V/0269/2024
Ombuds- und Schlichtungsstelle für das Jobcenter sowie Kund*innenreaktionsmanagement und Kund*innenzufriedenheitsbefragung des Jobcenters: Jahresberichte 2023
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2023_Jahresbericht_Ombudsstelle
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1 Jahresbericht 2023 über die Arbeit der Ombuds- und Schlichtungsstelle für Leistungsberechtigte nach SGB II / des Jobcenters (JC) Münster Dies ist der 11. Jahresbericht über die Arbeit der Ombuds- und Schlichtungsstelle. Das Jahr 2023 markiert insofern einen Einschnitt, da in diesem Jahr die novellierte Fassung des SGB II in Kraft getreten ist . Stichwort: Einführung des Bürgergeldes. Allerdings hat sich dies bislang noch kaum auf die Art und den Umfang der Beschwerden und Anfragen der Leistungsberechtigten ausgewirkt, zumal bestimmte Teile des Gesetzes, insbesondere die, die sich auf potenzielle Schlichtungsverfahren bei Maßnahmen der beruflichen Eingliederung beziehen, erst im 2. Halbjahr in Kraft getreten sind. Obwohl sich durch die Novellierung der Aufgabenbereich der Ombuds- und Schlichtungsstelle maßgeblich erweitert hat - was auch deren Umbenennung erforderlich machte - hatte dies in 2023 noch keine erkennbaren Auswirkungen. Es wurde bislang kein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Es i st jedoch zu erwarten, dass es in den kommenden Jahren zu einer vermehrten Inanspruchnahme der Ombuds- und Schlichtungsstelle kommen wird. (s. u. Ausblick) 1. Statistische Auswertung (s. Anlage: Auszählung 2023) Der Dokumentationsbogen, der seit 2020 verwendet w ird, ist gleichgeblieben. Er ließ Mehrfachantworten zu. Anzahl der Beratungen und Ratsuchenden Insgesamt blieb die Zahl der Ratsuchenden, die in die Sprechstunden kamen, auch im Jahr 2023 relativ gering, gemessen an der Zahl der Ratsuchenden (etwas über 100) „vor Corona“. Gründe hierfür könnten sein: Leistungsberechtigte suchen das JC aufgrund vermehrter Kontakte über Telefon und Internet etc. seltener auf oder die Ombudsstelle ist (u.a. auch deshalb) vielen unbekannt oder (bestenfalls) es kommt seltener zu Konflikten und Problemen bzw. die Beteiligten regeln dies öfter selbst. Im Vergleich zum Vorjahr 2022 gab es immerhin wieder einen moderaten Anstieg. Im Berichtsjahr wurden 46 Beratungen durchgeführt. Insgesamt haben sich jedoch erheblich mehr, nämlich 72 (potentielle) Ratsuchende zu einem Beratungstermin angemeldet. 4 Termine wurden von den Ratsuchenden, die sich zuvor angemeldete hatten , vorher abgesagt. Der „Rest“ blieb ohne Rückmeldung weg. 6 Beratungstermine wurden über Dritte (andere Träger) vermittelt. Die Mehrzahl der Beratungen (35) fanden in den üblichen Sprechstunden der Ombudsstelle statt, ein Teil (11) außerhalb der regulären Sprechstunde. 2 Beratungen wurden telefonisch durchgeführt. 5 Ratsuchende suchten erneut Rat. 22 Frauen und 21 Männer und sowie 3 Bedarfsgemeinschaften nahmen eine Beratung in Anspruch. Wie i n den Jahren „vor Corona“ war das Geschlechterverhältnis wieder ausgeglichen. Allerding blieb die Inanspruchnahme der Ombudsstelle weiter relativ gering; sie war nur halb so hoch wie in früheren Jahren. Angesprochene Themen und Problembereiche Wie in den Vo rjahren dominierte die Zahl der Ratsuchenden, die Beschwerden (41) vortrugen. Zusammengerechnet äußerten sogar alle Kritik und nur eine Anregung (1) wurde formuliert. Die Mehrzahl beschwerte sich zum einen über die Abläufe im JC (31) und zum anderen über die geltende Gesetzeslage (15). Negative Erfahrungen mit anderen Einrichtungen (1) wurden einmal erwähnt. 