BKA 0798
Antrag der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN vom 25.10.2022 Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 9.1 Antrag Bd. 90/DIE GRÜNEN Strassenanbindung Holzweiler v. 25.10.2022)
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Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz
Sehr geehrter Herr Götz,
wir bitten Sie, den folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Braunkohlenausschusses
am 25. November 2022 aufzunehmen:
Antrag:
Der Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln fordert die Landesregierung Nordrhein- Westfalen, die
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und das Unternehmen RWE dazu auf, die L12 zwischen Holzwei-
ler und Keyenberg erst dann zu entwidmen und bergbaulich in Anspruch zu nehmen nachdem eine Ersatzver-
bindung geschaffen und dem Verkehr übergeben worden ist.
Begründung:
Die L12 ist neben der L 19 die einzige Verbindung in der Stadt Erkelenz zum Ortsteil Holzweiler. Durch eine
zeitnahe Inanspruchnahme dieser wichtigen Verkehrsverbindung ohne eine Ersatzverbindung werden den
Bürger*innen in den nicht mehr vom Tagebau Garzweiler II beanspruchten Ortschaften weitere Belastungen
auferlegt. Diese sind unnötig und zugleich nicht sozialverträglich.
Durch die Inanspruchnahme der Ortschaft Lützerath durch das bergbautreibende Unternehmen kann die
westliche Tagebaulinie begradigt werden. Die Kohle unter der Ortschaft Lützerath ist nach Angaben von Ver-
tretern der Landesregierung NRW geeignet und notwendig, um die Versorgung der Kraftwerke mit Braunkohle
in den Jahren 2023 und 2024 zu sichern. Mit anderen Worten erzielt RWE durch die Inanspruchnahme von
Lützerath genug Braunkohle, um den Kraftwerksbetrieb mindestens zwei weitere Jahre zu sichern. Da die L12
im Bereich des Hauptbetriebsplanes, den RWE vorgelegt hat und der ab 01.01.2023 gelten soll, lediglich im
äußersten nördlichen Bereich, direkt an der Ortschaft Keyenberg bergbaulich in Anspruch genommen werden
soll, macht die Unterbrechung dort überhaupt keinen Sinn. Die benötigte Kohle wird einige Kilometer weiter
südlich, im Bereich der ehemaligen Ortschaft Immerath und der Ortschaft Lützerath gewonnen.
In Holzweiler sind jedoch Gewerbe, Handel und ein praktischer Arzt ansässig mit Kundschaft und Patienten
auch in den Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath. Durch den Wegfall der L12
ist es für die Einwohner dieser Dörfer nicht mehr auf direktem Weg möglich, die Ortschaft Holzweiler zu errei-
chen. Wenn die bisherige Entfernung dieser Dörfer zu Holzweiler bei ca. 3 bis 5 Kilometer liegt, würde die zu-
künftige Verbindung bei rund 12 bis 14 Kilometern liegen. Diese Strecke ist weder der Kundschaft, noch den
GRÜNE im Braunkohlenausschuss
Bezirksregierung, Raum H 455
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
0177 7473808 oder 0172-6431213
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de
www.gruene-regionalrat-koeln.de
www.gruene-regionalrat-duesseldorf.de
Köln, den 25.10.2022
An den
Vorsitzenden des
Braunkohlenausschusses
Herrn Stefan Götz
Bezirksregierung Köln
Geschäftsstelle Braunkohlenausschuss
50667 Köln
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Patienten oder dem Hausarzt bei Hausbesuchen zuzumuten. Somit sehen wir den Rückbau der L12 ohne
vorherige Schaffung einer Ersatzverbindung als nicht sozialverträglich und geschäftsschädigend.
Des Weiteren erwarten die GRÜNEN im Braunkohlenausschuss vor einer weiteren Inanspruchnahme bislang
ungenutzter Fläche außerhalb des zweiten Umsiedlungsabschnittes, dass eine neue Leitentscheidung verab-
schiedet und die endgültigen Tagebaugrenzen festgelegt werden. Erst wenn diese vorliegen, kann eine Er-
satzverbindung für die L12 geplant, genehmigt und errichtet werden.
