0974/2022
Förderung des Open Air-Angebots 2022
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Anlage 2 BV Open Air-Angebot 2022
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Anlage 2 Alternatives Open Air-Spielstätten-Konzept für Kulturveranstaltungen Das folgende Alternativkonzept reflektiert die Ergebnisse eines Workshops von Veranstaltervertretung Klubkomm und Task Force Open Air im Kulturamt (Bauaufsichtsamt, Umweltamt, Ordnungsamt, Stabsstelle Events, Kulturamt) Grundideen für ein Alternativkonzept 1. Modulsystem für Kulturveranstaltungen auf öffentlichen Flächen Es werden städtische Flächen für 3 bis 5 Einzelveranstaltungen/pro Jahr (auf geschützten Grünflächen 1 bis 2 Einzelveranstaltungen/pro Jahr) zur Nutzung als Open Air-Standort für Kulturveranstaltungen jeweils per städtischem Bauantrag genehmigt. Flächen für Veranstaltungen für 100 bis 500 Personen an bis zu 3 bis 5 Ereignissen (Wochenende) im Jahr - Offenbachplatz - Jugendpark - Oberländer Werft - An der Schanz - Mülheimer Werft Flächen für Veranstaltungen für 500 bis 2000 Personen an 1 bis 2 Ereignissen (Wochenende) im Jahr. Für die Nutzung dieser Flächen im Landschaftsschutzgebiet werden entsprechende Ersatzzahlungen festgelegt. Eine entsprechende Genehmigung bei der Bezirksregierung wird eingeholt. - Friedenspark Schräge Wiese - Gleueler Wiesen - (Nüssenberger Busch) - Ggf. weitere Grün-Flächen Für jede oben aufgeführte Fläche wird einmalig von der Stadt ein Bauantrag für die Bespielung mit Open Air-Bühnen gestellt, damit werden dauerhaft geltende Open Air-Module für die Nutzung dieser Fläche festgelegt, mit Festlegung der Veranstaltungsarten, der maximalen Veranstaltungstage pro Jahr (plus Uhrzeit), der Bühnengrößen, maximal zugelassenen Publikumszahlen, Gestaltung der Fläche (Platzierung der Bühne, Entfluchtung, Absperrung usw.) etc. Es werden zusätzlich zu den oben identifizierten Flächen in den nächsten Jahren weitere städtische Liegenschaften für dieses Modulverfahren geprüft. Einmal im Jahr (1. Quartal des Vorjahres) werden für das kommende Jahr diese Flächen mit den im Bauantrag festgelegten Modulen für Kulturveranstalter*innen zur Nutzung ausgeschrieben (gefördert mit 300.000 Euro/pro Jahr Open Air-Mitteln). Jede/r Veranstalter*in kann sich für eine Einzelveranstaltung (bis zu einem Wochenende) bewerben. Der dann für die jeweilige Veranstaltung von dem/der Veranstalter*in einzureichende Bauantrag ist sehr reduziert, vergleichbar einer Anzeige einer Nutzungsänderung. Die Genehmigung erfolgt beschleunigt. Die Genehmigungsgebühren werden ggf. reduziert. Die Veranstalter*innen können bei der Stadt einen Projektantrag über die Förderung der Infrastrukturkosten (inklusive Ersatzzahlungen für Flächen im Landschaftsschutzgebiet) und Programmkosten stellen. Über die Vergabe der Flächen und entsprechende Förderung votiert eine Fachjury, die Entscheidung über die Bespielung der Flächen erfolgt per Beschlussvorlage in den Ausschüsse AVR und KuK. 2. Verbesserung der Kommunikationswege – Einrichtung eines Lotsen Es wird ein städtischer Lotse eingerichtet, der Veranstalter*innen, die Open Air- Kulturveranstaltungen in Köln durchführen und genehmigen lassen wollen, durch das individuelle städtische Genehmigungsverfahren lotst. Voraussetzungen Mit der Umsetzung des Konzeptes muss mind. 1 Jahr vor Open Air-Saison gestartet werden. Entsprechende Ressourcen sind dafür in den beteiligten Dienststellen zu identifizieren bzw. bereitzustellen. Für das Förderprogramm müssten dann (allerdings) Mittel in Höhe von 300.000 € ab dem Haushalt 2023ff innerhalb des Budgets von VII/41 umgeschichtet werden. Konzeptprüfung in der Verwaltung Die Umsetzungsmöglichkeit dieser Konzeptidee wird derzeit mit der Festlegung der für eine Umsetzung nötigen Aufgabenzuschnitte und Ressourcen pro Dezernat von Dez. I Allgemeine Verwaltung und Ordnung, Dez. VI Planen und Bauen, Dez. VII Kunst und Kultur, Dez. VIII Umwelt, Klima und Liegenschaften geprüft. Ein möglicher Vorschlag wird den Ratsgremien als Beschlussvorlage vorgelegt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/24 Vorlagen-Nummer 0974/2022 Freigabedatum 04.04.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung des Open Air-Angebots 2022 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des in der Beschluss- begründung vorgestellten Konzepts zur Förderung des Open Air-Angebots 2022. Zur Finanzierung stehen im Haushaltsjahr 2022 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 300.000 Euro im Teilplan 0416- Kulturförderung, Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen zur Verfügung. Die Aufteilung der Mittel ist im Verhältnis 150.000 Euro zur Förderung der Errichtung und des Be- triebs temporärer Open Air-Bühnen (Infrastrukturförderung) und 150.000 Euro zur Projektförderung von Open Air-Veranstaltungen (unterjährige Projektförderung) vorzusehen; die tatsächliche Veraus- gabung soll sich am Bedarf der Szene orientieren. Die Infrastrukturförderung soll vorrangig für die Unterstützung von Open Air-Standorten eingesetzt werden, die bereits in 2021 bespielt wurden und die entweder verfahrensfrei zu betreiben oder für die kurzfristig baurechtliche Genehmigungen zu erwarten sind. Es handelt sich um die Standorte „An der Schanz“, „atelier mobile“, „Jugendpark“ (Summerstage) und „Kleiner Offenbachplatz“. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.04.2022 Ausschuss Kunst und Kultur 05.04.