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BKA 0798

Antrag der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN vom 25.10.2022 Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 17.03.2023

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 17.03.2023, TOP 9.1

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 9.1 Antrag Bd. 90/DIE GRÜNEN Strassenanbindung Holzweiler v. 25.10.2022)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Antrag der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN vom 25.10.2022 Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Schreiben RWE vom 28.02.2023)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Schreiben Stadt Erkelenz vom 14.03.2023)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 9.1 Antrag Bd. 90/DIE GRÜNEN Strassenanbindung Holzweiler v. 25.10.2022)

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Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz 
 
 
 Sehr geehrter Herr Götz, 
 
wir bitten Sie, den folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Braunkohlenausschusses 
am 25. November 2022 aufzunehmen: 
 
 
Antrag: 
 
Der Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln fordert die Landesregierung Nordrhein- Westfalen, die 
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und das Unternehmen RWE dazu auf, die L12 zwischen Holzwei-
ler und Keyenberg erst dann zu entwidmen und bergbaulich in Anspruch zu nehmen nachdem eine Ersatzver-
bindung geschaffen und dem Verkehr übergeben worden ist.  
 
Begründung: 
 
Die L12 ist neben der L 19 die einzige Verbindung in der Stadt Erkelenz zum Ortsteil Holzweiler. Durch eine 
zeitnahe Inanspruchnahme dieser wichtigen Verkehrsverbindung ohne eine Ersatzverbindung werden den 
Bürger*innen in den nicht mehr vom Tagebau Garzweiler II beanspruchten Ortschaften weitere Belastungen 
auferlegt. Diese sind unnötig und zugleich nicht sozialverträglich. 
 
Durch die Inanspruchnahme der Ortschaft Lützerath durch das bergbautreibende Unternehmen kann die 
westliche Tagebaulinie begradigt werden. Die Kohle unter der Ortschaft Lützerath ist nach Angaben von Ver-
tretern der Landesregierung NRW geeignet und notwendig, um die Versorgung der Kraftwerke mit Braunkohle 
in den Jahren 2023 und 2024 zu sichern. Mit anderen Worten erzielt RWE durch die Inanspruchnahme von 
Lützerath genug Braunkohle, um den Kraftwerksbetrieb mindestens zwei weitere Jahre zu sichern. Da die L12 
im Bereich des Hauptbetriebsplanes, den RWE vorgelegt hat und der ab 01.01.2023 gelten soll, lediglich im 
äußersten nördlichen Bereich, direkt an der Ortschaft Keyenberg bergbaulich in Anspruch genommen werden 
soll, macht die Unterbrechung dort überhaupt keinen Sinn. Die benötigte Kohle wird einige Kilometer weiter 
südlich, im Bereich der ehemaligen Ortschaft Immerath und der Ortschaft Lützerath gewonnen.  
 
In Holzweiler sind jedoch Gewerbe, Handel und ein praktischer Arzt ansässig mit Kundschaft und Patienten 
auch in den Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath. Durch den Wegfall der L12 
ist es für die Einwohner dieser Dörfer nicht mehr auf direktem Weg möglich, die Ortschaft Holzweiler zu errei-
chen. Wenn die bisherige Entfernung dieser Dörfer zu Holzweiler bei ca. 3 bis 5 Kilometer liegt, würde die zu-
künftige Verbindung bei rund 12 bis 14 Kilometern liegen. Diese Strecke ist weder der Kundschaft, noch den 
GRÜNE im Braunkohlenausschuss 
 
Bezirksregierung, Raum H 455 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
0177 7473808 oder 0172-6431213 
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de 
 
www.gruene-regionalrat-koeln.de 
www.gruene-regionalrat-duesseldorf.de 
 
 
Köln, den 25.10.2022 
An den 
 
Vorsitzenden des 
Braunkohlenausschusses  
Herrn Stefan Götz 
Bezirksregierung Köln 
Geschäftsstelle Braunkohlenausschuss 
 
50667 Köln

2 
 
Patienten oder dem Hausarzt bei Hausbesuchen zuzumuten. Somit sehen wir den Rückbau der L12 ohne 
vorherige Schaffung einer Ersatzverbindung als nicht sozialverträglich und geschäftsschädigend.  
 
