V/0264/2012
Geschäftsbericht 2011 des Sozialamtes
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geschaeftsbericht_sozialamt2011
227212 Zeichen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2009
1
2011
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
2
Geschäftsbericht 2011 des Sozialamtes
Herausgeberin: Stadt Münster, Sozialamt
Redaktion: Barbara Hamisch
Umschlaggestaltung: cero-Grafik, Jens Henning
Münster, Mai 2012
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Geschäftsbericht 2011 gibt einen Überblick über die gesetzlichen und freiwilligen
Leistungen des Sozialamtes und fasst die Aufwendungen und Erträge zusammen. Zum
dritten Mal ist der Geschäftsbericht des Sozialamtes entsprechend dem NKF-
Haushaltsplan gegliedert und informiert auch über die Ziele des Amtes sowie den Grad
der Zielerreichung. Besonders positiv ist, dass es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
wiederum gelungen ist, die wichtigen Ziele zur Dienstleistungsqualität und Rechtmäßig-
keit der Bearbeitung deutlich zu erfüllen.
Eine Herausforderung bedeutete im Jahr 2011 die Einführung des Bildungs- und Teil-
habepaketes für leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Trotz
des engen Zeitfensters wurde die Umsetzung von einem Projektteam aus dem Per-
sonalbestand des Amtes rechtzeitig koordiniert und organisiert, so dass mit der Leis-
tungsgewährung unmittelbar nach Vorliegen der rechtlichen Rahmenbedingungen be-
gonnen werden konnte. Dass die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Ausfall
der Projektteammitglieder kompensiert haben, zeigt die Leistungsfähigkeit und das gro-
ße Engagement der Kolleginnen und Kollegen.
Zur Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention hat das Sozialamt im
Jahr 2011 ein Konzept erstellt, das im Oktober vom Rat beschlossen wurde. Es sieht
die Erstellung eines Aktionsplans „Münster auf dem Weg zur Inklusion – Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention“ für den Zeitraum bis zum Jahr 2022 vor. Das Sozial-
amt wird den Aktionsplan im Jahr 2012 erarbeiten und bis Ende des Jahres dem Rat
vorlegen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine Quer-
schnittsaufgabe und berührt alle kommunalen Handlungsfelder. Dabei ist auch zu be-
rücksichtigen, dass soziale Inklusion sich nicht auf Menschen mit Behinderungen be-
schränkt, sondern vielmehr bedeutet, dass alle Menschen von Anfang an selbstver-
ständlich zur Gesellschaft dazugehören.
Angesichts der demographischen Entwicklung stellt der Bereich der pflegerischen Hilfen
wie schon in den vergangenen Jahren einen Schwerpunkt der Arbeit des Sozialamtes
dar. Die Zahl der Leistungsberechtigten steigt von Jahr zu Jahr und die Aufwendungen
erhöhen sich dementsprechend. Steuerungsmöglichkeiten sind nur in begrenztem Um-
fang und dann auch nur in Bezug auf die Form der Sicherstellung der Hilfe gegeben.
Umso erfreulicher ist, dass die organisatorischen und personellen Maßnahmen im So-
zialamt nachweislich zu Einsparungen im Bereich der Hilfe zur Pflege in Höhe von rund
350.000 Euro jährlich führen.
3
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Dies wurde erreicht durch die Einrichtung eines interdisziplinäres Team bestehend aus
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
sowie einer Pflegefachkraft, das für die Bedarfsfeststellungen im Rahmen der ambulan-
ten Pflege, die Feststellung der Heimnotwendigkeit und in komplexen Pflegesituationen
das Casemanagement im Einzelfall zuständig ist.
Insbesondere der Einsatz der Pflegefachkraft und das Casemanagement haben zu den
erheblichen Einsparungen im Bereich der Hilfe zur Pflege beigetragen. Außerdem hat
sich die enge Kooperation zwischen der Leistungssachbearbeitung einerseits und dem
Team ausgesprochen gut bewährt.
Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamtes für ihren
hervorragenden Einsatz und die ausgezeichnete Arbeitsleistung sowie die stets gute
und gewinnbringende Zusammenarbeit.
Im Mai 2012
Michael Willamowski
Leiter des Sozialamtes
4
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung ..............................................................................................................8
2. Produktbereich "Soziale Leistungen" / Produktplan des Sozialamtes...................9
3. Zusammenfassende Informationen zum Stand der Zielerreichung.....................10
4. Finanzdaten des Sozialamtes .............................................................................11
5. Produkte des Sozialamtes ..................................................................................15
5.1 Produkt 050201 – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach
dem SGB XII .......................................................................................................15
5.1.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................15
5.1.2 Entwicklung in Münster .......................................................................................17
5.1.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten......................................................17
5.1.4 Finanztableau ..................................................................................................... 18
5.2 Produkt 050202 – Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.......................19
5.2.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................19
5.2.2 Entwicklung in Münster .......................................................................................21
5.2.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigen.......................................................21
5.2.4 Finanztableau ..................................................................................................... 22
5.3 Produkt 050203 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz .............24
5.3.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................25
5.3.2 Überregionale und regionale Entwicklung...........................................................26
5.3.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten......................................................27
5.3.4 Finanztableau ..................................................................................................... 28
5.3.5 Aktuelle Entwicklung, Ausblick............................................................................28
5.4 Produkt 050204 – BAföG, Unterhaltssicherung ..................................................29
5.4.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................29
5.4.2 Weitere Informationen zum BAföG für Schülerinnen und Schüler ......................30
5.4.3 Leistungen für Bildung und Teilhabe...................................................................30
5.5 Produkt 050301 – Beratung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit ..................31
5.5.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................32
5.5.2 Altenhilfe- und Pflegeplanung .............................................................................33
5.5.3 Pflegekonferenz ..................................................................................................36
5.5.4 Sozialer Fachdienst Senioren und Pflege ...........................................................36
5.5.5 Heimaufsicht .......................................................................................................40
5.5.6 Hilfe zur Pflege....................................................................................................42
5.5.7 Investitionskostenförderung für Pflegeeinrichtungen ..........................................44
5.5.8 Pflegestützpunkte ...............................................................................................47
5.6 Produkt 050302 – Beratung und Leistungen bei Behinderung............................49
5.6.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................49
5
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
5.6.2 Koordinierungsstelle für Behindertenfragen........................................................51
5.6.3 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen.....52
5.6.4 Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf..........................................................54
5.6.5 Fahrdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen ................................54
5.6.6 Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht
/Schwerbehindertenausweise .............................................................................55
5.6.7 Eingliederungshilfe..............................................................................................56
5.7 Produkt 050303 - Hilfen zur Gesundheit .............................................................60
5.7.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................60
5.7.2 Weitere Informationen zu Hilfen zur Gesundheit................................................. 60
5.8 Produkt 050304 – Leistungen in anderen Lebenslagen nach dem SGB XII .......62
5.8.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................62
5.9 Produkt 050305 - Hilfen bei (drohender) Obdachlosigkeit...................................66
5.9.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................66
5.9.2 Weitere Informationen zu Hilfen bei (drohender) Obdachlosigkeit ......................67
5.10 Produkt 050306 – Soziale Beratungsangebote, Programme, Projekte ...............69
5.10.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt................................................................69
5.10.2 Münster-Pass......................................................................................................70
5.10.3 Schuldnerberatung..............................................................................................71
5.10.4 Mieterberatung....................................................................................................74
6. Angebote und Leistungen für Menschen mit Migrationsvorgeschichte ...............75
6.1 Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ .75
6.2 Förderangebote für Initiativen im Feld Migration / Integration.............................75
6.3 Integrationshilfen für arbeitsuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte ..76
6.4 Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen..................................................76
7. Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten.............................................................78
8. Juristischer Dienst...............................................................................................79
9. Strukturinformationen zum Sozialamt .................................................................80
9.1 Bildungs- und Teilhabepaket...............................................................................80
9.1.1 Zuständigkeit.......................................................................................................81
9.1.2 Vorbereitung .......................................................................................................81
9.1.3 Organisatorische und personelle Umsetzung .....................................................81
9.2 Dauerhafte Einrichtung einer Stelle Pflegebegutachtung....................................82
9.3 Verlagerung der Stelle „Poolverwaltung Gutachten“ vom Gesundheitsamt ........83
9.4 Personalsituation ................................................................................................83
9.5 Organigramm des Sozialamtes...........................................................................83
9.6 Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................................85
9.7 Besucherzahlen für Leistungen nach dem SGB XII ............................................86
10. Kundenzentrum Soziales ....................................................................................87
11. Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung ................................87
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Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
12. Aktuelle sozialpolitische Themen ........................................................................89
12.1 Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur Inklusion – Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention“ ............................................................................89
12.2 Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung durch den Bund....................................................................89
12.3 Verstärkter Zuzug von Flüchtlingen ....................................................................89
13. Statistische Auswertung: Leistungsbeziehende Kinder und Jugendliche nach
Rechtskreisen .....................................................................................................90
14. Pflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize und
ambulante Dienste ..............................................................................................91
14.1 Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Tagespflege,
ambulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize.............................................91
14.2 Ambulante Dienste..............................................................................................94
14.3 Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung ...........................................96
14.4 Grafik zur pflegerischen Infrastruktur in Münster ..............................................100
15. Auswertungen in Statistischen Bezirken ( = Stadtteilen) und Stadtbezirken .....101
15.1 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Altersgruppen...........................101
15.2 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung und arbeitslose Personen nach
Rechtskreisen ...................................................................................................103
15.3 Arbeitslose Personen nach Rechtskreisen und Geschlecht..............................105
16. Anhang SGB II ..................................................................................................107
16.1 Finanzdaten der Stadt Münster im Bereich des SGB II.....................................107
16.2 Weitere Leistungsdaten zum SGB II .................................................................108
7
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
1. Einleitung
Der Geschäftsbericht vermittelt einen Überblick über die Aufgabenfelder und sozialen
Dienstleistungen des Sozialamtes. Die Aufgaben werden unter Zugrundelegung der
Systematik des "Neuen Kommunalen Finanzmanagements" gegliedert, das zum
01.01.2008 im Sozialamt eingeführt wurde. Konkret bedeutet das, dass die Produkt-
struktur des Haushaltsplans sich in diesem Geschäftsbericht wiederfindet. Darüber hin-
aus werden unter dem Stichwort Finanzdaten alle wesentlichen Erträge und Aufwen-
dungen des Sozialamtes zusammenfassend dargestellt. Ergänzend zeigt der Ge-
schäftsbericht die interne Struktur in Bezug auf Personal und Organisation auf und in-
formiert zu weiteren Themen.
Für fast alle aufgeführten Bereiche sind die Angaben über Personengruppen auch nach
Geschlecht differenziert.
Ab dem Jahr 2006 sind bei den Gesamtzahlen der Berechtigten nur noch Personen und
Haushalte berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten der Stadt Münster als örtlichem
Träger der Sozialhilfe erhielten. Soweit Leistungen zu Lasten des überörtlichen Trägers
(Landschaftsverband Westfalen-Lippe) gewährt wurden, sind die entsprechenden Daten
nachrichtlich aufgeführt. Der Grund hierfür ist, dass bei den Finanzstatistiken nur die
Aufwendungen und Erträge zu Lasten der Stadt Münster von Interesse sind. Die Auf-
wendungen zu Lasten des überörtlichen Trägers belasten nicht direkt den städtischen
Haushalt.
Der Geschäftsbericht des Sozialamtes gibt im Anhang auch einen kurzen Überblick
über die wesentlichen Leistungsdaten der Grundsicherung für Arbeitsuchende und zeigt
die Aufwendungen und Erträge auf, die der Stadt Münster durch die Umsetzung des
SGB II entstehen. Die Produktgruppe 0501 „Grundsicherung für Arbeitsuchende nach
dem SGB II (Kommunaler Anteil)“ wurde bis Jahresende 2011 durch das Sozialamt
verwaltet; die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch das Jobcenter. Die Produktgruppe
0501 bildete ebenfalls bis Jahresende 2011 einen Budgetverbund (Deckungsring) mit
den Produktgruppen des Sozialamtes 0502 „Sicherung des Lebensunterhalts (ohne
SGB II)“ und 0503 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“.
Im Internet der Stadt Münster findet sich eine barrierearme Fassung des Geschäftsbe-
richts unter
http://www5.stadt-muenster.de/schriften/pdf/geschaeftsbericht_sozialamt2011.pdf
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Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
2. Produktbereich „Soziale Leistungen“ / Produktplan des Sozialamtes
Der gesetzlich vorgeschriebene Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“ umfasst in
Münster die Produktgruppen
• 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Jobcenter)
• 0502 Sicherung des Lebensunterhalts (Sozialamt)
• 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe (Sozialamt)
• 0504 Wohngeld (Amt für Wohnungswesen)
• 0505 Lastenausgleich (bisher Ausgleichsamt)
Tabelle 1
Produktbereich „Soziale Leistungen“ / Produktplan des Sozialamtes
Produktgruppe Produkt
Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung
0502 Sicherung des Lebensunter-
halts (ohne SGB II) 050201
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem
SGB XII
050202 Hilfe zum Lebensunterhalt nach
dem SGB XII
050203 Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
050204 BAföG, Unterhaltssicherung
0503 Sicherung besonderer
sozialer Bedarfe 050301 Beratung und Leistungen bei
Pflegebedürftigkeit
050302 Beratung und Leistungen bei
Behinderung
050303 Hilfen zur Gesundheit
050304 Leistungen in anderen
Lebenslagen nach dem SGB XII
050305 Hilfen bei (drohender)
Obdachlosigkeit
050306 Soziale Beratungsangebote,
Programme, Projekte
9
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
3. Zusammenfassende Informationen zum Stand der Zielerreichung
Über die im Rahmen des NKF formulierten Ziele und den Zielerreichungsgrad wird de-
tailliert in den einzelnen Kapiteln informiert. Zusammenfassend kann festgestellt wer-
den, dass die große Mehrzahl der formulierten Zielsetzungen ganz oder annähernd er-
reicht wurde; die Zielvorgaben waren überwiegend treffsicher.
Zu beobachten ist, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei allen Produkten im
Ergebnis in der Regel deutlich unterschritten wurde beziehungsweise bei wenigen Pro-
dukten den Ansätzen entsprach. Da die Vorgabe bedeutet, dass die vorgesehene Be-
arbeitungszeit in jedem Einzelfall und nicht nur im Durchschnitt einzuhalten ist, müssen
Überlegungen für eine Senkung der angesetzten Bearbeitungsdauer immer die Bear-
beitung schwieriger Einzelfälle, anfallende Sonderaktionen und Personalengpässe ein-
beziehen. Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten orientieren sich daran, was im
Einzelfall maximal vertretbar ist.
Auch der Anteil der aus Sicht der klagenden Leistungsberechtigten erfolglosen bezie-
hungsweise nur teilweise erfolgreichen Sozialgerichtsverfahren als Indikator für recht-
mäßige Leistungsgewährung konnte bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grund-
sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gegenüber dem ohnehin schon hohen
Ansatz gesteigert werden.
Eine auffällige Abweichung bezüglich des gebildeten Ansatzes für erfolglose bezie-
hungsweise nur teilweise erfolgreiche Sozialgerichtsverfahren als Indikator für rechtmä-
ßige Leistungsgewährung ergibt sich bei dem Produkt 050203 – Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz im Vergleich zu anderen Produkten. Hier wurde der An-
satz auf 20 Prozent festgesetzt, während bei anderen Produkten in der Regel 80 Pro-
zent der Maßstab sind.
Der Grund ist, dass das Bundessozialgericht am 17.06.2008 im Gegensatz zu seiner
früheren Rechtsauffassung entschieden hat, dass geduldete Ausländer, die eine freiwil-
lige Ausreisemöglichkeit nicht wahrnehmen, nicht mehr rechtsmissbräuchlich ihren Auf-
enthalt verlängern und unter Anwendung des § 44 SGB X auch für die Vergangenheit
Leistungen nach § 2 AsylbLG (analog zum SGB XII) nachzuzahlen sind. Dies entsprach
nicht der bisherigen Verwaltungspraxis.
Es folgte eine Vielzahl von Anträgen auf nachträgliche Leistungen nach § 2 AsylbLG.
Viele Städte, auch die Stadt Münster, wandten das vom Gericht apostrophierte „Aktuali-
tätsprinzip“ an. Dies bedeutete, dass nur die Bedarfe für die Vergangenheit gedeckt
wurden, die zur Zeit der Antragstellung noch bestanden. Die Folge war wiederum eine
Vielzahl von Klagen auf Zahlung des vollen Differenzbetrages zwischen den Regelsät-
zen des SGB XII und des AsylbLG für die Vergangenheit. Auch hier hat das Bundesso-
zialgericht am 09.06.2011 zu Gunsten der Kläger entschieden.
Da diese Entwicklung insgesamt sehr unsicher war, wurde das Ziel bereits auf 20 Pro-
zent erfolgloser Klagen festgelegt. Dies wurde genau erreicht. Die Urteile wirken sich
jedoch auch auf die Ziele bei den Widersprüchen aus, weil die Entscheidungen hier an
die Gerichtspraxis angepasst werden mussten. Das anvisierte Ziel bezüglich des Anteils
erfolgloser Widerspruchsverfahren wurde knapp verfehlt.
10
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Auch bei dem Produkt 050304 – Leistungen in anderen Lebenslagen nach dem SGB
XII wurde der angestrebte Anteil erfolgloser Widersprüche nicht erreicht. Dies ist mit der
kleinen Grundgesamtheit zu erklären, die dazu führt, dass geringe Änderungen starke
Schwankungen bewirken. Insgesamt wurden bei diesem Produkt zwanzig Widersprü-
che eingelegt, von denen sieben ganz oder teilweise erfolgreich waren.
Die Anzahl der tatsächlich entschiedenen Widerspruchsverfahren und die Anzahl der
tatsächlich entschiedenen Sozialgerichtsverfahren werden künftig grundsätzlich nicht
mehr als Zielkennzahlen, sondern bei den Leistungsdaten aufgeführt.
4. Finanzdaten des Sozialamtes
Die Gesamtaufwendungen und Gesamterträge des Sozialamtes im Jahr 2011 ergeben
sich im Produktbereich Soziales aus den Teilergebnisplänen zu den Produktgruppen
• 0502 Sicherung des Lebensunterhalts (ohne SGB II),
• 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe und
• 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Kommunaler Anteil);
die Produktgruppe 0501 wurde bis Jahresende 2011 durch das Sozialamt verwaltet;
die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch das Jobcenter.
Tabelle 2
Teilergebnisplan für das Jahr 2011
in Euro
Produkt-
gruppe
05.01
Produkt-
gruppe
05.02
Produkt-
gruppe
05.03
Summe
Ordentliche
Erträge 26.041.152 4.156.361 4.302.029 34.499.542
abzüglich Ordentliche
Aufwendungen 57.849.671 29.864.684 35.905.482 123.619.837
ergibt
Ergebnis der
laufenden Verwal-
tungstätigkeit
minus
31.808.519
minus
25.708.323
minus
31.603.453
minus
89.120.295
weitere
Aufwendungen aus
internen Leistungs-
beziehungen
562.600 130.790 1.801.290 2.494.680
ergibt Ergebnis minus
32.371.119
minus
25.839.113
minus
33.404.743
minus
91.614.975
Es handelt sich um vorläufige Werte, weil die bilanziellen Abschreibungen und ein Teil
der Personalaufwendungen noch nicht gebucht werden konnten.
11
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Die Aufwendungen und Erträge im Einzelnen finden sich in den nachfolgenden Kapi-
teln. Um einen Überblick zu ermöglichen, sind auf den folgenden zwei Seiten tabellen-
artig dargestellt die wesentlichen
• Aufwendungen der Stadt Münster als ört lichem Träger der Sozialhilfe (ohne Kos-
tenerstattungen) für das Jahr 2011
• Erträge der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe (ohne Kostenerstat-
tungen) für das Jahr 2011
Die Tabellen 3 und 4 enthalten nur leistungsrechtliche Transferaufwendungen (ohne
Personalaufwendungen und Ähnliches). Sie weisen daher nur eine Teilmenge der im
Teilergebnisplan aufgeführten Beträge auf.
12
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
13
Tabelle 3
Auszug der wesentlichen Bruttoaufwendungen der Stadt Münster
als örtlichem Träger der Sozialhilfe im Jahr 2011 in Euro
(ohne Kostenerstattungen zwischen Trägern der Sozialhilfe)
Art der Aufwendungen insgesamt davon
a. v. E.1
davon
i. E.2
Insgesamt 41.571.809 28.564.988 13.006.821
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 5.041.423 3.806.710 1.234.713
davon
laufende Leistungen3 4.812.661 3.714.940 1.097.721
einmalige Leistungen 228.762 91.770 136.992
Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung 18.100.236 16.918.801 1.181.435
davon
laufende Leistungen4 17.990.980 16.809.545 1.181.435
einmalige Leistungen 109.256 109.256 0
Hilfe zur Pflege 10.643.251 2.682.946 7.960.305
davon
in Form von Pflegegeld 190.599 190.599 0
in Form von anderen Leistungen 2.492.347 2.492.347 0
teilstationär 177.633 0 177.633
vollstationär 7.782.672 0 7.782.672
Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen 2.188.754 1.709.132 479.622
davon
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 5.492 0 5.492
Heilpädagogische Leistungen für Kinder 114.695 114.695 0
Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung 1.433.310 1.433.310 0
sonstige Eingliederungshilfe 635.257 161.127 474.130
Hilfen zur Gesundheit 4.315.805 2.297.701 2.018.104
Hilfe in anderen Lebenslagen 1.282.340 1.149.698 132.642
davon
Hilfe zu Weiterführung des Haushalts 0 0 0
Hilfe in anderen sonstigen Lebenslagen 929.144 833.408 95.736
Bestattungskosten 353.196 316.290 36.906
1 außerhalb von Einrichtungen
2 in Einrichtungen
3 In den Leistungen sind Aufwendungen für Bildung und Teilhabe in Höhe von 13.594 Euro enthalten.
4 In den Leistungen sind Aufwendungen für Bildung und Teilhabe in Höhe von 3.269 Euro enthalten.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
14
Tabelle 4
Auszug der wesentlichen Erträge der Stadt Münster
als örtlichem Träger der Sozialhilfe im Jahr 2011 in Euro
(ohne Kostenerstattungen zwischen Trägern der Sozialhilfe)
Art der Erträge insge-
samt
davon
a. v. E.5
davon
i. E.6
Insgesamt 2.176.786 1.235.852 940.934
davon
Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz; Kostenersatz 210.175 74.864 135.311
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 38.295 38.263 32
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 35.346 35.346 0
Hilfen zur Gesundheit 1.039 0 1.039
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 96.421 0 96.421
Hilfe zur Pflege 39.074 1.255 37.819
Übergeleitete Unterhaltsansprüche
gegen Unterhaltspflichtige 548.279 233.400 314.879
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 220.630 220.630 0
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 0 0 0
Hilfe zur Pflege 327.649 12.770 314.879
Leistungen von Sozialleistungsträgern 481.003 350.779 130.224
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 60.862 46.621 14.241
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 271.494 265.575 5.919
Hilfen zur Gesundheit 955 955 0
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 1.384 1.384 0
Hilfe zur Pflege 146.308 36.244 110.064
Sonstige Ersatzleistungen 92.704 64.295 28.409
davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 9.527 9.527 0
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 47.159 47.159 0
Hilfen zur Gesundheit 599 599 0
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 325 325 0
Hilfe zur Pflege 34.270 5.861 28.409
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten 824 824 0
Rückzahlung gewährter Hilfen
(Tilgung und Zinsen von Darlehen) 844.625 512.514 332.111
Davon
Hilfe zum Lebensunterhalt 297.738 282.715 15.023
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 118.018 117.025 993
Hilfen zur Gesundheit 485 485 0
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 100.184 98.184 2.000
Hilfe zur Pflege 323.399 9.304 314.095
Hilfe zur Überwindung bes. sozialer Schwierigkeiten 4.801 4.801 0
5 außerhalb von Einrichtungen
6 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
5. Produkte des Sozialamtes
5.1 Produkt 050201 – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem SGB XII
Zum 01.01.2005 wurden die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft
voller Erwerbsminderung in das SGB XII integriert. Die Grundsicherung ist damit keine
eigenständige Sozialleistung mehr, sondern Bestandteil der Sozialhilfe.
Nach dem Vierten Kapitel SGB XII erhalten Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft
voller Erwerbsminderung Menschen, die über 65 Jahre alt oder dauerhaft voll erwerbs-
gemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können.
Durch die Einbindung der Grundsicherung in die Sozialhilfe kommt es nicht mehr zu
einem gleichzeitigen Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
und Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, weil die gesetzlichen Leis-
tungen angeglichen wurden.
Der anspruchsberechtigte Personenkreis hat sich durch die Aufnahme der Leistung in
das SGB XII nicht verändert. Ebenso sind die Vorschriften bezüglich des Unterhalts un-
verändert übernommen worden: Im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt findet
gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro kein
Unterhaltsrückgriff statt, wenn ihre Angehörigen Grundsicherung in Anspruch nehmen.
Zugunsten der Antragsberechtigten wird hierbei widerlegbar vermutet, dass das Ein-
kommen ihrer Kinder und Eltern die Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung, die auf-
grund der demografischen Entwicklung und der steigenden Zahl erwerbsgeminderter
Menschen eine immer größere Bedeutung bekommt. Nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes Deutschland wurden bundesweit für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung im Jahr 2003 rund 1,4 Milliarden Euro aufgewandt. In den Jahren
2008 und 2009 waren es bereits knapp 3,8 beziehungsweise rund 4 Milliarden Euro. Im
Jahr 2010 stieg die Summe auf knapp 4,3 Milliarden Euro. Die Zahlen für das Jahr 2011
sind noch nicht veröffentlicht.
Die bundesweite Entwicklung ist auch in Münster zu beobachten.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen
fällt ausschließlich in die Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers.
5.1.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Das Produkt umfasst Leistungen zur Grundsicherung mit Rechtsanspruch für Personen,
die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder Volljährige, die dauerhaft voll erwerbsge-
mindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können.
15
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
16
- Ziele
1. Zur Sicherung sozialer Balance in der Stadtgesellschaft soll der Anteil der Empfänge-
rinnen und Empfänger Existenz sichernder Leistungen (Leistungen zum Lebensun-
terhalt nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG) an allen Einwohnerinnen und Ein-
wohnern in Münster nicht steigen7.
2. Über Anträge auf laufende Leistungen der Grundsicherung wird nach Vorliegen der
vollständigen Unterlagen unter Beachtung der erwarteten Steigerung der Antragszah-
len entsprechend den Zielkennzahlen durchschnittlich in maximal 15 Arbeitstagen
entschieden.
3. Die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung wird gewährleistet. Die Erreichung dieses
Ziels wird beispielhaft an den ausgewählten Zielkennzahlen gemessen.
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2011
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 2. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer
(in Arbeitstagen)
15 4
Zum 3. Ziel:
Zahl der tatsächlich entschiedenen Widerspruchsverfahren 130 157
Zum 3. Ziel:
Anteil der erfolglosen beziehungsweise teilweise
erfolgreichen Widersprüche (in Prozent)
80 90
Zum 3. Ziel:
Anteil erfolgloser beziehungsweise nur teilweise
erfolgreicher Sozialgerichtsverfahren (in Prozent)
8
80 96
Zum 3. Ziel:
Zahl der tatsächlich entschiedenen Sozialgerichtsverfahren 10 27
- Leistungsdaten
2011
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
a. v. E.9
i. E.10
Zahl der Bedarfsgemeinschaften im
Leistungsbezug (Stichtag 31.12.) 2.830 2.650 274
Zahl der leistungsberechtigten Personen
(Stichtag 31.12) 3.020 2.854 274
Transferaufwendungen (brutto) (in Euro) 16.502.000 18.097.390
7 Es handelt sich um ein Produktbereichsziel, zu dem in einem ersten Schritt noch keine Werte dargestellt
werden.
8 Erfolglos aus Sicht der klagenden Leistungsberechtigten; Indikator für rechtmäßige Leistungsgewährung
9 außerhalb von Einrichtungen
10 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
17
5.1.2 Entwicklung in Münster
Die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel des SGB XII au-
ßerhalb von Einrichtungen belief sich in Münster auf 2.854 Menschen in 2.650 Haushal-
ten. Die Zahl der Leistungsberechtigten ist damit gegenüber dem Vorjahr um 168 Per-
sonen gestiegen.
Die Steigerung bei den Leistungsberechtigten über 65 Jahre betrug 4,7 Prozent ge-
genüber dem Vorjahr. Die Zahl der Leistungsberechtigten zwischen 18 und 65 Jahren,
die dauerhaft erwerbsgemindert sind, hat sich demgegenüber um 8,3 Prozent erhöht.
Im Jahr 2011 ist der Anteil der Leistungsberechtigten der Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung unter 65 Jahre um ein Prozent auf 44 Prozent gestiegen. Die
Entwicklung, dass immer häufiger jüngere Menschen dauerhaft auf die Leistungen nach
dem vierten Kapitel SGB XII angewiesen sind, hält an.
Berücksichtigt man zusätzlich die Leistungsberechtigten der Hilfe zum Lebensunterhalt
zwischen 25 und 65 Jahre (Produkt 050202), so ist festzustellen, dass zurzeit über 52
Prozent der Leistungsberechtigten nach dem 3. und 4. Kapitel unter 65 Jahre sind.
Auf Grund der demografischen Entwicklung ist aber langfristig zu erwarten, dass der
Anteil der Menschen über 65 Jahre, die auf Leistungen der Existenzsicherung angewie-
sen sind, steigen wird.
5.1.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten
Von den 2.854 Menschen, die am 31.12.2011 Leistungen der Grundsicherung im Alter
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen bezogen, wa-
ren 1.308 (45,8 Prozent) männlich und 1.546 weiblich (54,2 Prozent).
