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1126/2023

Grundsatzbeschluss für den Neustart der Bühnen Köln am Offenbachplatz ab der Spielzeit 2024/25

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.06.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.06.2023, TOP 10.21

Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BA Bühnen vom 15.06.2023

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Anlage 4 Beantwortung Anfrage BA Bühnen vom 14.06.2023 - 1968/2023

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Anlage 3 Beantwortung Anfrage BA Bühnen vom 07.06.2023 - 1926/2023

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt und Beantwortung der Verwaltung

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Anlage 1 Vergleichsmatrix actori

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Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BA Bühnen vom 15.06.2023

20684 Zeichen

Anlage 5 
Geschäftsführung  
Betriebsausschuss Bühnen der 
Stadt Köln 
Frau Schmidt 
Telefon: (0221) 29037  
Fax:  (0221)  
E-Mail: DEZVII-Session@STADT -
KOELN.DE 
Datum: 15.06.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sondersitzung des 
Betriebsausschusses Bühnen der Stadt Köln  vom 15.06.2023 
öffentlich 
I. Öffentlicher Teil 
3.1 Grundsatzbeschluss für den Neustart der Bühnen Köln am Offen-
bachplatz ab der Spielzeit 2024/25 auf Basis der actori -Gutachten // 
Langfristige Anmietung des Depots in Köln-Mülheim // Aufbau ei-
ner Tanzsparte an den Bühnen Köln  
1126/2023 
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. 
AN/1256/2023 
Änderungsantrag der FDP -Fraktion 
AN/1199/2023 
Änderungsantrag der SPD -Fraktion 
AN/1245/2023 
Änderungsantrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion 
Volt-Fraktion 
AN/1253/2023 
 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.: 
Der Betriebsausschuss Bühnen empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
Beschluss: 
1. Der Beschlusspunkt „2. Depot in Köln-Mülheim“ wird vor dem Punkt a. ergänzt um 
den Satz:

„Die nachfolgende Beschlussfassung zur Nutzung des Depots wird vorerst zurück-
gestellt und in der ersten Sitzung des Betriebsausschusses Bühnen zusammen mit 
einer Beschlussalternative behandelt. Die Verwaltung wird beauftragt, in dieser Be-
schlussalternative ein Nutzungskonzept für zwei rechtsrheinische Spielstätten des 
Schauspielhauses in Mülheim (Depot) und Kalk (Halle 75) vorzulegen. Zugleich 
sind die Kosten darzustellen, die sich a) aus einer Sanierung der Halle 75 für einen 
Betrieb mit Publikum ergeben, sowie b) aus einer ausgeglichenen Aufteilung der 
rechtsrheinischen Vorstellungen des Spielplans auf das Depot in Mülheim und die 
Halle 75 in Kalk. Parallel zu vielen bisherigen Produktionen im Depot sollte auch 
ein möglicher Spielbetrieb in den Hallen Kalk denjenigen Bevölkerungsgruppen 
eine kulturelle Teilhabe ermöglichen, die bislang weniger die Angebote der städti-
schen Bühnen nutzen.“ 
2. Der Beschlusspunkt 7a wird ersatzlos gestrichen:  
„Die Halle Kalk (Halle 75) wird aus dem Sondervermögen … im Rahmen der lau-
fenden Verwaltung umzusetzen.“ 
3. Ein neuer Beschlusspunkt wird am Ende eingefügt: 
„Die Verwaltung prüft, ob der Eigentümer des Depots in Mülheim, der der künftige 
Vertragspartner der Stadt zu dessen Anmietung ist, seinen Firmensitz in einer 
Steueroase hat. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Betriebsausschuss Bühnen 
und dem Rechnungsprüfungsausschuss in ihren Sitzungen nach der Sommer-
pause vorgelegt. Eine Beschlussfassung zur Anmietung des Depots (Beschluss-
punkt 2) erfolgt bis dahin unter Vorbehalt. Der Betriebsausschuss entscheidet in 
der zuvor genannten Sitzung, ob ein Vertrag zur Anmietung des Depots von der 
Verwaltung unterzeichnet werden kann.“ 
 
Abstimmungsergebnis:  
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. abgelehnt. 
II. Abstimmung über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion: 
Der Betriebsausschuss Bühnen empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
Beschluss: 
Punkt 3. a. wird wie folgt ergänzt: 
Die Konzeptausschreibung soll sich an frei arbeitende Kompagnien bzw. Choreogra-
phen richten, die sich für eine fünfjährige Phase (mit Verlängerungsoption) als feste 
"Company in Residence" an den Bühnen Köln assoziieren wollen. 
Abstimmungsergebnis:  
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion abgelehnt 
III.  Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion: 
Der Betriebsausschuss Bühnen empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
Beschluss:

Der Betriebsausschuss Bühnen beschließt, 
 
1. das Depot in Köln-Mülheim als rechtsrheinischen Kulturstandort zu erhalten 
und als Haus für die freien darstellenden Künste (ausdrücklich auch für den 
Tanz) zu entwickeln. 
2. die Planungen zum Aufbau einer festen Tanzsparte unter Federführung der 
Bühnen für das Depot vorerst nicht weiter zu verfolgen und Punkt 2.c. der Be-
schlussvorlage wie folgt zu ändern: 
Die Verw altung w ird beauftragt, auf Basis des vorliegenden Eigentümerange-
botes (Option 1: „7.630 qm // 6,50 € pro qm zzgl. Nebenkosten“) und im Rah-
men der vorliegend kalkulierten Kosten einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 
15 Jahren (zzgl. Verlängerungsoption um 5 Jahre) final zu verhandeln und so-
dann abzuschließen. Die Bühnen des Depots sollen als rechtsrheinischer Kul-
turstandort erhalten bleiben und der freien darstellenden Kunstszene als Spiel-
stätte zur Verfügung stehen sow ie für Festivals genutzt w erden können. 
3. dass die Verwaltung alle weiteren Punkte der Beschlussvorlage, die das Depot 
als dritte Spielstätte der Bühnen der Stadt Köln betreffen, entsprechend der 
vorhergehenden Beschlussziffern 1 und 2 überarbeitet und dem Bühnenaus-
schuss über die konzeptionelle und organisatorische Gestaltung einen Vor-
schlag unterbreitet und dem Rat in einer seiner nächsten Sitzungen erneut zur 
Beschlussfassung vorlegt. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung 
der Fraktion Die Linke. abgelehnt. 
IV.  Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die 
Grünen, CDU und Volt: 
Der Betriebsausschuss Bühnen empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Vorlage vorbehaltlich der folgenden Ergänzungen (in fett): 
 
2. DEPOT IN KÖLN-MÜLHEIM:  
 
Ergänzung: g) Die Verwaltung legt ein Konzept zur Weiterentwicklung des 
Depots als Produktions- und Abspielhaus vor, mit den Funktionen als 3. 
Spielstätte des Schauspiel Kölns als Ort für den Tanz, für die Freie Szene 
sowie zur Kulturvermittlung.  
 
 
3. TANZ  
 
Ergänzung zu 3a): Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des Konzeptes 
„TanzKöln“ und der in „actori 2020 Tanz“ hierfür ermittelten Kosten und Rah-
menbedingungen für den Betrieb einer eigenen Tanzsparte unter Berücksich-
tigung eines breiten Spektrums an Konzepten  eine internationale Konzept-
ausschreibung zum Tanz an den Bühnen als eigene erkennbare Sparte der 
Bühnen ab der Spielzeit 2025/26 zu erstellen, umzusetzen und den Tanz als 
dritte produzierende Sparte der Bühnen zu etablieren: 
i. Ausschreibung, Konzeptions- und Aufbauphase: ab Mitte 2023

ii. Produktions-, Spielbetrieb: spätestens ab 2025/26. 
 
 
4. FREIE DARSTELLENDE KÜNSTE 
 
Ergänzung: d) Bei der Weiterentwicklung des Depots ist die Freie Szene 
der darstellenden und performativen Künste angemessen zu beteiligen.  
  
 
6. ERFORDERLICHER BETRIEBSKOSTENZUSCHUSS AN DIE BÜHNEN / FI-
NANZIERUNG  
 
Ergänzung am Ende von 6c): Sollten (Dritt-)Mittel nicht wie erhofft fließen, 
möge die Kulturverwaltung Lösungen für eine alternative Finanzierung si-
cherstellen. Ggf. erforderliche Umschichtungen innerhalb des Dezernates 
VII dürfen nur aus dem Etat der Bühnen erfolgen.  
Abstimmungsergebnis:  
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und FDP sowie bei Stimm-
enthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt. 
V. Abstimmung über die so geänderte Beschlussvorlage  
(Änderung fett-markiert) 
Der Betriebsausschuss Bühnen empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
Beschluss: 
 
1. SPIELBETRIEB DER BÜHNEN  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des Musterspielplans „actori  2020 
Tanz“ und entsprechend den organisatorischen Vorgaben des Gutachtens „ ac-
tori 2020 & actori 2020 Tanz“ den Spielbetrieb der Bühnen Köln (Oper / Schau-
spiel / Tanz) am Offenbachplatz und am Depot in Köln -Mülheim inhaltlich und 
hinsichtlich der erforderlichen Finanzierung über die jeweiligen Wirtschaftspläne 
der Bühnen ab 2024/25 samt Mittelfristplanung umzusetzen.  
 
 
2. DEPOT IN KÖLN-MÜLHEIM 
 
a. Das Depot in Köln-Mülheim auf dem Carlswerkgelände wird mit seinen Spielstät-
ten Depot 1 und Depot 2 sowie dem „Carlsgarten“ erhalten.  
b. Der Rat nimmt auf Basis der Ergebnisse der „Machbarkeitsstudie Depot“ zur 
Kenntnis, dass der Betrieb des Depots nur mit beiden Spielstätten Depot 1 und 
Depot 2 sinnvoll ist. Der Umbau des Depot 1 in ein Lager ist zwar technisch 
möglich, aber unwirtschaftlich. 
c. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des vorliegenden Eigentümerangebo-
tes (Option 1: „7.630 qm // 6,50 € pro qm zzgl. Nebenkosten“) und im Rahmen 
der vorliegend kalkulierten Kosten einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 15 
Jahren (zzgl. Verlängerungsoption um 5 Jahre) final zu verhandeln und sodann 
abzuschließen. Die Bühnen des Depots sollen als rechtsrheinische dritte Spiel-
stätte der Bühnen Köln, als Spielstätte des Tanzes und auch als Spielstätte für 
die freie darstellende Ku nstszene gemäß dem Konzept „Freie Szene Tanz“ in 
„TanzKöln“ sowie für Fremdvermietungen und Festivals genutzt werden.

d. Die Betriebsleitung der Bühnen hat den Eigentümer aufzufordern, im Vorfeld ei-
nes Vertragsabschlusses seine Absichtserklärung zur energetischen Ertüchti-
gung des Depots zu konkretisieren und die Umsetzung zuzusichern. Hierzu bil-
det das Mietangebot des Eigentümers die Grundlage. Durch die Umsetzung dür-
fen keine Mehrbedarfe für die Bühnen entstehen. 
e. Investitionen ins Depot erfolgen auf Basis der vorgelegten Kalkulationen der 
„Machbarkeitsstudie Depot“ für die Variante 2 „Depot 1 und Depot 2 bleiben als 
Veranstaltungsorte erhalten“ in Höhe von 2,3 Mio. EUR (gemäß Machbarkeits-
studie Kostenaufstellung 2.0), welche in den Matrixberechnungen enthalten sind. 
f. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Anmietung und den Betrieb 
des Depots mit der vorgesehenen B espielung (rechtsrheinische Spielstätte des 
Schauspiels, Mitnutzung Freie Szene, ohne eigene Tanzkompanie) rund 6,7 Mio. 
EUR betragen. 
g. Die Verwaltung legt ein Konzept zur Weiterentwicklung des Depots als 
Produktions- und Abspielhaus vor, mit den Funktionen als 3. Spielstätte 
des Schauspiel Kölns als Ort für den Tanz, für die Freie Szene sowie zur 
Kulturvermittlung.  
 
 
3. TANZ 
 
a. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des Konzeptes „TanzKöln“ und der in 
„actori 2020 Tanz“ hierfür ermittelten Kosten und Rahmenb edingungen für den 
Betrieb einer eigenen Tanzsparte  unter Berücksichtigung eines breiten 
Spektrums an Konzepten eine internationale Konzeptausschreibung zum Tanz 
an den Bühnen als eigene erkennbare Sparte der Bühnen ab der Spielzeit 
2025/26 zu erstellen, umzusetzen und den Tanz als dritte produzierende Sparte 
der Bühnen zu etablieren: 
i. Ausschreibung, Konzeptions- und Aufbauphase: ab Mitte 2023  
ii. Produktions-, Spielbetrieb: spätestens ab 2025/26. 
b. Auf Grundlage des ausgewählten Konzeptes sind schnellstmöglich F ördermittel 
zu beantragen, insbesondere beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft 
NRW. 
c. Die internationalen Tanzgastspiele in den Spielstätten der Bühnen am Offen-
bachplatz und im Depot werden fortgesetzt. Die Betriebsleitung der Bühnen hat 
eine angemessene Repräsentation der Tanzgastspiele auf allen Bühnen zu ge-
währleisten. 
d. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die eigene Tanzsparte der Bühnen als ein 
Baustein der Bespielung des Depots rund 2,6 Mio. EUR zu den Kosten des De-
pots gemäß Gliederungspunkt 2 f) zusätzlich anfallen. Darüber hinaus wird zur 
Kenntnis genommen, dass der Betrieb einer eigenen Tanzsparte an den Bühnen 
ohne das Depot als Aufführungs- und Produktionsort in der dargestellten Form 
nicht möglich ist.  
 
 
4. FREIE DARSTELLENDE KÜNSTE  
 
a. Die Betriebsleitung der Bühnen hat eine angemessene Repräsentation der Köl-
ner freien darstellenden Künste im Depot in Köln -Mülheim und in den sanierten 
Bühnen am Offenbachplatz zu gewährleisten.  
b. Kulturamt und Betriebsleitung der Bühnen haben ein transparentes Verfahren 
zur Nutzung durch verschiedene Gruppierungen jenseits der Bühnensparten zu 
erarbeiten und zu veröffentlichen. Das Verfahren hat alle Interessen angemes-
sen zu berücksichtigen. 
c. Über sämtliche Nutzungsanfragen aus der vielfältigen Kölner Freien Szene, die

Umsetzung sowie möglicherweise die Nichtnutzungen ist ein jährlicher Bericht 
an den Betriebsausschuss Bühnen und den Ausschuss Kunst und Kultur zu er-
stellen.  
d. Bei der Weiterentwicklung des Depots ist die Freie Szene der darstellenden 
und performativen Künste angemessen zu beteiligen. 
 
 
5. ORGANISATION DER NUTZUNGEN DES DEPOTS  
 
a. Um den kontinuierlichen Betrieb des Depots zu gewährleisten, wird das Depot in 
einer Pilotphase zunächst durch die Bühnen betrieben. Die Bühnen werden die 
Termindisposition für alle zu beteiligenden Nutzer*innen transparent organisie-
ren. Ein kooperatives Miteinander auf Augenhöhe von (1) TanzKöln mit eigener 
Kompanie der Bühnen Köln, (2) Tanzg astspielen, (3) Freier Szene der darstel-
lenden Künste und (4) rechtsrheinischer Spielstätte des Schauspiel Köln (auf 
Basis des Musterspielplanes) steht dabei im Fokus. 
b. Das Betreibermodell wird nach einem Jahr des regulären Spielbetriebs und so-
dann regelmäßig evaluiert. Ziel ist es, ein Modell zu installieren, das die künstle-
rischen Interessen der vier Nutzer und einen wirtschaftlichen Betrieb des Depots 
in einen angemessenen Ausgleich bringt. Eine Ausgliederung des Depots aus 
dem Betrieb der Bühnen ist möglich und wird auf Basis der Evaluierungen geprüft 
werden. 
c. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Organisation der Nutzung 
des Depots (Betreibergesellschaft) als ein Baustein der Bespielung des Depots 
rund 2,5 Mio. EUR betragen. Dieser Betrag is t bereits in den oben genannten 
Kosten (2. f.) der Bespielung des Depots in Höhe von 6,7 Mio. EUR enthalten. 
d. Die gemeinsame Bespielung des Depots durch die Bühnen Köln einerseits sowie 
Produktionen/Ensembles und Festivals der Freien Tanzszene andererseits folgt 
grundsätzlich dem vorliegenden Konzept „TanzKöln“. Die erforderlichen Mittel 
zur Bereitstellung des Depots für die Freie Szene sind in den unter Buchstabe c. 
genannten Kosten enthalten (rd. 989 TEUR anteilige Betreiberkosten). 
e. Für die künstlerische und organisatorische Umsetzung von „Freie Szene Tanz“ 
von „TanzKöln“ im Depot 1 sind Mittel in Höhe von rund 0,5 Mio. EUR erforder-
lich. Hierzu wird auf Basis eines noch zu erarbeitenden Konzeptes eine geson-
derte Vorlage zum Beschluss vorgelegt. Die Deckung  des Mehrbedarfs erfolgt 
über einzuwerbende Drittmittel und/oder durch Mittelumschichtung im Kulturetat. 
 
 
6. ERFORDERLICHER BETRIEBSKOSTENZUSCHUSS AN DIE BÜHNEN / FINAN-
ZIERUNG 
 
a. Die im Kontext des „Arbeitskreis actori“ erstellte Matrixberechnung ergibt einen 
erforderlichen Betriebskostenzuschuss (BKZ) der Stadt Köln an die Bühnen in 
der Variante „actori 2020 Tanz“ in Höhe von 134,9 Mio. EUR in der Spielzeit 
2024/25. Die in der Matrixberechnung zugrunde gelegten und für zehn Spielzei-
ten fortgeschriebenen Annahm en bezüglich Tarifsteigerungen, Inflations - und 
Energiepreisentwicklung sind im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsplanung hin-
sichtlich der Aktualität zu überprüfen und stellen grundsätzlich Obergrenzen der 
Finanzierung dar. Ebenso führen Veränderungen an den im actori-Gutachten zu-
grunde gelegten Ressourcen-, Output-, Aufwands- und Ertragsplanungen grund-
sätzlich zur Überprüfung des BKZ für den Spielbetrieb. Es gilt der Grundsatz: 
Mindererträge führen zu Minderaufwendungen.  
Die Detailplanung für die jeweilige n Spielzeiten erfolgt durch die jährlich zu be-
schließenden Wirtschaftspläne und deren Mittelfristplanung, welche auf Basis 
vorliegenden Grundsatzbeschlusses aufgestellt werden.

b. Die Mehrbedarfe zur bisherigen Haushaltsplanung des Doppelhaushaltes 
2023/2024 und der darin enthaltenen mittelfristigen Finanzplanung stellen sich 
wie folgt dar:  
 
 
 
c. Die Auswirkungen der dargestellten erheblichen Mehrbedarfe auf den allgemei-
nen Haushalt und die sonstigen städtischen Aufgabenbereiche sollen möglichst 
geringgehalten und zusätzliche Finanzierungsquellen erschlossen werden. Die 
Verwaltung wird daher beauftragt, die notwendigen haushaltstechnischen Maß-
nahmen zur Finanzierung der entstehenden Mehrbedarfe wie folgt umzusetzen 
bzw. zur Beschlussfassung vorzulegen: 
 
Haushaltsjahr 2024 
Die Deckung der im Haushaltsjahr 2024 entstehenden Mehrbedarfe in Höhe von 
insgesamt 9,50 Mio. EUR erfolgt vollständig im Rahmen des Budgets der Büh-
nen bzw. über auf neue Rechnung vorgetragene Bilanzgewinne und einen Rück-
griff auf vorhandene Gewinnrücklagen der Bühnen. 
 