Die Fraktion der GRÜNEN sieht andernfalls auch die Gefahr, dass durch eine zeitnahe Inanspruchnahme der
L12 ohne vorab geschaffene Ersatzverbindung die Errichtung dieser Ersatzstraße als unbegründet eingestuft
werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Josef Dederichs
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Antrag der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN vom 25.10.2022 Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0798 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 25.07.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 17.03.2023 9.1 beschließend TOP: Antrag der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN vom 25.10.2022 Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz Beschlussvorschlag: Der Antrag wird angenommen oder abgelehnt. Erläuterungen: Im Vorgriff zur Sitzung des Braunkohlenausschusses befinden sich die Schreiben von RWE an die Stadt Erkelenz vom 28.02.2023 und das Schreiben der Stadt Erkelenz an RWE vom 14.03.2023 in der Anlage zur Kenntnisnahme. Anlage(n): 1. Anl. zu TOP 9.1 Antrag Bd. 90/DIE GRÜNEN Strassenanbindung Holzweiler v. 25.10.2022 2. Schreiben RWE vom 28.02.2023 3. Schreiben Stadt Erkelenz vom 14.03.2023
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Schreiben RWE vom 28.02.2023)
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RWE RWE Power AG | Stüttgenweg 2 150955 Köln Tagebauplanung Stadt Erkelenz . . Herrn Bürgermeister Stephan Muckel Kinsere Zeichen POSTEN Johannismarkt 17 Telefon 0221480-22877 E-Mail Claudia.Hillebrecht @rwe. 41812 Erkelenz Postanschrift _Stüttgenweg2 50935 Köln Köln, 28. Februar 2023 Tagebau Garzweiler Verkehrsverbindung zwischen den Ortschaften des ehemaligen 3. Umsied- lungsabschnittes und Holzweiler Sehr geehrter Herr Bürgermeister Muckel, nachstehend möchten wir Ihnen den Stand der geführten Gespräche zum The- menkomplex „Einziehung L 12“ mitteilen. Dies erfolgt auch mit Blick auf die in der letzten BKA-Sitzung geführte Diskussion. In der politischen Verständigung vom 04.10.2022 zum vorgezogenen Kohle- ausstieg 2030 zwischen BMWK (Bund), MWIKE (Land) und RWE ist vereinbart worden, dass der 3. Umsiediungsabschnitt mit den Ortslagen Keyenberg, Ku- ckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath nicht mehr bergbaulich in An- spruch genommen wird. Für den Abbaubetrieb bedeutet dies, dass der Tage- bau Garzweiler östlich vor der Ortschaft Keyenberg auf einer Länge von rd. 1,5 km inzwischen zum Stehen gekommen ist. Die zweite Bandanlage auf der obersten Sohle östlich vor Keyenberg wurde bereits zurückgebaut, da dort keine weitere Annäherung an Keyenberg mit dem Großgerät mehr erfolgt. Wei- tere Folge ist, dass die West-Ost ausgerichtete Abbaugrenze südlich von Keyenberg zukünftig in einem Abstand von rund 400 Metern verläuft.. Die somit in Nord-Süd-Richtung verkleinerte Abbaufläche in diesem Bereich macht, mit Blick auf die erforderliche Versorgung der Kraftwerke mit Kohle, al- lerdings weiterhin die Inanspruchnahme in Richtung Westen erforderlich. Dies ist über den Hauptbetriebsplan für den Tagebau Garzweiler 2023 bis Ende 2025 bereits zugelassen. Die dahinterliegende Abbauplanung sieht eine berg- bauliche Inanspruchnahme der L12 mit Rückbaubeginn im Juni 2023 vor. Dies ist abbautechnisch erforderlich und zur Sicherstellung der Kohleförder- menge nicht weiter hinausschiebbar. In diesem Kontext ist zu berücksichtigen, dass die