Tabelle 5
Zahl der Leistungsberechtigten
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung
außerhalb von Einrichtungen nach Alter
Stichtag Gesamtzahl der
Personen11
davon
Personen
über 65 Jahre
davon
Personen 18 – 65 Jahre
und voll erwerbsgemindert
31.12.2004 1.860 1.172 688
31.12.2005 2.005 1.211 794
31.12.2006 2.173 1.298 875
31.12.2007 2.344 1.373 971
31.12.2008 2.447 1.424 1.023
31.12.2009 2.552 1.449 1.103
31.12.2010 2.686 1.519 1.167
31.12.2011 2.854 1.590 1.264
11 Für die Jahre 2006 bis 2008 hat eine Datenbereinigung stattgefunden, weil es technisch nunmehr mög-
lich ist, die genaue Zahl der tatsächlichen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher innerhalb einer
Haushaltsgemeinschaft zu identifizieren.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
18
Tabelle 6
Zahl der Leistungsberechtigten
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung
außerhalb von Einrichtungen nach Staatsangehörigkeit
Stichtag
Gesamtzahl
der Perso-
nen12
davon mit deutscher
Staatsbürgerschaft
davon ohne deutsche
Staatsbürgerschaft
31.12.2004 1.860 1.544 316
31.12.2005 2.005 1.624 378
31.12.2006 2.173 1.778 395
31.12.2007 2.344 1.934 410
31.12.2008 2.447 2.018 429
31.12.2009 2.552 2.114 438
31.12.2010 2.686 2.215 471
31.12.2011 2.854 2.373 481
Zusätzlich erhielten am 31.12.2011 341 Personen Grundsicherung im Alter und bei
dauerhaft voller Erwerbsminderung in Einrichtungen (und in der Regel auch Hilfe zum
Lebensunterhalt in Form eines Barbetrages), davon 274 zu Lasten der Stadt Münster
und 67 zu Lasten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
5.1.4 Finanztableau
Die folgende Matrix zeigt die Zusammensetzung der Aufwendungen und Erträge der
Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung für die Jahre 2010
und 2011:
Tabelle 7
Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung in Euro
2010 2011
a. v. E.13 i. E.14 a. v. E. i. E.
Personen
über 65 Jahre 7.755.734 1.020.735 8.373.012 1.017.789
Personen 18 – 65 Jahre
und voll erwerbsgemindert 7.887.379 136.919
8.545.789 163.646
Summe Aufwendungen 15.643.113 1.157.654 16.918.801 1.181.435
12 Für die Jahre 2006 bis 2008 hat eine Datenbereinigung stattgefunden, weil es technisch nunmehr mög-
lich ist, die genaue Zahl der tatsächlichen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher innerhalb einer
Haushaltsgemeinschaft zu identifizieren.
13 außerhalb von Einrichtungen
14 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Tabelle 8
Erträge in der Grundsicherung im Alter
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung in Euro
2010 2011
a. v. E. i. E. a. v. E. i. E.
Erstattung vom Bund 2.002.223 2.301.275
Sonstige Ersatzleistungen 222.280 9.542 465.105 6.912
Summe Erträge 2.224.503 9.542 2.766.380 6.912
Tabelle 9
Summe der Nettoaufwendungen in der Grundsicherung im Alter
und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung
außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen in Euro
2010 2011
Nettoaufwendungen 14.566.722 15.326.944
5.2 Produkt 050202 – Hilfe zum Lebe nsunterhalt nach dem SGB XII
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII erhalten ausschließ-
lich Menschen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt
nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können. Menschen, die
erwerbsfähig sind oder mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft
leben und hilfebedürftig sind, erhalten Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem
SGB II.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt spielt seit der Reform der sozialen Sicherungssysteme
zum 01.01.2005 nur noch eine untergeordnete Rolle. Dies wird auch deutlich an den
Zahlen, die das Statistische Bundesamt Deutschland für diesen Bereich veröffentlicht
hat. Danach betrugen die Bruttoaufwendungen für Hilfe zum Lebensunterhalt bundes-
weit im Jahr 2004 knapp 10 Milliarden Euro, in den Jahren 2009 und 2010 jeweils rund
1,2 Milliarden Euro.
Die Zahlen für das Jahr 2011 sind noch nicht veröffentlicht.
5.2.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Das Produkt umfasst Leistungen auf Hilfe zum Lebensunterhalt mit Rechtsanspruch für
Personen bis zum 65. Lebensjahr, die vorübergehend erwerbsgemindert sind und ihren
Lebensunterhalt nicht sicherstellen können.
19
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
20
- Ziele
1. Zur Sicherung sozialer Balance in der Stadtgesellschaft soll der Anteil der Empfänge-
rinnen und Empfänger Existenz sichernder Leistungen (Leistungen zum Lebensun-
terhalt nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG) an allen Einwohnerinnen und Ein-
wohnern in Münster nicht steigen15.
2. Über Anträge auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt wird durchschnittlich ma-
ximal 15 Arbeitstage nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen entschieden.
3. Die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung wird gewährleistet. Die Erreichung dieses
Ziels wird beispielhaft an den ausgewählten Zielkennzahlen gemessen.
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2011
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 2. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer
(in Arbeitstagen)
15 4
Zum 3. Ziel:
Zahl der tatsächlich entschiedenen Widerspruchsverfahren 90 66
Zum 3. Ziel:
Anteil der erfolglosen beziehungsweise teilweise
erfolgreichen Widersprüche (in Prozent)
80 89
Zum 3. Ziel:
Anteil erfolgloser beziehungsweise nur teilweise erfolgrei-
cher Sozialgerichtsverfahren (in Prozent)
16
80 90
Zum 3. Ziel:
Zahl der tatsächlich entschiedenen Sozialgerichtsverfahren 15 10
- Leistungsdaten
2011
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
a. v.
E.17
i.
E.18
Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug
(Stichtag 31.12.) 510 481 52
Zahl der leistungsberechtigten Personen
(Stichtag 31.12) 550 514 52
Transferaufwendungen (brutto) (in Euro) 4.599.360 4.945.068
15 Es handelt sich um ein Produktbereichsziel, zu dem in einem ersten Schritt noch keine Werte darge-
stellt werden.
16 Erfolglos aus Sicht der klagenden Leistungsberechtigten; Indikator für rechtmäßige Leistungsgewäh-
rung
17 außerhalb von Einrichtungen
18 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
5.2.2 Entwicklung in Münster
Am 31.12.2011 erhielten in Münster 514 Menschen in 481 Haushalten Hilfe zum Le-
bensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach den Bestimmungen des Dritten Kapi-
tels SGB XII zu Lasten der Stadt Münster.
In dieser Zahl nicht enthalten sind 131 Personen in 128 Haushalten, die diese Leistung
von der Stadt Münster zu Lasten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe als über-
örtlichem Sozialhilfeträger bekommen.
Die Zahl der Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen ist gegenüber dem
Vorjahr um 7,6 Prozent gestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem
Wechsel von Leistungsberechtigten aus dem SGB II in das SGB XII. Im Jahr 2011 sind
mehr Leistungsberechtigte aus dem SGB II in das SGB XII gewechselt als im Vorjahr.
Die Entwicklung muss in den kommenden Jahren beobachtet werden.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist nach wie vor oft eine vorübergehende Leistung, an
die sich häufig Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbs-
minderung anschließen; die Wiedererlangung der vollen Erwerbsfähigkeit ist dagegen
eher selten.
5.2.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigen
Von den 514 Menschen, die am 31.12.2011 laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bezo-
gen haben, waren 264 (51,3 Prozent) männlich und 250 weiblich (48,7 Prozent).
Tabelle 10
Zahl der leistungsberechtigten Personen Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen nach Alter
Stichtag Gesamtzahl
der Personen
Davon 0
bis unter
15 Jahre
Davon 15
bis unter
25 Jahre
Davon 25
bis unter
65 Jahre
Davon 65
Jahre und
älter
30.11.2004 11.996 4.059 1.963 5.783 191
31.12.2005 393 35 19 339 -
31.12.2006 354 31 10 304 9
31.12.2007 415 40 13 347 15
31.12.2008 479 47 18 410 4
31.12.2009 464 50 14 396 4
31.12.2010 477 46 19 405 7
31.12.2011 514 57 13 440 4
Grundsätzlich erhalten leistungsberechtigte Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet
haben und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung. Abweichend hiervon kommt aber die Zahlung von Hil-
fe zum Lebensunterhalt in Betracht, wenn die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt wurde oder das Einkommen der Unterhaltspflichtigen doch die
Grenze von 100.000 Euro im Jahr überschreitet.
21
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
22
Tabelle 11
Zahl der leistungsberechtigten Personen Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen nach Staatsangehörigkeit
Stichtag Gesamtzahl der
Personen
davon mit deutscher
Staatsbürgerschaft
davon ohne deutsche
Staatsbürgerschaft
30.11.2004 11.996 9.027 2.969
31.12.2005 393 325 68
31.12.2006 354 310 44
31.12.2007 415 369 46
31.12.2008 479 415 64
31.12.2009 464 408 56
31.12.2010 477 418 59
31.12.2011 514 445 69
Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des
örtlichen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen im Jahr 2011 131 Personen Hilfe
zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen zu Lasten des überörtlichen Trägers.
Zusätzlich erhielten am 31.12.2011 326 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt in Ein-
richtungen zu Lasten der Stadt Münster (und in der Regel auch Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung).
5.2.4 Finanztableau
Tabelle 12
Hilfe zum Lebensunterhalt
Aufwendungen in Euro
2010 2011
a. v. E.19 i. E.20 a. v. E. i. E.
Laufende Leistungen 3.490.817 1.144.732 3.714.940 1.097.721
Einmalige Leistungen 140.432 137.657 91.770 136.992
Summe Aufwendungen 3.631.249 1.282.389 3.806.710 1.234.713
Tabelle 13
Hilfe zum Lebensunterhalt
Erträge in Euro
2010 2011
a. v. E. i. E. a. v. E. i. E.
Erträge 730.958 12.936 597.756 29.296
19 außerhalb von Einrichtungen
20 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
23
Tabelle 14
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen
Summe der Nettoaufwendungen
in Euro
2010 2011
Nettoaufwendungen 4.169.744 4.414.371
Zu 5.1 und 5.2 Zusammenfassende Informationen zu den Leistungen zur
Existenzsicherung
Die Leistungen zur Existenzsicherung nach dem SGB XII umfassen die Hilfe zum Le-
bensunterhalt für vorübergehend erwerbsgeminderte Personen und die Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung.
Darüber hinaus umfasst die Sozialhilfe Leistungen, die schwierige soziale oder gesund-
heitliche Lebenssituationen überwinden, wenigstens aber bewältigen helfen sollen.
Hierzu zählen die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die
Hilfen zur Gesundheit und die Hilfen in anderen Lebenslagen.
Die Sozialhilfe zur Existenzsicherung stellt sich in Münster wie folgt dar:
Tabelle 15
Personen mit Leistungen zur Existenzsicherung
(Hilfe zum Lebensunterhalt und/oder Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung)
Stichtag Personen insgesamt21 davon a. v. E.22 davon i. E.23
31.12.2005 2.684 2.398 286
31.12.2006 2.817 2.527 287
31.12.2007 3.060 2.759 301
31.12.2008 3.235 2.926 309
31.12.2009 3.311 3.016 295
31.12.2010 3.496 3.163 301
31.12.2011 3.694 3.368 326
Ab dem Jahr 2006 sind nur noch Personen berücksichtigt, die Hilfe zum Lebensunter-
halt zu Lasten des örtlichen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen im Jahr 2011
131 Personen Existenz sichernde Leistungen außerhalb von Einrichtungen und weitere
21 Für die Jahre 2006 bis 2008 hat eine Datenbereinigung stattgefunden, weil es technisch nunmehr mög-
lich ist, die genaue Zahl der tatsächlichen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher innerhalb einer
Haushaltsgemeinschaft zu identifizieren.
22 außerhalb von Einrichtungen
23 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
24
67 Personen Existenz sichernde Leistungen in Einrichtungen zu Lasten des überörtli-
chen Trägers.
Zu erwartende Entwicklung der Leistungen zur Existenzsicherung
Die Zahl der Leistungsberechtigten und die Höhe der Aufwendungen bei der Grundsi-
cherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung sind wie in den Vorjahren
weiter gestiegen. Aufgrund der demographischen Entwicklung und der Tatsache, dass
immer häufiger jüngere Menschen dauerhaft auf die Leistungen nach dem vierten Kapi-
tel SGB XII angewiesen sind, werden die Fallzahlen und damit die Aufwendungen bei
der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung auch künftig
steigen.
Im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt ist im Jahr 2011 nur eine moderate Steige-
rung bei der Zahl der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher festzustellen.
Nach wie vor ist zu beobachten, dass Personen, die aus dem SGB II ausscheiden, häu-
fig nur kurzfristig Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII erhalten und dann
nach der Feststellung einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung Leistungen nach dem
Vierten Kapitel des SGB XII greifen. Eine Rückführung von Leistungsberechtigten nach
dem SGB XII in das SGB II gestaltet sich wegen der gesundheitlichen Einschränkungen
sehr schwierig.
Soweit die Frage der Erwerbsfähigkeit einer Person vom Jobcenter und dem Sozialamt
unterschiedlich beurteilt wurde, entscheidet die Agentur für Arbeit auf der Basis einer
gutachterlichen Stellungnahme des zuständigen Trägers der Rentenversicherung. Die
Agentur für Arbeit ist bei der Entscheidung an die gutachterliche Stellungnahme des
Rententrägers gebunden.
Ab dem Jahr 2012 werden die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-
minderung schrittweise vom Bund übernommen. Dies führt dazu, dass die Aufgabe we-
gen der voraussichtlichen Höhe der Bundesbeteiligung ab dem Jahr 2013 zu einer
Bundesauftragsverwaltung wird.
24
5.3 Produkt 050203 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Für Asylsuchende sowie für Ausländerinnen und Ausländer mit einem bestimmten auf-
enthaltsrechtlichen Status (zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlinge) wurde mit dem zum
01.12.1993 in Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein eigenes
Leistungsgesetz geschaffen. Die Höhe der Leistungen unterschreitet in den ersten Jah-
ren des Aufenthaltes das Niveau der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.
Das AsylbLG wurde inzwischen mehrfach geändert, zuletzt im November 2011. Die
Höhe der Leistungen ist jedoch seit dem Jahr 1993 unverändert.
24 Bundeserstattung in Prozent der Nettoausgaben des Vorvorjahres: 2012: 45 Prozent; 2013: 75 Pro-
zent; 2014: 100 Prozent
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
25
5.3.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Das Produkt umfasst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit Rechtsan-
spruch für Asylbewerberinnen, Asylbewerber und andere Flüchtlinge sowie deren Fami-
lienangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können.
Die Leistungen umfassen unter anderem auch Leistungen bei
• Krankheit, Schwangerschaft,
• Pflege,
• Behinderung,
• Bestattungen,
• Arbeitsgelegenheiten.
- Ziele
1. Zur Sicherung sozialer Balance in der Stadtgesellschaft soll der Anteil der Empfänge-
rinnen und Empfänger Existenz sichernder Leistungen (Leistungen zum Lebensun-
terhalt nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG) an allen Einwohnerinnen und Ein-
wohnern in Münster nicht steigen
25.
2. Über Anträge auf Leistungen wird durchschnittlich maximal 15 Arbeitstage nach Vor-
liegen der vollständigen Unterlagen entschieden.
2. Die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung wird gewährleistet. Die Erreichung dieses
Ziels wird beispielhaft an den ausgewählten Zielkennzahlen gemessen.
25 Es handelt sich um ein Produktbereichsziel, zu dem in einem ersten Schritt noch keine Werte darge-
stellt werden.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
26
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2011
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 2. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer nach Vorliegen der
vollständigen Unterlagen (in Arbeitstagen)
15 6
Zum 3. Ziel:
Zahl der tatsächlich entschiedenen Widerspruchsverfahren 60 44
Zum 3. Ziel:
Anteil erfolgloser beziehungsweise nur teilweise
erfolgreicher Widerspruchsverfahren (in Prozent)
95 91
Zum 3. Ziel:
Zahl der tatsächlich entschiedenen Sozialgerichtsverfahren 15 59
Zum 3. Ziel:
Anteil der erfolglos beziehungsweise nur teilweise
erfolgreich entschiedenen Sozialgerichtsverfahren (in Pro-
zent)
26
20 20
- Leistungsdaten
2011
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Zahl der Bedarfsgemeinschaften (Stichtag 31.12.) 340 350
Zahl der leistungsberechtigten Personen (Stichtag 31.12.) 610 650
Transferaufwendungen (brutto) (in Euro) 3.404.000 3.672.731
Gesamterträge (Kostenerstattungen Land) (in Euro) 440.000 529.892
5.3.2 Überregionale und regionale Entwicklung
Im Jahr 2011 haben 10,7 Prozent mehr Personen Asyl in Deutschland beantragt, als im
Vorjahr. Dies lag vor allem an einem vermehrten Zuzug aus den Hauptherkunftsländern
Afghanistan, Pakistan, Syrien, Iran, Serbien und Irak. Allein 71 Prozent aller Asylbewer-
berinnen und Asylbewerber im Jahr 2011 kamen aus den zehn Hauptherkunftsländern.
Damit war in Deutschland zum vierten Mal in Folge ein Anstieg der jährlichen Asylbe-
werberzahlen zu verzeichnen. Gegenüber dem Jahr 2007 hat sich die Zahl der Asyl
suchenden Personen sogar weit mehr als verdoppelt.
Nach wie vor ist die Höhe der Leistungen nach dem AsylbLG streitig, weil sie auf Basis
einer Schätzung und nicht auf der Grundlage einer Bedarfsbemessung festgelegt wur-
den. Mit dieser Frage ist das Bundesverfassungsgericht seit geraumer Zeit befasst. Ei-
ne Entscheidung dazu durch das Bundesverfassungsgericht ist im Jahr 2012 zu erwar-
ten. Im Übrigen wurden die Beträge seit dem Jahr 1993 nicht verändert.
26 Erfolglos aus Sicht der klagenden Leistungsberechtigten; Indikator für rechtmäßige Leistungsgewäh-
rung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
5.3.3 Strukturmerkmale der Leistungsberechtigten
In Münster belief sich die Anzahl der Haushalte mit Anspruch nach dem AsylbLG am
31.12.2011 auf 350 und ist damit gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die Anzahl der
leistungsberechtigten Personen hat sich ebenfalls erhöht.
In 60 von diesen Fällen wurden für 103 Personen (2010: 52 Haushalte mit 99 Perso-
nen) aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen gemäß § 2 AsylbLG ana-
log zum SGB XII gewährt.
Durch das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 17.06.2008 - B 8 AY 11/07 R – verlän-
gern Personen, die die freiwillige Ausreise verweigern, ihren Aufenthalt nicht mehr
rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 2 Absatz 1 AsylbLG. Grundsätzlich hat dadurch
nun eine größere Personenzahl Anspruch auf analoge SGB XII-Leistungen.
Tabelle 16
Asylbewerberleistungsgesetz
Anzahl leistungsbeziehender Haushalte
Anzahl leistungsbeziehender Personen insgesamt und nach Geschlecht
Stichtag Haushalte
insgesamt
Personen
insgesamt
davon
weiblich
davon
männlich
31.12.2005 667 1.530 731 799
31.12.2006 636 1.413 657 756
31.12.2007 491 1.035 480 555
31.12.2008 367 740 329 411
31.12.2009 324 596 251 345
31.12.2010 319 585 253 332
31.12.2011 350 650 305 345
Tabelle 17
Asylbewerberleistungsgesetz
Anzahl leistungsbeziehender Personen nach Altersgruppen
Personen
insgesamt
davon
0 bis
unter 10
davon
10 bis
unter 18
davon
18 bis
unter 25
davon
25 bis
unter 45
davon
45 bis
unter 65
ab
65
31.12.2005 1.497 417 288 164 488 113 27
31.12.2006 1.413 397 278 157 430 126 25
31.12.2007 1.035 283 219 117 297 95 24
31.12.2008 740 187 168 82 218 72 13
31.12.2009 596 142 114 74 186 64 16
31.12.2010 585 126 120 63 181 73 22
31.12.2011 650 131 135 80 187 88 29
27
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
5.3.4 Finanztableau
Tabelle 18
Asylbewerberleistungsgesetz
Aufwendungen nach Jahren in Euro
2009 2010 2011
Leistungen analog SGB XII 532.158 690.709 908.747
Grundleistungen 2.041.963 1.541.539 1.956.131
Leistungen bei Krankheit 948.800 916.714 711.544
Arbeitsgelegenheiten 28.575 20.251 19.596
Sonstige Leistungen 104.703 76.613 81.887
Summe Aufwendungen 3.656.199 3.245.827 3.677.905
Tabelle 19
Asylbewerberleistungsgesetz
Erträge nach Jahren in Euro
2009 2010 2011
Erstattung vom Land 438.401 440.786 529.892
Sonstige Erträge 94.708 133.857 89.613
Summe Erträge 533.109 574.643 619.505
Tabelle 20
Asylbewerberleistungsgesetz
Nettoaufwendungen nach Jahren in Euro
2009 2010 2011
Nettoaufwendungen 3.123.090 2.671.184 3.058.400
Entsprechend der Entwicklung der Fallzahlen sind die Aufwendungen im AsylbLG ge-
genüber dem Vorjahr gestiegen.
5.3.5 Aktuelle Entwicklung, Ausblick
Wie unter Ziffer 5.3.2 ausgeführt, ist die Zahl der Asylanträge in Deutschland im Jahr
2011 weiter gestiegen. Dies wirkte sich auch auf die Aufnahme neuer Flüchtlinge in
Münster aus.
Durch die Abschaffung der Visa-Pflicht in Serbien, Montenegro und Mazedonien sind
aus diesen Ländern viele Menschen nach teilweise bis zu 20 Jahren wieder eingereist
und stellten Asylfolgeanträge. Nachdem die Anzahl dieser Fälle zuletzt rückläufig war,
kamen hier im Jahr 2011 wieder verstärkt Personen an. Auffällig ist, dass viele Men-
schen Asylfolgeanträge stellen, die selbst als Kind schon in Münster waren und jetzt mit
28
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
29
eigenen Familien einreisen. Dies alles hatte zur Folge, dass die Fallzahl der Leistungs-
berechtigten gestiegen ist.
5.4 Produkt 050204 – BAföG, Unterhaltssicherung
5.4.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Das Produkt umfasst die
• finanzielle Förderung für Schüler außerhalb einer Hochschule oder Universität
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
• Unterhaltssicherung von Wehr-/Zivi ldienstleistenden und Wehrübenden bezie-
hungsweise deren Angehörigen und unterhaltsberechtigten Kindern nach dem Un-
terhaltssicherungsgesetz.
Anmerkung: Die Wehrpflicht wurde zum 01.07.2011 ausgesetzt.
- Ziele
1. Über Anträge auf Leistungen wird durchschnittlich maximal zehn Arbeitstage nach
Vorliegen der vollständigen Unterlagen entschieden.
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2011
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 1. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (in Arbeitstagen) 10 10
- Leistungsdaten
2011
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Zahl der leistungsberechtigten Personen BAföG
(Stichtag 31.12.) 1.270 1.331
Zahl der leistungsberechtigten Personen
Unterhaltssicherungsgesetz (USG) 62 4
27
27 Die Wehrpflicht wurde zum 01.07.2011 ausgesetzt.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
30
5.4.2 Weitere Informationen zum BA föG für Schülerinnen und Schüler
Rechtgrundlage für die Ausbildungsförderung ist das Bundesausbildungsförderungsge-
setz (BAföG). Ziel des BAföG ist, jedem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, unabhän-
gig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren,
die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Die Förderung der Schülerinnen und
Schüler übernehmen die Kreise und kreisfreien Städte als Auftragsangelegenheit des
Bundes. Die Leistungen für Studierende werden in Nordrhein-Westfalen von den Stu-
dentenwerken als öffentlich-rechtliche Körperschaften gewährt.
Die Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt als Zuschuss, die Leistungen müs-
sen nicht (auch nicht anteilig) zurückgezahlt werden. Die Gewährung der Leistungen
erfolgt für ein Schuljahr (bei weiterem Schulbesuch auch für den Ferienmonat) jeweils
für volle Monate.
Im Jahr 2011 wurden 1.331 Anträge auf Förderung gestellt (die Zahl bezieht sich auf
das Kalenderjahr, nicht das Schuljahr). Davon waren 783 Schülerinnen und 548 Schü-
ler. Die Gesamtzahl hat sich gegenüber den Vorjahren leicht erhöht beziehungsweise
ist nahezu gleichgeblieben (2010: 1.317; 2009: 1.277).
Der Auszahlungsbetrag belief sich auf 5,1 Millionen Euro. Diese Finanzleistungen wer-
den vom Bund beziehungsweise Land Nordrhein-Westfalen getragen und vom Gebiets-
rechenzentrum des Landes direkt an die Schülerinnen und Schüler gezahlt. Sie be-
lasten den städtischen Haushalt nicht.
Im Rahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen erfolgt eine pauschale Personal-
und Sachkostenerstattung für die auftragsweise Aufgabenerfüllung.
5.4.3 Leistungen für Bildung und Teilhabe
28
Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) hat der Gesetzgeber auch
Bedarfe für Bildung und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
im Rechtskreis des SGB II, des SGB XII sowie des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG)
anerkannt (das sog. Bildungs- und Teilhabepaket).
Dadurch wird den Berechtigten ein individueller Rechtsanspruch auf Leistungen für Bil-
dung und Teilhabe gegeben, die im SGB II und SGB XII nunmehr auch einen Teil des
Existenzminimums bilden. Darüber hinaus werden diese Leistungen entsprechend der
gesetzlichen Regelungen im SGB XII sowie einem Erlass des Ministeriums für Inneres
und Kommunales NRW auch allen Kindern und jungen Menschen mit Anspruch auf
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt.
Vorrangiges Ziel des Bildungspakets ist es, Kindern einkommensschwacher Familien
die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen und ih-
nen somit bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.
28 Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden in Abhängigkeit von den Empfängergruppen unter-
schiedlichen Produkten zugeordnet. Da sie nicht bei jedem Produkt aufgeführt werden sollen, werden die
Informationen unter der Produktgruppe 050204 zusammengefasst, weil zu dieser Produktgruppe zumin-
dest die Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigten gehören.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Die Regelungen zur Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets sind nach der Veröf-
fentlichung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes am 29. März 2011 im Bundesgesetz-
blatt teilweise rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten und umfassen folgende
Leistungen:
• eintägige Ausflüge von Kindertageseinri chtungen und Schulen sowie mehrtägige
(Klassen)-fahrten,
• Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
• notwendige Schülerbeförderungskosten,
• erforderliche Lernförderung zur Erreichung der wesentlichen Lernziele,
• Übernahme der Kosten bei der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsver-
pflegung von Schüler oder Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen und
• Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Angesprochen werden mit diesem Angebot in Münster rund 11.000 berechtigte Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene. Davon haben in der Zeit vom 01.04. bis
31.12.2011 6.000 Berechtigte Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt und erhal-
ten.
Tabelle 21
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Entwicklung der Inanspruchnahme im Zeitraum 01.04. bis 31.12.2011
Zahl der Leistungsberechtigten nach Rechtskreisen,
die Leistungen für Bildung und Teilhabe
in Anspruch genommen haben
Zeitraum
01.04.2011
bis
SGB II Wohngeld /
Kinderzuschlag SGB XII § 2
AsylbLG
§ 3
AsylbLG Gesamt
31.07.2011 1.805 1.742 33 12 3 3.595
31.08.2011 2.330 2.145 40 12 31 4.558
30.09.2011 2.619 2.434 43 14 51 5.161
31.10.2011 2.832 2.612 44 15 55 5.558
30.11.2011 2.971 2.696 44 17 60 5.788
31.12.2011 3.093 2.782 46 17 62 6.000
5.5 Produkt 050301 – Beratung und Le istungen bei Pflegebedürftigkeit
Die Gesamtbevölkerung in Münster wird bis zum Jahr 2020 voraussichtlich leicht wach-
sen. Dagegen ist bei der absoluten Zahl der 80-jährigen und Älteren ein deutlicher An-
stieg zu erwarten. Damit ist auch die Annahme verbunden, dass die Zahl der pflegebe-
dürftigen Menschen in Münster zunehmen wird.
Mit der Pflegeplanung ist das Sozialamt maßgeblich an der Sicherung und Weiterent-
wicklung der pflegerischen Infrastruktur beteiligt. Die Angebote und Leistungen des So-
zialamtes reichen vom Service des Sozialen Fachdienstes Senioren und Pflege über
die Leistungen des Pflegewohngeldes sowie individuelle Leistungen der Hilfe zur Pflege
bis zur Heimaufsicht.
31
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
32
Im Anhang sind die Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- und Tages-
pflege, Hospize, die ambulanten Dienste, die ambulant betreuten Wohngemeinschaften
sowie Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung aufgeführt. Außerdem gibt
eine Grafik Auskunft zur pflegerischen Infrastruktur in Münster.
5.5.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Die Kommunen übernehmen wichtige Teilaufgaben im Rahmen der pflegerischen Ver-
sorgung. Ihre Aufgaben umfassen Leistungen nach dem SGB XII, dem Landespflege-
gesetz sowie dem Wohn- und Teilhabegesetz – WTG (vorher: Heimgesetz)
Leistungen nach dem SGB XII sind:
• Finanzielle Leistungen an Menschen, die die Kosten der ambulanten, teilstationären
und stationären Pflege nicht aus Einkommen, Vermögen und Leistungen Dritter,
insbesondere der Pflegekasse, tragen können.
Leistungen nach dem Landespflegegesetz sind:
• Beratung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen,
• Förderung der Investitionskosten der ambul anten Pflegedienste und der stationären
Pflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld),
• Entwicklung von bedarfs gerechten und innovativen Konzepten in der Pflege und
Altenhilfe sowie Pflegeplanung.
Leistungen nach dem Heimgesetz sind:
• Beratung aller Heimbewohnerin nen, Heimbewohner und aller örtlichen Anbieter von
Heimplätzen sowie Prüfung aller Alten-, Behinderten- und Pflegeeinrichtungen
- Ziele
1. Pflegebedürftige Seniori nnen und Senioren sollen in Münster so lange wie möglich
selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben können. Daher soll der Anteil der in
vollstationären Pflegeeinrichtungen lebenden Seniorinnen und Senioren einen An-
teil von x Prozent nicht übersteigen
29.
2. Über Anträge wird durchschnittlich maxi mal 40 Arbeitstage nach Vorliegen der voll-
ständigen Unterlagen entschieden.
3. Jede Alten- und Pflegeeinr ichtung wird mindestens einmal jährlich von der Heim-
aufsicht begangen.
