Mandari Insight

0974/2022

Förderung des Open Air-Angebots 2022

Beschlussvorlage Ausschuss 04.04.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 03.05.2022, TOP 4.4

Anlage 2 BV Open Air-Angebot 2022

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 BV Open Air-Angebot

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Ansehen

Anlage 3 BV Open Air-Angebot 2022

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Ansehen

Anlage 2 BV Open Air-Angebot 2022

3926 Zeichen

Anlage 2 
 
Alternatives Open Air-Spielstätten-Konzept für Kulturveranstaltungen 
Das folgende Alternativkonzept reflektiert die Ergebnisse eines Workshops von 
Veranstaltervertretung Klubkomm und Task Force Open Air im Kulturamt (Bauaufsichtsamt, 
Umweltamt, Ordnungsamt, Stabsstelle Events, Kulturamt) 
 
Grundideen für ein Alternativkonzept 
1. Modulsystem für Kulturveranstaltungen auf öffentlichen Flächen 
Es werden städtische Flächen für 3 bis 5 Einzelveranstaltungen/pro Jahr (auf geschützten 
Grünflächen 1 bis 2 Einzelveranstaltungen/pro Jahr) zur Nutzung als Open Air-Standort für 
Kulturveranstaltungen jeweils per städtischem Bauantrag genehmigt. 
Flächen für Veranstaltungen für 100 bis 500 Personen an bis zu 3 bis 5 Ereignissen 
(Wochenende) im Jahr  
- Offenbachplatz  
- Jugendpark 
- Oberländer Werft 
- An der Schanz 
- Mülheimer Werft 
Flächen für Veranstaltungen für 500 bis 2000 Personen an 1 bis 2 Ereignissen 
(Wochenende) im Jahr. Für die Nutzung dieser Flächen im Landschaftsschutzgebiet 
werden entsprechende Ersatzzahlungen festgelegt. Eine entsprechende Genehmigung 
bei der Bezirksregierung wird eingeholt. 
- Friedenspark Schräge Wiese 
- Gleueler Wiesen 
- (Nüssenberger Busch) 
- Ggf. weitere Grün-Flächen 
 
Für jede oben aufgeführte Fläche wird einmalig von der Stadt ein Bauantrag für die 
Bespielung mit Open Air-Bühnen gestellt, damit werden dauerhaft geltende Open Air-Module 
für die Nutzung dieser Fläche festgelegt, mit Festlegung der Veranstaltungsarten, der 
maximalen Veranstaltungstage pro Jahr (plus Uhrzeit), der Bühnengrößen, maximal 
zugelassenen Publikumszahlen, Gestaltung der Fläche (Platzierung der Bühne, 
Entfluchtung, Absperrung usw.) etc.  
Es werden zusätzlich zu den oben identifizierten Flächen in den nächsten Jahren weitere 
städtische Liegenschaften für dieses Modulverfahren geprüft. 
Einmal im Jahr (1. Quartal des Vorjahres) werden für das kommende Jahr diese Flächen mit 
den im Bauantrag festgelegten Modulen für Kulturveranstalter*innen zur Nutzung 
ausgeschrieben (gefördert mit 300.000 Euro/pro Jahr Open Air-Mitteln). Jede/r 
Veranstalter*in kann sich für eine Einzelveranstaltung (bis zu einem Wochenende) 
bewerben. Der dann für die jeweilige Veranstaltung von dem/der Veranstalter*in 
einzureichende Bauantrag ist sehr reduziert, vergleichbar einer Anzeige einer 
Nutzungsänderung. Die Genehmigung erfolgt beschleunigt. Die Genehmigungsgebühren 
werden ggf. reduziert. Die Veranstalter*innen können bei der Stadt einen Projektantrag über 
die Förderung der Infrastrukturkosten (inklusive Ersatzzahlungen für Flächen im 
Landschaftsschutzgebiet) und Programmkosten stellen. Über die Vergabe der Flächen und 
entsprechende Förderung votiert eine Fachjury, die Entscheidung über die Bespielung der 
Flächen erfolgt per Beschlussvorlage in den Ausschüsse AVR und KuK.

2. Verbesserung der Kommunikationswege – Einrichtung eines Lotsen 
Es wird ein städtischer Lotse eingerichtet, der Veranstalter*innen, die Open Air-
Kulturveranstaltungen in Köln durchführen und genehmigen lassen wollen, durch das 
individuelle städtische Genehmigungsverfahren lotst. 
 
Voraussetzungen 
Mit der Umsetzung des Konzeptes muss mind. 1 Jahr vor Open Air-Saison gestartet werden. 
Entsprechende Ressourcen sind dafür in den beteiligten Dienststellen zu identifizieren bzw. 
bereitzustellen. Für das Förderprogramm müssten dann (allerdings) Mittel in Höhe von 
300.000 € ab dem Haushalt 2023ff innerhalb des Budgets von VII/41 umgeschichtet werden. 
 
Konzeptprüfung in der Verwaltung 
Die Umsetzungsmöglichkeit dieser Konzeptidee wird derzeit mit der Festlegung der für eine 
Umsetzung nötigen Aufgabenzuschnitte und Ressourcen pro Dezernat von Dez. I 
Allgemeine Verwaltung und Ordnung, Dez. VI Planen und Bauen, Dez. VII Kunst und Kultur, 
Dez. VIII Umwelt, Klima und Liegenschaften geprüft. Ein möglicher Vorschlag wird den 
Ratsgremien als Beschlussvorlage vorgelegt.

Beschlussvorlage Ausschuss

13391 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/24 
 
Vorlagen-Nummer 
 0974/2022 
Freigabedatum 04.04.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung des Open Air-Angebots 2022 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des in der Beschluss-
begründung vorgestellten Konzepts zur Förderung des Open Air-Angebots 2022. Zur Finanzierung 
stehen im Haushaltsjahr 2022 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 300.000 Euro im Teilplan 0416-
Kulturförderung, Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen zur Verfügung. 
Die Aufteilung der Mittel ist im Verhältnis 150.000 Euro zur Förderung der Errichtung und des Be-
triebs temporärer Open Air-Bühnen (Infrastrukturförderung) und 150.000 Euro zur Projektförderung 
von Open Air-Veranstaltungen (unterjährige Projektförderung) vorzusehen; die tatsächliche Veraus-
gabung soll sich am Bedarf der Szene orientieren. 
Die Infrastrukturförderung soll vorrangig für die Unterstützung von Open Air-Standorten eingesetzt 
werden, die bereits in 2021 bespielt wurden und die entweder verfahrensfrei zu betreiben oder für die 
kurzfristig baurechtliche Genehmigungen zu erwarten sind. Es handelt sich um die Standorte „An der 
Schanz“, „atelier mobile“, „Jugendpark“ (Summerstage) und „Kleiner Offenbachplatz“. 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.04.2022 
Ausschuss Kunst und Kultur 05.04.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   300.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zur Förderung des Open Air-Angebots in 2022 soll das nachstehende Konzept umgesetzt werden, 
welches aus zwei Säulen besteht: Infrastrukturförderung für Errichtung und Betrieb temporärer Open 
Air-Spielorte und unterjährige Projektförderung für Open Air-Veranstaltungen der freien Szene. Im 
Folgenden werden entsprechend dem Antrag AN/0399/2022 die Inhalte und Verfahren der Open Air-
Förderung beschrieben. 
 
