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0810/2017

Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Handyladestationen im Bereich der KVB (Antrag der CDU AN/0060/2017)

Mitteilung BV 20.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 23.03.2017, TOP 10.2.7

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

3284 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0810/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 23.03.2017 
 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB):  
Handyladestationen im Bereich der KVB (Antrag der CDU AN/0060/2017) 
Mit Beschluss der Bezirksvertretung 5 (Nippes) vom 02.02.2017 wurde die Verwaltung gebeten, in 
Zusammenarbeit mit der KVB und der RheinEnergie an den im Stadtbezirk Nippes am meisten fre-
quentierten KVB Haltestellen Florastraße, Neusser Straße/Gürtel und Zoo/Flora auf jeder Bahnseite 
der Linien 12,15 und 18 je eine Ladestation für Handys zu installieren. Dies solle im Rahmen eines 
Pilotprojekts geschehen, das als Vorbild für weitere Bahnstationen in der Stadt Köln dienen könne. 
Außerdem wurde die KVB um Prüfung gebeten, USB-Schnittstellen in den Stadtbahnen ein-zurichten, 
so dass Handys während der Bahnfahrt geladen werden können. 
 
Hierzu teilt die Verwaltung nach Abstimmung mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) Fol-
gendes mit: 
 
Die KVB hat sich bereits in 2016 mit der Frage der Nachrüstung von USB-Ladeschnittstellen für die 
Stadtbahnfahrzeuge befasst. Auch vor dem Hintergrund, dass die Bahnindustrie heute solche Einrich-
tungen bei Neufahrzeugen bereits anbietet, wurden Nutzen und Aufwand geprüft. Aufgrund der relativ 
geringen Verweildauer unserer Fahrgäste in den Stadtbahnen ist der Nutzen gegenüber der Situation 
im Eisenbahnverkehr als eher untergeordnet einzustufen, da die durchschnittlichen Ladezeiten nur 
kurz sein würden. Hinzu kommt, dass nur sehr wenige Nutzer des ÖPNV die hierzu erforderlichen 
Ladekabel mit sich führen. Durch die vielen Wechsel wird letztlich auch eine eingeschränkte Verfüg-
barkeit der verbauten Ladeeinrichtungen erwartet, die sich durch Vandalismusschäden zusätzlich 
noch weiter reduzieren würde. Auf der anderen Seite stehen vergleichbar hohe Investitionen, die im 
Bereich von 1,3 Mio. € für die Erstausstattung liegen und bedingt durch Verschleiß und Vandalismus 
ist auch mit jährlichen Folgekosten in einer Größenordnung von mehreren hunderttausend Euro zu 
rechnen. Daher hat man sich im Hause der KVB gegen die nachträgliche Ausstattung der Stadtbahn-
wagen entschieden. Sollten zukünftige Stadtbahnwagen standardmäßig mit Ladeeinrichtungen aus-
gestattet werden, wird sich die KVB aufgrund der hohen Folgekosten erneut mit dieser Fragestellung 
befassen. 
 
Der geringe Nutzen ist dabei auch auf die Haltestellen zu übertragen. So kommen die Fahrgäste im 
Unterschied zum Fernverkehr in aller Regel sehr kurzfristig vor der jeweiligen Abfahrt, so dass auch 
hier lange Aufenthaltszeiten die Ausnahme sind. Zudem ist das Vandalismusproblem an den rund um 
die Uhr frei zugänglichen Haltestellen noch größer als bei den Stadtbahnfahrzeugen, so dass auch 
hier Verfügbarkeitseinschränkungen zu erwarten sind. Letztlich gibt es auch die Erfahrung, dass sol-
che Anlagen bestimmte Personenkreise anziehen, die gar kein Interesse an der Nutzung des ÖPNV 
haben und Passanten oder Fahrgäste durch ein auffälliges Verhalten teilweise sogar stören. 
 
Aufgrund des geringen erwarteten Nutzens in Verbindung mit dem vergleichbar hohen Aufwand sieht 
die KVB daher aktuell von der Bereitstellung von USB-Ladeschnittstellen ab.

Beratungsverlauf (1)

23.03.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0810/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
20.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27