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V/0264/2012

Geschäftsbericht 2011 des Sozialamtes

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Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009 
 
1 
2011

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
2 
Geschäftsbericht 2011 des Sozialamtes 
Herausgeberin:   Stadt Münster, Sozialamt 
Redaktion:    Barbara Hamisch 
Umschlaggestaltung: cero-Grafik, Jens Henning 
Münster, Mai 2012

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
Vorwort 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
der Geschäftsbericht 2011 gibt einen Überblick über die gesetzlichen und freiwilligen 
Leistungen des Sozialamtes und fasst die Aufwendungen und Erträge zusammen. Zum 
dritten Mal ist der Geschäftsbericht des Sozialamtes entsprechend dem NKF-
Haushaltsplan gegliedert und informiert auch über die Ziele des Amtes sowie den Grad 
der Zielerreichung. Besonders positiv ist, dass es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 
wiederum gelungen ist, die wichtigen Ziele zur Dienstleistungsqualität und Rechtmäßig-
keit der Bearbeitung deutlich zu erfüllen. 
Eine Herausforderung bedeutete im Jahr 2011 die Einführung des Bildungs- und Teil-
habepaketes für leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Trotz 
des engen Zeitfensters wurde die Umsetzung von einem Projektteam aus dem Per-
sonalbestand des Amtes rechtzeitig koordiniert und organisiert, so dass mit der Leis-
tungsgewährung unmittelbar nach Vorliegen der rechtlichen Rahmenbedingungen be-
gonnen werden konnte. Dass die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Ausfall 
der Projektteammitglieder kompensiert haben, zeigt die Leistungsfähigkeit und das gro-
ße Engagement der Kolleginnen und Kollegen. 
Zur Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention hat das Sozialamt im 
Jahr 2011 ein Konzept erstellt, das im Oktober vom Rat beschlossen wurde. Es sieht 
die Erstellung eines Aktionsplans „Münster auf dem Weg zur Inklusion – Umsetzung der 
UN-Behindertenrechtskonvention“ für den Zeitraum bis zum Jahr 2022 vor. Das Sozial-
amt wird den Aktionsplan im Jahr 2012 erarbeiten und bis Ende des Jahres dem Rat 
vorlegen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine Quer-
schnittsaufgabe und berührt alle kommunalen Handlungsfelder. Dabei ist auch zu be-
rücksichtigen, dass soziale Inklusion sich nicht auf Menschen mit Behinderungen be-
schränkt, sondern vielmehr bedeutet, dass alle Menschen von Anfang an selbstver-
ständlich zur Gesellschaft dazugehören. 
Angesichts der demographischen Entwicklung stellt der Bereich der pflegerischen Hilfen 
wie schon in den vergangenen Jahren einen Schwerpunkt der Arbeit des Sozialamtes 
dar. Die Zahl der Leistungsberechtigten steigt von Jahr zu Jahr und die Aufwendungen 
erhöhen sich dementsprechend. Steuerungsmöglichkeiten sind nur in begrenztem Um-
fang und dann auch nur in Bezug auf die Form der Sicherstellung der Hilfe gegeben. 
Umso erfreulicher ist, dass die organisatorischen und personellen Maßnahmen im So-
zialamt nachweislich zu Einsparungen im Bereich der Hilfe zur Pflege in Höhe von rund 
350.000 Euro jährlich führen. 
 3

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Dies wurde erreicht durch die Einrichtung eines interdisziplinäres Team bestehend aus 
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen 
sowie einer Pflegefachkraft, das für die Bedarfsfeststellungen im Rahmen der ambulan-
ten Pflege, die Feststellung der Heimnotwendigkeit und in komplexen Pflegesituationen 
das Casemanagement im Einzelfall zuständig ist. 
Insbesondere der Einsatz der Pflegefachkraft und das Casemanagement haben zu den 
erheblichen Einsparungen im Bereich der Hilfe zur Pflege beigetragen. Außerdem hat 
sich die enge Kooperation zwischen der Leistungssachbearbeitung einerseits und dem  
Team ausgesprochen gut bewährt. 
Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamtes für ihren 
hervorragenden Einsatz und die ausgezeichnete Arbeitsleistung sowie die stets gute 
und gewinnbringende Zusammenarbeit. 
Im Mai 2012 
 
  
Michael Willamowski 
Leiter des Sozialamtes 
4

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Inhaltsverzeichnis: 
 
 
1. Einleitung ..............................................................................................................8 
 
2. Produktbereich "Soziale Leistungen" / Produktplan des Sozialamtes...................9 
 
3. Zusammenfassende Informationen zum Stand der Zielerreichung.....................10 
 
4. Finanzdaten des Sozialamtes .............................................................................11 
 
5. Produkte des Sozialamtes ..................................................................................15 
 
5.1 Produkt 050201 – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung  nach 
dem SGB XII .......................................................................................................15  
5.1.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................15  
5.1.2 Entwicklung in Münster .......................................................................................17  
5.1.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten......................................................17  
5.1.4 Finanztableau ..................................................................................................... 18 
 
5.2 Produkt 050202 – Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.......................19  
5.2.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................19  
5.2.2 Entwicklung in Münster .......................................................................................21  
5.2.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigen.......................................................21  
5.2.4 Finanztableau ..................................................................................................... 22 
 
5.3 Produkt 050203 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz .............24 
5.3.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................25  
5.3.2 Überregionale und regionale Entwicklung...........................................................26  
5.3.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten......................................................27  
5.3.4 Finanztableau ..................................................................................................... 28 
5.3.5 Aktuelle Entwicklung, Ausblick............................................................................28 
 
5.4 Produkt 050204 – BAföG, Unterhaltssicherung ..................................................29  
5.4.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................29  
5.4.2 Weitere Informationen zum BAföG für Schülerinnen und Schüler ......................30 
5.4.3 Leistungen für Bildung und Teilhabe...................................................................30 
 
5.5 Produkt 050301 – Beratung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit ..................31 
5.5.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................32  
5.5.2 Altenhilfe- und Pflegeplanung .............................................................................33  
5.5.3 Pflegekonferenz ..................................................................................................36  
5.5.4 Sozialer Fachdienst Senioren und Pflege ...........................................................36  
5.5.5 Heimaufsicht .......................................................................................................40  
5.5.6 Hilfe zur Pflege....................................................................................................42  
5.5.7 Investitionskostenförderung für Pflegeeinrichtungen ..........................................44  
5.5.8 Pflegestützpunkte ...............................................................................................47 
 
5.6 Produkt 050302 – Beratung und Leistungen bei Behinderung............................49  
5.6.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................49  
5

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
5.6.2 Koordinierungsstelle für Behindertenfragen........................................................51  
5.6.3 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen.....52 
5.6.4 Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf..........................................................54  
5.6.5 Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen ................................54 
5.6.6 Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht 
/Schwerbehindertenausweise .............................................................................55  
5.6.7 Eingliederungshilfe..............................................................................................56 
 
5.7 Produkt 050303 - Hilfen zur Gesundheit .............................................................60  
5.7.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................60  
5.7.2 Weitere Informationen zu Hilfen zur Gesundheit................................................. 60 
 
5.8 Produkt 050304 – Leistungen in anderen Lebenslagen nach dem SGB XII .......62 
5.8.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................62 
 
5.9 Produkt 050305 - Hilfen bei (drohender) Obdachlosigkeit...................................66  
5.9.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................66  
5.9.2 Weitere Informationen zu Hilfen bei (drohender) Obdachlosigkeit ......................67 
 
5.10 Produkt 050306 – Soziale Beratungsangebote, Programme, Projekte ...............69 
5.10.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................69  
5.10.2 Münster-Pass......................................................................................................70  
5.10.3 Schuldnerberatung..............................................................................................71  
5.10.4 Mieterberatung....................................................................................................74 
 
6. Angebote und Leistungen für Menschen mit Migrationsvorgeschichte ...............75 
6.1 Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ .75 
6.2 Förderangebote für Initiativen im Feld Migration / Integration.............................75  
6.3 Integrationshilfen für arbeitsuchende Menschen mit  Migrationsvorgeschichte ..76 
6.4 Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen..................................................76 
 
7. Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten.............................................................78 
 
8. Juristischer Dienst...............................................................................................79 
 
9. Strukturinformationen zum Sozialamt .................................................................80  
9.1 Bildungs- und Teilhabepaket...............................................................................80  
9.1.1 Zuständigkeit.......................................................................................................81  
9.1.2 Vorbereitung .......................................................................................................81  
9.1.3 Organisatorische und personelle Umsetzung .....................................................81  
9.2 Dauerhafte Einrichtung einer Stelle Pflegebegutachtung....................................82  
9.3 Verlagerung der Stelle „Poolverwaltung Gutachten“ vom Gesundheitsamt ........83 
9.4 Personalsituation ................................................................................................83  
9.5 Organigramm des Sozialamtes...........................................................................83  
9.6 Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................................85  
9.7 Besucherzahlen für Leistungen nach dem SGB XII ............................................86 
 
10. Kundenzentrum Soziales ....................................................................................87 
 
11. Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung ................................87 
 
6

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
12. Aktuelle sozialpolitische Themen ........................................................................89  
12.1 Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur Inklusion – Umsetzung der  UN-
Behindertenrechtskonvention“ ............................................................................89 
12.2 Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei  
Erwerbsminderung durch den Bund....................................................................89  
12.3 Verstärkter Zuzug von Flüchtlingen ....................................................................89 
 
13. Statistische Auswertung:  Leistungsbeziehende Kinder und Jugendliche nach 
Rechtskreisen .....................................................................................................90 
 
14. Pflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize und 
ambulante Dienste ..............................................................................................91  
14.1 Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Tagespflege, 
ambulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize.............................................91  
14.2 Ambulante Dienste..............................................................................................94  
14.3 Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung ...........................................96  
14.4 Grafik zur pflegerischen Infrastruktur in Münster ..............................................100 
 
15. Auswertungen in Statistischen Bezirken ( = Stadtteilen) und Stadtbezirken .....101 
15.1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Altersgruppen...........................101 
15.2 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung und arbeitslose Personen nach 
Rechtskreisen ...................................................................................................103  
15.3 Arbeitslose Personen nach Rechtskreisen und Geschlecht..............................105 
 
16. Anhang SGB II ..................................................................................................107  
16.1 Finanzdaten der Stadt Münster im Bereich des SGB II.....................................107  
16.2 Weitere Leistungsdaten zum SGB II .................................................................108 
7

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
1. Einleitung 
Der Geschäftsbericht vermittelt einen Überblick über die Aufgabenfelder und sozialen 
Dienstleistungen des Sozialamtes. Die Aufgaben werden unter Zugrundelegung der 
Systematik des "Neuen Kommunalen Finanzmanagements" gegliedert, das zum 
01.01.2008 im Sozialamt eingeführt wurde. Konkret bedeutet das, dass die Produkt-
struktur des Haushaltsplans sich in diesem Geschäftsbericht wiederfindet. Darüber hin-
aus werden unter dem Stichwort Finanzdaten alle wesentlichen Erträge und Aufwen-
dungen des Sozialamtes zusammenfassend dargestellt. Ergänzend zeigt der Ge-
schäftsbericht die interne Struktur in Bezug auf Personal und Organisation auf und in-
formiert zu weiteren Themen. 
Für fast alle aufgeführten Bereiche sind die Angaben über Personengruppen auch nach 
Geschlecht differenziert. 
Ab dem Jahr 2006 sind bei den Gesamtzahlen der Berechtigten nur noch Personen und 
Haushalte berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten der Stadt Münster als örtlichem 
Träger der Sozialhilfe erhielten. Soweit Leistungen zu Lasten des überörtlichen Trägers 
(Landschaftsverband Westfalen-Lippe) gewährt wurden, sind die entsprechenden Daten 
nachrichtlich aufgeführt. Der Grund hierfür ist, dass bei den Finanzstatistiken nur die 
Aufwendungen und Erträge zu Lasten der Stadt Münster von Interesse sind. Die Auf-
wendungen zu Lasten des überörtlichen Trägers belasten nicht direkt den städtischen 
Haushalt. 
Der Geschäftsbericht des Sozialamtes gibt im Anhang auch einen kurzen Überblick 
über die wesentlichen Leistungsdaten der Grundsicherung für Arbeitsuchende und zeigt 
die Aufwendungen und Erträge auf, die der Stadt Münster durch die Umsetzung des 
SGB II entstehen. Die Produktgruppe 0501 „Grundsicherung für Arbeitsuchende nach 
dem SGB II (Kommunaler Anteil)“ wurde bis Jahresende 2011 durch das Sozialamt 
verwaltet; die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch das Jobcenter. Die Produktgruppe 
0501 bildete ebenfalls bis Jahresende 2011 einen Budgetverbund (Deckungsring) mit 
den Produktgruppen des Sozialamtes 0502 „Sicherung des Lebensunterhalts (ohne 
SGB II)“ und 0503 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“. 
Im Internet der Stadt Münster findet sich eine barrierearme Fassung des Geschäftsbe-
richts unter  
http://www5.stadt-muenster.de/schriften/pdf/geschaeftsbericht_sozialamt2011.pdf 
8

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
2. Produktbereich „Soziale Leistungen“ / Produktplan des Sozialamtes 
Der gesetzlich vorgeschriebene Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“ umfasst in 
Münster die Produktgruppen  
• 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Jobcenter) 
• 0502 Sicherung des Lebensunterhalts (Sozialamt) 
• 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe (Sozialamt) 
• 0504 Wohngeld (Amt für Wohnungswesen) 
• 0505 Lastenausgleich (bisher Ausgleichsamt) 
 
Tabelle 1  
Produktbereich „Soziale Leistungen“ / Produktplan des Sozialamtes 
Produktgruppe Produkt  
Nr.  Bezeichnung Nr.  Bezeichnung 
0502 Sicherung des Lebensunter-
halts (ohne SGB II) 050201 
Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung nach dem 
SGB XII 
  050202 Hilfe zum Lebensunterhalt nach 
dem SGB XII 
  050203 Leistungen nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz 
  050204 BAföG, Unterhaltssicherung 
0503 Sicherung besonderer 
sozialer Bedarfe 050301 Beratung und Leistungen bei 
Pflegebedürftigkeit 
  050302 Beratung und Leistungen bei 
Behinderung 
  050303 Hilfen zur Gesundheit 
  050304 Leistungen in anderen 
Lebenslagen nach dem SGB XII 
  050305 Hilfen bei (drohender) 
Obdachlosigkeit 
  050306 Soziale Beratungsangebote, 
Programme, Projekte 
9

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
3. Zusammenfassende Informationen zum Stand der Zielerreichung 
Über die im Rahmen des NKF formulierten Ziele und den Zielerreichungsgrad wird de-
tailliert in den einzelnen Kapiteln informiert. Zusammenfassend kann festgestellt wer-
den, dass die große Mehrzahl der formulierten Zielsetzungen ganz oder annähernd er-
reicht wurde; die Zielvorgaben waren überwiegend treffsicher. 
Zu beobachten ist, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei allen Produkten im 
Ergebnis in der Regel deutlich unterschritten wurde beziehungsweise bei wenigen Pro-
dukten den Ansätzen entsprach. Da die Vorgabe bedeutet, dass die vorgesehene Be-
arbeitungszeit in jedem Einzelfall und nicht nur im Durchschnitt einzuhalten ist, müssen 
Überlegungen für eine Senkung der angesetzten Bearbeitungsdauer immer die Bear-
beitung schwieriger Einzelfälle, anfallende Sonderaktionen und Personalengpässe ein-
beziehen. Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten orientieren sich daran, was im 
Einzelfall maximal vertretbar ist.  
Auch der Anteil der aus Sicht der klagenden Leistungsberechtigten erfolglosen bezie-
hungsweise nur teilweise erfolgreichen Sozialgerichtsverfahren als Indikator für recht-
mäßige Leistungsgewährung konnte bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grund-
sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gegenüber dem ohnehin schon hohen 
Ansatz gesteigert werden. 
Eine auffällige Abweichung bezüglich des gebildeten Ansatzes für erfolglose bezie-
hungsweise nur teilweise erfolgreiche Sozialgerichtsverfahren als Indikator für rechtmä-
ßige Leistungsgewährung ergibt sich bei dem Produkt 050203 – Leistungen nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz im Vergleich zu anderen Produkten. Hier wurde der An-
satz auf 20 Prozent festgesetzt, während bei anderen Produkten in der Regel 80 Pro-
zent der Maßstab sind.  
Der Grund ist, dass das Bundessozialgericht am 17.06.2008 im Gegensatz zu seiner 
früheren Rechtsauffassung entschieden hat, dass geduldete Ausländer, die eine freiwil-
lige Ausreisemöglichkeit nicht wahrnehmen, nicht mehr rechtsmissbräuchlich ihren Auf-
enthalt verlängern und unter Anwendung des § 44 SGB X auch für die Vergangenheit 
Leistungen nach § 2 AsylbLG (analog zum SGB XII) nachzuzahlen sind. Dies entsprach 
nicht der bisherigen Verwaltungspraxis. 
Es folgte eine Vielzahl von Anträgen auf nachträgliche Leistungen nach § 2 AsylbLG. 
Viele Städte, auch die Stadt Münster, wandten das vom Gericht apostrophierte „Aktuali-
tätsprinzip“ an. Dies bedeutete, dass nur die Bedarfe für die Vergangenheit gedeckt 
wurden, die zur Zeit der Antragstellung noch bestanden. Die Folge war wiederum eine 
Vielzahl von Klagen auf Zahlung des vollen Differenzbetrages zwischen den Regelsät-
zen des SGB XII und des AsylbLG für die Vergangenheit. Auch hier hat das Bundesso-
zialgericht am 09.06.2011 zu Gunsten der Kläger entschieden. 
Da diese Entwicklung insgesamt sehr unsicher war, wurde das Ziel bereits auf 20 Pro-
zent erfolgloser Klagen festgelegt. Dies wurde genau erreicht. Die Urteile wirken sich 
jedoch auch auf die Ziele bei den Widersprüchen aus, weil die Entscheidungen hier an 
die Gerichtspraxis angepasst werden mussten. Das anvisierte Ziel bezüglich des Anteils 
erfolgloser Widerspruchsverfahren wurde knapp verfehlt. 
10

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Auch bei dem Produkt 050304 – Leistungen in anderen Lebenslagen nach dem SGB 
XII wurde der angestrebte Anteil erfolgloser Widersprüche nicht erreicht. Dies ist mit der 
kleinen Grundgesamtheit zu erklären, die dazu führt, dass geringe Änderungen starke 
Schwankungen bewirken. Insgesamt wurden bei diesem Produkt zwanzig Widersprü-
che eingelegt, von denen sieben ganz oder teilweise erfolgreich waren.  
Die Anzahl der tatsächlich entschiedenen Widerspruchsverfahren und die Anzahl der 
tatsächlich entschiedenen Sozialgerichtsverfahren werden künftig grundsätzlich nicht 
mehr als Zielkennzahlen, sondern bei den Leistungsdaten aufgeführt.  
4. Finanzdaten des Sozialamtes 
Die Gesamtaufwendungen und Gesamterträge des Sozialamtes im Jahr 2011 ergeben 
sich im Produktbereich Soziales aus den Teilergebnisplänen zu den Produktgruppen  
• 0502 Sicherung des Lebensunterhalts (ohne SGB II),  
• 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe und  
• 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Kommunaler Anteil); 
die Produktgruppe 0501 wurde bis Jahresende 2011 durch das Sozialamt verwaltet; 
die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch das Jobcenter. 
 
Tabelle 2  
Teilergebnisplan für das Jahr 2011  
in Euro 
 
Produkt-
gruppe 
05.01 
Produkt-
gruppe 
05.02 
Produkt-
gruppe 
05.03 
Summe 
 Ordentliche  
Erträge 26.041.152 4.156.361 4.302.029 34.499.542
abzüglich Ordentliche  
Aufwendungen 57.849.671 29.864.684 35.905.482 123.619.837 
ergibt 
Ergebnis der  
laufenden Verwal-
tungstätigkeit 
minus 
31.808.519
minus 
25.708.323
minus 
31.603.453 
minus 
89.120.295
weitere 
Aufwendungen aus 
internen Leistungs-
beziehungen 
562.600 130.790 1.801.290 2.494.680
ergibt  Ergebnis minus 
32.371.119
minus 
25.839.113 
minus 
33.404.743 
minus 
91.614.975
Es handelt sich um vorläufige Werte, weil die bilanziellen Abschreibungen und ein Teil 
der Personalaufwendungen noch nicht gebucht werden konnten. 
11

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
 
Die Aufwendungen und Erträge im Einzelnen finden sich in den nachfolgenden Kapi-
teln. Um einen Überblick zu ermöglichen, sind auf den folgenden zwei Seiten tabellen-
artig dargestellt die wesentlichen 
• Aufwendungen der Stadt Münster als ört lichem Träger der Sozialhilfe (ohne Kos-
tenerstattungen) für das Jahr 2011 
• Erträge der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe (ohne Kostenerstat-
tungen) für das Jahr 2011 
Die Tabellen 3 und 4 enthalten nur leistungsrechtliche Transferaufwendungen (ohne 
Personalaufwendungen und Ähnliches). Sie weisen daher nur eine Teilmenge der im 
Teilergebnisplan aufgeführten Beträge auf. 
12

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
13 
Tabelle 3  
Auszug der wesentlichen Bruttoaufwendungen der Stadt Münster  
als örtlichem Träger der Sozialhilfe im Jahr 2011 in Euro  
(ohne Kostenerstattungen zwischen Trägern der Sozialhilfe) 
Art der Aufwendungen insgesamt davon 
a. v. E.1
davon 
i. E.2  
Insgesamt 41.571.809 28.564.988  13.006.821 
davon     
Hilfe zum Lebensunterhalt 5.041.423 3.806.710  1.234.713 
davon     
laufende Leistungen3  4.812.661 3.714.940  1.097.721 
einmalige Leistungen   228.762  91.770   136.992 
Grundsicherung im Alter  
und bei Erwerbsminderung 18.100.236 16.918.801  1.181.435 
davon     
laufende Leistungen4  17.990.980 16.809.545  1.181.435 
einmalige Leistungen   109.256  109.256    0 
Hilfe zur Pflege 10.643.251 2.682.946  7.960.305 
davon     
in Form von Pflegegeld  190.599  190.599  0 
in Form von anderen Leistungen 2.492.347 2.492.347  0 
teilstationär  177.633 0  177.633 
vollstationär 7.782.672 0  7.782.672 
Eingliederungshilfe für behinderte  
Menschen  2.188.754  1.709.132   479.622 
davon     
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation  5.492 0   5.492 
Heilpädagogische Leistungen für Kinder  114.695  114.695  0 
Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung  1.433.310  1.433.310 0 
sonstige Eingliederungshilfe  635.257  161.127   474.130 
Hilfen zur Gesundheit  4.315.805 2.297.701  2.018.104 
Hilfe in anderen Lebenslagen 1.282.340 1.149.698  132.642
davon     
Hilfe zu Weiterführung des Haushalts     0      0 0
Hilfe in anderen sonstigen Lebenslagen  929.144 833.408   95.736 
Bestattungskosten  353.196  316.290   36.906 
                                            
1 außerhalb von Einrichtungen 
2 in Einrichtungen 
3 In den Leistungen sind Aufwendungen für Bildung und Teilhabe in Höhe von 13.594 Euro enthalten.  
4 In den Leistungen sind Aufwendungen für Bildung und Teilhabe in Höhe von 3.269 Euro enthalten.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
14 
Tabelle 4  
 Auszug der wesentlichen Erträge der Stadt Münster  
als örtlichem Träger der Sozialhilfe im Jahr 2011 in Euro  
(ohne Kostenerstattungen zwischen Trägern der Sozialhilfe) 
Art der Erträge insge-
samt 
davon 
a. v. E.5
 
davon 
i. E.6
 
Insgesamt  2.176.786  1.235.852  940.934
davon     
Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz; Kostenersatz 210.175  74.864  135.311 
davon      
Hilfe zum Lebensunterhalt 38.295  38.263  32
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 35.346  35.346 0
Hilfen zur Gesundheit  1.039  0  1.039
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen  96.421  0 96.421 
Hilfe zur Pflege  39.074 1.255  37.819 
Übergeleitete Unterhaltsansprüche  
gegen Unterhaltspflichtige 548.279  233.400  314.879 
davon      
Hilfe zum Lebensunterhalt 220.630  220.630  0 
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 0  0   0
Hilfe zur Pflege  327.649  12.770 314.879 
Leistungen von Sozialleistungsträgern 481.003  350.779  130.224 
davon      
Hilfe zum Lebensunterhalt 60.862  46.621  14.241 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 271.494  265.575  5.919 
Hilfen zur Gesundheit  955  955  0 
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 1.384 1.384 0
Hilfe zur Pflege  146.308  36.244 110.064 
Sonstige Ersatzleistungen 92.704  64.295 28.409
davon      
Hilfe zum Lebensunterhalt 9.527  9.527 0
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 47.159 47.159 0
Hilfen zur Gesundheit 599 599 0
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen  325 325 0 
Hilfe zur Pflege  34.270 5.861 28.409
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer 
Schwierigkeiten 824 824 0
Rückzahlung gewährter Hilfen  
(Tilgung und Zinsen von Darlehen) 844.625 512.514 332.111
Davon     
Hilfe zum Lebensunterhalt 297.738 282.715 15.023
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 118.018 117.025 993
Hilfen zur Gesundheit 485 485 0
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 100.184 98.184 2.000
Hilfe zur Pflege 323.399 9.304 314.095
Hilfe zur Überwindung bes. sozialer Schwierigkeiten 4.801 4.801 0
                                            
5 außerhalb von Einrichtungen 
6 in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
5. Produkte des Sozialamtes 
5.1 Produkt 050201 – Grundsicherung im  Alter und bei Erwerbsminderung  
nach dem SGB XII  
Zum 01.01.2005 wurden die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft 
voller Erwerbsminderung in das SGB XII integriert. Die Grundsicherung ist damit keine 
eigenständige Sozialleistung mehr, sondern Bestandteil der Sozialhilfe. 
Nach dem Vierten Kapitel SGB XII erhalten Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft 
voller Erwerbsminderung Menschen, die über 65 Jahre alt oder dauerhaft voll erwerbs-
gemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können.  
Durch die Einbindung der Grundsicherung in die Sozialhilfe kommt es nicht mehr zu 
einem gleichzeitigen Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
und Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, weil die gesetzlichen Leis-
tungen angeglichen wurden.  
Der anspruchsberechtigte Personenkreis hat sich durch die Aufnahme der Leistung in 
das SGB XII nicht verändert. Ebenso sind die Vorschriften bezüglich des Unterhalts un-
verändert übernommen worden: Im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt findet 
gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro kein 
Unterhaltsrückgriff statt, wenn ihre Angehörigen Grundsicherung in Anspruch nehmen. 
Zugunsten der Antragsberechtigten wird hierbei widerlegbar vermutet, dass das Ein-
kommen ihrer Kinder und Eltern die Einkommensgrenze nicht überschreitet. 
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung, die auf-
grund der demografischen Entwicklung und der steigenden Zahl erwerbsgeminderter 
Menschen eine immer größere Bedeutung bekommt. Nach Angaben des Statistischen 
Bundesamtes Deutschland wurden bundesweit für die Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung im Jahr 2003 rund 1,4 Milliarden Euro aufgewandt. In den Jahren 
2008 und 2009 waren es bereits knapp 3,8 beziehungsweise rund 4 Milliarden Euro. Im 
Jahr 2010 stieg die Summe auf knapp 4,3 Milliarden Euro. Die Zahlen für das Jahr 2011 
sind noch nicht veröffentlicht.  
Die bundesweite Entwicklung ist auch in Münster zu beobachten. 
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen 
fällt ausschließlich in die Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers.  
5.1.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt 
- Beschreibung 
Das Produkt umfasst Leistungen zur Grundsicherung mit Rechtsanspruch für Personen, 
die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder Volljährige, die dauerhaft voll erwerbsge-
mindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können.  
15

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
16 
- Ziele 
1. Zur Sicherung sozialer Balance in der Stadtgesellschaft soll der Anteil der Empfänge-
rinnen und Empfänger Existenz sichernder Leistungen (Leistungen zum Lebensun-
terhalt nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG) an allen Einwohnerinnen und Ein-
wohnern in Münster nicht steigen7. 
2. Über Anträge auf laufende Leistungen der Grundsicherung wird nach Vorliegen der 
vollständigen Unterlagen unter Beachtung der erwarteten Steigerung der Antragszah-
len entsprechend den Zielkennzahlen durchschnittlich in maximal 15 Arbeitstagen 
entschieden. 
3. Die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung wird gewährleistet. Die Erreichung dieses 
Ziels wird beispielhaft an den ausgewählten Zielkennzahlen gemessen. 
- Zielkennzahlen und Zielerreichung 
2011 
Zielerreichung Zielkennzahlen 
Ansatz Ergebnis 
Zum 2. Ziel: 
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer  
(in Arbeitstagen) 
15 4 
Zum 3. Ziel: 
Zahl der tatsächlich entschiedenen Widerspruchsverfahren 130 157 
Zum 3. Ziel: 
Anteil der erfolglosen beziehungsweise teilweise  
erfolgreichen Widersprüche (in Prozent) 
80 90 
Zum 3. Ziel: 
Anteil erfolgloser beziehungsweise nur teilweise  
erfolgreicher Sozialgerichtsverfahren (in Prozent)
8
80 96 
Zum 3. Ziel: 
Zahl der tatsächlich entschiedenen Sozialgerichtsverfahren 10 27 
- Leistungsdaten 
2011 
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis 
  a. v. E.9
 i. E.10  
Zahl der Bedarfsgemeinschaften im 
Leistungsbezug (Stichtag 31.12.) 2.830 2.650 274 
Zahl der leistungsberechtigten Personen 
(Stichtag 31.12) 3.020 2.854 274 
Transferaufwendungen (brutto) (in Euro) 16.502.000 18.097.390 
 
                                            
7 Es handelt sich um ein Produktbereichsziel, zu dem in einem ersten Schritt noch keine Werte dargestellt 
werden. 
8 Erfolglos aus Sicht der klagenden Leistungsberechtigten; Indikator für rechtmäßige Leistungsgewährung 
9 außerhalb von Einrichtungen 
10 in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
17 
5.1.2 Entwicklung in Münster  
Die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel des SGB XII au-
ßerhalb von Einrichtungen belief sich in Münster auf 2.854 Menschen in 2.650 Haushal-
ten. Die Zahl der Leistungsberechtigten ist damit gegenüber dem Vorjahr um 168 Per-
sonen gestiegen. 
Die Steigerung  bei den Leistungsberechtigten über 65 Jahre betrug 4,7 Prozent ge-
genüber dem Vorjahr. Die Zahl der Leistungsberechtigten zwischen 18 und 65 Jahren, 
die dauerhaft erwerbsgemindert sind, hat sich demgegenüber um 8,3 Prozent erhöht. 
Im Jahr 2011 ist der Anteil der Leistungsberechtigten der Grundsicherung im Alter und 
bei Erwerbsminderung unter 65 Jahre um ein Prozent auf 44 Prozent gestiegen. Die 
Entwicklung, dass immer häufiger jüngere Menschen dauerhaft auf die Leistungen nach 
dem vierten Kapitel SGB XII angewiesen sind, hält an. 
Berücksichtigt man zusätzlich die Leistungsberechtigten der Hilfe zum Lebensunterhalt 
zwischen 25 und 65 Jahre (Produkt 050202), so ist festzustellen, dass zurzeit über 52 
Prozent der Leistungsberechtigten nach dem 3. und 4. Kapitel unter 65 Jahre sind. 
Auf Grund der demografischen Entwicklung ist aber langfristig zu erwarten, dass der 
Anteil der Menschen über 65 Jahre, die auf Leistungen der Existenzsicherung angewie-
sen sind, steigen wird. 
5.1.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten  
Von den 2.854 Menschen, die am 31.12.2011 Leistungen der Grundsicherung im Alter 
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen bezogen, wa-
ren 1.308 (45,8 Prozent) männlich und 1.546 weiblich (54,2 Prozent). 
Tabelle 5  
Zahl der Leistungsberechtigten  
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung  
 außerhalb von Einrichtungen nach Alter 
Stichtag Gesamtzahl der 
Personen11
davon  
Personen  
über 65 Jahre 
davon  
Personen 18 – 65 Jahre  
und voll erwerbsgemindert 
31.12.2004 1.860 1.172 688
31.12.2005 2.005 1.211 794
31.12.2006 2.173 1.298 875
31.12.2007 2.344 1.373 971
31.12.2008 2.447 1.424 1.023
31.12.2009 2.552 1.449 1.103
31.12.2010 2.686 1.519 1.167
31.12.2011 2.854 1.590 1.264
                                            