Haushaltsjahre 2025 ff. 
Die Deckung der finanziellen Mehrbedarfe, welche sich durch Umsetzung der 
Variante „actori 2020 Tanz“ im Vergleich zur Basisvariante ergeben, wird ab 
2025 innerhalb des Kulturbudgets durch Umschicht ung erfolgen, soweit keine 
anderweitige Deckung (durch zu akquirierende Fördermittel, durch die vorgese-
hene Zweckbindung von Mehrerträgen aus der Kulturförderabgabe sowie z.B. 
die Einbeziehung der Geschäftsreisenden in deren Anwendungsbereich) besteht 
bzw. erschlossen werden kann.  Die restlichen Bedarfe aus diesem Beschluss 
werden hälftig durch das Kulturbudget und den Gesamthaushalt – ggf. durch 
Umschichtungen – getragen. Für den Tanz akquirierte Fördermittel und Aufwen-
dungen, die sich aus dem Vergleich de r in der Matrixberechnung berücksichtig-
ten Betriebskostenerstattung zwischen den Bühnen und dem Gürzenich-Orches-
ter zur tatsächlichen aktuellen Betriebskostenerstattung als Differenz ergeben 
(rund 4 Mio. EUR) werden als Deckungsbeitrag des Kulturbudgets gewertet wer-
den. 
 
Um die Belastungen für das Kulturbudget und den Gesamthaushalt möglichst 
gering zu halten, wird die Verwaltung beauftragt, Fördermittel für die Umsetzung 
des Tanzes zu akquirieren und weitere zusätzliche Deckungsmöglichkeiten auf-
in Mio. EUR
HH-Jahr 
2024
HH-Jahr 
2025
HH-Jahr 
2026
HH-Jahr 
2027
HH-Jahr 
2034
derzeitiger Haushaltsansatz 101,48 104,37 105,46 105,46 105,46
Gesamtbedarf Basisvariante 107,90 123,41 122,38 123,74 138,32
Grundmehrbedarf für 
Basisvariante 6,42 19,04 16,92 18,28
Gesamtbedarf actori 2020 & 
actori 2020 Tanz 110,98 132,77 132,02 133,62 150,49
Mehrbedarf actori 2020 & actori 
2020 Tanz 9,50 28,4 26,56 28,16
Heißt: Mehrbedarf für 
Beschlusspunkte 2 bis 5 der 
Beschlussvorlage (Differenz 
zwischen den Mehrbedarfen) 3,08 9,36 9,64 9,88

zuzeigen (das kann z.B. die Einbeziehung der Geschäftsreisen in den Anwen-
dungsbereich der Kulturförderabgabe sein) und dem Rat zur Beschlussfassung 
vorzulegen. 
 
Sollten (Dritt-)Mittel nicht wie erhofft fließen, möge die Kulturverwaltung 
Lösungen für eine alternative Finanzierung sicherstellen. Ggf. erforderli-
che Umschichtungen innerhalb des Dezernates VII dürfen nur aus dem Etat 
der Bühnen erfolgen. 
 
 
7. SONSTIGES 
 
a. Die Halle Kalk (Halle 75) wird aus dem Sondervermögen der Bühnen zurück ins 
allgemeine Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln überführt. Die Verwaltung 
wird beauftragt, die entsprechenden Formalien im Rahmen der laufenden Ver-
waltung umzusetzen. 
b. Rund 60% aller Orchesterdienste leistet das Gürzenich-Orchester für die Bühnen 
Köln (Oper). Die sog. Betriebskostenerstattung der Bühnen an das Orchester 
erfolgt künftig grundsätzlich auf dieser Basis und wird künftig alle drei Jahre eva-
luiert. Eine solche  Veränderung der Betriebskostenerstattung würde zum Teil 
durch eine haushaltsneutrale Umschichtung von in der mittelfristigen Finanzpla-
nung des Gürzenich-Orchesters bereits eingeplanten Aufwendungen erfolgen.  
c. Als Verstärkungsmittel „Neustart Offenbachplatz“ werden einmalig insgesamt 3,5 
Mio. EUR bereitgestellt (2,1 Mio. EUR für bundesweite Mobilisierungskampagne 
(Marketing) und 1,4 Mio. EUR als künstlerisches Gesamtbudget für mehrtägige 
Eröffnungsfestivals für den Offenbachplatz-Campus mit vier Bühnen). 
d. Insgesamt fallen rund 9,5 Mio. EUR für die Wiederbeschaffung von Theatertech-
nik am Offenbachplatz an. 
e. Die Betriebsleitung der Bühnen wird ermächtigt, im Rahmen vorgelegter Kon-
zepte und Matrixkalkulationen einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von zehn Jah-
ren plus Optionen für die Anmietung „Industriehof“ (Krebsgasse / Glockengasse) 
zur Unterbringung der im Gebäudeensemble am Offenbachplatz rund 40 fehlen-
den Arbeitsplätze abzuschließen.  
f. Die Betriebsleitung der Bühnen wird beauftragt, im Rahmen vorgelegter Kon-
zepte und Kalkulationen in Höhe von rund 1,4 Mio. EUR ein Hochregallager in 
die Logistikhalle der Bühnen in Köln-Kalk einbauen zu lassen.  
g. Soweit für die in den Matrixberechnungen kalkulierten Beschaffungen oder 
Dienstleistungen Bedarfsfeststellungsbeschlüsse erforderlich sind, wird der Be-
darf hiermit anerkannt. Ein Vergabevorbehalt wird jeweils nicht ausgesprochen. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche vorgenannten Aufwendungen (ggf. als 
Zinsen und Abschreibungen) in der Matrixberechnung berücksichtigt sind. 
Abstimmungsergebnis:  
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung 
der Fraktionen Die Linke. und FDP zugestimmt.

Anlage 4 Beantwortung Anfrage BA Bühnen vom 14.06.2023 - 1968/2023

17757 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer           14.06.2023 
 1968/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 15.06.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion (per E-Mail am 07.06.2023 übersandt) // 
Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion (per E-Mail am 13.06.2023 übersandt) // 
Nachtrag zur Beantwortung einer Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen 
(1926/2023) 
 
betreffend die Vorlage "Grundsatzbeschluss für den Neustart der Bühnen Köln am 
Offenbachplatz ab der Spielzeit 2024/25 auf Basis der actori-Gutachten // Langfristige 
Anmietung des Depots in Köln-Mülheim // Aufbau einer Tanzsparte an den Bühnen 
Köln" (1126/2023) 
 
ANFRAGE DER SPD-FRAKTION: 
 
1. Ist tatsächlich vorgesehen, im Falle der Realisierung von actori 2020 & actori 2020 
Tanz, einen Anteil von ca. 12,5 Mio. am BKZ aus dem Gesamthaushalt zu decken? 
(BKZ 2025: 28,4 Mio. EUR – ca. 3 Mio. EUR noch zur Verfügung stehende Einnah-
men aus der KFA = ca. 25 Mio. EUR. Jeweils die Hälft wird aus Mitteln des Kul-
turetats und des Gesamthaushaltes gedeckt = ca. 12,5 Mio. EUR. Quelle: S. 11, 6. 
Absatz) 
 
Für den Fall der Realisierung von actori 2020 & actori 2020 Tanz geht die Verwaltung von fol-
gendem Finanzierungsszenario für den entstehenden Mehrbedarf in Höhe von 28,4 Mio. € im 
Haushaltsjahr 2025 aus:  
 
a) Prognostizierte Mehrerträge bei der KFA in Höhe von ca. 3 Mio. EUR 
b) Mögliche Erträge aus der Ausweitung der KFA auf Geschäftsreisende in Höhe von ca. 
7 Mio. EUR – sofern eine entsprechende Beschlussfassung erfolgt.  
c) Der verbleibende Mehrbedarf in Höhe von 18,4 Mio. EUR wir d hälftig durch den Ge-
samthaushalt und das Kulturbudget gedeckt (18,4 ÷ 2 = 9,2 Mio. EUR). 
 
Das bedeutet, die Verwaltung rechnet für 2025 bestenfalls mit einem aus dem Gesamthaushalt 
zu deckenden Anteil in Höhe von 9,2 Mio. EUR und schlechtestenfalls mit 12,5 Mio. EUR. 
 
 
2. Wie hoch sind die notwendigen Investitionskosten (auch mittelfristig) seitens der 
Bühnen bei Weiterbespielung Depot? (In der Vorlage ist nur von Zinsen und Ab-
schreibungen i.H.v. 2,3 Mio. EUR (pro Jahr?) die Rede, nicht aber von dem Invest 
selbst.) 
 
Gemäß der Machbarkeitsstudie von Nattmann & Bruns wäre für Umbau und Ersteinrichtung

2 
 
des Depot 1 eine Investition in Höhe von 2,3 Mio. EUR erforderlich (siehe Beschlusspunkt 2. 
e)). Siehe hierzu auch die Variante 2 in der Machbarkeitsstudie Nattmann & Bruns im Protokoll 
zur 3. Sitzung des Arbeitskreises ab Folie 14.  
 
Die veranschlagten Investitionskosten in Höhe von 2,3 Mio. EUR wurden in der Matrixberech-
nung für die Ermittlung der erforderlichen jährlichen Betriebskostenzuschüsse mit einer Ab-
schreibungsdauer von 20 Jahren und Abschreibungsbeginn ab der Spielzeit 2025/26 mit jähr-
lich 0,11 Mio. EUR berücksichtigt. 
 
 
3. Können diese Investitionen im Falle einer Weiternutzung des Depots OHNE die 
Sparte Tanz reduziert werden?  
 
Nein, da eine Weiternutzung des Depots weiterhin die Nutzung des Depots mit zwei Spielstätten 
vorsehen würde. Zum einen genutzt durch das Schauspiel Köln, zum anderen durch die Freie 
Szene.  
 
 
4. Sind die Bühnen Köln auch an der Nutzung des Standortes Depot interessiert, 
wenn dort keine neue Sparte Tanz beheimatet ist? Würden in diesem Fall weiter-
hin das zusätzliche künstlerische Budget i.H.v. 2,5 Mio. EUR anfallen? 
 
Für die Bühnen ist die Weiternutzung des Standortes Depot auch ohne Etablierung einer Tanz-
sparte von hoher Bedeutung. Gemäß Musterspielplan würde er durch das Schauspiel genutzt 
und als dritte, rechtsrheinische Spielstätte für das Angebot einer niedrigschwelligen kulturellen 
Teilhabe fungieren. Die Machbarkeitsstudie von Nattmann & Bruns hat ergeben, dass nur Be-
trieb des gesamten Depots mit beiden Spielstätten wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Ansiedlung des 
Tanzes am Depot löst die immerwährende Frage nach einem Ort für den Tanz. 
 
Sollte keine Tanzsparte an den Bühnen etabliert werden, so würde sich der Finanzbedarf the-
oretisch um 2,6 Mio. EUR reduzieren. Jedoch würde damit auch das Potenzial einer Mitfinan-
zierung durch Dritte (z.B. Land NRW) eliminiert.  
 
Eine konkrete Zusammensetzung des Budgets findet sich im Gutachten actori 2020 Tanz ab S. 
430 ff (insbesondere S. 463).  
 
Ob das künstlerische Budget des Schauspiels für die dritte Spielstätte (2,5 Mio. EUR) im Falle 
der Aufgabe des Depots vollständig entfallen würde, hängt davon ab, ob und an welchem (an-
deren) Ort ggf. eine dritte Spielstätte angesiedelt wird.  
 
 
5. Würden die Bühnen Köln auch ohne die Sparte Tanz weiter die „Betreibergesell-
schaft Bühnen“ darstellen? 
 
Nein, dann wäre theoretisch nur das Depot 2 zu bespielen. Die Organisation der 3. Spielstätte 
des Schauspiels würde über die Bühnen ohne zusätzliche Betreibergesellschaft funktionieren. 
 
Auch ohne eine Etablierung der Sparte Tanz wäre die Übernahme einer Betreiberverantwortung 
im Depot erforderlich. Die konkrete Art und Form der Ausgestaltung hängen von der Zahl der 
Spielstätten und der einzubindenden Akteur*innen ab (z.B. Freie Szene). Hintergrund ist, dass 
ein Betreiber die Betriebs - und Spielfähigkeit der Spielstätten sicherstellen muss. Um einen 
guten Übergang sicherzustellen, ist vorgesehen, dass die Betreiberverantwortung zunächst bei 
den Bühnen verbleibt und dann evaluiert wird.

3 
 
6. Ist die Interpretation der Deltaberechnung auf Seite 8 zutreffend, dass bei einer 
ausschließlichen Nutzung des Depots für die freie Szene (also ohne Schauspiel 
und Tanz) die Kosten für diesen Standort bei 3-4 Mio. EUR/Jahr (Betreibergesell-
schaft+Gebäudebetrieb+Aktualisierungen) liegen würden? 
 
Eine solche Interpretation ist seriös abschließend nicht möglich, weil allen kalkulierten Kosten-
positionen bestimmte Annahmen hinsichtlich Auslastung, Kapazitätsverteilung und korrespon-
dierendem Betreuungsaufwand durch die actori-Gutachten zugrunde liegen. Nur wenn diese 
Annahmen auch in dem in der Frage unterstellten Szenario mit einer alleinigen Nutzung durch 
die freie Szene zugrunde gelegt würden, wäre eine solche Interpretation zutreffend. 
 
Richtig ist, dass bei einer Nutzung des Depots für die Freie Szene ohne Schauspielsparte und 
Tanzsparte rund 5,1 Mio. EUR kalkulierte Kosten entfallen würden. Eine detaillierte Zusammen-
setzung der Budgets ist dem Protokoll zum 3. Arbeitskreis ab Folie 69 zu entnehmen. 
 
Bei einer entsprechenden Nutzung des Depots wären dann aber große Flächen und eine Spiel-
stätte ungenutzt. Wollte man die Bespielung dieser „freien“, nicht mehr von Schauspiel oder 
Tanzsparte genutzten Flächen durch die Freie Szene realisieren, so lägen die Kosten höher als 
die geschätzten rund 4 Mio. EUR, da beispielsweise weiteres Personal erforderlich wäre. Hinzu 
kommt, dass das Depot mit einem Gesamtbudget von 3 -4 Mio. EUR niemals die derzeitige 
Strahlkraft aufrechterhalten könnte. Vergleichbare Produktionshäuser für Darstellende Künste 
wie Kampnagel in Hamburg arbeiten mit erheblich höheren Jahresbudgets. 
 
 
7. Wie sicher es ist, dass der Vermieter die Kosten für die energetische Ertüchtigung 
übernehmen wird? 
 
Der konkrete Beschlusspunkt der Vorlage lautet: „Die Betriebsleitung der Bühnen hat den Ei-
gentümer aufzufordern, im Vorfeld eines Vertragsabschlusses seine Absichtserklärung zur 
energetischen Ertüchtigung des Depots zu konkretisieren und die Umsetzung zuzusichern. 
Hierzu bildet das Mietangebot des Eigentümers die Grundlage. Durch die Umsetzung dürfen 
keine Mehrbedarfe für die Bühnen entstehen. (1126/2023 - 2) d)“ In der Begründung wird dar-
über hinaus vorgetragen, dass „Handlungsfelder sind hier die Gebäudehülle und die haustech-
nischen Versorgungssysteme.“ 
 
Die BEOS AG hat nach Gesprächen mit der Geschäftsführung des Unternehmens ein hohes 
Interesse an nachhaltig wirkenden ESG-Maßnahmen nicht nur am Depot sondern auch auf dem 
Gelände. Die Verwaltung hält die Ansätze für tauglich, um das Gebäude ökologisch nachhalti-
ger zu betreiben. Aus der ehemaligen Industriehalle wird allerdings mit vertretbarem wirtschaft-
lichem Aufwand nach Überzeugung aller niemals ein Gebäude mit „Passivhausstandard“ wer-
den können. 
 
Die Vertreter der BEOS AG wurden gebeten, die obere Frage noch vor Beschlussfassung zu 
beantworten und bereits jetzt konkrete Maßnahmen zu benennen. Per Mail erreichte die Ver-
waltung am 12.06.2023 folgende Antwort: 
 
„…Aktuelle Verhandlungsbasis ist das Mietangebot vom 25.10.2022, in der Variante 1. Diese 
Variante, abgeleitet aus der Absichtserklärung aus 2015, bietet eine Miete von 6,50€ / qm. Zu 
diesem günstigen Mietzins sehen wir laut Mietangebot keine zusätzlichen Investitionen in das 
Gebäude vor, dieses schließt die energetische Ertüchtigung ein. 
  
In unserem Mietangebot haben wir in Aussicht gestellt, gemeinsam mit Ihnen und einem Ener-
gieberater Maßnahmen zu lokalisieren, welche zur Nachhaltigkeit des Objektes beitragen kön-
nen. 
 
Die ersten Schritte in diese Richtung sind wir bereits jetzt auf eigenen Kosten gegangen und 
möchten Ihnen gerne mitteilen, dass wir folgende Punkte mit bzw. für Sie umsetzen möchten: 
  
 Aktuell werden im Depot nach unserem neuesten Kenntnisstand Lüftungsanlagen zur 
Wärmeerzeugung genutzt, welche eigentlich nur für die Lufthygiene zuständig sind und

4 
 
verhältnismäßig viel Energie zur Wärmeerzeugung benötigen. Grund hierfür ist die mie-
terseits empfundene Lautstärke der Bestandsheizung, welche die Veranstaltungen stö-
ren würde. 
o Kurzfristig empfehlen wir, die Lüftungsanlage, wenn erforderlich, ausschließlich 
während Veranstaltungen zu nutzen. Das hat bereits einen Soforteffekt. 
o Darüber hinaus bieten wir an, geräuschärmere Heizoptionen zu prüfen, die einen 
Betrieb der Lüftungsanlage zu Heizzwecken nicht mehr erforderlich macht. 
 Wir möchten augenscheinliche Undichtigkeiten an der Außenhülle des Objektes nach 
eigenem Ermessen schließen. Hierbei ist zu beachten, dass das Objekt nicht als luft-
dichter Körper konzipiert wurde, weshalb eine Beseitigung der Luftdurchlässigkeit ohne 
signifikanten Aufwand nicht zu erreichen ist. 
 Nach Gesprächen mit den Nutzern vor Ort wurde klar, dass das historisch vorhandene 
Oberlichtband im Depot 2 keinen Nutzen hat. Im Gegenteil, es bietet keine Isolierung, 
erhitzt das Objekt im Sommer mit gegenteiligem Effekt im Winter. Wir erachten es als 
sinnvoll, die Oberlichter zumindest teilweise zurückzubauen und beabsichtigen hier, die 
Kostentragung zu übernehmen. 
 Darüber hinaus empfehlen wir, dass Sie mieterseits noch enger mit der Firma Getec 
zusammenarbeiten, damit diese Ihre Haustechnik entsprechend noch gezielter auf Ihre 
Nutzungszeiten anpassen kann. So macht sicherlich auch eine Nachtabsenkung der 
Temperatur im Depot großen Sinn. Das Objekt ist energetisch sehr flink, somit kann 
über Stunden nachts Energie eingespart gespart werden. 
  
Die Umsetzung dieser Maßnahmen würden zu keiner Steigerung der angebotenen Miete füh-
ren. Wir möchten hiermit sowohl unseren Willen zum Ausdruck bringen, das Schauspiel und 
den Tanz langfristig am Carlswerk zu erhalten, zum anderen aber auch einen Beitrag in Sachen 
ESG leisten. 
Bitte haben Sie allerdings Verständnis, dass wir in der angebotenen Basisvariante keine weite-
ren Maßnahmen ohne Einfluss auf die Miete umsetzen können.“ 
 
Die Verwaltung hat keinen Anlass an der Seriosität des potentiellen Vertragspartners zu zwei-
feln. Seit über zehn Jahren im Interim besteht ein gutes Mieter-Vermieter-Verhältnis auf dem 
Carlswerkgelände. Herausforderungen werden im Dialog gelöst.  
 
Allerdings ist Beschlusspunkt 2 d) „Durch die Umsetzung dürfen keine Mehrbedarfe für die Büh-
nen entstehen.“ wörtlich zu nehmen: Mehrkosten im Bereich ESG müssen vom Eigentümer 
übernommen werden, oder führen im Bereich der Nebenkosten so zu Einsparungen, dass sie 
per Saldo nicht zu Mehrkosten führen. Solche sinnvollen Umschichtungen innerhalb des Büh-
nenbudgets wären keine Mehrkosten im Sinne des Beschlusses. In den finalen Mietvertrags-
verhandlungen werden die oben genannten Punkte fixiert werden und ggf. Umschichtungspo-
tentiale bei Beibehaltung der Prämissen eruiert werden.  
 