2 Am häufigsten w urden Probleme im Zusammenhang mit der Gewährung laufender Leistungen (36) thematisiert, entweder bei Hilfen zum Lebensunterhalt (17) oder bei der Übernahme der Kosten bzw. beim Wechsel der Wohnung (15). Selten, jedoch häufiger als in den Vorjahren, wurden Probleme im Zusammenhang mit der Arbeitsvermittlung (9), überwiegend bei Ratsuchenden über 25 (7) und bei der Eingliederung, d.h. beim Maßnahmenmanagement (3) angesprochen. Die Eingliederungsvereinbarung hingegen war erstaunlicherweise keinmal Thema. Beachtlich viele Ratsuchende beschwerten sich über bestimmte Stellen und Vorgänge im JC (15), eine beachtliche Gruppe über Probleme im Zusammenhang mit einer (geplanten) Selbstständigkeit (5). Einmal gab es Schwierigkeiten bei der Antragsannahme (1). Inhalt und Umfang der Beschwerden Das Zentrum der Beschwerden bilde ten zum einen nach wie vor Bescheide/ Entscheidungen (34) des JC ; denn diese gingen nach Ansicht der Ratsuchenden von falschen Vorannahmen ( 10) aus oder ihnen lagen fehlerhafte Berechnungen ( 4) zu Grunde. Dementsprechend waren die Bescheide für viele Ratsuchenden nicht akzeptabel (19), nicht verständlich (11) oder wurden als Strafmaßnahmen empfunden (6). Zum anderen war das Verhalten der Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter (23) Gegenstand der Beschwerde, weil nach Auffassung der Ratsuchenden deren Informationen entweder nicht nachvollziehbar (6), unzureichend (5), oder widersprüchlich (1) waren. Hingegen wurde keinmal moniert, dass die Eingliederungsvereinbarung zu wenig auf die individuellen Belange bezogen gewesen wäre. Der Anteil der Ratsuchenden, die sich über einen abwertenden oder unfreundlichen Umgangsstil (5) beschwert haben, blieb (zahlenmäßig) konstant. Allerdings gab es vermehrte Beschwerden, dass Leistungen/Maßnahmen verweigert (8) wurden. Die mangelhafte Kooperation mit anderen Ämtern (Jugendamt, Gesundheitsamt , Agentur für Arbeit) war keinmal Thema. Nach unserem Erachten besorgniserregend häufiger als den Jahren zuvor wurde die mangelnde Erreichbarkeit (7)) der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter beklagt, sodass es Probleme gab im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen (3) oder beim Wohnungswechsel (3). In einigen Fällen beschwerten sich die Ratsuchenden darüber, keinen Termin bekommen (2) oder keine Reaktion (1) erhalten zu haben. Mehr als in den Vorjahren gab es Beschwerden über unbefriedigende Arbeitsabläufe (13) im JC . Ratsuchende beschwerten sich darüber, dass Unterlagen anscheinend verloren gegangen bzw. aktuell nicht auffindbar waren (4), oder dass unklar blieb, welche Unterlagen fehlen (5), keine Eingangsbestätigung (2) erhalten zu haben, ferner dass mündliche Auskünfte nicht bestätigt (1) wurden, keine Anmahnung bei fehlenden Unterlagen erfolgte (1) oder dass Berechnungen zu lange dauerten (1). Ergänzend zu den im Dokumentationsbogen benannten Beschwerden, Problemen und Anregungen wurden dort noch zusätzliche Punkte notiert: - Kein Leistungsbezug, da Papiere „weggeschmissen“ - Nur mündliche Ankündigung einer Leistungskürzung - Wegen technischer Probleme Verzögerung der Auszahlung - Unterlagen mitbringen, Schuldnerberatung empfohlen - Wohnungsänderung nicht akzeptiert, obwohl Wohnumfeld schädlich 3 - Antrag auf Wechsel der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters - Ratsuchender fühlt sich von diesen diskriminiert - Unzumutbare Forderung bezogen auf Exmann - keine zeitgerechte Bearbeitung - Unverständnis bezüglich begrenzter Unterstützung Handlungsmöglichkeiten und Empfehlungen Ziel unserer Beratungen – gemäß Auftrag des Rates der Stadt Münster – ist einerseits die Ratsuchenden anzuhören und mit ihnen die anstehenden Probleme zu klären und sodann gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu sondieren und, sofern möglich, Handlungsschritte zu vereinbaren. Vorrangiges Ziel soll sein, die Ratsuchenden in die Lage zu versetzen und zu motivieren, sich selbst mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des JC auseinander zu setzen und mit deren Unterstützung im Rahmen bestehende r rechtlicher Spielräume und finanzieller Ressourcen eine Lösung zu erreichen . Allerdings erwartet die Mehrzahl der Ratsuchenden von den Ombudspersonen i.d.R. praktikable Empfehlungen und, wenn nötig, eine Hilfestellung, um hierbei voranzukommen. Deshalb suchen sie i. d. R. Rat. Andererseits sollte eine zentrale Aufgabe der Ombuds - und Schlichtungsstelle auch sein, ausgehend von den Beschwerden und Anregungen der Ratsuchenden wiederkehrende Mängel „im System“ zu benennen und – u.a. durch diesen Bericht - darauf