11 Für die Jahre 2006 bis 2008 hat eine Datenbereinigung stattgefunden, weil es technisch nunmehr mög-
lich ist, die genaue Zahl der tatsächlichen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher innerhalb einer 
Haushaltsgemeinschaft zu identifizieren.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
18 
Tabelle 6  
Zahl der Leistungsberechtigten  
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung  
 außerhalb von Einrichtungen nach Staatsangehörigkeit 
Stichtag 
Gesamtzahl 
der Perso-
nen12
davon mit deutscher 
Staatsbürgerschaft 
davon ohne deutsche 
Staatsbürgerschaft 
31.12.2004 1.860 1.544 316
31.12.2005 2.005 1.624 378
31.12.2006 2.173 1.778 395
31.12.2007 2.344 1.934 410
31.12.2008 2.447 2.018 429
31.12.2009 2.552 2.114 438
31.12.2010 2.686 2.215 471
31.12.2011 2.854 2.373 481
Zusätzlich erhielten am 31.12.2011 341 Personen Grundsicherung im Alter und bei 
dauerhaft voller Erwerbsminderung in Einrichtungen (und in der Regel auch Hilfe zum 
Lebensunterhalt in Form eines Barbetrages), davon 274 zu Lasten der Stadt Münster 
und 67 zu Lasten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. 
5.1.4 Finanztableau 
Die folgende Matrix zeigt die Zusammensetzung der Aufwendungen und Erträge der 
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung für die Jahre 2010 
und 2011: 
Tabelle 7  
Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter  
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung in Euro 
2010 2011  
a. v. E.13  i. E.14  a. v. E.  i. E.  
Personen  
über 65 Jahre 7.755.734 1.020.735 8.373.012 1.017.789
Personen 18 – 65 Jahre 
und voll erwerbsgemindert 7.887.379 136.919
8.545.789 163.646
Summe Aufwendungen 15.643.113 1.157.654 16.918.801 1.181.435
                                            
12 Für die Jahre 2006 bis 2008 hat eine Datenbereinigung stattgefunden, weil es technisch nunmehr mög-
lich ist, die genaue Zahl der tatsächlichen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher innerhalb einer 
Haushaltsgemeinschaft zu identifizieren. 
13 außerhalb von Einrichtungen 
14 in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Tabelle 8  
Erträge in der Grundsicherung im Alter  
 und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung in Euro 
 2010 2011 
 a. v. E.  i. E.  a. v. E.  i. E.  
Erstattung vom Bund 2.002.223 2.301.275 
Sonstige Ersatzleistungen 222.280 9.542 465.105 6.912
Summe Erträge 2.224.503 9.542 2.766.380 6.912
Tabelle 9  
Summe der Nettoaufwendungen in der Grundsicherung im Alter  
 und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung  
 außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen in Euro 
 2010 2011 
Nettoaufwendungen 14.566.722 15.326.944 
 
5.2 Produkt 050202 – Hilfe zum Lebe nsunterhalt nach dem SGB XII  
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII erhalten ausschließ-
lich Menschen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt 
nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können. Menschen, die 
erwerbsfähig sind oder mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft 
leben und hilfebedürftig sind, erhalten Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem 
SGB II. 
Die Hilfe zum Lebensunterhalt spielt seit der Reform der sozialen Sicherungssysteme 
zum 01.01.2005 nur noch eine untergeordnete Rolle. Dies wird auch deutlich an den 
Zahlen, die das Statistische Bundesamt Deutschland für diesen Bereich veröffentlicht 
hat. Danach betrugen die Bruttoaufwendungen für Hilfe zum Lebensunterhalt bundes-
weit im Jahr 2004 knapp 10 Milliarden Euro, in den Jahren 2009 und 2010 jeweils rund 
1,2 Milliarden Euro. 
Die Zahlen für das Jahr 2011 sind noch nicht veröffentlicht.  
5.2.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt 
- Beschreibung 
Das Produkt umfasst Leistungen auf Hilfe zum Lebensunterhalt mit Rechtsanspruch für 
Personen bis zum 65. Lebensjahr, die vorübergehend erwerbsgemindert sind und ihren 
Lebensunterhalt nicht sicherstellen können. 
19

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
20 
- Ziele 
1. Zur Sicherung sozialer Balance in der Stadtgesellschaft soll der Anteil der Empfänge-
rinnen und Empfänger Existenz sichernder Leistungen (Leistungen zum Lebensun-
terhalt nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG) an allen Einwohnerinnen und Ein-
wohnern in Münster nicht steigen15. 
2. Über Anträge auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt wird durchschnittlich ma-
ximal 15 Arbeitstage nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen entschieden. 
3. Die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung wird gewährleistet. Die Erreichung dieses 
Ziels wird beispielhaft an den ausgewählten Zielkennzahlen gemessen.  
- Zielkennzahlen und Zielerreichung 
2011 
Zielerreichung Zielkennzahlen 
Ansatz Ergebnis 
Zum 2. Ziel: 
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer 
(in Arbeitstagen) 
15 4 
Zum 3. Ziel: 
Zahl der tatsächlich entschiedenen Widerspruchsverfahren 90 66 
Zum 3. Ziel: 
Anteil der erfolglosen beziehungsweise teilweise 
erfolgreichen Widersprüche (in Prozent) 
80 89 
Zum 3. Ziel: 
Anteil erfolgloser beziehungsweise nur teilweise erfolgrei-
cher Sozialgerichtsverfahren (in Prozent)
16
80 90 
Zum 3. Ziel: 
Zahl der tatsächlich entschiedenen Sozialgerichtsverfahren 15 10 
- Leistungsdaten 
2011 
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis 
  a. v. 
E.17
 
i. 
E.18
Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug
(Stichtag 31.12.) 510 481 52 
Zahl der leistungsberechtigten Personen 
(Stichtag 31.12) 550 514 52 
Transferaufwendungen (brutto) (in Euro) 4.599.360 4.945.068 
 
                                            
15 Es handelt sich um ein Produktbereichsziel, zu dem in einem ersten Schritt noch keine Werte darge-
stellt werden. 
16 Erfolglos aus Sicht der klagenden Leistungsberechtigten; Indikator für rechtmäßige Leistungsgewäh-
rung 
17 außerhalb von Einrichtungen 
18 in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
5.2.2 Entwicklung in Münster  
Am 31.12.2011 erhielten in Münster 514 Menschen in 481 Haushalten Hilfe zum Le-
bensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach den Bestimmungen des Dritten Kapi-
tels SGB XII zu Lasten der Stadt Münster. 
In dieser Zahl nicht enthalten sind 131 Personen in 128 Haushalten, die diese Leistung 
von der Stadt Münster zu Lasten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe als über-
örtlichem Sozialhilfeträger bekommen. 
Die Zahl der Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen  ist gegenüber dem 
Vorjahr um 7,6 Prozent gestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem 
Wechsel von Leistungsberechtigten aus dem SGB II in das SGB XII. Im Jahr 2011 sind 
mehr Leistungsberechtigte aus dem SGB II in das SGB XII gewechselt als im Vorjahr. 
Die Entwicklung muss in den kommenden Jahren beobachtet werden. 
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist nach wie vor oft eine vorübergehende Leistung, an 
die sich häufig Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbs-
minderung anschließen; die Wiedererlangung der vollen Erwerbsfähigkeit ist dagegen 
eher selten. 
5.2.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigen  
Von den 514 Menschen, die am 31.12.2011 laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bezo-
gen haben, waren 264 (51,3 Prozent) männlich und 250 weiblich (48,7 Prozent). 
Tabelle 10  
Zahl der leistungsberechtigten Personen Hilfe zum Lebensunterhalt  
außerhalb von Einrichtungen nach Alter 
Stichtag Gesamtzahl  
der Personen 
Davon 0  
bis unter  
15 Jahre 
Davon 15 
bis unter  
25 Jahre 
Davon 25 
bis unter 
65 Jahre 
Davon 65 
Jahre und 
älter 
30.11.2004 11.996 4.059 1.963 5.783 191
31.12.2005 393 35 19 339 -
31.12.2006 354 31 10 304 9
31.12.2007 415 40 13 347 15
31.12.2008 479 47 18 410 4
31.12.2009 464 50 14 396 4
31.12.2010 477 46 19 405 7
31.12.2011 514 57 13 440 4
Grundsätzlich erhalten leistungsberechtigte Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet 
haben und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, Grundsicherung im 
Alter und bei Erwerbsminderung. Abweichend hiervon kommt aber die Zahlung von Hil-
fe zum Lebensunterhalt in Betracht, wenn die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grob 
fahrlässig herbeigeführt wurde oder das Einkommen der Unterhaltspflichtigen doch die 
Grenze von 100.000 Euro im Jahr überschreitet. 
21

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
22 
Tabelle 11  
Zahl der leistungsberechtigten Personen Hilfe zum Lebensunterhalt  
außerhalb von Einrichtungen nach Staatsangehörigkeit 
Stichtag Gesamtzahl der 
Personen 
davon mit deutscher 
Staatsbürgerschaft 
davon ohne deutsche 
Staatsbürgerschaft 
30.11.2004 11.996 9.027 2.969
31.12.2005 393 325 68
31.12.2006 354 310 44
31.12.2007 415 369 46
31.12.2008 479 415 64
31.12.2009 464 408 56
31.12.2010 477 418 59
31.12.2011 514 445 69
Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des 
örtlichen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen im Jahr 2011 131 Personen Hilfe 
zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen zu Lasten des überörtlichen Trägers. 
Zusätzlich erhielten am 31.12.2011 326 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt in Ein-
richtungen zu Lasten der Stadt Münster (und in der Regel auch Grundsicherung im 
Alter und bei Erwerbsminderung). 
5.2.4 Finanztableau  
Tabelle 12  
Hilfe zum Lebensunterhalt  
Aufwendungen in Euro 
2010 2011  
a. v. E.19  i. E.20  a. v. E.  i. E.  
Laufende Leistungen 3.490.817 1.144.732 3.714.940 1.097.721
Einmalige Leistungen 140.432 137.657 91.770 136.992
Summe Aufwendungen 3.631.249 1.282.389 3.806.710 1.234.713
 
Tabelle 13  
Hilfe zum Lebensunterhalt  
Erträge in Euro 
 2010 2011 
 a. v. E.  i. E.  a. v. E.  i. E.  
Erträge 730.958 12.936 597.756 29.296
 
                                            
19 außerhalb von Einrichtungen 
20 in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
23 
Tabelle 14  
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen  
Summe der Nettoaufwendungen  
in Euro 
 2010 2011 
Nettoaufwendungen 4.169.744 4.414.371 
Zu 5.1 und 5.2 Zusammenfassende Informationen zu den Leistungen zur  
Existenzsicherung  
Die Leistungen zur Existenzsicherung nach dem SGB XII umfassen die Hilfe zum Le-
bensunterhalt für vorübergehend erwerbsgeminderte Personen und die Grundsicherung 
im Alter und bei Erwerbsminderung.  
Darüber hinaus umfasst die Sozialhilfe Leistungen, die schwierige soziale oder gesund-
heitliche Lebenssituationen überwinden, wenigstens aber bewältigen helfen sollen. 
Hierzu zählen die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die 
Hilfen zur Gesundheit und die Hilfen in anderen Lebenslagen. 
Die Sozialhilfe zur Existenzsicherung stellt sich in Münster wie folgt dar: 
Tabelle 15  
Personen mit Leistungen zur Existenzsicherung  
(Hilfe zum Lebensunterhalt und/oder Grundsicherung im Alter  
und bei Erwerbsminderung) 
Stichtag Personen insgesamt21 davon a. v. E.22 davon i. E.23  
31.12.2005 2.684 2.398 286 
31.12.2006 2.817 2.527 287 
31.12.2007 3.060 2.759 301 
31.12.2008 3.235 2.926 309 
31.12.2009 3.311 3.016 295 
31.12.2010 3.496 3.163 301 
31.12.2011 3.694 3.368 326 
Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksichtigt, die Hilfe zum Lebensunter-
halt zu Lasten des örtlichen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen im Jahr 2011 
131 Personen Existenz sichernde Leistungen außerhalb von Einrichtungen und weitere 
                                            
21 Für die Jahre 2006 bis 2008 hat eine Datenbereinigung stattgefunden, weil es technisch nunmehr mög-
lich ist, die genaue Zahl der tatsächlichen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher innerhalb einer 
Haushaltsgemeinschaft zu identifizieren. 
22 außerhalb von Einrichtungen 
23 in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
24 
67 Personen Existenz sichernde Leistungen in Einrichtungen zu Lasten des überörtli-
chen Trägers. 
Zu erwartende Entwicklung der Leistungen zur Existenzsicherung  
Die Zahl der Leistungsberechtigten und die Höhe der Aufwendungen bei der Grundsi-
cherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung sind wie in den Vorjahren 
weiter gestiegen. Aufgrund der demographischen Entwicklung und der Tatsache, dass 
immer häufiger jüngere Menschen dauerhaft auf die Leistungen nach dem vierten Kapi-
tel SGB XII angewiesen sind, werden die Fallzahlen und damit die Aufwendungen bei 
der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung auch künftig 
steigen. 
Im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt ist im Jahr 2011 nur eine moderate Steige-
rung bei der Zahl der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher festzustellen. 
Nach wie vor ist zu beobachten, dass Personen, die aus dem SGB II ausscheiden, häu-
fig nur kurzfristig Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII erhalten und dann 
nach der Feststellung einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung Leistungen nach dem 
Vierten Kapitel des SGB XII greifen. Eine Rückführung von Leistungsberechtigten nach 
dem SGB XII in das SGB II gestaltet sich wegen der gesundheitlichen Einschränkungen 
sehr schwierig. 
Soweit die Frage der Erwerbsfähigkeit einer Person vom Jobcenter und dem Sozialamt 
unterschiedlich beurteilt wurde, entscheidet die Agentur für Arbeit auf der Basis einer 
gutachterlichen Stellungnahme des zuständigen Trägers der Rentenversicherung. Die 
Agentur für Arbeit ist bei der Entscheidung an die gutachterliche Stellungnahme des 
Rententrägers gebunden. 
Ab dem Jahr 2012 werden die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-
minderung schrittweise vom Bund übernommen. Dies führt dazu, dass die Aufgabe we-
gen der voraussichtlichen Höhe der Bundesbeteiligung ab dem Jahr 2013 zu einer 
Bundesauftragsverwaltung wird.
24 
5.3 Produkt 050203 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz  
Für Asylsuchende sowie für Ausländerinnen und Ausländer mit einem bestimmten auf-
enthaltsrechtlichen Status (zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlinge) wurde mit dem zum 
01.12.1993 in Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein eigenes 
Leistungsgesetz geschaffen. Die Höhe der Leistungen unterschreitet in den ersten Jah-
ren des Aufenthaltes das Niveau der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.  
Das AsylbLG wurde inzwischen mehrfach geändert, zuletzt im November 2011. Die 
Höhe der Leistungen ist jedoch seit dem Jahr 1993 unverändert. 
                                            
24 Bundeserstattung in Prozent der Nettoausgaben des Vorvorjahres: 2012: 45 Prozent; 2013: 75 Pro-
zent; 2014: 100 Prozent

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
25 
5.3.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt 
- Beschreibung 
Das Produkt umfasst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit Rechtsan-
spruch für Asylbewerberinnen, Asylbewerber und andere Flüchtlinge sowie deren Fami-
lienangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können. 
Die Leistungen umfassen unter anderem auch Leistungen bei 
• Krankheit, Schwangerschaft, 
• Pflege, 
• Behinderung, 
• Bestattungen, 
• Arbeitsgelegenheiten. 
 
- Ziele 
1. Zur Sicherung sozialer Balance in der Stadtgesellschaft soll der Anteil der Empfänge-
rinnen und Empfänger Existenz sichernder Leistungen (Leistungen zum Lebensun-
terhalt nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG) an allen Einwohnerinnen und Ein-
wohnern in Münster nicht steigen
25. 
2. Über Anträge auf Leistungen wird durchschnittlich maximal 15 Arbeitstage nach Vor-
liegen der vollständigen Unterlagen entschieden. 
2. Die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung wird gewährleistet. Die Erreichung dieses 
Ziels wird beispielhaft an den ausgewählten Zielkennzahlen gemessen. 
                                            
25 Es handelt sich um ein Produktbereichsziel, zu dem in einem ersten Schritt noch keine Werte darge-
stellt werden.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
26 
- Zielkennzahlen und Zielerreichung 
2011 
Zielerreichung Zielkennzahlen 
Ansatz Ergebnis
Zum 2. Ziel: 
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer nach Vorliegen der  
vollständigen Unterlagen (in Arbeitstagen) 
15 6 
Zum 3. Ziel: 
Zahl der tatsächlich entschiedenen Widerspruchsverfahren  60 44 
Zum 3. Ziel: 
Anteil erfolgloser beziehungsweise nur teilweise 
erfolgreicher Widerspruchsverfahren (in Prozent) 
95 91 
Zum 3. Ziel: 
Zahl der tatsächlich entschiedenen Sozialgerichtsverfahren  15 59 
Zum 3. Ziel: 
Anteil der erfolglos beziehungsweise nur teilweise 
erfolgreich entschiedenen Sozialgerichtsverfahren (in Pro-
zent)
26
20 20 
- Leistungsdaten 
2011 
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis 
Zahl der Bedarfsgemeinschaften (Stichtag 31.12.) 340 350 
Zahl der leistungsberechtigten Personen (Stichtag 31.12.) 610 650 
Transferaufwendungen (brutto) (in Euro) 3.404.000 3.672.731
Gesamterträge (Kostenerstattungen Land) (in Euro)  440.000 529.892 
5.3.2 Überregionale und regionale Entwicklung 
Im Jahr 2011 haben 10,7 Prozent mehr Personen Asyl in Deutschland beantragt, als im 
Vorjahr. Dies lag vor allem an einem vermehrten Zuzug aus den Hauptherkunftsländern 
Afghanistan, Pakistan, Syrien, Iran, Serbien und Irak. Allein 71 Prozent aller Asylbewer-
berinnen und Asylbewerber im Jahr 2011 kamen aus den zehn Hauptherkunftsländern. 
Damit war in Deutschland zum vierten Mal in Folge ein Anstieg der jährlichen Asylbe-
werberzahlen zu verzeichnen. Gegenüber dem Jahr 2007 hat sich die Zahl der Asyl 
suchenden Personen sogar weit mehr als verdoppelt. 
Nach wie vor ist die Höhe der Leistungen nach dem AsylbLG streitig, weil sie auf Basis 
einer Schätzung und nicht auf der Grundlage einer Bedarfsbemessung festgelegt wur-
den. Mit dieser Frage ist das Bundesverfassungsgericht seit geraumer Zeit befasst. Ei-
ne Entscheidung dazu durch das Bundesverfassungsgericht ist im Jahr 2012 zu erwar-
ten. Im Übrigen wurden die Beträge seit dem Jahr 1993 nicht verändert. 
                                            
26 Erfolglos aus Sicht der klagenden Leistungsberechtigten; Indikator für rechtmäßige Leistungsgewäh-
rung

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
5.3.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten 
In Münster belief sich die Anzahl der Haushalte mit Anspruch nach dem AsylbLG am 
31.12.2011 auf 350 und ist damit gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die Anzahl der 
leistungsberechtigten Personen hat sich ebenfalls erhöht.  
In 60 von diesen Fällen wurden für 103 Personen (2010: 52 Haushalte mit 99 Perso-
nen) aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen gemäß § 2 AsylbLG ana-
log zum SGB XII gewährt. 
Durch das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 17.06.2008 - B 8 AY 11/07 R – verlän-
gern Personen, die die freiwillige Ausreise verweigern, ihren Aufenthalt nicht mehr 
rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 2 Absatz 1 AsylbLG. Grundsätzlich hat dadurch 
nun eine größere Personenzahl Anspruch auf analoge SGB XII-Leistungen. 
Tabelle 16  
Asylbewerberleistungsgesetz  
Anzahl leistungsbeziehender Haushalte  
Anzahl leistungsbeziehender Personen insgesamt und nach Geschlecht 
Stichtag Haushalte 
insgesamt 
Personen  
insgesamt 
davon  
weiblich 
davon  
männlich 
31.12.2005 667 1.530 731 799 
31.12.2006 636 1.413 657 756 
31.12.2007 491 1.035 480 555 
31.12.2008 367    740 329 411 
31.12.2009 324    596 251 345 
31.12.2010 319    585 253 332 
31.12.2011 350    650 305 345 
 
Tabelle 17  
Asylbewerberleistungsgesetz  
Anzahl leistungsbeziehender Personen nach Altersgruppen 
 Personen 
insgesamt  
davon 
0 bis 
unter 10
davon 
10 bis 
unter 18
davon 
18 bis 
unter 25
davon  
25 bis 
unter 45 
davon  
45 bis 
unter 65 
ab  
65 
31.12.2005 1.497 417 288 164 488 113 27
31.12.2006 1.413 397 278 157 430 126 25
31.12.2007 1.035 283 219 117 297 95 24
31.12.2008 740 187 168 82 218 72 13
31.12.2009 596 142 114 74 186 64 16
31.12.2010 585 126 120 63 181 73 22
31.12.2011 650 131 135 80 187 88 29
 
27

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
5.3.4 Finanztableau 
Tabelle 18  
Asylbewerberleistungsgesetz  
Aufwendungen nach Jahren in Euro 
 2009 2010 2011 
Leistungen analog SGB XII 532.158 690.709 908.747
Grundleistungen 2.041.963 1.541.539 1.956.131
Leistungen bei Krankheit 948.800 916.714 711.544
Arbeitsgelegenheiten 28.575 20.251 19.596
Sonstige Leistungen 104.703 76.613 81.887
Summe Aufwendungen 3.656.199 3.245.827 3.677.905
Tabelle 19  
Asylbewerberleistungsgesetz  
Erträge nach Jahren in Euro 
 2009 2010 2011 
Erstattung vom Land 438.401 440.786 529.892
Sonstige Erträge 94.708 133.857 89.613
Summe Erträge 533.109 574.643 619.505
 
Tabelle 20  
Asylbewerberleistungsgesetz  
 Nettoaufwendungen nach Jahren in Euro 
 2009 2010 2011 
Nettoaufwendungen 3.123.090 2.671.184 3.058.400 
Entsprechend der Entwicklung der Fallzahlen sind die Aufwendungen im AsylbLG ge-
genüber dem Vorjahr gestiegen. 
5.3.5 Aktuelle Entwicklung, Ausblick 
Wie unter Ziffer 5.3.2 ausgeführt, ist die Zahl der Asylanträge in Deutschland im Jahr 
2011 weiter gestiegen. Dies wirkte sich auch auf die Aufnahme neuer Flüchtlinge in 
Münster aus. 
Durch die Abschaffung der Visa-Pflicht in Serbien, Montenegro und Mazedonien sind 
aus diesen Ländern viele Menschen nach teilweise bis zu 20 Jahren wieder eingereist 
und stellten Asylfolgeanträge. Nachdem die Anzahl dieser Fälle zuletzt rückläufig war, 
kamen hier im Jahr 2011 wieder verstärkt Personen an. Auffällig ist, dass viele Men-
schen Asylfolgeanträge stellen, die selbst als Kind schon in Münster waren und jetzt mit 
28

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
29 
eigenen Familien einreisen. Dies alles hatte zur Folge, dass die Fallzahl der Leistungs-
berechtigten gestiegen ist. 
 
5.4 Produkt 050204 – BAföG, Unterhaltssicherung  
5.4.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt 
- Beschreibung 
Das Produkt umfasst die 
• finanzielle Förderung für Schüler außerhalb einer Hochschule oder Universität 
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. 
• Unterhaltssicherung von Wehr-/Zivi ldienstleistenden und Wehrübenden bezie-
hungsweise deren Angehörigen und unterhaltsberechtigten Kindern nach dem Un-
terhaltssicherungsgesetz. 
Anmerkung: Die Wehrpflicht wurde zum 01.07.2011 ausgesetzt. 
- Ziele 
1. Über Anträge auf Leistungen wird durchschnittlich maximal zehn Arbeitstage nach 
Vorliegen der vollständigen Unterlagen entschieden. 
- Zielkennzahlen und Zielerreichung 
2011 
Zielerreichung Zielkennzahlen 
Ansatz Ergebnis 
Zum 1. Ziel: 
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (in Arbeitstagen) 10 10 
- Leistungsdaten 
2011 
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis 
Zahl der leistungsberechtigten Personen BAföG 
(Stichtag 31.12.) 1.270 1.331 
Zahl der leistungsberechtigten Personen  
Unterhaltssicherungsgesetz (USG) 62 4
27
 
 
                                            
27 Die Wehrpflicht wurde zum 01.07.2011 ausgesetzt.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
30 
5.4.2 Weitere Informationen zum BA föG für Schülerinnen und Schüler 
Rechtgrundlage für die Ausbildungsförderung ist das Bundesausbildungsförderungsge-
setz (BAföG). Ziel des BAföG ist, jedem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, unabhän-
gig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, 
die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Die Förderung der Schülerinnen und 
Schüler übernehmen die Kreise und kreisfreien Städte als Auftragsangelegenheit des 
Bundes. Die Leistungen für Studierende werden in Nordrhein-Westfalen von den Stu-
dentenwerken als öffentlich-rechtliche Körperschaften gewährt.  
Die Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt als Zuschuss, die Leistungen müs-
sen nicht (auch nicht anteilig) zurückgezahlt werden. Die Gewährung der Leistungen 
erfolgt für ein Schuljahr (bei weiterem Schulbesuch auch für den Ferienmonat) jeweils 
für volle Monate. 
Im Jahr 2011 wurden 1.331 Anträge auf Förderung gestellt (die Zahl bezieht sich auf 
das Kalenderjahr, nicht das Schuljahr). Davon waren 783 Schülerinnen und 548 Schü-
ler. Die Gesamtzahl hat sich gegenüber den Vorjahren leicht erhöht beziehungsweise 
ist nahezu gleichgeblieben (2010: 1.317; 2009: 1.277). 
Der Auszahlungsbetrag belief sich auf 5,1 Millionen Euro. Diese Finanzleistungen wer-
den vom Bund beziehungsweise Land Nordrhein-Westfalen getragen und vom Gebiets-
rechenzentrum des Landes direkt an die Schülerinnen und Schüler gezahlt. Sie be-
lasten den städtischen Haushalt nicht. 
Im Rahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen erfolgt eine pauschale Personal- 
und Sachkostenerstattung für die auftragsweise Aufgabenerfüllung. 
5.4.3 Leistungen für Bildung und Teilhabe
28 
Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und 
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) hat der Gesetzgeber auch 
Bedarfe für Bildung und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen 
im Rechtskreis des SGB II, des SGB XII sowie des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) 
anerkannt (das sog. Bildungs- und Teilhabepaket). 
Dadurch wird den Berechtigten ein individueller Rechtsanspruch auf Leistungen für Bil-
dung und Teilhabe gegeben, die im SGB II und SGB XII nunmehr auch einen Teil des 
Existenzminimums bilden. Darüber hinaus werden diese Leistungen entsprechend der 
gesetzlichen Regelungen im SGB XII sowie einem Erlass des Ministeriums für Inneres 
und Kommunales NRW auch allen Kindern und jungen Menschen mit Anspruch auf 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt. 
Vorrangiges Ziel des Bildungspakets ist es, Kindern einkommensschwacher Familien 
die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen und ih-
nen somit bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen. 
                                           
 
28 Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden in Abhängigkeit von den Empfängergruppen unter-
schiedlichen Produkten zugeordnet. Da sie nicht bei jedem Produkt aufgeführt werden sollen, werden die 
Informationen unter der Produktgruppe 050204 zusammengefasst, weil zu dieser Produktgruppe zumin-
dest die Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigten gehören.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Die Regelungen zur Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets sind nach der Veröf-
fentlichung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes am 29. März 2011 im Bundesgesetz-
blatt teilweise rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten und umfassen folgende 
Leistungen: 
• eintägige Ausflüge von Kindertageseinri chtungen und Schulen sowie mehrtägige 
(Klassen)-fahrten, 
• Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, 
• notwendige Schülerbeförderungskosten, 
• erforderliche Lernförderung zur Erreichung der wesentlichen Lernziele, 
• Übernahme der Kosten bei der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsver-
pflegung von Schüler oder Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen und 
• Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. 
Angesprochen werden mit diesem Angebot in Münster rund 11.000 berechtigte Kinder, 
Jugendliche und junge Erwachsene. Davon haben in der Zeit vom 01.04. bis 
31.12.2011 6.000 Berechtigte Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt und erhal-
ten.  
Tabelle 21  
Leistungen für Bildung und Teilhabe  
Entwicklung der Inanspruchnahme im Zeitraum 01.04. bis 31.12.2011 
Zahl der Leistungsberechtigten nach Rechtskreisen,  
die Leistungen für Bildung und Teilhabe  
in Anspruch genommen haben 
Zeitraum 
01.04.2011 
bis 
SGB II Wohngeld / 
Kinderzuschlag SGB XII § 2 
AsylbLG 
§ 3 
AsylbLG Gesamt 
31.07.2011 1.805 1.742 33 12 3 3.595 
31.08.2011 2.330 2.145 40 12 31 4.558 
30.09.2011 2.619 2.434 43 14 51 5.161 
31.10.2011 2.832 2.612 44 15 55 5.558 
30.11.2011 2.971 2.696 44 17 60 5.788 
31.12.2011 3.093 2.782 46 17 62 6.000 
 
5.5 Produkt 050301 – Beratung und Le istungen bei Pflegebedürftigkeit  
Die Gesamtbevölkerung in Münster wird bis zum Jahr 2020 voraussichtlich leicht wach-
sen. Dagegen ist bei der absoluten Zahl der 80-jährigen und Älteren ein deutlicher An-
stieg zu erwarten. Damit ist auch die Annahme verbunden, dass die Zahl der pflegebe-
dürftigen Menschen in Münster zunehmen wird.  
Mit der Pflegeplanung ist das Sozialamt maßgeblich an der Sicherung und Weiterent-
wicklung der pflegerischen Infrastruktur beteiligt. Die Angebote und Leistungen des So-
zialamtes reichen vom Service des Sozialen Fachdienstes Senioren und Pflege über 
die Leistungen des Pflegewohngeldes sowie individuelle Leistungen der Hilfe zur Pflege 
bis zur Heimaufsicht. 
31

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
32 
Im Anhang sind die Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Tages-
pflege, Hospize, die ambulanten Dienste, die ambulant betreuten Wohngemeinschaften 
sowie Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung aufgeführt. Außerdem gibt 
eine Grafik Auskunft zur pflegerischen Infrastruktur in Münster. 
5.5.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt 
- Beschreibung 
Die Kommunen übernehmen wichtige Teilaufgaben im Rahmen der pflegerischen Ver-
sorgung. Ihre Aufgaben umfassen Leistungen nach dem SGB XII, dem Landespflege-
gesetz sowie dem Wohn- und Teilhabegesetz – WTG (vorher: Heimgesetz) 
Leistungen nach dem SGB XII sind:  
• Finanzielle Leistungen an Menschen, die die Kosten der ambulanten, teilstationären 
und stationären Pflege nicht aus Einkommen, Vermögen und Leistungen Dritter, 
insbesondere der Pflegekasse, tragen können. 
Leistungen nach dem Landespflegegesetz sind: 
• Beratung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen, 
• Förderung der Investitionskosten der ambul anten Pflegedienste und der stationären 
Pflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld), 
• Entwicklung von bedarfs gerechten und innovativen Konzepten in der Pflege und 
Altenhilfe sowie Pflegeplanung. 
Leistungen nach dem Heimgesetz sind: 
• Beratung aller Heimbewohnerin nen, Heimbewohner und aller örtlichen Anbieter von 
Heimplätzen sowie Prüfung aller Alten-, Behinderten- und Pflegeeinrichtungen 
- Ziele 
1. Pflegebedürftige Seniori nnen und Senioren sollen in Münster so lange wie möglich 
selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben können. Daher soll der Anteil der in 
vollstationären Pflegeeinrichtungen lebenden Seniorinnen und Senioren einen An-
teil von x Prozent nicht übersteigen
29.  
2. Über Anträge wird durchschnittlich maxi mal 40 Arbeitstage nach Vorliegen der voll-
ständigen Unterlagen entschieden. 
3. Jede Alten- und Pflegeeinr ichtung wird mindestens einmal jährlich von der Heim-
aufsicht begangen. 
                                            