 
 
ANFRAGE DER CDU-FRAKTION: 
 
Nachfrage: 
„Bezugnehmend von der Medienberichterstattung über das bisherige Mietverhältnis der Spiel-
stätten Depot I und II ist es irritierend, wenn zum einen im Beschlusstext der Vorlage unter Ziffer 
2.c. von “einem vorliegenden Eigentümerangebot“ und in der Begründung unter „Langfristige 
Anmietung Depot von einem „konkreten Angebot der BEOS als Projektentwicklerin“ gesprochen 
wird. 
 
In der „actori“-Studie wurde auf Bl. 222 eine Absichtserklärung der „Bebau Sch anzenstrasse 
LLC,…   Wilmington/Delaware/USA, vertreten durch die BEOS AG, ….Berlin“ mitgeteilt.“ 
 
Deshalb wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

5 
 
a) Wer ist seit wann am 15.06.2023 Grundbucheigentümer, wirtschaftlicher Eigentü-
mer, Inhaber welcher dinglicher Rechte oder sonstiger wirtschaftlicher Begüns-
tigter an den Grundstücken, auf denen die Spielstätten Depot I und II aufstehen 
oder die mit diesen Grundstücken grundbuchlich oder durch dingliche Rechte 
verbunden sind? 
 
Die Thematik war Gegenstand einer umfangreichen politischen Aufarbeitung durch den Rech-
nungsprüfungsausschuss (3473/2022). Die Inhalte wurden im RPAu am 08.11.2022 und im Be-
triebsausschuss Bühnen am 29.11.2022 erläutert und beraten. 
Auf dem sogenannten Carlswerksgelände gibt es eine Vielzahl an Eigentumskonstellationen. 
Aus der gegenständlichen Vorlage wird daher wie folgt auszugsweis und aktualisiert zitiert:  
 
„In den Jahren 2012, 2015 und 2016 wurde im Rahmen von drei Teilverkäufen das Carlswerk 
in eine neue Eigentümerstruktur überführ t, welche im Ergebnis dazu geführt haben,  dass 
heute alle Mietverhältnisse der Bühnen auf dem Gelände mit  insgesamt zwei in Deutschland 
ansässigen Eigentümergesellschaften geschlossen sind.“  
Eine dieser beiden Eigentümerinnen wird auch Vertragspartnerin eines potentiellen neuen Miet-
vertrags“ 
 
 
b) Welche rechtliche oder tatsächliche hat die Firma Greif und Contzen oder mit ihr 
verbundene Firmen bei der Verwaltung, Vermietung und Bewirtschaftung des hier 
in Rede stehenden Objekts? 
 
Es ist der Verwaltung bisher nicht bekannt, dass die benannte Firma in diesen Kontext einge-
bunden ist. 
 
Die Vertreter der BEOS AG teilen darüber hinaus mit: „Greif und Contzen ist ein in Köln ansäs-
siges Maklerunternehmen. Wie auch andere Maklerunternehmen bietet Greif und Contzen der 
BEOS AG potentielle Mieter an oder berät diese in Mietvertragsfragen. Die Firma Greif und 
Contzen steht darüber hinaus in keinem Verhältnis zur Eigentümerin oder der die Eigentümerin 
in Verwaltungsfragen vertretenden BEOS AG.“ 
 
 
c) Wer wäre auf Grund welcher rechtlichen Verhältnisse als Vermieter Vertrags-
partner eines Vertrages mit der Stadt Köln über die Anmietung des Depots I und 
II und an wen würde die Stadt Köln auf Grund dieses Vertrages zugunsten welcher 
Personen oder welchen Rechts Miete oder andere Leistungen regelmäßig zahlen?  
 
Siehe hier auch als Auszug aus der Antwort der Fragen der GRÜNEN (1926/2023): 
 
Die BEOS AG als Ansprechpartner für die Vertragsverhandlungen hat den Bühnen schriftlich 
übermittelt: 
 
„Der Eigentümer und künftige Vertragspartner für die Anmietung des Depots ist die: 
 
„IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH handelnd im eigenen 
Namen und für Rechnung des Sondervermögens  
„BEOS Corporate Real Estate Fund Germany II“ 
Ferdinandstraße 61 
20095 Hamburg“ 
 
Mieten würden an diese Gesellschaft gezahlt werden. Die BEOS AG vertritt die Kapitalverwal-
tungsgesellschaft und managet das Carlswerk-Areal im Auftrag. 
 
 
d) Es wird gebeten, dass in der Vorlage beschriebene Angebot über die Anmietung 
des Depots I und II abschriftlich vorzulegen. 
 
Der Schriftverkehr rund um das Angebot für die langfristige Anmietung des Depots wurde im

6 
 
Arbeitskreis actori in seiner Essenz dargestellt (Protokoll des 3. AK, S. 3 / Folien 63 bis 66).  
 
Das konkrete Angebot und der begleitende Schriftverkehr liegen der Verwaltung vor. Sie bieten 
eine ausreichende Grundlage, um auf dieser Basis einen langfristigen Mietvertrag schlusszu-
verhandeln und sodann abzuschließen. Der vorgelegte Ratsbeschluss setzt die Leitplanken für 
die Schlussverhandlungen. Aus Gründen der Vertraulichkeit werden die Unterlagen nicht ver-
öffentlicht. 
 
 
 
NACHTRAG ZUR ANFRAGE DER FRAKTION VON BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 
 
- Wie belastbar sind Besucherzahlen für den Offenbachplatz, für die dritte Spielstätte 
Bühnen, für den Tanz? (Die Veranstaltungen von BOD sind derzeit nicht alle ausver-
kauft).  
 
Antwort der Verwaltung (1926/2023): 
 
Die Rückgewinnung des Publikums an den Offenbachplatz auf Basis der Zahlen von vor der 
Sanierung stellt eine Herausforderung für den Bühnenbetrieb dar. In den Arbeitskreisen actori 
ist dies häufig diskutiert worden. In der gegenständlichen Vorlage wird dieses Risiko ausführlich 
auf Seite 12 dargestellt. Es wird Aufgabe der Betriebsleitung sein, rund 375.000 Besuchende 
in die Spielstätten der Bühnen inklusive des Depots als zahlende Gäste zu ziehen. 
 
Der Quartalsbericht der Bühnen zeigte zuletzt eine Auslastung des BoD von 85 %.  
 
Nachtrag der Verwaltung: 
 
Stichtag des 2. Quartalsberichts war der 28.02.2023. Mit Stichtag 31.05.2023 und als Vorgriff 
auf den 3. Quartalsbericht der Bühnen wird unter Vorbehalt eine Auslastung des BoD in der 
Spielzeit 2022/23 von 92 % zur Kenntnis gereicht. Dies berücksichtigt zusätzlich die Produkti-
onen „Ballet of (Dis)obedience“ und „Body without Organs“, welche mit nahezu 100 % ausge-
lastet waren. 
 
 
gez. Charles

Anlage 3 Beantwortung Anfrage BA Bühnen vom 07.06.2023 - 1926/2023

27492 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer  07.06.2023 
 1926/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 12.06.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (per E-Mail am 
05.06.2023 übersandt) betreffend die Vorlage "Grundsatzbeschluss für den Neustart der 
Bühnen Köln am Offenbachplatz ab der Spielzeit 2024/25 auf Basis der actori-
Gutachten // Langfristige Anmietung des Depots in Köln-Mülheim // Aufbau einer 
Tanzsparte an den Bühnen Köln" (1126/2023) 
Zu 2: 
 
- Wie ist Beos als Vertragspartner aufgestellt? 
 
Die BEOS AG als Ansprechpartner für die Vertragsverhandlungen hat den Bühnen schriftlich 
übermittelt: 
 
„Der Eigentümer und künftige Vertragspartner für die Anmietung des Depots ist die: 
 
„IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH handelnd im eige-
nen Namen und für Rechnung des Sondervermögens  
„BEOS Corporate Real Estate Fund Germany II“ 
Ferdinandstraße 61 
20095 Hamburg“ 
 
 
- Wie belastbar ist die Absichtserklärung des Vermieters zur energetischen Sanierung, 
wie belastbar ist die Aussage, dass dadurch keine Mehrkosten entstehen? Was ge-
schieht, wenn dies doch der Fall sein sollte? 
 
Die Verwaltung hat keinen Anlass an der Seriosität des potentiellen Vertragspartners zu zwei-
feln. Seit über zehn Jahren im Interim besteht ein gutes Mieter-Vermieter-Verhältnis auf dem 
Carlswerkgelände. Herausforderungen werden im Dialog gelöst. 
 
Die BEOS AG hat nach Gesprächen mit der Geschäftsführung des Unternehmens ein hohes 
Interesse an nachhaltig wirkenden ESG-Maßnahmen nicht nur am Depot sondern auch auf dem 
Gelände. Die Verwaltung hält die Ansätze für tauglich, um das Gebäude ökologisch nachhalti-
ger zu betreiben. Aus der ehemaligen Industriehalle wird allerdings mit vertretbarem wirtschaft-
lichem Aufwand nach Überzeugung aller niemals ein Gebäude mit „Passivhausstandard“ wer-
den können. 
 
Beschlusspunkt 2 d) „Durch die Umsetzung dürfen keine Mehrbedarfe für die Bühnen entste-

2 
 
hen.“ ist wörtlich zu nehmen: Mehrkosten im Bereich ESG müssen vom Eigentümer übernom-
men werden, oder führen im Bereich der Nebenkosten so zu Einsparungen, dass sie per Saldo 
nicht zu Mehrkosten führen. Solche sinnvollen Umschichtungen innerhalb des Bühnenbudgets 
wären keine Mehrkosten im Sinne des Beschlusses. 
 
 
Zu 3: 
 
- Wie sieht das Konzept TanzKoeln genau aus? – Bitte stellen Sie dies allen Fraktionen 
noch einmal in einer kurzen Übersicht zur Verfügung. 
 
Das Konzept TanzKöln ist Anhang der Untersuchung „actori 2020 Tanz“ (S. 542 ff) und fungiert 
als Modell, welches zur Berechnung realistischer Annahmen durch actori für den Betrieb einer 
Tanzcompany herangezogen wird. 
 
Die konkrete Ausgestaltung des Tanzes auf Basis der Modellberechnungen und des Grund-
satzbeschlusses wird sodann als internationale Konzeptausschreibung erfolgen. 
 
 
- Wie soll die internationale Konzeptausschreibung konkret aussehen? Ist darin auch 
eine mögliche Ensemblekooperation vorgesehen? 
 
Zur Frage der Ensemblekooperationen wurde im 4. AK intensiv diskutiert (siehe Protokoll 4. AK 
auf Seiten 4 & 5:  
 
„(…) Das Thema Kooperationen wurde bereits in diversen Runden erörtert. (…) Wie bespro-
chen soll das Tanzkonzept europaweit ausgeschrieben werden. Die Beteiligung der Freien 
Szene und Kooperationen sind dabei wichtige Komponenten, eine eigene Intendanz für die 
Sparte ist nicht zwingend. Ohne den Beschluss  kann die Ausschreibung nicht veröffentlicht 
werden.“ 
 
Mit anderen Worten: Auf Basis der Konzeptausschreibung sind Kooperationen ausdrücklich 
möglich. Ein sich Bewerbender, oder ein sich bewerbendes Kollektiv können sich als Koopera-
tion von verschiedenen Ensembles, oder beispielsweise auch in Kooperation mit einer anderen 
Kommune auf die Ausschreibung bewerben. 
Darüber hinaus wird als Auszug aus den sich im Entwurf befindlichen Ausschreibungsunterla-
gen hiermit folgender Ausschreibungsansatz zur Kenntnis gereicht: 
 
 … 
 Ziel ist es, Köln wieder dauerhaft als kreativen Ort für den Tanz mit internationaler Strahl-
kraft zu etablieren.  
 Das Modell einer klassischen künstlerischen Intendanz mit einer herausragenden künst-
lerischen Persönlichkeit mit internationalem Renommee, die einer möglichen Kompag-
nie als Choreograf*in vorsteht, ist vorstellbar aber kein Muss. Stattdessen besteht auch 
die Möglichkeit, alternative zukunftsweisende Leitungsmodelle zu entwickeln, etwa die 
Sparte mit einem künstlerischen Kollektiv an der Spitze aufzubauen, oder interdiszipli-
näre Leitungsstrukturen zu etablieren. Auch eine Tanzsparte mit einer kuratorisch arbei-
tenden Persönlichkeit als Leitung und mit wechselnden Choreografinnen und Choreo-
grafen oder Projektleiter*innen ist denkbar und ausdrücklich erwünscht, wenn dies für 
eine zugrundeliegende innovative künstlerische Vision sinnvoll ist und eine Zusammen-
arbeit mit herausragenden Choreograf*innen auf internationalem Niveau ermöglicht. Vo-
rausgesetzt werden dabei vor allem eine gute künstlerische Vernetzung und Arbeitser-
fahrungen im internationalen Kunst- und Kulturbereich. 
 Es wird erwartet, dass ein neues Konzept inhaltlich und künstlerisch ein Bewusstsein 
der künstlerischen Vorgeschichte des Tanzes in Köln und des Status Quo beinhaltet 
und künstlerisch nicht hinter das Bestehende zurückfällt, sondern daran anknüpft und 
es zukunftsfähig weiterentwickelt. Das gilt insbesondere für die Aspekte Internationalität, 
Interkulturalität und Diversität sowie für die grundsätzliche Beachtung aktueller und weg-
weisender Impulse bei der Weiterentwicklung des zeitgenössischen modernen Tanzes.

3 
 
 Ausdrücklich erwünscht sind dabei Vorschläge für ein Zusammenwirken mit anderen 
künstlerischen Disziplinen und eine enge Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen der 
Stadt Köln. Dabei sollen vor allem die Aspekte künstlerischer Nachwuchsförderung, In-
terdisziplinarität, Diversität und kulturelle Teilhabe berücksichtig werden, sowie ein 
Schwerpunkt auf künstlerische Forschung, die Kooperation mit wissenschaftlichen Ein-
richtungen (zum Beispiel mit dem Deutschen Tanzarchiv, lokalen Hochschulen und Uni-
versitäten) und insbesondere den Einbezug der freien Szene in Köln gelegt werden.  
 … 
 
 
- Was ist für die Zeit von 2024 bis 2025 geplant? 
 
Nach aktuellem Stand soll spätestens zu Beginn der Spielzeit 2025/26 der Tanz in Köln als 
dritte eigenständige künstlerische Sparte neben Oper und Schauspiel an den Bühnen Köln 
etabliert sein. Der Zeitplan sieht vor, dass Ausschreibung, Konzeptions- und Aufbauphase ab 
2023 und der Produktions- und Spielbetrieb spätestens ab 2025/26 erfolgen. 
 
Die Jahre 2024 und 2025 werden mit Umzügen, Einrichtungen, Neustart der Bühnen am Offen-
bachplatz, Tanzkonzeptausschreibung, Konzeptions- und Aufbauphase der Tanzsparte etc. 
ausreichend Herausforderungen für den Bühnenbetrieb bereithalten. 
 
Auf Basis eines politischen Beschlusses und einer gesicherten Finanzierung könnte das BoD 
am Schauspiel Köln um eine Spielzeit verlängert werden. Damit könnte ein kontinuierliches 
Tanzangebot in Köln sichergestellt werden.  
 
 
- In welchem Umfang werden Tanz-Aufführungen am Offenbachplatz geplant? 
 
Insgesamt sieht das Berechnungsmodell mittelfristig an den Bühnen rund 100 Tanzveranstal-
tungen vor. Dazu zählen rund 40 Vorstellungen der Tanzsparte und 32 Vorstellungen aus der 
freien Szene am Depot. Am Offenbachplatz sind 22 Vorstellungen im Rahmen der internatio-
nalen Tanzgastspiele geplant. Hinzu kommen ggf. weitere Vorstellungen, die durch sparten-
übergreifende Kooperationen entstehen. Die Kooperation der Oper mit dem BoD im Rahmen 
der Produktion „Der Zwerg / Petruschka“ im Staatenhaus kann als richtungsweisendes Beispiel 
für das interdisziplinäre Zusammenarbeiten der Sparten angesehen werden.  
Die Bühnen Köln werden bei unterstelltem Beschluss über vier Bühnen am Offenbachplatz so-
wie zwei Bühnen am Depot verfügen. Es ist das Wesen eines Grundsatzbeschlusses, dass 
detaillierte Spielpläne noch nicht vorliegen. Es ist Ausfluss der künstlerischen Freiheit der In-
tendant*innen, Eigenproduktionen sowie Gastspiele in allen sechs Spielstätte n der Bühnen 
stattfinden lassen zu können. Sobald Planungssicherheit für die Bühnen besteht, werden kon-
kretere Spielpläne erarbeitet werden können. 
Der Musterspielplan wurde verschiedentlich dargestellt und diskutiert. Zuletzt im Detail im 4. 
Arbeitskreis actori am 03.02.2023 auf Folie 57. Im Protokoll des 4. AK zu finden auf Seite 37.  
 
 
- In welcher Höhe werden Fördermittel erwartet, in welcher Höhe eingeworben werden? 
Was geschieht, wenn dauerhafte Fördermittel nicht zur Verfügung stehen, oder nur 
eingeschränkt, wenn das Einwerben nicht erfolgreich ist? 
 
Es werden Fördermittel in Höhe von 2 Mio. EUR erwartet. Voraussetzung dafür ist zum einen 
die Verabschiedung des Grundsatzbeschlusses und zum anderen eine förderfähige Konzept-
vergabe. 
 
Falls die Mittel nicht eingeworben werden gilt Beschlusspunkt 6: 
  
„… Ab 2025: Die Deckung der finanziellen Mehrbedarfe, welche sich durch Umsetzung der Va-
riante „actori 2020 Tanz“ im Vergleich zur Basisvariante ergeben, wird ab 2025 innerhalb des 
Kulturbudgets durch Umschichtung erfolgen, soweit keine anderweitige Deckung (durch zu 
akquirierende Fördermittel, durch die vorgesehene Zweckbindung von Mehrerträgen aus der

4 
 
Kulturförderabgabe sowie z.B. die Einbeziehung der Geschäftsreisenden in deren Anwen-
dungsbereich) besteht bzw. erschlossen werden kann. Die restlichen Bedarfe aus diesem Be-
schluss werden hälftig durch das Kulturbudget und den Gesamthaushalt – ggf. durch Umschich-
tungen – getragen. Für den Tanz akquirierte Fördermittel und Aufwendungen, die sich aus dem 
Vergleich der in der Matrixberechnung berücksichtigten Betriebskostenerstattung zwischen den 
Bühnen und dem Gürzenich-Orchester zur tatsächlichen aktuellen Betriebskostenerstattung als 
Differenz ergeben (rund 4 Mio. EUR) werden als Deckungsbeitrag des Kulturbudgets gewertet 
werden. 
 
   
- Zum Automatismus – Tanzkompanie und Depot – sind andere Optionen geprüft wor-
den wie Erhalt des Depots mit Aufwertung des Tanzes, aber ohne eigene Tanzsparte, 
sondern mit Ensemblekooperation, ähnlich wie jetzt mit dem BoD? (Zum Hintergrund: 
die Bühnen sind gemäß Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln auch jetzt Dreisparten-
haus: Gegenstand der Einrichtung ist der  Betrieb eines Dreisparten-Theaters zur Pflege 
und Förderung kultureller Aufgaben. Der Zweck der Einrichtung umfasst insbesondere die 
Aufführungen von Bühnenwerken aller Gattungen im Musik-, Tanz- und Sprechtheater.) 
 
Eine Definition der „dritten Sparte“ wurde in der Vergangenheit im Betriebsausschuss Bühnen 
häufig diskutiert. Verschiedene Ansätze sind hier durchaus denkbar. Klassischerweise wird eine 
„Sparte“ (und dies ist auch die Haltung der Stadt Köln) dann als vollwertige Sparte definiert, 
wenn sie selbst produziert.  
 