29 Es handelt sich um ein Produktbereichsziel, zu dem in einem ersten Schritt noch keine Werte darge-
stellt werden.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2011
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 2. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Arbeitstagen) 40 10
Zum 3. Ziel:
Begangene Pflegeeinrichtungen (in Prozent) 100 100
- Leistungsdaten
2011
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Zahl der Beratungen (Infobüro) 3.100 2.847
Zahl der Heimbegehungen in Behinderten- und
Pflegeeinrichtungen 82 104
5.5.2 Altenhilfe- und Pflegeplanung
Nach § 6 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen trägt die kommunale Pflegeplanung
zu einer ausreichenden Infrastruktur und damit zu einer gesicherten Unterstützung der
Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei. Sie berücksichtigt die gegebenen finan-
ziellen Möglichkeiten der Kommunen und stärkt mit der ausdrücklichen Einbeziehung
von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement, vorpflegerischer und pflege-
ergänzender Angebote die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für ein qualitativ und
quantitativ ausreichendes Hilfe- und Pflegeangebot.
Durch ein intensives Zusammenwirken von Pflegeeinrichtungen, komplementären An-
bietern, den Wohlfahrtsverbänden und Stadt Münster unter anderem in der Pflegekonfe-
renz sowie den stadtteilorientierten Netzwerken „Älter werden in…“ werden die Pflege
begleitenden und pflegerischen Angebotsqualitäten in Münster gesichert und weiter-
entwickelt.
Die kontinuierlich fortgeführte Pflegeberichterstattung des Sozialamtes vermittelt einen
detaillierten Überblick über die vorpflegerischen, ambulanten, teil- und vollstationären
Angebote und Leistungen in Münster. Sie stellt die aktuelle pflegerische Versorgungssi-
tuation dar und gibt einen Ausblick in die Planungsvorhaben und weiteren Entwicklun-
gen. Der aktuelle Pflegebericht kann unter folgendem link aufgerufen werden:
http://www5.stadt-muenster.de/schriften/pdf/Pflegebericht2011.pdf
Pflegemarktbeobachtung
Neben der familiären, selbst organisierten häuslichen Pflege, bilden ambulante Pflege-
dienste, Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege, ambulant betreute Wohngemein-
schaften sowie vollstationäre Pflegeheime einen wesentlichen Baustein der pflegeri-
schen Versorgung.
Der Bedarf an hauswirtschaftlichen und serviceorientierten Dienstleistungen steigt wei-
ter. Anbieter von kombinierten und komplexen Betreuungs- und Versorgungsangeboten
orientieren sich an dieser Nachfrageentwicklung und kommen damit dem Wunsch vieler
33
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
älterer Menschen entgegen, auch im Fall von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit in der eige-
nen Häuslichkeit verbleiben zu können.
Die Entwicklung neuer Angebotsformen setzt sich im Bereich der ambulant betreuten
Wohnformen fort. Ambulante betreute Wohngemeinschaften für somatisch hilfe- und
pflegebedürftige Menschen werden als Planungsvorhaben verstärkt im Zusammenspiel
zwischen Wohnungswirtschaft sowie sozialer und pflegerischer Dienstleistung kommu-
niziert.
In 2011 entwickelte sich das Angebot der professionellen pflegerischen Dienstleistun-
gen und Einrichtungen weiter. Stadtweit bieten 42 ambulante Pflegeeinrichtungen ihre
Dienste an. Die Tagepflegeeinrichtungen halten mittlerweile 152 (Zuwachs von 39)
Plätze vor. Die Kurzzeitpflegeangebote mit den 76 solitären und inzwischen 108 einge-
streuten Plätzen waren im Sommer und im Herbst 2011 stark nachgefragt. Die hohe
Nachfrage für die 136 Wohneinheiten in ambulant betreuten Wohngemeinschaften für
hilfe- und pflegebedürftige sowie demenziell veränderte Menschen ist weiter zu beo-
bachten. Die Auslastung der Pflegeheime mit mittlerweile 2.606 Plätzen bewegte sich
im Jahr 2011 zwischen 93 und zeitweise 98 Prozent in Sommer und Herbst.
Quartiersangebote – Wohnen mit Versorgungssicherheit
Die enge Zusammenarbeit zwischen Wohnungswirtschaft und ambulanten Dienst-
leistern bietet Synergien und bedeutet einen deutlichen Zugewinn im Sinne von Versor-
gungssicherheit für die betroffenen Menschen und das gesamte Wohnquartier. Für die
Wohnungswirtschaft tritt nachweislich eine geringere Fluktuationsquote auf, wenn trotz
Hilfe- und Pflegebedarf von Mieterinnen und Mietern der Verbleib in der eigenen Woh-
nung gewährleistet ist.
Der Paradigmenwechsel, weg von der Schaffung reiner Versorgungsstrukturen hin zur
Stärkung des ‚normalen Wohnens', und die Stärkung von Mitwirkung und Teilhabe sind
die wesentlichen Elemente einer quartiersbezogenen Altenhilfe- und Pflegeplanung, die
den Wünschen und Bedürfnissen der überwiegenden Zahl der Bürgerinnen und Bür-
gern entspricht und perspektivisch die Kommunen, Kranken- und Pflegekassen als Kos-
tenträger entlastet. Zwei Quartiersstützpunkte haben sich in den Stadtteilen Schlachthof
und Gievenbeck inzwischen etabliert. Ziel ist es, sowohl die Wohnungswirtschaft als
auch die pflegerischen Einrichtungen verstärkt für diese Angebotsform zu gewinnen.
Für die Innenstadtbereich ist aktuell ein weiteres Angebot in Planung.
Demenzwegweiser
Die Stadt Münster verfügt mit der Gerontopsychiatrischen Beratung der Alexianer-
Krankenhaus Münster GmbH, der Gerontopsychiatrischen Beratung der LWL Klinik
Münster, der Alzheimer Gesellschaft Münster e.V. und dem Demenz-Servicezentrum
für die Region Münster und das westliche Münsterland über eine sehr gute Angebots-
struktur. Im April 2011 präsentierte der Arbeitskreis Demenz Münster die Broschüre
„Wegweiser Demenz“. Sie richtet sich an pflegende Angehörige, Fachleute aus Medi-
zin und Pflege sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Altenhilfe- und Pflegeeinrich-
tungen. Die erste Auflage von 5.000 Exemplaren ist bereits vergriffen, die Zweitaufla-
ge erscheint in Kürze. Die Broschüre trägt entscheidend dazu bei über das Krank-
heitsbild Demenz zu informieren, den Betroffenen und Angehörigen den Zugang zur
Hilfe zu erleichtern sowie die ehrenamtlich und professionell Tätigen zu vernetzen.
34
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Darüber hinaus hat die Gemeindediakonie Hiltrup e. V. mit ihrer Teilnahme am Projekt
„Menschen mit Demenz in der Kommune“ der Robert Koch Stiftung mit vielen öffent-
lichkeitswirksamen Veranstaltungen im Jahr 2011 die soziale Teilhabe demenziell ver-
änderter Menschen unterstützt und die Enttabuisierung des Krankheitsbildes Demenz,
die Gewinnung ehrenamtlicher und bürgerschaftlich engagierter auch „jüngerer Älterer“
sowie die Netzwerktätigkeit, unter anderem im Stadtteilarbeitskreis „Älter werden in
Hiltrup“, vorangetrieben.
Menschen mit Migrationsvorgeschichte
Die Kommunale Seniorenvertretung, der Integrationsrat und das Sozialamt der Stadt
Münster haben am 23.11.2011 zur Informationsveranstaltung „Wenn die Kräfte nach-
lassen…“ alle interessierten Münsteraner innen und Münsteraner mit und ohne Migrati-
onsvorgeschichte eingeladen. Auf einer Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Ver-
tretern der ambulanten Pflegedienste, Tagespflege, stationären Pflege und des Arbeits-
kreises Demenz wurde unter anderem die Frage gestellt, ob ausreichend Informationen
für ältere und pflegebedürftige Menschen mit Migrationsvorgeschichte zur Verfügung
stehen. In Foyer des Stadthauses 1 informierten die Arbeitskreise der Altenpflegeein-
richtungen, der Arbeitskreis Demenz, der Soziale Fachdienst Senioren und Pflege des
Sozialamtes mit dem kommunalem Pflegestützpunkt, die Freiwilligenagentur, die
Selbsthilfekontaktstelle, die Fachdienste Migration der Wohlfahrtsverbände sowie der
Arbeitskreis International über ihre Angebote und beantworteten individuelle Fragen
mehrsprachig.
Im Ergebnis wurde festgehalten, dass das Thema "Kultursensible Altenpflege" in der
täglichen stadtteil- und zielgruppenorientierten Arbeit der Beratungsstellen der Wohl-
fahrtsverbände und der Stadt mit den Pflegestützpunkten sowie in den pflegerischen
Einrichtungen Berücksichtigung findet. Zusätzlich werden auf verschiedenen Ebenen,
beispielsweise durch den Sozialen Fachdienst mit den leistungsgewährenden Fachstel-
len des Sozialamtes gemeinsame Informationsveranstaltungen bei Migrantenselbstor-
ganisationen zum Thema Pflege durchgeführt.
Arbeitskreise „Älter werden im Stadtteil“
Die offenen Arbeitskreise „Älter werden im Stadtteil/Stadtbezirk“ verfassen Informati-
onsbroschüren und führen gemeinsame Projekte sowie Aktionstage durch. Mit der
kommunalen Seniorenvertretung Münster initiiert und koordiniert das Sozialamt die in
der Regel zweimal jährlich tagenden Gremien auf stadtteil- oder stadtbezirklicher Ebe-
ne.
Schwerpunkt im Jahr 2011 war der Informationstag in Coerde am 16.07.2011. Informiert
wurde über die Angebote Gesundheit, Sport, Begegnung, Ehrenamt, Wohnen und Pfle-
ge im Stadtteil.
Fest etabliert haben sich die Stadtteilarbeitskreise
• nördliche Innenstadt (Kreuzviertel, Buddentu rm, Aegidii, Martini, Überwasser, Dom),
• Stadtbezirk Hiltrup (Hiltrup, Amelsbüren, Berg Fidel),
• Stadtbezirk Südost (Gremmendor f, Angelmodde, Wolbeck),
• Stadtteil Coerde und
35
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
• östliche Innenstadt (Bahnhof, Hansaplatz, Mauritz-West, Schlachthof, Hafen, Herz
Jesu und Mauritz Mitte).
5.5.3 Pflegekonferenz
Die nach § 5 Landespflegegesetz NRW tätige Pflegekonferenz Münster folgt dem Ziel,
eine leistungsfähige und wirtschaftliche ambulante, teilstationäre, vollstationäre und
komplementäre Angebotsstruktur für alle pflegebedürftigen Menschen in Münster zu
gewährleisten.
2011 haben im Frühjahr und Herbst zwei Sitzungen stattgefunden. Neu aufgenommen
wurde der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. In der gemeinsamen Sitzung
der Gesundheits- und Pflegekonferenz am 16.11.2011 wurden zwei Projektgruppen für
die Themen „Entlassungs- und Überleitungsmanagement“ sowie „ärztliche und fachärzt-
liche Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtung“ eingerichtet. Die Arbeitsgruppen
sind mit Mitgliedern beider Konferenzen und zusätzlichen Fachleuten besetzt und ha-
ben den Auftrag konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
Die Protokolle der Sitzungen der Pflegekonferenz können auf den Internetseiten des
Sozialamtes eingesehen werden unter
http://www.muenster.de/stadt/sozialamt/pflege-konferenz.html
5.5.4 Sozialer Fachdienst Senioren und Pflege
Die Fachstelle umfasst den stadtteilorientierten Fachdienst mit einer Pflegefachkraft
sowie die Pflege- und Wohnberatung des Informationsbüros Pflege bzw. des kommuna-
len Pflegestützpunktes.
Im stadtteilorientierten Fachdienst sind sechs Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
sowie eine Pflegefachkraft als Fallmanagerinnen und Fallmanager tätig. Der Fachdienst
berät und unterstützt vor Ort und dort überwiegend in der eigenen Wohnung, aber
ebenso im Krankenhaus, in der Kurzzeitpflege, in stationären Pflege- und Behinderten-
einrichtungen oder in anderen pflegerischen Einrichtungen.
Die Sozialarbeiterinnen und die Sozialarbeiter sowie die Pflegefachkraft übernehmen in
erster Linie die Fallverantwortung für alle alten, hilfs- und pflegebedürftigen Menschen,
die im Leistungsbezug von SGB XII stehen beziehungsweise bei denen sich in Kürze
eine Sozialhilfebedürftigkeit abzeichnet. Darüber hinaus koordinieren sie die Fälle, bei
denen alte, hilfs- und pflegebedürftige Menschen betroffen sind, die aber keine Sozial-
leistungen erhalten. Die finanzielle Sicherheit dieses Personenkreises kompensiert oft
nicht die sozial schwierigen Lebensumstände, so dass die Sozialarbeiterinnen und So-
zialarbeiter trotzdem die Fallverantwortung tragen. Diese Erfahrung lässt den Schluss
zu, dass sich der stadtteilorientierte Fachdienst zum Kommunalen Sozialdienst für Se-
nioren und Pflegebedürftige entwickelt.
Die Fallmanagerinnen und Fallmanager ermitteln die pflegerischen und komplementä-
ren Bedarfe, erarbeiten Hilfepläne und stimmen diese mit den Betroffenen, Angehöri-
gen, Pflegediensten, Anbietern von hauswirtschaftlichen Leistungen sowie mit im Stadt-
teil ehrenamtlich Tätigen ab. Bei den Hilfen nach dem SGB XII begutachten sie den Be-
darf und geben hierzu Stellungnahmen ab, die dann die Grundlage für die sozialhilfe-
rechtliche Entscheidung sind.
36
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Im Jahr 2011 hat der stadtteilorientierte Fachdienst insgesamt 863 Haushalte, mit 520
Frauen und 351 Männern, betreut. Dabei ist eine Zunahme von multiplen Problemstel-
lungen und intensiven Betreuungen, die bis zu 20 Kontakte pro Haushalt in einem Jahr
ausmachen, zu verzeichnen.
Tabelle 22
Stadtteilorientierter Fachdienst
Anzahl der betreuten Personen
Jahr Anzahl der betreuten Personen davon weiblich davon männlich
2010 843 506 337
2011 871 520 351
Für die Personen, die über das Sozialamt kranken- und pflegeversichert sind, über-
nehmen die Fallmanagerinnen und Fallmanager die Funktion wie die der § 7 a SGB XI
Pflegeberater.
Bei den genannten Haushalten sind 24 ausschließliche Pflegeberatungshausbesuche
im Jahr 2011 durchgeführt worden. Pflegeberatungshausbesuche werden angeboten,
wenn den Ratsuchenden oder Angehörigen das Aufsuchen des Pflegestützpunktes im
Informationsbüro Pflege nicht möglich ist.
Im Zusammenhang mit „hauswirtschaftlichen Hilfen“ für SGB II-Berechtigte erhalten die
Fallmanagerinnen und Fallmanager Aufträge vom Jobcenter. Hier ermitteln sie die Be-
darfe, fertigen die Bedarfsfeststellung und geben diese an das Jobcenter. Sie unterstüt-
zen nicht bei der Einrichtung der Hilfe und übernehmen kein Fallmanagement.
Die zum 01.01.2010 eingestellte Pflegefachkraft ist zum 01.01.2012 in ein unbefriste-
tes Angestelltenverhältnis übernommen worden. Das Aufgabengebiet der Pflegefach-
kraft umfasst die Pflegebedarfsfeststellung in komplexen Pflegesituationen, die Prüfung
der Heimnotwendigkeit bei Personen im SGB XII-Bezug beziehungsweise bei denen,
die absehbar Leistungen nach dem SGB XII erhalten werden und die damit verbundene
Durchführung eines Überleitungsmanagements nach einem Krankenhausaufenthalt.
Danach wird das Ziel verfolgt, der Betroffenen beziehungsweise dem Betroffenen die
größtmöglichen Chancen einzuräumen, ein selbstbestimmtes und so weit wie möglich
selbständiges Leben zu führen. Das Vorliegen einer Pflegestufe muss nicht mit dem
„selbstverständlichen Eintritt“ in eine stationäre Pflegeeinrichtung gleichsetzt werden.
In den oben genannten 863 Haushalten hat die Pflegefachkraft im Zeitraum vom
01.01.2011 bis zum 31.12.2011 41 Pflegebedarfsfeststellungen in komplexen Pflegesi-
tuationen und 71 Prüfungen der Heimnotwendigkeit mit einem adäquaten Überlei-
tungsmanagement vorgenommen. Dabei konnten Einsparungen in Höhe von
346.121,88 Euro bei der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII erzielt werden.
Der Einsatz von Pflegefachkräften in diesem Arbeitsgebiet wird mittlerweile von vielen
Kreisen und Städten umgesetzt beziehungsweise konkret in Erwägung gezogen. Hier
hat das Sozialamt im Rahmen des Benchmarking der mittelgroßen Städte in Nordrhein-
Westfalen den Nutzen einer Pflegefachkraft deutlich machen können und nimmt dabei
eine Vorreiterrolle ein.
37
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Für ein gelingendes Fallmanagement im Bereich der Hilfe zur Pflege im SGB XII ist das
pflegerische Fachwissen unerlässlich. Mit Blick auf das Personal in dieser Fachstelle ist
eine Doppelqualifikation von alten- beziehungsweise krankenpflegerischer und sozial-
arbeiterischer Ausbildung zukunftsweisend.
Zu den Inhalten der Arbeit des Sozialen Fachdienstes Senioren und Pflege gehört auch
das Thema „Gefahren in der Pflege“. Bei Polizei- beziehungsweise Feuerwehrmeldun-
gen oder Hinweisen von Ärzten, Nachbarn, Diensten und anderen bearbeitet der Fach-
dienst diese Anliegen nach dem im Jahr 2010 abgestimmten Verfahren. Im Jahr 2011
sind rund 100 Hinweise und davon 35 Meldungen von Polizei beziehungsweise Feuer-
wehr eingegangen. In allen Fällen ist der Fachdienst, häufig in Zusammenarbeit mit
dem Sozialpsychiatrischen Dienst, aber auch mit anderen Einrichtungen, tätig gewor-
den.
Das Netzwerk „Gefahren in der Pflege“, das auch anonyme Fallberatungen für profes-
sionelle Dritte anbietet und vom Fachdienst koordiniert wird, hat sich in 2011 zu einer
Fallkonferenz getroffen.
Im Rahmen von Pflegeberatung im Informationsbüro Pflege/kommunaler Pflegestütz-
punkt sind 2.847 Beratungen erfolgt. Von den Beratungskontakten waren 1.983 weib-
lich, 852 männlich und der Rest wurde nicht erfasst.
In diesen 2.847 Beratungen sind 371 Pflegestützpunktsberatungen enthalten. Die Er-
probungsphase der Pflegestützpunkte in Nordrhein-Westfalen ist bis zum 31.12.2011
verlängert worden. Das Kuratorium Deutscher Altershilfe (KDA) wird die Erprobungs-
phase evaluieren. Hierzu werden die statistischen Daten des Pflegestützpunktes sowie
die Inhalte einer in der Zeit vom 02.05.2011 bis 29.07.2011 stattgefunden Kundenbe-
fragung ausgewertet.
Der Personalaustausch zwischen Mitarbeiterinnen des Sozialamtes und der AOK ist
auch im Jahr 2011 vorgenommen worden. Wie schon in 2010 waren in den Zeiten, in
denen das Informationsbüro Pflege in der AOK seine Sprechstunden anbietet, nur sehr
geringe Besucherzahlen zu verzeichnen. Insgesamt sind dort 15 persönliche und 8 tele-
fonische Beratungen in 2011 durchgeführt worden.
Die statistische Auswertung des Informationsbüros Pflege wird für 2011 wie folgt inter-
pretiert:
Der schon in 2010 konstatierte Anstieg bei der Nachfrage nach freien Kapazitäten hat
sich ein weiteres Mal erhöht; hier ist die stärkste Nachfrage seit Jahren zu verzeichnen.
Im Gegensatz zu 2010 sind parallel dazu auch die Kapazitätenangebote gestiegen. Be-
sonders groß war die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen und stationären Pflegeplät-
zen, was auch die Anzahl der Kontakte zu den teil- und vollstationären Einrichtungen
erhöht hat. Im Jahresverlauf ist es bei den Kurzzeitpflegeplätzen zu punktuellen Eng-
pässen gekommen.
Die Anzahl der ratsuchenden Angehörigen ist weiterhin gestiegen. Sie macht bei der
Klientenstruktur einen Anteil von 72 Prozent aus, wohingegen die Beratung von Betrof-
fenen bei 12 Prozent liegt. Mit 2.241 telefonischen Kontaktaufnahmen bleibt diese Art
der Kontaktaufnahme konstant hoch. Die Anzahl der persönlichen Kontakte lag bei 482.
Es ist eine Zunahme von Kurzkontakten sowie an zeitintensiven Kontakten zu verzeich-
nen.
38
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Die wesentlichen Beratungsanlässe waren Fragen zur Finanzierung von Pflegeleistun-
gen, zur Organisation der häuslichen Pflege und zusätzlicher Betreuung sowie zur
Heimaufnahme und zu teilstationären Angeboten. Bei den benannten Problemsituatio-
nen bleibt die Schnittstelle Krankenhaus/Nachsorge bedeutsam.
In der Beratung macht sich der Fachkraftmangel deutlich bemerkbar. So sind Wünsche
und Bedürfnisse von Pflegebedürftigen in zeitlicher und personeller Hinsicht nicht mehr
immer von den Diensten erfüllbar.
Die Wohnberatung hat neben der allgemein für Bürgerinnen und Bürger zugänglichen
Beratung im Rahmen von Hausbesuchen (insgesamt 154 im Jahr 2011) schwerpunkt-
mäßig die Analyse der persönlichen Ausgangssituation und der persönlichen Bedarfs-
lage, die Beratung zu Möglichkeiten der Wohnumfeldverbesserungen und Entwicklung
individueller Lösungsmöglichkeiten zur Optimierung der Wohnsituation insbesondere
von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz im Blick. Für diesen Personen-
kreis wurden im Jahr 2011 Beratungen und weitergehende Begleitungen bei Umbau-
und Anpassungsmaßnahmen in insgesamt 25 Fällen durchgeführt. Geschlechterdiffe-
renziert wurden Beratungen für 13 von demenziellen Erkrankungen betroffene weibliche
Personen und 12 männliche Personen durchgeführt. Bei Bedarf werden weiterführende
Beratungs- und Diagnoseangebote speziell für demenziell erkrankte Personen vermit-
telt.
Immer mehr Bedeutung im Beratungsalltag bekommt die Unterstützung bei der Klärung
von Finanzierungsfragen. Klärung möglicher Kostenträger und die Unterstützung bei
der Antragstellung sowie das Anfertigen entsprechender Stellungnahmen der Wohnbe-
ratung zu den geplanten Umbaumaßnahmen werden von dem anfragenden Personen-
kreis nahezu in jedem Fall nachgefragt. In diesem Zusammenhang gewannen neben
der Frage nach Zuschüssen immer mehr auch die Informationen zu Darlehnsprogram-
men des Landes NRW (NRW Bank) und des Bundes (Mittel über die Kreditanstalt für
Wiederaufbau) an Gewicht.
Die Möglichkeiten der Wohnraumanpassung im Bestand wurden auch im Jahr 2011 auf
hohem Niveau nachgefragt. Es wurden zirka 1.900 telefonische Anfragen und persönli-
che Beratungs- und Informationsgespräche während der Sprechzeiten in der Bera-
tungsstelle bearbeitet. Gemeinsam mit dem Beratungsangebot zu Hilfen beim Umzug
wurde die Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft zu Fragen der Wohnrauman-
passung bei verschiedenen Gelegenheiten erneut thematisiert. Hinsichtlich des Neu-
baus von Wohnraum zeigen Anfragen der Wohnungswirtschaft, dass hier Beratungs–
und Unterstützungsbedarf bei der Planung und Schaffung von bedarfsgerechtem Wohn-
raum für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen besteht.
Zu konkreten Wohnungsanpassungsmaßnahmen wurden 154 Beratungen und Beglei-
tungen (davon bei 80 Frauen und 74 Männern) durchgeführt.
39
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Tabelle 23
Altersstruktur der Adressaten der Wohnberatung
Alter in Jahren Anzahl der Personen
bis 10 1
11 bis 20 1
21 bis 40 2
41 bis 64 30
65 bis 70 18
71 bis 74 25
75 bis 80 28
81 und älter 49
Summe 154
Das Amt für Wohnungswesen arbeitet mit den Hilfen beim Umzug, ein Beratungs- und
Unterstützungsangebot zu Wohnformen, zur Klärung persönlicher Wohnbedürfnisse
und zu Informationen, die den Wohnungswechsel erleichtern können, eng mit der
Wohnberatung zusammen.
Zusätzlich zum Fallmanagement und zu den Einzelberatungen leistet die gesamte
Fachstelle Öffentlichkeitsarbeit in Form von Vorträgen rund um das Thema Pflege,
Wohnberatung und Senioren, beteiligt sich an Tagungen und stellt auf Veranstaltungen,
Messen oder Börsen das Beratungs- und Betreuungsangebot vor. Darüber hinaus wird
ein regelmäßiger Austausch mit Arbeitskreisen, Einrichtungen, Diensten sowie Bera-
tungsstellen im Stadtgebiet und im Stadtteil gepflegt.
5.5.5 Heimaufsicht
Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) stellt seit Ende 2008 die Rechtsgrundlage für
die Tätigkeit der Heimaufsicht dar. Es gilt nicht nur für stationäre Einrichtungen, in de-
nen ältere Menschen, Volljährige mit Behinderung oder pflegebedürftige Volljährige
aufgenommen sind, sondern auch für solche ambulant betreute Angebote, bei denen
beispielsweise der Vermieter und der Anbieter von Betreuungsleistungen rechtlich ver-
bunden sind. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren, also ab Ende 2010, bestand
die Zuständigkeit der Heimaufsicht auch für diese ambulant betreuten Angebote. Die
Daten in diesem Geschäftsbericht beziehen sich auf den so erweiterten Geltungsbe-
reich und die neue Definition des Begriffes „Einrichtung“. Eine Vergleichbarkeit mit den
Vorjahren ist daher nur bedingt gegeben.
Zum Stichtag 31.12.2011 werden in der Stadt Münster in den 85 Einrichtungen, die dem
WTG unterliegen, 4.601 Plätze vorgehalten. Diese Plätze befinden sich in stationären
Einrichtungen und deren Außenwohngruppen sowie in ambulant betreuten Wohnfor-
men.
Die 33 vollstationären Pflegeeinrichtungen verfügten zum Stichtag 31.12.2011 über
2.606 Plätze, von denen 108 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze in stationären Pflegeein-
richtungen waren.
40
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
76 Menschen können in den vier solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen betreut werden.
Weiterhin verfügen die beiden Hospize über insgesamt 18 Plätze.
In den 13 ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz bzw. für
hilfsbedürftige Menschen können 136 Bewohnerinnen und Bewohner aufgenommen
werden. In den übrigen ambulant betreuten Wohnformen werden weitere 386 Plätze
vorgehalten.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Heimaufsicht gehören die Prüfung der Einrichtun-
gen, die Bearbeitung von Beschwerden sowie die Begleitung von Neu- und Umbauten.
Im Jahr 2011 führten die Mitarbeiterinnen der Heimaufsicht 104 Prüfungen durch. Hier-
bei handelte es sich um 78 Regelprüfungen und 26 anlassbezogene Begehungen. Die
gesetzliche Vorgabe, jede Einrichtung mindestens einmal jährlich zu begehen, wurde
erfüllt.
Das WTG, das die Grundlage heimaufsichtsrechtlichen Handelns darstellt, nimmt Be-
zug auf die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. § 1 Abs. 2 WTG
übernimmt in Teilen den Wortlaut der Charta und manifestiert, dass Bewohnerinnen
und Bewohner in Betreuungseinrichtungen sich mit anderen Menschen austauschen
und am gesellschaftlichen Leben teilhaben sollen.
Dieser Aspekt der Teilhabe wird auch anlässlich der Prüfungen thematisiert. Der Rah-
menprüfkatalog enthält hierzu unter anderem Fragen zum „Gemeinschaftsleben und
Alltagsgestaltung“. In diesem Zusammenhang wird unter anderem erfragt, in wieweit die
Einrichtung eingebunden ist in das örtliche Gemeinwesen, ob externe Freizeit- und Ver-
anstaltungsangebote angenommen werden können und ob Bewohnerinnen und Be-
wohner jederzeit Besuch empfangen können. Beleuchtet werden soll, ob der Grundge-
danke der Inklusion entsprechend umgesetzt wird. In diesem Zusammenhang wurde
anlässlich der Begehungen deutlich, dass Bewohnerinnen und Bewohner – sofern sie
es wünschen – regelmäßige Kontakte beispielsweise zur Nachbarschaft, zu Pfarrge-
meinden, Schulen und Kindergärten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewähren bei Be-
darf entsprechende Unterstützungsleistungen.
Anhand der bei den Prüfungen eingesehenen Unterlagen stellte die Heimaufsicht wie
auch in den vergangenen Jahren fest, dass die vom Gesetzgeber geforderte Mindest-
fachkraftquote von 50 Prozent in allen Einrichtungen eingehalten oder überschritten
worden ist. In einzelnen Einrichtungen wurde vorübergehend weniger Personal be-
schäftigt als in den Entgeltvereinbarungen verhandelt worden ist. Aufgrund der Interven-
tion der Heimaufsicht wurde der Mangel stets kurzfristig behoben.
Der Heimaufsicht obliegt die Aufgabe, Begehungen der verschiedenen Prüfinstanzen zu
koordinieren mit dem Ziel, die Abläufe in den Einrichtungen möglichst wenig durch Prüf-
tätigkeiten zu beeinträchtigen.
Eine Möglichkeit, die Einrichtungen zu entlasten, könnten zeitgleiche Begehungen
durch zwei Prüfinstanzen sein. Daher wurden im Rahmen eines Pilotprojektes mehrere
gemeinsame Prüfungen durch den Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sowie
die Heimaufsicht durchgeführt. Eine Evaluation des Projektes wird noch erfolgen.
Absprachen zwischen Gesundheitsamt und Heimaufsicht wurden ebenfalls getroffen mit
der Absicht, die Belastung der Einrichtungen durch die Prüfungen zu minimieren.
41
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
In Einzelfällen wurden bei den Prüfungen pflegerische Mängel zum Beispiel hinsichtlich
der Körperpflege festgestellt. Die Heimaufsicht entnahm den Pflegedokumentationen,
dass bei einzelnen Bewohnerinnen und Bewohnern eine deutliche Gewichtsreduktion
stattgefunden hat, auf die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung nicht
adäquat reagiert haben. Sämtliche Mängel waren aber nie so gravierend, dass diese als
„gefährliche Pflege“ bezeichnet wurden.