Infrastrukturförderung für temporäre Open Air-Spielstätten 
Veranstalter*innen der freien Szene Kölns können zur Errichtung und zum Betrieb einer temporären 
Open Air-Spielstätte eine Förderung beim Kulturamt beantragen. Eine mögliche Förderung richtet 
sich nach folgenden Kriterien:  
- Die Spielstätte muss vor Inbetriebnahme ordnungsbehördlich, bau- und immissionsrechtlich 
für jede dort geplante Veranstaltung genehmigt sein. 
- Die Spielstätte sollte über einen möglichst langen Zeitraum betrieben werden. 
- Akteur*innen der freien Szene müssen bei der Terminvergabe zur Bespielung berücksichtigt 
werden. 
- Vom Kulturamt geförderte Initiativen erhalten vergünstigte Mietkonditionen. 
- Eine Basisausstattung an Technik und Infrastruktur stellt der/die Betreiber*in den Nutzenden 
zur Verfügung.

3 
 
Anträge zur Infrastrukturförderung können formlos und ohne Frist an das Kulturamt gestellt werden. 
Die Anträge müssen folgende Informationen enthalten:  
- kurzes Konzept/Beschreibung über geplante Art und Umfang der Bespielung (Inhalte, Ziel-
gruppen, Konditionen der Nutzung) 
- schlüssiger, ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan über die geplanten Kosten und 
die zu erwartenden Einnahmen. 
 
Anteilig gefördert werden können die Kosten für die Errichtung (inklusive Genehmigungskosten) und 
Einrichtung einer Spielstätte bis zu einer Höhe von 70.000 Euro. Ein Eigenanteil (mind. 20% der Ge-
samtkosten) ist zwingend darzustellen. Förderfähig sind zum Beispiel Kosten für Technik- oder Büh-
nenmieten, Personal- oder Honorarkosten oder Werbekosten; investive Ausgaben können nur in 
Ausnahmefällen geltend gemacht werden. 
 
Die Entscheidung zur Vergabe der Infrastrukturförderungen wird vom Kulturamt getroffen. Von hier 
aus erfolgt auch die Bewilligung der Förderungen. 
 
Da bereits 2021 an einigen Standorten im Stadtgebiet Open Air-Kultur stattfinden konnte, sollen mög-
liche Infrastrukturförderungen für diese Flächen vorrangig berücksichtigt werden. Es handelt sich um 
die Spielstätten „An der Schanz“, „atelier mobile“ (auf den Poller Wiesen), „Jugendpark“ und „Kleiner 
Offenbachplatz“. Dieses Vorgehen sichert eine Grundversorgung an Open Air-Standorten für 2022 in 
Köln, die bereits im Vorjahr bespielt wurden und für deren Genehmigung auf erprobte Verfahren zu-
rückgegriffen werden kann. Grundsätzlich soll aber auch eine Antragstellung für weitere Standorte 
möglich sein. 
 
Förderung für Open Air-Veranstaltungen 
Gefördert werden sollen Initiativen und Veranstalter*innen der freien Kulturszene in Köln, die Open 
Air-Veranstaltungen durchführen wollen, aber nicht zwingend über eine eigene Open Air-Bühne ver-
fügen. Diese Veranstalter*innen können ohne feste Fristen Anträge zur Förderung ihrer Open Air-
Veranstaltungen an den KLUBKOMM e.V. stellen. Anträge können für Formate aller Sparten der 
freien Szene gestellt werden – es gelten die Förderkriterien des „Förderprogramm Kultur Freie Szene“ 
des Kulturamts. Vorgaben zu Antragssummen werden nicht gemacht; es ist jedoch ein Eigenanteil 
(mind. 5% der Gesamtkosten) zu erbringen. Aufgrund der zu erwartenden Dynamik des Open Air-
Geschehens werden Anträge schnellstmöglich nach Eingang bei der KLUBKOMM bearbeitet und 
beschieden. 
 
Zur Entlastung der Kulturverwaltung werden die Antragsberatung, Antragsbewilligung und verwen-
dungsgemäße Prüfung der Open-Air-Veranstaltungsanträge durch die Interessenvertretung KLUB-
KOMM e.V. umgesetzt. Diese händigt auch die nötigen Antragsformulare aus. Die Entscheidungen 
zur Vergabe der Projektförderungen Open Air werden durch die Fachreferent*innen im Kulturamt ge-
fällt.  
 
Für die Beantragung von Förderungen in beiden Open Air-Schwerpunkten gilt, dass die Einhaltung 
der jeweils geltenden Corona-Maßnahmen Bedingung ist. 
 
 
Die Verteilung der finanziellen Mittel in Höhe von 300.000 Euro auf die zwei Säulen der Förderung 
des Open Air-Angebots orientiert sich an der Bedarfslage, die sich aus den Förderanträgen ableiten 
lässt. Die schlussendliche Festlegung der einzelnen Förderbudgets (Veranstaltungsförderung, Infra-
strukturförderung) folgt dem Ziel, eine möglichst hohe Zahl der Anträge zu berücksichtigen, wobei in 
jedem Einzelfall eine vertretbare Kosten-Nutzen-Relation zu beachten ist. Die KLUBKOMM soll die 
zur Förderung für Open Air-Veranstaltungen benötigten Mittel in Höhe von 150.000 Euro per Weiter-
leitungsvereinbarung erhalten; darin enthalten ist eine Honorierung des Aufwandes bis zu einer Ge-
samthöhe von maximal 10.000 Euro. 
 
 
Hinweise zur Umsetzung 2022  
Der Bedarf an dauerhaften oder temporär nutzbaren Open Air-Standorten besteht für Kulturak-

4 
teur*innen in Köln auch jenseits von Corona. Insbesondere für musikalische Veranstaltungen reichen 
die etablierten privatbetriebenen Open Air-Bühnen wie Tanzbrunnen oder Odonien nicht aus. Auf-
grund der Erfahrungen aus 2021 – auch bezogen auf einen komplexen Genehmigungsprozess zur 
Errichtung und Bespielung von temporären Open Air-Bühnen – haben sich Wirtschaftsförderung, Kul-
turamt, Stabsstelle Events, Bauaufsichtsamt, Ordnungsamt und das Amt für Umwelt- und Verbrau-
cherschutz mit dem KLUBKOMM e.V.im Sommer 2021 zusammengesetzt und ein Projekt aufgesetzt, 
das der Identifizierung von für die Szene attraktiven und genehmigungsfähigen Open Air-Flächen und 
der Entwicklung eines niederschwelligen Bauantragsprozesses für temporäre Open Air-Spielstätten 
sowie der Schaffung einer Kommunikationsstruktur zur Begleitung von Genehmigungsverfahren dien-
te. Die Erfahrungen aus dem Genehmigungsverfahren 2021 sind eingeflossen. Als Abschluss des 
Projektes erfolgte am 14.02.2022 ein dreistündiger moderierter Workshop von Task Force Open Air 
und KLUBKOMM e.V. 
 
