AN/2149/2023
Änderungsantrag zum so genannten Aktionsplan Klimaschutz
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 30.11.2023 AN/2149/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 07.12.2023 Änderungsantrag zum so genannten Aktionsplan Klimaschutz Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, den folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.25 Aktionsplan Klimaschutz auf die Tagesordnung der 29. Sitzung des Rates in der Wahlperiode 2020/2025 am 07. Dezember 2023 zu setzen. Beschluss: Die Beschlussvorlage der Verwaltung wird wie folgt geändert: (Änderungen sind fett) 1. Der Rat der Stadt Köln nimmt den „Aktionsplan Klimaschutz“ der Verwaltung und städtischer Beteiligungen (Anlagen 1 bis 5) zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die die Stadtverwaltung betreffenden Maßnahmen gemäß Anlage 3 mit Priorität umzusetzen und, sofern erforderlich, diese den politischen Gremien zur Einzelbeschlussfassung vorzulegen. 3. Der Rat begrüßt das von den städtischen Beteiligungen vorgelegte Maßnahmenpaket (Anlage 4) und befürwortet deren Anstrengungen, in Eigenverantwortung substantielle Beiträge zur Treibhausgasminderung Erreichung der gesamtstädtischen Klimaneutralität bis 2035 zu leisten. 4. Sowohl die Verwaltung als auch die städtischen Beteiligungen erarbeiten bis zum 30.06.2024 – sofern nicht bereits vorhanden – transparente Konzepte (Eckpunktepapiere) zur Erreichung der gesamtstädtischen Klimaneutralität bis 2035 und legen diese erweiterte Fassung des „Aktionsplans Klimaschutz“ dem Rat und den relevanten Fachausschüssen vor. Aus den Konzepten sollte mindestens hervo rgehen, mit welchen Maßnahmen, in welchen Schritten und mit welchen Zwischenzielen die Klimaneutralität erreicht werden soll. 5. Diese erweiterte Fassung des „Aktionsplans Klimaschutz“ soll sich an der Struktur der Treibhausgasbilanzierung nach BISKO orienti eren. 6. Es sind vor allem solche Maßnahmen mit Priorität umzusetzen, die sich einerseits durch eine hohe THG -Einsparung, eine strukturelle Wirkung andererseits und ein hohes Handlungspotenzial in der Verwaltung und der städtischen Beteiligungen auszeichnen. 7. Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen des Monitorings jährlich über den Umsetzungsfortschritt zu berichten und bei Bedarf eine Fortschreibung des Aktionsplans abzuleiten. 8. Der Rat erkennt, dass b ei allen Entscheidungen über Klimaschutzmaßnahmen die soziale Frage zu beachten ist . Daher lässt er sich von dem Grundsatz leiten: Auch arme Haushalte müssen sich die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen leisten können. 9. Mit diesem Aktionsplan selbst sind unmittelbar keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbund en. Die Finanzierung der Maßnahmen gemäß Anlage 3 erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnis - bzw. -finanzplan des jeweils angegebenen Amtes. 10. Ab dem Haushaltsjahr 2025 sind die zuständigen Dezernate, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel, für die Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets ggf. durch Umschichtung verantwortlich. Begründung: Am 24.06.2021 beschloss der Rat der Stadt Köl n die gesamtstädtische Klimaneutralität. Darin heißt es u.a. „Das Klimaziel der Stadt Köln wird auf die gesamtstädtische Klimaneutralität bis 2035 angepasst und der Rat der Stadt Köln empfiehlt dem Klimarat dies als Zielmarke zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass alle von der Stadt Köln direkt beeinflussbaren THG - Emittent*innen inkl. der Beteiligungsgesellschaften innerhalb und außerhalb des Stadtgebiets nicht mehr Treibhausgase (THG) emittieren als auf natürliche oder künstliche Art und Weise gebunden werden können.“ Der Beschluss wird durch den „Aktionsplan Klimaschutz“ in seiner aktuellen Fassung unzureichend umgesetzt. Priorisierung der Maßnahmen sinnvoll Die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens können nur mit der Hebung der Potenziale aller Handlungsschwerpunkte erreicht werden. Eine Priorisierung ist aber sinnvoll, denn weder die Verwaltung noch die städtischen Beteiligungen sind personell und finanziell in der Lage, alle Maßnahmen gleichzeitig umzusetzen. Alle städtischen Beteiligungen tra gen zum Klimaschutz bei Die Stadt Köln ist an einer Vielzahl privater Unternehmen beteiligt, die sich in vielen kommunalen Handlungsfeldern engagieren. Dazu zählen die Bereiche Ver - und Entsorgung, Verkehr, Wohnungsbau, Kultur, Sport, Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung. In dem vorliegenden Aktionsplan Klimaschutz sind nur einige wenige dieser städtischen Beteiligungen aufgeführt. Weder ist nachvollziehbar, warum so wenige städtischen Beteiligungen aufgenommen wurden, noch deren Auswahl. Die Klimafrage ist eine soziale Frage Der Rat erkennt, dass b ei allen Entscheidungen über Klimaschutzmaßnahmen die soziale Frage zu beachten ist . Daher lässt er sich von dem Grundsatz leiten: Auch arme Haushalte müssen sich die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen leisten können. Die Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht auf dem Rücken derjenigen ausgetragen werden, die wenig Geld zur Verfügung haben. Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehören untrennbar zusammen. Während ärmere Menschen sich höhere Preise am wenigsten le isten können, sind sie gleichzeitig nicht nur von den Konsequenzen des Versagens der deutschen und internationalen Klimaschutzpolitik am stärksten betroffen, sondern sind die, die am wenigsten klimaschädlich leben. gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/2149/2023
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 30.11.2023
- Erstellt
- 30.11.2023 10:46