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 300.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zur Förderung des Open Air-Angebots in 2022 soll das nachstehende Konzept umgesetzt werden, welches aus zwei Säulen besteht: Infrastrukturförderung für Errichtung und Betrieb temporärer Open Air-Spielorte und unterjährige Projektförderung für Open Air-Veranstaltungen der freien Szene. Im Folgenden werden entsprechend dem Antrag AN/0399/2022 die Inhalte und Verfahren der Open Air- Förderung beschrieben. Infrastrukturförderung für temporäre Open Air-Spielstätten Veranstalter*innen der freien Szene Kölns können zur Errichtung und zum Betrieb einer temporären Open Air-Spielstätte eine Förderung beim Kulturamt beantragen. Eine mögliche Förderung richtet sich nach folgenden Kriterien: - Die Spielstätte muss vor Inbetriebnahme ordnungsbehördlich, bau- und immissionsrechtlich für jede dort geplante Veranstaltung genehmigt sein. - Die Spielstätte sollte über einen möglichst langen Zeitraum betrieben werden. - Akteur*innen der freien Szene müssen bei der Terminvergabe zur Bespielung berücksichtigt werden. - Vom Kulturamt geförderte Initiativen erhalten vergünstigte Mietkonditionen. - Eine Basisausstattung an Technik und Infrastruktur stellt der/die Betreiber*in den Nutzenden zur Verfügung. 3 Anträge zur Infrastrukturförderung können formlos und ohne Frist an das Kulturamt gestellt werden. Die Anträge müssen folgende Informationen enthalten: - kurzes Konzept/Beschreibung über geplante Art und Umfang der Bespielung (Inhalte, Ziel- gruppen, Konditionen der Nutzung) - schlüssiger, ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan über die geplanten Kosten und die zu erwartenden Einnahmen. Anteilig gefördert werden können die Kosten für die Errichtung (inklusive Genehmigungskosten) und Einrichtung einer Spielstätte bis zu einer Höhe von 70.000 Euro. Ein Eigenanteil (mind. 20% der Ge- samtkosten) ist zwingend darzustellen. Förderfähig sind zum Beispiel Kosten für Technik- oder Büh- nenmieten, Personal- oder Honorarkosten oder Werbekosten; investive Ausgaben können nur in Ausnahmefällen geltend gemacht werden. Die Entscheidung zur Vergabe der Infrastrukturförderungen wird vom Kulturamt getroffen. Von hier aus erfolgt auch die Bewilligung der Förderungen. Da bereits 2021 an einigen Standorten im Stadtgebiet Open Air-Kultur stattfinden konnte, sollen mög- liche Infrastrukturförderungen für diese Flächen vorrangig berücksichtigt werden. Es handelt sich um die Spielstätten „An der Schanz“, „atelier mobile“ (auf den Poller Wiesen), „Jugendpark“ und „Kleiner Offenbachplatz“. Dieses Vorgehen sichert eine Grundversorgung an Open Air-Standorten für 2022 in Köln, die bereits im Vorjahr bespielt wurden und für deren Genehmigung auf erprobte Verfahren zu- rückgegriffen werden kann. Grundsätzlich soll aber auch eine Antragstellung für weitere Standorte möglich sein. Förderung für Open Air-Veranstaltungen Gefördert werden sollen Initiativen und Veranstalter*innen der freien Kulturszene in Köln, die Open Air-Veranstaltungen durchführen wollen, aber nicht zwingend über eine eigene Open Air-Bühne ver- fügen. Diese Veranstalter*innen können ohne feste Fristen Anträge zur Förderung ihrer Open Air- Veranstaltungen an den KLUBKOMM e.V. stellen. Anträge können für Formate aller Sparten der freien Szene gestellt werden – es gelten die Förderkriterien des „Förderprogramm Kultur Freie Szene“ des Kulturamts. Vorgaben zu Antragssummen werden nicht gemacht; es ist jedoch ein Eigenanteil (mind. 5% der Gesamtkosten) zu erbringen. Aufgrund der zu erwartenden Dynamik des Open Air- Geschehens werden Anträge schnellstmöglich nach Eingang bei der KLUBKOMM bearbeitet und beschieden. Zur Entlastung der Kulturverwaltung werden die Antragsberatung, Antragsbewilligung und verwen- dungsgemäße Prüfung der Open-Air-Veranstaltungsanträge durch die Interessenvertretung KLUB- KOMM e.V. umgesetzt. Diese händigt auch die nötigen Antragsformulare aus. Die Entscheidungen zur Vergabe der Projektförderungen Open Air werden durch die Fachreferent*innen im Kulturamt ge- fällt. Für die Beantragung von Förderungen in beiden Open Air-Schwerpunkten gilt, dass die Einhaltung der jeweils geltenden Corona-Maßnahmen Bedingung ist. Die Verteilung der finanziellen Mittel in Höhe von 300.000 Euro auf die zwei Säulen der Förderung des Open Air-Angebots orientiert sich an der Bedarfslage, die sich aus den Förderanträgen ableiten lässt. Die schlussendliche Festlegung der einzelnen Förderbudgets (Veranstaltungsförderung, Infra- strukturförderung) folgt dem Ziel, eine möglichst hohe Zahl der Anträge zu berücksichtigen, wobei in jedem Einzelfall eine vertretbare Kosten-Nutzen-Relation zu beachten ist. Die KLUBKOMM soll die zur Förderung für Open Air-Veranstaltungen benötigten Mittel in Höhe von 150.000 Euro per Weiter- leitungsvereinbarung erhalten; darin enthalten ist eine Honorierung des Aufwandes bis zu einer Ge- samthöhe von maximal 10.000 Euro. Hinweise zur Umsetzung 2022 Der Bedarf an dauerhaften oder temporär nutzbaren Open Air-Standorten besteht für Kulturak- 4 teur*innen in Köln auch jenseits von Corona. Insbesondere für musikalische Veranstaltungen reichen die etablierten privatbetriebenen Open Air-Bühnen wie Tanzbrunnen oder Odonien nicht aus. Auf- grund der Erfahrungen aus 2021 – auch bezogen auf einen komplexen