Eine Identifizierung von neuen städtischen Flächen, die als dauerhafte Open Air-Standorte für Musik-
festivals, Konzerte, Clubformate, Theateraufführungen etc. für ein mittleres bis größeres Publikum 
(200 bis 2000 Personen) genehmigt werden können, ist nicht erfolgt. Die Ergebnisse der Flächenprü-
fung sind der als Anlage 1 beigefügten Tabelle Übersicht d. geprüften Open Air- Veranstaltungsflä-
chen zu entnehmen. Für die Open Air-Bespielung in den Corona-Jahren 2020/2021 wurden 2020 
zudem bereits folgende Flächen geprüft: Schrotty, Kitschburger Straße und Mülheimer Werft, die als 
dauerhafte oder temporäre Open Air-Spielstätten als nicht genehmigungsfähig bewertet wurden, so-
wie August-Sander-Park und der Parkplatz unterhalb des Clubheim Olympia, deren Eignung als dau-
erhafte oder temporäre Open Air-Spielstätten im Zuge eines Bauantragsverfahrens zu prüfen wäre. 
Nicht aufgelistet wurden hier jene Flächen, die bereits erprobte Veranstaltungsflächen für Einzelver-
anstaltungen sind, wie z.B. Eisenmarkt, Alteburger Hof, Stadionbad etc.. 
 
Im Rahmen des oben beschriebenen Projektes zwischen Task Force Open Air und KLUBKOMM 
konnte Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Genehmigungsverfahren für die Errich-
tung von temporären Open Air-Spielstätten (baurechtlich als temporäre Sonderbauten einzustufen) 
hergestellt werden und ein möglicher neuer Kommunikationsweg – siehe weiteres Vorgehen für 
2023ff – zwischen genehmigenden Ämtern und Open Air-Veranstalter*innen aufgezeigt werden. Au-
ßerdem wurde von der Verwaltung eine Checkliste für Baugenehmigungsverfahren für temporäre 
Sonderbauten (Open Air) erstellt und für 2022 zur Verfügung gestellt. 
 
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Workshops und aufgrund der Erfahrungen aus 2021 wird 
das hier beschriebene Vorgehen zur Vergabe der Infrastrukturförderung vorgeschlagen, da es nach 
Einschätzung der Verwaltung die größten Erfolgschancen zur Sicherung von Open Air-Standorten in 
2022 bietet. 
 
 
Weiteres Vorgehen für 2023ff 
Es bleibt offensichtlich, dass das derzeitige Verfahren, nach dem Veranstalter*innen für Kulturveran-
staltungen auf öffentlichen, einzufriedenden Flächen einen Bauantrag für temporäre Sonderbauten 
(Einzelgenehmigung) stellen müssen, für die meisten Akteur*innen der freien Szene kaum praktikabel 
ist. Die Erstellung eines Bauantrags für temporäre Sonderbauten umfasst zu hohe Kosten für eine 
überschaubare mögliche Anzahl von Veranstaltungstagen (3 bis 5 Ereignisse im Jahr). Die Genehmi-
gung eines Bauantrags für die Schaffung von temporärer Infrastruktur dauert aufgrund der baurechtli-
chen Komplexität und teilweise Personalknappheit im Bauaufsichtsamt im Regelbetrieb den Betrei-
ber*innen außerdem zu lange. Auch Abfragen bei Kulturverwaltungen anderer Städte (Bochum, 
Bonn, Dortmund, Erfurt, München) haben ergeben, dass die wenigsten Kommunen den bisher in Köln 
angedachten Weg gehen: die Förderung der Nutzung genehmigter, mit Infrastruktur ausgestatteter 
temporärer Spielstätten.  
Daher prüft die Verwaltung derzeit ein Alternativkonzept, Anlage 2 Alternatives Open Air-Spielstätten-
Konzept für Kulturveranstaltungen, das die Ergebnisse des Workshops von Task Force Open Air und 
KLUBKOMM reflektiert, insbesondere die im Workshop positiv bewertete Idee des Kulturamtes, Open 
Air-Modulformate für Flächen festzulegen, und die positiv aufgenommene Forderung der KLUB-
KOMM nach einem Lotsen für Open Air-Genehmigungsfragen für die Verbesserung der Kommunika-
tionswege zwischen genehmigenden Ämtern und Open Air-Veranstalter*innen.

5 
 
Finanzierung 
Der Änderungsantrag AN/2093/2021 (Kulturförderabgabe) zum Haushaltsplan 2022 wurde durch den 
Finanzausschuss in seiner Sitzung am 04.10.2021 beschlossen. Der Rat hat den Haushaltsplan 2022 
insgesamt in seiner Sitzung am 09.11.2021 beschlossen. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen 
Auswirkungen sind ein Teil dessen.  
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen 
(Freigabe durch Fachausschuss). Im Teilergebnisplan 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 15-
Transferaufwendungen stehen im Jahr 2022 Mittel in Höhe von 300.000 € zur Verfügung. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die in der Begründung beschriebene Abstimmung zwischen Verwaltung und KLUBKOMM hat einen 
kurzfristigen Anpassungsbedarf bei der Konzeptionierung des Förderprogramms ergeben, weshalb 
die Vorlage nicht fristgerecht auf den Weg gebracht werden konnte. Dennoch ist kurzfristig ein Be-
schluss zur Vergabe der Open Air-Mittel nötig, da Open Air-Spielstätten und Veranstalter*innen ihre 
Planungen der Open Air-Saison nun konkretisieren müssen. Eine zeitnahe Ausschreibung der För-
dermittel ist daher zwingend. 
 