Die Verortung dieser selbst produzierenden Tanzsparte vorwiegend im Depot 1 auf Basis des 
Konzeptes „actori 2020 Tanz“ hat insbesondere den Hintergrund, dass der Betrieb des Depots 
nur mit beiden Spielstätten als sinnvoll erachtet wird (siehe dazu die Erkenntnis in Beschluss-
punkt 2 b) und dessen Begründung). Diese Erkenntnisse erfolgen auf Basis der eigens ange-
fertigten Machbarkeitsstudie. 
 
Im Rahmen der sicherlich mannigfaltig denkbaren Bespielungsmöglichkeiten des Depots wurde 
die Verwaltung vom einstimmig im Betriebsausschuss Bühnen am 25.01.2022 per Ergänzungs-
antrag (AN/0216/2022) gefassten Beschluss dahingehend geleitet, dass eine Lösung für den 
Tanz unter Beibehaltung der internationalen Tanzgastspiele zu präsentieren ist. Das Haus soll 
so klar als „Drei-Sparten-Haus“ erkennbar sein.  
 
Zur Frage der Ensemblekooperationen wurde im 4. AK intensiv diskutiert - siehe Protokoll 4. 
AK auf Seite 4 & 5: 
 
„Das Thema Kooperationen wurde bereits in diversen Runden erörtert. (…) Wie besprochen 
soll das Tanzkonzept europaweit ausgeschrieben werden. Die Beteiligung der Freien Szene 
und Kooperationen sind dabei wichtige Komponenten, eine eigene Intendanz für die Sparte ist 
nicht zwingend. Ohne den Beschluss kann die Ausschreibung nicht veröffentlicht werden.“ 
 
Festzuhalten ist, dass die Kooperation mit dem BoD  in der jetzigen Form eine künstlerische 
Entscheidung des Schauspielintendanten Stefan Bachmann war. Mit dem Grundsatzbeschluss 
verfolgt die Stadt Köln das Ziel, eine kontinuierliche Stärkung des Tanzes zu ermöglichen und 
zu institutionalisieren. 
 
 
zu 4: 
 
- Was plant die Verwaltung zur Erhaltung des CarlsGartens? Soll es einen Betreiber 
geben? 
 
Der Erhalt bzw. der Weiterbetrieb des Carlsgartens wird sowohl vom Eigentümer des Geländes 
als auch von den Bühnen vorgesehen. Die Fläche ist Teil des Mietangebotes de r BEOS AG 
(siehe Protokoll des 3. AK actori auf Seite 3 & Folie 65). Die Beschlussvorlage sieht zunächst 
die Bühnen in der Verantwortung für den operativen Betrieb des Depots. Hierzu zählt bis auf

5 
 
weiteres dann auch der Betrieb des Carlsgartens. Eine Ausgliederung auf einen anderen Be-
treiber – soweit dies politisch gewollt sein sollte – ist durchaus denkbar. 
 
 
- Was ist geplant zur Gastronomie – soll sie ausgeschrieben werden? 
 
Auch der aktuelle Gastronom stellt die Frage, wie es auf dem Gelände gastronomisch weiter-
gehen soll. Grundvoraussetzung für einen Weiterbetrieb der Gastronomie ist die langfristige 
Anmietung des Depots, so wie sie in der Vorlage vorgeschlagen wird.  
Ein kontinuierlicher und lückenloser Weiterbetrieb durch den aktuellen Gastronomen ist durch 
die aktuelle Vertragslage möglich. Diese Vertragslage kann allerdings mit ausreichendem Vor-
lauf beendet werden und ein neuer Pächter im Rahmen der Vergabe einer Dienstleistungskon-
zession ausgeschrieben werden. 
 
 
Zu 5: 
 
- Wie sieht ein mögliches Konzept zur Nutzung konkret aus? 
 
Grundlage für einen möglichen Betrieb in der Spielzeit 2024/25 kann der Musterspielplan aus 
actori sein (zu finden z.B. im Protokoll des 3. AK auf Folie 88 sowie dem Protokoll des 2. AK 
Folie 27): Der Musterspielplan sieht in Summe rund 170 Vorstellungen und Veranstaltungen für 
das Depot vor, die sich aus dem Schauspiel (72 Vorstellungen und 5 Gastspiele) sowie 40 
Tanzvorstellungen, 32 Vorstellungen der Freien Szene sowie knapp 20 weiteren Veranstaltun-
gen zusammensetzen. Weiteres Potenzial für zusätzliche Veranstaltungen ist grundsätzlich ge-
geben, so dass langfristig eine Weiterentwicklung des Programms möglich ist. 
 
Um den kontinuierlichen Betrieb des Depots zu gewährleisten, würde das Depot in einer Pi-
lotphase zunächst durch die Bühnen betrieben. Die Bühnen werden die Termindisposition für 
alle zu beteiligenden Nutzer*innen transparent organisieren. Ein kooperatives Miteinander auf 
Augenhöhe von (1) TanzKöln mit eigener Kompanie der Bühnen Köln, (2) Tanzgastspielen, (3) 
Freier Szene der darstellenden Künste und (4) rechtsrheinischer Spielstätte des Schauspiel 
Köln (auf Basis des Musterspielplanes) steht dabei im Fokus. 
 
Die Verwaltung erachtet es als notwendig, den operativen Betrieb jedenfalls in der Pilotphase 
durch die Bühnen organisieren zu lassen. Dies vor dem Hintergrund, dass rund 7.600 qm und 
zwei Versammlungsstätten nahtlos, verkehrssicher und logistisch angemess en zu betreiben 
sind. Hinzukommt die Pflege des Carlsgartens und die Koordination der Gastronomie, des Ei-
gentümers und der Nachbarn. 
 
Es wird nochmals betont, dass eine Ausgliederung des Depots aus dem Betrieb der Bühnen 
möglich ist und auf Basis der Evaluierungen geprüft werden wird. Es wird allerdings auch darauf 
hingewiesen, dass der Weiterbetrieb ohne ein konkretes Konzept und ohne die Anwendung der 
durch die Bühnen in über zehn Jahren Spielbetrieb gewonnenen Erfahrungen aus Sicht der 
Verwaltung unrealistisch ist. 
 
 
- Wer organsiert die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen vor Ort, wer wird ku-
ratieren? 
 
Hier wird zunächst auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage verwiesen: 
 
Um den kontinuierlichen Betrieb des Depots zu gewährleisten, wird das Depot in einer Pi-
lotphase zunächst [operativ; Anm. der Verwaltung] durch die Bühnen betrieben. Die Bühnen 
werden die Termindisposition für alle zu beteiligenden Nutzer*innen transparent organisieren. 
Ein kooperatives Miteinander auf Augenhöhe von (1) TanzKöln mit eigener Kompanie der Büh-
nen Köln, (2) Tanzgastspielen, (3) Freier Szene der darstellenden Künste und (4) rechtsrheini-
scher Spielstätte des Schauspiel Köln (auf Basis des Musterspielplanes) steht dabei im Fokus.

6 
 
Hierzu wurden bereits einige Gespräche mit Vertreter*innen der freien Szene geführt und ent-
sprechendes Vertrauen aufgebaut. Es scheint insbesondere erforderlich zu sein, die aktuell 
handelnden Akteur*innen der freien Szene sowie die Vertreter*innen der Bühnen an einen Tisch 
einzuladen. Sodann sind in einem moderierten und auf Augenhöhe angelegten Format gegen-
seitige Produktionsweisen, Herausforderungen, künstlerische Ideen, zeitliche Vorläufe, Sorgen, 
Nöte und möglicherweise auch gegenseitige Vorurteile zu eruieren. Die Betriebsleitung der 
Bühnen vertritt die Auffassung, dass mit dem klaren Ratsauftrag aus Beschlusspunkt 4 der 
Grundstein für ein kooperatives Miteinander gelegt ist: 
 
- „Die Betriebsleitung der Bühnen hat eine angemessene Repräsentation der Kölner freien 
darstellenden Künste im Depot in Köln-Mülheim und in den sanierten Bühnen am Offen-
bachplatz zu gewährleisten.“ 
- Kulturamt und Betriebsleitung der Bühnen haben ein transparentes Verfahren zur Nutzung 
durch verschiedene Gruppierungen jenseits der Bühnensparten zu erarbeiten und zu veröf-
fentlichen. Das Verfahren hat alle Interessen angemessen zu berücksichtigen. 
- Über sämtliche Nutzungsanfragen aus der vielfältigen Kölner Freien Szene, die Umsetzung 
sowie möglicherweise die Nichtnutzungen ist ein jährlicher Bericht an den Betriebsaus-
schuss Bühnen und den Ausschuss Kunst und Kultur zu erstellen.“ 
 
Zur Realität der Produktion von künstlerischen Inhalten gehört allerdings auch, dass die han-
delnden Personen zueinander finden müssen, gegenseitiges Vertrauen aufgebaut werden 
muss und die Etablierung sinnvoller Prozesse ein gewisses Maß an Zeit und Organisation be-
dürfen.  
 
Bisher ist kein*e künstlerische*r Kurator*in mit eigener Entscheidungsverantwortung vorgese-
hen. Es ist denkbar, eine Programmkoordination einzusetzen, sollte dies künftig gewünscht o-
der notwendig werden. Das Depot wird durch seine Vielfalt ein herausragendes und erkennba-
res Profil als diverser und offener Spielort in der Kölner Bühnenlandschaft werden.  
 
Das Betreibermodell wird nach einem Jahr des regulären Spielbetriebs und sodann regelmäßig 
evaluiert. Ziel ist es, ein Modell zu installieren, das die künstlerischen Interessen der vier Nutzer 
und einen wirtschaftlichen Betrieb des Depots in einen angemessenen Ausgleich bringt. Eine 
Ausgliederung des Depots aus dem Betrieb der Bühnen ist möglich und wird auf Basis der 
Evaluierungen geprüft werden.  
 
 
- Wer wird vor Ort die Bühnen – und Haustechnik stellen, wenn die Bühnen am Offen-
bachplatz sind? 
 
Die Personalbedarfe für einen Betrieb des Depots (ohne Schauspiel) wurden auf Basis des 
Musterspielplans im Gutachten „actori 2020 Tanz“ für die bühnentechnischen Bereiche mit 11,4 
VZÄ und für die haustechnischen Bereiche mit 3,8 VZÄ veranschlagt und beim Betreiber veror-
tet. Dies sichert die Abwicklung der spiel- und probenbezogenen Aufwände im angenommenen 
Umfang ab. Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Bereiche ist dem Gutachten aus S. 478 
ff. zu entnehmen.  
 
 
- Das Depot als Spielstätte für die Freie Szene – in wie fern sind Aufführungen über die 
eigentliche darstellende Kunst (Format Theater, Tanz) und Festivals hinaus auch Auf-
führungen aller freien performativen Künste, inklusive Musik und Musiktheater, vor-
gesehen?  
 
Aufführungen aller freien performativen Künste, inklusive Musik und Musiktheater sind selbst-
verständlich denkbar, insbesondere in Form der Einbindung innerhalb gemeinsamer Produkti-
onen.  
 
Allen Beteiligten muss allerdings auch klar sein, dass nicht sämtliche künstlerischen Rauman-
forderungen innerhalb Kölns durch die Anmietung des Depots gelöst werden können.

7 
 
 
- Wie schlüsseln sich die Kosten der Betreibergesellschaft Depot genau auf? 
  
Die Aufwendungen für die Betreibergesellschaft Depot werden mit rd. 2,5 Mio. EUR veran-
schlagt. Rund 1,74 Mio. EUR (70%) davon fallen für Personalkosten an, um das Depot für den 
Tanz wie auch die Freie Szene „spielbereit“ zu halten. Die übrigen ca. 770 TEUR (30%) fallen 
für „Sonstige betriebliche Aufwände“ an. Unter „Sonstige betriebliche Aufwände“ fallen einer-
seits Kosten für die Feuersicherheitswachen (ca. 30 TEUR), die Vermarktung der Spielstätte 
(ca. 50 TEUR), für die Hausbewirtschaftung (im Wesentlichen Wartung sowie Betriebskosten 
für Energie, Reinigung etc. – ca. 166 TEUR) sowie Kosten für anteilige Mieten, Versicherung, 
Wirtschaftsprüfung und Geschäftsausstattung – ca. 526 TEUR). 
 
Eine detaillierte Kostenaufstellung gibt es in „actori 2020 Tanz“ auf dem Folien 463-469. Sowie 
als Zusammenfassung im Protokoll des 2. AK actori auf Folie 29.  
  
 
Zu 6: 
 
- Was geschieht, wenn die Gelder von außen nicht so fließen,  wie erhofft und wenn 
höhere Kosten anfallen? Was bedeutet es, wenn es heißt Umschichtungen im Dezer-
nat sollen die Kosten gegenfinanzieren und der allgemeine Haushalt? Woher kom-
men die Gelder? 
 
Siehe zunächst oben und Beschlusspunkt 6:  
 
„… Ab 2025: Die Deckung der finanziellen Mehrbedarfe, welche sich durch Umsetzung der Va-
riante „actori 2020 Tanz“ im Vergleich zur Basisvariante ergeben, wird ab 2025 innerhalb des 
Kulturbudgets durch Umschichtung erfolgen, soweit keine anderweitige Deckung (durch zu 
akquirierende Fördermittel, durch die vorgesehene Zweckbindung von Mehrerträgen aus der 
Kulturförderabgabe sowie z.B. die Einbeziehung der Geschäftsreisenden in deren Anwen-
dungsbereich) besteht bzw. erschlossen werden kann. Die restlichen Bedarfe aus diesem Be-
schluss werden hälftig durch das Kulturbudget und den Gesamthaushalt – ggf. durch Umschich-
tungen – getragen. Für den Tanz akquirierte Fördermittel und Aufwendungen, die sich aus dem 
Vergleich der in der Matrixberechnung berücksichtigten Betriebskostenerstattung zwischen den 
Bühnen und dem Gürzenich-Orchester zur tatsächlichen aktuellen Betriebskostenerstattung als 
Differenz ergeben (rund 4 Mio. EUR) werden als Deckungsbeitrag des Kulturbudgets gewertet 
werden.“ 
 
Es gilt für die Bühnen der Grundsatz: Mindererträge führen zu Minderaufwendungen – siehe 
Beschlusspunkt 6 a) 
 
 
- Ist gesichert, dass durch die Finanzierung des wachsenden Betriebskostenzuschus-
ses der städtischen Bühnen keine Mittel, die der freien Szene zur Verfügung stehen, 
gebunden werden? 
 
Der Haushalt wird vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Die Verteilung der zur Verfügung ste-
henden Mittel steht in seiner Verantwortung.  
 
 
- Welche Summen werden aus einer KFA der Geschäftsleute eingeplant? 
 
Die Einbindung der KFA auf Geschäftsreisende müsste zunächst vom Rat der Stadt Köln be-
schlossen werden. Hierzu wird mit der gegenständlichen Vorlage zunächst ein Auftrag an die 
Verwaltung erteilt, einen solchen Beschluss als eine mögliche Finanzierung vorzubereiten.  
Auf Basis derzeitiger Hochrechnungen wird durch die Ausweitung der KFA auf Geschäftsrei-
sende ab 2025 mit Mehrerträgen in Höhe von rund 7,0 Mio. Euro gerechnet.

8 
 
Und allgemein: 
  
- Das Depot hat derzeit eine wichtige Rolle im Bereich der Kulturvermittlung und eine 
wichtige Rolle zur Vernetzung der Bühnen mit dem Stadtteil. Wie soll gewährleistete 
werden, das sich dies fortsetzt? 
 
Die vorhandene Kulturvermittlung und Vernetzung der Bühnen in den Stadtteil Mülheim könnte 
insbesondere gewährleistet und fortgesetzt werden, indem die Bühnen weiterhin der Betreiber 
des Depots wären. Jedenfalls für eine Übergangszeit sieht die Vorlage dies vor.  
Die Vernetzung in die Stadtgesellschaft und in einzelne Stadtteile werden maßgeblich von der 
jeweils verantwortlichen Intendanz geprägt. Es hängt damit auch davon ab, welchen Schwer-
punkt der*die künftige Schauspielintendant*in an dieser Stelle setzen wird. 
 
 
- Wie belastbar sind Besucherzahlen für den Offenbachplatz, für die dritte Spielstätte 
Bühnen, für den Tanz? (Die Veranstaltungen von BOD sind derzeit nicht alle ausver-
kauft).  
 
Die Rückgewinnung des Publikums an den Offenbachplatz auf Basis der Zahlen von vor der 
Sanierung stellt eine Herausforderung für den Bühnenbetrieb dar. In den Arbeitskreisen actori 
ist dies häufig diskutiert worden. In der gegenständlichen Vorlage wird dieses Risiko ausführlich 
auf Seite 12 dargestellt. Es wird Aufgabe der Betriebsleitung sein, rund 375.000 Besuchende 
in die Spielstätten der Bühnen inklusive des Depots als zahlende Gäste zu ziehen. 
 
Der Quartalsbericht der Bühnen zeigte zuletzt eine Auslastung des BoD von 85 %.  
 
 
- Wie werden die Bühnen hinsichtlich der dritten Spielstätte planen können, während 
sie an den Offenbachplatz mit den beiden Bühnen zurückkehren? 
 
Die Organisation des Spielbetriebes ist das Kerngeschäft der Bühnen. Weit mehr als eine De-
kade lang wurde dieses Geschäft unter sehr herausfordernden Bedingungen im Interim ohne 
für das Publikum spürbare Zwischenfälle organisiert und abgewickelt. Sollte in den letzten gut 
zehn Jahren eine Vorstellung ausgefallen sein, so handelte es sich in der Regel um allgemeine 
unabwendbare Ereignisse, wie beispielsweise die Corona-Pandemie oder eine sonstige Erkran-
kung von Künstler*innen. Interimsbedingt wurde keine Vorstellung abgesagt. 
 
Um dem Kerngeschäft bestmöglich nachkommen zu können, benötigen die Bühnen dringend 
Planungssicherheit, um mit dem entsprechenden Vorlauf den Spielbetrieb an allen dann zur 
Verfügung stehenden Spielstätten zu organisieren.  
 
Die theoretische Grundlage für den Betrieb aller sechs Spielstätten bietet das Gutachten „actori 
2020 Tanz“ und sämtliche Zusatzberechnungen. Es bedarf einer Entscheidung, ob auf Basis 
dieser Überlegungen in die Praxis eingestiegen werden soll. Herausfordernd wird dann s ein, 
einen sogenannten „eingeschwungenen Zustand“ zu erreichen. 
 
 
- Wieso müssen zusätzliche Arbeitsräume angemietet werden und sind nicht in den 
Planungen des Offenbachplatzes vorgesehen? 
 
Die actori Gutachten haben 2014 und 2020 nachgewiesen, dass der Spie lbetrieb am Offen-
bachplatz nur unter Anmietung weiterer Arbeitsräume dargestellt werden kann. Der Baube-
schluss für den Offenbachplatz im Jahr 2011 auf Basis der damals vorliegenden Machbarkeits-
studie von TheaPro hatte zu diesem Punkt nicht die erforderliche Detailtiefe, um diese zusätz-
lichen Bedarfe und auch die Entwicklungen an Arbeitsflächen absehen zu können. Im 4. Ar-
beitskreis actori wurde dargestellt (Folie 42 ff, Seite 3 des Protokolls), wieso diese zusätzlichen 
Arbeitsräume erforderlich sind, und welche Lösung die Verwaltung dazu vorschlägt. Die An-
wendung von „New Work“ (also die gemeinsame Nutzung von Arbeitsplätzen) wird dabei bereits

9 
 
berücksichtigt. Sämtliche Kosten für diese Anmietung sind in die Matrix-Berechnungen einge-
flossen und Teil der Vorlage. Ein Verzicht auf die Anmietung dieser Räume würde den Neustart 
am Offenbachplatz ernsthaft gefährden. 
 
 
gez. Charles

Beschlussvorlage Rat

43091 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer 
 1126/2023 
Freigabedatum 
25.05.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Grundsatzbeschluss für den Neustart der Bühnen Köln am Offenbachplatz ab der 
Spielzeit 2024/25 auf Basis der actori-Gutachten // Langfristige Anmietung des Depots 
in Köln-Mülheim // Aufbau einer Tanzsparte an den Bühnen Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. SPIELBETRIEB DER BÜHNEN 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des Musterspielplans „actori 2020 Tanz“ und 
entsprechend den organisatorischen Vorgaben des Gutachtens „ actori 2020 & actori 
2020 Tanz“ den Spielbetrieb der Bühnen Köln (Oper / Schauspiel / Tanz) am Offenbach-
platz und am Depot in Köln-Mülheim inhaltlich und hinsichtlich der erforderlichen Finan-
zierung über die jeweiligen Wirtschaftspläne der Bühnen ab 2024/25 samt Mittelfristpla-
nung umzusetzen.  
 