hinzuwirken, dass diese behoben werden. Am häufigsten dokumentiert w urde die Empfehlung, ein klärendes Gespräch mit der zuständigen Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des JC (25) zu führen. Dieses Gespräch sollten entweder (stellvertretend) die Ombudsperson (12 ) oder aber erstmal die Ratsuchenden allein (5) führen. In vielen Fällen wurde – wenn dies machbar war - ein gemeinsames Gespräch aller Beteiligten (8) entweder unmittelbar während der Sprechstunde in der Ombudsstelle per Telefon oder später im JC geführt bzw. vereinbart. Daneben wurde häufig empfohlen, eine Beratungsstelle aufzusuchen (7) oder Widerspruch einzulegen (7), sowie einen Anwalt zu konsultieren (3). In einigen Fällen gab es die Empfehlung, eine offizielle Beschwerde (2) zu formulieren oder eine n Überprüfungsantrag (1) einzureichen. Eine Mediation (i.e.S.), die alle Beteiligte einbezog, fand offensichtlich nur einmal statt. Zusätzlich wurde ausgewertet, was von den Ratsuchenden oder Ombudspersonen bereits vorher unternommen worden ist. Danach hatten im Vorfeld bereits in mehreren Fällen entweder Gespräche der Ombudsperson allein mit einer Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des JC (6) oder der der Ratsuchenden allein (3) oder der Beteiligten gemeinsam (3) stattgefunden. Mehrere Ratsuchende hatten im Vorfeld einen Widerspruch (5), eine schriftliche Gegendarstellung (1) oder einen Überprüfungsantrag (1) eingereicht. Einzelne hatten bereits eine Beratungsstelle (1) oder einen Anwalt konsultiert (1). 2. Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Die Kooperationsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters mit den Ombudspersonen mit dem Ziel, eine gemeinsame Problemlösung herbeizuführen und/oder strittige Fragen zu klären, ist trotz angespannter Personalsituation weiterhin gegeben. Die Zusammenarbeit erfolgt im Wesentlichen in Einzelberatungen – noch pandemiegeprägt - über telefonischen Kontakt, aber zunehmend seit Anfang des Jahres auch in Präsenz in Form begleitender Besuche im Jobcenter. Umgekehrt ist auch die Bereitschaft/Nachfrage der 4 Ratsuchenden, dass in ihren Angelegenheiten die Ombudsfrau oder der Ombudsmann die oder den zuständige/n Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Jobcenters telefonisch kontaktieren, weiterhin groß. Von Ratsuchenden im Einzelfall geäußerte Kritik am als Diskriminierung empfundenen Verhalten von JC-Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern wird auf der Leitungsebene sehr ernst genommen, im Nachgang von den Betroffenen allerdings meist als unberechtigt zurückgewiesen. Das turnusmäßige Treffen der Ombudspersonen (08.03.2023) mit der Leitung des Jobcenters fand am 08.03.2023 statt. Gegenstand dieses Treffens war die Überlegung des zuständigen Dezernats, das zum 01.07.2023 eingeführte gesetzliche Schlichtungsverfahren nach dem SGB II aufgabenmäßig der Ombudsstelle – als neutrale Person - zu übertragen und diese insoweit zu erweitern. Unter Hinweis auf die Möglichk eit einer dezentralen Gestaltung des Verfahrens wurden im Rahmen einer konstruktiven Diskussion erste Grundlagen dieser neuen Aufgabe für das Jobcenter Münster erörtert. Dabei sei zu bedenken, dass ein Schlichtungsverfahren nach SGB II nur im Zusammenhang mit dem Nichtzustandekommen oder der Nichtfortschreibung eines Kooperationsplans in Frage komme. Bereits vor diesem Gespräch wurden die Ombudspersonen am 22.03.2023 umfangreich hausintern durch Frau Holtstiege -Tauch (Fachstellenleitung Recht) zur Reform d es SGB II („Bürgergeld“) geschult und über die für die Ombudspersonen relevanten Neuerungen informiert. Des Weiteren gab es am 28.03.2023 ein Treffen der Ombudsstelle mit der Abteilungsleitung “Markt und Integration“, Herrn Schölling, und Frau Jürgensm eier (Arbeitsmarktplanung im Jobcenter), das sich ebenfalls der Thematik des Schlichtungsverfahrens w idmete. Auf der Basis von zwei Power -Point-Präsentationen des MAGS NRW wurde das Schlichtungsverfahren ausführlich und sehr detailliert von den Referentinnen und Referenten erläutert und entsprechende Nachfragen beantwortet. Ein weiteres Gespräch zum Schlichtungsmechanismus erfolgte schließlich am 22.06.2023 mit dem Jobcenter Münster, vertreten durch Frau Bußkamp (Fachstellenleitung „Selbständige“), die die Implementation des Schlichtungsverfahrens im Jobcenter koordiniert. Unter Beteiligung weiterer Fachstellenleitungen hat sie der Ombudsstelle einen Überblick über die angebotenen Leistungen des Jobcenters im Kooperationsplan gegeben und die Vorstellungen z um Schlichtungsverfahren seitens des Jobcenters konkretisiert. Entsprechende Vorlagen des Jobcenters wurden der Ombudsstelle zur Verfügung gestellt. 