Anlage 1 Übersicht d. geprüften Open Air-Veranstaltungsflächen 
Anlage 2 Alternatives Open Air-Spielstätten-Konzept für Kulturveranstaltungen

Anlage 1 BV Open Air-Angebot

23322 Zeichen

Übersicht d. Geprüften Open Air-Veranstaltungsflächen 
Stand: 2/16/22 21:59
Kategorisierung:
Nicht geeignet 2021
Eignung ist zu prüfen Vorschlag Stadt
Generelle Eignung Vorschlag KK
KategorisierungVorschlag von … & 
Bespielung in der  
Vergangenheit
Fläche / 
Loca<on
Adresse Stadtbezirk als ganzjährige Open 
Air-Fläche 
genehmigungsfähig?
als temporär 
bespielbare Fläche 
genehmigungsfähig?
Einzelveranstaltungen grundsätzlich  
genehmigungsfähig
 gewünschte 
Veranstaltungsformate 
Genehmigungsrechtliche Voraussetzungen/Beschränkungen genehmigungsrechtlich mögliche 
Veranstaltungsformate
genehmigende  
Behörden
Distanz zum 
nächstgelegenen  
Wohngebiet (LuPlinie) 
Anbindung ÖPNV veranstaltungsbezogene  
Infrastruktur 
Bemerkungen
Eignung ist zu 
prüfen
in 2021 temporäre 
genutzte und gut 
angenommene Open Air-
Flächen 
Atelier Mobile, 
Heinz-Baum-
Platz Köln Poll
Heinz-Baum-Platz 
51105 Köln
7 Porz Die Eignung der Fläche als 
temporärer oder dauerhafter 
Veranstaltungsort ist im 
baurechtlichen 
Genehmigungsverfahren 
neben anderen Aspekten, wie 
beispielsweise dem 
Lärmimmissionsschutz und 
dem Artenschutz, unter dem 
Aspekt des 
Landschaftsschutzes zu 
prüfen. Eine generelle 
Eignung kann nicht 
attestiert werden.
Die Eignung der Fläche als 
temporärer oder dauerhafter 
Veranstaltungsort ist im 
baurechtlichen 
Genehmigungsverfahren 
neben anderen Aspekten, 
wie beispielsweise dem 
Lärmimmissionsschutz und 
dem Artenschutz, unter dem 
Aspekt des 
Landschaftsschutzes zu 
prüfen. Eine generelle 
Eignung kann nicht 
attestiert werden.
Lärmimmissionsschutz 
Die Genehmigungsfähigkeit einer Ausnahme vom Verbot des 
Landesimmissionsschutzgesetzes wird gesetzeskonform im Einzelfall 
geprüft. Die Prüfung erfolgt in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW. 
Hierzu werden der zu erwartende Lärmpegel und die erforderlichen 
lärmmindernden Maßnahmen über eine schalltechnische Prognose 
ermittelt, eine behördliche Abwägung des Anwohnerschutzes mit dem 
öffentlichen Interesse vorgenommen und die mögliche Anzahl an 
Veranstaltungstagen für den Standort erwogen.  
Ggf. werden auf die Anwohnerschaft einwirkende Veranstaltungen anderer 
Standorte hinsichtlich Lärmpegel und Anzahl einbezogen. 
Eine generelle Eignung für diesen Standort kann nicht attestiert 
werden.
Tanz
Theater
Konzerte
Filmvorführungen
Lesungen
Landschaftsschutz 
Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans (unter Beteiligung des 
Naturschutzbeirates) oder der Erteilung einer Ausnahme müsste im Einzelfall geprüft werden.  
Verbote: 
• Entfernung von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Vegetation. 
• Versiegelung von Wegen und Flächen. 
• Errichtung baulicher Anlagen. 
• Verlegung von Leitungen (ober- und unterirdisch). 
• Herstellung von Abgrabungen und Aufschüttungen (Lage im Überschwemmungsbereich des 
Rheins). 
• Errichtung von festen Werbeanlagen. 
• Aufstellung mobiler Verkaufsstände und –wagen. 
• Fahren und Parken außerhalb der für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Flächen.   
• Feuer zu machen und Pyrotechnik abzubrennen. 
• Durchführen von ungenehmigten Veranstaltungen (zu den hiervon nicht betroffenen 
Nutzungen zählen traditionelle Veranstaltungen, genehmigungspflichtige Veranstaltungen im 
Bereich der Kölner Stadtordnung und Wander-, Lauf und Radsportveranstaltungen auf 
befestigten Wegen). 
Freilandartenschutz 
Keine Pyrotechnik innerhalb der Brutzeit (01.03. - 30.09.) 
artenschutzrechtliche Einschränkungen bei transparenten und spiegelnden Baustoffen, 
Beleuchtung und Rodungen. 
Lärmimmissionsschutz 
Erfüllung der Anforderungen der TA Lärm ggf. in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW/
Nachweis über schalltechnische Prognose
Die Eignung der Fläche als temporärer oder 
dauerhafter Veranstaltungsort ist im 
baurechtlichen Genehmigungsverfahren 
neben anderen Aspekten, wie beispielsweise 
dem Lärmimmissionsschutz und dem 
Artenschutz, unter dem Aspekt des 
Landschaftsschutzes zu prüfen. Eine 
generelle Eignung kann nicht attestiert 
werden.
63 (Baugenehmigung)
32 (allg. Genehmigung)
67 (Grünflächen)
57 (Untere 
Naturschutzbehörde, 
Lärmschutz)
37 (Brandschutz, Flucht- 
und Rettungswege)
ca. 100m
Alfred-Schütte-Allee 166
51105 Köln
Buslinien 159, 194, 
Fußweg nach Haltestellen
keine Infrastruktur vorhanden - Locationvorschlag von Jens 
Kuklik
 - Genehmigung seitens Stadt 
liegt vor (erneute RS mit Jens 
Kuklik notwendig)
Eignung ist zu 
prüfen
in 2021 temporäre 
genutzte und gut 
angenommene Open Air-
Flächen 
An der Schanz An der Schanz 
50735 Köln
5 Nippes Die Eignung der Fläche als 
temporärer oder dauerhafter 
Veranstaltungsort ist im 
baurechtlichen 
Genehmigungsverfahren 
neben anderen Aspekten, wie 
beispielsweise dem 
Lärmimmissionsschutz und 
dem Artenschutz, unter dem 
Aspekt des 
Landschaftsschutzes zu 
prüfen. Eine generelle 
Eignung kann nicht 
attestiert werden.
Die Eignung der Fläche als 
temporärer oder dauerhafter 
Veranstaltungsort ist im 
baurechtlichen 
Genehmigungsverfahren 
neben anderen Aspekten, 
wie beispielsweise dem 
Lärmimmissionsschutz und 
dem Artenschutz, unter dem 
Aspekt des 
Landschaftsschutzes zu 
prüfen. Eine generelle 
Eignung kann nicht 
attestiert werden.
Lärmimmissionsschutz 
Die Genehmigungsfähigkeit einer Ausnahme vom Verbot des 
Landesimmissionsschutzgesetzes wird gesetzeskonform im Einzelfall 
geprüft. Die Prüfung erfolgt in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW. 
Hierzu werden der zu erwartende Lärmpegel und die erforderlichen 
lärmmindernden Maßnahmen über eine schalltechnische Prognose 
ermittelt, eine behördliche Abwägung des Anwohnerschutzes mit dem 
öffentlichen Interesse vorgenommen und die mögliche Anzahl an 
Veranstaltungstagen für den Standort erwogen.  
