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1426/2025

Beschluss über die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens (verfahrensleitender Beschluss); Arbeitstitel: Neubrücker Ring in Köln-Neubrück

Beschlussvorlage Ausschuss 27.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 26.06.2025, TOP 8.2.1

Anlage 2 Leitlinien Qualifizierungsverfahren

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokol der BV 8 zu 1426/2025

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Anlage 3 Vorab-Auszug StEA 26.06.2025 zu TOP 5.2 und Änderungsanträge 1426-2025

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Anlage 2 Leitlinien Qualifizierungsverfahren

7599 Zeichen

1 
Leitlinien für die Durchführung des Qualifizierungsverfahrens 
für die städtebaulich-freiraumplanerischen Entwicklungen  
am Neubrücker Ring / Madaus Gartenland in Köln- Neubrück 
Stand 12.05.2025 
Plangebiet Qualifizierungsverfahren, Luftbildgrundlage TIM-Online 
Anlage 2

2 
Qualifizierungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit 
Das einstufige Qualifizierungsverfahren wird von der GAG in enger Abstimmung mit dem 
Stadtplanungsamt als Mehrfachbeauftragung mit integrierter Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. 
Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen in mehreren, aufeinander aufbauenden 
Schritten. Der Beteiligungsprozess sorgt für Transparenz, soll Interesse an dem Vorhaben wecken und 
Menschen aus dem Stadtteil und darüber hinaus zur Mitwirkung motivieren. In insgesamt drei öffentlichen 
Veranstaltungen haben die Bürger*innen die Möglichkeit, sich über das Vorhaben zu informieren und sich 
aktiv einzubringen.  
Zunächst werden im Rahmen einer Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 
3 Abs. 1 BauGB Anlass und Ziel der Planung sowie die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens 
vorgestellt. Fragen zum Verfahren werden beantwortet sowie Hinweise und Anregungen aufgenommen. 
Die Ergebnisse werden dokumentiert und bei der Formulierung der Aufgabenstellung berücksichtigt sowie 
anschließend an die Planungsteams und das Bewertungsgremium weitergeleitet. 
Vor der Entscheidung des Bewertungsgremiums werden die eingereichten Entwürfe der Öffentlichkeit 
vorgestellt. Die Bürger*innen haben die Gelegenheit, Lob, Kritik und Anregungen zu den Entwürfen zu 
formulieren, die an das Bewertungsgremium weitergegeben werden.  
Zum Abschluss des Qualifizierungsverfahren werden alle eingereichten Arbeiten öffentlich ausgestellt. 
Zudem wird der ausgewählte Entwurf durch das Planungsteam im Rahmen der Ausstellungseröffnung 
vorgestellt. 
Im weiteren Bebauungsplanverfahren haben alle Bürger*innen während der Veröffentlichung des 
Bebauungsplan-Entwurfs erneut die Möglichkeit, Ihre Anregungen vorzubringen. 
Planungsteams 
Für die Bearbeitung der Aufgabenstellung ist die Zusammenarbeit von Stadtplaner*innen und 
Landschaftsarchitekt*innen erforderlich. Die GAG wird in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt bis zu 6 
Büros mit der beruflichen Qualifikation Stadtplaner*innen zur Teilnahme einladen. Die eingeladenen 
Stadtplanungsbüros sind aufgefordert, selbst Landschaftsarchitekt*innen als Teampartner zu benennen. 
Den Teilnehmenden steht es frei, selbst weitere Planer*innen und Berater*innen hinzuzuziehen.  
Bewertungsgremium 
Am Ende des Qualifizierungsverfahren beurteilt ein Bewertungsgremium die eingereichten Arbeiten und 
empfiehlt eine Arbeit als Grundlage für den weiteren Planungsprozess. Die Besetzung des 
Bewertungsgremiums erfolgt gemäß „Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren“ vgl. AN/0251/2022. Dem 
Gremium gehören folgende stimmberechtigte Vertreter*innen an: 
- Expert*innen mit der Qualifikation Stadtplanung und Landschaftsarchitektur
- Vertreter*Innen der Stadt Köln
- Vertreter*innen der GAG
- Vertreter*innen der stimmberechtigten Fraktionen im Stadtentwicklungsausschuss
- Bezirksbürgermeister*in Kalk
Mitglieder der Bezirksvertretung Kalk werden als stellvertretende Mitglieder eingeladen. 
Bei Bedarf werden neben den Vertreter*innen der städtischen Dienststellen weitere Expert*innen z.B. zu 
den Themen Verkehr, Lärm, Klima etc. beratend hinzugezogen.