Beschwerden bezogen sich im Berichtszeitraum unter anderem auf die pflegerische
Betreuung, die Reinigung der Wäsche sowie die Gabe von Medikamenten.
Im Berichtszeitraum begleitete die Heimaufsicht zahlreiche Neu- und Umbauten:
• Mit dem Um- und Anbau eines der beiden in Münster bestehenden Hospize wurde
begonnen. Um die Phase der Bautätigkeit zu überbrücken, in der Gäste besondere
Belästigungen hinnehmen müssten, wurden Gäste vorübergehend in einer nahe ge-
legenen Altenpflegeeinrichtung aufgenommen. Ende 2011 konnte der Rückzug er-
folgen. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im Herbst 2012 beendet sein.
• In Münster-Roxel wurde eine neue stat ionäre Altenpflegeeinrichtung gebaut, die im
November 2011 bezogen werden konnte. Hier können bis zu 40 Bewohnerinnen
und Bewohner ein neues Zuhause finden.
• Im Bereich der Einglie derungshilfe erfolgten einige Neu- und Umbauten, die zum
großen Teil im Zusammenhang mit Dezentralisierungstendenzen stehen.
• Mit dem Umbau einer Kirche wurde begonnen. In diesen Räumlichkeiten sollen
zwei ambulant betreute Einrichtungen für Menschen mit besonderem sozialem
Betreuungsbedarf entstehen.
• Der Anbau einer Altenpflegeeinrichtung ist fertig gestellt. Ein Teilbereich des An-
baus ist saniert. Mit der Beendigung der gesamten Baumaßnahme ist in der ersten
Jahreshälfte 2012 zu rechnen.
Seit dem 01.12.2010 werden Gebühren für einzelne heimaufsichtsrechtliche Tätigkeiten
erhoben. Die Legitimation erfolgte durch die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung
und den Erlass einer Verordnung, durch die Gebühren für Verwaltungshandeln auf der
Grundlage des WTG erhoben werden können. Gebührenpflichtig sind beispielsweise
Regelprüfungen durch die Heimaufsicht, schriftliche Beratungen neuer Betreiber zur
Planung von Einrichtungen oder Anzeigeprüfungen bei Wechsel der Einrichtungs- oder
Pflegedienstleitung.
Im Jahr 2011 wurden von den Trägern der Pflegeeinrichtungen Gebühren in Höhe von
33.441,25 Euro erhoben. Die Gebühren, die von Trägern der Behinderteneinrichtungen
entrichtet werden mussten, lagen bei 20.650 Euro.
5.5.6 Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege richtet sich an jene Menschen, die in ihrer Häuslichkeit auf haus-
wirtschaftliche oder pflegerische Unterstützung angewiesen sind oder die in Pflegeein-
richtungen wohnen und die Pflegekosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermö-
gen beziehungsweise durch Leistungen der Pflegeversicherung aufbringen können.
1.471 Personen erhielten zum Stichtag 31.12.2011 von der Stadt Münster Hilfe zur
Pflege, davon 642 häusliche Pflege und 829 Pflege in stationären Einrichtungen.
42
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
43
Die Hilfe zur Pflege wurde für 1.296 Personen von der Stadt Münster finanziert, wäh-
rend der Landschaftsverband Westfalen-Lippe für 175 Personen Kostenträger ist.
Sowohl im Bereich der ambulanten Pflege zu Lasten der Stadt Münster wie im Bereich
der stationären Pflege zu Lasten der Stadt Münster ist die Zahl der Leistungsberechtig-
ten im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Steigerung bei der ambulanten Pflege be-
trug 6,8 Prozent und bei der stationären Pflege 3,5 Prozent. Diese Steigerungsraten
entsprechen der demographischen Entwicklung und haben sich im Vergleich zum Vor-
jahr erhöht.
Das Verhältnis zwischen ambulanter und stationärer Pflege hat sich im Jahr 2011 er-
neut geringfügig zugunsten der ambulanten Pflege verbessert. Die Aufteilung (absolut
und prozentual) kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Die Gewährung von häuslichen Pflegeleistungen konzentriert sich auf die Leistungs-
erbringung von Pflegegeld, Pflegebeihilfen und Aufwendungen für eine besondere Pfle-
gekraft, Aufwendungen für eine Haushaltshilfe oder Kosten für den Hausnotruf, sofern
Leistungsansprüche gegenüber einer Pflegeversicherung entweder nicht bestehen oder
nicht ausreichend sind.
Tabelle 24
Hilfe zur Pflege zu Lasten der Stadt Münster (ohne Tagespflege)
Anzahl der Personen und
Verteilung ambulant / stationär
Stichtag Personen
insgesamt
davon a. v. E.30
(ambulant)
davon i. E.31
(stationär)
absolut in Prozent absolut in Prozent
31.12.2006 953 333 35 620 65
31.12.2007 996 366 37 630 63
31.12.2008 1.081 463 43 618 57
31.12.2009 1.203 530 44 673 56
31.12.2010 1.234 557 45 677 55
31.12.2011 1.296 595 46 701 54
Es sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtlichen Trägers
erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2011 175 Personen Hilfe zur Pflege zu
Lasten des überörtlichen Trägers.
Die Gesamtzahl der Personen, die Hilfe zur Pflege zu Lasten der Stadt Münster und
des Landschaftsverbandes Westfallen-Lippe bekommen, ist geschlechtsspezifisch der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
30 außerhalb von Einrichtungen
31 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
44
Tabelle 25
Hilfe zur Pflege zu Lasten der Stadt Münster
(ohne Tagespflege)
Anzahl der Personen nach Geschlecht
Personen
insgesamt
davon
a. v. E. 32
weiblich
davon
a. v. E.
männlich
davon
i. E.33
weiblich
davon
i. E.
männlich
31.12.2010 1.234 338 219 518 159
31.12.2011 1.296 372 223 517 184
Die Aufwendungen der Hilfe zur Pflege der Stadt Münster als örtlichem Träger haben
sich korrespondierend zu den Fallzahlsteigerungen erhöht und stellen sich wie folgt dar:
Tabelle 26
Aufwendungen und Erträge der Hilfe zur Pflege der Stadt Münster
als örtlichem Träger der Sozialhilfe nach Jahren
in Euro
Aufwen-
dungen
2009
Ein-
nahmen
2009
Aufwen-
dungen
2010
Ein-
nahmen
2010
Aufwen-
dungen
2011
Ein-
nahmen
2011
i. E. 7.597.657 1.108.760 7.692.089 808.437 7.960.305 805.266
a. v. E. 2.731.629 61.525 2.734.134 46.525 2.682.946 65.434
Summe 10.329.286 1.170. 285 10.426.223 854.962 10.643.251 870.700
Netto-
Aufwen-
dungen
9.159.001 9.571.261
9.772.551
5.5.7 Investitionskostenförder ung für Pflegeeinrichtungen
Nach dem Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen ist der örtliche Träger der Sozialhil-
fe verantwortlicher Ansprechpartner für die Planung und Abstimmung von Baumaß-
nahmen für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie von vollstationä-
ren Dauerpflegeeinrichtungen.
Gemäß § 12 Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen sind die Investitionskosten grundsätzlich
von den Bewohnerinnen und Bewohnern zu zahlen. Soweit diese dazu nicht in der Lage
sind, erfolgt die Förderung der Investitionen von vollstationären Dauerpflegeeinrichtun-
gen in Form eines bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses (Pflegewohngeld).
Den Nutzerinnen und Nutzern von teilstationären Einrichtungen dürfen keine Investiti-
onskosten berechnet werden.
32 außerhalb von Einrichtungen
33 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege erhalten einen Aufwendungszu-
schuss für alle Plätze, die von Personen genutzt werden, die als pflegebedürftig im
Sinne des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (SGB XI) anerkannt sind.
Ambulante Pflegeeinrichtungen erhalten für die betriebsnotwendigen Investitionen eine
pauschalierte Förderung durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe.
Investitionskostenförderung stationärer Pflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld)
Die Entwicklung der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeein-
richtungen, die Pflegewohngeld erhalten haben, zeigt die folgende Tabelle:
Tabelle 27
Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegewohngeld
insgesamt und nach Geschlecht
Personen insgesamt davon weiblich davon männlich
31.12.2004 766 608 158
31.12.2005 790 629 161
31.12.2006 749 592 157
31.12.2007 781 627 154
31.12.2008 750 595 155
31.12.2009 850 667 183
31.12.2010 884 693 191
31.12.2011 951 722 229
Die Zahl der Pflegewohngeldberechtigten ist gegenüber dem Vorjahr mit 7,5 Prozent
deutlich gestiegen. Ursachen hierfür sind unter anderem Umbauten und Modernisie-
rungsmaßnahmen in den Alten- und Pflegeeinrichtungen, die zu einer deutlichen Erhö-
hung der Investitionskosten geführt und den Personenkreis der Anspruchsberechtigten
erweitert haben.
45
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Die Aufwendungen für Pflegewohngeld stellen sich in den Jahren 2004 bis 2011 folgen-
dermaßen dar:
Tabelle 28
Aufwendungen für Pflegewohngeld in den Jahren 2004 bis 2011
in Euro
Jahr Aufwendungen
2004 3.968.249
2005 4.246.554
2006 4.214.220
2007 4.459.161
2008 4.440.649
2009 4.887.338
2010 5.355.099
2011 5.935.195
Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste und Aufwendungszu-
schüsse für Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Die Zahl der geförderten ambulanten Pflegedienste hat sich im Jahr 2011 gegenüber
dem Vorjahr um drei Dienste erhöht. Die Fördersumme ist gestiegen.
Tabelle 29
Anzahl der geförderten ambulanten Pflegedienste
und Fördersumme in Euro
nach Jahren
2006 2007 2008 2009 2010 2011
Anzahl geförderte
ambulante Dienste 25 25 26 26 27 30
Fördersumme
ambulante Dienste 620.033 622.056 646.717 666.161 730.633
763.653
Die Fördersumme ist durch Landesrecht vorgegeben. Berechnungsgrundlage sind die
von den Pflegediensten erbrachten Leistungen im SGB XI.
46
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Tabelle 30
Anzahl der geförderten Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
und Fördersumme in Euro
nach Jahren
2006 2007 2008 2009 2010 2011
Anzahl geförderter
Tagespflegeeinrichtungen 7 7 7 7 7 10
Anzahl geförderter
Kurzzeitpflegeeinrichtun-
gen / -plätze
7 15 17 22 26
28
Fördersumme
Tagespflege- und Kurz-
zeitpflegeeinrichtungen
255.265 358.130 354.218 433.412 530.689
488.826
Seit November 2006 wird der Zuschuss auch für „eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze
gewährt.
5.5.8 Pflegestützpunkte
Zum 01.07.2008 ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PfWG - in Kraft getreten,
das die sukzessive Einrichtung von Pflegestützpunkten im Jahr 2010 vorsieht. Nach §
92 c SGB XI werden Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und
Betreuung der Versicherten von den Pflege- und Krankenkassen eingerichtet, sofern
die oberste Landesbehörde dies bestimmt. Sie müssen hierbei eng mit den Kommunen
kooperieren.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat von seinem Bestimmungsrecht Gebrauch gemacht
und am 28.04.2009 eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem festgelegt,
dass auf Kassenseite der jeweils federführende Landesverband der Pflegekassen die
Verhandlungen zur Einrichtung eines Pflegestützpunktes führt. Beauftragte Kasse für
die Stadt Münster ist die AOK Westfalen-Lippe.
Mit Vorlage V/0772/2009 beauftragte der Rat der Stadt Münster die Verwaltung, Verträ-
ge mit den Pflegekassen über die Einrichtung und den Betrieb zweier Pflegestützpunkte
zu schließen. Im Rahmen der Erprobungsphase soll die Verwaltung die Einrichtung ei-
nes weiteren Pflegestützpunktes vorantreiben. Hierbei ist eine sozialräumliche Orientie-
rung vorzunehmen und die Idee der Initiierung eines mobilen Stützpunktes in den Ge-
samtplanungsprozess einzubeziehen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
erteilte mit Schreiben vom 19.02.2010 die Akkreditierung der Pflegestützpunkte in
Münster. Die Stützpunkte haben am 01.03.2010 die Arbeit aufgenommen
• bei der AOK Westfalen-Lippe, Königsstr. 18/20, 48143 Münster und
• im Informationsbüro Pflege, Sozialamt der Stadt Münster, Gasselstiege 13, 48159
Münster.
Dort erhalten alle ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger ausführliche Auskunft und Be-
ratung zu allen pflegerelevanten Themen. Umfassende Informationen zur gesetzlichen
47
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Pflegeversicherung, zur Krankenversicherung sowie zur Sozialhilfe, Auskünfte über
Leistungen und Entlastungsangebote für Pflegende und die Klärung von Kostenfragen
gehören ebenso zu den Aufgaben der Pflegestützpunkte wie der Aufbau einer wohnort-
nahen, trägerübergreifenden Zusammenarbeit aller Beteiligten, um die Teilhabe von
Menschen mit Pflegebedarf an der Gesellschaft zu stärken und neues bürgerschaftli-
ches Engagement zu ermöglichen.
In der Start- und Erprobungsphase, die zunächst bis Ende 2010 befristet war und bis
Ende 2011 verlängert wurde, sollen in beiden Pflegestützpunkten Erfahrungen gesam-
melt werden, die für die Entscheidung der zukünftigen Struktur der Pflegeberatung in
der Stadt Münster erforderlich sind.
Die Aufgaben der Pflegestützpunkte umfassen folgende Punkte:
• Erhebung aller sozialen, gesundheitlichen u nd pflegerischen Versorgungs-, Betreu-
ungs- und Beratungsangebote einschließlich der relevanten Aktivitäten der Selbst-
hilfe und des bürgerschaftlichen Engagements im Einzugsbereich des Pflegestütz-
punktes und Erstellen von entsprechenden Informationsunterlagen,
• Vernetzung aufeinander abges timmter pflegerischer und sozialer Versorgungs-,
Betreuungs- und Beratungsangebote,
• Abstimmung und Koordinierung der für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung
in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitati-
ven und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Un-
terstützungsangebote,
• Information und Ausku nft für alle Bürgerinnen und Bürger ihres Einzugsbereiches;
Beratung zu Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl
und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleis-
tungen und sonstigen Hilfsangebote,
• Selbsthilfe und bürgerscha ftliches Engagement wird in den Pflegestützpunkten ein-
gebunden und begleitet; in den Stützpunkten wird das ehrenamtliche Engagement
von Angehörigen und Freiwilligen unterstützt und gefördert und damit die gesamt-
gesellschaftliche Verantwortung für Pflege betont,
• Einbindung von kirchlichen und gesellsc haftlichen Trägern und Organisationen, die
ihre Angebote und Unterstützungsleistungen für hilfe- und pflegebedürftige Men-
schen und ihre Angehörigen im Pflegestützpunkt bekannt machen sollen.
Der vorgeschriebene Personalaustausch zwischen Mitarbeiterinnen des Sozialamtes
und der AOK wird vorgenommen. An drei Tagen in der Woche jeweils zu den Kernzei-
ten für drei Stunden (insgesamt jeweils neun Stunden) unterstützen sich die Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte der Stadt Münster und der AOK gegensei-
tig. In den Zeiten, in denen das Informationsbüro Pflege in der AOK seine Sprechstun-
den anbietet, sind nur geringe Besucherzahlen zu verzeichnen.
Die Mitarbeiterinnen der AOK befinden sich in Fortbildungen zu § 7a SGB XI-
Pflegeberaterinnen und partizipieren an dem breiten Wissen und den Vorschlägen zu
passgenauen Angeboten der Kolleginnen aus dem Informationsbüro Pflege.
Bei komplexen Pflegesituationen mit einer hohen Leistungsdichte aus dem Sozialge-
setzbuch, insbesondere bei Leistungsansprüchen aus dem SGB XII, werden in Ab-
stimmung gemeinsame Fallkonferenzen durchgeführt. Hierbei sollten in Einzelfallkons-
tellationen die jeweils zuständigen Kranken-/Pflegekassen beteiligt werden.
48
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
In der Start- und Erprobungsphase sollen in beiden Pflegestützpunkten Erfahrungen
gesammelt werden, die für die Entscheidung der zukünftigen Struktur der Pflegebera-
tung in der Stadt Münster erforderlich sind.
In der Vereinbarung zwischen den Kranken- und Pflegekassen und der Stadt Münster
zur Errichtung von Pflegestützpunkten ist eine enge Zusammenarbeit mit den in § 92 c
Abs. 2 SGB XI genannten Personen, Einrichtungen, Stellen und Organisationen sowie
der Pflegekonferenz nach § 5 Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Ebenso
werden die Pflegestützpunkte mit Selbsthilfegruppen, ehrenamtlichen und sonstigen
zum bürgerschaftlichen Engagement bereiten Personen und Organisationen, kirchli-
chen und gesellschaftlichen Trägern und Organisationen kooperieren.
5.6 Produkt 050302 – Beratung u nd Leistungen bei Behinderung
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen und die Fachstelle Behinderte Men-
schen im Beruf sind beim Sozialamt in einer Organisationseinheit gebündelt.
Außerdem wird die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behin-
derungen von hier betreut.
Seit dem 01.01.2008 gehören die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts und hier ins-
besondere die Ausstellung der Schwerbehindertenausweise zu den Aufgaben des So-
zialamtes.
Neben diesen Leistungen ist vor allem die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
eine wichtige finanzielle Leistung der Sozialhilfe.
5.6.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Die Kommunen tragen die örtliche Verantwortung für die Schaffung, Umsetzung und
Weiterentwicklung von Integrationsmöglichkeiten für behinderte Menschen. Sie erfüllen
dabei Aufgaben nach dem SGB IX und SGB XII sowie dem Behindertengleichstellungs-
gesetz NRW.
Leistungen nach dem SGB IX:
Die Fachstelle Schwerbehindertenausweise führt das Feststellungsverfahren über das
Vorliegen einer Behinderung sowie den Grad der Behinderung durch und stellt die ent-
sprechenden Ausweise über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch aus.
Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf fördert die behinderungsgerechte Gestal-
tung von Arbeitsplätzen sowie die Erleichterung von Arbeitsbedingungen für schwerbe-
hinderte Menschen in technischer, rechtlicher und sonstiger Hinsicht durch finanzielle
Unterstützung, Beratung und Schaffung von Interessenausgleichen.
Es erfolgt die Förderung eines Fahrdienstes für außergewöhnlich gehbehinderte Men-
schen.
49
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
50
Weitere Leistungen nach dem SGB XII sind:
• Beratung von behinderten und von Behi nderung bedrohten Menschen sowie ihren
Angehörigen,
• finanzielle Leistungen an Menschen, di e Eingliederungsmaßnahmen (insbesondere
schulische und vorschulische Maßnahmen sowie Wohnraumanpassung) benötigen.
Im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes sichert die Behindertenbeauftrag-
te/Behindertenkoordination die Berücksichtigung der Interessen von behinderten Men-
schen und ihren Angehörigen in Münster sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung
von Teilhabemöglichkeiten (im Sinne der Inklusion) sowie einer barrierefreien Infrastruk-
tur. Dabei werden Betroffene und Selbstorganisationen sowie die vom Rat eingesetzte
Kommission beteiligt.
- Ziele
1. Der Anteil der Menschen mit Behinderunge n, die die öffentliche Infrastruktur in
Münster als barrierefrei bewerten, nimmt gegenüber dem Vorjahr um 1 Prozent zu34.
2. Mit den Mitteln der Ausgleichsabgabe soll en jährlich mindestens 100 Arbeitsplätze
für Schwerbehinderte gefördert und erhalten werden.
3. Über entscheidungsreif e Anträge auf ambulante Eingliederungsleistungen wird
durchschnittlich nach maximal vierzehn Arbeitstagen entschieden.
4. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer de r erledigten Erst-, Änderungs-, Nachprü-
fungs- und Verlängerungsanträge auf Schwerbehindertenausweise überschreitet im
Jahresdurchschnitt nicht dreieinhalb Monate.
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2011
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 2. Ziel:
Anzahl der geförderten Arbeitsplätze für Schwerbehinderte 100 129
Zum 3. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer ab der Vorlage der
gutachterlichen Stellungnahme (in Arbeitstagen)
14 7,5
Zum 4. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungszeit aller Antragsarten auf
Schwerbehindertenausweise (in Monaten)
3 2,6
34 Es handelt sich um ein Produktbereichsziel, zu dem in einem ersten Schritt noch keine Werte darge-
stellt werden.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
- Leistungsdaten
2011
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Anzahl der erledigten Anträge Schwerbehinder-
tenausweise (durchschnittlich pro Monat) 900 966
Anzahl der Betriebsbesuche 100 98
Anzahl der geförderten Anträge auf
Ausgleichsabgabe 100 162
Anzahl durchgeführte Fahrten des Fahrdienstes 16.500 15.482
Transferaufwendungen Fahrtendienst
(netto) (in Euro) 267.780 264.707
Transferaufwendungen SGB XII
(ohne institutionelle Förderung) (brutto) (in Euro) 1.940.000 2.139.002
5.6.2 Koordinierungsstelle für Behindertenfragen
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen bündelt unterschiedliche Aufgaben im
Themenfeld:
• Koordinierung der Maßnahm en und Planungen, die die Anliegen von Menschen mit
Behinderungen betreffen,
• Information und Beratung für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und
andere Interessierte,
• Geschäftsführung für die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen
mit Behinderungen (KIB),
• Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere Erstell en von Broschüren und Faltblättern; Initi-
ierung von und Beteiligung an Veranstaltungen sowie
• Mitarbeit in verschiedenen Grem ien, Arbeitsgruppen und Projekten.
Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen hat 2011 darauf hingewirkt, dass die
Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) schrittweise umgesetzt werden.
Im Rahmen der Bewusstseinsbildung wurden unter anderem Informationen zum Thema
UN-BRK sowie zu Aspekten der Barrierefreiheit für die Ämter der Stadtverwaltung zu-
sammengestellt. Einen Überblick über bisherige Aktivitäten zur Umsetzung der UN-BRK
in Münster gibt die Beschlussvorlage an den Rat „Münster auf dem Weg zur Inklusion“
(V/0525/2011 http://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/-
vo0050.php?__kvonr=2004033502&voselect=8232).
Als Beitrag zur Umsetzung von Artikel 9 der UN-BRK wurde 2010 der Runde Tisch Bar-
rierefreies Bauen eingerichtet. In diesem Gremium arbeiten Vertreterinnen und Vertreter
der Verwaltung und der Behindertenvereine (überwiegend Mitglieder der KIB) gemein-
sam daran, dass die Bedarfe von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen bei
Bauvorhaben möglichst umfassend berücksichtigt werden. Bei den monatlichen Treffen
(nicht öffentliche Sitzungen) werden einzelne Planungen für größere Bauvorhaben de-
tailliert besprochen.
51
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Der Runde Tisch ergänzt die Arbeit der Arbeitsgruppen der KIB und bereitet einzelne
Themen für die Beratung in den Arbeitsgruppen vor. 2011 wurden in neun Sitzungen
sowohl städtische als auch nicht städtische Bauvorhaben erörtert. Ferner haben die
Vertreterinnen und Vertreter des Runden Tisches Barrierefreies Bauen daran mitge-
wirkt, die Checkliste „Barrierefreiheit/Design für alle“ zu entwickeln. Sie wird ab 2012
den Vorlagen zu städtischen Baubeschlüssen (Neubauten oder Gebäudeerweiterun-
gen) beigefügt und dient dazu, einen Überblick zu geben, inwieweit durch die Baumaß-
nahme eine umfassende Barrierefreiheit des Gebäudes hergestellt wird (vgl. Be-
schlussvorlage an den Hauptausschuss V/0812/2011 „Gebäudeleitlinien der Stadt
Münster“).
Im Rahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit wurden 2011 folgende Broschü-
ren aktualisiert:
• Selbstbestimmt leben mit Behinder ung - Infos zu Beratungsangeboten,
• Selbstbestimmt leben mit Sehbehi nderung - Information und Beratung und
• Mobil mit Behinderung - In fos zu Angeboten und Hilfen.
In Kooperation mit dem Sportamt wurde für jedes Schwimmbad in Münster ein Informa-
tionsblatt für Menschen mit Behinderungen erstellt. Es enthält Hinweise zur barrierefrei-
en Ausstattung der Bäder und zum Service. Die Informationen können bei KOMM
Münster abgerufen werden:
http://komm.muenster.org/publikationen/index.php?filter=Freizeit%2C+Sport%2C+Kultu
r%2C+Urlaub.
Auch in 2011 hat die Koordinierungsstelle an der Pflege des Internetportals KOMM
Münster mitgewirkt (http://komm.muenster.org), unter anderem durch das Einstellen von
Informationen für die Startseite sowie die Rubrik „Veröffentlichungen“ und vorbereitende
Arbeiten (Auswahl von Einrichtungen, Anschreiben an die Einrichtungen) zu den Erhe-
bungen für die KOMM-Datenbank. In 2011 wurden insbesondere die in der Datenbank
enthaltenen Daten zu Arztpraxen aktualisiert und vervollständigt. Die Datenbank wird
vom Verein Zugvogel gepflegt und ausgebaut und enthält inzwischen rund 900 Einträ-
ge.
In Kooperation mit der Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von
Menschen mit geistiger Behinderung in Münster wurden mehrere Themen aus den
„Handlungsempfehlungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von Men-
schen mit geistiger Behinderung in Münster“ (Beschlussvorlage an den Rat
V/0900/2008) bearbeitet, insbesondere im Themenbereich Wohnen.
5.6.3 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderun-
gen
Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB)
hat den Auftrag, alle Themen und Vorlagen zu beraten, die Belange behinderter Men-
schen betreffen. Sie gibt dazu vor der Beschlussfassung in den Fachausschüssen, im
Hauptausschuss beziehungsweise im Rat Stellungnahmen und Empfehlungen ab. Fer-
ner initiiert und empfiehlt die KIB Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation
behinderter Menschen in Münster, und zwar durch Anfragen und Empfehlungen an die
Fachausschüsse beziehungsweise die Verwaltung.
52
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Die KIB hat Arbeitsgruppen zu folgenden Themen gebildet:
• Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene,
• Wohnen, Pflege, Gesundheit,
• Arbeit,
• Freizeit, Sport, Kult ur, Weiterbildung und
• Stadtplanung und Verkehr.
Im Jahr 2011 hat die KIB achtmal getagt. Ferner haben die Arbeitsgruppen jeweils zwi-
schen drei und zehn Sitzungen durchgeführt.
Die KIB hat sich in mehreren Sitzungen mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-
BRK) und Möglichkeiten der Umsetzung in Münster beschäftigt. Insbesondere wurde
die KIB vor Erstellung der Beschlussvorlage an den Rat „Münster auf dem Weg zur In-
klusion“ (V/0525/2011) beteiligt (Sitzung am 22.03.2011). Das Verfahren zur Erarbei-
tung des Aktionsplans wurde in der jährlichen Sitzung der KIB mit Vertreterinnen und
Vertretern der Vereine und Gruppen von Menschen mit Behinderungen (Sitzung am
15.11.2011) vorgestellt. In dieser Sitzung hat sich die KIB ferner über die Arbeit der in
2011 neu entstandenen Beratungsstelle zum Persönlichen Budget der Landesarbeits-
gemeinschaft Selbsthilfe NRW e. V. informiert.
Die KIB hat im Rahmen der Beratung von Vorlagen mehrere Anregungen an Fachaus-
schüsse gerichtet, so unter anderem zu den Themen „Schulentwicklungsplanung“,
„Winterdienst“ und „Handlungsprogramm Wohnen“. Darüber hinaus wurde in einem An-
trag an den Hauptausschuss empfohlen, dass die DIN 18040 (Barrierefreies Bauen -
Planungsgrundlagen - Öffentlich zugängliche Gebäude) und weitere DIN-Normen, die
der Herstellung von Barrierefreiheit dienen, als verbindlicher Maßstab bei allen städti-
schen Planungen berücksichtigt werden.
Die Arbeitsgruppe der KIB befassten sich im Jahr 2011 schwerpunktmäßig mit folgen-
den Themen:
• Die Arbeitsgruppe Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene der KIB (AG 1) hat
sich mit Themen der schulischen Inklusion sowie inklusiven Ansätzen in der Kinder-
und Jugendarbeit in Münster beschäftigt.
• Die Arbeitsgruppe Wohnen, Pflege, Gesundhei t (AG 2) hat insbesondere die Barrie-
refreiheit in Krankenhäusern und in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Fragen
der Wohnraumversorgung für Menschen mit Behinderungen thematisiert.
• Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Arbeit (AG 3) haben sich unter anderem über Än-
derungen im Beratungs- und Vermittlungsbereich beim Jobcenter Münster und beim
Integrationsfachdienst informiert und die Chancen der Integration älterer Arbeit-
nehmer/-innen mit und ohne Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt erörtert.
• Die Arbeitsgruppe Freizeit, S port, Kultur, Weiterbildung (AG 4) hat in zwei Sitzun-
gen das Thema „Behinderung und Sport“ aufgegriffen und ferner Anregungen für
die barrierefreie Gestaltung von Angeboten im Bereich Freizeit und Kultur (Ci-
neplex, Münster-Bus) gegeben.
• Schwerpunktthema der Arbeitsgruppe Stadt planung und Verkehr (AG 5) war die
barrierefreie Gestaltung von Bushaltestellen. In einem Gespräch mit Vertretern der
Stadtwerke Münster wurden ferner Fragen und Probleme zum Busverkehr in Müns-
ter erörtert.
53
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
5.6.4 Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
Zu den Aufgaben der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf gehören die begleiten-
den Hilfen im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen, der Kündigungsschutz für
schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsbesuche.
2011 hat die Fachstelle 98 Betriebsbesuche durchgeführt (2010: 98). Die kontinuierliche
Öffentlichkeitsarbeit wurde mit Infoständen in der Stadtbücherei und zwei Workshops
zum Thema „Arbeit und Behinderung“ fortgesetzt. Die Workshops boten interessierten
Arbeitgebervertreterinnen und Arbeitgebervertretern sowie Vertrauensleuten der
schwerbehinderten Menschen die Möglichkeit, an Beispielen behinderungsgerechter
Arbeitsplätze die Unterstützungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Beschäftigte ken-
nenzulernen.