Ggf. werden auf die Anwohnerschaft einwirkende Veranstaltungen anderer 
Standorte hinsichtlich Lärmpegel und Anzahl einbezogen. 
Eine generelle Eignung für diesen Standort kann nicht attestiert 
werden.
Theater (Erwachsene und 
Kinder)
Straßentheater
Zirkus / Akrobatik
Comedy
Kabarett
Mitsing-Veranstaltungen
Workshops
Diskussion
Tanz
Lesungen
Filmvorführungen
Leicht verstärkte oder 
Unplugged-Konzerte, vorw. 
Singer Songwriter, Klassik, 
Chöre (keine lautstarken 
Konzerte)
Infostände (z. B. 
Städtepartnerschaften, 
Sponsoren, Ämter etc.)
Landschaftsschutz 
Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans (unter Beteiligung des 
Naturschutzbeirates) oder der Erteilung einer Ausnahme müsste im Einzelfall geprüft werden.  
Verbote: 
• Entfernung von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Vegetation. 
• Versiegelung von Wegen und Flächen. 
• Errichtung baulicher Anlagen. 
• Verlegung von Leitungen (ober- und unterirdisch). 
• Herstellung von Abgrabungen und Aufschüttungen (Lage im Überschwemmungsbereich des 
Rheins). 
• Errichtung von festen Werbeanlagen. 
• Aufstellung mobiler Verkaufsstände und –wagen. 
• Fahren und Parken außerhalb der für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Flächen.   
• Feuer zu machen und Pyrotechnik abzubrennen. 
• Durchführen von ungenehmigten Veranstaltungen (zu den hiervon nicht betroffenen 
Nutzungen zählen traditionelle Veranstaltungen, genehmigungspflichtige Veranstaltungen im 
Bereich der Kölner Stadtordnung und Wander-, Lauf und Radsportveranstaltungen auf 
befestigten Wegen). 
Freilandartenschutz 
Keine Pyrotechnik innerhalb der Brutzeit (01.03. - 30.09.) 
artenschutzrechtliche Einschränkungen bei transparenten und spiegelnden Baustoffen, 
Beleuchtung und Rodungen. 
Lärmimmissionsschutz 
Erfüllung der Anforderungen der TA Lärm ggf. in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW/
Nachweis über schalltechnische Prognose 
Bodenschutz 
Bodenbelastung vermutet. Bei Bodeneingriffen die Untere Bodenschutzbehörde kontaktieren.
Die Eignung der Fläche als temporärer oder 
dauerhafter Veranstaltungsort ist im 
baurechtlichen Genehmigungsverfahren 
neben anderen Aspekten, wie beispielsweise 
dem Lärmimmissionsschutz und dem 
Artenschutz, unter dem Aspekt des 
Landschaftsschutzes zu prüfen. Eine 
generelle Eignung kann nicht attestiert 
werden.
63 (Baugenehmigung)
32 (allg. Genehmigung)
67 (Grünflächen)
57 (Untere 
Naturschutzbehörde, 
Lärmschutz, ggf. 
Bodenschutz)
37 (Brandschutz, Flucht- 
und Rettungswege)
ca. 200m
Colonia Haus
An der Schanz 2
50735 Köln
Stadtbahn-Linie 18 | 
Haltestelle 
Boltensternstraße
Stadtbahn-Linie 13, 
Haltestelle Slabystraße
keine Infrastruktur vorhandenDie Fläche An der Schanz 
(Gemarkung Nippes, Flur 86, 
Flurtück 709) liegt zum großen Teil  
im Landschaftsschutzgebiet. 
Der Teil, der als Sportanlage 
gekennzeichnet ist, liegt nicht im 
Landschaftsschutzgebiet.
Eignung ist zu 
prüfen
in 2021 temporäre 
genutzte und gut 
angenommene Open Air-
Flächen / SummerStage 
2021 - KopNörer-Konzerte
Jugendpark Sachsenbergstraße  
51063 Köln
1 Innenstadt 
(Deutz)
Die Eignung der Fläche als 
temporärer oder dauerhafter 
Veranstaltungsort ist im 
baurechtlichen 
Genehmigungsverfahren 
neben anderen Aspekten, wie 
beispielsweise dem 
Lärmimmissionsschutz und 
dem Artenschutz, unter dem 
Aspekt des 
Landschaftsschutzes zu 
prüfen. Eine generelle 
Eignung kann nicht 
attestiert werden.
Die Eignung der Fläche als 
temporärer oder dauerhafter 
Veranstaltungsort ist im 
baurechtlichen 
Genehmigungsverfahren 
neben anderen Aspekten, 
wie beispielsweise dem 
Lärmimmissionsschutz und 
dem Artenschutz, unter dem 
Aspekt des 
Landschaftsschutzes zu 
prüfen. Eine generelle 
Eignung kann nicht 
attestiert werden.
Lärmimmissionsschutz 
Die Genehmigungsfähigkeit einer Ausnahme vom Verbot des 
Landesimmissionsschutzgesetzes wird gesetzeskonform im Einzelfall 
geprüft. Die Prüfung erfolgt in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW. 
Hierzu werden der zu erwartende Lärmpegel und die erforderlichen 
lärmmindernden Maßnahmen über eine schalltechnische Prognose 
ermittelt, eine behördliche Abwägung des Anwohnerschutzes mit dem 
öffentlichen Interesse vorgenommen und die mögliche Anzahl an 
Veranstaltungstagen für den Standort erwogen. 
Einzelne Veranstaltungstage als „seltene Ereignisse“ im Sinne des 
Freizeitlärmerlasses NRW sind derzeit erfahrungsgemäß in geringer Anzahl 
realisierbar. Dabei werden auf die Anwohnerschaft einwirkende 
Veranstaltungen anderer Standorte, derzeit ist dies nur der Tanzbrunnen, 
hinsichtlich Lärmpegel und Anzahl einbezogen. 
Verstärkte/Akustische 
Konzerte und Clubformate, 
Kopfhörerkonzerte 
(SummerStage)
Landschaftsschutz 
Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans (unter Beteiligung des 
Naturschutzbeirates) oder der Erteilung einer Ausnahme müsste im Einzelfall geprüft werden.  
Verbote: 
• Entfernung von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Vegetation. 
• Versiegelung von Wegen und Flächen. 
• Errichtung baulicher Anlagen. 
• Verlegung von Leitungen (ober- und unterirdisch). 
• Herstellung von Abgrabungen und Aufschüttungen (Lage im Überschwemmungsbereich des 
Rheins). 
• Errichtung von festen Werbeanlagen. 
• Aufstellung mobiler Verkaufsstände und –wagen. 
• Fahren und Parken außerhalb der für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Flächen.   
• Feuer zu machen und Pyrotechnik abzubrennen. 
• Durchführen von ungenehmigten Veranstaltungen (zu den hiervon nicht betroffenen 
Nutzungen zählen traditionelle Veranstaltungen, genehmigungspflichtige Veranstaltungen im 
Bereich der Kölner Stadtordnung und Wander-, Lauf und Radsportveranstaltungen auf 
befestigten Wegen). 
Freilandartenschutz 
Keine Pyrotechnik ganzjährig 
artenschutzrechtliche Einschränkungen bei transparenten und spiegelnden Baustoffen, 
Beleuchtung, Schall und Rodungen. 
Lärmimmissionsschutz 
Erfüllung der Anforderungen der TA Lärm ggf. in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW/