 
2. DEPOT IN KÖLN-MÜLHEIM 
 
a. Das Depot in Köln-Mülheim auf dem Carlswerkgelände wird mit seinen Spielstätten De-
pot 1 und Depot 2 sowie dem „Carlsgarten“ erhalten.  
b. Der Rat nimmt auf Basis der Ergebnisse der „Machbarkeitsstudie Depot“ zur Kenntnis, 
dass der Betrieb des Depots nur mit beiden Spielstätten Depot 1 und Depot 2 sinnvoll 
ist. Der Umbau des Depot 1 in ein Lager ist zwar technisch möglich, aber unwirtschaft-
lich. 
c. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des vorliegenden Eigentümerangebotes (Op-
tion 1: „7.630 qm // 6,50 € pro qm zzgl. Nebenkosten“) und im Rahmen der vorliegend 
kalkulierten Kosten einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren (zzgl. Verlänge-
rungsoption um 5 Jahre) final zu verhandeln und sodann abzuschließen. Die Bühnen 
des Depots sollen als rechtsrheinische dritte Spielstätte der Bühnen Köln, als Spielstätte 
des Tanzes und auch als Spielstätte für die freie darstellende Kunstszene gemäß dem 
Konzept „Freie Szene Tanz“ in „TanzKöln“ sowie für Fremdvermietungen und Festivals 
genutzt werden. 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 06.06.2023 
Finanzausschuss 12.06.2023 
Rat 15.06.2023

2 
d. Die Betriebsleitung der Bühnen hat den Eigentümer aufzufordern, im Vorfeld eines Ver-
tragsabschlusses seine Absichtserklärung zur energetischen Ertüchtigung des Depots 
zu konkretisieren und die Umsetzung zuzusichern. Hierzu bildet das Mietangebot des 
Eigentümers die Grundlage. Durch die Umsetzung dürfen keine Mehrbedarfe für die 
Bühnen entstehen. 
e. Investitionen ins Depot erfolgen auf Basis der vorgelegten Kalkulationen der „Machbar-
keitsstudie Depot“ für die Variante 2 „Depot 1 und Depot 2 bleiben als Veranstaltungs-
orte erhalten“ in Höhe von 2,3 Mio. EUR (gemäß Machbarkeitsstudie Kostenaufstellung 
2.0), welche in den Matrixberechnungen enthalten sind. 
f. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Anmietung und den Betrieb des 
Depots mit der vorgesehenen Bespielung (rechtsrheinische Spielstätte des Schauspiels, 
Mitnutzung Freie Szene, ohne eigene Tanzkompanie) rund 6,7 Mio. EUR betragen. 
 
 
3. TANZ 
 
a. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des Konzeptes „TanzKöln“ und der in „actori 
2020 Tanz“ hierfür ermittelten Kosten und Rahmenbedingungen für den Betrieb einer 
eigenen Tanzsparte eine internationale Konzeptausschreibung zum Tanz an den Büh-
nen als eigene erkennbare Sparte der  Bühnen ab der Spielzeit 2025/26 zu erstellen, 
umzusetzen und den Tanz als dritte produzierende Sparte der Bühnen zu etablieren: 
i. Ausschreibung, Konzeptions- und Aufbauphase: ab Mitte 2023  
ii. Produktions-, Spielbetrieb: spätestens ab 2025/26. 
b. Auf Grundlage des ausgewählten Konzeptes sind schnellstmöglich Fördermittel zu be-
antragen, insbesondere beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW. 
c. Die internationalen Tanzgastspiele in den Spielstätten der Bühnen am Offenbachplatz 
und im Depot werden fortgesetzt. D ie Betriebsleitung der Bühnen hat eine angemes-
sene Repräsentation der Tanzgastspiele auf allen Bühnen zu gewährleisten. 
d. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die eigene Tanzsparte der Bühnen als ein Baustein 
der Bespielung des Depots rund 2,6 Mio. EUR zu den Kosten des Depots gemäß Glie-
derungspunkt 2 f) zusätzlich anfallen. Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, 
dass der Betrieb einer eigenen Tanzsparte an den Bühnen ohne das Depot als Auffüh-
rungs- und Produktionsort in der dargestellten Form nicht möglich ist.  
 
 
4. FREIE DARSTELLENDE KÜNSTE 
 
a. Die Betriebsleitung der Bühnen hat eine angemessene Repräsentation der Kölner freien 
darstellenden Künste im Depot in Köln-Mülheim und in den sanierten Bühnen am Offen-
bachplatz zu gewährleisten.  
b. Kulturamt und Betriebsleitung der Bühnen haben ein transparentes Verfahren zur Nut-
zung durch verschiedene Gruppierungen jenseits der Bühnensparten zu erarbeiten und 
zu veröffentlichen. Das Verfahren hat alle Interessen angemessen zu berücksichtigen. 
c. Über sämtliche Nutzungsanfragen aus der vielfältigen Kölner Freien Szene, die Umset-
zung sowie möglicherweise die Nichtnutzungen ist ein jährlicher Bericht an den Be-
triebsausschuss Bühnen und den Ausschuss Kunst und Kultur zu erstellen.  
 
 
5. ORGANISATION DER NUTZUNGEN DES DEPOTS 
 
a. Um den kontinuierlichen Betrieb des Depots zu gewährleisten, wird das Depot in einer 
Pilotphase zunächst durch die Bühnen betrieben. Die Bühnen werden die Termindispo-
sition für alle zu beteiligenden Nutzer*innen transparent organisieren. Ein kooperatives 
Miteinander auf Augenhöhe von (1) TanzKöln mit eigener Kompanie der Bühnen Köln, 
(2) Tanzgastspielen, (3) Freier Szene der darstellenden Künste und (4) rechtsrheini-
scher Spielstätte des Schauspiel Köln (auf Basis des Musterspielplanes) steht dabei im 
Fokus. 
b. Das Betreibermodell wird nach einem Jahr des regulären Spielbetriebs und sodann re-
gelmäßig evaluiert. Ziel ist es, ein Modell zu installieren, das die künstlerischen Interes-

3 
sen der vier Nutzer und einen wirtschaftlichen Betrieb des Depots in einen angemesse-
nen Ausgleich bringt. Eine Ausgliederung des Depots aus dem Betrieb der Bühnen ist 
möglich und wird auf Basis der Evaluierungen geprüft werden. 
c. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Organisation der Nutzung des De-
pots (Betreibergesellschaft) als ein Baustein der Bespielung des Depots rund 2,5 Mio. 
EUR betragen. Dieser Betrag ist bereits in den oben genannten Kosten (2. f.) der Be-
spielung des Depots in Höhe von 6,7 Mio. EUR enthalten. 
d. Die gemeinsame Bespielung des Depots durch die Bühnen Köln einerseits sowie Pro-
duktionen/Ensembles und Festivals der Freien Tanzszene andererseits folgt grundsätz-
lich dem vorliegenden Konzept „TanzKöln“. Die erforderlichen Mittel zur Bereitstellung 
des Depots für die Freie Szene sind in den unter Buchstabe c. genannten Kosten ent-
halten (rd. 989 TEUR anteilige Betreiberkosten). 
e. Für die künstlerische und organisatorische Umsetzung von „Freie Szene Tanz“ von 
„TanzKöln“ im Depot 1 sind Mittel in Höhe von rund 0,5 Mio. EUR erforderlich. Hierzu 
wird auf Basis eines noch zu erarbeitenden Konzeptes eine gesonderte Vorlage zum 
Beschluss vorgelegt. Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt über einzuwerbende Dritt-
mittel und/oder durch Mittelumschichtung im Kulturetat. 
 
 
6. ERFORDERLICHER BETRIEBSKOSTENZUSCHUSS AN DIE BÜHNEN / FINAN ZIE-
RUNG 
 
a. Die im Kontext des „Arbeitskreis actori“ erstellte Matrixberechnung ergibt einen erfor-
derlichen Betriebskostenzuschuss (BKZ) der Stadt Köln an die Bühnen in der Variante 
„actori 2020 Tanz“ in Höhe von 134,9 Mio. EUR in der Spielzeit 2024/25. Die i n der 
Matrixberechnung zugrunde gelegten und für zehn Spielzeiten fortgeschriebenen An-
nahmen bezüglich Tarifsteigerungen, Inflations- und Energiepreisentwicklung sind im 
Rahmen der jährlichen Wirtschaftsplanung hinsichtlich der Aktualität zu überprüfen und 
stellen grundsätzlich Obergrenzen der Finanzierung dar. Ebenso führen Veränderungen 
an den im actori-Gutachten zugrunde gelegten Ressourcen-, Output-, Aufwands- und 
Ertragsplanungen grundsätzlich zur Überprüfung des BKZ für den Spielbetrieb. Es gilt 
der Grundsatz: Mindererträge führen zu Minderaufwendungen.  
Die Detailplanung für die jeweiligen Spielzeiten erfolgt durch die jährlich zu beschließen-
den Wirtschaftspläne und deren Mittelfristplanung, welche auf Basis vorliegenden 
Grundsatzbeschlusses aufgestellt werden. 
b. Die Mehrbedarfe zur bisherigen Haushaltsplanung des Doppelhaushaltes 2023/2024 
und der darin enthaltenen mittelfristigen Finanzplanung stellen sich wie folgt dar:  
 
in Mio. EUR
HH-Jahr 
2024
HH-Jahr 
2025
HH-Jahr 
2026
HH-Jahr 
2027
HH-Jahr 
2034
derzeitiger Haushaltsansatz 101,48 104,37 105,46 105,46 105,46
Gesamtbedarf Basisvariante 107,90 123,41 122,38 123,74 138,32
Grundmehrbedarf für 
Basisvariante 6,42 19,04 16,92 18,28
Gesamtbedarf actori 2020 & 
actori 2020 Tanz 110,98 132,77 132,02 133,62 150,49
Mehrbedarf actori 2020 & actori 
2020 Tanz 9,50 28,4 26,56 28,16
Heißt: Mehrbedarf für 
Beschlusspunkte 2 bis 5 der 
Beschlussvorlage (Differenz 
zwischen den Mehrbedarfen) 3,08 9,36 9,64 9,88
 
 
c. Die Auswirkungen der dargestellten erheblichen Mehrbedarfe auf den a llgemeinen

4 
Haushalt und die sonstigen städtischen Aufgabenbereiche sollen möglichst geringge-
halten und zusätzliche Finanzierungsquellen erschlossen werden. Die Verwaltung wird 
daher beauftragt, die notwendigen haushaltstechnischen Maßnahmen zur Finanzierung 
der entstehenden Mehrbedarfe wie folgt umzusetzen bzw. zur Beschlussfassung vorzu-
legen: 
 
Haushaltsjahr 2024 
Die Deckung der im Haushaltsjahr 2024 entstehenden Mehrbedarfe in Höhe von insge-
samt 9,50 Mio. EUR erfolgt vollständig im Rahmen des Budgets der Bühnen bzw. über 
auf neue Rechnung vorgetragene Bilanzgewinne und einen Rückgriff auf vorhandene 
Gewinnrücklagen der Bühnen. 
 
Haushaltsjahre 2025 ff. 
Die Deckung der finanziellen Mehrbedarfe, welche sich durch Umsetzung der Variante 
„actori 2020 Tanz“ im Vergleich zur Basisvariante ergeben, wird ab 2025 innerhalb des 
Kulturbudgets durch Umschichtung erfolgen, soweit keine anderweitige Deckung (durch 
zu akquirierende Fördermittel, durch die vorgesehene Zweckbindung von Mehrerträgen 
aus der Kulturförderabgabe sowie z.B. die Einbeziehung der Geschäftsreisenden in de-
ren Anwendungsbereich) besteht bzw. erschlossen werden kann. Die restlichen Bedarfe 
aus diesem Beschluss werden hälftig durch das Kulturbudget und den Gesamthaushalt 
– ggf. durch Umschichtungen – getragen. Für den Tanz akquirierte Fördermittel und 
Aufwendungen, die sich aus dem Vergleich der in der Matrixberechnung berücksichtig-
ten Betriebskostenerstattung zwischen den Bühnen und dem Gürzenich-Orchester zur 
tatsächlichen aktuellen Betriebskostenerstattung als Differenz ergeben (rund 4 Mio. 
EUR) werden als Deckungsbeitrag des Kulturbudgets gewertet werden. 
 
Um die Belastungen für das Kulturbudget und den Gesamthaushalt möglichst gering zu 
halten, wird die Verwaltung beauftragt, Fördermittel für die Umsetzung des Tanzes zu 
akquirieren und weitere zusätzliche Deckungsmöglichkeiten aufzuzeigen (das kann z.B. 
die Einbeziehung der Geschäftsreisen in den Anwendungsbereich der Kulturförderab-
gabe sein) und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
 
7. SONSTIGES 
 
a. Die Halle Kalk (Halle 75) wird aus dem Sondervermögen der Bühnen zurück ins allge-
meine Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln überführt. Die Verwaltung wird beauftragt, 
die entsprechenden Formalien im Rahmen der laufenden Verwaltung umzusetzen. 
b. Rund 60% aller Orchesterdienste leistet das Gürzenich-Orchester für die Bühnen Köln 
(Oper). Die sog. Betriebskostenerstattung der Bühnen an das Orchester erfolgt künftig 
grundsätzlich auf dieser Basis und wird künftig alle drei Jahre evaluiert. Eine solche 
Veränderung der Betriebskostenerstattung würde zum Teil durch eine haushaltsneutrale 
Umschichtung von in der mittelfristigen Finanzplanung des Gürzenich-Orchesters be-
reits eingeplanten Aufwendungen erfolgen.  
c. Als Verstärkungsmittel „Neustart Offenbachplatz“ werden einmalig insgesamt 3,5 Mio. 
EUR bereitgestellt (2,1 Mio. EUR für bundesweite Mobilisierungskampagne (Marketing) 
und 1,4 Mio. EUR als künstlerisches Gesamtbudget für mehrtägige Eröffnungsfestivals 
für den Offenbachplatz-Campus mit vier Bühnen). 
d. Insgesamt fallen rund 9,5 Mio. EUR für die Wiederbeschaffung von Theatertechnik am 
Offenbachplatz an. 
e. Die Betriebsleitung der Bühnen wird ermächtigt, im Rahmen vorgelegter Konzepte und 
Matrixkalkulationen einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren plus Optionen 
für die Anmietung „Industriehof“ (Krebsgasse / Glockengasse) zur Unterbringung der im 
Gebäudeensemble am Offenbachplatz rund 40 fehlenden Arbeitsplätze abzuschließen.  
f. Die Betriebsleitung der Bühnen wird beauftragt, im Rahmen vorgelegter Konzepte und 
Kalkulationen in Höhe von rund 1,4 Mio. EUR ein Hochregallager in die Logistikhalle der 
Bühnen in Köln-Kalk einbauen zu lassen.  
g. Soweit für die in den Matrixberechnungen kalkulierten Beschaffungen oder Dienstleis-
tungen Bedarfsfeststellungsbeschlüsse erforderlich sind, wird der Bedarf hiermit aner-
kannt. Ein Vergabevorbehalt wird jeweils nicht ausgesprochen.

5 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche vorgenannten Aufwendungen (ggf. als Zinsen 
und Abschreibungen) in der Matrixberechnung berücksichtigt sind.

6 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja BKZ      
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
AUSGANGSSITUATION 
 
Nach rund 12 Jahren Sanierungszeit (Sanierungskosten: rund 665,0 Mio. EUR) werden die 
Bühnen ab der Spielzeit 2024/25 wieder Opern- und Schauspielvorstellungen im Repertoirebe-
trieb am Offenbachplatz anbieten. Zu entscheiden ist, ob das Depot in Köln-Mülheim mit seinen 
beiden Spielstätten erhalten und eine eigene Tanzsparte an den Bühnen etabliert wird. Das 
Beratungsunternehmen actori GmbH hat 2014, 2020 und 2022 verschiedene Szenarien des 
Bühnenbetriebes gutachterlich geprüft und den jeweils erforderlichen BKZ ermittelt. 
 
 
ARBEITSKREIS ACTORI 
 
Am 25.01.2022 wurde die Verwaltung vom Betriebsausschuss Bühnen beauftragt (4394/2021), 
einen „Arbeitskreis actori“ einzurichten, der die Ergebnisse der actori-Untersuchungen (actori 
2020 & actori 2020 Tanz) hinsichtlich der konkreten Auswirkungen auf den BKZ der Bühnen 
sowie den Gesamthaushalt in allen für eine transparente Entscheidungsfindung erforderlichen

7 
Alternativen aufbereitet. Dabei sollten Hochrechnungen des erforderlichen BKZ bei Umsetzung 
der jeweiligen Alternative in Spielzeiten und Haushaltsjahren ab 2024/25 dargestellt werden. 
Insbesondere sollten sämtliche Übergangs- und Projektkosten ermittelt werden, die nicht Un-
tersuchungsgegenstand der actori-Gutachten waren. Außerdem sollten aktualisierte Annahmen 
beispielsweise für die Entwicklung von Inflation, Tarifkosten und Energiepreisen Berücksichti-
gung finden. 
 
Einstimmig wurde der Verwaltungsvorschlag per Ergänzungsantrag (AN/0216/2022) dahinge-
hend erweitert, dass eine Lösung für den Tanz unter Beibehaltung der internationalen Tanz-
gastspiele zu präsentieren sei. Das Haus soll so klar als „Drei-Sparten-Haus“ erkennbar sein.  
 
 
BESETZUNG 
 
Neben Vertreter*innen aus Kultur- und Finanzpolitik der im Betriebsausschuss Bühnen stimm-
berechtigten Fraktionen und dem Team des Beratungsunternehmens actori waren im „Arbeits-
kreis actori“ vertreten: Stadtkämmerin, Stabsstelle Beteiligungssteuerung im Dezernat Finan-
zen und Recht, Bühnen der Stadt Köln, Gürzenich-Orchester Köln, Kulturamt und Amt der Ober-
bürgermeisterin. Der Arbeitskreis tagte unter der Leitung des Beigeordneten für Kunst und Kul-
tur. 
 
 
INHALTE 
 
Mit dem Ziel, Planungssicherheit für die Bühnen zu bieten und konkrete Ratsbeschlüsse vorzu-
bereiten, tagte der „Arbeitskreis actori“ in vier Sitzungen zu folgenden Schwerpunkten: 
 
29.04.2022 „Faktencheck“ 
03.06.2022 „Depot, Tanz, freie Szene und Gürzenich-Orchester“ 
28.10.2022 „Ergebnisse Basisvariante & Machbarkeitsstudie“ 
03.02.2023 „Ergebnisse Matrixberechnungen & Beschlussvorbereitung“ 
 
 
PROTOKOLLE 
 
Den Teilnehmenden des Arbeitskreises wurden ausführliche Sitzungsprotokolle zur Verfügung 
gestellt. 
 
 
ERGEBNISSE DER ARBEITSKREISSITZUNGEN 
 
Der „Arbeitskreis actori“ hat zur Herstellung größtmöglicher Kostentransparenz in seiner zwei-
ten Sitzung eine sogenannte „Basisvariante Offenbachplatz – Betrieb der Bühnen ohne 3. Spiel-
stätte und ohne Tanz“ sowie eine „Machbarkeitsstudie Depot“ in Auftrag gegeben. Die Ergeb-
nisse wurden in der dritten Sitzung des Arbeitskreises ausführlich diskutiert. 
 