Genehmigungsprozess zur Errichtung und Bespielung von temporären Open Air-Bühnen – haben sich Wirtschaftsförderung, Kul- turamt, Stabsstelle Events, Bauaufsichtsamt, Ordnungsamt und das Amt für Umwelt- und Verbrau- cherschutz mit dem KLUBKOMM e.V.im Sommer 2021 zusammengesetzt und ein Projekt aufgesetzt, das der Identifizierung von für die Szene attraktiven und genehmigungsfähigen Open Air-Flächen und der Entwicklung eines niederschwelligen Bauantragsprozesses für temporäre Open Air-Spielstätten sowie der Schaffung einer Kommunikationsstruktur zur Begleitung von Genehmigungsverfahren dien- te. Die Erfahrungen aus dem Genehmigungsverfahren 2021 sind eingeflossen. Als Abschluss des Projektes erfolgte am 14.02.2022 ein dreistündiger moderierter Workshop von Task Force Open Air und KLUBKOMM e.V. Eine Identifizierung von neuen städtischen Flächen, die als dauerhafte Open Air-Standorte für Musik- festivals, Konzerte, Clubformate, Theateraufführungen etc. für ein mittleres bis größeres Publikum (200 bis 2000 Personen) genehmigt werden können, ist nicht erfolgt. Die Ergebnisse der Flächenprü- fung sind der als Anlage 1 beigefügten Tabelle Übersicht d. geprüften Open Air- Veranstaltungsflä- chen zu entnehmen. Für die Open Air-Bespielung in den Corona-Jahren 2020/2021 wurden 2020 zudem bereits folgende Flächen geprüft: Schrotty, Kitschburger Straße und Mülheimer Werft, die als dauerhafte oder temporäre Open Air-Spielstätten als nicht genehmigungsfähig bewertet wurden, so- wie August-Sander-Park und der Parkplatz unterhalb des Clubheim Olympia, deren Eignung als dau- erhafte oder temporäre Open Air-Spielstätten im Zuge eines Bauantragsverfahrens zu prüfen wäre. Nicht aufgelistet wurden hier jene Flächen, die bereits erprobte Veranstaltungsflächen für Einzelver- anstaltungen sind, wie z.B. Eisenmarkt, Alteburger Hof, Stadionbad etc.. Im Rahmen des oben beschriebenen Projektes zwischen Task Force Open Air und KLUBKOMM konnte Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Genehmigungsverfahren für die Errich- tung von temporären Open Air-Spielstätten (baurechtlich als temporäre Sonderbauten einzustufen) hergestellt werden und ein möglicher neuer Kommunikationsweg – siehe weiteres Vorgehen für 2023ff – zwischen genehmigenden Ämtern und Open Air-Veranstalter*innen aufgezeigt werden. Au- ßerdem wurde von der Verwaltung eine Checkliste für Baugenehmigungsverfahren für temporäre Sonderbauten (Open Air) erstellt und für 2022 zur Verfügung gestellt. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Workshops und aufgrund der Erfahrungen aus 2021 wird das hier beschriebene Vorgehen zur Vergabe der Infrastrukturförderung vorgeschlagen, da es nach Einschätzung der Verwaltung die größten Erfolgschancen zur Sicherung von Open Air-Standorten in 2022 bietet. Weiteres Vorgehen für 2023ff Es bleibt offensichtlich, dass das derzeitige Verfahren, nach dem Veranstalter*innen für Kulturveran- staltungen auf öffentlichen, einzufriedenden Flächen einen Bauantrag für temporäre Sonderbauten (Einzelgenehmigung) stellen müssen, für die meisten Akteur*innen der freien Szene kaum praktikabel ist. Die Erstellung eines Bauantrags für temporäre Sonderbauten umfasst zu hohe Kosten für eine überschaubare mögliche Anzahl von Veranstaltungstagen (3 bis 5 Ereignisse im Jahr). Die Genehmi- gung eines Bauantrags für die Schaffung von temporärer Infrastruktur dauert aufgrund der baurechtli- chen Komplexität und teilweise Personalknappheit im Bauaufsichtsamt im Regelbetrieb den Betrei- ber*innen außerdem zu lange. Auch Abfragen bei Kulturverwaltungen anderer Städte (Bochum, Bonn, Dortmund, Erfurt, München) haben ergeben, dass die wenigsten Kommunen den bisher in Köln angedachten Weg gehen: die Förderung der Nutzung genehmigter, mit Infrastruktur ausgestatteter temporärer Spielstätten. Daher prüft die Verwaltung derzeit ein Alternativkonzept, Anlage 2 Alternatives Open Air-Spielstätten- Konzept für Kulturveranstaltungen, das die Ergebnisse des Workshops von Task Force Open Air und KLUBKOMM reflektiert, insbesondere die im Workshop positiv bewertete Idee des Kulturamtes, Open Air-Modulformate für Flächen festzulegen, und die positiv aufgenommene Forderung der KLUB- KOMM nach einem Lotsen für Open Air-Genehmigungsfragen für die Verbesserung der Kommunika- tionswege zwischen genehmigenden Ämtern und Open Air-Veranstalter*innen. 5 Finanzierung Der Änderungsantrag AN/2093/2021 (Kulturförderabgabe) zum Haushaltsplan 2022 wurde durch den Finanzausschuss in seiner Sitzung am 04.10.2021 beschlossen. Der Rat hat den Haushaltsplan 2022 insgesamt in seiner Sitzung am 09.11.2021 beschlossen. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen sind ein Teil dessen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen (Freigabe durch Fachausschuss). Im Teilergebnisplan 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen stehen im Jahr 2022 Mittel in Höhe von 300.000 € zur Verfügung. Begründung der Dringlichkeit Die in der Begründung beschriebene Abstimmung zwischen Verwaltung und KLUBKOMM hat einen kurzfristigen Anpassungsbedarf bei der Konzeptionierung des Förderprogramms ergeben, weshalb die Vorlage nicht fristgerecht auf den Weg gebracht werden konnte. Dennoch ist kurzfristig ein Be- schluss zur Vergabe der Open Air-Mittel nötig, da Open Air-Spielstätten und Veranstalter*innen ihre Planungen der Open Air-Saison nun konkretisieren müssen. Eine zeitnahe Ausschreibung der För- dermittel ist daher zwingend. Anlage 1 Übersicht d. geprüften Open Air-Veranstaltungsflächen Anlage 2 Alternatives Open Air-Spielstätten-Konzept für Kulturveranstaltungen