29 Es handelt sich um ein Produktbereichsziel, zu dem in einem ersten Schritt noch keine Werte darge-
stellt werden.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
- Zielkennzahlen und Zielerreichung 
2011 
Zielerreichung Zielkennzahlen 
Ansatz Ergebnis 
Zum 2. Ziel: 
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Arbeitstagen) 40 10 
Zum 3. Ziel: 
Begangene Pflegeeinrichtungen (in Prozent) 100 100 
- Leistungsdaten 
2011 
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis 
Zahl der Beratungen (Infobüro) 3.100 2.847 
Zahl der Heimbegehungen in Behinderten- und 
Pflegeeinrichtungen 82 104 
5.5.2 Altenhilfe- und Pflegeplanung 
Nach § 6 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen trägt die kommunale Pflegeplanung 
zu einer ausreichenden Infrastruktur und damit zu einer gesicherten Unterstützung der 
Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei. Sie berücksichtigt die gegebenen finan-
ziellen Möglichkeiten der Kommunen und stärkt mit der ausdrücklichen Einbeziehung 
von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement, vorpflegerischer und pflege-
ergänzender Angebote die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für ein qualitativ und 
quantitativ ausreichendes Hilfe- und Pflegeangebot. 
Durch ein intensives Zusammenwirken von Pflegeeinrichtungen, komplementären An-
bietern, den Wohlfahrtsverbänden und Stadt Münster unter anderem in der Pflegekonfe-
renz sowie den stadtteilorientierten Netzwerken „Älter werden in…“ werden die Pflege 
begleitenden und pflegerischen Angebotsqualitäten in Münster gesichert und weiter-
entwickelt.  
Die kontinuierlich fortgeführte Pflegeberichterstattung des Sozialamtes vermittelt einen 
detaillierten Überblick über die vorpflegerischen, ambulanten, teil- und vollstationären 
Angebote und Leistungen in Münster. Sie stellt die aktuelle pflegerische Versorgungssi-
tuation dar und gibt einen Ausblick in die Planungsvorhaben und weiteren Entwicklun-
gen. Der aktuelle Pflegebericht kann unter folgendem link aufgerufen werden: 
http://www5.stadt-muenster.de/schriften/pdf/Pflegebericht2011.pdf
 
Pflegemarktbeobachtung 
Neben der familiären, selbst organisierten häuslichen Pflege, bilden ambulante Pflege-
dienste, Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege, ambulant betreute Wohngemein-
schaften sowie vollstationäre Pflegeheime einen wesentlichen Baustein der pflegeri-
schen Versorgung. 
Der Bedarf an hauswirtschaftlichen und serviceorientierten Dienstleistungen steigt wei-
ter. Anbieter von kombinierten und komplexen Betreuungs- und Versorgungsangeboten 
orientieren sich an dieser Nachfrageentwicklung und kommen damit dem Wunsch vieler 
33

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
älterer Menschen entgegen, auch im Fall von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in der eige-
nen Häuslichkeit verbleiben zu können.  
Die Entwicklung neuer Angebotsformen setzt sich im Bereich der ambulant betreuten 
Wohnformen fort. Ambulante betreute Wohngemeinschaften für somatisch hilfe- und 
pflegebedürftige Menschen werden als Planungsvorhaben verstärkt im Zusammenspiel 
zwischen Wohnungswirtschaft sowie sozialer und pflegerischer Dienstleistung kommu-
niziert.  
In 2011 entwickelte sich das Angebot der professionellen pflegerischen Dienstleistun-
gen und Einrichtungen weiter. Stadtweit bieten 42 ambulante Pflegeeinrichtungen ihre 
Dienste an. Die Tagepflegeeinrichtungen halten mittlerweile 152 (Zuwachs von 39) 
Plätze vor. Die Kurzzeitpflegeangebote mit den 76 solitären und inzwischen 108 einge-
streuten Plätzen waren im Sommer und im Herbst 2011 stark nachgefragt. Die hohe 
Nachfrage für die 136 Wohneinheiten in ambulant betreuten Wohngemeinschaften für 
hilfe- und pflegebedürftige sowie demenziell veränderte Menschen ist weiter zu beo-
bachten. Die Auslastung der Pflegeheime mit mittlerweile 2.606 Plätzen bewegte sich 
im Jahr 2011 zwischen 93 und zeitweise 98 Prozent in Sommer und Herbst.  
Quartiersangebote – Wohnen mit Versorgungssicherheit 
Die enge Zusammenarbeit zwischen Wohnungswirtschaft und ambulanten Dienst-
leistern bietet Synergien und bedeutet einen deutlichen Zugewinn im Sinne von Versor-
gungssicherheit für die betroffenen Menschen und das gesamte Wohnquartier. Für die 
Wohnungswirtschaft tritt nachweislich eine geringere Fluktuationsquote auf, wenn trotz 
Hilfe- und Pflegebedarf von Mieterinnen und Mietern der Verbleib in der eigenen Woh-
nung gewährleistet ist. 
Der Paradigmenwechsel, weg von der Schaffung reiner Versorgungsstrukturen hin zur 
Stärkung des ‚normalen Wohnens', und die Stärkung von Mitwirkung und Teilhabe sind 
die wesentlichen Elemente einer quartiersbezogenen Altenhilfe- und Pflegeplanung, die 
den Wünschen und Bedürfnissen der überwiegenden Zahl der Bürgerinnen und Bür-
gern entspricht und perspektivisch die Kommunen, Kranken- und Pflegekassen als Kos-
tenträger entlastet. Zwei Quartiersstützpunkte haben sich in den Stadtteilen Schlachthof 
und Gievenbeck inzwischen etabliert. Ziel ist es, sowohl die Wohnungswirtschaft als 
auch die pflegerischen Einrichtungen verstärkt für diese Angebotsform zu gewinnen. 
Für die Innenstadtbereich ist aktuell ein weiteres Angebot in Planung. 
Demenzwegweiser 
Die Stadt Münster verfügt mit der Gerontopsychiatrischen Beratung der Alexianer-
Krankenhaus Münster GmbH, der Gerontopsychiatrischen Beratung der LWL Klinik 
Münster, der Alzheimer Gesellschaft Münster e.V. und dem Demenz-Servicezentrum 
für die Region Münster und das westliche Münsterland über eine sehr gute Angebots-
struktur. Im April 2011 präsentierte der Arbeitskreis Demenz Münster die Broschüre 
„Wegweiser Demenz“. Sie richtet sich an pflegende Angehörige, Fachleute aus Medi-
zin und Pflege sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Altenhilfe- und Pflegeeinrich-
tungen. Die erste Auflage von 5.000 Exemplaren ist bereits vergriffen, die Zweitaufla-
ge erscheint in Kürze. Die Broschüre trägt entscheidend dazu bei über das Krank-
heitsbild Demenz zu informieren, den Betroffenen und Angehörigen den Zugang zur 
Hilfe zu erleichtern sowie die ehrenamtlich und professionell Tätigen zu vernetzen. 
34

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Darüber hinaus hat die Gemeindediakonie Hiltrup e. V. mit ihrer Teilnahme am Projekt 
„Menschen mit Demenz in der Kommune“ der Robert Koch Stiftung mit vielen öffent-
lichkeitswirksamen Veranstaltungen im Jahr 2011 die soziale Teilhabe demenziell ver-
änderter Menschen unterstützt und die Enttabuisierung des Krankheitsbildes Demenz, 
die Gewinnung ehrenamtlicher und bürgerschaftlich engagierter auch „jüngerer Älterer“ 
sowie die Netzwerktätigkeit, unter anderem im Stadtteilarbeitskreis „Älter werden in 
Hiltrup“, vorangetrieben. 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
Die Kommunale Seniorenvertretung, der Integrationsrat und das Sozialamt der Stadt 
Münster haben am 23.11.2011 zur Informationsveranstaltung „Wenn die Kräfte nach-
lassen…“ alle interessierten Münsteraner innen und Münsteraner mit und ohne Migrati-
onsvorgeschichte eingeladen. Auf einer Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Ver-
tretern der ambulanten Pflegedienste, Tagespflege, stationären Pflege und des Arbeits-
kreises Demenz wurde unter anderem die Frage gestellt, ob ausreichend Informationen 
für ältere und pflegebedürftige Menschen mit Migrationsvorgeschichte zur Verfügung 
stehen. In Foyer des Stadthauses 1 informierten die Arbeitskreise der Altenpflegeein-
richtungen, der Arbeitskreis Demenz, der Soziale Fachdienst Senioren und Pflege des 
Sozialamtes mit dem kommunalem Pflegestützpunkt, die Freiwilligenagentur, die 
Selbsthilfekontaktstelle, die Fachdienste Migration der Wohlfahrtsverbände sowie der 
Arbeitskreis International über ihre Angebote und beantworteten individuelle Fragen 
mehrsprachig.  
Im Ergebnis wurde festgehalten, dass das Thema "Kultursensible Altenpflege" in der 
täglichen stadtteil- und zielgruppenorientierten Arbeit der Beratungsstellen der Wohl-
fahrtsverbände und der Stadt mit den Pflegestützpunkten sowie in den pflegerischen 
Einrichtungen Berücksichtigung findet. Zusätzlich werden auf verschiedenen Ebenen, 
beispielsweise durch den Sozialen Fachdienst mit den leistungsgewährenden Fachstel-
len des Sozialamtes gemeinsame Informationsveranstaltungen bei Migrantenselbstor-
ganisationen zum Thema Pflege durchgeführt. 
Arbeitskreise „Älter werden im Stadtteil“ 
Die offenen Arbeitskreise „Älter werden im Stadtteil/Stadtbezirk“ verfassen Informati-
onsbroschüren und führen gemeinsame Projekte sowie Aktionstage durch. Mit der 
kommunalen Seniorenvertretung Münster initiiert und koordiniert das Sozialamt die in 
der Regel zweimal jährlich tagenden Gremien auf stadtteil- oder stadtbezirklicher Ebe-
ne. 
Schwerpunkt im Jahr 2011 war der Informationstag in Coerde am 16.07.2011. Informiert 
wurde über die Angebote Gesundheit, Sport, Begegnung, Ehrenamt, Wohnen und Pfle-
ge im Stadtteil. 
Fest etabliert haben sich die Stadtteilarbeitskreise 
• nördliche Innenstadt (Kreuzviertel, Buddentu rm, Aegidii, Martini, Überwasser, Dom), 
• Stadtbezirk Hiltrup (Hiltrup, Amelsbüren, Berg Fidel), 
• Stadtbezirk Südost (Gremmendor f, Angelmodde, Wolbeck), 
• Stadtteil Coerde und 
35

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
• östliche Innenstadt (Bahnhof, Hansaplatz, Mauritz-West, Schlachthof, Hafen, Herz 
Jesu und Mauritz Mitte).  
5.5.3 Pflegekonferenz 
Die nach § 5 Landespflegegesetz NRW tätige Pflegekonferenz Münster folgt dem Ziel, 
eine leistungsfähige und wirtschaftliche ambulante, teilstationäre, vollstationäre und 
komplementäre Angebotsstruktur für alle pflegebedürftigen Menschen in Münster zu 
gewährleisten. 
2011 haben im Frühjahr und Herbst zwei Sitzungen stattgefunden. Neu aufgenommen 
wurde der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. In der gemeinsamen Sitzung 
der Gesundheits- und Pflegekonferenz am 16.11.2011 wurden zwei Projektgruppen für 
die Themen „Entlassungs- und Überleitungsmanagement“ sowie „ärztliche und fachärzt-
liche Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtung“ eingerichtet. Die Arbeitsgruppen 
sind mit Mitgliedern beider Konferenzen und zusätzlichen Fachleuten besetzt und ha-
ben den Auftrag konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln.  
Die Protokolle der Sitzungen der Pflegekonferenz können auf den Internetseiten des 
Sozialamtes eingesehen werden unter  
http://www.muenster.de/stadt/sozialamt/pflege-konferenz.html
 
5.5.4 Sozialer Fachdienst  Senioren und Pflege 
Die Fachstelle umfasst den stadtteilorientierten Fachdienst mit einer Pflegefachkraft 
sowie die Pflege- und Wohnberatung des Informationsbüros Pflege bzw. des kommuna-
len Pflegestützpunktes.  
Im stadtteilorientierten Fachdienst sind sechs Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter 
sowie eine Pflegefachkraft als Fallmanagerinnen und Fallmanager tätig. Der Fachdienst 
berät und unterstützt vor Ort und dort überwiegend in der eigenen Wohnung, aber 
ebenso im Krankenhaus, in der Kurzzeitpflege, in stationären Pflege- und Behinderten-
einrichtungen oder in anderen pflegerischen Einrichtungen.  
Die Sozialarbeiterinnen und die Sozialarbeiter sowie die Pflegefachkraft übernehmen in 
erster Linie die Fallverantwortung für alle alten, hilfs- und pflegebedürftigen Menschen, 
die im Leistungsbezug von SGB XII stehen beziehungsweise bei denen sich in Kürze 
eine Sozialhilfebedürftigkeit abzeichnet. Darüber hinaus koordinieren sie die Fälle, bei 
denen alte, hilfs- und pflegebedürftige Menschen betroffen sind, die aber keine Sozial-
leistungen erhalten. Die finanzielle Sicherheit dieses Personenkreises kompensiert oft 
nicht die sozial schwierigen Lebensumstände, so dass die Sozialarbeiterinnen und So-
zialarbeiter trotzdem die Fallverantwortung tragen. Diese Erfahrung lässt den Schluss 
zu, dass sich der stadtteilorientierte Fachdienst zum Kommunalen Sozialdienst für Se-
nioren und Pflegebedürftige entwickelt.   
Die Fallmanagerinnen und Fallmanager ermitteln die pflegerischen und komplementä-
ren Bedarfe, erarbeiten Hilfepläne und stimmen diese mit den Betroffenen, Angehöri-
gen, Pflegediensten, Anbietern von hauswirtschaftlichen Leistungen sowie mit im Stadt-
teil ehrenamtlich Tätigen ab. Bei den Hilfen nach dem SGB XII begutachten sie den Be-
darf und geben hierzu Stellungnahmen ab, die dann die Grundlage für die sozialhilfe-
rechtliche Entscheidung sind.  
36

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Im Jahr 2011 hat der stadtteilorientierte Fachdienst insgesamt 863 Haushalte, mit 520 
Frauen und 351 Männern, betreut. Dabei ist eine Zunahme von multiplen Problemstel-
lungen und intensiven Betreuungen, die bis zu 20 Kontakte pro Haushalt in einem Jahr 
ausmachen, zu verzeichnen.  
Tabelle 22  
Stadtteilorientierter Fachdienst  
Anzahl der betreuten Personen 
Jahr Anzahl der betreuten Personen davon weiblich davon männlich
2010 843  506 337 
2011 871 520 351 
Für die Personen, die über das Sozialamt kranken- und pflegeversichert sind, über-
nehmen die Fallmanagerinnen und Fallmanager die Funktion wie die der § 7 a SGB XI 
Pflegeberater. 
Bei den genannten Haushalten sind 24 ausschließliche Pflegeberatungshausbesuche 
im Jahr 2011 durchgeführt worden. Pflegeberatungshausbesuche werden angeboten, 
wenn den Ratsuchenden oder Angehörigen das Aufsuchen des Pflegestützpunktes im 
Informationsbüro Pflege nicht möglich ist. 
Im Zusammenhang mit „hauswirtschaftlichen Hilfen“ für SGB II-Berechtigte erhalten die 
Fallmanagerinnen und Fallmanager Aufträge vom Jobcenter. Hier ermitteln sie die Be-
darfe, fertigen die Bedarfsfeststellung und geben diese an das Jobcenter. Sie unterstüt-
zen nicht bei der Einrichtung der Hilfe und übernehmen kein Fallmanagement.   
Die zum 01.01.2010 eingestellte Pflegefachkraft ist zum 01.01.2012 in ein unbefriste-
tes Angestelltenverhältnis übernommen worden. Das Aufgabengebiet der Pflegefach-
kraft umfasst die Pflegebedarfsfeststellung in komplexen Pflegesituationen, die Prüfung 
der Heimnotwendigkeit bei Personen im SGB XII-Bezug beziehungsweise bei denen, 
die absehbar Leistungen nach dem SGB XII erhalten werden und die damit verbundene 
Durchführung eines Überleitungsmanagements nach einem Krankenhausaufenthalt.   
Danach wird das Ziel verfolgt, der Betroffenen beziehungsweise dem Betroffenen die 
größtmöglichen Chancen einzuräumen, ein selbstbestimmtes und so weit wie möglich 
selbständiges Leben zu führen. Das Vorliegen einer Pflegestufe muss nicht mit dem 
„selbstverständlichen Eintritt“ in eine stationäre Pflegeeinrichtung gleichsetzt werden.  
In den oben genannten 863 Haushalten hat die Pflegefachkraft im Zeitraum vom 
01.01.2011 bis zum 31.12.2011 41 Pflegebedarfsfeststellungen in komplexen Pflegesi-
tuationen und 71 Prüfungen der Heimnotwendigkeit mit einem adäquaten Überlei-
tungsmanagement vorgenommen. Dabei konnten Einsparungen in Höhe von 
346.121,88 Euro bei der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII erzielt werden. 
Der Einsatz von Pflegefachkräften in diesem Arbeitsgebiet wird mittlerweile von vielen 
Kreisen und Städten umgesetzt beziehungsweise konkret in Erwägung gezogen. Hier 
hat das Sozialamt im Rahmen des Benchmarking der mittelgroßen Städte in Nordrhein-
Westfalen den Nutzen einer Pflegefachkraft deutlich machen können und nimmt dabei 
eine Vorreiterrolle ein. 
37

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Für ein gelingendes Fallmanagement im Bereich der Hilfe zur Pflege im SGB XII ist das 
pflegerische Fachwissen unerlässlich. Mit Blick auf das Personal in dieser Fachstelle ist 
eine Doppelqualifikation von alten- beziehungsweise krankenpflegerischer und sozial-
arbeiterischer Ausbildung zukunftsweisend.  
Zu den Inhalten der Arbeit des Sozialen Fachdienstes Senioren und Pflege gehört auch 
das Thema  „Gefahren in der Pflege“. Bei Polizei- beziehungsweise Feuerwehrmeldun-
gen oder Hinweisen von Ärzten, Nachbarn, Diensten und anderen bearbeitet der Fach-
dienst diese Anliegen nach dem im Jahr 2010 abgestimmten Verfahren. Im Jahr 2011 
sind rund 100 Hinweise und davon 35 Meldungen von Polizei beziehungsweise Feuer-
wehr eingegangen. In allen Fällen ist der Fachdienst, häufig in Zusammenarbeit mit 
dem Sozialpsychiatrischen Dienst, aber auch mit anderen Einrichtungen, tätig gewor-
den.  
Das Netzwerk „Gefahren in der Pflege“, das auch anonyme Fallberatungen für profes-
sionelle Dritte anbietet und vom Fachdienst koordiniert wird, hat sich in 2011 zu einer 
Fallkonferenz getroffen.  
Im Rahmen von Pflegeberatung im Informationsbüro Pflege/kommunaler Pflegestütz-
punkt sind 2.847 Beratungen erfolgt. Von den Beratungskontakten waren 1.983 weib-
lich, 852 männlich und der Rest wurde nicht erfasst.  
In diesen 2.847 Beratungen sind 371 Pflegestützpunktsberatungen enthalten. Die Er-
probungsphase der Pflegestützpunkte in Nordrhein-Westfalen ist bis zum 31.12.2011 
verlängert worden. Das Kuratorium Deutscher Altershilfe (KDA) wird die Erprobungs-
phase evaluieren. Hierzu werden die statistischen Daten des Pflegestützpunktes sowie 
die Inhalte einer in der Zeit vom 02.05.2011 bis 29.07.2011 stattgefunden Kundenbe-
fragung ausgewertet.  
Der Personalaustausch zwischen Mitarbeiterinnen des Sozialamtes und der AOK ist 
auch im Jahr 2011 vorgenommen worden. Wie schon in 2010 waren in den Zeiten, in 
denen das Informationsbüro Pflege in der AOK seine Sprechstunden anbietet, nur sehr 
geringe Besucherzahlen zu verzeichnen. Insgesamt sind dort 15 persönliche und 8 tele-
fonische Beratungen in 2011 durchgeführt worden.  
Die statistische Auswertung des Informationsbüros Pflege wird für 2011 wie folgt inter-
pretiert: 
Der schon in 2010 konstatierte Anstieg bei der Nachfrage nach freien Kapazitäten hat 
sich ein weiteres Mal erhöht; hier ist die stärkste Nachfrage seit Jahren zu verzeichnen. 
Im Gegensatz zu 2010 sind parallel dazu auch die Kapazitätenangebote gestiegen. Be-
sonders groß war die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen und stationären Pflegeplät-
zen, was auch die Anzahl der Kontakte zu den teil- und vollstationären Einrichtungen 
erhöht hat. Im Jahresverlauf ist es bei den Kurzzeitpflegeplätzen zu punktuellen Eng-
pässen gekommen.  
Die Anzahl der ratsuchenden Angehörigen ist weiterhin gestiegen. Sie macht bei der 
Klientenstruktur einen Anteil von 72 Prozent aus, wohingegen die Beratung von Betrof-
fenen bei 12 Prozent liegt. Mit 2.241 telefonischen Kontaktaufnahmen bleibt diese Art 
der Kontaktaufnahme konstant hoch. Die Anzahl der persönlichen Kontakte lag bei 482. 
Es ist eine Zunahme von Kurzkontakten sowie an zeitintensiven Kontakten zu verzeich-
nen. 
38

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Die wesentlichen Beratungsanlässe waren Fragen zur Finanzierung von Pflegeleistun-
gen, zur Organisation der häuslichen Pflege und zusätzlicher Betreuung sowie zur 
Heimaufnahme und zu teilstationären Angeboten. Bei den benannten Problemsituatio-
nen bleibt die Schnittstelle Krankenhaus/Nachsorge bedeutsam.  
In der Beratung macht sich der Fachkraftmangel deutlich bemerkbar. So sind Wünsche 
und Bedürfnisse von Pflegebedürftigen in zeitlicher und personeller Hinsicht nicht mehr 
immer von den Diensten erfüllbar. 
Die Wohnberatung hat neben der allgemein für Bürgerinnen und Bürger zugänglichen 
Beratung im Rahmen von Hausbesuchen (insgesamt 154 im Jahr 2011) schwerpunkt-
mäßig die Analyse der persönlichen Ausgangssituation und der persönlichen Bedarfs-
lage, die Beratung zu Möglichkeiten der Wohnumfeldverbesserungen und Entwicklung 
individueller Lösungsmöglichkeiten zur Optimierung der Wohnsituation insbesondere 
von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz im Blick. Für diesen Personen-
kreis wurden im Jahr 2011 Beratungen und weitergehende Begleitungen bei Umbau- 
und Anpassungsmaßnahmen in insgesamt 25 Fällen durchgeführt. Geschlechterdiffe-
renziert wurden Beratungen für 13 von demenziellen Erkrankungen betroffene weibliche 
Personen und 12 männliche Personen durchgeführt. Bei Bedarf werden weiterführende 
Beratungs- und Diagnoseangebote speziell für demenziell erkrankte Personen vermit-
telt.  
Immer mehr Bedeutung im Beratungsalltag bekommt die Unterstützung bei der Klärung 
von Finanzierungsfragen. Klärung möglicher Kostenträger und die Unterstützung bei 
der Antragstellung sowie das Anfertigen entsprechender Stellungnahmen der Wohnbe-
ratung zu den geplanten Umbaumaßnahmen werden von dem anfragenden Personen-
kreis nahezu in jedem Fall nachgefragt. In diesem Zusammenhang gewannen neben 
der Frage nach Zuschüssen immer mehr auch die Informationen zu Darlehnsprogram-
men des Landes NRW (NRW Bank) und des Bundes (Mittel über die Kreditanstalt für 
Wiederaufbau) an Gewicht.  
Die Möglichkeiten der Wohnraumanpassung im Bestand wurden auch im Jahr 2011 auf 
hohem Niveau nachgefragt. Es wurden zirka 1.900 telefonische Anfragen und persönli-
che Beratungs- und Informationsgespräche während der Sprechzeiten in der Bera-
tungsstelle bearbeitet. Gemeinsam mit dem Beratungsangebot zu Hilfen beim Umzug 
wurde die Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft zu Fragen der Wohnrauman-
passung bei verschiedenen Gelegenheiten erneut thematisiert. Hinsichtlich des Neu-
baus von Wohnraum zeigen Anfragen der Wohnungswirtschaft, dass hier Beratungs– 
und Unterstützungsbedarf bei der Planung und Schaffung von bedarfsgerechtem Wohn-
raum für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen besteht.  
Zu konkreten Wohnungsanpassungsmaßnahmen wurden 154 Beratungen und Beglei-
tungen (davon bei 80 Frauen und 74 Männern) durchgeführt.  
39

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Tabelle 23  
Altersstruktur der Adressaten der Wohnberatung 
Alter in Jahren Anzahl der Personen 
bis 10 1 
11 bis 20 1 
21 bis 40 2 
41 bis 64 30 
65 bis 70 18 
71 bis 74 25 
75 bis 80 28 
81 und älter 49 
Summe 154 
Das Amt für Wohnungswesen arbeitet mit den Hilfen beim Umzug, ein Beratungs- und 
Unterstützungsangebot zu Wohnformen, zur Klärung persönlicher Wohnbedürfnisse 
und zu Informationen, die den Wohnungswechsel erleichtern können, eng mit der 
Wohnberatung zusammen. 
Zusätzlich zum Fallmanagement und zu den Einzelberatungen leistet die gesamte 
Fachstelle Öffentlichkeitsarbeit in Form von Vorträgen rund um das Thema Pflege, 
Wohnberatung und Senioren, beteiligt sich an Tagungen und stellt auf Veranstaltungen, 
Messen oder Börsen das Beratungs- und Betreuungsangebot vor. Darüber hinaus wird 
ein regelmäßiger Austausch mit Arbeitskreisen, Einrichtungen, Diensten sowie Bera-
tungsstellen im Stadtgebiet und im Stadtteil gepflegt. 
5.5.5 Heimaufsicht 
Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) stellt seit Ende 2008 die Rechtsgrundlage für 
die Tätigkeit der Heimaufsicht dar. Es gilt nicht nur für stationäre Einrichtungen, in de-
nen ältere Menschen, Volljährige mit Behinderung oder pflegebedürftige Volljährige 
aufgenommen sind, sondern auch für solche ambulant betreute Angebote, bei denen 
beispielsweise der Vermieter und der Anbieter von Betreuungsleistungen rechtlich ver-
bunden sind. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren, also ab Ende 2010, bestand 
die Zuständigkeit der Heimaufsicht auch für diese ambulant betreuten Angebote. Die 
Daten in diesem Geschäftsbericht beziehen sich auf den so erweiterten Geltungsbe-
reich und die neue Definition des Begriffes „Einrichtung“. Eine Vergleichbarkeit mit den 
Vorjahren ist daher nur bedingt gegeben. 
Zum Stichtag 31.12.2011 werden in der Stadt Münster in den 85 Einrichtungen, die dem 
WTG unterliegen, 4.601 Plätze vorgehalten. Diese Plätze befinden sich in stationären 
Einrichtungen und deren Außenwohngruppen sowie in ambulant betreuten Wohnfor-
men. 
Die 33 vollstationären Pflegeeinrichtungen verfügten zum Stichtag 31.12.2011 über 
2.606 Plätze, von denen 108 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze in stationären Pflegeein-
richtungen waren. 
40

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
76 Menschen können in den vier solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen betreut werden. 
Weiterhin verfügen die beiden Hospize über insgesamt 18 Plätze. 
In den 13 ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz bzw. für 
hilfsbedürftige Menschen können 136 Bewohnerinnen und Bewohner aufgenommen 
werden. In den übrigen ambulant betreuten Wohnformen werden weitere 386 Plätze 
vorgehalten. 
Zu den wesentlichen Aufgaben der Heimaufsicht gehören die Prüfung der Einrichtun-
gen, die Bearbeitung von Beschwerden sowie die Begleitung von Neu- und Umbauten. 
Im Jahr 2011 führten die Mitarbeiterinnen der Heimaufsicht 104 Prüfungen durch. Hier-
bei handelte es sich um 78 Regelprüfungen und 26 anlassbezogene Begehungen. Die 
gesetzliche Vorgabe, jede Einrichtung mindestens einmal jährlich zu begehen, wurde 
erfüllt. 
Das WTG, das die Grundlage heimaufsichtsrechtlichen Handelns darstellt, nimmt Be-
zug auf die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. § 1 Abs. 2 WTG 
übernimmt in Teilen den Wortlaut  der Charta und manifestiert, dass Bewohnerinnen 
und Bewohner in Betreuungseinrichtungen sich mit anderen Menschen austauschen 
und am gesellschaftlichen Leben teilhaben sollen. 
Dieser Aspekt der Teilhabe wird auch anlässlich der Prüfungen thematisiert. Der Rah-
menprüfkatalog enthält hierzu unter anderem Fragen zum  „Gemeinschaftsleben und 
Alltagsgestaltung“. In diesem Zusammenhang wird unter anderem erfragt, in wieweit die 
Einrichtung eingebunden ist in das örtliche Gemeinwesen, ob externe Freizeit- und Ver-
anstaltungsangebote angenommen werden können und ob Bewohnerinnen und Be-
wohner jederzeit Besuch empfangen können. Beleuchtet werden soll, ob der Grundge-
danke der Inklusion entsprechend umgesetzt wird. In diesem Zusammenhang wurde 
anlässlich der Begehungen deutlich, dass Bewohnerinnen und Bewohner – sofern sie 
es wünschen – regelmäßige Kontakte beispielsweise zur Nachbarschaft, zu Pfarrge-
meinden, Schulen und Kindergärten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewähren bei Be-
darf entsprechende Unterstützungsleistungen.  
Anhand der bei den Prüfungen eingesehenen Unterlagen stellte die Heimaufsicht wie 
auch in den vergangenen Jahren fest, dass die vom Gesetzgeber geforderte Mindest-
fachkraftquote von 50 Prozent in allen Einrichtungen eingehalten oder überschritten 
worden ist. In einzelnen Einrichtungen wurde vorübergehend weniger Personal be-
schäftigt als in den Entgeltvereinbarungen verhandelt worden ist. Aufgrund der Interven-
tion der Heimaufsicht wurde der Mangel stets kurzfristig behoben.  
Der Heimaufsicht obliegt die Aufgabe, Begehungen der verschiedenen Prüfinstanzen zu 
koordinieren mit dem Ziel, die Abläufe in den Einrichtungen möglichst wenig durch Prüf-
tätigkeiten zu beeinträchtigen. 
Eine Möglichkeit, die Einrichtungen zu entlasten, könnten zeitgleiche Begehungen 
durch zwei Prüfinstanzen sein. Daher wurden im Rahmen eines Pilotprojektes mehrere 
gemeinsame Prüfungen durch den  Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sowie 
die Heimaufsicht durchgeführt. Eine Evaluation des Projektes wird noch erfolgen. 
Absprachen zwischen Gesundheitsamt und Heimaufsicht wurden ebenfalls getroffen mit 
der Absicht, die Belastung der Einrichtungen durch die Prüfungen zu minimieren. 
41