3 
Projektspezifische Rahmenbedingungen des Qualifizierungsverfahrens 
- Beschränkung der baulichen Entwicklungen auf die Flächen, die im aktuellen Regionalplan-
Entwurf als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt sind
- Lärmimmissionen, insbesondere Fluglärmbelastung des Flughafens Köln/Bonn, Fluglärm-
Nachtschutzzone
- Ausgleichsverpflichtungen aus bestehenden Verträgen anderer Plangebiete
Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens 
Städtebau/Nutzungen 
- Schaffung eines nachhaltigen und klimaoptimierten Quartiers mit hoher Wohn- und
Lebensqualität und direkten Bezügen zu Grün- und Freiflächen
- Entwicklung einer robusten, abschnittsweise realisierbaren städtebaulichen Struktur in
flächensparender Bauweise, welche die versiegelten Flächen zugunsten des Freiraums auf ein
Minimum reduziert
- Maßstäbliche Einfügung des neuen Quartiers in den umgebenden Stadt- und Landschaftsraum
mit abgestufter Höhenentwicklung von maximal 5 - 6 Vollgeschossen unter Berücksichtigung der
Quartiersdichte des Köln-Katalogs
- Berücksichtigung von Prinzipien des kostensparenden Planens und Bauens als Voraussetzung
für bezahlbares Wohnen
- Schaffung eines vielfältigen, generationenübergreifenden Wohnraumangebotes in
überschaubaren Nachbarschaften mit öffentlich gefördertem und freifinanziertem Wohnungsbau.
Dabei wird eine freiwillige Erhöhung des nach KoopBLM vorgegebenen Anteils an öffentlich
gefördertem Wohnungsbau von 30 % geprüft.
- Berücksichtigung sozialer Infrastruktur (voraussichtlich zwei Kindertagesstätten) sowie lokaler
Bedarfe für unterschiedliche Zielgruppen und besondere Wohnformen wie z.B. Seniorenwohnen,
Wohngruppen, Servicewohnen. Die Eignung des Standorts für die Realisierung einer Feuerwache
wird untersucht. Die Zulässigkeit einer Pflegeeinrichtung im Plangebiet wird vor dem Hintergrund
der einwirkenden Lärmimmissionen geprüft.
Freiraum/Landschaftsraum 
- Verbesserung und Stärkung der Begegnungs- und Naherholungsräume für die Bewohner*innen
des gesamten Stadtteils
- Schaffung von attraktiven, qualitativ hochwertigen und naturnah gestalteten öffentlichen und
öffentlich zugänglichen Grün- und Freiräumen sowie Spielflächen
- Integration und Stärkung der bestehenden Biotopstrukturen in die Gestaltung des Grün- und
Freiraums
- Verflechtung der verschiedenen Landschaftstypologien - von der grünen Siedlungsstruktur über
die bestehenden Biotopstrukturen und Ausgleichsflächen bis zu den angrenzenden
landwirtschaftlichen Flächen und dem geschützten Landschaftsraum
- Integration der im Plangebiet bereits vorhandenen Ausgleichsverpflichtungen aus bestehenden
städtebaulichen Verträgen und Berücksichtigung erforderlicher neuen Ausgleichsflächen

