Betrag (z.B. die durchschnittlichen Kosten von 7 FFP2-Masken im Monat) und erstattet diesen auf formlosen Antrag allen Köln-Pass- Besitzern über sechs Jahren. Informationen zur Aufbereitung und Wiederverwendung der Masken werden von der Stadt in zweckmäßiger Weise, z. B. auf der Internetseite, bereitgestellt. 2. Der Beschlusspunkt 2 wird ergänzt (Ergänzungen fett): Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, bei der Landesregierung und gegebenenfalls dem Bund eine entsprechende Kostenerstattung einzufordern. 3. Ein Beschlusspunkt 3 wird hinzugefügt: Die Kosten sind aus dem Topf für kommunalflankierende Leistungen zu bezahlen. Begründung: Die zentrale Beschaffung, Lagerung und Ausgabe der Masken bedeutet für die Stadt einen großen logistischen Aufwand, der viel Personal bindet. Die Erstattung eines Festbetrags aufgrund formloser Anträge kommt dagegen mit wesentlich weniger Personal aus. Das Bundesarbeitsministerium plant eine Aufstockung der Grundsicherungsleistungen. Unklar ist, ob diese Pläne eine Mehrheit finden. Deshalb ist auch der Bund ein möglicher Ansprechpartner für eine Kostenerstattung. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0206/2021
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 26.01.2021
- Erstellt
- 26.01.2021 09:36