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AN/0796/2026

Aufarbeitung der Pandemiepolitik: Überwachung der Impfstoffsicherheit in Köln

BSW Anfrage nach § 4 07.05.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.05.2026, TOP 4.4

BSW Anfrage nach § 4

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BSW Anfrage nach § 4

5443 Zeichen

BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln  
Ratsfrau Lidija Rukavina  
Ratsherr Guido Spinnen  
 
Gruppengeschäftsleitung Dr. Mona Aranea 
Unter Goldschmied 6 - 50667 Köln 
 
Tel.: 0221-221-35608 
E-Mail: bsw-ratsgruppe@stadt-koeln.de 
 
An den Vorsitzenden des Rates Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 07.05.26 
 
AN/0796/2026 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 12.05.2026 
Anfrage gem. §4 der Geschäftsordnung des Rates betreffend Aufarbeitung der 
Pandemiepolitik: Überwachung der Impfstoffsicherheit in Köln 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die BSW-Gruppe bittet, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der  Ratssitzung am 
12.5.26 zu setzen: 
 
Die Corona-Impfkampagne ist die größte Impfkampagne in der Geschichte der Bun-
desrepublik Deutschland. Die Kölner Stadtverwaltung zog im Januar 2023 eine posi-
tive Bilanz der hiesigen Impfkampagne, mit fast 2,7 Millionen verabreichten Impfdosen 
in Köln. Über 82 Prozent der Kölnerinnen und Kölner ließen sich mindestens einmal 
gegen eine Covid -Infektion impfen, fast 72 Proze nt nahmen sogar ein zweites oder 
drittes Mal eines der vielen Impfangebote in der Stadt an. Die Impfung wurde an zahl-
reichen Orten angeboten, wie die Stadtverwaltung berichtet: „Der größte Teil der Imp-
fungen wurde in den Kölner Arztpraxen verabreicht (rund 1,46 Millionen), im Impfzent-
rum in der Deutzer Messe waren es rund 640.000, in der Lanxess-Arena rund 97.500 
und im Kölner Gesundheitsamt mehr als 70.000 Impfungen.“ Die Stadt schickte dar-
über hinaus gezielt mobile Impfteams in Stadtbezirke mit der jeweils höchsten Inzidenz 
an Neuansteckungen. 
 
In Köln hat sich in den letzten Jahren eine PostVac-Selbsthilfegruppe gebildet für Be-
troffene von Nebenwirkungen und unerwünschten Langzeiteffekten bis hin zu massi-
ven Gesundheitsschädigungen im Zusammenhang mit einer Coronaschutzimpfung. In 
ganz Deutschland fordern solche Selbsthilfegruppe eine bessere Datenerhebung zu 
Corona-Impfschäden und weisen auf große Schwierigkeiten bei ihrer Suche nach An-
erkennung und Hilfe hin. In ihrer Antwort auf unsere Anfrage zum Thema PostVac zur 
Ratssitzung am 5.2.2026 konstatierte die Stadtverwaltung, die Anzahl der Impfgeschä-
digten in Köln sei nach wie vor gering. Laut Angaben der Verwaltung haben Kölner

- 2 - 
Ärztinnen und Ärzte dem Gesundheitsamt der Stadt in den Jahren 2021 bis 2024 we-
niger als 50 Fälle einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden ge-
sundheitlichen Schädigungen nach einer Coronaschutzimpfung gemeldet.  
Auf unsere mündliche Nachfrage in der Sitzung am 5.2.26 zu einer möglichen Unter-
erfassung von Impfschäden in Arztpraxen verwies die Verwaltung auf die rechtliche 
Verpflichtung von Ärzten zur Meldung jedes Impfschadenverdachts an das lokale Ge-
sundheitsamt nach §6 IfSG. Die Stadt Köln sieht also keine Anhaltspunkte für eine 
systematische Untererfassung von Impfschadensverdachtsfällen.  
 
Das Paul -Ehrlich-Institut (PEI) als für die Impfstoffsicherheit zuständige Behörde  
nimmt grundsätzlich eine systematische Unterfassung unerwünschter Arzneimittelwir-
kungen (UAW) von 90 % an (PEI Bulletin Nr. 04/2017). Jede Meldung eines Impfscha-
denverdachts an das Gesundheitsamt beansprucht ca. 20 -30 Minuten ärztlicher Ar-
beitszeit – ohne Vergütung, also als unbezahlte Arbeitszeit. Für die meisten Ärzte ist 
deshalb die Meldung der Impfschäden an das Gesundheitsamt ein unattraktiver, zeit-
raubender Vorgang, der die Praxisarbeit zusätzlich belastet.  Die Abrechnung einer 
Behandlung von Impfschadennebenwirkungen mit der Krankenkasse erfolgt unabhän-
gig von einer Meldung an das Gesundheitsamt, mittels standardisierter Diagnose -
Codizes der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Für die Abrechnung der Diagnose 
„Unerwünschte Nebenwirkung der Covid-19 Impfung“ hat die Kassenärztliche Bundes-
vereinigung einen eigenen Code eingeführt (Code U12.9), zusätzlich zur bereits exis-
tierenden allgemeinen Diagnose „Komplikation nach Impfung“ (Code T88.1).  
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir: 
 
Frage 1: Gleicht das Gesundheitsamt die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen 
Vereinigung (KV, Kreisstelle Stadt Köln) für Impfschadensverdachtsfälle (Codizes 
U12.9 und T88.1) mit der Zahl der durch Ärzte an das Gesundheitsamt gemeldeten 
Impfschadensverdachtsfälle in den Jahren 2021 bis 2024 ab? 
 
Frage 2: Überprüft das Gesundheitsamt im Rahmen der Arzneimittelüberwachung Ab-
rechnungsdaten der KV-Kreisstelle Köln auf einen ungewöhnlichen Anstieg bestimm-
ter Krankheitsbilder nach 2021 (z.B. Myokarditis, Thrombosen) die möglicherweise mit 
der Coronaschutzimpfung zusammenhängen können? 
 
Frage 3: Gleicht das Gesundheitsamt Köln eingegangene ärztliche Meldungen uner-
wünschter Nebenwirkungen der Covid -19 Impfung mit direkt beim PEI eingegangen 
Meldungen aus Köln ab?  
 
Frage 4: Auf welche sonstigen Arten überprüft das Gesundheitsamt die Einhaltung der 
Verpflichtung von Ärzten zur Meldung von Impfschadensverdachtsmeldungen nach §6 
IfSG? 
 
Frage 5: Wie viele der insgesamt 48 Meldungen von Impfschäden in den Jahren 2021 
bis 2024 kamen von Impfzentren, wie viele von Arztpraxen, wie viele von Impfärzten 
im Gesundheitsamt, wie viele von mobilen Impfteams? Bitte jeweils für jedes Jahr auf-
schlüsseln nach Herkunft der Meldungen.  
 
Gez. Lidija Rukavina und Guido Spinnen

- 3 - 
(BSW-Gruppe im Rat der Stadt Köln)

Beratungsverlauf (1)

12.05.2026 Rat
TOP 4.4 Antrag / Anfrage

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0796/2026
Typ
BSW Anfrage nach § 4
Datum
07.05.2026
Erstellt
07.05.2026 11:36