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
In Einzelfällen wurden bei den Prüfungen pflegerische Mängel zum Beispiel hinsichtlich 
der Körperpflege festgestellt. Die Heimaufsicht entnahm den Pflegedokumentationen, 
dass bei einzelnen Bewohnerinnen und Bewohnern eine deutliche Gewichtsreduktion 
stattgefunden hat, auf die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung nicht 
adäquat reagiert haben. Sämtliche Mängel waren aber nie so gravierend, dass diese als 
„gefährliche Pflege“ bezeichnet wurden. 
Beschwerden bezogen sich im Berichtszeitraum unter anderem auf die pflegerische 
Betreuung, die Reinigung der Wäsche sowie die Gabe von Medikamenten. 
Im Berichtszeitraum begleitete die Heimaufsicht zahlreiche Neu- und Umbauten: 
• Mit dem Um- und Anbau eines der beiden in  Münster bestehenden Hospize wurde 
begonnen. Um die Phase der Bautätigkeit zu überbrücken, in der Gäste besondere 
Belästigungen hinnehmen müssten, wurden Gäste vorübergehend in einer nahe ge-
legenen Altenpflegeeinrichtung aufgenommen. Ende 2011 konnte der Rückzug er-
folgen. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im Herbst 2012 beendet sein. 
• In Münster-Roxel wurde eine neue stat ionäre Altenpflegeeinrichtung gebaut, die im 
November 2011 bezogen werden konnte. Hier können bis zu 40 Bewohnerinnen 
und Bewohner ein neues Zuhause finden. 
• Im Bereich der  Einglie derungshilfe erfolgten einige Neu- und Umbauten, die zum 
großen Teil im Zusammenhang mit Dezentralisierungstendenzen stehen.  
• Mit dem Umbau einer Kirche wurde begonnen. In diesen Räumlichkeiten sollen 
zwei ambulant betreute Einrichtungen für Menschen mit besonderem sozialem 
Betreuungsbedarf entstehen.  
• Der Anbau einer Altenpflegeeinrichtung ist fertig gestellt. Ein Teilbereich des An-
baus ist saniert. Mit der Beendigung der gesamten Baumaßnahme ist in der ersten 
Jahreshälfte 2012 zu rechnen. 
Seit dem 01.12.2010 werden Gebühren für einzelne heimaufsichtsrechtliche Tätigkeiten 
erhoben. Die Legitimation erfolgte durch die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung 
und den Erlass einer Verordnung, durch die Gebühren für Verwaltungshandeln auf der 
Grundlage des WTG erhoben werden können. Gebührenpflichtig sind beispielsweise 
Regelprüfungen durch die Heimaufsicht, schriftliche Beratungen neuer Betreiber zur 
Planung von Einrichtungen oder Anzeigeprüfungen bei Wechsel der Einrichtungs- oder 
Pflegedienstleitung. 
Im Jahr 2011 wurden von den Trägern der Pflegeeinrichtungen Gebühren in Höhe von 
33.441,25 Euro erhoben. Die Gebühren, die von Trägern der Behinderteneinrichtungen 
entrichtet werden mussten, lagen bei  20.650 Euro. 
5.5.6 Hilfe zur Pflege 
Die Hilfe zur Pflege richtet sich an jene Menschen, die in ihrer Häuslichkeit auf haus-
wirtschaftliche oder pflegerische Unterstützung angewiesen sind oder die in Pflegeein-
richtungen wohnen und die Pflegekosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermö-
gen beziehungsweise durch Leistungen der Pflegeversicherung aufbringen können. 
1.471 Personen erhielten zum Stichtag 31.12.2011 von der Stadt Münster Hilfe zur 
Pflege, davon 642 häusliche Pflege und 829 Pflege in stationären Einrichtungen. 
42

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
43 
Die Hilfe zur Pflege wurde für 1.296 Personen von der Stadt Münster finanziert, wäh-
rend der Landschaftsverband Westfalen-Lippe für 175 Personen Kostenträger ist. 
Sowohl im Bereich der ambulanten Pflege zu Lasten der Stadt Münster wie im Bereich 
der stationären Pflege zu Lasten der Stadt Münster ist die Zahl der Leistungsberechtig-
ten im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Steigerung bei der ambulanten Pflege be-
trug 6,8 Prozent und bei der stationären Pflege 3,5 Prozent. Diese Steigerungsraten 
entsprechen der demographischen Entwicklung und haben sich im Vergleich zum Vor-
jahr erhöht. 
Das Verhältnis zwischen ambulanter und stationärer Pflege hat sich im Jahr 2011 er-
neut geringfügig zugunsten der ambulanten Pflege verbessert. Die Aufteilung (absolut 
und prozentual) kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 
Die Gewährung von häuslichen Pflegeleistungen konzentriert sich auf die Leistungs-
erbringung von Pflegegeld, Pflegebeihilfen und Aufwendungen für eine besondere Pfle-
gekraft, Aufwendungen für eine Haushaltshilfe oder Kosten für den Hausnotruf, sofern 
Leistungsansprüche gegenüber einer Pflegeversicherung entweder nicht bestehen oder 
nicht ausreichend sind. 
Tabelle 24  
Hilfe zur Pflege zu Lasten der Stadt Münster (ohne Tagespflege)  
Anzahl der Personen und  
Verteilung ambulant / stationär 
Stichtag Personen  
insgesamt 
davon a. v. E.30 
(ambulant)  
davon i. E.31 
(stationär)  
  absolut in Prozent absolut in Prozent 
31.12.2006 953 333 35 620 65 
31.12.2007 996 366 37 630 63 
31.12.2008 1.081 463 43 618 57 
31.12.2009 1.203 530 44 673 56 
31.12.2010 1.234 557 45 677 55 
31.12.2011 1.296 595 46 701 54 
Es sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen Trägers 
erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2011 175 Personen Hilfe zur Pflege zu 
Lasten des überörtlichen Trägers.  
Die Gesamtzahl der Personen, die Hilfe zur Pflege zu Lasten der Stadt Münster und 
des Landschaftsverbandes Westfallen-Lippe bekommen, ist geschlechtsspezifisch der 
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 
                                            
30 außerhalb von Einrichtungen 
31 in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
44 
Tabelle 25  
Hilfe zur Pflege zu Lasten der Stadt Münster  
(ohne Tagespflege)  
Anzahl der Personen nach Geschlecht 
 Personen 
insgesamt 
davon  
a. v. E. 32  
weiblich 
davon  
a. v. E.  
 männlich 
davon  
 i. E.33  
 weiblich 
davon  
 i. E.  
männlich 
31.12.2010 1.234 338 219 518 159 
31.12.2011 1.296 372 223 517 184 
Die Aufwendungen der Hilfe zur Pflege der Stadt Münster als örtlichem Träger haben 
sich korrespondierend zu den Fallzahlsteigerungen erhöht und stellen sich wie folgt dar:  
Tabelle 26  
Aufwendungen und Erträge der Hilfe zur Pflege der Stadt Münster  
als örtlichem Träger der Sozialhilfe nach Jahren  
in Euro 
 
Aufwen-
dungen 
2009 
Ein-
nahmen 
2009 
Aufwen-
dungen 
2010 
Ein-
nahmen 
2010 
Aufwen-
dungen 
2011 
Ein-
nahmen 
2011 
i. E. 7.597.657 1.108.760 7.692.089 808.437 7.960.305 805.266
a. v. E.  2.731.629 61.525 2.734.134 46.525 2.682.946 65.434
Summe 10.329.286 1.170. 285 10.426.223 854.962 10.643.251 870.700
Netto-
Aufwen-
dungen 
9.159.001 9.571.261 
9.772.551 
5.5.7 Investitionskostenförder ung für Pflegeeinrichtungen 
Nach dem Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen ist der örtliche Träger der Sozialhil-
fe verantwortlicher Ansprechpartner für die Planung und Abstimmung von Baumaß-
nahmen für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie von vollstationä-
ren Dauerpflegeeinrichtungen. 
Gemäß § 12 Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen sind die Investitionskosten grundsätzlich 
von den Bewohnerinnen und Bewohnern zu zahlen. Soweit diese dazu nicht in der Lage 
sind, erfolgt die Förderung der Investitionen von vollstationären Dauerpflegeeinrichtun-
gen in Form eines bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses (Pflegewohngeld). 
Den Nutzerinnen und Nutzern von teilstationären Einrichtungen dürfen keine Investiti-
onskosten berechnet werden. 
                                            
32 außerhalb von Einrichtungen 
33 in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege erhalten einen Aufwendungszu-
schuss für alle Plätze, die von Personen genutzt werden, die als pflegebedürftig im 
Sinne des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (SGB XI) anerkannt sind. 
Ambulante Pflegeeinrichtungen erhalten für die betriebsnotwendigen Investitionen eine 
pauschalierte Förderung durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe. 
Investitionskostenförderung stationärer Pflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld) 
Die Entwicklung der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeein-
richtungen, die Pflegewohngeld erhalten haben, zeigt die folgende Tabelle: 
Tabelle 27  
Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegewohngeld  
insgesamt und nach Geschlecht 
 Personen insgesamt  davon weiblich davon männlich 
31.12.2004 766 608 158 
31.12.2005 790 629 161 
31.12.2006 749 592 157 
31.12.2007 781 627 154 
31.12.2008 750 595 155 
31.12.2009 850 667 183 
31.12.2010 884 693 191 
31.12.2011 951 722 229 
Die Zahl der Pflegewohngeldberechtigten ist gegenüber dem Vorjahr mit 7,5 Prozent 
deutlich gestiegen. Ursachen hierfür sind unter anderem Umbauten und Modernisie-
rungsmaßnahmen in den Alten- und Pflegeeinrichtungen, die zu einer deutlichen Erhö-
hung der Investitionskosten geführt und den Personenkreis der Anspruchsberechtigten 
erweitert haben.  
45

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Die Aufwendungen für Pflegewohngeld stellen sich in den Jahren 2004 bis 2011 folgen-
dermaßen dar:  
Tabelle 28  
Aufwendungen für Pflegewohngeld in den Jahren 2004 bis 2011  
in Euro  
Jahr Aufwendungen 
2004 3.968.249 
2005 4.246.554 
2006 4.214.220 
2007 4.459.161 
2008 4.440.649 
2009 4.887.338 
2010 5.355.099 
2011 5.935.195 
 
Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste und Aufwendungszu-
schüsse für Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen 
Die Zahl der geförderten ambulanten Pflegedienste hat sich im Jahr 2011 gegenüber 
dem Vorjahr um drei Dienste erhöht. Die Fördersumme ist gestiegen.  
Tabelle 29  
Anzahl der geförderten ambulanten Pflegedienste  
und Fördersumme in Euro  
 nach Jahren 
 2006 2007 2008 2009 2010 2011 
Anzahl geförderte  
ambulante Dienste 25 25 26 26 27 30 
Fördersumme  
ambulante Dienste 620.033 622.056 646.717 666.161 730.633 
763.653 
Die Fördersumme ist durch Landesrecht vorgegeben. Berechnungsgrundlage sind die 
von den Pflegediensten erbrachten Leistungen im SGB XI.  
46

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Tabelle 30  
Anzahl der geförderten Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen  
und Fördersumme in Euro  
 nach Jahren 
 2006 2007 2008 2009 2010 2011 
Anzahl geförderter 
Tagespflegeeinrichtungen 7 7 7 7 7 10 
Anzahl geförderter 
Kurzzeitpflegeeinrichtun-
gen / -plätze 
7 15 17 22 26 
28 
Fördersumme 
Tagespflege- und Kurz-
zeitpflegeeinrichtungen  
255.265 358.130 354.218 433.412 530.689
488.826
Seit November 2006 wird der Zuschuss auch für „eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze 
gewährt. 
 
5.5.8 Pflegestützpunkte 
Zum 01.07.2008 ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PfWG - in Kraft getreten, 
das die sukzessive Einrichtung von Pflegestützpunkten im Jahr 2010 vorsieht. Nach § 
92 c SGB XI werden Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und 
Betreuung der Versicherten von den Pflege- und Krankenkassen eingerichtet, sofern 
die oberste Landesbehörde dies bestimmt. Sie müssen hierbei eng mit den Kommunen 
kooperieren. 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat von seinem Bestimmungsrecht Gebrauch gemacht 
und am 28.04.2009 eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem festgelegt, 
dass auf Kassenseite der jeweils federführende Landesverband der Pflegekassen die 
Verhandlungen zur Einrichtung eines Pflegestützpunktes führt. Beauftragte Kasse für 
die Stadt Münster ist die AOK Westfalen-Lippe. 
Mit Vorlage V/0772/2009 beauftragte der Rat der Stadt Münster die Verwaltung, Verträ-
ge mit den Pflegekassen über die Einrichtung und den Betrieb zweier Pflegestützpunkte 
zu schließen. Im Rahmen der Erprobungsphase soll die Verwaltung die Einrichtung ei-
nes weiteren Pflegestützpunktes vorantreiben. Hierbei ist eine sozialräumliche Orientie-
rung vorzunehmen und die Idee der Initiierung eines mobilen Stützpunktes in den Ge-
samtplanungsprozess einzubeziehen. 
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 
erteilte mit Schreiben vom 19.02.2010 die Akkreditierung der Pflegestützpunkte in 
Münster. Die Stützpunkte haben am 01.03.2010 die Arbeit aufgenommen 
• bei der AOK Westfalen-Lippe, Königsstr. 18/20, 48143 Münster und 
• im Informationsbüro Pflege, Sozialamt der Stadt Münster, Gasselstiege 13, 48159 
Münster. 
Dort erhalten alle ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger ausführliche Auskunft und Be-
ratung zu allen pflegerelevanten Themen. Umfassende Informationen zur gesetzlichen 
47

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Pflegeversicherung, zur Krankenversicherung sowie zur Sozialhilfe, Auskünfte über 
Leistungen und Entlastungsangebote für Pflegende und die Klärung von Kostenfragen 
gehören ebenso zu den Aufgaben der Pflegestützpunkte wie der Aufbau einer wohnort-
nahen, trägerübergreifenden Zusammenarbeit aller Beteiligten, um die Teilhabe von 
Menschen mit Pflegebedarf an der Gesellschaft zu stärken und neues bürgerschaftli-
ches Engagement zu ermöglichen. 
In der Start- und Erprobungsphase, die zunächst bis Ende 2010 befristet war und bis 
Ende 2011 verlängert wurde, sollen in beiden Pflegestützpunkten Erfahrungen gesam-
melt werden, die für die Entscheidung der zukünftigen Struktur der Pflegeberatung in 
der Stadt Münster erforderlich sind. 
Die Aufgaben der Pflegestützpunkte umfassen folgende Punkte:  
• Erhebung aller sozialen, gesundheitlichen u nd pflegerischen Versorgungs-, Betreu-
ungs- und Beratungsangebote einschließlich der relevanten Aktivitäten der Selbst-
hilfe und des bürgerschaftlichen Engagements im Einzugsbereich des Pflegestütz-
punktes und Erstellen von entsprechenden Informationsunterlagen, 
• Vernetzung aufeinander abges timmter pflegerischer und sozialer Versorgungs-, 
Betreuungs- und Beratungsangebote, 
• Abstimmung und Koordinierung der für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung 
in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitati-
ven und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Un-
terstützungsangebote, 
• Information und Ausku nft für alle Bürgerinnen und Bürger ihres Einzugsbereiches; 
Beratung zu Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl 
und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleis-
tungen und sonstigen Hilfsangebote, 
• Selbsthilfe und bürgerscha ftliches Engagement wird in den Pflegestützpunkten ein-
gebunden und begleitet; in den Stützpunkten wird das ehrenamtliche Engagement 
von Angehörigen und Freiwilligen unterstützt und gefördert und damit die gesamt-
gesellschaftliche Verantwortung für Pflege betont, 
• Einbindung von kirchlichen und gesellsc haftlichen Trägern und Organisationen, die 
ihre Angebote und Unterstützungsleistungen für hilfe- und pflegebedürftige Men-
schen und ihre Angehörigen im Pflegestützpunkt bekannt machen sollen. 
Der vorgeschriebene Personalaustausch zwischen Mitarbeiterinnen des Sozialamtes 
und der AOK wird vorgenommen. An drei Tagen in der Woche jeweils zu den Kernzei-
ten für drei Stunden (insgesamt jeweils neun Stunden) unterstützen sich die Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte der Stadt Münster und der AOK gegensei-
tig. In den Zeiten, in denen das Informationsbüro Pflege in der AOK seine Sprechstun-
den anbietet, sind nur geringe Besucherzahlen zu verzeichnen. 
Die Mitarbeiterinnen der AOK befinden sich in Fortbildungen zu § 7a SGB XI-
Pflegeberaterinnen und partizipieren an dem breiten Wissen und den Vorschlägen zu 
passgenauen Angeboten der Kolleginnen aus dem Informationsbüro Pflege. 
Bei komplexen Pflegesituationen mit einer hohen Leistungsdichte aus dem Sozialge-
setzbuch, insbesondere bei Leistungsansprüchen aus dem SGB XII, werden in Ab-
stimmung gemeinsame Fallkonferenzen durchgeführt. Hierbei sollten in Einzelfallkons-
tellationen die jeweils zuständigen Kranken-/Pflegekassen beteiligt werden. 
48

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
In der Start- und Erprobungsphase sollen in beiden Pflegestützpunkten Erfahrungen 
gesammelt werden, die für die Entscheidung der zukünftigen Struktur der Pflegebera-
tung in der Stadt Münster erforderlich sind.  
In der Vereinbarung zwischen den Kranken- und Pflegekassen und der Stadt Münster 
zur Errichtung von Pflegestützpunkten ist eine enge Zusammenarbeit mit den in § 92 c 
Abs. 2 SGB XI genannten Personen, Einrichtungen, Stellen und Organisationen sowie 
der Pflegekonferenz nach § 5 Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Ebenso 
werden die Pflegestützpunkte mit Selbsthilfegruppen, ehrenamtlichen und sonstigen 
zum bürgerschaftlichen Engagement bereiten Personen und Organisationen, kirchli-
chen und gesellschaftlichen Trägern und Organisationen kooperieren. 
5.6 Produkt 050302 – Beratung u nd Leistungen bei Behinderung  
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen und die Fachstelle Behinderte Men-
schen im Beruf sind beim Sozialamt in einer Organisationseinheit gebündelt.  
Außerdem wird die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behin-
derungen von hier betreut.  
Seit dem 01.01.2008 gehören die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts und hier ins-
besondere die Ausstellung der Schwerbehindertenausweise zu den Aufgaben des So-
zialamtes. 
Neben diesen Leistungen ist vor allem die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 
eine wichtige finanzielle Leistung der Sozialhilfe. 
5.6.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt 
- Beschreibung 
Die Kommunen tragen die örtliche Verantwortung für die Schaffung, Umsetzung und 
Weiterentwicklung von Integrationsmöglichkeiten für behinderte Menschen. Sie erfüllen 
dabei Aufgaben nach dem SGB IX und SGB XII sowie dem Behindertengleichstellungs-
gesetz NRW. 
Leistungen nach dem SGB IX: 
Die Fachstelle Schwerbehindertenausweise führt das Feststellungsverfahren über das 
Vorliegen einer Behinderung sowie den Grad der Behinderung durch und stellt die ent-
sprechenden Ausweise über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch aus. 
Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf fördert die behinderungsgerechte Gestal-
tung von Arbeitsplätzen sowie die Erleichterung von Arbeitsbedingungen für schwerbe-
hinderte Menschen in technischer, rechtlicher und sonstiger Hinsicht durch finanzielle 
Unterstützung, Beratung und Schaffung von Interessenausgleichen. 
Es erfolgt die Förderung eines Fahrdienstes für außergewöhnlich gehbehinderte Men-
schen. 
49

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
50 
Weitere Leistungen nach dem SGB XII sind: 
• Beratung von behinderten und von Behi nderung bedrohten Menschen sowie ihren 
Angehörigen, 
• finanzielle Leistungen an Menschen, di e Eingliederungsmaßnahmen (insbesondere 
schulische und vorschulische Maßnahmen sowie Wohnraumanpassung) benötigen. 
Im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes sichert die Behindertenbeauftrag-
te/Behindertenkoordination die Berücksichtigung der Interessen von behinderten Men-
schen und ihren Angehörigen in Münster sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung 
von Teilhabemöglichkeiten (im Sinne der Inklusion) sowie einer barrierefreien Infrastruk-
tur. Dabei werden Betroffene und Selbstorganisationen sowie die vom Rat eingesetzte 
Kommission beteiligt. 
- Ziele 
1. Der Anteil der Menschen mit Behinderunge n, die die öffentliche Infrastruktur in 
Münster als barrierefrei bewerten, nimmt gegenüber dem Vorjahr um 1 Prozent zu34. 
2. Mit den Mitteln der Ausgleichsabgabe soll en jährlich mindestens 100 Arbeitsplätze 
für Schwerbehinderte gefördert und erhalten werden. 
3. Über entscheidungsreif e Anträge auf ambulante Eingliederungsleistungen wird 
durchschnittlich nach maximal vierzehn Arbeitstagen entschieden. 
4. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer de r erledigten Erst-, Änderungs-, Nachprü-
fungs- und Verlängerungsanträge auf Schwerbehindertenausweise überschreitet im 
Jahresdurchschnitt nicht dreieinhalb Monate. 
- Zielkennzahlen und Zielerreichung 
2011 
Zielerreichung Zielkennzahlen 
Ansatz Ergebnis 
Zum 2. Ziel: 
Anzahl der geförderten Arbeitsplätze für Schwerbehinderte 100 129 
Zum 3. Ziel: 
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer ab der Vorlage der 
gutachterlichen Stellungnahme (in Arbeitstagen) 
14 7,5 
Zum 4. Ziel: 
Durchschnittliche Bearbeitungszeit aller Antragsarten auf 
Schwerbehindertenausweise (in Monaten) 
3 2,6 
 
                                            
34 Es handelt sich um ein Produktbereichsziel, zu dem in einem ersten Schritt noch keine Werte darge-
stellt werden.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
- Leistungsdaten 
2011 
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis 
Anzahl der erledigten Anträge Schwerbehinder-
tenausweise (durchschnittlich pro Monat) 900 966 
Anzahl der Betriebsbesuche 100 98 
Anzahl der geförderten Anträge auf 
Ausgleichsabgabe 100 162 
Anzahl durchgeführte Fahrten des Fahrdienstes 16.500 15.482 
Transferaufwendungen Fahrtendienst 
(netto) (in Euro) 267.780 264.707 
Transferaufwendungen SGB XII 
(ohne institutionelle Förderung) (brutto) (in Euro) 1.940.000 2.139.002 
 
5.6.2 Koordinierungsstelle für Behindertenfragen 
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen bündelt unterschiedliche Aufgaben im 
Themenfeld: 
• Koordinierung der Maßnahm en und Planungen, die die Anliegen von Menschen mit 
Behinderungen betreffen, 
• Information und Beratung für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und 
andere Interessierte, 
• Geschäftsführung für die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen 
mit Behinderungen (KIB), 
• Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere Erstell en von Broschüren und Faltblättern; Initi-
ierung von und Beteiligung an Veranstaltungen sowie 
• Mitarbeit in verschiedenen Grem ien, Arbeitsgruppen und Projekten. 
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen hat 2011 darauf hingewirkt, dass die 
Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) schrittweise umgesetzt werden. 
Im Rahmen der Bewusstseinsbildung wurden unter anderem Informationen zum Thema 
UN-BRK sowie zu Aspekten der Barrierefreiheit für die Ämter der Stadtverwaltung zu-
sammengestellt. Einen Überblick über bisherige Aktivitäten zur Umsetzung der UN-BRK 
in Münster gibt die Beschlussvorlage an den Rat „Münster auf dem Weg zur Inklusion“ 
(V/0525/2011 http://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/-
vo0050.php?__kvonr=2004033502&voselect=8232). 
Als Beitrag zur Umsetzung von Artikel 9 der UN-BRK wurde 2010 der Runde Tisch Bar-
rierefreies Bauen eingerichtet. In diesem Gremium arbeiten Vertreterinnen und Vertreter 
der Verwaltung und der Behindertenvereine (überwiegend Mitglieder der KIB) gemein-
sam daran, dass die Bedarfe von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen bei 
Bauvorhaben möglichst umfassend berücksichtigt werden. Bei den monatlichen Treffen 
(nicht öffentliche Sitzungen) werden einzelne Planungen für größere Bauvorhaben de-
tailliert besprochen. 
51

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Der Runde Tisch ergänzt die Arbeit der Arbeitsgruppen der KIB und bereitet einzelne 
Themen für die Beratung in den Arbeitsgruppen vor. 2011 wurden in neun Sitzungen 
sowohl städtische als auch nicht städtische Bauvorhaben erörtert. Ferner haben die 
Vertreterinnen und Vertreter des Runden Tisches Barrierefreies Bauen daran mitge-
wirkt, die Checkliste „Barrierefreiheit/Design für alle“ zu entwickeln. Sie wird ab 2012 
den Vorlagen zu städtischen Baubeschlüssen (Neubauten oder Gebäudeerweiterun-
gen) beigefügt und dient dazu, einen Überblick zu geben, inwieweit durch die Baumaß-
nahme eine umfassende Barrierefreiheit des Gebäudes hergestellt wird (vgl. Be-
schlussvorlage an den Hauptausschuss V/0812/2011 „Gebäudeleitlinien der Stadt 
Münster“). 
Im Rahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit wurden 2011 folgende Broschü-
ren aktualisiert: 
• Selbstbestimmt leben mit Behinder ung - Infos zu Beratungsangeboten, 
• Selbstbestimmt leben mit Sehbehi nderung - Information und Beratung und 
• Mobil mit Behinderung - In fos zu Angeboten und Hilfen. 
In Kooperation mit dem Sportamt wurde für jedes Schwimmbad in Münster ein Informa-
tionsblatt für Menschen mit Behinderungen erstellt. Es enthält Hinweise zur barrierefrei-
en Ausstattung der Bäder und zum Service. Die Informationen können bei KOMM 
Münster abgerufen werden:  
http://komm.muenster.org/publikationen/index.php?filter=Freizeit%2C+Sport%2C+Kultu
r%2C+Urlaub. 
Auch in 2011 hat die Koordinierungsstelle an der Pflege des Internetportals KOMM 
Münster mitgewirkt (http://komm.muenster.org), unter anderem durch das Einstellen von 
Informationen für die Startseite sowie die Rubrik „Veröffentlichungen“ und vorbereitende 
Arbeiten (Auswahl von Einrichtungen, Anschreiben an die Einrichtungen) zu den Erhe-
bungen für die KOMM-Datenbank. In 2011 wurden insbesondere die in der Datenbank 
enthaltenen Daten zu Arztpraxen aktualisiert und vervollständigt. Die Datenbank wird 
vom Verein Zugvogel gepflegt und ausgebaut und enthält inzwischen rund 900 Einträ-
ge. 
In Kooperation mit der Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von 
Menschen mit geistiger Behinderung in Münster wurden mehrere Themen aus den 
„Handlungsempfehlungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von Men-
schen mit geistiger Behinderung in Münster“ (Beschlussvorlage an den Rat 
V/0900/2008) bearbeitet, insbesondere im Themenbereich Wohnen. 
5.6.3 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderun-
gen 
Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) 
hat den Auftrag, alle Themen und Vorlagen zu beraten, die Belange behinderter Men-
schen betreffen. Sie gibt dazu vor der Beschlussfassung in den Fachausschüssen, im 
Hauptausschuss beziehungsweise im Rat Stellungnahmen und Empfehlungen ab. Fer-
ner initiiert und empfiehlt die KIB Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation 
behinderter Menschen in Münster, und zwar durch Anfragen und Empfehlungen an die 
Fachausschüsse beziehungsweise die Verwaltung. 
52

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Die KIB hat Arbeitsgruppen zu folgenden Themen gebildet: 
• Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, 
• Wohnen, Pflege, Gesundheit, 
• Arbeit, 
• Freizeit, Sport, Kult ur, Weiterbildung und 
• Stadtplanung und Verkehr. 
Im Jahr 2011 hat die KIB achtmal getagt. Ferner haben die Arbeitsgruppen jeweils zwi-
schen drei und zehn Sitzungen durchgeführt.  
Die KIB hat sich in mehreren Sitzungen mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-
BRK) und Möglichkeiten der Umsetzung in Münster beschäftigt. Insbesondere wurde 
die KIB vor Erstellung der Beschlussvorlage an den Rat „Münster auf dem Weg zur In-
klusion“ (V/0525/2011) beteiligt (Sitzung am 22.03.2011). Das Verfahren zur Erarbei-
tung des Aktionsplans wurde in der jährlichen Sitzung der KIB mit Vertreterinnen und 
Vertretern der Vereine und Gruppen von Menschen mit Behinderungen (Sitzung am 
15.11.2011) vorgestellt. In dieser Sitzung hat sich die KIB ferner über die Arbeit der in 
2011 neu entstandenen Beratungsstelle zum Persönlichen Budget der Landesarbeits-
gemeinschaft Selbsthilfe NRW e. V. informiert. 
Die KIB hat im Rahmen der Beratung von Vorlagen mehrere Anregungen an Fachaus-
schüsse gerichtet, so unter anderem zu den Themen „Schulentwicklungsplanung“, 
„Winterdienst“ und „Handlungsprogramm Wohnen“. Darüber hinaus wurde in einem An-
trag an den Hauptausschuss empfohlen, dass die DIN 18040 (Barrierefreies Bauen - 
Planungsgrundlagen - Öffentlich zugängliche Gebäude) und weitere DIN-Normen, die 
der Herstellung von Barrierefreiheit dienen, als verbindlicher Maßstab bei allen städti-
schen Planungen berücksichtigt werden. 
Die Arbeitsgruppe der KIB befassten sich im Jahr 2011 schwerpunktmäßig mit folgen-
den Themen: 
• Die Arbeitsgruppe Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene der KIB (AG 1) hat 
sich mit Themen der schulischen Inklusion sowie inklusiven Ansätzen in der Kinder- 
und Jugendarbeit in Münster beschäftigt. 
• Die Arbeitsgruppe Wohnen, Pflege, Gesundhei t (AG 2) hat insbesondere die Barrie-
refreiheit in Krankenhäusern und in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Fragen 
der Wohnraumversorgung für Menschen mit Behinderungen thematisiert.  
• Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Arbeit (AG 3) haben sich  unter anderem über Än-
derungen im Beratungs- und Vermittlungsbereich beim Jobcenter Münster und beim 
Integrationsfachdienst informiert und die Chancen der Integration älterer Arbeit-
nehmer/-innen mit und ohne Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt erörtert. 
• Die Arbeitsgruppe Freizeit, S port, Kultur, Weiterbildung (AG 4) hat in zwei Sitzun-
gen das Thema „Behinderung und Sport“ aufgegriffen und ferner Anregungen für 
die barrierefreie Gestaltung von Angeboten im Bereich Freizeit und Kultur (Ci-
neplex, Münster-Bus) gegeben. 
• Schwerpunktthema der Arbeitsgruppe Stadt planung und Verkehr (AG 5) war die 
barrierefreie Gestaltung von Bushaltestellen. In einem Gespräch mit Vertretern der 
Stadtwerke Münster wurden ferner Fragen und Probleme zum Busverkehr in Müns-
ter erörtert. 
53

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
5.6.4 Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 
Zu den Aufgaben der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf gehören die begleiten-
den Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen, der Kündigungsschutz für 
schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsbesuche. 
2011 hat die Fachstelle 98 Betriebsbesuche durchgeführt (2010: 98). Die kontinuierliche 
Öffentlichkeitsarbeit wurde mit Infoständen in der Stadtbücherei und zwei Workshops 
zum Thema „Arbeit und Behinderung“ fortgesetzt. Die Workshops boten interessierten 
Arbeitgebervertreterinnen und Arbeitgebervertretern sowie Vertrauensleuten der 
schwerbehinderten Menschen die Möglichkeit, an Beispielen behinderungsgerechter 
Arbeitsplätze die Unterstützungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Beschäftigte ken-
nenzulernen. 
Die Zahl der Kündigungen (97, darunter 39 Kündigungen von schwerbehinderten Frau-
en) ist im Vergleich zum Vorjahr (112) um 13 Prozent gesunken. Die Zahl der geförder-
ten Maßnahmen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben lag bei 162 (darun-
ter 77 Förderungen für Frauen) und daher mit einem Plus von 17 über dem Niveau des 
Vorjahres (145). 
Ausführlichere Informationen enthält der Bericht über die Aktivitäten der Fachstelle Be-
hinderte Menschen im Beruf im Jahr 2011 (Öffentliche Berichtsvorlage V/0218/2012). 
5.6.5 Fahrdienst für außergew öhnlich gehbehinderte Menschen 
Zu den Aufgaben im Bereich des Fahrdienstes gehört die Information und Beratung 
zum Fahrdienst, die Bearbeitung der Anträge sowie die Annahme von Beschwerden. 
Diese Beschwerden werden im Fahrdienstbeirat erörtert und zum Anlass genommen, 
den Fahrdienst kontinuierlich qualitativ zu verbessern. Im Fahrdienstbeirat sind neben 
dem Leistungsanbieter (Arbeiter-Samariter-Bund) und dem Sozialamt Nutzerinnen und 
Nutzer vertreten. Der Fahrdienstbeirat hat 2011 einmal getagt. 
Ab dem 10.06.2010 wird der Fahrdienst ohne Eigenbeteiligung angeboten (Öffentliche 
Beschlussvorlage V/0256/2010). 
Am 31.12.2011 waren 455 Menschen mit Behinderungen (2010: 453), darunter 298 
Frauen (2010: 311), berechtigt, das Angebot zu nutzen.  Es wurden 15.482 Fahrten 
durchgeführt (2010: 15.082). 
In 2011 stieg die Zahl der Berechtigten nur geringfügig um zwei. Die Zahl der jährlichen 
Fahrten lag um 400 höher als im Jahr 2010. Bei nahezu gleicher Zahl der Berechtigten 
ist bei den durchgeführten Fahrten ein leichter Anstieg von 2,7 Prozent zu verzeichnen. 
 