Des Weiteren erwarten die GRÜNEN im Braunkohlenausschuss vor einer weiteren Inanspruchnahme bislang 
ungenutzter Fläche außerhalb des zweiten Umsiedlungsabschnittes, dass eine neue Leitentscheidung verab-
schiedet und die endgültigen Tagebaugrenzen festgelegt werden. Erst wenn diese vorliegen, kann eine Er-
satzverbindung für die L12 geplant, genehmigt und errichtet werden.  
Die Fraktion der GRÜNEN sieht andernfalls auch die Gefahr, dass durch eine zeitnahe Inanspruchnahme der 
L12 ohne vorab geschaffene Ersatzverbindung die Errichtung dieser Ersatzstraße als unbegründet eingestuft 
werden könnte. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Hans-Josef Dederichs 
 
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Antrag der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN vom 25.10.2022 Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz)

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Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0798 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson  
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 25.07.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 17.03.2023 9.1 beschließend 
 
TOP: 
Antrag der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN vom 25.10.2022 
Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Antrag wird angenommen oder abgelehnt. 
 
 
Erläuterungen: 
Im Vorgriff zur Sitzung des Braunkohlenausschusses befinden sich die Schreiben von RWE an die 
Stadt Erkelenz vom 28.02.2023 und das Schreiben der Stadt Erkelenz an RWE vom 14.03.2023 in 
der Anlage zur Kenntnisnahme. 
 
Anlage(n): 
1. Anl. zu TOP 9.1 Antrag Bd. 90/DIE GRÜNEN Strassenanbindung Holzweiler v. 25.10.2022
  
2. Schreiben RWE vom 28.02.2023  
3. Schreiben Stadt Erkelenz vom 14.03.2023

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Schreiben RWE vom 28.02.2023)

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RWE

RWE Power AG | Stüttgenweg 2 150955 Köln

Tagebauplanung
Stadt Erkelenz . .
Herrn Bürgermeister Stephan Muckel Kinsere Zeichen POSTEN
Johannismarkt 17 Telefon 0221480-22877
E-Mail Claudia.Hillebrecht
@rwe.
41812 Erkelenz Postanschrift _Stüttgenweg2
50935 Köln

Köln, 28. Februar 2023

Tagebau Garzweiler
Verkehrsverbindung zwischen den Ortschaften des ehemaligen 3. Umsied-
lungsabschnittes und Holzweiler

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Muckel,

nachstehend möchten wir Ihnen den Stand der geführten Gespräche zum The-
menkomplex „Einziehung L 12“ mitteilen. Dies erfolgt auch mit Blick auf die in
der letzten BKA-Sitzung geführte Diskussion.

In der politischen Verständigung vom 04.10.2022 zum vorgezogenen Kohle-
ausstieg 2030 zwischen BMWK (Bund), MWIKE (Land) und RWE ist vereinbart
worden, dass der 3. Umsiediungsabschnitt mit den Ortslagen Keyenberg, Ku-
ckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath nicht mehr bergbaulich in An-
spruch genommen wird. Für den Abbaubetrieb bedeutet dies, dass der Tage-
bau Garzweiler östlich vor der Ortschaft Keyenberg auf einer Länge von rd.
1,5 km inzwischen zum Stehen gekommen ist. Die zweite Bandanlage auf der
obersten Sohle östlich vor Keyenberg wurde bereits zurückgebaut, da dort
keine weitere Annäherung an Keyenberg mit dem Großgerät mehr erfolgt. Wei-
tere Folge ist, dass die West-Ost ausgerichtete Abbaugrenze südlich von
Keyenberg zukünftig in einem Abstand von rund 400 Metern verläuft..

Die somit in Nord-Süd-Richtung verkleinerte Abbaufläche in diesem Bereich
macht, mit Blick auf die erforderliche Versorgung der Kraftwerke mit Kohle, al-
lerdings weiterhin die Inanspruchnahme in Richtung Westen erforderlich. Dies
ist über den Hauptbetriebsplan für den Tagebau Garzweiler 2023 bis Ende
2025 bereits zugelassen. Die dahinterliegende Abbauplanung sieht eine berg-
bauliche Inanspruchnahme der L12 mit Rückbaubeginn im Juni 2023 vor.
Dies ist abbautechnisch erforderlich und zur Sicherstellung der Kohleförder-
menge nicht weiter hinausschiebbar. In diesem Kontext ist zu berücksichtigen,
dass die Einziehung bereits Ende 2022 mit anschließender Inanspruchnahme
geplant war, auf Bitte des MWIKE dann aber auf Mitte 2023 umgeplant wor-
den ist. Damit sind allerdings auch sämtliche Zeitreserven ausgeschöpft.

