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0498/2023

Freigabe Mittel Open Air 2023

Beschlussvorlage Ausschuss 02.03.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 14.03.2023, TOP 4.11

Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

11540 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0498/2023 
Freigabedatum 
 02.03.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe Mittel Open Air 2023  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur  
 
- beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 zugesetzten Mittel in Höhe 
von 200.000 Euro aus dem „Fonds Open Air“ und 20.000 Euro aus dem „Fonds Festi-
vals“ in 2023 im Teilergebnisplan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 
0416-Kulturförderung auf Basis des Finanzausschussbeschlusses (AN/1728/2022) 
vom 30.09.2022. Die Mittel aus dem Fonds Festival werden überplanmäßig im o.g. 
Teilergebnisplan bereitgestellt. 
 
- beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des im Weiteren vorgestellten Konzepts 
zur Förderung des Open-Air-Angebots 2023. Die Aufteilung der Mittel erfolgt wie folgt: 
 
- 100.000 Euro zur Förderung der Errichtung und des Betriebs temporärer Open-
Air-Bühnen (Infrastrukturförderung) und  
- 120.000 Euro zur Projektförderung von Open-Air-Veranstaltungen (unterjährige 
Projektförderung). 
 
Des Weiteren beschließt der Ausschuss Kunst und Kultur, die Infrastrukturförderung vorrangig 
für die Unterstützung von Open-Air-Standorten einzusetzen, die bereits in 2021 und 2022 be-
spielt wurden und die entweder verfahrensfrei zu betreiben oder für die rasche baurechtliche 
Genehmigungen zu erwarten sind. 
 
Mit der Freigabe verbunden ist die Verwendung von bislang nicht freigegebenen Mitteln in 
Höhe von 20.000 Euro zugunsten von „Open Air Aufstockung Programmmittel“, welche im 
Rahmen des o. g. Finanzausschussbeschlusses ursprünglich für „Sommerblut“ vorgesehen 
waren. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 14.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  220.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zur Förderung des Open -Air-Angebots in 2023 soll das nachstehende Konzept umgesetzt 
werden, welches aus zwei Säulen besteht: Infrastrukturförderung zwecks Errichtung und Be-
trieb temporärer Open -Air-Spielorte und unterjährige Projektförderung für Open -Air-
Veranstaltungen der freien Szene.  
 
Infrastrukturförderung für temporäre Open-Air-Spielstätten 
 
Veranstalter*innen der freien Szene Kölns können zur Errichtung und zum Betrieb einer tem-
porären Open-Air-Spielstätte eine Förderung bei der Stabsstelle Kulturraummanagement be-
antragen. Eine mögliche Förderung richtet sich nach folgenden Kriterien:  
 
- Die Spielstätte muss vor Inbetriebnahme ordnungsbehördlich, bau - und immissions-
rechtlich für jede dort geplante Veranstaltung genehmigt sein.  
- Die Spielstätte sollte über einen möglichst langen Zeitraum betrieben werden. 
- Die geförderte Infrastruktur soll möglichst vielen Akteur*innen der freien Szene zugute-
kommen. Sie müssen bei der Terminvergabe zur Bespielung berücksichtigt werden. 
- Initiativen, die vom Kulturamt im R ahmen der Open-Air-Projektförderung bezuschusst 
werden, erhalten vergünstigte Mietkonditionen. Diese sind im Kurzkonzept darzustel-
len. 
- Eine Basisausstattung an Technik und Infrastruktur stellt der/die Betreiber*in den Nut-

3 
zenden zur Verfügung. 
- Kriterien der ökologischen Nachhaltigkeit sollen bei der Ausgestaltung und dem Be-
trieb der Spielstätte mitgedacht werden.  
 
Anträge zur Infrastrukturförderung können formlos und ohne Frist an die Stabsstelle Kultur-
raummanagement gerichtet werden. Die Anträge müssen folgende Informationen enthalten:  
 
- kurzes Konzept/Beschreibung über geplante Art und Umfang der Bespielung (Inhalte, 
Zielgruppen, Konditionen der Nutzung) 
- Aussage zum Genehmigungsstand der Spielstätte bzw. welche Maßnahmen ggf. not-
wendig sind, um eine Genehmigung zu erhalten 
- Schlüssiger, ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan über die geplanten Kos-
ten und die zu erwartenden Einnahmen 
- kurze Ausführungen zu geplanten Maßnahmen der ökologischen Nachhaltigkeit. 
 
Anteilig gefördert werden die Kosten für die Errichtung (inklusive Aufwand zum Erhalt einer 
Genehmigung) und Einrichtung einer Spielstätte bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Ein Ei-
genanteil (mind. 20% der förderfähigen Gesamtkosten) ist zwingend darzustellen. Förderfähig 
sind zum Beispiel Kosten für Technik- oder Bühnenmieten, Personal- oder Honorar- oder 
Werbekosten. Investive Ausgaben können nur in Ausnahmefällen geltend gemacht werden. 
 