4 
Erschließung/Verkehr/Mobilität 
- Schaffung eines immissions- und autoarmen Quartiers
- Ausbildung einer für alle Verkehrsarten und Verkehrsteilnehmenden verträglichen Erschließung
mit hoher Aufenthaltsqualität und klimaangepasster Gestaltung, deren Anbindung für den
motorisierten Verkehr ausschließlich über den Neubrücker Ring erfolgt
- Entwicklung attraktiver Wegeverbindungen über den Neubrücker Ring zum bestehenden
Quartierszentrum Neubrücks unter der Berücksichtigung ÖPNV-Anbindung inkl. der zukünftigen
Stadtbahnhaltestelle
- Vernetzung des Quartiers und des Grün- und Freiraums mit der Umgebung, die auch der
Bevölkerung von Neubrück einen direkten Zugang zum Freiraum, dem örtlichen Fuß- und
Radwegenetz und den nahegelegenen Freizeitanlagen ermöglicht
- Umsetzung eines innovativen Mobilitätskonzeptes mit zukunftsorientierten, umweltfreundlichen,
multimodalen Mobilitätsformen
Nachhaltigkeit/Umwelt/Klima 
- Zukunftsorientiere Umsetzung von Erfordernissen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung
- Verbesserung der ökologischen und kleinklimatischen Bedingungen im Plangebiet unter
Berücksichtigung stadtklimatischer Belange
- Förderung der Kaltluftentstehung und Durchlüftung u. a. durch Berücksichtigung von
Belüftungskorridoren, Einplanung von Grünanlagen und Wasserelementen sowie Minimierung der
Versiegelung
- Integration von wassersensiblen und starkregenangepassten Belangen in die Planung unter der
Leitidee des Schwammstadtkonzeptes

5

Beschlussvorlage Ausschuss

9214 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 1426/2025 
Freigabedatum 
27.05.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens (verfahrensleitender 
Beschluss); Arbeitstitel: Neubrücker Ring in Köln-Neubrück  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. stimmt dem vorgeschlagenen Qualifizierungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung 
zu; 
2. beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 2); 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschrän-
kung zustimmt. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Hintergrund  
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 den Aufstellungsbe-
schluss zum Bebauungsplanverfahren, Arbeitstitel: Neubrücker Ring in Köln-Neubrück ge-
fasst, insbesondere mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung 
eines Wohnquartiers und der Sicherung von Grün- und Freiräumen zu schaffen (Vorlagen-Nr. 
0330/2025).  
  
Anlass und Ziel 
Die GAG Immobilien AG ist Eigentümerin des Geländes am Neubrücker Ring, dem sogenann-
ten „Madaus Gartenland“ in Köln-Neubrück, und plant auf dem heute überwiegend landwirt-
schaftlich genutzten und weitgehend abgesperrten Gelände ein klimaangepasstes Quartier 
mit hoher städtebaulicher und freiraumplanerischer Qualität in verdichteter Bauweise bei 
gleichzeitiger Minimierung des Eingriffs in Natur und Landschaft zu realisieren. Hierzu sollen 
auf einer Teilfläche im Westen des Areals öffentlich geförderte und frei finanzierte Wohnun-
gen, voraussichtlich zwei Kindertageseinrichtungen sowie öffentliche Grün- und Spielplatzflä-
chen entstehen. Die verbleibenden Freiflächen sollen im Wesentlichen als Ausgleichsflächen 
für den Eingriff sowie für die bereits im Bebauungsplan Nr. 74459/07 „Madausstraße“ in Köln-
Merheim extern festgesetzten und in städtebaulichen Verträgen geregelten Ausgleichsflächen 
herangezogen und als Grün- und Spielflächen für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wer-
den. 
 
Der planungsbedingte Bedarf an neuen Grundschulplätzen soll nach aktuellem Stand durch 
den Bau einer Grundschule in unmittelbarer Nähe auf einem städtischen Grundstück an der 
Hans-Schulten-Straße nachgewiesen werden. Die planungsrechtliche Grundlage wird durch 
ein separates möglichst parallellaufendes Bebauungsplanverfahren geschaffen. 
 
Die Eignung des Plangebietes für die Realisierung einer Feuerwache wird weiterhin unter-
sucht. Die Eignung und Zulässigkeit einer Pflegeeinrichtung, die gemäß des geänderten Rats-
beschlusses der Vorlage-Nr. 3286/2024 gefordert wird, wird im Plangebiet vor dem Hinter-
grund der einwirkenden Lärmimmissionen geprüft. 
 
Im Norden grenzen die Grundstücke der GAG Immobilien AG an eine städtische Fläche, die 
sich heute als teilweise baumbestandene Grünfläche darstellt. Um den Erhalt der Bestandsve-
getation zu sichern, wird diese Fläche im Rahmen der weiteren Planung mit betrachtet und in 
den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans integriert.  
 