3. Zusammenarbeit und Kontakte zu weiteren Institutionen Im Januar 2023 gab es mit der Arbeitsgemeinschaft Betriebssozialarbeit (AG BSA), vertreten durch Frau Altmann, einen informativen Austausch über die Tätigkeit der Ombudsstelle. Die AG BSA führt als Bildungsträger im Auftrag des Jobcenters primär für Mensch en im Bürgergeldbezug individuelle Coachings und Beratungen durch. Im März 2023 fand auf Initiative der Ombudsstelle ein Treffen mit der Wohngeldstelle der Stadt Münster, Herrn Schlösser (Fachstellenleitung Wohngeld) statt. Gegenstand des Treffens war eine Schulung zur Wohngeldreform sowie zum Heizkostenzuschuss II. Herr Schlösser berichtete informativ über beide Themen und verwies u.a. auf den Wohngeldrechner auf der Homepage des Wohnungs - und Bürgeramtes sowie auf die Möglichkeit, den Antrag auf Wohngeld auch online stellen zu können. Besonders hervor hob er die Wirkung der Wohngelderhöhung zum 01.01.2023, die einerseits bundesweit zu einer Verdreifachung der Wohngeldberechtigten und zu einer mehr als 100%igen Steigerung führe, andererseits aber erst in NRW ab Mitte März 2023 IT- und bescheidmäßig bearbeitet werden könne. 5 In Bezug auf den Heizkostenzuschuss II wies er u.a. darauf hin, dass die Ende 2022 eingerichtete neue „Beratungsstelle für Wohn - und Energiekosten“ aufgrund mangelnder Resonanz aktuell wieder eingestellt sei. Im Mai 2023 waren die Mitglieder der Ombudsstelle eingeladen beim Arbeitskreis (AK) der arbeitsmarktpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen, u.a. zur Vorstellung und Besprechung des Jahresberichts 2022. 4. Formale Errichtung der Schlichtungsstelle Auf der Basis der Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Münster vom 11.04.2023 hat der Rat der Stadt Münster am 10.05.2023 der Erweiterung der Ombudsstelle für das Jobcenter der Stadt Münster zu einer Ombuds- und Schlichtungsstelle zugestimmt. 5. In eigener Sache Alle aktiven Ombudspersonen der Ombudsstelle wurden am 14.06.2023 vom Rat der Stadt Münster erneut für fünf Jahre in dieses Ehrenamt berufen. Die Ombudsstelle hat sich ihrerseits ebenfalls intensiv mit dem A blauf des Schlichtungsverfahrens befasst und diesbezüglich sowohl den Flyer als auch die Dokumentationsbögen entsprechend der Gesetzesänderungen und der neuen Aufgabe angepasst. Mit Unterstützung des Amtes für Kommunikation ist auch die Website der Ombudsstelle um die Funktion einer „Schlichtungsstelle“ erweitert worden. Angefragt ist auch die Option, die Website der Ombuds- und Schlichtungsstelle in Einfacher Sprache zu präsentieren. Die erwünschte Teilnahme der Ombudsstel le an einer für den 30.05.2023 geplanten Fachtagung des Jobcenters für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Kooperationsplan/Eingliederung/Schlichtungsverfahren konnte leider nicht realisiert werden, da die Tagung kurzfristig abgesagt wurde. Der ursprünglich beabsichtigte Bericht des Jobcenters über erste Erfahrungen mit dem neuen Schlichtungsverfahren im 3. Quartal 2023 konnte mangels entsprechender Vorgänge ebenso wenig realisiert werden. Über erste Erfahrungen mit dem „Kooperationsplan“ und dem neuen Schlichtungsverfahren wird aus den genannten Gründen erst im Jahresbericht 2024 zu berichten sein. Wir gehen davon aus, dass sich dieses Verfahren – wenngleich zögerlich – etablieren wird. Dieser Bericht wurde im März 2024 von den Ombudspersonen Alexandra Hippchen, Helmut Mair, Maria Meyer-Höger, Saeid Samar und Andreas Viehoff-Heithorn mit Unterstützung von Frau Tiggemann erstellt.