Die Zahl der Kündigungen (97, darunter 39 Kündigungen von schwerbehinderten Frau-
en) ist im Vergleich zum Vorjahr (112) um 13 Prozent gesunken. Die Zahl der geförder-
ten Maßnahmen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben lag bei 162 (darun-
ter 77 Förderungen für Frauen) und daher mit einem Plus von 17 über dem Niveau des
Vorjahres (145).
Ausführlichere Informationen enthält der Bericht über die Aktivitäten der Fachstelle Be-
hinderte Menschen im Beruf im Jahr 2011 (Öffentliche Berichtsvorlage V/0218/2012).
5.6.5 Fahrdienst für außergew öhnlich gehbehinderte Menschen
Zu den Aufgaben im Bereich des Fahrdienstes gehört die Information und Beratung
zum Fahrdienst, die Bearbeitung der Anträge sowie die Annahme von Beschwerden.
Diese Beschwerden werden im Fahrdienstbeirat erörtert und zum Anlass genommen,
den Fahrdienst kontinuierlich qualitativ zu verbessern. Im Fahrdienstbeirat sind neben
dem Leistungsanbieter (Arbeiter-Samariter-Bund) und dem Sozialamt Nutzerinnen und
Nutzer vertreten. Der Fahrdienstbeirat hat 2011 einmal getagt.
Ab dem 10.06.2010 wird der Fahrdienst ohne Eigenbeteiligung angeboten (Öffentliche
Beschlussvorlage V/0256/2010).
Am 31.12.2011 waren 455 Menschen mit Behinderungen (2010: 453), darunter 298
Frauen (2010: 311), berechtigt, das Angebot zu nutzen. Es wurden 15.482 Fahrten
durchgeführt (2010: 15.082).
In 2011 stieg die Zahl der Berechtigten nur geringfügig um zwei. Die Zahl der jährlichen
Fahrten lag um 400 höher als im Jahr 2010. Bei nahezu gleicher Zahl der Berechtigten
ist bei den durchgeführten Fahrten ein leichter Anstieg von 2,7 Prozent zu verzeichnen.
54
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
5.6.6 Feststellungsverfahren na ch dem Schwerbehindertenrecht
/Schwerbehindertenausweise
Seit dem 01.01.2008 wird das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehinderten-
recht nicht mehr von den Versorgungsämtern durchgeführt, sondern von Kreisen und
kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Hier werden auch die Schwerbehinderten-
ausweise ausgestellt.
Mit einem Schwerbehindertenausweis kann eine bestehende Behinderung nachgewiesen
werden. In dem Ausweis sind der Grad der Behinderung und eventuelle Merkzeichen ein-
getragen, die unter anderem den Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche kenn-
zeichnen.
Im Jahr 2011 gingen in Münster 2.339 Erstanträge (2010: 2.366; 2009: 2.369; 2008:
2.298) auf einen Schwerbehindertenausweis und 3.250 Änderungsanträge ein. Hinzu kam
die Bearbeitung von 1.547 Nachprüfungen, 1.144 Widersprüchen und 3.296 Verlänge-
rungsanträgen.
Die Bearbeitungsdauer für Erst- und Änderungsanträge konnte weiter gesenkt werden.
Das bedeutet, dass ein neu beantragter Schwerbehindertenausweis oder ein geänder-
ter Ausweis in der Regel nach zirka 2,25 Monaten ausgestellt werden kann.
Die Gesamtzahl der Menschen mit Behinderungen, denen ein Grad der Behinderung
anerkannt wurde, betrug am 31.12.2011 in Münster 49.313. Davon waren 34.476 Men-
schen schwerbehindert (Grad der Behinderung von 50 oder mehr).
Tabelle 31
Anzahl der Menschen
mit einem Grad der Behinderung unter 50
nach Altersgruppen und Geschlecht
am Stichtag 31.12.2011
Gesamtzahl
der Personen
Davon 0
bis unter
7 Jahre
Davon 7
bis unter
16 Jahre
Davon 16
bis unter
65 Jahre
Davon 65
Jahre und
älter
weiblich 7.672 8 37 4.749 2.877
männlich 7.166 12 48 4.649 2.457
Summe 14.837 20 85 9.398 5.334
55
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Tabelle 32
Anzahl der schwerbehinderten Menschen
(Grad der Behinderung von 50 und mehr)
nach Altersgruppen und Geschlecht
am Stichtag 31.12.2011
Gesamtzahl
der Personen
Davon 0
bis unter
7 Jahre
Davon 7
bis unter
16 Jahre
Davon 16
bis unter
65 Jahre
Davon 65
Jahre und
älter
weiblich 18.851 74 187 6.430 12.160
männlich 15.625 106 262 6.470 8.787
Summe 34.476 180 449 12.900 20.947
Tabelle 33
Anzahl behinderter Menschen
nach Grad der Behinderung und
nach Altersgruppen und Geschlecht
am Stichtag 31.12.2011
Grad der
Behin-
derung
Gesamt-
zahl der
Personen
Davon 0
bis unter
7 Jahre
Davon 7
bis unter
16 Jahre
Davon 16
bis unter
65 Jahre
Davon 65 Jahre
und älter
m w m w m w m w
unter 50 14.837 8 12 37 48 4.749 4.649 2.877 2.457
50 10.605 7 23 42 66 2.692 2.486 2.858 2.431
60 5.488 2 10 17 20 1.083 1.009 1.964 1.383
70 3.904 6 5 14 12 620 616 1.594 1.037
80 4.522 18 22 38 57 704 803 1.755 1.125
90 1.849 2 0 3 2 206 206 840 590
100 8.108 39 46 73 105 1.125 1.350 3.149 2.221
Summe 49.313 82 118 224 310 11.179 11.119 15.037 11.244
5.6.7 Eingliederungshilfe
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es eine drohende Behinderung zu verhüten, eine
vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die be-
hinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Zu den Leistungen der Einglie-
derungshilfe zählen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die Versorgung mit
Hilfsmitteln, Hilfen zur Ausbildung sowie zur Integration in das Arbeitsleben, die heilpä-
dagogische Frühförderung von Kindern, bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Woh-
nung sowie betreute Wohnangebote und anderes mehr.
56
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
57
Zum 01.07.2003 wurde die Zuständigkeit für das ambulant betreute Wohnen vom örtli-
chen auf den überörtlichen Träger der Sozialhilfe verlagert. Damit ist der Landschafts-
verband Westfalen-Lippe (LWL) sachlich zuständig für die Leistungen der Eingliede-
rungshilfe an Volljährige, die mit dem Ziel geleistet werden, selbständiges Wohnen zu
ermöglichen oder zu sichern. Durch die Änderung der Ausführungsverordnung zum
SGB XII ist diese Zuständigkeit bis zum Jahr 2013 beim LWL verblieben.
Der LWL ist darüber hinaus zuständig für die stationäre Eingliederungshilfe. Allerdings
gilt dies seit dem 01.01.2004 nur noch für Personen bis zur Vollendung des 65. Lebens-
jahres. Seit diesem Zeitpunkt ist der örtliche Träger der Sozialhilfe für die stationäre
Eingliederungshilfe für Personen zuständig, die das 65. Lebensjahr vollendet und vor-
her keine Eingliederungsleistungen des LWL bekommen haben.
Am 31.12.2011 bezogen insgesamt 200 Menschen Eingliederungshilfe außerhalb von
Einrichtungen und elf Menschen in Einrichtungen zu Lasten der Stadt Münster. Die Zahl
der Leistungsberechtigten ist damit gegenüber dem Vorjahr nahezu stabil geblieben.
Tabelle 34
Eingliederungshilfe zu Lasten der Stadt Münster
Anzahl der Personen
Personen insgesamt davon a. v. E.
35 davon i. E.36
31.12.2006 104 91 13
31.12.2007 140 126 14
31.12.2008 182 168 14
31.12.2009 204 193 11
31.12.2010 213 202 11
31.12.2011 211 200 11
Tabelle 35
Eingliederungshilfe zu Lasten der Stadt Münster
Anzahl der Personen nach Geschlecht
Personen
insgesamt
davon
a. v. E.
weiblich
davon
a. v. E.
männlich
davon
i. E.
weiblich
davon
i. E.
männlich
31.12.2010 213 78 124 5 6
31.12.2011 211 77 123 5 6
Die Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe zu Lasten des örtlichen Trägers
richten sich im Wesentlichen an Kinder und junge Menschen. Die Leistungen der Ein-
gliederungshilfe sind vielfältig und umfassen Maßnahmen von den Hilfen zur angemes-
senen Schulbildung bis hin zu Leistungen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die wesentlichen Leistungen für
Kinder und Jugendliche im Jahr 2011.
35 außerhalb von Einrichtungen
36 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
58
Tabelle 36
Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und junge Menschen
im Jahr 2011
zu Lasten der Stadt Münster
Leistungen der
Eingliederungshilfe
Anzahl der Kinder
und jungen Menschen
Aufwendungen
in Euro
Heilpädagogische Familienhilfe 2 21.649
Heilpädagogische Frühförderung 3 11.519
Musiktherapie 4 16.752
Hippotherapie 11 21.715
Autismustherapie 13 103.877
Mototherapie 32 35.094
Integrationshelfer/innen 74 1.283.717
Interdisziplinäre Frühförderung –
Komplexleistung37
6
Seit dem 15.01.2011 gibt es in Münster im Heinrich-Piepmeyer-Haus eine Interdiszipli-
näre Frühförderstelle (IFF). Die IFF wendet sich an Kinder im Vorschulalter, die behin-
dert sind oder von einer Behinderung bedroht sind und für die eine Förderung allein im
heilpädagogischen oder im medizinisch-therapeutischen Bereich nicht ausreicht.
Heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Angebote sind in der IFF miteinan-
der verzahnt und werden gemäß einer vom Kinder- oder Hausarzt veranlassten inter-
disziplinär erhobenen Diagnose „unter einem Dach“ als Komplexleistung erbracht. Ein-
zelbehandlungen der Kinder bei unterschiedlichen Leistungserbringern entfallen. Die
Nachfrage nach dieser Leistungsform war im Jahr 2011 eher verhalten. Im Jahr 2011
erhielten sechs Kinder Leistungen durch die IFF, wobei bei fünf von den sechs Kindern
die Maßnahmen noch nicht abgeschlossen sind. Insgesamt wurden 403 Fördereinhei-
ten bewilligt, der Anteil der heilpädagogischen Fördereinheiten betrug 51,3 Prozent und
der Anteil der medizinisch therapeutischen Fördereinheiten lag bei 48,7 Prozent. Durch-
schnittlich wurden jedem Kind 67 Fördereinheiten bewilligt.
Ab dem 01.01.2008 haben Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf
Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets. Die rechtliche Grundlage bildet § 17
SGB IX in Verbindung mit der Budgetverordnung.
Leistungen, die in Form eines Persönlichen Budgets erbracht werden können, sind un-
ter anderem Eingliederungshilfe (§ 57 SGB XII) und Hilfe zur Pflege (§ 61 Abs. 2 SGB
XII); dabei kann es sich um eine oder mehrere Leistungsarten handeln.
Durch das Persönliche Budget kann der Bedarf passgenauer an die Wünsche und Be-
dürfnisse des Einzelnen angepasst und gestaltet werden. Der behinderte Mensch be-
stimmt selbst, wer ihn in welcher Form und in welchem Umfang unterstützt.
Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern lediglich eine neue Form der
Leistungsgewährung und Leistungserbringung.
37 Die Aufwendungen für das Jahr 2011 wurden noch nicht abgerechnet.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
59
Zurzeit erhalten acht Leistungsberechtigte Eingliederungshilfe in Form eines Persönli-
chen Budgets. Ursächlich für die immer noch geringe Zahl der Leistungsberechtigten,
die diese Form der Leistung wählt, ist zum einen, dass es sich bei einer Vielzahl der
Leistungsberechtigten von Eingliederungshilfe um minderjährige Kinder handelt und
deren Leistungen sich oft nicht für ein Budget eignen und zum anderen, dass diese
Form der Leistung noch weitgehend unbekannt ist.
Die Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V. (LAG SELBSTHILFE NRW
e. V.) hat am 15.04.2011 eine Beratungsstelle zum Persönlichen Budget in Münster
eröffnet. Dort können Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke und deren Angehö-
rige Antworten auf ihre Fragen rund um das Persönliche Budget erhalten. Das Bera-
tungsangebot wird von der Stadt Münster gefördert. Nähere Informationen finden sich
unter folgendem link
http://www.lagsh-
nrw.de/cms15/index.php?option=com_content&view=article&id=26&Itemid=25
Die Aufwendungen der Eingliederungshilfe stellen sich wie folgt dar:
Tabelle 37
Aufwendungen der Eingliederungshilfe
der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe
nach Leistungsarten und Jahren
in Euro
2009 2010 2011
a. v. E. 38
i. E. 39
a. v. E. i. E. a. v. E. i. E.
Medizinische
Rehabilitation,
orthopädische und
andere Hilfsmittel
0 2.090 0 4.441
0 5.492
Heilpädagogische
Maßnahmen für
Kinder
203.299 0 203.922 0
114.695 0
Hilfe zu einer
angemessenen
Schulausbildung
1.015.848 0 1.174.982 0
1.433.310 0
Sonstige
Eingliederungshilfe 154.201 75.651 160.505 30.302
161.127 0
Andere Leistungen
zur Teilhabe am
Leben in der
Gemeinschaft
0 471.572 0 445.924
0 474.130
Summe 1.373.348 549.313 1.539.409 480.667 1.709.132 479.622
Summe
a. v. E. und i. E. 1.922.661 2.020.076
2.188.754
38 außerhalb von Einrichtungen
39 in Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
5.7 Produkt 050303 - H ilfen zur Gesundheit
5.7.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Das Produkt umfasst Leistungen zur ambulanten und stationären medizinischen Ver-
sorgung und Vorsorge von Personen, die keinen ausreichenden Krankenschutz besit-
zen und die Versorgung nicht mit eigenen Mitteln bezahlen können. Die Leistung ent-
spricht den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird durch gesetzli-
che Krankenkassen im Auftrag und auf Rechnung des Sozialamtes oder ausnahmswei-
se durch das Sozialamt erbracht.
- Ziele
1. Über Anträge wird durchschnittlich maxi mal 20 Arbeitstage nach Vorliegen der voll-
ständigen Unterlagen entschieden.
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2011
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 1. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (in Arbeitstagen) 20 4,8
- Leistungsdaten
2011
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Zahl der Leistungsberechtigten (Personen) (Stichtag 31.12.) 450 393
Transferaufwendungen (brutto) (in Euro) 3.992.800 4.315.804
5.7.2 Weitere Informationen zu Hilfen zur Gesundheit
Zur Hilfe zur Gesundheit gehören gemäß SGB XII die
• vorbeugende Gesundheitshilfe,
• Hilfe bei Krankheit,
• Hilfe zur Familienplanung,
• Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft,
• Hilfe bei Sterilisation.
Von den aufgeführten Hilfen zur Gesundheit nimmt die Hilfe bei Krankheit einen breiten
Raum ein. Die Hilfe bei Krankheit ist eine Pflichtleistung und umfasst grundsätzlich alle
Maßnahmen zur Behandlung von Krankheiten, soweit sie notwendig und wirtschaftlich
sind. Der Leistungsumfang ist identisch mit dem Leistungsumfang der gesetzlichen
Krankenversicherung.
60
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) wurden die Bezieherinnen und
Bezieher von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ab dem 01.01.2004 in die
gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Das bedeutet, dass die gesetzlichen
Krankenkassen für diesen Personenkreis gegen Kostenerstattung die Leistungen der
Krankenbehandlung übernehmen. Damit sind Sozialhilfebeziehende zwar nicht Mitglie-
der der gesetzlichen Krankenversicherung, sie sind jedoch leistungsrechtlich diesen
Personen gleichgestellt (so genannte „Betreute“).
Zum 01.01.2005 trat nochmals eine gravierende Änderung ein. Die erwerbsfähigen So-
zialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger, die ab 01.01.2005 Anspruch auf
Leistungen nach dem SGB II haben, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung
pflichtversichert.
Im Rahmen der Gesundheitsreform werden seit dem 01.04.2007 durch das Gesetz zur
Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) alle
im Inland wohnenden Personen, die keinen Anspruch auf eine anderweitige Absiche-
rung im Krankheitsfall haben, im Wege der Versicherungspflicht in die gesetzliche be-
ziehungsweise private Krankenversicherungspflicht einbezogen. Leistungsberechtigte,
die bisher ausschließlich Leistungen nach dem Fünften Kapitel des SGB XII (Hilfen zur
Gesundheit) bezogen, haben ab dem 01.04.2007 die Möglichkeit sich bei einer gesetz-
lichen oder einer privaten Krankenkasse zu versichern.
Leistungsberechtigte, die neben der Hilfe zur Gesundheit auch noch Leistungen der
Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter
Erwerbsminderung, Leistungen der Eingliederungshilfe oder Leistungen der Hilfe zur
Pflege erhalten, sind von der Versicherungspflicht des GKV – WSG nicht erfasst und
haben nicht die Möglichkeit sich in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zu
versichern. Für diesen Personenkreis sind weiterhin Leistungen der Hilfe zur Gesund-
heit erforderlich.
Die Zahl der leistungsberechtigten Personen hat mit 393 gegenüber dem Vorjahr mit
432 Personen abgenommen. Neuzugänge sind bei dieser Hilfeart auf Grund der ge-
setzlichen Vorgaben kaum zu registrieren.
Bei der Hilfe zur Gesundheit stellt sich die Anzahl der Personen nach Geschlecht wie
folgt dar:
Tabelle 38
Hilfe zur Gesundheit zu Lasten der Stadt Münster
Anzahl der Personen nach Geschlecht
Personen insgesamt davon weiblich davon männlich
31.12.2010 432 190 242
31.12.2011 393 224 169
Die Aufwendungen und Erträge der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe
bei den Hilfen zur Gesundheit (darin enthalten sind die Hilfe bei Krankheit sowie die
vorbeugende Gesundheitshilfe) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
61
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
62
Tabelle 39
Aufwendungen und Erträge der Hilfen zur Gesundheit
der Stadt Münster als örtlichem Träger der Sozialhilfe
nach Jahren in Euro
Aufwen-
dungen
2009
Ein-
nahmen
2009
Aufwen-
dungen
2010
Ein-
nahmen
2010
Aufwen-
dungen
2011
Ein-
nahmen
2011
i. E. 40
1.986.475 4.827 1.852.866 988 2.018.104 1.039
a. v. E. 41 1.995.037 11.872 1.851.230 5.918 2.297.701 2.039
Summe 3.981.512 16.699 3.704.096 6.906 4.315.805 3.078
Netto-
Aufwen-
dungen
3.964.813 3.697.190
4.312.727
5.8 Produkt 050304 – Leistungen in anderen Lebenslagen nach dem SGB XII
5.8.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Das Produkt umfasst gesetzliche Leistungen
• zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,
• zur Weiterführung des Haushalts,
• bei Alter,
• bei Blindheit,
• in sonstigen Lebenslagen,
• für Bestattungen.
- Ziele
1. Über Anträge auf Übernahme von Besta ttungskosten wird durchschnittlich maximal
30 Arbeitstage, über alle anderen Anträge durchschnittlich maximal 20 Arbeitstage
nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen entschieden.
2. Die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung wird gewährleistet. Die Erreichung dieses
Zieles wird beispielhaft an den ausgewählten Zielkennzahlen gemessen.
40 in Einrichtungen
41 außerhalb von Einrichtungen
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2011
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 1. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Anträgen auf
Übernahme der Bestattungskosten (in Arbeitstagen)
30 5
Zum 1. Ziel:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei allen übrigen
Anträgen (in Arbeitstagen)
20 4
Zum 2. Ziel:
Zahl der tatsächlich entschiedenen Widerspruchsverfahren 20 20
Zum 2. Ziel:
Anteil erfolgloser beziehungsweise nur teilweise
erfolgreicher Widersprüche (in Prozent)
80 65
- Leistungsdaten
2011
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Transferaufwendungen „Leistungen zur
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ (in Euro) 910.000 916.359
Transferaufwendungen
„Leistungen für Bestattungen“ (in Euro) 420.000 353.196
Zu 5.5, 5.6, 5.7 und 5.8
Zusammenfassende Informationen zu nicht existenzsichernden Leistungen nach
dem SGB XII
Das SGB XII umfasst neben den Leistungen zur Existenzsicherung weitere Leistungen,
die bei qualifizierten Bedarfslagen einsetzen.
Entwicklung in Münster
Am 31.12.2011 erhielten insgesamt 1.193 Menschen außerhalb von Einrichtungen Leis-
tungen nach Kapiteln Fünf bis Neun des SGB XII zu Lasten der Stadt Münster als örtli-
chem Träger der Sozialhilfe.
Von diesen 1.193 Menschen erhielten 33 Prozent Hilfe zur Gesundheit nach dem Fünf-
ten Kapitel, 49,9 Prozent Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel und 16,7 Prozent
Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel. Die restlichen rund 0,4 Prozent verteil-
ten sich auf die weiteren Hilfen nach dem SGB XII.
Die prozentuale Verteilung hat sich im Verhältnis zum Vorjahr kaum verschoben. Da es
sich um eine Stichtagserhebung handelt, sind Leistungsberechtigte, die keine laufenden
Leistungen, sondern nur einmalige Leistungen erhalten haben, nicht erfasst.
63
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Im Bereich der sonstigen Leistungen der Sozialhilfe spielen einmalige Leistungen nur
im Bereich der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII eine größere Rolle. Für Verstor-
bene, die bisher keine Leistungen der Sozialhilfe bezogen haben, richtet sich die Zu-
ständigkeit nach dem Sterbeort. Da die Stadt Münster als Oberzentrum über mehrere
Krankenhäuser verfügt, liegt die Zahl der Bestattungsanträge seit Jahren auf hohem
Niveau. Im Jahr 2011 wurden insgesamt 314 Anträge auf Übernahme von Bestattungs-
kosten gestellt.
Tabelle 40
Anzahl der Personen mit sonstigen Leistungen der Sozialhilfe
außerhalb von Einrichtungen
zu Lasten der Stadt Münster
Personen
insgesamt
davon
Hilfe zur
Pflege
davon
Eingliederungs-
hilfe für behinderte
Menschen
davon
Hilfen zur
Gesundheit
davon
Hilfen in
anderen
Lebenslagen
31.12.2005 979 334 89 347 209
31.12.2006 1.180 333 91 579 177
31.12.2007 1.117 366 126 488 137
31.12.2008 1.231 463 168 476 124
31.12.2009 1.292 530 193 460 109
31.12.2010 1.195 557 202 432 4
31.12.2011 1.193 595 200 393 5
Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtli-
chen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2011 47 Personen Hilfe zur
Pflege und eine Person sonstige Hilfen zu Lasten des überörtlichen Trägers.
Die Steigerung bei der Hilfe zur Gesundheit vom Jahr 2005 zum Jahr 2006 hat vor al-
lem statistische Gründe, weil ab dem Jahr 2006 auch Personen berücksichtigt wurden,
die neben den Hilfen zur Gesundheit weitere Leistungen nach dem SGB XII erhielten.
64
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
65
Tabelle 41
Anzahl der Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen
zu Lasten der Stadt Münster
Personen
insge-
samt
davon
Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen
davon Hilfe
zur Pflege
davon
sonstige
Hilfen42
31.12.2005 766 18 748
31.12.2006 645 13 620 12
31.12.2007 661 14 630 17
31.12.2008 653 14 618 21
31.12.2009 693 11 673 9
31.12.2010 691 11 677 3
31.12.2011 712 11 701 0
Von den insgesamt 712 Personen, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen,
Hilfe zur Pflege oder sonstige Hilfen in Einrichtungen erhalten, bekommen 274 zusätz-
lich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und in der Regel auch Hilfe
zum Lebensunterhalt in Form des Barbetrages.
Ab dem Jahr 2006 sind nur Personen berücksichtigt, die Leistungen zu Lasten des örtli-
chen Trägers erhielten. Darüber hinaus bezogen am 31.12.2011 128 Personen Hilfe zur
Pflege in Einrichtungen zu Lasten des überörtlichen Trägers. Von den 128 Personen
erhielten 67 Personen zusätzlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
und in der Regel auch Hilfe zum Lebensunterhalt in Form des Barbetrages.
Tabelle 42
Anzahl der Personen mit Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen
zu Lasten der Stadt Münster
nach Geschlecht
Personen insgesamt davon weiblich davon männlich
31.12.2010 691 524 167
31.12.2011 712 523 189
42 Sonstige Hilfen wurden im Jahr 2005 statistisch nicht erfasst.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
5.9 Produkt 050305 - Hilfen bei (drohender) Obdachlosigkeit
5.9.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Das Produkt umfasst Leistungen mit Rechtsanspruch nach dem Ordnungsbehördenge-
setz (OBG), SGB II, SGB XII für Personen, die wohnungslos oder von Wohnungslosig-
keit bedroht sind. Die Hilfen umfassen die Versorgung mit Wohnraum, präventive Bera-
tung, Gewährung wirtschaftlicher Leistungen und sonstige individuelle Hilfestellungen
zur Verhinderung von Obdachlosigkeit.
Zu diesem Produkt gehören auch die Bereitstellung und der Betrieb von Einrichtungen
zur Erstversorgung von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NW.
- Ziele
1. Bedrohte Mietverhältnisse werden er halten, indem bekannt gewordene Räumungs-
klagen und Räumungstermine, bei denen die Betroffenen mitgewirkt haben, zu
mindestens 80 Prozent abgewehrt werden.
2. Bei mindestens 10 Prozent der ordnungsbehördlich eingewie senen Haushalte er-
folgt eine Reintegration in den allgemeinen Wohnungsmarkt durch Abschluss eines
Mietvertrages.
3. Bei drohender Obdachlosigkeit von Fa milien (Räumungsklagen, Räumungstermine)
erfolgt in 70 Prozent eine Kontaktaufnahme bezüglich weiterer Hilfestellung zwi-
schen den betroffenen Familien und der Fachstelle.
4. Die vorhandenen Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge sind zu mindestens 60
Prozent ausgelastet.
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2011
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 1. Ziel:
Anteil der abgewehrten Räumungsklagen und Räumungs-
termine (in Prozent)
70 66
Zum 2. Ziel:
Anteil der eingewiesenen Haushalte, die durch Mietabschluss
in den Wohnungsmarkt reintegriert werden (in Prozent)
10 22
Zum 3. Ziel:
Anteil der von Obdachlosigkeit bedrohten Familien, die fach-
liche Unterstützung des Sozialamtes aufsuchen (in Prozent)
70 63
Zum 4. Ziel:
Auslastungsgrad der Unterkünfte für Flüchtlinge
(Stichtag: 30.06) (in Prozent)
60 80
66
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
- Leistungsdaten
2011
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Zahl der eingewiesenen Personen 520 576
Zahl der Fälle, in denen wirtschaftliche Leistungen gewährt
werden 100 147
Zahl der Räumungsklagen und Räumungstermine für
Alleinstehende 300 397
Zahl der Räumungsklagen und Räumungstermine für Familien 140 177
Zahl der Einrichtungen für Flüchtlinge 10 9
Vorhandene Plätze in Einrichtungen für Flüchtlinge 465 444
5.9.2 Weitere Informationen zu Hilf en bei (drohender) Obdachlosigkeit
Als obdachlos gilt, wer nach dem Verlust der Wohnung selbst nicht in der Lage ist, eine
neue Unterkunftsmöglichkeit für sich und seine Familienangehörigen zu beschaffen. Die
Kommunen sind verpflichtet, unfreiwillige Obdachlosigkeit zu vermeiden beziehungs-
weise zu beheben.
Im Jahr 2011 hat das Amtsgericht das Sozialamt über 339 Räumungsklagen informiert
(2010: 292). Von diesen Räumungsklagen waren 98 Familien mit Kindern (2010: 64), in
147 Fällen Zwei-Personen-Haushalte und in 196 Fällen Alleinstehende (49 Frauen und
143 Männer) betroffen.
Aufgrund rechtskräftiger Urteile wurden insgesamt 235 Räumungstermine (2010: 251)
festgesetzt; hiervon betroffen waren 79 Familien mit Kindern und 156 Haushalte ohne
Kinder. Im Vergleich zum Berichtszeitraum 2010 beträgt der Zuwachs bei den Räu-
mungsklagen 47 (rund 16 Prozent) und der Rückgang bei den Räumungsterminen 16
(rund 6 Prozent).
Im Berichtszeitraum wurde in 147 Fällen durch Übernahme von Mietrückständen der
Wohnungserhalt gesichert (2010: 98). Wirtschaftliche Hilfen nach dem SGB II oder SGB
XII wurden hierfür in Höhe von 228.406 Euro als Darlehen gezahlt, um die Unterkunft zu
sichern oder eine vergleichbare Notlage zu beheben.
49 ordnungsrechtliche Einweisungen gemäß § 19 Ordnungsbehördengesetz wurden
ausgesprochen; davon 10 in stadteigene Übergangswohnungen. In weiteren 39 Fällen
wurde Privatwohnraum bis auf Widerruf auf der Grundlage des Ordnungsbehördenge-
setzes in Anspruch genommen. Durch kontinuierliche Gespräche - insbesondere mit
den Wohnungsbaugesellschaften und den eingewiesenen Haushalten - konnten im Jahr
2011 in insgesamt 44 Fällen bestehende ordnungsbehördliche Einweisungen durch
Auszüge, Räumungen oder Abschluss von Mietverträgen beendet werden.
Die Zahl der Obdachlosenhaushalte belief sich am Stichtag 31.12.2011 auf 196 (2010:
216; 2009: 194; 2008: 185). Insgesamt betrug die Zahl der eingewiesenen Personen
576 (335 Erwachsene; 241 Kinder und Jugendliche).
67
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Insbesondere dem Arbeitsbereich der „Präventiven Obdachlosenhilfe“, also der Bünde-
lung von Maßnahmen, die im Ergebnis möglicherweise die Obdachlosigkeit verhindern
können, ist vor dem Hintergrund der gestiegenen Zahlen bei den Räumungsklagen be-
sondere Bedeutung beizumessen.
Seit dem Jahr 2009 wurde der präventive Arbeitsansatz der Fachstelle erweitert. Nach
Gesprächen mit unterschiedlichsten Wohnungsgesellschaften und dem Amt für Woh-
nungswesen erfolgt bereits im vorgerichtlichen Verfahren - bei Kenntnis des Sozialam-
tes von einer fristlosen Kündigung - eine Kontaktaufnahme zum betroffenen Haushalt.
Bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II beziehungsweise dem SGB XII wird zeit-
gleich sichergestellt, dass Mietzahlungen ab diesem Zeitpunkt unmittelbar an den Ver-
mieter erfolgen. Weitergehende Mietrückstände sind dadurch zu vermeiden und die
zweckentsprechende Verwendung der Transferleistungen wird sichergestellt.
In Kooperation mit den am Hilfesystem „Sozialdienst Wohnungsnotfälle“ beteiligten Trä-
gern (Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband für die Stadt Münster und evangelische Bera-
tungsdienste gGmbH - ehemals Diakonisches Werk) wird auf der Grundlage von abge-
stimmten Hilfeplänen unter Berücksichtigung der individuellen Handlungsbedarfe ein
Stundenkontingent für dieses Arbeitsfeld zur Verfügung gestellt. Die Steuerung und Fi-
nanzierung der Hilfen erfolgt durch das Sozialamt.
In der Zeit vom 01.10.2010 bis 30.09.2011 wurden auf der Grundlage der vertraglichen
Vereinbarungen insgesamt 213 unterschiedliche Fälle betreut. Der Finanzierungsbedarf
belief sich auf zirka 156.606 Euro. Aus dem verfügbaren Betreuungskontingent von ins-
gesamt 4.275 Stunden wurden 598 Stunden nicht in Anspruch genommen; dies lag im
Wesentlichen an der lang andauernden Erkrankung einer Mitarbeiterin.
Der bestehende Vertrag mit den Anbietern war bis zum 31.12.2009 befristet. Mit weni-
gen inhaltlichen Veränderungen erfolgte die Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2012.
Die Existenz sichernden Leistungen für allein stehende wohnungslose Männer werden
in der Außenstelle des Sozialamtes / des Jobcenters im Haus der Wohnungslosenhilfe
(HdW) ausgezahlt. Im Jahr 2011 haben dort insgesamt 3.290 Personen Sozialleistun-
gen beantragt; davon waren 2.019 Personen leistungsberechtigt. Der Gesamtbetrag der
ausgezahlten Leistungen (sowohl Sozialhilfe nach dem SGB XII als auch Grundsiche-
rung nach dem SGB II) betrug 595.379 Euro.
Die schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt - insbesondere für die Zielgruppe ein-
kommensschwacher Einpersonenhaushalte - und die sich daraus ergebende Problema-
tik für die Wohnungslosenhilfe, Fluktuationen in den Einrichtungen sicherzustellen, wird
als Thema ganz entscheidend die kommunale Wohnungslosenhilfe in den kommenden
Jahren beschäftigen. Weitere aktuelle Handlungsfelder in der kommunalen Wohnungs-
losenhilfe werden die Themen Migranten in der Wohnungslosenhilfe sowie alte und
pflegebedürftige Wohnungslose sein.
68
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
69
5.10 Produkt 050306 – Soziale Beratu ngsangebote, Programme, Projekte
5.10.1 Informationen aus dem NKF-Haushalt
- Beschreibung
Die Kommunen sind als Träger sozialer Leistungen verpflichtet, für eine nach Menge
und Qualität bedarfs- wie nachfragegerechte soziale Infrastruktur zu sorgen (§ 17 Abs.
1 SGB I, Einzelnormen des SGB XII). Die Aufgaben umfassen
• zielgruppen- und/oder gebiet sspezifische Sozialplanung,
• Förderung und fachliche Begleitung sozial er Beratungs-, Betreuungs- und Unter-
stützungsangebote (Dienstleistungen) freier Träger /Anbieter sozialer Dienste,
• Bereitstellung eigener zielgrup penspezifischer Beratungsangebote.
Dieses Produkt umfasst die eigenen sozialen Angebote beziehungsweise Förderungen
Dritter, die nicht den gebildeten spezifischen Produkten zugeordnet werden können.
- Ziele 43
1. Zur Sicherung sozialer Balance in der Stadtgesellschaft soll der Anteil der Empfän-
gerinnen und Empfänger Existenz sichernder Leistungen (Leistungen zum Lebens-
unterhalt nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG) an allen Einwohnerinnen und
Einwohnern in Münster nicht steigen.
2. Pflegebedürftige Seniori nnen und Senioren sollen in Münster so lange wie möglich
selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben können. Daher soll der Anteil der in
vollstationären Pflegeeinrichtungen lebenden Seniorinnen und Senioren über 64
Jahre einen Anteil von x Prozent nicht übersteigen.
3. Die Zahl der Zugänge an erwerbsfähigen Le istungsberechtigten ist nicht höher als
die der Abgänge.
4. Der Anteil der Menschen mit Behinderunge n, die die öffentliche Infrastruktur in
Münster als barrierefrei bewerten, nimmt gegenüber dem Vorjahr um ein Prozent zu.
5. Der Anteil der Menschen mit Migrationsvo rgeschichte, die die sozialen Rahmenbe-
dingungen in Münster für die Lebensführung dieser Menschen im Alltag und für ihre
Integration in die Gesellschaft als förderlich bewerten, nimmt gegenüber dem Vor-
jahr um ein Prozent zu.
6. Die stadtgebietsweite Nahversorgung mit sozialen Beratungs- und Dienstleistungs-
angeboten wird in ihrer bestehenden Vielfalt gewährleistet.
43 Bei den Zielen 1 bis 5 handelt es sich um Produktbereichsziele, zu denen in einem ersten Schritt teil-
weise noch keine Werte dargestellt werden.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
- Zielkennzahlen und Zielerreichung
2011
Zielerreichung Zielkennzahlen
Ansatz Ergebnis
Zum 6. Ziel:
Zahl der geförderten Angebote 93 95
- Leistungsdaten
2011
Leistungsdaten Ansatz Ergebnis
Angebote für Migrantinnen und Migranten 25 26
Angebote für Frauen 5 5
Angebote für Seniorinnen und Senioren 14 13
Angebote für überschuldete Haushalte 6 6
Höhe der institutionellen Förderung laufender sozialer
Beratungs- und Dienstleistungsangebote (in Euro) 2.678.430 2.548.126
5.10.2 Münster-Pass
Der Münster-Pass wurde zum 01.09.2010 eingeführt. Inhaberinnen und Inhaber des
Münster-Passes erhalten bei Vorlage des Passes verschiedene Vergünstigungen; dazu
gehören Preisnachlässe im öffentlichen Personennahverkehr und ermäßigte Eintritts-
preise beispielsweise bei Besuchen der Städtischen Bühnen, der städtischen
Schwimmbäder und des Allwetterzoos. Auch einige private Anbieter gewähren bei Vor-
lage des Münster-Passes Vergünstigungen in unterschiedlicher Höhe.
Den Münster-Pass erhalten alle in Münster wohnenden Personen bei Bezug von
• Leistungen nach dem SGB II,
• Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII,
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsm inderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
• Leistungen nach dem Asylbewe rberleistungsgesetz,
• Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz oder
• ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach
dem Bundesversorgungsgesetz.
Im Jahr 2011 wurden 46.210 Bus-Abos bezuschusst. Den Allwetterzoo besuchten wäh-
rend des Jahres insgesamt 1.666 Personen mit Münster-Pass.
Für die anderen Vergünstigungen müssen zurzeit keine Ausgleichzahlungen geleistet
werden. Ab dem Jahr 2012 gilt dies auch für den Zoo.
Das Sozialamt prüft fortlaufend weitere Vergünstigungsmöglichkeiten bei der Inan-
spruchnahme von Leistungen und Diensten der Stadt Münster sowie gemeinnütziger
und gewerblicher Anbieter und führt entsprechende Verhandlungen.
70
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
71
Die Kosten für den Münster-Pass seit der Einführung am 01.09.2010 können der nach-
folgenden Tabelle entnommen werden:
Tabelle 43
Ausgaben für den Münster-Pass ab 01.09.2010
in Euro
Zeitraum ÖPNV44
Zoo Druckerei Gesamtausgaben
01.09. – 31.12.2010 140.667 818 6.122 147.607
01.01. – 31.12.2011 721.780 3.872 13.294 738.946
5.10.3 Schuldnerberatung
Seit 1987 bietet die Stadt Münster „Soziale Schuldnerberatung“ an. Als „anerkannte
Stelle“ übernahm die städtische Schuldnerberatungsstelle 1999 weitere Aufgaben im
Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Seit Juli 2010 gibt es das so genannte „Pfändungsschutzkonto“. Die Bescheinigung des
pfändungsfreien Betrages übertrug der Gesetzgeber unter anderem den „anerkannten
Stellen“. Mit der Änderung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2011 entstand, auch
bei den Inhaberinnen und Inhabern von Pfändungsschutzkonten (P-Konten), zusätzli-
cher Handlungs- und Beratungsbedarf. Weitere Nachfrage wird die umfassende Ände-
rung des Kontopfändungsschutzes auslösen, die zum 01.01.2012 gilt.
Nach der Novellierung des SGB II und Einführung des § 16a SGB II wurden 2011 mit
dem Jobcenter detaillierte Absprachen getroffen, die die zukünftige Zusammenarbeit
zwischen Jobcenter und Schuldnerberatungsstellen regeln.
Im vergangenen Jahr sank die Zahl der überschuldeten Privatpersonen bundesweit um
81.000 auf insgesamt 6,41 Millionen über 18 Jahre, so Creditreform im „Schuldner Atlas
Deutschland 2011“. Noch ein Jahr zuvor wurde ein Anstieg um 300.000 Personen ge-
meldet und die Zahl der Privatinsolvenzen kletterte auf ein “Rekordhoch“ von 108.798.
Vom bundesweiten Positivtrend konnte Münster 2011 allerdings nicht profitieren. Hier
stieg die Zahl der überschuldeten Privatpersonen von zirka 20.000 auf 20.319. Die
Schuldnerquote betrug 8,75 Prozent, nach 8,72 Prozent in 2010 und 8,26 Prozent in
2009. Die Stadtteile im Nordosten sind überdurchschnittlich betroffen. Trotz dieser Ent-
wicklung nimmt Münster im Vergleich zum nordrhein-westfälischen Durchschnitt (10,81
Prozent) noch einen respektablen Platz ein, nähert sich aber dem Landesdurchschnitt.
Im Jahr 2011 nahmen 777 Bürgerinnen und Bürger Kontakt zur städtischen Schuldner-
beratungsstelle auf. Dies entspricht einer Steigerung von knapp 11 Prozent gegenüber
dem Vorjahr und ist mit dem erhöhten Nachfragebedarf zum Kontopfändungsschutz zu
erklären. Rund 100 Personen wandten sich mit Fragen zum P-Konto an die städtische
Schuldnerberatungsstelle.
44 Öffentlicher Personennahverkehr
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Die von der städtischen Schuldnerberatungsstelle betreuten Personen waren zu 49
Prozent (379) weiblich und zu 51 Prozent (398) männlich. Das Geschlechterverhältnis
wurde 2011 von einem deutlichen Anstieg des Männeranteils bestimmt. Männliche
Schuldner gelten, so Creditreform, als risikobereiter.
Abgesehen von den geschlechtsspezifischen Abweichungen fallen auch deutliche Un-
terschiede in der Altersstruktur auf. Überdurchschnittlich betroffen sind bundesweit die
30- bis 39-Jährigen sowie die 40- bis 49-Jährigen mit einer Schuldnerquote von jeweils
12,6 Prozent. Ähnliche Beobachtungen sind auch in der städtischen Schuldnerbera-
tungsstelle feststellbar. Neu ist allerdings die Negativentwicklung bei der jüngeren Be-
völkerungsschicht, so Creditreform. Die 20- bis 29-Jährigen legten zwischen 2004 und
2011 um knapp 4 Prozent auf 11,35 Prozent zu und haben damit fast das Niveau der
beiden Altersgruppen erreicht, die bisher das Geschehen in den Beratungsstellen weit-
gehend bestimmten. Diese Entwicklung ist auf lokaler Ebene so noch nicht feststellbar,
sollte aber weiter beobachtet werden.
Tabelle 44
Anzahl der beratenen Personen in der städtischen Schuldnerberatungsstelle
Jahr Personen insgesamt davon weiblich davon männlich
2005 513 171 342
2006 491 222 269
2007 496 204 292
2008 541 232 309
2009 649 297 352
2010 700 317 383
2011 777 379 398
Die Überschuldungsursachen sind vielfältig. Eine Besonderheit ist und bleibt in Münster
das Thema: „Trennung / Scheidung und Überschuldung“. Wird bundesweit etwa jede
dritte Ehe geschieden, scheitert in Münster statistisch gesehen jede zweite. Unterhalts-
zahlungen, zusätzliche Wohnkosten sowie die Tilgung bestehender Verbindlichkeiten
treiben die Betroffenen häufig in den finanziellen Ruin. Weitere Risikofaktoren sind Ar-
beitslosigkeit und prekäre Beschäftigungsverhältnisse, die nicht dazu geeignet sind, den
Lebensunterhalt einer Person und deren Familienangehörige dauerhaft sicherzustellen.
Die Ursachen chronischer Finanznotlagen sind allerdings auch im persönlichen Bereich
der Schuldner auszumachen. Unwirtschaftliche Verhaltensweisen, aber auch fehlende
Kompetenz und Konsequenz im Umgang mit den eigenen Finanzen, führen die Betrof-
fenen nicht selten in ausweglose Situationen.
Besorgniserregend ist der Hinweis im „SchuldnerAtlas Deutschland 2011“, wonach Er-
krankungen zunehmend Überschuldungssituationen hervorrufen. Zwischen 2006 und
2010 verdoppelten sich die Prozentwerte. Krankheiten haben mittlerweile einen Anteil
von 13,8 Prozent an den Überschuldungsursachen. Ohne auf repräsentative Daten
verweisen zu können, verdichtet sich dieser Eindruck auch in der städtischen Schuld-
nerberatungsstelle.
72
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
In 1.210 persönlichen Gesprächen, Telefon- und Online-Beratungen (2010: 1.200;
2009: 1.220; 2008: 1.053) wurden Lösungskonzepte gesucht und - überwiegend - auch
gefunden. Im Mittelpunkt des Beratungsansatzes stand dabei immer das Motto „Hilfe
zur Selbsthilfe“. Bei ständig wachsenden Nachfragerzahlen (plus 11 Prozent oder 77
Personen) und stagnierenden Beratungskapazitäten (1.210 Kundenkontakte) ist dieser
Handlungsansatz besonders wichtig.
Das Beratungsangebot des Sozialamtes wurde 2011 letztmalig durch die wöchentliche
Außensprechstunde im Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib), einer Einrich-
tung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, ergänzt. Zielgruppe waren Ju-
gendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre. Die Ausrichtung auf diese spezielle Al-
tersgruppe wurde jetzt, nach 18 Jahren, zum 31.12.2011 zugunsten einer allgemeinen
offenen Sprechstunde aufgegeben. Damit wird unter anderem den Erfordernissen ent-
sprochen, die mit Einführung des § 16a SGB II evident wurden. Die offene Sprechstun-
de findet zukünftig dienstags von 10.00 bis 11.30 Uhr im Sozialamt statt. Mit dem Jib ist
auch weiterhin eine enge Kooperation geplant.
Trotz boomender Wirtschaft und rückläufiger Arbeitslosenzahlen ist die Nachfrage in
den münsteraner Beratungseinrichtungen ungebrochen. Als Ansprechpartner stehen
Ratsuchenden in Münster die im Arbeitskreis „Soziale Schuldnerberatungshilfen in
Münster“ zusammengeschlossenen Schuldnerberatungsstellen der freien Wohlfahrts-
pflege, der Verbraucherzentrale und der Stadt Münster zur Verfügung:
• Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen,
• Caritasverband für die Stadt Münster e.V.,
• Diakonie Münster, Beratungs - und BildungsCentrum GmbH,
• Verbraucherzentrale NRW und
• Sozialamt der Stadt Münster.
Diese fünf Stellen arbeiten, im Gegensatz zu den gewerblichen Schuldenregulierern
und Rechtsanwälten, kostenlos. Als „anerkannte Stelle“ sind sie ausnahmslos im au-
ßergerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren zugelassen und dürfen damit auch die
Höhe des pfändungsfreien Betrages bei Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos be-
scheinigen.
Die Beratungskapazitäten der einzelnen Beratungsstellen fallen unterschiedlich aus und
hängen maßgeblich von deren Personalausstattung ab. Die Wartezeiten variieren in der
Regel zwischen vier und zwölf Wochen.
Im Jahr 2012 wird die Umsetzung der zu § 16a SGB II getroffenen Vereinbarungen im
Fokus der städtischen Schuldnerberatungsstelle stehen. Darüber hinaus soll im Juni
des Jahres eine bundesweite Aktion zum Thema „Altersarmut - Schulden“ stattfinden.
Der örtliche Arbeitskreis wird diese Aktion intensiv unterstützen.
73
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
5.10.4 Mieterberatung
Empfängerinnen und Empfänger laufender Hilfe nach dem SGB II, dem SGB XII oder
dem Asylbewerberleistungsgesetz haben die Möglichkeit, eine Beratung bei einer von
zwei in Münster ansässigen Mieterberatungsorganisationen in Anspruch zu nehmen,
wenn es Probleme gibt vor allem wegen
• Mieterhöhungen,
• Nebenkostenabrechnungen,
• gravierender Wohnungsmängel,
• inakzeptabler Kündigungen sowie
• zurückzufordernder Kautionen.
Die Transferleistungsberechtigten erhalten vom Sozialamt oder vom Jobcenter einen
Mieterberatungsschein, mit dem sie eine einjährige Mitgliedschaft bei einer Mieterbera-
tungsorganisation eingehen können; der Jahresbeitrag in Höhe von zurzeit 52 Euro wird
vom Sozialamt übernommen.
In den Jahren 1999 bis 2011 sind für Mieterberatungsscheine folgende Summen aus-
gegeben worden:
Tabelle 45
Aufwendungen für Mieterberatungsscheine nach Jahren in Euro
Jahr Aufwendungen
1999 2.045
2000 4.653
2001 5.011
2002 5.880
2003 4.499
2004 3.170
2005 3.453
2006 3.584
2007 6.136
2008 7.332
2009 10.036
2010 13.572
2011 11.700
In den letzten drei Jahren ist bei den Aufwendungen für die Mieterberatungsscheine
nochmals eine deutliche Steigerung zu beobachten. Die erhöhte Nachfrage ist auch auf
die Kostensteigerungen im Bereich der Heizkosten zurückzuführen.
Angesichts der Steigerungen im Bereich der Energiekosten gewinnt das Angebot zu-
nehmend an Bedeutung und wird von den Leistungsberechtigten, den beiden Vereinen
74
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
und dem Sozialamt positiv beurteilt. Die betreffenden Personen erhalten durch die Mit-
gliedschaft in den Mieterberatungsorganisationen die Möglichkeit, ihre Rechte gegen-
über den Vermietern selbstständig und eigenverantwortlich geltend zu machen.
Um die Akzeptanz der Mieterberatungsscheine durch einen niedrigschwelligen Zugang
weiter zu erhöhen, werden die Mieterberatungsscheine im Wohnquartier Kinderhaus-
Brüningheide auch durch zwei ortsansässige eingetragene Vereine in einem abgespro-
chenen Verfahren ausgegeben.
6. Angebote und Leistungen für Mensch en mit Migrationsvorgeschichte
Das Sozialamt bietet individuelle Leistungen zur Integration durch Beratung und wirt-
schaftliche Hilfen, ein Förderangebot für Initiativen und Vereine im Feld Migration / In-
tegration sowie Begleitung und Unterstützung von Projekten und Gremien.
6.1 Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorge-
schichte“
Im stadtweiten Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ arbei-
ten ungefähr 45 professionelle und semiprofessionelle Akteure im Bereich von Migration
und Integration sowie einige Betroffenengruppen zusammen.
Im Jahr 2011 hat das Netzwerk zwei Sitzungen des Plenums sowie jeweils drei Sitzun-
gen der Arbeitsgruppe Soziale Integration und der Arbeitsgruppe Sprache und Bildung
durchgeführt.
Inhalte der Plenumssitzungen waren die „Geburtsortecodierung“ im Rahmen des
INTERREG-Projektes Migrationsleitbild und die Möglichkeiten der Städtestatistik, die
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes, das Jobcenter und die Stadt Münster
als Optionskommune sowie die Integration von Frauen mit Migrationsvorgeschichte in
den Arbeitsmarkt in Münster und Almelo.
In den Arbeitsgruppen wurden insbesondere folgende Themen aufgegriffen: Kultursen-
sible Altenpflege - Handlungsempfehlungen für Münster, erweitertes Führungszeugnis –
Zielsetzung und Beantragung, Vorstellung des Teams Alleinerziehende des Jobcenters,
aktueller Stand des Projekts „Integriert durch Engagement“ (‚ehrenamtlichen Dolmet-
scherpool’) der FreiwilligenAgentur Münster sowie Informationen über das Handlungs-
feld ,Wohnen’ und die ‚Schuldnerberatung vor Ort’ im Rahmen des Programms Soziale
Stadt - Kinderhaus-Brüningheide.
Das Sozialamt und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien koordinieren das
Stadtweite Netzwerk und bereiten die Sitzungen vor sowie nach und übernehmen die
Koordination aller Schnittstellen.
6.2 Förderangebote für Initiativen im Feld Migration / Integration
Selbstorganisationen von Menschen mit Migrationsvorgeschichte sind ein wichtiger
Faktor im sozialen, kulturellen und politischen Leben in den Kommunen. Von der Bera-
tung und Begleitung ihrer Landsleute bis hin zu Begegnungs- und Freizeitmöglichkeiten
für Ausländer und Deutsche nehmen sie eine Vielzahl von Integrationsaufgaben wahr.
75
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Das Sozialamt fördert und betreut im Rahmen seiner Möglichkeiten Initiativen im Feld
Migration/Integration in Münster. Die Fördermittel dienen örtlichen Aktivitäten und Pro-
jekten, die auf ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen unterschiedlicher Nati-
onalität oder ethnisch-kultureller Orientierung gerichtet sind.
Anspruchsberechtigt sind freiwillig gebildete Vereine und Gruppen mit sozial- oder kul-
turell-integrativer Zielsetzung und Sitz in Münster, deren Aktivitäten sich überwiegend
auf das Stadtgebiet Münster richten.
Sozial- und kulturell-integrative Aktivitäten und Projekte umfassen hierbei insbesondere
Angebote und Maßnahmen in den Bereichen Bildung, soziale Betreuung, zielgruppen-
spezifische Informationen, kulturelle Vermittlung, Stärkung des Selbsthilfepotentials und
der gesellschaftlichen Beteiligung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Ko-
operation mit anderen gesellschaftlichen Akteuren.
Die Zuschüsse können für projektbezogene Honorarkosten, für Miet- und Betriebskos-
ten sowie für einmalige Kosten, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen ste-
hen, bewilligt werden. Im Jahr 2011 wurden 26 Angebote im Feld Migration / Integration
gefördert. Die Vergabe der Fördermittel wird mit dem Vorsitzenden des Integrationsra-
tes abgestimmt.
6.3 Integrationshilfen für ar beitsuchende Menschen mit
Migrationsvorgeschichte
Menschen mit Migrationsvorgeschichte erhalten seit Juli 2009 in unterschiedlichen
Stadtteilen Münsters eine individuelle psychosoziale Beratung, Unterstützung und Be-
gleitung bei ihrer Integration in Arbeit. Das Angebot von vier Wohlfahrtsträgern umfasst
beispielsweise die Unterstützung, Bewerbungsunterlagen zu erstellen oder die Aner-
kennung eines im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlusses zu beantra-
gen. Die von der Stadt Münster geförderten Integrationsfachdienste arbeiten in Koope-
ration mit dem Jobcenter.
6.4 Betreuung und Unterbri ngung von Flüchtlingen
Die Zahl der Asylerstanträge ist in Deutschlang 2011 gegenüber 2010 wie im Vorjahr
angestiegen (2011: 45.741, 2010: 41.332, 2009: 27.649). Es wurden der Stadt Münster
daher wieder neue Asylbewerberinnen und Asylbewerber zugewiesen. Insgesamt wur-
den 2011 in Münster 211 Personen aufgenommen.
Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden, wie im Asylverfahrensgesetz vorgese-
hen, in der Regel in Einrichtungen untergebracht. Unter bestimmten Voraussetzungen
ist zu einem späteren Zeitpunkt die Anmietung einer Privatwohnung möglich. Dies gilt
auch für sonstige Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Im Jahr 2011 wurden zwei jüdische Migrantinnen und Migranten aus der ehemaligen
Gemeinschaft Unabhängiger Staaten aufgenommen. Weiterhin wurden schutzbedürfti-
ge Personen im Rahmen einer Übernahmeerklärung durch die Bundesrepublik
Deutschland aus Malta aufgenommen. Es handelte sich hier um 2 Personen aus dem
Iran und 3 Personen aus Somalia.
76
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Tabelle 46
Anzahl der aufgenommenen Flüchtlinge in Münster
in den Jahren 2004 bis 2011
Jahr Anzahl der Flüchtlinge
2004 285
2005 130
2006 85
2007 76
2008 104
2009 135
2010 188
2011 211
Obwohl im Jahr 2011 eine weitere Flüchtlingsunterkunft aufgegeben werden musste, ist
die Anzahl der untergebrachten Personen nahezu unverändert (2011: 506 Personen,
2010: 505 Personen). Besonders in den Familienwohnheimen sind die Unterbringungs-
kapazitäten nahezu ausgeschöpft.
Tabelle 47
Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge
Platzkapazitäten und Zahl der Unterbringungen
nach Jahren
Jahr Platzkapazitäten Zahl der untergebrachten Personen
2004 967 729
2005 1.002 668
2006 830 594
2007 758 518
2008 763 461
2009 764 420
2010 632 505
2011 582 506
Sozialdienst für Flüchtlinge
Die Betreuung von Flüchtlingen in städtischen Übergangseinrichtungen ist Aufgabe der
Stadt Münster und wird vom Sozialdienst für Flüchtlinge und Spätaussiedler des Sozial-
amtes wahrgenommen. Für die in Privatwohnungen lebenden Flüchtlinge ist der kom-
munale Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zuständig.
Die Betreuungsaufgaben für die Flüchtlinge in den Übergangseinrichtungen umfassen:
• Beratung bei Alltagsproblemen und Kriseninterventionen,
77
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
• Hilfe bei der Beantragung dive rser Leistungsansprüche (SGB II, SGB XII, Kinder-
geld, Elterngeld, Wohngeld),
• Hilfe bei der Wohnungssuche,
• Beratung bei Erziehungs- und Partnerschaftsproblemen,
• Gemeinwesenarbeit und
• Erläuterung der administrat iven Strukturen (einschließlich Konventionen des Mitein-
anders).
Obwohl die von der Bleiberechtsregelung betroffenen Personen in Privatwohnungen
wechseln sollen, verbleiben viele Ausländerinnen und Ausländer noch länger in den
Übergangsheimen, weil sie keine passenden Wohnungen finden. Aufgrund eines neuen
Betreuungskonzepts werden Flüchtlingsfamilien, die aus städtischen Einrichtungen in
eine Privatwohnung ziehen, vom Sozialdienst noch ein Jahr weiter betreut, um bei der
Eingliederung in den neuen Stadtteil unterstützt zu werden.
Weitere Angebote als Bestandteil des Betreuungsangebots sind
• Beratung und Betreuung in frauenspezifi schen Fragen wie Familienberatung,
Schwangerschaftsbegleitung, Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen und ge-
sellschaftlichen Rollenkonflikten,
• Beratung und Begleitung bei Einschulung, Schullaufbahn, Förderung nicht beschul-
barer Kinder, außerschulische Hilfen, vorschulische Förderung und Übersetzungs-
hilfen.
Im Jahr 2011 hat das Land Nordrhein-Westfalen für die Betreuung von Flüchtlingen
24.968 Euro erstattet (2010: 25.278 Euro; 2009: 20.658 Euro; 2008: 31.714 Euro).
7. Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten
Die Realisierung der Unterhaltsansprüche von Leistungsbezieherinnen und Leistungs-
beziehern nach dem SGB II, dem SGB XII sowie dem Unterhaltsvorschussgesetz ge-
hört zu den Aufgaben der Fachstelle Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten. Für den
Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes gilt dies seit dem 01.03.2008 nur, wenn
gleichzeitig Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bezogen werden. Ist dies nicht
der Fall, werden die Unterhaltsansprüche seit dem genannten Zeitpunkt vom Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien geltend gemacht.
Im Einzelnen stellt sich die Entwicklung der Erträge aus Unterhaltsbeiträgen wie folgt
dar: 78
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Tabelle 48
Übergegangene Unterhaltsansprüche nach Jahren in Euro
2009 2010 2011
Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB II
(ohne den Anteil der Bundesagentur für Arbeit) 404.419 433.875 405.783
Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß
SGB XII sowie Altfälle nach BSHG 239.762 224.580
220.630
Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von
Einrichtungen sowie Eingliederungshilfe 235.491 272.618
327.649
Unterhaltsvorschussgesetz 641.819 733.455 773.006
Summe 1.521.491 1.664.528 1.727.068
Hinsichtlich der vereinnahmten Unterhaltsbeträge für den Bereich des SGB II handelt es
sich nur um den auf die Stadt Münster entfallenden Anteil. Die Gesamterträge beliefen
sich im Jahr 2011 auf 766.763 Euro (2010: 793.733 Euro, 2009: 731.732 Euro).
Die aufgeführten Erträge bezüglich des Unterhaltsvorschussgesetzes enthalten auch
die von den Beiständen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien realisierten
Unterhaltsbeiträge, weil eine getrennte Ausweisung technisch nicht möglich ist.
Auf Veranlassung der Fachstelle konnten im Weiteren durch Direktzahlungen der Un-
terhaltspflichtigen an die Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB XII auch im
Jahr 2011 Minderaufwendungen verzeichnet werden.
Hinsichtlich der angerechneten Unterhaltsbeiträge stellt sich die Situation wie folgt dar:
Tabelle 49
Direktzahlung von Unterhalt nach Jahren in Euro
2009 2010 2011
Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB II 2.000.000 2.050.000 2.030.000
Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB XII 420.267 470.048 462.841
8. Juristischer Dienst
Der juristische Dienst nimmt die Prozessvertretung in Sozial-, Verwaltungs- und Zivilge-
richtsverfahren wahr und berät das Sozialamt in sonstigen allgemeinen und leistungs-
rechtlichen juristischen Angelegenheiten. Im Jahr 2011 gab es insgesamt 1.052 laufen-
de Verfahren (2010: 1.060); davon 409 aus 2011 und 643 aus den Vorjahren.
Abgeschlossen wurden im Jahr 2011 insgesamt 365 Verfahren; davon wurden rund 45
Prozent gewonnen und 27 Prozent verloren. Der Rest waren Teilergebnisse.