Rahmenbedingungen 
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln ist das Plangebiet als Grünfläche dargestellt. 
Eine der städtebaulichen Entwicklung entsprechende Änderung ist im Rahmen des weiteren 
Verfahrens erforderlich. Das Verfahren für die Änderung wurde bereits durch einen Aufstel-
lungsbeschluss begonnen (siehe Vorlagen-Nr. 0559/2025).  
 
Derzeit wird der Regionalplan fortgeschrieben. Der aktuelle Regionalplanentwurf legt für den

3 
Bereich östlich des Neubrücker Rings einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest. Die er-
neute Offenlage des Entwurfs zur Neuaufstellung erfolgte vom 15.10.2024 – 15.11.2024. Der 
Abschluss des Verfahrens wird 2025 erwartet.  
 
Neben dem Kooperativen Baulandmodell und den Klimaleitlinien der Stadt Köln sind auch die 
Vorgaben des Köln-Katalogs bei der Planung zu berücksichtigen. Die Umsetzung des Bebau-
ungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emis-
sion des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan-
verfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen der Leitlinien zum Klima-
schutz geprüft. Nähere Erläuterungen sind hierzu bereits in der Beschlussvorlage zur Aufstel-
lung des Bebauungsplans nachzulesen (Vorlagen-Nr. 0330/2025).  
 
Grundlage für das Qualifizierungsverfahren 
Im Auftrag der Vorhabenträgerin wurde von den Büros Lorenzen Mayer Architekten und 
RMPSL Landschaftsarchitekten eine Machbarkeitsstudie mit einem städtebaulich-freiraumpla-
nerischen Konzept erarbeitet, die als Grundlage für das Qualifizierungsverfahren dienen soll. 
Zur Klärung klimatologischer Zusammenhänge, der Lärmimmissionen, der verkehrlichen Er-
schließung und der Bodenverhältnisse wurden erste gutachterliche Einschätzungen erstellt. 
 
Ziel der Vorhabenträgerin ist es, vorrangig Wohnraum in Form von gefördertem und freifinan-
ziertem Geschosswohnungsbau zu errichten. Insgesamt sollen bei einer oberirdischen BGF 
von ca. 74.700 m² und einer Geschossfläche Wohnen von ca. 59.100 m² bis zu 850 Wohnein-
heiten (657 Wohneinheiten nach Koop BLM) entstehen. Gemäß den Vorgaben des Kooperati-
ven Baulandmodells (Koop BLM) sollen mindestens 30% im geförderten Segment errichtet 
werden. Entsprechend des durch das Vorhaben ausgelösten Bedarfs sollen voraussichtlich 
zwei Kindertagesstätten vorgesehen werden.  
 
Aufgrund der Lage des Plangebietes, unmittelbar angrenzend an den Landschaftsraum wurde 
im Rahmen der Machbarkeitsstudie ein erstes landschaftsplanerisches Konzept entwickelt, 
das die Bezüge des Quartiers zur Landschaft in den Mittelpunkt stellt und diese mit dem 
neuen Quartier vernetzt. Neben öffentlichen Grün- und Spielflächen (gemäß Koop BLM), wird 
die östliche Grundstücksfläche durch großzügige extensive Wiesenbiotope aufgewertet. Die 
Grün- und Freiflächen sollen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und durch neue Fuß- 
und Radwegeverbindungen auch der Bevölkerung von Neubrück einen direkten Zugang zum 
Freiraum, dem örtlichen Fuß- und Radwegenetz und den angrenzend gelegenen Sport- und 
Freizeitanlagen ermöglichen. 
 
Auf der Grundlage der erarbeiteten Machbarkeitsstudie „Madaus Gartenland“ wurde bereits 
die frühzeitige Beteiligung der Dienststellen und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 
BauGB durchgeführt. Die wichtigsten Planungsparameter aus den eingegangenen Stellung-
nahmen werden in der Aufgabenstellung zum Qualifizierungsverfahren berücksichtigt. 
 
Qualifizierungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit 
Die GAG plant in enger Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt ein einstufiges Qualifizie-
rungsverfahren als Mehrfachbeauftragung mit integrierter Öffentlichkeitsbeteiligung. Ziel ist es, 
ein tragfähiges städtebauliches und freiraumplanerisches Konzept als Grundlage für die Erar-
beitung des Bebauungsplan-Entwurfs und die weitere Entwicklung des Areals zu finden. Auf-
bauend auf den Erkenntnissen der Machbarkeitsstudie soll das Planungskonzept optimiert 
und in Teilbereichen (Lupenräumen) detailliert werden. Dabei soll auch die Unterbringung 
neuer Nutzungsbausteine, wie gegebenenfalls eine Pflegeeinrichtung und ein Feuerwehr-
standort, untersucht werden. 
 
Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen in mehreren, aufeinander aufbau-
enden Schritten. In insgesamt drei öffentlichen Veranstaltungen haben die Bürger*innen die 
Möglichkeit, sich über das Vorhaben zu informieren und sich aktiv einzubringen. Konkretes 
zur zeitlichen Einordnung der geplanten Öffentlichkeitsveranstaltungen und zum Beteiligungs-
rahmen ist in der Anlage 2 „Leitlinien für die Durchführung des Qualifizierungsverfahrens“ er-
läutert.

4 
Das Ziel des Verfahrens ist eine qualitätsvolle städtebauliche und freiraumplanerische Ent-
wicklung sowie eine nachhaltige und wirtschaftliche Nutzungsperspektive für das Plangebiet in 
Köln-Neubrück. Es sollen bis zu 6 Planungsteams aus Stadtplaner*innen und Landschaftsar-
chitekt*innen teilnehmen. 
 
Die zu berücksichtigenden Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren sind der Anlage 2 zu 
entnehmen.  
 
Das Qualifizierungsverfahren wird durch ein Wettbewerbsgremium begleitet. Neben Fachex-
pert*innen, Vertreter*innen der Stadt Köln und des Investors werden die politischen Mandats-
träger auf der Grundlage des Beschlusses zu AN/0251/2022 im Gremium beteiligt sein. 
 
Es ist beabsichtigt, vor der Planung und Durchführung des Qualifizierungsverfahrens, zeitnah 
(bestenfalls noch vor der Sommerpause) eine Abendveranstaltung zur Beteiligung der Öffent-
lichkeit durchzuführen. Die Anregungen, Bedenken und Hinweise der Öffentlichkeit werden 
aufgenommen sowie abgewogen und fließen in die Aufgabenstellung zum Qualifizierungsver-
fahren ein. 
 
 
Anlagen  
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Leitlinien für die Durchführung des Qualifizierungsverfahrens

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1360 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1426/2025
Stand: 20.08.2025 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens (verfahrensleitender 
Beschluss); Arbeitstitel: Neubrücker Ring in Köln-Neubrück 
Beschluss:  
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. stimmt dem vorgeschlagenen Qualifizierungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung 
zu; 
2. beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 2); 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschrän-
kung zustimmt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: Erste Gespräche zur Durchführung und Planung des vorge-
schlagenen städtebaulichen Qualifizierungsverfahren haben mit dem Stadtplanungsamt statt-
gefunden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wurde als 
Abendveranstaltung (Modell 2) am 08.07.2025 durchgeführt.  
Nächste Schritte: Als nächster Schritt ist sowohl die organisatorische als auch die inhaltliche 
Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens geplant. Dazu gehört zunächst die 
Ausarbeitung der Aufgabenstellung, der sogenannten Auslobung. Geplant ist, das Qualifizie-
rungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung im nächsten Jahr durchzuführen.  
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: August 2026

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

2437 Zeichen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn nein: Gibt es ein Beteiligungskonzept?  
Ein Beteiligungskonzept ist bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nicht zwingend 
erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein. 
Bitte wählen Sie aus: 
- Es gibt kein Beteiligungskonzept. 
Wenn es kein Beteiligungskonzept gibt: Skizzieren Sie bitte grob den Beteiligungsprozess. Zum 
Beispiel: Welche Beteiligungsstufe (1: Information, 2: Beratung, 3: Mitgestaltung) wird 
empfohlen? Wie viele Beteiligungsphasen sind vorgesehen? 
Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen in mehreren, aufeinander aufbauenden 
Schritten. In insgesamt drei öffentlichen Veranstaltungen haben die Bürger*innen die Möglichkeit, sich 
über das Vorhaben zu informieren und sich aktiv einzubringen. 
Zunächst werden im Rahmen einer Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach 
§ 3 Abs. 1 BauGB Anlass und Ziel der Planung sowie die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens 
vorgestellt.  
Vor der Entscheidung des Bewertungsgremiums im Qualifizierungsverfahren werden die eingereichten 
Entwürfe der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Bürger*innen haben die Gelegenheit, Lob, Kritik und 
Anregungen zu den Entwürfen zu formulieren, die an das Bewertungsgremium weitergegeben werden.  
 