54

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
5.6.6 Feststellungsverfahren na ch dem Schwerbehindertenrecht 
/Schwerbehindertenausweise 
Seit dem 01.01.2008 wird das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehinderten-
recht nicht mehr von den Versorgungsämtern durchgeführt, sondern von Kreisen und 
kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Hier werden auch die Schwerbehinderten-
ausweise ausgestellt. 
Mit einem Schwerbehindertenausweis kann eine bestehende Behinderung nachgewiesen 
werden. In dem Ausweis sind der Grad der Behinderung und eventuelle Merkzeichen ein-
getragen, die unter anderem den Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche kenn-
zeichnen.  
Im Jahr 2011 gingen in Münster 2.339 Erstanträge (2010: 2.366; 2009: 2.369; 2008: 
2.298) auf einen Schwerbehindertenausweis und 3.250 Änderungsanträge ein. Hinzu kam 
die Bearbeitung von 1.547 Nachprüfungen, 1.144 Widersprüchen und 3.296 Verlänge-
rungsanträgen. 
Die Bearbeitungsdauer für Erst- und Änderungsanträge konnte weiter gesenkt werden. 
Das bedeutet, dass ein neu beantragter Schwerbehindertenausweis oder ein geänder-
ter Ausweis in der Regel nach zirka 2,25 Monaten ausgestellt werden kann. 
Die Gesamtzahl der Menschen mit Behinderungen, denen ein Grad der Behinderung 
anerkannt wurde, betrug am 31.12.2011 in Münster 49.313. Davon waren 34.476 Men-
schen schwerbehindert (Grad der Behinderung von 50 oder mehr).  
Tabelle 31  
Anzahl der Menschen  
mit einem Grad der Behinderung unter 50  
nach Altersgruppen und Geschlecht  
am Stichtag 31.12.2011 
 
Gesamtzahl 
der Personen 
Davon 0  
bis unter  
7 Jahre 
Davon 7  
bis unter  
16 Jahre 
Davon 16  
bis unter 
65 Jahre 
Davon 65 
Jahre und 
älter 
weiblich 7.672 8 37 4.749 2.877
männlich 7.166 12 48 4.649 2.457
Summe 14.837 20 85 9.398 5.334
 
55

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Tabelle 32  
Anzahl der schwerbehinderten Menschen  
(Grad der Behinderung von 50 und mehr) 
nach Altersgruppen und Geschlecht  
am Stichtag 31.12.2011 
 
Gesamtzahl 
der Personen 
Davon 0  
bis unter  
7 Jahre 
Davon 7  
bis unter  
16 Jahre 
Davon 16  
bis unter 
65 Jahre 
Davon 65 
Jahre und 
älter 
weiblich 18.851 74 187 6.430 12.160
männlich 15.625 106 262 6.470 8.787
Summe 34.476 180 449 12.900 20.947
 
Tabelle 33  
Anzahl behinderter Menschen  
nach Grad der Behinderung und  
nach Altersgruppen und Geschlecht  
am Stichtag 31.12.2011 
Grad der 
Behin-
derung 
Gesamt-
zahl der 
Personen 
Davon 0  
bis unter 
7 Jahre 
Davon 7  
bis unter  
16 Jahre 
Davon 16  
bis unter  
65 Jahre 
Davon 65 Jahre 
und älter 
  m w m w m w m w 
unter 50 14.837 8 12 37 48 4.749 4.649 2.877 2.457 
50 10.605  7 23 42 66 2.692 2.486 2.858 2.431 
60 5.488  2 10 17 20 1.083 1.009 1.964 1.383 
70 3.904  6 5 14 12 620 616 1.594 1.037 
80 4.522  18 22 38 57 704 803 1.755 1.125 
90 1.849  2 0 3 2 206 206 840 590 
100 8.108  39 46 73 105 1.125 1.350 3.149 2.221 
Summe 49.313 82 118 224 310 11.179 11.119 15.037 11.244
 
5.6.7 Eingliederungshilfe 
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es eine drohende Behinderung zu verhüten, eine 
vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die be-
hinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Zu den Leistungen der Einglie-
derungshilfe zählen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die Versorgung mit 
Hilfsmitteln, Hilfen zur Ausbildung sowie zur Integration in das Arbeitsleben, die heilpä-
dagogische Frühförderung von Kindern, bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Woh-
nung sowie betreute Wohnangebote und anderes mehr. 
56

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
57 
Zum 01.07.2003 wurde die Zuständigkeit für das ambulant betreute Wohnen vom örtli-
chen auf den überörtlichen Träger der Sozialhilfe verlagert. Damit ist der Landschafts-
verband Westfalen-Lippe (LWL) sachlich zuständig für die Leistungen der Eingliede-
rungshilfe an Volljährige, die mit dem Ziel geleistet werden, selbständiges Wohnen zu 
ermöglichen oder zu sichern. Durch die Änderung der Ausführungsverordnung zum 
SGB XII ist diese Zuständigkeit bis zum Jahr 2013 beim LWL verblieben. 
Der LWL ist darüber hinaus zuständig für die stationäre Eingliederungshilfe. Allerdings 
gilt dies seit dem 01.01.2004 nur noch für Personen bis zur Vollendung des 65. Lebens-
jahres. Seit diesem Zeitpunkt ist der örtliche Träger der Sozialhilfe für die stationäre 
Eingliederungshilfe für Personen zuständig, die das 65. Lebensjahr vollendet und vor-
her keine Eingliederungsleistungen des LWL bekommen haben. 
Am 31.12.2011 bezogen insgesamt 200 Menschen Eingliederungshilfe außerhalb von 
Einrichtungen und elf Menschen in Einrichtungen zu Lasten der Stadt Münster. Die Zahl  
der Leistungsberechtigten ist damit gegenüber dem Vorjahr nahezu stabil geblieben.  
Tabelle 34  
Eingliederungshilfe zu Lasten der Stadt Münster  
Anzahl der Personen 
 Personen insgesamt davon a. v. E.
35  davon i. E.36
 
31.12.2006 104 91 13 
31.12.2007 140 126 14 
31.12.2008 182 168 14 
31.12.2009 204 193 11 
31.12.2010 213 202 11 
31.12.2011 211 200 11 
 
Tabelle 35  
Eingliederungshilfe zu Lasten der Stadt Münster  
Anzahl der Personen nach Geschlecht 
 Personen 
insgesamt 
davon  
a. v. E.  
weiblich 
davon  
a. v. E.  
 männlich 
davon  
 i. E. 
 weiblich 
davon  
 i. E.  
männlich 
31.12.2010 213 78 124 5 6 
31.12.2011 211 77 123 5 6 
Die Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe zu Lasten des örtlichen Trägers 
richten sich im Wesentlichen an Kinder und junge Menschen. Die Leistungen der Ein-
gliederungshilfe sind vielfältig und umfassen Maßnahmen von den Hilfen zur angemes-
senen Schulbildung bis hin zu Leistungen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. 
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die wesentlichen Leistungen für 
Kinder und Jugendliche im Jahr 2011.  
                                            
35 außerhalb von Einrichtungen 
36 in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
58 
Tabelle 36  
Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und junge Menschen  
im Jahr 2011  
zu Lasten der Stadt Münster 
Leistungen der  
Eingliederungshilfe 
Anzahl der Kinder  
und jungen Menschen 
Aufwendungen 
in Euro 
Heilpädagogische Familienhilfe 2 21.649
Heilpädagogische Frühförderung 3 11.519
Musiktherapie 4 16.752
Hippotherapie 11 21.715
Autismustherapie 13 103.877
Mototherapie 32 35.094
Integrationshelfer/innen 74 1.283.717
Interdisziplinäre Frühförderung –  
Komplexleistung37
 
6 
Seit dem 15.01.2011 gibt es in Münster im Heinrich-Piepmeyer-Haus eine Interdiszipli-
näre Frühförderstelle (IFF). Die IFF wendet sich an Kinder im Vorschulalter, die behin-
dert sind oder von einer Behinderung bedroht sind und  für die eine Förderung allein im 
heilpädagogischen oder im  medizinisch-therapeutischen Bereich nicht ausreicht. 
Heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Angebote sind in der IFF miteinan-
der verzahnt und werden gemäß einer vom Kinder- oder Hausarzt veranlassten inter-
disziplinär erhobenen Diagnose „unter einem Dach“ als Komplexleistung erbracht. Ein-
zelbehandlungen der Kinder bei unterschiedlichen Leistungserbringern entfallen. Die 
Nachfrage nach dieser Leistungsform war im Jahr 2011 eher verhalten. Im Jahr 2011 
erhielten sechs Kinder Leistungen durch die IFF, wobei bei fünf von den sechs Kindern 
die Maßnahmen noch nicht abgeschlossen sind. Insgesamt wurden 403 Fördereinhei-
ten bewilligt, der Anteil der heilpädagogischen Fördereinheiten betrug 51,3 Prozent und 
der Anteil der medizinisch therapeutischen Fördereinheiten lag bei 48,7 Prozent. Durch-
schnittlich wurden jedem Kind 67 Fördereinheiten bewilligt. 
Ab dem 01.01.2008 haben Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf 
Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets. Die rechtliche Grundlage bildet § 17 
SGB IX in Verbindung mit der Budgetverordnung. 
Leistungen, die in Form eines Persönlichen Budgets erbracht werden können, sind un-
ter anderem Eingliederungshilfe (§ 57 SGB XII) und Hilfe zur Pflege (§ 61 Abs. 2 SGB 
XII); dabei kann es sich um eine oder mehrere Leistungsarten handeln. 
Durch das Persönliche Budget kann der Bedarf passgenauer an die Wünsche und Be-
dürfnisse des Einzelnen angepasst und gestaltet werden. Der behinderte Mensch be-
stimmt selbst, wer ihn in welcher Form und in welchem Umfang unterstützt. 
Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern lediglich eine neue Form der 
Leistungsgewährung und Leistungserbringung. 
                                           
 
37 Die Aufwendungen für das Jahr 2011 wurden noch nicht abgerechnet.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
59 
Zurzeit erhalten acht Leistungsberechtigte Eingliederungshilfe in Form eines Persönli-
chen Budgets. Ursächlich für die immer noch geringe Zahl der Leistungsberechtigten, 
die diese Form der Leistung wählt, ist zum einen, dass es sich bei einer Vielzahl der 
Leistungsberechtigten von Eingliederungshilfe um minderjährige Kinder handelt und 
deren Leistungen sich oft nicht für ein Budget eignen und  zum anderen, dass diese 
Form der Leistung noch weitgehend unbekannt ist. 
Die Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V. (LAG SELBSTHILFE NRW 
e. V.) hat am 15.04.2011 eine Beratungsstelle zum Persönlichen Budget in Münster 
eröffnet. Dort können Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke und deren Angehö-
rige Antworten auf ihre Fragen rund um das Persönliche Budget erhalten. Das Bera-
tungsangebot wird von der Stadt Münster gefördert. Nähere Informationen finden sich 
unter folgendem link 
http://www.lagsh-
nrw.de/cms15/index.php?option=com_content&view=article&id=26&Itemid=25 
Die Aufwendungen der Eingliederungshilfe stellen sich wie folgt dar: 
Tabelle 37  
Aufwendungen der Eingliederungshilfe  
der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe  
nach Leistungsarten und Jahren  
in Euro 
2009 2010 2011 
 a. v. E. 38
 i. E. 39
 a. v. E.  i. E.  a. v. E.  i. E.  
Medizinische  
Rehabilitation,  
orthopädische und 
andere Hilfsmittel 
0 2.090 0 4.441 
0 5.492
Heilpädagogische 
Maßnahmen für 
Kinder 
203.299 0 203.922 0 
114.695 0
Hilfe zu einer  
angemessenen 
Schulausbildung 
1.015.848 0 1.174.982 0 
1.433.310 0
Sonstige  
Eingliederungshilfe 154.201 75.651 160.505 30.302 
161.127 0
Andere Leistungen 
zur Teilhabe am 
Leben in der  
Gemeinschaft 
0 471.572 0 445.924 
0 474.130
Summe  1.373.348 549.313 1.539.409 480.667 1.709.132 479.622
Summe  
a. v. E.  und i. E.   1.922.661 2.020.076 
2.188.754 
 
                                            
38 außerhalb von Einrichtungen 
39 in Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
5.7 Produkt 050303 - H ilfen zur Gesundheit 
5.7.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt 
- Beschreibung 
Das Produkt umfasst Leistungen zur ambulanten und stationären medizinischen Ver-
sorgung und Vorsorge von Personen, die keinen ausreichenden Krankenschutz besit-
zen und die Versorgung nicht mit eigenen Mitteln bezahlen können. Die Leistung ent-
spricht den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird durch gesetzli-
che Krankenkassen im Auftrag und auf Rechnung des Sozialamtes oder ausnahmswei-
se durch das Sozialamt erbracht. 
- Ziele 
1. Über Anträge wird durchschnittlich maxi mal 20 Arbeitstage nach Vorliegen der voll-
ständigen Unterlagen entschieden. 
- Zielkennzahlen und Zielerreichung 
2011 
Zielerreichung Zielkennzahlen 
Ansatz Ergebnis 
Zum 1. Ziel: 
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (in Arbeitstagen) 20 4,8 
- Leistungsdaten 
2011 
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Zahl der Leistungsberechtigten (Personen) (Stichtag 31.12.) 450 393 
Transferaufwendungen (brutto) (in Euro) 3.992.800 4.315.804
5.7.2 Weitere Informationen zu Hilfen zur Gesundheit 
Zur Hilfe zur Gesundheit gehören gemäß SGB XII die 
• vorbeugende Gesundheitshilfe, 
• Hilfe bei Krankheit, 
• Hilfe zur Familienplanung, 
• Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft, 
• Hilfe bei Sterilisation. 
Von den aufgeführten Hilfen zur Gesundheit nimmt die Hilfe bei Krankheit einen breiten 
Raum ein. Die Hilfe bei Krankheit ist eine Pflichtleistung und umfasst grundsätzlich alle 
Maßnahmen zur Behandlung von Krankheiten, soweit sie notwendig und wirtschaftlich 
sind. Der Leistungsumfang ist identisch mit dem Leistungsumfang der gesetzlichen 
Krankenversicherung. 
60

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) wurden die Bezieherinnen und 
Bezieher von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ab dem 01.01.2004 in die 
gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Das bedeutet, dass die gesetzlichen 
Krankenkassen für diesen Personenkreis gegen Kostenerstattung die Leistungen der 
Krankenbehandlung übernehmen. Damit sind Sozialhilfebeziehende zwar nicht Mitglie-
der der gesetzlichen Krankenversicherung, sie sind jedoch leistungsrechtlich diesen 
Personen gleichgestellt (so genannte „Betreute“). 
Zum 01.01.2005 trat nochmals eine gravierende Änderung ein. Die erwerbsfähigen So-
zialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger, die ab 01.01.2005 Anspruch auf 
Leistungen nach dem SGB II haben, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung 
pflichtversichert. 
Im Rahmen der Gesundheitsreform werden seit dem 01.04.2007 durch das Gesetz zur 
Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) alle 
im Inland wohnenden Personen, die keinen Anspruch auf eine anderweitige Absiche-
rung im Krankheitsfall haben, im Wege der Versicherungspflicht in die gesetzliche be-
ziehungsweise private Krankenversicherungspflicht einbezogen. Leistungsberechtigte, 
die bisher ausschließlich Leistungen nach dem Fünften Kapitel des SGB XII (Hilfen zur 
Gesundheit) bezogen, haben ab dem 01.04.2007 die Möglichkeit sich bei einer gesetz-
lichen oder einer privaten Krankenkasse zu versichern.  
Leistungsberechtigte, die neben der Hilfe zur Gesundheit auch noch Leistungen der 
Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter 
Erwerbsminderung, Leistungen der Eingliederungshilfe oder Leistungen der Hilfe zur 
Pflege erhalten, sind von der Versicherungspflicht des GKV – WSG nicht erfasst und 
haben nicht die Möglichkeit sich in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zu 
versichern. Für diesen Personenkreis sind weiterhin Leistungen der Hilfe zur Gesund-
heit erforderlich. 
Die Zahl der leistungsberechtigten Personen hat mit 393 gegenüber dem Vorjahr mit 
432 Personen abgenommen. Neuzugänge sind bei dieser Hilfeart auf Grund der ge-
setzlichen Vorgaben kaum zu registrieren. 
Bei der Hilfe zur Gesundheit stellt sich die Anzahl der Personen nach Geschlecht wie 
folgt dar: 
Tabelle 38  
Hilfe zur Gesundheit zu Lasten der Stadt Münster  
Anzahl der Personen nach Geschlecht 
 Personen insgesamt davon weiblich davon männlich 
31.12.2010 432 190 242 
31.12.2011 393 224 169 
 
Die Aufwendungen und Erträge der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe 
bei den Hilfen zur Gesundheit (darin enthalten sind die Hilfe bei Krankheit sowie die 
vorbeugende Gesundheitshilfe) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.  
61

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
62 
Tabelle 39  
Aufwendungen und Erträge der Hilfen zur Gesundheit  
der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe  
nach Jahren in Euro 
 
Aufwen-
dungen 
2009 
Ein-
nahmen 
2009 
Aufwen-
dungen 
2010 
Ein-
nahmen 
2010 
Aufwen-
dungen 
2011 
Ein-
nahmen 
2011 
i. E. 40
 1.986.475 4.827 1.852.866 988 2.018.104 1.039
a. v. E. 41 1.995.037 11.872 1.851.230 5.918 2.297.701 2.039
Summe 3.981.512 16.699 3.704.096 6.906 4.315.805 3.078
Netto-
Aufwen-
dungen 
3.964.813 3.697.190 
4.312.727 
 
5.8 Produkt 050304 – Leistungen in anderen Lebenslagen nach dem SGB XII 
5.8.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt 
- Beschreibung 
Das Produkt umfasst gesetzliche Leistungen 
• zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,  
• zur Weiterführung des Haushalts, 
• bei Alter,  
• bei Blindheit,  
• in sonstigen Lebenslagen,  
• für Bestattungen. 
- Ziele 
1. Über Anträge auf Übernahme von Besta ttungskosten wird durchschnittlich maximal 
30 Arbeitstage, über alle anderen Anträge durchschnittlich maximal 20 Arbeitstage 
nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen entschieden. 
2. Die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung wird gewährleistet. Die Erreichung dieses 
Zieles wird beispielhaft an den ausgewählten Zielkennzahlen gemessen. 
                                            
40 in Einrichtungen 
41 außerhalb von Einrichtungen

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
- Zielkennzahlen und Zielerreichung 
2011 
Zielerreichung Zielkennzahlen 
Ansatz Ergebnis 
Zum 1. Ziel: 
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Anträgen auf 
Übernahme der Bestattungskosten (in Arbeitstagen)  
30 5 
Zum 1. Ziel: 
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei allen übrigen 
Anträgen (in Arbeitstagen) 
20 4 
Zum 2. Ziel: 
Zahl der tatsächlich entschiedenen Widerspruchsverfahren  20 20 
Zum 2. Ziel: 
Anteil erfolgloser beziehungsweise nur teilweise 
erfolgreicher Widersprüche (in Prozent)  
80 65 
- Leistungsdaten 
2011 
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis 
Transferaufwendungen „Leistungen zur 
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ (in Euro) 910.000 916.359 
Transferaufwendungen 
„Leistungen für Bestattungen“ (in Euro) 420.000 353.196 
 
Zu 5.5, 5.6, 5.7 und 5.8 
Zusammenfassende Informationen zu nicht existenzsichernden Leistungen nach 
dem SGB XII  
Das SGB XII umfasst neben den Leistungen zur Existenzsicherung weitere Leistungen, 
die bei qualifizierten Bedarfslagen einsetzen.  
Entwicklung in Münster 
Am 31.12.2011 erhielten insgesamt 1.193 Menschen außerhalb von Einrichtungen Leis-
tungen nach Kapiteln Fünf bis Neun des SGB XII zu Lasten der Stadt Münster als örtli-
chem Träger der Sozialhilfe.  
Von diesen 1.193 Menschen erhielten 33 Prozent Hilfe zur Gesundheit nach dem Fünf-
ten Kapitel, 49,9 Prozent Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel und 16,7 Prozent 
Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel. Die restlichen rund 0,4 Prozent verteil-
ten sich auf die weiteren Hilfen nach dem SGB XII. 
Die prozentuale Verteilung hat sich im Verhältnis zum Vorjahr kaum verschoben. Da es 
sich um eine Stichtagserhebung handelt, sind Leistungsberechtigte, die keine laufenden 
Leistungen, sondern nur einmalige Leistungen erhalten haben, nicht erfasst. 
63

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Im Bereich der sonstigen Leistungen der Sozialhilfe spielen einmalige Leistungen nur 
im Bereich der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII eine größere Rolle. Für Verstor-
bene, die bisher keine Leistungen der Sozialhilfe bezogen haben, richtet sich die Zu-
ständigkeit nach dem Sterbeort. Da die Stadt Münster als Oberzentrum über mehrere 
Krankenhäuser verfügt, liegt die Zahl der Bestattungsanträge seit Jahren auf hohem 
Niveau. Im Jahr 2011 wurden insgesamt 314 Anträge auf Übernahme von Bestattungs-
kosten gestellt. 
Tabelle 40  
Anzahl der Personen mit sonstigen Leistungen der Sozialhilfe  
außerhalb von Einrichtungen  
zu Lasten der Stadt Münster 
 Personen 
insgesamt 
davon  
Hilfe zur 
Pflege 
davon  
Eingliederungs- 
hilfe für behinderte 
Menschen 
davon  
Hilfen zur 
Gesundheit 
davon  
Hilfen in  
anderen  
Lebenslagen 
31.12.2005 979  334 89  347 209 
31.12.2006 1.180  333 91  579 177 
31.12.2007 1.117 366 126 488 137
31.12.2008 1.231 463 168 476 124
31.12.2009 1.292 530 193 460 109
31.12.2010 1.195 557 202 432 4
31.12.2011 1.193 595 200 393 5
Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtli-
chen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2011 47 Personen Hilfe zur 
Pflege und eine Person sonstige Hilfen zu Lasten des überörtlichen Trägers. 
Die Steigerung bei der Hilfe zur Gesundheit vom Jahr 2005 zum Jahr 2006 hat vor al-
lem statistische Gründe, weil ab dem Jahr 2006 auch Personen berücksichtigt wurden, 
die neben den Hilfen zur Gesundheit weitere Leistungen nach dem SGB XII erhielten. 
64

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
65 
Tabelle 41  
Anzahl der Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen  
zu Lasten der Stadt Münster 
 
Personen 
insge-
samt 
davon  
Eingliederungshilfe  
für behinderte Menschen 
davon Hilfe  
zur Pflege 
davon  
sonstige  
Hilfen42
31.12.2005  766 18 748  
31.12.2006  645 13 620 12 
31.12.2007 661 14 630 17
31.12.2008 653 14 618 21
31.12.2009 693 11 673 9
31.12.2010 691 11 677 3
31.12.2011 712 11 701 0
Von den insgesamt 712 Personen, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, 
Hilfe zur Pflege oder sonstige Hilfen in Einrichtungen erhalten, bekommen 274 zusätz-
lich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und in der Regel auch Hilfe 
zum Lebensunterhalt in Form des Barbetrages. 
Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtli-
chen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2011 128 Personen Hilfe zur 
Pflege in Einrichtungen zu Lasten des überörtlichen Trägers. Von den 128 Personen 
erhielten 67 Personen zusätzlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
und in der Regel auch Hilfe zum Lebensunterhalt in Form des Barbetrages. 
Tabelle 42  
Anzahl der Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen  
zu Lasten der Stadt Münster  
nach Geschlecht 
 Personen insgesamt davon weiblich davon männlich 
31.12.2010 691 524 167 
31.12.2011 712 523 189 
 
                                            
42 Sonstige Hilfen wurden im Jahr 2005 statistisch nicht erfasst.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
5.9 Produkt 050305 - Hilfen bei (drohender) Obdachlosigkeit 
5.9.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt 
- Beschreibung 
Das Produkt umfasst Leistungen mit Rechtsanspruch nach dem Ordnungsbehördenge-
setz (OBG), SGB II, SGB XII für Personen, die wohnungslos oder von Wohnungslosig-
keit bedroht sind. Die Hilfen umfassen die Versorgung mit Wohnraum, präventive Bera-
tung, Gewährung wirtschaftlicher Leistungen und sonstige individuelle Hilfestellungen 
zur Verhinderung von Obdachlosigkeit. 
Zu diesem Produkt gehören auch die Bereitstellung und der Betrieb von Einrichtungen 
zur Erstversorgung von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NW. 
- Ziele 
1. Bedrohte Mietverhältnisse werden er halten, indem bekannt gewordene Räumungs-
klagen und Räumungstermine, bei denen die Betroffenen mitgewirkt haben, zu 
mindestens 80 Prozent abgewehrt werden. 
2. Bei mindestens 10 Prozent der ordnungsbehördlich eingewie senen Haushalte er-
folgt eine Reintegration in den allgemeinen Wohnungsmarkt durch Abschluss eines 
Mietvertrages. 
3. Bei drohender Obdachlosigkeit von Fa milien (Räumungsklagen, Räumungstermine) 
erfolgt in 70 Prozent eine Kontaktaufnahme bezüglich weiterer Hilfestellung zwi-
schen den betroffenen Familien und der Fachstelle. 
4. Die vorhandenen Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge sind zu mindestens 60 
Prozent ausgelastet. 
- Zielkennzahlen und Zielerreichung 
2011 
Zielerreichung Zielkennzahlen 
Ansatz Ergebnis 
Zum 1. Ziel: 
Anteil der abgewehrten Räumungsklagen und Räumungs-
termine (in Prozent) 
70 66 
Zum 2. Ziel: 
Anteil der eingewiesenen Haushalte, die durch Mietabschluss 
in den Wohnungsmarkt reintegriert werden (in Prozent) 
10 22 
Zum 3. Ziel: 
Anteil der von Obdachlosigkeit bedrohten Familien, die fach-
liche Unterstützung des Sozialamtes aufsuchen (in Prozent) 
70 63 
Zum 4. Ziel: 
Auslastungsgrad der Unterkünfte für Flüchtlinge 
(Stichtag: 30.06) (in Prozent) 
60 80 
 
66

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
- Leistungsdaten 
2011 
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Zahl der eingewiesenen Personen 520 576 
Zahl der Fälle, in denen wirtschaftliche Leistungen gewährt 
werden  100 147 
Zahl der Räumungsklagen und Räumungstermine für  
Alleinstehende 300 397 
Zahl der Räumungsklagen und Räumungstermine für Familien 140 177 
Zahl der Einrichtungen für Flüchtlinge  10 9 
Vorhandene Plätze in Einrichtungen für Flüchtlinge 465 444 
5.9.2 Weitere Informationen zu Hilf en bei (drohender) Obdachlosigkeit 
Als obdachlos gilt, wer nach dem Verlust der Wohnung selbst nicht in der Lage ist, eine 
neue Unterkunftsmöglichkeit für sich und seine Familienangehörigen zu beschaffen. Die 
Kommunen sind verpflichtet, unfreiwillige Obdachlosigkeit zu vermeiden beziehungs-
weise zu beheben. 
Im Jahr 2011 hat das Amtsgericht das Sozialamt über 339 Räumungsklagen informiert 
(2010: 292). Von diesen Räumungsklagen waren 98 Familien mit Kindern (2010: 64), in 
147 Fällen Zwei-Personen-Haushalte und in 196 Fällen Alleinstehende (49 Frauen und 
143 Männer) betroffen. 
Aufgrund rechtskräftiger Urteile wurden insgesamt 235 Räumungstermine (2010: 251) 
festgesetzt; hiervon betroffen waren 79 Familien mit Kindern und 156 Haushalte ohne 
Kinder. Im Vergleich zum Berichtszeitraum 2010 beträgt der Zuwachs bei den Räu-
mungsklagen 47 (rund 16 Prozent) und der Rückgang bei den Räumungsterminen 16 
(rund 6 Prozent). 
Im Berichtszeitraum wurde in 147 Fällen durch Übernahme von Mietrückständen der 
Wohnungserhalt gesichert (2010: 98). Wirtschaftliche Hilfen nach dem SGB II oder SGB 
XII wurden hierfür in Höhe von 228.406 Euro als Darlehen gezahlt, um die Unterkunft zu 
sichern oder eine vergleichbare Notlage zu beheben. 
49 ordnungsrechtliche Einweisungen gemäß § 19 Ordnungsbehördengesetz wurden 
ausgesprochen; davon 10 in stadteigene Übergangswohnungen. In weiteren 39 Fällen 
wurde Privatwohnraum bis auf Widerruf auf der Grundlage des Ordnungsbehördenge-
setzes in Anspruch genommen. Durch kontinuierliche Gespräche - insbesondere mit 
den Wohnungsbaugesellschaften und den eingewiesenen Haushalten - konnten im Jahr 
2011 in insgesamt 44 Fällen bestehende ordnungsbehördliche Einweisungen durch 
Auszüge, Räumungen oder Abschluss von Mietverträgen beendet werden. 
Die Zahl der Obdachlosenhaushalte belief sich am Stichtag 31.12.2011 auf 196 (2010: 
216; 2009: 194; 2008: 185). Insgesamt betrug die Zahl der eingewiesenen Personen 
576 (335 Erwachsene; 241 Kinder und Jugendliche). 
67

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Insbesondere dem Arbeitsbereich der „Präventiven Obdachlosenhilfe“, also der Bünde-
lung von Maßnahmen, die im Ergebnis möglicherweise die Obdachlosigkeit verhindern 
können, ist vor dem Hintergrund der gestiegenen Zahlen bei den Räumungsklagen be-
sondere Bedeutung beizumessen. 
Seit dem Jahr 2009 wurde der präventive Arbeitsansatz der Fachstelle erweitert. Nach 
Gesprächen mit unterschiedlichsten Wohnungsgesellschaften und dem Amt für Woh-
nungswesen erfolgt bereits im vorgerichtlichen Verfahren - bei Kenntnis des Sozialam-
tes von einer fristlosen Kündigung - eine Kontaktaufnahme zum betroffenen Haushalt. 
Bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II beziehungsweise dem SGB XII wird zeit-
gleich sichergestellt, dass Mietzahlungen ab diesem Zeitpunkt unmittelbar an den Ver-
mieter erfolgen. Weitergehende Mietrückstände sind dadurch zu vermeiden und die 
zweckentsprechende Verwendung der Transferleistungen wird sichergestellt. 
In Kooperation mit den am Hilfesystem „Sozialdienst Wohnungsnotfälle“ beteiligten Trä-
gern (Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband für die Stadt Münster und evangelische Bera-
tungsdienste gGmbH - ehemals Diakonisches Werk) wird auf der Grundlage von abge-
stimmten Hilfeplänen unter Berücksichtigung der individuellen Handlungsbedarfe ein 
Stundenkontingent für dieses Arbeitsfeld zur Verfügung gestellt. Die Steuerung und Fi-
nanzierung der Hilfen erfolgt durch das Sozialamt. 
In der Zeit vom 01.10.2010 bis 30.09.2011 wurden auf der Grundlage der vertraglichen 
Vereinbarungen insgesamt 213 unterschiedliche Fälle betreut. Der Finanzierungsbedarf 
belief sich auf zirka 156.606 Euro. Aus dem verfügbaren Betreuungskontingent von ins-
gesamt 4.275 Stunden wurden 598 Stunden nicht in Anspruch genommen; dies lag im 
Wesentlichen an der lang andauernden Erkrankung einer Mitarbeiterin. 
Der bestehende Vertrag mit den Anbietern war bis zum 31.12.2009 befristet. Mit weni-
gen inhaltlichen Veränderungen erfolgte die Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2012. 
Die Existenz sichernden Leistungen für allein stehende wohnungslose Männer werden 
in der Außenstelle des Sozialamtes / des Jobcenters im Haus der Wohnungslosenhilfe 
(HdW) ausgezahlt. Im Jahr 2011 haben dort insgesamt 3.290 Personen Sozialleistun-
gen beantragt; davon waren 2.019 Personen leistungsberechtigt. Der Gesamtbetrag der 
ausgezahlten Leistungen (sowohl Sozialhilfe nach dem SGB XII als auch Grundsiche-
rung nach dem SGB II) betrug 595.379 Euro. 
Die schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt - insbesondere für die Zielgruppe ein-
kommensschwacher Einpersonenhaushalte - und die sich daraus ergebende Problema-
tik für die Wohnungslosenhilfe, Fluktuationen in den Einrichtungen sicherzustellen, wird 
als Thema ganz entscheidend die kommunale Wohnungslosenhilfe in den kommenden 
Jahren beschäftigen. Weitere aktuelle Handlungsfelder in der kommunalen Wohnungs-
losenhilfe werden die Themen Migranten in der Wohnungslosenhilfe sowie alte und 
pflegebedürftige Wohnungslose sein. 
68