79
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Die Klagegegenstände betrafen folgende Rechtsgebiete:
Tabelle 50
Klageverfahren im Jahr 2011
aufgeteilt nach Klagegegenständen
Klagegegenstand Absolute
Anzahl der Verfahren
Prozentualer
Anteil der Verfahren
Hilfe zum Lebensunterhalt 118 10,58
Grundsicherung im Alter 90 8,07
Gesundheit 38 3,41
Eingliederung 31 2,78
Pflege 30 2,69
Besondere Schwierigkeiten 1 0,09
Bestattung 2 0,18
Pflegewohngeld 8 0,72
Schwerbehinderung /
Behinderung 499 44,75
Unterhaltssicherung 0 0,00
BAföG 10 0,90
Asyl 160 14,35
Strafanzeige 1 0,09
Unterkunft 25 2,24
Kostenersatz 2 0,18
Kostenerstattung 13 1,17
Überleitungsanzeige 2 0,18
Rückforderung 15 1,35
Sonstiges 70 6,28
9. Strukturinformationen zum Sozialamt
Im Jahr 2011 musste die Organisationsstruktur des Amtes durch die Einführung der
Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) erneut verändert werden. Darüber hinaus gab
es einzelne Änderungen im Rahmen der kontinuierlichen Organisationsoptimierung.
9.1 Bildungs- und Teilhabepaket
Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wurde die Grundlage für das sogenannte „Bildungs-
und Teilhabepaket“ für Kinder und Jugendliche (BuT) zum 01.04.2011 geschaffen.
Im Rahmen des BuT werden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum
25. Lebensjahr zusätzliche Leistungen zum Zweck der Bildung und Teilhabe gewährt,
sofern diese oder ihre Familien im Leistungsbezug nach dem SGB II, SGB XII oder A-
sylbLG stehen bzw. Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.
80
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
9.1.1 Zuständigkeit
Zuständig für diese antragsabhängige Leistung ist grundsätzlich die Stadt Münster als
zuständiger kommunaler SGB II-Träger (§ 6 Abs. 1 SGB II). Intern wird eine Aufgaben-
teilung nach dem anspruchsberechtigten Personenkreis vorgenommen, so dass die
Leistungsgewährung erfolgt durch
• das Sozialamt für den Personenkreis des SGB XII, AsylbLG, Wohngeldgesetz und
der Kinderzuschlagsberechtigten und
• das Jobcenter für den Personenkreis des SGB II.
Die Bereitstellung der Einzelleistungen erfolgt in Kooperation mit anderen Ämtern der
Stadt Münster (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Schulamt) sowie mit externen
Trägern. Über die Kooperation bestehen jeweils verbindliche Leistungsabsprachen.
9.1.2 Vorbereitung
Um die Umsetzung der BuT-Leistungen vorzubereiten und zu koordinieren, hatte das
Sozialamt befristet für die Zeit vom 01.12.2010 bis 31.03.2011 ein Projektteam mit ins-
gesamt 3,0 Stellen aus dem Personalbestand des Amtes (Leistungsgewährung, Unter-
haltsheranziehung, Sozialplanung) eingerichtet. Die Arbeit des Projektteams bestand im
Wesentlichen in der Auswertung der gesetzlichen Bestimmungen, der Hinweise aus
Bund und Land sowie der entsprechenden Umsetzung vor Ort, das heißt der Erarbei-
tung einer Konzeption, mit der die beabsichtigten Leistungsangebote in den Strukturen
der Stadt Münster mit den vorhandenen Akteuren zielgerichtet und gleichzeitig wirt-
schaftlich umgesetzt werden konnten.
Obwohl die benötigten Personalressourcen durch die übrigen Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter des Amtes kompensiert werden mussten, belegte doch die landesweit sehr
frühzeitige Handlungsfähigkeit der Stadt Münster die Effektivität dieser Vorbereitung
und letztendlich die Leistungsfähigkeit- und bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter des Sozialamtes.
9.1.3 Organisatorische und personelle Umsetzung
Zur Antragsbearbeitung und Leistungsgewährung im Sozialamt wurde angesichts des
erwarteten Bedarfs eine neue Organisationseinheit - mit vorübergehender Anbindung
bei der Amtsleitung - eingerichtet. Die personelle Ausstattung wurde nach Ermittlung
des Antragstellerpotentials mit maximal 6,0 Stellen sowie einer Leitungsstelle kalkuliert.
Eine tatsächliche Besetzung erfolgte jedoch zum 01.05. bzw. 18.05.2011 zunächst im
Umfang von 3,0 Stellen sowie der Leistungsstelle. Weitere personelle Zuweisungen
wurden sukzessive orientiert an dem zunehmenden Antragsaufkommen vorgenommen.
Angesichts der erstmaligen Einführung und Konzeption der Leistung umfasst die Lei-
tungsstelle neben der Leitungsfunktion im engeren Sinn koordinierende und organisato-
rische Aufgaben, das heißt Absprache und Abstimmung mit den beteiligten Stellen, Klä-
rung von Grundsatzfragen sowie die Weiterentwicklung der Aufgabenwahrnehmung.
Da der tatsächliche Aufwand für Rückfragen, Klärungs- und Koordinierungsbedarfe die
Ressourcen einer Stelle deutlich überstieg, wird die Leitung seit dem 01.09.2011 durch
eine 0,5 Stelle (Besoldungsgruppe A10) unterstützt und vertreten.
81
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
Die Abrechnung mit den leistungserbringenden Stellen (Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien, Schulamt) sowie die vollständige Abrechnung der Kostenerstattung mit
dem Bund wird zentral durch die Rechnungsstelle des Sozialamtes abgewickelt. Hierfür
ist jedoch nicht – wie zunächst kalkuliert – ein zusätzlicher Stellenbedarf im Umfang von
1,0 Stelle erforderlich. Sämtliche Abrechnungsvorgänge konnten bislang mit dem vor-
handenen Personal in der Rechnungsstelle des Sozialamtes sichergestellt werden.
Tabelle 51
Personelle Situation der Organisationseinheit Bildung und Teilhabe
Stellenumfang Besoldungsgruppe/
Vergütungsgruppe besetzt seit
1,0 A 10 18.05.2011
0,5 A 10 01.09.2011
3,0 G06 01.05.2011
1,0 A08 01.09.2011
Insgesamt sind damit zum Stand 31.12.2011 Personalressourcen im Umfang von 5,5
Stellen für das BuT im Sozialamt im Einsatz.
Das Gesetz sieht zwar grundsätzlich eine Erstattung der Personalkosten in Höhe von
100 Prozent vor, nimmt jedoch durch eine Verbindung des Erstattungsbetrages mit an-
deren Zahlungsströmen zwischen Bund, Land und Kommunen gleichzeitig eine Be-
grenzung möglicher Erstattungsleistungen vor. In diesem Sinne wurden die erforderli-
chen Personalressourcen zunächst vorläufig geschaffen und eng orientiert am An-
tragsaufkommen besetzt. Gleichzeitig wurde vereinbart, die Entwicklung der Antrags-
zahlen sowie des qualitativen und quantitativen Bearbeitungsvolumens über einen Zeit-
raum von zirka 12 Monaten zu dokumentieren. Auf dieser Basis sollen dann voraus-
sichtlich im März 2012 die erforderlichen Stellen mit einer angemessenen Stellenbewer-
tung dauerhaft eingerichtet werden und über die organisatorische Anbindung innerhalb
des Amtes entschieden werden.
9.2 Dauerhafte Einrichtung ei ner Stelle Pflegebegutachtung
Aufgrund langjähriger fachlicher und organisatorischer Überlegungen im Sozialamt
konnte zum 01.01.2010 - zunächst im Rahmen eines Modellprojekts – das Team Sozia-
ler Fachdienst Senioren und Pflege um eine Pflegefachkraft erweitert. Zielsetzung war
eine stärkere Umsetzung des Grundsatz „ambulant vor stationär“ durch
• Pflegebedarfsfeststellung in ko mplexen Pflegesituationen,
• Prüfung der Heimnotwendigkeit bei Personen im (absehbaren) SGB XII-Bezug und
• Durchführung eines Überleitungsm anagements nach Krankenhausaufenthalt.
Mit der Einrichtung einer 1,0 Stelle Pflegefachkraft im Zeitraum vom 01.01.2010 bis
31.12.2010 als haushaltsneutrales Projekt war die Vorgabe verbunden, die Tätigkeiten
sowie die nachweislich erzielten monetären Synergien zu dokumentieren. Im Ergebnis
(vergleiche Vorlage V/0302/2011) konnten durch dieses Modell Kosten bei der Hilfe zur
Pflege in einer Höhe eingespart werden, die nicht nur die Personal- und Sachkosten
einer Pflegefachkraft decken, sondern darüber hinaus in erkennbarem Umfang zur
Konsolidierung des Amtsbudgets beitrugen.
82
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
83
Neben den monetären Erfolgen des Projekts bedeutete der Einsatz der Pflegefachkraft
einen zusätzlichen Kompetenzgewinn für das Team des Sozialen Fachdienstes Senio-
ren und Pflege, der sich insbesondere in einem qualifizierten und engagierten Fallma-
nagement niederschlägt. Vor diesem Hintergrund wurde dem Rat die dauerhafte Ein-
richtung der 1,0 Stelle Pflegefachkraft empfohlen und nach dessen positivem Votum in
den Stellenplan des Amtes aufgenommen. Damit wurde auch eine Anregung der Ge-
meindeprüfungsanstalt NW umgesetzt.
9.3 Verlagerung der Stelle „Poolverwaltung Gutachten“ vom Gesundheitsamt
Mit der Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung zum 01.01.2008 war zunächst
eine 1,0 Stelle „Poolverwaltung“ zur Verteilung der im Rahmen der Antragsprüfung vor-
zunehmenden Gutachtenanträge auf den ärztlichen Dienst beziehungsweise die Au-
ßengutachter beim Gesundheitsamt eingerichtet worden. Da diese Stelle im Wege der
Konnexität aus Landesmitteln finanziert wird und insofern eindeutig der Aufgabenerledi-
gung „Schwerbehindertenausweise“ zugeordnet werden muss, gestaltete sich sowohl
die Vertretungsregelung als auch der Einsatz in Leerlaufzeiten im Gesundheitsamt
problematisch. Um eine vollständige Nutzung der Personalkapazitäten für die Aufga-
benerledigung im Schwerbehindertenrecht zu gewährleisten, wurde die Stelle zum
01.11.2011 in die Fachstelle „Schwerbehindertenausweise“ des Sozialamtes verlagert.
In dieser Konstellation ist sowohl eine gegenseitige Vertretung als auch ein temporärer
Einsatz in der Sachbearbeitung möglich. Da es sich bei der derzeitigen Stelleninhaberin
um eine tariflich Beschäftigte des Landes handelt, beeinträchtigte diese organisatori-
sche Änderung nicht den Stellenplan des Sozialamtes.
9.4 Personalsituation
Der Personalbestand des Sozialamtes blieb auch im Jahr 2011 mit insgesamt rund 117
Stellen (plus 2,9 Stellen Landesbedienstete im Bereich des Schwerbehindertenrechts)
weitgehend konstant, obwohl mit der Einrichtung der Organisationseinheit BuT insge-
samt 5,5 Stellen – zunächst überplanmäßig - geschaffen wurden.
Den zusätzlichen Stellen standen jedoch auch Stelleneinsparungen im Rahmen der
Konsolidierung gegenüber. Mit insgesamt 4,75 Stellen erfüllte das Sozialamt seine Ein-
sparvorgaben. Dabei wurde sorgfältig darauf geachtet, Personalkonsolidierungen Zug
um Zug mit Veränderungen im Aufgabenbestand zu verbinden (Reduzierung von
Flüchtlingseinrichtungen, Wegfall Unterhaltssicherungsgesetz, Rückgang bei Rückfor-
derungen) und somit auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt transparent
und nachvollziehbar zu machen.
Auf den 117 Stellen des Amtes sind insgesamt 142 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 97
weiblich sowie 45 männlich, eingesetzt. Vor diesem Hintergrund überrascht die relativ
hohe Anzahl von Teilzeitbeschäftigten (rund 50 Personen) nicht. Erschwert wird die Ar-
beitssituation durch eine hohe Fluktuationsquote in der Mitarbeiterschaft, die sich zum
einen aus der hohen Anzahl befristet eingestellter Kräfte ergibt, zum anderen aber auch
aus dem vergleichsweise hohen Frauenanteil und der damit verbundenen Häufigkeit
von Ausfällen wegen Elternzeiten oder Erziehungszeiten.
9.5 Organigramm des Sozialamtes
Das Organigramm des Sozialamtes ist auf der folgenden Seite abgebildet.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
84
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
85
9.6 Öffentlichkeitsarbeit
In der Öffentlichkeit wurde im vergangenen Jahr intensiv über den zum 01.10.2010 einge-
führten Münster-Pass diskutiert. Daneben wurde im Laufe des Jahres 2011 immer wieder
über die Arbeitskreise „Älterwerden im Stadtteil“, die das Sozialamt gemeinsam mit der
kommunalen Seniorenvertretung Münster initiiert und koordiniert, berichtet.
Die Umsetzung des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes in der Stadt Münster
wurde in der Presse aufmerksam verfolgt. Auch über das Maßnahmeprogramm Wohnge-
biet Kinderhaus-Brüningheide wurde informiert. Mehrfach wurde in der Presse die Situati-
on in den städtischen Übergangswohnheimen thematisiert.
Im Bereich der Informationen für behinderte Menschen und deren Umfeld wurde durch
verschiedene Veranstaltungen in den unterschiedlichsten Örtlichkeiten sowie durch Zei-
tungsberichte auf Kontaktmöglichkeiten, Hilfsangebote und Netzwerke hingewiesen. In-
tensiv beschäftigt sich die Presse mit der Inklusion.
Breiten Raum in der Berichterstattung nimmt das Thema Pflege ein. Auch hierzu wurden
Informationsveranstaltungen durchgeführt.
Ebenfalls berichtet wurde über die in den Räumlichkeiten des Sozialamtes an der Hafen-
straße 8 mittlerweile regelmäßig stattfinden Bilderausstellungen.
Veröffentlichungen
Ein weiterer Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit sind Broschüren und Faltblätter, die das
Sozialamt, auch in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern der Stadtverwaltung, publiziert.
Im Jahr 2011 waren folgende Informationsschriften erhältlich, die auch im Internet zu fin-
den sind unter http://www5.stadt-muenster.de/schriften/sa_liste50.cfm
• Ambulant betreute Wohngemeinscha ften für Menschen mit Demenz
• Arbeit und Behinderung
• Barrierefreie Praxen in Münster
• Barrierefreie Toiletten in Münster
• Bauen für alle! -barrierefrei-
• Begegnungsstätten für Seniorin nen und Senioren in Münster
• Behindert und berufstätig
• Behindertenparkplätze in Münste r im öffentlichen Verkehrsraum
• Checkliste barrierefreie Veranstaltungen
• Die Heimaufsicht
• Ehrenamtliche Mithilfe in städtischen Flüchtlingswohnheimen
• Einkaufen für alle – leicht gemacht
• Enttäuschte Erwartungen in der Pflege?
• Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
• Flüchtlingssozialarbeit in st ädtischen Flüchtlingswohnheimen
• Frauenspezifische Sozialarbeit in städtischen Flüchtlingswohnheimen
• Freizeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
• Geschäftsbericht 2004 des Sozialamtes
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
86
• Geschäftsbericht 2005 des Sozialamtes
• Geschäftsbericht 2006 des Sozialamtes
• Geschäftsbericht 2007 des Sozialamtes
• Geschäftsbericht 2008 des Sozialamtes
• Geschäftsbericht 2009 des Sozialamtes
• Geschäftsbericht 2010 des Sozialamtes
• Handlungsempfehlungen zur Umsetzung einer ku ltursensiblen Altenpflege für Münster
• Informationen für allein stehende wohnungslose Frauen und Männer
• Informationen über Urlaubsmöglichkeiten fü r Seniorinnen und Senioren, Menschen mit
Behinderungen, Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf in Münster
• Informationsbüro Pflege
• Informationsbüro Pflege - Wohnberatung
• Informationsmappe zur Arbeitsstelle Antidiskriminierung
• Mobil mit Behinderung
• Notfall – was nun? Faxvordrucke und Informationen für gehörlose und schwerhörige
Menschen in Münster
• Pflegebericht 2007 des Sozialamtes
• Pflegebericht 2008 des Sozialamtes
• Pflegebericht 2010 des Sozialamtes
• Pflegeheim – Kosten und Finanzierung
• Pflegewohngeld
• Selbstbestimmt leben mit Behinderung
• Selbstbestimmt leben mit Sehbehinderung
• Service-Wohnen in Münster
• Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung
• Stadtplan für Menschen mit Behinderungen
• Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht der Stadt Münster 2005 - 2006
• Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht der Stadt Münster 2007 – 2008
• Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht der Stadt Münster 2009 – 2010
• Technische Hilfen für hörbehinderte Menschen
• Wegweiser für gehörlose, schwerhörige, ertaubte und hörende Menschen in Münster
• Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Münster - Wohnheime und
betreute Wohnformen
9.7 Besucherzahlen für Leistungen nach dem SGB XII
In den Bezirksverwaltungen Hiltrup und Nord werden weiterhin jeden Donnerstag Sprech-
stunden abgehalten, in denen die Beratung und die Sachbearbeitung für die gesamte Leis-
tungspalette des SGB XII abdeckt werden. Auffällig ist, dass die Anzahl der Besuche in
der Bezirksverwaltung Nord deutlich unter der Zahl in der Bezirksverwaltung Hiltrup liegt.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
87
Tabelle 52
Besucherinnen und Besucher für Leistungen nach dem SGB XII
Gesamtzahl darunter Hiltrup darunter Nord
01.03. bis 31.12.2006 3.754 254 182
01.01. bis 31.12.2007 4.515 344 128
01.01. bis 31.12.2008 5.171 477 180
01.01. bis 31.12.2009 4.674 336 157
01.01. bis 31.12.2010 4.724 268 171
01.01. bis 31.12.2011 4.721 306 191
Von den 4.721 Personen waren 2.465 männlich und 2.256 weiblich; in den Bezirksver-
waltungen Hiltrup und Nord waren 231 männlich und 266 weiblich.
10. Kundenzentrum Soziales
Das Kundenzentrum Soziales bietet seit dem Umzug am 15.02.2008 Serviceleistungen für
die Besucherinnen und Besucher des Sozialamtes. Dort können Schwerbehindertenaus-
weise verlängert, Unterlagen abgegeben, kleinere Anliegen geklärt, für größere Anliegen
die richtigen Ansprechpersonen ermittelt und Terminabsprachen getroffen werden.
Rund 22.000 Besucherinnen und Besucher haben im Jahr 2011 das Kundenzentrum So-
ziales aufgesucht. Die Anliegen beziehen sich vor allem auf das Schwerbehindertenrecht
(33,7 Prozent) und den Leistungsbereich des SGB XII (29,5 Prozent), aber auch auf das
Asylbewerberleistungsgesetz (13,3 Prozent) und die Leistungen zu Bildung und Teilhabe
(6,6 Prozent). Daneben sind allgemeine Informationen zu sozialen Angelegenheiten und
Auskünfte zu Zuständigkeiten anderer Institutionen gefragt (16,9 Prozent).
11. Ausschuss für Soziales, G esundheit und Arbeitsförderung
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung (ASGAf) ist ein sogenann-
ter freiwilliger Ausschuss des Rates, den der Rat gemäß § 57 der Gemeindeordnung ge-
bildet hat. Der Ausschuss hat die Aufgabe, Entscheidungsvorlagen an den Hauptaus-
schuss und an den Rat fachpolitisch zu erörtern, soweit sie die Felder Soziales, Gesund-
heit und Arbeitsförderung betreffen. Darüber hinaus hat der Rat einzelne Entscheidungs-
kompetenzen an den Ausschuss delegiert.
Die Beratungszuständigkeiten des ASGAf umfassen:
• Soziale Angelegenheiten
• Gesundheitswesen
• Familienförderung
• Rettungswesen
• Festlegung allgemeiner Ziele und Leitlin ien für die kommunale Sozial- und Gesund-
heitspolitik
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
88
• Arbeitsförderung
Der ASGAf hat ferner folgende Entscheidungsbefugnisse:
• Vergabe von Zuschüssen an Verbände oder Einr ichtungen der freien Wohlfahrtspflege
oder an Vereine mit sozialpolitischen Zielen
• Festlegung der Sätze für einmalige Leistung en der Sozialhilfe sowie der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende (in kommunaler Zuständigkeit)
In seinen sieben öffentlichen Sitzungen im vergangenen Jahr betrafen die sozialpoliti-
schen Beratungsschwerpunkte des ASGAf folgende Themen:
• Grundsicherung für Arbeitsuchende: Laufende Informationen über Aufgabenschwer-
punkte des Jobcenters sowie über die Vorbereitung des Übergangs des Jobcenters in
die kommunale Trägerschaft ab 2012
• Grundsicherung für Arbeitsuchende: Abschlu ssbericht der beteiligten Träger über das
Ideen- und Beschwerdeverfahren
• Förderung von Maßnahmen zur Überwi ndung und Vermeidung von Jugendarbeitslo-
sigkeit
• Laufende Berichte über die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets
• Laufende Berichte über die Progra mmentwicklung des Münster-Passes
• Geschäftsbericht 2010 des Sozialamtes
• Etatberatungen 2012
• Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht 2009/2010
• Hilfe zur Pflege - Pflegefachkraft im Sozialen Fachdienst Senioren und Pflege
• Einrichtung eines Beratungsangebots für komplexe Anliegen und bei Inanspruchnah-
me des Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderung
• Konzept zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention, Verfahren zur Erstellung ei-
nes Aktionsplans und bisherige Aktivitäten zur Umsetzung
• Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
• Wohngebiet Kinderhaus-Brüningh eide; Jahresbericht Soziale Stadt Kinderhaus-
Brüningheide 2010
• Flüchtlinge in Münster - zum Stand des Münsteraner Flüchtlingskonzepts
• Einrichtung eines interfraktione llen Arbeitskreises „Wohnungslosigkeit“
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
89
12. Aktuelle sozialpolitische Themen
Neben vielen anderen aktuellen Themen sind hier insbesondere die Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention, die voraussichtlichen Änderungen bei der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der verstärkte Zuzug von Flüchtlingen zu nen-
nen.
12.1 Aktionsplan „Münster auf dem We g zur Inklusion – Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention“
Der Hauptausschuss der Stadt Münster hat die Verwaltung am 29.09.2010 beauftragt, ein
Konzept zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinde-
rungen vorzulegen und in diesem Zusammenhang einen Aktionsplan „Münster auf dem
Weg zur Inklusion – Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu erarbeiten. Nä-
here Einzelheiten hierzu können der Vorlage V/0563/2010 entnommen werden. Das Kon-
zept wurde am 19.10.2011 vom Rat beschlossen (Vorlage V/0525/2011). Es sieht die Er-
stellung eines Aktionsplanes „Münster auf dem Weg zur Inklusion – Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention“ für den Zeitraum bis zum Jahr 2022 vor. Der Aktionsplan
wird im Jahr 2012 erstellt und bis Ende 2012 dem Rat vorgelegt.
12.2 Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung durch den Bund
Durch die schrittweise vollständige Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung wird diese Aufgabe voraussichtlich ab dem Jahr 2013 zu einer
Bundesauftragsverwaltung.45
Überlegungen auf Bundesebene zur Umsetzung dieser Aufgabe sehen alternativ vor, ein
eigenes Gesetz zu verabschieden oder die Leistung weiterhin im SGB XII verankert zu
lassen. In beiden Fällen wird ein Ausführungsgesetz zu erwarten sein.
Zu hoffen ist, dass der weitgehende Gleichklang der Regelungen für die Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung und der Hilfe zum Lebensunterhalt beibehalten wird,
12.3 Verstärkter Zuzug von Flüchtlingen
Der seit dem Jahr 2011 festzustellende verstärkte Zuzug von Flüchtlingen abweichend von
den bisherigen Prognosen hat dazu geführt, dass die noch verfügbaren Übergangseinrich-
tungen für Familien bis an ihre Kapazitätsgrenze belegt sind. Die Verwaltung arbeitet in-
tensiv an der Entwicklung von Lösungsansätzen für eine Entspannung der Situation.
45 Bundeserstattung in Prozent der Nettoausgaben des Vorvorjahres: 2012: 45 Prozent; 2013: 75 Prozent;
2014: 100 Prozent
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
90
13. Statistische Auswertung:
Leistungsbeziehende Kinder und Jugendliche nach Rechtskreisen46
Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf den Monat Dezember 2011. Zu diesem Zeit-
punkt waren insgesamt 6.768 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren leistungsberechtigt.
Die Aufteilung auf Rechtskreise sieht wie folgt aus:
Tabelle 53
Berechtigte Personen im Alter von 0 bis unter 18 Jahren
nach Leistungskreisen
Stand Dezember 2011
Rechtskreise Anzahl der Personen
SGB II 6.443
SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) 59
Asylbewerberleistungsgesetz 266
Summe 6.768
Nach Altersgruppen und Geschlecht ergibt sich zusammengefasst für die drei genannten
Leistungsbereiche folgende Klassifikation:
Tabelle 54
Berechtigte Personen nach dem SGB II, SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt)
und Asylbewerberleistungsgesetz im Alter von 0 bis unter 18 Jahren
nach Altersgruppen und Geschlecht
Stand Dezember 2011
Altergruppen Anzahl Personen davon weiblich davon männlich
0 bis unter 3 Jahre 1.376 664 712
3 bis unter 7 Jahre 1.654 784 870
7 bis unter 15 Jahre 2.829 1.360 1.469
15 bis unter 18 Jahre 909 424 485
Summe 6.768 3.232 3.536
Quellen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Statistiken des Sozialamtes
46 Es sind Kinder und Jugendliche berücksichtigt, die selbst tatsächlich Leistungen beziehen.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
91
14. Pflegeeinrichtungen, ambulant betr eute Wohngemeinschaften, Hospize und
ambulante Dienste
14.1 Einrichtungen der vollsta tionären Pflege, der Kurzzeit- und Tagespflege, am-
bulant betreute Wohngemeinschaften, Hospize
Tabelle 55
Einrichtungen der vollstationären Pflege
Einrichtung Plätze
Einge-
streute
Kurz-
zeitpfle-
ge
Straße,
Hausnummer
Post-
leit-
zahl
Stadt-
bezirk Stadtteil
Cohaus-Vendt-Stift 82 Krumme Str. 39/40 48143 Mitte Aegidii
Altenheim
St. Elisabeth 92 5 Südlohnweg 1 48161 West Gievenbeck
Friederike-Fliedner-
Haus 80 6 Coerdestr. 56 48147 Mitte Kreuz
Friedrichsburg 138 Offenbergstraße 19 48151 Mitte Pluggendorf
LWL Pflegezentrum
Ernst Kirchner Haus 80 2 Kinderhauser Str. 92 48147 Mitte Uppenberg
Haus Heidhorn -
Hiltrup 51 6 Westfalenstr. 490 48165 Hiltrup Amelsbüren
Haus Maria Trost 84 St.-Mauritz-Freiheit
52 48145 Mitte Herz-Jesu
Haus Simeon 155 5 Am Berg Fidel 70 48153 Hiltrup Berg-Fidel
Haus Wilkinghege 65 Wilkinghege 55 48159 Nord Kinderhaus-
West
Kardinal-von-Galen-
Stift 66 2 Clemens-August-
Platz 8a 48167 Südost Angelmodde
Altenzentrum
Klarastift 143 Andreas-Hofer-Str.