Als Ergebnis der „Machbarkeitsstudie Depot“ ist insbesondere festzuhalten, dass es nicht wirt-
schaftlich wäre, das Depot 1 zu einem Lager umzubauen. Die bis dahin zentrale Variante „actori 
2020“ (Nutzung des Depots als Spiel- und Lagerstätte) wird daher nicht weiterverfolgt. Der Ver-
mieter hat für diese Variante darüber hinaus kein Angebot vorgelegt. 
 
Die verbliebenen, grundsätzlich realisierbaren Varianten „actori 2020 Tanz“ und „actori Basis-
variante“ wurden in sogenannten Matrixberechnungen hinsichtlich sämtlicher Auswirkungen für 
die Spielzeit 2024/25 untersucht (inkl. Übergangs- und Projektkosten sowie aktualisierte Inflati-
ons-, Tarifkosten- und Energiepreisentwicklung) und für zehn weitere Spielzeiten hochgerech-
net. Die Ergebnisse der Berechnungen bilden die Grundlage des hier gegenständlichen Grund-
lagenbeschlusses.

8 
ERFORDERLICHER BETRIEBSKOSTENZUSCHUSS (BKZ)  
 
Insgesamt ergeben die Matrixberechnungen für die Spielzeit 2024/25 in der Basisvariante einen 
erforderlichen BKZ der Stadt Köln an die Bühnen von 125,6 Mio. EUR; für „actori 2020 Tanz“ 
liegt dieser Wert bei 134,9 Mio. EUR: 
 
 
 
 
In beiden Varianten entfallen rund 38,0 Mio. EUR und damit etwa ein Drittel des BKZ auf Zinsen 
und Abschreibungen für die Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz. Der Wert basiert auf 
Baukosten in Höhe von 665,0 Mio. EUR. 
 
 
WESENTLICHE UNTERSCHIEDE DER VARIANTEN 
 
Der Unterschiedsbetrag in Höhe von 9,3 Mio. EUR zwischen den Varianten in der Spielzeit 
2024/25 nach Kostenblöcken sortiert zeigt folgendes Ergebnis: 
 
 
 
 
 Mit einem Schauspielbetrieb am Depot entsteht zur Basisvariante eine Kostendifferenz 
von ca. 3,0 Mio. EUR (davon ca. 2,5 Mio. EUR künstlerisches Budget und 0,5 Mio. EUR 
Gebäudebetrieb).  
 Die Kosten für eine Betreibergesellschaft für die Organisation und den Betrieb des De-
pots für die 3. Spielstätte des Schauspiels, die eigene Tanzsparte und die Nutzung durch 
die freie Szene belaufen sich auf ca. 2,5 Mio. EUR.

9 
 Eine eigene Tanzkompanie geht mit Kosten von ca. 2,6 Mio. EUR einher.  
 Kosten von 1,2 Mio. EUR entstehen im Rahmen der Matrixberechnungen durch bei-
spielsweise neu kalkulierte Nebenkosten, Mietanpassungen für das Depot sowie Nach-
mietungen oder Ertüchtigungen, die in den Varianten unterschiedlich ausfallen. 
 
 
MUSTERSPIELPLAN 
 
Quantitativ unterscheiden sich die hinterlegten Musterspielpläne insbesondere durch die Anzahl 
der Vorstellungen (117 Vorstellungen mehr/weniger):  
 
actori 2020 Tanz:  723 Vorstellungen: 
 
 
Vorstellungen = (VS) 
Gastspiele = (GS) 
 
Basisvariante  606 Vorstellungen: 
 
 
 
 
HOCHLAUF 
 
 
 
 
Im Hochlauf sinkt der BKZ in beiden Varianten in der Spielzeit (SZ) 2025/26 durch entfallende 
Projektkosten sowie das Auslaufen der Interimsnachnutzungen. Langfristig erhöhen Inflation 
und Tariferhöhungen den BKZ der Stadt an die Bühnen. Zinsen und Abschre ibungen für die

10 
Sanierung des Offenbachplatzes sind auf 40 Jahre angelegt und sinken kontinuierlich. 
 
 
AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT DER STADT KÖLN 
 
Die Umrechnung von Spielzeiten (01.09. bis 31.08.) in Haushaltsjahre (01.01. bis 31.12) ergibt 
im Hochlauf eine vergleichbare Entwicklung des BKZ der Stadt an die Bühnen: 
 
 
Die in der Matrixberechnung zugrunde gelegten und für zehn Spielzeiten fortgeschriebenen 
Annahmen bezüglich Tarifsteigerungen, Inflations- und Energiepreisentwicklung sind im Rah-
men der jäh rlichen Wirtschaftsplanung hinsichtlich der Aktualität zu überprüfen und stellen 
grundsätzlich Obergrenzen der Finanzierung dar. Ebenso führen Veränderungen an den im 
actori-Gutachten zugrunde gelegten Ressourcen-, Output-, Aufwands- und Ertragsplanungen 
grundsätzlich zur Überprüfung des BKZ für den Spielbetrieb. Es gilt der Grundsatz: Minderer-
träge führen zu Minderaufwendungen.  
Die Detailplanung für die jeweiligen Spielzeiten erfolgt durch die jährlich zu beschließenden 
Wirtschaftspläne und deren Mittelfristplanung, welche auf Basis vorliegenden Grundsatzbe-
schlusses aufgestellt werden. 
 
Die Mehrbedarfe zur bisherigen Haushaltsplanung des Doppelhaushaltes 2023/2024 und der 
darin enthaltenen mittelfristigen Finanzplanung stellen sich wie folgt dar: 
 
in Mio. EUR
HH-Jahr 
2024
HH-Jahr 
2025
HH-Jahr 
2026
HH-Jahr 
2027
HH-Jahr 
2034
derzeitiger Haushaltsansatz 101,48 104,37 105,46 105,46 105,46
Gesamtbedarf Basisvariante 107,90 123,41 122,38 123,74 138,32
Grundmehrbedarf für Basisvariante 6,42 19,04 16,92 18,28
Gesamtbedarf actori 2020 & actori 
2020 Tanz 110,98 132,77 132,02 133,62 150,49
Mehrbedarf actori 2020 & actori 
2020 Tanz 9,50 28,4 26,56 28,16
Heißt: Mehrbedarf für 
Beschlusspunkte 2 bis 5 der 
Beschlussvorlage (Differenz 
zwischen den Mehrbedarfen) 3,08 9,36 9,64 9,88
 
 
Die Finanzierung der Mehrbedarfe ist wie folgt vorgesehen: 
 
Die Auswirkungen der dargestellten erheblichen Mehrbedarfe auf den allgemeinen Haushalt 
und die sonstigen städtischen Aufgabenbereiche sollen möglichst geringgehalten und zusätzli-

11 
che Finanzierungsquellen erschlossen werden. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die not-
wendigen haushaltstechnischen Maßnahmen zur Finanzierung der entstehenden Mehrbedarfe 
wie folgt umzusetzen bzw. zur Beschlussfassung vorzulegen: 
 
Haushaltsjahr 2024 
Die Deckung der im Hau shaltsjahr 2024 entstehenden Mehrbedarfe in Höhe von insgesamt 
9,50 Mio. EUR erfolgt vollständig im Rahmen des Budgets der Bühnen bzw. über auf neue 
Rechnung vorgetragene Bilanzgewinne und einen Rückgriff auf vorhandene Gewinnrücklagen 
der Bühnen. 
 
Haushaltsjahre 2025 ff. 
Die Deckung der finanziellen Mehrbedarfe, welche sich durch Umsetzung der Variante „actori 
2020 Tanz“ im Vergleich zur Basisvariante ergeben, wird ab 2025 innerhalb des Kulturbudgets 
durch Umschichtung erfolgen, soweit keine anderweitige Deckung   
 
- entweder schon besteht  
durch erwartete Mehrerträge bei der Kulturförderabgabe, die über die in der mittelfristigen Fi-
nanzplanung vorgesehene Veranschlagung von 7 Mio. EUR hinausgehen und zweckgebunden 
zur Deckung der Mehrbedarfe aus diesem Grundsatzbeschluss eingesetzt werden sollen. Auf 
Basis von aktuellen Hochrechnungen für 2025 ff. werden derzeit Erträge aus der Kulturförder-
abgabe in Höhe von rund 10 Mio. EUR prognostiziert, so dass hieraus eine Deckung im Umfang 
von derzeit voraussichtlich mindestens 3 Mio. EUR jährlich gegeben ist. Die Zweckbindung be-
zieht sich ausschließlich auf zukünftige Mehrerträge; sie erfasst nicht die 7 Mio. EUR KFA -
Erträge, die im Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt sind und deren 
Verwendungszwecke, soweit die Mittel nicht langfristig gebunden wurden, eine Konkretisierung 
im Rahmen der politischen Haushaltsberatungen erfahren (sog. politischer Veränderungsnach-
weis zur KFA). 
 
oder 
- zukünftig erschlossen wird  
(z.B. durch Akquirierung von Fördermitteln oder die Ausweitung der Kulturförderabgabe auf 
Geschäftsreisende). 
 
Der verbleibende, restliche Mehrbedarf, der dann noch zur Deckung des Gesamtbedarfs (in 
2025 28,4 Mio. EUR) aus diesem Beschluss benötigt wird, wird zur Hälfte aus Mitteln des Kul-
turetats und zur Hälfte aus dem Gesamthaushalt – erforderlichenfalls durch Umschichtungen – 
gedeckt. Dabei sind für den Kulturetat Aufwendungen, die sich aus dem Vergleich der in der 
Matrixberechnung berücksichtigten Betriebskostenerstattung zwischen Bühnen und Gürzenich-
Orchester zur tatsächlichen aktuellen Betriebskostenerstattung als Differenz ergeben (rund 4 
Mio. EUR), auf den Deckungsbeitrag des Kulturetats anzurechnen, da es sich hierbei um haus-
haltsneutrale Umschichtungen handelt. Als Deckungsbeitrag des Kulturetats sind auch zusätz-
lich akquirierte Fördermittel für den Tanz zu werten. 
 
Bezogen auf den Gesamthaushalt ist heute nicht auszuschließen, dass sich die Maßnahme 
ergebnisverschlechternd auswirkt.  
 
Um die Belastungen für das Kulturbudget und den Gesamthaushalt möglichst gering zu halten, 
wird die Verwaltung beauftragt, Fördermittel für die Umsetzung des Tanzes zu akquirieren und 
auch weitere zusätzliche Deckungsmöglichkeiten (das kann z.B. auch die Einbeziehung der 
Geschäftsreisen in den Anwendungsbereich der Kulturförderabgabe sein) aufzuzeigen und 
dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.  
 
Mit diesen Maßnahmen und der skizzierten Kostenverteilung wird gewährleistet, dass die Aus-
wirkungen für den Gesamthaushalt und das Kulturb udget möglichst gering gehalten werden 
und ein maßgeblicher Finanzierungsbaustein über das Kulturbudget sichergestellt wird.  
 
Nach Durchführung einer internationalen Konzeptausschreibung für den Tanz sind auf Grund-
lage des dann ausgewählten Konzeptes schnellstmöglich Fördermittel zu beantragen, insbe-
sondere beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW (siehe auch Beschlusspunkt 3. b.).

12 
 
HERAUSFORDERUNGEN 
 
Der „Neustart Offenbachplatz“ nach fast 15 Jahren Interimsspielbetrieb bringt für die Bühnen 
viele Veränderungen mit sich. Changeprozesse wurden auf verschiedenen Ebenen bereits ein-
geleitet.  
 
 
PUBLIKUMSRÜCKGEWINNUNG 
 
Eine zentrale Aufgabe für die Intendanzen von Oper und Schauspiel wird sein, durch kluge 
Spielplangestaltungen und entsprechende Marketingmaßnahmen rund 370.000 Besuchende 
an den Offenbachplatz und nach Köln-Mülheim zu ziehen. Es gilt also, nach dem Publikums-
verlust durch das Interim wieder an die Auslastung der letzten Spielzeit am Offenbachplatz 
(2009/10; siehe nachstehende Übersicht) anzuknüpfen. 
 
 
 
 
ERLÖSE 
 
Ähnlich verhält es sich mit den zu erzielenden Erlösen, die durch actori unter Berücksichtigung 
von Gegebenheiten vergleichbarer Marktakteure berechnet wurden und in beiden Varianten zu 
einem ambitionierten Aufholbedarf führen. Die Bühnen sehen hier insbesondere für die erste 
Spielzeit am Offenbachplatz 2024/25 mangels eingespielten und optimierten Spielbetriebs Ri-
siken und gehen davon aus, dass nur 70% der von actori eingeplanten Erlöse in der Sparte 
Oper bzw. 80% in der Sparte Schauspiel erzielt werden können.

13 
 
Alle Zahlen gerundet 
 
Im Ergebnis sehen die Bühnen daher ein (zusätzliches) finanzielles Risiko in Höhe von 3,7 
Mio. EUR (Basisvariante) bzw. 3,8 Mio. EUR (actori 2020 Tanz). 
 
Dennoch sind die Bühnen optimistisch, durch entsprechende Marketingmaßnahmen die Ziele 
mittelfristig zu erreichen.  
 
Zur Kompensation von Erlösrisiken sind Planungen frühzeitig anzupassen und geeignete Ge-
gensteuerungsmaßnahmen einzuleiten. Es gilt der Grundsatz: Mindererträge führen zu Min-
deraufwendungen bei den Bühnen, werden also dort kompensiert. 
 
EINTRITTSPREISERHÖHU NGEN 
 
Zur Realisierung des ambitionierten Aufholbedarfes sind die im Interim und durch die Corona-
Pandemie ausgebliebenen Eintrittspreiserhöhungen in einem ersten Schritt bereits zur Spielzeit 
2023/24 vollzogen worden (0662/2023). Zur Spielzeit 2024/25 („Neustart Offenbachplatz“) wird 
eine weitere Eintrittspreiserhöhung erfolgen. Eine entsprechende Ratsvorlage wird rechtzeitig 
vorgelegt werden. 
 
 
LANGFRISTIGE ANMIETUNG DEPOT 
 
Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Betriebsausschusses Bühnen vom 25.01.2022 
(4394/2021) auch aufgefordert, die mietvertraglichen und baulichen Fragestellungen für die 
langfristige Anmietung des Depots in Köln-Mülheim zu verhandeln bzw. zu prüfen und entschei-
dungsreif aufzubereiten. 
 
Im Ergebnis wird auf Basis eines konkreten Angebotes der BEOS AG als Projektentwicklerin 
auf dem Carlswerkgelände eine Anmietung des Depots für 15 Jahre (zzgl. 5 Jahre Option) vor-
geschlagen. BEOS bietet in der „Option 1“ mit 6,50 EUR pro Quadratmeter einen g ünstigen 
Mietzins für eine genehmigte Versammlungsstätte an. Hinzu kommen Zinsen und Abschreibun-
gen für Investitionen für die Nutzung des Depot 1 für den Tanz, den Neubau einer Probebühne, 
eines Studios, die Erneuerung der Toilettenanlagen sowie notwendige Maßnahmen betr. Büh-
nentechnik in Höhe von insgesamt rund 2,3 Mio. EUR.

14 
Übersicht über die Konditionen der „Option 1“ des Vermieterangebotes: 
 
 
 
Um einen unter ökologischen Aspekten nachhaltigeren Betrieb des Depots zu ermöglichen, wird 
die Betriebsleitung der Bühnen die Eigentümerin auffordern, im Vorfeld eines Vertragsabschlus-
ses ihre Absichtserklärung zur energetischen Ertüchtigung des Depots zu konkretisieren und 
die Umsetzung zuzusichern. Handlungsfelder sind hier die Gebäudehülle und die haustechni-
schen Versorgungssysteme. Hierzu bildet das Mietangebot der Eigentümerin die Grundlage. 
Durch die Umsetzung dürfen keine Mehrbedarfe für die Bühnen entstehen. 
 
 
TANZKOMPANIE / INTERNATIONALE KONZEPTAUSSCHREIBUNG 
 
Spätestens zum Beginn der Spielzeit 2025/26 soll der Tanz in Köln als dritte eigenständige 
künstlerische Sparte neben Oper und Schauspiel an den Bühnen Köln etabliert sein. Hierfür 
wird die S tadt Köln in einem transparenten Wettbewerbsverfahren die Stelle einer künstleri-
schen Leitung ausschreiben, verbunden mit der Aufforderung zur Einreichung aussagekräftiger 
Konzepte für das künstlerische und organisatorische Profil einer solchen selbst produzierenden 
Tanzsparte. Auch den Verantwortlichen der derzeit ans Schauspiel Köln angegliederten Tanz-
kompanie „Ballet of Difference“ ist eine Teilnahme am Wettbewerbsverfahren möglich. 
 
Der Zeitplan sieht vor, dass Ausschreibung, Konzeptions- und Aufbauphase ab 2023 und der 
Produktions- und Spielbetrieb spätestens ab 2025/26 erfolgen. 
 
Herzstück soll die Einrichtung einer eigenen Tanzkompanie mit einer festen Anzahl an Tän-
zer*innen sein. Ausdrücklich erwünscht ist ein Zusammenwirken mit anderen künstlerische n 
Disziplinen und eine Zusammenarbeit mit weiteren (nicht-)städtischen Institutionen gemäß dem 
Konzept „Freie Szene Tanz“ in TanzKöln. Zentraler Arbeits- und Aufführungsort der geplanten 
Tanzsparte wird das Depot 1 sein, welches neben dem Tanz auch Raum fü r übergreifende 
Aktivitäten der freien Szene bietet.  
 
Die Auswahl der künstlerischen Leitung für den Tanz in Köln erfolgt durch eine durch die Stadt 
Köln benannte Jury unter dem Vorsitz der Oberbürgermeisterin und des Beigeordneten für 
Kunst und Kultur der Stadt Köln nach einem mehrstufigen Bewerbungsverfahren. 
 
Basis der Konzeptausschreibung ist die finanzielle Hinterlegung folgenden Grundkonzepts:

15 
 
 
Auf Grundlage des ausgewählten Konzeptes werden sodann Fördermittel insbesondere beim 
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW beantragt. 
 
 
FREIE DARSTELLENDE KÜNSTE 
 
Grundsätzliches 
 
Dem mit dem Baubeschluss „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz“ im Jahr 2011 einge-
schlagenen Weg, der vielfältigen Kölner Szene der darstellenden Künste eine angemessene 
Repräsentation sowohl im Depot in Köln-Mülheim (Depot 1 bzw. Depot 2) als auch in den sa-
nierten Bühnen am Offenbachplatz zu ermöglichen, wird Rechnung getragen. Ein durch Kultu-
ramt und Betriebsleitung der Bühnen aufzustellendes Verfahren zur Raumnutzung wird Trans-
parenz in sämtliche Nutzungsanfragen und die konkreten Nutzungen jenseits der Bühnenspar-
ten bringen.  
 
Über sämtliche Nutzungsanfragen aus der Kölner freien Szene, die Umsetzung sowie möglich-
erweise die Nichtnutzungen wird ein jährlicher Bericht an den Betriebsausschuss Bühnen und 
den Ausschuss Kunst und Kultur erstellt. 
 
actori 2014 hat bereits darauf hingewiesen, dass Produktionsmittel (Künstler*innen, Bühnenbil-
der, Kostüme, zusätzliches technisches Personal, ggf. Abendkasse etc.) für die Produktionen 
der freien Szene nicht bei den Bühnen budgetiert sind. Diese Mittel müssen grundsätzlich von 
der freien Szene eingebracht werden. 
 