Die Entscheidung zur Vergabe der Infrastrukturförderungen wird von der Stabsstelle Kultur-
raummanagement gemäß den oben definierten Kriterien getroffen. Die getroffenen Entschei-
dungen werden dem Ausschuss Kunst und Kultur als Mitteilung vorgelegt. Von hier aus erfolgt 
auch die Bewilligung der Förderungen. 
 
Standorte im Stadtgebiet, an welchen Open -Air-Kultur bereits i n den vergangenen Jahren 
stattfinden konnte, sollen für mögliche Infrastrukturförderungen bevorzugt berücksichtigt wer-
den.  
 
Parallel zur Verteilung der Infrastruktur-Fördermittel entwickelt die Stabsstelle Kulturraumma-
nagement für das Thema „Open -Air-Kultur in Köln“ ein Konzept mit dem Ziel, durch einen 
ausdefinierten Katalog an Veranstaltungs- und Flächenkategorien Grundvoraussetzungen und 
Rahmenbedingungen zur Open-Air-Flächengenehmigung herzustellen. Langfristiges Ziel des 
Kulturraummanagements ist es, die in den letzten Jahren etablierten Flächen zu verstetigen 
sowie sukzessive neue Flächen zu identifizieren und in das Konzept zu integrieren.  
 
Hierzu soll auf Basis einer Analyse des Status Quo und Aufarbeitung der bisherigen Diskussi-
ons- und Verhandlungsrunden (zwischen dem KLUBKOMM e. V. und den verschiedenen 
Fachämtern der Stadt Köln) unter Einbeziehung der eigenen sowie Beteiligung zusätzlicher 
Expertise ein Genehmigungskonzept erstellt werden, welches relevante Veranstaltungskate-
gorien als auch Fläc henkategorien benennt und definiert. Diese Arbeit findet unter Federfüh-
rung des Kulturraummanagements in Abstimmung mit anderen Fachämtern und relevanten 
Akteur*innen der Open-Air-Szene Kölns statt. 
 
Das Thema „Ökologische Nachhaltigkeit“ soll in diesem Kontext einen besonderen Stellenwert 
einnehmen. Maßnahmen diesbezüglich werden gemeinsam mit den Akteur*innen erarbeitet 
und sukzessive weiterentwickelt. 
 
Gegenstand des Konzeptes wird es auch sein, eine verlässliche Aussage über die Entwick-
lung des Fördermittelbedarfs zu treffen. 
 
Projektförderung für Open-Air-Veranstaltungen 
 
Gefördert werden sollen Initiativen und Veranstalter*innen der freien Kulturszene in Köln, die 
Open-Air-Veranstaltungen durchführen wollen, aber nicht zwingend über eine eigene Open-
Air-Bühne verfügen. Diese Veranstalter*innen können ohne feste Fristen Anträge zur Förde-
rung ihrer Open-Air-Veranstaltungen an den KLUBKOMM e. V. stellen. Anträge können für 
Formate aller Sparten der freien Szene gestellt werden – es gelten die Förderkriterien der 
Förderprogramme des Kulturamts. Vorgaben zu Antragssummen werden nicht gemacht; es ist

4 
jedoch ein Eigenanteil (mind. 5% der Gesamtkosten) zu erbringen. Aufgrund der zu erwarten-
den Dynamik des Open-Air-Geschehens werden Anträge schnellstmöglich nach Eingang beim 
KLUBKOMM e. V. bearbeitet und beschieden. Der KLUBKOMM e. V. installiert bei Bedarf 
eine Fachjury, die ihn bei den Förderentscheidungen berät. 
 
Zusätzlich zu 100.000 Euro aus den im Haushaltsjahr 2023 zugesetzten Open-Air-Mitteln sol-
len weitere 20.000 Euro aus den im Haushalt eingestellten Mitteln „Fonds Festivals“ in die 
Projektförderung für Open-Air-Veranstaltungen fließen, so dass 2023 insgesamt ein Projekt-
zuschussbudget von 120.000 Euro zur Verfügung steht (siehe auch Vorlage 0497/2023 zur 
Freigabe von Finanzmitteln „Fonds Festivals“ in gleicher Sitzung). 
 
Die Beteiligung der Interessenvertretung KLUBKOMM e. V. ist zunächst für 2023 und 2024 
geplant. Das Dezernat Kunst und Kultur plant Personalaufstockungen im Kulturamt ab 2024. 
Das Kulturamt könnte dann ab der 2. Jahreshälfte 2024 die Verwaltung und Vergabe der Mit-
tel wieder federführend übernehmen. Die beschlossene Beteiligung einer Fachjury ist bereits 
für 2023 vorgesehen. Der KLUBKOMM e. V. erhält die zur Förderung von Open-Air-
Veranstaltungen benötigten Mittel in Höhe von 120.000 Euro per Weiterleitungsvereinbarung; 
darin enthalten ist eine Honorierung des Aufwandes bis zu einer Gesamthöhe von maximal 
15.000 Euro (inklusive Aufwandsentschädigung für Mitglieder einer Fachjury). 
 