70 48145 Mitte Herz-Jesu
Altenheim
St. Lamberti 83 2 Scharnhorststr. 4 - 8 48151 Mitte Pluggendorf
Maria-Hötte-Stift 123 6 Düesbergweg 143 48153 Mitte Düesberg
Marienheim 83 1 An der Alten Kirche 5 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Martin-Luther-Haus 151 10 Fliednerstr. 17 48149 West Sentrup
Evangelisches
Altenzentrum
Meckmannshof
171 7 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck
Seniorenheim
Michaelweg 41 4 Michaelweg 53 48149 West Gievenbeck
Perthes-Haus 87 2 Wienburgstr. 60 48147 Mitte Uppenberg
Schölling-Lentze-
Heim 21 Bohlweg 5 48147 Mitte Schlachthof
Wohnstift am Südpark 74 4 Clevornstraße 5 48153 Mitte Schützenhof
DKV-Residenz 49 Tibusplatz 1 48143 Mitte Buddenturm
Achatius-Haus Wol- 66 4 Münsterstr. 24 b/c 48167 Südost Wolbeck
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
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Einrichtung Plätze
Einge-
streute
Kurz-
zeitpfle-
ge
Straße,
Hausnummer
Post-
leit-
zahl
Stadt-
bezirk Stadtteil
beck
Haus v. Guten Hirten 20 Mauritz-Lindenweg
61 48145 Mitte Herz-Jesu
Handorfer Hof 66 2 Handorfer Str. 24 48157 Ost Handorf
Meyer-Suhrheinrich-
Haus 42 Marktallee 42 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Haus Franziska 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Seniorenzentrum
Gievenbeck 81 Gartenbreie 1 48161 West Gievenbeck
Seniorenzentrum
Albachten 66 10 Rottkamp 49 48163 West Albachten
Papst Johannes Paul
Stift 72 2 Culmer Str. 16 48157 Nord Corde
Johanniter-Stift
Münster 80 5 Weißenburgstr. 48 48151 Mitte Geist
Residenz Aaseehof 80 15 Pottkamp 25 48149 Mitte Schloss
Haus Thomas 54 4 Alexianer Weg 9 48163 Hiltrup Amelsbüren
Wohnen in Pastors
Garten 40 4 Alte Dorfstr. 10
Summe 2.606 108
Ausgewiesene Sonderformen
1. Stationäre Hausgemeinschafts angebote für an Demenz Erkrankte:
Klarastift, Meyer-Suhrheinrich-Haus (ausschließlich), DKV Residenz
2. Angebot für Wachkomapatienten, 22 Plätze im Klarastift
3. Angebote für junge Pfl egebedürftige, 18 Plätze im Achatius-Haus Wolbeck
Tabelle 56
Einrichtungen der Kurzzeitpflege (solitär)
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleitzahl Stadt-
bezirk Stadtteil
Clemenshospital 18 Duesbergweg 143 48153 Mitte Düesberg
Raphaelsklinik 23 Klosterstr. 75 48143 Mitte Dom
Kurzzeitpflege
„Haus Maria“ 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Seniorenzentrum
Gievenbeck 15 Gartenbreie 1 48161 West Gievenbeck
Gesamtplatzzahl 76
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
93
Tabelle 57
Einrichtungen der Tagespflege
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleitzahl Stadt-
bezirk Stadtteil
Clemens-Wallrath-
Haus 20 Josefstr. 4 48151 Mitte Josef
Achatiushaus 12 Münsterstr. 48167 Südost Wolbeck
St. Clemens 15 Kortumweg 56-58 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Hs. Benteler 12 Prozessionsweg 54 48145 Mitte Mauritz-Mitte
Meckmannshof 24 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck
Wohnstift
am Südpark 15 Clevornstr. 5 48153 Mitte Schützenhof
Papst-Johannes-
Paul-Stift 15 Culmer Str. 16 48157 Nord Coerde
Friederike-Fliedner-
Haus 12 Coerdestr. 56 48147 Mitte Kreuz
Altenheim Elisabeth 15 Südlohnweg 1 48161 West Gievenbeck
Josef Stift 12 Twenhövenweg 18 48167 Südost Angelmodde
Gesamtplatzzahl 152
Tabelle 58
Ambulant betreute Wohngemeinschaften für an Demenz erkrankte und hilfe- und
pflegebedürftige Personen
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer
Post-
leit-
zahl
Stadt-
bezirk Stadtteil
Villa Hittorf 10 Hittorfstraße 10 48149 Mitte Schloss
Taubenstraße 8 Taubenstraße 12 48145 Mitte Herz-Jesu
Casa-Mauritz 15 Andreas-Hofer-Straße 86 48145 Mitte Herz-Jesu
Villa Mauritz 10 Kaiser-Wilhelm-Ring 34 48145 Mitte Mauritz-Mitte
Irmgard-
Buschmann-
Haus
11/8
47
Am Küchenbusch 15 48161 West Gievenbeck
Hof Schultmann 12 Stratmannweg 21 48163 West Mecklenbeck
Kirmstraße –
Gartenstiege 14 Kirmstraße 18, Gartenstiege 6 48161 West Nienberge
Josef-
Beckmann-
Straße
11 Josef-Beckmann-Straße 5-7 48159 Nord Kinderhaus
Villa Kahmann 11 Gremmendorfer Weg 44 48167 Südost Gremmendorf
Haus Genius
DKV Residenz 8 Tibusplatz 1-7 48143 Mitte Buddenturm
Wohngemein-
schaft Schulstr. 10/8
48
Schulstr. 47 48149 Mitte Kreuz
Gesamtplatzzahl 136
47 Es handelt sich um zwei Wohngemeinschaften, davon eine mit 11 und eine mit 8 Plätzen.
48 Es handelt sich um zwei Wohngemeinschaften, davon eine mit 10 und eine mit 8 Plätzen.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
94
Tabelle 59
Hospize
Einrichtung Plätze Straße, Hausnummer Postleit-
zahl Stadtbezirk Stadtteil
Lebenshaus 10 Dorbaumstr. 215 48157 Ost Handorf
Johannes-Hospiz 8 Hohenzollernring 66 48145 Mitte Herz-Jesu
Gesamtplatzzahl 18
14.2 Ambulante Dienste
Tabelle 60
Dienst Straße, Hausnummer Postleitzahl
Acticom Münsterstr. 25 48167
Akti-Med Pflegedienst GmbH Westfalenstr. 171 48165
Aktive-Pflege Münster Hohenzollernring 30 48145
Ambulante Dienste e.V. Bohlweg 10 48147
Ambulante Dienste e.V.
Quartier Gievenbeck Diekmannstr. 130 48161
Ambulante Dienste e.V.
Qi Ad A
Rjasanstr. 21 48147
Ambulanter Krankenpflegedienst
Jl i G bH
Diekmannstr. 6-10 48161
ASB Gustav-Stresemann-Weg 62 48155
AWO SST MSD Höltenweg 116 48155
Bahrenberg Münster Mitte Augustastraße 34 48153
Bahrenberg Münster Nord Kanalstr. 30 48147
Bahrenberg Münster Süd Marktallee 66 48165
Care aktiv An den Loddenbüschen 77 48155
Cathamed Pflege GmbH Münsterstr. 52 48565 Steinfurt
Clemenshospital – Ambulanter Dienst Duesbergweg 124 48153
Caritas Münster Josefstraße 2 48151
Comfort Pflege Ostviertel GmbH Hohenzollernring 67 48145
Erste Hilfe Ambulanter Pflegedienst Hindenburgplatz 68 48143
Ev. Diakoniestation Wichernstr. 22 48147
DRK-Sozialstation Häusliche Pflege Hanses-Ketteler-Str. 2 48165
DRK-Sozialstation Mathildenstift Kranken-
fl
Münzstraße 38 48143
Humanitas Grevener Str. 105 48159
Jederzeit ambulante Pflege GmbH Hammer Str. 128 48153
Johanniter Geringhoffstraße 45 – 47 48163
Klarastift – Ambulanter Dienst Andreas-Hofer-Straße 7 48145
Lebens Nah Letterhausweg 103 48167
Leben und Erleben Wolbecker Straße 140 b 48155
Lindenhof Schmüllingstr. 4-6 48159
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
95
Meinert Münsterstr. 26 48727 Billerbeck
MiCura Tibusplatz 6 48143
Mobile Alten- und Behindertenhilfe e.V. Augustastraße 28 48153
Münster Pflege Dieckmannstr. 20 48161
Pensler Handorfer Straße 23 48157
Pia causa Josefstraße 4 48151
Pro.cura Hofstraße 17 48167
Pro Tuto Pflegedienst Münsterland Grevener Str. 171 48159
Raphaelsklinik – Ambulante Krankenpflege Klosterstr. 75 48143
Seniorenhilfe UG Handorfer Str. 23 48157
Soziale Dienste Laer, Beratungsbüro Münster Warendorfer Str. 97 48145
Vis Vitalis Sophienstraße 1 – 3 48145
VITA-MED Krögerweg 14 48155
Zentrum Mobiler Dienste Pottkamp 15 – 19 48149
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
96
14.3 Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung
Tabelle 61
Träger Name der
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung
Alexianer-
Wohnbereiche
Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische und geistige Behinde-
rung, erworbene Hirnschädigung
Wohngruppe
Haus Johanna
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Haus Felix Stationäre
Außenwohngruppe
Psychische Erkrankung
Haus Georg Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige und seelische
Behinderung (Senioren)
Wohngruppe
Haus Ida
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Wohngruppe
Pater-Kolbe-Haus
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Haus Sebastian Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Haus Lucia Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
Haus Bonifatius Stationäre
Außenwohngruppe
Psychische Behinderung
Haus Lioba Stationäre
Außenwohngruppe
Psychische Behinderung
Haus Markus Stationäre
Außenwohngruppe
Psychische Behinderung
Wohnverbund
Philipp-Neri
Stationäre
Außenwohngruppen
Psychische Behinderung
Rilke Haus Stationäre
Außenwohngruppen
Psychische Behinderung
Alexianer Service
Wohnen
Ambulant
Betreutes Wohnen
Geistige Behinderung,
erworbene Hirnschädigung
Alexianer
Münster
GmbH
BEWO der
Alexianer
Ambulant
Betreutes Wohnen
Psychische Behinderung
Anna-
Katharinen-
stift
Karthaus
Ambulant
Betreutes Wohnen
Geistige Behinderung
Arbeitskreis
Jugend- und
Drogenbera-
tung im Kreis
Warendorf
Ambulant
Betreutes Wohnen
Suchtstoffabhängigkeit
Sozial-
therapeutische
Wohneinrichtung
Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische Behinderung und
Suchtstoffabhängigkeit
Dezentrales
stationäres Angebot
Psychische Behinderung und
Suchtstoffabhängigkeit
Bischof-
Hermann-
Stiftung
Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Behinderung und
Suchtstoffabhängigkeit
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
97
Träger Name der
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung
von Bodel-
schwingh-
sche Anstal-
ten Bethel
Ambulant
unterstütztes
Wohnen
Geistige Behinderung, Epilepsie,
autistische Störung
Stationäre
Wohneinrichtung
Haus vom
Guten Hirten
Dezentrales stationä-
res Einzelwohnen
Psychische Behinderung,
leichte geistige Behinderung und
psychische Störung
Deutsche
Provinz der
Schwestern
vom Guten
Hirten Ambulant
betreutes Wohnen
geistige oder psychische
Behinderung
Evangelische
Jugendhilfe
Münsterland
gGmbH
Evangelische
Jugendhilfe
Münsterland
gGmbH
Wohngemeinschaft Essstörungen
Psycho-Soziales
Zentrum gGmbH
Münster
Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Behinderung
Wohnstätte Coerde Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische Behinderung
Diakonie
Münster
Beratungs-
und
Bildungs
Centrum
GmbH
Wohnstätte
Südviertel
Stationäre
Wohneinrichtung
Psychische Behinderung;
Einrichtung zur medizinischen
Rehabilitation
Indro e. V. Ambulant
betreutes Wohnen Suchtstoffabhängigkeit
Landschafts-
verband
Westfalen-
Lippe
Westfälischer
Wohnverbund
Münster
Verschiedene
Wohnformen;
Ambulant betreutes
Wohnen
Geistige und psychische
Behinderung, Suchterkrankung
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen
Geistige Behinderung
Wohngruppe
Dachsleite
Stationäre
Wohngruppe
Geistige Behinderung
Wohngruppe
Zum Roten Berge
Stationäre
Wohngruppe
Geistige Behinderung
Wohnstätte
Haus Edelbach
Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige Behinderung
Wohnnest –
Kurzzeitwohnheim
für Kinder und
Jugendliche mit
Behinderung
Kurzzeitwohn-
angebot
Geistige und mehrfache
Behinderung (ab 4 Jahren)
Wohnnest – Lang-
zeitwohngruppe für
Kinder und Jugendli-
che mit Behinderung
Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und mehrfache
Behinderung (ab 4 Jahren)
Lebenshilfe
Münster
Integratives
Wohnhaus
Dauvemühle
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen;
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
98
Träger Name der
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung
Pension Plus
Gemein-
nützige SKM
GmbH
Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Erkrankung
(nur ehemalige Wohnungslose)
Pro domicil Ambulant unterstütz-
tes Wohnen
Psychische Erkrankung
Psycho-
Soziales
Zentrum
Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Erkrankung
Sozialdienst
Kath. Frauen
e. V.
Dortmund
Anna-Katharinenstift
Karthaus
- Klaragruppe -
Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige Behinderung
(nur Frauen)
Soziale
Integrations-
hilfen e. V.
Münster
Ambulant
betreutes Wohnen
Suchtstoffabhängigkeit
Start e.V. Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Behinderung
Ludgerushaus Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und psychische
Behinderung
Haus Nikolai Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige und psychische
Behinderung
Haus Matthäus Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige und psychische
Behinderung
Haus Daniel Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige und psychische
Behinderung
Haus Noah Stationäre
Außenwohngruppe
Geistige und psychische
Behinderung
Stift Tilbeck
GmbH
Ambulant
betreutes Wohnen
Geistige oder mehrfache
Behinderung
Stiftung
Bethel.regio-
nal
Ambulant
betreutes Wohnen
Suchtstoffabhängigkeit
St. Rochus-
Hospital
Telgte GmbH
Ambulant
betreutes Wohnen
Psychische Behinderung
Verbund
sozial-
therapeuti-
scher Einrich-
tungen e.V.
Ambulant
betreutes Wohnen
Seelische Behinderung,
Suchtstoffabhängigkeit
Haus
Gremmendorf
Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohnstätte
Gut Kinderhaus
Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Haus Wolbeck Stationäre
Wohneinrichtung
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Westfalenfleiß
GmbH
Wohngemeinschaft Stationäre Geistige und mehrfache
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
99
Träger Name der
Einrichtung Wohnform Art der Behinderung
Albersloher Weg Wohngruppe Behinderungen
Wohngemeinschaft
Am Oedingteich
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohngemeinschaft
An der Meerwiese
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Wohngemeinschaft
Zwi-Schulmann-Weg
Stationäre
Wohngruppe
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Dezentrales
stationäres Einzel-
wohnen in Wolbeck
Stationäres
Einzelwohnen
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Dezentrales
stationäres Einzel-
wohnen in
Gremmendorf und
Angelmodde
Stationäres Einzel-
und Paarwohnen
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen
Geistige und mehrfache
Behinderungen
Westfalenfleiß
GmbH
Am Baumberger Hof Stationäre
Wohngruppe;
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen
Geistige und mehrfache
Behinderungen
wohnAssis-
tenz
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen
Psychische Behinderung
Zentrum Mo-
biler Dienste
Ambulant unterstütz-
tes Wohnen
Psychische Behinderung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
100
14.4 Grafik zur pflegerische n Infrastruktur in Münster
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
101
15. Auswertungen in Statistischen Bezir ken ( = Stadtteilen) und Stadtbezirken
15.1 Bevölkerung am Ort der Ha uptwohnung nach Altersgruppen
Tabelle 62
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2011
nach Altersgruppen
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken
Statistischer
Bezirk
Stadtbezirk
Perso-
nen
insge-
samt
davon
0 – 14
Jahre
davon
15 – 17
Jahre
davon
18 – 24
Jahre
davon
25 – 29
Jahre
davon
30 – 64
Jahre
davon
65 – 79
Jahre
davon
80
Jahre
und
älter
11 Aegidii 1.389 94 11 209 247 532 176 120
12 Überwasser 1.322 55 6 352 243 488 116 62
13 Dom 2.155 84 19 393 374 879 281 125
14 Buddenturm 2.286 113 14 436 417 815 198 293
15 Martini 1.310 62 14 267 226 539 134 68
21 Pluggendorf 4.159 180 20 866 773 1.535 406 379
22 Josef 8.123 453 75 1.400 1.571 3.576 707 341
23 Bahnhof 1.065 31 7 309 262 363 55 38
24 Hansaplatz 6.696 430 52 1.106 1.360 3.125 430 193
25 Mauritz - West 6.018 517 65 836 979 2.951 480 190
26 Schlachthof 4.993 601 111 482 556 2.458 562 223
27 Kreuz 12.139 1.088 177 1.671 1.660 5.778 1.223 542
28 Neutor 4.180 230 30 1.192 902 1.458 248 120
29 Schloss 2.144 165 32 274 303 903 287 180
31 Aaseestadt 5.385 594 102 527 500 2.385 878 399
32 Geist 8.713 996 169 975 958 4.211 961 443
33 Schützenhof 7.298 602 90 1.083 1.288 3.343 620 272
34 Düesberg 6.858 893 181 632 445 3.234 1.003 470
43 Hafen 1.043 53 8 186 247 444 70 35
44 Herz - Jesu 5.038 424 69 607 614 2.137 654 533
45 Mauritz - Mitte 9.939 975 214 982 942 4.888 1.303 635
46 Rumphorst 7.828 1.026 297 819 604 3.624 976 482
47 Uppenberg 8.257 985 161 1.182 978 3.837 772 342
Stadtbezirk Mitte 118.338 10.651 1.924 16.786 16.449 53.503 12.540 6.485
51 Gievenbeck 19.778 3.319 534 3.494 2.268 8.192 1.339 632
52 Sentrup 6.829 766 161 1.782 925 2.362 517 316
54 Mecklenbeck 9.412 1.165 322 1.276 666 4.340 1.192 451
56 Albachten 5.820 1.101 223 430 271 2.815 729 251
57 Roxel 8.502 1.307 288 749 533 4.116 1.187 322
58 Nienberge 6.605 856 180 662 419 3.063 1.135 290
Stadtbezirk West 56.946 8.514 1.708 8.393 5.082 24.888 6.099 2.262
61 Coerde 10.214 1.905 332 966 710 4.580 1.240 481
62 Kinderhaus -
Ost 4.836 617 124 490 333 2.320 702 250
63 Kinderhaus -
West
10.456 1.657 356 1.040 673 4.811 1.463 456
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
102
68 Sprakel 2.989 476 108 228 131 1.428 468 150
Stadtbezirk Nord 28.495 4.655 920 2.724 1.847 13.139 3.873 1.337
71 Mauritz - Ost 9.834 1.273 259 718 546 4.863 1.546 629
76 Gelmer -
Dyckburg 3.499 552 126 233 135 1.795 501 157
77 Handorf 7.706 1.233 272 591 301 3.584 1.289 436
Stadtbezirk Ost 21.039 3.058 657 1.542 982 10.242 3.336 1.222
81 Gremmendorf-
West
4.629 717 175 415 245 2.319 566 192
82 Gremmendorf-
Ost
6.409 1.026 283 475 329 3.181 802 313
86 Angelmodde 7.427 1.095 241 619 408 3.546 1.106 412
87 Wolbeck 8.706 1.235 305 698 399 4.204 1.456 409
Stadtbezirk
Südost 27.171 4.073 1.004 2.207 1.381 13.250 3.930 1.326
91 Berg Fidel 5.580 884 174 472 379 2.508 790 373
95 Hiltrup - Ost 6.449 767 205 518 271 3.115 1.281 292
96 Hiltrup - Mitte 9.823 1.218 272 780 649 4.550 1.650 704
97 Hiltrup - West 8.946 1.393 372 824 480 4.585 1.087 205
98 Amelsbüren 6.127 1.150 211 390 253 3.007 849 267
Stadtbezirk
Hiltrup 36.925 5.412 1.234 2.984 2.032 17.765 5.657 1.841
Stadt Münster 288.914 36.363 7.447 34.636 27.773 132.787 35.435 14.473
Quelle: Stadt Münster - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
103
15.2 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung und arbeitslose Personen nach Rechts-
kreisen
Tabelle 63
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2011
und arbeitslose Personen aufgeteilt nach Rechtskreisen
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken
Statistischer Bezirk
Stadtbezirk
Bevölkerung
am Ort der
Hauptwoh-
nung
Arbeitslose
insgesamt
davon
SGB III
Berechtigte
davon
SGB II
Berechtigte
Anzahl Anzahl Anzahl
In
Pro-
zent
Anzahl
In
Pro-
zent
11 Aegidii 1.389 32 14 1,0 18 1,3
12 Überwasser 1.322 25 12 0,9 13 1,0
13 Dom 2.155 33 20 0,9 13 0,6
14 Buddenturm 2.286 46 14 0,6 32 1,4
15 Martini 1.310 24 11 0,8 13 1,0
21 Pluggendorf 4.159 70 25 0,6 45 1,1
22 Josef 8.123 307 73 0,9 234 2,9
23 Bahnhof 1.065 38 13 1,2 25 2,3
24 Hansaplatz 6.696 235 69 1,0 166 2,5
25 Mauritz - West 6.018 144 55 0,9 89 1,5
26 Schlachthof 4.993 112 31 0,6 81 1,6
27 Kreuz 12.139 217 89 0,7 128 1,1
28 Neutor 4.180 83 28 0,7 55 1,3
29 Schloss 2.144 25 9 0,4 16 0,7
31 Aaseestadt 5.385 141 38 0,7 103 1,9
32 Geist 8.713 251 66 0,8 185 2,1
33 Schützenhof 7.298 246 61 0,8 185 2,5
34 Düesberg 6.858 177 48 0,7 129 1,9
43 Hafen 1.043 39 11 1,1 28 2,7
44 Herz - Jesu 5.038 138 32 0,6 106 2,1
45 Mauritz - Mitte 9.939 202 68 0,7 134 1,3
46 Rumphorst 7.828 151 41 0,5 110 1,4
47 Uppenberg 8.257 309 64 0,8 245 3,0
Stadtbezirk Mitte 118.338 3.045 892 0,8 2.153 1,8
51 Gievenbeck 19.778 493 127 0,6 366 1,9
52 Sentrup 6.829 112 37 0,5 75 1,1
54 Mecklenbeck 9.412 165 61 0,6 104 1,1
56 Albachten 5.820 120 47 0,8 73 1,3
57 Roxel 8.502 216 71 0,8 145 1,7
58 Nienberge 6.605 167 41 0,6 126 1,9
Stadtbezirk West 56.946 1.273 384 0,7 889 1,6
61 Coerde 10.214 723 96 0,9 627 6,1
62 Kinderhaus - Ost 4.836 197 41 0,8 156 3,2
63 Kinderhaus - West 10.456 645 55 0,5 590 5,6
68 Sprakel 2.989 68 25 0,8 43 1,4
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
104
Stadtbezirk Nord 28.495 1.633 217 0,8 1.416 5,0
71 Mauritz - Ost 9.834 200 57 0,6 143 1,5
76 Gelmer - Dyckburg 3.499 66 22 0,6 44 1,3
77 Handorf 7.706 171 56 0,7 115 1,5
Stadtbezirk Ost 21.039 437 135 0,6 302 1,4
81 Gremmendorf-West 4.629 149 48 1,0 101 2,2
82 Gremmendorf-Ost 6.409 162 44 0,7 118 1,8
86 Angelmodde 7.427 335 54 0,7 281 3,8
87 Wolbeck 8.706 206 59 0,7 147 1,7
Stadtbezirk Südost 27.171 852 205 0,8 647 2,4
91 Berg Fidel 5.580 302 51 0,9 251 4,5
95 Hiltrup - Ost 6.449 120 41 0,6 79 1,2
96 Hiltrup - Mitte 9.823 326 70 0,7 256 2,6
97 Hiltrup - West 8.946 287 72 0,8 215 2,4
98 Amelsbüren 6.127 114 40 0,7 74 1,2
Stadtbezirk Hiltrup 36.925 1.149 274 0,7 875 2,4
nicht zuzuordnen x1 6 11 x 5 x
Stadt Münster 288.914 8.405 2.118 0,7 6.287 2,2
Quellen: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und Bundesagentur
für Arbeit
HINWEIS: Die Angaben in Prozent beziehen sich jeweils auf die Bevölkerung am Ort der
Hauptwohnung insgesamt.
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
105
15.3 Arbeitslose Personen nach Rechtskreisen und Geschlecht
Tabelle 64
Arbeitslose Personen im Dezember 2011
nach Rechtskreisen und Geschlecht
in statistischen Bezirken - Stadtbezirken
Statistischer
Bezirk
Stadtbezirk
Arbeits
lose
ins-
gesamt
davon
SGB III
ins-
gesamt
davon
männ-
lich
davon
weib-
lich
davon
SGB II
ins
gesamt
davon
männ-
lich
davon
weib-
lich
11 Aegidii 32 14 9 5 18 12 6
12 Überwasser 25 12 . . 13 . .
13 Dom 33 20 8 12 13 10 3
14 Buddenturm 46 14 4 10 32 20 12
15 Martini 24 11 . . 13 . .
21 Pluggendorf 70 25 14 11 45 31 14
22 Josef 307 73 40 33 234 187 47
23 Bahnhof 38 13 9 4 25 21 4
24 Hansaplatz 235 69 39 30 166 109 57
25 Mauritz - West 144 55 22 33 89 53 36
26 Schlachthof 112 31 20 11 81 49 32
27 Kreuz 217 89 43 46 128 82 46
28 Neutor 83 28 12 16 55 32 23
29 Schloss 25 9 4 5 16 9 7
31 Aaseestadt 141 38 19 19 103 55 48
32 Geist 251 66 36 30 185 112 73
33 Schützenhof 246 61 30 31 185 109 76
34 Düesberg 177 48 25 23 129 88 41
43 Hafen 39 11 5 6 28 17 11
44 Herz - Jesu 138 32 18 14 106 71 35
45 Mauritz - Mitte 202 68 39 29 134 74 60
46 Rumphorst 151 41 16 25 110 51 59
47 Uppenberg 309 64 31 33 245 143 102
Stadtbezirk Mitte 3.045 892 451 441 2.153 1.353 800
51 Gievenbeck 493 127 60 67 366 172 194
52 Sentrup 112 37 21 16 75 48 27
54 Mecklenbeck 165 61 27 34 104 64 40
56 Albachten 120 47 21 26 73 34 39
57 Roxel 216 71 39 32 145 81 64
58 Nienberge 167 41 20 21 126 81 45
Stadtbezirk West 1.273 384 188 196 889 480 409
61 Coerde 723 96 51 45 627 339 288
62 Kinderhaus-Ost 197 41 23 18 156 80 76
63 Kinderhaus-West 645 55 40 15 590 309 281
68 Sprakel 68 25 18 7 43 25 18
Stadtbezirk Nord 1.633 217 132 85 1.416 753 663
71 Mauritz - Ost 200 57 34 23 143 84 59
76 Gelmer - Dyckburg 66 22 10 12 44 21 23
77 Handorf 171 56 32 24 115 65 50
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
106
Stadtbezirk Ost 437 135 76 59 302 170 132
81 Gremmendorf-
West 149 48 25 23 101 67 34
82 Gremmendorf-Ost 162 44 22 22 118 74 44
86 Angelmodde 335 54 33 21 281 150 131
87 Wolbeck 206 59 27 32 147 77 70
Stadtbezirk
Südost 852 205 107 98 647 368 279
91 Berg Fidel 302 51 30 21 251 143 108
95 Hiltrup - Ost 120 41 20 21 79 42 37
96 Hiltrup - Mitte 326 70 35 35 256 142 114
97 Hiltrup - West 287 72 37 35 215 119 96
98 Amelsbüren 114 40 21 19 74 39 35
Stadtbezirk Hiltrup 1.149 274 143 131 875 485 390
nicht zuzuordnen 16 11 . . 5 . .
Stadt Münster 8.405 2.118 1.103 1.015 6.287 3.613 2.674
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
107
16. Anhang SGB II
16.1 Finanzdaten der Stadt Mü nster im Bereich des SGB II
Der Stadt Münster entstanden ab dem Jahr 2008 durch die Grundsicherung für Arbeitsu-
chende die nachfolgend aufgeführten Aufwendungen und Erträge. Es handelt sich dabei
um den kommunalen Teil der Aufwendungen und Erträge, die für Leistungen nach dem
SGB II anfallen, nicht um die Gesamtaufwendungen.
Tabelle 65
Aufwendungen und Erträge der Stadt Münster
für die Grundsicherung für Arbeitsuchende
in Euro
2008 2009 2010 2011
Aufwendungen 45.696.024 47.428.916 48.214.835 49.580.645
davon
laufende Leistungen für
Unterkunft und Heizung 44.332.624 45.658.058 46.509.638 47.536.999
sonstige Leistungen für
Unterkunft und Heizung 538.480 600.530 537.706
916.591
einmalige Leistungen
(Bekleidung, Hausrat,
Klassenfahrten
1)
786.300 1.112.991 1.157.395 1.097.554
Kostenerstattungen nach
§ 36a SGB II bei Aufent-
halten in Frauenhäusern
38.620 57.337 10.096
29.501
Erträge 13.708.980 12.242.318 12.722.235 15.955.159
davon
Bundeserstattung
(zu den Kosten für Unter-
kunft und Heizung)
2
12.524.375 11.498.063 10.608.339 14.300.109
Landeserstattung (aus
eingespartem Wohngeld) 301.992 0 1.353.850
898.380
Kostenerstattungen nach
§ 36a SGB II bei Aufent-
halten in Frauenhäusern
283.382 272.623 279.641
309.663
Sonstige Erträge
(Unterhalt, sonstige
Forderungen)
599.231 471.632 480.405
447.007
Nettoaufwendungen 31.987. 044 35.186.598 35.492.600 33.625.486
1 Ausgaben für Klassenfahrten werden ab dem Jahr 2011 im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teil-
habe erbracht.
2 Die Bundeserstattung betrug im Jahr 2011 30,4 Prozent der Leistungen für Unterkunft und Heizung (2008:
28,6 Prozent; 2009: 25,4 Prozent; 2010: 23,0 Prozent)
Geschäftsbericht des Sozialamtes 2011
108
16.2 Weitere Leistungsdaten zum SGB II
Die Zahl der leistungsberechtigten Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II ist im De-
zember 2011 gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres um 332 gesunken, die Zahl
der anspruchsberechtigten Personen hat sich um 576 verringert.
Tabelle 66
Leistungsberechtigte Personen und Bedarfsgemeinschaften
Personen Bedarfsgemeinschaften
Dezember 2005 ca. 19.600 ca. 10.300
Dezember 2006 21.034 10.731
Dezember 2007 20.829 10.316
Dezember 2008 19.860 9.975
Dezember 2009 20.112 10.404
Dezember 2010 19.931 10.498
Dezember 2011 19.355 10.166
Tabelle 67
Leistungsberechtigte Personen nach Geschlecht
Personen insgesamt davon weiblich davon männlich
Dezember 2005 ca. 19.600
Dezember 2006 21.034 10.601 10.433
Dezember 2007 20.829 10.440 10.389
Dezember 2008 19.860 10.109 9.751
Dezember 2009 20.112 10.058 10.054
Dezember 2010 19.931 9.909 10.022
Dezember 2011 19.355 9.711 9.644
Quelle: Statistiken der Bundesagentur für Arbeit für die Monate Dezember 2006, 2007,
2008, 2009, 2010 und 2011.
Berichtsvorlage
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V/0264/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Geschäftsbericht 2011 des Sozialamtes Beratungsfolge 12.06.2012 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 13.06.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 20.06.2012 Integrationsrat Bericht 25.06.2012 Kommunale Seniorenvertretung Bericht Bericht: Der Geschäftsbericht informiert über die sozialen Leistungen, die anspruchsberechtigten Pers o- nenkreise, die Leistungsdaten sowie die Aufwendungen und Erträge. Die Gliederung orientiert sich an dem Produktplan und folgt damit der S ystematik des „Neuen Kommunalen Finanzman a- gements“. Bei den einzelnen Produkten sind die dazu vereinbarten Ziele des Sozialamtes und der Zielerre i- chungsgrad dargestellt. Im Anhang werden die Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeit - und Tagespflege, Hospize, die ambulanten Dienste, die ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie Woh n- möglichkeiten für Menschen mit Behinderung aufgeführt. Außerdem gibt eine Grafik Auskunft zur pflegerischen Infrastruktur in Münster. Der Geschäftsbericht ist s owohl in gedruckter Form als auch im Internet barrierearm gestaltet und berücksichtigt die verpflichtenden Vorgaben der „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen“. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Geschäftsbericht 2011 des Sozialamtes Vorlagen-Nr.: V/0264/2012 Auskunft erteilt: Barbara Hamisch Ruf: 492 50 29 E-Mail: HamischB@stadt-muenster.de Datum: 14.05.2012 Öffentliche Berichtsvorlage
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0264/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.03.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37