Mitnutzung des Depot 1 durch die freie Tanzszene  
 
Dem TanzKöln-Konzept liegt ein umfassender Baustein für die Mitnutzung des Depot 1 durch 
die freie Szene sowie für Produktionen/Ensembles und Festivals zugrunde. Ziel dieser Bespie-
lung ist es, die Sparte Tanz mit ihren vielen Facetten als eine künstlerische Stärke der lokalen, 
regionalen und internationalen Zusammenarbeit in Köln darzustellen und einem Publikum zu 
vermitteln. Eine gemeinsame Nutzung des Depot 1, wie es TanzKöln vorsieht, würde darüber 
hinaus dem künstlerischen Nachwuchs aus den Hochschulen für Tanz in Köln die Chance ge-
ben, zu wachsen und in Probetrainings und Gastauftritten Bühnenerfahrung zu sammeln. Groß-
produktionen Kölner Ensembles ebenso wie arrivierte Tanz- und Performancefestivals, die bis-
her aus Ermangelung einer großen Bühne in Köln nicht gezeigt werden konnten, könnten ihr 
gesamtes Publikumspotential ausschöpfen. 
 
Das Depot 1 ergänzt sinnvoll die bestehenden Bühnen der freien Szene. Die zahlreichen - auch

16 
international tätigen - Institutionen des Tanzes in Köln hätten für ihren nationalen und internati-
onalen Austausch eine attraktive Heimat, die auch im Sinne von Nachhaltigkeit Synergiemög-
lichkeiten zwischen städtischen Bühnen und freiem Tanz schafft. 
 
TanzKöln hat das Potential, durch Hinzufügen eines größeren Tanz-Zentrums zu den existie-
renden Aufführungsorten einen international vernetzten Tanzkosmos zu schaffen. 
 
Für die künstlerische und organisatorische Umsetzung von „Freie Szene Tanz“ von „TanzKöln“ 
im Depot 1 sind Mittel in Höhe von rund 0,5 Mio. EUR erforderlich. Hierzu wird auf Basis eines 
noch zu erarbeitenden Konzeptes eine gesonderte Vorlage zum Beschluss vorgelegt. Die De-
ckung des Mehrbedarfs erfolgt über einzuwerbende Drittmittel und/oder durch Mittelumschich-
tung im Kulturetat. 
 
 
ORGANISATION DER NUTZUNG DES DEPOTS 
 
Um den kontinuierlichen Betrieb des Depots zu gewährleisten, wird das Depot in einer Pi-
lotphase zunächst durch die Bühnen betrieben. Die Bühnen werden die Termindisposition für 
alle zu beteiligenden Nutzer*innen transparent organisieren. Ein kooperatives Miteinander auf 
Augenhöhe von (1) TanzKöln mit eigener Kompanie der Bühnen Köln, (2) Tanzgastspielen, (3) 
Freier Szene der darstellenden Künste und (4) rech tsrheinischer Spielstätte des Schauspiel 
Köln (auf Basis des Musterspielplanes) steht dabei im Fokus. 
 
Das Betreibermodell wird nach einem Jahr des regulären Spielbetriebs und sodann regelmäßig 
evaluiert. Ziel ist es, ein Modell zu installieren, das die künstlerischen Interessen der vier Nutzer 
und einen wirtschaftlichen Betrieb des Depots in einen angemessenen Ausgleich bringt.  
 
Das Depot wird damit ein herausragendes und erkennbares Profil als diverser und offener Spie-
lort in der Kölner Bühnenlandschaft erhalten. 
 
Eine Ausgliederung des Depots aus dem Betrieb der Bühnen ist möglich und wird auf Basis der 
Evaluierungen geprüft werden. 
 
 
SONSTIGES 
 
Ergänzend zu den zahlreichen Einzelpunkten, die im „Arbeitskreis actori“ ausführlich erläutert 
und diskutiert wurden, wird Folgendes angemerkt: 
 
 Die Halle Kalk (Halle 75) wird aus dem Sondervermögen der Bühnen zurück ins allge-
meine Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln überführt. Die Verwaltung wird die ent-
sprechenden Formalien im Rahmen der laufenden Verwaltung umsetzen. 
 
 Rund 60% aller Orchesterdienste leistet das Gürzenich-Orchester (GO) für die Bühnen 
Köln (Oper). Dies führt zu einem Aufwandsausgleich zwischen Bühnen und GO, die sog. 
„Betriebskostenerstattung“ (BKE). Die Verteilung der Aufwände wird neu kalkuliert: Die 
Bühnen zahlen dem GO ab der Spielzeit 2024/25 voraussichtlich eine BKE in Höhe von 
11,8 Mio. EUR. Zugrunde liegt eine Aufwandsverteilung von 60% zu 40%, welche künf-
tig alle drei Jahre evaluiert werden soll. Eine solche Veränderung der BKE würde zum 
Teil durch eine haushaltsneutrale Umschichtung von in der mittelfristigen Finanzplanung 
des GO bereits eingeplanten Aufwendungen erfolgen. 
 
 Als Verstärkungsmittel „Neustart Offenbachplatz“ werden einmalig insgesamt 3,5 
Mio. EUR bereitgestellt (2,1 Mio. EUR für bundesweite Mobilisierungskampagne (Mar-
keting) und 1,4 Mio. EUR als künstlerisches Gesamtbudget für mehrtägige Eröffnungs-
festivals für den Offenbachplatz-Campus mit vier Bühnen). 
 
 Insgesamt fallen rund 9,5 Mio. EUR für die Wiederbeschaffung von Theatertechnik 
am Offenbachplatz an. Diese Aufwendungen sind als Zinsen und Abschreibungen in

17 
den Berechnungen des BKZ berücksichtigt. 
 
 actori hat ermittelt, dass die Flächen am Offenbachplatz nicht ausreichen, um dort einen 
synergetischen Betrieb aller Bühnenabteilungen zu gewährleisten. Die in den Berech-
nungen enthaltene Anmietung „Posthof“ steht mittlerweile nicht mehr zur Verfügung. Es 
ist gelungen, zu marktüblichen Konditionen in unmittelbarer Nähe zum Bühneneingang 
in der Krebsgasse eine barrierefreie Anmietung für die Abteilungen Finanz- und Rech-
nungswesen, Controlling, EDV sowie Theater und Schule zu akquirieren. Eigentümer 
und unmittelbare Vermieter sind Privatpersonen sowie eine GmbH & Co. KG jeweils mit 
Sitz in Deutschland. Mietzahlungen werden auf deutsche Bankverbindungen erfolgen. 
Ein möglicherweise zwecks Steueroptimierung erfolgender Kapitalfluss ins Ausland ist 
auf Basis der vorliegenden Informationen nicht erkennbar. Die Betriebsleitung der Büh-
nen wird im Rahmen der vorgelegten Konzepte und Matrixkalkulationen einen indexba-
sierten Mietvertrag über 1.396 qm zum Preis von 18,70 EUR/qm inkl. Umsatzsteuer-
schaden mit einer Laufzeit von zehn Jahren plus Optionen für die Anmietung „Indust-
riehof“ (Krebsgasse / Glockengasse) abschließen.  
 
 Die Logistikhalle der Bühnen in Köln -Kalk ermöglicht nach derzeitiger Planung eine 
Erweiterung der Lagerfläche durch den Einbau eines Hochregallagers auf insgesamt ca. 
5.000 qm. Die Umbaukosten (Einbau eines Hochregallagers) werden auf etwa 1,4 Mio. 
EUR geschätzt und sind als Zinsen und Abschreibungen auf Basis der Laufzeit des 
Mietvertrags in die Matrixberechnungen inkludiert. Es wird von einer Fertigstellung bis 
Dezember 2025 ausgegangen.  
 
Sämtliche vorgenannten Verschiebungen und Aufwendungen (ggf. als Zinsen und Abschrei-
bungen) sind in den Berechnungen des BKZ berücksichtigt. Soweit für die in den Matrixberech-
nungen kalkulierten Beschaffungen oder Dienstleistungen Bedarfsfeststellungsbeschlüsse er-
forderlich sind, wird durch diese Vorlage der Bedarf anerkannt. Ein Vergabevorbehalt wird je-
weils nicht ausgesprochen. 
 
 
ERLÄUTERUNGEN ZUR BASISVARIANTE 
 
Die als Vergleichsgröße berechnete und inhaltlich ausgearbeitete sog. „actori-Basisvariante“ 
kommt zu dem Ergebnis, dass eine Fokussierung des Spielbetriebs der Bühnen ausschließlich 
auf den Offenbachplatz theoretisch möglich ist und rund 9,3 Mio. EUR pro Spielzeit günstiger 
wäre. 
 
Die Depot-Fläche in Köln-Mülheim auf dem Carlswerkgelände würde dann mit ihren Spielstät-
ten Depot 1 und Depot 2 und dem „Carlsgarten“ nicht erhalten. Ein Rückbau und eine Abwick-
lung der Einbauten in das Gebäude und des „Carlsgartens“ wären in die Wege zu leiten. Die 
künstlerische Erfolgsgeschichte in Köln-Mülheim würde ersatzlos und unwiederbringlich been-
det. Die Investitionen in diesen niederschwelligen Kulturort wären verloren. 
 
Es würde keine die Kulturstadt Köln profilierende produzierende Tanzkompanie an den Bühnen 
geben. Tanz würde auf den Bühnen am Offenbachplatz ausschließlich durch Fortsetzung der 
internationalen Tanzgastspiele stattfinden.  
 
In der Basisvariante stünden lediglich vier anstelle von sechs Bühnen für die Mitnutzung durch 
die freie Szene zur Verfügung. Die möglichen Bespieltage würden nicht ansatzweise dem Pro-
duktions- und Festivalangebot der freien Szene gerecht. Zudem würde ein reines Raumnut-
zungsangebot der Bühnen an die freie Szene das Potential einer künstlerischen Zusammenar-
beit mit den Bühnen Köln, wie von TanzKöln vorgesehen, und somit die Stärke der Tanzstadt 
Köln mit ihren Institutionen der Tanzausbildung, Tanzforschung, Tanzproduktion und Tanzbil-
dung ungenutzt lassen.

18 
PERSPEKTIVE 
 
Ziel vorliegenden Beschlusses ist es, den Kölner*innen sowie allen Gästen im Zuge des Neu-
starts der Bühnen nach gut zwölfjähriger Sanierung des Bühnenensembles am Offenbachplatz 
und dank des Erhalts des Depots in Köln-Mülheim ab der Spielzeit 2024/25 national und auch 
international wettbewerbsfähige Opern-, Schauspiel- und Tanzvorstellungen auf sechs städti-
schen Bühnen anzubieten. 
 
Die dritte Bühne des Schauspiels ist im Depot 2 verortet. Dies schafft die Möglichkeit, in einem 
niederschwelligen Kulturort auch rechtsrheinisch aktiv und präsent zu sein. 
 
Der politische Auftrag, eine sichtbare Tanzsparte zu etablieren, wird erfüllt, da mit dem Depot 1 
für die Tanzsparte ein Ort zur Verfügung stehen wird, an dem Tanzaufführungen stattfinden und 
Tanzaufführungen auch produziert werden können. 
 
Die freie Szene wird insbesondere am Depot und im Kleinen Haus am Offenbachplatz hervor-
ragende Bühnen zur Mitnutzung vorfinden. Das Depot hat das Potential, als Produktionszent-
rum für die freie Szene entwickelt zu werden. 
 
Durch die dargestellten Hochläufe bietet das Konzept eine realistische und kulturpolitisch be-
merkenswerte Perspektive für die nächsten mindestens zehn Jahre. Die Intendanzen werden 
durch die hohen Erlöserwartungen angemessen in die Pflicht einer attraktiven Gestaltung ihrer 
Spielpläne genommen. 
 
Es wird gelingen, den „Neustart der Bühnen“ nach mehr als einer Dekade Interimsspielbetrieb 
unter kultur- und finanzpolitischen Aspekten allseits planbar und „gewinnbringend“ zu gestalten.  
 
 
ANLAGEN 
 
Anlage 1: Vergleichsmatrix „Basisvariante“ und „actori 2020 Tanz“ 
 
Hinweis: Folgende wesentliche Unterlagen wurden seit 2014 im Kontext „actori“ erstellt: 
 
o „Wirtschaftlichkeits- & Organisationsuntersuchung Bühnen Köln – actori 
2014“ 
o „actori 2020 & actori 2020 Tanz“ 
 inklusive Konzept „TanzKöln“ 
o „actori Basisvariante“ 
o „Machbarkeitsstudie Depot“ 
o Protokolle der Sitzungen „Arbeitskreis actori“ vom  
 29.04.2022 
 03.06.2022 
 28.10.2022 
 03.02.2023 
 
Die vorgenannten Dokumente wurden zum jeweiligen Zeitpunkt den entspre-
chenden Gremien vorgelegt.

Anlage 2 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt und Beantwortung der Verwaltung

18899 Zeichen

/ 2 
14 12.06.2023 
141/2  
 
 
46 
 
Grundsatzbeschluss für den Neustart der Bühnen Köln am Offenbachplatz ab 
der Spielzeit 2024/205 auf Basis der actori-Gutachten // Langfristige Anmietung 
des Depots in Köln-Mülheim // Aufbau einer Tanzsparte an den Bühnen Köln 
Beschlussvorlage 1126/2023 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
am 05.06.2023 übermittelten Sie mir, Ihre Beschlussvorlage für den Neustart der 
Bühnen am Offenbachplatz ab der Spielzeit 2024/2025 zuzüglich weiterer erläutern-
der Unterlagen. Sie baten um eine Stellungnahme zu den aus der Vorlage abzulei-
tenden Investitionen und Aufwendungen für die Einholung der erforderlichen Be-
darfsfeststellungsbeschlüsse. Die Vorlage soll in die Sitzungen des Betriebsaus-
schusses der Bühnen am 12.06.2023, des Finanzausschusses am 12.06.2023 und 
des Rates am 15.06.2023 eingebracht werden.  
Es ist beabsichtigt, den Spielbetrieb am Offenbachplatz sowie am Depot in Köln-
Mülheim auf der Grundlage des Gutachtens „actori 2020 & actrori 2020 Tanz“ wie-
deraufzunehmen und die erforderliche Finanzierung über die Wirtschaftspläne der 
Bühnen ab 2024/2025 umzusetzen.  
Die sachliche Notwendigkeit der  
- Investitionen ins Depot auf Basis der durch die Architektenpartnergesellschaft 
vorgelegten Kalkulationen der „Machbarkeitsstudie Depot“ in Höhe von 2,3 
Mio. EUR  
- Verstärkungsmittel „Neustart Offenbachplatz“ für die Marketingkampagne so-
wie ein mehrtägiges Eröffnungsfestival in Höhe von 3,5 Mio. EUR 
- Hochregallager in der Logistikhalle der Bühnen in Kalk in Höhe von 1,4 Mio. 
EUR 
- Wiederbeschaffung von Theatertechnik auf dem neuesten technischen Stand 
für den Standort Offenbachplatz in Höhe von 9,5 Mio. EUR 
- Anmietung des Depot 1 und Depot 2 sowie des Carlsgartens 
- Anmietung „Industriehof“ Krebsgasse/Glockengasse

- 2 - 
 
/ 3 
ist grundsätzlich nachvollziehbar. Aufgrund der umfangreichen Unterlagen und der 
Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit ist eine qualifizierte Prüfung der Unterlagen 
jedoch nicht möglich. Eine Kostenabweichung nach oben ist insofern nicht auszu-
schließen. 
Unabhängig hiervon, habe ich zu verschiedenen Beschlusspunkten noch ein paar 
beispielhafte Anmerkungen und Fragen: 
Zunächst sind aus der Vorlage die zu treffenden Beschlüsse nicht eindeutig zu er-
kennen. Insbesondere ist die Bedarfsfeststellung durch den Rat für die verschiede-
nen Investitionen und Aufwendungen nicht formuliert. In Zukunft bitte ich, den Be-
schlusstext so zu konkretisieren, dass der jeweils erforderliche Bedarf von den zu-
ständigen politischen Gremien festgestellt werden kann. 
In diesem Zusammenhang verweise ich auf Punkt 7 g Sonstiges Ihrer Vorlage: „So-
weit für die in den Matrixberechnungen kalkulierten Beschaffungen oder Dienstleis-
tungen Bedarfsfeststellungsbeschlüsse erforderlich sind, wird der Bedarf hiermit an-
erkannt. Ein Vergabevorbehalt wird jeweils nicht ausgesprochen.“ 
Ein Bedarfsfeststellungsbeschluss erfolgt immer auf der Grundlage einer Bedarfsprü-
fung der Dienststelle. Nach dem hier vorgelegten Terminplan für die Marketingkam-
pagne zur Eröffnung des Offenbachplatzes ist zumindest in diesem Fall die Bedarfs-
prüfung erst nach der Mittelfreigabe durch den Rat vorgesehen. Damit liegen die Vo-
raussetzungen für einen Bedarfsfeststellungsbeschluss der Marketingkampagne 
nicht vor.  
Weiterhin soll der Rat in der Vorlage verschiedene Sachverhalte ohne Beschlussfas-
sung zur Kenntnis nehmen. Beispielhaft sei hier der Punkt 2 b des Beschlusses ge-
nannt. Nach Punkt 2 a. „wird das Depot mit seinen beiden Spielstätten sowie dem 
Carlsgarten erhalten“. Aus den Ausführungen zu Punkt 2 b „Der Rat nimmt auf Basis 
der Ergebnisse der „Machbarkeitsstudie Depot“ zur Kenntnis, dass der Betrieb des 
Depots nur mit beiden Spielstätten Depot 1 und Depot 2 sinnvoll ist. Der Umbau des 
Depot 1 in ein Lager ist zwar technisch möglich, aber unwirtschaftlich“, lässt sich ein 
Beschluss zum Weiterbetrieb als Spielstätte nicht ableiten. 
Die Vorlage verweist zu den einzelnen Punkten jeweils auf die „Machbarkeitsstudie 
Depot“ und das Gutachten „actori 2020 & actori 2020 Tanz“. Ausführungen aus den 
Gutachten zur Erläuterung der geplanten Investitionen sind der Beschlussvorlage 
nicht zu entnehmen. 
So finden sich z. B. keine Erklärungen zu den beabsichtigten Investitionen im Depot 
oder zu den Kosten und Rahmenbedingungen zur Gründung der neuen Sparte Tanz. 
Eine Darstellung, inwieweit die Gewährleistung einer angemessenen Repräsentation 
der Tanzgastspiele sowie der freien Szene auf allen Bühnen gegebenenfalls (negati-
ve) Auswirkungen für die bestehenden Sparten hat, ist der Vorlage nicht zu entneh-
men.