Nachweis über schalltechnische Prognose
Die Eignung der Fläche als temporärer oder 
dauerhafter Veranstaltungsort ist im 
baurechtlichen Genehmigungsverfahren 
neben anderen Aspekten, wie beispielsweise 
dem Lärmimmissionsschutz und dem 
Artenschutz, unter dem Aspekt des 
Landschaftsschutzes zu prüfen. Eine 
generelle Eignung kann nicht attestiert 
werden.
Kölner Jugendpark 
(Privatgelände) 
32 (allg. Genehmigung) 
57  (Untere 
Naturschutzbehörde, 
Lärmschutz 
37 (Brandschutz, Flucht- 
und ReZungswege)
Buslinien 150, N26, 250, 
260, Fußweg nach 
Haltestellen
keine Infrastruktur vorhanden 
Eignung ist zu 
prüfen
in 2021 temporäre 
genutzte und gut 
angenommene Open Air-
Flächen / Konzerte, 
Preformances 
Offenbachplatz Die Fläche ist als temporärer 
oder dauerhafter 
Veranstaltungsort unter dem 
Aspekt des 
Lärmimmissionsschutzes 
nicht geeignet. 
Die Fläche ist als 
temporärer oder 
dauerhafter 
Veranstaltungsort unter dem 
Aspekt des 
Lärmimmissionsschutzes 
nicht geeignet. 
Lärmimmissionsschutz 
Die Genehmigungsfähigkeit einer Ausnahme vom Verbot des 
Landesimmissionsschutzgesetzes wird gesetzeskonform im Einzelfall 
geprüft. Die Prüfung erfolgt in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW. 
Hierzu werden der zu erwartende Lärmpegel und die erforderlichen 
lärmmindernden Maßnahmen über eine schalltechnische Prognose 
ermittelt, eine behördliche Abwägung des Anwohnerschutzes mit dem 
öffentlichen Interesse vorgenommen und die mögliche Anzahl an 
Veranstaltungstagen für den Standort erwogen.  
Ggf. werden auf die Anwohnerschaft einwirkende Veranstaltungen anderer 
Standorte hinsichtlich Lärmpegel und Anzahl einbezogen. 
„Seltene Ereignisse“ im Sinne des Freizeitlärmerlasses NRW, und damit 
eine größere Anzahl von Veranstaltungstagen, sind aufgrund der Enge der 
Bebauung erfahrungsgemäß schalltechnisch nicht umsetzbar. Dagegen 
könnten einzelne Veranstaltungstage als „Ausnahmen“ im Sinne des 
Freizeitlärmerlasses NRW bei entsprechender Begründung des öffentlichen 
Interesses, beispielsweise bei einer Einbettung in einen größeren 
stadtweiten Veranstaltungsrahmen, in geringer Anzahl realisierbar sein.
Clubformate und verstärkte 
Livemusikkonzerte
Lärmimmissionsschutz 
Bei  Einzelveranstaltungen  Erfüllung der Anforderungen des Freizeitlärmerlasses NRW/
Nachweis über schalltechnische Prognose
Die Fläche ist als temporärer oder 
dauerhafter Veranstaltungsort unter dem 
Aspekt des Lärmimmissionsschutzes nicht 
geeignet. 
63 (Baugenehmigung)
32 (allg. Genehmigung)
57 (Lärmschutz)
37 (Brandschutz, Flucht- 
und Rettungswege)
Stadtbahn 18, 3,4, 5, 12 
Haltestelle Neumarkt, bzw. 
Apellhofplatz) 
keine Infrastruktur vorhandenNutzungskonzept der Bühnen (mit 
) in Planung
Nicht geeignet in 2021 temporäre 
genutzte und gut 
angenommene Open Air-
Flächen 
Freifläche 
unterhalb der 
Südbrücke 
Südbrücke 
51105 Köln
7 Porz Nicht geeignet Nicht geeignet Nicht geeignet Konzerte & DJ-Events
Lesungen
Theater
Sport & Freizeit
Gastronomie
Freilandartenschutz 
Fortpflanzungs- und Ruhestätte von einer großen Population streng geschützter 
Zauneidechsen. Veranstaltungen jeglicher Art sind nicht genehmigungsfähig. 
Bodenschutz (nur informativ) 
Bodenbelastung vermutet. Bei Bodeneingriffen die Untere Bodenschutzbehörde kontaktieren. 
Veranstaltungen jeglicher Art sind nicht 
genehmigungsfähig.
63 (Baugenehmigung)
32 (allg. Genehmigung)
67 (Grünflächen)
57 (Untere 
Naturschutzbehörde, 
Lärmschutz) 
37 (Brandschutz, Flucht- 
und Rettungswege)
ca. 500m 
Raiffeisenstraße 31 
51105 Köln 
linksrheinisch Stadtbahn-
Linien 16, 17 (Schönhauser 
Straße) / rechtsrheinisch 
Stadtbahn-Linie 7 (Fußweg 
nach Haltestelle 
Raiffeisenstraße)
keine Infrastruktur vorhandenDionysus GmbH
& Partner aus VA-Szene
Nicht geeignet von Klubkomm 
iden_fizierte 
"gewünschte" Flächen / 
vereinzelt durch 
Edelweißpiraten & Märkte 
genutzt u.a.
   Friedenspark / 
“Schräge Wiese”
Posi_on: hZps://goo.gl/maps/
UV9P1mLwmDtbxCtS8  
- Gelände: Grünfläche am 
östlichen Rand des 
Friedensparks, unterer Teil eben 
und durch eine Mauer 
abgegrenzt zur oberen schrägen 
Wiese
Nicht geeignet Nicht geeignet nein,  
aus landschaftsschutzrechtlicher Sicht 
Lärmimmissionsschutz (nur informativ) 
Die Genehmigungsfähigkeit einer Ausnahme vom Verbot des 
Landesimmissionsschutzgesetzes wird gesetzeskonform im Einzelfall 
geprüft. Die Prüfung erfolgt in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW. 
Hierzu werden der zu erwartende Lärmpegel und die erforderlichen 
lärmmindernden Maßnahmen über eine schalltechnische Prognose 
ermittelt, eine behördliche Abwägung des Anwohnerschutzes mit dem 
öffentlichen Interesse vorgenommen und die mögliche Anzahl an 
Veranstaltungstagen für den Standort erwogen.  
Ggf. werden auf die Anwohnerschaft einwirkende Veranstaltungen anderer 
Standorte hinsichtlich Lärmpegel und Anzahl einbezogen. 
Eine generelle Eignung kann für diesen Standort kann nicht attestiert 
werden.
KLUBKOMM / Konzerte und 
elektronische Musik
- Größe: 100 - 500 Pax
Landschaftsschutz 
Veranstaltungen jeglicher Art sind nicht genehmigungsfähig. 
Lärmimmissionsschutz (nur informativ) 
Erfüllung der Anforderungen der TA Lärm ggf. in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW/
Nachweis über schalltechnische Prognose
Veranstaltungen jeglicher Art sind nicht 
genehmigungsfähig.
KLUBKOMM:
- u.U. Problematiken wegen 
Denkmalschutz
- Verkehrslage Aggripinaufer; 
ggf. mit Sicherheitspersonal 
zu sichern
- Nähe zum Wohngebiet / 
Lärmschutz
KLUBKOMM: Sehr gute 
Erreichbarkeit und ÖPNV-
Anbindung / direkte 
Stadtnähe
KLUBKOMM:
- Sehr gute Infrastruktur 
(befestigte Wege, Strom- und 
Wasseranschluss uU über 
Gebäude Friedenspark 
möglich)
- Aufgrund der Topographie 
kann eine Lärmbelästigung in 
der Regel vermieden werden
- Eine Umzäunung ist leicht 
umzusetzen, da es nur zwei 
Zugänge zu der Wiese gibt
Vorschlag KLUBKOMM e.V.
Nicht geeignet von Klubkomm 
iden_fizierte 