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
69 
5.10 Produkt 050306 – Soziale Beratu ngsangebote, Programme, Projekte 
5.10.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt 
- Beschreibung 
Die Kommunen sind als Träger sozialer Leistungen verpflichtet, für eine nach Menge 
und Qualität bedarfs- wie nachfragegerechte soziale Infrastruktur zu sorgen (§ 17 Abs. 
1 SGB I, Einzelnormen des SGB XII). Die Aufgaben umfassen 
• zielgruppen- und/oder gebiet sspezifische Sozialplanung, 
• Förderung und fachliche Begleitung sozial er Beratungs-, Betreuungs- und Unter-
stützungsangebote (Dienstleistungen) freier Träger /Anbieter sozialer Dienste, 
• Bereitstellung eigener zielgrup penspezifischer Beratungsangebote. 
Dieses Produkt umfasst die eigenen sozialen Angebote beziehungsweise Förderungen 
Dritter, die nicht den gebildeten spezifischen Produkten zugeordnet werden können. 
- Ziele 43 
1. Zur Sicherung sozialer Balance in der Stadtgesellschaft soll der Anteil der Empfän-
gerinnen und Empfänger Existenz sichernder Leistungen (Leistungen zum Lebens-
unterhalt nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG) an allen Einwohnerinnen und 
Einwohnern in Münster nicht steigen. 
2. Pflegebedürftige Seniori nnen und Senioren sollen in Münster so lange wie möglich 
selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben können. Daher soll der Anteil der in 
vollstationären Pflegeeinrichtungen lebenden Seniorinnen und Senioren über 64 
Jahre einen Anteil von x Prozent nicht übersteigen. 
3. Die Zahl der Zugänge an erwerbsfähigen Le istungsberechtigten ist nicht höher als 
die der Abgänge. 
4. Der Anteil der Menschen mit Behinderunge n, die die öffentliche Infrastruktur in 
Münster als barrierefrei bewerten, nimmt gegenüber dem Vorjahr um ein Prozent zu. 
5. Der Anteil der Menschen mit Migrationsvo rgeschichte, die die sozialen Rahmenbe-
dingungen in Münster für die Lebensführung dieser Menschen im Alltag und für ihre 
Integration in die Gesellschaft als förderlich bewerten, nimmt gegenüber dem Vor-
jahr um ein Prozent zu.  
6. Die stadtgebietsweite Nahversorgung mit sozialen Beratungs- und Dienstleistungs-
angeboten wird in ihrer bestehenden Vielfalt gewährleistet. 
                                            
43 Bei den Zielen 1 bis 5 handelt es sich um Produktbereichsziele, zu denen in einem ersten Schritt teil-
weise noch keine Werte dargestellt werden.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
- Zielkennzahlen und Zielerreichung 
2011 
Zielerreichung Zielkennzahlen 
Ansatz Ergebnis 
Zum 6. Ziel: 
Zahl der geförderten Angebote 93 95 
- Leistungsdaten 
2011 
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis 
Angebote für Migrantinnen und Migranten 25 26 
Angebote für Frauen 5 5 
Angebote für Seniorinnen und Senioren 14 13 
Angebote für überschuldete Haushalte 6 6 
Höhe der institutionellen Förderung laufender sozialer 
Beratungs- und Dienstleistungsangebote (in Euro) 2.678.430 2.548.126 
5.10.2 Münster-Pass 
Der Münster-Pass wurde zum 01.09.2010 eingeführt. Inhaberinnen und Inhaber des 
Münster-Passes erhalten bei Vorlage des Passes verschiedene Vergünstigungen; dazu 
gehören Preisnachlässe im öffentlichen Personennahverkehr und ermäßigte Eintritts-
preise beispielsweise bei Besuchen der Städtischen Bühnen, der städtischen 
Schwimmbäder und des Allwetterzoos. Auch einige private Anbieter gewähren bei Vor-
lage des Münster-Passes Vergünstigungen in unterschiedlicher Höhe. 
Den Münster-Pass erhalten alle in Münster wohnenden Personen bei Bezug von  
• Leistungen nach dem SGB II, 
• Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII, 
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsm inderung nach dem 4. Kapitel SGB XII 
• Leistungen nach dem Asylbewe rberleistungsgesetz,  
• Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz oder  
• ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach 
dem Bundesversorgungsgesetz. 
Im Jahr 2011 wurden 46.210 Bus-Abos bezuschusst. Den Allwetterzoo besuchten wäh-
rend des Jahres insgesamt 1.666 Personen mit Münster-Pass.  
Für die anderen Vergünstigungen müssen zurzeit keine Ausgleichzahlungen geleistet 
werden. Ab dem Jahr 2012 gilt dies auch für den Zoo. 
Das Sozialamt prüft fortlaufend weitere Vergünstigungsmöglichkeiten bei der Inan-
spruchnahme von Leistungen und Diensten der Stadt Münster sowie gemeinnütziger 
und gewerblicher Anbieter und führt entsprechende Verhandlungen. 
70

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
71 
Die Kosten für den Münster-Pass seit der Einführung am 01.09.2010 können der nach-
folgenden Tabelle entnommen werden:  
Tabelle 43  
Ausgaben für den Münster-Pass ab 01.09.2010  
in Euro 
Zeitraum ÖPNV44
 Zoo Druckerei Gesamtausgaben
01.09. – 31.12.2010 140.667 818 6.122 147.607
01.01. – 31.12.2011 721.780 3.872 13.294 738.946
5.10.3 Schuldnerberatung 
Seit 1987 bietet die Stadt Münster „Soziale Schuldnerberatung“ an. Als „anerkannte 
Stelle“ übernahm die städtische Schuldnerberatungsstelle 1999 weitere Aufgaben im 
Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens. 
Seit Juli 2010 gibt es das so genannte „Pfändungsschutzkonto“. Die Bescheinigung des 
pfändungsfreien Betrages übertrug der Gesetzgeber unter anderem den „anerkannten 
Stellen“. Mit der Änderung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2011 entstand, auch 
bei den Inhaberinnen und Inhabern von Pfändungsschutzkonten (P-Konten), zusätzli-
cher Handlungs- und Beratungsbedarf. Weitere Nachfrage wird die umfassende Ände-
rung des Kontopfändungsschutzes auslösen, die zum 01.01.2012 gilt. 
Nach der Novellierung des SGB II und Einführung des § 16a SGB II wurden 2011 mit 
dem Jobcenter detaillierte Absprachen getroffen, die die zukünftige Zusammenarbeit 
zwischen Jobcenter und Schuldnerberatungsstellen regeln. 
Im vergangenen Jahr sank die Zahl der überschuldeten Privatpersonen bundesweit um 
81.000 auf insgesamt 6,41 Millionen über 18 Jahre, so Creditreform im „Schuldner Atlas 
Deutschland 2011“. Noch ein Jahr zuvor wurde ein Anstieg um 300.000 Personen ge-
meldet und die Zahl der Privatinsolvenzen kletterte auf ein “Rekordhoch“ von 108.798. 
Vom bundesweiten Positivtrend konnte Münster 2011 allerdings nicht profitieren. Hier 
stieg die Zahl der überschuldeten Privatpersonen von zirka 20.000 auf 20.319. Die 
Schuldnerquote betrug 8,75 Prozent, nach 8,72 Prozent in 2010 und 8,26 Prozent in 
2009. Die Stadtteile im Nordosten sind überdurchschnittlich betroffen. Trotz dieser Ent-
wicklung nimmt Münster im Vergleich zum nordrhein-westfälischen Durchschnitt (10,81 
Prozent) noch einen respektablen Platz ein, nähert sich aber dem Landesdurchschnitt. 
Im Jahr 2011 nahmen 777 Bürgerinnen und Bürger Kontakt zur städtischen Schuldner-
beratungsstelle auf. Dies entspricht einer Steigerung von knapp 11 Prozent gegenüber 
dem Vorjahr und ist mit dem erhöhten Nachfragebedarf zum Kontopfändungsschutz zu 
erklären. Rund 100 Personen wandten sich mit Fragen zum P-Konto an die städtische 
Schuldnerberatungsstelle. 
                                           
 
44 Öffentlicher Personennahverkehr

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Die von der städtischen Schuldnerberatungsstelle betreuten Personen waren zu 49 
Prozent (379) weiblich und zu 51 Prozent (398) männlich. Das Geschlechterverhältnis 
wurde 2011 von einem deutlichen Anstieg des Männeranteils bestimmt. Männliche 
Schuldner gelten, so Creditreform, als risikobereiter. 
Abgesehen von den geschlechtsspezifischen Abweichungen fallen auch deutliche Un-
terschiede in der Altersstruktur auf. Überdurchschnittlich betroffen sind bundesweit die 
30- bis 39-Jährigen sowie die 40- bis 49-Jährigen mit einer Schuldnerquote von jeweils 
12,6 Prozent. Ähnliche Beobachtungen sind auch in der städtischen Schuldnerbera-
tungsstelle feststellbar. Neu ist allerdings die Negativentwicklung bei der jüngeren Be-
völkerungsschicht, so Creditreform. Die 20- bis 29-Jährigen legten zwischen 2004 und 
2011 um knapp 4 Prozent auf 11,35 Prozent zu und haben damit fast das Niveau der 
beiden Altersgruppen erreicht, die bisher das Geschehen in den Beratungsstellen weit-
gehend bestimmten. Diese Entwicklung ist auf lokaler Ebene so noch nicht feststellbar, 
sollte aber weiter beobachtet werden. 
 
Tabelle 44  
Anzahl der beratenen Personen in der städtischen Schuldnerberatungsstelle 
Jahr Personen insgesamt davon weiblich davon männlich 
2005 513 171 342 
2006 491 222 269 
2007 496 204 292 
2008 541 232 309 
2009 649 297 352 
2010 700 317 383 
2011 777 379 398 
Die Überschuldungsursachen sind vielfältig. Eine Besonderheit ist und bleibt in Münster 
das Thema: „Trennung / Scheidung und Überschuldung“. Wird bundesweit etwa jede 
dritte Ehe geschieden, scheitert in Münster statistisch gesehen jede zweite. Unterhalts-
zahlungen, zusätzliche Wohnkosten sowie die Tilgung bestehender Verbindlichkeiten 
treiben die Betroffenen häufig in den finanziellen Ruin. Weitere Risikofaktoren sind Ar-
beitslosigkeit und prekäre Beschäftigungsverhältnisse, die nicht dazu geeignet sind, den 
Lebensunterhalt einer Person und deren Familienangehörige dauerhaft sicherzustellen. 
Die Ursachen chronischer Finanznotlagen sind allerdings auch im persönlichen Bereich 
der Schuldner auszumachen. Unwirtschaftliche Verhaltensweisen, aber auch fehlende 
Kompetenz und Konsequenz im Umgang mit den eigenen Finanzen, führen die Betrof-
fenen nicht selten in ausweglose Situationen.  
Besorgniserregend ist der Hinweis im „SchuldnerAtlas Deutschland 2011“, wonach Er-
krankungen zunehmend Überschuldungssituationen hervorrufen. Zwischen 2006 und 
2010 verdoppelten sich die Prozentwerte. Krankheiten haben mittlerweile einen Anteil 
von 13,8 Prozent an den Überschuldungsursachen. Ohne auf repräsentative Daten 
verweisen zu können, verdichtet sich dieser Eindruck auch in der städtischen Schuld-
nerberatungsstelle. 
72

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
In 1.210 persönlichen Gesprächen, Telefon- und Online-Beratungen (2010: 1.200; 
2009: 1.220; 2008: 1.053) wurden Lösungskonzepte gesucht und - überwiegend - auch 
gefunden. Im Mittelpunkt des Beratungsansatzes stand dabei immer das Motto „Hilfe 
zur Selbsthilfe“. Bei ständig wachsenden Nachfragerzahlen (plus 11 Prozent oder 77 
Personen) und stagnierenden Beratungskapazitäten (1.210 Kundenkontakte) ist dieser 
Handlungsansatz besonders wichtig. 
Das Beratungsangebot des Sozialamtes wurde 2011 letztmalig durch die wöchentliche 
Außensprechstunde im Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib), einer Einrich-
tung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, ergänzt. Zielgruppe waren Ju-
gendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre. Die Ausrichtung auf diese spezielle Al-
tersgruppe wurde jetzt, nach 18 Jahren, zum 31.12.2011 zugunsten einer allgemeinen 
offenen Sprechstunde aufgegeben. Damit wird unter anderem den Erfordernissen ent-
sprochen, die mit Einführung des § 16a SGB II evident wurden. Die offene Sprechstun-
de findet zukünftig dienstags von 10.00 bis 11.30 Uhr im Sozialamt statt. Mit dem Jib ist 
auch weiterhin eine enge Kooperation geplant. 
Trotz boomender Wirtschaft und rückläufiger Arbeitslosenzahlen ist die Nachfrage in 
den münsteraner Beratungseinrichtungen ungebrochen. Als Ansprechpartner stehen 
Ratsuchenden in Münster die im Arbeitskreis „Soziale Schuldnerberatungshilfen in 
Münster“ zusammengeschlossenen Schuldnerberatungsstellen der freien Wohlfahrts-
pflege, der Verbraucherzentrale und der Stadt Münster zur Verfügung: 
• Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen, 
• Caritasverband für die Stadt Münster e.V., 
• Diakonie Münster, Beratungs - und BildungsCentrum GmbH, 
• Verbraucherzentrale NRW und 
• Sozialamt der Stadt Münster. 
Diese fünf Stellen arbeiten, im Gegensatz zu den gewerblichen Schuldenregulierern 
und Rechtsanwälten, kostenlos. Als „anerkannte Stelle“ sind sie ausnahmslos im au-
ßergerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren zugelassen und dürfen damit auch die 
Höhe des pfändungsfreien Betrages bei Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos be-
scheinigen. 
Die Beratungskapazitäten der einzelnen Beratungsstellen fallen unterschiedlich aus und 
hängen maßgeblich von deren Personalausstattung ab. Die Wartezeiten variieren in der 
Regel zwischen vier und zwölf Wochen. 
Im Jahr 2012 wird die Umsetzung der zu § 16a SGB II getroffenen Vereinbarungen im 
Fokus der städtischen Schuldnerberatungsstelle stehen. Darüber hinaus soll im Juni 
des Jahres eine bundesweite Aktion zum Thema „Altersarmut - Schulden“ stattfinden. 
Der örtliche Arbeitskreis wird diese Aktion intensiv unterstützen. 
73

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
5.10.4 Mieterberatung 
Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe nach dem SGB II, dem SGB XII oder 
dem Asylbewerberleistungsgesetz haben die Möglichkeit, eine Beratung bei einer von 
zwei in Münster ansässigen Mieterberatungsorganisationen in Anspruch zu nehmen, 
wenn es Probleme gibt vor allem wegen  
• Mieterhöhungen,  
• Nebenkostenabrechnungen, 
• gravierender Wohnungsmängel, 
• inakzeptabler Kündigungen sowie 
• zurückzufordernder Kautionen. 
Die Transferleistungsberechtigten erhalten vom Sozialamt oder vom Jobcenter einen 
Mieterberatungsschein, mit dem sie eine einjährige Mitgliedschaft bei einer Mieterbera-
tungsorganisation eingehen können; der Jahresbeitrag in Höhe von zurzeit 52 Euro wird 
vom Sozialamt übernommen.  
In den Jahren 1999 bis 2011 sind für Mieterberatungsscheine folgende Summen aus-
gegeben worden: 
Tabelle 45  
Aufwendungen für Mieterberatungsscheine nach Jahren in Euro 
Jahr Aufwendungen 
1999 2.045 
2000 4.653 
2001 5.011 
2002 5.880 
2003 4.499 
2004 3.170 
2005 3.453 
2006 3.584 
2007 6.136 
2008 7.332 
2009 10.036 
2010 13.572 
2011 11.700 
In den letzten drei Jahren ist bei den Aufwendungen für die Mieterberatungsscheine 
nochmals eine deutliche Steigerung zu beobachten. Die erhöhte Nachfrage ist auch auf 
die Kostensteigerungen im Bereich der Heizkosten zurückzuführen. 
Angesichts der Steigerungen im Bereich der Energiekosten gewinnt das Angebot zu-
nehmend an Bedeutung und wird von den Leistungsberechtigten, den beiden Vereinen 
74

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
und dem Sozialamt positiv beurteilt. Die betreffenden Personen erhalten durch die Mit-
gliedschaft in den Mieterberatungsorganisationen die Möglichkeit, ihre Rechte gegen-
über den Vermietern selbstständig und eigenverantwortlich geltend zu machen. 
Um die Akzeptanz der Mieterberatungsscheine durch einen niedrigschwelligen Zugang 
weiter zu erhöhen, werden die Mieterberatungsscheine im Wohnquartier Kinderhaus-
Brüningheide auch durch zwei ortsansässige eingetragene Vereine in einem abgespro-
chenen Verfahren ausgegeben.  
6. Angebote und Leistungen für Mensch en mit Migrationsvorgeschichte 
Das Sozialamt bietet individuelle Leistungen zur Integration durch Beratung und wirt-
schaftliche Hilfen, ein Förderangebot für Initiativen und Vereine im Feld Migration / In-
tegration sowie Begleitung und Unterstützung von Projekten und Gremien.  
6.1 Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorge-
schichte“ 
Im stadtweiten Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ arbei-
ten ungefähr 45 professionelle und semiprofessionelle Akteure im Bereich von Migration 
und Integration sowie einige Betroffenengruppen zusammen. 
Im Jahr 2011 hat das Netzwerk zwei Sitzungen des Plenums sowie jeweils drei Sitzun-
gen der Arbeitsgruppe Soziale Integration und der Arbeitsgruppe Sprache und Bildung 
durchgeführt. 
Inhalte der Plenumssitzungen waren die „Geburtsortecodierung“ im Rahmen des 
INTERREG-Projektes Migrationsleitbild und die Möglichkeiten der Städtestatistik, die 
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes, das Jobcenter und die Stadt Münster 
als Optionskommune sowie die Integration von Frauen mit Migrationsvorgeschichte in 
den Arbeitsmarkt in Münster und Almelo. 
In den Arbeitsgruppen wurden insbesondere folgende Themen aufgegriffen: Kultursen-
sible Altenpflege - Handlungsempfehlungen für Münster, erweitertes Führungszeugnis – 
Zielsetzung und Beantragung, Vorstellung des Teams Alleinerziehende des Jobcenters, 
aktueller Stand des Projekts „Integriert durch Engagement“ (‚ehrenamtlichen Dolmet-
scherpool’) der FreiwilligenAgentur Münster sowie Informationen über das Handlungs-
feld ,Wohnen’ und die ‚Schuldnerberatung vor Ort’ im Rahmen des Programms Soziale 
Stadt - Kinderhaus-Brüningheide. 
Das Sozialamt und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien koordinieren das 
Stadtweite Netzwerk und bereiten die Sitzungen vor sowie nach und übernehmen die 
Koordination aller Schnittstellen. 
6.2 Förderangebote für Initiativen im Feld Migration / Integration 
Selbstorganisationen von Menschen mit Migrationsvorgeschichte sind ein wichtiger 
Faktor im sozialen, kulturellen und politischen Leben in den Kommunen. Von der Bera-
tung und Begleitung ihrer Landsleute bis hin zu Begegnungs- und Freizeitmöglichkeiten 
für Ausländer und Deutsche nehmen sie eine Vielzahl von Integrationsaufgaben wahr. 
75

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Das Sozialamt fördert und betreut im Rahmen seiner Möglichkeiten Initiativen im Feld 
Migration/Integration in Münster. Die Fördermittel dienen örtlichen Aktivitäten und Pro-
jekten, die auf ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen unterschiedlicher Nati-
onalität oder ethnisch-kultureller Orientierung gerichtet sind. 
Anspruchsberechtigt sind freiwillig gebildete Vereine und Gruppen mit sozial- oder kul-
turell-integrativer Zielsetzung und Sitz in Münster, deren Aktivitäten sich überwiegend 
auf das Stadtgebiet Münster richten. 
Sozial- und kulturell-integrative Aktivitäten und Projekte umfassen hierbei insbesondere 
Angebote und Maßnahmen in den Bereichen Bildung, soziale Betreuung, zielgruppen-
spezifische Informationen, kulturelle Vermittlung, Stärkung des Selbsthilfepotentials und 
der gesellschaftlichen Beteiligung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Ko-
operation mit anderen gesellschaftlichen Akteuren. 
Die Zuschüsse können für projektbezogene Honorarkosten, für Miet- und Betriebskos-
ten sowie für einmalige Kosten, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen ste-
hen, bewilligt werden. Im Jahr 2011 wurden 26 Angebote im Feld Migration / Integration 
gefördert. Die Vergabe der Fördermittel wird mit dem Vorsitzenden des Integrationsra-
tes abgestimmt. 
6.3 Integrationshilfen für ar beitsuchende Menschen mit  
Migrationsvorgeschichte 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte erhalten seit Juli 2009 in unterschiedlichen 
Stadtteilen Münsters eine individuelle psychosoziale Beratung, Unterstützung und Be-
gleitung bei ihrer Integration in Arbeit. Das Angebot von vier Wohlfahrtsträgern umfasst 
beispielsweise die Unterstützung, Bewerbungsunterlagen zu erstellen oder die Aner-
kennung eines im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlusses zu beantra-
gen. Die von der Stadt Münster geförderten Integrationsfachdienste arbeiten in Koope-
ration mit dem Jobcenter. 
6.4 Betreuung und Unterbri ngung von Flüchtlingen 
Die Zahl der Asylerstanträge ist in Deutschlang 2011 gegenüber 2010 wie im Vorjahr 
angestiegen (2011: 45.741, 2010: 41.332, 2009: 27.649). Es wurden der Stadt Münster 
daher wieder neue Asylbewerberinnen und Asylbewerber zugewiesen. Insgesamt wur-
den 2011 in Münster 211 Personen aufgenommen. 
Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden, wie im Asylverfahrensgesetz vorgese-
hen, in der Regel in Einrichtungen untergebracht. Unter bestimmten Voraussetzungen 
ist zu einem späteren Zeitpunkt die Anmietung einer Privatwohnung möglich. Dies gilt 
auch für sonstige Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 
Im Jahr 2011 wurden zwei jüdische Migrantinnen und Migranten aus der ehemaligen 
Gemeinschaft Unabhängiger Staaten aufgenommen. Weiterhin wurden schutzbedürfti-
ge Personen im Rahmen einer Übernahmeerklärung durch die Bundesrepublik 
Deutschland aus Malta aufgenommen. Es handelte sich hier um 2 Personen aus dem 
Iran und 3 Personen aus Somalia. 
76

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Tabelle 46  
Anzahl der aufgenommenen Flüchtlinge in Münster  
in den Jahren 2004 bis 2011 
Jahr Anzahl der Flüchtlinge 
2004 285 
2005 130 
2006 85 
2007 76 
2008 104 
2009 135 
2010 188 
2011 211 
Obwohl im Jahr 2011 eine weitere Flüchtlingsunterkunft aufgegeben werden musste, ist 
die Anzahl der untergebrachten Personen nahezu unverändert (2011: 506 Personen, 
2010: 505 Personen). Besonders in den Familienwohnheimen sind die Unterbringungs-
kapazitäten nahezu ausgeschöpft. 
Tabelle 47  
Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge  
Platzkapazitäten und Zahl der Unterbringungen  
nach Jahren  
Jahr Platzkapazitäten Zahl der untergebrachten Personen 
2004 967 729 
2005 1.002 668 
2006 830 594 
2007 758 518 
2008 763 461 
2009 764 420 
2010 632 505 
2011 582 506 
Sozialdienst für Flüchtlinge  
Die Betreuung von Flüchtlingen in städtischen Übergangseinrichtungen ist Aufgabe der 
Stadt Münster und wird vom Sozialdienst für Flüchtlinge und Spätaussiedler des Sozial-
amtes wahrgenommen. Für die in Privatwohnungen lebenden Flüchtlinge ist der kom-
munale Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zuständig. 
Die Betreuungsaufgaben für die Flüchtlinge in den Übergangseinrichtungen umfassen: 
• Beratung bei Alltagsproblemen und Kriseninterventionen, 
77

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
• Hilfe bei der Beantragung dive rser Leistungsansprüche (SGB II, SGB XII, Kinder-
geld, Elterngeld, Wohngeld), 
• Hilfe bei der Wohnungssuche, 
• Beratung bei Erziehungs- und Partnerschaftsproblemen, 
• Gemeinwesenarbeit und 
• Erläuterung der administrat iven Strukturen (einschließlich Konventionen des Mitein-
anders). 
Obwohl die von der Bleiberechtsregelung betroffenen Personen in Privatwohnungen 
wechseln sollen, verbleiben viele Ausländerinnen und Ausländer noch länger in den 
Übergangsheimen, weil sie keine passenden Wohnungen finden. Aufgrund eines neuen 
Betreuungskonzepts werden Flüchtlingsfamilien, die aus städtischen Einrichtungen in 
eine Privatwohnung ziehen, vom Sozialdienst noch ein Jahr weiter betreut, um bei der 
Eingliederung in den neuen Stadtteil unterstützt zu werden. 
Weitere Angebote als Bestandteil des Betreuungsangebots sind 
• Beratung und Betreuung in frauenspezifi schen Fragen wie Familienberatung, 
Schwangerschaftsbegleitung, Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen und ge-
sellschaftlichen Rollenkonflikten, 
• Beratung und Begleitung bei Einschulung,  Schullaufbahn, Förderung nicht beschul-
barer Kinder, außerschulische Hilfen, vorschulische Förderung und Übersetzungs-
hilfen. 
Im Jahr 2011 hat das Land Nordrhein-Westfalen für die Betreuung von Flüchtlingen 
24.968 Euro erstattet (2010: 25.278 Euro; 2009: 20.658 Euro; 2008: 31.714 Euro). 
7. Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten 
Die Realisierung der Unterhaltsansprüche von Leistungsbezieherinnen und Leistungs-
beziehern nach dem SGB II, dem SGB XII sowie dem Unterhaltsvorschussgesetz ge-
hört zu den Aufgaben der Fachstelle Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten. Für den 
Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes gilt dies seit dem 01.03.2008 nur, wenn 
gleichzeitig Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bezogen werden. Ist dies nicht 
der Fall, werden die Unterhaltsansprüche seit dem genannten Zeitpunkt vom Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien geltend gemacht. 
Im Einzelnen stellt sich die Entwicklung der Erträge aus Unterhaltsbeiträgen wie folgt 
dar: 78

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Tabelle 48  
Übergegangene Unterhaltsansprüche nach Jahren in Euro 
 2009 2010 2011 
Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB II 
(ohne den Anteil der Bundesagentur für Arbeit) 404.419 433.875 405.783
Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß 
SGB XII sowie Altfälle nach BSHG 239.762 224.580 
220.630
Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von  
Einrichtungen sowie Eingliederungshilfe 235.491 272.618 
327.649
Unterhaltsvorschussgesetz 641.819 733.455 773.006
Summe 1.521.491 1.664.528 1.727.068
Hinsichtlich der vereinnahmten Unterhaltsbeträge für den Bereich des SGB II handelt es 
sich nur um den auf die Stadt Münster entfallenden Anteil. Die Gesamterträge beliefen 
sich im Jahr 2011 auf 766.763 Euro (2010: 793.733 Euro, 2009: 731.732 Euro). 
Die aufgeführten Erträge bezüglich des Unterhaltsvorschussgesetzes enthalten auch 
die von den Beiständen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien realisierten 
Unterhaltsbeiträge, weil eine getrennte Ausweisung technisch nicht möglich ist. 
Auf Veranlassung der Fachstelle konnten im Weiteren durch Direktzahlungen der Un-
terhaltspflichtigen an die Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB XII auch im 
Jahr 2011 Minderaufwendungen verzeichnet werden. 
Hinsichtlich der angerechneten Unterhaltsbeiträge stellt sich die Situation wie folgt dar: 
Tabelle 49  
Direktzahlung von Unterhalt nach Jahren in Euro 
 2009 2010 2011 
Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB II 2.000.000 2.050.000 2.030.000
Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB XII 420.267 470.048 462.841 
 
8. Juristischer Dienst 
Der juristische Dienst nimmt die Prozessvertretung in Sozial-, Verwaltungs- und Zivilge-
richtsverfahren wahr und berät das Sozialamt in sonstigen allgemeinen und leistungs-
rechtlichen juristischen Angelegenheiten. Im Jahr 2011 gab es insgesamt 1.052 laufen-
de Verfahren (2010: 1.060); davon 409 aus 2011 und 643 aus den Vorjahren. 
Abgeschlossen wurden im Jahr 2011 insgesamt 365 Verfahren; davon wurden rund 45 
Prozent gewonnen und 27 Prozent verloren. Der Rest waren Teilergebnisse. 
79

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Die Klagegegenstände betrafen folgende Rechtsgebiete: 
Tabelle 50  
Klageverfahren im Jahr 2011  
aufgeteilt nach Klagegegenständen 
Klagegegenstand Absolute  
Anzahl der Verfahren 
Prozentualer  
Anteil der Verfahren
Hilfe zum Lebensunterhalt 118 10,58
Grundsicherung im Alter 90 8,07
Gesundheit 38 3,41
Eingliederung 31 2,78
Pflege 30 2,69
Besondere Schwierigkeiten 1 0,09
Bestattung 2 0,18
Pflegewohngeld 8 0,72
Schwerbehinderung / 
Behinderung 499 44,75
Unterhaltssicherung 0 0,00
BAföG 10 0,90
Asyl 160 14,35
Strafanzeige 1 0,09
Unterkunft 25 2,24
Kostenersatz 2 0,18
Kostenerstattung 13 1,17
Überleitungsanzeige 2 0,18
Rückforderung 15 1,35
Sonstiges 70 6,28
 
9. Strukturinformationen zum Sozialamt 
Im Jahr 2011 musste die Organisationsstruktur des Amtes durch die Einführung der 
Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) erneut verändert werden. Darüber hinaus gab 
es einzelne Änderungen im Rahmen der kontinuierlichen Organisationsoptimierung. 
9.1 Bildungs- und Teilhabepaket 
Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und 
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wurde die Grundlage für das sogenannte „Bildungs- 
und Teilhabepaket“ für Kinder und Jugendliche (BuT) zum 01.04.2011 geschaffen. 
Im Rahmen des BuT werden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum 
25. Lebensjahr zusätzliche Leistungen zum Zweck der Bildung und Teilhabe gewährt, 
sofern diese oder ihre Familien im Leistungsbezug nach dem SGB II, SGB XII oder A-
sylbLG stehen bzw. Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. 
80