Einziehung bereits Ende 2022 mit anschließender Inanspruchnahme geplant war, auf Bitte des MWIKE dann aber auf Mitte 2023 umgeplant wor- den ist. Damit sind allerdings auch sämtliche Zeitreserven ausgeschöpft. RWE Power Aktiengesallschaft Stüttgenweg 2 50935 Köln T +49 221 480-0 F +49 221 480-1351 I wwwurwe.com Vorsitzentie des ‚Aufsichtsrates: Zvezdana Seeger Vorstand: Dr. Frank Weigand (Vorsitzender) Dr. Lars Kulik Kamal Razanica Nikolaus Valerius Sitz der Gesellschaft: Essen und Köln Eingetragen beim Amtsgericht Essen HRB17420 Eingetragen beim Amtsgericht Köln HRB117 Bankverbindung: Commerzbank Köln BIC COBADEFF370 IBAN: DE72 3704 0044 0500 149000 Gkubiger-IdNr. DE3722200000130738 USt-IdNr. DE 8112 23 345 St-Nr. 112/5717/1032 RWE Seite 2 Nach dem Ende des o.g. Hauptbetriebsplanes wird sich die Abbaugrenze ab 2026 noch weiter in Richtung Westen bewegen. Die finale Abbaugrenze des Tagebaus nach der Verständigung vom 04.10.2022 wird über die neue Leitentscheidung sowie das Ifd, Braunkohlenplanänderungsverfahren be- stimmt. Als Ersatz für den Wegfall der L 12 sind im Braunkohlenplan Garzweiler die ta- gebauumschließenden Ersatzstraßen L 19 Jackerath - Erkelenz und L354n sowie ergänzend die im Jahr 2017 vertraglich zugesagte, im Braunkohlenpları nicht verankerte, L277n vorgesehen. Da die Bereitstellung dieser Ersatzverbindung vor Inanspruchnahme der L12 zeitlich nicht möglich ist, sind wir mit Ihnen übereingekommen, dass für den ge- meindlichen Zwischenverkehr (Keyenberg - Holzweiler) das bestehende nicht klassifizierte Straßennetz (Wirtschaftswege) von Keyenberg über Berverath in Richtung Holzweiler genutzt werden kann. Das zwischenörtliche Verkehrsauf- kommen kann von diesen Wegen aufgenommen werden. Eine Verbindung soll von Holzweiler über Berverath und eine weitere Verbindung über die ehemalige Westricher Mühle in Richtung Keyenberg eingerichtet werden. Diese Wege wer- den durch bauliche Maßnahmen (Errichtung von Ausweichbuchten und In- standsetzung der Straßenbefestigung) ertüchtigt, damit auf der ansonsten einspurigen Verkehrsstrecke in gewissen Sichtabständen eine Begegnung ent- gegenkommender Fahrzeuge problemlos ermöglicht wird. Die Bauarbeiten haben bereits begonnen und sollen bis Ende März und damit deutlich vor dem Rückbau der L 12 abgeschlossen sein. Die Verbindung soll dem lokalen Verkehr zwischen den Ortschaften des ehe- maligen 3. Umsiedlungsabschnitts und Holzweiler dienen und stelit keine Er- satzverbindung für den überörtlichen Verkehr und damit auch keinen Lücken- schluss im Landesstraßennetz dar. LKW können die ausgebauten Wirtschafts- wege schon heute und auch in Zukunft nicht benutzen. Hierzu sind bereits bau- seitig Blockaden vorhanden. Für die Nord-Süd-Verkehre mit überregionaler und regionaler Verkehrsbedeutung steht das Autobahnnetz A 44/A 46/A 61 mit den Anschlussstellen Wanlo und Jackerath zur Verfügung. Dieses wird er- gänzt über die vorgenannten, teilweise noch herzustellende, Landestraßen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen und Glückauf RWE Power Aktiengesellschaft ppa. IV. Ahik- Vebel % CU (Eyli-Vetter) / (Stemann)
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Schreiben Stadt Erkelenz vom 14.03.2023)