RWE Power
Aktiengesallschaft

Stüttgenweg 2
50935 Köln

T +49 221 480-0
F +49 221 480-1351
I wwwurwe.com

Vorsitzentie des
‚Aufsichtsrates:
Zvezdana Seeger

Vorstand:

Dr. Frank Weigand
(Vorsitzender)

Dr. Lars Kulik
Kamal Razanica
Nikolaus Valerius

Sitz der Gesellschaft:
Essen und Köln
Eingetragen beim
Amtsgericht Essen
HRB17420
Eingetragen beim
Amtsgericht Köln
HRB117

Bankverbindung:

Commerzbank Köln

BIC COBADEFF370

IBAN: DE72 3704 0044
0500 149000

Gkubiger-IdNr.

DE3722200000130738

USt-IdNr. DE 8112 23 345
St-Nr. 112/5717/1032

RWE

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Nach dem Ende des o.g. Hauptbetriebsplanes wird sich die Abbaugrenze ab
2026 noch weiter in Richtung Westen bewegen. Die finale Abbaugrenze des
Tagebaus nach der Verständigung vom 04.10.2022 wird über die neue
Leitentscheidung sowie das Ifd, Braunkohlenplanänderungsverfahren be-
stimmt.

Als Ersatz für den Wegfall der L 12 sind im Braunkohlenplan Garzweiler die ta-
gebauumschließenden Ersatzstraßen L 19 Jackerath - Erkelenz und L354n
sowie ergänzend die im Jahr 2017 vertraglich zugesagte, im Braunkohlenpları
nicht verankerte, L277n vorgesehen.

Da die Bereitstellung dieser Ersatzverbindung vor Inanspruchnahme der L12
zeitlich nicht möglich ist, sind wir mit Ihnen übereingekommen, dass für den ge-
meindlichen Zwischenverkehr (Keyenberg - Holzweiler) das bestehende nicht
klassifizierte Straßennetz (Wirtschaftswege) von Keyenberg über Berverath in
Richtung Holzweiler genutzt werden kann. Das zwischenörtliche Verkehrsauf-
kommen kann von diesen Wegen aufgenommen werden. Eine Verbindung soll
von Holzweiler über Berverath und eine weitere Verbindung über die ehemalige
Westricher Mühle in Richtung Keyenberg eingerichtet werden. Diese Wege wer-
den durch bauliche Maßnahmen (Errichtung von Ausweichbuchten und In-
standsetzung der Straßenbefestigung) ertüchtigt, damit auf der ansonsten
einspurigen Verkehrsstrecke in gewissen Sichtabständen eine Begegnung ent-
gegenkommender Fahrzeuge problemlos ermöglicht wird. Die Bauarbeiten
haben bereits begonnen und sollen bis Ende März und damit deutlich vor dem
Rückbau der L 12 abgeschlossen sein.

Die Verbindung soll dem lokalen Verkehr zwischen den Ortschaften des ehe-
maligen 3. Umsiedlungsabschnitts und Holzweiler dienen und stelit keine Er-
satzverbindung für den überörtlichen Verkehr und damit auch keinen Lücken-
schluss im Landesstraßennetz dar. LKW können die ausgebauten Wirtschafts-
wege schon heute und auch in Zukunft nicht benutzen. Hierzu sind bereits bau-
seitig Blockaden vorhanden. Für die Nord-Süd-Verkehre mit überregionaler
und regionaler Verkehrsbedeutung steht das Autobahnnetz A 44/A 46/A 61
mit den Anschlussstellen Wanlo und Jackerath zur Verfügung. Dieses wird er-
gänzt über die vorgenannten, teilweise noch herzustellende, Landestraßen.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen und Glückauf

RWE Power Aktiengesellschaft
ppa. IV.