"gewünschte" Flächen / 
keine Angabe zu bisheriger 
Nutzung
Nüssenberger 
Busch / 
Panzerfeld 
Dirtpark
Posi_on: hZps://goo.gl/maps/
WFLTwJ6m9zjHv4fX9 
- Gelände: Waldbucht im 
Nüssenberger Busch 
(Landschansschutzgebiet) 
Nicht geeignet Nicht geeignet nein,  
aus landschaftsschutzrechtlicher Sicht 
Lärmimmissionsschutz (nur informativ) 
Die Genehmigungsfähigkeit einer Ausnahme vom Verbot des 
Landesimmissionsschutzgesetzes wird gesetzeskonform im Einzelfall 
geprüft. Die Prüfung erfolgt in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW. 
Hierzu werden der zu erwartende Lärmpegel und die erforderlichen 
lärmmindernden Maßnahmen über eine schalltechnische Prognose 
ermittelt, eine behördliche Abwägung des Anwohnerschutzes mit dem 
öffentlichen Interesse vorgenommen und die mögliche Anzahl an 
Veranstaltungstagen für den Standort erwogen. Ggf. werden auf die 
Anwohnerschaft einwirkende Veranstaltungen anderer Standorte 
hinsichtlich Lärmpegel und Anzahl einbezogen. 
Eine generelle Eignung für diesen Standort kann nicht attestiert 
werden.
KLUBKOMM / Konzerte und 
elektronische Musik
- Größe: 500 - 1000 Pax
Landschaftsschutz 
Veranstaltungen jeglicher Art sind nicht genehmigungsfähig, da auf dem Grundstück 
derzeit die Anlage einer Birnbaumallee und eines Blühstreifens durchgeführt wird. 
Lärmimmissionsschutz (nur informativ) 
Erfüllung der Anforderungen der TA Lärm ggf. in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW/
Nachweis über schalltechnische Prognose 
Bodenschutz (nur informativ) 
Bodenbelastung vermutet. Bei Bodeneingriffen die Untere Bodenschutzbehörde kontaktieren. 
Eine Nachfrage beim Kampfmittelbeseitigungsdienst wird empfohlen.
Veranstaltungen jeglicher Art sind nicht 
genehmigungsfähig.
KLUBKOMM:
Je nach Lage der 
Veranstaltungsfläche 
erhöhter Bedarf an 
Einfriedung
Anbindung (v. Neumarkt, 
Fr. 01 Uhr): 31 min Rad / 
50 min ÖPNV
Parkmöglichkeiten: 
möglicherweise bei 
anliegender Industrie
Infrastruktur: befestigte 
Parkwege
Anfahrtswege: von 
Militärringstr. aus über 
Parkwege
Begrenzung: optische 
natürliche Begrenzung nach 
Süden durch den Wald,  
allerdings zusätzliche 
Umzäunung notwendig
Vorschlag KLUBKOMM e.V.
- Halblichtung, die zum Militärring 
hin durch einen Waldabschnitt 
begrenzt ist
- Große Grünfläche mit diversen 
Möglichkeiten, eine 
Veranstaltungsfläche zu definieren
- Gute ÖPNV-Anbindung 
- Durch auswärtige Lage und 
angrenzendes Waldgebiet, 
Militärring und Autobahn keine 
Lärmbelästigung durch 
Veranstaltung oder an- und 
abreisende Besucher zu erwarten 
Eignung ist zu 
prüfen
von Stadt zusätzlich 
geprüne Fläche / EinzelVA 
& Konzerte
Rheinauhafen, 
Oberländer Werft, 
untehalb  
RheinEnergie 
Punpwerk 
2 RodenkirchenDie Eignung der Fläche als 
temporärer oder dauerhafter 
Veranstaltungsort ist im 
baurechtlichen 
Genehmigungsverfahren 
neben anderen Aspekten, wie 
beispielsweise dem 
Lärmimmissionsschutz und 
dem Artenschutz, unter dem 
Aspekt des 
Landschaftsschutzes zu 
prüfen. Eine generelle 
Eignung kann nicht 
attestiert werden.
Die Eignung der Fläche als 
temporärer oder dauerhafter 
Veranstaltungsort ist im 
baurechtlichen 
Genehmigungsverfahren 
neben anderen Aspekten, 
wie beispielsweise dem 
Lärmimmissionsschutz und 
dem Artenschutz, unter dem 
Aspekt des 
Landschaftsschutzes zu 
prüfen. Eine generelle 
Eignung kann nicht 
attestiert werden.
Lärmimmissionsschutz 
Die Genehmigungsfähigkeit einer Ausnahme vom Verbot des 
Landesimmissionsschutzgesetzes wird gesetzeskonform im Einzelfall 
geprüft. Die Prüfung erfolgt in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW. 
Hierzu werden der zu erwartende Lärmpegel und die erforderlichen 
lärmmindernden Maßnahmen über eine schalltechnische Prognose 
ermittelt, eine behördliche Abwägung des Anwohnerschutzes mit dem 
öffentlichen Interesse vorgenommen und die mögliche Anzahl an 
Veranstaltungstagen für den Standort erwogen.  
Ggf. werden auf die Anwohnerschaft einwirkende Veranstaltungen anderer 
Standorte hinsichtlich Lärmpegel und Anzahl einbezogen. 
Eine generelle Eignung für diesen Standort kann nicht attestiert 
werden.
Konzerte & DJ-Events
Theater 
Lärmimmissionsschutz 
Erfüllung der Anforderungen der TA Lärm ggf. in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW/
Nachweis über schalltechnische Prognose 
Landschaftsschutz 
Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans (unter Beteiligung des 
Naturschutzbeirates) oder der Erteilung einer Ausnahme müsste im Einzelfall geprüft werden.  
Verbote: 
• Entfernung von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Vegetation. 
• Versiegelung von Wegen und Flächen. 
• Errichtung baulicher Anlagen. 
• Verlegung von Leitungen (ober- und unterirdisch). 
• Herstellung von Abgrabungen und Aufschüttungen (Lage im Überschwemmungsbereich des 
Rheins). 
• Errichtung von festen Werbeanlagen. 
• Aufstellung mobiler Verkaufsstände und –wagen. 
• Fahren und Parken außerhalb der für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Flächen.   
• Feuer zu machen und Pyrotechnik abzubrennen. 
• Durchführen von ungenehmigten Veranstaltungen (zu den hiervon nicht betroffenen 
Nutzungen zählen traditionelle Veranstaltungen, genehmigungspflichtige Veranstaltungen im 
Bereich der Kölner Stadtordnung und Wander-, Lauf und Radsportveranstaltungen auf 
befestigten Wegen). 
Freilandartenschutz 
Unter Einhaltung der landschaftsschutzrechtlichen Auflagen bestehen keine 
artenschutzrechtlichen Bedenken
Die Eignung der Fläche als temporärer oder 
dauerhafter Veranstaltungsort ist im 
baurechtlichen Genehmigungsverfahren 
neben anderen Aspekten, wie beispielsweise 
dem Lärmimmissionsschutz und dem 
Artenschutz, unter dem Aspekt des 
Landschaftsschutzes zu prüfen. Eine 
generelle Eignung kann nicht attestiert 
werden.
63 und/oder 32 unter 
Einbeziehung  57, 67, 37
linksrheinisch Stadtbahn-
Linien 16, 17 (Schönhauser 
Straße)
befestigte Fläche, Begrenzung: 
optische natürliche 
Begrenzung durch Rhein