Anlage A
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Anlage A zur V/0269/2024 Kurzüberblick Die Berichte der Ombuds- und Schlichtungsstelle und des Kund*innenreaktionsmanagements geben zusammen mit den Ergebnissen der Kund*innenbefragung einen Überblick über die Zu- friedenheit der Leistungsberechtigten sowie der Arbeitgebenden mit der Arbeit des Jobcenters der Stadt Münster im Allgemeinen sowie mit den Mitarbeitenden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Vorlage ist es, die politischen Gremien über die Zufriedenheit mit dem Jobcenter zu informieren und ggf. in einen Austausch zur Verbesserung der Kund*innenzufriedenheit zu treten. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Nur mittelbare Relevanz
Berichtsvorlage
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V/0269/2024
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Ombuds- und Schlichtungsstelle für das Jobcenter sowie Kund*innenreaktionsmanagement und
Kund*innenzufriedenheitsbefragung des Jobcenters: Jahresberichte 2023
Beratungsfolge
22.05.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Bericht
Bericht:
I. Jahresbericht 2023 der Ombuds- und Schlichtungsstelle für das Jobcenter
Die Ombuds- und Schlichtungsstelle für Leistungsberechtigte des Jobcenters Münster hat im Ok-
tober 2012 mit fünf entsprechend befähigten, ehrenamtlich, unabhängig tätigen Ombudsfrauen und
-männern ihre Arbeit aufgenommen.
In ihrer Tätigkeit übernimmt die Ombuds - und Schlichtungsstelle eine wichtige Ergänzung zum
bestehenden System im Umgang mit Konflikten zwischen Leistungsberechtigten und dem Jobcen-
ter. Durch ihre Unabhängigkeit und ihre Sicht von außen gelingt es ihr, zwischen den beteiligten
Akteuren zu vermitteln. Seit Sommer 2015 wurden entsprechend dem Ratsbeschluss der Vorlage
V/0077/2015/1 vom 25.03.2015 die Ombudspersonen organisatorisch durch eine Sachbearbeiterin
(1 VZÄ) unterstützt. Zum S tellenplan 2018 wurde eine Reduzierung der Planstelle für die Ge-
schäftsstelle der Ombuds - und Schlichtungsstelle von 1,0 auf 0,5 vom Rat beschlossen
(V/0150/2017).
Mit dem 12. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze –
Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) – sind unter anderem zum 01.07.2023 diverse
Änderungen in Kraft getreten. Auf der Basis der Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Müns-
ter vom 11.04.2023 hat der Rat der Stadt Münster am 10.05.2023 der Er weiterung der Ombuds-
stelle für das Jobcenter der Stadt Münster zu einer Ombuds - und Schlichtungsstelle zugestimmt.
Die Schlichtungspersonen wurden von verschiedenen Stellen des Jobcenters zum Thema Schlich-
tungsmechanismus geschult, sodass die Schlichtung spersonen die erweiterte Aufgabe der
Schlichtung ab dem 01.07.2023 wahrnehmen konnten. Bis zum Jahresende wurde kein Schlich-
tungsverfahren eingeleitet. Aus diesem Grund gibt es keine separate Berichterstattung; vielmehr
geht dieser Aspekt in dem Jahresberi cht 2023 der Ombuds - und Schlichtungsstelle (s. Anlage 1
der Vorlage) auf.
Jobcenter
22.04.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jürgensmeier
Telefon: 492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de
Mit dem Jahresbericht 2023 über die Arbeit der Ombuds- und Schlichtungsstelle für die Leistungs-
berechtigten des Jobcenters Münster wird der elfte Jahresbericht vorgelegt. Er knüpf t an die vo-
rangegangenen Berichte an.
Im vergangenen Jahr haben insgesamt 46 Personen die Ombuds- und Schlichtungsstelle für eine
Beratung aufgesucht. Häufig vertraten die Leistungsberechtigten weitere Personen, die zu ihrer
Bedarfsgemeinschaft zählten. Von 72 angemeldeten Leistungsberechtigten haben sich vier Leis-
tungsberechtigte abgemeldet und 22 Leistungsberechtigte den Beratungstermin ohne vorherige
Absage nicht wahrgenommen. Die Inanspruchnahme der Ombuds- und Schlichtungsstelle hat sich
im Vergleich zum Vorjahr um 16 Beratungen erhöht. Auf Wunsch der Leistungsberechtigten wur-
den zwei Beratungen telefonisch durchgeführt. Im Beratungszimmer der Ombuds - und Schlich-
tungsstelle fanden die weiteren 44 Beratungen statt.
Durch die statistische Erfassung der Ombudspersonen wurden folgende Bereiche als konfliktträch-
tig evaluiert:
nicht zufriedenstellende Bescheide,
Verhalten und Beratungsqualität der Mitarbeitenden sowie
unbefriedigende Arbeitsabläufe.
Die Ombudspersonen haben potentielle Lösungs - und Handlungsmöglichkeiten ausgesprochen.
Am häufigsten wurden nachstehende Vorschläge gemacht:
klärendes Gespräch zwischen der Ombudsperson und der/dem zuständigen Mitarbeiten-
den des Jobcenters,
Widerspruch einlegen sowie
Aufsuchen einer anderen Beratungsstelle. Bei spielsweise wünschen einige Leistungsbe-
rechtigte eine rechtssichere Überprüfung der Bescheide. In diesem Fall wird in der Regel
auf das cultur- und begegnungscentrum achtermannstraße e.V. (cuba) verwiesen.