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
9.1.1 Zuständigkeit 
Zuständig für diese antragsabhängige Leistung ist grundsätzlich die Stadt Münster als 
zuständiger kommunaler SGB II-Träger (§ 6 Abs. 1 SGB II). Intern wird eine Aufgaben-
teilung nach dem anspruchsberechtigten Personenkreis vorgenommen, so dass die 
Leistungsgewährung erfolgt durch 
• das Sozialamt für den Personenkreis des SGB XII, AsylbLG, Wohngeldgesetz und 
der Kinderzuschlagsberechtigten und  
• das Jobcenter für den Personenkreis des SGB II.  
Die Bereitstellung der Einzelleistungen erfolgt in Kooperation mit anderen Ämtern der 
Stadt Münster (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Schulamt) sowie mit externen 
Trägern. Über die Kooperation bestehen jeweils verbindliche Leistungsabsprachen. 
9.1.2 Vorbereitung 
Um die Umsetzung der BuT-Leistungen vorzubereiten und zu koordinieren, hatte das 
Sozialamt befristet für die Zeit vom 01.12.2010 bis 31.03.2011 ein Projektteam mit ins-
gesamt 3,0 Stellen aus dem Personalbestand des Amtes (Leistungsgewährung, Unter-
haltsheranziehung, Sozialplanung) eingerichtet. Die Arbeit des Projektteams bestand im 
Wesentlichen in der Auswertung der gesetzlichen Bestimmungen, der Hinweise aus 
Bund und Land sowie der entsprechenden Umsetzung vor Ort, das heißt der Erarbei-
tung einer Konzeption, mit der die beabsichtigten Leistungsangebote in den Strukturen 
der Stadt Münster mit den vorhandenen Akteuren zielgerichtet und gleichzeitig wirt-
schaftlich umgesetzt werden konnten.  
Obwohl die benötigten Personalressourcen durch die übrigen Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter des Amtes kompensiert werden mussten, belegte doch die landesweit sehr 
frühzeitige Handlungsfähigkeit der Stadt Münster die Effektivität dieser Vorbereitung 
und letztendlich die Leistungsfähigkeit- und bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter des Sozialamtes. 
9.1.3 Organisatorische und personelle Umsetzung  
Zur Antragsbearbeitung und Leistungsgewährung im Sozialamt wurde angesichts des 
erwarteten Bedarfs eine neue Organisationseinheit - mit vorübergehender Anbindung 
bei der Amtsleitung - eingerichtet. Die personelle Ausstattung wurde nach Ermittlung 
des Antragstellerpotentials mit maximal 6,0 Stellen sowie einer Leitungsstelle kalkuliert. 
Eine tatsächliche Besetzung erfolgte jedoch zum 01.05. bzw. 18.05.2011 zunächst im 
Umfang von 3,0 Stellen sowie der Leistungsstelle. Weitere personelle Zuweisungen 
wurden sukzessive orientiert an dem zunehmenden Antragsaufkommen vorgenommen. 
Angesichts der erstmaligen Einführung und Konzeption der Leistung umfasst die Lei-
tungsstelle neben der Leitungsfunktion im engeren Sinn koordinierende und organisato-
rische Aufgaben, das heißt Absprache und Abstimmung mit den beteiligten Stellen, Klä-
rung von Grundsatzfragen sowie die Weiterentwicklung der Aufgabenwahrnehmung. 
Da der tatsächliche Aufwand für Rückfragen, Klärungs- und Koordinierungsbedarfe die 
Ressourcen einer Stelle deutlich überstieg, wird die Leitung seit dem 01.09.2011 durch 
eine 0,5 Stelle (Besoldungsgruppe A10) unterstützt und vertreten. 
81

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
Die Abrechnung mit den leistungserbringenden Stellen (Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien, Schulamt) sowie die vollständige Abrechnung der Kostenerstattung mit 
dem Bund wird zentral durch die Rechnungsstelle des Sozialamtes abgewickelt. Hierfür 
ist jedoch nicht – wie zunächst kalkuliert – ein zusätzlicher Stellenbedarf im Umfang von 
1,0 Stelle erforderlich. Sämtliche Abrechnungsvorgänge konnten bislang mit dem vor-
handenen Personal in der Rechnungsstelle des Sozialamtes sichergestellt werden. 
Tabelle 51  
Personelle Situation der Organisationseinheit Bildung und Teilhabe 
Stellenumfang Besoldungsgruppe/ 
Vergütungsgruppe besetzt seit 
1,0 A 10 18.05.2011 
0,5 A 10 01.09.2011 
3,0 G06 01.05.2011 
1,0 A08 01.09.2011 
Insgesamt sind damit zum Stand 31.12.2011 Personalressourcen im Umfang von 5,5 
Stellen für das BuT im Sozialamt im Einsatz. 
Das Gesetz sieht zwar grundsätzlich eine Erstattung der Personalkosten in Höhe von 
100 Prozent vor, nimmt jedoch durch eine Verbindung des Erstattungsbetrages mit an-
deren Zahlungsströmen zwischen Bund, Land und Kommunen gleichzeitig eine Be-
grenzung möglicher Erstattungsleistungen vor. In diesem Sinne wurden die erforderli-
chen Personalressourcen zunächst vorläufig geschaffen und eng orientiert am An-
tragsaufkommen besetzt. Gleichzeitig wurde vereinbart, die Entwicklung der Antrags-
zahlen sowie des qualitativen und quantitativen Bearbeitungsvolumens über einen Zeit-
raum von zirka 12 Monaten zu dokumentieren. Auf dieser Basis sollen dann voraus-
sichtlich im März 2012 die erforderlichen Stellen mit einer angemessenen Stellenbewer-
tung dauerhaft eingerichtet werden und über die organisatorische Anbindung innerhalb 
des Amtes entschieden werden. 
9.2 Dauerhafte Einrichtung ei ner Stelle Pflegebegutachtung 
Aufgrund langjähriger fachlicher und organisatorischer Überlegungen im Sozialamt 
konnte zum 01.01.2010 - zunächst im Rahmen eines Modellprojekts – das Team Sozia-
ler Fachdienst Senioren und Pflege um eine Pflegefachkraft erweitert. Zielsetzung war 
eine stärkere Umsetzung des Grundsatz „ambulant vor stationär“ durch 
• Pflegebedarfsfeststellung in ko mplexen Pflegesituationen, 
• Prüfung der Heimnotwendigkeit bei Personen im (absehbaren) SGB XII-Bezug und 
• Durchführung eines Überleitungsm anagements nach Krankenhausaufenthalt. 
Mit der Einrichtung einer 1,0 Stelle Pflegefachkraft im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 
31.12.2010 als haushaltsneutrales Projekt war die Vorgabe verbunden, die Tätigkeiten 
sowie die nachweislich erzielten monetären Synergien zu dokumentieren. Im Ergebnis 
(vergleiche Vorlage V/0302/2011) konnten durch dieses Modell Kosten bei der Hilfe zur 
Pflege in einer Höhe eingespart werden, die nicht nur die Personal- und Sachkosten 
einer Pflegefachkraft decken, sondern darüber hinaus in erkennbarem Umfang zur 
Konsolidierung des Amtsbudgets beitrugen. 
82

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
83 
Neben den monetären Erfolgen des Projekts bedeutete der Einsatz der Pflegefachkraft 
einen zusätzlichen Kompetenzgewinn für das Team des Sozialen Fachdienstes Senio-
ren und Pflege, der sich insbesondere in einem qualifizierten und engagierten Fallma-
nagement niederschlägt. Vor diesem Hintergrund wurde dem Rat die dauerhafte Ein-
richtung der 1,0 Stelle Pflegefachkraft empfohlen und nach dessen positivem Votum in 
den Stellenplan des Amtes aufgenommen. Damit wurde auch eine Anregung der Ge-
meindeprüfungsanstalt NW umgesetzt. 
9.3 Verlagerung der Stelle  „Poolverwaltung Gutachten“ vom Gesundheitsamt 
Mit der Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung zum 01.01.2008 war zunächst 
eine 1,0 Stelle „Poolverwaltung“ zur Verteilung der im Rahmen der Antragsprüfung vor-
zunehmenden Gutachtenanträge auf den ärztlichen Dienst beziehungsweise die Au-
ßengutachter beim Gesundheitsamt eingerichtet worden. Da diese Stelle im Wege der 
Konnexität aus Landesmitteln finanziert wird und insofern eindeutig der Aufgabenerledi-
gung „Schwerbehindertenausweise“ zugeordnet werden muss, gestaltete sich sowohl 
die Vertretungsregelung als auch der Einsatz in Leerlaufzeiten im Gesundheitsamt 
problematisch. Um eine vollständige Nutzung der Personalkapazitäten für die Aufga-
benerledigung im Schwerbehindertenrecht zu gewährleisten, wurde die Stelle zum 
01.11.2011 in die Fachstelle „Schwerbehindertenausweise“ des Sozialamtes verlagert. 
In dieser Konstellation ist sowohl eine gegenseitige Vertretung als auch ein temporärer 
Einsatz in der Sachbearbeitung möglich. Da es sich bei der derzeitigen Stelleninhaberin 
um eine tariflich Beschäftigte des Landes handelt, beeinträchtigte diese organisatori-
sche Änderung nicht den Stellenplan des Sozialamtes. 
9.4 Personalsituation 
Der Personalbestand des Sozialamtes blieb auch im Jahr 2011 mit insgesamt rund 117 
Stellen (plus 2,9 Stellen Landesbedienstete im Bereich des Schwerbehindertenrechts) 
weitgehend konstant, obwohl mit der Einrichtung der Organisationseinheit BuT insge-
samt 5,5 Stellen – zunächst überplanmäßig - geschaffen wurden.  
Den zusätzlichen Stellen standen jedoch auch Stelleneinsparungen im Rahmen der 
Konsolidierung gegenüber. Mit insgesamt 4,75 Stellen erfüllte das Sozialamt seine Ein-
sparvorgaben. Dabei wurde sorgfältig darauf geachtet, Personalkonsolidierungen Zug 
um Zug mit Veränderungen im Aufgabenbestand zu verbinden (Reduzierung von 
Flüchtlingseinrichtungen, Wegfall Unterhaltssicherungsgesetz, Rückgang bei Rückfor-
derungen) und somit auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt transparent 
und nachvollziehbar zu machen.  
Auf den 117 Stellen des Amtes sind insgesamt 142 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 97 
weiblich sowie 45 männlich, eingesetzt. Vor diesem Hintergrund überrascht die relativ 
hohe Anzahl von Teilzeitbeschäftigten (rund 50 Personen) nicht. Erschwert wird die Ar-
beitssituation durch eine hohe Fluktuationsquote in der Mitarbeiterschaft, die sich zum 
einen aus der hohen Anzahl befristet eingestellter Kräfte ergibt, zum anderen aber auch 
aus dem vergleichsweise hohen Frauenanteil und der damit verbundenen Häufigkeit 
von Ausfällen wegen Elternzeiten oder Erziehungszeiten. 
9.5 Organigramm des Sozialamtes 
 Das Organigramm des Sozialamtes ist auf der folgenden Seite abgebildet.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
         
  
84

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
85 
9.6 Öffentlichkeitsarbeit  
In der Öffentlichkeit wurde im vergangenen Jahr intensiv über den zum 01.10.2010 einge-
führten Münster-Pass diskutiert. Daneben wurde im Laufe des Jahres 2011 immer wieder 
über die Arbeitskreise „Älterwerden im Stadtteil“, die das Sozialamt gemeinsam mit der 
kommunalen Seniorenvertretung Münster initiiert und koordiniert, berichtet. 
Die Umsetzung des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes in der Stadt Münster 
wurde in der Presse aufmerksam verfolgt. Auch über das Maßnahmeprogramm Wohnge-
biet Kinderhaus-Brüningheide wurde informiert. Mehrfach wurde in der Presse die Situati-
on in den städtischen Übergangswohnheimen thematisiert. 
Im Bereich der Informationen für behinderte Menschen und deren Umfeld wurde durch 
verschiedene Veranstaltungen in den unterschiedlichsten Örtlichkeiten sowie durch Zei-
tungsberichte auf Kontaktmöglichkeiten, Hilfsangebote und Netzwerke hingewiesen. In-
tensiv beschäftigt sich die Presse mit der Inklusion. 
Breiten Raum in der Berichterstattung nimmt das Thema Pflege ein. Auch hierzu wurden 
Informationsveranstaltungen durchgeführt. 
Ebenfalls berichtet wurde über die in den Räumlichkeiten des Sozialamtes an der Hafen-
straße 8 mittlerweile regelmäßig stattfinden Bilderausstellungen. 
Veröffentlichungen 
Ein weiterer Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit sind Broschüren und Faltblätter, die das 
Sozialamt, auch in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern der Stadtverwaltung, publiziert. 
Im Jahr 2011 waren folgende Informationsschriften erhältlich, die auch im Internet zu fin-
den sind unter http://www5.stadt-muenster.de/schriften/sa_liste50.cfm
  
• Ambulant betreute Wohngemeinscha ften für Menschen mit Demenz 
• Arbeit und Behinderung 
• Barrierefreie Praxen in Münster 
• Barrierefreie Toiletten in Münster 
• Bauen für alle! -barrierefrei- 
• Begegnungsstätten für Seniorin nen und Senioren in Münster  
• Behindert und berufstätig 
• Behindertenparkplätze in Münste r im öffentlichen Verkehrsraum 
• Checkliste barrierefreie Veranstaltungen 
• Die Heimaufsicht 
• Ehrenamtliche Mithilfe in städtischen Flüchtlingswohnheimen 
• Einkaufen für alle – leicht gemacht 
• Enttäuschte Erwartungen in der Pflege? 
• Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen 
• Flüchtlingssozialarbeit in st ädtischen Flüchtlingswohnheimen 
• Frauenspezifische Sozialarbeit in  städtischen Flüchtlingswohnheimen 
• Freizeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen 
• Geschäftsbericht 2004 des Sozialamtes

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
86 
• Geschäftsbericht 2005 des Sozialamtes 
• Geschäftsbericht 2006 des Sozialamtes 
• Geschäftsbericht 2007 des Sozialamtes 
• Geschäftsbericht 2008 des Sozialamtes 
• Geschäftsbericht 2009 des Sozialamtes 
• Geschäftsbericht 2010 des Sozialamtes 
• Handlungsempfehlungen zur Umsetzung einer ku ltursensiblen Altenpflege für Münster 
• Informationen für allein stehende wohnungslose Frauen und Männer 
• Informationen über Urlaubsmöglichkeiten fü r Seniorinnen und Senioren, Menschen mit 
Behinderungen, Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf in Münster 
• Informationsbüro Pflege 
• Informationsbüro Pflege - Wohnberatung 
• Informationsmappe zur Arbeitsstelle Antidiskriminierung 
• Mobil mit Behinderung 
• Notfall – was nun? Faxvordrucke und Informationen für gehörlose und schwerhörige 
Menschen in Münster 
• Pflegebericht 2007 des Sozialamtes 
• Pflegebericht 2008 des Sozialamtes 
• Pflegebericht 2010 des Sozialamtes 
• Pflegeheim – Kosten und Finanzierung 
• Pflegewohngeld 
• Selbstbestimmt leben mit Behinderung 
• Selbstbestimmt leben mit Sehbehinderung 
• Service-Wohnen in Münster 
• Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung 
• Stadtplan für Menschen mit Behinderungen 
• Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht der Stadt Münster 2005 - 2006 
• Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht der Stadt Münster 2007 – 2008 
• Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht der Stadt Münster 2009 – 2010 
• Technische Hilfen für hörbehinderte Menschen 
• Wegweiser für gehörlose, schwerhörige, ertaubte und hörende Menschen in Münster  
• Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Münster - Wohnheime und 
betreute Wohnformen 
9.7 Besucherzahlen für Leistungen nach dem SGB XII 
In den Bezirksverwaltungen Hiltrup und Nord werden weiterhin jeden Donnerstag Sprech-
stunden abgehalten, in denen die Beratung und die Sachbearbeitung für die gesamte Leis-
tungspalette des SGB XII abdeckt werden. Auffällig ist, dass die Anzahl der Besuche in 
der Bezirksverwaltung Nord deutlich unter der Zahl in der Bezirksverwaltung Hiltrup liegt.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
87 
Tabelle 52  
Besucherinnen und Besucher für Leistungen nach dem SGB XII 
 Gesamtzahl darunter Hiltrup darunter Nord 
01.03. bis 31.12.2006 3.754 254 182 
01.01. bis 31.12.2007 4.515 344 128 
01.01. bis 31.12.2008 5.171 477 180 
01.01. bis 31.12.2009 4.674 336 157 
01.01. bis 31.12.2010 4.724 268 171 
01.01. bis 31.12.2011 4.721 306 191 
Von den 4.721 Personen waren 2.465 männlich und 2.256 weiblich; in den Bezirksver-
waltungen Hiltrup und Nord waren 231 männlich und 266 weiblich. 
10. Kundenzentrum Soziales 
Das Kundenzentrum Soziales bietet seit dem Umzug am 15.02.2008 Serviceleistungen für 
die Besucherinnen und Besucher des Sozialamtes. Dort können Schwerbehindertenaus-
weise verlängert, Unterlagen abgegeben, kleinere Anliegen geklärt, für größere Anliegen 
die richtigen Ansprechpersonen ermittelt und Terminabsprachen getroffen werden. 
Rund 22.000 Besucherinnen und Besucher haben im Jahr 2011 das Kundenzentrum So-
ziales aufgesucht. Die Anliegen beziehen sich vor allem auf das Schwerbehindertenrecht 
(33,7 Prozent) und den Leistungsbereich des SGB XII (29,5 Prozent), aber auch auf das 
Asylbewerberleistungsgesetz (13,3 Prozent) und die Leistungen zu Bildung und Teilhabe 
(6,6 Prozent). Daneben sind allgemeine Informationen zu sozialen Angelegenheiten und 
Auskünfte zu Zuständigkeiten anderer Institutionen gefragt (16,9 Prozent). 
11. Ausschuss für Soziales, G esundheit und Arbeitsförderung 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung (ASGAf) ist ein sogenann-
ter freiwilliger Ausschuss des Rates, den der Rat gemäß § 57 der Gemeindeordnung ge-
bildet hat. Der Ausschuss hat die Aufgabe, Entscheidungsvorlagen an den Hauptaus-
schuss und an den Rat fachpolitisch zu erörtern, soweit sie die Felder Soziales, Gesund-
heit und Arbeitsförderung betreffen. Darüber hinaus hat der Rat einzelne Entscheidungs-
kompetenzen an den Ausschuss delegiert. 
Die Beratungszuständigkeiten des ASGAf umfassen: 
• Soziale Angelegenheiten 
• Gesundheitswesen 
• Familienförderung 
• Rettungswesen 
• Festlegung allgemeiner Ziele und Leitlin ien für die kommunale Sozial- und Gesund-
heitspolitik

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
88 
• Arbeitsförderung 
Der ASGAf hat ferner folgende Entscheidungsbefugnisse: 
• Vergabe von Zuschüssen an Verbände oder Einr ichtungen der freien Wohlfahrtspflege 
oder an Vereine mit sozialpolitischen Zielen 
• Festlegung der Sätze für einmalige Leistung en der Sozialhilfe sowie der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende (in kommunaler Zuständigkeit) 
In seinen sieben öffentlichen Sitzungen im vergangenen Jahr betrafen die sozialpoliti-
schen Beratungsschwerpunkte des ASGAf folgende Themen: 
• Grundsicherung für Arbeitsuchende: Laufende Informationen über Aufgabenschwer-
punkte des Jobcenters sowie über die Vorbereitung des Übergangs des Jobcenters in 
die kommunale Trägerschaft ab 2012 
• Grundsicherung für Arbeitsuchende: Abschlu ssbericht der beteiligten Träger über das 
Ideen- und Beschwerdeverfahren 
• Förderung von Maßnahmen zur Überwi ndung und Vermeidung von Jugendarbeitslo-
sigkeit 
• Laufende Berichte über die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets 
• Laufende Berichte über die Progra mmentwicklung des Münster-Passes 
• Geschäftsbericht 2010 des Sozialamtes 
• Etatberatungen 2012  
• Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht 2009/2010 
• Hilfe zur Pflege - Pflegefachkraft im Sozialen Fachdienst Senioren und Pflege 
• Einrichtung eines Beratungsangebots für komplexe Anliegen und bei Inanspruchnah-
me des Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderung 
• Konzept zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention, Verfahren zur Erstellung ei-
nes Aktionsplans und bisherige Aktivitäten zur Umsetzung  
• Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 
• Wohngebiet Kinderhaus-Brüningh eide; Jahresbericht Soziale Stadt Kinderhaus-
Brüningheide 2010 
• Flüchtlinge in Münster - zum Stand des Münsteraner Flüchtlingskonzepts  
• Einrichtung eines interfraktione llen Arbeitskreises „Wohnungslosigkeit“

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
89 
12. Aktuelle sozialpolitische Themen 
Neben vielen anderen aktuellen Themen sind hier insbesondere die Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention, die voraussichtlichen Änderungen bei der Grundsicherung 
im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der verstärkte Zuzug von Flüchtlingen zu nen-
nen. 
12.1 Aktionsplan „Münster auf dem We g zur Inklusion – Umsetzung der  
UN-Behindertenrechtskonvention“ 
Der Hauptausschuss der Stadt Münster hat die Verwaltung am 29.09.2010 beauftragt, ein 
Konzept zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinde-
rungen vorzulegen und in diesem Zusammenhang einen Aktionsplan „Münster auf dem 
Weg zur Inklusion – Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu erarbeiten. Nä-
here Einzelheiten hierzu können der Vorlage V/0563/2010 entnommen werden. Das Kon-
zept wurde am 19.10.2011 vom Rat beschlossen (Vorlage V/0525/2011). Es sieht die Er-
stellung eines Aktionsplanes „Münster auf dem Weg zur Inklusion – Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention“ für den Zeitraum bis zum Jahr 2022 vor. Der Aktionsplan 
wird im Jahr 2012 erstellt und bis Ende 2012 dem Rat vorgelegt. 
12.2 Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung durch den Bund 
Durch die schrittweise vollständige Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter 
und bei Erwerbsminderung wird diese Aufgabe voraussichtlich ab dem Jahr 2013 zu einer 
Bundesauftragsverwaltung.45 
Überlegungen auf Bundesebene zur Umsetzung dieser Aufgabe sehen alternativ vor, ein 
eigenes Gesetz zu verabschieden oder die Leistung weiterhin im SGB XII verankert zu 
lassen. In beiden Fällen wird ein Ausführungsgesetz zu erwarten sein. 
Zu hoffen ist, dass der weitgehende Gleichklang der Regelungen für die Grundsicherung 
im Alter und bei Erwerbsminderung und der Hilfe zum Lebensunterhalt beibehalten wird,  
12.3 Verstärkter Zuzug von Flüchtlingen 
Der seit dem Jahr 2011 festzustellende verstärkte Zuzug von Flüchtlingen abweichend von 
den bisherigen Prognosen hat dazu geführt, dass die noch verfügbaren Übergangseinrich-
tungen für Familien bis an ihre Kapazitätsgrenze belegt sind. Die Verwaltung arbeitet in-
tensiv an der Entwicklung von Lösungsansätzen für eine Entspannung der Situation.  
                                           
 
45 Bundeserstattung in Prozent der Nettoausgaben des Vorvorjahres: 2012: 45 Prozent; 2013: 75 Prozent; 
2014: 100 Prozent

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
90 
13. Statistische Auswertung:  
Leistungsbeziehende Kinder und Jugendliche nach Rechtskreisen46 
 
Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf den Monat Dezember 2011. Zu diesem Zeit-
punkt waren insgesamt 6.768 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren leistungsberechtigt. 
Die Aufteilung auf Rechtskreise sieht wie folgt aus: 
Tabelle 53  
Berechtigte Personen im Alter von 0 bis unter 18 Jahren  
nach Leistungskreisen  
Stand Dezember 2011 
Rechtskreise Anzahl der Personen 
SGB II 6.443
SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) 59
Asylbewerberleistungsgesetz 266
Summe 6.768
Nach Altersgruppen und Geschlecht ergibt sich zusammengefasst für die drei genannten 
Leistungsbereiche folgende Klassifikation: 
Tabelle 54  
Berechtigte Personen nach dem SGB II, SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt)  
und Asylbewerberleistungsgesetz im Alter von 0 bis unter 18 Jahren  
nach Altersgruppen und Geschlecht  
Stand Dezember 2011 
Altergruppen Anzahl Personen davon weiblich davon männlich 
0 bis unter 3 Jahre 1.376 664 712
3 bis unter 7 Jahre 1.654 784 870
  7 bis unter 15 Jahre 2.829 1.360 1.469
15 bis unter 18 Jahre 909 424 485
Summe 6.768 3.232 3.536
Quellen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Statistiken des Sozialamtes 
                                            
46 Es sind Kinder und Jugendliche berücksichtigt, die selbst tatsächlich Leistungen beziehen.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
91 
14. Pflegeeinrichtungen, ambulant betr eute Wohngemeinschaften, Hospize und 
ambulante Dienste 
14.1 Einrichtungen der vollsta tionären Pflege, der Kurzzeit- und Tagespflege, am-
bulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize 
Tabelle 55  
Einrichtungen der vollstationären Pflege 
Einrichtung Plätze 
Einge-
streute 
Kurz-
zeitpfle-
ge 
Straße,  
Hausnummer 
Post-
leit-
zahl 
Stadt-
bezirk Stadtteil 
Cohaus-Vendt-Stift 82 Krumme Str. 39/40 48143 Mitte Aegidii 
Altenheim 
St. Elisabeth 92 5 Südlohnweg 1 48161 West Gievenbeck 
Friederike-Fliedner-
Haus 80 6 Coerdestr. 56 48147 Mitte Kreuz 
Friedrichsburg 138 Offenbergstraße 19 48151 Mitte Pluggendorf 
LWL Pflegezentrum 
Ernst Kirchner Haus 80 2 Kinderhauser Str. 92 48147 Mitte Uppenberg 
Haus Heidhorn - 
Hiltrup 51 6 Westfalenstr. 490 48165 Hiltrup Amelsbüren 
Haus Maria Trost 84 St.-Mauritz-Freiheit 
52 48145 Mitte Herz-Jesu 
Haus Simeon 155 5 Am Berg Fidel 70 48153 Hiltrup Berg-Fidel 
Haus Wilkinghege 65 Wilkinghege 55 48159 Nord Kinderhaus-
West 
Kardinal-von-Galen-
Stift 66 2 Clemens-August-
Platz 8a 48167 Südost Angelmodde 
Altenzentrum 
Klarastift 143 Andreas-Hofer-Str. 
70 48145 Mitte Herz-Jesu 
Altenheim 
St. Lamberti 83 2 Scharnhorststr. 4 - 8 48151 Mitte Pluggendorf 
Maria-Hötte-Stift 123 6 Düesbergweg 143 48153 Mitte Düesberg 
Marienheim 83 1 An der Alten Kirche 5 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte 
Martin-Luther-Haus 151 10 Fliednerstr. 17 48149 West Sentrup 
Evangelisches 
Altenzentrum 
Meckmannshof 
171 7 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck
Seniorenheim 
Michaelweg 41 4 Michaelweg 53 48149 West Gievenbeck 
Perthes-Haus 87 2 Wienburgstr. 60 48147 Mitte Uppenberg 
Schölling-Lentze-
Heim 21 Bohlweg 5 48147 Mitte Schlachthof 
Wohnstift am Südpark 74 4 Clevornstraße 5 48153 Mitte Schützenhof 
DKV-Residenz  49 Tibusplatz 1 48143 Mitte Buddenturm 
Achatius-Haus Wol- 66 4 Münsterstr. 24 b/c 48167 Südost Wolbeck

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
92 
Einrichtung Plätze 
Einge-
streute 
Kurz-
zeitpfle-
ge 
Straße,  
Hausnummer 
Post-
leit-
zahl 
Stadt-
bezirk Stadtteil 
beck 
Haus v. Guten Hirten  20 Mauritz-Lindenweg 
61 48145 Mitte Herz-Jesu 
Handorfer Hof 66 2 Handorfer Str. 24 48157 Ost Handorf 
Meyer-Suhrheinrich-
Haus 42 Marktallee 42 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte 
Haus Franziska 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte 
Seniorenzentrum 
Gievenbeck 81 Gartenbreie 1 48161 West Gievenbeck 
Seniorenzentrum 
Albachten 66 10 Rottkamp 49 48163 West Albachten 
Papst  Johannes Paul 
Stift 72 2 Culmer Str. 16 48157 Nord Corde 
Johanniter-Stift 
Münster 80 5 Weißenburgstr. 48 48151 Mitte Geist 
Residenz Aaseehof 80 15 Pottkamp 25 48149 Mitte  Schloss 
Haus Thomas  54 4 Alexianer Weg 9 48163 Hiltrup Amelsbüren 
Wohnen in Pastors 
Garten 40 4 Alte Dorfstr. 10 
Summe 2.606 108   
Ausgewiesene Sonderformen 
1. Stationäre Hausgemeinschafts angebote für an Demenz Erkrankte: 
Klarastift, Meyer-Suhrheinrich-Haus (ausschließlich), DKV Residenz 
2. Angebot für Wachkomapatienten, 22 Plätze im Klarastift 
3. Angebote für junge Pfl egebedürftige, 18 Plätze im Achatius-Haus Wolbeck 
Tabelle 56  
Einrichtungen der Kurzzeitpflege (solitär) 
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleitzahl Stadt-
bezirk Stadtteil 
Clemenshospital 18 Duesbergweg 143 48153 Mitte Düesberg 
Raphaelsklinik 23 Klosterstr. 75 48143 Mitte Dom 
Kurzzeitpflege 
„Haus Maria“ 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte 
Seniorenzentrum 
Gievenbeck 15 Gartenbreie 1 48161 West Gievenbeck 
Gesamtplatzzahl 76

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
93 
Tabelle 57  
Einrichtungen der Tagespflege 
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleitzahl Stadt- 
bezirk Stadtteil 
Clemens-Wallrath-
Haus 20 Josefstr. 4 48151 Mitte Josef 
Achatiushaus  12 Münsterstr.  48167 Südost Wolbeck 
St. Clemens 15 Kortumweg 56-58 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte 
Hs. Benteler 12 Prozessionsweg 54 48145 Mitte Mauritz-Mitte 
Meckmannshof 24 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck 
Wohnstift 
am Südpark 15 Clevornstr. 5 48153 Mitte Schützenhof 
Papst-Johannes-
Paul-Stift 15 Culmer Str. 16 48157 Nord Coerde 
Friederike-Fliedner-
Haus  12 Coerdestr. 56 48147 Mitte Kreuz 
Altenheim Elisabeth  15 Südlohnweg 1 48161 West Gievenbeck 
Josef Stift  12 Twenhövenweg 18 48167 Südost Angelmodde 
Gesamtplatzzahl 152    
Tabelle 58  
Ambulant betreute Wohngemeinschaften für an Demenz erkrankte und hilfe- und 
pflegebedürftige Personen 
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer 
Post-
leit-
zahl 
Stadt-
bezirk Stadtteil 
Villa Hittorf 10 Hittorfstraße 10 48149 Mitte Schloss 
Taubenstraße 8 Taubenstraße 12 48145 Mitte Herz-Jesu 
Casa-Mauritz 15 Andreas-Hofer-Straße 86 48145 Mitte Herz-Jesu 
Villa Mauritz 10 Kaiser-Wilhelm-Ring 34 48145 Mitte Mauritz-Mitte 
Irmgard-
Buschmann-
Haus 
11/8
47
 Am Küchenbusch 15 48161 West Gievenbeck 
Hof Schultmann 12 Stratmannweg 21 48163 West Mecklenbeck 
Kirmstraße –  
Gartenstiege 14 Kirmstraße 18, Gartenstiege 6 48161 West Nienberge 
Josef-
Beckmann-
Straße 
11 Josef-Beckmann-Straße 5-7 48159 Nord Kinderhaus 
Villa Kahmann 11 Gremmendorfer Weg 44 48167 Südost Gremmendorf 
Haus Genius 
DKV Residenz 8 Tibusplatz 1-7 48143 Mitte Buddenturm 
Wohngemein-
schaft Schulstr. 10/8
48
 Schulstr. 47 48149 Mitte Kreuz 
Gesamtplatzzahl 136  
                                            
