AN/0796/2026
Aufarbeitung der Pandemiepolitik: Überwachung der Impfstoffsicherheit in Köln
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BSW Anfrage nach § 4
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BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln Ratsfrau Lidija Rukavina Ratsherr Guido Spinnen Gruppengeschäftsleitung Dr. Mona Aranea Unter Goldschmied 6 - 50667 Köln Tel.: 0221-221-35608 E-Mail: bsw-ratsgruppe@stadt-koeln.de An den Vorsitzenden des Rates Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 07.05.26 AN/0796/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 12.05.2026 Anfrage gem. §4 der Geschäftsordnung des Rates betreffend Aufarbeitung der Pandemiepolitik: Überwachung der Impfstoffsicherheit in Köln Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die BSW-Gruppe bittet, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 12.5.26 zu setzen: Die Corona-Impfkampagne ist die größte Impfkampagne in der Geschichte der Bun- desrepublik Deutschland. Die Kölner Stadtverwaltung zog im Januar 2023 eine posi- tive Bilanz der hiesigen Impfkampagne, mit fast 2,7 Millionen verabreichten Impfdosen in Köln. Über 82 Prozent der Kölnerinnen und Kölner ließen sich mindestens einmal gegen eine Covid -Infektion impfen, fast 72 Proze nt nahmen sogar ein zweites oder drittes Mal eines der vielen Impfangebote in der Stadt an. Die Impfung wurde an zahl- reichen Orten angeboten, wie die Stadtverwaltung berichtet: „Der größte Teil der Imp- fungen wurde in den Kölner Arztpraxen verabreicht (rund 1,46 Millionen), im Impfzent- rum in der Deutzer Messe waren es rund 640.000, in der Lanxess-Arena rund 97.500 und im Kölner Gesundheitsamt mehr als 70.000 Impfungen.“ Die Stadt schickte dar- über hinaus gezielt mobile Impfteams in Stadtbezirke mit der jeweils höchsten Inzidenz an Neuansteckungen. In Köln hat sich in den letzten Jahren eine PostVac-Selbsthilfegruppe gebildet für Be- troffene von Nebenwirkungen und unerwünschten Langzeiteffekten bis hin zu massi- ven Gesundheitsschädigungen im Zusammenhang mit einer Coronaschutzimpfung. In ganz Deutschland fordern solche Selbsthilfegruppe eine bessere Datenerhebung zu Corona-Impfschäden und weisen auf große Schwierigkeiten bei ihrer Suche nach An- erkennung und Hilfe hin. In ihrer Antwort auf unsere Anfrage zum Thema PostVac zur Ratssitzung am 5.2.2026 konstatierte die Stadtverwaltung, die Anzahl der Impfgeschä- digten in Köln sei nach wie vor gering. Laut Angaben der Verwaltung haben Kölner - 2 - Ärztinnen und Ärzte dem Gesundheitsamt der Stadt in den Jahren 2021 bis 2024 we- niger als 50 Fälle einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden ge- sundheitlichen Schädigungen nach einer Coronaschutzimpfung gemeldet. Auf unsere mündliche Nachfrage in der Sitzung am 5.2.26 zu einer möglichen Unter- erfassung von Impfschäden in Arztpraxen verwies die Verwaltung auf die rechtliche Verpflichtung von Ärzten zur Meldung jedes Impfschadenverdachts an das lokale Ge- sundheitsamt nach §6 IfSG. Die Stadt Köln sieht also keine Anhaltspunkte für eine systematische Untererfassung von Impfschadensverdachtsfällen. Das Paul -Ehrlich-Institut (PEI) als für die Impfstoffsicherheit zuständige Behörde nimmt grundsätzlich eine systematische Unterfassung unerwünschter Arzneimittelwir- kungen (UAW) von 90 % an (PEI Bulletin Nr. 04/2017). Jede Meldung eines Impfscha- denverdachts an das Gesundheitsamt beansprucht ca. 20 -30 Minuten ärztlicher Ar- beitszeit – ohne Vergütung, also als unbezahlte Arbeitszeit. Für die meisten Ärzte ist deshalb die Meldung der Impfschäden an das Gesundheitsamt ein unattraktiver, zeit- raubender Vorgang, der die Praxisarbeit zusätzlich belastet. Die Abrechnung einer Behandlung von Impfschadennebenwirkungen mit der Krankenkasse erfolgt unabhän- gig von einer Meldung an das Gesundheitsamt, mittels standardisierter Diagnose - Codizes der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Für die Abrechnung der Diagnose „Unerwünschte Nebenwirkung der Covid-19 Impfung“ hat die Kassenärztliche Bundes- vereinigung einen eigenen Code eingeführt (Code U12.9), zusätzlich zur bereits exis- tierenden allgemeinen Diagnose „Komplikation nach Impfung“ (Code T88.1). Vor diesem Hintergrund fragen wir: Frage 1: Gleicht das Gesundheitsamt die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV, Kreisstelle Stadt Köln) für Impfschadensverdachtsfälle (Codizes U12.9 und T88.1) mit der Zahl der durch Ärzte an das Gesundheitsamt gemeldeten Impfschadensverdachtsfälle in den Jahren 2021 bis 2024 ab? Frage 2: Überprüft das Gesundheitsamt im Rahmen der Arzneimittelüberwachung Ab- rechnungsdaten der KV-Kreisstelle Köln auf einen ungewöhnlichen Anstieg bestimm- ter Krankheitsbilder nach 2021 (z.B. Myokarditis, Thrombosen) die möglicherweise mit der Coronaschutzimpfung zusammenhängen können? Frage 3: Gleicht das Gesundheitsamt Köln eingegangene ärztliche Meldungen uner- wünschter Nebenwirkungen der Covid -19 Impfung mit direkt beim PEI eingegangen Meldungen aus Köln ab? Frage 4: Auf welche sonstigen Arten überprüft das Gesundheitsamt die Einhaltung der Verpflichtung von Ärzten zur Meldung von Impfschadensverdachtsmeldungen nach §6 IfSG? Frage 5: Wie viele der insgesamt 48 Meldungen von Impfschäden in den Jahren 2021 bis 2024 kamen von Impfzentren, wie viele von Arztpraxen, wie viele von Impfärzten im Gesundheitsamt, wie viele von mobilen Impfteams? Bitte jeweils für jedes Jahr auf- schlüsseln nach Herkunft der Meldungen. Gez. Lidija Rukavina und Guido Spinnen - 3 - (BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0796/2026
- Typ
- BSW Anfrage nach § 4
- Datum
- 07.05.2026
- Erstellt
- 07.05.2026 11:36