Die Ombudspersonen fungieren als unabhängige Beschwerdestelle und beraten die Leistungsbe-
rechtigten lösungsorientiert. Sofern notwendig, wird im unmittelbaren Kontakt mit den Mitarbeiten-
den des Jobcenters, den Leistungsberechtigten und der jeweiligen Ombudsperson eine für alle
Seiten nachvollziehbare und akzeptable Lösung gefunden.
Erfreulich ist, dass die Kooperationsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcen-
ters mit den Ombudspersonen mit dem Ziel, eine gemeinsame Problemlösung herbeizuführen
und/oder strittige Fragen zu klären, weite rhin gegeben ist. Häufig werden Unstimmigkeiten zwi-
schen der/dem Leistungsberechtigten und der/dem Mitarbeitenden des Jobcenters direkt telefo-
nisch in der Sprechstunde über die Ombudsperson geklärt. Darüber hinaus wurden die Ombuds-
personen von verschiedenen Stellen des Jobcenters über Änderungen im SGB II umfänglich in-
formiert. Ebenso wurden die Ombudspersonen über die Wohngeldreform sowie zum Heizkosten-
zuschuss II geschult.
II. Jahresbericht 2023 Kund*innenreaktionsmanagement (KRM) des Jobcenters
Das KRM ist zum 01.10.2009 in der damaligen Arbeitsgemeinschaft Münster eingerichtet worden
und hat sich seitdem als wichtiges Mittel der Kund*innenorientierung und der Qualitätssteuerung
im Jobcenter etabliert.
1. Quantitative Auswertung
2010, im ersten Jahr des KRM, gingen 132 Kund*innenreaktionen beim Jobcenter der Stadt Müns-
ter (beziehungsweise der damaligen Arbeitsgemeinschaft Münster) ein. In den beiden darauffol-
genden Jahren war ein deutlicher Rückgang der Reaktionen zu verzeichnen. 2013 bis 2015 be-
wegte sich die Anzahl jeweils in einem Bereich von rund 80 Kund*innenreaktionen, im Jahr 2016
konnte dann ein deutlicher Rückgang auf 64 Eingänge verzeichnet werden. In den darauffolgen-
den Jahren nahm die Zahl der Kund*innenreaktionen stetig weiter ab, der bislang niedrigste Wert
lag – vermutlich bedingt durch die Coronakrise - im Jahr 2021 mit 29 Eingängen vor. 2022 hatten
sich die Reaktionen mit einer Anzahl von 53 dann wiederum fast verdoppelt.
Im Jahr 2023 gingen 44 Kund*innenreaktionen von 44 Personen beim Jobcenter ein (siehe Abbil-
dung 1). Mithin hat sich im vergangenen Jahr keine Person mit mehreren Reaktionen an das Job-
center gewandt beziehungsweise konnten alle der eingebrachten Reaktionen im ersten Anlauf
geklärt werden.
Abbildung 1: Entwicklung Anzahl der Kund*innenreaktionen 2010 - 2023
2. Qualitative Auswertung
Von den 44 Kund*innenreaktionen im Jahr 2023 wurden 43 (97,7 Prozent) von Leistungsberechtig-
ten und eine (2,3 Prozent) von einer/einem Arbeitgebenden eingebracht (siehe Tabelle 1).
Kund*innentyp Anzahl Prozent
Leistungsberechtigte 43 97,7
Arbeitgebende 1 2,3
Tabelle 1: Reaktionen nach Kundentyp
18 Reaktionen (40,9 Prozent) stammen von Frauen und 26 Reaktionen (59,1 Prozent) von Män-
nern (siehe Tabelle 2).
Geschlecht Anzahl Prozent
weiblich 18 40,9
männlich 26 59,1
Tabelle 2: Reaktionen nach Geschlecht
15 Reaktionen (34,1 Prozent) betrafen Fachaufgaben, 27 (61,4 Prozent) das Verhalten von Mitar-
beitenden und 2 (4,6 Prozent) die Bearbeitungsdauer eines Antrags oder Vorgangs (siehe Tabelle
3).
Grund Anzahl Prozent
Fachaufgaben 15 34,1
Verhalten von Mitarbeitenden 27 61,4
Bearbeitungsdauer 2 4,6
Tabelle 3: Reaktionen nach Grund
Insgesamt waren 14 aller Reaktionen (31,8 Prozent) unberechtigt. In 2 Fällen (4,6 Prozent) war die
Kritik teilweise berechtigt. 28 Reaktionen (63,6 Prozent) waren vollumfänglich berechtigt (siehe
Tabelle 4).