Anlage 1 BV Open Air-Angebot
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Übersicht d. Geprüften Open Air-Veranstaltungsflächen Stand: 2/16/22 21:59 Kategorisierung: Nicht geeignet 2021 Eignung ist zu prüfen Vorschlag Stadt Generelle Eignung Vorschlag KK KategorisierungVorschlag von … & Bespielung in der Vergangenheit Fläche / Loca<on Adresse Stadtbezirk als ganzjährige Open Air-Fläche genehmigungsfähig? als temporär bespielbare Fläche genehmigungsfähig? Einzelveranstaltungen grundsätzlich genehmigungsfähig gewünschte Veranstaltungsformate Genehmigungsrechtliche Voraussetzungen/Beschränkungen genehmigungsrechtlich mögliche Veranstaltungsformate genehmigende Behörden Distanz zum nächstgelegenen Wohngebiet (LuPlinie) Anbindung ÖPNV veranstaltungsbezogene Infrastruktur Bemerkungen Eignung ist zu prüfen in 2021 temporäre genutzte und gut angenommene Open Air- Flächen Atelier Mobile, Heinz-Baum- Platz Köln Poll Heinz-Baum-Platz 51105 Köln 7 Porz Die Eignung der Fläche als temporärer oder dauerhafter Veranstaltungsort ist im baurechtlichen Genehmigungsverfahren neben anderen Aspekten, wie beispielsweise dem Lärmimmissionsschutz und dem Artenschutz, unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes zu prüfen. Eine generelle Eignung kann nicht attestiert werden. Die Eignung der Fläche als temporärer oder dauerhafter Veranstaltungsort ist im baurechtlichen Genehmigungsverfahren neben anderen Aspekten, wie beispielsweise dem Lärmimmissionsschutz und dem Artenschutz, unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes zu prüfen. Eine generelle Eignung kann nicht attestiert werden. Lärmimmissionsschutz Die Genehmigungsfähigkeit einer Ausnahme vom Verbot des Landesimmissionsschutzgesetzes wird gesetzeskonform im Einzelfall geprüft. Die Prüfung erfolgt in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW. Hierzu werden der zu erwartende Lärmpegel und die erforderlichen lärmmindernden Maßnahmen über eine schalltechnische Prognose ermittelt, eine behördliche Abwägung des Anwohnerschutzes mit dem öffentlichen Interesse vorgenommen und die mögliche Anzahl an Veranstaltungstagen für den Standort erwogen. Ggf. werden auf die Anwohnerschaft einwirkende Veranstaltungen anderer Standorte hinsichtlich Lärmpegel und Anzahl einbezogen. Eine generelle Eignung für diesen Standort kann nicht attestiert werden. Tanz Theater Konzerte Filmvorführungen Lesungen Landschaftsschutz Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans (unter Beteiligung des Naturschutzbeirates) oder der Erteilung einer Ausnahme müsste im Einzelfall geprüft werden. Verbote: • Entfernung von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Vegetation. • Versiegelung von Wegen und Flächen. • Errichtung baulicher Anlagen. • Verlegung von Leitungen (ober- und unterirdisch). • Herstellung von Abgrabungen und Aufschüttungen (Lage im Überschwemmungsbereich des Rheins). • Errichtung von festen Werbeanlagen. • Aufstellung mobiler Verkaufsstände und –wagen. • Fahren und Parken außerhalb der für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Flächen. • Feuer zu machen und Pyrotechnik abzubrennen. • Durchführen von ungenehmigten Veranstaltungen (zu den hiervon nicht betroffenen Nutzungen zählen traditionelle Veranstaltungen, genehmigungspflichtige Veranstaltungen im Bereich der Kölner Stadtordnung und Wander-, Lauf und Radsportveranstaltungen auf befestigten Wegen). Freilandartenschutz Keine Pyrotechnik innerhalb der Brutzeit (01.03. - 30.09.) artenschutzrechtliche Einschränkungen bei transparenten und spiegelnden Baustoffen, Beleuchtung und Rodungen. Lärmimmissionsschutz Erfüllung der Anforderungen der TA Lärm ggf. in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW/ Nachweis über schalltechnische Prognose Die Eignung der Fläche als temporärer oder dauerhafter Veranstaltungsort ist im baurechtlichen Genehmigungsverfahren neben anderen Aspekten, wie beispielsweise dem Lärmimmissionsschutz und dem Artenschutz, unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes zu prüfen. Eine generelle Eignung kann nicht attestiert werden. 63 (Baugenehmigung) 32 (allg. Genehmigung) 67 (Grünflächen) 57 (Untere Naturschutzbehörde, Lärmschutz) 37 (Brandschutz, Flucht- und Rettungswege) ca. 100m Alfred-Schütte-Allee 166 51105 Köln Buslinien 159, 194, Fußweg nach Haltestellen keine Infrastruktur vorhanden - Locationvorschlag von Jens Kuklik - Genehmigung seitens Stadt liegt vor (erneute RS mit Jens Kuklik notwendig) Eignung ist zu prüfen in 2021 temporäre genutzte und gut angenommene Open Air- Flächen An der Schanz An der Schanz 50735 Köln 5 Nippes Die Eignung der Fläche als temporärer oder dauerhafter Veranstaltungsort ist im baurechtlichen Genehmigungsverfahren neben anderen Aspekten, wie beispielsweise dem Lärmimmissionsschutz und dem Artenschutz, unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes zu prüfen. Eine generelle Eignung kann nicht attestiert werden. Die Eignung der Fläche als temporärer oder dauerhafter Veranstaltungsort ist im baurechtlichen Genehmigungsverfahren neben anderen Aspekten, wie beispielsweise dem Lärmimmissionsschutz und dem Artenschutz, unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes zu prüfen. Eine generelle Eignung kann nicht attestiert werden. Lärmimmissionsschutz Die Genehmigungsfähigkeit einer Ausnahme vom Verbot des Landesimmissionsschutzgesetzes wird gesetzeskonform im Einzelfall geprüft. Die Prüfung erfolgt in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW. Hierzu werden der zu erwartende Lärmpegel und die erforderlichen lärmmindernden Maßnahmen über eine schalltechnische Prognose ermittelt, eine behördliche Abwägung des Anwohnerschutzes mit dem öffentlichen Interesse vorgenommen und die mögliche Anzahl an Veranstaltungstagen für den Standort erwogen. Ggf. werden auf die Anwohnerschaft einwirkende Veranstaltungen anderer Standorte hinsichtlich Lärmpegel und Anzahl einbezogen. Eine generelle Eignung für diesen Standort kann nicht attestiert werden. Theater (Erwachsene und Kinder) Straßentheater Zirkus / Akrobatik Comedy Kabarett Mitsing-Veranstaltungen Workshops Diskussion Tanz Lesungen Filmvorführungen Leicht verstärkte oder Unplugged-Konzerte, vorw. Singer Songwriter, Klassik, Chöre (keine lautstarken Konzerte) Infostände (z. B. Städtepartnerschaften, Sponsoren, Ämter etc.) Landschaftsschutz Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans (unter Beteiligung des Naturschutzbeirates) oder der Erteilung einer Ausnahme müsste im Einzelfall geprüft werden. Verbote: • Entfernung von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Vegetation. • Versiegelung von Wegen und Flächen. • Errichtung baulicher Anlagen. • Verlegung von Leitungen (ober- und unterirdisch). • Herstellung von Abgrabungen und Aufschüttungen (Lage im Überschwemmungsbereich des Rheins). • Errichtung von festen Werbeanlagen. • Aufstellung mobiler Verkaufsstände und –wagen. • Fahren und Parken außerhalb der für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Flächen. • Feuer zu machen und Pyrotechnik abzubrennen. • Durchführen von ungenehmigten Veranstaltungen (zu den hiervon nicht betroffenen Nutzungen zählen traditionelle Veranstaltungen, genehmigungspflichtige Veranstaltungen im Bereich der Kölner Stadtordnung und Wander-, Lauf und Radsportveranstaltungen auf befestigten Wegen). Freilandartenschutz Keine Pyrotechnik innerhalb der Brutzeit (01.03. - 30.09.) artenschutzrechtliche Einschränkungen bei transparenten und spiegelnden Baustoffen, Beleuchtung und Rodungen. Lärmimmissionsschutz Erfüllung der Anforderungen der TA Lärm ggf. in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW/ Nachweis über schalltechnische Prognose Bodenschutz Bodenbelastung vermutet. Bei Bodeneingriffen die Untere Bodenschutzbehörde kontaktieren. Die Eignung der Fläche als temporärer oder dauerhafter Veranstaltungsort ist im baurechtlichen Genehmigungsverfahren neben anderen Aspekten, wie beispielsweise dem Lärmimmissionsschutz und dem Artenschutz, unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes zu prüfen. Eine generelle Eignung kann nicht attestiert werden. 63 (Baugenehmigung) 32 (allg. Genehmigung) 67 (Grünflächen) 57 (Untere Naturschutzbehörde, Lärmschutz, ggf. Bodenschutz) 37 (Brandschutz, Flucht- und Rettungswege) ca. 200m Colonia Haus An der Schanz 2 50735 Köln Stadtbahn-Linie 18 | Haltestelle Boltensternstraße Stadtbahn-Linie 13, Haltestelle Slabystraße keine Infrastruktur vorhandenDie Fläche An der Schanz (Gemarkung Nippes, Flur 86, Flurtück 709) liegt zum großen Teil im Landschaftsschutzgebiet. Der Teil, der als Sportanlage gekennzeichnet ist, liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet. Eignung ist zu prüfen in 2021 temporäre genutzte und gut angenommene Open Air- Flächen / SummerStage 2021 - KopNörer-Konzerte Jugendpark Sachsenbergstraße 51063 Köln 1 Innenstadt (Deutz) Die Eignung der Fläche als temporärer oder dauerhafter Veranstaltungsort ist im baurechtlichen Genehmigungsverfahren neben anderen Aspekten, wie beispielsweise dem Lärmimmissionsschutz und dem Artenschutz, unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes zu prüfen. Eine generelle Eignung kann nicht attestiert werden. Die Eignung der Fläche als temporärer oder dauerhafter Veranstaltungsort ist im baurechtlichen Genehmigungsverfahren neben anderen Aspekten, wie beispielsweise dem Lärmimmissionsschutz und dem Artenschutz, unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes zu prüfen. Eine generelle Eignung kann nicht attestiert werden. Lärmimmissionsschutz Die Genehmigungsfähigkeit einer Ausnahme vom Verbot des Landesimmissionsschutzgesetzes wird gesetzeskonform im Einzelfall geprüft. Die Prüfung erfolgt in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW. Hierzu werden der zu erwartende Lärmpegel und die erforderlichen lärmmindernden Maßnahmen über eine schalltechnische Prognose ermittelt, eine behördliche Abwägung des Anwohnerschutzes mit dem öffentlichen Interesse vorgenommen und die mögliche Anzahl an Veranstaltungstagen für den Standort erwogen. Einzelne Veranstaltungstage als „seltene Ereignisse“ im Sinne des Freizeitlärmerlasses NRW sind derzeit erfahrungsgemäß in geringer Anzahl realisierbar. Dabei werden auf die Anwohnerschaft einwirkende Veranstaltungen anderer Standorte, derzeit ist dies nur der Tanzbrunnen, hinsichtlich Lärmpegel und Anzahl einbezogen. Verstärkte/Akustische Konzerte und Clubformate, Kopfhörerkonzerte (SummerStage) Landschaftsschutz Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans (unter Beteiligung des Naturschutzbeirates) oder der