1426/2025
Beschluss über die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens (verfahrensleitender Beschluss); Arbeitstitel: Neubrücker Ring in Köln-Neubrück
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Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokol der BV 8 zu 1426/2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax: (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt- koeln.de Datum: 27.06.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 32. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 26.06.2025 öffentlich 8.2.1 Beschluss über die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens (verfah- rensleitender Beschluss); Arbeitstitel: Neubrücker Ring in Köln-Neu- brück 1426/2025 Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE.: " Beschluss über die Leitli- nien des Qualifizierungsverfahrens (verfahrensleitender Beschluss); Ar- beitstitel: Neubrücker Ring in Köln-Neubrück" AN/1011/2025 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst über den weitergehenden Än- derungsantrag der Fraktion Die LINKE. abstimmen: Beschluss I: 1. Punkt 1 der Beschlussvorlage und der Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung werden derart ergänzt, dass die Einwohner*innenbeteiligung auch aufsuchend organisiert wird. Jeder Neubrücker und jeder Rath/Heumarer Haushalt erhält eine persönliche Einladung zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Die örtlichen Initiati- ven sind organisatorisch und inhaltlich in die Öffentlichkeitsbeteiligung einzube- ziehen. Außerdem werden Infostände auf dem Wochenmarkt angeboten. 2. Punkt 2 der Beschlussvorlage wird ergänzt und lautet dann: beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 2) erst nach- dem diese zunächst im Rahmen der Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Anlass und Ziel der Planung so- wie die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens vorgestellt und beraten wurden. Die Anregungen der Einwohnerinnen zu den Leitlinien sind hierbei zu berück- sichtigen. 3. Die Leitlinien selbst sind wie folgt zu ändern beziehungsweise zu ergänzen be- vor sie der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgestellt werden: a. Im gesamten Text ist der Begriff „Bürger*innen“ durch den Begriff „Ein- wohner*innen“ zu ersetzen b. Auf Seite 2 wird der 1. Satz in Absatz 3 wie folgt geändert (Änderungen in fett): Zunächst werden im Rahmen einer Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Anlass und Ziel der Planung sowie die hier vorgeschlagenen Leitlinien des Qualifizierungs- verfahrens vor- und zur Diskussion gestellt. c. Der 3. Satz in Absatz 3 wird wie folgt geändert (Änderungen in fett): Die Ergebnisse werden dokumentiert und bei der Formulierung der Auf- gabenstellung berücksichtigt sowie anschließend an die Planungsteams und das Bewertungsgremium, sowie die Politik zur Beschlussfassung weitergeleitet. d. Hinter dem 1. Satz des 4. Absatzes wird eingefügt. Hierbei sind Ört- lichkeiten in Neubrück und Rath/Heumar zu nutzen. e. Der 1. Satz des 5. Absatzes wird wie folgt geändert (Änderungen in fett): Zum Abschluss des Qualifizierungsverfahren werden alle eingereichten Arbeiten öffentlich in Neubrück und Rath/Heumar ausgestellt. f. Auf Seite 3 wird unter der Überschrift „Städtebau/Nutzungen“ ein 7. Spiegelstrich eingefügt der lautet: Bei der Quartiers- und Gebäudegestaltung sind die Grundlagen der architektonischen Bewegung des Solarpunks zu berücksichtigen g. Auf Seite 3 wird unter der Überschrift „Freiraum/Landschaftsraum“ der 2. Spiegelstrich wie folgt geändert (Änderungen in fett): Schaffung von für Mensch und Tier attraktiven, qualitativ und ökolo- gisch hochwertigen und naturnah gestalteten, sowie naturbelassenen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Grün- und Freiräumen sowie Spielflächen h. Auf Seite 3 wird unter der Überschrift „Freiraum/Landschaftsraum“ ein 6. Spiegelstrich wird eingefügt, der lautet: Eine „Waldinsel“ (Tiny Forest, Miniaturwald) ist anzulegen. i. Auf Seite 4 wird unter der Überschrift Erschließung/Verkehr/Mobilität der 1. Spiegelstrich wie folgt geändert (Änderungen in fett): Schaffung eines immissions- und autofreien Quartiers j. Auf Seite 4 wird unter der Überschrift Erschließung/Verkehr/Mobilität der 2. Spiegelstrich wie folgt geändert (Änderungen in fett): Ausbildung einer für alle Verkehrsarten und Verkehrsteilnehmenden ver- träglichen Erschließung mit hoher Aufenthaltsqualität und klimaange- passter Gestaltung, deren Anbindung für den motorisierten Verkehr aus- schließlich über den Rather Kirchweg erfolgt k. Auf Seite 4 wird unter der Überschrift Erschließung/Verkehr/Mobilität nach dem 2. Spiegelstrich ein weiterer (3.) Spiegelstrich: Es ist zu berücksichtigen, dass der Neubrücker Ring zukünftig zu einer stadtverträglichen Fahrradstraße umgestaltet werden wird. l. Auf Seite 4 wird unter der Überschrift Erschließung/Verkehr/Mobilität der derzeitige 3. Spiegelstrich wie folgt geändert (Änderungen in fett): Entwicklung attraktiver Wegeverbindungen (mehr als 2) über den Neu- brücker Ring zum bestehenden Quartierszentrum Neubrücks unter der Berücksichtigung ÖPNV-Anbindung inkl. der zukünftigen Stadtbahnhal- testellen, auch als Grünbrücke. Abstimmung: Mit Stimmmehrheit von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Bezirksvertreter Winkler (AFD) gegen Zustimmung der Fraktion Die LINKE., Bezirksvertreterin Grube (Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen), Bezirksvertreterin Erkmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Bezirksvertreter von Kruedener (Die PARTEI) bei Enthaltung des Bezirksvertreters Grundmeier (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) abgelehnt. Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) nahm wegen Befangenheit nicht an der Abstim- mung teil. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt sodann auf Vorschlag der SPD-Fraktion, über die Änderungen der Beschlussvorlage, so wie im heutigen Stadt- entwicklungsausschuss geändert beschlossen, abstimmen: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen: Beschluss II: Der Stadtentwicklungsausschuss 1.stimmt dem vorgeschlagenen Qualifizierungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu; 2.beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 2); Die GAG wird in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt bis 5 - 6 Büros mit der beruflichen Qualifikation Stadtplaner*innen zur Teilnahme einladen. Abstimmung: Bei Stimmenmehrheit von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Bezirksvertreter Winkler (AFD), gegen die Ablehnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE., bei Enthaltung des Bezirksvertreters von Kruedener (Die PARTEI) zuge- stimmt. Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) nahm wegen Befangenheit nicht an der Abstim- mung teil. Abschließend lässt Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer über die so geänderte Beschlussvorlage der Verwaltung abstimmen. Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Beschluss III: Der Stadtentwicklungsausschuss 1.stimmt dem vorgeschlagenen Qualifizierungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu; 2.beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 2); Die GAG wird in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt bis 5 - 6 Büros mit der beruflichen Qualifikation Stadtplaner*innen zur Teilnahme einladen. Abstimmungsergebnis: Bei Stimmenmehrheit von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Bezirksvertreter Winkler (AFD) gegen die Ablehnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE., bei Enthaltung des Bezirksvertreters von Kruedener (Die PARTEI) zuge- stimmt. Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) nahm wegen Befangenheit nicht an der Abstim- mung teil.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1426/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.05.2025
- Erstellt
- 08.05.2025 08:38