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Stadt Erkelenz | Postfach 1151/1156 | 41801 Erkelenz michael.eyll-vetter@rwe.com RWE Herrn Michael Eyll-Vetter Leiter Tagebauentwicklung Stüttgenweg 2 50935 Köln Tagebau Garzweiler; Verkehrsverbindung zwischen den Ortschaften des 3. Umsiedlungsabschnittes und Holzweiler - Ihr Schreiben vom 28.02.2023 Sehr geehrter Herr Eyll-Vetter, der rechtskräftige Hauptbetriebsplan (2023-2025) sieht den Wegfall der L12 ab Juni 2023 vor. In der Folge besteht keine direkte Verbindung zwischen Holzweiler und den Dörfern im Norden (3. Umsiedlungsabschnitt). Die Stadt Erkelenz bedauert den Wegfall der direkten Verbindung und das nicht rechtzeitige Herstellen von Ersatz- verbindungen. In diesem Zusammenhangbitte ich um eine Darstellung der Notwen- digkeit der Kappung der L12 schon im Rahmen dieses Hauptbetriebsplans im Juni 2023. Die notwendigen Ersatzverbindungen müssen a. den lokalen Binnenverkehr zwischen Holzweiler und den fünf Dörfer im Erkelenzer Norden und b. den (über)regionalen Verkehr (L354n/L277n) und bedienen und sind Teil des verkehrlichen Grobkonzeptes des Zweckverbandes Landfolge. Für die lokale Mobilität ist ein besonderes Augenmerk auf die Schaffung einer dau- erhaften, funktionsfähigen Wegeverbindung zwischen Holzweiler und den Dörfern im Norden zu legen, die ausdrücklich nicht deckungsgleich mit der vorübergehen- den Nutzung von Wirtschaftswegen ist. Aktuell werden zwei Provisorien für die lokale Mobilität hergestellt und zwar durch die Nutzung von bestehenden Wirtschaftswegen (durch die Herrichtungen von Aus- weichbuchten und Instandsetzungsmaßnahmen). Die Stadt Erkelenz schlägt ein zweistufiges Beschilderungskonzept vor und bereitet eine entsprechende straßen- verkehrsrechtliche Anordnung vor: In der ersten Stufe wird die nördliche Verbindung derart beschildert, dass der lokale Binnenverkehr diese Route benutzen kann (Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei“ Seite 1/2 Echt. Ehrlich. Einzigartig. DER BÜRGERMEISTER Stephan Muckel Fon: +49 2431 85-205 Fax: +49 2431 859-205 stephan.muckel@erkelenz.de Stadt Erkelenz Johannismarkt 17 41812 Erkelenz Datum: 14. März 2023 \ unterhalb des „Durchfahrt verboten“-Schilds). Im zweiten Schritt (nach bergbauli- cher Inanspruchnahme der nördlichen Verbindung) erfolgt entsprechende Beschil- derung auf der südwestlichen Verbindung. So wird gewährleistet, dass Schleichver- kehre (insb. LKW-Verkehre) verhindert werden. Eine dauerhafte Verbindung für die lokale Mobilität zwischen Holzweiler und den Dörfern im Norden ist u.a. in Abhängigkeit der endgültigen Tagebaugrenze zu pla- nen und schnellstmöglich zu realisieren. Eine enge Abstimmung mit den Masterpla- nungen des Zweckverbandes Landfolge zum zukünftigen See und des grünen Ban- des sind vorzunehmen. ' Die verkehrlichen Ersatzverbindungen müssen der neuen Tagebauplanung ange- passt werden, sodass ein leistungsfähiges (über)regionales Verkehrsnetz entsteht. Dies betrifft u.a. die Fortführung L354n/L277n zur L19 (2 Forderung: Erweiterung des Untersuchungsraum in östlicher Richtung). Dabei sind alle Erkelenzer Dörfer so- weit wie möglich von Durchfahrtsverkehren sowie Lärm- und Staubimmissionen zu schützen. Im Änderungsverfahren zum Braunkohlenplan Garzweiler Il sind entsprechenden Planungen zu berücksichtigen. Mit dlichen gfüßen han Muckel Bürgermeister Durchschrift - per Mail Frau Susanne Brüggemann susanne.brueggemann@bezreg-koeln.nrw.de Seite 2/2 ERK EL ENZ Echt. Ehrlich. Einzigartig.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0798
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 17.03.2023
- Erstellt
- 17.02.2023 10:12