Erteilung einer Ausnahme müsste im Einzelfall geprüft werden. Verbote: • Entfernung von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Vegetation. • Versiegelung von Wegen und Flächen. • Errichtung baulicher Anlagen. • Verlegung von Leitungen (ober- und unterirdisch). • Herstellung von Abgrabungen und Aufschüttungen (Lage im Überschwemmungsbereich des Rheins). • Errichtung von festen Werbeanlagen. • Aufstellung mobiler Verkaufsstände und –wagen. • Fahren und Parken außerhalb der für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Flächen. • Feuer zu machen und Pyrotechnik abzubrennen. • Durchführen von ungenehmigten Veranstaltungen (zu den hiervon nicht betroffenen Nutzungen zählen traditionelle Veranstaltungen, genehmigungspflichtige Veranstaltungen im Bereich der Kölner Stadtordnung und Wander-, Lauf und Radsportveranstaltungen auf befestigten Wegen). Freilandartenschutz Keine Pyrotechnik ganzjährig artenschutzrechtliche Einschränkungen bei transparenten und spiegelnden Baustoffen, Beleuchtung, Schall und Rodungen. Lärmimmissionsschutz Erfüllung der Anforderungen der TA Lärm ggf. in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW/ Nachweis über schalltechnische Prognose Die Eignung der Fläche als temporärer oder dauerhafter Veranstaltungsort ist im baurechtlichen Genehmigungsverfahren neben anderen Aspekten, wie beispielsweise dem Lärmimmissionsschutz und dem Artenschutz, unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes zu prüfen. Eine generelle Eignung kann nicht attestiert werden. Kölner Jugendpark (Privatgelände) 32 (allg. Genehmigung) 57 (Untere Naturschutzbehörde, Lärmschutz 37 (Brandschutz, Flucht- und ReZungswege) Buslinien 150, N26, 250, 260, Fußweg nach Haltestellen keine Infrastruktur vorhanden Eignung ist zu prüfen in 2021 temporäre genutzte und gut angenommene Open Air- Flächen / Konzerte, Preformances Offenbachplatz Die Fläche ist als temporärer oder dauerhafter Veranstaltungsort unter dem Aspekt des Lärmimmissionsschutzes nicht geeignet. Die Fläche ist als temporärer oder dauerhafter Veranstaltungsort unter dem Aspekt des Lärmimmissionsschutzes nicht geeignet. Lärmimmissionsschutz Die Genehmigungsfähigkeit einer Ausnahme vom Verbot des Landesimmissionsschutzgesetzes wird gesetzeskonform im Einzelfall geprüft. Die Prüfung erfolgt in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW. Hierzu werden der zu erwartende Lärmpegel und die erforderlichen lärmmindernden Maßnahmen über eine schalltechnische Prognose ermittelt, eine behördliche Abwägung des Anwohnerschutzes mit dem öffentlichen Interesse vorgenommen und die mögliche Anzahl an Veranstaltungstagen für den Standort erwogen. Ggf. werden auf die Anwohnerschaft einwirkende Veranstaltungen anderer Standorte hinsichtlich Lärmpegel und Anzahl einbezogen. „Seltene Ereignisse“ im Sinne des Freizeitlärmerlasses NRW, und damit eine größere Anzahl von Veranstaltungstagen, sind aufgrund der Enge der Bebauung erfahrungsgemäß schalltechnisch nicht umsetzbar. Dagegen könnten einzelne Veranstaltungstage als „Ausnahmen“ im Sinne des Freizeitlärmerlasses NRW bei entsprechender Begründung des öffentlichen Interesses, beispielsweise bei einer Einbettung in einen größeren stadtweiten Veranstaltungsrahmen, in geringer Anzahl realisierbar sein. Clubformate und verstärkte Livemusikkonzerte Lärmimmissionsschutz Bei Einzelveranstaltungen Erfüllung der Anforderungen des Freizeitlärmerlasses NRW/ Nachweis über schalltechnische Prognose Die Fläche ist als temporärer oder dauerhafter Veranstaltungsort unter dem Aspekt des Lärmimmissionsschutzes nicht geeignet. 63 (Baugenehmigung) 32 (allg. Genehmigung) 57 (Lärmschutz) 37 (Brandschutz, Flucht- und Rettungswege) Stadtbahn 18, 3,4, 5, 12 Haltestelle Neumarkt, bzw. Apellhofplatz) keine Infrastruktur vorhandenNutzungskonzept der Bühnen (mit ) in Planung Nicht geeignet in 2021 temporäre genutzte und gut angenommene Open Air- Flächen Freifläche unterhalb der Südbrücke Südbrücke 51105 Köln 7 Porz Nicht geeignet Nicht geeignet Nicht geeignet Konzerte & DJ-Events Lesungen Theater Sport & Freizeit Gastronomie Freilandartenschutz Fortpflanzungs- und Ruhestätte von einer großen Population streng geschützter Zauneidechsen. Veranstaltungen jeglicher Art sind nicht genehmigungsfähig. Bodenschutz (nur informativ) Bodenbelastung vermutet. Bei Bodeneingriffen die Untere Bodenschutzbehörde kontaktieren. Veranstaltungen jeglicher Art sind nicht genehmigungsfähig. 63 (Baugenehmigung) 32 (allg. Genehmigung) 67 (Grünflächen) 57 (Untere Naturschutzbehörde, Lärmschutz) 37 (Brandschutz, Flucht- und Rettungswege) ca. 500m Raiffeisenstraße 31 51105 Köln linksrheinisch Stadtbahn- Linien 16, 17 (Schönhauser Straße) / rechtsrheinisch Stadtbahn-Linie 7 (Fußweg nach Haltestelle Raiffeisenstraße) keine Infrastruktur vorhandenDionysus GmbH & Partner aus VA-Szene Nicht geeignet von Klubkomm iden_fizierte "gewünschte" Flächen / vereinzelt durch Edelweißpiraten & Märkte genutzt u.a. Friedenspark / “Schräge Wiese” Posi_on: hZps://goo.gl/maps/ UV9P1mLwmDtbxCtS8 - Gelände: Grünfläche am östlichen Rand des Friedensparks, unterer Teil eben und durch eine Mauer abgegrenzt zur oberen schrägen Wiese Nicht geeignet Nicht geeignet nein, aus landschaftsschutzrechtlicher Sicht Lärmimmissionsschutz (nur informativ) Die Genehmigungsfähigkeit einer Ausnahme vom Verbot des Landesimmissionsschutzgesetzes wird gesetzeskonform