- 3 - 
 
 
Festzustellen ist auch, dass nicht eindeutig und transparent nachvollzogen werden 
kann, welche finanziellen Mittel insgesamt für die Spielstätten Depot 1 und Depot 2 
sowie des Carlsgartens aufzuwenden sind. Wie hoch beläuft sich z. B. die Miete ein-
schließlich Nebenkosten pro Jahr? An Hand der vorliegenden Unterlagen ist nicht 
erkennbar, ob die geplante energetische Sanierung bereits in den Nebenkosten be-
rücksichtigt wurde. 
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 07.02.2023 wurde die Prü-
fung der Eigentümerstruktur bei künftigen Anmietungen zugesichert. Entsprechende 
Ausführungen zu den Vermietern des Depots enthält die Vorlage nicht. 
Des Weiteren erläutern Sie die Absicht, eine mögliche Ausgliederung des Depots aus 
dem Betrieb der Bühnen zu prüfen, um dieses zukünftig als Betreibergesellschaft zu 
führen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Folgen aus der Grün-
dung der Betreibergesellschaft zu erwarten sind. Ist geplant, dass die Bühnen Ge-
sellschafter werden oder wird die Betreibergesellschaft als rein privates Dienstleis-
tungsunternehmen geführt? Welche Auswirkungen hätte die Gründung beispielswei-
se hinsichtlich auf die von den Bühnen zu leistenden Mietaufwendungen? 
Unter Punkt 6 wird der erforderliche Betriebskostenzuschuss an die Bühnen darge-
stellt. Die Höhe des Grundmehrbedarfes für die Basisvariante sowie der Mehrbedarf 
actori 2020 & actori 2020 ist ohne weiteres nicht verständlich. Nach meiner Ansicht 
ist es erforderlich, den Mehrbedarf bezogen auf die unterschiedlichen Perioden der 
Wirtschaftsjahre der Bühnen und der städtischen Haushaltsjahre zu erläutern.   
Abschließend weisen Sie auf verschiedene Unterlagen hin, die seit dem Jahr 2014 
im Kontext „actori“ erstellt wurden und den entsprechenden Gremien vorgelegt wur-
den. Eine Einsichtnahme in die Unterlagen über das Ratsinformationssystem um al-
len Gremienmitgliedern eine umfassende Informationsmöglichkeit zu bieten, ist je-
doch für die Protokolle der Sitzungen des „Arbeitskreises actori“ nicht möglich.  
Mit freundlichen Grüßen 
 
Sven Genseke

/2 
 
 
 46 13.06.2023       14 141/2     Grundsatzbeschluss für den Neustart der Bühnen Köln am Offenbachplatz ab der Spielzeit 2024/205 auf Basis der actori-Gutachten // Langfristige Anmie-tung des Depots in Köln-Mülheim //Aufbau einer Tanzsparte an den Bühnen Köln Beschlussvorlage 1126/2023  Hier: Antwort auf die Stellungnahme des RPA     Sehr geehrte Damen und Herren,  im Zusammenhang mit dem von Ihnen am 12.06.2023 übersandten Schreiben dan-ken die Bühnen Köln für die rasche Stellungnahme des RPA und :  Sie führen in Ihrem Schreiben zu den Bedarfsfeststellungen aus:  „Die sachliche Notwendigkeit der  - Investitionen ins Depot auf Basis der durch die Architektenpartnergesell-schaft vorgelegten Kalkulationen der „Machbarkeitsstudie Depot“ in Höhe von 2,3 Mio. EUR - Verstärkungsmittel „Neustart Offenbachplatz“ für die Marketingkampagne sowie ein mehrtägiges Eröffnungsfestival in Höhe von 3,5 Mio. EUR - Hochregallager in der Logistikhalle der Bühnen in Kalk in Höhe von 1,4 Mio. EUR - Wiederbeschaffung von Theatertechnik auf dem neuesten technischen Stand für den Standort Offenbachplatz in Höhe von 9,5 Mio. EUR - Anmietung des Depot 1 und Depot 2 sowie des Carlsgartens - Anmietung „Industriehof Krebsgasse/Glockengasse  ist grundsätzlich nachvollziehbar.“

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 Unabhängig hiervon haben Sie zu verschiedenen Beschlusspunkten noch beispiel-hafte Anmerkungen und Fragen, die sich nur in dem nachfolgenden Punkt auf die v.g. Bedarfsfeststellungen beziehen:  „Zunächst sind aus der Vorlage die zu treffenden Beschlüsse nicht eindeutig zu erkennen. Insbesondere ist die Bedarfsfeststellung durch den Rat für die verschie-denen Investitionen und Aufwendungen nicht formuliert. In Zukunft bitte ich, den Beschlusstext so zu konkretisieren, dass der jeweils erforderliche Bedarf von den zuständigen politischen Gremien festgestellt werden kann. In diesem Zusammenhang verweise ich auf Punkt 7 g Sonstiges Ihrer Vorlage: „So-weit für die in den Matrixberechnungen kalkulierten Beschaffungen oder Dienstleis-tungen Bedarfsfeststellungsbeschlüsse erforderlich sind, wird der Bedarf hiermit anerkannt. Ein Vergabevorbehalt wird jeweils nicht ausgesprochen.“  Antwort  Die Bühnen Köln nehmen den Hinweis dankend an. Wir erlauben uns allerdings, darauf hinzuweisen, dass es sich bei der betreffenden Beschlussvorlage um zahl-reiche, zukunftsweisende Grundsatzentscheidungen für die Bühnen Köln handelt, die in einer Beschlussvorlage zusammengefasst wurden. Der konkrete Spielbetrieb am Offenbachplatz sowie am Depot in Köln-Mülheim wird nach Grundsatzbe-schlussfassung und auf der Grundlage des Gutachtens „actori 2020 & actori 2020 Tanz“ sodann auf der Basis konkreter (einzelner) Wirtschaftspläne und deren Mit-telfristplanung erfolgen.  Unstrittig ist, dass die nachfolgenden Investitionen bzw. Maßnahmen nach gleich-zeitiger Mittelfreigabe auf Basis des Grundsatzbeschlusses umgesetzt werden sol-len:   - Investitionen ins Depot auf Basis der durch die vorgelegten Kalkulationen in der „Machbarkeitsstudie Depot“ in Höhe von 2,3 Mio. EUR - Verstärkungsmittel „Neustart Offenbachplatz“ für die Marketingkampagne sowie ein mehrtägiges Eröffnungsfestival in Höhe von 3,5 Mio. EUR - Hochregallager in der Logistikhalle der Bühnen in Kalk in Höhe von 1,4 Mio. EUR - Wiederbeschaffung von Theatertechnik auf dem neuesten technischen Stand für den Standort Offenbachplatz in Höhe von 9,5 Mio. EUR  Hierfür lagen Ihnen die konkreten Kostenschätzungen vor. Der Großteil dieser im Einzelnen zu vergebenden Investitionen und Maßnahmen belaufen sich auf ge-schätzte Kosten von unter 300.000 EUR (netto) und bedürfen daher aufgrund der  Vorgaben der Betriebssatzung keiner weiteren Bedarfsfeststellungsbeschlüsse durch den Betriebsausschuss.

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Ihre nachfolgenden Fragen bzw. Anmerkungen beziehen sich auf weitere Inhalte der Beschlussvorlage, wie Anmietungen, Fragen zur evtl. Ausgliederung des De-pots und Gründung einer Betreibergesellschaft sowie zum künftigen Betriebskos-tenzuschuss. Auch zu diesen möchten wir gerne Stellung nehmen:   EINFÜHRUNG: Es wird zunächst darauf hingewiesen, dass die gegenständliche Beschlussvorlage das Ergebnis eines rund zehnjährigen Untersuchungsprozesses der Bühnen Köln durch die Firma actori GmbH und darauf basierenden Entschei-dungen darstellt. Es liegen rund 1.500 Seiten Gutachten, Studien, Protokolle etc. vor. Die Erarbeitung dieser diversen Unterlagen sowie insbesondere der Ergeb-nisse, die zur Beschlussvorlage geführt haben, fand dialogisch zwischen den De-zernaten Kultur und Finanzen sowie Kultur- und Finanzpolitikern in einem Arbeits-kreis statt. Dieser „Arbeitskreis actori“ tagte an vier Terminen jeweils drei Stunden lang (siehe dazu die Ausführungen in der Vorlage auf S. 6 & 7).  Zu Ihren Fragen im Einzelnen:  • „Festzustellen ist auch, dass nicht eindeutig und transparent nachvollzogen werden kann, welche finanziellen Mittel insgesamt für die Spielstätten Depot 1 und Depot 2 sowie des Carlsgartens aufzuwenden sind. Wie hoch beläuft sich z. B. die Miete einschließlich Nebenkosten pro Jahr? Anhand der vor-liegenden Unterlagen ist nicht erkennbar, ob die geplante energetische Sa-nierung bereits in den Nebenkosten berücksichtigt wurde. In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 07.02.2023 wurde die Prüfung der Eigentümerstruktur bei künftigen Anmietungen zugesichert. Entsprechende Ausführungen zu den Vermietern des Depots enthält die Vorlage nicht.“  Antwort   - Die aufzuwenden Mittel für die Spielstätten Depot 1 und 2 sowie für den Carlsgarten werden nach Grundsatzbeschluss transparent in den sodann aufzustellen Wirtschaftsplänen dargestellt werden.   Miete und Nebenkosten sind in den Matrixberechnungen enthalten und wer-den pro Spielzeit ab 2024/25 rund 1,6 Mio. EUR betragen (siehe Protokoll 4. AK actori, S. 40). Dieser Wert wurde sodann inflationsangepasst fortge-schrieben. Die Kosten für den Betrieb des Carlsgartens wurden nicht einzeln aufge-schlüsselt und gehen in den allgemeinen Betriebskosten des Depots auf.  - Zur energetischen Sanierung des Depots wird auf die Beantwortungen 1926/2023 & 1968/2023 verwiesen. In 1968/2023 findet sich auch nochmals eine umfassende Stellungnahme des Eigentümervertreters.  - Die Eigentümerstruktur wurde ausführlich untersucht und auch in den Ar-beitskreisen thematisiert. Die politischen Nachfragen zur Vorlage greifen den Punkt ebenfalls auf. Es wird insofern auf die Beantwortungen 1926/2023 & 1968/2023 verwiesen und hier zitiert:

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 Die BEOS AG als Ansprechpartner für die Vertragsverhandlungen hat den Bühnen schriftlich übermittelt:  „Der Eigentümer und künftige Vertragspartner für die Anmietung des Depots ist die:  „IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH handelnd im eigenen Namen und für Rechnung des Sondervermögens  „BEOS Corporate Real Estate Fund Germany II“ Ferdinandstraße 61 20095 Hamburg“  Mieten würden an diese Gesellschaft gezahlt werden. Die BEOS AG vertritt die Kapitalverwaltungsgesellschaft und managet das Carlswerk-Areal im Auftrag.    • „Des Weiteren erläutern Sie die Absicht, eine mögliche Ausgliederung des Depots aus dem Betrieb der Bühnen zu prüfen, um dieses zukünftig als Be-treibergesellschaft zu führen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Folgen aus der Gründung der Betreibergesellschaft zu erwar-ten sind. Ist geplant, dass die Bühnen Gesellschafter werden oder wird die Betreibergesellschaft als rein privates Dienstleistungsunternehmen geführt? Welche Auswirkungen hätte die Gründung beispielsweise hinsichtlich auf die von den Bühnen zu leistenden Mietaufwendungen?“  Antwort  Um den kontinuierlichen Betrieb des Depots zu gewährleisten, würde das Depot in einer Pilotphase zunächst durch die Bühnen betrieben. Die Bühnen Köln werden die Termindisposition für alle zu beteiligenden Nutzer*innen transparent organisie-ren. Ein kooperatives Miteinander auf Augenhöhe von (1) TanzKöln mit eigener Kompanie der Bühnen Köln, (2) Tanzgastspielen, (3) Freier Szene der darstellen-den Künste und (4) rechtsrheinischer Spielstätte des Schauspiel Köln (auf Basis des Musterspielplanes) steht dabei im Fokus.  Die Verwaltung erachtet es als notwendig, den operativen Betrieb jedenfalls in der Pilotphase durch die Bühnen Köln organisieren zu lassen. Dies vor dem Hinter-grund, dass rund 7.600 qm und zwei Versammlungsstätten nahtlos, verkehrssicher und logistisch angemessen zu betreiben sind. Hinzukommt die Pflege des Carls-gartens und die Koordination der Gastronomie, des Eigentümers und der Nach-barn.  Es wird nochmals betont, dass eine Ausgliederung des Depots aus dem Betrieb der Bühnen möglich ist und auf Basis der Evaluierungen geprüft werden wird. Es wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass der Weiterbetrieb ohne ein konkre-tes Konzept und ohne die Anwendung der durch die Bühnen in über zehn Jahren

-5- 
 
 
Spielbetrieb gewonnenen Erfahrungen aus Sicht der Verwaltung unrealistisch ist.  Sollte es dann zur Gründung einer Betreibergesellschaft kommen, liegen verschie-dene gutachterlich geprüfte Ausgestaltungsmöglichkeiten vor (siehe actori 2020 Tanz, S. 446 ff). Festzuhalten ist, dass es hier noch keine Festlegungen gibt. Zu-nächst sind der Grundsatzbeschluss und die sodann zu sammelnden Erfahrungen und deren Evaluierungen abzuwarten.    • „Unter Punkt 6 wird der erforderliche Betriebskostenzuschuss an die Bühnen dargestellt. Die Höhe des Grundmehrbedarfes für die Basisvariante sowie der Mehrbedarf actori 2020 & actori 2020 ist ohne weiteres nicht verständ-lich. Nach meiner Ansicht ist es erforderlich, den Mehrbedarf bezogen auf die unterschiedlichen Perioden der Wirtschaftsjahre der Bühnen und der städtischen Haushaltsjahre zu erläutern.“  Antwort  Auch hier darf darauf hingewiesen, dass die Thematik ausführlich in den Arbeits-kreisen besprochen wurde. Es wird an dieser Stelle insbesondere auf das Protokoll des 4. Arbeitskreises vom 07.02.2022, Folie 11 bis 19 sowie die protokollierten Aussagen verwiesen.  • „Abschließend weisen Sie auf verschiedene Unterlagen hin, die seit dem Jahr 2014 im Kontext „actori“ erstellt wurden und den entsprechenden Gre-mien vorgelegt wurden. Eine Einsichtnahme in die Unterlagen über das Ratsinformationssystem um allen Gremienmitgliedern eine umfassende In-formationsmöglichkeit zu bieten, ist jedoch für die Protokolle der Sitzungen des „Arbeitskreises actori“ nicht möglich.“  Antwort  Die Anmerkung ist nur teilweise nachvollziehbar. Die Gutachten „actori 2014“ und „actori 2020 & actori 2020 Tanz“ mit jeweils rund 500 Seiten wurden dem Betriebs-ausschuss Bühnen sowohl als gedruckte Exemplare, als auch als Vorlage über-sandt. Auf dieser Basis erfolgte am 25.01.2022 der einstimmige politische Be-schluss, einen Arbeitskreis zu gründen (4394/2021).   Die Herausforderung der Erstellung der Beschlussvorlage bestand wie oben bereits beschrieben darin, rund 1.500 Seiten Gutachten, Studie und Protokolle in einer Be-schlussfassung kompakt zusammenzufassen.   Im Arbeitskreise actori wurde mehrfach diskutiert, ob die umfangreichen Sitzungs-protokolle dem Betriebsausschuss Bühnen auch zur Kenntnis gereicht werden sol-len. Hier wurde sich einvernehmlich darauf verständigt, die Protokolle den Mitglie-dern des Arbeitskreises zu übersenden, welche sie sodann innerhalb der Fraktio-nen verteilen.

-6- 
 
 
Die Vorlage enthält darüber hinaus folgenden Hinweis:  Folgende wesentliche Unterlagen wurden seit 2014 im Kontext „actori“ erstellt:  • „Wirtschaftlichkeits- & Organisationsuntersuchung Bühnen Köln – actori 2014“ • „actori 2020 & actori 2020 Tanz“ o inklusive Konzept „TanzKöln“ • „actori Basisvariante“ • „Machbarkeitsstudie Depot“ • Protokolle der Sitzungen „Arbeitskreis actori“ vom  o 29.04.2022 o 03.06.2022 o 28.10.2022 o 03.02.2023  Die vorgenannten Dokumente wurden zum jeweiligen Zeitpunkt den ent-sprechenden Gremien vorgelegt.  Hierzu gab es bis dato keine Anmerkungen.   Wir danken nochmals ausdrücklich für die reibungslose Zusammenarbeit und für die positive Stellungnahmen zu den Bedarfsfeststellungen! Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen hinreichend beantworten konnten.  Mit freundlichen Grüßen      Patrick Wasserbauer

Anlage 1 Vergleichsmatrix actori

3463 Zeichen

|1 BÜHNEN KÖLNBÜHNEN KÖLN
Unterschiede zwischen Basisvariante und actori 2020 Tanz (1/3)Basisvarianteactori 2020 TanzAuswirkungen Haushalt (BKZ Stadt an Bühnen) SZ 24/25: 125,6 Mio. EURSZ 34/35: 139,6 Mio. EURSZ 24/25: 134,9 Mio. EURSZ 34/35: 152,0 Mio. EURLandesförderung2,44 Mio. EUR2,44 Mio. EUR (ggf. plus zusätzliche Tanzmittel)Personal680 VZÄ755 VZÄStandorte6 6Bühnen䡧Es werden 4 Bühnen bespielt.䡧Alle Spielstätten befinden sich am Offenbachplatz.䡧Es werden 6 Bühnen bespielt.䡧Weiternutzung eingespielter und genehmigterVersammlungsstätten䡧Niedriger Mietzinsim Depot䡧RechtsrheinischePräsenz bleibt erhalten.Vorstellungen gesamt606 VS 723 VSTanz䡧Keineeigene Tanzkompanie䡧22 internationale Tanz-Gastspiele unterschiedlicher Kompagnien in allen Spielstätten
䡧Eigene profilbildende Tanzsparte mit:-ca. 40 Vorstellungen-ZeitgenössischerAusrichtung-eigener Intendanz -Internationaler Tourfähigkeit䡧Umfassendes Programm aus Residenz, Gastspielen, Festivals sowie Vermittlungs-formaten der Freien Tanz-Szeneam Depot.䡧Entspricht Konzept TanzKöln: „Köln soll wieder eine Tanzstadt werden“.䡧22 internationale Tanz-Gastspiele in allen Spielstätten.

|2 BÜHNEN KÖLNBÜHNEN KÖLN
Unterschiede zwischen Basisvariante und actori 2020 Tanz (2/3)Basisvarianteactori 2020 TanzFreie Szene䡧Spielstätten am Offenbachplatz bieten dispositorischgeringe Kapazitätenfür eine Mitnutzung der Freien Szene.䡧Spielstättenam Depot können deutlich flexibler mitgenutzt werden.䡧Darüber hinaus schafft Depot eine Vielzahl an Kooperationsmöglichkeiten(Nutzung von Bühnen, Probebühnen und eigenen Aufenthaltsräumen). 䡧Anteil der Freien Szene am BKZ der Betreibergesellschaft: 990 TEUR.1
Schauspiel䡧Szenario bietet Programm von 䡧305 eigenen Schauspiel-Vorstellungen, 䡧13 Neuproduktionen, 䡧5 Wiederaufnahmen und䡧7 Gastspielen 䡧an zwei Bühnen. 䡧Beide Schauspielbühnen sind im gleichen Haus/am Offenbachplatz verortet.
䡧Szenario bietet umfassendes Programm von䡧377 eigenen Schauspiel-Vorstellungen, 䡧18 Neuproduktionen, 䡧6 Wiederaufnahmen und䡧12 Gastspielen 䡧an drei Bühnen. 䡧Außenspielstätte am Depot ist die 3. (rechtsrheinische) Spielstätte des Schauspiel Köln. Vormals „Kammerspiele“, „Halle Kalk“, „Außenspielstätte am Offenbachplatz“.
1) lt. Gutachten actori 2020 Tanz.

|3 BÜHNEN KÖLNBÜHNEN KÖLN
Unterschiede zwischen Basisvariante und actori 2020 Tanz (3/3)Basisvarianteactori 2020 TanzWeitere Qualitative Auswirkungen䡧Eine Aufgabe des Depots als Außenspielstätte der Bühnen kann eine Signalwirkungin der Bevölkerung haben.䡧Die Entscheidung, das Depot als Außenspielstätte aufzugeben, kann in den Folgejahren nur schwer revidiertwerden, denn䡧einenErsatzstandortzu finden, ist schwierig und 䡧einen Ersatzstandort auf das etablierte Niveau des Depots zu heben, bedeutet erhebliche Aufwände.
䡧Bühnen halten Anschluss an Theatermarkt: Alle fünf Benchmarks und drei Viertel alleröffentlichen Theater Deutschlands verfügen über Schauspiel-Außenspielstätten. 䡧Depot bietet niedrigschwelligen Zugang für ein diverses Theaterpublikum und erfüllt wesentliche Eigenschaften eines Dritten Ortes –als Ort der Begegnung in Mülheim.䡧Depot kommt dem allgemein zu beobachtenden Nutzendenwunschnach Partizipationund kultureller Teilhabe entgegen. 䡧Angebote zur kulturellen Teilhabe haben einen positiven gesellschaftspolitischen Einfluss.Nachhaltigkeit䡧Die langfristige Anmietung des Depots als Kulturstandort in Mülheim ist im Kontext zur Erreichung der Klimaneutralitätder Stadt Köln bis 2035 zu diskutieren.

Beratungsverlauf (3)

12.06.2023 Finanzausschuss
TOP 10.29 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
15.06.2023 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2023 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Krebsgasse
  • Glockengasse 2
  • Ferdinandstraße 61
  • Offenbachplatz 2024
  • Freiheit

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Details

Aktenzeichen
1126/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.06.2023
Erstellt
03.04.2023 18:31