Bewertung Anzahl Prozent
unberechtigt 14 31,8
teilweise berechtigt 2 4,6
berechtigt 28 63,6
Tabelle 4: Reaktionen nach Bewertung
Bei den 28 berechtigten Kund*innenreaktionen handelte es sich allesamt um Lobe (63,3 Prozent
aller Reaktionen). Diese bezogen sich insbesondere auf die gute Arbeit und die Freundlichkeit der
Mitarbeitenden des Jobcenters im persönlichen Umgang mit den Kund*innen. Im Vorjahr betrug
der Anteil der Lobe 51 Prozent (27 von insgesamt 53 Reaktionen).
15 Kund*innenreaktionen (34,1 Prozent) waren Fachaufsichtsbeschwerden; im Vorjahr waren 22
Fachaufsichtsbeschwerden zu verzeichnen (41 Prozent aller Reaktionen). Als Eingabe oder Petiti-
on gingen keine Kund*innenreaktionen beim Jobcenter ein. Auch Dienstaufsichtsbeschwerden und
Anregungen im Sinne eines Verbesserungsvorschlags gab es nicht (siehe Tabelle 5).
Reaktionsart Anzahl Prozent
Lob 28 63,6
Fachaufsichtsbeschwerde 15 34,1
Dienstaufsichtsbeschwerde 0 0,0
Eingabe/Petition 0 0,0
Anregung 0 0,0
Sonstiges 1 2,3
Tabelle 5: Reaktionen nach Reaktionsart
36 (81,8 Prozent) der Kund*innenreaktionen bezogen sich auf den Bereich der Leistungsgewäh-
rung, 8 (18,2 Prozent) auf den Bereich Markt und Integration, 2 (4,6 Prozent) auf die zentralen
Dienste des Jobcenters und jeweils eine (2,3 Prozent) auf die Fachstellen Recht und Selbständige
(siehe Tabelle 6).
Bereich Anzahl Prozent
Leistungsgewährung 36 81,8
Markt und Integration 8 18,2
Selbständige 1 2,3
Zentrale Dienste 2 4,6
Fachstelle Recht 1 2,3
Tabelle 6: Reaktionen nach Bereich (Mehrfachnennungen möglich)
3. Fazit
Die Anzahl der Kund*innenreaktionen war von 2015 bis 2021 konstant stark rückläufig. Ob diese
Entwicklung auf nachlasssende Anlässe oder ein verringertes Bedürfnis der Kund*innen, ihre Er-
fahrungen mit dem Jobcenter beziehungsweise ihre Meinung über das Job center in Form einer
konkreten Kund*innenreaktion zu übermitteln, lässt sich nur schwer eruieren. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass über die Jahre, mit zunehmender Etablierung des Jobcenters als professioneller
Dienstleister für Leistungsberechtigte und Arbeitgebende, eine gute Basis für einen vertrauensvol-
len bilateralen Austausch zwischen den Kund*innen und den Mitarbeitenden des Jobcenters ent-
standen ist. Viele Anliegen werden direkt an - und ausgesprochen und nicht als
Kund*innenreaktionen übermittelt und erfasst.
Darüber hinaus ist anzunehmen, dass in den Jahren 2020 und 2021 auch die im Zuge der
Coronakrise eingeführten erleichterten Zugangsregelungen in das SGB 2, aber auch die aufgrund
der Kontaktbeschränkungen verringerte Anzahl von persönliche n Vorsprachen im Jobcenter zu
einem Rückgang der Kund*innenreaktionen geführt haben. Mit Rückkehr zum Normalbetrieb ist die
Anzahl der Reaktionen ab 2022 wieder leicht angestiegen.
Gemessen an den rund 10.450 Bedarfsgemeinschaften mit etwa 20.000 Leistung sberechtigten
liegen die Anzahl der Kund*innenreaktionen und die Anzahl der Menschen, die sich an das
Kund*innenreaktionsmanagement gewandt haben, weiterhin nur im Promille-Bereich.
Sehr erfreulich ist, dass 2023, wie auch in den Jahren davor, ein erhebli cher Anteil der
Kund*innenreaktionen Lobe und damit positive Rückmeldungen zu der Arbeit des Jobcenters wa-
ren.
III. Ergebnisse der Kund*innenbefragungen (Messwellen 2023) des Jobcenters der Stadt
Münster
Das Jobcenter hat im Jahr 2023 erneut Kund*innenbefragungen veranlasst. Durch das beauftragte
Unternehmen wurden - wie in den Vorjahren - zwei Messwellen durchgeführt (zweites und viertes
Quartal 2023), wobei pro Messwelle zufällig ausgewählte Kund*innen gebeten wurden, verschie-
dene Aspekte mittels eines Schulnotensystems (Notenskala eins bis sechs) zu bewerten.
Nachfolgend werden die Jahresergebnisse für das Jahr 20231 im Vergleich zu den beiden Vorjah-
ren vorgestellt und erläutert.