im Einzelfall geprüft. Die Prüfung erfolgt in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW. Hierzu werden der zu erwartende Lärmpegel und die erforderlichen lärmmindernden Maßnahmen über eine schalltechnische Prognose ermittelt, eine behördliche Abwägung des Anwohnerschutzes mit dem öffentlichen Interesse vorgenommen und die mögliche Anzahl an Veranstaltungstagen für den Standort erwogen. Ggf. werden auf die Anwohnerschaft einwirkende Veranstaltungen anderer Standorte hinsichtlich Lärmpegel und Anzahl einbezogen. Eine generelle Eignung kann für diesen Standort kann nicht attestiert werden. KLUBKOMM / Konzerte und elektronische Musik - Größe: 100 - 500 Pax Landschaftsschutz Veranstaltungen jeglicher Art sind nicht genehmigungsfähig. Lärmimmissionsschutz (nur informativ) Erfüllung der Anforderungen der TA Lärm ggf. in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW/ Nachweis über schalltechnische Prognose Veranstaltungen jeglicher Art sind nicht genehmigungsfähig. KLUBKOMM: - u.U. Problematiken wegen Denkmalschutz - Verkehrslage Aggripinaufer; ggf. mit Sicherheitspersonal zu sichern - Nähe zum Wohngebiet / Lärmschutz KLUBKOMM: Sehr gute Erreichbarkeit und ÖPNV- Anbindung / direkte Stadtnähe KLUBKOMM: - Sehr gute Infrastruktur (befestigte Wege, Strom- und Wasseranschluss uU über Gebäude Friedenspark möglich) - Aufgrund der Topographie kann eine Lärmbelästigung in der Regel vermieden werden - Eine Umzäunung ist leicht umzusetzen, da es nur zwei Zugänge zu der Wiese gibt Vorschlag KLUBKOMM e.V. Nicht geeignet von Klubkomm iden_fizierte "gewünschte" Flächen / keine Angabe zu bisheriger Nutzung Nüssenberger Busch / Panzerfeld Dirtpark Posi_on: hZps://goo.gl/maps/ WFLTwJ6m9zjHv4fX9 - Gelände: Waldbucht im Nüssenberger Busch (Landschansschutzgebiet) Nicht geeignet Nicht geeignet nein, aus landschaftsschutzrechtlicher Sicht Lärmimmissionsschutz (nur informativ) Die Genehmigungsfähigkeit einer Ausnahme vom Verbot des Landesimmissionsschutzgesetzes wird gesetzeskonform im Einzelfall geprüft. Die Prüfung erfolgt in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW. Hierzu werden der zu erwartende Lärmpegel und die erforderlichen lärmmindernden Maßnahmen über eine schalltechnische Prognose ermittelt, eine behördliche Abwägung des Anwohnerschutzes mit dem öffentlichen Interesse vorgenommen und die mögliche Anzahl an Veranstaltungstagen für den Standort erwogen. Ggf. werden auf die Anwohnerschaft einwirkende Veranstaltungen anderer Standorte hinsichtlich Lärmpegel und Anzahl einbezogen. Eine generelle Eignung für diesen Standort kann nicht attestiert werden. KLUBKOMM / Konzerte und elektronische Musik - Größe: 500 - 1000 Pax Landschaftsschutz Veranstaltungen jeglicher Art sind nicht genehmigungsfähig, da auf dem Grundstück derzeit die Anlage einer Birnbaumallee und eines Blühstreifens durchgeführt wird. Lärmimmissionsschutz (nur informativ) Erfüllung der Anforderungen der TA Lärm ggf. in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW/ Nachweis über schalltechnische Prognose Bodenschutz (nur informativ) Bodenbelastung vermutet. Bei Bodeneingriffen die Untere Bodenschutzbehörde kontaktieren. Eine Nachfrage beim Kampfmittelbeseitigungsdienst wird empfohlen. Veranstaltungen jeglicher Art sind nicht genehmigungsfähig. KLUBKOMM: Je nach Lage der Veranstaltungsfläche erhöhter Bedarf an Einfriedung Anbindung (v. Neumarkt, Fr. 01 Uhr): 31 min Rad / 50 min ÖPNV Parkmöglichkeiten: möglicherweise bei anliegender Industrie Infrastruktur: befestigte Parkwege Anfahrtswege: von Militärringstr. aus über Parkwege Begrenzung: optische natürliche Begrenzung nach Süden durch den Wald, allerdings zusätzliche Umzäunung notwendig Vorschlag KLUBKOMM e.V. - Halblichtung, die zum Militärring hin durch einen Waldabschnitt begrenzt ist - Große Grünfläche mit diversen Möglichkeiten, eine Veranstaltungsfläche zu definieren - Gute ÖPNV-Anbindung - Durch auswärtige Lage und angrenzendes Waldgebiet, Militärring und Autobahn keine Lärmbelästigung durch Veranstaltung oder an- und abreisende Besucher zu erwarten Eignung ist zu prüfen von Stadt zusätzlich geprüne Fläche / EinzelVA & Konzerte Rheinauhafen, Oberländer Werft, untehalb RheinEnergie Punpwerk 2 RodenkirchenDie Eignung der Fläche als temporärer oder dauerhafter Veranstaltungsort ist im baurechtlichen Genehmigungsverfahren neben anderen Aspekten, wie beispielsweise dem Lärmimmissionsschutz und dem Artenschutz, unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes zu prüfen. Eine generelle Eignung kann nicht attestiert werden. Die Eignung der Fläche als temporärer oder dauerhafter Veranstaltungsort ist im baurechtlichen Genehmigungsverfahren neben anderen Aspekten, wie beispielsweise dem Lärmimmissionsschutz und dem Artenschutz, unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes zu prüfen. Eine generelle Eignung kann nicht attestiert werden. Lärmimmissionsschutz Die Genehmigungsfähigkeit einer Ausnahme vom Verbot des Landesimmissionsschutzgesetzes wird gesetzeskonform im Einzelfall geprüft. Die Prüfung erfolgt in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW. Hierzu werden der zu erwartende Lärmpegel und die erforderlichen lärmmindernden Maßnahmen über eine schalltechnische Prognose ermittelt, eine behördliche Abwägung des Anwohnerschutzes mit dem öffentlichen Interesse vorgenommen und die mögliche Anzahl an Veranstaltungstagen für den