Ahik- Vebel % CU

(Eyli-Vetter) / (Stemann)

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Schreiben Stadt Erkelenz vom 14.03.2023)

3457 Zeichen

Stadt Erkelenz | Postfach 1151/1156 | 41801 Erkelenz

michael.eyll-vetter@rwe.com
RWE

Herrn Michael Eyll-Vetter
Leiter Tagebauentwicklung
Stüttgenweg 2

50935 Köln

Tagebau Garzweiler;
Verkehrsverbindung zwischen den Ortschaften des 3. Umsiedlungsabschnittes
und Holzweiler - Ihr Schreiben vom 28.02.2023

Sehr geehrter Herr Eyll-Vetter,

der rechtskräftige Hauptbetriebsplan (2023-2025) sieht den Wegfall der L12 ab Juni
2023 vor. In der Folge besteht keine direkte Verbindung zwischen Holzweiler und
den Dörfern im Norden (3. Umsiedlungsabschnitt). Die Stadt Erkelenz bedauert den
Wegfall der direkten Verbindung und das nicht rechtzeitige Herstellen von Ersatz-
verbindungen. In diesem Zusammenhangbitte ich um eine Darstellung der Notwen-
digkeit der Kappung der L12 schon im Rahmen dieses Hauptbetriebsplans im Juni
2023.

Die notwendigen Ersatzverbindungen müssen
a. den lokalen Binnenverkehr zwischen Holzweiler und den fünf Dörfer
im Erkelenzer Norden und
b. den (über)regionalen Verkehr (L354n/L277n) und

bedienen und sind Teil des verkehrlichen Grobkonzeptes des Zweckverbandes
Landfolge.

Für die lokale Mobilität ist ein besonderes Augenmerk auf die Schaffung einer dau-
erhaften, funktionsfähigen Wegeverbindung zwischen Holzweiler und den Dörfern
im Norden zu legen, die ausdrücklich nicht deckungsgleich mit der vorübergehen-
den Nutzung von Wirtschaftswegen ist.

Aktuell werden zwei Provisorien für die lokale Mobilität hergestellt und zwar durch
die Nutzung von bestehenden Wirtschaftswegen (durch die Herrichtungen von Aus-
weichbuchten und Instandsetzungsmaßnahmen). Die Stadt Erkelenz schlägt ein
zweistufiges Beschilderungskonzept vor und bereitet eine entsprechende straßen-
verkehrsrechtliche Anordnung vor:

In der ersten Stufe wird die nördliche Verbindung derart beschildert, dass der lokale
Binnenverkehr diese Route benutzen kann (Zusatzzeichen 1020-30 „Anlieger frei“

Seite 1/2

Echt. Ehrlich. Einzigartig.

DER
BÜRGERMEISTER

Stephan Muckel

Fon: +49 2431 85-205
Fax: +49 2431 859-205
stephan.muckel@erkelenz.de

Stadt Erkelenz
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz

Datum: 14. März 2023

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unterhalb des „Durchfahrt verboten“-Schilds). Im zweiten Schritt (nach bergbauli-
cher Inanspruchnahme der nördlichen Verbindung) erfolgt entsprechende Beschil-
derung auf der südwestlichen Verbindung. So wird gewährleistet, dass Schleichver-
kehre (insb. LKW-Verkehre) verhindert werden.

Eine dauerhafte Verbindung für die lokale Mobilität zwischen Holzweiler und den
Dörfern im Norden ist u.a. in Abhängigkeit der endgültigen Tagebaugrenze zu pla-
nen und schnellstmöglich zu realisieren. Eine enge Abstimmung mit den Masterpla-
nungen des Zweckverbandes Landfolge zum zukünftigen See und des grünen Ban-
des sind vorzunehmen. '

Die verkehrlichen Ersatzverbindungen müssen der neuen Tagebauplanung ange-
passt werden, sodass ein leistungsfähiges (über)regionales Verkehrsnetz entsteht.
Dies betrifft u.a. die Fortführung L354n/L277n zur L19 (2 Forderung: Erweiterung
des Untersuchungsraum in östlicher Richtung). Dabei sind alle Erkelenzer Dörfer so-
weit wie möglich von Durchfahrtsverkehren sowie Lärm- und Staubimmissionen zu
schützen.

Im Änderungsverfahren zum Braunkohlenplan Garzweiler Il sind entsprechenden
Planungen zu berücksichtigen.

Mit dlichen gfüßen

han Muckel
Bürgermeister

Durchschrift - per Mail

Frau Susanne Brüggemann
susanne.brueggemann@bezreg-koeln.nrw.de

Seite 2/2

ERK
EL
ENZ

Echt. Ehrlich. Einzigartig.

Beratungsverlauf (1)

17.03.2023 Braunkohlenausschuss
TOP 9.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0798
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
17.03.2023
Erstellt
17.02.2023 10:12