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1470/2025

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Andeas Schmitz (Stadtschulpflegschaft) aus der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 17.03.2025

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 12.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 16.06.2025, TOP 8.18

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4195 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/402/20 
 
Vorlagen-Nummer 12.06.2025 
 1470/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.06.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Andeas Schmitz (Stadtschulpflegschaft) 
aus der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 17.03.2025 
mündliche Anfrage: 
 
Andreas Schmitz (Stadtschulpflegschaft) bittet die Verwaltung zur Förderschule Kolkrabenweg 
mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln, um Beant-
wortung folgender Fragen: 
 
Die Förderschule Kolkrabenweg hat aktuell drei Standorte. Die ganze Mittelstufe ist dauerhaft 
ausgelagert, bis die GGS Görlinger Zentrum in ihr ursprüngliches Gebäude (Teilabriss und 
Neubau) wieder einziehen kann.  
 
1. Wann ist der Unterricht der Förderschule Kolkrabenweg an einem Standort geplant? Zurzeit 
geht die Aufteilung zu Lasten der Schulgemeinschaft.  
 
2. Ist die Rückkehr der Mittelstufe zum Sommer 2029 abhängig vom Umzug der GGS Görlin-
ger Zentrum?  
 
3. Inwieweit entspricht die Schulplatzanzahl an Kölner Förderschulen dem aktuellen Bedarf? 
Gibt es eine Anpassung des Schulplatzkontingents in der Schulentwicklungsplanung? Wenn 
ja, wie wird das Kontingent angepasst? Es besteht in der Elternschaft die Befürchtung, dass 
zur Schaffung neuer Klassenräume ggf. Fach- und Differenzierungsräume umgewidmet wer-
den.  
 
 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
1. Eine Rückkehr der in den Standort Escher Straße ausgelagerten Oberstufe und der Berufs-
praxisstufe ist nach Abschluss der Sanierungsarbeiten am Kolkrabenweg geplant. Nach aktu-
ellem Stand werden die Sanierungsarbeiten voraussichtlich zum Jahresende 2025 abge-
schlossen sein. Weiterhin ist die Mittelstufe derzeit in die Räume des in der Zusestraße an-
wachsenden Gymnasiums ausgelagert. Das Gymnasium benötigt die Räume ab Sommer 
2027 selber, so dass eine Weiternutzung durch die Förderschule nicht in Frage kommt. 
 
2. Die Rückkehr der Mittelstufe erfolgt unabhängig von den Baumaßnahmen des Görlinger 
Zentrums. Die Räume in der Zusestraße werden ab Sommer 2027 von dem dort anwachsen-
den Gymnasium benötigt, so dass eine Rückkehr der Mittelstufe in den Kolkrabenweg ermög-
licht werden muss.

2 
 
 
3. Die Zahl der Schulneulinge an Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung 
hat sich ausgehend vom Schuljahr 2021/22 zum Schuljahr 2024/25 verdoppelt. Diese signifi-
kante Erhöhung war so nicht vorhersehbar. Gleichwohl hat die Schulentwicklungsplanung den 
Bedarf von einer Förderschule in 2020 bereits in 2023 auf zwei Förderschulen korrigiert. Um 
wohnortnahe Schulplätze anbieten zu können, wurde bereits ein Suchauftrag zur Standortfin-
dung für eine rechtsrheinische Schule an die Gebäudewirtschaft übermittelt. Ein weiterer 
Suchauftrag für eine linksrheinische Schule befindet sich in Vorbereitung, da der im Stadtteil 
Kreuzfeld vorgesehene Schulstandort nicht in einem vertretbaren Zeitraum geschaffen werden 
kann.  
 
Gleichzeitig wird sich die Verwaltung in der anstehenden Aktualisierung der Schulentwick-
lungsplanung auch mit der Kalkulation von Schulplatzbedarfen für Schüler*innen mit sonder-
pädagogischem Förderbedarf auseinandersetzen. Hier wird insbesondere die Abwägung zwi-
schen Bedarfsdeckung in allgemeinen Schulen im Rahmen des gemeinsamen Lernens und 
Förderschulen Raum einnehmen. Insgesamt ist es leider nur möglich, eine Annäherung an 
den Platzbedarf für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu erreichen, da 
zu viele Faktoren hierauf Einfluss haben, um eine belastbare Prognose zu erreichen. Um die 
Zeit bis zur Realisierung weiterer zusätzlicher Schulen für Schüler*innen im Schwerpunkt 
geistige Entwicklung zu überbrücken, ist die vorübergehende Bildung von Teilstandorten, wie 
beispielsweise in der Zusestraße unumgänglich. Da diese Standorte teilweise nur befristet ge-
nutzt werden können, arbeiten die beteiligten Dienststellen der Stadtverwaltung daher intensiv 
daran, Perspektiven zu schaffen, die die vorhandenen vier Förderschulen mit dem Förder-
schwerpunkt geistige Entwicklung entlasten können. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

16.06.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.18 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1470/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
12.06.2025
Erstellt
12.05.2025 14:21