Die hier vorgeschlagene Verteilung der finanziellen Mittel in Höhe von 220.000 Euro auf die 
zwei Säulen der Förderung des Open-Air-Angebots orientiert sich an der Bedarfslage. Die 
Festlegung der einzelnen Förderbudgets (Infrastrukturförderung, Veranstaltungsförderung) 
folgt dem Ziel, eine möglichst hohe Zahl der Anträge zu berücksichtigen, wobei in jedem Ein-
zelfall eine vertretbare Kosten-Nutzen-Relation zu beachten ist. 
 
 
Finanzierung 
Der Beschluss des Änderungsantrages AN/1728/2022 betr. Kulturförderabgabe zum Haus-
haltsplan 2023/2024 erfolgte im Finanzausschuss in seiner Sitzung am 30.09.2022. Der Rat 
hat den Haushaltsplan 2023/2024 insgesamt in seiner Sitzung am 10.11.2021 beschlossen. 
Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen sind ein Teil dessen.  
 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingun-
gen (Freigabe durch Fachausschuss). Die Aufwandsermächtigungen in Höhe von 200.000 
Euro im Haushaltsjahr 2023 stehen im Teilergebnisplan des Kulturraummanagements in der 
Produktgruppe 0416-Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen zur Ver-
fügung. 
 
Die Aufwandsermächtigungen im Rahmen des „Fonds Festivals -Sommerblut“ in Höhe von 
20.000 Euro wurden im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgr uppe 0416 -
Kulturförderung im Haushaltsplan 2023/2024 veranschlagt. Im Zuge der Bewirtschaftung wer-
den diese Mittel in 2023 vom Teilergebnisplan des Kulturamtes überplanmäßig im Teilergeb-
nisplan des Kulturraummanagements innerhalb derselben Produktgruppe 04 16 Kulturförde-
rung bereitgestellt.  
 
Zu beachten ist, dass die ursprünglich im Beschluss des Finanzausschusses vom 30.09.2022 
im Rahmen der Kulturförderabgabe (AN/1728/2022) im „Fonds Festivals“ zweckgebundene 
Position „Sommerblut“ mit 20.000 Euro dort zweimal enthalten ist. Der Rat hat am 09.02.2023 
im Rahmen der Vorlage 0054/2023 „Vergabe der Konzeptionsförderung in der Sparte Kulturel-
le Teilhabe, Haushaltsjahre 2023-2026“ einer Freigabe von jeweils 20.000 Euro in 2023 und 
2024 für „Sommerblut“ zugestimmt. Sollten die weiteren 20.000 Euro nicht frei verfügbar sein, 
so könnten die Open-Air-Programmmittel (siehe oben) nicht aufgestockt und somit nicht im 
Teilergebnisplan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung 
bereitgestellt werden.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1651 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/5 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0498/2023
Stand: 17.05.2024 
Sachstandsbericht  
Freigabe Mittel Open Air 2023 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur  
 
- beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 zugesetzten Mittel in Höhe 
von 200.000 Euro aus dem „Fonds Open Air“ und 20.000 Euro aus dem „Fonds Festi-
vals“ in 2023 im Teilergebnisplan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 
0416-Kulturförderung auf Basis des Finanzausschussbeschlusses (AN/1728/2022) 
vom 30.09.2022. Die Mittel aus dem Fonds Festival werden überplanmäßig im o.g. 
Teilergebnisplan bereitgestellt. 
 
- beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des im Weiteren vorgestellten Konzepts 
zur Förderung des Open-Air-Angebots 2023. Die Aufteilung der Mittel erfolgt wie folgt: 
 
- 100.000 Euro zur Förderung der Errichtung und des Betriebs temporärer Open-
Air-Bühnen (Infrastrukturförderung) und  
- 120.000 Euro zur Projektförderung von Open-Air-Veranstaltungen (unterjährige 
Projektförderung). 
 
Des Weiteren beschließt der Ausschuss Kunst und Kultur, die Infrastrukturförderung vorrangig 
für die Unterstützung von Open-Air-Standorten einzusetzen, die bereits in 2021 und 2022 be-
spielt wurden und die entweder verfahrensfrei zu betreiben oder für die rasche baurechtliche 
Genehmigungen zu erwarten sind. 
 
Mit der Freigabe verbunden ist die Verwendung von bislang nicht freigegebenen Mitteln in 
Höhe von 20.000 Euro zugunsten von „Open Air Aufstockung Programmmittel“, welche im 
Rahmen des o. g. Finanzausschussbeschlusses ursprünglich für „Sommerblut“ vorgesehen 
waren. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

Beratungsverlauf (1)

14.03.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0498/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.03.2023
Erstellt
07.02.2023 10:01