Zum Abschluss des Qualifizierungsverfahren werden alle eingereichten Arbeiten öffentlich ausgestellt. 
Zudem wird der ausgewählte Entwurf durch das Planungsteam im Rahmen der Ausstellungseröffnung 
vorgestellt. 
 
Im weiteren Bebauungsplanverfahren haben alle Bürger*innen während der Veröffentlichung des 
Bebauungsplan-Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut die Möglichkeit, Ihre Anregungen 
vorzubringen.

Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokol der BV 8 zu 1426/2025

7476 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon: (0221) 221 98313 
Fax:  (0221) 221 98347 
E-Mail: corinna.brecher@stadt-
koeln.de 
Datum: 27.06.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 32. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 26.06.2025 
öffentlich 
8.2.1 Beschluss über die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens (verfah-
rensleitender Beschluss); Arbeitstitel: Neubrücker Ring in Köln-Neu-
brück 
1426/2025 
Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE.: " Beschluss über die Leitli-
nien des Qualifizierungsverfahrens (verfahrensleitender Beschluss); Ar-
beitstitel: Neubrücker Ring in Köln-Neubrück" 
AN/1011/2025 
 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst über den weitergehenden Än-
derungsantrag der Fraktion Die LINKE. abstimmen: 
 
Beschluss I: 
 
1. Punkt 1 der Beschlussvorlage und der Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung 
werden derart ergänzt, dass die Einwohner*innenbeteiligung auch aufsuchend 
organisiert wird. Jeder Neubrücker und jeder Rath/Heumarer Haushalt erhält 
eine persönliche Einladung zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Die örtlichen Initiati-
ven sind organisatorisch und inhaltlich in die Öffentlichkeitsbeteiligung einzube-
ziehen. Außerdem werden Infostände auf dem Wochenmarkt angeboten.  
 
2. Punkt 2 der Beschlussvorlage wird ergänzt und lautet dann:  
 
beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 2) erst nach-
dem diese zunächst im Rahmen der Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Anlass und Ziel der Planung so-
wie die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens vorgestellt und beraten wurden.

Die Anregungen der Einwohnerinnen zu den Leitlinien sind hierbei zu berück-
sichtigen.  
 
3. Die Leitlinien selbst sind wie folgt zu ändern beziehungsweise zu ergänzen be-
vor sie der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgestellt werden:  
 
a. Im gesamten Text ist der Begriff „Bürger*innen“ durch den Begriff „Ein-
wohner*innen“ zu ersetzen  
 
b. Auf Seite 2 wird der 1. Satz in Absatz 3 wie folgt geändert (Änderungen 
in fett):  
Zunächst werden im Rahmen einer Abendveranstaltung zur frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Anlass und Ziel der 
Planung sowie die hier vorgeschlagenen Leitlinien des Qualifizierungs-
verfahrens vor- und zur Diskussion gestellt.  
 
c. Der 3. Satz in Absatz 3 wird wie folgt geändert (Änderungen in fett):  
Die Ergebnisse werden dokumentiert und bei der Formulierung der Auf-
gabenstellung berücksichtigt sowie anschließend an die Planungsteams 
und das Bewertungsgremium, sowie die Politik zur Beschlussfassung 
weitergeleitet.  
 
d. Hinter dem 1. Satz des 4. Absatzes wird eingefügt. Hierbei sind Ört-
lichkeiten in Neubrück und Rath/Heumar zu nutzen.  
 
e. Der 1. Satz des 5. Absatzes wird wie folgt geändert (Änderungen in fett): 
Zum Abschluss des Qualifizierungsverfahren werden alle eingereichten 
Arbeiten öffentlich in Neubrück und Rath/Heumar ausgestellt.  
 