47 Es handelt sich um zwei Wohngemeinschaften, davon eine mit 11 und eine mit 8 Plätzen. 
48 Es handelt sich um zwei Wohngemeinschaften, davon eine mit 10 und eine mit 8 Plätzen.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
94 
Tabelle 59  
Hospize 
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleit-
zahl Stadtbezirk Stadtteil 
Lebenshaus 10 Dorbaumstr. 215 48157 Ost Handorf 
Johannes-Hospiz 8 Hohenzollernring 66 48145 Mitte Herz-Jesu 
Gesamtplatzzahl 18    
 
14.2 Ambulante Dienste 
Tabelle 60  
Dienst Straße, Hausnummer Postleitzahl 
Acticom Münsterstr. 25 48167 
Akti-Med Pflegedienst GmbH Westfalenstr. 171 48165 
Aktive-Pflege Münster Hohenzollernring 30 48145 
Ambulante Dienste e.V. Bohlweg 10 48147 
Ambulante Dienste e.V. 
Quartier Gievenbeck Diekmannstr. 130 48161 
Ambulante Dienste e.V. 
Qi Ad A
Rjasanstr. 21 48147 
Ambulanter Krankenpflegedienst 
Jl i G bH
Diekmannstr. 6-10 48161 
ASB Gustav-Stresemann-Weg 62 48155 
AWO SST MSD Höltenweg 116 48155 
Bahrenberg Münster Mitte Augustastraße 34 48153 
Bahrenberg Münster Nord Kanalstr. 30 48147 
Bahrenberg Münster Süd Marktallee 66 48165 
Care aktiv An den Loddenbüschen 77 48155 
Cathamed Pflege GmbH Münsterstr. 52 48565 Steinfurt 
Clemenshospital – Ambulanter Dienst Duesbergweg 124 48153 
Caritas Münster Josefstraße 2 48151 
Comfort Pflege Ostviertel GmbH Hohenzollernring 67 48145 
Erste Hilfe Ambulanter Pflegedienst Hindenburgplatz 68 48143 
Ev. Diakoniestation Wichernstr. 22 48147 
DRK-Sozialstation Häusliche Pflege Hanses-Ketteler-Str. 2 48165 
DRK-Sozialstation Mathildenstift Kranken-
fl
Münzstraße 38 48143 
Humanitas Grevener Str. 105 48159 
Jederzeit ambulante Pflege GmbH Hammer Str. 128 48153 
Johanniter Geringhoffstraße 45 – 47 48163 
Klarastift – Ambulanter Dienst Andreas-Hofer-Straße 7 48145 
Lebens Nah Letterhausweg 103 48167 
Leben und Erleben Wolbecker Straße 140 b 48155 
Lindenhof Schmüllingstr. 4-6 48159

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
95 
Meinert Münsterstr. 26 48727 Billerbeck 
MiCura Tibusplatz 6 48143 
Mobile Alten- und Behindertenhilfe e.V.  Augustastraße 28 48153 
Münster Pflege Dieckmannstr. 20 48161 
Pensler Handorfer Straße 23 48157 
Pia causa Josefstraße 4 48151 
Pro.cura Hofstraße 17 48167 
Pro Tuto Pflegedienst Münsterland Grevener Str. 171 48159 
Raphaelsklinik – Ambulante Krankenpflege Klosterstr. 75 48143 
Seniorenhilfe UG Handorfer Str. 23 48157 
Soziale Dienste Laer, Beratungsbüro Münster Warendorfer Str. 97 48145 
Vis Vitalis Sophienstraße 1 – 3 48145 
VITA-MED Krögerweg 14 48155 
Zentrum Mobiler Dienste Pottkamp 15 – 19 48149

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
96 
14.3 Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung 
Tabelle 61 
Träger Name der  
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung 
Alexianer-
Wohnbereiche 
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Psychische und geistige Behinde-
rung, erworbene Hirnschädigung 
Wohngruppe  
Haus Johanna 
Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige Behinderung 
Haus Felix Stationäre  
Außenwohngruppe 
Psychische Erkrankung 
Haus Georg Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige und seelische  
Behinderung (Senioren) 
Wohngruppe  
Haus Ida 
Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige Behinderung 
Wohngruppe  
Pater-Kolbe-Haus 
Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige Behinderung 
Haus Sebastian Stationäre 
Außenwohngruppe 
Geistige Behinderung 
Haus Lucia Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige Behinderung 
Haus Bonifatius Stationäre  
Außenwohngruppe 
Psychische Behinderung 
Haus Lioba Stationäre  
Außenwohngruppe 
Psychische Behinderung 
Haus Markus Stationäre  
Außenwohngruppe 
Psychische Behinderung 
Wohnverbund  
Philipp-Neri 
Stationäre  
Außenwohngruppen 
Psychische Behinderung 
Rilke Haus Stationäre 
Außenwohngruppen 
Psychische Behinderung 
Alexianer Service 
Wohnen 
Ambulant  
Betreutes Wohnen 
Geistige Behinderung,  
erworbene Hirnschädigung 
Alexianer  
Münster 
GmbH 
BEWO der  
Alexianer 
Ambulant  
Betreutes Wohnen 
Psychische Behinderung 
Anna-
Katharinen-
stift  
Karthaus 
 Ambulant  
Betreutes Wohnen 
Geistige Behinderung 
Arbeitskreis 
Jugend- und 
Drogenbera-
tung im Kreis 
Warendorf 
 Ambulant  
Betreutes Wohnen 
Suchtstoffabhängigkeit 
Sozial-
therapeutische 
Wohneinrichtung 
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Psychische Behinderung und 
Suchtstoffabhängigkeit 
 Dezentrales  
stationäres Angebot 
Psychische Behinderung und 
Suchtstoffabhängigkeit 
Bischof-
Hermann-
Stiftung 
 Ambulant  
betreutes Wohnen 
Psychische Behinderung und 
Suchtstoffabhängigkeit

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
97 
Träger Name der  
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung 
von Bodel- 
schwingh-
sche Anstal-
ten Bethel 
 Ambulant  
unterstütztes  
Wohnen 
Geistige Behinderung, Epilepsie, 
autistische Störung  
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Haus vom  
Guten Hirten 
Dezentrales stationä-
res Einzelwohnen 
Psychische Behinderung, 
leichte geistige Behinderung und 
psychische Störung 
Deutsche  
Provinz der 
Schwestern 
vom Guten 
Hirten  Ambulant  
betreutes Wohnen 
geistige oder psychische  
Behinderung 
Evangelische
Jugendhilfe 
Münsterland 
gGmbH 
Evangelische 
Jugendhilfe 
Münsterland 
gGmbH 
Wohngemeinschaft Essstörungen 
Psycho-Soziales 
Zentrum gGmbH 
Münster 
Ambulant  
betreutes Wohnen 
Psychische Behinderung 
Wohnstätte Coerde Stationäre  
Wohneinrichtung 
Psychische Behinderung 
Diakonie  
Münster  
Beratungs- 
und  
Bildungs 
Centrum  
GmbH 
Wohnstätte 
Südviertel 
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Psychische Behinderung; 
Einrichtung zur medizinischen 
Rehabilitation 
Indro e. V.  Ambulant  
betreutes Wohnen  Suchtstoffabhängigkeit 
Landschafts-
verband  
Westfalen-
Lippe  
Westfälischer  
Wohnverbund 
Münster 
Verschiedene  
Wohnformen; 
Ambulant betreutes  
Wohnen 
Geistige und psychische  
Behinderung, Suchterkrankung 
 Ambulant unterstütz-
tes Wohnen 
Geistige Behinderung 
Wohngruppe  
Dachsleite 
Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige Behinderung 
Wohngruppe  
Zum Roten Berge 
Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige Behinderung 
Wohnstätte  
Haus Edelbach 
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Geistige Behinderung 
Wohnnest –  
Kurzzeitwohnheim 
für Kinder und  
Jugendliche mit  
Behinderung 
Kurzzeitwohn- 
angebot 
Geistige und mehrfache  
Behinderung (ab 4 Jahren) 
Wohnnest – Lang-
zeitwohngruppe für 
Kinder und Jugendli-
che mit Behinderung 
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Geistige und mehrfache  
Behinderung (ab 4 Jahren) 
Lebenshilfe  
Münster 
Integratives  
Wohnhaus  
Dauvemühle 
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen;  
Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige und mehrfache  
Behinderung

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
98 
Träger Name der  
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung 
Pension Plus 
Gemein- 
nützige SKM 
GmbH 
 Ambulant  
betreutes Wohnen 
Psychische Erkrankung  
(nur ehemalige Wohnungslose) 
Pro domicil  Ambulant unterstütz-
tes Wohnen 
Psychische Erkrankung 
Psycho- 
Soziales  
Zentrum 
 Ambulant  
betreutes Wohnen 
Psychische Erkrankung 
Sozialdienst 
Kath. Frauen 
e. V. 
Dortmund 
Anna-Katharinenstift 
Karthaus  
- Klaragruppe -  
Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige Behinderung  
(nur Frauen) 
Soziale  
Integrations- 
hilfen e. V.  
Münster 
 Ambulant  
betreutes Wohnen 
Suchtstoffabhängigkeit 
Start e.V.   Ambulant  
betreutes Wohnen 
Psychische Behinderung 
Ludgerushaus Stationäre  
Wohneinrichtung 
Geistige und psychische  
Behinderung  
Haus Nikolai Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige und psychische  
Behinderung 
Haus Matthäus Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige und psychische  
Behinderung 
Haus Daniel Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige und psychische  
Behinderung 
Haus Noah Stationäre  
Außenwohngruppe 
Geistige und psychische  
Behinderung 
Stift Tilbeck 
GmbH  
 Ambulant  
betreutes Wohnen 
Geistige oder mehrfache  
Behinderung 
Stiftung  
Bethel.regio-
nal 
 Ambulant  
betreutes Wohnen 
Suchtstoffabhängigkeit 
St. Rochus-
Hospital 
Telgte GmbH 
 Ambulant  
betreutes Wohnen 
Psychische Behinderung 
Verbund  
sozial-
therapeuti-
scher Einrich-
tungen e.V. 
 Ambulant  
betreutes Wohnen 
Seelische Behinderung,  
Suchtstoffabhängigkeit 
Haus  
Gremmendorf 
Stationäre  
Wohneinrichtung 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Wohnstätte  
Gut Kinderhaus 
Stationäre 
Wohneinrichtung 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Haus Wolbeck Stationäre  
Wohneinrichtung 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Westfalenfleiß 
GmbH 
Wohngemeinschaft  Stationäre  Geistige und mehrfache

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
99 
Träger Name der  
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung 
Albersloher Weg Wohngruppe Behinderungen 
Wohngemeinschaft  
Am Oedingteich 
Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Wohngemeinschaft  
An der Meerwiese 
Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Wohngemeinschaft 
Zwi-Schulmann-Weg
Stationäre  
Wohngruppe 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Dezentrales  
stationäres Einzel-
wohnen in Wolbeck 
Stationäres  
Einzelwohnen 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Dezentrales  
stationäres Einzel-
wohnen in  
Gremmendorf und 
Angelmodde 
Stationäres Einzel-
und Paarwohnen 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
 Ambulant unterstütz-
tes Wohnen 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
Westfalenfleiß 
GmbH 
Am Baumberger Hof Stationäre  
Wohngruppe;  
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen 
Geistige und mehrfache  
Behinderungen 
wohnAssis-
tenz 
 Ambulant unterstütz-
tes Wohnen 
Psychische Behinderung 
Zentrum Mo-
biler Dienste 
 Ambulant unterstütz-
tes Wohnen 
Psychische Behinderung

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
100 
14.4 Grafik zur pflegerische n Infrastruktur in Münster

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
101 
15. Auswertungen in Statistischen Bezir ken ( = Stadtteilen) und Stadtbezirken 
15.1 Bevölkerung am Ort der Ha uptwohnung nach Altersgruppen 
Tabelle 62  
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2011 
nach Altersgruppen 
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken 
Statistischer  
Bezirk  
Stadtbezirk 
Perso-
nen 
insge-
samt 
davon 
0 – 14 
Jahre 
davon 
15 – 17 
Jahre 
davon
18 – 24 
Jahre 
davon
25 – 29 
Jahre 
davon  
30 – 64  
Jahre 
davon 
65 – 79 
Jahre 
davon 
80 
Jahre 
und  
älter 
11 Aegidii 1.389 94 11 209 247 532 176 120
12 Überwasser 1.322 55 6 352 243 488 116 62
13 Dom 2.155 84 19 393 374 879 281 125
14 Buddenturm 2.286 113 14 436 417 815 198 293
15 Martini 1.310 62 14 267 226 539 134 68
21 Pluggendorf 4.159 180 20 866 773 1.535 406 379
22 Josef 8.123 453 75 1.400 1.571 3.576 707 341
23 Bahnhof 1.065 31 7 309 262 363 55 38
24 Hansaplatz 6.696 430 52 1.106 1.360 3.125 430 193
25 Mauritz - West 6.018 517 65 836 979 2.951 480 190
26 Schlachthof 4.993 601 111 482 556 2.458 562 223
27 Kreuz 12.139 1.088 177 1.671 1.660 5.778 1.223 542
28 Neutor 4.180 230 30 1.192 902 1.458 248 120
29 Schloss 2.144 165 32 274 303 903 287 180
31 Aaseestadt 5.385 594 102 527 500 2.385 878 399
32 Geist 8.713 996 169 975 958 4.211 961 443
33 Schützenhof 7.298 602 90 1.083 1.288 3.343 620 272
34 Düesberg 6.858 893 181 632 445 3.234 1.003 470
43 Hafen 1.043 53 8 186 247 444 70 35
44 Herz - Jesu 5.038 424 69 607 614 2.137 654 533
45 Mauritz - Mitte 9.939 975 214 982 942 4.888 1.303 635
46 Rumphorst 7.828 1.026 297 819 604 3.624 976 482
47 Uppenberg 8.257 985 161 1.182 978 3.837 772 342
Stadtbezirk Mitte 118.338 10.651 1.924 16.786 16.449 53.503 12.540 6.485
51 Gievenbeck 19.778 3.319 534 3.494 2.268 8.192 1.339 632
52 Sentrup 6.829 766 161 1.782 925 2.362 517 316
54 Mecklenbeck 9.412 1.165 322 1.276 666 4.340 1.192 451
56 Albachten 5.820 1.101 223 430 271 2.815 729 251
57 Roxel 8.502 1.307 288 749 533 4.116 1.187 322
58 Nienberge 6.605 856 180 662 419 3.063 1.135 290
Stadtbezirk West 56.946 8.514 1.708 8.393 5.082 24.888 6.099 2.262
61 Coerde 10.214 1.905 332 966 710 4.580 1.240 481
62 Kinderhaus - 
Ost 4.836 617 124 490 333 2.320 702 250
63 Kinderhaus - 
West 
10.456 1.657 356 1.040 673 4.811 1.463 456

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
102 
68 Sprakel 2.989 476 108 228 131 1.428 468 150
Stadtbezirk Nord 28.495 4.655 920 2.724 1.847 13.139 3.873 1.337
71 Mauritz - Ost 9.834 1.273 259 718 546 4.863 1.546 629
76 Gelmer - 
Dyckburg 3.499 552 126 233 135 1.795 501 157
77 Handorf 7.706 1.233 272 591 301 3.584 1.289 436
Stadtbezirk Ost 21.039 3.058 657 1.542 982 10.242 3.336 1.222
81 Gremmendorf-
West 
4.629 717 175 415 245 2.319 566 192
82 Gremmendorf-
Ost 
6.409 1.026 283 475 329 3.181 802 313
86 Angelmodde 7.427 1.095 241 619 408 3.546 1.106 412
87 Wolbeck 8.706 1.235 305 698 399 4.204 1.456 409
Stadtbezirk 
Südost 27.171 4.073 1.004 2.207 1.381 13.250 3.930 1.326
91 Berg Fidel 5.580 884 174 472 379 2.508 790 373
95 Hiltrup - Ost 6.449 767 205 518 271 3.115 1.281 292
96 Hiltrup - Mitte 9.823 1.218 272 780 649 4.550 1.650 704
97 Hiltrup - West 8.946 1.393 372 824 480 4.585 1.087 205
98 Amelsbüren 6.127 1.150 211 390 253 3.007 849 267
Stadtbezirk 
Hiltrup 36.925 5.412 1.234 2.984 2.032 17.765 5.657 1.841
Stadt Münster 288.914 36.363 7.447 34.636 27.773 132.787 35.435 14.473
Quelle: Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
103 
15.2 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung und arbeitslose Personen nach Rechts-
kreisen 
Tabelle 63  
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2011  
und arbeitslose Personen aufgeteilt nach Rechtskreisen  
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken 
Statistischer Bezirk  
Stadtbezirk 
Bevölkerung 
am Ort der 
Hauptwoh-
nung 
Arbeitslose 
insgesamt 
davon  
SGB III 
Berechtigte 
davon  
SGB II 
Berechtigte 
 Anzahl Anzahl Anzahl
In 
Pro-
zent 
Anzahl 
In 
Pro-
zent 
11 Aegidii 1.389 32 14 1,0 18 1,3
12 Überwasser 1.322 25 12 0,9 13 1,0
13 Dom 2.155 33 20 0,9 13 0,6
14 Buddenturm 2.286 46 14 0,6 32 1,4
15 Martini 1.310 24 11 0,8 13 1,0
21 Pluggendorf 4.159 70 25 0,6 45 1,1
22 Josef 8.123 307 73 0,9 234 2,9
23 Bahnhof 1.065 38 13 1,2 25 2,3
24 Hansaplatz 6.696 235 69 1,0 166 2,5
25 Mauritz - West 6.018 144 55 0,9 89 1,5
26 Schlachthof 4.993 112 31 0,6 81 1,6
27 Kreuz 12.139 217 89 0,7 128 1,1
28 Neutor 4.180 83 28 0,7 55 1,3
29 Schloss 2.144 25 9 0,4 16 0,7
31 Aaseestadt 5.385 141 38 0,7 103 1,9
32 Geist 8.713 251 66 0,8 185 2,1
33 Schützenhof 7.298 246 61 0,8 185 2,5
34 Düesberg 6.858 177 48 0,7 129 1,9
43 Hafen 1.043 39 11 1,1 28 2,7
44 Herz - Jesu 5.038 138 32 0,6 106 2,1
45 Mauritz - Mitte 9.939 202 68 0,7 134 1,3
46 Rumphorst 7.828 151 41 0,5 110 1,4
47 Uppenberg 8.257 309 64 0,8 245 3,0
Stadtbezirk Mitte 118.338 3.045 892 0,8 2.153 1,8
51 Gievenbeck 19.778 493 127 0,6 366 1,9
52 Sentrup 6.829 112 37 0,5 75 1,1
54 Mecklenbeck 9.412 165 61 0,6 104 1,1
56 Albachten 5.820 120 47 0,8 73 1,3
57 Roxel 8.502 216 71 0,8 145 1,7
58 Nienberge 6.605 167 41 0,6 126 1,9
Stadtbezirk West 56.946 1.273 384 0,7 889 1,6
61 Coerde 10.214 723 96 0,9 627 6,1
62 Kinderhaus - Ost 4.836 197 41 0,8 156 3,2
63 Kinderhaus - West 10.456 645 55 0,5 590 5,6
68 Sprakel 2.989 68 25 0,8 43 1,4

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
104 
Stadtbezirk Nord 28.495 1.633 217 0,8 1.416 5,0
71 Mauritz - Ost 9.834 200 57 0,6 143 1,5
76 Gelmer - Dyckburg 3.499 66 22 0,6 44 1,3
77 Handorf 7.706 171 56 0,7 115 1,5
Stadtbezirk Ost 21.039 437 135 0,6 302 1,4
81 Gremmendorf-West 4.629 149 48 1,0 101 2,2
82 Gremmendorf-Ost 6.409 162 44 0,7 118 1,8
86 Angelmodde 7.427 335 54 0,7 281 3,8
87 Wolbeck 8.706 206 59 0,7 147 1,7
Stadtbezirk Südost 27.171 852 205 0,8 647 2,4
91 Berg Fidel 5.580 302 51 0,9 251 4,5
95 Hiltrup - Ost 6.449 120 41 0,6 79 1,2
96 Hiltrup - Mitte 9.823 326 70 0,7 256 2,6
97 Hiltrup - West 8.946 287 72 0,8 215 2,4
98 Amelsbüren 6.127 114 40 0,7 74 1,2
Stadtbezirk Hiltrup 36.925 1.149 274 0,7 875 2,4
nicht zuzuordnen x1 6 11 x 5 x
Stadt Münster 288.914 8.405 2.118 0,7 6.287 2,2
Quellen: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und Bundesagentur 
für Arbeit  
HINWEIS: Die Angaben in Prozent beziehen sich jeweils auf die Bevölkerung am Ort der 
Hauptwohnung insgesamt.

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
105 
15.3 Arbeitslose Personen nach Rechtskreisen und Geschlecht  
Tabelle 64  
Arbeitslose Personen im Dezember 2011  
nach Rechtskreisen und Geschlecht  
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken 
Statistischer  
Bezirk  
Stadtbezirk 
Arbeits
lose 
ins- 
gesamt 
davon 
SGB III  
ins-
gesamt
davon 
männ-
lich 
davon 
weib-
lich 
davon 
SGB II  
ins 
gesamt 
davon 
männ-
lich 
davon 
weib-
lich 
11 Aegidii 32 14 9 5 18 12 6
12 Überwasser 25 12 . . 13 . .
13 Dom 33 20 8 12 13 10 3
14 Buddenturm 46 14 4 10 32 20 12
15 Martini 24 11 . . 13 . .
21 Pluggendorf 70 25 14 11 45 31 14
22 Josef 307 73 40 33 234 187 47
23 Bahnhof 38 13 9 4 25 21 4
24 Hansaplatz 235 69 39 30 166 109 57
25 Mauritz - West 144 55 22 33 89 53 36
26 Schlachthof 112 31 20 11 81 49 32
27 Kreuz 217 89 43 46 128 82 46
28 Neutor 83 28 12 16 55 32 23
29 Schloss 25 9 4 5 16 9 7
31 Aaseestadt 141 38 19 19 103 55 48
32 Geist 251 66 36 30 185 112 73
33 Schützenhof 246 61 30 31 185 109 76
34 Düesberg 177 48 25 23 129 88 41
43 Hafen 39 11 5 6 28 17 11
44 Herz - Jesu 138 32 18 14 106 71 35
45 Mauritz - Mitte 202 68 39 29 134 74 60
46 Rumphorst 151 41 16 25 110 51 59
47 Uppenberg 309 64 31 33 245 143 102
Stadtbezirk Mitte 3.045 892 451 441 2.153 1.353 800
51 Gievenbeck 493 127 60 67 366 172 194
52 Sentrup 112 37 21 16 75 48 27
54 Mecklenbeck 165 61 27 34 104 64 40
56 Albachten 120 47 21 26 73 34 39
57 Roxel 216 71 39 32 145 81 64
58 Nienberge 167 41 20 21 126 81 45
Stadtbezirk West 1.273 384 188 196 889 480 409
61 Coerde 723 96 51 45 627 339 288
62 Kinderhaus-Ost 197 41 23 18 156 80 76
63 Kinderhaus-West 645 55 40 15 590 309 281
68 Sprakel 68 25 18 7 43 25 18
Stadtbezirk Nord 1.633 217 132 85 1.416 753 663
71 Mauritz - Ost 200 57 34 23 143 84 59
76 Gelmer - Dyckburg 66 22 10 12 44 21 23
77 Handorf 171 56 32 24 115 65 50

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
106 
Stadtbezirk Ost 437 135 76 59 302 170 132
81 Gremmendorf-
West 149 48 25 23 101 67 34
82 Gremmendorf-Ost 162 44 22 22 118 74 44
86 Angelmodde 335 54 33 21 281 150 131
87 Wolbeck 206 59 27 32 147 77 70
Stadtbezirk  
Südost 852 205 107 98 647 368 279
91 Berg Fidel 302 51 30 21 251 143 108
95 Hiltrup - Ost 120 41 20 21 79 42 37
96 Hiltrup - Mitte 326 70 35 35 256 142 114
97 Hiltrup - West 287 72 37 35 215 119 96
98 Amelsbüren 114 40 21 19 74 39 35
Stadtbezirk Hiltrup 1.149 274 143 131 875 485 390
nicht zuzuordnen 16 11 . . 5 . .
Stadt Münster 8.405 2.118 1.103 1.015 6.287 3.613 2.674
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
107 
16. Anhang SGB II   
16.1 Finanzdaten der Stadt Mü nster im Bereich des SGB II 
Der Stadt Münster entstanden ab dem Jahr 2008 durch die Grundsicherung für Arbeitsu-
chende die nachfolgend aufgeführten Aufwendungen und Erträge. Es handelt sich dabei 
um den kommunalen Teil der Aufwendungen und Erträge, die für Leistungen nach dem 
SGB II anfallen, nicht um die Gesamtaufwendungen. 
Tabelle 65  
Aufwendungen und Erträge der Stadt Münster  
für die Grundsicherung für Arbeitsuchende  
in Euro 
 2008 2009 2010 2011 
Aufwendungen  45.696.024 47.428.916 48.214.835 49.580.645
davon  
laufende Leistungen für  
Unterkunft und Heizung 44.332.624 45.658.058 46.509.638 47.536.999
sonstige Leistungen für  
Unterkunft und Heizung 538.480 600.530 537.706 
916.591
einmalige Leistungen  
(Bekleidung, Hausrat,  
Klassenfahrten
1) 
786.300 1.112.991 1.157.395 1.097.554
Kostenerstattungen nach  
§ 36a SGB II bei Aufent-
halten in Frauenhäusern 
38.620 57.337 10.096 
29.501
Erträge  13.708.980 12.242.318 12.722.235 15.955.159
davon  
Bundeserstattung  
(zu den Kosten für Unter-
kunft und Heizung)
2
 
12.524.375 11.498.063 10.608.339 14.300.109
Landeserstattung (aus 
eingespartem Wohngeld) 301.992 0 1.353.850 
898.380
Kostenerstattungen nach  
§ 36a SGB II bei Aufent-
halten in Frauenhäusern 
283.382 272.623 279.641 
309.663
Sonstige Erträge  
(Unterhalt, sonstige 
Forderungen) 
599.231 471.632 480.405 
447.007
Nettoaufwendungen 31.987. 044 35.186.598 35.492.600 33.625.486
                                            
1 Ausgaben für Klassenfahrten werden ab dem Jahr 2011 im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teil-
habe erbracht.  
2 Die Bundeserstattung betrug im Jahr 2011 30,4 Prozent der Leistungen für Unterkunft und Heizung (2008: 
28,6 Prozent; 2009: 25,4 Prozent; 2010: 23,0 Prozent)

Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011 
 
108 
16.2 Weitere Leistungsdaten zum SGB II 
Die Zahl der leistungsberechtigten Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II ist im De-
zember 2011 gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres um 332 gesunken, die Zahl 
der anspruchsberechtigten Personen hat sich um 576 verringert. 
Tabelle 66  
Leistungsberechtigte Personen und Bedarfsgemeinschaften 
 Personen  Bedarfsgemeinschaften 
Dezember 2005 ca. 19.600 ca. 10.300 
Dezember 2006 21.034 10.731 
Dezember 2007 20.829 10.316 
Dezember 2008 19.860   9.975 
Dezember 2009 20.112 10.404 
Dezember 2010 19.931 10.498 
Dezember 2011 19.355 10.166 
Tabelle 67  
Leistungsberechtigte Personen nach Geschlecht 
 Personen insgesamt davon weiblich davon männlich 
Dezember 2005 ca. 19.600   
Dezember 2006 21.034 10.601 10.433 
Dezember 2007 20.829 10.440 10.389 
Dezember 2008 19.860 10.109   9.751 
Dezember 2009 20.112 10.058 10.054 
Dezember 2010 19.931   9.909 10.022 
Dezember 2011 19.355   9.711   9.644 
Quelle: Statistiken der Bundesagentur für Arbeit für die Monate Dezember 2006, 2007, 
2008, 2009, 2010 und 2011.

Berichtsvorlage

1698 Zeichen

V/0264/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Geschäftsbericht 2011 des Sozialamtes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.06.2012 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 
13.06.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
20.06.2012 Integrationsrat Bericht 
25.06.2012 Kommunale Seniorenvertretung Bericht 
 
 
Bericht: 
Der Geschäftsbericht informiert über die sozialen Leistungen, die anspruchsberechtigten Pers o-
nenkreise, die Leistungsdaten sowie die Aufwendungen und Erträge. Die Gliederung orientiert 
sich an dem Produktplan und folgt damit der S ystematik des „Neuen Kommunalen Finanzman a-
gements“. 
 
Bei den einzelnen Produkten sind die dazu vereinbarten Ziele des Sozialamtes und der Zielerre i-
chungsgrad dargestellt. 
 
Im Anhang werden  die Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit - und Tagespflege, 
Hospize, die ambulanten Dienste, die ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie Woh n-
möglichkeiten für Menschen mit Behinderung aufgeführt. Außerdem gibt eine Grafik Auskunft zur 
pflegerischen Infrastruktur in Münster. 
 
Der Geschäftsbericht ist s owohl in gedruckter Form als auch im Internet barrierearm gestaltet 
und berücksichtigt die verpflichtenden Vorgaben der „Verordnung zur Schaffung barrierefreier 
Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen“. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez.  
Thomas Paal  
Stadtrat 
 
Anlage: Geschäftsbericht 2011 des Sozialamtes 
 
 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0264/2012 
Auskunft erteilt: 
Barbara Hamisch 
Ruf: 
492 50 29 
E-Mail: 
HamischB@stadt-muenster.de 
Datum: 
14.05.2012 
Öffentliche Berichtsvorlage

Beratungsverlauf (4)

12.06.2012 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.06.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 15 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.06.2012 Integrationsrat
TOP 2.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.06.2012 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (83)

  • Königsstraße 18
  • Krumme Straße 39
  • Coerdestraße 56
  • Offenbergstraße 19
  • Kinderhauser Straße 92
  • Westfalenstraße 490
  • Scharnhorststraße 4
  • Fliednerstraße 17
  • Wienburgstraße 60
  • Clevornstraße 5
  • Münsterstraße 24b
  • Handorfer Straße 24
  • Marktallee 42
  • Culmer Straße 16
  • Weißenburgstraße 48
  • Alte Dorfstraße 10
  • Klosterstraße 75
  • Josefstraße 4
  • Hittorfstraße 10
  • Taubenstraße 8
  • Andreas-Hofer-Straße 86
  • Kirmstraße 18
  • Josef-Beckmann-Straße 5
  • Schulstraße 10
  • Dorbaumstraße 215
  • Rjasanstraße 21
  • Münzstraße 38
  • Hammer Straße 128
  • Augustastraße 28
  • Hofstraße 17
  • Hansaplatz 6
  • Südlohnweg 1
  • Düesbergweg 143
  • Meckmannweg 74
  • Michaelweg 41
  • Bohlweg 5
  • Tibusplatz 1
  • Rottkamp 49
  • Pottkamp 25
  • Kortumweg 56
  • Prozessionsweg 54
  • Twenhövenweg 18
  • Kaiser-Wilhelm-Ring 34
  • Stratmannweg 21
  • Gremmendorfer Weg 44
  • Hohenzollernring 66
  • Gustav-Stresemann-Weg 62
  • Höltenweg 116
  • Krögerweg 14
  • Albersloher Weg
  • Zwi-Schulmann-Weg
  • Am Berg Fidel 70
  • An der Alten Kirche 5
  • Am Küchenbusch 15
  • Zum Roten Berge
  • Am Oedingteich
  • An der Meerwiese
  • Clemens-August-Platz 8a
  • Mauritz-Lindenweg 61
  • An den Loddenbüschen 77
  • Hanses-Ketteler-Straße 2
  • Grevener Straße 105
  • Geringhoffstraße 45
  • Wolbecker Straße 140b
  • Schmüllingstraße 4
  • Warendorfer Straße 97
  • Am Baumberger Hof
  • Wichernstraße 22
  • Dieckmannstraße 20
  • Sophienstraße 1
  • Gasselstiege 13
  • Brüningheide 2010
  • Wilkinghege 65
  • Gartenbreie 1
  • Gartenstiege 14
  • Kanalstraße 30
  • Letterhausweg 103
  • Kinderhaus
  • Pluggendorf 4
  • Edelbach
  • Dauvemühle
  • Düesberg 6
  • Neutor 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0264/2012
Typ
Vorlagen
Datum
29.03.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37