AN/1586/2024
Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum – Höhenhaus, Bereich Wupperweg - Honschaftsstraße
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Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum Höhenhaus
3117 Zeichen
in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
51065 Köln - Wiener Platz 2a
Gleichlautend an:
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Rathaus Köln
Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs
Bezirksrathaus Köln-Mülheim
Köln, den 18.11.2024
Antrag zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung,
Hier: Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum – Höhenhaus, Bereich
Wupperweg -Honschaftsstraße
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung prüft zeitnah in Höhenhaus im Bereich der Einmündung
Wupperweg – Honschaftsstraße die Schaffung von sicheren Überwegen für
Fußgänger.
Begründung
Der Bereich Wupperweg – Honschaftsstraße (s. Lagebilder gem. Anlage) wird
werktäglich von zahlreichen Kindern/Eltern auf dem Weg zu den
Kindertagesstätten sowie zu den beiden Schulen in der Nähe genutzt.
Der Kraftfahrzeugverkehr weist ganztägig eine starke Frequenz auf, er hat
gerade in den Morgenstunden, wie auch am späteren Nachmittag, sehr stark
zugenommen. Aufgrund fehlender Übergänge – z.B. durch Zebrastreifen –
kommt es im Gedränge des Verkehrs, z.B. durch fehlende Rücksicht der
Kraftfahrzeugführer für Fußgänger zu gefährlichen, Leib und Leben
bedrohenden Situationen.
Unmittelbar im Einmündungsbereich der beiden Straßen befindet sich ein
Bahnübergang. Die Sicht ist für den Abbiegeverkehr vom Wupperweg nach
rechts in die Honschaftsstraße eingeschränkt. Der Bewuchs auf dem Gelände
der Deutschen Bahn lässt den Kraftfahrzeugführern zunächst wenig Einblick
auf die Situation in Fahrtrichtung. Die straßenbaulichen Gegebenheiten nach
links, zum Ende der Honschaftsstraße – in Richtung Lippeweg – sind entlang
der Bahnlinie eng und durch parkende Autos so, dass gerade Kinder beim
Betreten der Straße erst spät gesehen werden können.
Um Fußgänger zu schützen, wird die Einrichtung verkehrstechnischer
Absicherungsmaß-nahmen als unbedingt und zeitnah für erforderlich
angesehen.
Mögliche Alternativen hierfür sind als Vorschläge in der Anlage dargestellt.
gez. Alexander Lünenbach gez. Thomas Portz gez. Torsten Tücks
Alexander Lünenbach Thomas Portz Torsten Tücks
(SPD-
Fraktionsvorsitzender)
(CDU-
Fraktionsvorsitzender)
(FDP)
Anlage
Anlage zu Antrag Sicherheit im
öffentlichen Verkehrsraum Höhenhaus
Alternative 3
Alternative 2
Alternative 1
Vorschläge zur besseren Verkehrssicherheit
2
Alternative 4
Alternative 3
Alternative 2
Alternative 1 1. Einrichtung ca. 8 m neuer Bürgersteig
(Gelände der Deutschen Bahn AG)
2. Einrichtung Zebra-Streifen-Übergang
Die Alternativen sind als Einzelvorschlag, als
auch in Kombination oder zur Realisierung in
Gänze zu verstehen.
Einrichtung Zebra-Streifen-Übergang ,
Ausleuchtung ist zu prüfen
Erläuterungen zu Seite 2 :
3
Einrichtung Zebra-Streifen-Übergang ,
Ausleuchtung ist zu prüfen
Alternative 4 Verbot des rechts Abbiegens . Damit Verbesse-
rung der Sicherheit für Fußgänger bei Querung der
Honschaftsstraße. Vermeidung von Rückstaus auf
dem Bahnübergang insbesondere bei Realiserung
Alternative 1.
Sachstandsbericht BV
1105 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/64/644/5
Vorlagen-Nummer
AN/1586/2024
Stand: 02.12.2025
Sachstandsbericht
Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum – Höhenhaus, Bereich Wupperweg -
Honschaftsstraße
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und des
Einzelmandatsträgers Tücks (FDP) vom 18.11.2024
Beschluss:
Die Verwaltung prüft zeitnah in Höhenhaus im Bereich der Einmündung
Wupperweg – Honschaftsstraße die Schaffung von sicheren Überwegen für
Fußgänger.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Nach Kenntnis der Verwaltung ist in der genannten Örtlichkeit Honschaftsstraße Ecke
Wupperweg keine Gefährdung bzw. besondere Gefahrenlage bekannt. Es gibt zudem
keine Hinweise auf ein erhöhtes Fußgängeraufkommen bzw. besondere Erschwernis
der Überquerung wegen hoher Verkehrsbelastungen (Verkehrszählung erfolgte am
04.12.2024), welches eine besondere Prüfung zur Einrichtung einer Querungsstelle
oder eines Fußgängerüberweges rechtfertigt und deren Umsetzung auf Grundlage der
Richtlinien und Regelwerke als erforderlich darstellt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1586/2024
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 19.11.2024
- Erstellt
- 18.11.2024 10:48