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AN/2149/2023

Änderungsantrag zum so genannten Aktionsplan Klimaschutz

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 30.11.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2023

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

5939 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
Rathaus 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 30.11.2023 
AN/2149/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 07.12.2023 
 
Änderungsantrag zum so genannten Aktionsplan Klimaschutz 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, den folgenden Änderungsantrag zu 
TOP 10.25 Aktionsplan Klimaschutz auf die Tagesordnung der  29. Sitzung des Rates in der 
Wahlperiode 2020/2025 am 07. Dezember 2023 zu setzen.  
 
Beschluss: 
Die Beschlussvorlage der Verwaltung wird wie folgt geändert: (Änderungen sind fett)  
 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt den „Aktionsplan Klimaschutz“ der Verwaltung und 
städtischer Beteiligungen (Anlagen 1 bis 5) zustimmend zur Kenntnis.  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die die Stadtverwaltung betreffenden 
Maßnahmen gemäß Anlage 3 mit Priorität umzusetzen und, sofern erforderlich, 
diese den politischen Gremien zur Einzelbeschlussfassung vorzulegen.  
 
3. Der Rat begrüßt das von den städtischen Beteiligungen vorgelegte 
Maßnahmenpaket (Anlage 4) und befürwortet deren Anstrengungen, in 
Eigenverantwortung substantielle Beiträge zur Treibhausgasminderung 
Erreichung der gesamtstädtischen Klimaneutralität bis 2035  zu leisten.

4. Sowohl die Verwaltung als auch die städtischen Beteiligungen erarbeiten bis 
zum 30.06.2024 – sofern nicht bereits vorhanden – transparente Konzepte 
(Eckpunktepapiere) zur Erreichung der gesamtstädtischen Klimaneutralität bis 
2035 und legen diese erweiterte Fassung des „Aktionsplans Klimaschutz“ dem 
Rat und den relevanten Fachausschüssen vor. Aus den Konzepten sollte 
mindestens hervo rgehen, mit welchen Maßnahmen, in welchen Schritten und 
mit welchen Zwischenzielen die Klimaneutralität erreicht werden soll.  
 
5. Diese erweiterte Fassung des „Aktionsplans Klimaschutz“ soll sich an der 
Struktur der Treibhausgasbilanzierung nach BISKO orienti eren. 
 
6. Es sind vor allem solche Maßnahmen mit Priorität umzusetzen, die sich 
einerseits durch eine hohe THG -Einsparung, eine strukturelle Wirkung 
andererseits und ein hohes Handlungspotenzial in der Verwaltung und der 
städtischen Beteiligungen auszeichnen.  
 
7. Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen des Monitorings jährlich über den 
Umsetzungsfortschritt zu berichten  und bei Bedarf eine Fortschreibung des 
Aktionsplans abzuleiten. 
 
8. Der Rat erkennt, dass b ei allen Entscheidungen über Klimaschutzmaßnahmen 
die soziale Frage zu beachten ist . Daher lässt er sich von dem Grundsatz leiten: 
Auch arme Haushalte müssen sich die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen 
leisten können. 
 
9. Mit diesem Aktionsplan selbst sind unmittelbar keine haushaltsmäßigen 
Auswirkungen verbund en. Die Finanzierung der Maßnahmen gemäß Anlage 3 
erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnis - 
bzw. -finanzplan des jeweils angegebenen Amtes.  
 
10. Ab dem Haushaltsjahr 2025 sind die zuständigen Dezernate, vorbehaltlich zur 
Verfügung stehender Mittel, für die Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025ff innerhalb des dann zugewiesenen 
Budgets ggf. durch Umschichtung verantwortlich.  
 
 
Begründung: 
Am 24.06.2021 beschloss der Rat der Stadt Köl n die gesamtstädtische Klimaneutralität. 
Darin heißt es u.a.  
„Das Klimaziel der Stadt Köln wird auf die gesamtstädtische Klimaneutralität bis 2035 
angepasst und der Rat der Stadt Köln empfiehlt dem Klimarat dies als Zielmarke zu

berücksichtigen. Dies bedeutet, dass alle von der Stadt Köln direkt beeinflussbaren THG -
Emittent*innen inkl. der Beteiligungsgesellschaften innerhalb und außerhalb des 
Stadtgebiets nicht mehr Treibhausgase (THG) emittieren als auf natürliche oder künstliche 
Art und Weise gebunden werden können.“  
Der Beschluss wird durch den „Aktionsplan Klimaschutz“ in seiner aktuellen Fassung 
unzureichend umgesetzt.  
 
Priorisierung der Maßnahmen sinnvoll  
Die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens können nur mit der Hebung der Potenziale 
aller Handlungsschwerpunkte erreicht werden. Eine Priorisierung ist aber sinnvoll, denn 
weder die Verwaltung noch die städtischen Beteiligungen sind personell und finanziell in 
der Lage, alle Maßnahmen gleichzeitig umzusetzen.  
 
Alle städtischen Beteiligungen tra gen zum Klimaschutz bei  
Die Stadt Köln ist an einer Vielzahl privater Unternehmen beteiligt, die sich in vielen 
kommunalen Handlungsfeldern engagieren. Dazu zählen die Bereiche Ver - und 
Entsorgung, Verkehr, Wohnungsbau, Kultur, Sport, Wirtschaftsförderung und 
Stadtentwicklung. 
In dem vorliegenden Aktionsplan Klimaschutz sind nur einige wenige dieser städtischen 
Beteiligungen aufgeführt. Weder ist nachvollziehbar, warum so wenige städtischen 
Beteiligungen aufgenommen wurden, noch deren Auswahl.  
 
Die Klimafrage ist eine soziale Frage 
Der Rat erkennt, dass b ei allen Entscheidungen über Klimaschutzmaßnahmen die soziale 
Frage zu beachten ist . Daher lässt er sich von dem Grundsatz leiten: Auch arme Haushalte 
müssen sich die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen leisten können. 
Die Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht auf dem Rücken derjenigen ausgetragen 
werden, die wenig Geld zur Verfügung haben. Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit 
gehören untrennbar zusammen.  
Während ärmere Menschen sich höhere Preise am wenigsten le isten können, sind sie 
gleichzeitig nicht nur von den Konsequenzen des Versagens der deutschen und 
internationalen Klimaschutzpolitik am stärksten betroffen, sondern sind die, die am 
wenigsten klimaschädlich leben.  
 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

07.12.2023 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/2149/2023
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
30.11.2023
Erstellt
30.11.2023 10:46