Anlage 3 BV Open Air-Angebot 2022

3147 Zeichen

Anlage 3 
Korrekturen der Beschlussvorlage 0974/2022 
 
Die Verwaltung nimmt folgende Korrekturen der Vorlage 0974/2022 vor: 
Die Anlage 2 wird zurückgezogen. 
 
Entsprechend wird der Begründungstext auf Seite 4 wie folgt geändert. 
Weiteres Vorgehen für 2023ff 
Es bleibt offensichtlich, dass das derzeitige Verfahren, nach dem Veranstalter*innen für 
Kulturveranstaltungen auf öffentlichen einzufriedenden Flächen einen Bauantrag für 
temporäre Sonderbauten (Einzelgenehmigung) stellen müssen, für die meisten Akteur*innen 
der freien Szene kaum praktikabel ist. Die Erstellung eines Bauantrags für temporäre 
Sonderbauten umfasst zu hohe Kosten für eine überschaubare mögliche Anzahl von 
Veranstaltungstagen (3 bis 5 Ereignisse im Jahr). Die Genehmigung eines Bauantrags 
dauert aufgrund der baurechtlichen Komplexität und teilweise Personalknappheit im 
Bauaufsichtsamt im Regelbetrieb den Betreibern für eine Schaffung von temporärer 
Infrastruktur außerdem zu lange. Auch Abfragen bei Kulturverwaltungen anderer Städte 
(Bochum, Bonn, Dortmund, Erfurt, München) haben ergeben, dass die wenigsten 
Kommunen den bisher in Köln angedachten Weg gehen: die Förderung der Nutzung 
genehmigter, mit Infrastruktur ausgestatteter temporärer Spielstätten.  
Daher prüft die Verwaltung derzeit ein Alternativkonzept, das die Ergebnisse des Workshops 
von Task Force Open Air und KLUBKOMM reflektiert, insbesondere die im Workshop positiv 
bewertete Idee des Kulturamtes Open Air-Modulformate für Flächen festzulegen und die 
positiv aufgenommene Forderung der KLUBKOMM nach einem Lotsen für Open Air-
Genehmigungsfragen für die Verbesserung der Kommunikationswege zwischen 
genehmigenden Ämtern und Open Air-Veranstalter*innen. 
 
Zudem wird der Begründungstext auch auf Seite 3 wie folgt ergänzt: 
Förderung für Open-Air-Veranstaltungen 
Gefördert werden sollen Initiativen und Veranstalter*innen der freien Kulturszene in Köln, die 
Open-Air-Veranstaltungen durchführen wollen, aber nicht zwingend über eine eigene Open 
Air-Bühne verfügen. Diese Veranstalter*innen können ohne feste Fristen Anträge zur 
Förderung ihrer Open-Air-Veranstaltungen an den KLUBKOMM e.V. stellen. Anträge können 
für Formate aller Sparten der freien Szene gestellt werden – es gelten die Förderkriterien des 
„Förderprogramms Kultur Freie Szene“ des Kulturamts. Vorgaben zu Antragssummen 
werden nicht gemacht; es ist jedoch ein Eigenanteil (mind. 5% der Gesamtkosten) zu 
erbringen. Aufgrund der zu erwartenden Dynamik des Open-Air-Geschehens werden 
Anträge schnellstmöglich nach Eingang bei der KLUBKOMM bearbeitet und beschieden. 
Zur Entlastung der Kulturverwaltung – wo bisher trotz umfänglicher zusätzlicher Aufgaben 
mangels Finanzierung keine entsprechende Stellen-Zusetzung erfolgt ist – wird 2022 die 
Antragsberatung, Antragsbewilligung und verwendungsgemäße Prüfung der Open-Air-
Veranstaltungsanträge als Sondermaßnahme durch die Interessenvertretung KLUBKOMM 
e.V. umgesetzt. Diese händigt auch die nötigen Antragsformulare aus. Die Entscheidungen 
zur Vergabe der Projektförderungen Open Air werden durch die Fachreferent*innen im 
Kulturamt gefällt. . .

Beratungsverlauf (2)

04.04.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 9.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
03.05.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0974/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.04.2022
Erstellt
21.03.2022 11:25