1 Die Jahreswerte errechnen sich aus den beiden jeweils im Jahr durchgeführten Messwellen.
V/0269/2024
1. Bereich Markt und Integration
In Abbildung 2 ist dargestellt, wie zufrieden die befragten Kundinnen und Kunden mit den Beratungs-
und Vermittlungstätigkeiten des Jobcenters im Arbeitsfeld Markt und Integration sind. Die Antworten
liegen hier im Notenbereich von 1,8 („Zufriedenheit mit der Beratung zu den persönlichen Lebensum-
ständen“) bis 2,4 („Ausführliche Besprechung der Chancen“). Im Vergleich zum Vorjahr haben sich
die Bewertungen nur marginal um maximal 0,2 Prozentpunkte verbessert oder verschlechtert. Ge-
genüber 2021 fallen die Rüc kmeldungen zu den einzelnen Fragen um 0,3 bis 0,7 Prozentpunkte
durchweg besser aus.
Abbildung 2 – Ergebnisse Bereich Markt und Integration
2. Bereich Leistungsgewährung
Innerhalb dieses Themenbereichs wurden die Kundinnen und Kunden zu ihrer Zufriedenheit zu den
verschiedenen Aspekten der Leistungsgewährung befragt. Die Noten liegen hier ebenfalls zwischen
1,8 („Hilfreiche Beratung bei der Antragstellung durch die Leistungssachbearbeitenden“) und 2,4 („Zu-
friedenheit mit der Information im Bereich Bildung und Teilhabe“). Im Vergleich zu den Vorjahren ist
insbesondere die Zufriedenheit der Kund*innen mit der Verständlichkeit der Erklärung zu Bescheiden
durch die Leistungssac hbearbeitenden gestiegen (um 0,9 Prozentpunkte zu 2022 und um 2,8 Pro-
zentpunkte zu 2021). Hier gilt allerdings zu beachten, dass die Anzahl der Rückmeldungen zu diesem
speziellen Punkt jeweils sehr gering war (zwei bis zwölf Antworten) und die Ergebnisse somit nur eine
eingeschränkte Aussagekraft haben.
- 7 -
V/0269/2024
Die maximale Verschlechterung im Vergleich zum Vorjahr beträgt 0,3 Prozentpunkte („Zufriedenheit
mit der Information im Bereich Bildung und Teilhabe“). Gegenüber 2021 ist die Zufriedenheit der be-
fragten Kund*innen zu allen Teilaspekten in der Leistungsgewährung gestiegen.
Abbildung 3 – Ergebnisse Bereich Leistungsgewährung
3. Mitarbeitende des Jobcenters
Der Themenbereich „Mitarbeitende“ wird durch die Befragten in einem Notenbereich von 1,5 („Zufrie-
denheit mit dem Jobcoach in Bezug auf Freundlichkeit“) und 2,0 („Zufriedenheit mit der Unterstützung
durch die Ansprechpartner*innen des Jobcenters“) bewertet. Im Vergleich zu den beiden Vorjahren
fallen die Bewertungen in diesem Bereich um 0,1 bis 0,5 Prozentpunkte durchgängig leicht verbessert
aus (siehe Abbildung 4).
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V/0269/2024
Abbildung 4 – Ergebnisse Mitarbeitende
4. Ergebnisse Jobcenter insgesamt
Die durchschnittliche Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden mit dem Jobcenter insgesamt bewegt
sich 2023 zwischen den Noten 1,9 („Meinung vom Jobcenter“) und 2,5 („Zufriedenheit mit der telefo-
nischen Erreichbarkeit“). Auch zu diesem Themenbereich sind die Abweichungen zu den beiden Vor-
jahren nur marginal (siehe Abbildung 5).
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V/0269/2024
Abbildung 5 – Ergebnisse Jobcenter insgesamt
5. Fazit
Die Gesamtnote von 1,9 (2022: 2,1, 2021: 2,2) zeigt ein kontinuierlich hohes Maß an Akzeptanz und
Zufriedenheit mit der Arbeit des Jobcenters, die es aufrechtzuerhalten und in Teilbereichen noch aus-
zubauen gilt. So ist zum Beispiel durch die Verlagerung der Telefon-Hotline in die im Februar 2024
neu gegründete Fachstelle Service-Center und durch anstehende technische Änderungen zu erwar-
ten, dass sich die telefonische Erreichbarkeit des Jobcenters verbessern wird, da hierdurch vermehrte
personelle Ressourcen in die Telefonie eingebunden werden, eine optimierte Anbindung der Hotline
an den operativen Bereich erfolgt und sich die Steuerung der Telefonie insgesamt verbessern wird.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 - Jahresbericht 2023 der Ombuds- und Schlichtungsstelle
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Achtermannstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0269/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.04.2024
- Erstellt
- 18.04.2024 11:28