Standort erwogen. Ggf. werden auf die Anwohnerschaft einwirkende Veranstaltungen anderer Standorte hinsichtlich Lärmpegel und Anzahl einbezogen. Eine generelle Eignung für diesen Standort kann nicht attestiert werden. Konzerte & DJ-Events Theater Lärmimmissionsschutz Erfüllung der Anforderungen der TA Lärm ggf. in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW/ Nachweis über schalltechnische Prognose Landschaftsschutz Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans (unter Beteiligung des Naturschutzbeirates) oder der Erteilung einer Ausnahme müsste im Einzelfall geprüft werden. Verbote: • Entfernung von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Vegetation. • Versiegelung von Wegen und Flächen. • Errichtung baulicher Anlagen. • Verlegung von Leitungen (ober- und unterirdisch). • Herstellung von Abgrabungen und Aufschüttungen (Lage im Überschwemmungsbereich des Rheins). • Errichtung von festen Werbeanlagen. • Aufstellung mobiler Verkaufsstände und –wagen. • Fahren und Parken außerhalb der für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Flächen. • Feuer zu machen und Pyrotechnik abzubrennen. • Durchführen von ungenehmigten Veranstaltungen (zu den hiervon nicht betroffenen Nutzungen zählen traditionelle Veranstaltungen, genehmigungspflichtige Veranstaltungen im Bereich der Kölner Stadtordnung und Wander-, Lauf und Radsportveranstaltungen auf befestigten Wegen). Freilandartenschutz Unter Einhaltung der landschaftsschutzrechtlichen Auflagen bestehen keine artenschutzrechtlichen Bedenken Die Eignung der Fläche als temporärer oder dauerhafter Veranstaltungsort ist im baurechtlichen Genehmigungsverfahren neben anderen Aspekten, wie beispielsweise dem Lärmimmissionsschutz und dem Artenschutz, unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes zu prüfen. Eine generelle Eignung kann nicht attestiert werden. 63 und/oder 32 unter Einbeziehung 57, 67, 37 linksrheinisch Stadtbahn- Linien 16, 17 (Schönhauser Straße) befestigte Fläche, Begrenzung: optische natürliche Begrenzung durch Rhein
Anlage 3 BV Open Air-Angebot 2022
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Anlage 3 Korrekturen der Beschlussvorlage 0974/2022 Die Verwaltung nimmt folgende Korrekturen der Vorlage 0974/2022 vor: Die Anlage 2 wird zurückgezogen. Entsprechend wird der Begründungstext auf Seite 4 wie folgt geändert. Weiteres Vorgehen für 2023ff Es bleibt offensichtlich, dass das derzeitige Verfahren, nach dem Veranstalter*innen für Kulturveranstaltungen auf öffentlichen einzufriedenden Flächen einen Bauantrag für temporäre Sonderbauten (Einzelgenehmigung) stellen müssen, für die meisten Akteur*innen der freien Szene kaum praktikabel ist. Die Erstellung eines Bauantrags für temporäre Sonderbauten umfasst zu hohe Kosten für eine überschaubare mögliche Anzahl von Veranstaltungstagen (3 bis 5 Ereignisse im Jahr). Die Genehmigung eines Bauantrags dauert aufgrund der baurechtlichen Komplexität und teilweise Personalknappheit im Bauaufsichtsamt im Regelbetrieb den Betreibern für eine Schaffung von temporärer Infrastruktur außerdem zu lange. Auch Abfragen bei Kulturverwaltungen anderer Städte (Bochum, Bonn, Dortmund, Erfurt, München) haben ergeben, dass die wenigsten Kommunen den bisher in Köln angedachten Weg gehen: die Förderung der Nutzung genehmigter, mit Infrastruktur ausgestatteter temporärer Spielstätten. Daher prüft die Verwaltung derzeit ein Alternativkonzept, das die Ergebnisse des Workshops von Task Force Open Air und KLUBKOMM reflektiert, insbesondere die im Workshop positiv bewertete Idee des Kulturamtes Open Air-Modulformate für Flächen festzulegen und die positiv aufgenommene Forderung der KLUBKOMM nach einem Lotsen für Open Air- Genehmigungsfragen für die Verbesserung der Kommunikationswege zwischen genehmigenden Ämtern und Open Air-Veranstalter*innen. Zudem wird der Begründungstext auch auf Seite 3 wie folgt ergänzt: Förderung für Open-Air-Veranstaltungen Gefördert werden sollen Initiativen und Veranstalter*innen der freien Kulturszene in Köln, die Open-Air-Veranstaltungen durchführen wollen, aber nicht zwingend über eine eigene Open Air-Bühne verfügen. Diese Veranstalter*innen können ohne feste Fristen Anträge zur Förderung ihrer Open-Air-Veranstaltungen an den KLUBKOMM e.V. stellen. Anträge können für Formate aller Sparten der freien Szene gestellt werden – es gelten die Förderkriterien des „Förderprogramms Kultur Freie Szene“ des Kulturamts. Vorgaben zu Antragssummen werden nicht gemacht; es ist jedoch ein Eigenanteil (mind. 5% der Gesamtkosten) zu erbringen. Aufgrund der zu erwartenden Dynamik des Open-Air-Geschehens werden Anträge schnellstmöglich nach Eingang bei der KLUBKOMM bearbeitet und beschieden. Zur Entlastung der Kulturverwaltung – wo bisher trotz umfänglicher zusätzlicher Aufgaben mangels Finanzierung keine entsprechende Stellen-Zusetzung erfolgt ist – wird 2022 die Antragsberatung, Antragsbewilligung und verwendungsgemäße Prüfung der Open-Air- Veranstaltungsanträge als Sondermaßnahme durch die Interessenvertretung KLUBKOMM e.V. umgesetzt. Diese händigt auch die nötigen Antragsformulare aus. Die Entscheidungen zur Vergabe der Projektförderungen Open Air werden durch die Fachreferent*innen im Kulturamt gefällt. . .
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0974/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.04.2022
- Erstellt
- 21.03.2022 11:25