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0268/2024

Hafenbrücke in Niehl

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.01.2024

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.01.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4660 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/693 
 
Vorlagen-Nummer 19.01.2024 
 0268/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 23.01.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 21.11.2023 betreffend „Hafenbrücke Niehl“, AN 1961/2023 
 
 
Fragen: 
 
1. Wie ist der Zustand der Brücke? 
 
2. Wie lange muss die Brücke für den Fuß- und Radverkehr gesperrt bleiben? 
 
3. Wird die Verwaltung den Vorschlag aus der Bürgerschaft umsetzen, einen temporären 
Fährersatzverkehr für den Fuß- und Radverkehr zu schaffen mit einer Einstiegsmöglich-
keit an der existierenden Rampe in Niehl-Nord (Höher Niehler Damm) und einer ca. 700 
Meter langen Strecke bis zu einem (noch herzurichtenden) Anleger „Am Mohlenkopf“? 
 
4. Wie weit ist die Verwaltung mit der Verfolgung von Haftpflichtansprüchen der Stadt ge-
gen den Verursacher in jedweder rechtlichen Hinsicht, also auch gegen die Haftpflicht 
des Schiffsführers bzw. der dahinterstehenden Gesellschaft sowie die Sachversicherung 
der Stadt? Frage 5: Was unternehmen die Oberbürgermeisterin, die Stadtdirektorin und 
der Verkehrsdezernent zur begleitenden transparenten, aktuellen und regelmäßigen 
Kommunikation vor Ort im Hinblick auf den Sachstand, die Bemühungen zur Abhilfe, die 
Dauer der Prozesse, die Schuldfrage und Maßnahmen der Stadt? 
 
5. Was unternehmen die Oberbürgermeisterin, die Stadtdirektorin und der Verkehrsdezer-
nent zur begleitenden transparenten, aktuellen und regelmäßigen Kommunikation vor 
Ort im Hinblick auf den Sachstand, die Bemühungen zur Abhilfe, die Dauer der Pro-
zesse, die Schuldfrage und Maßnahmen der Stadt? 
 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
Zu 1: Die Brücke wurde durch einen Schiffsanprall am 18.10.2023 schwer beschädigt. Im 
Oktober und November 2023 wurde eine Notreparatur durchgeführt, um das Bauwerk 
zu stabilisieren und zu verhindern, dass es durch Wind- bzw. Sturmbelastungen weite-
ren Schaden nimmt bzw. um eine sichere Nutzung der Schiffszufahrt zum Niehler Ha-
fen sicherzustellen. 
 
Die Brücke ist allerdings so schwer beschädigt, dass eine Nutzung für zu Fußgehende 
bzw. Radfahrende nach Abstimmung mit einem Prüfstatiker derzeit nicht zugelassen

2 
 
werden kann. 
 
Zu 2: Nach Abschluss der beschriebenen Notmaßnahme (Details dazu siehe u.a. Mitteilung 
(3606/2023) hat die Verwaltung ein Gutachten an ein einschlägig erfahrenes, renom-
miertes Ingenieurbüro beauftragt. 
 
Dabei sollten verschiedene Varianten zum Umgang mit dem beschädigten Bauwerk 
untersucht werden. 
 
Auf Grund der starken Beschädigungen ist derzeit davon auszugehen, dass die Brü-
cke höchstwahrscheinlich nicht vor Ort instandgesetzt werden kann, sondern für eine 
Reparatur oder ggf. sogar einen Neubau längere Zeit ausfällt bzw. temporär abgebaut 
werden muss. 
 
Daher wird u.a. gutachterlich untersucht, ob es möglich ist die Brücke - ggf. mit zusätz-
lichen Verstärkungen -  zumindest provisorisch erneut in Betrieb zu nehmen, um die 
Beeinträchtigungen für die Nutzer*innen zu minimieren. 
 
Zur Durchführung dieser Untersuchungen bzw. Berechnungen wurden bereits vermes-
sungstechnische Aufnahmen des beschädigten Bauwerks durchgeführt und weitere 
Untersuchungen veranlasst. 
 
Erste Ergebnisse des Gutachtens werden voraussichtlich im März 2024 vorliegen. 
 
Zu 3: Die Einrichtung eines Fährverkehrs ist aus Sicht der Verwaltung eine eher längerfris-
tige Angelegenheit, da organisatorische und genehmigungsrechtliche Fragen (Geneh-
migung Fährverkehr, Umweltauflagen für Anlegestellen) seitens eines potentiellen Be-
treibers zu klären wären.  
 
Zu 4: Die Ansprüche wurden bereits grundsätzlich geltend gemacht und werden in enger Ab-
stimmung mit dem Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen weiterverfolgt bzw. 
ggf. durchgesetzt. 
 
Zu 5: Alle beteiligten Organisationseinheiten bzw. Hierarchien nehmen ihre Aufgabe gemäß 
ihrer jeweiligen Zuständigkeit wahr. 
 
Die Bedeutung des Verkehrsweges für den Stadtteil bzw. auch den überörtlichen Fuß- 
und Radverkehr ist bekannt. Alle Beteiligten arbeiten gemeinsam daran, zügig Lösun-
gen zu finden, damit der Ausfall der Brücke schnellstmöglich behoben bzw. kompen-
siert werden kann und die Beeinträchtigungen für alle Betroffenen minimiert werden. 
 
In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.11.2023 hat die Verwaltung mit der 
Mitteilung (3606/2023) zeitnah nach dem Vorfall über den aktuellen Sachstand zu der 
am 18.10.2023 durch einen Schiffsanprall beschädigten Hafenbrücke in Niehl berich-
tet. Es wird daher an dieser Stelle auch ausdrücklich auf die Mitteilung verwiesen. 
 
 
gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

23.01.2024 Verkehrsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0268/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.01.2024
Erstellt
18.01.2024 10:23