f. Auf Seite 3 wird unter der Überschrift „Städtebau/Nutzungen“ ein 7. 
Spiegelstrich eingefügt der lautet: 
Bei der Quartiers- und Gebäudegestaltung sind die Grundlagen der 
architektonischen Bewegung des Solarpunks zu berücksichtigen  
 
g. Auf Seite 3 wird unter der Überschrift „Freiraum/Landschaftsraum“ der 2. 
Spiegelstrich wie folgt geändert (Änderungen in fett):  
Schaffung von für Mensch und Tier attraktiven, qualitativ und ökolo-
gisch hochwertigen und naturnah gestalteten, sowie naturbelassenen 
öffentlichen und öffentlich zugänglichen Grün- und Freiräumen sowie 
Spielflächen  
 
h. Auf Seite 3 wird unter der Überschrift „Freiraum/Landschaftsraum“ ein 6. 
Spiegelstrich wird eingefügt, der lautet:  
Eine „Waldinsel“ (Tiny Forest, Miniaturwald) ist anzulegen.  
 
i. Auf Seite 4 wird unter der Überschrift Erschließung/Verkehr/Mobilität der 
1. Spiegelstrich wie folgt geändert (Änderungen in fett):

Schaffung eines immissions- und autofreien Quartiers  
 
j. Auf Seite 4 wird unter der Überschrift Erschließung/Verkehr/Mobilität der 
2. Spiegelstrich wie folgt geändert (Änderungen in fett):  
Ausbildung einer für alle Verkehrsarten und Verkehrsteilnehmenden ver-
träglichen Erschließung mit hoher Aufenthaltsqualität und klimaange-
passter Gestaltung, deren Anbindung für den motorisierten Verkehr aus-
schließlich über den Rather Kirchweg erfolgt  
 
k. Auf Seite 4 wird unter der Überschrift Erschließung/Verkehr/Mobilität 
nach dem 2. Spiegelstrich ein weiterer (3.) Spiegelstrich:  
Es ist zu berücksichtigen, dass der Neubrücker Ring zukünftig zu 
einer stadtverträglichen Fahrradstraße umgestaltet werden wird.  
 
l. Auf Seite 4 wird unter der Überschrift Erschließung/Verkehr/Mobilität der 
derzeitige 3. Spiegelstrich wie folgt geändert (Änderungen in fett):  
Entwicklung attraktiver Wegeverbindungen (mehr als 2) über den Neu-
brücker Ring zum bestehenden Quartierszentrum Neubrücks unter der 
Berücksichtigung ÖPNV-Anbindung inkl. der zukünftigen Stadtbahnhal-
testellen, auch als Grünbrücke. 
 
Abstimmung: 
 
Mit Stimmmehrheit von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Bezirksvertreter Winkler (AFD) 
gegen Zustimmung der Fraktion Die LINKE., Bezirksvertreterin Grube (Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen), Bezirksvertreterin Erkmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 
Bezirksvertreter von Kruedener (Die PARTEI) bei Enthaltung des Bezirksvertreters 
Grundmeier (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) abgelehnt. 
 
Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) nahm wegen Befangenheit nicht an der Abstim-
mung teil. 
 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt sodann auf Vorschlag der  
SPD-Fraktion, über die Änderungen der Beschlussvorlage, so wie im heutigen Stadt-
entwicklungsausschuss geändert beschlossen, abstimmen: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:  
Beschluss II: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1.stimmt dem vorgeschlagenen Qualifizierungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung 
zu;  
2.beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 2);  
 
Die GAG wird in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt bis 5 - 6 Büros mit der 
beruflichen Qualifikation Stadtplaner*innen zur Teilnahme einladen.  
 
Abstimmung: 
Bei Stimmenmehrheit von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Bezirksvertreter Winkler 
(AFD), gegen die Ablehnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion

Die LINKE., bei Enthaltung des Bezirksvertreters von Kruedener (Die PARTEI) zuge-
stimmt. 
 
Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) nahm wegen Befangenheit nicht an der Abstim-
mung teil. 
 
Abschließend lässt Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer über die so geänderte 
Beschlussvorlage der Verwaltung abstimmen. 
 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, 
folgenden Beschluss zu fassen:  
Beschluss III: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1.stimmt dem vorgeschlagenen Qualifizierungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung 
zu;  
 
2.beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 2);  
 
Die GAG wird in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt bis 5 - 6 Büros mit der 
beruflichen Qualifikation Stadtplaner*innen zur Teilnahme einladen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Bei Stimmenmehrheit von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Bezirksvertreter Winkler 
(AFD) gegen die Ablehnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die 
LINKE., bei Enthaltung des Bezirksvertreters von Kruedener (Die PARTEI) zuge-
stimmt. 
 
Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) nahm wegen Befangenheit nicht an der Abstim-
mung teil.

Anlage 3 Vorab-Auszug StEA 26.06.2025 zu TOP 5.2 und Änderungsanträge 1426-2025

3621 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 27.06.2025 
Vorab-Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 34. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2025 
öffentlich 
5.2 Beschluss über die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens (verfah-
rensleitender Beschluss); Arbeitstitel: Neubrücker Ring in Köln-Neu-
brück 
1426/2025 
5.2.1 Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE betreffend "TOP 5.2 - Be-
schluss über die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens (verfahrenslei-
tender Beschluss); Arbeitstitel: Neubrücker Ring in Köln-Neubrück" 
AN/1013/2025 
 
I Beschlussvorschlag Verwaltung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. stimmt dem vorgeschlagenen Qualifizierungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung 
zu; 
2. beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 2); 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
II Schriftlicher Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE AN/ 0103/2025:  
 
Beschlussvorschlag:  
 
1. Die Leitlinien selbst sind wie folgt zu ändern beziehungsweise zu ergänzen bevor sie 
der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgestellt werden: 
a. Auf Seite 3 wird unter der Überschrift „Städtebau/Nutzungen“ der 5. Spiegel-
strich wie folgt geändert (Änderungen in fett):  
Schaffung eines vielfältigen, generationenübergreifenden Wohnraumangebotes 
in überschaubaren Nachbarschaften mit min. 75% öffentlich gefördertem und 
preisgedämpftem Wohnungsbau.  
  
Dabei wird eine freiwillige Erhöhung des nach KoopBLM vorgegebenen 
Anteils an öffentlich gefördertem Wohnungsbau von 30 % geprüft

Es wird keine Ein- bzw. Zweifamilien- oder Reihenhäuser geben.  
 
b. Auf Seite 3 wird unter der Überschrift „Städtebau/Nutzungen“ der 6. Spiegel-
strich wie folgt geändert (Änderungen in fett):  
Berücksichtigung sozialer Infrastruktur (voraussichtlich zwei Kindertagesstätten 
und eine Grundschule) sowie lokaler Bedarfe für unterschiedliche Zielgrup-
pen und besondere Wohnformen wie z.B. Seniorenwohnen, Wohngruppen, 
Servicewohnen. Die Eignung des Standorts für die Realisierung einer Feuerwa-
che wird untersucht. Die Zulässigkeit einer Pflegeeinrichtung im Plangebiet 
wird vor dem Hintergrund der einwirkenden Lärmimmissionen geprüft. 
 
Abstimmungsergebnis zu AN/ 0103/2025: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die LINKE abgelehnt  
 
Hinweis: 
 
Die Sache ist erledigt. 
 
III Mündlicher Ergänzungsantrag vom RM Seiger (Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen) mit Bezug zu Anlage 2 Seite 2, Abschnitt Planungsteams, Satz 2): 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zu Nr. 2 wie folgt ergänzt:  
 
Die GAG wird in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt bis zu 5 - 6 Büros mit der be-
ruflichen Qualifikation Stadtplaner*innen zur Teilnahme einladen. 
 
Abstimmungsergebnis über den mündlichen Ergänzungsantrag vom RM Seiger: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
 
IV Beschlussvorschlag in geänderter Fassung (Ergänzungen fett)  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. stimmt dem vorgeschlagenen Qualifizierungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteili-
gung zu; 
2. beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 2); Die 
GAG wird in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt bis 5 - 6 Büros mit der 
beruflichen Qualifikation Stadtplaner*innen zur Teilnahme einladen. 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne 
Einschränkung zustimmt. 
 
V Abstimmungsergebnis über die so geänderte Beschlussvorlage:  
 
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE beschlossen.

Beratungsverlauf (2)

26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Madausstraße
  • Hans-Schulten-Straße
  • Brückenstraße 5
  • Neubrücker Ring
  • Rather Kirchweg

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Details

Aktenzeichen
1426/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.05.2025
Erstellt
08.05.2025 08:38