V/0428/2006
Sportstättenbau der SSB-Mitgliedsvereine
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Anlage 1 Berichtsvorlage V/0428/2006
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Anlage 1 zur öffentlichen Berichtsvorlage V/0428/2006 an den Sportausschuss
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Berichtsvorlage
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V/0428/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Sportstättenbau der SSB-Mitgliedsvereine hier: nicht entscheidungsreife Zuschussanträge an die Stadt Münster Beratungsfolge 07.09.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 14.09.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 19.09.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 21.09.2006 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 19.10.2006 Sportausschuss Bericht Bericht: Bericht: A: Die Förderung von Baumaßnahmen der SSB-Mit gliedvereine durch die Stadt Münster Die Stadt Münster fördert nach der vom Sportausschuss des Rates der Stadt Münster beschlosse- nen Sportförderrichtlinie die Investitionen auf den Vereinssportstätten auf Antrag der Sportvereine, die mehr als drei Jahre Mitglied im Stadtsportbund Münster e. V. sind. Die Sportförderrichtlinie schreibt das umfangreiche Verfahren zur Sportförderung für die geplanten Vereinsbaumaßnahmen vor. 1. Die Vereinsanträge 1.1 Die SSB-Mitgliedsvereine richten bis zum 28. Februar eines Jahres ihre Zuschussanträge an das Sportamt der Stadt Münster. Die Vereinsanträge müssen verbindlichen Vorgaben entsprechen. 1.2 Das Sportamt prüft, ob die Vorgaben der Sportförderrichtlinie eingehalten werden und die sachliche Notwendigkeit der Maßnahme gegeben ist. Es bewertet darüber hinaus, die Hö- he der von den SSB-Mitgliedsvereinen bezifferten Aufwendungen, die Belastungen der Vereinshaushalte und welche Auswirkungen die geplanten Investitionen auf die zukunftsge- richtete Münsteraner Sportentwicklung haben. Vorlagen-Nr.: V/0428/2006 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: Barbara.Klein@stadt-muenster.de Datum: 27.07.2006 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0428/2006 Das Sportamt bewertet die Dringlichkeit der geplanten Maßnahmen. Sofern sie umgehend durchgeführt werden müssen, um den Betrieb der Vereinssportstätten zu sichern, besteht die Möglichkeit sich den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn durch den Sport- ausschuss genehmigen zu lassen. Diese Genehmigung ermöglicht den SSB- Mitgliedsvereinen die Durchführung der Maßnahmen nach einem verkürzten Zeitplan vor der Zuschussentscheidung der Stadt Münster. Die Genehmigung zieht jedoch nicht zwangsläufig eine Bezuschussung der Maßnahme durch die Stadt Münster nach sich. Die Auszahlung des Zuschusses wird nach der Haushaltslage entschieden. In Zusammenhang mit der Förderung von Baumaßnahmen fördert die Stadt Münster auf Antrag die SSB-Mitgliedsvereine, die nachweisen, dass sie mit ihrer Arbeit sozial-integrative Schwerpunkte setzen. Ziel der Angebote soll sein, Menschen in Münster an Bewegung und Sport und an das Leben im Verein heranzuführen und zum Vereinsbeitritt zu bewegen. 1.3 Nach einer umfassenden Antragsprüfung für alle Maßnahmen, unabhängig von der Dring- lichkeit, bei Bedarf ausführlichen Beratungs- und Planungsgesprächen mit den SSB- Mitgliedsvereinen und – sofern erforderlich - der Erarbeitung von Alternativen bereitet das Sportamt die Zuschussentscheidung des Sportausschusses zu den förderfähigen Vereins- anträgen vor. Das Sportamt trägt dem Sportausschuss die Vorschläge zu den beantragten Baukostenzuschüssen frühestens in dem Jahr vor, das dem Antragsjahr folgt. Die Baumaß- nahmen, zu denen zwischenzeitlich der för derungsunschädliche vorzeitige Baubeginn ge- nehmigt worden war, sind bis dahin ggf. durchgeführt. 2. Die Antragsvoraussetzungen Die SSB-Mitgliedsvereine, die für ihre geplanten Baumaßnahmen die städtische Sportförde- rung beantragen wollen, sind an die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie gebunden. Erst bei vollständiger Antragsstellung und umfassender Prüfung kann der Sportausschuss über die Vereinsanträge, die zum 28.02. eines Jahres eingegangen sind, entscheiden. Zwischen der Antragsstellung durch die SSB-Mitgliedsvereine und der Entscheidung des Sportausschusses über die beantragten Baukostenzuschüsse liegt bei unvollständigen An- trägen ein längerer Zeitraum. In der Zeit halten das Sportamt und die SSB-Mitgliedsvereine mit dem Ziel der sachbezogenen Antragsergänzung Kontakt zueinander. Die in der Anlage 1 aufgeführten - fristgerecht eingegangenen Anträge - der SSB-Mitgliedsvereine sind aufgrund der benannten Kriterien zurzeit nicht förderfähig. B: Das weitere Vorgehen Das Sportamt wird zur Vorbereitung einer sachgemäßen Ausschussentscheidung den Kontakt zu den SSB-Mitgliedsvereinen halten, die die vorgenannten Zuschussanträge stellten, sie mit Blick auf eine projektbezogene Entscheidung beraten und im Planungs- und Förderverfahren begleiten. Bei Bedarf wird das Sportamt den Sportausschuss über Entwicklungen in der Projektplanung in- formieren bzw. nach der richtliniengemäßen Prüfung Beschlussvorschläge zu den vorliegenden Anträgen unterbreiten. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin 3 V/0428/2006
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0428/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 17.07.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37